1 Studienführer Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitsrecht im BA Sozialökonomie FB Sozialökonomie (HWP/ WiSo Fakultät Universität Hamburg Stand: 2009 Inhalt: Vorwort 2 Der Bachelor Sozialökonomie mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitsrecht 3 Rahmenkursplan des Fachgebiets Recht 8 Inhaltliche und didaktische Standards juristischer Lehrveranstaltungen 9 Kursbeschreibungen 12 2 Vorwort Liebe Studierende, diese Broschüre soll über das Fachgebiet Rechtswissenschaften am FB Sozialökonomie (HWP), über seine Kurse und über das Schwerpunktstudium "Wirtschafts- und Arbeitsrecht" informieren. Sie soll Ihnen dabei vor allem am Ende des zweiten und dritten Semesters bei der Wahl des Schwerpunktfaches und der Kursplanung helfen. Für Studierende mit Studienbeginn WiSe 2008 ergeben sich einige Veränderungen, die gesondert hervorgehoben werden. Alle Kurse des Fachgebiets werden nach einem Rahmenkursplan in einem festen ZweiSemester-Rhythmus angeboten. Die Pflichtmodule im zweiten Studienjahr werden jedes Semester angeboten (Ausnahmen: Methoden, Europäisches Verfassungsrecht, z. Zt. jeweils nur im Sommersemester; ZPO, z. Zt. jeweils nur im Wintersemester). Die Kursbeschreibungen legen die Mindestinhalte fest, die nach Auffassung aller Fachausschussmitglieder ein Kurs enthalten muss, damit die Studierenden eine gemeinsame Qualifikation erwerben, auf der wieder andere Kurse aufbauen können. Deshalb müssen die Mindestinhalte unabhängig davon sein, welche Lehrperson den Kurs hält. Die "Inhaltlichen und didaktischen Standards" fassen die Rechte und Pflichten von Studierenden und Lehrenden zusammen. Das Fachgebiet evaluiert in jedem Semester die juristischen Lehrveranstaltungen. Die Ergebnisse der studentischen Bewertung werden in Form einer Ranking-Liste veröffentlicht und für 'gute Lehre', ebenso für die beste studentische Hausarbeit bzw. Bachelorarbeit werden Preise verteilt. Die Kurspläne sind auf der Homepage des Fachgebiets zu ersehen. Für Hausarbeiten gibt es allgemein den "Leitfaden" und speziell für juristische Arbeiten ein Merkblatt "Regeln und Ratschläge für juristische Hausarbeiten", das im Geschäftszimmer Recht (B 328) ausliegt. Dort finden Sie auch eine praktische Einführung zum Datenbanksystem JURIS. Udo Mayer, Studienfachberater 3 Der Bachelor Sozialökonomie mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitsrecht: 1. 2. 3. 3.1 3.2 4. 5. 6. 7. Ziele des Studiums Bedarf und Arbeitsmarktchancen Der Aufbau des Diplomstudiums Grundstruktur des Bachelorstudiums Praktikum Studienaufbau im Einzelnen Integration von Auslandssemestern Weiterstudium Studienberatung 1. Ziele des Studiengangs Im Bachelorstudiengang Sozialökonomie am FB Sozoek (HWP) kann neben BWL, Soziologie und VWL auch Wirtschafts- und Arbeitsrecht als Schwerpunktfach studiert werden. Worin liegen die Besonderheiten des Bachelorschwerpunkts “Wirtschafts- und Arbeitsrecht”? Gegenwärtig werden Juristen und Juristinnen noch vorwiegend in Studiengängen mit achtsemestriger Regel- und durchschnittlich mehr als 5 1/2 jähriger tatsächlicher Studienzeit ausgebildet. Daran schließt sich nach längerer Wartezeit ein zweijähriges Referendariat an, das mit dem zweiten Juristischen Staatsexamen abschließt. Der "Volljurist" besitzt die Zugangsberechtigung zum höheren Verwaltungsdienst, zur Justiz und Anwaltschaft und wird ebenso bei Unternehmen und Verbänden beschäftigt. Seit langem werden die Dauer der Ausbildung und ihre Ausrichtung auf die Tätigkeit in der Justiz sowie mangelnde Spezialkenntnisse des ‘Einheitsjuristen’ in den modernen Gebieten des Wirtschafts- und Arbeitsrechts bemängelt. Das hängt auch damit zusammen, dass die Mehrzahl der auf weit über 100 000 angeschwollenen Juristinnen und Juristen inzwischen in diesen Beschäftigungsbereichen und nicht mehr bei Justiz und staatlicher Verwaltung eingestellt wird. Als Antwort darauf sind in den letzten Jahren an über 20 Hochschulen im Bundesgebiet wirtschaftsjuristische Studiengänge mit 6-semestriger Dauer (oft zuzüglich 1 Praxissemester und evtl. 1 Examenssemester) entstanden. Die rechtswissenschaftliche Ausbildung ist entweder an einen bestehenden BWL-Studiengang gekoppelt oder wird als selbstständiger Studiengang mit wirtschaftswissenschaftlichen Anteilen von 30 bis 40 % angeboten. Diese Modelle, so auch das des FB Sozoek, zeichnen sich aus durch: - eine Mischqualifikation aus rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen die Orientierung an einer Berufstätigkeit, bei der die Rechtsanwendung eines unter mehreren wichtigen Aufgabengebieten ist, kurze Ausbildung durch Spezialisierung – bei uns Wirtschafts- und Arbeitsrecht (weniger Öffentliches Recht, kein Strafrecht). Diese Modelle zielen auf andere Inhalte, andere Qualifikationsziele und andere Berufsmärkte ab als die Ausbildung zum Volljuristen. Ein Zugang zur Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung oder sonstigen Arbeitsplätzen, die typischerweise mit Volljuristen/Volljuristinnen besetzt werden, ist nicht beabsichtigt und teilweise schon formal nicht möglich, wenn die Befähigung zum Richteramt vorausgesetzt wird. Möglicherweise wird in Zukunft die Erlaubnis zur Rechtsberatung allerdings erweitert werden; bei der jetzigen Novellierung des RechtsberatungsG ist dies allerdings nicht geschehen. Auf welchen Tätigkeitsfeldern besteht Bedarf für das neue Berufsbild? 2. Bedarf und Arbeitsmarktchancen Ein Bedarf an spezialisierten wirtschaftsrechtlichen Qualifikationen ist in mehreren Untersuchungen festgestellt worden. Auch für unsere Absolventinnen und Absolventen haben wir zwei Umfragen, zuletzt 2002, gemacht (allerdings auf recht schmaler Basis, da insgesamt nur 79 Rückantworten kamen). 4 Die Quote der beruflich Tätigen liegt danach übereinstimmend bei 55-57%. Der Rest studiert nach dem 1. Abschluss also weiter. Diese Verteilung entspricht im Wesentlichen dem Bild der anderen Fachschwerpunkte. Von den Absolvent/innen im Beruf haben gut 60 % eine Tätigkeit als Sachbearbeiter oder im Management mit juristischem Bezug. (Beispiele: Schuldnerberatung, Personalreferent, Gewerkschaftssekretär, Arbeitssicherheit, Projektmanager, Rechtsabteilung eines mittelst. Unternehmens, Unternehmensberatung, Sachbearbeiter Versicherung. Beispiele für Tätigkeiten mit vermutlich keinem juristischen Bezug: Kaufm.-wiss. Tätigkeit NGO, CADOperator, Marketing-Assistentin, Marktforschung, Projektkoordinatorin, Niederlassungsleitung) Die beruflichen Schwerpunkte unserer AbsolventInnen liegen eher im Arbeits- als im Wirtschaftsrecht. Darin ist bisher ein Unterschied unseres Studiengangs zu sonstigen wirtschaftsrechtlichen Studiengängen zu sehen. 3. Der Aufbau des Bachelor-Studiums 3.1 Grundstruktur des Bachelorstudiums Das Studium ist durch interdisziplinäre Ausrichtung (gemeinsames Grundstudium für alle, fachliche Schwerpunktwahl ab 3. Semester, im Hauptstudium mindestens 3 Kurse aus den anderen Fächern, freie Fachwahl in Wahlpflichtkursen) und die Möglichkeit zu individueller Schwerpunktsetzung gekennzeichnet. Darin liegt die Charakteristik dieses Studiums und auch des Schwerpunkts Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Das juristische Angebot in den Semestern 3 – 6 konzentriert sich auf Arbeitsrecht und Finanzdienstleistungs- und Verbraucherschutzrecht. Nebenfachstudium: im zweiten Jahr sind insgesamt 18 KP mit Kursen nach freie Wahl aus jedem der drei anderen Fachgebiete zu erbringen (§ 23 Abs. 3 PrüfO). Im dritten Jahr muss man die Nebenfachkurse auswählen, die in einem von z.Zt. 6 Modulen angeboten werden. Dabei darf nur ein Modul ausgewählt werden. Es müssen insgesamt 12 KP aus den Nebenfachkursen erworben werden (§ 23 Abs. 5 PrüfO), wobei eine Beschränkung auf zwei Nebenfächer zulässig ist. Diese Sonderregelung gilt nur, wenn der Schwerpunkt Recht gewählt worden ist. 3.2 Das Praktikum Die Studierenden müssen gemäß § 25 PrüfO / II § 10 StudO ein Praktikum absolvieren, das Voraussetzung für den Abschluss ist. Es soll auf Basis von ausreichenden Studienkenntnissen stattfinden und möglichst Berufstüren öffnen. Deshalb sehen die Studienordnung und Beschlüsse des Fachausschusses dazu im Einzelnen vor: Das 3-monatige Pflichtpraktikum kann in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Es soll frühestens nach dem 5. Fachsemester absolviert werden. (Wir empfehlen eine Durchführung nach dem 6. Semester.) Es muss grundsätzlich bei ein- und derselben Praxisstelle absolviert werden. Die Praxisstelle muss eine regelmäßige Befassung mit rechtlichen Fragestellungen ermöglichen. Studierende suchen sich als Praktikumsbetreuer/In im Fachgebiet ein Lehrkörpermitglied aus, das über die Eignung der Praxisstelle entscheidet und im Einzelfall auch Hilfestellungen bei Fachfragen geben soll. Der Praktikumsbericht soll mindestens 15 Seiten umfassen und dem Betreuer bzw. der Betreuerin ein Urteil ermöglichen, ob das Praktikum den vorstehenden Kriterien genügte. Die betreuende Person nimmt den Praktikumsbericht ab und informiert die Prüfungsabteilung (Formular bei Frau Lemke). Der Fachausschuss Recht erstellt laufend eine Liste der verfügbaren Praktikumsplätze (bei Frau Buck im Geschäftszimmer). Sie, die Studierenden, können aber auch selbst einen Platz vorschlagen. Sie können zwischen einer mehr arbeits- oder mehr wirtschaftsrechtlich orientierten Stelle wählen und auch entscheiden, ob Sie stärker rein rechtsorientiert oder in einer Organisation mit Sachzielen, wo aber Rechtsfragen immer nebenbei auftauchen, arbeiten wollen. Die Mitglieder des Fachgebiets stehen zur Beratung zur Verfügung, auch wenn Sie während des Praktikums Fachfragen haben sollten. 5 4. Studienaufbau im Einzelnen Grundstudium erstes Jahr Alle Studierenden am FB Sozök werden im Rahmen des zweisemestrigen Moduls Grundstudium durch "Grundkurse" in die vier Fachgebiete Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft, Soziologie und Volkswirtschaftslehre eingeführt sowie durch einen interdisziplinären Grundkurs in das wissenschaftliche Arbeiten allgemein; sie müssen diese Einführungen erfolgreich abschließen, um zum Kernfachstudium zugelassen zu werden (mind. 24 KP, § 20 Abs. 1 PrüfO). Das Ziel dieser Studienphase liegt darin, die Studierenden so weit in die vier Disziplinen einzuführen, dass sie sich auf dieser Basis im dritten Semester für ein Schwerpunktfach, also Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Volkswirtschaftslehre entscheiden können. Daneben sind im Modul Quantitative Methoden die propädeutischen Fächer Mathematik und Statistik, im propädeutischen Modul die Fächer Buchführung, politische Geschichte und Englisch zu bewältigen. Sie sollen die Fähigkeit vermitteln, sich die vier wissenschaftlichen Fachgebiete zu erschließen (§ 22 Abs. 2 PrüfO). Mit Studienbeginn WiSe 08 kann man sich auf zwei dieser Kurse beschränken. Damit ist „Buchführung“ nur noch für diejenigen Pflicht, die den Schwerpunkt BWL wählen wollen. A. B. C. Modul Grundstudium - Interdisziplinärer GK - Fachspezifische Grundkurse: - Recht - BWL - Soz - VWL Modul Quantitative Methoden - Mathematik I - Mathematik II - Statistik (Statistik I/Wirtschafts- u. Sozialstatistik) 30 KP 6 KP 6 KP 6 KP 6 KP 6 KP 18 KP 6 KP 6 KP 6 KP Propädeutisches Modul (2 von 3 müssen abgeschlossen werden) - Buchführung 6 KP - Politische Geschichte 6 KP - Englisch 6 KP Gesamt 12 KP 60 KP Hauptstudium zweites Jahr Im nachfolgenden Hauptstudium I (3./4. Semester, 2. Studienjahr) sind Kreditpunkte aus folgenden Modulen zu erwerben: D. Modul methodische Grundlagen 12 KP davon 6 im Pflichtkurs Methoden der Rechtswissenschaft. E. Interdisziplinäres Grundlagenmodul 18 KP aus jedem Nebenfach sind Kurse von jeweils 6 KP zu erwerben; diese Kurse müssen aus dem Angebot des 2. Studienjahrs zusammen gestellt werden. F.1. Grundlagenmodul des Schwerpunktes Pflichtmodul 24 KP -- Zum Pflichtmodul gehören Grundlagen des Arbeitsrechts 6 KP Grundlagen des Zivilrechts 6 KP Grundlagen des Öffentlichen Rechts 6 KP Europäisches Verfassungsrecht 3 KP Zivilprozess, Streitschlichtung, Mediation 3 KP F.2. Wahlpflichtmodul 6 KP Zu den Kursen im Wahlpflichtmodul vgl. den Rahmenkursplan. Gesamt 60 KP 6 Im Hauptstudium II (5./6. Semester, 3. Studienjahr) G. Große Hausarbeit jeweils im Schwerpunkt H. interdisziplinäre Module J. Vertiefungsmodule K. Wahlmodule L. Bachelorabschlussarbeit M. Pflichtmodul Praktikum ab WiSe 08: Gesamt +3 KP 12 KP 24 KP (ab WS 08: 15) 9 KP 9 KP (ab WS 08: 12) 12 KP (ab WS 08: 9) 60 KP Erläuterungen: Zu G: Im 5./6. Semester (Hauptstudium II) muss eine große Hausarbeit (grHA) geschrieben werden, die Sie aus allen Fachkursen des jeweiligen Vertiefungsmoduls wählen können (§ 24 PrüfO). Die Abschlussformen für alle übrigen Kurse - HA oder Klausur – werden von den jeweiligen Kursleitern festgelegt, vgl. §§ 22 ff. Zu H: Im dritten Studienjahr haben Sie die Wahl, welche Kurse im interdisziplinären Modul Sie abschließen möchten. Dies gilt nur für Studienanfänger ab WiSe 08. Bei früherem Studienbeginn sind bestimmte Modul-Cluster zu wählen. Zu J: Vertiefungsmodule sind Arbeit und Personal sowie Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz. In einem der beiden Module müssen 15 KP erreicht werden. Arbeit und Personal Internationales und Europäisches Arbeitsecht Sozialrecht Arbeitsmarktrecht Praxis- und Vertiefungskurs Arbeitsrecht Koalitions- und Arbeitskampfrecht Gesellschaftsrecht I Deutsche und Europäische Unternehmensmitbestimmung Gender und Recht – Arbeitsrecht 6 KP 6 KP 3 KP 6 KP 3 KP 3 KP 3 KP 3 KP Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz Bankrecht Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht Kreditsicherungsrecht Verbraucherkreditrecht incl. Hypothekenrecht Insolvenzrecht Gesellschaftsrecht 1 Gesellschaftsrecht 2 Versicherungsvertragsrecht Gender und Recht 2 (Zivilrecht) 6 KP 6 KP 3 KP 3 KP 3 KP 3 KP 3 KP 3 KP 3 KP Spezialisierung im Bereich Personalwirtschaft/ Arbeitsrecht Die Möglichkeit zur Spezialisierung im Bereich Personalwirtschaft/Arbeitsrecht richtet sich an diejenigen, die sich ihr späteres Berufsfeld im Personalmanagement von Unternehmen oder sozialen Einrichtungen vorstellen. Vor diesem Hintergrund werden fundierte Kenntnisse im Individualarbeitsrecht vermittelt (Grundlagen des Arbeitsrechts, Praxis- und Vertiefungskurs), mit denen die arbeitsrechtlichen Fragen beim Tagesgeschäft in personellen Angelegenheiten bewältigt werden können. Es werden ferner die Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts vermittelt (Koalitionsund Arbeitskampfrecht, Betriebsverfassungsrecht), die eher für das strategische Personalmanagement eine Rolle spielen (insbesondere: Umgang mit dem Betriebsrat). Ergänzt wird das Angebot durch Kurse zum Sozialrecht und insbesondere zum Arbeitsmarktrecht, die sowohl für das operative Tagesgeschäft im Personalbereich rüsten sollen (Abrechnungsmodalitäten, Sozialversicherungsbeiträge) wie auch für das strategische Personalmanagement wichtige Anregungen geben (z. B. Förderungsmöglichkeiten für Arbeitgeber durch die BA). 7 Der Schwerpunkt Personalwirtschaft/Arbeitsrecht vermittelt ferner die notwendigen Voraussetzungen für Masterprogramme mit personalwirtschaftlichem Focus, z. B. für den MA HRM/Personalpolitik an der Wiso-Fakultät der Uni Hamburg (federführend: FB Sozoek (HWP)). Spezialisierung im Bereich Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz Studierende, die als Spezialisierung „Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz“ wählen, bereiten sich damit auf eine spätere berufliche Tätigkeit im Finanzsektor vor. Dabei kommen einerseits Tätigkeiten in den Filialen der Banken sowie bei Internetanbietern dort infrage, wo es um das Massenkundengeschäft geht und Verbraucherrecht ebenso wie Kenntnisse über die Kunden sowie die Produkte des Retail Finance im Mittelpunkt stehen. Ebenso eignet sich diese Ausbildung, um die neuerdings erforderliche Qualifikation im Bereich der Finanzberatung und -vermittlung zu erwerben. Auf der anderen Seite entwickelt sich in der Finanzberatung der Verbraucherverbände sowie in der Schuldnerberatung ein großes Arbeitsfeld, wo Kenntnisse im Bankrecht, in der Insolvenzordnung, bei Kreditsicherheiten sowie im Anlagerecht gefragt sind. Die Fähigkeit, Kundenprofile zu erarbeiten und betriebswirtschaftliche Grundlagen der Finanzdienstleistungen zu verstehen, ist in der Praxis unerlässlich und wird durch das Studium geschärft. Eine starke internationale Ausrichtung hilft die vornehmlich aus Brüssel kommende weitere Entwicklung einzubeziehen. Die vermittelten Praktika sollen frühzeitig den Kontakt zur späteren Berufspraxis herstellen. Studierende des zweiten Bildungsweges aus diesen Bereichen werden hier die erwünschte Fortbildung mit größeren Aufstiegschancen finden. Der Schwerpunkt vermittelt ferner die Grundlagen für aufbauende Masterstudiengänge im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich von Finance, Social Finance aber auch für rechtliche Masterstudiengänge im Bereich von Europarecht und Finanzdienstleistungsrecht. Zu K: Im Wahlmodul können Kurse belegt werden, die für Arbeit/Personal bzw. Finanzdienstleistungen angeboten werden, aber noch nicht für das Vertiefungsmodul verbraucht worden sind (insgesamt 9 KP, ab Studienbeginn WiSe 08). Zu L: Das Praktikum (§ 25 PO, II § 10 StudO) beträgt 3 Monate und ist im 3. Studienjahr zu absolvieren (Aufteilung auf verschiedene Praktikumsstellen möglich). Ein Monat nach Ende des Praktikums ist ein 15-seitiger Bericht beim Gutachter/in abzugeben. Ab Studienbeginn WiSe 08 erfolgt die Annahme aufgrund eines Praktikumsgesprächs mit Gutachter und einer weiteren Person. 5. Integration von Auslandssemestern Zahlreiche Kooperationsabkommen mit ausländischen Partnerhochschulen ermöglichen ein Studium im Ausland. Auslandssemester von Jura-Studierenden sind schon jetzt normal und finanzierbar. Die dort absolvierten wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Kurse werden bei uns als Pflichtveranstaltungen anerkannt. An manchen Hochschulen (z.B. Dundee, Orléans, Trento) ist der Erwerb des dortigen Diploms möglich, wenn man am FB Sozoek (HWP) bereits Kurse mit 120 Kreditpunkten (ECTS) abgeschlossen hat und dort weitere 60 ECTS (Programm für 1 Jahr) sowie zusätzlich die Abschlussarbeit erwirbt. Das Auslandsamt (Herr Timmann, Frau Brückmann, Frau Hübner) berät Sie bzw. verweist Sie an die Betreuungsdozenten weiter. 6. Weiterstudium Nach dem Erwerb des Bachelors können Sie in einem der (2jährigen) Masterprogramme weiterstudieren; zusammen mit dem sechssemestrigen Bachelor in "Wirtschafts- und Arbeitsrecht" würden Sie dann noch einen zweiten Abschluss erhalten. Auch käme z.B. ein weiteres Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Betracht. Dort ist allerdings nur eine beschränkte Anrechung der im Department erbrachten Prüfungsleistungen möglich. 8 Rahmenkursplan Schwerpunktstudium Wirtschafts- und Arbeitsrecht Sem. 3./4. Pflichtmodul Finanzdienstleistungen und Vebraucherschutz Grundlagen Zivilrecht Grundlagen Arbeitsrecht Grundlagen öffentliches Recht Europäisches Verfassungsrecht Zivilprozess, Streitschlichtung und Mediation 3./4. Gender und Recht: Zivilrecht 3 Wahlpflicht- EU- Wettbewerbsrecht 3 modul Vertiefung Zivilrecht 3 Internationales Wirtschaftsrecht 3 Werbe- und Vertriebsrecht 3 Verbraucherschutzrecht 3 5.6. Bankrecht 6 Vertiefungs Kreditsicherungsrecht 3 -modul Insolvenzrecht 3 Gesellschaftsrecht 1 3 Gesellschaftsrecht 2 3 Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht 6 Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkredit 3 Versicherungsvertragsrecht 3 Arbeit und Personal Sonstige Kurse Grundlagen Arbeitsrecht Grundlagen Zivilrecht Grundlagen öffentliches Recht Europäisches Verfassungsrecht Zivilprozess, Streitschlichtung und Mediation Methoden der Rechtswissensch. Jedes 2. Semester Gender und Recht: Arbeitsrecht 3 Öffentliches Betriebsverfassungsrecht 3 Wirtschaftsrecht 6 Koalitions-, Arbeitskampf- und Tarifvertragsrecht 3 Internationales und Europäisches Arbeitsrecht 6 Sozialrecht 6 Arbeitsmarktrecht 3 Praxis- und Vertiefungskurs Arbeitsrecht 6 Koalitions-, Arbeitskampf-, Tarifvertragsrecht 3 Betriebsverfassungsrecht 3 Gesellschaftsrecht 1 3 Gender und Recht: Arbeitsrecht 3 Deutsche und europäische Unternehmensmitbestimmung 3 . 5./6. Sem Ergänzung Aus allen nicht in der Vertiefung gewählten Veranstaltungen sind 9 KP zu erbringen. Dabei können 6 KP aus dem Modul „Advanced English“ erworben werden Studienberatung und Information Für die fachliche Beratung im Arbeits-/Sozialrecht und im Wirtschaftsrecht sind einmal die Leiter der Grundkurse Recht/IGKs im 1. und 2. Semester sowie die Studienfachberater, die in jedem Semester festgelegt werden. Sprechzeiten im Internet unter „Team “. Für das Praktikum sind alle Lehrkörpermitglieder Ansprechpartner und potenzielle Gutachter. Für grundsätzliche Fragen des Praktikums ist Frau Trudel Karcher zuständig Sekretariat des Fachgebiets Recht: Frau Lemke, Frau Buck, FB Sozoek (HWP), v. Melle Park 9 20146 Hamburg. Tel. 040 428 38 -3521 oder -3570, Fax -4150. Die E-Mail-Adressen aller Lehrkörpermitglieder finden Sie unter http://www.wiso.uni-hamburg.de 9 10 Inhaltliche und didaktische Standards juristischer Lehrveranstaltungen des FB Sozoek (HWP) Zielsetzung Das folgende Papier greift überwiegend spezifisch juristische Aspekte der Lehrveranstaltungen und ihrer inhaltlichen und didaktischen Standards auf. Natürlich müssen dabei auch allgemeine Probleme angesprochen werden. Unter Punkt 3. wird ein Minimalkatalog an Standards aufgestellt, der zwar erweiterungsfähig ist, aber angesichts der knappen zur Verfügung stehenden Zeit und Mittel wohl das Optimum darstellt. Er sollte jedenfalls nicht unterschritten werden. Es wird genau unterschieden zwischen strikten Pflichten, die auf jeden Fall eingehalten werden müssen und die den Studierenden feste Ansprüche geben und "Soll-" vorschriften, die versuchen, Anhaltspunkte zu geben; Abweichungen sollten von den Lehrpersonen begründet werden. Letztlich ist es gerade Aufgabe der Studierenden, die Beachtung dieser Regeln durchzusetzen. 1. Zielgruppe Wir haben zwei unterschiedliche Zielgruppen: Schwerpunkt- und Nebenfachstudierende. Beide fragen - allerdings in unterschiedlicher Schwerpunktsetzung – die Vermittlung von professionellen Standards der Rechtsanwendung einerseits und die Analyse der gesellschaftlichen Bedeutung von Recht andererseits nach. 2. Professionelle Standards der Rechtsanwendung: Auch außerhalb forensischer Praxis sind die professionellen Standards der Rechtsanwendung Grundlage juristischen Handelns. Eigenes strategisches Handeln und beratende Tätigkeit in Unternehmen und Organisationen ist nur auf deren Grundlage sinnvoll zu entwickeln. Das gilt sowohl für die folgenden, unten aufgeführten Kenntnisse als auch für die praktischen Fähigkeiten. Ohne Einhaltung dieser Standards besteht die Gefahr, nicht ernst genommen zu werden in einem juristischen Diskurs. 2.1. 2.2. Dazu sollte die Vermittlung folgender Materien und die Fähigkeit, mit ihnen umzugehen, gehören (in allen Kursen): - Struktur eines Rechtssatzes: Tatbestand und Rechtsfolge; logische ‚'wenn – dann'- Struktur (Konditionalprogramm) - Konstruktion eines zusammengesetzten Rechtssatzes aus mehreren Rechtsnormen: Verweisungsproblem - Kanon der Interpretationsmethoden (Wortlaut, Systematik, historischer Entstehungsprozess, Zweck), incl. teleologische Reduktion und extensive Auslegung, Rechtsfortbildung. - Dispositives – zwingendes Recht - Bestimmte – unbestimmte Rechtsbegriffe, Ermessen - die logische Struktur der Subsumtion (Syllogismus) - die Grenzen der rationalen und normativen Begründung von juristischen Urteilen - interne systematische Struktur des Rechtsgebiets (spezielle und allg. Prinzipien) und - die Analyse des sozio-ökonomischen Zusammenhangs rechtlicher Regelungen (Entstehungsgeschichte; Funktionen; Modellannahmen). Folgende praktische Fähigkeiten sollten vermittelt werden: (Diese Vorschläge richten sich in erster Linie an die Schwerpunktstudierenden, die juristisch selbstständig handeln können müssen). - Falllösungstechnik (ohne den Gutachtenstil in extenso zu kultivieren): praktischer Umgang mit Anspruchsgrundlagen und ihrer Relation zueinander (alle Kurse) - Entwerfen von Vertragstexten (mindestens im Praxis- und Vertiefungskurs) - Entwickeln von juristischen Handlungsstrategien (verhandeln, vergleichen vs. klagen, vollstrecken) unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen (kurzfristige – langfristige 11 Beziehungen; Bedeutung des Zeitfaktors für die Rechtsverwirklichung; Ausweichmöglichkeiten des Gegners: ‚bargaining in the shadow of the law‘) (alle Kurse, insbesondere "Rechtsverwirklichung") - Analyse der involvierten ökonomischen und sozialen Interessen und die rechtlichen Formen ihrer Berücksichtigung und rechtlichen Durchsetzung im jeweiligen Rechtsgebiet (alle Kurse, insbesondere "Rechtsverwirklichung"). 3. Konsequenzen: Allgemeine Standards der juristischen Lehre am Fachgebiet 3.1. In allen Fachkursen sollten im Semester mindestens je zwei Übungsfälle zur Bearbeitung und zusätzlich (Original-)Urteile zur Analyse durch die Studierenden ausgegeben und behandelt werden. Im Grundkurs sollte ein Fall und eine Urteilsanalyse pro Fachstrang angeboten werden. Fälle und Urteile sollten dann im Kurs "fachmäßig", ausführlich besprochen und dazu eine erläuterte Lösungsskizze am Ende verteilt werden. 3.2. Vertragstexte und sonstige Rechtsgestaltungsakte (Kündigung etc.) könnten außer in der Vertiefungsveranstaltung auch in ausgewählten geeigneten Kursen entwickelt werden, die den jeweiligen Grundlagenkurs voraussetzen: z.B. Unternehmensrecht, Kreditsicherungsrecht. Ähnliches gilt für das Entwickeln von juristischen Handlungsstrategien. 3.3. Zu Beginn eines jeden Kurses muss eine Kursübersicht verteilt werden, die deutlich macht, wo der eigene Schwerpunkt liegt. Sie muss neben einer ausführlichen Gliederung, eine Literaturliste und ggf. Literaturhinweise enthalten, um zum Eigenstudium anzuregen. 3.4. Allgemein akzeptiert ist, dass schriftliche Kursunterlagen notwendig sind. Sie erleichtern, den Kurs stärker dialogisch auszugestalten (vorbereitende Fragen etc.), Übungssequenzen vor- und nachzubereiten und Originalliteratur (Aufsätze, Urteile) zu lesen und zu analysieren. Alternativ kann auch mit einem Lehrbuch gearbeitet werden, auf das dann aber detailliert verwiesen und mit dem auch „aktiv“ gearbeitet werden sollte; dann empfiehlt es sich, Originalurteile etc. in das Skript aufzunehmen. Um Lehrkörper und Studierenden Übersicht zu erleichtern, hat jede Lehrperson ein Exemplar seines/ihres Skripts in den Übersichtsordner im Geschäftszimmer des Fachgebiets abzuheften. 3.5. Kurs und Kursmaterialien sollen zum Wiederholen und zum Selbststudium anregen. Dazu sind durchgängig Hinweise auf die vertiefende Literatur besonders bei „wichtigen“ Kontroversen, wie auch auf die Praxis des Rechts etc. im Skript/besonderen Papieren sowie Hinweise auf Lehrbücher etc. aufzunehmen. Zum Wiederholen und Weiterarbeiten wird vor allem dadurch angeregt, dass offene Fragen vorher verteilt werden, die dann im Kurs später behandelt/diskutiert werden. Kontrollfragen sollen ein konzentriertes Wiederholen ermöglichen. Übungsfälle können auch zum Selbststudium ausgegeben werden, wenn die nachfolgende „Musterlösung“ auf übliche Fehler eingeht etc.; es kann auch ein Übungsfall im Kurs vergeben werden, der dann in Hausarbeit geschrieben und korrigiert bzw. besprochen wird (Klausurvorbereitung). 3.6. Es sollen Kurzreferate und andere Formen eigenständiger Präsentation von Inhalten durch die Studierenden ermöglicht werden. In Kursen, die nicht mit einer Hausarbeit abgeschlossen werden können, kann in den Klausuren zum Referat eine "Extrafrage" gestellt werden, die sich auf das Gebiet des Referats bezieht (ist also wie die anderen Fragen auch vorher nicht bekannt); sie kann maximal 1/3 bis ½ der Klausur abdecken; sie kann nur von denen bearbeitet werden, die das Referat im Kurs gehalten haben. 3.7. Um die praktischen Problemlösungsfähigkeiten abzuprüfen, müssen alle Klausuren der Fachkurse zumindest eine „Falllösung“ oder eine andere praxisbezogene Aufgabe (Vertragsentwürfe, Urteilsanalyse o. ä.) als Klausurleistung anbieten. Der Fachausschuss gibt keine Empfehlung darüber ab, ob mit oder ohne „Unterlagen“ geschrieben werden sollte. So weit jedoch mit Unterlagen geschrieben wird, sollten drei Punkte beachtet werden: a) Alle früheren Klausuren sind in Copyshops erhältlich. Man muss also neue Fragen stellen, wenn man die Mitnahme von Unterlagen und damit auch vorbereiteten Antworten ermöglicht. b) Die Fragen sollten nicht aus den Unterlagen einfach beantwortet werden können, müssen also neue/ähnliche Transfer- und Problemlösungsleistungen abprüfen. c) Es kann nicht „präsentes Wissen“ abgeprüft werden, obwohl dies sowohl Lernziel des Kurses wie auch in der Praxis eine Qualifikationsvoraussetzung ist. 12 Die Bewertung der Klausuren muss nachvollziehbar sein und zugleich einen Lernabschluss des Kurses bieten. Deshalb müssen die Klausuren eine detaillierte Bewertung pro Aufgabe enthalten, also z.B. Punkte/individuelle Noten pro Aufgabe vergeben. Der korrigierten Klausur müssen Lösungshinweise beigelegt werden und das zu Grunde gelegte Bewertungsschema muss deutlich gemacht werden. Es müssen der Notendurchschnitt der Klausur und die Streuung der Noten ausgewiesen werden. 3.8. Bei den Hausarbeiten/Bachelorarbeiten soll auf die traditionellen Leitfäden für das Anfertigen wissenschaftlicher Hausarbeiten verwiesen werden. Grundsätzlich müssen alle üblichen Zitierweisen, Arten der Literaturverzeichnisse, Gliederungsschemata etc. akzeptiert werden, solange sie in sich einheitlich und konsequent durchgeführt werden. JedeR Studierende hat Anspruch auf eine individuelle Beratung in der Sprechstunde zu seinen/ihren Hausarbeitsthemen/Bachelorarbeiten. Dabei sollte grundsätzlich eine Gliederung des/der Studierenden zugrunde gelegt werden, von der die Lehrperson für sich ein Exemplar behält. Jede(r) Studierende soll sein/ihr Hausarbeitsthema mit der Lehrperson besprochen haben. Hausarbeiten sollten nur an Studierende vergeben werden, die die Lehrveranstaltung auch besucht haben. 3.9. In jedem Kurs muss nach ca. einem Drittel bzw. der Hälfte der Kurszeit eine interne Evaluation stattfinden, um eine schnelle Rückkoppelung und eine Diskussion über Inhalte, Methode und Formen zu ermöglichen (s. Fragebogen des Fachgebiets). Die Ergebnisse müssen hinterher unverzüglich mit den Studierenden diskutiert werden. Die Lehrpersonen sollten den Studierenden auch die Möglichkeit geben, eine solche Evaluation in Eigenregie durchzuführen. 3.10. Eine individuelle Betreuung der Studierenden über die Lehrveranstaltungen und die Diskussion in Lehrveranstaltungspausen hinaus ist notwendig. Gerade hier liegt eine der großen Möglichkeiten des FB Sozoek (HWP) als einer kleinen Institution, den Studierenden eine intensivere und modernere Ausbildung zu geben, als dies in dem Massenfach "Jura" der Unis möglich ist. Deshalb muss jede Lehrperson den Studierenden auch zu fachlichen Fragen in einer Sprechstunde zur Verfügung stehen. Dies ist nur möglich, wenn im Semester zu einem festen, vorher angekündigten wöchentlichen Termin eine Sprechstunde angeboten wird, die nach hinten hin „offen“ ist, oder wenn zumindest zwei Sprechstundentermine angeboten werden. In den Semesterferien sind über die vorlesungsfreie Zeit verteilt Sprechstundentermine in einer Zahl anzubieten, wie sie der Hälfte der Wochenzahl der vorlesungsfreien Zeit entspricht; die Termine sind spätestens in der letzten Woche der Vorlesungszeit auszuhängen. Nur Sprechstunden nach Vereinbarung anzubieten, ist nicht ausreichend. 3.11. Es wird eine Beschwerdekommission zur Interpretation dieser Standards und zur Schlichtung von Streitigkeiten eingerichtet. Ihr gehören je ein/e Studierende/r und eine Lehrperson sowie der/die Sprecher/in an. 13 Kursbeschreibungen 1. Studienjahr Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Grundkurs Recht Studienjahr: 1. oder 2. Semester Semesterwochenstunden: 4 (Kompaktkurs oder 2 +2)) ETCS: 6 Modul im Schwerpunkt Recht: Fachspezifischer Grundkurs Grundkenntnisse in den genannten Rechtsgebieten; Praxis und Methoden der Rechtsanwendung, insbes. Verstehen von Gerichtsentscheidungen und das Vorgehen bei der Lösung von Fällen. Einführung in die Rechtswissenschaften mit Betonung des (zivil- und arbeitsrechtlichen) Privatrechts sowie der Grundrechte und hoheitsrechtlichen Handlungsformen, Rechtsquellen, materielles und formelles, privates und öffentliches Recht; Ansprüche; Rechtsanwendungsmethoden; Gliederung des BGB; Abstraktionsprinzip, Rechtsgeschäftslehre zum Vertrag; - Willenserklärung; Arbeitsvertrag und Tarifvertrag;; AGB; Recht der Leistungsstörungen; Grundrechtsschutz; Rechtsstaatsprinzip; Grundstruktur des Verwaltungsaktes Zweistündige gemeinsame Klausur 2. Studienjahr Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Methoden des Rechts Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 4 ETCS: 6 Modul im Schwerpunkt Recht: Methodische Grundlagen BWL/VWL/Soziologie: Modul "interdisziplinärer Grundkurs" (2.Jahr) Methoden des wissenschaftlich fundierten praktischen juristischen Arbeitens kennen zu lernen und zu üben. Technik der Lösung juristischer Fälle beherrschen lernen. Wenig „(Meta-) Theorie“, viel praktisch orientierte theoretische Reflexion und praktische Übungen zum methodischen Arbeiten; Gesprächsführung; Schritte der Sachverhaltsfeststellung und der juristischer Argumentation bei einer Entscheidung. Herstellung und Darstellung einer Entscheidung. Interne und externe Begründung. Klärung des rechtlich Gemeinten/Auslegung: Die Interpretationsmethoden. Falllösung anhand von Fällen aus dem Zivil- und Arbeitsrecht sowie begleitend durch das Tutorium. System, Lücke, Analogie. Allg. Kriterien wissenschaftl. geleiteten Arbeitens; Fehler jur. Arbeitens, Methode der Begriffsbildung, Standards logischen Schließens und juristische Schlüsse. Begründen von Werturteilen (Begründung von Ermessensentscheidungen) Argumentationslehre – Rhetorik; Grundsätze des guten Argumentierens, kontroverse Diskussion; Verhandeln; Schlichten/Schlichtung. Klausur Grundlagen des Zivilrechts Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 4 ETCS: 6 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagen/ Pflichtmodul BWL/VWL/Soziologie: Modul "interdisziplinärer Grundkurs" (2.Jahr) 14 Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Die Studierenden sollen befähigt werden, Sachverhalte zivilrechtlich einzuordnen und mit juristischem Instrumentarium zu lösen. Insbesondere sollen sie ein Verständnis für die Grundstrukturen des deutschen Zivilrechts entwickeln und in der Lage sein, die Risikozuweisungen des Zivilrechts zu erkennen und zu diskutieren. Im Mittelpunkt des Kurses stehen die Grundlagen des Vertragsrechts, wobei das Deliktsrecht, sachen- und bereicherungsrechtliche Bezüge im Kontext mitbehandelt werden. Vertiefend behandelt werden u. a. - Grundlagen und Grenzen der Vertragsfreiheit - Geschäftsfähigkeit - Stellvertretung. - AGB- und Verbrauchervertragsrecht - Abstraktionsprinzip - Vertragliche Neben- und Schutzpflichten - Allgemeines Leistungsstörungsrecht - Leistungsstörungen im Kaufrecht Klausur oder Hausarbeit, je nach Dozent/in ggf. auch Referat mit schriftlicher Ausarbeitung. Grundlagen des Arbeitsrechts Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 4 ETCS: 6 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Pflichtmodul BWL/VWL/Soziologie: Modul "interdisziplinärer Grundkurs" (2.Jahr) akzentuierter Genderkurs Der Kurs vermittelt die Grundkenntnisse über die rechtlichen Materien, die die Rahmenbedingungen des Arbeitsrechts im Allgemeinen bilden. Rechtsquellen-Überblick: Individualvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen; Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht: Interessenpolitik der Arbeitsmarktakteure (einzelne Arbeitnehmer, Betriebsräte, Verbände -Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände-, Bundesagentur für Arbeit, Bundesarbeitsministerium) Besonderheiten der Streitschlichtung (Arbeitsgericht, Einigungsstellen, tarifliche Schlichtung); Abschluss des Arbeitsverhältnisses: Definition des Arbeitnehmers/Abgrenzung vom Selbständigen – Bedeutung des Nachweisgesetzes – Diskriminierungsverbote/Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz/Selektionsmethoden (Fragebögen, Tests); Befristung von Arbeitsverhältnissen – Die Rechtsprechung vom sachlichen Grund – Das Teilzeit- und BefristungsG; Inhalt des Arbeitsverhältnisses: Direktionsrecht – Arbeitszeit – Leistungsentgelt – Grundrechte im Arbeitsverhältnis – Datenschutz – Haftung im Arbeitsverhältnis Kündigung und Kündigungsschutz: Kündigungsschutzgesetz – Kündigungsfristen und –gründe – Widerspruchsrecht der Betriebsräte – Arbeitsgerichtliches Verfahren Klausur: Falllösung und / oder Fragen- oder Themen; Hausarbeit; ggf. je nach Dozent/in Referat plus Verschriftlichung. Grundlagen des öffentlichen Rechts Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 4 ETCS: 6 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Pflichtmodul BWL/VWL/Soziologie: Modul "interdisziplinärer Grundkurs" (2.Jahr) Akzentuierter Genderkurs 15 Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Der Kurs vermittelt die Grundkenntnisse im öffentlichen Recht. Die Studierenden sollen befähigt werden, einfache Problemkonstellationen im Verfassungsrecht (Staatsorganisationsrecht, Grundrechte) und im allgemeinen Verwaltungsrecht zu erkennen und zu lösen. Der Kurs behandelt gleichgewichtig Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Die StaatBürger/Bürgerin-Beziehung soll in ihrer historischen und gegenwärtigen Ausprägung anhand der wichtigsten Verfassungsprinzipien und verwaltungsrechtlichen Grundkategorien dargestellt werden. Hierzu zählen für das Verfassungsrecht: Das Verhältnis von Grundgesetz, Recht der EU und Völkerrecht sowie die diesbezüglichen Rechtsschutzmöglichkeiten; Verfassungswandel und seine Grenzen; die Konkretisierung des Demokratieprinzips anhand ausgewählter Fragen; Rechtsstaat, Sozialstaat; Grundrechtstheorie und Schrankenlehre anhand ausgewählter Grundrechte. Insbesondere auch Gleichheitsrechte. Aus dem Verwaltungsrecht werden u.a. behandelt: Verfassungsrechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, insbesondere Gesetzesvorbehalt und Wesentlichkeitstheorie; Formen des Verwaltungshandelns und Rechtsschutzmöglichkeiten Es werden insbesondere auch ausgewählte Grundrechtsfragen mit Genderbezug behandelt. Hausarbeit 14 Seiten; Referate 15 – 20 Minuten mit Diskussionsleitung und schriftlicher Ausarbeitung 10 Seiten; Klausur 3 Stunden Europäisches Verfassungsrecht Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Pflichtmodul Kurs im interdisziplinären Modul (3.Jahr) "Internationale Wirtschaft und Politik"; Modul "interdisziplinärer Grundkurs" (2.Jahr) Grundprinzipien des Europarechts auf praktisch-politische Fragen des Verhältnisses von Mitgliedstaaten zur Europäischen Union anwenden und die Bedeutung europäischer Rechtsakte und von Entscheidungen des EuGH für die Weiterentwicklung des normativen Mehrebenengefüges des europäischen Verfassungsgefüges beurteilen können. Der Kurs behandelt die allgemeinen Grundlagen des Europarechts und ist Voraussetzung für die nachfolgenden spezielleren Europa-Kurse: Europäisches Wirtschaftsrecht und Internationales und Europäisches Arbeitsrecht. Nach einer historischen Einführung und einem Überblick über den Stand der europäischen Integration wird das System der europäischen Verträge erläutert. Die europäischen Institutionen, ihre Kompetenzen und die Entscheidungsprozesse werden analysiert. Ein weiterer wesentlicher Abschnitt befasst sich mit der Wirkung des Gemeinschaftsrechts auf das nationale Recht. Dabei werden das normative Gefüge und die praktische Durchsetzung thematisiert. Am Ende steht ein Reflexionsprozess über den gegenwärtigen Stand des Verfassungsgefüges der EU. Klausur, Präsentation mit Verschriftlichung Titel Studium Zivilprozess, Streitschlichtung, Mediation Lernziel Die Studierenden sollen in der Lage sein, die Grundstrukturen der Rechtsdurchsetzungssystems zu erfassen und die wesentlichen Rechtsinstrumente anzuwenden Gegenstandsbereich Den Kern des Kurses bildet das nationale Prozessrecht mit Erkenntnisverfahren, (Zuständigkeiten, Verfahrensgrundsätze, insbes. Beweismittel, Entscheidungstypen), Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Pflichtmodul BWL/VWL/Soziologie: Modul "interdisziplinärer Grundkurs" (2.Jahr) 16 Rechtsmittel, einstweiligem Rechtsschutz und Zwangsvollstreckung. Die europäische VO über Gerichtsstand und Vollstreckung rundet die Betrachtung ab. Daneben wird als Alternative die private Schlichtung behandelt, die durch nationale und internationale Schiedsgerichte angeboten wird. Leistungskontrolle Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Der Komplex Zugang zum Recht wird einerseits normativ betrachtet: Gerichts- und Anwaltskosten, Prozesskostenrisiko-Tabelle, Prozesskostenhilfe und Rechtsberatungshilfe. Andererseits sind empirische Daten zu analysieren, um die Wirksamkeit der rechtlichen Regelungen für eine Versorgung mit rechtlicher Entscheidung von Konflikten bestimmen zu können. Klausur Betriebsverfassungsrecht Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurs; empfohlener Vertiefungskurs für Schwerpunkt "Arbeit und Personal" Kurs im interdisziplinären Modul (3.Jahr): "Arbeit und Organisation" akzentuierter Genderkurs Die Systematik des BetrVG soll erfasst werden, Möglichkeiten und Schranken der betrieblichen Akteure in der Personalpolitik (Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerkschaften) sollen nachvollziehbar werden. Vertiefte Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts vermitteln. Dabei werden die Grundlagen und Organe der Betriebsverfassung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf den unterschiedlichen Formen der Beteiligung von Betriebsräten an den Entscheidungsprozessen im Betrieb (insbesondere Informationsrechte, Mitwirkungsrechte, Mitbestimmungsrechte). Dabei sollen praktisch besonders bedeutsame Konfliktfelder in der Einstellungsphase, bei der Arbeitsgestaltung und -organisation und bei Personalabbau behandelt und die Mechanismen der Betriebsverfassung erläutert werden. Der Bereich der Mitbestimmung im Bereich technischer Einrichtungen und beim Datenschutz ist zu behandeln. Hausarbeit; Klausur; Referat mit schriftlicher Ausarbeitung Koalitions-, Arbeitskampf- und Tarifrecht Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurs; empfohlener Vertiefungskurs für Schwerpunkt "Arbeit und Personal" Kurs im interdisziplinären Modul (3.Jahr): "Arbeit und Organisation" Der Kurs vermittelt vertiefte Kenntnisse in den drei genannten Schwerpunkten des kollektiven Arbeitsrechts. Ausgegangen wird von der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie und dem Arbeitskampfrecht vor dem Hintergrund eines kurzen Rückblicks in die Geschichte des (autonomen) kollektiven Arbeitsrechts. Daran schließt sich der Schwerpunkt „Koalitionsrecht“ an. Hier geht es u. a. darum vorzustellen, welche gesellschaftspolitische Bedeutung Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände heute haben. Ferner hat die Definition einer Gewerkschaft nach der Entscheidung des BAG zur „Christlichen Gewerkschaft Metall“ eine besondere Bedeutung erhalten. Dies betrifft die grundsätzliche Frage, ob das verfassungsrechtliche „Modell“ das des „Gewerkschaftspluralismus“ ist oder ob nicht der Gedanke starker, durchsetzungsfähiger Gewerkschaften in der Verfassung in gewisser Weise seinen Niederschlag gefunden hat. Ein weiteres Thema sind die Gewerkschaftsrechte im Betrieb 17 und in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der (inzwischen aufgegebenen) „Kernbereichslehre“ des Bundesverfassungsgerichts. Im Schwerpunkt „Tarifrecht“ werden die faktischen Grundlagen der Tarifautonomie und das Tarifvertragsgesetz vorgestellt. Grundlegende Fragen des Tarifrechts, etwa zum Geltungsbereich des Tarifvertrages und zu seiner Wirkung, werden an wichtigen Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung erörtert. Eine besondere Bedeutung erlangte in den vergangenen Jahren die Frage der Dezentralisierung des Flächentarifvertrages, vor allem die Verlagerung wichtiger Kompetenzen auf die betriebliche und die einzelvertragliche Ebene (Günstigkeitsprinzip). Dies führt abschließend zu einem Ausblick über Krise und Zukunft der geltenden Tarifvertragsstrukturen. Diese Aspekte können mit einem rechtsvergleichenden Blick über die Grenzen verbunden werden. Der Schwerpunkt „Arbeitskampfrecht“ beschränkt sich auf einen Überblick. Zentrale Aspekte sind das richterrechtlich entwickelte „Modell“ des gewerkschaftlichen Arbeitskampfrechts („Modell Nipperdey) im Unterschied zu einem Arbeitskampfrecht, das als „kollektive Ausübung individueller Rechte konzipiert ist.“ Auch hier ist ein Blick auf andere Länder und völkerrechtliche Normen (ESC) weiterführend. Ferner sollen neue Entwicklungen eines „Formwandels des Arbeitskampfes“ wie der Streik von „Funktionseliten“ (z.B. Fluglotsen, Zugführer etc.) vor dem Hintergrund der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung dargestellt werden. Leistungskontrolle Klausur, Hausarbeit, ggf. Vorträge Titel Studium Gender und Recht: Arbeitsrecht Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtmodul/ Schwerpunktmodul "Arbeit und Personal" BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr) Spezieller Genderkurs Der Kurs soll künftige Arbeitnehmer/innen ebenso wie Arbeitgeber/innen befähigen, das Arbeitsleben diskriminierungsfrei zu gestalten. Darüber hinaus soll juristisches Fachwissen für die berufliche und ehrenamtliche Arbeit im gleichstellungspolitischen Bereich von Privatwirtschaft, öffentlichem Dienst und Verbänden geliefert werden. Im Zentrum dieses arbeitsrechtlichen Kurses stehen die Fragen, wie der Schutz vor Geschlechtsdiskriminierung am Arbeitsplatz geleistet werden kann und welche Möglichkeiten es gibt, mehr Gleichberechtigung im Erwerbsbereich zu verwirklichen. Beim Diskriminierungsschutz ist vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 zu betrachten samt der Frage, ob damit die Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Gemeinschaften angemessen umgesetzt sind. Für die Gleichstellungspolitik stehen die Frauenförderungs- und Gleichstellungsgesetze für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder im Mittelpunkt einschließlich der Besetzungsvorgaben für und der Handlungsmöglichkeiten von Personal- und Betriebsräten. Den Rahmen bilden die grundgesetzlichen und europarechtlichen Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsmöglichkeiten. Hausarbeit 10 Seiten; Referate 15 Minuten mit Diskussionsleitung und schriftlicher Ausarbeitung 5 Seiten; Klausur 90 Minuten Gender und Recht: Zivilrecht Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtmodul / Schwerpunktmodul "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz" 18 Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr) Spezieller akzentuierter Genderkurs Der Kurs soll juristisches Fachwissen für die Arbeit in Verbänden, Behörden, Unternehmen der Versicherungs- und Kreditwirtschaft vermitteln und das notwendige Vorwissen für ein Weiterstudium im Masterprogramm Gender und Arbeit liefern. In Gender II geht es um vielfältige Diskriminierungen im Vertragsrecht, etwa beim Abschluss von Versicherungs- und Kreditverträgen, Mietverträgen, den Ausnahmen vom Diskriminierungsverbot und dem Umgang der verschiedenen Wirtschaftszweige mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Bezüglich der Umsetzung der verschiedenen europäischen Richtlinien in deutsches Recht wird darauf eingegangen, ob das AGG die europäischen Vorgaben einhält. Weiterhin wird es gehen um Mitgliedschaftsverweigerungen, um die Zuweisung geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung im Familienrecht, um die Grundzüge des ehelichen und nachehelichen Unterhaltsrechts einschließlich der Verzichtsvereinbarungen bezüglich Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinn, außerdem im Schadensersatzrecht um die Bewertung von Hausarbeit, die Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der körperlichen und psychischen Integrität von Frauen; schließlich um die Bürgenhaftung und Mithaftung von Ehefrauen und nichtehelichen LebenspartnerInnen. – Verknüpfungen mit dem Steuerrecht (Ehegattensplitting) und dem Sozialrecht (Hartz IV) können nur rudimentär angegangen werden. Klausur 90 Minuten; Hausarbeit 10 Seiten; Referat mit schriftlicher Ausarbeitung 5 Seiten Internationales Wirtschaftsrecht Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse; empfohlener Vertiefungskurs im Schwerpunkt Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr) Kenntnis des völkerrechtlichen Rahmens der Globalisierung von Wirtschaftsbeziehungen und dessen Einfluss auf die Gestaltung nationalen Rechts. Verständnis für die Wirkungsweise und den Ordnungsrahmen eines Wettbewerbs der Rechtsordnungen sowie der Grenzen nationaler Gesetzgebung. Gegenstand des Kurses sind die rechtlichen Grundlagen der internationalen Wirtschaftsordnung. Neben einer theoretischen Einführung in die Funktionsweise internationalen Rechts als Ordnungsrahmen grenzüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen werden die wirtschaftsrelevanten völkerrechtlichen Prinzipien und das global bedeutsame Völkervertragsrecht behandelt. Im Mittelpunkt stehen dabei die rechtliche Verfassung der Welthandelsordnung (WTO-Recht) und der internationalen Währungsordnung (IWFRecht), einschließlich der Regelungen des Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehrs (GATS, OECD, IWF). Darüber hinaus befasst sich der Kurs mit der rechtlichen Erfassung der Tätigkeit multinationaler Unternehmen in Hinblick auf die Erfassung durch nationale Regelungen (Wirtschafts- und Gesellschafts-/Konzernkollisionsrecht), aber auch in Hinblick auf ihren Schutz gegenüber enteignenden Eingriffen des Investitionsstaates (Investitionsschutz). Klausur Werbe- und Vertriebsrecht Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse; empfohlener Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz" BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr) 19 Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Bei der Gestaltung von Vertriebsstrukturen als auch der Konzeption von Absatzförderungsmaßnahmen rechtliche Probleme identifizieren und negative Folgen vermeiden zu können sowie aus verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten eine situationsgerechte Auswahl zu treffen. In dem Kurs werden einerseits die rechtlichen Grundlagen der Gestaltung von Vertriebssystemen, und andererseits die zu beachtenden Grenzen bei der Absatzförderung behandelt. So werden die wesentlichen absatzrelevanten Rechtsgebiete im Zusammenhang dargestellt. In Hinblick auf die Gestaltung von Vertriebssystem werden die verschiedenen vertragsrechtlichen Formen der Absatzmittlung erörtert, insbesondere Handelsvertretung, Kommission, Vertragshandel und Franchising. Die dabei zu beachtenden kartellrechtlichen Grenzen (insbes. in Hinblick auf die GruppenfreistellungsVO über Vertikalvereinbarungen) werden ebenso dargestellt wie die handelsrechtlichen Grundlagen. In Hinblick auf die Grenzen der Absatzförderung gibt der Kurs einen Überblick über das Lauterkeitsrecht (UWG), soweit dieses die Werbe- und ähnliche Vertriebsmaßnahmen betrifft. Im Mittelpunkt stehen die Regelungen zur vergleichenden, verunglimpfenden, irreführenden intransparenten, jugendgefährendenden und zur Schockwerbung. Klausur Verbraucherschutzrecht Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse; empfohlener Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz" BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr); Interdisziplinäres Modul "Internationale Wirtschaft und Politik" (3.Jahr) Verbraucherschutz als Rechtsprinzip und Verbraucherrecht als Rechtsmaterie bestimmen die Entwicklung zu einem europäischen Vertragsrecht. Der Kurs soll in theoretischer Hinsicht Verbraucherschutzkonzepte erläutern und die einschlägigen Rechtsmaterien in den Grundzügen vorstellen, um dadurch eine Grundlage für das vom Verbraucherschutz gekennzeichnete Finanzdienstleistungsrecht zu legen. Verbraucherschutzkonzepte (Informationsmodell, kompensatorischer Verbraucherschutz,); Schutzbedürftigkeit der Verbraucher als Marktteilnehmer und als Konsumierende, Abgrenzung zu Arbeits- und Wohnraumschutz; Europäische Entwicklungen Zweistündige Themen- und Fragenklausur Vertiefung Zivilrecht Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse; empfohlener Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz" BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr) 20 Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Der Kurs dient der Vertiefung der zivilrechtlichen Kenntnisse sowie der zivilrechtlichen Fallbearbeitung. Die Teilnehmer sollen lernen, die Fälle nicht nur in Hinblick auf einzelne Aspekte zu betrachten, sondern auch die Querverbindungen zwischen den verschiedenen Teilen des Zivilrechts erkennen Besondere Vertragsverhältnisse (Kauf, Miete, Darlehen, Werkvertrag, insbesondere Geschäftsbesorgung), Grundstrukturen des Sachenrechts (Eigentum) und des Deliktsrechts (Produkt-, Produzenten- und Gefährdungshaftung). Darüber hinaus soll durch die Behandlung komplexerer Fallkonstellationen das Zusammenspiel der verschiedenen zivilrechtlichen Rechtsinstitute verdeutlicht werden Klausur mit Falllösung EU-Wettbewerbsrecht Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse; empfohlener Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz" BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr) Die Teilnehmer sollen hinreichende Kenntnisse erwerben, um wettbewerbsrechtlich problematische Vertragsgestaltungen und Verhaltensweisen erkennen und ihre Zulässigkeit einschätzen zu können. Vermittelt werden soll auch der Umgang mit Gruppenfreistellungsverordnungen als Hilfsmittel bei der kartellrechtskonformen Gestaltung von Vertragsbeziehungen. Der Kurs befasst sich mit den Wettbewerbsregeln des EGV und den dazu ergangenen Verordnungen. Es handelt sich hierbei um den Teil des europäischen Primärrechts, der sich unmittelbar an private Unternehmen, nicht die Mitgliedstaaten richtet, der daher im Gemeinschaftsrecht eine Sonderstellung einnimmt. Behandelt werden das Kartellverbot (horizontale Vereinbarungen) sowie seine Ausnahmen und Rechtsfolgen, die Regelungen in Hinblick auf wettbewerbsbeschränkende Vertikalvereinbarungen (insbesondere in Hinblick auf die einschlägigen Gruppenfreistellungsverordnungen), die Regelungen gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie das Verhältnis zum mitgliedstaatlichen Recht. In Grundzügen wird ferner ein Überblick über das europäische Kartellverfahren, die Fusionskontrolle nach der FKVO und die staatsbezogenen Wettbewerbsregeln (Beihilferegeln, öffentliche Unternehmen) des EGV gegeben. Leistungskontrolle Klausur Titel Studium Öffentliches Wirtschaftsrecht Lernziel Studienjahr: 3. oder 4. Semester Semesterwochenstunden: 4 ETCS: 6 Hauptfach im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr) Der Kurs vermittelt die öffentlichrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Interventions- 21 Gegenstandsbereich Leistungskontrolle und Gestaltungsinstrumente für das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft. Der Kurs beginnt mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts: wirtschaftlich relevante Grundrechte der Art. 9, 12 und 14 GG; sozialstaatliche Gestaltungsbefugnisse des Gesetzgebers, Frage nach der (fehlenden) Wirtschaftsverfassung. Sodann werden die Organisation und das Handeln der Wirtschaftsaufsicht und –kontrolle am allgemeinen Gewerberecht sowie Spezialgebieten erörtert, wobei Gebiete unterschiedlich starker Staatsintervention exemplarisch ausgewählt werden. Anschließend geht es um die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand mit ihren Steuerungspotentialen: Verkoppelung öffentlicher Auftragsvergabe mit sozialpolitischen Zielen und Recht der Wirtschaftsförderung. Es folgen Formen und Grenzen der Privatisierung öffentlicher Aufgaben und Formen der Public Privat Partnership sowie kurz die Organisation der wirtschaftlichen Selbstverwaltung. Parallel zu diesen Sachbereichen werden die typischen Handlungsformen öffentlicher Wirtschaftsverwaltung (Verwaltungsakt, öffentlichrechtlicher Vertrag, Planung) untersucht. Hausarbeit 14 Seiten; Referate 15 – 20 Minuten mit Diskussionsleitung und schriftlicher Ausarbeitung 10 Seiten; Klausur 3 Stunden 3. Studienjahr Titel Studium Insolvenzrecht Lernziel Auf der Grundlage der bereits fortgeschrittenen zivilrechtlichen Kenntnisse der Teilnehmer sollen die Grundzüge des Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahrens erlernt werden. Gegenstandsbereich I. Einleitung § 1 Insolvenzverfahren und Sanierung II. Sanierungsrecht § 2 Zweck der Sanierung § 3 Außergerichtliche Sanierung § 4 Sanierung im Insolvenzverfahren § 5 Sanierungsfinanzierung § 6 Mitwirkung und Haftung III. Insolvenzrecht § 7 Zweck des Verfahrens und Verfahrensarten § 8 Verfahrensbeteiligte § 9 Insolvenzantrag und Gründe § 10 Insolvenzeröffnung a. Wirkungen b. Maßnahmen § 11 Durchführung des Insolvenzverfahrens a. Leistungserfüllung b. Aufrechnung c. Abwicklung § 12 Mehrung und Bereinigung der Insolvenzmasse a. Forderungseinzug b. Insolvenzanfechtung c. Aussonderung d. Absonderung § 13 Befriedigung, Verwertung und Verteilung § 14 Besondere Verfahren a. Insolvenzplanverfahren Studienjahr: 5. oder 6. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht:: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse; empfohlener Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz" BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr) 22 b. Eigenverwaltung c. Restschuldbefreiung d. Verbraucherinsolvenzverfahren Leistungskontrolle Klausur Titel Studium Gesellschaftsrecht 1 Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Studienjahr: 5. oder 6. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtmodul; empfohlener Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz" Kurs im interdisziplinären Modul: "Markt und Konsum" (3. Jahr); Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr) Die Teilnehmer sollen die für eine interessengerechte Rechtsformwahl erforderlichen Grundkenntnisse erwerben und hierzu die wesentliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Gesellschaftsformen kennen lernen. Darüber hinaus dient der Kurs der Vertiefung der Technik juristischer Fallbearbeitung. Der Kurs behandelt die Grundlagen sowohl des Personengesellschaftsrechts als auch des Kapitalgesellschaftsrechts. Die verschiedenen Strukturen der Gesellschaftsformen werden in Hinblick auf die wesentlichen Fragenkreise wie z. B. Gründung, Gesellschaftskapital, Vertretung, Geschäftsführung, Haftung, Gesellschafterwechsel dargestellt und verglichen. Behandelt werden ferner die allgemeinen Rechtsinstitute des Gesellschaftsrechts, etwa die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht Klausur Bankrecht Studienjahr: 5. oder 6. Semester Semesterwochenstunden: 4 ETCS: 6 Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurse im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz" Auf der Grundlage der bereits fortgeschrittenen zivilrechtlichen Kenntnisse der Teilnehmer sollen vertiefte Kenntnisse im Recht der Bankgeschäfte erworben werden. Auch schwierigere Fragen, die in der Bankpraxis auftreten können, sollen einer zutreffenden rechtlichen Lösung zugeführt werden können Der Kurs befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des Bankgeschäfts im Sinne von Commercial Banking. Im Mittelpunkt stehen die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen Bank und Kunde, insbesondere das Recht des Kontos und des Zahlungsverkehrs, ferner das Kreditvertragsrecht (mit Ausnahme des Verbraucherkreditrechts) einschließlich der Sonderformen der Kreditgewährung (Avalkredit) und die rechtliche Gestaltung des Einlagengeschäfts. Dabei werden das Bankgeheimnis und die Aufklärungs- und Beratungspflichten der Banken ebenso mitbehandelt wie die Grundzüge des öffentlichrechtlichen und organisationsrechtlichen Rahmens der Bankentätigkeit und die Regelungen der standardisierten AGB der Banken und Sparkassen. Abschließend werden die Grundlagen des internationalen Bankgeschäfts (insbesondere die Instrumente der Außenhandelsfinanzierung) erörtert. Klausur Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht Studienjahr: 5. oder 6. Semester Semesterwochenstunden: 4 ETCS: 6 23 Lernziel Gegenstandsbereich Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurse im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz" Die Teilnehmer sollen die vertieften Kenntnisse in Hinblick auf die rechtliche Ausgestaltung der Kapitalmärkte und die zivilrechtliche Bank-Kunde-Beziehung bei Wertpapiergeschäften erwerben. Insbesondere soll das Ausmaß der Europäisierung des Rechtsgebietes deutlich werden. Es soll die Fähigkeit erworben werden, sowohl aus Sicht börsennotierter Gesellschaften als auch von Wertpapierdienstleistungsunternehmen Haftungsrisiken und kapitalmarktorientierte Rechtspflichten zu erkennen und so negative Folgen zu vermeiden. Der Kurs behandelt die rechtlichen Grundlagen sowohl des organisierten Kapitalmarktes als auch der kapitalmarktorientierten Tätigkeit der Banken (Investment Banking). Ausgangspunkt ist das im Börsengesetz geregelte Organisationsrecht deutscher Börsen sowie das Recht der Börsenzulassung einschließlich des Emissionsgeschäfts der Banken. Hierbei wird auch der Börsenprospekt und die Prospekthaftung behandelt. Im Mittelpunkt stehen aber die gesetzlichen Regelungen des Wertpapierhandels im WpHG (insbesondere Insiderüberwachung und Ad-hoc-Publizität, Marktmanipulation, Finanztermingeschäfte und die Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformation) sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunde bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen (insbes. Finanzkommissionsgeschäft und Depotgeschäft) einschließlich der Anlageberatung. Das Investmentrecht kann nur im Überblick angesprochen werden. Zuletzt werden noch Anlageformen des „grauen Kapitalmarkts“ (insbesondere geschlossene Fonds) und die Pflichten und Haftungsrisiken bei deren Vermittlung besprochen. Leistungskontrolle Klausur Titel Studium Kreditsicherungsrecht Lernziel Gegenstandsbereich Rechtliche Materien Leistungskontrolle Titel Studium Lernziel Studienjahr: 5. oder 6. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz" BWL/VWL/Soziologie: Interdisziplinäres Modul "Finanzsektor" (3. Jahr) Genderfragen: Mitbürgschaft von Ehegatten; „Hausfrauenkredite“, Kredit und Familienform Der Kurs vermittelt die rechtlichen Grundlagen der Kreditsicherung und stellt die verschiedenen Sicherungsformen vor. Kreditsicherheiten vor allem im (retail) Bankgeschäft; Sicherheiten im internationalen Handel; Mobiliarsicherheiten (Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt), Forderungszession und Grundpfandrechte (Grundschuld im Überblick); Personalsicherheiten (Bürgschaft, Schuldbeitritt). Sicherungszwecke und Abtretbarkeit, Kollisionen von Sicherungen; Sicherheiten im Verbraucherkonkurs BGB, InsO Klausur (Fragen und kleine Fälle) Verbraucherkredit einschließlich Hypothekenkredit Studienjahr: 5. oder 6. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz" Praktische Befähigung zum Umgang mit Verbraucherkrediten in der Praxis der Kreditvergabe, Kreditvermittlung und Kredit-, Verbraucher- und Schuldnerberatung. Erlernen der Gestaltung, der rechtlichen Grenzen sowie der wesentlichen Konzepte zum 24 Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Verbraucherschutz gegen Überschuldung und unvorteilhafte Kreditaufnahme. Nach einer allgemeinen wirtschaftswissenschaftlichen Einführung in Kredit und Anlage wird der Stoff wird an Hand von Fällen, die sowohl juristisch wie auch finanzmathematisch analysiert werden, vermittelt. Dabei wird an einigen Beispielen gezeigt, wie Schadens- und Zinsberechnungen zu erfolgen haben. Die Studenten erhalten Gelegenheit, die computermäßige Berechnung mit Hilfe von Excel sowie von Standardsoftware zur Zinsberechnung nachzuvollziehen. Hausarbeit, zweistündige Klausur sowie bei geeignetem Stoff auch Referate Versicherungsvertragsrecht Studienjahr: 5. oder 6. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz" Teilnehmer sollen den besonderen rechtlichen Rahmen des Versicherungsvertrags kennen und mit den Anforderungen an die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen umzugehen lernen. Der Kurs befasst sich sowohl mit den allgemeinen Vorschriften des Privatversicherungsrechts als auch mit den besonderen Vorschriften für die verschiedenen Versicherungszweige. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz des Versicherten und die Inhaltskontrolle der Versicherungsbedingungen anhand der zwingenden Vorgaben des VVG und des AGB-Rechts. Klausur Gesellschaftsrecht 2 Studienjahr: 5. oder 6. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz" Aufbauend auf dem Kurs Gesellschaftsrecht I sollen vertiefte Kenntnisse des Kapitalgesellschaftsrechts vermittelt werden. Vor allem sollen die Teilnehmer lernen, Haftungsrisiken sowohl aus der Perspektive des Management (persönlich und in Hinblick auf die Kapitalgesellschaft) als auch der Gesellschafter zu erkennen. Der Kurs befasst sich mit dem Kapitalgesellschaftsrecht einschließlich der Grundzüge des Konzernrechts. Behandelt werden insbesondere die Vorschriften zum Kapital- und zum Minderheitenschutz in GmbH und AG, ferner die Möglichkeiten persönlicher Haftung der Organmitglieder und Gesellschafter (Durchgriffs- und Existenzvernichtungshaftung) und die insoweit bestehenden Durchsetzungsmöglichkeiten. In Hinblick auf die AG werden ferner die organisationsrechtlichen Kenntnisse vertieft (Aufgabenverteilung zwischen den Organen, Beschlussmängelrecht). In Hinblick auf das Konzernrecht werden die verschiedenen Grundlagen der Konzernierung sowie die Konzernhaftung erörtert. In diesem Zusammenhang wird auch eine Einführung in das kapitalmarktrechtliche Übernahmerecht (WpÜG) sowie in das Recht der Europäischen Aktiengesellschaft erfolgen. Klausur 25 Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Internationales und Europäisches Arbeitsrecht Studienjahr: 5. oder 6. Semester Semesterwochenstunden: 4 ETCS: 6 Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Arbeit und Personal" BWL/VWL/Soziologie: Interdisziplinäres Modul "Internationale Wirtschaft und Politik" (3. Jahr) Der Kurs behandelt die Normen und Institutionen der EU und der Welt im Bereich von Arbeitsrecht, deren Wirkung und deren Einwirkung auf die nationalen Rechte der Mitgliedsstaaten. Lernziel des Kurses sind: gute Kenntnisse in den Kernmaterien des Europäischen und Internationalen Arbeitsrechts, Fähigkeit zum Vergleich unterschiedlicher nationaler Regelungen und Arbeitsrechtskulturen innerhalb und außerhalb Europas. Einführung - Europäisches und Internationales Arbeitsrecht. Einführung in das europäische Arbeitsrecht, Rechtsquellen der EG Das Arbeitsrecht des europäischen Sozialraums : Das Zusammenspiel von Europa- und nationalem Recht: Geschlechterdiskriminierung; Freizügigkeit und Dienstleistungs-Freiheit; Betriebsübergang; Europäische Beschäftigungspolitik; Reform der EBS; Offene Methode der Koordination; System des kollektiven Arbeitsrechts von Europa, Europäische Betriebsräte; Europäische Aktiengesellschaft, Sozialer Dialog, sektoralen Soziale Dialoge. Arbeitsrecht in Europa: Methode der Arbeitsrechtsvergleichung: Systemvergleich an Beispielen; Teilzeitbeschäftigung in Recht und Praxis im europäischen Vergleich; Vereinbarkeit Beruf Familie im europäischen Vergleich. Inter- und transnationales Arbeitsrecht: Die Internationale Arbeitsorganisation – GATT/WTO und Sozialstandards NAFTA/NAALC und Sozialstandards - A-Staaten: Die Lomé-Abkommen/Cotonou; CSR; Codes of conduct; Global Compact – ISO. Hausarbeit; Referat und Verschriftlichung; ggf. Klausur. Arbeitsmarktrecht Studienjahr: 5. oder 6. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Arbeit und Personal" BWL/VWL/Soziologie: Interdisziplinäres Modul "Arbeit und Organisation" (3. Jahr) Verständnis der Grundstrukturen im Arbeitsmarktrecht und in der Arbeitsmarktpolitik. Kenntnisse über das Leistungsrecht im SGB III (Alg I) sowie im SGB II (Alg II) sowie der wichtigsten Förderarten im SGB III und SGB II; Der Kurs soll die enge Verbindung von Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarktrecht deutlich machen und dabei vor allem Aspekte behandeln, die für die betriebliche Personalpolitik wichtig sind (Subventionsmöglichkeiten für Arbeitgeber bei der Einstellung von Arbeitslosen). Nach der Einführung zur Struktur des Arbeitsmarktes, den Grundkonzepten der Arbeitsmarktpolitik und der Entwicklung des Arbeitsförderungsrechtes nach der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV bzw. SGB II) werden die wichtigsten Gebiete des Arbeitsförderungsrechts behandelt: Arbeitsvermittlung und Regelung des Zugangs zum Arbeitsmarkt, Arbeitsförderung nach SGB III, Eingliederungsmaßnahmen nach SGB II. Klausur, Präsentation mit Verschriftlichung 26 Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Sozialrecht Studienjahr: 5. oder 6. Semester Semesterwochenstunden: 4 ETCS: 6 Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Arbeit und Personal" BWL/VWL/Soziologie: Interdisziplinäres Modul "Öffentlicher Sektor" (3. Jahr) Akzentuierter Genderkurs Vermittlung von Grundkenntnissen im Sozialrecht und der sozialpolitischen Grundlagen und Implikationen. Fähigkeit, mittelschwere Fälle/Konflikte/Probleme um Mitgliedschaft und Beitragspflicht, Sozialleistungen und Leistungserbringung anhand des geltenden Sozialrechts entscheiden zu können. Ziel des Kurses ist es, einen Überblick über das Sozialrecht zu geben. Dabei wird auch auf die wichtigsten sozialpolitischen Grundprobleme und die aktuelle Entwicklung eingegangen. Die für die Praxis wichtigen Punkte: 1) Versicherungspflicht und Beitragszahlung sowie 2) das Verhältnis Sozialleistungsfinanzierer und privater Leistungsanbieter („Sozialwirtschaftsrecht“) werden durchgehend und intensiv behandelt. In jedem Abschnitt werden auch die unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Voraussetzungen und Auswirkungen behandelt; im Rahmen des Curriculums „Geschlechterverhältnisse“ ist der Kurs ein akzentuierter Kurs. Kursinhalte sind: 1. Übersicht Sozialleistungssystem, Grundprinzipien, Arten der Sozialleistungen und Verfahren 2. Wirtschaftliche und soziale Funktion der Sozialpolitik und des Sozialleistungssystems 3. Mitgliedschaft und Finanzierung der Sozialversicherung 4. Organisationsstruktur der Träger der Sozialversicherung Danach die wichtigsten Einzelgebieten: Strukturprinzipien, wichtige Einzelprobleme und Verhältnis zu den Leistungserbringern anhand von Fragen und kleinen Fällen im Skript: 5. Unfallversicherung , 6. Rentenversicherung, 7. Krankenversicherung. 8. Pflegeversicherung 9. Sozialhilfe und SGB II. Klausur Praxis- und Vertiefungskurs Arbeitsrecht Studienjahr: 5. oder 6. Semester Semesterwochenstunden: 4 ETCS: 6 Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Arbeit und Personal" Die Kenntnisse in den Grundlagenkursen, vor allem im dritten Semester, sollen geübt, vertieft und ergänzt werden. Insbesondere geht es darum, das Lösen von Fällen zu trainieren, ferner die Vertragsgestaltung auf individualvertraglicher und betrieblicher Ebene (Betriebsvereinbarung) sowie das Verfahrensrecht und die Verfahrensmodalitäten (Einigungsstelle und Arbeitsgericht). Die Teilnehmer/innen sollen einen möglichst anschaulichen Zugang zum „labour law in action“ bekommen. Nach einer kurzen systematischen Einführung sollen vorbereitete Falllösungen (Rechsprechung) zu aktuellen Themen von den Studierenden (in „Teams“) erarbeitet und vorgestellt werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Übung in der Abfassung und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie der Ausarbeitung einer (oder mehrerer) Betriebsvereinbarung(en) sowie eines (oder mehrerer) Arbeitsgerichtsurteils(e). Hier bieten sich Rollenspiele an: - Arbeitgeber und Arbeitnehmer handeln einen AV aus, - ein Einigungsstellenverfahren, - eine Arbeitsgerichtsverhandlung. Integraler Bestandteil ist ferner der Besuch eines Verhandlungstages im Arbeitsgericht. Vorträge, Rollenspiele, Protokolle der Arbeitsgerichtsverhandlung 27 Titel Studium Lernziel Gegenstandsbereich Leistungskontrolle Deutsche u. Europ. Unternehmensmitbestimmung Studienjahr: 5. oder 6. Semester Semesterwochenstunden: 2 ETCS: 3 Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurse im Schwerpunkt "Arbeit und Personal" Die Systematik der Unternehmensmitbestimmung soll erfasst werden; zugleich sollen die praktischen Rahmenbedingungen der Aufsichtsratstätigkeit verstanden werden. Der Kurs gibt eine Einführung in das Recht der Unternehmensmitbestimmung. Es erfolgen zunächst ein geschichtlicher Überblick sowie eine Darstellung der unterschiedlichen Mitbestimmungssysteme in Europa (monistisches und dualistisches System). Im Mittelpunkt des Kurses steht die Arbeit des Aufsichtsrats, konkret die Wahl und Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die Rechtsstellung der Aufsichtsratsmitglieder, die Aufgaben des Aufsichtsrats und seine innere Ordnung. Berücksichtigt wird dabei die unterschiedliche Reichweite der Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz, dem Drittelbeteiligungsgesetz sowie in der Montanindustrie. Außerdem wird die Mitbestimmung im Rahmen der Bildung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) sowie bei grenzüberschreitender Verschmelzung von Unternehmen dargestellt. Je nach Dozent sind Klausuren, Referate mit schriftlicher Ausarbeitung oder Hausarbeiten möglich.