2. Bedarf und Arbeitsmarktchancen - Fakultät WiSo

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Studienführer
Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitsrecht
im BA Sozialökonomie
FB Sozialökonomie (HWP/ WiSo Fakultät
Universität Hamburg
Stand: 2009
Inhalt:
Vorwort
2
Der Bachelor Sozialökonomie mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitsrecht
3
Rahmenkursplan des Fachgebiets Recht
8
Inhaltliche und didaktische Standards juristischer Lehrveranstaltungen
9
Kursbeschreibungen
12
2
Vorwort
Liebe Studierende,
diese Broschüre soll über das Fachgebiet Rechtswissenschaften am FB Sozialökonomie
(HWP), über seine Kurse und über das Schwerpunktstudium "Wirtschafts- und Arbeitsrecht"
informieren. Sie soll Ihnen dabei vor allem am Ende des zweiten und dritten Semesters bei
der Wahl des Schwerpunktfaches und der Kursplanung helfen. Für Studierende mit
Studienbeginn WiSe 2008 ergeben sich einige Veränderungen, die gesondert
hervorgehoben werden.
Alle Kurse des Fachgebiets werden nach einem Rahmenkursplan in einem festen ZweiSemester-Rhythmus angeboten. Die Pflichtmodule im zweiten Studienjahr werden jedes
Semester angeboten (Ausnahmen: Methoden, Europäisches Verfassungsrecht, z. Zt. jeweils
nur im Sommersemester; ZPO, z. Zt. jeweils nur im Wintersemester).
Die Kursbeschreibungen legen die Mindestinhalte fest, die nach Auffassung aller
Fachausschussmitglieder ein Kurs enthalten muss, damit die Studierenden eine
gemeinsame Qualifikation erwerben, auf der wieder andere Kurse aufbauen können.
Deshalb müssen die Mindestinhalte unabhängig davon sein, welche Lehrperson den Kurs
hält.
Die "Inhaltlichen und didaktischen Standards" fassen die Rechte und Pflichten von
Studierenden und Lehrenden zusammen.
Das Fachgebiet evaluiert in jedem Semester die juristischen Lehrveranstaltungen. Die
Ergebnisse der studentischen Bewertung werden in Form einer Ranking-Liste veröffentlicht
und für 'gute Lehre', ebenso für die beste studentische Hausarbeit bzw. Bachelorarbeit
werden Preise verteilt.
Die Kurspläne sind auf der Homepage des Fachgebiets zu ersehen.
Für Hausarbeiten gibt es allgemein den "Leitfaden" und speziell für juristische Arbeiten ein
Merkblatt "Regeln und Ratschläge für juristische Hausarbeiten", das im
Geschäftszimmer Recht (B 328) ausliegt. Dort finden Sie auch eine praktische Einführung
zum Datenbanksystem JURIS.
Udo Mayer, Studienfachberater
3
Der Bachelor Sozialökonomie mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitsrecht:
1.
2.
3.
3.1
3.2
4.
5.
6.
7.
Ziele des Studiums
Bedarf und Arbeitsmarktchancen
Der Aufbau des Diplomstudiums
Grundstruktur des Bachelorstudiums
Praktikum
Studienaufbau im Einzelnen
Integration von Auslandssemestern
Weiterstudium
Studienberatung
1.
Ziele des Studiengangs
Im Bachelorstudiengang Sozialökonomie am FB Sozoek (HWP) kann neben BWL, Soziologie und
VWL auch Wirtschafts- und Arbeitsrecht als Schwerpunktfach studiert werden. Worin liegen die
Besonderheiten des Bachelorschwerpunkts “Wirtschafts- und Arbeitsrecht”?
Gegenwärtig werden Juristen und Juristinnen noch vorwiegend in Studiengängen mit achtsemestriger
Regel- und durchschnittlich mehr als 5 1/2 jähriger tatsächlicher Studienzeit ausgebildet. Daran
schließt sich nach längerer Wartezeit ein zweijähriges Referendariat an, das mit dem zweiten
Juristischen Staatsexamen abschließt. Der "Volljurist" besitzt die Zugangsberechtigung zum höheren
Verwaltungsdienst, zur Justiz und Anwaltschaft und wird ebenso bei Unternehmen und Verbänden
beschäftigt. Seit langem werden die Dauer der Ausbildung und ihre Ausrichtung auf die Tätigkeit in der
Justiz sowie mangelnde Spezialkenntnisse des ‘Einheitsjuristen’ in den modernen Gebieten des Wirtschafts- und Arbeitsrechts bemängelt. Das hängt auch damit zusammen, dass die Mehrzahl der auf
weit über 100 000 angeschwollenen Juristinnen und Juristen inzwischen in diesen
Beschäftigungsbereichen und nicht mehr bei Justiz und staatlicher Verwaltung eingestellt wird.
Als Antwort darauf sind in den letzten Jahren an über 20 Hochschulen im Bundesgebiet
wirtschaftsjuristische Studiengänge mit 6-semestriger Dauer (oft zuzüglich 1 Praxissemester und evtl.
1 Examenssemester) entstanden. Die rechtswissenschaftliche Ausbildung ist entweder an einen
bestehenden BWL-Studiengang gekoppelt oder wird als selbstständiger Studiengang mit
wirtschaftswissenschaftlichen Anteilen von 30 bis 40 % angeboten. Diese Modelle, so auch das des
FB Sozoek, zeichnen sich aus durch:
-
eine Mischqualifikation aus rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen
die Orientierung an einer Berufstätigkeit, bei der die Rechtsanwendung eines unter mehreren
wichtigen Aufgabengebieten ist,
kurze Ausbildung durch Spezialisierung – bei uns Wirtschafts- und Arbeitsrecht (weniger
Öffentliches Recht, kein Strafrecht).
Diese Modelle zielen auf andere Inhalte, andere Qualifikationsziele und andere Berufsmärkte ab als
die Ausbildung zum Volljuristen. Ein Zugang zur Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung oder sonstigen
Arbeitsplätzen, die typischerweise mit Volljuristen/Volljuristinnen besetzt werden, ist nicht beabsichtigt
und teilweise schon formal nicht möglich, wenn die Befähigung zum Richteramt vorausgesetzt wird.
Möglicherweise wird in Zukunft die Erlaubnis zur Rechtsberatung allerdings erweitert werden; bei der
jetzigen Novellierung des RechtsberatungsG ist dies allerdings nicht geschehen.
Auf welchen Tätigkeitsfeldern besteht Bedarf für das neue Berufsbild?
2. Bedarf und Arbeitsmarktchancen
Ein Bedarf an spezialisierten wirtschaftsrechtlichen Qualifikationen ist in mehreren Untersuchungen
festgestellt worden. Auch für unsere Absolventinnen und Absolventen haben wir zwei Umfragen,
zuletzt 2002, gemacht (allerdings auf recht schmaler Basis, da insgesamt nur 79 Rückantworten
kamen).
4



Die Quote der beruflich Tätigen liegt danach übereinstimmend bei 55-57%. Der Rest studiert
nach dem 1. Abschluss also weiter. Diese Verteilung entspricht im Wesentlichen dem Bild der
anderen Fachschwerpunkte.
Von den Absolvent/innen im Beruf haben gut 60 % eine Tätigkeit als Sachbearbeiter oder im
Management mit juristischem Bezug. (Beispiele: Schuldnerberatung, Personalreferent,
Gewerkschaftssekretär, Arbeitssicherheit, Projektmanager, Rechtsabteilung eines mittelst.
Unternehmens, Unternehmensberatung, Sachbearbeiter Versicherung. Beispiele für
Tätigkeiten mit vermutlich keinem juristischen Bezug: Kaufm.-wiss. Tätigkeit NGO, CADOperator, Marketing-Assistentin, Marktforschung, Projektkoordinatorin, Niederlassungsleitung)
Die beruflichen Schwerpunkte unserer AbsolventInnen liegen eher im Arbeits- als im
Wirtschaftsrecht. Darin ist bisher ein Unterschied unseres Studiengangs zu sonstigen
wirtschaftsrechtlichen Studiengängen zu sehen.
3. Der Aufbau des Bachelor-Studiums
3.1 Grundstruktur des Bachelorstudiums
Das Studium ist durch interdisziplinäre Ausrichtung (gemeinsames Grundstudium für alle, fachliche
Schwerpunktwahl ab 3. Semester, im Hauptstudium mindestens 3 Kurse aus den anderen Fächern,
freie Fachwahl in Wahlpflichtkursen) und die Möglichkeit zu individueller Schwerpunktsetzung
gekennzeichnet. Darin liegt die Charakteristik dieses Studiums und auch des Schwerpunkts
Wirtschafts- und Arbeitsrecht.
Das juristische Angebot in den Semestern 3 – 6 konzentriert sich auf Arbeitsrecht und
Finanzdienstleistungs- und Verbraucherschutzrecht.
Nebenfachstudium: im zweiten Jahr sind insgesamt 18 KP mit Kursen nach freie Wahl aus jedem der
drei anderen Fachgebiete zu erbringen (§ 23 Abs. 3 PrüfO). Im dritten Jahr muss man die
Nebenfachkurse auswählen, die in einem von z.Zt. 6 Modulen angeboten werden. Dabei darf nur ein
Modul ausgewählt werden. Es müssen insgesamt 12 KP aus den Nebenfachkursen erworben werden
(§ 23 Abs. 5 PrüfO), wobei eine Beschränkung auf zwei Nebenfächer zulässig ist. Diese
Sonderregelung gilt nur, wenn der Schwerpunkt Recht gewählt worden ist.
3.2 Das Praktikum
Die Studierenden müssen gemäß § 25 PrüfO / II § 10 StudO ein Praktikum absolvieren, das
Voraussetzung für den Abschluss ist. Es soll auf Basis von ausreichenden Studienkenntnissen
stattfinden und möglichst Berufstüren öffnen. Deshalb sehen die Studienordnung und Beschlüsse des
Fachausschusses dazu im Einzelnen vor:
 Das 3-monatige Pflichtpraktikum kann in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Es soll
frühestens nach dem 5. Fachsemester absolviert werden. (Wir empfehlen eine Durchführung
nach dem 6. Semester.)
 Es muss grundsätzlich bei ein- und derselben Praxisstelle absolviert werden.
 Die Praxisstelle muss eine regelmäßige Befassung mit rechtlichen Fragestellungen
ermöglichen.
 Studierende suchen sich als Praktikumsbetreuer/In im Fachgebiet ein Lehrkörpermitglied aus,
das über die Eignung der Praxisstelle entscheidet und im Einzelfall auch Hilfestellungen bei
Fachfragen geben soll.
 Der Praktikumsbericht soll mindestens 15 Seiten umfassen und dem Betreuer bzw. der
Betreuerin ein Urteil ermöglichen, ob das Praktikum den vorstehenden Kriterien genügte. Die
betreuende Person nimmt den Praktikumsbericht ab und informiert die Prüfungsabteilung
(Formular bei Frau Lemke).
Der Fachausschuss Recht erstellt laufend eine Liste der verfügbaren Praktikumsplätze (bei Frau Buck
im Geschäftszimmer). Sie, die Studierenden, können aber auch selbst einen Platz vorschlagen. Sie
können zwischen einer mehr arbeits- oder mehr wirtschaftsrechtlich orientierten Stelle wählen und
auch entscheiden, ob Sie stärker rein rechtsorientiert oder in einer Organisation mit Sachzielen, wo
aber Rechtsfragen immer nebenbei auftauchen, arbeiten wollen. Die Mitglieder des Fachgebiets stehen zur Beratung zur Verfügung, auch wenn Sie während des Praktikums Fachfragen haben sollten.
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4. Studienaufbau im Einzelnen
Grundstudium erstes Jahr
Alle Studierenden am FB Sozök werden im Rahmen des zweisemestrigen Moduls Grundstudium
durch "Grundkurse" in die vier Fachgebiete Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft, Soziologie
und Volkswirtschaftslehre eingeführt sowie durch einen interdisziplinären Grundkurs in das
wissenschaftliche Arbeiten allgemein; sie müssen diese Einführungen erfolgreich abschließen, um
zum Kernfachstudium zugelassen zu werden (mind. 24 KP, § 20 Abs. 1 PrüfO). Das Ziel dieser
Studienphase liegt darin, die Studierenden so weit in die vier Disziplinen einzuführen, dass sie sich auf
dieser Basis im dritten Semester für ein Schwerpunktfach, also Betriebswirtschaftslehre,
Rechtswissenschaft, Soziologie oder Volkswirtschaftslehre entscheiden können. Daneben sind im
Modul Quantitative Methoden die propädeutischen Fächer Mathematik und Statistik, im
propädeutischen Modul die Fächer Buchführung, politische Geschichte und Englisch zu bewältigen.
Sie sollen die Fähigkeit vermitteln, sich die vier wissenschaftlichen Fachgebiete zu erschließen (§ 22
Abs. 2 PrüfO). Mit Studienbeginn WiSe 08 kann man sich auf zwei dieser Kurse beschränken. Damit
ist „Buchführung“ nur noch für diejenigen Pflicht, die den Schwerpunkt BWL wählen wollen.
A.
B.
C.
Modul Grundstudium
- Interdisziplinärer GK
- Fachspezifische Grundkurse:
- Recht
- BWL
- Soz
- VWL
Modul Quantitative Methoden
- Mathematik I
- Mathematik II
- Statistik (Statistik I/Wirtschafts- u. Sozialstatistik)
30 KP
6 KP
6 KP
6 KP
6 KP
6 KP
18 KP
6 KP
6 KP
6 KP
Propädeutisches Modul (2 von 3 müssen abgeschlossen werden)
- Buchführung
6 KP
- Politische Geschichte
6 KP
- Englisch
6 KP
Gesamt
12 KP
60 KP
Hauptstudium zweites Jahr
Im nachfolgenden Hauptstudium I (3./4. Semester, 2. Studienjahr) sind Kreditpunkte aus folgenden
Modulen zu erwerben:
D.
Modul methodische Grundlagen
12 KP
davon 6 im Pflichtkurs Methoden der Rechtswissenschaft.
E. Interdisziplinäres Grundlagenmodul
18 KP
aus jedem Nebenfach sind Kurse von jeweils 6 KP zu erwerben; diese Kurse müssen aus dem
Angebot des 2. Studienjahrs zusammen gestellt werden.
F.1. Grundlagenmodul des Schwerpunktes Pflichtmodul
24 KP
-- Zum Pflichtmodul gehören
Grundlagen des Arbeitsrechts
6 KP
Grundlagen des Zivilrechts
6 KP
Grundlagen des Öffentlichen Rechts
6 KP
Europäisches Verfassungsrecht
3 KP
Zivilprozess, Streitschlichtung, Mediation
3 KP
F.2. Wahlpflichtmodul
6 KP
Zu den Kursen im Wahlpflichtmodul vgl. den Rahmenkursplan.
Gesamt
60 KP
6
Im Hauptstudium II (5./6. Semester, 3. Studienjahr)
G. Große Hausarbeit jeweils im Schwerpunkt
H. interdisziplinäre Module
J. Vertiefungsmodule
K. Wahlmodule
L. Bachelorabschlussarbeit
M. Pflichtmodul Praktikum
ab WiSe 08:
Gesamt
+3 KP
12 KP
24 KP (ab WS 08: 15)
9 KP
9 KP (ab WS 08: 12)
12 KP (ab WS 08: 9)
60 KP
Erläuterungen:
Zu G:
Im 5./6. Semester (Hauptstudium II) muss eine große Hausarbeit (grHA) geschrieben
werden, die Sie aus allen Fachkursen des jeweiligen Vertiefungsmoduls wählen können (§ 24
PrüfO). Die Abschlussformen für alle übrigen Kurse - HA oder Klausur – werden von den
jeweiligen Kursleitern festgelegt, vgl. §§ 22 ff.
Zu H: Im dritten Studienjahr haben Sie die Wahl, welche Kurse im interdisziplinären Modul Sie
abschließen möchten. Dies gilt nur für Studienanfänger ab WiSe 08. Bei früherem
Studienbeginn sind bestimmte Modul-Cluster zu wählen.
Zu J:
Vertiefungsmodule sind Arbeit und Personal sowie Finanzdienstleistungen und
Verbraucherschutz. In einem der beiden Module müssen 15 KP erreicht werden.
Arbeit und Personal
Internationales und Europäisches Arbeitsecht
Sozialrecht
Arbeitsmarktrecht
Praxis- und Vertiefungskurs Arbeitsrecht
Koalitions- und Arbeitskampfrecht
Gesellschaftsrecht I
Deutsche und Europäische Unternehmensmitbestimmung
Gender und Recht – Arbeitsrecht
6 KP
6 KP
3 KP
6 KP
3 KP
3 KP
3 KP
3 KP
Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz
Bankrecht
Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht
Kreditsicherungsrecht
Verbraucherkreditrecht incl. Hypothekenrecht
Insolvenzrecht
Gesellschaftsrecht 1
Gesellschaftsrecht 2
Versicherungsvertragsrecht
Gender und Recht 2 (Zivilrecht)
6 KP
6 KP
3 KP
3 KP
3 KP
3 KP
3 KP
3 KP
3 KP
Spezialisierung im Bereich Personalwirtschaft/ Arbeitsrecht
Die Möglichkeit zur Spezialisierung im Bereich Personalwirtschaft/Arbeitsrecht richtet sich an
diejenigen, die sich ihr späteres Berufsfeld im Personalmanagement von Unternehmen oder sozialen
Einrichtungen vorstellen. Vor diesem Hintergrund werden fundierte Kenntnisse im
Individualarbeitsrecht vermittelt (Grundlagen des Arbeitsrechts, Praxis- und Vertiefungskurs), mit
denen die arbeitsrechtlichen Fragen beim Tagesgeschäft in personellen Angelegenheiten bewältigt
werden können. Es werden ferner die Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts vermittelt (Koalitionsund Arbeitskampfrecht, Betriebsverfassungsrecht), die eher für das strategische Personalmanagement
eine Rolle spielen (insbesondere: Umgang mit dem Betriebsrat). Ergänzt wird das Angebot durch
Kurse zum Sozialrecht und insbesondere zum Arbeitsmarktrecht, die sowohl für das operative
Tagesgeschäft
im
Personalbereich
rüsten
sollen
(Abrechnungsmodalitäten,
Sozialversicherungsbeiträge) wie auch für das strategische Personalmanagement wichtige
Anregungen geben (z. B. Förderungsmöglichkeiten für Arbeitgeber durch die BA).
7
Der Schwerpunkt Personalwirtschaft/Arbeitsrecht vermittelt ferner die notwendigen Voraussetzungen
für Masterprogramme mit personalwirtschaftlichem Focus, z. B. für den MA HRM/Personalpolitik an
der Wiso-Fakultät der Uni Hamburg (federführend: FB Sozoek (HWP)).
Spezialisierung im Bereich Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz
Studierende, die als Spezialisierung „Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz“ wählen, bereiten
sich damit auf eine spätere berufliche Tätigkeit im Finanzsektor vor. Dabei kommen einerseits
Tätigkeiten in den Filialen der Banken sowie bei Internetanbietern dort infrage, wo es um das
Massenkundengeschäft geht und Verbraucherrecht ebenso wie Kenntnisse über die Kunden sowie die
Produkte des Retail Finance im Mittelpunkt stehen. Ebenso eignet sich diese Ausbildung, um die
neuerdings erforderliche Qualifikation im Bereich der Finanzberatung und -vermittlung zu erwerben.
Auf der anderen Seite entwickelt sich in der Finanzberatung der Verbraucherverbände sowie in der
Schuldnerberatung ein großes Arbeitsfeld, wo Kenntnisse im Bankrecht, in der Insolvenzordnung, bei
Kreditsicherheiten sowie im Anlagerecht gefragt sind. Die Fähigkeit, Kundenprofile zu erarbeiten und
betriebswirtschaftliche Grundlagen der Finanzdienstleistungen zu verstehen, ist in der Praxis
unerlässlich und wird durch das Studium geschärft.
Eine starke internationale Ausrichtung hilft die vornehmlich aus Brüssel kommende weitere
Entwicklung einzubeziehen.
Die vermittelten Praktika sollen frühzeitig den Kontakt zur späteren Berufspraxis herstellen.
Studierende des zweiten Bildungsweges aus diesen Bereichen werden hier die erwünschte Fortbildung
mit größeren Aufstiegschancen finden.
Der Schwerpunkt vermittelt ferner die Grundlagen für aufbauende Masterstudiengänge im
wirtschaftswissenschaftlichen Bereich von Finance, Social Finance aber auch für rechtliche
Masterstudiengänge im Bereich von Europarecht und Finanzdienstleistungsrecht.
Zu K: Im Wahlmodul können Kurse belegt werden, die für Arbeit/Personal bzw.
Finanzdienstleistungen angeboten werden, aber noch nicht für das Vertiefungsmodul
verbraucht worden sind (insgesamt 9 KP, ab Studienbeginn WiSe 08).
Zu L:
Das Praktikum (§ 25 PO, II § 10 StudO) beträgt 3 Monate und ist im 3. Studienjahr zu
absolvieren (Aufteilung auf verschiedene Praktikumsstellen möglich). Ein Monat nach Ende
des Praktikums ist ein 15-seitiger Bericht beim Gutachter/in abzugeben. Ab Studienbeginn
WiSe 08 erfolgt die Annahme aufgrund eines Praktikumsgesprächs mit Gutachter und einer
weiteren Person.
5. Integration von Auslandssemestern
Zahlreiche Kooperationsabkommen mit ausländischen Partnerhochschulen ermöglichen ein Studium
im Ausland. Auslandssemester von Jura-Studierenden sind schon jetzt normal und finanzierbar. Die
dort absolvierten wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Kurse werden bei uns als Pflichtveranstaltungen
anerkannt. An manchen Hochschulen (z.B. Dundee, Orléans, Trento) ist der Erwerb des dortigen
Diploms möglich, wenn man am FB Sozoek (HWP) bereits Kurse mit 120 Kreditpunkten (ECTS) abgeschlossen hat und dort weitere 60 ECTS (Programm für 1 Jahr) sowie zusätzlich die Abschlussarbeit
erwirbt. Das Auslandsamt (Herr Timmann, Frau Brückmann, Frau Hübner) berät Sie bzw. verweist Sie
an die Betreuungsdozenten weiter.
6. Weiterstudium
Nach dem Erwerb des Bachelors können Sie in einem der (2jährigen) Masterprogramme
weiterstudieren; zusammen mit dem sechssemestrigen Bachelor in "Wirtschafts- und Arbeitsrecht"
würden Sie dann noch einen zweiten Abschluss erhalten. Auch käme z.B. ein weiteres Studium der
Rechtswissenschaften an der Universität in Betracht. Dort ist allerdings nur eine beschränkte
Anrechung der im Department erbrachten Prüfungsleistungen möglich.
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Rahmenkursplan Schwerpunktstudium Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Sem.
3./4.
Pflichtmodul
Finanzdienstleistungen und
Vebraucherschutz
Grundlagen Zivilrecht
Grundlagen Arbeitsrecht
Grundlagen öffentliches Recht
Europäisches Verfassungsrecht
Zivilprozess, Streitschlichtung und
Mediation
3./4.
Gender und Recht: Zivilrecht 3
Wahlpflicht- EU- Wettbewerbsrecht
3
modul
Vertiefung Zivilrecht
3
Internationales Wirtschaftsrecht 3
Werbe- und Vertriebsrecht
3
Verbraucherschutzrecht
3
5.6.
Bankrecht
6
Vertiefungs Kreditsicherungsrecht
3
-modul
Insolvenzrecht
3
Gesellschaftsrecht 1
3
Gesellschaftsrecht 2
3
Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht
6
Verbraucherkreditrecht einschl.
Hypothekenkredit
3
Versicherungsvertragsrecht
3
Arbeit und Personal
Sonstige Kurse
Grundlagen Arbeitsrecht
Grundlagen Zivilrecht
Grundlagen öffentliches Recht
Europäisches Verfassungsrecht
Zivilprozess, Streitschlichtung
und Mediation
Methoden der
Rechtswissensch.
Jedes 2. Semester
Gender und Recht: Arbeitsrecht 3 Öffentliches
Betriebsverfassungsrecht
3 Wirtschaftsrecht 6
Koalitions-, Arbeitskampf- und
Tarifvertragsrecht
3
Internationales und Europäisches
Arbeitsrecht
6
Sozialrecht
6
Arbeitsmarktrecht
3
Praxis- und Vertiefungskurs
Arbeitsrecht
6
Koalitions-, Arbeitskampf-,
Tarifvertragsrecht
3
Betriebsverfassungsrecht
3
Gesellschaftsrecht 1
3
Gender und Recht:
Arbeitsrecht
3
Deutsche und europäische
Unternehmensmitbestimmung 3
.
5./6. Sem
Ergänzung
Aus allen nicht in der Vertiefung gewählten Veranstaltungen sind 9 KP
zu erbringen.
Dabei können 6 KP aus dem Modul „Advanced English“ erworben
werden
Studienberatung und Information
Für die fachliche Beratung im Arbeits-/Sozialrecht und im Wirtschaftsrecht sind einmal die Leiter der
Grundkurse Recht/IGKs im 1. und 2. Semester sowie die Studienfachberater, die in jedem
Semester festgelegt werden. Sprechzeiten im Internet unter „Team “. Für das Praktikum sind alle
Lehrkörpermitglieder Ansprechpartner und potenzielle Gutachter. Für grundsätzliche Fragen des
Praktikums ist Frau Trudel Karcher zuständig
Sekretariat des Fachgebiets Recht: Frau Lemke, Frau Buck, FB Sozoek (HWP), v. Melle Park 9
20146 Hamburg. Tel. 040 428 38 -3521 oder -3570, Fax -4150. Die E-Mail-Adressen aller
Lehrkörpermitglieder finden Sie unter http://www.wiso.uni-hamburg.de
9
10
Inhaltliche und didaktische Standards juristischer Lehrveranstaltungen des FB
Sozoek (HWP)
Zielsetzung
Das folgende Papier greift überwiegend spezifisch juristische Aspekte der Lehrveranstaltungen und
ihrer inhaltlichen und didaktischen Standards auf. Natürlich müssen dabei auch allgemeine Probleme
angesprochen werden.
Unter Punkt 3. wird ein Minimalkatalog an Standards aufgestellt, der zwar erweiterungsfähig ist, aber
angesichts der knappen zur Verfügung stehenden Zeit und Mittel wohl das Optimum darstellt. Er sollte
jedenfalls nicht unterschritten werden. Es wird genau unterschieden zwischen strikten Pflichten, die auf
jeden Fall eingehalten werden müssen und die den Studierenden feste Ansprüche geben und "Soll-"
vorschriften, die versuchen, Anhaltspunkte zu geben; Abweichungen sollten von den Lehrpersonen
begründet werden. Letztlich ist es gerade Aufgabe der Studierenden, die Beachtung dieser
Regeln durchzusetzen.
1. Zielgruppe
Wir haben zwei unterschiedliche Zielgruppen: Schwerpunkt- und Nebenfachstudierende. Beide fragen
- allerdings in unterschiedlicher Schwerpunktsetzung – die Vermittlung von professionellen Standards
der Rechtsanwendung einerseits und die Analyse der gesellschaftlichen Bedeutung von Recht andererseits nach.
2. Professionelle Standards der Rechtsanwendung:
Auch außerhalb forensischer Praxis sind die professionellen Standards der Rechtsanwendung Grundlage juristischen Handelns. Eigenes strategisches Handeln und beratende Tätigkeit in Unternehmen
und Organisationen ist nur auf deren Grundlage sinnvoll zu entwickeln. Das gilt sowohl für die folgenden, unten aufgeführten Kenntnisse als auch für die praktischen Fähigkeiten. Ohne Einhaltung dieser
Standards besteht die Gefahr, nicht ernst genommen zu werden in einem juristischen Diskurs.
2.1.
2.2.
Dazu sollte die Vermittlung folgender Materien und die Fähigkeit, mit ihnen umzugehen, gehören (in allen Kursen):
-
Struktur eines Rechtssatzes: Tatbestand und Rechtsfolge; logische ‚'wenn – dann'- Struktur (Konditionalprogramm)
-
Konstruktion eines zusammengesetzten Rechtssatzes aus mehreren Rechtsnormen:
Verweisungsproblem
-
Kanon der Interpretationsmethoden (Wortlaut, Systematik, historischer Entstehungsprozess, Zweck), incl. teleologische Reduktion und extensive Auslegung, Rechtsfortbildung.
-
Dispositives – zwingendes Recht
-
Bestimmte – unbestimmte Rechtsbegriffe, Ermessen
-
die logische Struktur der Subsumtion (Syllogismus)
-
die Grenzen der rationalen und normativen Begründung von juristischen Urteilen
-
interne systematische Struktur des Rechtsgebiets (spezielle und allg. Prinzipien) und
-
die Analyse des sozio-ökonomischen Zusammenhangs rechtlicher Regelungen (Entstehungsgeschichte; Funktionen; Modellannahmen).
Folgende praktische Fähigkeiten sollten vermittelt werden: (Diese Vorschläge richten sich in
erster Linie an die Schwerpunktstudierenden, die juristisch selbstständig handeln können
müssen).
-
Falllösungstechnik (ohne den Gutachtenstil in extenso zu kultivieren): praktischer Umgang
mit Anspruchsgrundlagen und ihrer Relation zueinander (alle Kurse)
-
Entwerfen von Vertragstexten (mindestens im Praxis- und Vertiefungskurs)
-
Entwickeln von juristischen Handlungsstrategien (verhandeln, vergleichen vs. klagen,
vollstrecken) unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen (kurzfristige – langfristige
11
Beziehungen; Bedeutung des Zeitfaktors für die Rechtsverwirklichung; Ausweichmöglichkeiten des Gegners: ‚bargaining in the shadow of the law‘) (alle Kurse, insbesondere
"Rechtsverwirklichung")
-
Analyse der involvierten ökonomischen und sozialen Interessen und die rechtlichen Formen ihrer Berücksichtigung und rechtlichen Durchsetzung im jeweiligen Rechtsgebiet (alle
Kurse, insbesondere "Rechtsverwirklichung").
3. Konsequenzen: Allgemeine Standards der juristischen Lehre am Fachgebiet
3.1.
In allen Fachkursen sollten im Semester mindestens je zwei Übungsfälle zur Bearbeitung und
zusätzlich (Original-)Urteile zur Analyse durch die Studierenden ausgegeben und behandelt
werden. Im Grundkurs sollte ein Fall und eine Urteilsanalyse pro Fachstrang angeboten werden.
Fälle und Urteile sollten dann im Kurs "fachmäßig", ausführlich besprochen und dazu eine
erläuterte Lösungsskizze am Ende verteilt werden.
3.2.
Vertragstexte und sonstige Rechtsgestaltungsakte (Kündigung etc.) könnten außer in der
Vertiefungsveranstaltung auch in ausgewählten geeigneten Kursen entwickelt werden, die den
jeweiligen Grundlagenkurs voraussetzen: z.B. Unternehmensrecht, Kreditsicherungsrecht. Ähnliches gilt für das Entwickeln von juristischen Handlungsstrategien.
3.3.
Zu Beginn eines jeden Kurses muss eine Kursübersicht verteilt werden, die deutlich macht, wo
der eigene Schwerpunkt liegt. Sie muss neben einer ausführlichen Gliederung, eine Literaturliste
und ggf. Literaturhinweise enthalten, um zum Eigenstudium anzuregen.
3.4.
Allgemein akzeptiert ist, dass schriftliche Kursunterlagen notwendig sind. Sie erleichtern, den
Kurs stärker dialogisch auszugestalten (vorbereitende Fragen etc.), Übungssequenzen vor- und
nachzubereiten und Originalliteratur (Aufsätze, Urteile) zu lesen und zu analysieren. Alternativ
kann auch mit einem Lehrbuch gearbeitet werden, auf das dann aber detailliert verwiesen und
mit dem auch „aktiv“ gearbeitet werden sollte; dann empfiehlt es sich, Originalurteile etc. in das
Skript aufzunehmen. Um Lehrkörper und Studierenden Übersicht zu erleichtern, hat jede
Lehrperson ein Exemplar seines/ihres Skripts in den Übersichtsordner im Geschäftszimmer des
Fachgebiets abzuheften.
3.5.
Kurs und Kursmaterialien sollen zum Wiederholen und zum Selbststudium anregen. Dazu
sind durchgängig Hinweise auf die vertiefende Literatur besonders bei „wichtigen“ Kontroversen,
wie auch auf die Praxis des Rechts etc. im Skript/besonderen Papieren sowie Hinweise auf
Lehrbücher etc. aufzunehmen. Zum Wiederholen und Weiterarbeiten wird vor allem dadurch
angeregt, dass offene Fragen vorher verteilt werden, die dann im Kurs später behandelt/diskutiert werden. Kontrollfragen sollen ein konzentriertes Wiederholen ermöglichen.
Übungsfälle können auch zum Selbststudium ausgegeben werden, wenn die nachfolgende
„Musterlösung“ auf übliche Fehler eingeht etc.; es kann auch ein Übungsfall im Kurs vergeben
werden, der dann in Hausarbeit geschrieben und korrigiert bzw. besprochen wird (Klausurvorbereitung).
3.6.
Es sollen Kurzreferate und andere Formen eigenständiger Präsentation von Inhalten durch
die Studierenden ermöglicht werden. In Kursen, die nicht mit einer Hausarbeit abgeschlossen
werden können, kann in den Klausuren zum Referat eine "Extrafrage" gestellt werden, die sich
auf das Gebiet des Referats bezieht (ist also wie die anderen Fragen auch vorher nicht
bekannt); sie kann maximal 1/3 bis ½ der Klausur abdecken; sie kann nur von denen bearbeitet
werden, die das Referat im Kurs gehalten haben.
3.7.
Um die praktischen Problemlösungsfähigkeiten abzuprüfen, müssen alle Klausuren der Fachkurse zumindest eine „Falllösung“ oder eine andere praxisbezogene Aufgabe (Vertragsentwürfe,
Urteilsanalyse o. ä.) als Klausurleistung anbieten. Der Fachausschuss gibt keine Empfehlung
darüber ab, ob mit oder ohne „Unterlagen“ geschrieben werden sollte. So weit jedoch mit
Unterlagen geschrieben wird, sollten drei Punkte beachtet werden: a) Alle früheren Klausuren
sind in Copyshops erhältlich. Man muss also neue Fragen stellen, wenn man die Mitnahme von
Unterlagen und damit auch vorbereiteten Antworten ermöglicht. b) Die Fragen sollten nicht aus
den Unterlagen einfach beantwortet werden können, müssen also neue/ähnliche Transfer- und
Problemlösungsleistungen abprüfen. c) Es kann nicht „präsentes Wissen“ abgeprüft werden,
obwohl dies sowohl Lernziel des Kurses wie auch in der Praxis eine Qualifikationsvoraussetzung
ist.
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Die Bewertung der Klausuren muss nachvollziehbar sein und zugleich einen Lernabschluss
des Kurses bieten. Deshalb müssen die Klausuren eine detaillierte Bewertung pro Aufgabe enthalten, also z.B. Punkte/individuelle Noten pro Aufgabe vergeben. Der korrigierten Klausur müssen Lösungshinweise beigelegt werden und das zu Grunde gelegte Bewertungsschema muss
deutlich gemacht werden. Es müssen der Notendurchschnitt der Klausur und die Streuung der
Noten ausgewiesen werden.
3.8.
Bei den Hausarbeiten/Bachelorarbeiten soll auf die traditionellen Leitfäden für das Anfertigen
wissenschaftlicher Hausarbeiten verwiesen werden. Grundsätzlich müssen alle üblichen Zitierweisen, Arten der Literaturverzeichnisse, Gliederungsschemata etc. akzeptiert werden, solange
sie in sich einheitlich und konsequent durchgeführt werden. JedeR Studierende hat Anspruch
auf
eine
individuelle
Beratung
in
der
Sprechstunde
zu
seinen/ihren
Hausarbeitsthemen/Bachelorarbeiten. Dabei sollte grundsätzlich eine Gliederung des/der
Studierenden zugrunde gelegt werden, von der die Lehrperson für sich ein Exemplar behält.
Jede(r) Studierende soll sein/ihr Hausarbeitsthema mit der Lehrperson besprochen haben.
Hausarbeiten sollten nur an Studierende vergeben werden, die die Lehrveranstaltung auch
besucht haben.
3.9.
In jedem Kurs muss nach ca. einem Drittel bzw. der Hälfte der Kurszeit eine interne
Evaluation stattfinden, um eine schnelle Rückkoppelung und eine Diskussion über Inhalte,
Methode und Formen zu ermöglichen (s. Fragebogen des Fachgebiets). Die Ergebnisse müssen hinterher unverzüglich mit den Studierenden diskutiert werden. Die Lehrpersonen sollten
den Studierenden auch die Möglichkeit geben, eine solche Evaluation in Eigenregie durchzuführen.
3.10. Eine individuelle Betreuung der Studierenden über die Lehrveranstaltungen und die Diskussion in Lehrveranstaltungspausen hinaus ist notwendig. Gerade hier liegt eine der großen Möglichkeiten des FB Sozoek (HWP) als einer kleinen Institution, den Studierenden eine intensivere
und modernere Ausbildung zu geben, als dies in dem Massenfach "Jura" der Unis möglich ist.
Deshalb muss jede Lehrperson den Studierenden auch zu fachlichen Fragen in einer Sprechstunde zur Verfügung stehen. Dies ist nur möglich, wenn im Semester zu einem festen, vorher
angekündigten wöchentlichen Termin eine Sprechstunde angeboten wird, die nach hinten hin
„offen“ ist, oder wenn zumindest zwei Sprechstundentermine angeboten werden. In den
Semesterferien sind über die vorlesungsfreie Zeit verteilt Sprechstundentermine in einer Zahl
anzubieten, wie sie der Hälfte der Wochenzahl der vorlesungsfreien Zeit entspricht; die Termine
sind spätestens in der letzten Woche der Vorlesungszeit auszuhängen. Nur Sprechstunden
nach Vereinbarung anzubieten, ist nicht ausreichend.
3.11. Es wird eine Beschwerdekommission zur Interpretation dieser Standards und zur Schlichtung
von Streitigkeiten eingerichtet. Ihr gehören je ein/e Studierende/r und eine Lehrperson sowie
der/die Sprecher/in an.
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Kursbeschreibungen
1. Studienjahr
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Grundkurs Recht
Studienjahr: 1. oder 2. Semester
Semesterwochenstunden: 4 (Kompaktkurs oder 2 +2))
ETCS: 6
Modul im Schwerpunkt Recht: Fachspezifischer Grundkurs
Grundkenntnisse in den genannten Rechtsgebieten; Praxis und Methoden der
Rechtsanwendung, insbes. Verstehen von Gerichtsentscheidungen und das Vorgehen bei
der Lösung von Fällen.
Einführung in die Rechtswissenschaften mit Betonung des (zivil- und arbeitsrechtlichen)
Privatrechts sowie der Grundrechte und hoheitsrechtlichen Handlungsformen,
Rechtsquellen, materielles und formelles, privates und öffentliches Recht; Ansprüche;
Rechtsanwendungsmethoden; Gliederung des BGB; Abstraktionsprinzip,
Rechtsgeschäftslehre zum Vertrag; - Willenserklärung; Arbeitsvertrag und Tarifvertrag;;
AGB; Recht der Leistungsstörungen; Grundrechtsschutz; Rechtsstaatsprinzip;
Grundstruktur des Verwaltungsaktes
Zweistündige gemeinsame Klausur
2. Studienjahr
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Methoden des Rechts
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 4
ETCS: 6
Modul im Schwerpunkt Recht: Methodische Grundlagen
BWL/VWL/Soziologie: Modul "interdisziplinärer Grundkurs" (2.Jahr)
Methoden des wissenschaftlich fundierten praktischen juristischen Arbeitens kennen zu
lernen und zu üben. Technik der Lösung juristischer Fälle beherrschen lernen.
Wenig „(Meta-) Theorie“, viel praktisch orientierte theoretische Reflexion und praktische
Übungen zum methodischen Arbeiten; Gesprächsführung; Schritte der
Sachverhaltsfeststellung und der juristischer Argumentation bei einer Entscheidung.
Herstellung und Darstellung einer Entscheidung. Interne und externe Begründung. Klärung
des rechtlich Gemeinten/Auslegung: Die Interpretationsmethoden. Falllösung anhand von
Fällen aus dem Zivil- und Arbeitsrecht sowie begleitend durch das Tutorium. System,
Lücke, Analogie.
Allg. Kriterien wissenschaftl. geleiteten Arbeitens; Fehler jur. Arbeitens, Methode der
Begriffsbildung, Standards logischen Schließens und juristische Schlüsse. Begründen von
Werturteilen (Begründung von Ermessensentscheidungen) Argumentationslehre –
Rhetorik; Grundsätze des guten Argumentierens, kontroverse Diskussion; Verhandeln;
Schlichten/Schlichtung.
Klausur
Grundlagen des Zivilrechts
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 4
ETCS: 6
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagen/ Pflichtmodul
BWL/VWL/Soziologie: Modul "interdisziplinärer Grundkurs" (2.Jahr)
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Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Die Studierenden sollen befähigt werden, Sachverhalte zivilrechtlich einzuordnen und mit
juristischem Instrumentarium zu lösen. Insbesondere sollen sie ein Verständnis für die
Grundstrukturen des deutschen Zivilrechts entwickeln und in der Lage sein, die
Risikozuweisungen des Zivilrechts zu erkennen und zu diskutieren.
Im Mittelpunkt des Kurses stehen die Grundlagen des Vertragsrechts, wobei das
Deliktsrecht, sachen- und bereicherungsrechtliche Bezüge im Kontext mitbehandelt
werden. Vertiefend behandelt werden u. a.
- Grundlagen und Grenzen der Vertragsfreiheit
- Geschäftsfähigkeit
- Stellvertretung.
- AGB- und Verbrauchervertragsrecht
- Abstraktionsprinzip
- Vertragliche Neben- und Schutzpflichten
- Allgemeines Leistungsstörungsrecht
- Leistungsstörungen im Kaufrecht
Klausur oder Hausarbeit, je nach Dozent/in ggf. auch Referat mit schriftlicher
Ausarbeitung.
Grundlagen des Arbeitsrechts
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 4
ETCS: 6
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Pflichtmodul
BWL/VWL/Soziologie: Modul "interdisziplinärer Grundkurs" (2.Jahr)
akzentuierter Genderkurs
Der Kurs vermittelt die Grundkenntnisse über die rechtlichen Materien, die die
Rahmenbedingungen des Arbeitsrechts im Allgemeinen bilden.
Rechtsquellen-Überblick:
Individualvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen;
Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht:
Interessenpolitik der Arbeitsmarktakteure (einzelne Arbeitnehmer, Betriebsräte, Verbände
-Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände-, Bundesagentur für Arbeit,
Bundesarbeitsministerium)
Besonderheiten der Streitschlichtung (Arbeitsgericht, Einigungsstellen, tarifliche
Schlichtung);
Abschluss des Arbeitsverhältnisses:
Definition des Arbeitnehmers/Abgrenzung vom Selbständigen – Bedeutung des
Nachweisgesetzes – Diskriminierungsverbote/Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz/Selektionsmethoden (Fragebögen, Tests); Befristung von
Arbeitsverhältnissen – Die Rechtsprechung vom sachlichen Grund – Das Teilzeit- und
BefristungsG;
Inhalt des Arbeitsverhältnisses:
Direktionsrecht – Arbeitszeit – Leistungsentgelt – Grundrechte im Arbeitsverhältnis –
Datenschutz – Haftung im Arbeitsverhältnis
Kündigung und Kündigungsschutz:
Kündigungsschutzgesetz – Kündigungsfristen und –gründe – Widerspruchsrecht der
Betriebsräte – Arbeitsgerichtliches Verfahren
Klausur: Falllösung und / oder Fragen- oder Themen; Hausarbeit; ggf. je nach Dozent/in
Referat plus Verschriftlichung.
Grundlagen des öffentlichen Rechts
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 4
ETCS: 6
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Pflichtmodul
BWL/VWL/Soziologie: Modul "interdisziplinärer Grundkurs" (2.Jahr)
Akzentuierter Genderkurs
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Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Der Kurs vermittelt die Grundkenntnisse im öffentlichen Recht. Die Studierenden sollen
befähigt werden, einfache Problemkonstellationen im Verfassungsrecht
(Staatsorganisationsrecht, Grundrechte) und im allgemeinen Verwaltungsrecht zu erkennen
und zu lösen.
Der Kurs behandelt gleichgewichtig Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Die StaatBürger/Bürgerin-Beziehung soll in ihrer historischen und gegenwärtigen Ausprägung
anhand der wichtigsten Verfassungsprinzipien und verwaltungsrechtlichen
Grundkategorien dargestellt werden. Hierzu zählen für das Verfassungsrecht: Das
Verhältnis von Grundgesetz, Recht der EU und Völkerrecht sowie die diesbezüglichen
Rechtsschutzmöglichkeiten; Verfassungswandel und seine Grenzen; die Konkretisierung
des Demokratieprinzips anhand ausgewählter Fragen; Rechtsstaat, Sozialstaat;
Grundrechtstheorie und Schrankenlehre anhand ausgewählter Grundrechte. Insbesondere
auch Gleichheitsrechte. Aus dem Verwaltungsrecht werden u.a. behandelt:
Verfassungsrechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, insbesondere
Gesetzesvorbehalt und Wesentlichkeitstheorie; Formen des Verwaltungshandelns und
Rechtsschutzmöglichkeiten Es werden insbesondere auch ausgewählte Grundrechtsfragen
mit Genderbezug behandelt.
Hausarbeit 14 Seiten; Referate 15 – 20 Minuten mit Diskussionsleitung und schriftlicher
Ausarbeitung 10 Seiten; Klausur 3 Stunden
Europäisches Verfassungsrecht
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Pflichtmodul
Kurs im interdisziplinären Modul (3.Jahr) "Internationale Wirtschaft und Politik"; Modul
"interdisziplinärer Grundkurs" (2.Jahr)
Grundprinzipien des Europarechts auf praktisch-politische Fragen des Verhältnisses von
Mitgliedstaaten zur Europäischen Union anwenden und die Bedeutung europäischer
Rechtsakte und von Entscheidungen des EuGH für die Weiterentwicklung des normativen
Mehrebenengefüges des europäischen Verfassungsgefüges beurteilen können.
Der Kurs behandelt die allgemeinen Grundlagen des Europarechts und ist Voraussetzung
für die nachfolgenden spezielleren Europa-Kurse: Europäisches Wirtschaftsrecht und
Internationales und Europäisches Arbeitsrecht. Nach einer historischen Einführung und
einem Überblick über den Stand der europäischen Integration wird das System der
europäischen Verträge erläutert. Die europäischen Institutionen, ihre Kompetenzen und die
Entscheidungsprozesse werden analysiert.
Ein weiterer wesentlicher Abschnitt befasst sich mit der Wirkung des Gemeinschaftsrechts
auf das nationale Recht. Dabei werden das normative Gefüge und die praktische
Durchsetzung thematisiert. Am Ende steht ein Reflexionsprozess über den gegenwärtigen
Stand des Verfassungsgefüges der EU.
Klausur, Präsentation mit Verschriftlichung
Titel
Studium
Zivilprozess, Streitschlichtung, Mediation
Lernziel
Die Studierenden sollen in der Lage sein, die Grundstrukturen der
Rechtsdurchsetzungssystems zu erfassen und die wesentlichen
Rechtsinstrumente anzuwenden
Gegenstandsbereich
Den Kern des Kurses bildet das nationale Prozessrecht mit Erkenntnisverfahren,
(Zuständigkeiten, Verfahrensgrundsätze, insbes. Beweismittel, Entscheidungstypen),
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Pflichtmodul
BWL/VWL/Soziologie: Modul "interdisziplinärer Grundkurs" (2.Jahr)
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Rechtsmittel, einstweiligem Rechtsschutz und Zwangsvollstreckung. Die europäische VO
über Gerichtsstand und Vollstreckung rundet die Betrachtung ab. Daneben wird als
Alternative die private Schlichtung behandelt, die durch nationale und internationale
Schiedsgerichte angeboten wird.
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Der Komplex Zugang zum Recht wird einerseits normativ betrachtet: Gerichts- und
Anwaltskosten, Prozesskostenrisiko-Tabelle, Prozesskostenhilfe und Rechtsberatungshilfe.
Andererseits sind empirische Daten zu analysieren, um die Wirksamkeit der rechtlichen
Regelungen für eine Versorgung mit rechtlicher Entscheidung von Konflikten bestimmen
zu können.
Klausur
Betriebsverfassungsrecht
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurs; empfohlener
Vertiefungskurs für Schwerpunkt "Arbeit und Personal"
Kurs im interdisziplinären Modul (3.Jahr): "Arbeit und Organisation"
akzentuierter Genderkurs
Die Systematik des BetrVG soll erfasst werden, Möglichkeiten und Schranken der
betrieblichen Akteure in der Personalpolitik (Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerkschaften)
sollen nachvollziehbar werden.
Vertiefte Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts vermitteln. Dabei werden die
Grundlagen und Organe der Betriebsverfassung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf den
unterschiedlichen Formen der Beteiligung von Betriebsräten an den
Entscheidungsprozessen im Betrieb (insbesondere Informationsrechte, Mitwirkungsrechte,
Mitbestimmungsrechte). Dabei sollen praktisch besonders bedeutsame Konfliktfelder in
der Einstellungsphase, bei der Arbeitsgestaltung und -organisation und bei Personalabbau
behandelt und die Mechanismen der Betriebsverfassung erläutert werden. Der Bereich der
Mitbestimmung im Bereich technischer Einrichtungen und beim Datenschutz ist zu
behandeln.
Hausarbeit; Klausur; Referat mit schriftlicher Ausarbeitung
Koalitions-, Arbeitskampf- und Tarifrecht
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurs; empfohlener
Vertiefungskurs für Schwerpunkt "Arbeit und Personal"
Kurs im interdisziplinären Modul (3.Jahr): "Arbeit und Organisation"
Der Kurs vermittelt vertiefte Kenntnisse in den drei genannten Schwerpunkten des
kollektiven Arbeitsrechts.
Ausgegangen wird von der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Koalitionsfreiheit,
Tarifautonomie und dem Arbeitskampfrecht vor dem Hintergrund eines kurzen Rückblicks
in die Geschichte des (autonomen) kollektiven Arbeitsrechts.
Daran schließt sich der Schwerpunkt „Koalitionsrecht“ an. Hier geht es u. a. darum
vorzustellen, welche gesellschaftspolitische Bedeutung Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände heute haben. Ferner hat die Definition einer Gewerkschaft nach der
Entscheidung des BAG zur „Christlichen Gewerkschaft Metall“ eine besondere Bedeutung
erhalten. Dies betrifft die grundsätzliche Frage, ob das verfassungsrechtliche „Modell“ das
des „Gewerkschaftspluralismus“ ist oder ob nicht der Gedanke starker,
durchsetzungsfähiger Gewerkschaften in der Verfassung in gewisser Weise seinen
Niederschlag gefunden hat. Ein weiteres Thema sind die Gewerkschaftsrechte im Betrieb
17
und in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der (inzwischen aufgegebenen)
„Kernbereichslehre“ des Bundesverfassungsgerichts.
Im Schwerpunkt „Tarifrecht“ werden die faktischen Grundlagen der Tarifautonomie und
das Tarifvertragsgesetz vorgestellt. Grundlegende Fragen des Tarifrechts, etwa zum
Geltungsbereich des Tarifvertrages und zu seiner Wirkung, werden an wichtigen
Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung erörtert. Eine besondere
Bedeutung erlangte in den vergangenen Jahren die Frage der Dezentralisierung des
Flächentarifvertrages, vor allem die Verlagerung wichtiger Kompetenzen auf die
betriebliche und die einzelvertragliche Ebene (Günstigkeitsprinzip). Dies führt
abschließend zu einem Ausblick über Krise und Zukunft der geltenden
Tarifvertragsstrukturen. Diese Aspekte können mit einem rechtsvergleichenden Blick über
die Grenzen verbunden werden.
Der Schwerpunkt „Arbeitskampfrecht“ beschränkt sich auf einen Überblick. Zentrale
Aspekte sind das richterrechtlich entwickelte „Modell“ des gewerkschaftlichen
Arbeitskampfrechts („Modell Nipperdey) im Unterschied zu einem Arbeitskampfrecht, das
als „kollektive Ausübung individueller Rechte konzipiert ist.“ Auch hier ist ein Blick auf
andere Länder und völkerrechtliche Normen (ESC) weiterführend. Ferner sollen neue
Entwicklungen eines „Formwandels des Arbeitskampfes“ wie der Streik von
„Funktionseliten“ (z.B. Fluglotsen, Zugführer etc.) vor dem Hintergrund der hierzu
ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung dargestellt werden.
Leistungskontrolle
Klausur, Hausarbeit, ggf. Vorträge
Titel
Studium
Gender und Recht: Arbeitsrecht
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtmodul/ Schwerpunktmodul
"Arbeit und Personal"
BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr)
Spezieller Genderkurs
Der Kurs soll künftige Arbeitnehmer/innen ebenso wie Arbeitgeber/innen befähigen, das
Arbeitsleben diskriminierungsfrei zu gestalten. Darüber hinaus soll juristisches Fachwissen
für die berufliche und ehrenamtliche Arbeit im gleichstellungspolitischen Bereich von
Privatwirtschaft, öffentlichem Dienst und Verbänden geliefert werden.
Im Zentrum dieses arbeitsrechtlichen Kurses stehen die Fragen, wie der Schutz vor
Geschlechtsdiskriminierung am Arbeitsplatz geleistet werden kann und welche
Möglichkeiten es gibt, mehr Gleichberechtigung im Erwerbsbereich zu verwirklichen.
Beim Diskriminierungsschutz ist vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von
2006 zu betrachten samt der Frage, ob damit die Antidiskriminierungsrichtlinien der
Europäischen Gemeinschaften angemessen umgesetzt sind. Für die Gleichstellungspolitik
stehen die Frauenförderungs- und Gleichstellungsgesetze für den öffentlichen Dienst des
Bundes und der Länder im Mittelpunkt einschließlich der Besetzungsvorgaben für und der
Handlungsmöglichkeiten von Personal- und Betriebsräten. Den Rahmen bilden die
grundgesetzlichen und europarechtlichen Diskriminierungsverbote und
Gleichstellungsmöglichkeiten.
Hausarbeit 10 Seiten; Referate 15 Minuten mit Diskussionsleitung und schriftlicher
Ausarbeitung 5 Seiten; Klausur 90 Minuten
Gender und Recht: Zivilrecht
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtmodul / Schwerpunktmodul
"Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz"
18
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr)
Spezieller akzentuierter Genderkurs
Der Kurs soll juristisches Fachwissen für die Arbeit in Verbänden, Behörden,
Unternehmen der Versicherungs- und Kreditwirtschaft vermitteln und das notwendige
Vorwissen für ein Weiterstudium im Masterprogramm Gender und Arbeit liefern.
In Gender II geht es um vielfältige Diskriminierungen im Vertragsrecht, etwa beim
Abschluss von Versicherungs- und Kreditverträgen, Mietverträgen, den Ausnahmen vom
Diskriminierungsverbot und dem Umgang der verschiedenen Wirtschaftszweige mit dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Bezüglich der Umsetzung der verschiedenen
europäischen Richtlinien in deutsches Recht wird darauf eingegangen, ob das AGG die
europäischen Vorgaben einhält. Weiterhin wird es gehen um
Mitgliedschaftsverweigerungen, um die Zuweisung geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung
im Familienrecht, um die Grundzüge des ehelichen und nachehelichen Unterhaltsrechts
einschließlich der Verzichtsvereinbarungen bezüglich Unterhalt, Versorgungsausgleich
und Zugewinn, außerdem im Schadensersatzrecht um die Bewertung von Hausarbeit, die
Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der körperlichen und psychischen Integrität von
Frauen; schließlich um die Bürgenhaftung und Mithaftung von Ehefrauen und
nichtehelichen LebenspartnerInnen. – Verknüpfungen mit dem Steuerrecht
(Ehegattensplitting) und dem Sozialrecht (Hartz IV) können nur rudimentär angegangen
werden.
Klausur 90 Minuten; Hausarbeit 10 Seiten; Referat mit schriftlicher Ausarbeitung 5 Seiten
Internationales Wirtschaftsrecht
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse; empfohlener
Vertiefungskurs im Schwerpunkt Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz
BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr)
Kenntnis des völkerrechtlichen Rahmens der Globalisierung von Wirtschaftsbeziehungen
und dessen Einfluss auf die Gestaltung nationalen Rechts. Verständnis für die
Wirkungsweise und den Ordnungsrahmen eines Wettbewerbs der Rechtsordnungen sowie
der Grenzen nationaler Gesetzgebung.
Gegenstand des Kurses sind die rechtlichen Grundlagen der internationalen
Wirtschaftsordnung. Neben einer theoretischen Einführung in die Funktionsweise
internationalen Rechts als Ordnungsrahmen grenzüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen
werden die wirtschaftsrelevanten völkerrechtlichen Prinzipien und das global bedeutsame
Völkervertragsrecht behandelt. Im Mittelpunkt stehen dabei die rechtliche Verfassung der
Welthandelsordnung (WTO-Recht) und der internationalen Währungsordnung (IWFRecht), einschließlich der Regelungen des Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehrs
(GATS, OECD, IWF). Darüber hinaus befasst sich der Kurs mit der rechtlichen Erfassung
der Tätigkeit multinationaler Unternehmen in Hinblick auf die Erfassung durch nationale
Regelungen (Wirtschafts- und Gesellschafts-/Konzernkollisionsrecht), aber auch in
Hinblick auf ihren Schutz gegenüber enteignenden Eingriffen des Investitionsstaates
(Investitionsschutz).
Klausur
Werbe- und Vertriebsrecht
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse; empfohlener
Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz"
BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr)
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Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Bei der Gestaltung von Vertriebsstrukturen als auch der Konzeption von
Absatzförderungsmaßnahmen rechtliche Probleme identifizieren und negative Folgen
vermeiden zu können sowie aus verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten eine
situationsgerechte Auswahl zu treffen.
In dem Kurs werden einerseits die rechtlichen Grundlagen der Gestaltung von
Vertriebssystemen, und andererseits die zu beachtenden Grenzen bei der Absatzförderung
behandelt. So werden die wesentlichen absatzrelevanten Rechtsgebiete im Zusammenhang
dargestellt.
In Hinblick auf die Gestaltung von Vertriebssystem werden die verschiedenen
vertragsrechtlichen Formen der Absatzmittlung erörtert, insbesondere Handelsvertretung,
Kommission, Vertragshandel und Franchising. Die dabei zu beachtenden kartellrechtlichen
Grenzen (insbes. in Hinblick auf die GruppenfreistellungsVO über
Vertikalvereinbarungen) werden ebenso dargestellt wie die handelsrechtlichen Grundlagen.
In Hinblick auf die Grenzen der Absatzförderung gibt der Kurs einen Überblick über das
Lauterkeitsrecht (UWG), soweit dieses die Werbe- und ähnliche Vertriebsmaßnahmen
betrifft. Im Mittelpunkt stehen die Regelungen zur vergleichenden, verunglimpfenden,
irreführenden intransparenten, jugendgefährendenden und zur Schockwerbung.
Klausur
Verbraucherschutzrecht
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse; empfohlener
Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz"
BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr); Interdisziplinäres
Modul "Internationale Wirtschaft und Politik" (3.Jahr)
Verbraucherschutz als Rechtsprinzip und Verbraucherrecht als Rechtsmaterie bestimmen
die Entwicklung zu einem europäischen Vertragsrecht. Der Kurs soll in theoretischer
Hinsicht Verbraucherschutzkonzepte erläutern und die einschlägigen Rechtsmaterien in
den Grundzügen vorstellen, um dadurch eine Grundlage für das vom Verbraucherschutz
gekennzeichnete Finanzdienstleistungsrecht zu legen.
Verbraucherschutzkonzepte (Informationsmodell, kompensatorischer Verbraucherschutz,);
Schutzbedürftigkeit der Verbraucher als Marktteilnehmer und als Konsumierende,
Abgrenzung zu Arbeits- und Wohnraumschutz; Europäische Entwicklungen
Zweistündige Themen- und Fragenklausur
Vertiefung Zivilrecht
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse; empfohlener
Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz"
BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr)
20
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Der Kurs dient der Vertiefung der zivilrechtlichen Kenntnisse sowie der zivilrechtlichen
Fallbearbeitung.
Die Teilnehmer sollen lernen, die Fälle nicht nur in Hinblick auf einzelne Aspekte zu
betrachten, sondern auch die Querverbindungen zwischen den verschiedenen Teilen des
Zivilrechts erkennen
Besondere Vertragsverhältnisse (Kauf, Miete, Darlehen, Werkvertrag, insbesondere
Geschäftsbesorgung), Grundstrukturen des Sachenrechts (Eigentum) und des Deliktsrechts
(Produkt-, Produzenten- und Gefährdungshaftung). Darüber hinaus soll durch die
Behandlung komplexerer Fallkonstellationen das Zusammenspiel der verschiedenen
zivilrechtlichen Rechtsinstitute verdeutlicht werden
Klausur mit Falllösung
EU-Wettbewerbsrecht
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse; empfohlener
Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz"
BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr)
Die Teilnehmer sollen hinreichende Kenntnisse erwerben, um wettbewerbsrechtlich
problematische Vertragsgestaltungen und Verhaltensweisen erkennen und ihre Zulässigkeit
einschätzen zu können. Vermittelt werden soll auch der Umgang mit
Gruppenfreistellungsverordnungen als Hilfsmittel bei der kartellrechtskonformen
Gestaltung von Vertragsbeziehungen.
Der Kurs befasst sich mit den Wettbewerbsregeln des EGV und den dazu ergangenen
Verordnungen. Es handelt sich hierbei um den Teil des europäischen Primärrechts, der sich
unmittelbar an private Unternehmen, nicht die Mitgliedstaaten richtet, der daher im
Gemeinschaftsrecht eine Sonderstellung einnimmt. Behandelt werden das Kartellverbot
(horizontale Vereinbarungen) sowie seine Ausnahmen und Rechtsfolgen, die Regelungen
in Hinblick auf wettbewerbsbeschränkende Vertikalvereinbarungen (insbesondere in
Hinblick auf die einschlägigen Gruppenfreistellungsverordnungen), die Regelungen gegen
den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie das Verhältnis zum
mitgliedstaatlichen Recht. In Grundzügen wird ferner ein Überblick über das europäische
Kartellverfahren, die Fusionskontrolle nach der FKVO und die staatsbezogenen
Wettbewerbsregeln (Beihilferegeln, öffentliche Unternehmen) des EGV gegeben.
Leistungskontrolle
Klausur
Titel
Studium
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Lernziel
Studienjahr: 3. oder 4. Semester
Semesterwochenstunden: 4
ETCS: 6
Hauptfach im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse
BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr)
Der Kurs vermittelt die öffentlichrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Interventions-
21
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
und Gestaltungsinstrumente für das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft.
Der Kurs beginnt mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des öffentlichen
Wirtschaftsrechts: wirtschaftlich relevante Grundrechte der Art. 9, 12 und 14 GG;
sozialstaatliche Gestaltungsbefugnisse des Gesetzgebers, Frage nach der (fehlenden)
Wirtschaftsverfassung. Sodann werden die Organisation und das Handeln der
Wirtschaftsaufsicht und –kontrolle am allgemeinen Gewerberecht sowie Spezialgebieten
erörtert, wobei Gebiete unterschiedlich starker Staatsintervention exemplarisch ausgewählt
werden. Anschließend geht es um die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand mit
ihren Steuerungspotentialen: Verkoppelung öffentlicher Auftragsvergabe mit
sozialpolitischen Zielen und Recht der Wirtschaftsförderung. Es folgen Formen und
Grenzen der Privatisierung öffentlicher Aufgaben und Formen der Public Privat
Partnership sowie kurz die Organisation der wirtschaftlichen Selbstverwaltung. Parallel zu
diesen Sachbereichen werden die typischen Handlungsformen öffentlicher
Wirtschaftsverwaltung (Verwaltungsakt, öffentlichrechtlicher Vertrag, Planung)
untersucht.
Hausarbeit 14 Seiten; Referate 15 – 20 Minuten mit Diskussionsleitung und schriftlicher
Ausarbeitung 10 Seiten; Klausur 3 Stunden
3. Studienjahr
Titel
Studium
Insolvenzrecht
Lernziel
Auf der Grundlage der bereits fortgeschrittenen zivilrechtlichen Kenntnisse der Teilnehmer
sollen die Grundzüge des Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahrens erlernt werden.
Gegenstandsbereich
I. Einleitung
§ 1 Insolvenzverfahren und Sanierung
II. Sanierungsrecht
§ 2 Zweck der Sanierung
§ 3 Außergerichtliche Sanierung
§ 4 Sanierung im Insolvenzverfahren
§ 5 Sanierungsfinanzierung
§ 6 Mitwirkung und Haftung
III. Insolvenzrecht
§ 7 Zweck des Verfahrens und Verfahrensarten
§ 8 Verfahrensbeteiligte
§ 9 Insolvenzantrag und Gründe
§ 10 Insolvenzeröffnung
a. Wirkungen
b. Maßnahmen
§ 11 Durchführung des Insolvenzverfahrens
a. Leistungserfüllung
b. Aufrechnung
c. Abwicklung
§ 12 Mehrung und Bereinigung der Insolvenzmasse
a. Forderungseinzug
b. Insolvenzanfechtung
c. Aussonderung
d. Absonderung
§ 13 Befriedigung, Verwertung und Verteilung
§ 14 Besondere Verfahren
a. Insolvenzplanverfahren
Studienjahr: 5. oder 6. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht:: Grundlagenmodul/Wahlpflichtkurse; empfohlener
Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz"
BWL/VWL/Soziologie: Modul interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr)
22
b. Eigenverwaltung
c. Restschuldbefreiung
d. Verbraucherinsolvenzverfahren
Leistungskontrolle
Klausur
Titel
Studium
Gesellschaftsrecht 1
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Studienjahr: 5. oder 6. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Grundlagenmodul/Wahlpflichtmodul; empfohlener
Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz"
Kurs im interdisziplinären Modul: "Markt und Konsum" (3. Jahr); Modul
interdisziplinärer Grundkurs (2.Jahr)
Die Teilnehmer sollen die für eine interessengerechte Rechtsformwahl erforderlichen
Grundkenntnisse erwerben und hierzu die wesentliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede
der Gesellschaftsformen kennen lernen. Darüber hinaus dient der Kurs der Vertiefung der
Technik juristischer Fallbearbeitung.
Der Kurs behandelt die Grundlagen sowohl des Personengesellschaftsrechts als auch des
Kapitalgesellschaftsrechts. Die verschiedenen Strukturen der Gesellschaftsformen werden
in Hinblick auf die wesentlichen Fragenkreise wie z. B. Gründung, Gesellschaftskapital,
Vertretung, Geschäftsführung, Haftung, Gesellschafterwechsel dargestellt und verglichen.
Behandelt werden ferner die allgemeinen Rechtsinstitute des Gesellschaftsrechts, etwa die
gesellschaftsrechtliche Treuepflicht
Klausur
Bankrecht
Studienjahr: 5. oder 6. Semester
Semesterwochenstunden: 4
ETCS: 6
Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurse im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen
und Verbraucherschutz"
Auf der Grundlage der bereits fortgeschrittenen zivilrechtlichen Kenntnisse der Teilnehmer
sollen vertiefte Kenntnisse im Recht der Bankgeschäfte erworben werden. Auch
schwierigere Fragen, die in der Bankpraxis auftreten können, sollen einer zutreffenden
rechtlichen Lösung zugeführt werden können
Der Kurs befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des Bankgeschäfts im Sinne von
Commercial Banking. Im Mittelpunkt stehen die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen
Bank und Kunde, insbesondere das Recht des Kontos und des Zahlungsverkehrs, ferner das
Kreditvertragsrecht (mit Ausnahme des Verbraucherkreditrechts) einschließlich der
Sonderformen der Kreditgewährung (Avalkredit) und die rechtliche Gestaltung des
Einlagengeschäfts. Dabei werden das Bankgeheimnis und die Aufklärungs- und
Beratungspflichten der Banken ebenso mitbehandelt wie die Grundzüge des öffentlichrechtlichen und organisationsrechtlichen Rahmens der Bankentätigkeit und die Regelungen
der standardisierten AGB der Banken und Sparkassen. Abschließend werden die
Grundlagen des internationalen Bankgeschäfts (insbesondere die Instrumente der
Außenhandelsfinanzierung) erörtert.
Klausur
Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht
Studienjahr: 5. oder 6. Semester
Semesterwochenstunden: 4
ETCS: 6
23
Lernziel
Gegenstandsbereich
Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurse im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen
und Verbraucherschutz"
Die Teilnehmer sollen die vertieften Kenntnisse in Hinblick auf die rechtliche
Ausgestaltung der Kapitalmärkte und die zivilrechtliche Bank-Kunde-Beziehung bei
Wertpapiergeschäften erwerben. Insbesondere soll das Ausmaß der Europäisierung des
Rechtsgebietes deutlich werden. Es soll die Fähigkeit erworben werden, sowohl aus Sicht
börsennotierter Gesellschaften als auch von Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Haftungsrisiken und kapitalmarktorientierte Rechtspflichten zu erkennen und so negative
Folgen zu vermeiden.
Der Kurs behandelt die rechtlichen Grundlagen sowohl des organisierten Kapitalmarktes
als auch der kapitalmarktorientierten Tätigkeit der Banken (Investment Banking).
Ausgangspunkt ist das im Börsengesetz geregelte Organisationsrecht deutscher Börsen
sowie das Recht der Börsenzulassung einschließlich des Emissionsgeschäfts der Banken.
Hierbei wird auch der Börsenprospekt und die Prospekthaftung behandelt. Im Mittelpunkt
stehen aber die gesetzlichen Regelungen des Wertpapierhandels im WpHG (insbesondere
Insiderüberwachung und Ad-hoc-Publizität, Marktmanipulation, Finanztermingeschäfte
und die Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformation) sowie die Rechtsbeziehungen
zwischen Bank und Kunde bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen (insbes.
Finanzkommissionsgeschäft und Depotgeschäft) einschließlich der Anlageberatung. Das
Investmentrecht kann nur im Überblick angesprochen werden. Zuletzt werden noch
Anlageformen des „grauen Kapitalmarkts“ (insbesondere geschlossene Fonds) und die
Pflichten und Haftungsrisiken bei deren Vermittlung besprochen.
Leistungskontrolle
Klausur
Titel
Studium
Kreditsicherungsrecht
Lernziel
Gegenstandsbereich
Rechtliche
Materien
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Lernziel
Studienjahr: 5. oder 6. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen
und Verbraucherschutz"
BWL/VWL/Soziologie: Interdisziplinäres Modul "Finanzsektor" (3. Jahr)
Genderfragen: Mitbürgschaft von Ehegatten; „Hausfrauenkredite“, Kredit und
Familienform
Der Kurs vermittelt die rechtlichen Grundlagen der Kreditsicherung und stellt die
verschiedenen Sicherungsformen vor.
Kreditsicherheiten vor allem im (retail) Bankgeschäft; Sicherheiten im internationalen
Handel; Mobiliarsicherheiten (Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt),
Forderungszession und Grundpfandrechte (Grundschuld im Überblick);
Personalsicherheiten (Bürgschaft, Schuldbeitritt). Sicherungszwecke und Abtretbarkeit,
Kollisionen von Sicherungen; Sicherheiten im Verbraucherkonkurs
BGB, InsO
Klausur (Fragen und kleine Fälle)
Verbraucherkredit einschließlich Hypothekenkredit
Studienjahr: 5. oder 6. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen
und Verbraucherschutz"
Praktische Befähigung zum Umgang mit Verbraucherkrediten in der Praxis der
Kreditvergabe, Kreditvermittlung und Kredit-, Verbraucher- und Schuldnerberatung.
Erlernen der Gestaltung, der rechtlichen Grenzen sowie der wesentlichen Konzepte zum
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Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Verbraucherschutz gegen Überschuldung und unvorteilhafte Kreditaufnahme.
Nach einer allgemeinen wirtschaftswissenschaftlichen Einführung in Kredit und Anlage
wird der Stoff wird an Hand von Fällen, die sowohl juristisch wie auch finanzmathematisch
analysiert werden, vermittelt. Dabei wird an einigen Beispielen gezeigt, wie Schadens- und
Zinsberechnungen zu erfolgen haben. Die Studenten erhalten Gelegenheit, die
computermäßige Berechnung mit Hilfe von Excel sowie von Standardsoftware zur
Zinsberechnung nachzuvollziehen.
Hausarbeit, zweistündige Klausur sowie bei geeignetem Stoff auch Referate
Versicherungsvertragsrecht
Studienjahr: 5. oder 6. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen
und Verbraucherschutz"
Teilnehmer sollen den besonderen rechtlichen Rahmen des Versicherungsvertrags kennen
und mit den Anforderungen an die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen
umzugehen lernen.
Der Kurs befasst sich sowohl mit den allgemeinen Vorschriften des
Privatversicherungsrechts als auch mit den besonderen Vorschriften für die verschiedenen
Versicherungszweige. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz des Versicherten und die
Inhaltskontrolle der Versicherungsbedingungen anhand der zwingenden Vorgaben des
VVG und des AGB-Rechts.
Klausur
Gesellschaftsrecht 2
Studienjahr: 5. oder 6. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Finanzdienstleistungen
und Verbraucherschutz"
Aufbauend auf dem Kurs Gesellschaftsrecht I sollen vertiefte Kenntnisse des
Kapitalgesellschaftsrechts vermittelt werden. Vor allem sollen die Teilnehmer lernen,
Haftungsrisiken sowohl aus der Perspektive des Management (persönlich und in Hinblick
auf die Kapitalgesellschaft) als auch der Gesellschafter zu erkennen.
Der Kurs befasst sich mit dem Kapitalgesellschaftsrecht einschließlich der Grundzüge des
Konzernrechts. Behandelt werden insbesondere die Vorschriften zum Kapital- und zum
Minderheitenschutz in GmbH und AG, ferner die Möglichkeiten persönlicher Haftung der
Organmitglieder und Gesellschafter (Durchgriffs- und Existenzvernichtungshaftung) und
die insoweit bestehenden Durchsetzungsmöglichkeiten. In Hinblick auf die AG werden
ferner die organisationsrechtlichen Kenntnisse vertieft (Aufgabenverteilung zwischen den
Organen, Beschlussmängelrecht). In Hinblick auf das Konzernrecht werden die
verschiedenen Grundlagen der Konzernierung sowie die Konzernhaftung erörtert. In
diesem Zusammenhang wird auch eine Einführung in das kapitalmarktrechtliche
Übernahmerecht (WpÜG) sowie in das Recht der Europäischen Aktiengesellschaft
erfolgen.
Klausur
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Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Internationales und Europäisches Arbeitsrecht
Studienjahr: 5. oder 6. Semester
Semesterwochenstunden: 4
ETCS: 6
Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Arbeit und Personal"
BWL/VWL/Soziologie: Interdisziplinäres Modul "Internationale Wirtschaft und Politik"
(3. Jahr)
Der Kurs behandelt die Normen und Institutionen der EU und der Welt im Bereich von
Arbeitsrecht, deren Wirkung und deren Einwirkung auf die nationalen Rechte der
Mitgliedsstaaten. Lernziel des Kurses sind:
gute Kenntnisse in den Kernmaterien des Europäischen und Internationalen Arbeitsrechts,
Fähigkeit zum Vergleich unterschiedlicher nationaler Regelungen und
Arbeitsrechtskulturen innerhalb und außerhalb Europas.
Einführung - Europäisches und Internationales Arbeitsrecht. Einführung in das europäische
Arbeitsrecht, Rechtsquellen der EG
Das Arbeitsrecht des europäischen Sozialraums :
Das Zusammenspiel von Europa- und nationalem Recht: Geschlechterdiskriminierung;
Freizügigkeit und Dienstleistungs-Freiheit; Betriebsübergang; Europäische
Beschäftigungspolitik; Reform der EBS; Offene Methode der Koordination; System des
kollektiven Arbeitsrechts von Europa, Europäische Betriebsräte; Europäische
Aktiengesellschaft, Sozialer Dialog, sektoralen Soziale Dialoge.
Arbeitsrecht in Europa:
Methode der Arbeitsrechtsvergleichung: Systemvergleich an Beispielen;
Teilzeitbeschäftigung in Recht und Praxis im europäischen Vergleich; Vereinbarkeit Beruf
Familie im europäischen Vergleich.
Inter- und transnationales Arbeitsrecht:
Die Internationale Arbeitsorganisation – GATT/WTO und Sozialstandards NAFTA/NAALC und Sozialstandards - A-Staaten: Die Lomé-Abkommen/Cotonou; CSR;
Codes of conduct; Global Compact – ISO.
Hausarbeit; Referat und Verschriftlichung; ggf. Klausur.
Arbeitsmarktrecht
Studienjahr: 5. oder 6. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Arbeit und Personal"
BWL/VWL/Soziologie: Interdisziplinäres Modul "Arbeit und Organisation" (3. Jahr)
Verständnis der Grundstrukturen im Arbeitsmarktrecht und in der Arbeitsmarktpolitik.
Kenntnisse über das Leistungsrecht im SGB III (Alg I) sowie im SGB II (Alg II) sowie der
wichtigsten Förderarten im SGB III und SGB II;
Der Kurs soll die enge Verbindung von Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarktrecht deutlich
machen und dabei vor allem Aspekte behandeln, die für die betriebliche Personalpolitik
wichtig sind (Subventionsmöglichkeiten für Arbeitgeber bei der Einstellung von
Arbeitslosen). Nach der Einführung zur Struktur des Arbeitsmarktes, den Grundkonzepten
der Arbeitsmarktpolitik und der Entwicklung des Arbeitsförderungsrechtes nach der
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV bzw. SGB II) werden
die wichtigsten Gebiete des Arbeitsförderungsrechts behandelt: Arbeitsvermittlung und
Regelung des Zugangs zum Arbeitsmarkt, Arbeitsförderung nach SGB III,
Eingliederungsmaßnahmen nach SGB II.
Klausur, Präsentation mit Verschriftlichung
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Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Sozialrecht
Studienjahr: 5. oder 6. Semester
Semesterwochenstunden: 4
ETCS: 6
Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Arbeit und Personal"
BWL/VWL/Soziologie: Interdisziplinäres Modul "Öffentlicher Sektor" (3. Jahr)
Akzentuierter Genderkurs
Vermittlung von Grundkenntnissen im Sozialrecht und der sozialpolitischen Grundlagen
und Implikationen. Fähigkeit, mittelschwere Fälle/Konflikte/Probleme um Mitgliedschaft
und Beitragspflicht, Sozialleistungen und Leistungserbringung anhand des geltenden
Sozialrechts entscheiden zu können.
Ziel des Kurses ist es, einen Überblick über das Sozialrecht zu geben. Dabei wird auch auf
die wichtigsten sozialpolitischen Grundprobleme und die aktuelle Entwicklung
eingegangen. Die für die Praxis wichtigen Punkte:
1) Versicherungspflicht und Beitragszahlung sowie 2) das Verhältnis
Sozialleistungsfinanzierer und privater Leistungsanbieter („Sozialwirtschaftsrecht“)
werden durchgehend und intensiv behandelt. In jedem Abschnitt werden auch die
unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Voraussetzungen und Auswirkungen behandelt;
im Rahmen des Curriculums „Geschlechterverhältnisse“ ist der Kurs ein akzentuierter
Kurs.
Kursinhalte sind: 1. Übersicht Sozialleistungssystem, Grundprinzipien, Arten der
Sozialleistungen und Verfahren 2. Wirtschaftliche und soziale Funktion der Sozialpolitik
und des Sozialleistungssystems 3. Mitgliedschaft und Finanzierung der Sozialversicherung
4. Organisationsstruktur der Träger der Sozialversicherung Danach die wichtigsten
Einzelgebieten: Strukturprinzipien, wichtige Einzelprobleme und Verhältnis zu den
Leistungserbringern anhand von Fragen und kleinen Fällen im Skript: 5.
Unfallversicherung , 6. Rentenversicherung, 7. Krankenversicherung. 8.
Pflegeversicherung 9. Sozialhilfe und SGB II.
Klausur
Praxis- und Vertiefungskurs Arbeitsrecht
Studienjahr: 5. oder 6. Semester
Semesterwochenstunden: 4
ETCS: 6
Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurs im Schwerpunkt "Arbeit und Personal"
Die Kenntnisse in den Grundlagenkursen, vor allem im dritten Semester, sollen geübt,
vertieft und ergänzt werden. Insbesondere geht es darum, das Lösen von Fällen zu
trainieren, ferner die Vertragsgestaltung auf individualvertraglicher und betrieblicher
Ebene (Betriebsvereinbarung) sowie das Verfahrensrecht und die Verfahrensmodalitäten
(Einigungsstelle und Arbeitsgericht). Die Teilnehmer/innen sollen einen möglichst
anschaulichen Zugang zum „labour law in action“ bekommen.
Nach einer kurzen systematischen Einführung sollen vorbereitete Falllösungen
(Rechsprechung) zu aktuellen Themen von den Studierenden (in „Teams“) erarbeitet und
vorgestellt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Übung in der Abfassung und Gestaltung von
Arbeitsverträgen sowie der Ausarbeitung einer (oder mehrerer) Betriebsvereinbarung(en)
sowie eines (oder mehrerer) Arbeitsgerichtsurteils(e). Hier bieten sich Rollenspiele an:
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer handeln einen AV aus,
- ein Einigungsstellenverfahren,
- eine Arbeitsgerichtsverhandlung.
Integraler Bestandteil ist ferner der Besuch eines Verhandlungstages im Arbeitsgericht.
Vorträge, Rollenspiele, Protokolle der Arbeitsgerichtsverhandlung
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Titel
Studium
Lernziel
Gegenstandsbereich
Leistungskontrolle
Deutsche u. Europ. Unternehmensmitbestimmung
Studienjahr: 5. oder 6. Semester
Semesterwochenstunden: 2
ETCS: 3
Modul im Schwerpunkt Recht: Vertiefungskurse im Schwerpunkt "Arbeit und Personal"
Die Systematik der Unternehmensmitbestimmung soll erfasst werden; zugleich sollen die
praktischen Rahmenbedingungen der Aufsichtsratstätigkeit verstanden werden.
Der Kurs gibt eine Einführung in das Recht der Unternehmensmitbestimmung. Es erfolgen
zunächst ein geschichtlicher Überblick sowie eine Darstellung der unterschiedlichen
Mitbestimmungssysteme in Europa (monistisches und dualistisches System). Im
Mittelpunkt des Kurses steht die Arbeit des Aufsichtsrats, konkret die Wahl und
Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die Rechtsstellung der Aufsichtsratsmitglieder, die
Aufgaben des Aufsichtsrats und seine innere Ordnung. Berücksichtigt wird dabei die
unterschiedliche Reichweite der Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz, dem
Drittelbeteiligungsgesetz sowie in der Montanindustrie. Außerdem wird die
Mitbestimmung im Rahmen der Bildung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) sowie
bei grenzüberschreitender Verschmelzung von Unternehmen dargestellt.
Je nach Dozent sind Klausuren, Referate mit schriftlicher Ausarbeitung oder Hausarbeiten
möglich.
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