Antrag auf Genehmigung einer Initiativstellungnahme I

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER INITIATIVSTELLUNGNAHME
Antragsteller:
Sitzung der Haushaltsgruppe:
Präsidiumssitzung:
Thema:
1.
FACHGRUPPE SOC
DAS
RECHT
AUF
EINEN
PERSONALISIERTEN TOD
WÜRDIGEN
UND
Kontext und Ziele der Initiativstellungnahme (Artikel 29 Absatz 2 GO)
Das unumgängliche und natürliche Ende des Lebens ist der Tod. Aus dem Recht auf Leben
und auf ein würdiges Leben lässt sich auch das Recht auf einen personalisierten und würdigen
Tod ableiten.
Überall in der Welt und auch in Europa befassen sich die Zivilgesellschaft und die öffentliche
Hand mit der Frage, wie am besten mit den zunehmenden Fällen umzugehen ist, in denen
unheilbar kranke Menschen mit unerträglichen Schmerzen in der Endphase ihres Lebens im
Rahmen von Palliativdiensten um personalisierte Hilfe oder gar um Unterstützung und
ärztliche Hilfe für einen schmerzfreien Tod bitten.
Einige europäische Länder wie Belgien, die Niederlande, die Schweiz und Portugal haben
bereits eine Reihe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen, um einen
Rechtsrahmen für diejenigen ärztlichen Handlungen zu schaffen, die von Patienten mit
unerträglichen Schmerzen und ohne jegliche Heilungschance erbeten werden, während andere
Länder Rechtsvorschriften beibehalten, in denen diese Handlungen als Verbrechen angesehen
werden.
Als Vertreter der Zivilgesellschaft kann der EWSA eine solch gravierende Problematik nicht
ignorieren, die auf zunehmendes Interesse der europäischen Bürger stößt und zu
Diskriminierungen der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten aufgrund ihrer
Staatsangehörigkeit führt – hinsichtlich der Grundrechte wie im Falle des in der
Grundrechtecharta verankerten Rechts auf Leben, die nunmehr fester Bestandteil des
Reformvertrags ist.
Das Ziel der Initiativstellungnahme ist daher, eine Dialog- und Diskussionsplattform zu
diesem aktuellen Thema zu schaffen und einschlägige gemeinsame Leitlinien auf
europäischer Ebene festzulegen.
EESC-2015-06119-00-00-TCD-TRA (FR) 1/3
DE
2.
Übereinstimmung des Antrags mit den politischen Prioritäten des EWSA und/oder
Bezug zu bedeutsamen aktuellen politischen Entwicklungen in Europa
Der Ausschuss muss seine Bemühungen zur Stärkung und Konsolidierung der sozialen
Dimension der EU fortsetzen, und die europäische Gesellschaft muss eine größere
Gleichstellung der Bürger ermöglichen. Dieser Antrag stimmt unmittelbar mit diesen beiden
Anliegen überein, die den politischen Prioritäten des EWSA zugrunde liegen.
3.
Beteiligung der Organisationen der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung der
Stellungnahme
Das Thema interessiert Berufsgruppen wie Ärzte, Psychologen und Anwälte, aber auch die
Vertreter der Religionen und der Bürgerverbände, die sich dafür oder dagegen aussprechen,
Repräsentanten verschiedener Grundrechte-, Familien- und Behindertenverbände ebenso wie
den Gesetzgeber und die breite Öffentlichkeit.
4.
Geplante oder erwogene Folgemaßnahmen gegenüber anderen Institutionen
Mitteilung an den Rat und die Ständigen Vertretungen, an die Kommission und das
Europäische Parlament.
5.
Wirkung und Mehrwert der
Entscheidungsfindung der EU
Stellungnahme
für
die
Politikgestaltung
und
Angesichts all der Diskussionen, die unlängst in sämtlichen Mitgliedstaaten zu diesem Thema
stattgefunden haben, wird ein einhelliger Standpunkt des EWSA, der die Zivilgesellschaft
repräsentiert, zweifellos eine große Resonanz hervorrufen und in den Medien auf breites
Interesse stoßen, zumal bei der Ausarbeitung der Stellungnahme eine ganze Reihe bekannter
einschlägiger wissenschaftlicher und juristischer Studien und insbesondere die auf der Ebene
des Europarates erstellte Dokumentation berücksichtigt werden sollen.
6.
Nutzen für die Zivilgesellschaft
Eine gemeinsame Ausrichtung der EU zu einem grundlegenden Aspekt der Bürgerrechte trägt
auf jeden Fall zur Vereinheitlichung der Verfahrensweisen und zur Stärkung der europäischen
Kultur bei.
7.
Geplante oder erwogene
Initiativstellungnahme
Kommunikationsaktivitäten
zur
Verbreitung
der
Es ist geplant, dass während der Ausarbeitung der Stellungnahme im EWSA eine große
Konferenz zu diesem Thema stattfindet und in sechs Mitgliedstaaten Konferenzen nach
unterschiedlichen Modalitäten veranstaltet werden, im Rahmen derer mit Hilfe der sozialen
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Kommunikationsnetzwerke diskutiert wird. Es soll eine für ein breites Publikum bestimmte
Broschüre mit den Konferenzbeiträgen und Originalartikeln der geladenen Fachleute erstellt
werden.
8.
Ausgabenschätzung
Ausgabenschätzung:
– Ausgabenbereich:
– Teilnehmer:
12 + 1 Mitglieder (Posten 1004)
 1. Sitzung der Studiengruppe (½ Tag)
 zweite Studiengruppensitzung (½ Tag)
 Anhörung (½ Tag)
€
SOC Other
19 734
9 867
9 867
Durch eine Studiengruppensitzung
abgedeckt
... Delegierte (Posten 1008)
1 Sachverständiger (Posten 1422) von den Gruppen
1 760
zu beschließen
2 weitere Teilnehmer (Posten 2542)
2 000
– Dolmetschkosten (Posten 2548) insgesamt
25 365
Kosten/Slot x Zahl der Slots x Zahl der Dolmetscher
(445 € x 1 Slot x 19 Dolm.) = 8 455
 1. SG-Sitzung (½ Tag): 7/5 + GD Dolmetschen
(445 € x 1 Slot x 19 Dolm.) = 8 455
 2. SG-Sitzung (½ Tag): 7/5 + GD Dolmetschen
 Anhörung (1 Tag): Art der Verdolmetschung + GD (445 € x 1 Slot x 19 Dolm.) = 8 455
Dolmetschen/ortsansässige Dolmetscher
– Raummiete (Posten 2000)
– Technische Infrastruktur (Artikel 214)
– Fahrzeugmiete (Artikel 216)
– Dienstreisekosten (Artikel 162) (... AD +... AST)
– Verschiedene Sitzungskosten (Posten 2542)
500
– Ausgaben für Wasser, Kaffee (Posten 2540)
300
– Sonstiges (bitte angeben):
GESAMTKOSTEN
49 659
Brüssel, den 18. November 2015
Jorge Pegado Liz
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