Vordruck „Nachweispflichten“ Stand: Oktober 2015 Nachweispflichten zur Aufnahme in die sportpsychologische Expertendatenbank des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) Einzureichen an: PD Dr. Gabriele Neumann Fachgebiet Psychologie Bundesinstitut für Sportwissenschaft Graurheindorfer Str. 198 53117 Bonn Email: [email protected] Titel, Name, Vorname: ____________________________________________________________ Ggf. Institution: ____________________________________________________________ Straße, Hausnummer: ____________________________________________________________ PLZ, Ort: ____________________________________________________________ 1 Vordruck „Nachweispflichten“ Stand: Oktober 2015 Kriterien und Nachweispflichten für Aufnahme und Verbleib in der sportpsychologischen Expertendatenbank des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) Das Berufsfeld der praktischen Sportpsychologie im Leistungssport hat sich in den letzten Jahren erheblich entwickelt. So sind auch zunehmend mehr sportpsychologischen Experten und Expertinnen und Sportpsycholog(inn)en in der Praxis tätig. Um mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten, wurde das Curriculum „Sportpsychologie im Leistungssport“ der Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie in Deutschland e.V. (asp) in Kooperation und enger Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) , der Zentralen Koordination Sportpsychologie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB/zks) und weiteren sportpsychologischen Expertinnen und Experten im Sinne der Qualitätssicherung sportpsychologischer Arbeit in der Praxis reformiert. Nach mehrjähriger intensiver Arbeit wurde das das bisherige asp-Curriculum ab 2013 durch eine neue Ausbildungsstruktur mit zwei Modulserien ersetzt. Details dazu finden Sie in der Rubrik Praxisservice der asp unter www.asp-sportpsychologie.org. Parallel wurden die Kriterien und Nachweispflichten zur Aufnahme und zum Verbleib der im Spitzensport und Nachwuchsleistungssport in der praktischen Betreuung tätigen sportpsychologischen Experten und Expertinnen in der BISp-Expertendatenbank entsprechend angepasst. Da das BISp einen expliziten Auftrag in der Förderung des deutschen Spitzensports hat, werden in der aktuellen Expertendatenbank des BISp Erfahrungen in der sportpsychologischen Arbeit im Spitzen- und Nachwuchsleistungssport (Bundesliga, A-B-C-Kader, TOP TEAM, U-Kader Nachwuchs) nun besonders gekennzeichnet und differenziert in Ihrem Profil aufgeführt. Alle übrigen praktischen Erfahrungen im leistungsorientierten Sport gelten als Voraussetzung zur Aufnahme, werden in Ihren Profilen allerdings nicht explizit genannt und gekennzeichnet.1 Um Ihre Bewerbung über das Online-Aufnahmeformular auf dem BISp-Sportpsychologie-Portal (http://www.bispsportpsychologie.de/SpoPsy/DE/Kontaktportal/Aufnahmeformular/ aufnahmeformular_node.html) bearbeiten zu können, benötigt das BISp die nachfolgend aufgeführten Nachweise. Bitte schicken Sie den vorliegenden Vordruck sowie die notwendigen Formulare und Dokumente parallel zur Online-Bewerbung per Post und elektronisch an die o.a. Adresse. 1 Ihre praktischen Erfahrungen im leistungsorientierten Sport mit oder ohne Kaderbezug und die weiteren Angaben aus dem Aufnahmeformular werden als Suchkriterien für den Menüpunkt „Expertensuche“ auf www.bisp-sportpsychologie.de – Kontaktportal abgebildet. 2 Vordruck „Nachweispflichten“ Stand: Oktober 2015 Bitte beachten Sie die Aufnahmebedingungen: Sie benötigen folgende Kompetenznachweise: (a) Akademische Ausbildung Hochschulabschluss (MA / Diplom) in Psychologie, Sportwissenschaft, Master in Sportpsychologie oder akkreditierte akademische Master- oder Diplom-Abschlüsse in vergleichbaren Fachrichtungen. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall in Abstimmung mit der asp. Absolventen anderer Fachrichtungen oder Personen ohne akkreditierten Hochschulabschluss auf Masterniveau werden nicht zugelassen. (b) Basiskompetenzen Nachweis über psychologische und sportwissenschaftliche Basiskompetenzen (im Folgenden unter Punkt I ausgeführt) (c) Expertisekompetenzen Nachweis über spezifische sportpsychologische Kompetenzen im Bereich des Sportpsychologischen Training oder des Sportpsychologischen Coaching (im Folgenden unter Punkt II ausgeführt) (d) Erfahrung in der sportpsychologischen Betreuungspraxis im leistungsorientierten Sport Nachweis über mindestens 100 Stunden (Richtzeit: 60 Minuten, davon 10 Minuten für Dokumentation) sportpsychologischer Praxis unter Supervision (Verhältnis 1:4, d.h. davon insgesamt mindestens 25 Stunden supervidiert2). Diese müssen im leistungsorientierten Sport oder der sportpsychologischen Traineraus- und Fortbildung erbracht werden. Ihre Praxiserfahrung ist der notwendige Nachweis Ihrer sportpsychologischen Praxisexpertise. Eine Zusammenarbeit mit Kaderathleten bzw. Kaderathletinnen - oder auf Ebene des Profisports (u.a. Bundesliganiveau) - ist dabei wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. (im Folgenden unter Punkt III ausgeführt) Die unter (b) – (d) aufgeführten Kompetenzen können im Rahmen des Ausbildungscurricula der asp erworben werden. In Kompensationskursen und den beiden getrennten Modulserien „Sportpsychologisches Training" und "Sportpsychologisches Coaching" erhalten Sie eine fundierte Ausbildung im Bereich der angewandten Sportpsychologie. Zusätzlich erhalten Sie in regionalen Supervisionsgruppen Unterstützung zur Verfeinerung Ihrer Praxisexpertise. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Praxisservice der asp (siehe www.aspsportpsychologie.org). Grundsätzlich könnten Sie die geforderten Kompetenzen und Erfahrungen auch außerhalb dieser Ausbildungsstruktur erwerben bzw. erworben haben. Eine Anerkennung zur Aufnahme in die Expertendatenbank 2 Kriterien zur Ausübung einer sportpsychologischen Supervisorentätigkeit sowie eine Liste der vom BISp und dem asp-Ausbildungsbeirat akzeptierten sportpsychologischen Supervisoren und Supervisorinnen finden Sie unter http://www.aspsportpsychologie.org/content.php?cont=195. 3 Vordruck „Nachweispflichten“ Stand: Oktober 2015 ist dabei jedoch nur mit Blick auf den Einzelfall möglich. Die individuelle Prüfung übernimmt das BISp in Abstimmung mit dem asp-Ausbildungsbeirat. Der Nachweis einer inhaltlichen und quantitativen Vergleichbarkeit sowie spezifisch sportpsychologischer Ausbildungsinhalte ist dabei von Ihnen zu erbringen und zu belegen. Nicht sportspezifische Coachingausbildungen oder ähnliche Fortbildungen im Bereich Training und Erwachsenenpädagogik sind dabei auch in Kombination mit persönlichen Erfahrungen im Leistungssport nicht ausreichend. - Bitte bewerben Sie sich erst bei Vorliegen sämtlicher in a – d aufgeführten Kompetenznachweise! - 4 Vordruck „Nachweispflichten“ Stand: Oktober 2015 I) Basiskompetenzen im Bereich der Psychologie und Sportwissenschaft Für eine sportpsychologische Betreuungstätigkeit sind grundlegende Kompetenzen sowohl aus der Psychologie als auch aus der Sportwissenschaft notwendig. Zur Aufnahme in die Expertendatenbank des BISp sind daher Ausbildungsnachweise aus beiden Fachgebieten notwendig, wobei mindestens einer durch einen akkreditierten akademischen Abschluss auf Masterniveau abgedeckt sein muss. Kompetenzen im jeweils anderen Fachbereich können dann entweder durch mindestens 50 UE Ausbildung nachgewiesen werden oder durch die Teilnahme an einem Kompensationskurs erworben werden. 3 (1) Wenn Sie einen Master/Diplom-Abschluss in Psychologie haben, ist zur Aufnahme in die Expertendatenbank des BISp ein Nachweis über Kompetenzen im Bereich der Sportwissenschaften notwendig. Haben Sie einen Kompensationskurs in Sportwissenschaft nach dem Angebot der asp absolviert? Wenn ja, bitte die Ausbildungsbestätigung in Kopie beilegen. Wenn nein, geben Sie bitte Ihre sportwissenschaftlichen Kompetenzen im Anhang an (Formular A, Bereich A). nein ja Zeitpunkt: (mm.jjjj bis mm.jjjj ): Ort: (2) Wenn Sie einen Master/Diplom-Abschluss in Sportwissenschaften haben, ist zur Aufnahme in die Expertendatenbank des BISp ein Nachweis über Kompetenzen im Bereich der Psychologie notwendig. Haben Sie einen über die asp angebotenen Kompensationskurs Psychologie absolviert? Wenn ja, bitte die Ausbildungsbestätigung in Kopie beilegen. Wenn nein, geben Sie bitte Ihre psychologischen Kompetenzen im Anhang an (Formular A, Bereich B). nein ja Zeitpunkt: (mm.jjjj bis mm.jjjj ): Ort: (3) Wenn Sie einen akkreditierten Masterabschluss in Sportpsychologie haben, ist zur Aufnahme in die Expertendatenbank des BISp ein Nachweis über darin enthaltene sportwissenschaftliche und psychologische Kompetenzen notwendig. Als Nachweisformular benutzen Sie bitte das im Anhang beigefügte Formular A, Bereich A und B. Bitte fügen Sie auch eine Kopie der Abschlussurkunde bei. (4) Wenn Sie einen anderen akademischen Master- oder Diplom-Abschluss in einer mit der Sportpsychologie verwandten Disziplin (z.B. Pädagogik; Lehramt; Sportlehrer; Medizin) besitzen, ist zur Aufnahme in die Expertendatenbank des BISp ein Nachweis von über Kompetenzen sowohl aus dem Bereich der Sportwissenschaft als auch aus der Psychologie im Umfang von jeweils 50 UE notwendig. Als Nachweisformular benutzen Sie bitte das im Anhang beigefügte Formular A, Bereich A und B. 3 Die Prüfung der vorgelegten Kompetenzen basiert auf Vergleichbarkeit der Inhalte der asp-Basismodule. Diese Prüfung wird von dem aspPraxisservice vorgenommen (http://www.asp-sportpsychologie.org/content.php?cont=206). 5 Vordruck „Nachweispflichten“ Stand: Oktober 2015 II) Spezifische Kompetenzen in der Sportpsychologie Über den Nachweis von Basiskompetenzen im Bereich der Psychologie und Sportwissenschaft hinaus sind für eine sportpsychologische Praxis spezifische sportpsychologische Kompetenzen notwendig. Diese konnten bislang durch das asp-Curriculum „Sportpsychologie im Leistungssport“ oder vergleichbare4 durch das BISp anerkannte Ausbildungen erworben werden. Haben Sie bis Frühjahr 2013 eine solche Ausbildung abgeschlossen, erfüllen Sie damit diese Voraussetzungen. Bitte machen Sie entsprechende Angaben: Haben Sie das asp-Curriculum „Sportpsychologie im Leistungssport“ oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen? Wenn ja, legen Sie eine Kopie der Abschlussurkunde bei. nein Ja Zeitpunkt (mm.jjjj bis mm.jjjj): Ort / Ausrichter: Seit 2013 werden spezifische Kompetenzen in der Sportpsychologie über zwei unabhängige Modulserien “Sportpsychologisches Training“ und „Sportpsychologisches Coaching“ vermittelt. Diese Modulserien werden seit 2013 über Kooperationspartner der asp angeboten. Sie ersetzen das „alte“ Curriculum „Sportpsychologie im Leistungssport“ und tragen der Diversifizierung und Entwicklung des Berufsfeldes Rechnung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Praxisservice der asp (www.asp-sportpsychologie.org). Entsprechend dieser Schwerpunkte besteht seit 2013 die Möglichkeit sich entweder als A) Expertin / Experte für sportpsychologisches Training oder B) Expertin / Experte für sportpsychologisches Coaching auf der BISp-Expertendatenbank aufnehmen zu lassen. Der Expertisenachweis für einen der beiden Schwerpunkte über mindestens 100 UE ist für die Aufnahme in die BISp-Expertendatenbank notwendig. Wenn Sie die spezifischen sportpsychologischen Kompetenzen sowohl im sportpsychologischen Training als auch im sportpsychologischen Coaching erworben haben, können Sie auch für beide Bereiche aufgenommen werden. Dies gilt auch für Absolventen des „alten“ asp-Curriculum „Sportpsychologie im Leistungssport“ oder vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen bis Frühjahr 2013. Als Nachweisformular benutzen Sie bitte das Formular A, Bereich C im Anhang. Falls Sie Kompetenzen außerhalb des Curriculums „Sportpsychologie im Leistungssport“ der asp oder einer vergleichbaren Ausbildung erworben haben, ist im Einzelfall eine Anerkennung durch das BISp in Abstimmung mit dem asp-Ausbildungsbeirat möglich. Der Nachweis einer inhaltlichen und quantitativen Vergleichbarkeit sowie spezifisch sportpsychologischer Ausbildungsinhalte bezogen auf den Bereich Training bzw. Coaching ist dabei von Ihnen zu erbringen. III) 4 Supervidierte Praxis Die Ausbildung des Österreichischen Bundesnetzwerks Sportpsychologie (ÖBS) unter www.ausbildungssportpsychologie.at wird anerkannt, wenn die akademischen Ausbildungsleistungen auf Masterniveau erfüllt sind. Über eine Anerkennung weiterer Ausbildungen wird im Einzelfall durch das BISp in Abstimmung mit dem asp-Ausbildungsbeirat entschieden. 6 Vordruck „Nachweispflichten“ Stand: Oktober 2015 Zusätzlich zu den o.a. Basiskompetenzen im Bereich der Psychologie und Sportwissenschaft (I) sowie den spezifischen Kompetenzen in der Sportpsychologie (II), ist für die Aufnahme in die Expertendatenbank des BISp Praxiserfahrung im leistungsorientierten Sport5 notwendig. Dies dient dem Nachweis Ihrer sportpsychologischen Handlungskompetenz. Eine Zusammenarbeit mit Kaderathleten bzw. Kaderathletinnen - oder auf Ebene des Profisports (u.a. Bundesliganiveau) - ist dabei wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich (siehe auch Fußnote 2). Pro Schwerpunkt (Sportpsychologisches Training oder Coaching) ist dabei ein Nachweis über mindestens 100 Stunden sportpsychologischer Praxis unter Supervision (Verhältnis 1:4, d.h. davon insgesamt mindestens 25 Stunden Supervision) im jeweiligen Bereich erforderlich. Seit 2013 wird die Supervision von Praxisfällen mit der unter II) aufgeführten Vermittlung sportpsychologischer Kompetenzen verzahnt angeboten. Die Bereitstellung regionaler Supervisionsgruppen fällt dabei in die Zuständigkeit des Ausbildungsanbieters, die Akquise von geeigneten Praxisfällen bzw. Möglichkeiten zur Durchführung sportpsychologischer Trainingsmaßnahmen ist vom den Ausbildungskandidatinnen / Ausbildungskandidaten zu leisten. Die asp ist hier zusammen mit den Kooperationspartnern bemüht, z.B. über den Praxisservice (www.asp-sportpsychologie.org) Möglichkeiten und Kontakte zu vermitteln. Supervidierte Praxis, die im Rahmen des „alten“ Curriculums „Sportpsychologie im Leistungssport“ der asp oder einer vergleichbaren durch das BISp anerkannten Ausbildung absolviert wurde, wird im entsprechenden Umfang vom BISp anerkannt. Für den Fall, dass Sie die spezifischen sportpsychologischen Kompetenzen in den Bereichen Coaching oder Training außerhalb des Curriculums „Sportpsychologie im Leistungssport“ der asp, der 2013 startenden Modulserien „Training“ und „Coaching“ oder einer vergleichbaren Ausbildung erworben haben, müssen Sie ebenfalls supervidierte Praxis im erforderlichen Umfang nachweisen oder nachholen. Auch hier gelten die Regelungen des asp-Ausbildungsbeirats zur Anerkennung erbrachter Supervisionsleistungen. Als Nachweisformular benutzen Sie bitte das Formular B im Anhang. Hinweis: Als Übergangsregelung ist die Aufnahme in die BISp-Expertendatenbank auch bei vorliegenden Defiziten im Bereich der supervidierten Praxis möglich. Hier gilt, dass bei Vorliegen von mindestens 100 Stunden sportpsychologischer Praxis im leistungsorientierten Sport die fehlenden Supervisionsnachweise bis zu einem Jahr nach Aufnahme in die BISp-Expertendatenbank nachzureichen sind. Die Aufnahme erfolgt in diesem Fall unter Vorbehalt. 5 Praxiserfahrung im leistungsorientierten Sport bezeichnet die sportpsychologische Arbeit im sportlichen Ligabetrieb oder ranglistengeführten Sportarten mit nachweisbaren Turnier- oder Wettkampfleistungen. 7 Vordruck „Nachweispflichten“ Stand: Oktober 2015 IV) Fortbildungs- und Praxisverpflichtung Die Expertendatenbank des BISp hat das Ziel, dem Spitzen- und Nachwuchsleistungssport fachlich und praktisch ausgewiesene sportpsychologische Experten und Expertinnen für die sportpsychologische Betreuungsarbeit zur Verfügung zu stellen. Zur Qualitätssicherung Ihrer sportpsychologischen Arbeit ist daher nach Ihrer Aufnahme auf der BISp-Expertendatenbank ein regelmäßiger und kontinuierlicher Nachweis über Ihre sportpsychologische Tätigkeit und Fortbildung notwendig. Folgende Nachweise werden vom BISp alle drei Jahre angefordert: o o 100 Stunden sportpsychologische Betreuungs- / Beratungstätigkeiten im leistungsorientierten Sport (Richtzeit: 60 Minuten, davon 10 Minuten für Dokumentation). Maßnahmen auf Kader- oder Bundesliganiveau sind dabei erwünscht, aber keine zwingende Notwendigkeit für den Verbleib. Teilnahme an sportpsychologischen Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 16 UE (1 UE = 45 Min.)6 Bei Nichterbringung dieser Nachweise und auch ohne Nennung weiterer Gründe behält sich das BISp einen Ausschluss aus der Expertendatenbank vor. V) Sonstiges / Vereinbarungen Ich bestätige hiermit die Richtigkeit meiner Angaben. Ich bin mit der Weiterleitung der Unterlagen zur Prüfung der Eingangsvoraussetzungen an die institutionellen Vertreter im asp-Ausbildungsbeirat einverstanden. Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben aus dem Aufnahmeformular, dem Vordruck „Nachweispflichten“ und den hier angefügten Formularen A und B zur Erstellung eines Website-Profils auf dem Kontaktportal des BISp-Sportpsychologie Portals genutzt werden. Ort, Datum ________________________ 6 Unterschrift _______________________________________ Zur Anrechnung der sportpsychologischen Fortbildungsveranstaltungen wurden im asp- Ausbildungsbeirat mit dem BISp Rahmenrichtlinien erstellt (siehe http://www.asp-sportpsychologie.org/content.php?cont=194). 8 Vordruck „Nachweispflichten“ Stand: Oktober 2015 Anhang 9 Vordruck „Nachweispflichten“ Stand: Oktober 2015 Formular A: Nachweis von Basiskompetenzen in den Bereichen Psychologie und Sportwissenschaft sowie Expertisekompetenzen in praktischer Sportpsychologie Modul Bereich Umfang Veranstaltung / Veranstaltungstitel (UE /SWS/CR/LP ) 50 UE (1 UE = 45 Minuten) Ausbildung im Fach Sportwissenschaft 50 UE (1 UE = 45 Minuten) Ausbildung im Fach Psychologie A B C 100 UE (1 UE = 45 Minuten) Ausbildung in praktischer Sportpsychologie Bitte Bescheinigungen beifügen. 10 Veranstaltungsor t / Zeitpunkt Vordruck „Nachweispflichten“ Stand: Oktober 2015 Formular B: Nachweise durchgeführter sportpsychologischer Trainings- und / oder Coachingmaßnahmen Praxisnachweise Maßnahme (z.B. DOSB- / BISpBetreuungsprojekte, Trainerausbildung, OSP, universitär, selbständige Praxis, asp-Angebot „Praktische Ausbildung unter Supervision“) Verband / Team / Athlet / Trainer Leistungsniveau Zeitpunkt (mm.jjjj – mm.jjjj) Belegnr . Umfang (UE / Min) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 100 Stunden Durchführung sportpsychologischer Trainingsmaßnahmen und / oder 100 Stunden Durchführung sportpsychologischer Coachingmaßnahmen davon 25 Stunden supervidiert Hinweis: Bitte Einzelnachweise zu den Maßnahmen beifügen. Nachweise für Einzelbetreuungen bitte anonymisiert mit Angaben zum Leistungsniveau, Alter, Verband/Sportart, Person (Athlet/in oder Trainer/in), Zeitpunkt (mm.jjjj – mm.jjjj) und Umfang (UE / Min) aufführen. Das BISp behält sich das Recht vor, im Einzelfall schriftliche Bestätigungen der beteiligten Sportpraxis zu den o.a. Maßnahmen von dem Bewerber bzw. der Bewerberin einzufordern. 11