Selbstbestimmungsrecht von Migrantinnen in der hiesigen Gesell

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Vortrag zum Internationalen Frauentag im Mesopotamien-Verein Augsburg
am 10.03.2012
Von Marianne Brückl
Selbstbestimmungsrecht von Migrantinnen in der hiesigen Gesellschaft und in der Heimat
Meine sehr verehrten Damen,
zuerst einmal bedanke ich mich bei Ihnen für die Möglichkeit, anlässlich des 101.
Internationalen Frauentages heute hier zu sprechen.
I.
Entstehung des Frauentages
Unser Dank gilt insbesondere der Frauenrechtlerin Clara Zetkin, die im Jahr
1910 auf der Zweiten Internationalen Konferenz sozialistischer Frauen in
Kopenhagen für die Einführung eines solchen „Internationalen Frauentages“
plädiert hat. Mehr als 100 Frauen aus 17 Ländern haben damals diesen Vorschlag einstimmig angenommen. Bereits 1911 wurde er dann auch zum ersten
Mal in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und in den USA
durchgeführt.
Millionen von Frauen gingen auf die Straße und demonstrierten für höhere
Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, Arbeitszeitverkürzungen, bessere Wohnund Lebensbedingungen, Frauenwahlrecht und Gleichstellung in allen Lebensbereichen.
Dass es einen solchen Tag gibt, der den Frauen aller Gesellschaften gewidmet
ist, kann man zwar als große Errungenschaft bezeichnen, doch leider genügt
das noch längst nicht, um in den diversen, immer noch sehr stark von Männern
dominierten Gesellschaften, entsprechend auch die gleichen Rechte zu haben.
Sie müssen immer wieder neu definiert und eingefordert werden. Sie müssen
stetig angepasst und das Erreichte verteidigt werden. In vielen Ländern haben
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sich Rechte von Frauen noch überhaupt nicht durchgesetzt, wie in den Ländern mit einer stark von der Scharia geprägten Rechtsauffassung.
Der Wunsch nach Freiheit und der Wille, über sich selbst zu bestimmen, das
ist der Grund, warum sich auch in den islamischen Heimatländern die Frauen
zunehmend gegen die traditionell geprägte Unterdrückung und Ungleichbehandlung in den patriarchalisch geprägten Systemen wehren. Es ist ein Streben nach einer Freiheit, die einhergeht mit dem Gedanken, seinem eigenen
Willen Ausdruck zu verleihen und eigenverantwortlich zu leben. Es ist die Loslösung vom Joch der Zwänge durch andere, sei es durch den Staat, die Familie oder religiöse Institutionen. Es ist das Bedürfnis, sich in einer freien Welt
auch frei zu entwickeln und verantwortlich zu sein für sich selbst.
Die Selbstbestimmung der einzelnen Individuen ist ein unverzichtbares Element in einer Demokratie. Und um in Staaten mit Diktaturen Demokratie zu erreichen, so wie sie in den Ländern des sogenannten „Arabischen Frühlings“
angestrebt werden sollte, ist es eine Notwendigkeit, Selbstbestimmung für alle
Menschen jeden Geschlechts und jeder Glaubenszugehörigkeit zuzulassen
und zu fördern. Doch davon sind diese noch weit entfernt.
Trotz aller Bemühungen gibt es aber auch in den modernen europäischen
Ländern (wie z.B. Deutschland oder Frankreich) heute noch Bereiche, wo
Frauen ungleich behandelt und benachteiligt werden, beispielsweise in „männerspezifischen“ Berufen. Aber auch als Vorgesetzte haben Frauen einen härteren Kampf durchzufechten. Sie müssen prinzipiell mehr Leistung erbringen,
über mehr Wissen verfügen und mehr Geschick und Diplomatie beweisen als
ihre männlichen Gegenspieler. Zwar ist heute Frauenarbeit in unserer Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit geworden, aber nicht nur geringere Löhne
für gleiche Arbeit sind immer noch ein Thema geblieben, sondern u.a. auch
sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder Mobbing, um nur ein paar Beispiele
zu nennen. Frauen mit Migrationshintergrund sind davon noch stärker betroffen als Einheimische, da sie durch ihre ausländische Herkunft bereits vielfach
schlechter positioniert sind und noch zu wenig über ihre Rechte als Frauen in
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der hiesigen Gesellschaft wissen, so z.B. ihr Selbstbestimmungsrecht. Für
Frauen aus traditionell patriarchalischen Familien etwas beinahe Unvorstellbares.
Bereits in der Epoche der Aufklärung als auch des Idealismus griffen bedeutende Philosophen wie Immanuel Kant (Aufklärung 1724-1804) und Georg
Friedrich Wilhelm Hegel (Idealismus 1770-1831) den Begriff „Selbstbestimmung auf, der damals schon als „individualistisch“ oder „autonomistisch“ galt.
Was versteht man unter Autonomie? Der Begriff umfasst Selbstständigkeit,
Selbstbestimmung, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit. Dass die Durchsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung hinsichtlich der Frauen denjenigen ein Dorn im Auge ist, die ihre Macht über sie
erhalten wollen, versteht sich daher von selbst.
Denn, wo Selbstbestimmung gar nicht erst in die Köpfe Eingang findet, wird
sich ein Mensch auch nicht gedanklich auseinandersetzen mit dem ihm Vorgegebenen. Er wird nicht hinterfragen, ob das, was man ihm auferlegt auch für
ihn selbst sinnvoll ist. Er wird dem folgen, was man ihm als einzige Handlungsmöglichkeit aufzeigt. Selbsterfahrung und Selbstbild sind beschränkt,
wenn es keine Alternativen gibt, etwas solches zu entwickeln.
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II.
Bedeutung des Begriffs „Selbstbestimmungsrecht“ anhand verschiedener Definitionen
Was bedeutet der Begriff „Selbstbestimmungsrecht“ eigentlich?
Der Philosophie-Prof. Volker Gerhardt von der Humboldt Universität zu Berlin
hat die Bedeutung dieses Begriffs sehr klar und einfach definiert: „Selbstbestimmung heißt, dass der Mensch selbst über die Ziele seines Handelns befindet und sie aus eigenem Antrieb anstreben kann. Sie heißt vor allem, dass jeder Einzelne aus dem Anspruch auf seine Selbstbestimmung lebt. Sie gehört
ihm aus der bloßen Tatsache seines Daseins und kann ihm von niemand anderem streitig gemacht werden.“ (fiph-Journal Nr.8, Sept. 2006)
Sie umfasst also u.a. das Recht, für sich selbst Entscheidungen zu treffen,
über seine Person und seinen Körper selbst zu bestimmen, ohne dadurch von
anderen Menschen beeinflusst oder gehindert zu werden. Sei es, dass man
sich weiterbilden oder einen Job annehmen will, sich seinen Partner selbst bestimmt, sich operieren zu lassen, oder aber eine Entscheidung darüber zu treffen, ob man sich als Organspender zur Verfügung stellt, um nur ein paar kleine
Beispiele zu nennen.
Weiter sagt er: „Selbstbestimmung wehrt vor allem die Zumutung ab, dass ein
Mensch über einen anderen verfügt, ohne dessen Zustimmung einzuholen.“
Es existieren dazu auch noch einige weitere sehr schön formulierte Definitionen von Selbstbestimmung, so z.B. eine in Artikel Online (A-ON), veröffentlicht vom Autor Stefan Kaiser.
„Selbstbestimmung bedeutet, unabhängige Entscheidungen für sein eigenes Leben zu treffen, seinen Werdegang selbständig zu beeinflussen und
Verantwortung zu übernehmen.“
Eine sehr kurze und prägnante Beschreibung dessen, was sie bedeutet: Unabhängigkeit, Selbständigkeit, Verantwortung und Freiheit.
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Er erklärt im Gegenzug aber auch die Bedeutung dazu, wenn andere die
Selbstbestimmung versagen.
„Untersagte Selbstbestimmung bedeutet Fremdbestimmung durch andere, die für sich selbst zu beanspruchen wissen, dass die fremdbestimmte
Person aufgrund unterschiedlicher Faktoren nicht in der Lage ist, verantwortungsvolle Entscheidungen ihr eigenes Leben betreffend zu fällen.“
Gerade in den stark von der Scharia geprägten Heimatländern macht es sich
sehr stark bemerkbar, dass starre Traditionen ein Selbstbestimmungsrecht der
Frauen unterbinden und ihnen die Fähigkeit zu selbstverantwortlichem Denken und Handeln abgesprochen wird. Der Mann bestimmt über die Frau.
Um es deutlicher zu sagen: Wo ein Staat, eine Kirche oder in patriarchalischen
Kulturen ein Vater oder die Brüder den Frauen ihren Willen aufzwingen und sie
daran hindern, eigene Entscheidungen zu treffen, ist die Frau fremdbestimmt.
Aber, meine Damen, diese Freiheit steht jedem Menschen zu, ob Mann oder
Frau. Und, wie Sie nachher auch sehen werden, darf und kann sie auch nicht
ohne triftigen Grund beschränkt werden. Das wäre z.B. hier in Deutschland nur
der Fall, wenn sich eine 14-jährige, weil sie sich von der Natur benachteiligt
fühlt, einer Brustvergrößerungs-Operation unterziehen will. Hier gibt es diese
Beschränkungen durchaus, da diese zum Schutz des Mädchens gedacht sind
und ihm selbst die notwendige Einsicht fehlt, eine solche Entscheidung selbstbestimmt zu treffen.
Auch dann, wenn es um die Schulbildung von Kindern geht, gilt in unserem
Bildungssystem die Selbstbestimmung nicht uneingeschränkt. Hier findet eine
sorgsame Abwägung statt: die Fürsorgepflicht der Eltern und ggf. des Staates
gegen eine freie Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen. (vgl. fiphJournal Nr. 8, Sept. 2006, Gerhard Kruip, Jan Kaplow)
„Selbstbestimmung nimmt somit einen hohen, wenn nicht den höchsten
Stellenwert im menschlichen Leben ein. Sie ist notwendige Voraussetzung für die Entwicklung der eigenen Identität und deren Integration. Sie
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ist die Basis für Unabhängigkeit und Freiheit und somit jedem Menschen
uneingeschränkt zuzusprechen.“ schreibt Stefan Kaiser.
Das gilt für alle Menschen. Und nicht nur hier in Europa. Es war zwar ein langer Weg dorthin, der für die europäischen Frauen sehr steinig war, aber sie
haben es weitgehend geschafft, sich von den patriarchalischen Denkmustern
zu lösen und sich das Recht auf Selbstbestimmung zu erkämpfen.
In den 60/70er Jahren galt das „Patriarchat“ als fundamentalistische Macht, als
ein Zusammenspiel von Anmaßung, Ignoranz, und Zerstörung durch die Männerwelt (damit war das Militär gemeint) (Assoziation Männer-Militär-KriegGewalt). Das Patriarchat stand gleichbedeutend für „Gewalt“ in all ihren Ausdrucksformen.
Autonomie war das, was die Frauen wollten. Die Idee der Selbstbestimmung
setzte sich durch. Die Frauen haben den Beweis erbracht, dass man sich aus
den alten Strukturen befreien muss, um etwas Neues zu schaffen. Das ist
ihnen in großen Teilen gelungen.
„Die somit als wesenhaft zum Menschen gehörende Selbstbestimmung bildet
die Grundlage für menschliches Wohlbefinden, welches in engem Zusammenhang mit der Befriedigung von Bedürfnissen, dem subjektiv sinnvollen Erlebten
des eigenen Wirkens und der Möglichkeit zur Integration steht. Eine grundlegende Gefährdung des Wohlbefindens besteht zu jeder Zeit, wenn Autonomie
untersagt wird.“ führt Kaiser aus und benennt die Folgen:
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Eigene Bedürfnisbefriedigung ist nicht mehr gewährleistet, da die notwendigen Bedürfnisse durch andere festgelegt werden.
-
Das eigene Wirken wird ersetzt durch fremdbestimmte Vorgaben, die
aus eigener Sicht nicht unbedingt als sinnvoll betrachtet werden können.
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-
Integration an sich ist „ohne der Verantwortlichkeit angemessene
Selbstbestimmung im eigentlichen Sinne nicht möglich.“
Sicherlich ist Ihnen aufgefallen, wie eng die Begrifflichkeiten Selbstbestimmung, Identität und Integration miteinander verknüpft sind.
Damit komme ich zum eigentlichen Thema, dem „Selbstbestimmungsrecht der
Migrantinnen in der hiesigen Gesellschaft und in der Heimat“.
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III.
Das Selbstbestimmungsrecht der Migrantinnen in der hiesigen Gesellschaft und in der Heimat
Gerade in den patriarchalischen Systemen und Familienstrukturen, die den
strengen Traditionen folgen, wird noch häufig versucht, dieses Recht der Frau
auf Selbstbestimmung zu unterbinden. Das ist nicht nur in den islamischen
Heimatländern der Fall, sondern wird häufig auch in unserer hiesigen Gesellschaft praktiziert. Das Recht auf Selbstbestimmung wird ihr entzogen, häufig
auch die Möglichkeit, die Sprache des Aufnahmelandes zu lernen. Die Folgen
sind Isolation der Frauen, die dadurch nur in ihrem eigenen Kulturkreis Kontakte aufzubauen in der Lage sind, mangelndes Selbstbewusstsein, Rückfall in
die alten oder Erhalt der traditionellen Strukturen, Scheu vor der Wahrnehmung ihrer natürlichen Rechte.
Aufgrund der starken Wandlung der Geschlechterrolle in den letzten Jahrzehnten muss die Frau aber in der modernen Gesellschaft ihre eigene Identität frei
entwickeln können, dies durch Selbst- und nicht durch Fremdbestimmung, weder durch den Zwang von Staat, Religion oder dauerhaft durch Einfluss des
sog. „Familienclans“.
Doch wie es leider noch zu oft in vielen Familien mit Migrationshintergrund
vorkommt, sind auch hier in Deutschland noch nicht alle Traditionen der zugewanderten Familien über Bord geworfen worden und verlangen grundlegende
Reformen.
Angefangen von der traditionell geprägten Geschlechtertrennung bis hin zur
eingeschränkten Partnerwahl erfahren gerade die Migrantinnen aus den orientalischen Ländern zwangsläufig eine Konfliktsituation zwischen der oft sehr religiös geprägten patriarchalischen Familienstruktur und der freiheitlich orientierten westlichen Gesellschaft. Ein Konflikt, der zu Spannungen führt, sowohl mit
der eigenen Psyche als auch mit dem familiären Umfeld, dem die Frauen oftmals nicht standhalten. Sie fügen sich zwangsläufig den Riten und Sitten, die
in den Heimatländern praktiziert werden.
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Sie werden gegen ihren Willen verheiratet, auch wenn das offiziell mittlerweile
als eigener Straftatbestand geahndet wird, aber sie trauen sich oft nicht, aus
Angst vor Repressalien vor der eigenen Familie, sich dagegen zu wehren und
auf ihr Recht in einem freien und demokratischen Land zu pochen.
Bedingt durch die unterschiedlichen Situationen verschiedener Frauen, zwischen der alten und der jungen Generation, zwischen Einheimischen und Zugewanderten, gibt es daher auch Unstimmigkeiten auf verschiedenen Ebenen,
gerade, wenn auch in der neuen Heimat keine Adaptierung des männlichen
Geschlechts an die Werte der hiesigen Gesellschaft wie Gleichberechtigung
und Selbstbestimmungsrecht der Frauen erfolgt.
Im Rahmen eines Interviews Ende Dezember mit unserem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann zum Thema Integration habe ich ihm die
Frage gestellt:
„Unser Grundgesetz basiert auf christlichen Werten und sieht eine Gleichbehandlung von Mann und Frau, wie auch die gegenseitige Akzeptanz und Toleranz aller Menschen vor. Trotzdem werden auch hierzulande die Frauen aus
Kulturen mit patriarchalischem Denken unterdrückt und es gibt immer wieder
Ehrenmorde. Wie kann man das Ihrer Meinung nach verhindern?“
Er hat sich hierzu sehr treffend geäußert:
„Unsere Rechtsordnung in Deutschland ist das Ergebnis einer jahrtausende langen Entwicklung, die in Elementen der griechischen und römischen Antike, des Juden- und des Christentums, aber auch des Humanismus und der Aufklärung fußt. Hieraus hat sich unser Freiheitsverständnis und auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau entwickelt. Das gehört zu den grundlegenden Normen in unserem Land, die
von jedem hier auch zu respektieren sind. Es kann nicht sein, dass sich
jemand auf eine andere Tradition und Kultur beruft und deshalb in unserem Land nach anderen Grundsätzen leben will. Das können wir nicht akzeptieren, erst recht nicht, wenn andere Leitvorstellungen mit Gewalt
durchgesetzt werden sollen oder sie schlimmstenfalls auch noch in Eh-
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renmorden münden. Das muss natürlich mit aller Konsequenz verfolgt
und geahndet werden. Um solche Entwicklungen von vornherein zu verhindern, ist es besonders wichtig, sogenannten Parallelgesellschaften
entgegenzuwirken. Es ist absolut integrationsfeindlich, wenn eine große
Zahl von Menschen in unserem Land unsere Gesellschaftsordnung ablehnt.“
Ob Deutsche oder Migranten, grundsätzlich gilt das Recht auf Selbstbestimmung für alle Bürger in Deutschland, was sich klar aus unserem demokratischen Wertekonsens und dem Grundgesetz ergibt.
Insbesondere die Artikel 1 bis 7, aber auch Artikel 12 GG dürften für das
Verständnis des Selbstbestimmungsrechts der Migrantinnen wesentlich sein.
Ich möchte an dieser Stelle aber nur auf einige Punkte eingehen.
In Art. 1 heißt es: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Was verstehen wir eigentlich unter Menschenwürde? Sie ist etwas ganz Persönliches, jedem als Mensch geborenem Geschöpf eigen. Ob es nun weiblich
oder männlich, dunkel- oder hellhäutig, arm oder reich, in der christlichen oder
muslimischen Gesellschaft, in Deutschland, China, Indien oder wo auch immer
das Licht der Welt erblickt. Diese Würde beginnt mit dem Menschsein. Es gibt
keine klassifizierte Menschenwürde und somit auch keinen in Klassen eingeteilten Menschen. Der Mensch ist, was er ist, nämlich Mensch. Und über alle
Grenzen hinweg wird sich daran auch nichts ändern.
Art. 2: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund
eines Gesetzes eingegriffen werden.
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Das heißt, dass dieses Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auch die
Selbstbestimmung mit einschließt. Nämlich das Recht der Migrantin, selbstbestimmt zu entscheiden, über ihre Person, über ihre Handlungen, über ihre Art
und Weise zu leben. Und wenn sie als Frau die Entscheidung trifft, ihr eigenes
Leben selbst zu gestalten, sich einen deutschen Freund zu suchen, so kann
und darf ihr das keiner verbieten, wenn sie das durch ihren freien Willen möchte. Und wenn sie sich beispielsweise aufgrund ihrer freien und selbstbestimmten Willensäußerung mit Verletzungen des in Art. 2 (2) genannten Grundrechts
auf körperliche Unversehrtheit innerhalb der Familie konfrontiert sieht, dann
würde ein Eingriff in dieses Grundrecht seitens der patriarchalischen Familienmitglieder (z.B. der Vater) damit eine weitere Grundrechtsverletzung darstellen. Die Grundrechte bieten also in sich bereits eine ergänzende Absicherung.
Die Frau ist durch das Grundgesetz geschützt. Und, wie der Innenminister sich
auf meine entsprechende Frage hin äußerte: „Jeder, der sich bedroht sieht,
kann sich natürlich an die Polizei wenden, die dann entsprechend auch
mit Beratung, Schutz und Hilfe zur Verfügung steht. Wir haben bei allen
Polizeipräsidien in Bayern spezielle Ansprechpartnerinnen, die gerade
auch jungen Frauen aus anderen Kulturen helfen.“
Art. 3: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. […]
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. […]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. […]
Art. 4: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des
religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
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Art. 5: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild
frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. […]
Wenn eine muslimische Migrantin z.B. den Wunsch verspürt, in eine Buchhandlung zu gehen und statt den Koran die Bibel zu lesen, kann ihr das die eigene Familie nicht verwehren. Es ist ihr selbstbestimmtes Recht, sie zu lesen,
und ihre Meinung frei zu äußern. Das Grundgesetz gibt ihr auch hier den
Rückhalt, denn es gilt für sie gleichermaßen wie für die Deutschen, weil sie in
der deutschen Gesellschaft lebt. Es gibt sehr viele Beispiele dieser Art, die eigentlich in sich selbst und für jede Frau aus dem westlichen Kulturkreis normal
erscheinen, doch ist das für Migrantinnen keine Selbstverständlichkeit angesichts ihrer aus der Heimat importierten Traditionen.
Art. 6: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der
staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. […]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Art. 7: (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des
Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
Art. 12: (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und
Ausbildungsstätte frei zu wählen. […]
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, […]
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Eine Migrantin, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss sich also ihren beruflichen Werdegang nicht vorschreiben lassen. Allerdings setzt dies die
entsprechende Qualifikation voraus, was ihr ebenfalls selbst in die Hand gelegt
ist, zu entscheiden, welche sie erwerben möchte. Hier kann sie selbst bestimmen, was sie tun möchte. Der Mann hat, und das ist ein wesentlicher Aspekt, kein Recht, sie darin zu behindern.
Das Grundgesetz impliziert also insgesamt diesen Anspruch auf Gleichbehandlung aller Menschen und damit auch der Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit jedes Menschen, gleich welchem Kulturkreis er entstammt,
innerhalb der rechtsstaatlichen Grenzen. Allein das auf Dauer ausgerichtete
Leben in Deutschland gibt der Migrantin das Recht auf Wahrnehmung der
durch die bundesrepublikanische Werteordnung garantierten Grundrechte.
Insbesondere die Migrantinnen leiden darunter, wenn ihnen diese Freiheiten
und die Gleichberechtigung durch den eigenen Kulturkreis versagt werden und
die dadurch Diskriminierung erfahren. Es sind zumeist nicht die Frauen, die
eine Anpassung ablehnen, sondern im Gegenteil der Zwang im engsten Umfeld.
Das beginnt bereits bei den Bildungschancen. Denn wenn eine Frau über entsprechende Bildung verfügt, wird sie in der Regel die ihr von der Männerwelt
zugedachte Rolle abstreifen und sich zu einer selbstbewussten Persönlichkeit
entwickeln, die sich nicht mehr damit zufrieden gibt, nur den Haushalt zu machen, ihre Kinder und den Ehemann zu versorgen, sich aufgrund ihres Geschlechts den Befehlen der Familie unterzuordnen und nicht die allgemeinen
Freiheiten eines demokratischen Landes für sich in Anspruch nehmen zu dürfen. Sie wird auch eine gewisse Beteiligung an diesen, der Frau bislang allein
zugedachten Aufgaben, auch den männlichen Familienmitgliedern abverlangen. Sie wird den Wunsch haben nach einer Position im Berufsleben, nach
Selbstbestimmung in der Berufswahl, in der Partnerwahl, sowie in der freiheitlichen, für alle geöffneten Gesellschaft genauso zu leben und zu handeln.
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Dieser Schritt zur Eigenständigkeit bedeutet für Migrantinnen ein Vielfaches
mehr, als das, was einheimische Frauen in ihrem Bewusstsein wahrnehmen
können. Sie braucht Mut und Rückhalt, sie benötigt Unterstützung und – was
sehr wesentlich ist – die Kenntnis ihrer Rechte als Frau in einer modernen und
kultivierten Gesellschaft, als Mensch mit eigener Würde und Anerkennung. Für
sie hängt von einer solchen Entscheidung, sich zu einem selbstbestimmten
Leben in einem Land mit einer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung zu bekennen, ihre gesamte Existenz ab, ihre Lebensqualität innerhalb ihrer traditionellen Familienstruktur, wie auch im Zusammenleben mit und in dieser neuen Gesellschaft.
In dem Interview fragte ich Innenminister Herrmann auch folgendes:
„In Migrantenfamilien, die patriarchalisch geprägt sind, werden auch heute
noch die Frauen „unter Verschluss“ gehalten, es gibt keine Gleichberechtigung
etc. Was müsste Ihrer Ansicht nach geschehen, um das zu verändern?“
Worauf er antwortete:
„Wir dürfen so etwas nicht zulassen. Dieser klare Appell geht zunächst
einmal an die deutsche Gesellschaft. Wir begegnen natürlich auch in
Deutschland mancher Vorstellung, es sei doch egal, was Migranten untereinander machen, solange sie uns in Ruhe lassen. Wir müssen hier ein
klares Signal setzen: In unserem Land gilt das Grundgesetz. Für alle gilt
die Gleichberechtigung von Mann und Frau, für alle Frauen, die in unserem Land leben, egal, woher sie kommen. Deshalb dürfen wir solche
Tendenzen nicht zulassen.“
Und hier, meine Damen, ist es sehr wichtig, dem Appell unseres Innenministers zu folgen und als integrierte und gleichberechtigte Frauen oder als Einheimische, auch den Migrantinnen Unterstützung zu bieten, die in sich dieser
Rolle und diesem Selbstverständnis der Frau in unserer freiheitlichen Gesellschaft noch nicht zurechtfinden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Frau,
die unter Zwängen aufwächst und lebt, nicht ebenso den Wunsch verspürt,
diese neue Art der Selbstverwirklichung zu erfahren und den patriarchalisch
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geprägten Strukturen zu entkommen. Die aber auch auf Widerstände aus ihrem eigenen Kulturkreis stößt, sobald sie sich dem Neuen zu öffnen bereit ist.
Aber, Wege zu suchen, sich zu bilden, die Sprache des Landes zu sprechen,
in dem man lebt, zu studieren, dadurch höhere Positionen zu erlangen, und
„Nein“ sagen zu dürfen, wenn man etwas nicht will! Dieses „Nein“ zur typischen Hausfrauenrolle, zu erzwungener Partnerschaft, zu Zwangsheirat, zu
Abkapselung von der Mehrheitsgesellschaft. Das ist Selbstbestimmung, wie
sie in Deutschland verstanden wird und wie sie jedem Einzelnen zusteht. Ob
Migrantin oder nicht.
Natürlich stellt sich hier aber auch die Frage, „Was bin ich als Migrantin selbst
bereit, dafür zu tun, um meine alte Rolle in der traditionellen Gesellschaft mit
der neuen in der modernen zu vertauschen? Denn, ohne eigenes Zutun kann
keine Veränderung der Rolle in der Gesellschaft stattfinden.
Gerade in den orientalischen Ländern erfahren die Frauen vielfach eine absolute Inakzeptanz ihrer Frauenrechte. Wenn man hier von Selbstbestimmung
sprechen möchte, so trifft man von Beginn an auf schier unüberbrückbare Hindernisse. Zum einen von staatlicher, zum anderen von religiöser Seite,
wodurch auch die familiäre Situation bestimmt wird.
Eine junge Frau, nämlich Sabatina James – die sicherlich vielen ein Begriff
sein dürfte – hat trotz aller Hindernisse den Mut bewiesen, sich für ein selbstbestimmtes Leben in der freien westlichen Gesellschaft zu entscheiden. Sie
dient als Vorbild für viele Frauen, die aus den Zwängen ihrer patriarchalisch
gestrickten Gesellschaft ausbrechen wollen. Gegen alle Widerstände ihrer Kultur, wehrte sie sich gegen Zwangsheirat und Verfolgung durch ihre eigene Familie. Sie entging der Ermordung durch die eigene Familie, und sie hilft heute
allen Frauen, die in Freiheit und Eigenverantwortlichkeit leben wollen.
Wie ich eingangs bereits erwähnte, wehren sich mittlerweile auch zunehmend
Frauen aus den Heimatländern gegen das traditionelle Frauenbild, das geprägt
ist von Gehorsam, Unterdrückung und Unterwerfung, insbesondere im muslimischen Kulturkreis.
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Bedauerlicherweise möchten manche Frauen, die nur das und nichts anderes
gewöhnt sind, die keinen Zugang zu Bildung haben, auch nichts daran ändern
und lehnen die Selbstbestimmung ihrer Geschlechtsgenossinnen und auch
den Kontakt zur westlichen Gesellschaft ab.
Auf meine Frage, was von staatlicher Seite unternommen wird, um einen engeren Kontakt zwischen Migranten und Einheimischen zu schaffen, sagte mir
Innenminister Herrmann,
„Das Wesentliche ist, dass Migranten unsere Sprache sprechen. Wichtig
ist außerdem, dass Migranten einen Arbeitsplatz haben, dass sie in die
Arbeitswelt integriert werden und von ihrer eigenen Hände Arbeit leben
können. Die Integration am Arbeitsplatz fördert gleichzeitig auch insgesamt den Kontakt zu Arbeitskolleginnen und -kollegen. Das setzt sich
dann natürlich auch in der Freizeit fort, ob das im Sportverein ist oder bei
einer anderen Gelegenheit. Ich glaube, dass wir da heute schon eine
Vielzahl von Angeboten haben, die zum Teil auch vom Staat gefördert
werden. Aber letztendlich ist Integration eine Aufgabe, die der Betreffende auch selbst zu schultern hat. Es ist nicht in erster Linie eine Frage des
staatlichen Engagements, wie stark jemand integriert wird.“
Zum Schluss noch ein Satz, den sich gerade die (nicht anwesenden) Männer
aus den patriarchalisch geprägten Kulturen sehr zu Herzen nehmen sollten:
„Integration findet von selbst statt, soweit der Einzelne bereit ist gewisse Pflichten der Gesellschaft anzunehmen und Rechte, wie die Anerkennung des
Selbstbestimmungsrechts der Frau zu gewähren.“
Ich kann nur allen Frauen, gleich welchem Kulturkreis sie entstammen mögen,
Mut machen, nicht aufzugeben, sondern gemeinsam für ihr Recht auf Selbstbestimmung in allen Gesellschaften zu kämpfen und ihren Vätern, Ehemännern, Brüdern oder sonstigen männlichen Verwandten diesen einen Satz nahezulegen. Denn jede Frau, Migrantin oder Einheimische, hat das Recht, sie
selbst zu sein und frei und gleichberechtigt zu leben!
Vielen Dank!
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