Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS „Lass uns tauschen – TTIP“ [Das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU] 1. Zum Thema TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership – ist zurzeit aus den Schlagzeilen nicht wegzudenken. Mit diesem Handels- und Investitionsabkommen wollen die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika die größte Freihandelszone der Welt kreieren. Laufend werden Bürger und Bürgerinnen dazu aufgefordert, Petitionen gegen das Abkommen zu unterschreiben und gegen TTIP zu demonstrieren. Zum Synonym dieser Protestbewegungen ist das „Chlorhendl“ geworden – der Name stammt von der in den USA üblichen Methode, Bakterien und Keime von Hühnerfleisch mittels Chlor zu entfernen. Aber TTIP ist mehr als bloß die Anpassung von Lebensmittelstandards. Was ist TTIP? Welche Motive gibt es dafür? Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus diesem Abkommen? Wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass es zum Abschluss dieses Abkommens kommt? Der nachfolgende Zeitungsausschnitt zeigt auf, wie „verfahren“ die Situation im Moment ist: Eine Schwedin soll Abkommen mit USA retten Die neue Handelskommissarin muss für Transparenz sorgen, die Washington nicht will. Befürworter fühlen sich an die Wand gedrückt. Die Gegner des Freihandelsabkommens mit den USA (TTIP) bekommen fast täglich neue Munition. Informationen zu unkontrollierten Chemikalien, aufgekauften Wasserversorgern oder skrupellosen USKonzernen tauchen auf. Die Befürworter fühlen sich von der negativen Stimmungsmaschinerie an die Wand gedrückt. Der Welle von Gerüchten, Halbwahrheiten und plumpem Antiamerikanismus können sie wenig entgegensetzen. Mit ein Grund ist, dass die Dokumente zu den Positionen beider Seiten und zu den bisherigen Verhandlungen nicht veröffentlicht wurden. Nicht nur die TTIP-Gegner, auch die Befürworter wie etwa der deutsche Industrieverband (BDI) fordern deshalb endlich mehr Transparenz bei den EU/USA-Gesprächen.Um das Abkommen zu retten, will der neue EUKommissionspräsident, Jean-Claude Juncker, der Schwedin Cecilia Malmström die Zuständigkeit für TTIP übertragen. Mit ihrer skandinavischen Offenheit soll sie für die gewünschte Transparenz sorgen. Die bisherige Innenkommissarin dürfte, wie es aus der Kommission heißt, vor allem deshalb dem deutschen EU-Kommissar Günther Oettinger vorgezogen worden sein. Auch er hat sich für den Handel beworben. Doch auch Malmström könnte am Unwillen der amerikanischen Seite scheitern. Die US-Verhandler pochen darauf, dass bisher alle internationalen Handelsabkommen hinter verschlossenen Türen ausverhandelt wurden. Üblich ist tatsächlich, dass erst das Endergebnis den zuständigen Parlamenten zur Genehmigung vorgelegt wird. Berlin drängt zu Transparenz Die deutsche Bundesregierung, die als Verfechter von TTIP gilt, hat bereits bei der scheidenden Kommission interveniert, doch zumindest von EU-Seite mehr Offenheit zuzulassen. Die Stimmung drohe zu kippen, hieß es aus Berlin. Immerhin entschlossen sich der scheidende EU-Handelskommissar, Karel de Gucht, und sein Team dazu, einem kleinen Kreis Einblick in das Verhandlungsmandat und einige Dokumente zu geben. Zugelassen wurden neben Repräsentanten der Mitgliedstaaten einige EU-Abgeordnete, die im Handelsausschuss des Europaparlaments mit TTIP befasst sind, sowie 14 Vertreter von Industrie und Zivilgesellschaft. Sie dürfen jedoch nur in verschlossenen Räumen, ohne Kopier- und Abschrift Möglichkeit in den Dokumenten lesen. Die Angst war zu groß, dass Teile des Vertrags an die Öffentlichkeit dringen könnten, bevor sie überhaupt abgeschlossen © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS sind. Diese Vorgangsweise hat schließlich nicht dazu beigetragen, das wachsende Misstrauen abzubauen – eher im Gegenteil. Ob Cecilia Malmström das Abkommen noch retten kann, ist fraglich. Immerhin dürfte die Schwedin Transparenz weit mehr als Selbstverständlichkeit erachten als ihr Vorgänger, der zu Beginn der Gespräche nur wenig auskunftsfreudig war. De Gucht hatte im Herbst 2013 auf Fragen, ob künftig Chlorhühner und Hormonfleisch aus den USA auf den EU-Markt drängen würden, nur verärgert reagiert und darauf verwiesen, dass es doch um weit Wichtigeres gehe. Die Symbolkraft des Chlorhuhns hatte er unterschätzt. (www.diepresse.com, 18.09.2014, stark gekürzt) Mithilfe dieser Unterrichtsmaterialien sollen die Schüler/innen Antworten auf folgende Fragen des eigentlichen Themas (TTIP-Abkommen) geben können: Welche Ziele werden mit dem Abschluss des TTIP-Abkommens verfolgt? Welche zentralen Inhalte sollen durch das TTIP-Abkommen geregelt werden? In welcher Form/unter welchen Rahmenbedingungen wurde/wird verhandelt? Wo liegen die Chancen und Risiken des Abkommens aus der Sicht Europas? Welche Argumente für und gegen das Abkommen können angeführt werden? 2. Didaktische Tipps und Hinweise Diese oben angeführten zentralen Fragen sollen mittels der ausgearbeiteten Unterrichtsmaterialien beantwortet werden. Vorweg könnten/sollten folgende Fragenbereiche – im Sinne von Eingangsvoraussetzungen – im Unterricht wiederholt bzw. vermittelt werden: Was sind die Ursachen bzw. Gründe, warum Außenhandel betrieben wird? Welchen Stellenwert hat der Außenhandel für die österreichische Wirtschaft und die Europäische Union? Was ist unter den Begriffen „Freihandel“ und „Protektionismus“ zu verstehen? Welche wichtigen Freihandelszonen bzw. –abkommen gibt es weltweit? Die vorliegenden didaktischen Materialien können sowohl im BW-Unterricht (Thema: Außenhandel) als auch im VWL-Unterricht eingesetzt werden. Sie sind so aufgebaut, dass im ersten Teil der Unterlagen der Außenhandel (Ursachen/Gründe, Stellenwert des Außenhandels und die Freihandelsabkommen) überblicksartig behandelt wird und erst dann auf das Kernthema „TTIPAbkommen“ eingegangen wird. Den Abschluss bilden Materialien zur Durchführung einer Pro-Contra-Debatte. Die Schüler/innen sollen sich anhand der zur Verfügung stehenden Materialien eine eigene Meinung bilden und diese auch argumentativ begründen können. Gerade im Zusammenhang mit dem TTIP-Abkommen ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen (=Zivilgesellschaft) Einfluss auf die Verhandlungen nehmen und dazu beitragen, dass auch auf die Rechte der Verbraucher Rücksicht genommen wird und nicht nur die Wünsche der Großkonzerne umgesetzt werden. Die Unterrichtsmaterialien gliedern sich in folgende Teile: Teil Teil Teil Teil Teil I: II: III: IV: V: Einstieg – Außenhandel [warum? Stellenwert? Abkommen?] Basisteil – TTIP-Abkommen Vertiefungsteil – Pro-Contra-Debatte zum TTIP-Abkommen Abschluss – Video und Kreuzworträtsel Aktuelle Entwicklungen © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Wichtig: Die nachfolgend vorgestellten didaktischen Aufgabenstellungen können auch weitgehend unabhängig voneinander eingesetzt werden. Einige Teilbereiche der Aufgabenstellungen eignen sich auch speziell für den Einsatz in NotebookKlassen. Teil I: Einstieg – Außenhandel [Warum? Stellenwert? …?] Aufgabe 1: Karikatur „TTIP – das trojanische Pferd“ und „Wichtige Außenhandelspartner Österreichs im Jahre 2013 Der Einstieg in das Thema erfolgt mittels der Karikatur „TTIP – das trojanische Pferd“ (PP-Folie Nr. 2). Grundsätzlich soll vorweg versucht werden, das bereits vorhandene Wissen zum Themenbereich „Freihandel“ zu sammeln und einzuordnen. Nachdem angenommen werden kann, dass die Schüler/innen aber relativ wenig über dieses Themenfeld wissen, wird die Metapher des trojanischen Pferds (siehe nachstehende Kurzerklärung) als Anlass genommen, den Themenblock rund um den Außen- und Freihandel sowie die Details zum Freihandelsabkommen schrittweise aufzuarbeiten und zu entschlüsseln. Das Trojanische Pferd war in der griechischen Mythologie ein hölzernes Pferd, in dessen Bauch Soldaten versteckt waren. Die Soldaten öffneten nachts die Stadttore Trojas von innen und ließen das Heer der Griechen ein. Mit dieser Kriegslist gewannen die antiken Griechen den Trojanischen Krieg. Im übertragenen Sinne versteht man unter einem „trojanischen Pferd“ vordergründig jede List oder Strategie, welche zum Ziel hat, harmlos getarnt in einen sicheren geschützten Bereich eingelassen zu werden. So ist beispielsweise heute in der EDV das Trojanische Pferd ein Begriff für ein derartiges Schadprogramm. (http://de.wikipedia.org/wiki/Trojanisches_Pferd, gekürzt) Herr Stefan Roth, Zeichner dieser Karikatur, sieht das TTIP-Abkommen seiner Sicht (!) als ein Trojanisches Pferd, das nun vor den Toren Europas der USA steht – gefüttert von skrupelloser Geldgier und Machthunger Konzerne und Wirtschaftsoberen (Textierung der Karikatur laut Website Karikaturisten). aus und der des Mithilfe des Arbeitsblattes „Wichtige Außenhandelspartner Österreichs im Jahre 2013“(AB 1) soll versucht werden, den Wissensstand der Schüler/innen zu erheben bzw. anzugleichen. Die Fragen können in Einzel- bzw. Partnerarbeit gelöst und dann im Plenum besprochen werden. Aufgabe 2: Basisinformationen zum Außenhandel In diesem Themenblock werden anhand der PP-Folien Nr. 4–8 und mithilfe des AB 2 – je nach Vorwissen der Schüler/innen – folgende Fragen mehr oder weniger intensiv bearbeitet: Was ist Außenhandel? (Begriffsklärung) Was sind die Ursachen bzw. Gründe, warum Außenhandel betrieben wird? Die 20 wichtigsten Handelspartner der EU-27 © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Aufgabe 3: Freihandel, Freihandelsabkommen bzw. -zonen Anhand der PP-Folien Nr. 9–16 werden folgende Fragenbereiche näher behandelt und mithilfe des AB 3 gefestigt: Was ist unter den Begriffen „Freihandel“ und „Protektionismus“ zu verstehen? Welche wichtigen Freihandelszonen bzw. –abkommen gibt es weltweit? Achtung: Zum Zwecke der Lernertragssicherung erhalten die Schüler/innen zwei Informationsblätter (IB 1: Außenhandel - Zusammenfassung; IB 2: Freihandel, Freihandelsabkommen bzw. -zonen), die nochmals individuell (am besten als Hausübung) zu lesen sind. Aufgabe 4: NAFTA – kritisch betrachtet Als weitere Hausübung erhalten die Schüler/innen das AB 4 (NAFTA – kritisch betrachtet) mit einem Zeitungsartikel, zu dem sie Fragen beantworten müssen. Ziel ist es, die Schüler/innen anhand der kritischen Aussagen zur Freihandelszone NAFTA ebenso für eine inhaltlich intensive und faire Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Thema „TTIP“ zu sensibilisieren. Teil II: Basisteil – TTIP-Abkommen Aufgabe 5: TTIP-Abkommen – Einstieg Einstieg ins das konkrete Thema „TTIP“ mittels aktueller Schlagzeilen. Die Schüler/innen erhalten das AB 5 (TTIP-Abkommen – Einstieg) und überlegen sich in Einzelarbeit, was sie gerne über TTIP wissen möchten. Im Anschluss wird von der Lehrkraft erhoben, was die Schüler/innen bereits tatsächlich über TTIP wissen. Zurzeit laufen ja zahlreiche Petitionen gegen dieses Freihandelsabkommen. Auch wenn die Schüler/innen keine Wirtschaftszeitungen lesen, müss(t)en sie eigentlich schon etwas darüber gehört haben (zumindest das „Chlorhendl“ sollte ein Begriff sein). Aufgabe 6: TTIP-Abkommen – Basisinformationen Mithilfe der PP-Folien Nr. 18–28 werden den Schülerinnen und Schülern nun die wichtigsten Informationen bzw. Antworten zu folgenden Fragen vermittelt/gegeben: Was ist TTIP? Wer verhandelt das TTIP-Abkommen? In welcher Form wird verhandelt? Wie sieht der Ablauf der Verhandlungen aus? In welcher Form wird verhandelt? Welche Ziele verfolgen die Verhandlungspartner? Was sind die Kernpunkte des geplanten TTIP-Abkommens? Bei der Besprechung der einzelnen Punkte sollte in einem ersten Schritt darauf geachtet werden, den aktuellen Informationsstand objektiv vorzustellen bzw. zu erklären. In einem zweiten Schritt sollten aber auch die jeweiligen Kritikpunkte der Gegner des Abkommens angesprochen werden. Damit sollte gewährleistet werden, dass die Schüler/innen für den Fragenkomplex „TTIP“ sensibilisiert werden und damit in der Lage sind, sich eine eigene Meinung zu bilden. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Achtung: Zum Zwecke der Lernertragssicherung erhalten die Schüler/innen ein umfangreiches Informationsblatt (IB 3: TTIP-Abkommen – im Überblick), das nochmals individuell (am besten als Hausübung) zu lesen ist und dessen Inhalte auch prüfungsrelevant gemacht werden könnten. Aufgabe 7: TTIP – Versuch einer Zusammenfassung Es gibt zahlreiche interessante Videobeiträge zum Themenkomplex TTIP, in denen die Vorteile und Risiken dieses Abkommens überblicksartig aufgezeigt werden. Im Sinne einer Zusammenfassung und der Einstimmung bzw. Vorbereitung auf die Durchführung einer Pro-Contra-Debatte empfehlen wir – zur Auswahl – folgende zwei Videobeiträge: „Fluch oder Segen? TTIP – Das Freihandelsabkommen“ (Videolink: http://www.youtube.com/watch?v=jT7NhLTRcmo) Die Community-Journalisten Freddy und Michi erläutern in diesem Beitrag (Dauer: 10 Minuten) alle zentralen Punkte des geplanten TTIP-Abkommens und zeigen die unterschiedlichen Positionen anhand von durchgeführten Interviews auf. TTIP – Gefährliche Geheimnisse (Videolink: http://www.youtube.com/watch?v=znlXPFeg5sw) In diesem Beitrag (Dauer: 90 Minuten), der im Fernsehen (3sat) ausgestrahlt wurde, wird nicht nur in umfassender Form über das TTIP informiert, sondern es werden auch die zahlreichen sensiblen Punkte des geplanten Abkommens aufgezeigt. Teil III: Vertiefungsteil – Pro-Contra-Debatte zum TTIP-Abkommen Aufgabe 8: Pro-Contra-Debatte – Vorbereitung Bereits eine Stunde vor der Durchführung der Pro-Contra-Debatte werden die Schüler/innen in zwei Gruppen eingeteilt (Hinweis: Bei der Pro-Contra-Debatte ist es wichtig, dass die Schüler/innen nicht gefragt werden, welche Position sie einnehmen wollen, sondern die Einteilung sollte unabhängig von der gewünschten Rolle erfolgen, da damit ein größeres Verständnis für entgegengesetzte Positionen erreicht werden kann). Alle erhalten den Auftrag, sich bis zur nächsten Stunde mithilfe des AB 6 (ProContra-Debatte – Vorbereitung) auf die Debatte einzustimmen. Aufgabe 9: Durchführung der Pro-Contra-Debatte Schritt 1: Der Lehrer/Die Lehrerin stellt mithilfe einer kurzen PP-Präsentation die Idee und die Ziele einer Pro-Contra-Debatte vor bzw. erläutert die Regeln sowie die Durchführung der Debatte. Haben die Schüler/innen bereits Erfahrungen mit dieser Methode, kann auf das Infoblatt (IB 4:Die Pro- und Contra-Debatte = kontrolliertes Streitgespräch) und die PP-Präsentation verzichtet werden. Schritt 2: © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Aus den beiden Gruppen (Pro- und Contra-Gruppe) werden je drei Schüler/innen ausgewählt, die bei der Debatte als Jury fungieren (siehe AB 7D: Jury und Beobachtungsbogen) sowie ein/e Diskussionsleiter/in) (siehe AB 7A: Diskussionsleiter/in). Anmerkung: Die Rolle der Diskussionsleiterin/des Diskussionsleiters kann auch von der Lehrkraft übernommen werden – dadurch besteht die Möglichkeit, ein „schleppendes“ Gespräch etwas voranzutreiben bzw. mit Fragen weiterzuhelfen. Die restlichen Schüler/innen erhalten nun die Möglichkeit, jeweils in der Gruppe (Pro-Gruppe – AB 7B, Contra-Gruppe – AB 7C) die vorab gesammelten Argumente zu diskutieren. Dabei sollten sie versuchen, eine Strategie zu entwickeln, wann sie welche Argumente bringen bzw. wie sie auf mögliche Argumente der anderen Gruppe reagieren könnten. Die Gruppen werden aufgefordert, je vier Mitglieder auszuwählen, welche an der Debatte teilnehmen werden. Die restlichen Mitglieder agieren als Publikum. Die Jury sowie der/die Diskussionsleiter/in haben ebenfalls die Möglichkeit, sich vorzubereiten. Die Lehrkraft nutzt die Zeit, um die Gruppen zu unterstützen sowie die räumlichen Voraussetzungen (Tischanordnung) zu schaffen. Schritt 3: Die Debatte wird nach dem zuvor beschriebenen Ablauf durchgeführt. Schritt 4: Die Jury zieht sich kurz zur Beratung zurück. Schritt 5: Die Aufarbeitung der Pro-Contra-Debatte erfolgt in folgenden vier Unterschritten: 1. Rückmeldungen der einzelnen Diskussionsteilnehmer/innen Mögliche Fragestellungen: Wie habe ich mich in meiner Rolle als Diskussionsteilnehmer/in gefühlt? Habe ich inhaltlich „schlüssig“ argumentiert? Wie habe ich rhetorisch agiert? Hat sich an meiner inhaltlichen Position etwas geändert? Ist das Verständnis für die „andere Seite“ gestiegen? 2. Rückmeldungen der Jury Jury präsentiert ihre Beobachtungen bzw. gibt ihre Einschätzungen (z.B. wer hat überzeugender argumentiert? Ergebnisse lt. Beobachtungsbogen) bekannt. 3. Rückmeldungen des Publikums Zusätzlich sollte das Publikum zu einzelnen Punkten befragt bzw. in die Rückmeldungen einbezogen werden. 4. Rückmeldung des Lehrers/der Lehrerin zum Ablauf der Debatte Schritt 6: Die einzelnen Argumente für und gegen TTIP werden nochmals von der Lehrkraft zusammengefasst und eventuell ergänzt. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Zum Zwecke der Lernertragssicherung werden die Argumente von der Lehrkraft auf einem eigenen Informationsblatt zusammengefasst und den Schülerinnen und Schülern in der nächsten Unterrichtseinheit zur Verfügung gestellt. Anmerkung: Eine Variante einer solchen Zusammenfassung finden Sie in Form des IB 5 (Argumente für und gegen TTIP). Teil IV: Abschluss – Kreuzworträtsel und Video Aufgabe 10: Kreuzworträtsel Dieses zusammenfassende Kreuzworträtsel (AB 8) dient dazu, wesentliche Begriffe und Zusammenhänge zum Themenfeld „TTIP-Abkommen“ in „spielerischer Form“ noch einmal zu wiederholen. Das Kreuzworträtsel sollte in Einzelarbeit gelöst werden. Anschließend werden die Ergebnisse verglichen. Aufgabe 11: Das Freihandelsabkommen (TTIP) einfach erklärt (Video) Im Rahmen dieses „explain-it“-Beitrags (Dauer: 3 Minuten) wird das komplexe Thema TTIP beeindruckend und einfach auf den Punkt gebracht. Videolink:https://www.youtube.com/watch?v=sU3Opm3NUn0 Die Schüler/innen erhalten den Auftrag, das Video „TTIP – Explainity“ zu Hause anzusehen und anhand des AB 9 (Das TTIP-Abkommen in drei Minuten erklärt) die entsprechenden Fragen zu beantworten. Dies soll zur Ergebnissicherung und als abschließende Zusammenfassung des Themas dienen. Teil V: Aktuelle Entwicklungen TTIP ist inzwischen in aller Munde. Weniger bekannt ist bisher das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU mit dem Namen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Dabei soll es Investoren die gleichen Rechte eröffnen wie TTIP. Fünf Jahre lang wurde über ein Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU gefeilscht. Die Gesprächspartner sind sich einig, die Verhandlungen abgeschlossen – doch ob das Abkommen je in Kraft treten wird, ist ungewiss. Denn rechtzeitig zum Abschluss der Verhandlungen ist in den EU-Mitgliedstaaten der Widerstand gegen das CETAAbkommen erwacht. Der Zeitungsartikel „EU und Kanada verkündeten Freihandelspakt“ (IB 6) gibt einen ersten Einblick in diese aktuellen Entwicklungen. 3. Quellenverzeichnis Reader zur LV „Didaktik der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre II“, Masterstudium Wirtschaftspädagogik SS 2013. (zur Pro-Contra-Debatte) http://de.wikipedia.org/wiki/TTIP, Abfragedatum: 26. September 2014 Klimenta H., Fisahn A., u.a., Die Freihandelsfalle – Transatlantische Industriepolitik ohne Bürgerbeteiligung – das TTIP, vsa-verlag, 2014 Haas, Hans-Dieter, Internationale räumliche Prozesse, Oldenburg, 2006 Wirtschaft: Rahmenbedingungen, Akteure, Weitere Quellen sind direkt bei den jeweiligen Arbeits- und Informationsblättern angeführt. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS 4. Weitere Informationen Weitere zahlreiche Informationen zum können im Internet abgerufen werden. Themenkomplex „TTIP-Abkommen“ 5. Schulbuchbezug Betriebswirtschaft HAK IV SB-Nr.: 150657 ISBN: 978-3-7068-4032-3 Kapitel 3, LE 1 (Ohne Außenhandel funktioniert die Wirtschaft nicht) MANZ Verlag Schulbuch, 2011 Betriebs- und Volkswirtschaft HAS 2 SB-Nr.: 140757 ISBN: 978-3-7068-4370-6 Kapitel 9 MANZ Verlag Schulbuch, 2013 Wirtschaft und Recht 1 SB-Nr.: 2826 ISBN: 978-3-7068-4462-8 Teil Volkswirtschaft Kapitel 4, LE 1 (Internationale Wirtschaftsbeziehungen) MANZ Verlag Schulbuch, 2013 Betriebs- und Volkswirtschaft HLW IV SB-Nr.: 150657 ISBN: 978-3-7068-4032-3 Teil Volkswirtschaft Kapitel 3, LE 6 (Internationale Wirtschaftsbeziehungen) MANZ Verlag Schulbuch, 2011 © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS AB 1:Wichtige Außenhandelspartner Österreichs im Jahre 2013 Versuchen Sie, mithilfe der Grafik die folgenden drei Fragen zu lösen: 1. Welches Land ist der wichtigste Handelspartner für Österreich? 2. Wie hoch ist der Export- und Importanteil vom wichtigsten österreichischen Handelspartner? Exportanteil: _______% Importanteil: ______ % 3. Nennen Sie jeweils zwei in der Grafik abgebildete Länder mit … höheren Importen als Exporten: _______________________________ höheren Exporten als Importen: _______________________________ Zusatzfrage: Was glauben Sie, ist in Österreich die am häufigsten importierte und exportierte Warengruppe? (bitte ankreuzen!) Import: Export: Energie Maschinen und Fahrzeuge Maschinen und Fahrzeuge Bearbeitete Waren Getränke und Tabak Ernährung Rohstoffe Chemische Erzeugnisse © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS AB 2: Basisinformationen zum Außenhandel Beantworten Sie die folgenden fünf Fragen: 1. Die Gründe, warum Außenhandel betrieben wird, sind vielfältig. Nennen Sie jeweils ein Beispiel für die zwei nachfolgend genannten Gründe für den Außenhandel! Nichtverfügbarkeit von Ressourcen: ______________________________ Kostenvorteile: _______________________________________________ 2. Welche der folgenden Güter sind homogene Güter? (bitte ankreuzen!) Beispiele Getreide Autos Kaffee Computer Möbel Baumwolle Stahl homogene Güter heterogene Güter 3. Nennen und erklären Sie – in kurz gefasster Form – mindestens drei Vorteile, die sich durch den Außenhandel ergeben? (Verwenden Sie auch die Rückseite dieses Blattes für Ihre Antwort!) 4. (a) Gibt es Ihrer Ansicht nach auch Nachteile des Außenhandels? Wenn ja, welche? Bitte auflisten und in überblicksartiger Form begründen! (Verwenden Sie die Rückseite dieses Blattes für Ihre Antwort!) (b) Versuchen Sie jeweils Gegenargumente zu finden bzw. zu formulieren. (Verwenden Sie die Rückseite dieses Blattes für Ihre Antwort!) © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS 5. Welche drei Länder bzw. Handelspartner sind die wichtigsten Absatzmärkte der EU? Aus welchen drei Ländern wird am meisten importiert? © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Export 1. 2. 3. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler Import 1. 2. 3. www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS AB 3: Freihandel, Freihandelsabkommen bzw. -zonen 1. Kennzeichnen Sie die Länder, die Mitglied der EFTA sind, bzw. färben Sie diese ein! 2. Welche Bedeutung hat die EFTA heute? Versuchen Sie, mithilfe von Internetrecherchen erste Antworten zu finden. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS 3. Kennzeichnen Sie die Länder, die Mitglied der NAFTA sind bzw. färben Sie diese ein! 4. Schätzen bzw. stellen Sie mithilfe von Internetrecherchen fest, wie hoch das jährliche Handelsvolumen (in USD) innerhalb der NAFTA ist? (bitte ankreuzen!) □ □ □ 450 Milliarden 1 Billion 10 Billionen USD USD USD © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS IB 1: Außenhandel – Zusammenfassung Im nachfolgenden Text finden Sie nochmals – im Sinne einer Zusammenfassung bzw. zum Zwecke der Lernertragssicherung – zentrale Antworten auf die beiden Fragen: Was ist Außenhandel? (Begriffsklärung) Was sind die Ursachen/Gründe, warum Außenhandel betrieben wird? Was ist Außenhandel? Außenhandel ist der Austausch von Gütern im Export, Import und Transitgeschäft, wobei die Binnengrenzen überschritten werden. Inländische Wirtschaftssubjekte gehen mit ausländischen Wirtschaftssubjekten Handelsbeziehungen ein. Was sind die Ursachen/Gründe, warum Außenhandel betrieben wird? Die eigene Volkswirtschaft kann das nachgefragte Gut … ►nicht, ►nicht in ausreichender Menge oder ►nicht in der geforderten Qualität herstellen. Die eigene Volkswirtschaft könnte zwar das nachgefragte Gut herstellen, aber dies nur zu überhöhten Preisen. Im Detail können folgende Hauptgründe angeführt werden: 1. Nichtverfügbarkeit von Ressourcen Der Mangel an Ressourcen oder andere Produktionsfaktoren, aber auch natürliche Ursachen wie das Klima oder spezielle Präferenzen machen es einer Volkswirtschaft nicht möglich, alle Produkte in der benötigten Menge selbst herzustellen. Beispiele: Erdöl, Kaffee, Champagner (aus Frankreich) 2. Politische Ursachen Außenhandel ist stets auch eine politische Entscheidung. Die Isolierung einer Volkswirtschaft führt zur Verknappung oft lebensnotwendiger Güter. Die Folgen sind Mangelerscheinungen wie Unterernährung ganzer Bevölkerungsschichten, aber auch militärische Niederlagen. Nur relativ große Volkswirtschaften wie die USA oder China könn(t)en sich weltwirtschaftlich bis zu einem gewissen Grad selbst isolieren und mit Gütern, die die eigene Volkswirtschaft erzeugt, ausreichend versorgen. 3. Kostenvorteile Bei homogenen Gütern spielt der Preis (Kosten) eine wesentliche Rolle. Werden diese Güter in mehreren Ländern in gleicher Qualität hergestellt, können Kostenvorteile eines Landes die Ursache des Güteraustausches sein. Es kommt durch Kostenvorteile in der Produktion zum günstigeren Preis, der ein ausschlaggebender Wettbewerbsvorteil ist. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Kostenvorteile entstehen aus unterschiedlicher quantitativer und qualitativer Ausstattung mit Produktionsfaktoren wie … besser ausgebildete Arbeitskräfte, niedrigeres Lohnniveau, bessere Kapitalausstattung, günstigere klimatische Bedingungen, bessere Böden, niedrigere öffentliche Abgaben. Quelle: Haas, Hans-Dieter, Internationale Wirtschaft: Rahmenbedingungen, Akteure, räumliche Prozesse, Oldenburg, 2006 http://www.handelsakademie.at/fileadmin/DAM/Gegenstandsportale/HAK/Dateien/VWL/10aussenhandel.doc Adam Smith (1723-1790), der Begründer der Volkswirtschaftslehre ging noch davon aus, dass sich Außenhandel nur beim Vorhandensein absoluter Kostenvorteile lohnt. David Ricardo (1772-1825) zeigte aber, dass auch ein Land, das bei allen Gütern über absolute Kostenvorteile verfügt, dennoch Nutzen aus dem Außenhandel ziehen kann, wenn es seine komparativen Kostenvorteile ausnutzt. Die Theorie des komparativen Vorteils besagt, dass die Vorteilhaftigkeit des Handels zwischen zwei Ländern nicht von den absoluten Produktionskosten abhängt, sondern von den relativen Kosten der produzierten Güter zueinander. Quelle: http://www.bpb.de/izpb/8194/theoretische-grundlagen-des-internationalen-handels?p=all Beispiel: © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS IB 2: Freihandel, Freihandelsabkommen bzw. -zonen Im nachfolgenden Text finden Sie nochmals – im Sinne einer Zusammenfassung bzw. zum Zwecke der Lernertragssicherung – zentrale Antworten auf die drei Fragen: Was versteht man unter den Begriffen „Freihandel“ und „Protektionismus“? „Freihandel“ und „Protektionismus“ – welche Vorteile haben diese beiden Konzepte? Welche wichtigen Freihandelszonen bzw. -abkommen gibt es weltweit? Was versteht man unter den Begriffen „Freihandel“/„Protektionismus“? Freihandel findet statt, wenn der Staat, häufig aufgrund internationaler Verträge, in die Außenwirtschaft nicht bzw. nur leicht regulierend eingreift. Die Idee des Freihandels wurzelt im Liberalismus. Die Vertreter des Liberalismus sind überzeugt, dass der Wohlstand aller Länder am größten ist, wenn staatliche Beschränkungen des internationalen Handels beseitigt sind. Das Gegenteil dazu verkörpert der Protektionismus, der für den Aufbau von Handelshemmnissen eintritt. Die Mitglieder einer Freihandelszone bauen die zwischen ihnen bestehenden Handelsbeschränkungen (z.B. Zölle, Quoten) ab. Gegen Drittländer besteht volle zoll- und handelsrechtliche Autonomie. Ziel ist, durch den Zusammenschluss Handelshemmnisse zu beseitigen und damit Behinderungen im Wirtschaftsverkehr zwischen Ländern und Regionen abzubauen. Freihandel und Protektionismus – welche Vorteile haben diese beiden Konzepte? Freihandel (tritt für den Abbau von Handelshemmnissen und die gegenseitige Öffnung der Märkte ein) Freihandel fördert Wettbewerb und Innovationsdynamik und bindet Kapital und Arbeitskräfte nicht in „alten“ Produktionszweigen. Freihandel sichert langfristig Arbeitsplätze. Die Öffnung der Märkte von Industrieländern für Einfuhren aus Entwicklungsländern ermöglicht dieses Wachstum aus eigener Kraft. „Erziehungszölle“ sind mit Freihandel vereinbar, wenn sie nicht zu dauerhaften Schutzzöllen werden. Freihandel verbilligt Verbraucherpreise und Vorprodukte. Die Errichtung von Einfuhrhemmnissen provoziert Vergeltung („Handelskrieg“) Protektionismus (tritt für den Schutz des heimischen Marktes durch Aufbau von Handelshemmnissen ein) Protektion kann einseitige Spezialisierung verhindern. Protektionismus bietet Schutz vor gesundheits- oder umweltgefährdenden Einfuhren und unfairen Handelspraktiken. Protektion kann Strukturanpassungsprozesse verlangsamen und sozial abfedern. „Junge“ Industriezweige benötigen zeitweiligen Schutz bis zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Politisch und militärisch wichtige Industrien bleiben erhalten (Argument der Versorgungssicherheit). Zölle und Steuern auf Importe sind Einnahmequellen für den Staatshaushalt. Quelle: http://www.bpb.de/izpb/8194/theoretische-grundlagen-des-internationalen-handels?p=all © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Welche wichtigen Freihandelszonen bzw. –abkommen gibt es weltweit? Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Freihandelsabkommen in kurz gefasster Form: NAFTA (North American Free Trade Agreement) Gründung: 1994 Mitgliedsländer: USA, Kanada und Mexiko Ziele: ►Abschaffung zahlreicher Zölle, zeitliche Aussetzung anderer Zölle ►ABER: Bestimmungen nehmen keine Vorrangposition gegenüber nationalem Recht ein. Bedeutung: Die NAFTA ist neben dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die weltweit wichtigste Freihandelszone. EFTA (European Free Trade Agreement) Gründung: 1960 (zum Schutz der Handelsinteressen derjenigen europäischen Staaten gegründet, die nicht der EG angehörten) Mitgliedsländer: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz Ehemalige: GB, DK, P, A, FIN, S Ziele: ►Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten ►Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit Bedeutung: hat an Bedeutung verloren; mit Ausnahme der Schweiz bilden die EFTA- und die EU-Länder seit 1994 den sog. Europäischen Wirtschaftsraum. AFTA (ASEAN-Free Trade Area – Abkommen der ASEAN-Staaten) Gründung: 2003 Mitgliedsländer: Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam Ziele: ►Verbesserung der wirtschaftlichen Grundlagen am Weltmarkt durch Absenkung der Zollbarrieren unter den Mitgliedern ►Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsraumes für ausländische Investoren. Bedeutung: mit einer Bevölkerung von über 590 Millionen Menschen größerer Wirtschaftsraum als die Europäische Union MERCOSUR (MercadoComún del Sur –Gemeinsamer Markt d. Südens) Gründung: 1991 Mitgliedsländer: Argentinien, Brasilien, Uruguay, Paraguay, Venezuela Ziele: ►stufenweiser Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen ►Schaffung einer Zollunion und eines gemeinsamen Außenzollsystems ►Handelsliberalisierung mit Drittstaaten ►Koordinierung der Wirtschaftspolitik Bedeutung: Binnenmarkt mit mehr als 260 Millionen Menschen Quelle: de.wikipedia.org © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS AB 4: NAFTA – kritisch betrachtet Lesen Sie den folgenden Zeitungsartikel und beantworten Sie die anschließenden Fragen: Die großen Verlierer der Freihandelszone NAFTA Es war eine Premiere im internationalen Handel: Mit dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA) schlossen sich vor 20 Jahren mit den USA und Kanada sowie Mexiko erstmals zwei Industriestaaten und ein Entwicklungsland zu einem gemeinsamen Binnenmarkt zusammen. Das Abkommen trat am 1. Januar 1994 in Kraft und schuf die damals größte Freihandelszone der Welt. Zwei Jahrzehnte später fällt die Bilanz des „North American Free Trade Agreement“ gemischt aus: Der Vertrag kurbelte zwar den Handel in der Region an, aber neben Gewinnern gab es auch Verlierer im liberalisierten Markt. Seit Vertragsunterzeichnung hat sich der Handel innerhalb der NAFTA auf über eine Billion Dollar (731 Milliarden Euro) jährlich verdreifacht. Über 460 Millionen Menschen leben in dem Binnenmarkt aus drei Staaten. Die USA exportieren mehr Güter nach Mexiko als nach China, Brasilien, Indien und Russland zusammen. Mexiko verkauft mehr als 80 Prozent seiner Exporte an die Vereinigten Staaten und Kanada. „NAFTA war ein großer Schritt hin zu gemeinsamem Wohlstand in der Hemisphäre“, sagte US-Außenminister John Kerry kürzlich. Handel mit Mexiko enorm wichtig für die USA In den USA hängen sechs Millionen Arbeitsplätze am Handel mit Mexiko. Dabei war das Freihandelsabkommen zunächst auch in den USA umstritten. Nachdem der damalige Präsident George H. W. Bush den Vertrag 1992 gemeinsam mit seinem mexikanischen Kollegen Carlos Salinas und dem kanadischen Premier Brian Mulroney unterzeichnet hatte, traf sein demokratischer Nachfolger Bill Clinton im Ringen um die Ratifizierung im Kongress vor allem innerhalb der eigenen Partei auf erheblichen Widerstand. Die Gewerkschaften befürchteten eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins günstigere Mexiko, was sich schließlich nicht bewahrheiten sollte. In Mexiko formierte sich vor allem unter Bauern der Widerstand gegen die Liberalisierung der Märkte. „Bei jedem Handelsabkommen gibt es Gewinner und Verlierer“, sagt Joy Olson vom Forschungsinstitut „Washington Office on Latin America“ (WOLA). Die „NAFTA ist da keine Ausnahme.“ Kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe in Mexiko leiden unter dem Wettbewerbsdruck der US-Agrarunternehmen. Heute ist Mexiko ein Netto-Importeur von landwirtschaftlichen Produkten. Großkonzerne konnten hingegen vom freien Warenverkehr profitieren. Alle drei befinden sich in Gesprächen über einen Beitritt zur Transpazifischen strategischen wirtschaftlichen Partnerschaft (TPP).Mexiko hat bereits einen Vertrag mit der Pazifikallianz geschlossen. „Die Präferenzen der USA haben sich von Kanada und Mexiko nach China verschoben“, sagt die Handelsexpertin María Teresa Gutiérrez Haces von der mexikanischen Nationaluniversität. Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article123252705/Die-grossen-Verlierer-der-Freihandelszone-Nafta.html 1. Wie hat sich der Handel seit Inkrafttreten des Abkommens entwickelt? Nennen Sie konkrete Zahlen! 2. Welche Befürchtungen hatten die Gewerkschaften im Zuge der Verhandlungen? 3. Wer ist der große Gewinner des Freihandelsabkommen, wer gilt als Verlierer? Begründen Sie bitte Ihre Antwort kurz! © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS AB 5: TTIP-Abkommen – Einstieg Das Freihandelsabkommen TTIP sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Viele Organisationen lehnen sich dagegen auf, zahlreiche Petitionen wurden gegen das Abkommen gestartet. Aber was steckt eigentlich wirklich hinter dem TTIPAbkommen? Lesen Sie bitte die unten abgebildeten Kurztextierungen durch und formulieren Sie drei Fragen, auf die Sie gerne im Zusammenhang mit dem geplanten TTIPAbkommen eine Antwort hätten. Chlorhuhn gegen Jobs Es ist ein Thema, das kaum jemanden kalt lässt. Kein Wunder, denn es gibt fast keinen Lebensbereich, den das geplante Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU nicht betreffen würde. Die Palette reicht von Lebensmitteln und Energie über Patentrechte und den Schutz geistigen Eigentums bis zu Arbeits- und Umweltstandards. (Salzburger Nachrichten, 02.05.2014) 1 Abkommen mit USA macht Bauern Sorgen Landwirtschaft. „Nicht alles, was in den USA erlaubt ist, ist in Europa erwünscht“, sagen die Bauern und warnen vor Qualitätsdumping. (Salzburger Nachrichten, 20.01.2014) 2 TTIP – Viele Ängste vor Freihandel mit USA sind unbegründet Die internen Vorgaben für die EU-USA-Verhandlungen über das Freihandelsabkommen (TTIP) haben mit Chlorhuhn, Genmais, Hormonfleisch, Wasserprivatisierung und dem Ende der EU-Standards nichts am Hut. (Das Wirtschaftsblatt, 16.06.2014) TTIP: Grüne fordern Abbruch der Verhandlungen Durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA drohe ein Angriff auf Standards im Sozial- und Lebensmittelbereich, kritisieren Glawischnig und Lunacek. (DiePresse, 22.5.2014) Meine Fragen: © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS IB 3: TTIP-Abkommen – im Überblick Im nachfolgenden Text finden Sie nochmals – im Sinne einer Zusammenfassung bzw. zum Zwecke der Lernertragssicherung – Antworten auf die folgenden Fragen: Was ist TTIP? Wer verhandelt das TTIP-Abkommen? In welcher Form wird verhandelt? Wie sieht der Ablauf der Verhandlungen aus? Welche Ziele verfolgen die Verhandlungspartner? Was sind die Kernpunkte des geplanten TTIP-Abkommens? Was ist TTIP? TTIP = Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP ist ein in Verhandlung befindliches Abkommen zwischen der EU und den USA zur Schaffung der größten Freihandelszone der Welt. Dies soll 800 Millionen Menschen und ein Drittel des Welthandels umfassen. Es stellt einen internationalen, völkerrechtlichen Vertrag zwischen der EU und den USA dar. Wer verhandelt das TTIP-Abkommen? In welcher Form wird verhandelt? Wie sieht der Ablauf der Verhandlungen aus? Am 13. Februar 2013 einigten sich US-Präsident Barack Obama, Ratspräsident Herman Van Rompuy und der Präsident der EU-Kommission José Manuel Barroso grundsätzlich über die Eröffnung von Verhandlungen über das EU-USAFreihandelsabkommen. Der Startschuss für die Verhandlungen erfolgte am 14. Juni 2013. Seitdem verhandelt die Europäische Kommission im Auftrag der EU-Mitgliedsstaaten mit dem US-Handelsministerium. Die Europäische Kommission führt die Verhandlungen mit Drittstaaten auf Grundlage des vom Europäischen Rat erteilten Mandats. Das Europäische Parlament wird nur informiert und ist zur Geheimhaltung verpflichtet. In der EU liegt die Kompetenz für Handels- und Investitionspolitik seit dem Vertrag von Lissabon (2007) auf EU-Ebene. TTIP betrifft aber auch viele Bereiche, die in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fallen (z.B. die Bereiche Sozial-, Umweltpolitik). Trotzdem werden die nationalen Parlamente in die Verhandlungen nicht eingebunden. Vom 19. bis 23. Mai 2014 fand die mittlerweile fünfte Verhandlungsrunde in Arlington (Virginia) statt. Großer Kritikpunkt der bisherigen Verhandlungen war/ist die Geheimhaltung. Alle Papiere, die veröffentlicht wurden, gelangten nur über „Leaks“ an die Öffentlichkeit. Diese Geheimhaltung wurde damit argumentiert, dass sichergestellt werden muss, dass die jeweilige Verhandlungsposition nicht dadurch geschwächt wird, dass konkrete Verhandlungsvorschläge zu früh öffentlich zugänglich sind. Eine Veröffentlichung von Textentwürfen, die noch in Verhandlung stehen, wäre auch nicht im Einklang mit der geltenden österreichischen und EU-Rechtslage. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Mittlerweile sind die Verhandlungspartner zu mehr Offenheit bereit. So wurden im Zuge der letzten Verhandlung fünf EU-Positionspapiere auf der Homepage der EU-Kommission veröffentlicht. Die endgültigen Texte des Abkommens müssen sowohl durch das Europäische Parlament als auch durch die nationalen Parlamente aller 28 EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Im Rahmen dieser Ratifikationsprozesse wird der endgültige Text des Abkommens auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (z. B. auf den „Websites“ des Europäischen Parlaments und des österreichischen Parlaments). Quelle: http://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaft/ttip/Seiten/Mitsprache-und-Transparenz.aspx Die letzte Verhandlungsrunde war für 14. Juli 2014 angesetzt. Man rechnet mittlerweile damit, dass sich die Verhandlungen noch Jahre hinziehen werden – vor allem auch wegen der öffentlichen Proteste. Der Weg zu TTIP (auf EU-Seite) Europäischer Rat Erteilung Mandat Verhandlungen US Handelsministerium Europäische Kommission Vorlage Handelsabkommen Europäisches Parlament + Alle nationalen Parlamente Einstimmige Zustimmung TTIP Welche Ziele verfolgen die Verhandlungspartner? Ziel des neuen Abkommens ist ein Abbau von Handelshemmnissen auf zwei Ebenen. Dies soll einerseits durch ein Verbot von Zöllen, andererseits durch angeglichene Regulierungen erreicht werden. Dadurch soll … ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 0,5% in 10 Jahren (Europa: 119 Milliarden Euro, Amerika: 95 Milliarden Euro), die Schaffung von 400.000 neuen Arbeitsplätzen in 15 Jahren (Vergleich: aktuell 27 Mio. Arbeitslose), die Erhöhung des Durchschnittseinkommens der Arbeitnehmer und die Schaffung eines gemeinsamen Handelsblocks von EU und USA als Gegenpol zu Asien erreicht werden. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Argumentiert werden diese Zahlen mit dem positiven Effekt, den der Abbau von Handelshemmnissen mit sich bringt. Dadurch wird es international tätigen Konzernen möglich, noch kostengünstiger zu produzieren, da für Europa und die USA in gleicher Art und Weise produziert werden kann und keine unnötigen Kosten durch doppelte Zulassung und Kontrollen entstehen. Diese Kosteneinsparungen sowie ein stärkerer Wettbewerb könnten natürlich auch zu niedrigeren Preisen beim Endverbraucher führen. Was sind die Kernpunkte des geplanten Abkommens? 1. Weiterer Abbau von Zöllen 2. Gegenseitige Anerkennung von Gesetzen und Regeln 3. Klagerecht für Investoren 4. Regulatorische Kooperation 1. Abbau von Zöllen Im Warenbereich: Abschaffung noch bestehender Zölle und anderer Beschränkungen (Ausnahme: Für sensible Agrarprodukte sollen längere Zollabbaufristen und/oder Kontingentierung gelten.) Im Dienstleistungsbereich: Erreichung eines höchstmöglichen Liberalisierungsniveaus Anmerkung: In den meisten Bereichen/Branchen gibt es kaum mehr Zölle (Ausnahmen in der Landwirtschaft – bis zu 205% Zölle, um die eigene Landwirtschaft zu schützen); Zölle auf Industrieprodukte wurden von ca. 45% in den Fünfzigerjahren auf rund 4% seit 1994 gesenkt. 2. Gegenseitige Anerkennung von Gesetzen und Regeln (= Angleichung von Standards) Abbau unnötiger Hindernisse für Handel und Investitionen (inklusive nichttarifärer Handelshemmnisse) durch wirksame Kooperationsmechanismen (durch z.B. gegenseitige Anerkennung von Prüfzeugnissen, verstärkte Zusammenarbeit von Regulierungsbehörden, Schaffung gemeinsamer internationaler Standards und Normen). © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Beispiel: Sicherheitsbestimmungen für KFZ sind in den USA und der EU sehr unterschiedlich, das Schutzniveau aber annähernd vergleichbar. Kritik: Die Angleichung der Standards führt dazu, dass man sich bei einem niedrigeren gemeinsamen Nenner trifft, da eine Erhöhung der Standards im jeweiligen Wirtschaftsraum viel zu schwierig durchzusetzen wäre. Viele Kritiker sehen in dem Abkommen die Gefahr, dass Umwelt- und Gesundheitsstandards untergraben werden und Arbeitnehmerrechte aufgeweicht werden. Die angestrebte „Harmonisierung“ von Standards orientiere sich viel zu sehr an den Interessen der Konzerne und Finanz-Investoren, weil Harmonisierung bedeute, dass tendenziell der jeweils niedrigste bzw. wirtschaftsfreundlichste Standard aller Einzelstaaten als Basis für die verbindliche Norm des Vertrags dienen werde. Vor allem bei den Gesundheits-, Lebensmittel- und Umweltstandards befürchten Kritiker ein Herabsetzen der europäischen Standards. Einige Beispiele: ► Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte in Europa. In Amerika sind 90 % des verwendeten Mais, der Sojabohnen und der Zuckerrüben gentechnisch verändert, es gibt keinerlei Kennzeichnungspflicht. ► In Europa ist Fracking sowie die Einfuhr von aus Fracking gewonnenem Erdgas nicht zulässig. ► Behandlung von Schlachtteilen mit Chlor (in Amerika gängiges Verfahren zum Abtöten von Bakterien, z.B. bei Geflügel). Dies ist ein Verfahren, das in der EU nicht zulässig ist. Vorsorgeprinzip versus Risikoprinzip: In der EU gilt bei Produktzulassungen derzeit im Wesentlichen das Vorsorgeprinzip, das heißt, unabhängige Studien müssen nachweisen, dass Produkte unschädlich sind. In den USA ist das umgekehrt: Alles, was nicht nachweislich gefährlich ist, darf produziert und verkauft werden. Der Nachweis dafür kann allerdings Jahre dauern. 3. Klagerecht für Investoren Wenn sich ausländische Investoren durch Gesetze oder Auflagen diskriminiert fühlen, können sie dies vor ganz speziellen Schiedsgerichten geltend machen, die bei der Weltbank oder den Vereinten Nationen (UNO) angesiedelt sind. Ziel ist es, das Vertrauen von Investoren in die Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Gaststaat zu stärken. Laut dem aktuellen „World Investment Report“ der UNCTAD gab es Ende 2012 mehr als 2800 solcher Abkommen. Rund die Hälfte davon wurde von EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen. Quelle: http://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaft/ttip/Seiten/Investitionsschutz.aspx Kritik: Konzerne nutzen diesen Investorenschutz immer stärker dazu, um gegen unliebsame Gesetze und Auflagen der Industriestaaten vorzugehen. Die Verfahren werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt und es gibt keine Möglichkeit, dagegen zu berufen. Die nationalen Gerichte werden umgangen. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Beispiel: Uruguay entschied sich 2006 als erster südamerikanischer Staat, gegen das Rauchen vorzugehen. Es sprach ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden aus, ließ Zigarettenpackungen fast komplett mit Warnbildern bedrucken, erhöhte massiv die Tabaksteuer und verbot es, gleiche Zigaretten unter mehreren Markennamen zu verkaufen. Dagegen klagte der schweizerische Tabakkonzern Philip Morris. Er will „mehrere Milliarden US-Dollar“ von dem Land, dessen gesamter Staatshaushalt weniger als 15 Milliarden Dollar umfasst. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. Grundlage ist ein sogenanntes Investitionsschutzabkommen, das die Schweiz mit Uruguay 1988 abgeschlossen hatte. Quelle: http://www.n-tv.de/politik/So-gefaehrlich-ist-TTIP-article12786966.html Folgen: Öffentliche Haushalte werden stark belastet. Die Androhung von rechtlichen Schritten internationaler Konzerne führt bereits dazu, dass sich Regierungen gut überlegen werden, welche Gesetze sie beschließen. Es besteht die Tendenz zum Einfrieren bzw. zur Senkung von Standards (d.h. Verschärfungen von Standards werden immer schwieriger). Da die Proteste zu diesem Thema sehr groß waren bzw. sind, setzte die Europäische Kommission die Verhandlungen über diesen Bereich vorübergehend aus und eröffnete die Möglichkeit von sogenannten „öffentlichen OnlineKonsultationen“ (auch in deutscher Sprache möglich!). Dabei können sich Bürger/innen, Unternehmen sowie interessierte Gruppen zu Fragen des Investitionsschutzes im Rahmen der Verhandlungen des TTIP-Abkommens äußern. 4. Regulatorische Kooperation Dies sieht vor, einen eigenen Rat zwischen EU und USA einzurichten, welcher die Aufgabe hat, eine permanente Harmonisierung von bestehenden und zukünftigen Gesetzen und Regeln zu fördern. Kritik: Es soll dabei ein verbindliches Mitspracherecht von Konzernen bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen - noch vor dem Beginn des Gesetzgebungsverfahrens – geben. Damit wird die Macht der großen Konzerne weiter erhöht. Dies führt zu einer Unterwanderung von Demokratie. Die Durchsetzung neuer Standards aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen (z.B. Bisphenol A) wird damit fast unmöglich. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS AB 6: Pro-Contra-Debatte – Vorbereitung TTIP: Chance oder Risiko für Europa? Bereiten Sie sich bitte bis zur nächsten Stunde in folgenden zwei Schritten auf die Debatte vor: Schritt 1: Sehen Sie sich die Debatte unter dem nachfolgend angegebenen Link an: www.youtube.com/watch?v=2KUSHxjjjso. Anne Will – "Streitfall Freihandelsabkommen ..." – 14.5.2014 ARD Chlorhühnchen für Verbraucher, Profite für Konzerne? Landen bald Chlorhühnchen und gentechnisch veränderte Lebensmittel auf deutschen Tellern? Das befürchten Kritiker des geplanten Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA. Verbraucher- und Umweltschützer beklagen fehlende Transparenz bei den Verhandlungen, warnen vor einem demokratischen Kontrollverlust und niedrigeren Standards beim Verbraucherschutz. Die Bundeskanzlerin versichert, zu einer Absenkung von Standards werde es nicht kommen. Vielmehr gehe es um den Abbau von Handelsbarrieren. Geht das Freihandelsabkommen zu Lasten der Verbraucher und profitiert am Ende vor allem die Wirtschaft? Gäste: - Thomas Strobl (CDU, stellvertretender Parteivorsitzender) - Bärbel Höhn (B'90/Die Grünen, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) - Martin Richenhagen (Chef des US-amerikanischen Landwirtschaftsmaschinenherstellers AGCO) - Pia Eberhardt (Mitarbeiterin der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory, CEO) - Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments Schritt 2: Recherchieren Sie zusätzlich in Zeitungen bzw. im Internet, um zusätzliche Argumente für Ihre zugewiesene Position zu finden. Überlegen Sie dabei auch, welche Gegenargumente die andere Gruppe bringen und wie man diese entkräften könnte. Zur Unterstützung Ihrer Argumentation finden Sie nachfolgend ein Streitgespräch zwischen Franz Schellhorn und Karin Küblböck. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Streitgespräch zwischen Franz Schellhorn und Karin Küblböck zu „TTIP“ „Amerikaner vergiften sich auch nicht täglich“ Interview | András Szigetvari STANDARD: Herr Schellhorn, Sie befürworten das Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen Europa und den USA. Gar keine Angst, dass Chlorhühner und Hormonschweine auf unsere Teller kommen? Schellhorn: Wenn man hört, dass in den USA Tiere mit Chemikalien behandelt werden, ist das intuitiv sicher beängstigend. Aber wer sich informiert, was da wirklich dahintersteckt, stellt fest, dass selbst die europäischen Behörden mit Chlordioxid behandelte Hühner nicht für gesundheitsgefährdend halten. Die Amerikaner töten mit dem Chlor Salmonellen und andere Keime ab. Insofern beunruhigt mich die Sache nicht. STANDARD: Alles übertriebene Panikmache also? Küblböck: In den USA gelten nicht so strenge Hygienevorschriften, weshalb die Hühner dort nach der Schlachtung in Chlor getaucht werden müssen. Das wollen die europäischen Konsumenten nicht. Wenn aber auch in Europa billige Chlorhühner importiert werden dürfen, wird der Druck auf die Produzenten hier steigen, die eigenen hohen Standards aufzugeben. Es geht also nicht um ein Chlorhuhn auf dem Teller, sondern um einen Trend zur Deregulierung mit TTIP. Schellhorn: Wichtig wäre es, Lebensmittel zu kennzeichnen. Wenn man das US-Huhn nicht will, sollte man die Entscheidung den Konsumenten überlassen. Aber davor fürchtet man sich, weil es im Hintergrund um etwas anderes geht: Viele denken, die EU-Landwirtschaft wäre gegenüber der amerikanischen nicht konkurrenzfähig. Das ist keine unberechtigte Angst, aber man muss das offen aussprechen und sagen: Wir vertrauen dem Kunden an der Supermarktkasse nicht, weil er die falsche Entscheidung treffen könnte, also die, die wir für falsch halten. Das wäre ehrlicher, als einen Abwehrkampf zu inszenieren: Auch die Amerikaner vergiften sich schließlich nicht täglich. STANDARD: Ist die Idee so schlecht, alle Importe zu erlauben und die Konsumenten entscheiden zu lassen? Küblböck: Ich denke nicht, dass man die Verantwortung an die Konsumenten auslagern kann. Es ist wichtig, dass in Europa bestimmte Chemikalien und Zusatzstoffe verboten sind. Der Widerstand richtet sich dagegen, solche Regulierungen aufzuweichen. Das ist der springende Punkt: In der Debatte ist immer von einem Freihandelsabkommen die Rede, aber das ist falsch. Freihandel zwischen USA und Europa gibt es bereits. Worum es geht, ist ein reines Deregulierungsabkommen. Schellhorn: Es gibt Bereiche wie die Pharmazie, die mit Zöllen abgeschottet werden. Ausschlaggebend sind aber die nicht tarifären Handelshemmnisse: Das sind zahllose, meist sinnlose Regeln, die kleinere und mittlere Unternehmen davon abhalten, Geschäfte in Übersee zu machen. STANDARD: Wie viel wird TTIP für den Wohlstand in Europa bringen? Schellhorn: Man sollte bei dieser Frage eines nicht vergessen: Der Freihandel ist eine Erfolgsgeschichte. Die vergangenen 50 Jahre waren Jahrzehnte des Freihandels, und sie haben mehr Menschen in den Wohlstand geführt, als die 500 Jahre davor. Die heute wohlhabendsten Nationen sind offene Volkswirtschaften. Studien zeigen, dass TTIP besonders für exportstarke Länder von Vorteil wäre. Die Gewinner in Europa wären Deutschland, Österreich, Spanien. Küblböck: Die Armutszahlen sind stark gesunken. Das war aber hauptsächlich wegen der Entwicklung Chinas der Fall. In anderen Regionen wie Afrika ist Armut gestiegen. Und China ist kein typisches © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Freihandelsland: Der Staat schützt seine Währung, seine Finanzmärkte. Dort war es lange Zeit gar nicht leicht, zu investieren. Das war auch alles richtig, denn Freihandel zwischen zwei ungleichen Partnern bedeutet, dass der Schwächere verliert. Schellhorn: Auch wenn China sich nicht voll geöffnet hat, sagen alle namhaften Ökonomen, dass es die Liberalisierung war, von der das Land profitiert hat. Was Afrika betrifft, haben Sie recht: Aber warum hat Afrika nicht gewonnen? Weil es dort keinen Kapitalismus und keine Möglichkeit zu investieren gibt. STANDARD: Glauben Sie auch, dass Europa von TTIP profitieren wird? Küblböck: Die Studien zeigen einen minimalen Wohlstandszuwachs für Europa, die Rede ist von etwa 0,5 Prozent mehr Wirtschaftswachstum in einem Zeitraum von zehn Jahren. Das ist pro Jahr fast gar nichts. Außerdem werden bei diesen Prognosen die Anpassungskosten nicht berücksichtigt. Vieles ist auch schwer zu berechnen: Was heißt es, wenn das Essen nicht mehr die gleiche Qualität hat? Die höheren Krebsraten wird man erst in zehn Jahren sehen. STANDARD: Zu den umstrittensten Punkten bei TTIP zählt die Einrichtung spezieller Schiedsgerichte, vor denen Investoren künftig Staaten klagen können. Was halten Sie beide davon? Küblböck: Ich halte das für bedenklich. Es gibt weltweit 3000 bilaterale Investitionsschutzabkommen, mit denen verschiedene Schiedsgerichte für zuständig erklärt werden. Die meisten dieser Abkommen stammen aus den 1990er-Jahren. Sie räumen den Investoren zu viele Rechte ein, sie sind so vage, dass sich fast alles in sie hineininterpretieren lässt. Deshalb können Staaten, selbst wenn sie legitime Entscheidungen treffen, etwa neue Umweltauflagen einführen, verklagt werden. Die Staaten können dabei nur verlieren: Selbst wenn die Klagen abgeschmettert werden, müssen sie die Kosten für Verfahren übernehmen, und sie erleiden wegen der langen Prozesse einen Reputationsschaden. Schellhorn: Staaten können nicht nur verlieren. Bei den Schiedsgerichten geht es doch nur um eines: Investoren hätten gerne Sicherheit, dass sie nicht enteignet werden und dass sie nicht gegenüber nationalen Anbietern benachteiligt werden. Um das zu gewährleisten, gibt es, wie Sie sagen, bereits 3000 Vereinbarungen, und da gab es nie besondere Probleme. Die österreichischen Banken hätten das auch ganz gern in Ungarn gehabt, damit sie nicht über eine willkürliche Steuer enteignet werden. Es gibt Möglichkeiten, die Schiedsverfahren zu verbessern. Aber gegen Investitionsschutzbestimmungen ist nichts einzuwenden. STANDARD: Die Kritik richtet sich vor allem gegen die zumeist intransparenten Verfahren. Küblböck: Die Prozesse finden hinter verschlossenen Türen statt. In vielen Fällen wissen selbst die nationalen Parlamente in dem verklagten Staat nicht, worum es geht. Es gibt keine Berufungsmöglichkeit. Einige wenige Rechtsanwaltskanzleien teilen sich den sehr lukrativen "Markt" auf: Nur 15 Personen sind in 55 Prozent der bekannten Fälle als Schiedsrichter involviert. Es gibt mittlerweile in den USA Investoren, die solche Klagen vorfinanzieren... Schellhorn: ... Sie tun, als wäre es so tragisch, wenn man einen Staat klagt. Das kann ich als Bürger auch tun, wenn ich mich in meinen Rechten beschränkt fühle. Küblböck: Ja, aber dafür muss ich mich zuerst an ein nationales Gericht wenden. Da muss ich den Instanzenweg durchstreiten, und erst dann kann ich mich in Europa an den Menschenrechtsgerichtshof wenden. Das macht Sinn. Schiedsgerichte kann man gleich anrufen. STANDARD: Die österreichische Regierung sagt, sie will dafür sorgen, dass kein Genfleisch in Österreich landet und Standards nicht gesenkt werden. Glaubwürdig? © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Schellhorn: Ehrlich wäre es, wenn die Regierung sagt: Wir wollen dieses Abkommen nicht. Es ist typisch, wie Österreich hier vorgeht. Wir gehören zu den größten Profiteuren der EU-Osterweiterung, haben im Osten die Banken aufgekauft. Die bulgarischen und rumänischen Arbeitnehmer wollten wir aber nicht haben. Auch bei TTIP will Österreich nur Rosinen. Das wird nicht gehen. Man darf nicht vergessen, dass derzeit über ein pazifisches Freihandelsabkommen zwischen den USA, Japan, Kanada und anderen verhandelt wird. Wenn diese Vereinbarung zustande kommt, TTIP aber platzt, werden wir Weltmarktanteile verlieren. Wird man dann sagen: Aber wenigstens haben wir unser Biohenderl gerettet, das ohnehin nie in Gefahr war? Küblböck: Man muss einfach schauen, wer Interesse an diesem Abkommen hat. Von 120 Lobbybesuchen bei der EU-Kommission zu dem Thema waren mehr als 90 Prozent Vertreter von Industriegruppen. Das Industriekapital will die Vereinbarung, um Standards senken zu können. Ebenso wollen die europäischen Banken das Abkommen, weil sie strengere Regeln in den USA weghaben wollen. Dem Bürger bringt TTIP nichts. (www.derstandard.at, 6.5.2014) Karin Küblböck ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Österreichischen Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung (ÖFSE) im Bereich Internationale Wirtschaftspolitik. Sie ist AttacÖsterreich-Mitbegründerin. Küblböck hat Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität in Wien und Buenos Aires studiert. Franz Schellhorn hat Handelswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien studiert und eine Bankerausbildung absolviert. Der frühere Journalist und ehemalige stellvertretende Chefredakteur der Presse leitet seit Februar 2013 die Denkfabrik Agenda Austria, die wirtschaftsliberale Positionen in Österreich propagiert. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS IB 4: Die Pro- und Contra-Debatte = kontrolliertes Streitgespräch „In einer Pro- und Contra-Debatte tauschen zwei Gruppen ihre Argumente für und gegen einen problematischen Sachverhalt oder eine umstrittene Meinung nach festgelegten Spielregeln aus. Eine dritte Gruppe, die Jury bewertet den Verlauf der Debatte und vergleicht argumentierenden Gruppen“ Quelle: Schoof, D. (1980) Ziele einer Pro-Contra-Debatte: Herausarbeiten unterschiedlicher Ansichten zu einem kontroversen Thema, Verbesserung der Diskutierfähigkeit und besseres Vertreten des eigenen Standpunktes, Auseinandersetzung mit Argumenten, die der persönlichen Meinung entgegenstehen, Förderung des Verständnisses für andere Positionen. Regeln: Die Mitglieder der Gruppe dürfen ihre vorgegebene Rolle nicht wechseln. Sie bleiben bis zum Schluss bei ihrer Position, die vorgegebene Redezeit darf nicht überschritten werden, es darf nicht dazwischengeredet werden; jeder Teilnehmer darf in Ruhe sein Argument vorbringen, die Argumente sind kurz und präzise vorzubringen und sollten immer begründet werden, die Diskussionsbeiträge müssen sachlich bleiben und dürfen nicht beleidigend sein. Ablauf einer Pro- und Contra-Debatte 1. Vorbereitungsphase In der Gruppe werden die vorab gesammelten Argumente diskutiert und eine Strategie wird entwickelt. Es werden zum Beispiel vier Mitglieder als Diskussionsteilnehmer ausgewählt, die jeweils mindestens ein Argument vorbringen sollen. Wichtig dabei ist es, sich zu überlegen, in welcher Reihenfolge man die Argumente vorbringt bzw. wie man auf Argumente der anderen Gruppe reagieren könnte. Die nicht-ausgewählten Mitglieder der Gruppe agieren entweder als Publikum oder als Jury und bekommen Beobachtungsaufträge. 2. Durchführung Eröffnung durch den Diskussionsleiter Der erste PRO-Redner trägt sein Argument vor. (Zeit: z.B. eine Minute) kurze Diskussion in der CONTRA-Gruppe, wie auf das vorgetragene Argument eingegangen werden soll (Zeit: z.B. eine Minute) © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Der erste CONTRA-Redner geht auf das Argument des PRO-Redners ein und bringt sein eigenes Argument (Zeit: z.B. eine Minute). Kurze Diskussion in der PRO-Gruppe, wie auf das vorgetragene Argument eingegangen werden soll (Zeit: z.B. eine Minute). Der zweite PRO-Redner geht auf das Argument des CONTRA-Redners ein und bringt sein eigenes Argument (Zeit: z.B. eine Minute). usw. Die Debatte wird vom Diskussionsleiter beendet, wenn alle Argumente vorgebracht wurden. 3. Abschluss Die Aufarbeitung der Pro-Contra-Debatte erfolgt in folgenden vier Unterschritten: Schritt 1: Rückmeldungen der einzelnen Diskussionsteilnehmer/innen Mögliche Fragestellungen: Wie habe ich mich in meiner Rolle als Diskussionsteilnehmer gefühlt? Habe ich inhaltlich „schlüssig“ argumentiert? Wie habe ich rhetorisch agiert? Hat sich an meiner inhaltlichen Position etwas geändert? Ist das Verständnis für die „andere Seite“ gestiegen? usw. Schritt 2: Rückmeldungen der Jury Jury präsentiert ihre Beobachtungen bzw. gibt ihre Einschätzungen (z.B. Wer hat überzeugender argumentiert? Ergebnisse lt. Beobachtungsbogen) bekannt. Schritt 3: Rückmeldungen des Publikums Zusätzlich sollte das Publikum zu Rückmeldungen einbezogen werden. einzelnen Punkten befragt bzw. in die Schritt 4: Rückmeldung des Lehrers/der Lehrerin zum Ablauf der Debatte © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS AB 7A: Pro-Contra-Debatte – Diskussionsleiter/in TTIP: Chance oder Risiko für Europa? (Amerikanische Debatte) Sie sind in der nachfolgenden Debatte der Diskussionsleiter und haben folgende Aufgaben: Sie nehmen eine neutrale Position ein! Sie eröffnen die Debatte, indem Sie das Diskussionsthema nochmals nennen und eine kurze Einleitung geben. Sie führen durch die Debatte: Sie erteilen dem ersten Redner der Pro-Gruppe das Wort. Jedes Mitglied hat eine Minute Redezeit. Mit der Stoppuhr können Sie die Zeit messen. Sollte jemand länger reden, so unterbrechen Sie ihn mit der Tischklingel. Nun hat die Contra-Gruppe eine Minute Zeit, darüber zu diskutieren, wie auf das Argument der Pro-Gruppe regiert werden sollte. Dann hat der erste Redner der Contra-Gruppe das Rederecht mit den gleichen Regeln. Sie kontrollieren zudem die Einhaltung der Gesprächsregeln (fair bleiben, niemanden beleidigen, niemanden unterbrechen etc.). Sie beenden die Debatte: Nachdem alle an der Reihe waren, beschließen Sie die Debatte und fassen das Ergebnis kurz zusammen. Dann beauftragen Sie die Jury, sich zur Beratung zurückzuziehen. Arbeitsblätter 7A bis 7D in Anlehnung an: „Mündliches Argumentieren: Amerikanische Debatte zum Thema „Soziale Netzwerke im Internet“, Kl.9, Realschule unter www.4teachers.de © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS AB 7B: Pro-Contra-Debatte – PRO TTIP: Chance oder Risiko für Europa? (Amerikanische Debatte) Sie sind der Meinung, dass das TTIP-Abkommen eine große Chance für Europa darstellt und Handelshemmnisse abgebaut werden müssen. Arbeitsauftrag: 1. Setzen Sie sich in Ihrer Gruppe zusammen und diskutieren Sie Ihre gesammelten Argumente, die für TTIP sprechen. Nominieren Sie vier Gruppenmitglieder und teilen Sie die Argumente auf die Redner auf – jeder braucht ein Argument, dass durch ein Beispiel belegt werden sollte oder begründet werden kann. 2. Formulieren Sie die Argumente in kurzen Sätzen aus und überlegen Sie auch, welche Argumente die Contra-Gruppe bringen könnte – wie könnten Sie darauf reagieren? Überlegen Sie auch, in welcher Reihenfolge Sie die Argumente bringen wollen! 3. Im Anschluss finden Sie noch einen Leitartikel, der Ihnen bei Ihrer Argumentation helfen könnte: Ohne TTIP droht uns der Abstieg Der Feldzug gegen das Abkommen schadet der Wirtschaft in der EU und den USA. Mit dem Beginn des politischen Herbstsemesters nehmen auch die Kampagnen gegen TTIP wieder Fahrt auf. Dabei weiß die bunte Allianz der Freihandelsgegner zwar genau, was sie will - nämlich „TTIP stoppen". Die Konsequenzen für den Fall, dass sie ihr Ziel erreicht, bedenkt sie aber nicht. Denn ohne enge wirtschaftliche Kooperation zwischen USA und EU drohen beide langfristig ihr Gewicht in der Weltwirtschaft zu verlieren: Die demografische Entwicklung spricht gegen beide Regionen, China klopft als neue Führungsmacht laut an die Tür. So weiß inzwischen fast jeder, dass TTIP für das geplante EU-Freihandelsabkommen mit den USA steht. Doch der Grund dafür ist wenig erfreulich: Chlorhuhn, Gentechnik und die Herrschaft der US-Konzerne über die EU-Gesetzgebung werde TTIP bringen, trommelt die Ablehnungsfront, ohne viel Rücksicht auf die Belastbarkeit ihrer Argumente. Denn die Realität sieht anders aus: Tatsächlich hätten die USA wohl am liebsten, dass Chlorhuhn und Gentechnik ungehindert nach Europa exportiert werden dürfen. Auch EU-Gesetze, die vor allem US-Konzernen dienen, fände Washington bestimmt toll. Doch dabei kann es sich höchstens um US-Wunschträume handeln. Die EU-Seite wird weder Chlorhühner zulassen noch ihre Gentechnikgesetze ändern, um den Freihandel anzuheizen. Das geht aus dem Verhandlungsmandat eindeutig hervor. Sollten die USA auf das Gegenteil bestehen, gäbe es keine Einigung auf TTIP. Die angebliche neue Macht der Konzerne bezieht sich darauf, dass US-Firmen die EU und ihre Mitglieder vor Schiedsgerichten auf Schadensersatz klagen könnten, wenn ihre Investitionen durch Willkür oder Anlassfallgesetze wertlos würden. Solche Investitionsschutzverträge sind in der internationalen Handelspolitik aber seit Jahrzehnten gängig. Global gibt es mehr als 2800, allein Österreich hat mit 62 Ländern welche. Sie folgen meist Regeln von UNO oder Weltbank, auf die Änderung von Gesetzen kann nicht geklagt werden. Wegen des öffentlichen Widerstands ruhen die Verhandlungen derzeit. Unbestritten ist, dass die Verhandlungen über die größte Freihandelszone der Welt zwischen EU und USA nicht einfach sind. Dass die beiden eng kooperieren müssen, wenn sie führende Wirtschaftsmächte bleiben wollen, ist aber ebenso klar: Globalisierung und damit die Realität einfach abzulehnen ist als Alternative zu wenig. (www.wirtschaftsblatt.at, 8.9.2014) © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS AB 7C: Pro-Contra-Debatte – CONTRA TTIP: Chance oder Risiko für Europa? (Amerikanische Debatte) Sie sind der Meinung, dass das TTIP-Abkommen eine große Gefahr für Europa darstellt, da in den USA viel niedrigere Standards gelten. Arbeitsauftrag: 1. Setzen Sie sich in Ihrer Gruppe zusammen und diskutieren Sie Ihre gesammelten Argumente, die gegen TTIP sprechen. Nominieren Sievier Gruppenmitglieder und teilen Sie die Argumente auf die Redner/innen auf – jeder braucht ein Argument, dass durch ein Beispiel belegt werden sollte oder begründet werden kann. 2. Formulieren Sie die Argumente in kurzen Sätzen aus und überlegen Sie auch, welche Argumente die Pro-Gruppe bringen könnten – wie könnten Sie darauf reagieren? Überlegen Sie auch, in welcher Reihenfolge Sie die Argumente bringen wollen! 3. Im Anschluss finden Sie noch einen Artikel, der Ihnen bei Ihrer Argumentation helfen könnte: TTIP bringt USA mehr Agrarprodukte machen zwar nur etwa 15 Milliarden € pro Jahr oder vier Prozent des transatlantischen Handels aus. Doch in diesem besonders heiklen Bereich hätten die USA deutlich mehr von dem weitreichenden Freihandelsvertrag TTIP als die EU. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie der Münchner Wirtschaftsforscher vom Ifo-Institut. Demnach könnte die EU ihre Agrarexporte in die USA bis 2025 um rund 60 Prozent steigern, die USA ihre Exporte nach Europa umgekehrt aber mit 120 Prozent im Schnitt sogar um das Doppelte. Das würden den aktuellen Handelsüberschuss der EU gegenüber der USA bei Agrarprodukten von derzeit rund sechs Milliarden € pro Jahr auf null reduzieren. Die Basis dieser Berechnung ist die Annahme, dass 25 Prozent aller Zölle und nicht tarifären Handelshemmnisse abgebaut würden. Darunter sind Importquoten und andere Mengenbeschränkungen, regulatorische Unterschiede und bürokratische Anforderungen, die allesamt meistens mit Tier-und Pflanzenschutz oder dem Schutz der öffentlichen Gesundheit argumentiert werden. Zahlreiche rote Linien Unter Handelshürden auf EU-Seite fallen auch die Gentechnikzulassungen in der EU und Produktstandards, die dem Verbot der Einfuhr von Chlorhühnern zugrunde liegen. Dass die IfoExperten nur mit dem Wegfall eines Viertels der nicht tarifären Hemmnisse rechnen, liegt offensichtlich auch an den zahlreichen roten Linien im Agrarbereich. "Eine Absenkung von EUStandards erscheint politisch unmöglich", sagt Studienautor Gabriel Felbermayr, Leiter des IfoZentrums für Außenwirtschaft. Zwar werde der Export von rotem und weißem Fleisch sowie Milchprodukten in die USA mit 404,289 und 240 Prozent am meisten steigen, heißt es in der Studie. Doch im Bereich der Rinderzucht und im Speziellen der Mutterkuhhaltung erwarten die Ökonomen massiv verstärkte Konkurrenz aus den USA. Biosprit, Geflügel und der Anbau mancher Getreidesorten könnten ebenfalls unter Druck geraten. Um Marktverwerfungen zu vermeiden werde es auch unter TTIP Mengenbeschränkungen und Sicherheitsbestimmungen geben, erklärt Felbermayr. Österreich betroffen Österreich liegt in seiner Betroffenheit in etwa im EU-Schnitt. Die heimischen Agrarexporte in die USA lagen 2012 mit knapp 2,2 Milliarden € (= fünf Prozent der Ausfuhren). Für den Export von Milchprodukten könnte TTIP leicht negative Auswirkungen haben, meinen die Ifo-Ökonomen. Frankreich und die Niederlande sind mit 19,6 und 13,8 Milliarden € die größten EU-Agrarexporteure. (www.wirtschaftsblatt.at, 8.9.2014) © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS AB 7D: Pro-Contra-Debatte – Jury TTIP: Chance oder Risiko für Europa? (Amerikanische Debatte) Sie agieren während der Debatte als Jury und haben folgende Aufgaben: Sie nehmen eine neutrale Position ein! Sie beobachten während der Debatte die Diskussionsteilnehmer/innen und bewerten sie anhand des Beurteilungsschemas auf der folgenden Seite. Teilen Sie untereinander die Beobachtung so auf, dass jedes Jurymitglied auf ein Kriterium achtet. Nach der Debatte sprechen Sie innerhalb der Jury über Ihre Beobachtungen und bestimmen, welche/r Redner/innen am besten abge-schnitten hat sowie welche Gruppe (Pro- oder Contra) die Debatte gewonnen hat. Geben Sie Ihr gemeinsames Ergebnis mit einer kurzen Erklärung der Klasse bekannt. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS Beobachtungsbogen Debatte Name Waren die Argumente stichhaltig u. überzeugend? Bis zu 6 Punkte Wie wurde auf die Gegenargumente reagiert? Bis zu 4 Punkte Hat sich der Redner an die Regeln gehalten (Sprechzeit, unterbrechen)? Bis zu 2 Punkte Wie gut hat sich der Redner präsentiert (Lautstärke, Gestik, Rhetorik)? Bis zu 3 Punkte Gesamtpunkte pro Redner Gesamtpunkte PRO Gesamtpunkte CONTRA © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS IB 5: Argumente für und gegen TTIP PRO - Freihandel schafft Wohlstand, die wohlhabendsten Nationen sind offene Nationen. - Weiterentwicklung des Handels und damit mehr Wirtschaftswachstum - Wegfall von Zöllen und damit leichterer Zugang zum amerikanischen Markt - Schaffung neuer Arbeitsplätze - Entbürokratisierung und damit auch Entlastung des Mittelstandes - niedrigere Kosten durch Harmonisierung der Standards – über Wettbewerb niedrigere Verbraucherpreise - günstigere Produktentwicklungen - Demokratie bleibt erhalten, da Verbraucher/in trotzdem selbst entscheidet, welche Produkte er/sie kauft (Amerikaner – nein zu RoquefortKäse, Europäer nein zu Chlorhuhn und Gen-Mais). - Investitionsschutz schafft für Investoren mehr Rechtssicherheit (Beispiel: Banken in Ungarn). CONTRA - Vorsorge- versus Risikoprinzip schwer auf einen Nenner zu bringen - Risiko, dass Standards eher abgesenkt werden, um sich zu einigen (Europa senkt Lebensmittelstandards, Amerika Standards bei Finanzdienstleistungen) - Einfluss der großen Konzerne im Vorfeld der Verhandlungen viel zu groß; wo bleiben die Interessen der Verbraucher? - Klagerecht der Investoren ist sehr gefährlich – private Gerichte entscheiden über Kosten für Steuerzahler! - Europa darf nicht zugunsten des Handels auf seinen Weg verzichten (soziale Grundrechte, Verbraucher- und Datenschutz). - Um technische Standards zu vereinheitlichen, reicht der transatlantische Wirtschaftsrat. - Was bedeutet TTIP für Afrika? - Große Konzerne werden immer stärker, ruinöser Preiskampf möglich – die kleinen Bauern sind die Verlierer. Anmerkung: Bei einem solchen Abkommen ist es wichtig, dass es keine Kompromisse bei Gesundheits- und Lebensmittelstandards gibt. Das Abkommen ist eine Chance, den Handel zwischen der EU und den USA zu erleichtern und Handelshemmnisse abzubauen, aber es darf nicht dazu führen, dass wir auf Demokratie verzichten müssen. Die Ängste der Bürger/innen sind berechtigt, da alles hinter verschlossenen Türen abläuft. Noch ist das Abkommen nicht beschlossen, aber das Ergebnis könnte die oben genannten Risiken mit sich bringen. Die EU-Bürger/innen müssen sich im Rahmen der Zivilgesellschaft wehren und damit eine Aufweichung ihrer Rechte verhindern. Beim Thema „Investitionsschutz“ rudert die EU-Kommission bereits zurück – dies zeigt, dass es sich lohnt, aufzustehen und sich zu wehren. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS AB 8: Kreuzworträtsel Versuchen Sie, das folgende Kreuzworträtsel zu lösen. Wenn Sie alle gesuchten Wörter gefunden und die Felder richtig ausgefüllt haben, dann ergeben die grau hinterlegten Felder einen Ihnen nicht mehr unbekannten Begriff: 1. Wie wird ein internationaler Güterhandel bezeichnet, der frei von jeglicher handelspolitischer Beeinflussung ist? 2. Wie wird das seit 1994 bestehende Freihandelsabkommen in Nordamerika abgekürzt? 3. Mitgliedstaat des nordamerikanischen Freihandelsabkommens 4. TTIP ist die Abkürzung für … Handels- und Investitionspartnerschaft. 5. Was muss bei Einfuhren (gewisser Warengruppen) in die USA derzeit bezahlt werden? 6. Partnerstaat des TTIP-Abkommens 7. Wer verhandelt in Sachen TTIP für die Europäische Union? 8. Wer wurde vor kurzem als Präsident des in Frage 7 gesuchten Organs abgelöst? 9. Welche Detailbilanz der Leistungsbilanz ist betroffen, wenn ein österreichisches Unternehmen eine Maschine in die USA exportiert? 10. Auf welcher Seite der gesuchten Bilanz (siehe Frage 9) wird der Maschinenexport erfasst? 11. Welcher Ökonom ist bekannt für das Modell der absoluten Kostenvorteile? 12. Wie wird die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen noch bezeichnet? Achtung: Die Buchstaben „Ä“, „Ö“ und „Ü“ werden in einem Kästchen erfasst. Zusammenhängende Begriffe werden ohne Leerraum geschrieben. 2. 10. 1. 7. 6. 8. 3. 5. 11. 12. 9. 4. © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS AB 9: Das TTIP-Abkommen in drei Minuten erklärt Rufen Sie bitte im Internet folgenden Link auf: http://www.youtube.com/watch?v=sU3Opm3NUn0 . Unter diesem Link finden Sie ein kurzes und interessantes Video, in dem das Freihandelsabkommen TTIP auf einfache Art und Weise erklärt wird. Bitte sehen Sie sich das Video aufmerksam an (falls notwendig auch ein zweites Mal) und beantworten Sie dann mithilfe Ihres bereits erworbenen Wissens und unterstützt durch das Video die folgenden Fragen: 1. Wer sind die Verhandlungspartner des geplanten Freihandelsabkommen TTIP? 2. Was versteht man – einfach gesagt – unter dem Begriff Freihandelszone? 3. Für was steht die Abkürzung „TTIP“? (bitte ergänzen!) T______________________________ T______________________________ and I______________________________ P______________________________ 4. Nach Abschluss des TTIP-Abkommens würde die Erdnussröstmaschine von Peter in der EU gleich viel kosten wie in den USA. Aus diesem Grund kann Peter auch mehr Maschinen verkaufen. Welche drei wesentlichen volkswirtschaftlichen Vorteile werden in diesem Zusammenhang häufig genannt? _________________________ _________________________ _________________________ 5. Durch das TTIP-Abkommen sollen auch Gesetze und Standards angeglichen werden. Welches negative Beispiel aus dem Bereich der Landwirtschaft wird – im Zusammenhang mit der Angleichung der Gesetze und Verordnungen – im Video erwähnt? Beschreiben Sie dies bitte stichwortartig! © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS 6. Wie Sie bereits mehrfach gehört haben, wird das TTIP-Abkommen geheim verhandelt. Wie viele Menschen sind vom neuen Freihandelsabkommen betroffen? 7. Wer ist für die Verhandlungen des TTIP-Abkommens auf europäischer Ebene zuständig? 8. Nennen Sie den aktuellen Präsidenten des in Frage 7. gesuchten Organs der EU sowie seinen Vorgänger? © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus Betriebs- und Volkswirtschaft 4/2014 NEWS IB 6: Aktuelle Entwicklungen TTIP ist inzwischen in aller Munde. Weniger bekannt ist bisher das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU mit dem Namen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Dabei soll es Investoren die gleichen Rechte eröffnen wie TTIP. Der nachfolgende Zeitungsartikel gibt Ihnen einen ersten Einblick in diese aktuellen Entwicklungen: EU und Kanada verkündeten Freihandelspakt Nach fünfjährigen Gesprächen seien die Verhandlungen zu CETA abgeschlossen, sagte EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy. Man habe die Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten, fügte er nach Unterzeichnung einer Deklaration zum Vertragswerk hinzu. Mit Blick auf Widerstand aus Berlin meinte EU-Kommissionschef Manuel Barroso: "Alle offiziellen Mitteilungen, die wir aus Deutschland erhalten haben, waren absolut dafür." Deutschland als größtes EU-Land werde am meisten profitieren. Mit Blick auf Kritik des deutschen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel sprach Barroso "vom bestmöglichen Abkommen, das wir haben können." Zugleich veröffentlichte die EU-Kommission den 1.600 Seiten langen Text der Vereinbarung. Dagegen hatte Gabriel zuvor Nachverhandlungen wegen umstrittener Investitionsschutz-Regelungen verlangt. Diese Klauseln ermöglichen es Unternehmen in Streitfällen, vor einem Schiedsgericht gegen einzelne Staaten vorzugehen - Kritiker sehen darin eine Tendenz zur Aushöhlung der nationalen Justiz. Allerdings wird das Abkommen - Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) erst 2016 in Kraft treten. Strittig ist allerdings, ob alle Mitgliedsländer eigens zustimmen müssen. Außerdem wurde der Abschluss eines Strategischen Partnerschaftsabkommens gefeiert, das eine Zusammenarbeit in zahlreichen Sektoren vorsieht. CETA werde durch Abschaffung von Zöllen und anderer Hemmnisse den Handel zwischen Kanada und der EU um 23 Prozent vergrößern, sagte Barroso. Wachstum und Arbeitsplätze würden gefördert. "Dies ist wahrlich ein historischer Augenblick." Ähnlich äußerte sich auch der kanadische Ministerpräsident Stephen Harper. "Jetzt spielen wir in der obersten Liga mit", sagte er. CETA gilt zugleich als Blaupause für das weitaus wichtigere Freihandelsabkommen zwischen der USA und der EU (TTIP). Auch hier regt sich aber nach wie vor erheblicher Widerstand - nicht zuletzt gegen ähnliche Klauseln zum Investitionsschutz. Bereits am Montag beginnt eine neue Verhandlungsrunde in Washington. Aber erst nächstes Jahr solle das Abkommen unter Dach und Fach sein. Nach SPD-Chef Gabriel verlangte am Freitag auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Nachverhandlungen. DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte der "Passauer Neuen Presse": "Ich kann der EU-Kommission nur empfehlen, selbstbewusster aufzutreten." Der Investorenschutz für Konzerne müsse gestrichen werden. "Denn wenn es diese Möglichkeit bei CETA gibt, aber bei TTIP nicht, nutzen US-Investoren einfach den Umweg über ihre Tochterfirmen in Kanada, um Schiedsgerichte einzuschalten", meinte Hoffmann. Die Grünen in Europa und Kanada beklagten mangelnde Transparenz bei den Verhandlungen. Zudem dürfe es keine "private Rechtsprechung" geben, das Abkommen könnte "das demokratische Fundament" beider Staaten unterhöhlen. Die noch amtierende EU-Kommission will von Nachverhandlungen nichts wissen. "Wenn wir die Verhandlungen neu eröffnen, ist das Abkommen tot", sagte Handelskommissar Karel de Gucht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". (Quelle: APA/DPA | 26.09.2014) © MANZ Verlag Schulbuch Autoren: Mag. Miriam Bachleitner, Mag. Mag. (FH) Christine Gaißberger, Mag. Melanie Kutej, Mag. Susanne Mayr-Daringer, Mag. Gottfried Kögler www.wissenistmanz.at/wissenplus