Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER INITIATIVSTELLUNGNAHME Antragsteller: Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft Sitzung der Haushaltsgruppe: Präsidiumssitzung: Thema: 1. Ein EU-Kontrollmechanismus für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte Kontext und Ziele der Initiativstellungnahme (Artikel 29 Absatz 2 GO) Vor dem Hintergrund politischer und legislativer Entscheidungen in einigen Mitgliedstaaten wurde deutlich, dass die Europäische Union über keine geeigneten Instrumente zur Wahrung der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegten Werte verfügt, wozu auch die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte gehören. Die EU ist in der Lage, die Einhaltung dieser Werte im Vorfeld des EU-Beitritts eines Staates zu überprüfen, ein entsprechendes Verfahren für die Zeit nach der Aufnahme des Mitgliedstaates gibt es jedoch nicht. Das Fehlen eines solchen Kontrollverfahrens für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte wird mit dem Begriff "Kopenhagen-Dilemma" bezeichnet. Die Juncker-Kommission hat in ihren politischen Leitlinien die Rechtsstaatlichkeit zu einer ihrer Prioritäten erklärt und sollte deshalb diese Debatte wieder aufnehmen und einen strukturierten Dialog mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem EWSA führen. Der EWSA ist der Ansicht, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit dem EP und dem Rat die Einführung eines neuen EU-Mechanismus für Rechtsstaatlichkeit erwägen sollte. Das EP hat darauf hingewiesen, dass es eines Kontrollverfahrens für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte bedarf, das über den von der Kommission in ihrer Mitteilung "Ein neuer EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips" (COM(2014) 158)1 unterbreiteten Rahmen und über den vom Rat vorgeschlagenen zwischenstaatlichen Dialog hinausreicht. Das Europäische Parlament hat die Einführung eines neuen "Kopenhagen-Mechanismus" vorgeschlagen, der der umfassenden Beurteilung der Achtung der Grundwerte der EU durch die einzelnen Mitgliedstaaten dienen und einer demokratischen und gerichtlichen Kontrolle unterliegen sollte. 1 Dieser Rahmen würde einen strukturierten Dialog zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat darüber erleichtern, wie das Entstehen systembedingter Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit verhindert werden kann. Der strukturierte Dialog umfasst eine Bewertung durch die Kommission, eine von ihr abgegebene Empfehlung und Folgemaßnahmen zu dieser Empfehlung. Ohne eine vergleichende Untersuchung, eine gewisse Regelmäßigkeit und genaue und objektive Indikatoren wird die Bewertung wohl kaum etwas bewirken; der Rahmen unterliegt keiner demokratischen Überprüfung und gerichtlichen Kontrolle und sieht auch keine Einbeziehung der Zivilgesellschaft vor. EESC-2015-06285-00-00-TCD-TRA (EN) 1/4 DE Der EWSA könnte mit seiner Initiativstellungnahme zu dieser Debatte beitragen, indem er eine bessere Governance auf EU-Ebene durch Einführung eines "Zyklus der politischen Koordinierung" für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte vorschlägt, der mit dem Europäischen Semester vergleichbar ist und dieses ergänzt. 2. Etwaige frühere Arbeiten des EWSA zu diesem Thema SOC/401 – Strategie zur Umsetzung der Grundrechtecharta, verabschiedet am 21.9.2011 (Berichterstatter: Gabriele Bischoff und Cristian Pîrvulescu). 3. Übereinstimmung des Antrags mit den politischen Prioritäten des EWSA und/oder Bezug zu bedeutsamen aktuellen politischen Entwicklungen in Europa Die Stellungnahme fällt in das Arbeitsprogramm 2015-2018 der Fachgruppe SOC, konkret unter Kapitel 2.2 "Grundrechte": "Die Fachgruppe wird prüfen, wie die europäische Governance mit Hilfe der Einrichtung eines Zyklus der politischen Koordinierung für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte verbessert werden kann." 4. Beteiligung der Organisationen der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung der Stellungnahme Bei der Erarbeitung der Stellungnahme sollen Anmerkungen und Beiträge zivilgesellschaftlicher Organisationen eingeholt werden, zum Beispiel im Rahmen einer Anhörung zu diesem Thema. 5. Geplante oder erwogene Folgemaßnahmen gegenüber anderen Institutionen Die Stellungnahme sollte anderen EU-Organen vorgelegt werden, und es sollten Anstrengungen unternommen werden, um dieses Projekt bei der Kommission voranzubringen, damit diese ihren bisherigen Vorschlag überarbeitet. Das Europäische Parlament hat bereits einen "KopenhagenMechanismus" gefordert und ist daher ein natürlicher Verbündeter in dieser Angelegenheit. Besondere Aufmerksamkeit sollte hierbei der Rolle der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) gelten. 6. Erwartete Wirkung und Mehrwert der Stellungnahme für die Politikgestaltung und Entscheidungsfindung der EU: Die Stellungnahme kommt zu einem geeigneten Zeitpunkt, werden doch gerade jetzt in einigen Mitgliedstaaten neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus in aller Eile erlassen und auch andere, die die Rechte von Asylsuchenden, Migranten und Flüchtlingen einschränken. Die Überwachung der Achtung der Grundrechte wird diese Bestrebungen zügeln und Zeit für gründliche Überlegungen über die Auswirkungen auf die Grundrechte verschaffen. Die Stellungnahme ermöglicht eine Debatte über Fragen der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere in Zeiten der Krise, und bietet Unterstützung für die Bemühungen um Schaffung eines Mechanismus zur Überwachung der EESC-2015-06285-00-00-TCD-TRA (EN) 2/4 Grundrechte. Ein solcher Mechanismus würde die Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Gesellschaften in der EU schützen und stärken. 7. Nutzen für die Zivilgesellschaft Die Zivilgesellschaft könnte diese Stellungnahme dazu nutzen, die EU-Organe und die Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines solchen Überwachungsmechanismus zu drängen. Mit dem vorgeschlagenen Überwachungsmechanismus einhergehen würde die direkte Mitwirkung der Zivilgesellschaft an diesem Prozess. 8. Geplante oder erwogene Initiativstellungnahme 9. Ausgabenschätzung Kommunikationsaktivitäten Ausgabenschätzung: – Ausgabenbereich: – Teilnehmer: 12 + 1 Mitglieder (Posten 1004) 1. Studiengruppensitzung (½ Tag): 2. Studiengruppensitzung (½ Tag) Anhörung (½ Tag) ... Delegierte (Posten 1008) 1 Sachverständiger (Posten 1422), von den Gruppen zu beschließen 2 weitere Teilnehmer (Posten 2542) – Dolmetschkosten (Posten 2548) insgesamt Kosten/Slot x Zahl der Slots x Zahl der Dolmetscher 1. SG-Sitzung (½ Tag): simultan 7/5 + GD Dolmetschen/ ortsansässige Dolmetscher 2. SG-Sitzung (½ Tag): 7/5 GD Dolmetschen/ ortsansässige Dolmetscher Anhörung (½ Tag): 7/5 + GD Dolmetschen/ ortsansässige Dolmetscher – Raummiete (Posten 2000) – Technische Infrastruktur (Artikel 214) – Fahrzeugmiete (Artikel 216) – Dienstreisekosten (Artikel 162) (… AD + … AST) – Repräsentationsausgaben (Posten 2546) – Ausgaben für Wasser, Kaffee usw. (Posten 2540) – Verschiedene Sitzungskosten (Posten 2542) EESC-2015-06285-00-00-TCD-TRA (EN) 3/4 zur Verbreitung der € SOC Other 19 734 9 867 9 867 durch eine SG-Sitzung abgedeckt 1 760 2 000 25 365 (445 € x 1 Slot x 19 Dolm.) = 8 455 (445 € x 1 Slot x 19 Dolm.) = 8 455 (445 € x 1 Slot x 19 Dolm.) = 8 455 300 500 – Kommunikation (Posten 2600) – Sonstiges (bitte angeben) GESAMTKOSTEN 49 659 José Antonio MORENO DIAZ _____________ EESC-2015-06285-00-00-TCD-TRA (EN) 4/4