04-2014_Wissenplus-NEWS_BW_TTIP_Beitrag

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Betriebs- und Volkswirtschaft
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„Lass uns tauschen – TTIP“
[Das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU]
1. Zum Thema
TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership – ist zurzeit aus den
Schlagzeilen nicht wegzudenken. Mit diesem Handels- und Investitionsabkommen wollen die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von
Amerika die größte Freihandelszone der Welt kreieren. Laufend werden Bürger
und Bürgerinnen dazu aufgefordert, Petitionen gegen das Abkommen zu
unterschreiben und gegen TTIP zu demonstrieren. Zum Synonym dieser
Protestbewegungen ist das „Chlorhendl“ geworden – der Name stammt von der
in den USA üblichen Methode, Bakterien und Keime von Hühnerfleisch mittels
Chlor zu entfernen. Aber TTIP ist mehr als bloß die Anpassung von
Lebensmittelstandards. Was ist TTIP? Welche Motive gibt es dafür? Welche
Chancen und Risiken ergeben sich aus diesem Abkommen? Wie wahrscheinlich
ist es überhaupt, dass es zum Abschluss dieses Abkommens kommt? Der
nachfolgende Zeitungsausschnitt zeigt auf, wie „verfahren“ die Situation im
Moment ist:
Eine Schwedin soll Abkommen mit USA retten
Die neue Handelskommissarin muss für Transparenz sorgen, die Washington nicht
will. Befürworter fühlen sich an die Wand gedrückt.
Die Gegner des Freihandelsabkommens mit den USA (TTIP) bekommen fast täglich neue Munition.
Informationen zu unkontrollierten Chemikalien, aufgekauften Wasserversorgern oder skrupellosen USKonzernen tauchen auf. Die Befürworter fühlen sich von der negativen Stimmungsmaschinerie an die
Wand gedrückt. Der Welle von Gerüchten, Halbwahrheiten und plumpem Antiamerikanismus können
sie wenig entgegensetzen. Mit ein Grund ist, dass die Dokumente zu den Positionen beider Seiten
und zu den bisherigen Verhandlungen nicht veröffentlicht wurden. Nicht nur die TTIP-Gegner, auch
die Befürworter wie etwa der deutsche Industrieverband (BDI) fordern deshalb endlich mehr
Transparenz bei den EU/USA-Gesprächen.Um das Abkommen zu retten, will der neue EUKommissionspräsident, Jean-Claude Juncker, der Schwedin Cecilia Malmström die Zuständigkeit für
TTIP übertragen. Mit ihrer skandinavischen Offenheit soll sie für die gewünschte Transparenz sorgen.
Die bisherige Innenkommissarin dürfte, wie es aus der Kommission heißt, vor allem deshalb dem
deutschen EU-Kommissar Günther Oettinger vorgezogen worden sein. Auch er hat sich für den
Handel beworben. Doch auch Malmström könnte am Unwillen der amerikanischen Seite scheitern.
Die US-Verhandler pochen darauf, dass bisher alle internationalen Handelsabkommen hinter
verschlossenen Türen ausverhandelt wurden. Üblich ist tatsächlich, dass erst das Endergebnis den
zuständigen Parlamenten zur Genehmigung vorgelegt wird.
Berlin drängt zu Transparenz
Die deutsche Bundesregierung, die als Verfechter von TTIP gilt, hat bereits bei der scheidenden
Kommission interveniert, doch zumindest von EU-Seite mehr Offenheit zuzulassen. Die Stimmung
drohe zu kippen, hieß es aus Berlin. Immerhin entschlossen sich der scheidende EU-Handelskommissar, Karel de Gucht, und sein Team dazu, einem kleinen Kreis Einblick in das Verhandlungsmandat und einige Dokumente zu geben. Zugelassen wurden neben Repräsentanten der Mitgliedstaaten einige EU-Abgeordnete, die im Handelsausschuss des Europaparlaments mit TTIP befasst
sind, sowie 14 Vertreter von Industrie und Zivilgesellschaft. Sie dürfen jedoch nur in verschlossenen
Räumen, ohne Kopier- und Abschrift Möglichkeit in den Dokumenten lesen. Die Angst war zu groß,
dass Teile des Vertrags an die Öffentlichkeit dringen könnten, bevor sie überhaupt abgeschlossen
© MANZ Verlag Schulbuch
Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger,
Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler
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sind. Diese Vorgangsweise hat schließlich nicht dazu beigetragen, das wachsende Misstrauen
abzubauen – eher im Gegenteil.
Ob Cecilia Malmström das Abkommen noch retten kann, ist fraglich. Immerhin dürfte die Schwedin
Transparenz weit mehr als Selbstverständlichkeit erachten als ihr Vorgänger, der zu Beginn der
Gespräche nur wenig auskunftsfreudig war. De Gucht hatte im Herbst 2013 auf Fragen, ob künftig
Chlorhühner und Hormonfleisch aus den USA auf den EU-Markt drängen würden, nur verärgert
reagiert und darauf verwiesen, dass es doch um weit Wichtigeres gehe. Die Symbolkraft des
Chlorhuhns hatte er unterschätzt.
(www.diepresse.com, 18.09.2014, stark gekürzt)
Mithilfe dieser Unterrichtsmaterialien sollen die Schüler/innen Antworten auf
folgende Fragen des eigentlichen Themas (TTIP-Abkommen) geben können:





Welche Ziele werden mit dem Abschluss des TTIP-Abkommens verfolgt?
Welche zentralen Inhalte sollen durch das TTIP-Abkommen geregelt werden?
In welcher Form/unter welchen Rahmenbedingungen wurde/wird verhandelt?
Wo liegen die Chancen und Risiken des Abkommens aus der Sicht Europas?
Welche Argumente für und gegen das Abkommen können angeführt werden?
2. Didaktische Tipps und Hinweise
Diese oben angeführten zentralen Fragen sollen mittels der ausgearbeiteten
Unterrichtsmaterialien beantwortet werden. Vorweg könnten/sollten folgende
Fragenbereiche – im Sinne von Eingangsvoraussetzungen – im Unterricht
wiederholt bzw. vermittelt werden:
 Was sind die Ursachen bzw. Gründe, warum Außenhandel betrieben wird?
 Welchen Stellenwert hat der Außenhandel für die österreichische Wirtschaft
und die Europäische Union?
 Was ist unter den Begriffen „Freihandel“ und „Protektionismus“ zu verstehen?
 Welche wichtigen Freihandelszonen bzw. –abkommen gibt es weltweit?
Die vorliegenden didaktischen Materialien können sowohl im BW-Unterricht
(Thema: Außenhandel) als auch im VWL-Unterricht eingesetzt werden. Sie sind
so aufgebaut, dass im ersten Teil der Unterlagen der Außenhandel
(Ursachen/Gründe, Stellenwert des Außenhandels und die Freihandelsabkommen) überblicksartig behandelt wird und erst dann auf das Kernthema „TTIPAbkommen“ eingegangen wird.
Den Abschluss bilden Materialien zur Durchführung einer Pro-Contra-Debatte. Die
Schüler/innen sollen sich anhand der zur Verfügung stehenden Materialien eine
eigene Meinung bilden und diese auch argumentativ begründen können. Gerade
im Zusammenhang mit dem TTIP-Abkommen ist es wichtig, dass möglichst viele
Menschen (=Zivilgesellschaft) Einfluss auf die Verhandlungen nehmen und dazu
beitragen, dass auch auf die Rechte der Verbraucher Rücksicht genommen wird
und nicht nur die Wünsche der Großkonzerne umgesetzt werden.
Die Unterrichtsmaterialien gliedern sich in folgende Teile:
Teil
Teil
Teil
Teil
Teil
I:
II:
III:
IV:
V:
Einstieg – Außenhandel [warum? Stellenwert? Abkommen?]
Basisteil – TTIP-Abkommen
Vertiefungsteil – Pro-Contra-Debatte zum TTIP-Abkommen
Abschluss – Video und Kreuzworträtsel
Aktuelle Entwicklungen
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Wichtig: Die nachfolgend vorgestellten didaktischen Aufgabenstellungen können
auch weitgehend unabhängig voneinander eingesetzt werden. Einige Teilbereiche
der Aufgabenstellungen eignen sich auch speziell für den Einsatz in NotebookKlassen.
Teil I: Einstieg – Außenhandel [Warum? Stellenwert? …?]
Aufgabe 1: Karikatur „TTIP – das trojanische Pferd“ und
„Wichtige Außenhandelspartner Österreichs im Jahre 2013
Der Einstieg in das Thema erfolgt mittels der Karikatur „TTIP – das trojanische
Pferd“ (PP-Folie Nr. 2). Grundsätzlich soll vorweg versucht werden, das bereits
vorhandene Wissen zum Themenbereich „Freihandel“ zu sammeln und
einzuordnen. Nachdem angenommen werden kann, dass die Schüler/innen aber
relativ wenig über dieses Themenfeld wissen, wird die Metapher des trojanischen
Pferds (siehe nachstehende Kurzerklärung) als Anlass genommen, den
Themenblock rund um den Außen- und Freihandel sowie die Details zum
Freihandelsabkommen schrittweise aufzuarbeiten und zu entschlüsseln.
Das Trojanische Pferd war in der griechischen Mythologie ein hölzernes Pferd, in dessen
Bauch Soldaten versteckt waren. Die Soldaten öffneten nachts die Stadttore Trojas von
innen und ließen das Heer der Griechen ein. Mit dieser Kriegslist gewannen die antiken
Griechen den Trojanischen Krieg. Im übertragenen Sinne versteht man unter einem
„trojanischen Pferd“ vordergründig jede List oder Strategie, welche zum Ziel hat,
harmlos getarnt in einen sicheren geschützten Bereich eingelassen zu werden. So ist
beispielsweise heute in der EDV das Trojanische Pferd ein Begriff für ein derartiges
Schadprogramm.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Trojanisches_Pferd, gekürzt)
Herr Stefan Roth, Zeichner dieser Karikatur, sieht das TTIP-Abkommen
seiner Sicht (!) als ein Trojanisches Pferd, das nun vor den Toren Europas
der USA steht – gefüttert von skrupelloser Geldgier und Machthunger
Konzerne und Wirtschaftsoberen (Textierung der Karikatur laut Website
Karikaturisten).
aus
und
der
des
Mithilfe des Arbeitsblattes „Wichtige Außenhandelspartner Österreichs im
Jahre 2013“(AB 1) soll versucht werden, den Wissensstand der Schüler/innen
zu erheben bzw. anzugleichen. Die Fragen können in Einzel- bzw. Partnerarbeit
gelöst und dann im Plenum besprochen werden.
Aufgabe 2: Basisinformationen zum Außenhandel
In diesem Themenblock werden anhand der PP-Folien Nr. 4–8 und mithilfe des
AB 2 – je nach Vorwissen der Schüler/innen – folgende Fragen mehr oder
weniger intensiv bearbeitet:
 Was ist Außenhandel? (Begriffsklärung)
 Was sind die Ursachen bzw. Gründe, warum Außenhandel betrieben wird?
 Die 20 wichtigsten Handelspartner der EU-27
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Aufgabe 3: Freihandel, Freihandelsabkommen bzw. -zonen
Anhand der PP-Folien Nr. 9–16 werden folgende Fragenbereiche näher behandelt und mithilfe des AB 3 gefestigt:
 Was ist unter den Begriffen „Freihandel“ und „Protektionismus“ zu verstehen?
 Welche wichtigen Freihandelszonen bzw. –abkommen gibt es weltweit?
Achtung: Zum Zwecke der Lernertragssicherung erhalten die Schüler/innen zwei
Informationsblätter (IB 1: Außenhandel - Zusammenfassung; IB 2: Freihandel, Freihandelsabkommen bzw. -zonen), die nochmals individuell (am
besten als Hausübung) zu lesen sind.
Aufgabe 4: NAFTA – kritisch betrachtet
Als weitere Hausübung erhalten die Schüler/innen das AB 4 (NAFTA – kritisch
betrachtet) mit einem Zeitungsartikel, zu dem sie Fragen beantworten müssen.
Ziel ist es, die Schüler/innen anhand der kritischen Aussagen zur Freihandelszone NAFTA ebenso für eine inhaltlich intensive und faire Auseinandersetzung mit
dem eigentlichen Thema „TTIP“ zu sensibilisieren.
Teil II: Basisteil – TTIP-Abkommen
Aufgabe 5: TTIP-Abkommen – Einstieg
Einstieg ins das konkrete Thema „TTIP“ mittels aktueller Schlagzeilen. Die
Schüler/innen erhalten das AB 5 (TTIP-Abkommen – Einstieg) und überlegen
sich in Einzelarbeit, was sie gerne über TTIP wissen möchten.
Im Anschluss wird von der Lehrkraft erhoben, was die Schüler/innen bereits tatsächlich über TTIP wissen. Zurzeit laufen ja zahlreiche Petitionen gegen dieses
Freihandelsabkommen. Auch wenn die Schüler/innen keine Wirtschaftszeitungen
lesen, müss(t)en sie eigentlich schon etwas darüber gehört haben (zumindest
das „Chlorhendl“ sollte ein Begriff sein).
Aufgabe 6: TTIP-Abkommen – Basisinformationen
Mithilfe der PP-Folien Nr. 18–28 werden den Schülerinnen und Schülern nun
die wichtigsten Informationen bzw. Antworten zu folgenden Fragen
vermittelt/gegeben:







Was ist TTIP?
Wer verhandelt das TTIP-Abkommen?
In welcher Form wird verhandelt?
Wie sieht der Ablauf der Verhandlungen aus?
In welcher Form wird verhandelt?
Welche Ziele verfolgen die Verhandlungspartner?
Was sind die Kernpunkte des geplanten TTIP-Abkommens?
Bei der Besprechung der einzelnen Punkte sollte in einem ersten Schritt darauf
geachtet werden, den aktuellen Informationsstand objektiv vorzustellen
bzw. zu erklären. In einem zweiten Schritt sollten aber auch die jeweiligen
Kritikpunkte der Gegner des Abkommens angesprochen werden. Damit
sollte gewährleistet werden, dass die Schüler/innen für den Fragenkomplex
„TTIP“ sensibilisiert werden und damit in der Lage sind, sich eine eigene Meinung
zu bilden.
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Achtung: Zum Zwecke der Lernertragssicherung erhalten die Schüler/innen ein
umfangreiches Informationsblatt (IB 3: TTIP-Abkommen – im Überblick),
das nochmals individuell (am besten als Hausübung) zu lesen ist und dessen
Inhalte auch prüfungsrelevant gemacht werden könnten.
Aufgabe 7: TTIP – Versuch einer Zusammenfassung
Es gibt zahlreiche interessante Videobeiträge zum Themenkomplex TTIP, in
denen die Vorteile und Risiken dieses Abkommens überblicksartig aufgezeigt
werden. Im Sinne einer Zusammenfassung und der Einstimmung bzw. Vorbereitung auf die Durchführung einer Pro-Contra-Debatte empfehlen wir – zur
Auswahl – folgende zwei Videobeiträge:
 „Fluch oder Segen? TTIP – Das Freihandelsabkommen“
(Videolink: http://www.youtube.com/watch?v=jT7NhLTRcmo)
Die Community-Journalisten Freddy und Michi erläutern in diesem Beitrag (Dauer: 10
Minuten) alle zentralen Punkte des geplanten TTIP-Abkommens und zeigen die
unterschiedlichen Positionen anhand von durchgeführten Interviews auf.
 TTIP – Gefährliche Geheimnisse
(Videolink: http://www.youtube.com/watch?v=znlXPFeg5sw)
In diesem Beitrag (Dauer: 90 Minuten), der im Fernsehen (3sat) ausgestrahlt wurde,
wird nicht nur in umfassender Form über das TTIP informiert, sondern es werden auch
die zahlreichen sensiblen Punkte des geplanten Abkommens aufgezeigt.
Teil III: Vertiefungsteil – Pro-Contra-Debatte zum TTIP-Abkommen
Aufgabe 8: Pro-Contra-Debatte – Vorbereitung
Bereits eine Stunde vor der Durchführung der Pro-Contra-Debatte werden die
Schüler/innen in zwei Gruppen eingeteilt (Hinweis: Bei der Pro-Contra-Debatte
ist es wichtig, dass die Schüler/innen nicht gefragt werden, welche Position sie
einnehmen wollen, sondern die Einteilung sollte unabhängig von der
gewünschten Rolle erfolgen, da damit ein größeres Verständnis für entgegengesetzte Positionen erreicht werden kann).
Alle erhalten den Auftrag, sich bis zur nächsten Stunde mithilfe des AB 6 (ProContra-Debatte – Vorbereitung) auf die Debatte einzustimmen.
Aufgabe 9: Durchführung der Pro-Contra-Debatte
Schritt 1:
Der Lehrer/Die Lehrerin stellt mithilfe einer kurzen PP-Präsentation die Idee und
die Ziele einer Pro-Contra-Debatte vor bzw. erläutert die Regeln sowie die
Durchführung der Debatte. Haben die Schüler/innen bereits Erfahrungen mit
dieser Methode, kann auf das Infoblatt (IB 4:Die Pro- und Contra-Debatte =
kontrolliertes Streitgespräch) und die PP-Präsentation verzichtet werden.
Schritt 2:
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Aus den beiden Gruppen (Pro- und Contra-Gruppe) werden je drei
Schüler/innen ausgewählt, die bei der Debatte als Jury fungieren (siehe AB
7D: Jury und Beobachtungsbogen) sowie ein/e Diskussionsleiter/in) (siehe AB
7A: Diskussionsleiter/in).
Anmerkung: Die Rolle der Diskussionsleiterin/des Diskussionsleiters kann auch
von der Lehrkraft übernommen werden – dadurch besteht die Möglichkeit, ein
„schleppendes“ Gespräch etwas voranzutreiben bzw. mit Fragen weiterzuhelfen.
Die restlichen Schüler/innen erhalten nun die Möglichkeit, jeweils in der Gruppe
(Pro-Gruppe – AB 7B, Contra-Gruppe – AB 7C) die vorab gesammelten
Argumente zu diskutieren. Dabei sollten sie versuchen, eine Strategie zu
entwickeln, wann sie welche Argumente bringen bzw. wie sie auf mögliche
Argumente der anderen Gruppe reagieren könnten. Die Gruppen werden
aufgefordert, je vier Mitglieder auszuwählen, welche an der Debatte
teilnehmen werden. Die restlichen Mitglieder agieren als Publikum.
Die Jury sowie der/die Diskussionsleiter/in haben ebenfalls die Möglichkeit, sich
vorzubereiten. Die Lehrkraft nutzt die Zeit, um die Gruppen zu unterstützen
sowie die räumlichen Voraussetzungen (Tischanordnung) zu schaffen.
Schritt 3:
Die Debatte wird nach dem zuvor beschriebenen Ablauf durchgeführt.
Schritt 4:
Die Jury zieht sich kurz zur Beratung zurück.
Schritt 5:
Die Aufarbeitung der Pro-Contra-Debatte erfolgt in folgenden vier Unterschritten:
1. Rückmeldungen der einzelnen Diskussionsteilnehmer/innen
Mögliche Fragestellungen:
 Wie habe ich mich in meiner Rolle als Diskussionsteilnehmer/in
gefühlt?
 Habe ich inhaltlich „schlüssig“ argumentiert?
 Wie habe ich rhetorisch agiert?
 Hat sich an meiner inhaltlichen Position etwas geändert?
 Ist das Verständnis für die „andere Seite“ gestiegen?
2. Rückmeldungen der Jury
Jury präsentiert ihre Beobachtungen bzw. gibt ihre Einschätzungen (z.B. wer
hat überzeugender argumentiert? Ergebnisse lt. Beobachtungsbogen) bekannt.
3. Rückmeldungen des Publikums
Zusätzlich sollte das Publikum zu einzelnen Punkten befragt bzw. in die
Rückmeldungen einbezogen werden.
4. Rückmeldung des Lehrers/der Lehrerin zum Ablauf der Debatte
Schritt 6:
Die einzelnen Argumente für und gegen TTIP werden nochmals von der Lehrkraft
zusammengefasst und eventuell ergänzt.
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Zum Zwecke der Lernertragssicherung werden die Argumente von der Lehrkraft
auf einem eigenen Informationsblatt zusammengefasst und den Schülerinnen
und Schülern in der nächsten Unterrichtseinheit zur Verfügung gestellt.
Anmerkung: Eine Variante einer solchen Zusammenfassung finden Sie in Form
des IB 5 (Argumente für und gegen TTIP).
Teil IV: Abschluss – Kreuzworträtsel und Video
Aufgabe 10: Kreuzworträtsel
Dieses zusammenfassende Kreuzworträtsel (AB 8) dient dazu, wesentliche
Begriffe und Zusammenhänge zum Themenfeld „TTIP-Abkommen“ in
„spielerischer Form“ noch einmal zu wiederholen. Das Kreuzworträtsel sollte in
Einzelarbeit gelöst werden. Anschließend werden die Ergebnisse verglichen.
Aufgabe 11: Das Freihandelsabkommen (TTIP) einfach erklärt (Video)
Im Rahmen dieses „explain-it“-Beitrags (Dauer: 3 Minuten) wird das komplexe
Thema TTIP beeindruckend und einfach auf den Punkt gebracht.
Videolink:https://www.youtube.com/watch?v=sU3Opm3NUn0
Die Schüler/innen erhalten den Auftrag, das Video „TTIP – Explainity“ zu Hause
anzusehen und anhand des AB 9 (Das TTIP-Abkommen in drei Minuten
erklärt) die entsprechenden Fragen zu beantworten. Dies soll zur
Ergebnissicherung und als abschließende Zusammenfassung des Themas dienen.
Teil V: Aktuelle Entwicklungen
TTIP ist inzwischen in aller Munde. Weniger bekannt ist bisher das
Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU mit dem Namen CETA
(Comprehensive Economic and Trade Agreement). Dabei soll es Investoren die
gleichen Rechte eröffnen wie TTIP. Fünf Jahre lang wurde über ein Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU gefeilscht. Die Gesprächspartner sind
sich einig, die Verhandlungen abgeschlossen – doch ob das Abkommen je in
Kraft treten wird, ist ungewiss. Denn rechtzeitig zum Abschluss der
Verhandlungen ist in den EU-Mitgliedstaaten der Widerstand gegen das CETAAbkommen erwacht. Der Zeitungsartikel „EU und Kanada verkündeten
Freihandelspakt“ (IB 6) gibt einen ersten Einblick in diese aktuellen
Entwicklungen.
3. Quellenverzeichnis
 Reader zur LV „Didaktik der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre II“, Masterstudium
Wirtschaftspädagogik SS 2013. (zur Pro-Contra-Debatte)
 http://de.wikipedia.org/wiki/TTIP, Abfragedatum: 26. September 2014
 Klimenta H., Fisahn A., u.a., Die Freihandelsfalle – Transatlantische Industriepolitik
ohne Bürgerbeteiligung – das TTIP, vsa-verlag, 2014
 Haas, Hans-Dieter, Internationale
räumliche Prozesse, Oldenburg, 2006
Wirtschaft:
Rahmenbedingungen,
Akteure,
 Weitere Quellen sind direkt bei den jeweiligen Arbeits- und Informationsblättern
angeführt.
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Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger,
Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler
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4. Weitere Informationen
Weitere zahlreiche Informationen zum
können im Internet abgerufen werden.
Themenkomplex
„TTIP-Abkommen“
5. Schulbuchbezug
Betriebswirtschaft HAK IV
SB-Nr.: 150657
ISBN: 978-3-7068-4032-3
Kapitel 3, LE 1 (Ohne Außenhandel funktioniert die Wirtschaft nicht)
MANZ Verlag Schulbuch, 2011
Betriebs- und Volkswirtschaft HAS 2
SB-Nr.: 140757
ISBN: 978-3-7068-4370-6
Kapitel 9
MANZ Verlag Schulbuch, 2013
Wirtschaft und Recht 1
SB-Nr.: 2826
ISBN: 978-3-7068-4462-8
Teil Volkswirtschaft
Kapitel 4, LE 1 (Internationale Wirtschaftsbeziehungen)
MANZ Verlag Schulbuch, 2013
Betriebs- und Volkswirtschaft HLW IV
SB-Nr.: 150657
ISBN: 978-3-7068-4032-3
Teil Volkswirtschaft
Kapitel 3, LE 6 (Internationale Wirtschaftsbeziehungen)
MANZ Verlag Schulbuch, 2011
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Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger,
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AB 1:Wichtige Außenhandelspartner Österreichs im Jahre 2013
Versuchen Sie, mithilfe der Grafik die folgenden drei Fragen zu lösen:
1. Welches Land ist der wichtigste Handelspartner für Österreich?
2. Wie hoch ist der Export- und Importanteil vom wichtigsten österreichischen
Handelspartner?
Exportanteil: _______%
Importanteil: ______ %
3. Nennen Sie jeweils zwei in der Grafik abgebildete Länder mit …
 höheren Importen als Exporten: _______________________________
 höheren Exporten als Importen: _______________________________
Zusatzfrage: Was glauben Sie, ist in Österreich die am häufigsten importierte
und exportierte Warengruppe? (bitte ankreuzen!)
Import:
Export:
Energie
Maschinen und Fahrzeuge
Maschinen und Fahrzeuge
Bearbeitete Waren
Getränke und Tabak
Ernährung
Rohstoffe
Chemische Erzeugnisse
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AB 2: Basisinformationen zum Außenhandel
Beantworten Sie die folgenden fünf Fragen:
1. Die Gründe, warum Außenhandel betrieben wird, sind vielfältig. Nennen Sie
jeweils ein Beispiel für die zwei nachfolgend genannten Gründe für den
Außenhandel!
Nichtverfügbarkeit von Ressourcen:
______________________________
Kostenvorteile: _______________________________________________
2. Welche der folgenden Güter sind homogene Güter? (bitte ankreuzen!)
Beispiele
Getreide
Autos
Kaffee
Computer
Möbel
Baumwolle
Stahl
homogene Güter
heterogene Güter
3. Nennen und erklären Sie – in kurz gefasster Form – mindestens drei Vorteile,
die sich durch den Außenhandel ergeben?
(Verwenden Sie auch die Rückseite dieses Blattes für Ihre Antwort!)
4. (a) Gibt es Ihrer Ansicht nach auch Nachteile des Außenhandels?
Wenn ja, welche? Bitte auflisten und in überblicksartiger Form begründen!
(Verwenden Sie die Rückseite dieses Blattes für Ihre Antwort!)
(b) Versuchen Sie jeweils Gegenargumente zu finden bzw. zu formulieren.
(Verwenden Sie die Rückseite dieses Blattes für Ihre Antwort!)
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5. Welche drei Länder bzw. Handelspartner sind die wichtigsten Absatzmärkte der EU? Aus welchen drei Ländern wird am
meisten importiert?
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Export
1.
2.
3.
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Import
1.
2.
3.
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AB 3: Freihandel, Freihandelsabkommen bzw. -zonen
1. Kennzeichnen Sie die Länder, die Mitglied der EFTA sind, bzw. färben Sie
diese ein!
2. Welche Bedeutung hat die EFTA heute? Versuchen Sie, mithilfe von
Internetrecherchen erste Antworten zu finden.
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3. Kennzeichnen Sie die Länder, die Mitglied der NAFTA sind bzw. färben Sie
diese ein!
4. Schätzen bzw. stellen Sie mithilfe von Internetrecherchen fest, wie hoch
das jährliche Handelsvolumen (in USD) innerhalb der NAFTA ist? (bitte
ankreuzen!)
□
□
□
450 Milliarden
1 Billion
10 Billionen
USD
USD
USD
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IB 1: Außenhandel – Zusammenfassung
Im nachfolgenden Text finden Sie nochmals – im Sinne einer Zusammenfassung
bzw. zum Zwecke der Lernertragssicherung – zentrale Antworten auf die beiden
Fragen:
 Was ist Außenhandel? (Begriffsklärung)
 Was sind die Ursachen/Gründe, warum Außenhandel betrieben wird?
Was ist Außenhandel?
 Außenhandel ist der Austausch von Gütern im Export, Import und
Transitgeschäft, wobei die Binnengrenzen überschritten werden.
 Inländische Wirtschaftssubjekte gehen mit ausländischen Wirtschaftssubjekten
Handelsbeziehungen ein.
Was sind die Ursachen/Gründe, warum Außenhandel betrieben wird?
Die eigene Volkswirtschaft kann das nachgefragte Gut …
►nicht,
►nicht in ausreichender Menge oder
►nicht in der geforderten Qualität herstellen.
Die eigene Volkswirtschaft könnte zwar das nachgefragte Gut herstellen, aber
dies nur zu überhöhten Preisen.
Im Detail können folgende Hauptgründe angeführt werden:
1. Nichtverfügbarkeit von Ressourcen
Der Mangel an Ressourcen oder andere Produktionsfaktoren, aber auch
natürliche Ursachen wie das Klima oder spezielle Präferenzen machen es einer
Volkswirtschaft nicht möglich, alle Produkte in der benötigten Menge selbst
herzustellen.
Beispiele: Erdöl, Kaffee, Champagner (aus Frankreich)
2. Politische Ursachen
Außenhandel ist stets auch eine politische Entscheidung. Die Isolierung einer
Volkswirtschaft führt zur Verknappung oft lebensnotwendiger Güter. Die Folgen
sind Mangelerscheinungen wie Unterernährung ganzer Bevölkerungsschichten,
aber auch militärische Niederlagen.
Nur relativ große Volkswirtschaften wie die USA oder China könn(t)en sich
weltwirtschaftlich bis zu einem gewissen Grad selbst isolieren und mit Gütern, die
die eigene Volkswirtschaft erzeugt, ausreichend versorgen.
3. Kostenvorteile
Bei homogenen Gütern spielt der Preis (Kosten) eine wesentliche Rolle. Werden
diese Güter in mehreren Ländern in gleicher Qualität hergestellt, können
Kostenvorteile eines Landes die Ursache des Güteraustausches sein. Es kommt
durch Kostenvorteile in der Produktion zum günstigeren Preis, der ein
ausschlaggebender Wettbewerbsvorteil ist.
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Kostenvorteile entstehen aus unterschiedlicher quantitativer und qualitativer
Ausstattung mit Produktionsfaktoren wie …






besser ausgebildete Arbeitskräfte,
niedrigeres Lohnniveau,
bessere Kapitalausstattung,
günstigere klimatische Bedingungen,
bessere Böden,
niedrigere öffentliche Abgaben.
Quelle: Haas, Hans-Dieter, Internationale Wirtschaft: Rahmenbedingungen, Akteure, räumliche Prozesse,
Oldenburg, 2006
http://www.handelsakademie.at/fileadmin/DAM/Gegenstandsportale/HAK/Dateien/VWL/10aussenhandel.doc
Adam Smith (1723-1790), der Begründer der Volkswirtschaftslehre ging noch davon aus, dass sich Außenhandel nur beim
Vorhandensein absoluter Kostenvorteile lohnt.
David Ricardo (1772-1825) zeigte aber, dass auch ein Land, das
bei allen Gütern über absolute Kostenvorteile verfügt, dennoch
Nutzen aus dem Außenhandel ziehen kann, wenn es seine
komparativen Kostenvorteile ausnutzt.
Die Theorie des komparativen Vorteils besagt, dass die Vorteilhaftigkeit des Handels zwischen zwei Ländern nicht von den
absoluten Produktionskosten abhängt, sondern von den relativen Kosten der
produzierten Güter zueinander.
Quelle: http://www.bpb.de/izpb/8194/theoretische-grundlagen-des-internationalen-handels?p=all
Beispiel:
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Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger,
Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler
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IB 2: Freihandel, Freihandelsabkommen bzw. -zonen
Im nachfolgenden Text finden Sie nochmals – im Sinne einer Zusammenfassung
bzw. zum Zwecke der Lernertragssicherung – zentrale Antworten auf die drei
Fragen:
 Was versteht man unter den Begriffen „Freihandel“ und „Protektionismus“?
 „Freihandel“ und „Protektionismus“ – welche Vorteile haben diese beiden
Konzepte?
 Welche wichtigen Freihandelszonen bzw. -abkommen gibt es weltweit?
Was versteht man unter den Begriffen „Freihandel“/„Protektionismus“?
Freihandel findet statt, wenn der Staat, häufig aufgrund internationaler Verträge, in die Außenwirtschaft nicht bzw. nur leicht regulierend eingreift.
Die Idee des Freihandels wurzelt im Liberalismus. Die Vertreter des Liberalismus
sind überzeugt, dass der Wohlstand aller Länder am größten ist, wenn staatliche
Beschränkungen des internationalen Handels beseitigt sind.
Das Gegenteil dazu verkörpert der Protektionismus, der für den Aufbau von
Handelshemmnissen eintritt. Die Mitglieder einer Freihandelszone bauen die
zwischen ihnen bestehenden Handelsbeschränkungen (z.B. Zölle, Quoten) ab.
Gegen Drittländer besteht volle zoll- und handelsrechtliche Autonomie. Ziel ist,
durch den Zusammenschluss Handelshemmnisse zu beseitigen und damit
Behinderungen im Wirtschaftsverkehr zwischen Ländern und Regionen abzubauen.
Freihandel und Protektionismus – welche Vorteile haben diese beiden
Konzepte?
Freihandel
(tritt für den Abbau von Handelshemmnissen und die gegenseitige Öffnung
der Märkte ein)
 Freihandel fördert Wettbewerb und
Innovationsdynamik und bindet
Kapital und Arbeitskräfte nicht in
„alten“ Produktionszweigen.
 Freihandel sichert langfristig
Arbeitsplätze.
 Die Öffnung der Märkte von
Industrieländern für Einfuhren aus
Entwicklungsländern ermöglicht
dieses Wachstum aus eigener Kraft.
 „Erziehungszölle“ sind mit Freihandel
vereinbar, wenn sie nicht zu
dauerhaften Schutzzöllen werden.
 Freihandel verbilligt Verbraucherpreise
und Vorprodukte.
 Die Errichtung von Einfuhrhemmnissen
provoziert Vergeltung („Handelskrieg“)






Protektionismus
(tritt für den Schutz des heimischen
Marktes durch Aufbau von Handelshemmnissen ein)
Protektion kann einseitige Spezialisierung verhindern.
Protektionismus bietet Schutz vor
gesundheits- oder umweltgefährdenden Einfuhren und unfairen Handelspraktiken.
Protektion kann Strukturanpassungsprozesse verlangsamen und sozial
abfedern.
„Junge“ Industriezweige benötigen
zeitweiligen Schutz bis zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Politisch und militärisch wichtige
Industrien bleiben erhalten (Argument
der Versorgungssicherheit).
Zölle und Steuern auf Importe sind
Einnahmequellen für den Staatshaushalt.
Quelle: http://www.bpb.de/izpb/8194/theoretische-grundlagen-des-internationalen-handels?p=all
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Welche wichtigen Freihandelszonen bzw. –abkommen gibt es weltweit?
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Freihandelsabkommen in kurz gefasster
Form:
NAFTA (North American Free Trade Agreement)
 Gründung: 1994
 Mitgliedsländer: USA, Kanada und Mexiko
 Ziele:
►Abschaffung zahlreicher Zölle, zeitliche Aussetzung
anderer Zölle
►ABER: Bestimmungen nehmen keine Vorrangposition gegenüber nationalem
Recht ein.
 Bedeutung: Die NAFTA ist neben dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die
weltweit wichtigste Freihandelszone.
EFTA (European Free Trade Agreement)
 Gründung: 1960 (zum Schutz der Handelsinteressen derjenigen
europäischen Staaten gegründet, die nicht der EG angehörten)
 Mitgliedsländer: Island, Liechtenstein, Norwegen,
Schweiz
Ehemalige: GB, DK, P, A, FIN, S
 Ziele:
►Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer
Mitgliedstaaten
►Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
 Bedeutung: hat an Bedeutung verloren; mit Ausnahme der Schweiz bilden die
EFTA- und die EU-Länder seit 1994 den sog. Europäischen Wirtschaftsraum.
AFTA (ASEAN-Free Trade Area – Abkommen der
ASEAN-Staaten)
 Gründung: 2003
 Mitgliedsländer: Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos,
Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam
 Ziele:
►Verbesserung der wirtschaftlichen Grundlagen am Weltmarkt durch Absenkung
der Zollbarrieren unter den Mitgliedern
►Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsraumes für ausländische Investoren.
 Bedeutung: mit einer Bevölkerung von über 590 Millionen Menschen größerer
Wirtschaftsraum als die Europäische Union
MERCOSUR (MercadoComún del Sur –Gemeinsamer Markt d. Südens)
 Gründung: 1991
 Mitgliedsländer: Argentinien, Brasilien, Uruguay,
Paraguay, Venezuela
 Ziele:
►stufenweiser Abbau von Zöllen und
Handelshemmnissen
►Schaffung einer Zollunion und eines gemeinsamen
Außenzollsystems
►Handelsliberalisierung mit Drittstaaten
►Koordinierung der Wirtschaftspolitik
 Bedeutung: Binnenmarkt mit mehr als 260 Millionen Menschen
Quelle: de.wikipedia.org
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Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger,
Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler
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AB 4: NAFTA – kritisch betrachtet
Lesen Sie den folgenden Zeitungsartikel und beantworten Sie die anschließenden
Fragen:
Die großen Verlierer der Freihandelszone NAFTA
Es war eine Premiere im internationalen Handel: Mit dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA) schlossen sich vor 20 Jahren mit den USA und Kanada sowie Mexiko erstmals zwei
Industriestaaten und ein Entwicklungsland zu einem gemeinsamen Binnenmarkt zusammen. Das
Abkommen trat am 1. Januar 1994 in Kraft und schuf die damals größte Freihandelszone der Welt.
Zwei Jahrzehnte später fällt die Bilanz des „North American Free Trade Agreement“ gemischt aus:
Der Vertrag kurbelte zwar den Handel in der Region an, aber neben Gewinnern gab es auch Verlierer
im liberalisierten Markt. Seit Vertragsunterzeichnung hat sich der Handel innerhalb der NAFTA auf
über eine Billion Dollar (731 Milliarden Euro) jährlich verdreifacht. Über 460 Millionen Menschen
leben in dem Binnenmarkt aus drei Staaten. Die USA exportieren mehr Güter nach Mexiko als nach
China, Brasilien, Indien und Russland zusammen.
Mexiko verkauft mehr als 80 Prozent seiner Exporte an die Vereinigten Staaten und Kanada. „NAFTA
war ein großer Schritt hin zu gemeinsamem Wohlstand in der Hemisphäre“, sagte US-Außenminister
John Kerry kürzlich.
Handel mit Mexiko enorm wichtig für die USA
In den USA hängen sechs Millionen Arbeitsplätze am Handel mit Mexiko. Dabei war das
Freihandelsabkommen zunächst auch in den USA umstritten. Nachdem der damalige Präsident
George H. W. Bush den Vertrag 1992 gemeinsam mit seinem mexikanischen Kollegen Carlos Salinas
und dem kanadischen Premier Brian Mulroney unterzeichnet hatte, traf sein demokratischer
Nachfolger Bill Clinton im Ringen um die Ratifizierung im Kongress vor allem innerhalb der eigenen
Partei auf erheblichen Widerstand.
Die Gewerkschaften befürchteten eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins günstigere Mexiko, was
sich schließlich nicht bewahrheiten sollte. In Mexiko formierte sich vor allem unter Bauern der
Widerstand gegen die Liberalisierung der Märkte.
„Bei jedem Handelsabkommen gibt es Gewinner und Verlierer“, sagt Joy Olson vom
Forschungsinstitut „Washington Office on Latin America“ (WOLA). Die „NAFTA ist da keine
Ausnahme.“ Kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe in Mexiko leiden unter dem Wettbewerbsdruck der US-Agrarunternehmen. Heute ist Mexiko ein Netto-Importeur von landwirtschaftlichen
Produkten. Großkonzerne konnten hingegen vom freien Warenverkehr profitieren.
Alle drei befinden sich in Gesprächen über einen Beitritt zur Transpazifischen strategischen
wirtschaftlichen Partnerschaft (TPP).Mexiko hat bereits einen Vertrag mit der Pazifikallianz
geschlossen. „Die Präferenzen der USA haben sich von Kanada und Mexiko nach China verschoben“,
sagt die Handelsexpertin María Teresa Gutiérrez Haces von der mexikanischen Nationaluniversität.
Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article123252705/Die-grossen-Verlierer-der-Freihandelszone-Nafta.html
1. Wie hat sich der Handel seit Inkrafttreten des Abkommens entwickelt? Nennen
Sie konkrete Zahlen!
2. Welche Befürchtungen hatten die Gewerkschaften im Zuge der
Verhandlungen?
3. Wer ist der große Gewinner des Freihandelsabkommen, wer gilt als Verlierer?
Begründen Sie bitte Ihre Antwort kurz!
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AB 5: TTIP-Abkommen – Einstieg
Das Freihandelsabkommen TTIP sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Viele
Organisationen lehnen sich dagegen auf, zahlreiche Petitionen wurden gegen das
Abkommen gestartet. Aber was steckt eigentlich wirklich hinter dem TTIPAbkommen?
Lesen Sie bitte die unten abgebildeten Kurztextierungen durch und formulieren
Sie drei Fragen, auf die Sie gerne im Zusammenhang mit dem geplanten TTIPAbkommen eine Antwort hätten.
Chlorhuhn gegen Jobs
Es ist ein Thema, das kaum jemanden kalt lässt. Kein Wunder, denn es gibt fast keinen
Lebensbereich, den das geplante Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA
und der EU nicht betreffen würde. Die Palette reicht von Lebensmitteln und Energie über
Patentrechte und den Schutz geistigen Eigentums bis zu Arbeits- und Umweltstandards.
(Salzburger Nachrichten, 02.05.2014)
1
Abkommen mit USA macht Bauern Sorgen
Landwirtschaft. „Nicht alles, was in den USA erlaubt ist, ist in Europa erwünscht“, sagen die
Bauern und warnen vor Qualitätsdumping. (Salzburger Nachrichten, 20.01.2014)
2
TTIP – Viele Ängste vor Freihandel mit USA sind unbegründet
Die internen Vorgaben für die EU-USA-Verhandlungen über das Freihandelsabkommen
(TTIP) haben mit Chlorhuhn, Genmais, Hormonfleisch, Wasserprivatisierung und dem Ende
der EU-Standards nichts am Hut.
(Das Wirtschaftsblatt, 16.06.2014)
TTIP: Grüne fordern Abbruch der Verhandlungen
Durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA drohe ein Angriff auf
Standards im Sozial- und Lebensmittelbereich, kritisieren Glawischnig und Lunacek.
(DiePresse, 22.5.2014)
Meine Fragen:
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IB 3: TTIP-Abkommen – im Überblick
Im nachfolgenden Text finden Sie nochmals – im Sinne einer Zusammenfassung
bzw. zum Zwecke der Lernertragssicherung – Antworten auf die folgenden
Fragen:






Was ist TTIP?
Wer verhandelt das TTIP-Abkommen?
In welcher Form wird verhandelt?
Wie sieht der Ablauf der Verhandlungen aus?
Welche Ziele verfolgen die Verhandlungspartner?
Was sind die Kernpunkte des geplanten TTIP-Abkommens?
Was ist TTIP?
 TTIP = Transatlantic Trade and Investment Partnership
 TTIP ist ein in Verhandlung befindliches Abkommen zwischen der EU und den
USA zur Schaffung der größten Freihandelszone der Welt. Dies soll 800
Millionen Menschen und ein Drittel des Welthandels umfassen.
 Es stellt einen internationalen, völkerrechtlichen Vertrag zwischen der EU und
den USA dar.
Wer verhandelt das TTIP-Abkommen?
In welcher Form wird verhandelt?
Wie sieht der Ablauf der Verhandlungen aus?
Am 13. Februar 2013 einigten sich US-Präsident Barack Obama, Ratspräsident
Herman Van Rompuy und der Präsident der EU-Kommission José Manuel Barroso
grundsätzlich über die Eröffnung von Verhandlungen über das EU-USAFreihandelsabkommen.
Der Startschuss für die Verhandlungen erfolgte am 14. Juni 2013. Seitdem
verhandelt die Europäische Kommission im Auftrag der EU-Mitgliedsstaaten mit
dem US-Handelsministerium. Die Europäische Kommission führt die Verhandlungen mit Drittstaaten auf Grundlage des vom Europäischen Rat erteilten
Mandats. Das Europäische Parlament wird nur informiert und ist zur Geheimhaltung verpflichtet. In der EU liegt die Kompetenz für Handels- und Investitionspolitik seit dem Vertrag von Lissabon (2007) auf EU-Ebene. TTIP betrifft aber
auch viele Bereiche, die in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fallen (z.B. die
Bereiche Sozial-, Umweltpolitik). Trotzdem werden die nationalen Parlamente in
die Verhandlungen nicht eingebunden.
Vom 19. bis 23. Mai 2014 fand die mittlerweile fünfte Verhandlungsrunde in
Arlington (Virginia) statt. Großer Kritikpunkt der bisherigen Verhandlungen
war/ist die Geheimhaltung. Alle Papiere, die veröffentlicht wurden, gelangten nur
über „Leaks“ an die Öffentlichkeit. Diese Geheimhaltung wurde damit
argumentiert, dass
sichergestellt werden muss, dass die
jeweilige
Verhandlungsposition nicht dadurch geschwächt wird, dass konkrete
Verhandlungsvorschläge zu früh öffentlich zugänglich sind. Eine Veröffentlichung
von Textentwürfen, die noch in Verhandlung stehen, wäre auch nicht im Einklang
mit der geltenden österreichischen und EU-Rechtslage.
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Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler
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Mittlerweile sind die Verhandlungspartner zu mehr Offenheit bereit. So wurden
im Zuge der letzten Verhandlung fünf EU-Positionspapiere auf der Homepage der
EU-Kommission veröffentlicht.
Die endgültigen Texte des Abkommens müssen sowohl durch das Europäische
Parlament als auch durch die nationalen Parlamente aller 28 EU-Mitgliedsstaaten
ratifiziert werden. Im Rahmen dieser Ratifikationsprozesse wird der endgültige
Text des Abkommens auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (z. B. auf den
„Websites“ des Europäischen Parlaments und des österreichischen Parlaments).
Quelle: http://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaft/ttip/Seiten/Mitsprache-und-Transparenz.aspx
Die letzte Verhandlungsrunde war für 14. Juli 2014 angesetzt. Man rechnet
mittlerweile damit, dass sich die Verhandlungen noch Jahre hinziehen werden –
vor allem auch wegen der öffentlichen Proteste.
Der Weg zu TTIP (auf EU-Seite)
Europäischer Rat
Erteilung Mandat
Verhandlungen
US Handelsministerium
Europäische Kommission
Vorlage Handelsabkommen
Europäisches Parlament
+
Alle nationalen Parlamente
Einstimmige Zustimmung
TTIP
Welche Ziele verfolgen die Verhandlungspartner?
Ziel des neuen Abkommens ist ein Abbau von Handelshemmnissen
auf zwei Ebenen. Dies soll einerseits durch ein Verbot von Zöllen,
andererseits durch angeglichene Regulierungen erreicht werden.
Dadurch soll …
 ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 0,5% in 10 Jahren (Europa: 119
Milliarden Euro, Amerika: 95 Milliarden Euro),
 die Schaffung von 400.000 neuen Arbeitsplätzen in 15 Jahren (Vergleich:
aktuell 27 Mio. Arbeitslose),
 die Erhöhung des Durchschnittseinkommens der Arbeitnehmer und
die Schaffung eines gemeinsamen Handelsblocks von EU und USA als
Gegenpol zu Asien
erreicht werden.
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Argumentiert werden diese Zahlen mit dem positiven Effekt, den der Abbau von
Handelshemmnissen mit sich bringt. Dadurch wird es international tätigen
Konzernen möglich, noch kostengünstiger zu produzieren, da für Europa und die
USA in gleicher Art und Weise produziert werden kann und keine unnötigen
Kosten durch doppelte Zulassung und Kontrollen entstehen. Diese Kosteneinsparungen sowie ein stärkerer Wettbewerb könnten natürlich auch zu niedrigeren
Preisen beim Endverbraucher führen.
Was sind die Kernpunkte des geplanten Abkommens?
1. Weiterer Abbau von Zöllen
2. Gegenseitige Anerkennung
von Gesetzen und Regeln
3. Klagerecht für Investoren
4. Regulatorische Kooperation
1. Abbau von Zöllen
 Im Warenbereich: Abschaffung noch bestehender Zölle und anderer Beschränkungen (Ausnahme: Für sensible Agrarprodukte sollen längere Zollabbaufristen und/oder Kontingentierung gelten.)
 Im Dienstleistungsbereich: Erreichung eines höchstmöglichen Liberalisierungsniveaus
Anmerkung: In den meisten Bereichen/Branchen gibt es kaum mehr Zölle
(Ausnahmen in der Landwirtschaft – bis zu 205% Zölle, um die eigene
Landwirtschaft zu schützen); Zölle auf Industrieprodukte wurden von ca. 45% in
den Fünfzigerjahren auf rund 4% seit 1994 gesenkt.
2. Gegenseitige Anerkennung von Gesetzen und Regeln
(= Angleichung von Standards)
 Abbau unnötiger Hindernisse für Handel und Investitionen (inklusive
nichttarifärer Handelshemmnisse) durch wirksame Kooperationsmechanismen
(durch z.B. gegenseitige Anerkennung von Prüfzeugnissen, verstärkte
Zusammenarbeit von Regulierungsbehörden, Schaffung gemeinsamer internationaler Standards und Normen).
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Beispiel: Sicherheitsbestimmungen für KFZ sind in den USA und der EU sehr
unterschiedlich, das Schutzniveau aber annähernd vergleichbar.
Kritik:
Die Angleichung der Standards führt dazu, dass man sich bei einem niedrigeren
gemeinsamen Nenner trifft, da eine Erhöhung der Standards im jeweiligen
Wirtschaftsraum viel zu schwierig durchzusetzen wäre. Viele Kritiker sehen in
dem Abkommen die Gefahr, dass Umwelt- und Gesundheitsstandards
untergraben werden und Arbeitnehmerrechte aufgeweicht werden. Die
angestrebte „Harmonisierung“ von Standards orientiere sich viel zu sehr an den
Interessen der Konzerne und Finanz-Investoren, weil Harmonisierung bedeute,
dass tendenziell der jeweils niedrigste bzw. wirtschaftsfreundlichste Standard
aller Einzelstaaten als Basis für die verbindliche Norm des Vertrags dienen werde.
Vor allem bei den Gesundheits-, Lebensmittel- und Umweltstandards befürchten
Kritiker ein Herabsetzen der europäischen Standards.
Einige Beispiele:
► Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte in Europa.
In Amerika sind 90 % des verwendeten Mais, der Sojabohnen und der
Zuckerrüben gentechnisch verändert, es gibt keinerlei Kennzeichnungspflicht.
► In Europa ist Fracking sowie die Einfuhr von aus Fracking gewonnenem
Erdgas nicht zulässig.
► Behandlung von Schlachtteilen mit Chlor (in Amerika gängiges Verfahren
zum Abtöten von Bakterien, z.B. bei Geflügel). Dies ist ein Verfahren, das
in der EU nicht zulässig ist.
 Vorsorgeprinzip versus Risikoprinzip:
In der EU gilt bei Produktzulassungen derzeit im Wesentlichen das Vorsorgeprinzip, das heißt, unabhängige Studien müssen nachweisen, dass Produkte
unschädlich sind. In den USA ist das umgekehrt: Alles, was nicht nachweislich
gefährlich ist, darf produziert und verkauft werden. Der Nachweis dafür kann
allerdings Jahre dauern.
3. Klagerecht für Investoren
Wenn sich ausländische Investoren durch Gesetze oder Auflagen diskriminiert
fühlen, können sie dies vor ganz speziellen Schiedsgerichten geltend machen, die
bei der Weltbank oder den Vereinten Nationen (UNO) angesiedelt sind. Ziel ist
es, das Vertrauen von Investoren in die Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit
im Gaststaat zu stärken. Laut dem aktuellen „World Investment Report“ der
UNCTAD gab es Ende 2012 mehr als 2800 solcher Abkommen. Rund die Hälfte
davon wurde von EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen.
Quelle: http://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaft/ttip/Seiten/Investitionsschutz.aspx
Kritik:
Konzerne nutzen diesen Investorenschutz immer stärker dazu, um gegen
unliebsame Gesetze und Auflagen der Industriestaaten vorzugehen. Die
Verfahren werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt und es gibt
keine Möglichkeit, dagegen zu berufen. Die nationalen Gerichte werden
umgangen.
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Beispiel:
Uruguay entschied sich 2006 als erster südamerikanischer Staat, gegen das
Rauchen vorzugehen. Es sprach ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden aus,
ließ Zigarettenpackungen fast komplett mit Warnbildern bedrucken, erhöhte
massiv die Tabaksteuer und verbot es, gleiche Zigaretten unter mehreren
Markennamen zu verkaufen. Dagegen klagte der schweizerische Tabakkonzern
Philip Morris. Er will „mehrere Milliarden US-Dollar“ von dem Land, dessen
gesamter Staatshaushalt weniger als 15 Milliarden Dollar umfasst. Der Ausgang
des Verfahrens ist ungewiss. Grundlage ist ein sogenanntes Investitionsschutzabkommen, das die Schweiz mit Uruguay 1988 abgeschlossen hatte.
Quelle: http://www.n-tv.de/politik/So-gefaehrlich-ist-TTIP-article12786966.html
Folgen:
 Öffentliche Haushalte werden stark belastet.
 Die Androhung von rechtlichen Schritten internationaler Konzerne führt bereits
dazu, dass sich Regierungen gut überlegen werden, welche Gesetze sie
beschließen.
 Es besteht die Tendenz zum Einfrieren bzw. zur Senkung von Standards (d.h.
Verschärfungen von Standards werden immer schwieriger).
Da die Proteste zu diesem Thema sehr groß waren bzw. sind, setzte die
Europäische Kommission die Verhandlungen über diesen Bereich vorübergehend
aus und eröffnete die Möglichkeit von sogenannten „öffentlichen OnlineKonsultationen“ (auch in deutscher Sprache möglich!). Dabei können sich
Bürger/innen, Unternehmen sowie interessierte Gruppen zu Fragen des
Investitionsschutzes im Rahmen der Verhandlungen des TTIP-Abkommens
äußern.
4. Regulatorische Kooperation
Dies sieht vor, einen eigenen Rat zwischen EU und USA einzurichten, welcher die
Aufgabe hat, eine permanente Harmonisierung von bestehenden und zukünftigen
Gesetzen und Regeln zu fördern.
Kritik:
Es soll dabei ein verbindliches Mitspracherecht von Konzernen bei der Erstellung
von Gesetzesentwürfen - noch vor dem Beginn des Gesetzgebungsverfahrens –
geben. Damit wird die Macht der großen Konzerne weiter erhöht. Dies führt zu
einer Unterwanderung von Demokratie. Die Durchsetzung neuer Standards
aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen (z.B. Bisphenol A) wird
damit fast unmöglich.
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AB 6: Pro-Contra-Debatte – Vorbereitung
TTIP: Chance oder Risiko für Europa?
Bereiten Sie sich bitte bis zur nächsten Stunde
in folgenden zwei Schritten auf die Debatte vor:
Schritt 1: Sehen Sie sich die Debatte unter dem nachfolgend angegebenen Link
an: www.youtube.com/watch?v=2KUSHxjjjso.
Anne Will – "Streitfall Freihandelsabkommen ..." – 14.5.2014 ARD
Chlorhühnchen für Verbraucher, Profite für Konzerne?
Landen bald Chlorhühnchen und gentechnisch veränderte Lebensmittel auf deutschen
Tellern? Das befürchten Kritiker des geplanten Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU
und den USA. Verbraucher- und Umweltschützer beklagen fehlende Transparenz bei den
Verhandlungen, warnen vor einem demokratischen Kontrollverlust und niedrigeren
Standards beim Verbraucherschutz. Die Bundeskanzlerin versichert, zu einer Absenkung von
Standards werde es nicht kommen. Vielmehr gehe es um den Abbau von Handelsbarrieren.
Geht das Freihandelsabkommen zu Lasten der Verbraucher und profitiert am Ende vor allem
die Wirtschaft?
Gäste:
- Thomas Strobl (CDU, stellvertretender Parteivorsitzender)
- Bärbel Höhn (B'90/Die Grünen, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit)
- Martin Richenhagen (Chef des US-amerikanischen Landwirtschaftsmaschinenherstellers
AGCO)
- Pia Eberhardt (Mitarbeiterin der lobbykritischen Organisation Corporate Europe
Observatory, CEO)
- Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments
Schritt 2: Recherchieren Sie zusätzlich in Zeitungen bzw. im Internet, um zusätzliche Argumente für Ihre zugewiesene Position zu finden.
Überlegen Sie dabei auch, welche Gegenargumente die andere
Gruppe bringen und wie man diese entkräften könnte.
Zur Unterstützung Ihrer Argumentation finden Sie nachfolgend ein
Streitgespräch zwischen Franz Schellhorn und Karin Küblböck.
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Streitgespräch zwischen Franz Schellhorn und Karin Küblböck zu „TTIP“
„Amerikaner vergiften sich auch nicht täglich“
Interview | András Szigetvari
STANDARD: Herr Schellhorn, Sie befürworten das Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen Europa und
den USA. Gar keine Angst, dass Chlorhühner und Hormonschweine auf unsere Teller kommen?
Schellhorn: Wenn man hört, dass in den USA Tiere mit Chemikalien behandelt werden, ist das intuitiv
sicher beängstigend. Aber wer sich informiert, was da wirklich dahintersteckt, stellt fest, dass selbst
die europäischen Behörden mit Chlordioxid behandelte Hühner nicht für gesundheitsgefährdend
halten. Die Amerikaner töten mit dem Chlor Salmonellen und andere Keime ab. Insofern beunruhigt
mich die Sache nicht.
STANDARD: Alles übertriebene Panikmache also?
Küblböck: In den USA gelten nicht so strenge Hygienevorschriften, weshalb die Hühner dort nach der
Schlachtung in Chlor getaucht werden müssen. Das wollen die europäischen Konsumenten nicht.
Wenn aber auch in Europa billige Chlorhühner importiert werden dürfen, wird der Druck auf die
Produzenten hier steigen, die eigenen hohen Standards aufzugeben. Es geht also nicht um ein
Chlorhuhn auf dem Teller, sondern um einen Trend zur Deregulierung mit TTIP.
Schellhorn: Wichtig wäre es, Lebensmittel zu kennzeichnen. Wenn man das US-Huhn nicht will, sollte
man die Entscheidung den Konsumenten überlassen. Aber davor fürchtet man sich, weil es im
Hintergrund um etwas anderes geht: Viele denken, die EU-Landwirtschaft wäre gegenüber der
amerikanischen nicht konkurrenzfähig. Das ist keine unberechtigte Angst, aber man muss das offen
aussprechen und sagen: Wir vertrauen dem Kunden an der Supermarktkasse nicht, weil er die falsche
Entscheidung treffen könnte, also die, die wir für falsch halten. Das wäre ehrlicher, als einen
Abwehrkampf zu inszenieren: Auch die Amerikaner vergiften sich schließlich nicht täglich.
STANDARD: Ist die Idee so schlecht, alle Importe zu erlauben und die Konsumenten entscheiden zu
lassen?
Küblböck: Ich denke nicht, dass man die Verantwortung an die Konsumenten auslagern kann. Es ist
wichtig, dass in Europa bestimmte Chemikalien und Zusatzstoffe verboten sind. Der Widerstand
richtet sich dagegen, solche Regulierungen aufzuweichen. Das ist der springende Punkt: In der
Debatte ist immer von einem Freihandelsabkommen die Rede, aber das ist falsch. Freihandel
zwischen USA und Europa gibt es bereits. Worum es geht, ist ein reines Deregulierungsabkommen.
Schellhorn: Es gibt Bereiche wie die Pharmazie, die mit Zöllen abgeschottet werden.
Ausschlaggebend sind aber die nicht tarifären Handelshemmnisse: Das sind zahllose, meist sinnlose
Regeln, die kleinere und mittlere Unternehmen davon abhalten, Geschäfte in Übersee zu machen.
STANDARD: Wie viel wird TTIP für den Wohlstand in Europa bringen?
Schellhorn: Man sollte bei dieser Frage eines nicht vergessen: Der Freihandel ist eine
Erfolgsgeschichte. Die vergangenen 50 Jahre waren Jahrzehnte des Freihandels, und sie haben mehr
Menschen in den Wohlstand geführt, als die 500 Jahre davor. Die heute wohlhabendsten Nationen
sind offene Volkswirtschaften. Studien zeigen, dass TTIP besonders für exportstarke Länder von
Vorteil wäre. Die Gewinner in Europa wären Deutschland, Österreich, Spanien.
Küblböck: Die Armutszahlen sind stark gesunken. Das war aber hauptsächlich wegen der Entwicklung
Chinas der Fall. In anderen Regionen wie Afrika ist Armut gestiegen. Und China ist kein typisches
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Freihandelsland: Der Staat schützt seine Währung, seine Finanzmärkte. Dort war es lange Zeit gar
nicht leicht, zu investieren. Das war auch alles richtig, denn Freihandel zwischen zwei ungleichen
Partnern bedeutet, dass der Schwächere verliert.
Schellhorn: Auch wenn China sich nicht voll geöffnet hat, sagen alle namhaften Ökonomen, dass es
die Liberalisierung war, von der das Land profitiert hat. Was Afrika betrifft, haben Sie recht: Aber
warum hat Afrika nicht gewonnen? Weil es dort keinen Kapitalismus und keine Möglichkeit zu
investieren gibt.
STANDARD: Glauben Sie auch, dass Europa von TTIP profitieren wird?
Küblböck: Die Studien zeigen einen minimalen Wohlstandszuwachs für Europa, die Rede ist von etwa
0,5 Prozent mehr Wirtschaftswachstum in einem Zeitraum von zehn Jahren. Das ist pro Jahr fast gar
nichts. Außerdem werden bei diesen Prognosen die Anpassungskosten nicht berücksichtigt. Vieles ist
auch schwer zu berechnen: Was heißt es, wenn das Essen nicht mehr die gleiche Qualität hat? Die
höheren Krebsraten wird man erst in zehn Jahren sehen.
STANDARD: Zu den umstrittensten Punkten bei TTIP zählt die Einrichtung spezieller Schiedsgerichte,
vor denen Investoren künftig Staaten klagen können. Was halten Sie beide davon?
Küblböck: Ich halte das für bedenklich. Es gibt weltweit 3000 bilaterale Investitionsschutzabkommen,
mit denen verschiedene Schiedsgerichte für zuständig erklärt werden. Die meisten dieser Abkommen
stammen aus den 1990er-Jahren. Sie räumen den Investoren zu viele Rechte ein, sie sind so vage,
dass sich fast alles in sie hineininterpretieren lässt. Deshalb können Staaten, selbst wenn sie legitime
Entscheidungen treffen, etwa neue Umweltauflagen einführen, verklagt werden. Die Staaten können
dabei nur verlieren: Selbst wenn die Klagen abgeschmettert werden, müssen sie die Kosten für
Verfahren übernehmen, und sie erleiden wegen der langen Prozesse einen Reputationsschaden.
Schellhorn: Staaten können nicht nur verlieren. Bei den Schiedsgerichten geht es doch nur um eines:
Investoren hätten gerne Sicherheit, dass sie nicht enteignet werden und dass sie nicht gegenüber
nationalen Anbietern benachteiligt werden. Um das zu gewährleisten, gibt es, wie Sie sagen, bereits
3000 Vereinbarungen, und da gab es nie besondere Probleme. Die österreichischen Banken hätten
das auch ganz gern in Ungarn gehabt, damit sie nicht über eine willkürliche Steuer enteignet werden.
Es gibt Möglichkeiten, die Schiedsverfahren zu verbessern. Aber gegen Investitionsschutzbestimmungen ist nichts einzuwenden.
STANDARD: Die Kritik richtet sich vor allem gegen die zumeist intransparenten Verfahren.
Küblböck: Die Prozesse finden hinter verschlossenen Türen statt. In vielen Fällen wissen selbst die
nationalen Parlamente in dem verklagten Staat nicht, worum es geht. Es gibt keine Berufungsmöglichkeit. Einige wenige Rechtsanwaltskanzleien teilen sich den sehr lukrativen "Markt" auf: Nur
15 Personen sind in 55 Prozent der bekannten Fälle als Schiedsrichter involviert. Es gibt mittlerweile
in den USA Investoren, die solche Klagen vorfinanzieren...
Schellhorn: ... Sie tun, als wäre es so tragisch, wenn man einen Staat klagt. Das kann ich als Bürger
auch tun, wenn ich mich in meinen Rechten beschränkt fühle.
Küblböck: Ja, aber dafür muss ich mich zuerst an ein nationales Gericht wenden. Da muss ich den
Instanzenweg durchstreiten, und erst dann kann ich mich in Europa an den Menschenrechtsgerichtshof wenden. Das macht Sinn. Schiedsgerichte kann man gleich anrufen.
STANDARD: Die österreichische Regierung sagt, sie will dafür sorgen, dass kein Genfleisch in
Österreich landet und Standards nicht gesenkt werden. Glaubwürdig?
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Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger,
Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler
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Betriebs- und Volkswirtschaft
4/2014
NEWS
Schellhorn: Ehrlich wäre es, wenn die Regierung sagt: Wir wollen dieses Abkommen nicht. Es ist
typisch, wie Österreich hier vorgeht. Wir gehören zu den größten Profiteuren der EU-Osterweiterung,
haben im Osten die Banken aufgekauft. Die bulgarischen und rumänischen Arbeitnehmer wollten wir
aber nicht haben. Auch bei TTIP will Österreich nur Rosinen. Das wird nicht gehen. Man darf nicht
vergessen, dass derzeit über ein pazifisches Freihandelsabkommen zwischen den USA, Japan, Kanada
und anderen verhandelt wird. Wenn diese Vereinbarung zustande kommt, TTIP aber platzt, werden
wir Weltmarktanteile verlieren. Wird man dann sagen: Aber wenigstens haben wir unser Biohenderl
gerettet, das ohnehin nie in Gefahr war?
Küblböck: Man muss einfach schauen, wer Interesse an diesem Abkommen hat. Von 120
Lobbybesuchen bei der EU-Kommission zu dem Thema waren mehr als 90 Prozent Vertreter von
Industriegruppen. Das Industriekapital will die Vereinbarung, um Standards senken zu können.
Ebenso wollen die europäischen Banken das Abkommen, weil sie strengere Regeln in den USA
weghaben wollen. Dem Bürger bringt TTIP nichts.
(www.derstandard.at, 6.5.2014)
Karin Küblböck ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Österreichischen Forschungsstiftung für
Internationale Entwicklung (ÖFSE) im Bereich Internationale Wirtschaftspolitik. Sie ist AttacÖsterreich-Mitbegründerin. Küblböck hat Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität in Wien
und Buenos Aires studiert.
Franz Schellhorn hat Handelswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien studiert und eine
Bankerausbildung absolviert. Der frühere Journalist und ehemalige stellvertretende Chefredakteur
der Presse leitet seit Februar 2013 die Denkfabrik Agenda Austria, die wirtschaftsliberale Positionen
in Österreich propagiert.
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Betriebs- und Volkswirtschaft
4/2014
NEWS
IB 4: Die Pro- und Contra-Debatte = kontrolliertes Streitgespräch
„In einer Pro- und Contra-Debatte tauschen zwei Gruppen
ihre Argumente für und gegen einen problematischen
Sachverhalt oder eine umstrittene Meinung nach
festgelegten Spielregeln aus. Eine dritte Gruppe, die Jury
bewertet den Verlauf der Debatte und vergleicht
argumentierenden Gruppen“
Quelle: Schoof, D. (1980)
Ziele einer Pro-Contra-Debatte:




Herausarbeiten unterschiedlicher Ansichten zu einem kontroversen Thema,
Verbesserung der Diskutierfähigkeit und besseres Vertreten des eigenen
Standpunktes,
Auseinandersetzung mit Argumenten, die der persönlichen Meinung entgegenstehen,
Förderung des Verständnisses für andere Positionen.
Regeln:





Die Mitglieder der Gruppe dürfen ihre vorgegebene Rolle nicht wechseln. Sie bleiben
bis zum Schluss bei ihrer Position,
die vorgegebene Redezeit darf nicht überschritten werden,
es darf nicht dazwischengeredet werden; jeder Teilnehmer darf in Ruhe sein
Argument vorbringen,
die Argumente sind kurz und präzise vorzubringen und sollten immer begründet
werden,
die Diskussionsbeiträge müssen sachlich bleiben und dürfen nicht beleidigend sein.
Ablauf einer Pro- und Contra-Debatte
1. Vorbereitungsphase
In der Gruppe werden die vorab gesammelten Argumente diskutiert und eine
Strategie wird entwickelt. Es werden zum Beispiel vier Mitglieder als Diskussionsteilnehmer ausgewählt, die jeweils mindestens ein Argument vorbringen sollen.
Wichtig dabei ist es, sich zu überlegen, in welcher Reihenfolge man die Argumente
vorbringt bzw. wie man auf Argumente der anderen Gruppe reagieren könnte.
Die nicht-ausgewählten Mitglieder der Gruppe agieren entweder als Publikum oder
als Jury und bekommen Beobachtungsaufträge.
2. Durchführung



Eröffnung durch den Diskussionsleiter
Der erste PRO-Redner trägt sein Argument vor. (Zeit: z.B. eine Minute)
kurze Diskussion in der CONTRA-Gruppe, wie auf das vorgetragene Argument
eingegangen werden soll (Zeit: z.B. eine Minute)
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Betriebs- und Volkswirtschaft
4/2014





NEWS
Der erste CONTRA-Redner geht auf das Argument des PRO-Redners ein und bringt
sein eigenes Argument (Zeit: z.B. eine Minute).
Kurze Diskussion in der PRO-Gruppe, wie auf das vorgetragene Argument
eingegangen werden soll (Zeit: z.B. eine Minute).
Der zweite PRO-Redner geht auf das Argument des CONTRA-Redners ein und
bringt sein eigenes Argument (Zeit: z.B. eine Minute).
usw.
Die Debatte wird vom Diskussionsleiter beendet, wenn alle Argumente
vorgebracht wurden.
3. Abschluss
Die Aufarbeitung der Pro-Contra-Debatte erfolgt in folgenden vier Unterschritten:
Schritt 1:
Rückmeldungen der einzelnen Diskussionsteilnehmer/innen
Mögliche Fragestellungen:
 Wie habe ich mich in meiner Rolle als Diskussionsteilnehmer gefühlt?
 Habe ich inhaltlich „schlüssig“ argumentiert?
 Wie habe ich rhetorisch agiert?
 Hat sich an meiner inhaltlichen Position etwas geändert?
 Ist das Verständnis für die „andere Seite“ gestiegen?
 usw.
Schritt 2:
Rückmeldungen der Jury
Jury präsentiert ihre Beobachtungen bzw. gibt ihre Einschätzungen (z.B. Wer hat
überzeugender argumentiert? Ergebnisse lt. Beobachtungsbogen) bekannt.
Schritt 3:
Rückmeldungen des Publikums
Zusätzlich sollte das Publikum zu
Rückmeldungen einbezogen werden.
einzelnen
Punkten
befragt
bzw.
in
die
Schritt 4:
Rückmeldung des Lehrers/der Lehrerin zum Ablauf der Debatte
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4/2014
NEWS
AB 7A: Pro-Contra-Debatte – Diskussionsleiter/in
TTIP: Chance oder Risiko für Europa?
(Amerikanische Debatte)
Sie sind in der nachfolgenden Debatte der Diskussionsleiter
und haben folgende Aufgaben:
 Sie nehmen eine neutrale Position ein!
 Sie eröffnen die Debatte, indem Sie das Diskussionsthema nochmals
nennen und eine kurze Einleitung geben.
 Sie führen durch die Debatte:
 Sie erteilen dem ersten Redner der Pro-Gruppe das Wort. Jedes
Mitglied hat eine Minute Redezeit. Mit der Stoppuhr können Sie die
Zeit messen. Sollte jemand länger reden, so unterbrechen Sie ihn
mit der Tischklingel.
 Nun hat die Contra-Gruppe eine Minute Zeit, darüber zu
diskutieren, wie auf das Argument der Pro-Gruppe regiert werden
sollte.
 Dann hat der erste Redner der Contra-Gruppe das Rederecht mit
den gleichen Regeln.
 Sie kontrollieren zudem die Einhaltung der Gesprächsregeln (fair
bleiben, niemanden beleidigen, niemanden unterbrechen etc.).
 Sie beenden die Debatte:
 Nachdem alle an der Reihe waren, beschließen Sie die Debatte und
fassen das Ergebnis kurz zusammen. Dann beauftragen Sie die
Jury, sich zur Beratung zurückzuziehen.
Arbeitsblätter 7A bis 7D in Anlehnung an: „Mündliches Argumentieren: Amerikanische Debatte zum Thema
„Soziale Netzwerke im Internet“, Kl.9, Realschule unter www.4teachers.de
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Betriebs- und Volkswirtschaft
4/2014
NEWS
AB 7B: Pro-Contra-Debatte – PRO
TTIP: Chance oder Risiko für Europa?
(Amerikanische Debatte)
Sie sind der Meinung, dass das TTIP-Abkommen
eine große Chance für Europa darstellt und
Handelshemmnisse abgebaut werden müssen.
Arbeitsauftrag:
1. Setzen Sie sich in Ihrer Gruppe zusammen und diskutieren Sie Ihre
gesammelten Argumente, die für TTIP sprechen. Nominieren Sie vier
Gruppenmitglieder und teilen Sie die Argumente auf die Redner auf – jeder
braucht ein Argument, dass durch ein Beispiel belegt werden sollte oder
begründet werden kann.
2. Formulieren Sie die Argumente in kurzen Sätzen aus und überlegen Sie auch,
welche Argumente die Contra-Gruppe bringen könnte – wie könnten Sie
darauf reagieren? Überlegen Sie auch, in welcher Reihenfolge Sie die
Argumente bringen wollen!
3. Im Anschluss finden Sie noch einen Leitartikel, der Ihnen bei Ihrer
Argumentation helfen könnte:
Ohne TTIP droht uns der Abstieg
Der Feldzug gegen das Abkommen schadet der Wirtschaft in der EU und den USA.
Mit dem Beginn des politischen Herbstsemesters nehmen auch die Kampagnen gegen TTIP wieder
Fahrt auf. Dabei weiß die bunte Allianz der Freihandelsgegner zwar genau, was sie will - nämlich
„TTIP stoppen". Die Konsequenzen für den Fall, dass sie ihr Ziel erreicht, bedenkt sie aber nicht.
Denn ohne enge wirtschaftliche Kooperation zwischen USA und EU drohen beide langfristig ihr
Gewicht in der Weltwirtschaft zu verlieren: Die demografische Entwicklung spricht gegen beide
Regionen, China klopft als neue Führungsmacht laut an die Tür. So weiß inzwischen fast jeder, dass
TTIP für das geplante EU-Freihandelsabkommen mit den USA steht. Doch der Grund dafür ist wenig
erfreulich: Chlorhuhn, Gentechnik und die Herrschaft der US-Konzerne über die EU-Gesetzgebung
werde TTIP bringen, trommelt die Ablehnungsfront, ohne viel Rücksicht auf die Belastbarkeit ihrer
Argumente. Denn die Realität sieht anders aus: Tatsächlich hätten die USA wohl am liebsten, dass
Chlorhuhn und Gentechnik ungehindert nach Europa exportiert werden dürfen. Auch EU-Gesetze, die
vor allem US-Konzernen dienen, fände Washington bestimmt toll. Doch dabei kann es sich höchstens
um US-Wunschträume handeln. Die EU-Seite wird weder Chlorhühner zulassen noch ihre
Gentechnikgesetze ändern, um den Freihandel anzuheizen. Das geht aus dem Verhandlungsmandat
eindeutig hervor. Sollten die USA auf das Gegenteil bestehen, gäbe es keine Einigung auf TTIP.
Die angebliche neue Macht der Konzerne bezieht sich darauf, dass US-Firmen die EU und ihre
Mitglieder vor Schiedsgerichten auf Schadensersatz klagen könnten, wenn ihre Investitionen durch
Willkür oder Anlassfallgesetze wertlos würden. Solche Investitionsschutzverträge sind in der
internationalen Handelspolitik aber seit Jahrzehnten gängig. Global gibt es mehr als 2800, allein
Österreich hat mit 62 Ländern welche. Sie folgen meist Regeln von UNO oder Weltbank, auf die
Änderung von Gesetzen kann nicht geklagt werden. Wegen des öffentlichen Widerstands ruhen die
Verhandlungen derzeit. Unbestritten ist, dass die Verhandlungen über die größte Freihandelszone der
Welt zwischen EU und USA nicht einfach sind. Dass die beiden eng kooperieren müssen, wenn sie
führende Wirtschaftsmächte bleiben wollen, ist aber ebenso klar: Globalisierung und damit die Realität
einfach abzulehnen ist als Alternative zu wenig.
(www.wirtschaftsblatt.at, 8.9.2014)
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Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger,
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Betriebs- und Volkswirtschaft
4/2014
NEWS
AB 7C: Pro-Contra-Debatte – CONTRA
TTIP: Chance oder Risiko für Europa?
(Amerikanische Debatte)
Sie sind der Meinung, dass das TTIP-Abkommen
eine große Gefahr für Europa darstellt, da in den USA viel niedrigere
Standards gelten.
Arbeitsauftrag:
1. Setzen Sie sich in Ihrer Gruppe zusammen und diskutieren Sie Ihre
gesammelten Argumente, die gegen TTIP sprechen. Nominieren Sievier
Gruppenmitglieder und teilen Sie die Argumente auf die Redner/innen auf –
jeder braucht ein Argument, dass durch ein Beispiel belegt werden sollte oder
begründet werden kann.
2. Formulieren Sie die Argumente in kurzen Sätzen aus und überlegen Sie auch,
welche Argumente die Pro-Gruppe bringen könnten – wie könnten Sie darauf
reagieren? Überlegen Sie auch, in welcher Reihenfolge Sie die Argumente
bringen wollen!
3. Im Anschluss finden Sie noch einen Artikel, der Ihnen bei Ihrer
Argumentation helfen könnte:
TTIP bringt USA mehr
Agrarprodukte machen zwar nur etwa 15 Milliarden € pro Jahr oder vier Prozent des transatlantischen
Handels aus. Doch in diesem besonders heiklen Bereich hätten die USA deutlich mehr von dem
weitreichenden Freihandelsvertrag TTIP als die EU. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie der
Münchner Wirtschaftsforscher vom Ifo-Institut. Demnach könnte die EU ihre Agrarexporte in die USA
bis 2025 um rund 60 Prozent steigern, die USA ihre Exporte nach Europa umgekehrt aber mit 120
Prozent im Schnitt sogar um das Doppelte. Das würden den aktuellen Handelsüberschuss der EU
gegenüber der USA bei Agrarprodukten von derzeit rund sechs Milliarden € pro Jahr auf null
reduzieren. Die Basis dieser Berechnung ist die Annahme, dass 25 Prozent aller Zölle und nicht
tarifären Handelshemmnisse abgebaut würden. Darunter sind Importquoten und andere Mengenbeschränkungen, regulatorische Unterschiede und bürokratische Anforderungen, die allesamt meistens
mit Tier-und Pflanzenschutz oder dem Schutz der öffentlichen Gesundheit argumentiert werden.
Zahlreiche rote Linien
Unter Handelshürden auf EU-Seite fallen auch die Gentechnikzulassungen in der EU und
Produktstandards, die dem Verbot der Einfuhr von Chlorhühnern zugrunde liegen. Dass die IfoExperten nur mit dem Wegfall eines Viertels der nicht tarifären Hemmnisse rechnen, liegt
offensichtlich auch an den zahlreichen roten Linien im Agrarbereich. "Eine Absenkung von EUStandards erscheint politisch unmöglich", sagt Studienautor Gabriel Felbermayr, Leiter des IfoZentrums für Außenwirtschaft. Zwar werde der Export von rotem und weißem Fleisch sowie
Milchprodukten in die USA mit 404,289 und 240 Prozent am meisten steigen, heißt es in der Studie.
Doch im Bereich der Rinderzucht und im Speziellen der Mutterkuhhaltung erwarten die Ökonomen
massiv verstärkte Konkurrenz aus den USA. Biosprit, Geflügel und der Anbau mancher Getreidesorten könnten ebenfalls unter Druck geraten. Um Marktverwerfungen zu vermeiden werde es auch
unter TTIP Mengenbeschränkungen und Sicherheitsbestimmungen geben, erklärt Felbermayr.
Österreich betroffen
Österreich liegt in seiner Betroffenheit in etwa im EU-Schnitt. Die heimischen Agrarexporte in die USA
lagen 2012 mit knapp 2,2 Milliarden € (= fünf Prozent der Ausfuhren). Für den Export von
Milchprodukten könnte TTIP leicht negative Auswirkungen haben, meinen die Ifo-Ökonomen.
Frankreich und die Niederlande sind mit 19,6 und 13,8 Milliarden € die größten EU-Agrarexporteure.
(www.wirtschaftsblatt.at, 8.9.2014)
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Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger,
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Betriebs- und Volkswirtschaft
4/2014
NEWS
AB 7D: Pro-Contra-Debatte – Jury
TTIP: Chance oder Risiko für Europa?
(Amerikanische Debatte)
Sie agieren während der Debatte als Jury
und haben folgende Aufgaben:
 Sie nehmen eine neutrale Position ein!
 Sie beobachten während der Debatte die Diskussionsteilnehmer/innen und
bewerten sie anhand des Beurteilungsschemas auf der folgenden Seite.
Teilen Sie untereinander die Beobachtung so auf, dass jedes Jurymitglied
auf ein Kriterium achtet.
 Nach der Debatte sprechen Sie innerhalb der Jury über Ihre
Beobachtungen und bestimmen, welche/r Redner/innen am besten
abge-schnitten hat sowie welche Gruppe (Pro- oder Contra) die Debatte
gewonnen hat.
 Geben Sie Ihr gemeinsames Ergebnis mit einer kurzen Erklärung der
Klasse bekannt.
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Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger,
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Betriebs- und Volkswirtschaft
4/2014
NEWS
Beobachtungsbogen Debatte
Name
Waren die Argumente
stichhaltig u. überzeugend?
Bis zu 6 Punkte
Wie wurde auf die Gegenargumente reagiert?
Bis zu 4 Punkte
Hat sich der Redner an die
Regeln gehalten (Sprechzeit, unterbrechen)?
Bis zu 2 Punkte
Wie gut hat sich der
Redner präsentiert (Lautstärke, Gestik, Rhetorik)?
Bis zu 3 Punkte
Gesamtpunkte pro
Redner
Gesamtpunkte PRO
Gesamtpunkte CONTRA
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Betriebs- und Volkswirtschaft
4/2014
NEWS
IB 5: Argumente für und gegen TTIP
PRO
- Freihandel schafft Wohlstand, die
wohlhabendsten Nationen sind offene
Nationen.
- Weiterentwicklung des Handels und
damit mehr Wirtschaftswachstum
- Wegfall von Zöllen und damit leichterer
Zugang zum amerikanischen Markt
- Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Entbürokratisierung und damit auch
Entlastung des Mittelstandes
- niedrigere Kosten durch Harmonisierung
der Standards – über Wettbewerb
niedrigere Verbraucherpreise
- günstigere Produktentwicklungen
- Demokratie bleibt erhalten, da
Verbraucher/in trotzdem selbst
entscheidet, welche Produkte er/sie
kauft (Amerikaner – nein zu RoquefortKäse, Europäer nein zu Chlorhuhn und
Gen-Mais).
- Investitionsschutz schafft für Investoren
mehr Rechtssicherheit (Beispiel: Banken
in Ungarn).
CONTRA
- Vorsorge- versus Risikoprinzip schwer
auf einen Nenner zu bringen
- Risiko, dass Standards eher abgesenkt
werden, um sich zu einigen (Europa
senkt Lebensmittelstandards, Amerika
Standards bei Finanzdienstleistungen)
- Einfluss der großen Konzerne im Vorfeld
der Verhandlungen viel zu groß; wo
bleiben die Interessen der Verbraucher?
- Klagerecht der Investoren ist sehr
gefährlich – private Gerichte entscheiden
über Kosten für Steuerzahler!
- Europa darf nicht zugunsten des Handels
auf seinen Weg verzichten (soziale
Grundrechte, Verbraucher- und
Datenschutz).
- Um technische Standards zu
vereinheitlichen, reicht der
transatlantische Wirtschaftsrat.
- Was bedeutet TTIP für Afrika?
- Große Konzerne werden immer stärker,
ruinöser Preiskampf möglich – die kleinen
Bauern sind die Verlierer.
Anmerkung:
Bei einem solchen Abkommen ist es wichtig, dass es keine Kompromisse bei Gesundheits- und Lebensmittelstandards gibt. Das Abkommen ist eine Chance, den Handel
zwischen der EU und den USA zu erleichtern und Handelshemmnisse abzubauen, aber
es darf nicht dazu führen, dass wir auf Demokratie verzichten müssen. Die Ängste der
Bürger/innen sind berechtigt, da alles hinter verschlossenen Türen abläuft. Noch ist
das Abkommen nicht beschlossen, aber das Ergebnis könnte die oben genannten
Risiken mit sich bringen. Die EU-Bürger/innen müssen sich im Rahmen der Zivilgesellschaft wehren und damit eine Aufweichung ihrer Rechte verhindern. Beim Thema
„Investitionsschutz“ rudert die EU-Kommission bereits zurück – dies zeigt, dass es sich
lohnt, aufzustehen und sich zu wehren.
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4/2014
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AB 8: Kreuzworträtsel
Versuchen Sie, das folgende Kreuzworträtsel zu lösen. Wenn Sie alle gesuchten
Wörter gefunden und die Felder richtig ausgefüllt haben, dann ergeben die grau
hinterlegten Felder einen Ihnen nicht mehr unbekannten Begriff:
1.
Wie wird ein internationaler Güterhandel bezeichnet, der frei von jeglicher
handelspolitischer Beeinflussung ist?
2.
Wie wird das seit 1994 bestehende Freihandelsabkommen in Nordamerika
abgekürzt?
3.
Mitgliedstaat des nordamerikanischen Freihandelsabkommens
4.
TTIP ist die Abkürzung für … Handels- und Investitionspartnerschaft.
5.
Was muss bei Einfuhren (gewisser Warengruppen) in die USA derzeit
bezahlt werden?
6.
Partnerstaat des TTIP-Abkommens
7.
Wer verhandelt in Sachen TTIP für die Europäische Union?
8.
Wer wurde vor kurzem als Präsident des in Frage 7 gesuchten Organs
abgelöst?
9.
Welche Detailbilanz der Leistungsbilanz ist betroffen, wenn ein
österreichisches Unternehmen eine Maschine in die USA exportiert?
10. Auf welcher Seite der gesuchten Bilanz (siehe Frage 9) wird der
Maschinenexport erfasst?
11. Welcher Ökonom ist bekannt für das Modell der absoluten Kostenvorteile?
12. Wie wird die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen noch bezeichnet?
Achtung:
 Die Buchstaben „Ä“, „Ö“ und „Ü“ werden in einem Kästchen erfasst.
 Zusammenhängende Begriffe werden ohne Leerraum geschrieben.
2.
10.
1.
7.
6.
8.
3.
5.
11.
12.
9.
4.
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4/2014
NEWS
AB 9: Das TTIP-Abkommen in drei Minuten erklärt
Rufen Sie bitte im Internet folgenden Link auf:
http://www.youtube.com/watch?v=sU3Opm3NUn0 .
Unter diesem Link finden Sie ein kurzes und interessantes Video, in dem das
Freihandelsabkommen TTIP auf einfache Art und Weise erklärt wird. Bitte sehen
Sie sich das Video aufmerksam an (falls notwendig auch ein zweites Mal) und
beantworten Sie dann mithilfe Ihres bereits erworbenen Wissens und unterstützt
durch das Video die folgenden Fragen:
1. Wer sind die Verhandlungspartner des geplanten Freihandelsabkommen TTIP?
2. Was versteht man – einfach gesagt – unter dem Begriff Freihandelszone?
3. Für was steht die Abkürzung „TTIP“? (bitte ergänzen!)
T______________________________
T______________________________ and
I______________________________
P______________________________
4. Nach Abschluss des TTIP-Abkommens würde die Erdnussröstmaschine von
Peter in der EU gleich viel kosten wie in den USA. Aus diesem Grund kann
Peter auch mehr Maschinen verkaufen. Welche drei wesentlichen volkswirtschaftlichen Vorteile werden in diesem Zusammenhang häufig genannt?

_________________________

_________________________

_________________________
5. Durch das TTIP-Abkommen sollen auch Gesetze und Standards angeglichen
werden. Welches negative Beispiel aus dem Bereich der Landwirtschaft wird –
im Zusammenhang mit der Angleichung der Gesetze und Verordnungen – im
Video erwähnt? Beschreiben Sie dies bitte stichwortartig!
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4/2014
NEWS
6. Wie Sie bereits mehrfach gehört haben, wird das TTIP-Abkommen geheim
verhandelt. Wie viele Menschen sind vom neuen Freihandelsabkommen
betroffen?
7. Wer ist für die Verhandlungen des TTIP-Abkommens auf europäischer Ebene
zuständig?
8. Nennen Sie den aktuellen Präsidenten des in Frage 7. gesuchten Organs der
EU sowie seinen Vorgänger?
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4/2014
NEWS
IB 6: Aktuelle Entwicklungen
TTIP ist inzwischen in aller Munde. Weniger bekannt ist bisher das
Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU mit dem Namen CETA
(Comprehensive Economic and Trade Agreement). Dabei soll es Investoren die
gleichen Rechte eröffnen wie TTIP.
Der nachfolgende Zeitungsartikel gibt Ihnen einen ersten Einblick in diese
aktuellen Entwicklungen:
EU und Kanada verkündeten Freihandelspakt
Nach fünfjährigen Gesprächen seien die Verhandlungen zu CETA abgeschlossen,
sagte EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy.
Man habe die Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten, fügte er nach Unterzeichnung einer Deklaration
zum Vertragswerk hinzu. Mit Blick auf Widerstand aus Berlin meinte EU-Kommissionschef Manuel
Barroso: "Alle offiziellen Mitteilungen, die wir aus Deutschland erhalten haben, waren absolut dafür."
Deutschland als größtes EU-Land werde am meisten profitieren. Mit Blick auf Kritik des deutschen
Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel sprach Barroso "vom bestmöglichen Abkommen, das wir haben
können." Zugleich veröffentlichte die EU-Kommission den 1.600 Seiten langen Text der
Vereinbarung.
Dagegen hatte Gabriel zuvor Nachverhandlungen wegen umstrittener Investitionsschutz-Regelungen
verlangt. Diese Klauseln ermöglichen es Unternehmen in Streitfällen, vor einem Schiedsgericht gegen
einzelne Staaten vorzugehen - Kritiker sehen darin eine Tendenz zur Aushöhlung der nationalen
Justiz. Allerdings wird das Abkommen - Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) erst 2016 in Kraft treten. Strittig ist allerdings, ob alle Mitgliedsländer eigens zustimmen müssen.
Außerdem wurde der Abschluss eines Strategischen Partnerschaftsabkommens gefeiert, das eine
Zusammenarbeit in zahlreichen Sektoren vorsieht.
CETA werde durch Abschaffung von Zöllen und anderer Hemmnisse den Handel zwischen Kanada
und der EU um 23 Prozent vergrößern, sagte Barroso. Wachstum und Arbeitsplätze würden gefördert.
"Dies ist wahrlich ein historischer Augenblick." Ähnlich äußerte sich auch der kanadische
Ministerpräsident Stephen Harper. "Jetzt spielen wir in der obersten Liga mit", sagte er.
CETA gilt zugleich als Blaupause für das weitaus wichtigere Freihandelsabkommen zwischen der
USA und der EU (TTIP). Auch hier regt sich aber nach wie vor erheblicher Widerstand - nicht zuletzt
gegen ähnliche Klauseln zum Investitionsschutz. Bereits am Montag beginnt eine neue
Verhandlungsrunde in Washington. Aber erst nächstes Jahr solle das Abkommen unter Dach und
Fach sein.
Nach SPD-Chef Gabriel verlangte am Freitag auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)
Nachverhandlungen. DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte der "Passauer Neuen Presse": "Ich kann der
EU-Kommission nur empfehlen, selbstbewusster aufzutreten." Der Investorenschutz für Konzerne
müsse gestrichen werden. "Denn wenn es diese Möglichkeit bei CETA gibt, aber bei TTIP nicht,
nutzen US-Investoren einfach den Umweg über ihre Tochterfirmen in Kanada, um Schiedsgerichte
einzuschalten", meinte Hoffmann. Die Grünen in Europa und Kanada beklagten mangelnde
Transparenz bei den Verhandlungen. Zudem dürfe es keine "private Rechtsprechung" geben, das
Abkommen könnte "das demokratische Fundament" beider Staaten unterhöhlen.
Die noch amtierende EU-Kommission will von Nachverhandlungen nichts wissen. "Wenn wir die
Verhandlungen neu eröffnen, ist das Abkommen tot", sagte Handelskommissar Karel de Gucht der
"Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
(Quelle: APA/DPA | 26.09.2014)
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