Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER INITIATIVSTELLUNGNAHME Antragsteller: Sitzung der Haushaltsgruppe: Präsidiumssitzung: Thema: 1. FACHGRUPPE SOC DAS RECHT AUF EINEN PERSONALISIERTEN TOD WÜRDIGEN UND Kontext und Ziele der Initiativstellungnahme (Artikel 29 Absatz 2 GO) Das unumgängliche und natürliche Ende des Lebens ist der Tod. Aus dem Recht auf Leben und auf ein würdiges Leben lässt sich auch das Recht auf einen personalisierten und würdigen Tod ableiten. Überall in der Welt und auch in Europa befassen sich die Zivilgesellschaft und die öffentliche Hand mit der Frage, wie am besten mit den zunehmenden Fällen umzugehen ist, in denen unheilbar kranke Menschen mit unerträglichen Schmerzen in der Endphase ihres Lebens im Rahmen von Palliativdiensten um personalisierte Hilfe oder gar um Unterstützung und ärztliche Hilfe für einen schmerzfreien Tod bitten. Einige europäische Länder wie Belgien, die Niederlande, die Schweiz und Portugal haben bereits eine Reihe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen, um einen Rechtsrahmen für diejenigen ärztlichen Handlungen zu schaffen, die von Patienten mit unerträglichen Schmerzen und ohne jegliche Heilungschance erbeten werden, während andere Länder Rechtsvorschriften beibehalten, in denen diese Handlungen als Verbrechen angesehen werden. Als Vertreter der Zivilgesellschaft kann der EWSA eine solch gravierende Problematik nicht ignorieren, die auf zunehmendes Interesse der europäischen Bürger stößt und zu Diskriminierungen der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit führt – hinsichtlich der Grundrechte wie im Falle des in der Grundrechtecharta verankerten Rechts auf Leben, die nunmehr fester Bestandteil des Reformvertrags ist. Das Ziel der Initiativstellungnahme ist daher, eine Dialog- und Diskussionsplattform zu diesem aktuellen Thema zu schaffen und einschlägige gemeinsame Leitlinien auf europäischer Ebene festzulegen. EESC-2015-06119-00-00-TCD-TRA (FR) 1/3 DE 2. Übereinstimmung des Antrags mit den politischen Prioritäten des EWSA und/oder Bezug zu bedeutsamen aktuellen politischen Entwicklungen in Europa Der Ausschuss muss seine Bemühungen zur Stärkung und Konsolidierung der sozialen Dimension der EU fortsetzen, und die europäische Gesellschaft muss eine größere Gleichstellung der Bürger ermöglichen. Dieser Antrag stimmt unmittelbar mit diesen beiden Anliegen überein, die den politischen Prioritäten des EWSA zugrunde liegen. 3. Beteiligung der Organisationen der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung der Stellungnahme Das Thema interessiert Berufsgruppen wie Ärzte, Psychologen und Anwälte, aber auch die Vertreter der Religionen und der Bürgerverbände, die sich dafür oder dagegen aussprechen, Repräsentanten verschiedener Grundrechte-, Familien- und Behindertenverbände ebenso wie den Gesetzgeber und die breite Öffentlichkeit. 4. Geplante oder erwogene Folgemaßnahmen gegenüber anderen Institutionen Mitteilung an den Rat und die Ständigen Vertretungen, an die Kommission und das Europäische Parlament. 5. Wirkung und Mehrwert der Entscheidungsfindung der EU Stellungnahme für die Politikgestaltung und Angesichts all der Diskussionen, die unlängst in sämtlichen Mitgliedstaaten zu diesem Thema stattgefunden haben, wird ein einhelliger Standpunkt des EWSA, der die Zivilgesellschaft repräsentiert, zweifellos eine große Resonanz hervorrufen und in den Medien auf breites Interesse stoßen, zumal bei der Ausarbeitung der Stellungnahme eine ganze Reihe bekannter einschlägiger wissenschaftlicher und juristischer Studien und insbesondere die auf der Ebene des Europarates erstellte Dokumentation berücksichtigt werden sollen. 6. Nutzen für die Zivilgesellschaft Eine gemeinsame Ausrichtung der EU zu einem grundlegenden Aspekt der Bürgerrechte trägt auf jeden Fall zur Vereinheitlichung der Verfahrensweisen und zur Stärkung der europäischen Kultur bei. 7. Geplante oder erwogene Initiativstellungnahme Kommunikationsaktivitäten zur Verbreitung der Es ist geplant, dass während der Ausarbeitung der Stellungnahme im EWSA eine große Konferenz zu diesem Thema stattfindet und in sechs Mitgliedstaaten Konferenzen nach unterschiedlichen Modalitäten veranstaltet werden, im Rahmen derer mit Hilfe der sozialen EESC-2015-06119-00-00-TCD-TRA (FR) 2/3 Kommunikationsnetzwerke diskutiert wird. Es soll eine für ein breites Publikum bestimmte Broschüre mit den Konferenzbeiträgen und Originalartikeln der geladenen Fachleute erstellt werden. 8. Ausgabenschätzung Ausgabenschätzung: – Ausgabenbereich: – Teilnehmer: 12 + 1 Mitglieder (Posten 1004) 1. Sitzung der Studiengruppe (½ Tag) zweite Studiengruppensitzung (½ Tag) Anhörung (½ Tag) € SOC Other 19 734 9 867 9 867 Durch eine Studiengruppensitzung abgedeckt ... Delegierte (Posten 1008) 1 Sachverständiger (Posten 1422) von den Gruppen 1 760 zu beschließen 2 weitere Teilnehmer (Posten 2542) 2 000 – Dolmetschkosten (Posten 2548) insgesamt 25 365 Kosten/Slot x Zahl der Slots x Zahl der Dolmetscher (445 € x 1 Slot x 19 Dolm.) = 8 455 1. SG-Sitzung (½ Tag): 7/5 + GD Dolmetschen (445 € x 1 Slot x 19 Dolm.) = 8 455 2. SG-Sitzung (½ Tag): 7/5 + GD Dolmetschen Anhörung (1 Tag): Art der Verdolmetschung + GD (445 € x 1 Slot x 19 Dolm.) = 8 455 Dolmetschen/ortsansässige Dolmetscher – Raummiete (Posten 2000) – Technische Infrastruktur (Artikel 214) – Fahrzeugmiete (Artikel 216) – Dienstreisekosten (Artikel 162) (... AD +... AST) – Verschiedene Sitzungskosten (Posten 2542) 500 – Ausgaben für Wasser, Kaffee (Posten 2540) 300 – Sonstiges (bitte angeben): GESAMTKOSTEN 49 659 Brüssel, den 18. November 2015 Jorge Pegado Liz _____________ EESC-2015-06119-00-00-TCD-TRA (FR) 3/3