Ein EU-Kontrollmechanismus für Rechtsstaatlichkeit

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER INITIATIVSTELLUNGNAHME
Antragsteller:
Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft
Sitzung der Haushaltsgruppe:
Präsidiumssitzung:
Thema:
1.
Ein EU-Kontrollmechanismus für Rechtsstaatlichkeit und
Grundrechte
Kontext und Ziele der Initiativstellungnahme (Artikel 29 Absatz 2 GO)
Vor dem Hintergrund politischer und legislativer Entscheidungen in einigen Mitgliedstaaten wurde
deutlich, dass die Europäische Union über keine geeigneten Instrumente zur Wahrung der in Artikel 2
des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegten Werte verfügt, wozu auch die
Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte gehören. Die EU ist in der Lage,
die Einhaltung dieser Werte im Vorfeld des EU-Beitritts eines Staates zu überprüfen, ein
entsprechendes Verfahren für die Zeit nach der Aufnahme des Mitgliedstaates gibt es jedoch nicht.
Das Fehlen eines solchen Kontrollverfahrens für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte wird mit dem
Begriff "Kopenhagen-Dilemma" bezeichnet.
Die Juncker-Kommission hat in ihren politischen Leitlinien die Rechtsstaatlichkeit zu einer ihrer
Prioritäten erklärt und sollte deshalb diese Debatte wieder aufnehmen und einen strukturierten Dialog
mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem EWSA führen.
Der EWSA ist der Ansicht, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit dem EP und dem Rat die
Einführung eines neuen EU-Mechanismus für Rechtsstaatlichkeit erwägen sollte. Das EP hat
darauf hingewiesen, dass es eines Kontrollverfahrens für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte bedarf,
das über den von der Kommission in ihrer Mitteilung "Ein neuer EU-Rahmen zur Stärkung des
Rechtsstaatsprinzips" (COM(2014) 158)1 unterbreiteten Rahmen und über den vom Rat
vorgeschlagenen zwischenstaatlichen Dialog hinausreicht. Das Europäische Parlament hat die
Einführung eines neuen "Kopenhagen-Mechanismus" vorgeschlagen, der der umfassenden
Beurteilung der Achtung der Grundwerte der EU durch die einzelnen Mitgliedstaaten dienen und
einer demokratischen und gerichtlichen Kontrolle unterliegen sollte.
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Dieser Rahmen würde einen strukturierten Dialog zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat darüber
erleichtern, wie das Entstehen systembedingter Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit verhindert werden kann. Der strukturierte
Dialog umfasst eine Bewertung durch die Kommission, eine von ihr abgegebene Empfehlung und Folgemaßnahmen zu dieser
Empfehlung. Ohne eine vergleichende Untersuchung, eine gewisse Regelmäßigkeit und genaue und objektive Indikatoren wird
die Bewertung wohl kaum etwas bewirken; der Rahmen unterliegt keiner demokratischen Überprüfung und gerichtlichen
Kontrolle und sieht auch keine Einbeziehung der Zivilgesellschaft vor.
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DE
Der EWSA könnte mit seiner Initiativstellungnahme zu dieser Debatte beitragen, indem er eine
bessere Governance auf EU-Ebene durch Einführung eines "Zyklus der politischen Koordinierung"
für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte vorschlägt, der mit dem Europäischen Semester vergleichbar
ist und dieses ergänzt.
2.
Etwaige frühere Arbeiten des EWSA zu diesem Thema
SOC/401 – Strategie zur Umsetzung der Grundrechtecharta, verabschiedet am 21.9.2011
(Berichterstatter: Gabriele Bischoff und Cristian Pîrvulescu).
3.
Übereinstimmung des Antrags mit den politischen Prioritäten des EWSA und/oder
Bezug zu bedeutsamen aktuellen politischen Entwicklungen in Europa
Die Stellungnahme fällt in das Arbeitsprogramm 2015-2018 der Fachgruppe SOC, konkret unter
Kapitel 2.2 "Grundrechte": "Die Fachgruppe wird prüfen, wie die europäische Governance mit Hilfe
der Einrichtung eines Zyklus der politischen Koordinierung für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte
verbessert werden kann."
4.
Beteiligung der Organisationen der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung der
Stellungnahme
Bei der Erarbeitung der Stellungnahme sollen Anmerkungen und Beiträge zivilgesellschaftlicher
Organisationen eingeholt werden, zum Beispiel im Rahmen einer Anhörung zu diesem Thema.
5.
Geplante oder erwogene Folgemaßnahmen gegenüber anderen Institutionen
Die Stellungnahme sollte anderen EU-Organen vorgelegt werden, und es sollten Anstrengungen
unternommen werden, um dieses Projekt bei der Kommission voranzubringen, damit diese ihren
bisherigen Vorschlag überarbeitet. Das Europäische Parlament hat bereits einen "KopenhagenMechanismus" gefordert und ist daher ein natürlicher Verbündeter in dieser Angelegenheit.
Besondere Aufmerksamkeit sollte hierbei der Rolle der Agentur der Europäischen Union für
Grundrechte (FRA) gelten.
6.
Erwartete Wirkung und Mehrwert der Stellungnahme für die Politikgestaltung und
Entscheidungsfindung der EU:
Die Stellungnahme kommt zu einem geeigneten Zeitpunkt, werden doch gerade jetzt in einigen
Mitgliedstaaten neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus in aller Eile erlassen und
auch andere, die die Rechte von Asylsuchenden, Migranten und Flüchtlingen einschränken. Die
Überwachung der Achtung der Grundrechte wird diese Bestrebungen zügeln und Zeit für gründliche
Überlegungen über die Auswirkungen auf die Grundrechte verschaffen. Die Stellungnahme
ermöglicht eine Debatte über Fragen der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere in Zeiten der Krise, und
bietet Unterstützung für die Bemühungen um Schaffung eines Mechanismus zur Überwachung der
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Grundrechte. Ein solcher Mechanismus würde die Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die
demokratischen Gesellschaften in der EU schützen und stärken.
7.
Nutzen für die Zivilgesellschaft
Die Zivilgesellschaft könnte diese Stellungnahme dazu nutzen, die EU-Organe und die
Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines solchen Überwachungsmechanismus zu drängen. Mit dem
vorgeschlagenen Überwachungsmechanismus einhergehen würde die direkte Mitwirkung der
Zivilgesellschaft an diesem Prozess.
8.
Geplante oder erwogene
Initiativstellungnahme
9.
Ausgabenschätzung
Kommunikationsaktivitäten
Ausgabenschätzung:
– Ausgabenbereich:
– Teilnehmer:
12 + 1 Mitglieder (Posten 1004)
 1. Studiengruppensitzung (½ Tag):
 2. Studiengruppensitzung (½ Tag)
 Anhörung (½ Tag)
... Delegierte (Posten 1008)
1 Sachverständiger (Posten 1422), von den Gruppen
zu beschließen
2 weitere Teilnehmer (Posten 2542)
– Dolmetschkosten (Posten 2548) insgesamt
Kosten/Slot x Zahl der Slots x Zahl der Dolmetscher
 1. SG-Sitzung (½ Tag): simultan 7/5 + GD
Dolmetschen/ ortsansässige Dolmetscher
 2. SG-Sitzung (½ Tag): 7/5 GD Dolmetschen/
ortsansässige Dolmetscher
 Anhörung (½ Tag): 7/5 + GD Dolmetschen/
ortsansässige Dolmetscher
– Raummiete (Posten 2000)
– Technische Infrastruktur (Artikel 214)
– Fahrzeugmiete (Artikel 216)
– Dienstreisekosten (Artikel 162) (… AD + … AST)
– Repräsentationsausgaben (Posten 2546)
– Ausgaben für Wasser, Kaffee usw. (Posten 2540)
– Verschiedene Sitzungskosten (Posten 2542)
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zur
Verbreitung
der
€
SOC Other
19 734
9 867
9 867
durch eine SG-Sitzung abgedeckt
1 760
2 000
25 365
(445 € x 1 Slot x 19 Dolm.) = 8 455
(445 € x 1 Slot x 19 Dolm.) = 8 455
(445 € x 1 Slot x 19 Dolm.) = 8 455
300
500
– Kommunikation (Posten 2600)
– Sonstiges (bitte angeben)
GESAMTKOSTEN
49 659
José Antonio MORENO DIAZ
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