GROSSER RAT WORTPROTOKOLL 55. Sitzung vom 5. Mai 2015 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Art. 0843-0848) Vorsitzender: Dr. Markus Dieth, Wettingen Protokollführung: Rahel Ommerli-Peyer, Ratssekretärin Präsenz: Anwesend 132 Mitglieder (Elisabeth Burgener bis 15.45 Uhr; Lilian Studer bis 16.05 Uhr; Ruedi Weber bis 16.15 Uhr; Erwin Baumgartner bis 16.30 Uhr; Ruedi Donat bis 16.45 Uhr; Martin Christen bis 16.47 Uhr) Abwesend mit Entschuldigung 8 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Dr. Anna Andermatt, Wettingen; Dr. Marcel Bruggisser, Aarau; Dr. Roland Frauchiger, Thalheim; Esther Gebhard-Schöni, Möriken-Wildegg; Thomas Inniger, Hägglingen; Andrea Moll-Reutercrona, Sins; Martin Steinacher-Eckert, Gansingen; Herbert Strebel, Muri Behandelte Traktanden Seite 0843 Postulat der GLP-Fraktion (Sprecherin Renata Siegrist-Bachmann, Zofingen) vom 5. Mai 2015 betreffend Fehlanreize und Überversorgung im Aargauischen Gesundheitswesen; Einreichung und schriftliche Begründung 2362 0844 Bad Zurzach; K 286, Ostumfahrung; Mehrkosten; Zusatzkredit; Beschlussfassung; fakultatives Referendum 2363 0845 Limmattalbahn; Investitionsbeitrag zum Bau der Bahninfrastruktur; Verpflichtungskredit; Beschlussfassung; fakultative Referenden 2369 0846 Massnahmen zur Sicherstellung genügender Asylunterkünfte; Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung; Bericht und Entwurf zur 2. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Schlussabstimmung; fakultatives Referendum; Abschreibung der Motion 12.37 und der Postulate 12.38, 12.97, 12.113 und 12.178 2380 0847 Motion der Fraktion der Grünen, der SP und der GLP (Sprecherin Kathrin Fricker, Grüne, Baden) vom 18. November 2014 betreffend Ergänzung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) um die Regelung der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden; Überweisung an den Regierungsrat und gleichzeitige Abschreibung 2396 0848 Interpellation Lilian Studer, EVP, Wettingen, vom 18. November 2014 betreffend Situation der unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber (UMA) im Kanton Aargau; Beantwortung und Erledigung 2399 2361 Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 55. Sitzung der Legislaturperiode 2013/2016. 0843 Postulat der GLP-Fraktion (Sprecherin Renata Siegrist-Bachmann, Zofingen) vom 5. Mai 2015 betreffend Fehlanreize und Überversorgung im Aargauischen Gesundheitswesen; Einreichung und schriftliche Begründung Von der GLP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Dichte der stationären Angebote im Kanton Aargau in Bezug auf die stationären medizinischen Leistungen besteht, wie einer allfälligen Überversorgung begegnet werden kann und wie Fehlanreize verhindert werden können. Begründung: Das Schweizer Gesundheitswesen gehört bereits zu den teuersten weltweit. Die insgesamt sehr hohen und stetig wachsenden Kosten geben auch im Kanton Aargau Anlass zur Sorge und lassen sich nicht allein durch die steigende Qualität erklären. Ein Teil des Kostenwachstums geht auf die Organisation der obligatorischen Grundversicherung zurück. Ein anderer Teil jedoch wird durch die Politik ausgelöst. Die Schweiz besitzt eigentlich nicht nur ein nationales Gesundheitswesen sondern 26 kantonale. Die hohe Souveränität der Kantone im Gesundheitsbereich erhöht die Kosten. So werden eher Leistungen und Mengen ausgebaut als sich mit den Nachbarkantonen abzustimmen. Dieser Fehlanreiz steigert stetig die Ausgaben und führt zu allfälligen Überkapazitäten. Da alle Kantone gleichermassen betroffen sind, ist es oft schwer, Lösungen zu finden. Schnell gehen Sparanreize verloren, denn Einsparungen ziehen fast zwangsläufig Einschränkungen mit sich. Im Gesundheitswesen reagieren die Preise nicht auf Angebot und Nachfrage sondern sie sind reguliert. Dies animiert zur Ausweitung des Angebots und generiert demzufolge höhere Kosten. Auf der Nachfrageseite des Gesundheitsmarktes stehen die Patienten. Diese wünschen sich eine möglichst gute Gesundheitsversorgung auf kurzen Wegen. Als Folge fragen sie deshalb auch Gesundheitsleistungen nach, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen. So werden die Anbieter (z. B. Ärzte, Spitäler) wiederum angereizt, immer mehr Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Der Kanton Aargau grenzt mit seinen ländlichen Regionen nahe an städtische Zentren, die bereits eine hohe Dichte an Spitälern und Kliniken aufweisen. Daher sollte die Frage gestellt werden, ob eine allfällige kantonsübergreifende Kooperation oder eine Zentralisierung notwendig wäre und sich kostendämpfend auswirken würde. Wir bitten den Regierungsrat, einen Bericht vorzulegen der folgende Fragen beantwortet - Nach welchen Kriterien werden die Leistungsvereinbarungen an die Spitäler und Kliniken vergeben? Wird dabei das bestehende regionale Angebot in Bezug auf die Bevölkerungszahl berücksichtigt? Wird dabei auch auf die bereits angebotenen medizinischen Leistungen in benachbarten Kliniken geachtet? An welchen Qualitätskriterien orientiert sich eine Leistungsvereinbarung? Wie bewegen sich die Patientenströme im Kanton Aargau? Besteht ein Überangebot in der kantonalen Gesundheitsversorgung im Bereich der stationären Akutversorgung? der stationären Rehabilitation? der stationären Psychiatrie? 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0843 2362 Falls eine Überversorgung bestehen sollte, wie könnte diese abgebaut und die Zusammenarbeit unter den Spitälern gefördert werden? Welche Massnahmen müssten ergriffen werden, damit Doppelspurigkeiten bei den medizinischen Angeboten verhindert werden? Was wäre nötig, damit die Wertschöpfung der Spitäler trotzdem im Kanton bleibt und die Arbeitsplätze erhalten werden. Braucht es allenfalls eine neuerliche Diskussion über eine zentralistische Struktur (Zentralspital)? 0844 Bad Zurzach; K 286, Ostumfahrung; Mehrkosten; Zusatzkredit; Beschlussfassung; fakultatives Referendum (Vorlage-Nr. 15.15-1 des Regierungsrats vom 14. Januar 2015) Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, Präsidentin der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV): Zur Ausgangslage: Der Bau der Ostumfahrung von Bad Zurzach wird voraussichtlich rund 75,3 Millionen Franken kosten. Ursprünglich ging man von einem Betrag von 59,4 Millionen Franken aus. Die geologische Situation im Bereich des Tagbautunnels sowie höhere Aufwendungen für Sicherheit und Lärmschutz sind die Ursachen dieser Kostensteigerung. Zur Beratung in der Kommission: Die Kommission UBV hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 12. März 2015 beraten. Eintreten war unbestritten. Die Kommission hat die Vorlage eingehend und teilweise kontrovers diskutiert. Die Mitglieder der Kommission UBV kritisierten, dass der Grosse Rat erneut einen umfangreichen Zusatzkredit sprechen soll, weil beim ursprünglichen Kreditbeschluss allenfalls ein zu wenig detailliert ausgearbeitetes Projekt vorgelegt wurde. Die Kommission anerkannte die aufgrund von Durchgangsverkehr und Grenznähe schwierige Situation von Bad Zurzach. Es zeigt sich auch immer wieder, dass Projektplanungen in diesen Bereichen bezüglich Details grösste Anforderungen stellen. Bei der Realisierung sind Anpassungen und Änderungen häufig nötig. Die Projektanpassungen wurden deshalb von einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder als unumgänglich und nötig erachtet. Ein Teil der Kommissionsmitglieder bezweifelte aber, dass mit dem Bau einer Ortsumfahrung eine Entlastung und Belebung des Ortskerns von Bad Zurzach erreicht werden könne; dies muss aber das Ziel sein. Zudem wurde zum Teil beanstandet, dass der Beitrag der Gemeinde Bad Zurzach an das Projekt betragsmässig unverändert bleiben solle. Ganz allgemein wurde die Pauschalisierung von Gemeindebeiträgen an Strassenbauprojekte und ähnliche Projekte kritisiert. Anerkannt wurde von der Mehrheit der Kommission, dass der Durchgangsverkehr die Gemeinde überproportional fordert und eine zusätzliche Belastung der Gemeinde Bad Zurzach nicht richtig wäre. Bei 13 Anwesenden wurden in der Kommission die folgenden Anträge gestellt: 1. Die Ostumfahrung Bad Zurzach sei als Tunnelvariante für Mehrkosten von 10 Millionen Franken auszuführen. Dieser Antrag wurde nach Ergänzungen zurückgezogen. 2. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Bad Zurzach sei proportional zu rechnen, somit also betragsmässig nicht unverändert zu belassen. Dieser Antrag wurde nach eingehender Diskussion ebenfalls zurückgezogen. Abstimmungen in der Kommission über den Antrag der Botschaft: Der Antrag der Botschaft wurde mit 10 gegen 3 Stimmen angenommen. Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) beantragt dem Ratsplenum Eintreten und Beschlussfassung gemäss dem Antrag des Regierungsrats. Hansjörg Wittwer, Grüne, Aarau: Die Grünen haben schon bei der Projektierung das Kosten-NutzenVerhältnis infrage gestellt und dieses abgelehnt. Wir propagierten damals, es sei das "Berner Modell" anzuwenden. Beim sogenannten "Berner Modell" gilt der Grundsatz: "Koexistenz statt Dominanz im Strassenverkehr". Damit werden die Bedürfnisse der verschiedenen Anspruchsgruppen wie Autos, Velos, öffentliche Verkehrsmittel und Fussgängerinnen und Fussgänger gleichermassen 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0843 2363 berücksichtigt. Genau diese Anwendung der Koexistenz würde Sinn machen – Sinn für die Lösung der Mobilitätsstrukturen in Bad Zurzach. Dies, weil mit weniger als 10'000 Fahrten pro Tag eben diese Koexistenz sinnvoll und effektiv machbar wäre. Jetzt einen Nachtrag vorzulegen, der mehr als 26,0 Prozent Zusatzkosten veranschlagt, ist mehr als unschön und weit entfernt von voraussehbaren Ungenauigkeiten und Unvorhergesehenem. Die logische Konsequenz für die Grünen: Wir lehnen auch den Zusatzkredit ab, gestärkt durch die aus dem Ruder laufenden Kosten und durch das damit noch schlechtere Kosten-Nutzen-Verhältnis. Rosmarie Groux, SP, Berikon: Die SP-Fraktion wird den enormen Zusatzkredit von 15,8 Millionen Franken für die Ortsumfahrung Bad Zurzach grossmehrheitlich ablehnen. Die Kritik an den nachträglich nötigen sicherheits- und lärmschutzrelevanten Verbesserungen des Projekts und an den hohen Mehrkosten wurde bereits in der Kommissionssitzung angebracht. Bereits das erste Projekt der Ortsumfahrung wurde von der SP abgelehnt, mit der Forderung, die Tunnelvariante nochmals zu prüfen. Wenn schon eine Umfahrung, dann bitte die bestmögliche Variante. Wir verzichten auf einen Rückweisungsantrag und eine erneute Prüfung der Tunnelvariante. Auch die pauschale Kostenbeteiligung von 10 Millionen Franken von Bad Zurzach war früher schon ein Kritikpunkt. Durch den Gesamtkredit von 75,3 Millionen Franken verstärkt sich die Kritik. Die Belastungen für Bewohner, Fussgänger und Fahrradfahrer durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) bei Ortsdurchfahrten, nicht nur in Bad Zurzach, sind uns bekannt. Wir wünschen uns für alle Verkehrsteilnehmer sichere und gute Bedingungen auf der Strasse. Daher können wir uns sehr gut eine Entlastung des Fleckens durch das "Berner Modell" der "Koexistenz statt Dominanz im Strassenverkehr" vorstellen – ohne grosse Umfahrung und hohe Kosten. Aber davor schreckt unser Kanton offenbar zurück. Lieber baut er teure Umfahrungsstrassen und bietet dem MIV weiteren Strassenraum. Die SP tritt auf das Geschäft ein, wird aber grossmehrheitlich gegen den Zusatzkredit stimmen. Sandra Lehmann, GLP, Wohlen: Die grünliberale Fraktion hat bei der Behandlung des Geschäfts im Januar 2013 dem ursprünglichen Kredit zugestimmt – dies aufgrund der speziellen Ausgangslage. Der historische Ortskern von Bad Zurzach ist schützenswert und die Aufwertung der Altstadt ist nur mit Hilfe des in Aussicht gestellten Fleckenkonzepts möglich. Zudem ist eine Fussgängerzone vorgesehen. Die Tatsache, dass die Umfahrung schon seit längerem im Richtplan festgesetzt ist, hat zur Entscheidung der GLP beigetragen. Die GLP hat allerdings schon damals die Kosten von 60 Millionen Franken für den Bau einer nur einen Kilometer langen Strasse als hoch bewertet. Wir sind deshalb überrascht, dass nun Mehrkosten von 16 Millionen Franken anfallen. Die aufgelisteten Begründungen mögen zwar einleuchtend und nachvollziehbar sein, warum sie aber beim Vorprojekt noch nicht bekannt waren beziehungsweise warum die entsprechenden Abklärungen nicht schon damals gemacht wurden, erstaunt uns. Insbesondere die Notausgänge zur Selbstrettung im Brandfall sowie die bereits erwähnten Lärmschutzmassnahmen hätten damals berücksichtigt werden sollen. Die GLP tritt auf das Geschäft ein und wird aufgrund der Wichtigkeit des Projekts dem Zusatzkredit zustimmen. Wir wären aber dankbar, wenn künftig die Vorabklärungen im Zusammenhang mit derartigen Projekten vertiefter durchgeführt würden. Gottlieb Trachsler, EVP, Gontenschwil: Die EVP-Fraktion tritt auf das Geschäft Bad Zurzach, Ostumfahrung; Zusatzkredit von 15,8 Millionen Franken ein. Dies trotz einem klaren Unbehagen ob den nun präsentierten Mehrkosten. Diese wurden aber auch in der Kommission plausibel erklärt und begründet. Die Forderung nach grösserer Projektierungstiefe, bevor ein Geschäft dem Rat vorgelegt wird, ist begründet und zu begrüssen. Wir müssen aber auch bedenken, dass diese Abklärungs- und Projektierungskosten die Projektierungskredite entsprechend in die Höhe treiben und allenfalls dann auch in den Sand gesetzt werden. Allgemein kann man sagen, dass es bei diesem Geschäft um einen grossen Betrag geht, welchen wir hier wieder in die Strasseninfrastruktur stecken. 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0844 2364 Die EVP-Fraktion ist eigentlich der Meinung – auch aus Überlegungen, die bereits genannt wurden – dass dieses Projekt zur Entlastung des Ortskerns in Bad Zurzach realisiert werden soll. Wir sagen ja zum hohen Betrag und stimmen zu! Aber halten wir auch bei anderen Aufgaben die Augen offen und sind bereit, Beträge zu sprechen. Thierry Burkart, FDP, Baden: Ich darf Ihnen mitteilen, dass die FDP einstimmig für Eintreten und Zustimmung zu den gestellten Anträgen ist. Wir tun dies aus drei Gründen: Der erste Punkt: Die FDP-Fraktion hat seinerzeit der Vorlage betreffend Umfahrung von Bad Zurzach zugestimmt. Dies hat auch der Grosse Rat am 15. Januar 2013 mit 97 gegen 17 Stimmen deutlich und auch mit gutem Grund getan. Wer die besondere Verkehrssituation im Flecken Bad Zurzach kennt, weiss, dass diese Ortschaft vom täglichen Durchgangsverkehr von rund 11'000 Fahrzeugen entlastet werden muss. Dies kommt nicht nur dem individuellen, mobilen Verkehr zugute, sondern auch dem öffentlichen Verkehr (ÖV) und nicht zuletzt auch dem Langsamverkehr. Wir sind daher der Meinung, dass wir dieses Projekt weiter vorantreiben sollten; es sei denn, es sprächen ganz gewichtige Gründe dagegen. Der zweite Punkt behandelt den Aspekt der ungenauen Projekttiefe. Das ist in der Tat unerfreulich und zu beanstanden. Wir fordern selbstverständlich, dass die Projektierungsqualität künftig verbessert wird. Es ist bei den genannten Gründen tatsächlich nicht einsichtig, weshalb diese Punkte erst im Nachhinein erkannt werden konnten. Es wurde gesagt, es gehe dabei um die Notausgänge und auch um das Thema Lärmschutz. Nichtdestotrotz sind wir der Auffassung, dass diese Mängel in der Projektierungsqualität nicht ausreichen, um bei diesem wichtigen Projekt ein Exempel zu statuieren. Aus diesem Grund soll das Vorhaben unterstützt werden. Der dritte Punkt: Die Umfahrung Bad Zurzach kommt nicht nur dem Flecken Bad Zurzach zugute, sondern einem breiteren Umfeld im Zurzibiet. Dies mit dem Hinweis auf die unterdurchschnittliche Entwicklung des Zurzibiets in den letzten Jahren. Wer aber auch weiss, welches Potenzial das Zurzibiet in seiner Entwicklung hat, der muss davon ausgehen, dass dieses Projekt dem Zurzibiet nützt. Wir sind der Auffassung: Wenn etwas dem Zurzibiet nützt, kann man es durchaus unterstützen. Ich danke Ihnen, wenn auch Sie es unterstützen. Rolf Ryser, SVP, Würenlingen: Vorweg: Die SVP tritt auf das Geschäft Bad Zurzach ein. Die Vorlage, mit der wir uns heute befassen müssen, ist wahrlich kein Ruhmesblatt. Es fällt wirklich nicht leicht, die Gründe für die unglaublichen Mehrkosten von 15,9 Millionen Franken, sprich plus 26,7 Prozent, nachvollziehen zu können und – allen Beteuerungen zum Trotz – zu verstehen, warum die entsprechenden Kosten nicht bereits im ursprünglichen Konzept berücksichtigt werden konnten. Auch mit Blick auf das Projekt Mühlethal/Zofingen ist es schwierig, innert so kurzer Zeit schon wieder mit einem unverhältnismässig hohen Zusatzkredit konfrontiert zu werden. Trotz grossem Unbehagen müssen auch wir von der SVP in den sauren Apfel beissen und somit dem Antrag des Regierungsrats zustimmen. Mit der Ostumfahrung soll Bad Zurzach vom Durchgangsverkehr befreit werden. Der Nordsüdverkehr soll aus dem Ortskern gelenkt werden. Damit soll Bad Zurzach als Wohnort gestärkt werden. Die anderen historischen Aargauer Altstädte wurden bereits vor Jahren vom Durchgangsverkehr befreit. Auch wir von der SVP anerkennen, dass die Umfahrung des Fleckens ein wichtiges Werkzeug ist, um den historischen, national bedeutsamen Flecken vom Durchgangsverkehr zu befreien und vor weiteren Schäden zu bewahren. Ich kenne das Zurzibiet und natürlich die Situation von Bad Zurzach bestens. Mir ist klar, dass dieses Projekt die Grundlage dafür bieten wird, den Flecken neu zu beleben. Abgesehen davon, ist die Ortsumfahrung auch für die Anbindung des unteren Aaretals bedeutsam. Wir können damit einer Randregion die Tür zur grossen weiten Welt öffnen. In diesem Sinne stimmt die SVP der Erhöhung des Verpflichtungskredits von 59'408'000 Franken um 15'852'000 auf neu 75,26 Millionen Franken zu. Die SVP möchte aber ausdrücklich festhalten, dass derart hohe Kostenüberschreitungen nicht mehr vorkommen dürfen. Der Steuerzahler hat dafür kein Verständnis. So wird das Verständnis der Stimmbürger bezüglich Glaubwürdigkeit und Seriosität von Kostenberechnungen aufs Äusserste strapaziert. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0844 2365 Fabian Hauser, BDP, Birmenstorf: Mehrkosten sind ein leidiges Thema. Leider wurden genau bei diesem Geschäft Mehrkosten in hohem Masse generiert. Nach dem Studium der Akten kann ich aber sagen, dass diese hier prozessgetreu entstanden sind. Wir könnten ja die Prozesse abändern und hätten dann bei jedem Projekt viel teurere Vorabklärungen, was dann insgesamt auch nicht zum Sparen beitragen würde. Nach der Entnahme von Bodenproben und weiteren vertieften Untersuchungen wissen wir jetzt, warum es teurer wird. Wir wissen auch, dass alle Varianten teurer geworden wären. Der Kostenfixpreis für die Gemeinde muss leider zum jetzigen Stand des Geschäfts belassen werden. Bei einer Änderung wären die Zeitverluste und deren Mehrkosten wieder unvorteilhaft für die ganze Sache. Aktuell erhalten wir die gewünschte Umfahrung, ausreichende Sicherheit nach aktuellem Stand der Technik, Lärmschutz und eine Ausführung, die wir noch erleben können. Bad Zurzach kann somit bald aufleben. Wir von der BDP stimmen dem Zusatzkredit einstimmig, aber freudlos zu. Hans-Ruedi Hottiger, Parteilos, Zofingen: Mehrkosten und Zusatzkredite sind immer unangenehm. Die Verantwortlichen sind dann gezwungen, die Gründe für diese Zusatzkosten minuziös zu erläutern und darzulegen, warum der zusätzliche Kredit jetzt unbedingt notwendig ist. Unsere Fraktion meint, dass dies den Verantwortlichen der Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) im Rahmen der vorliegenden Botschaft ganz gut gelungen ist. Das Projekt Ortsumfahrung ist nicht nur für die Standortqualität des Fleckens Bad Zurzach von grosser Bedeutung, sondern auch für die ganze verkehrliche Anbindung des unteren Aaretals entscheidend. Ohne den Zusatzkredit kann die Ortsumfahrung Bad Zurzach nicht realisiert werden. Damit bliebe die historische Altstadt mit ihrem Ortsbild von nationaler Bedeutung weiterhin stark mit Verkehr belastet. Der dringend erforderliche Verkehrsrückgang und die Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität wären so nicht zu erreichen. In der öffentlichen Anhörung wurde vereinzelt gefordert, den Gemeindeanteil von 10 Millionen Franken wegen des erforderlichen Zusatzkredits zu erhöhen. Wir sind in unserer Fraktion nicht dieser Meinung. Besondere bauliche Schwierigkeiten, die bei einem Kantonsstrassenbauprojekt für eine Reduktion des Gemeindeanteils vorausgesetzt werden, sind mit der aufwendigen Tunnellösung gegeben. Darum haben wir – der Grosse Rat – den Beitrag der Gemeinde Bad Zurzach an die Ortsumfahrung auf pauschal 10 Millionen Franken festgelegt. Diese baulichen Schwierigkeiten sind nun mit den Mehrkosten natürlich in zusätzlichem Masse gegeben. Diese sind zur Hauptsache auf eine bedeutend aufwendigere Bauweise zurückzuführen. Die Gemeinde kann die Bedingungen, die zu diesen Mehrkosten führen, nicht entscheidend beeinflussen. Umgekehrt bleibt das Konzept eines Tagbautunnels unverändert, um die Ziele des Projekts zu erreichen. Für die Gemeinde entsteht also kein Mehrnutzen. Aus diesen Gründen ist es unserer Ansicht nach nicht gerechtfertigt, die Gemeinde Bad Zurzach an den Mehrkosten zu beteiligen. Dass es zu dieser Zusatzkreditvorlage habe kommen müssen, sei sicherlich kein Ruhmesblatt, sagte der Baudirektor bei der Vorberatung der Botschaft in der Kommission. Wir sind natürlich gleicher Meinung. Grundsätzlich sollte es nicht nötig sein, dass der Grosse Rat Zusatzkredite in diesem Ausmass bewilligen muss. Besonders befremdlich ist – das haben wir heute auch schon von meinen Vorrednern gehört – dass nach dem im Jahre 2013 gesprochenen Zusatzkredit für den Kantonsstrassenausbau in Zofingen/Mühlethal nun bereits wieder Mehrkosten in solch bedeutendem Umfang für ein Vorhaben entstehen – und zwar für ein Vorhaben, dessen Kreditbeschluss auf einem sehr wenig detailliert ausgearbeiteten Projekt basierte. Der Baudirektor und der Kantonsingenieur haben Besserung versprochen. Man sei dabei, die entsprechenden Prozesse zu überdenken, so dass die Kostengenauigkeit der im Grossen Rat beantragten Kredite grösser werde, insbesondere bei grossen Tiefbauprojekten, wie es eben eine solche Umfahrung ist. Um eine grössere Kostengenauigkeit zu erreichen, prüfe man verschiedenste Szenarien. Wir sind zuversichtlich und zugleich gespannt und werden die Abteilung Tiefbau und das Departement BVU an den diesbezüglichen Fortschritten messen. Wir hoffen sehr, dass bei einem nächsten Kreditantrag die Kostengenauigkeit um einiges besser ist. Da wir aber von der Notwenigkeit der Realisation dieses Bauwerks sehr überzeugt sind, werden wir auch dem Zusatzkredit zustimmen. 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0844 2366 René Huber, CVP, Leuggern: In meiner Zeit als Gemeindeschreiber von Bad Zurzach, deren Tätigkeit ich 16 Jahre lang bis Ende September 2013 ausgeübt habe, durfte ich die gesamte Planungsphase der Ostumfahrung Bad Zurzach miterleben und mitgestalten. So habe ich unter anderem meine Diplomarbeit zum Abschluss meines MAS-Studiums (Master of Advanced Studies) diesem Jahrhundertprojekt, was es für die Gemeinde Bad Zurzach tatsächlich ist, gewidmet. Ich erlaube mir deshalb, als Einzelvotant ein paar Worte zu diesem für die Gemeinde Bad Zurzach existenziell wichtigen Projekt an Sie zu richten. Der historische Ortskern von nationaler Bedeutung ist heute sehr stark vom Durchgangsverkehr, insbesondere auch der Grenzgänger wegen, beeinträchtigt. Obwohl die mittelalterlichen Häuser mit wunderschönen Hinterhöfen eine hohe Wohnqualität bieten würden, ist ein "normales" Leben mitten in diesem Verkehr unmöglich. Die Substanz der historischen Liegenschaften leidet massiv, eine Gettoisierung und Verwahrlosung ist unübersehbar und die Wohnungen sind kaum vermietbar. Da liegt ein riesiges Potenzial für verdichtetes Bauen und Wohnen in wunderschöner Umgebung einfach brach. Die Antwort darauf ist die Realisierung der Ostumfahrung. Um das Ziel der Aufwertung des historischen Fleckens von nationaler Bedeutung aber umfassend zu erreichen, sind zwingend flankierende Massnahmen notwendig. Das bereits vor Jahren begonnene "Fleckenkonzept" beinhaltet diverse Sanierungs- und Aufwertungsmassnahmen, welche die Gemeinde vollumfänglich selber finanzieren muss. Dafür wurden im 10-Jahresfinanzplan über 10 Millionen Franken eingeplant, zusätzlich zum Gemeindeanteil von 10 Millionen Franken an die Ostumfahrung. Die Aufwertung des historischen Altstadtteils bringt nicht nur zusätzliche Wohnqualität und erfüllt mit der verdichteten Bauweise die Vorgaben des Raumplanungsgesetzes, sondern es ist eine entscheidende Chance für Bad Zurzach als Tourismus- und Gesundheitsort. Von insgesamt 2'800 Arbeitsplätzen in Bad Zurzach sind über die Hälfte, nämlich 1'800, in der Tourismus- und Gesundheitsbranche angesiedelt. Mit rund 500'000 Eintritten im Thermalbad halten sich täglich durchschnittlich 1'400 Badegäste in Bad Zurzach auf. Aufgrund der heutigen Unattraktivität wegen des Verkehrslärms und der Abgase meiden viele dieser Tagesgäste einen Besuch des historischen Altstadtteils. Alleine diese tägliche Gästeschar bietet ein grosses Potenzial für den heute vom Aussterben bedrohten Flecken, sobald die flankierenden Sanierungs- und Aufwertungsmassnahmen umgesetzt sind. Dies gelingt der Gemeinde Bad Zurzach aber nur, wenn sie die finanziellen Mittel auch dafür einsetzen kann und nicht einen beachtlichen weiteren Beitrag an die Umfahrungsstrasse leisten muss. Mit der damaligen Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat im Januar 2013 haben Sie die Dringlichkeit dieser Umfahrung – notabene die letzte noch nicht gebaute Umfahrungsstrasse der historischen Altstädte im Kanton Aargau – erkannt. Auch wenn ein solch hoher Zusatzkredit unangenehm ist, bitte ich Sie, dem Antrag von Regierungsrat und Kommission BVU zu folgen. Sie leisten damit den voraussetzenden Beitrag, dass sich der Flecken Bad Zurzach in ein paar Jahren als Bijou und stolze Aargauer Gemeinde national und international präsentieren darf. Zum Schluss möchte ich noch kurz auf den Brief von Benno Rohrer und Renate Schnidrig, welcher von insgesamt rund 30 Personen mitunterzeichnet und an Sie alle zugestellt wurde, eingehen. Als damals noch im Amt stehender Gemeindeschreiber von Bad Zurzach habe ich die eindrückliche und noch nie dagewesene Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Januar 2012 aktiv miterlebt. Von 2'295 Stimmberechtigten waren deren 780 anwesend. Mit deutlichen 495 Ja- gegen 270 NeinStimmen, bei 15 Enthaltungen, wurde in einer geheimen Abstimmung dem Umfahrungskredit, also dem Gemeindeanteil von 10 Millionen Franken, zugestimmt. Mit dieser zustimmenden zwei DrittelMehrheit war das definitive Beschlussquorum erreicht und somit sofort in Rechtskraft erwachsen. Das, liebe Grossratskolleginnen und -kollegen, ist gelebte Demokratie, auf welche wir Schweizer zu Recht stolz sind. Nun appelliere ich an Sie, diesen eindrücklichen demokratischen Entscheid auch zu leben und umzusetzen. Eine Grundsatzdiskussion über die Ostumfahrung Bad Zurzach hat meines Erachtens hier und heute keine Berechtigung mehr. Zudem sei zu erwähnen, dass gerade das 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0844 2367 Eingehen auf verschiedene Bedürfnisse der Anwohner respektive Mitunterzeichner dieses Briefes auch einen Anteil der Mehrkosten umfasst. Die Gemeinde Bad Zurzach hat diese einmalige Chance für ihre eigene Entwicklung nach jahrelanger Vorarbeit und finanziellen Vorleistungen in Millionenhöhe mehr als verdient. Ich danke Ihnen herzlich für die Zustimmung des vorliegenden Antrags von Regierungsrat und Kommission. Stephan Attiger, Regierungsrat, FDP: Es wurde gesagt: Zusatzkosten sind immer unangenehm. Dass wir hier einen Zusatzkredit beantragen müssen, ist kein Ruhmesblatt. Ich verstehe das Unbehagen und ich verstehe auch die Kritik. Es wurde aber von der BDP-Fraktion richtig erwähnt: Wir müssen die Prozesse hinterfragen. Wir müssen bei Grossprojekten hinterfragen, wann wir ein Begehren für einen Projektierungskredit an den Grossen Rat und wann wir den Baukredit direkt aufgrund eines Vorprojekts stellen. Während diesem Prozess wird die Kostenprognose vom Vorprojekt zum eigentlichen Projekt natürlich viel deutlicher beziehungsweise viel präziser. Dies wurde in der Zwischenzeit erarbeitet und die Zusatzkosten in der Botschaft begründet. Es ist mir wichtig, zu erwähnen, dass dies keinen Einfluss auf den Variantenentscheid hat, wenn man die Varianten der verschiedenen Ostumfahrungen vergleicht. Auch bei den anderen Varianten wären diese Zusatzkosten dazugekommen, weil wir dieselben Untergrundprobleme haben und die Lärmsituation bei den Eingangsachsen auch dieselbe ist. Insofern handelt es sich hier nach wie vor um die richtig gewählte Variante, die das beste KostenNutzen-Verhältnis aufweist – auch mit den beantragten zusätzlichen Kosten. Zum Kostenteiler Bad Zurzach: Es wurde auch gesagt, dass man bei diesen Projekten eine Kostenreduktion machen kann, insbesondere bei baulichen Schwierigkeiten und bei hohem Durchgangsverkehr. Beides ist hier angezeigt. Es wurde weiter auch erläutert, dass Bad Zurzach zu diesen 10 Millionen Franken Grossinvestitionen in das Fleckenkonzept machen muss. Die bestehende Strasse muss saniert und neu gestaltet werden. Das ist eine Entlastung für den Kanton, der diese Strasse abgibt. In diesem Sinne danke ich für die Zustimmung des Zusatzkredits. Immerhin konnten wir heute nochmals eine Grundsatzdiskussion führen. Der Bau hat noch nicht begonnen und es wurde noch kein Präjudiz geschaffen. Ich danke für die konstruktive Kritik und für eine Zustimmung. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Detailberatung / Antrag gemäss Botschaft Keine Wortmeldungen. Abstimmung Der regierungsrätliche Antrag wird mit 97 gegen 25 Stimmen gutgeheissen. Beschluss Der Verpflichtungskredit zulasten der Spezialfinanzierung Strassenrechnung für den Bau der Ostumfahrung Bad Zurzach mit einem einmaligen Bruttoaufwand von Fr. 59'408'000.– wird um einen Zusatzverpflichtungskredit von Fr. 15'852'000.– auf Fr. 75'260'000.– erhöht (Produktionskosten-Index des Schweizerischen Baumeister-Verbands, Stand vom 1. Januar 2014; Indexstand von 238,7). Der Verpflichtungskredit passt sich um die indexbedingten Mehr- und Minderaufwendungen an. Fakultatives Referendum 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0844 2368 Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. d der Kantonsverfassung. 0845 Limmattalbahn; Investitionsbeitrag zum Bau der Bahninfrastruktur; Verpflichtungskredit; Beschlussfassung; fakultative Referenden (Vorlage-Nr. 15.19-1 des Regierungsrats vom 14. Januar 2015) Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, Präsidentin der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV): Zur Ausgangslage: Die Limmattalbahn (LTB) zwischen ZürichAltstätten und Killwangen soll die Mobilität und Erreichbarkeit im Limmattal mittel- und langfristig sicherstellen. Es handelt sich um ein Jahrhundertprojekt und soll die Gemeinden und die Region optimal erschliessen. Dabei sollen zusätzliches Wachstum und Innenverdichtung berücksichtigt werden, sodass die Limmattalbahn einen entscheidenden Beitrag zur städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung in dieser Region leisten kann. Für dieses Projekt beantragt der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit in Höhe von 179,5 Millionen Franken. Zur Beratung in der Kommission: Die Kommission UBV hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 12. März 2015 beraten. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die Kommissionsmitglieder waren mit dem wegweisenden Projekt grundsätzlich einverstanden. Vor allem begrüssten sie, dass angesichts der Bevölkerungs- und Wirtschaftsprognosen für das Limmattal frühzeitig Lösungen im Bereich Verkehr an die Hand genommen werden. Das Limmattal braucht für die Gestaltung der Zukunft die Strassen und die Bahn, darüber waren sich die Kommissionsmitglieder einig. Da die Limmattalbahn zu einer Entlastung der Kantonsstrassen im Limmattal führen wird und auch Optimierungen bei Anschlüssen an die Gemeindestrassen vorgesehen sind, schlägt der Regierungsrat in Antrag 2 der Botschaft einen Beitrag an die Projektkosten in Höhe von 34 Millionen Franken aus der Strassenkasse vor. Ein Teil der Kommissionsmitglieder argumentierte aber, dass das Projekt zusätzlich mit Mitteln aus dem Agglomerationsprogramm in Höhe von 58,6 Millionen Franken finanziert werde. Diese Mittel würden ebenfalls vollumfänglich von den Strassenbenützerinnen und Strassenbenützern stammen, sodass der vom Regierungsrat vorgesehene strassenseitige Beitrag bei über 50,0 Prozent liege. Das sei zu hoch. Bei der Abwägung wurde aber auch berücksichtigt, dass die Strassenbenützer einen zügigen Verkehrsfluss schätzen. Ich werde im Laufe der Verhandlung zu den einzelnen Anträgen noch detaillierter Stellung nehmen. Hansjörg Wittwer, Grüne, Aarau: Der zusammengefasste Anlagebeschrieb zeigt, dass die Limmattalbahn eine metrige und doppelspurige Stadtbahn sein wird, die grösstenteils ebenerdig geführt wird. Das Streckennetz beträgt 13,4 Kilometer und weist 27 Haltestellen auf. Sie liegt zu einem Viertel im Kanton Aargau und zu drei Vierteln im Kanton Zürich. Busse erschliessen die Quartiere, welche die Limmattalbahn nicht bedient und bilden so das ergänzende Feinverteilungsnetz. Es wird mit einer durchschnittlichen Beförderungsgeschwindigkeit von 22 Kilometern pro Stunde gerechnet. Die Limmattalbahn ist also mit der Glatttalbahn vergleichbar. Gesamthaft betrachtet wird das ein effizientes Verkehrssystem werden. Zusammen mit den lokalen Busbetrieben, dem motorisierten Individualverkehr (MIV), dem Langsamverkehr und der S-Bahn soll das deutlich steigende Verkehrsaufkommen bewältigt werden können. Die Limmattalbahn trägt also zu einem grossen Teil dazu bei, dass unsere Mobilitätsströme auch zukünftig funktionieren werden. Aus diesen Gründen werden die Grünen für die Entnahme von 34 Millionen Franken aus der Strassenkasse stimmen. Trotz Absegnung durch die Kommission UBV lehnen wir den Antrag der Vertreter und Vertreterinnen der motorisierten Individualverkehrslobby für einen um 7 Millionen Franken reduzierten Beitrag aus der Strassenkasse ab. Und zwar, weil es ein Projekt ist, das als Teil des Systems hilft, dass die Verkehrsflüsse auch zukünftig einigermassen funktionieren können. Dazu 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0844 2369 soll die immer noch gut gefüllte Strassenkasse ihren Beitrag leisten; eben auch, weil die Limmattalbahn eine Strassenbahn ist. Martin Brügger, SP, Brugg: Für die SP-Fraktion ist das Eintreten unbestritten. Das Projekt ist mutig, gleichzeitig aber umsichtig. Es ist modern, zukunftsträchtig und vor allem ist es notwendig. Es ist notwendig aus der Gesamtverkehrssicht. Das Projekt ist geprägt von vielen positiven Impulsen für das Limmattal. Die Aspekte der gemeinsamen Standortförderung zwischen den Kantonen Aargau und Zürich und auch umgekehrt sind nicht nur symbolträchtig, sondern auch gut und nützlich. Das Referenzprojekt Glatttalbahn hat sich erfolgreich etabliert und schafft das Vertrauen, dass eine gute Umsetzung möglich ist. Aus Sicht der Gemeinden im Glatttal konnte eine Förderung und Wertsteigerung zu Gunsten von Standort, Wirtschaft und Bevölkerung erfolgen, welche grösser war als erwartet. Die Kommission UBV konnte sich vor Ort, zum Beispiel beim Stadtpräsidenten von Zürich-Wallisellen, von der Wertschöpfung dieser Bahn informieren. Die Limmattalbahn ist ebenso wichtig für die Entwicklung des Limmattals, aber auch für den gesamten Kanton Aargau. Die SP unterstützt geschlossen den Finanzierungsschlüssel des Regierungsrats. Dieser ist fundiert und umsichtig gewählt. Mittel im Umfang von 34 Millionen Franken sollen der Strassenkasse entnommen werden. Dieser Beitrag hätte sehr wohl auch höher ausfallen können. Die Festlegung des Betrags durch den Regierungsrat ist aber vernünftig und ausgewogen. Darin sind viele Strassenbauten und Massnahmen integriert, welche der Gesamtleistung des Verkehrs dienen und für den öffentlichen und Individualverkehr notwendig sind, um damit unnötigen Verkehr auch von der Strasse wegzubringen. Wenn man dieses Projekt jetzt direkt von diesen 34 Millionen Franken abhängig macht, wäre dies fatal. Machen Sie es gleich wie der Kanton Zürich. Dort wurde die Limmattalbahn durch den Zürcher Kantonsrat mit nur 2 Gegenstimmen eindrücklich gutgeheissen. Bringen wir die Limmattalbahn auf die Schiene respektive aus Aargauer Sicht zum Fliegen! Sandra Lehmann, GLP, Wohlen: Das Limmattal ist ein Entwicklungsraum von nationaler Bedeutung. Die Region ist hoch attraktiv, sie liegt direkt beim Wirtschaftsraum Zürich und in Nähe des Flughafens Kloten. Dieser Entwicklungsraum soll mit dem vorliegenden Projekt Limmattalbahn nun zukunftsorientiert erschlossen werden. Es handelt sich um ein Generationenprojekt in hervorragender Qualität. Es ist zukunftsweisend, dass hier Siedlungs- und Verkehrsentwicklung unter Einbezug des Langsamverkehrs gemeinsam betrachtet wurden. Die Fraktion der Grünliberalen steht hinter diesem Jahrhundertprojekt. Wir fordern aber auch eine frühe Konkretisierung der Weiterführung der Limmat-talbahn in die Region Baden und möglicherweise darüber hinaus. Zudem soll die Planung und Realisierung der Limmattalbahn in Abstimmung mit der Raumplanung und einer räumlichen Entwicklung in Richtung qualitativer Urbanisierung, Verdichtung und gleichzeitigem Schutz von Freiflächen und Erholungsräumen laufen. Das prognostizierte Bevölkerungswachstum darf sich nicht einfach in ausufernden Siedlungsgebieten abspielen, auch wenn sie mit einer Bahn erschlossen sind, sondern in geplanter Urbanität von hoher Lebensqualität. Zur Finanzierung: Die GLP ist mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Finanzierungsform einverstanden und wird den Antrag des Regierungsrats mit einem Beitrag aus der Strassenkasse in Höhe von 34 Millionen Franken unterstützen. Wir erachten diesen Beitrag aus der Strassenkasse als gerechtfertigt. Denn einerseits handelt es sich ja um ein Jahrhundertprojekt mit entsprechendem Entwicklungspotenzial, andererseits ist die Mitfinanzierung über das Agglomerationsprogramm Verkehr noch nicht definitiv zugesichert. Bei der Frage der Finanzierung gilt es auch zu beachten, dass die Limmattalbahn wichtige Impulse setzt und wesentliche Investitionen auf privater Seite stimulieren wird. Auch dürfen wir davon ausgehen, dass die Limmattalbahn die relative Steuerkraft des Kantons Aargau sowie der Aargauer Gemeinden im Limmattal erhöhen wird und als Katalysator auf dem Immobilien- und Grundstücksmarkt wirkt. Die Fraktion der Grünliberalen tritt auf das Geschäft ein und unterstützt die regierungsrätlichen Anträge. Lilian Studer, EVP, Wettingen: Schon beim Vorprojekt hatte die EVP ihre Zustimmung zur Realisierung der Limmattalbahn bekundet. Erwähnen muss ich in diesem Saal sicherlich nicht, dass 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0845 2370 uns die Kosten erstaunen. Das Wachstum der Bevölkerung im Limmattal wird jedoch als steigend prognostiziert und es ist uns allen klar, dass neben diversen Massnahmen auch bei der Mobilität etwas getan werden muss. Somit werden diese Ausgaben auch seitens der EVP geschluckt. Sei es in Stosszeiten abends oder morgens – trotz Extrazügen ist die Bahn schon jetzt ausgelastet. Dies ist meine persönliche Erfahrung. Bei einer steigenden Bevölkerungszahl wird der Mobilitätswunsch nicht kleiner. Es ist klar, dass die Weiterführung in Richtung Wettingen, Baden – oder allenfalls noch weiter, auch wenn dies jetzt nicht Inhalt ist – für uns der nächste Schritt sein muss, damit der Nutzen umfassender sein kann. Nennenswert ist auch die interkantonale Zusammenarbeit und Erarbeitung, die wir sehr begrüssen. Negativ bewerten wir, dass in der Botschaft über weitere Massnahmen und Auswirkungen kein Wort fällt. Eigentlich ist es verständlich, da es ein anderes Departement betrifft. Trotzdem, die EVP hätte eine Gesamtübersicht erwartet oder gewünscht. Zu den Anträgen: Die Unterstützung des ÖV aus der Strassenrechnung ist immer und immer wieder ein Thema. Dazu gibt es diverse Meinungen und Haltungen. Sofern die prognostizierten Wachstumsprognosen eintreffen, kommen auf den MIV grössere Probleme zu. Die Strassen werden mit diesem Projekt auch stark entlastet und werden entsprechend profitieren, das möchte ich hier im Saal gesagt haben. Denn irgendwie muss diese Menschenmasse, die gezwungen ist, mobil zu sein, auch transportiert werden können. Das Geld aus der Strassenkasse ist somit nicht einfach nur als ein Zustupf an den ÖV zu sehen, sondern dazu gedacht, die Strassen nicht mehr zu belasten, als es heute schon der Fall ist. Welcher Antrag durchkommen wird ist nun dem Grossen Rat überlassen. Die EVP bittet Sie aber, diesen Punkt bei Ihrer Entscheidung mitzuberücksichtigen. Die EVP tritt auf die Vorlage ein. Thierry Burkart, FDP, Baden: Die FDP-Fraktion unterstützt das Eintreten auf die Vorlage und bittet Sie, die Anträge gemäss Kommission zu unterstützen. Wir unterstützen die Limmattalbahn eigentlich aus Überzeugung. Erlauben Sie mir aber trotzdem, drei Bemerkungen dazu zu machen. 1. Positiv an diesem Projekt ist in der Tat, dass hier die Mobilität vorausschauend geplant wird. Wir alle wissen, dass üblicherweise zuerst gebaut wird und man sich dann wundert, dass auf den Strassen Stau herrscht und der öffentliche Verkehr verstopft ist. Hier wird vorausschauend geplant. Wir befinden uns hier immerhin in einem der dichtest besiedelten Gebiete der ganzen Schweiz. Wir erwarten ein Wachstum im Bereich der Arbeitsplätze von rund 30,0 Prozent und im Bereich der Bewohnerinnen und Bewohner von rund 17,0 Prozent bis ins Jahr 2030. Es tut daher not, dass wir hier Verkehrskapazitäten schaffen. Wir brauchen diese Kapazitäten im Bereich des öffentlichen Verkehrs und tun dies hier mit dem Bau der Limmattalbahn. Und wir werden – und das garantiere ich Ihnen bereits jetzt – irgendwann auch einmal im Bereich der Strassen mehr Kapazitäten brauchen. Ich gehe davon aus, dass in diesem Bereich, wenn eine politische Vorlage kommt, die politischen Mehrheitsverhältnisse leider anders ausfallen werden. 2. Wir müssen uns bewusst sein, dieses Projekt ist sehr teuer. Wenn man die Vorprojektierungs- und Projektierungskosten einberechnet, kommt man auf einen Betrag von 194,2 Millionen Franken für 3,3 Kilometer Streckenlänge. Das ist viel. Daher war die FDP selbstverständlich gesund kritisch. Wir sind aber zur Auffassung gelangt, dass der Betrag durchaus gerechtfertigt ist. Wir müssen uns aber auch bewusst sein, dass man nicht nur die Investitionskosten betrachten sollte, sondern auch die Betriebskosten, was leider in der Politik sehr oft unterlassen wird. Bei den Betriebskosten geht man davon aus, dass jährlich ein Defizit von rund 4 – 5 Millionen Franken resultieren wird, welches natürlich auch irgendwie bezahlt werden muss. Dies müssen wir uns einfach bewusst machen. 3. Zum Teil der Finanzierung: Wir haben vorhin festgestellt, dass es sich um ein teures Projekt im Umfang von rund 194,2 Millionen Franken handelt. Dies soll einerseits durch den Steuerzahler, andererseits durch das Agglomerationsprogramm und drittens durch den Strassenkassenbeitrag finanziert werden. Die Agglomerationsbeiträge stammen vollumfänglich von den Strassenbenutzerinnen und -benutzern, ebenso diejenigen aus der Strassenkasse. Daraus resultiert gemäss Antrag des Regierungsrats ein Beitrag der Strassenbenützerinnen und -benützer zugunsten der Limmattalbahn in Höhe von 52,0 Prozent. 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0845 2371 Wir sind der Auffassung, dass ist dann doch des Guten etwas zu viel, ohne infrage stellen zu wollen, dass ein Anteil aus der Strassenkasse selbstverständlich herangezogen werden kann. Wir haben vorhin das Argument von Lilian Studer gehört, dass dadurch ja auch die Strasse entlastet wird. Das mag wohl stimmen. Ich bin aber gespannt, wann denn einmal das gegenteilige Argument bei einem Strassenbau benützt wird. Ich wäre froh, wenn angeboten würde, dass dann auch der öffentliche Verkehr einen Anteil dazu beiträgt, eine Strasse zu bauen, weil diese ja dann auch den öffentlichen Verkehr entlasten würde. Aber dieses Argument besteht ideologisch leider nur einseitig. Wir sind daher der Auffassung, dass es gerechtfertigt ist, dass man hier seitens der Strassenkassenfinanzierung gemäss dem Antrag der Kommission etwas zurückbuchstabiert. Wir befinden uns da immer noch bei einem Anteil der Mitfinanzierung des privaten Verkehrs von 44,0 Prozent. Sehr verehrte Damen und Herren, auch auf der linken Seite dieses Rats, ich meine, das ist nichts Unanständiges. Ich glaube, 44,0 Prozent sind immer noch äusserst grosszügig. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Limmattalbahn zu unterstützen. Ich bitte Sie aber auch, die neue Finanzierung, so wie es die Kommission UBV vorschlägt, zu unterstützen. Damit schaffen wir einen relativ breiten Kompromiss und eine relativ breite Unterstützung, die diese Limmattalbahn auch verdient hat. Martin Keller, SVP, Obersiggenthal: Die SVP steht nicht einstimmig, aber mehrheitlich für die Limmattalbahn ein. Im Normalfall werden die Verkehrsträger erst nach der Überlastung erstellt, wie vom Vorredner erwähnt, und ausgebaut. Dass dies hier nicht so ist, ist äusserst zu begrüssen. Das rasch wachsende Gebiet im Limmattal, welches ein grosses Entwicklungspotenzial aufweist und sich an der Grenze zum Kanton Zürich befindet, wird somit optimal durch den ÖV erschlossen. Die vorgesehene Limmattalbahn ist sicher das effizienteste Verkehrsmittel für dieses Gebiet. Auch positiv zu werten gilt, dass das Logistikzentrum beziehungsweise das Tramdepot auf Zürcher Kantonsgebiet zu liegen kommt. Weitere Ausführungen wurden bereits gemacht, die positiven und negativen Auswirkungen wurden erwähnt. Erlauben Sie mir bitte trotzdem, vier Punkte, die uns speziell am Herzen liegen, vorzutragen: 1. Die Verkehrssicherheit: Es darf und kann nicht sein, dass die Limmattalbahn zur gleichen Unfallbahn wie die Glatttalbahn wird. Auch wenn dies vonseiten der Glatttalbahn stets bestritten wird, war die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht von Anfang an voll gewährleistet. Ich appelliere an die verantwortlichen Behörden und Planer, dies bei der Limmattalbahn von Anfang an besser zu machen. Gute und umsichtige Planung zahlt sich immer aus und muss sich weder auf die Benachteiligung des MIV noch auf die Kosten niederschlagen. 2. Der motorisierte Individualverkehr (MIV): Die Grössenordnung in Höhe von 44,0 Prozent, die der MIV an das Projekt LTB mitbezahlt, wie es Thierry Burkart erwähnt hat, wird wohl in etwa auch der Selbstfinanzierungsgrad sein. Ich musste kurz schmunzeln. Einmal mehr gilt es an dieser Stelle zu unterstreichen, dass der MIV und der ÖV nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, so wie es die notorischen Verkehrsverhinderer vor allem aus der linken Ratshälfte immer fordern. Denn nur eine Vernetzung bringt wirklich den gewünschten Erfolg. Daher wird der Regierungsrat aufgefordert, die nötigen verkehrstechnischen und baulichen Massnahmen entlang der Limmattalbahn rasch und zeitgleich an die Hand zu nehmen, sodass auch der MIV einen Mehrwert in diesem Gebiet erfahren wird. Der Kanton Zürich hat sich hiermit eigentlich schon dafür ausgesprochen und über 130 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Ich bitte den Regierungsrat, dazu ebenfalls ein commitment abzugeben. 3. Eine eventuelle Verlängerung der LTB: Das vorliegende Projekt mit dem entsprechenden Verpflichtungskredit ist in sich ein durchdachtes Projekt, welches mit dem bestehenden Busnetz der regionalen Verkehrsbetriebe Baden–Wettingen optimal abgestimmt werden kann. Auch die Endschleife beim Bahnhof Killwangen–Spreitenbach macht absolut Sinn. Eine baldige Verlängerung, ohne reichliche Erfahrung aus dem zu realisierenden ersten Projekt, ist für die SVP zurzeit kein Thema. Denn geballte Lebensräume wie Baden und Wettingen sind mit dem viel feineren Busnetz der RVBW (Regionale Verkehrsbetriebe Baden-Wettingen), bei welchem die entsprechenden Bahnhöfe schnell angefahren werden, besser, flexibler und kostengünstiger. Dazu erwarten wir ebenfalls ein klares Statement von Regierungsrat Attiger. 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0845 2372 4. Der Strassenkassenbeitrag: Für die SVP-Fraktion ist es oder war es unverständlich, dass der vom Regierungsrat in der Botschaft vorgeschlagene Betrag nach der Anhörung nicht korrigiert wurde. Dies zeigt einmal mehr ganz deutlich den Stellenwert einer Anhörung, welche aus Sicht des Regierungsrats wahrscheinlich nur eine unnötige Zusatzrunde darstellt. Der Betrag von 25 Millionen Franken aus der Spezialfinanzierung Strassenkasse, so wie von der Kommission UBV in der gelben Synopse vorgeschlagen, ist für die SVP-Fraktion der höchstmögliche Betrag. Wie der Botschaft zu entnehmen ist, reduzieren allfällig zu erwartende Bundesbeiträge den heute zu bewilligenden Kredit. Wir gehen davon aus, dass auch der Betrag aus der Strassenkasse von dieser Subventionierung profitiert und entsprechend reduziert wird. Wir bitten den Herrn Regierungsrat, auch dazu ein Statement abzugeben. Im Namen der mehrheitlichen SVP-Fraktion bitte ich Sie, die vorliegende Botschaft zur Limmattalbahn sowie die von der Kommission UBV vorgeschlagenen Anpassungen zu unterstützen. Heinz Graf, BDP, Oberrohrdorf: Es gibt in einem Politikerleben Augenblicke, die ausserordentlich bedeutend sind. Wir stimmen heute über ein Jahrhundertprojekt ab. Es ist ein zukunftsweisendes Projekt, bei dem die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung unter Einbezug des Langsamverkehrs gemeinsam betrachtet wird. Es ist mutig, modern und zukunftsträchtig. Das Limmattal ist eingebunden in den Wirtschaftsraum Zürich und mit dem internationalen Flughafen Kloten ist es ein Entwicklungsraum von nationaler Bedeutung. Die Einwohnerzahl im Limmattal soll bis zum Jahr 2030 auf 105'000 und die Anzahl der Beschäftigten auf 65'000 Personen steigen. Der Kanton Aargau wird von dieser Entwicklung profitieren, die auf den ganzen Kanton ausstrahlen wird. Positiv ist, dass man sich angesichts der Wirtschafts- und Bevölkerungsprognosen – wie es Thierry Burkart bereits ausführte – frühzeitig Gedanken über die Verkehrssituation macht und die Weichen rechtzeitig stellt. Wichtig ist, dass die Limmattalbahn als ein Bestandteil des Gesamtverkehrs betrachtet und auch das heutige Strassensystem mit seinen täglichen Stauentwicklungen verbessert wird. Mich würde aber auch interessieren, wie es in der Region Baden weitergeht, denn wir haben keine Gesamtübersicht, wie es Lilian Studer ausführte. Erlauben Sie mir, eine Frage in Bezug auf die Zukunft zu stellen: In Baden wartet man auf den Start des Schulhausplatz-Umbaus und gibt dafür sehr viel Geld aus. In der Region Baden spricht man von einem Jahrhundertbauwerk und wartet noch, bis die letzte Einsprache abgehandelt ist. Eine Frage an den Herrn Baudirektor: Kann er uns versichern, dass man die Limmattalbahn in diesem Badener Millionenprojekt angemessen berücksichtigt hat? Ich möchte noch erwähnen, dass wir natürlich im Kanton auch davon abhängig sind, dass das nationale Strassennetz weiterentwickelt wird. Mit einer Standesinitiative hat der Grosse Rat ja bereits entsprechende Signale nach Bern übermittelt. Die BDP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und wird ihr grossmehrheitlich zustimmen. Hans-Ruedi Hottiger, Parteilos, Zofingen: Das Wichtigste vorweg: Die CVP-Fraktion wird den Verpflichtungskredit unterstützen. Beim Limmattal handelt es sich nicht nur um den am dichtest besiedelten Raum im Kanton Aargau, sondern auch um einen Entwicklungsraum von nationaler Bedeutung. Die Region ist hoch attraktiv, gehört zum potenten Wirtschaftsraum Zürich, liegt in Flughafennähe und ist damit auch international bestens angebunden. Das sage ich als Westaargauer und ganz ohne Neid. Denn die Entwicklungspotenziale des Limmattals strahlen auf den gesamten Kanton Aargau aus. Der gesamte Kanton kann von diesen besonderen Umständen profitieren. Das Limmattal dürfte sich mit der Limmattalbahn noch etwas positiver entwickeln. Aufgrund der Erfahrungen mit der Glatttalbahn und von schon bestehenden Investorenanfragen weiss man heute bereits, dass die Bahn ein wichtiger qualitativer Entwicklungstreiber sein und in ihrem Einzugsgebiet zu einer langfristigen und hohen Investitionssicherheit beitragen wird. Das Projekt Limmattalbahn nimmt die Überlegungen, welche wir bei der Beratung zur Festlegung des Siedlungsgebiets bei der Richtplananpassung angestellt haben, wieder auf. Auch beim vorliegenden Vorhaben geht es um die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, um die umweltverträgliche Bewältigung des Bevölkerungswachstums, das wir zu erwarten haben. In 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0845 2373 diesem Zusammenhang ist es unserer Fraktion ganz besonders wichtig, dass die Linienführung der Limmattalbahn nicht isoliert nur für die Bahn, sondern in einem gesamtverkehrlichen Kontext, also zusammen mit der Strasse, geplant wird. Es wäre illusorisch zu glauben, dass nach dem Bau der Limmattalbahn keiner mehr mit dem Auto durchs Limmattal fährt. Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass die verschiedenen Verkehrsträger aufeinander abgestimmt sind und das Gesamtsystem für alle Verkehrsteilnehmende, auch für den Langsamverkehr, funktionsfähig bleibt. Das vorliegende Projekt hilft mit, die heutigen und künftigen Verkehrsprobleme im Griff zu behalten. Erlauben Sie mir zum Schluss noch einige Gedanken zur Höhe des Beitrags aus der Strassenkasse. Dazu haben Sie heute ja schon einiges gehört. Zuerst eine Vorbemerkung: Wir finden es nicht zielführend, wenn wir – und das hat Martin Keller schon betont – den MIV gegen den ÖV und den Langsamverkehr ausspielen – und nicht nur das, sondern eben auch die Finanzierung dieser verschiedenen Verkehrsarten! Wenn wir Mobilität wollen, dann brauchen wir alle Arten! Wir brauchen den MIV, ÖV und Langsamverkehr. Darum sollten wir uns auch bemühen, diese verschiedenen Verkehrsarten optimal einzusetzen, kombinierte Verkehrslösungen zu suchen und bezüglich Finanzierung den "Schwarzen Peter" nicht dauernd von einer Seite zur anderen zu schieben. Wir haben raumplanerische, siedlungsmässige Voraussetzungen, die nicht ideal sind, nicht alles ist gut gelaufen. Nun können wir aber nicht von heute auf morgen einfach das Gefühl haben, wir könnten jetzt eine Verkehrsart forcieren, denn wir haben nach anderen Kriterien geplant. Wir haben unsere Siedlungen recht dezentral angeordnet. Das heisst, wir brauchen alle Verkehrsarten: MIV, ÖV und Langsamverkehr. Ich komme zurück zur Limmattalbahn. Es ist wohl allen klar, dass die Strasse ebenfalls von diesem Projekt profitiert. Es fragt sich allerdings, in welchem Ausmass. Es ist allgemein anerkannt, dass die Strassenkasse auch einen Beitrag an das Projekt leisten soll. Letztendlich handelt es sich bei der Festlegung des Kostenteilers um eine politische Frage. Also können wir da voll mitmischen. Bezüglich Beitragshöhe aus der Strassenkasse sollte nach unserer Ansicht Hand für einen politischen Kompromiss geboten werden. Den Antrag der Kommission UBV für den Kostenteiler erachten wir als einen solchen Kompromiss. Unsere Fraktion wird diesem Antrag und damit einem Gesamtbeitrag in Höhe von 25 Millionen Franken aus der Strassenkasse zustimmen. Die CVPFraktion wird bei den Anträgen Nr. 2, 3 und 5 grossmehrheitlich die Vorschläge der Kommission UBV unterstützen und bei allen anderen Anträgen dem Regierungsrat folgen. Jürg Caflisch, SP, Baden: Die Limmattalbahn ist tatsächlich ein Jahrhundertbauwerk, das darf man bei schienengebundenen Anlagen in dieser Grössenordnung sagen. Raumplanerisch macht das Projekt Sinn. Das Limmattal hat Verdichtungspotenzial. Die Wachstumsprognosen sind hoch: 29,0 Prozent bei den Beschäftigten bis ins Jahr 2030. Ein schienengebundener öffentlicher Verkehr macht aber heute schon ohne diese Wachstumsprognosen Sinn. Ohne Limmattalbahn werden die Gebiete der geplanten Bahn im MIV-Stau versinken. Darum, die Limmattalbahn ist mehr als ein ÖVProjekt. Sie ist eine unabdingbare Voraussetzung der Siedlungsentwicklung und -erneuerung im Limmattal. Diese Entwicklung haben wir zu unterstützen, um die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken. Das Projekt wurde im Kantonsrat Zürich mit grossem Mehr angenommen. Es gab eine geschlossene bürgerliche – praktisch einstimmige – Zustimmung bei der SVP. Ein SVP-Parlamentarier aus dem Limmattal hatte an die Sitzung sogar die Hellebarde mitgenommen, um seinen Kampfgeist zu bezeugen. Ein anderer SVP-Vertreter von der Goldküste hat sich zur Bemerkung hinreissen lassen, das Projekt sei eine "Schmalspur-Spanisch-Brötli-Bahn" in die Aargauer Provinz. Solche Despektierlichkeiten haben das Projekt und wir als Aargauer und Aargauerinnen nicht nötig. Und auch die etwas kleinliche Diskussion, aus welcher Kasse das Ganze jetzt finanziert werden soll, finde ich aufgrund des Jahrhundertprojekts und seiner Bedeutung eigentlich zweitrangig. Wichtig ist, dass wir dem Projekt, welches viel für uns und den ganzen Kanton bringt, mit Überzeugung zustimmen. Ich bitte Sie, dies auch zu tun! Stefan Haller, BDP, Dottikon: Auch wenn ich die Anliegen für den Bau der Limmattalbahn (LTB) grundsätzlich durchaus nachvollziehen und unterstützen kann, so ist mir die LTB dennoch ein Dorn im Auge. Wir haben viele lobende Worte gehört. Schön und gut, gerne würde ich Ihnen aber 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0845 2374 erläutern, warum mir die Bahn ein Dorn im Auge ist. Die Limmattalbahn soll gemäss Projekt als eigentrassierte Linie realisiert werden. Das wäre ja gut, nur wird es leider viele Punkte auf dieser Linie geben, welche Strassenkreuzungen und weiteres betreffen, wo der Individualverkehr zum Teil massiv beschnitten werden wird. Ich erwähne ein paar Beispiele. Beispiel 1: Zwischen Bahnhof Altstetten bis Station Farbhof wird die Bahn nicht eigentrassiert fahren können, da schlicht nicht genug Platz vorhanden ist. Nach meiner Einschätzung wird es gerade hier in den Hauptverkehrszeiten wieder zu längeren Ein- und Aussteigezeiten kommen, während denen sich die Fahrzeugkolonne hinter der Bahn anstaut. Beispiel 2: Die Kreuzung in Schlieren Richtung Ober- und Unterengstringen, welche vor allem in den Abend- und Morgenstunden sehr frequentiert ist, wird zugunsten der Bahn komplett geschlossen, wie in den Berichten zu lesen ist. Das ist ein sicherheitstechnisches Unding für mich! Ähnliche Szenarien gibt es jetzt auch bei der Glatttalbahn, wo immer wieder Unfälle passieren. Beispiel 3: Birmensdorferstrasse in Dietikon, hier werden wohl Parkplätze der blauen Zone wegfallen müssen. Auch hier sind die Platzverhältnisse eigentlich zu eng, als dass man noch eine Bahn hineinquetschen könnte. Beispiel 4: Hier trifft die LTB auf die BDWM (Bremgarten-Dietikon/Wohlen-Meisterschwanden-Bahn). Zum Glück sind die Spurweiten der beiden Bahnen nach jetzigem Plan identisch, sodass die Gleise der BDWM mitverwendet werden könnten. Durch die höhere Frequenz der LTB wird es aber unangenehm, sobald etwas im empfindlichen System der beiden Netze nicht funktioniert. Sobald wir in den Aargau kommen, wird es weniger dramatisch, weil hier noch weniger verbaut ist. Hier wird vorwiegend Land verbraucht. Aber auch hier gibt es das Beispiel 5 Furttalstrasse. Hier wird die Bahn direkt durch einen der wenigen gut funktionierenden und sinnvollen Kreisel geführt. Mit anderen Worten: Bei Durchfahrt der Bahn muss der Kreisel komplett gesperrt werden. In den Hauptverkehrszeiten verursacht dies wiederum Rückstaus auf allen Seiten. Im Hinblick auf verdichtetes Bauen und das weitere Wachstum im Limmattal – das Limmattal geht auch bis nach Zürich und dann reden wir nicht von hunderttausend, sondern von einer knappen Million Personen heutzutage – wäre es in meinen Augen bedeutend sinnvoller, die Bahn als Metro zu bauen, vielleicht mit etwas weniger Haltestellen. Man müsste folglich die Reisenden in die äusseren Quartiere mit Bussen an den zentralen Punkten bedienen. Insbesondere an den Stellen auf Aargauer Boden, wo zukünftig Wohn- und Arbeitsraum entstehen wird, könnte der durch das Bahntrassee wegfallende Platz beispielsweise als Parkplatz für Besucher von Wohnhäusern und/oder Arbeitsgebäuden verwendet werden. 178 Millionen Franken sind eine Menge Geld für ein Vorhaben, das nicht über alle Zweifel erhaben ist – auch in der Form eines Darlehens. Meine Damen und Herren, entscheiden Sie, wie Sie es für richtig halten. Josef Bütler, FDP, Spreitenbach: Ich spreche hier als Limmattaler und im Speziellen als Spreitenbacher und Killwanger. Zu Stefan Haller: Ein kleiner Hinweis, im Jahr 1974 gab es in Zürich eine Urabstimmung über das Vorhaben, eine Metro in Richtung Spreitenbach zu führen, mit der Endhaltestelle unterhalb des Tivoli-Komplexes. Das Vorhaben wurde abgelehnt. Es sind Ideen, die früher schon obsolet wurden. Sehr viel Gutes wurde hier vorne erwähnt. Für mich als direkt Betroffener ist dieses grenzübergreifende Generationenprojekt selbstverständlich sehr identitätsfördernd – für Aargauer und Zürcher Limmattaler. Wir wissen, es geht um sehr viel Geld. Aber wir brauchen diesen Verkehrsträger. Heute gibt es Zeiten, in denen wir Spreitenbacher nicht mehr aus unserem Dorf hinauskommen. Es darf nicht wieder passieren, dass der kleine Josi auf dem grosselterlichen Hof 10 Minuten warten muss, bis er über die Landstrasse auf die andere Seite zu den frischen Kirschen kommt. Zu Jürg Caflisch: Ein kleiner Seitenhieb sei mir hier erlaubt. Spreitenbach hat 170 Jahre nach der Spanisch-Brötli-Bahn die Chance, einen guten Bahnhof zu erhalten. Vor 170 Jahren waren es meine Vorfahren, die nicht wollten, dass sich das feuerspeiende Ungetüm durchs Dorf quält. Denn das Feuer, welches ausgespuckt wurde, hat die Felder angezündet. Deshalb wollten wir in Spreitenbach keinen Bahnhof. Nun haben wir die Chance, mit der Limmattalbahn einen funktionierenden Bahnhof in der Nähe unseres Zentrums zu erhalten. Ich verstehe nicht, wieso der Verkehrs-Club der Schweiz 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0845 2375 (VCS), der immer für ÖV-Anbindung ist, dieses Projekt mit allen möglichen Mitteln verhindert. Wir sprechen hier von guter Verdichtungsqualität. Wir haben bei diesem Projekt den Hauptbahnhof direkt unterhalb der Einkaufszentren, darüber gibt es einen Begegnungsplatz. Vorgesehen sind zwei weitere Hochhäuser; es wird also dort verdichtet, wo bereits etwas vorhanden ist, mit Wohnraum für Jung und Alt. Das Wohnen im Alter ist angedacht, Kinderspielplätze und ein Kindergarten sind vorgesehen, alles ist zu Fuss mit Brückenverbindungen bis zur IKEA erreichbar. Da fehlt mir das Verständnis, wieso der VCS dieses Projekt mit allen möglichen Mitteln verhindert. Ich hoffe als Spreitenbacher, dass unsere Investoren hier genügend Geduld und auch Geld haben, damit dieses zentrale Projekt auch realisiert wird. Die Einkaufszentren sind bereits heute sehr an der Bahn interessiert und sehen die Chance dieses Verkehrsträgers. Sie beteiligen sich an öffentlichen Investitionen vor allem bei den Haltestellen. Ich habe eine Metapher. Wir alle kennen den Film "Spiel mir das Lied vom Tod". Am Anfang des Films wartet die Gangsterbande mitten in der Wüste auf einem einsamen Bahnhof auf die Bahn. Ich hoffe nicht, dass wir Spreitenbacher auf einem einsamen Bahnhof auf die Limmattalbahn warten müssen. Zum Schluss: Es wurde oft gesagt, es sei ein geschichtsträchtiger Entscheid. Denn die LTB wird unseren zukünftigen Generationen die Möglichkeit geben, dass sie sich im Limmattal bewegen können. Ich bedanke mich schon heute im Namen meiner Kinder, Enkelkinder und der Limmattaler, dass wir heute den richtigen Entscheid mit Weitsicht und Verstand treffen. Dies, damit wir uns auch in 30 oder in 50 Jahren im Limmattal noch fortbewegen können. Stephan Attiger, Regierungsrat, FDP: Besten Dank für die grosse Zustimmung in Ihren Voten zur Limmattalbahn (LTB). Es wurde richtig bemerkt, dass es sich hier um ein Generationenprojekt handelt. Es ist für die Zukunft wichtig, dass wir die Verkehrsinfrastrukturen rechtzeitig und im Einklang mit der baulichen Entwicklung bereitstellen. Das Limmattal ist eine Boomregion. Es ist attraktiv und gut gelegen und erschlossen im Wirtschaftsraum Zürich. Heute ist es erreichbar; aber mit der von uns in dieser Region erwarteten Entwicklung wird die Erreichbarkeit eingeschränkt, deshalb braucht es diese Investitionen. Der Variantenentscheid hat gezeigt, dass die Bahn das geeignetste Verkehrsmittel ist, um dieses Wachstum aufzunehmen und die Verkehrsinfrastruktur zu ergänzen. Selbstverständlich muss es mit dem Busangebot und dem MIV abgestimmt werden. Darauf komme ich noch zurück. Insofern ist es tatsächlich eine einmalige Gelegenheit, die Investition gleichzeitig mit dem Wachstum zu tätigen und nicht erst hinterher nach Lösungen zu suchen. Die Bahn bringt eine Qualität, die auch die Investoren mit guten Projekten gutheissen werden. Sie werden bei einer vorhandenen Bahn dementsprechend auch Grossinvestitionen in der Region tätigen. Das Wachstum wird mit einer Bahn anders sein als ohne. Zu dem verschiedenen angesprochenen Punkten: 1. Die Weiterführung: Die Weiterführung bis Baden ist momentan kein Thema. Das wird aus unserer Sicht frühestens ab 2030 ein Thema werden. Es ist aber wichtig, dass wir die Linie sichern und im Richtplan einen Korridor freihalten, der für eine zukünftige mögliche Bahn bereitsteht. Vielleicht gibt es auch eine Buslösung, das muss verifiziert werden. In der ersten Phase ist es ganz sicher eine Buslösung, die ergänzend zur LTB die Erschliessung bis nach Baden gewährleistet. 2. Zur Sicherheit: Die Sicherheit ist ein wesentlicher Faktor im Betrieb, das wurde richtig gesagt. Man hat aus den Fehlern der Glatttalbahn gelernt. Beispielsweise wurden Knotenentflechtungen etc. bereits in die Projektierung aufgenommen, damit der Bahnbetrieb möglichst unfallfrei abgewickelt werden kann. Das kann ich Ihnen zusichern. Der Sicherheit wird grosse Beachtung geschenkt. Es ist wichtig, dass wir hier von Anfang an Sicherheitsmassnahmen miteinplanen und die Erkenntnisse der Glatttalbahn berücksichtigen. Das wird sichergestellt. 3. Zur flexiblen Abstimmung mit dem Bus: Ich versichere Ihnen, das erfolgt so. Das ist auch der Punkt, warum heute noch kein Buskonzept vorliegt. Es soll flexibel gestaltet werden und muss die Entwicklung der nächsten Jahre aufnehmen. Dementsprechend werden wir die Busplanung bis zur Eröffnung der LTB vornehmen und in der Zwischenzeit das Wachstum entsprechend berücksichtigen. 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0845 2376 4. Die MIV-Bauten sind in der Botschaft erläutert. Die LTB dient auch dem MIV, nicht nur als Entlastung der Verkehrsströme, sondern es werden auch Knotenentflechtungen gemacht. Bei der Industriestrasse in Mutschellen sowie entlang von Industriestrasse und Landstrasse in Spreitenbach gibt es solche Knotenentflechtungen, die auch dem MIV dienen. Weitere Projekte sind in der Pipeline, beispielsweise der Ausbau des Anschlusses Dietikon, gemeinsam mit dem Kanton Zürich und dem ASTRA (Bundesamt für Strassen). Aber Sie wissen, auch die Autobahn A1 hat die Kapazitätsgrenzen erreicht, hier wartet man auf den Ausbau des Gubristtunnels. Die Abhängigkeit mit der A1 und dem ASTRA ist selbstverständlich gegeben. 5. Zur Reduktion des Strassenkassenbeitrags: Den Strassenkassenbeitrag legen Sie heute fix fest. Das ist auch richtig so. Dieser wird definiert und ist nicht abhängig vom Agglomerationsbeitrag. Sonst würde die Argumentation mit den 44,0 Prozent in sich ja auch nicht mehr stimmen. 6. Zur Höhe des Strassenkassenbeitrags: Der Vorschlag der Kommission UBV lautet 20 Millionen Franken plus 5 Millionen Franken. Die 20 Millionen Franken stehen dem Antrag des Regierungsrats von 34 Millionen Franken gegenüber. Die 5 Millionen Franken betreffen die in der Botschaft ausgewiesenen Kosten für den MIV. Der Regierungsrat hält es für angemessen und auch nicht für unanständig, einen Beitrag in Höhe von 34 Millionen Franken gemäss ursprünglicher Botschaft zu beantragen. Es gibt keine klare Berechnung, wie man jetzt einen Strassenkassenbeitrag berechnen soll. Aber in Anbetracht der Kosten, die für den Strassenausbau entstehen würden, damit dieses Gebiet erschlossen werden könnte, erachten wir den Betrag im Umfang von 34 Millionen Franken als angemessen. Ich bitte Sie auch hier, den Anträgen des Regierungsrats zu folgen. 7. Frage der BDP zum Schulhausplatz Baden und allfälliger Berücksichtigung der Linienführungen der LTB in diesem Jahrhundertprojekt: Es werden keine Vorinvestitionen gemacht, aber eine allfällige Linienführung ist berücksichtigt. Dies heisst konkret, dass Tragwerkskonstruktionen etc. verstärkt werden müssten. Diese Vorinvestitionen werden jedoch nicht gemacht. Aber die LTB könnte ins Zentrum geführt werden, diese Möglichkeit wurde berücksichtigt. 8. Zum Schluss zum Votum von CVP-Sprecher Hans-Ruedi Hottiger: Selbstverständlich geht es um ein Gesamtverkehrskonzept, das kann ich Ihnen versichern. Es muss mit dem MIV und dem Langsamverkehr abgestimmt sein. Hier haben insbesondere die Gemeinden noch eine Aufgabe zu erledigen und Investitionen zu tätigen, damit die Haltestellen gut erschlossen werden können. Die Abstimmung mit dem Bus habe ich bereits erwähnt. 9. Ganz zum Schluss noch zum Vorschlag einer Metro: Das wäre dann eine andere Dimension. Sie müsste von Zürich her erschlossen werden. Wir bringen ja die LTB aufgrund eines Systementscheids in Zürich in den Kanton Aargau. Mit der Metro müssen wir ins Zentrum von Zürich fahren und das halten wir für unrealistisch. Umso mehr, weil ja die LTB ein Nahverkehrsmittel ist und die Erschliessung in die verschiedenen Quartiere gewährleistet und keine S-Bahn-Alternative ist. Insofern erachten wir hier die Metro als nicht geeignet beziehungsweise als nicht realistisch. In diesem Sinne danke ich, wenn Sie den Anträgen des Regierungsrats folgen. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Detailberatung / Anträge gemäss Botschaft bzw. Synopse Keine Wortmeldungen. Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, Präsidentin der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV): Bei 13 anwesenden Mitgliedern wurden in der Kommission die folgenden Anträge gestellt: 1. Antrag 2 der Botschaft sei wie folgt anzupassen: "Aus der Spezialfinanzierung Strassenrechnung wird im Rahmen des Verpflichtungskredits ein Beitrag von 25 Millionen Franken geleistet. Dieser Beitrag umfasst den Investitionsbeitrag für die schienenseitigen Massnahmen gemäss § 7 lit. b Ziff. 2 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0845 2377 StrG von 20 Millionen Franken sowie den Investitionsbeitrag für die mit dem Bau der Limmattalbahn verbundenen strassenseitigen Massnahmen gemäss § 7 lit. a StrG von 5 Millionen Franken." Der Antrag wurde mit 8 gegen 4 Stimmen, bei 1 Enthaltung, angenommen. 2. Antrag 3 der Botschaft sei wie folgt anzupassen: "Der Kantonsanteil wird mittels eines Darlehens an eine Finanzierungsgesellschaft geleistet. Das Darlehen wird gemäss den geltenden finanzrechtlichen Vorgaben verzinst und innert 40 Jahren amortisiert." Das ist eine Abweichung von 5 Jahren zum Antrag des Regierungsrats, der 35 Jahre vorgesehen hat. Der Antrag wurde mit 10 gegen 3 Stimmen angenommen. 3. Der Regierungsrat sei zu ermächtigen, den in Antrag 5 der Botschaft genannten Betrag von 136,6 Millionen Franken zuzüglich der gemäss Antrag 3 – gemäss Antrag Thierry Burkart – anfallenden Zusatzkosten aufzunehmen. Insgesamt wird der Regierungsrat ermächtigt, zusätzliche fremde Gelder in Höhe von 150,63 Millionen Franken aufzunehmen; siehe Synopse. Der Antrag wurde mit 10 gegen 3 Stimmen angenommen. Zu den Abstimmungen in der Kommission über die Anträge der Botschaft bei 13 Anwesenden: Antrag 1 der Botschaft wurde einstimmig mit 13 gegen 0 Stimmen angenommen. Antrag 2 der Botschaft – wie aus der Beratung hervorgegangen – wurde mit 11 gegen 2 Stimmen angenommen. Antrag 3 der Botschaft – wie aus der Beratung hervorgegangen – wurde mit 11 gegen 0 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, angenommen. Antrag 4 der Botschaft wurde einstimmig mit 13 gegen 0 Stimmen angenommen. Antrag 5 der Botschaft – wie aus der Beratung hervorgegangen – wurde einstimmig mit 13 gegen 0 Stimmen angenommen. Antrag 6 der Botschaft wurde einstimmig mit 13 gegen 0 Stimmen angenommen. Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) beantragt dem Ratsplenum Eintreten und Beschlussfassung gemäss den bereinigten Anträgen des Regierungsrats. Antrag 1 "Für das Bauvorhaben Limmattalbahn zwischen den Bahnhöfen Zürich Altstetten und KillwangenSpreitenbach wird ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von Fr. 179'500'000.– (Grundlage Bahnteuerungsindex, Preisbasis 30. Juni 2013, Indexstand 131,5) beschlossen. Der Verpflichtungskredit passt sich an die baukostenindex- und zinsbedingten Mehr- und Minderaufwendungen an. Der vorgesehene Kantonsanteil beträgt Fr. 120'900'000.–." Abstimmung Antrag 1 wird mit 117 gegen 11 Stimmen gutgeheissen. Antrag 2 Fassung Regierungsrat: "Aus der Spezialfinanzierung Strassenrechnung wird im Rahmen des Verpflichtungskredits ein Beitrag von Fr. 34'000'000.– geleistet." Fassung Kommission UBV: "Aus der Spezialfinanzierung Strassenrechnung wird im Verpflichtungskredits ein Beitrag von Fr. 25'000'000.– geleistet. Dieser Beitrag Investitionsbeitrag für die schienenseitigen Massnahmen gemäss § 7 lit. b Ziff. Fr. 20'000'000.– sowie den Investitionsbeitrag für die mit dem Bau der Limmattalbahn strassenseitigen Massnahmen gemäss § 7 lit. a StrG von Fr. 5'000'000.–." Rahmen des umfasst den 2 StrG von verbundenen Der Regierungsrat hält an seiner Fassung fest. Abstimmung, Gegenüberstellung 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0845 2378 Fassung Kommission 84 Stimmen Fassung Regierungsrat 44 Stimmen Hauptabstimmung gemäss Fassung Kommission UBV Dem bereinigten Antrag 2 wird mit 112 gegen 9 Stimmen zugestimmt. Antrag 3 Fassung Regierungsrat: "Der Kantonsanteil wird mittels eines Darlehens an eine Finanzierungsgesellschaft geleistet. Das Darlehen wird gemäss den geltenden finanzrechtlichen Vorgaben verzinst und innert 35 Jahren amortisiert." Fassung Kommission UBV: "Der Kantonsanteil wird mittels eines Darlehens an eine Finanzierungsgesellschaft geleistet. Das Darlehen wird gemäss den geltenden finanzrechtlichen Vorgaben verzinst und innert 40 Jahren amortisiert." Der Regierungsrat stimmt der Kommissionsfassung aufgrund des Entscheids zu Antrag 2 zu. Abstimmung Antrag 3 gemäss Kommissionsfassung wird mit 119 gegen 9 Stimmen gutgeheissen. Antrag 4 "Es wird eine steuerbefreite kantonale Finanzierungsgesellschaft "Limmattalbahn" in Form einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft gegründet. Sie steht als Verwaltungsvermögen im 100%igen Eigentum des Kantons." Abstimmung Antrag 4 wird mit 119 gegen 9 Stimmen gutgeheissen. Antrag 5 Fassung Regierungsrat: "Der Regierungsrat wird ermächtigt, für das Bauvorhaben Limmattalbahn zwischen den Bahnhöfen Zürich Altstetten und Killwangen-Spreitenbach einen Betrag von Fr. 136'600'000.– zusätzliche fremde Gelder aufzunehmen. Der Betrag passt sich an die baukostenindex- und zinsbedingten Mehr- und Minderaufwendungen an und reduziert sich um die Bundesbeiträge. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum nach § 63 Abs. 1 lit. e der Kantonsverfassung." Fassung UBV: "Der Regierungsrat wird ermächtigt, für das Bauvorhaben Limmattalbahn zwischen den Bahnhöfen Zürich Altstetten und Killwangen-Spreitenbach einen Betrag von Fr. 150'630'000.– zusätzliche fremde Gelder aufzunehmen. Der Betrag passt sich an die baukostenindex- und zinsbedingten Mehr- und Minderaufwendungen an und reduziert sich um die Bundesbeiträge. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum nach § 63 Abs. 1 lit. e der Kantonsverfassung." Der Regierungsrat stimmt der Kommissionsfassung aufgrund des Entscheids zu Antrag 2 zu. Abstimmung Antrag 5 gemäss Kommissionsfassung wird mit 113 gegen 10 Stimmen gutgeheissen. Antrag 6 Der Beitrag steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung des vom Kanton Zürich zu erbringenden Investitionsanteils. 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0845 2379 Abstimmung Antrag 6 wird mit 126 gegen 2 Stimmen gutgeheissen. Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, Präsidentin der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV): Im Namen der Kommission bedanke ich mich ganz herzlich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem Departement BVU und für die bestens vorbereiteten Entscheidungsgrundlagen. Beschluss 1. Für das Bauvorhaben Limmattalbahn zwischen den Bahnhöfen Zürich Altstetten und KillwangenSpreitenbach wird ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von Fr. 179'500'000.– (Grundlage Bahnteuerungsindex, Preisbasis 30. Juni 2013, Indexstand 131,5) beschlossen. Der Verpflichtungskredit passt sich an die baukostenindex- und zinsbedingten Mehrund Minderaufwendungen an. Der vorgesehene Kantonsanteil beträgt Fr. 120'900'000.–. 2. Aus der Spezialfinanzierung Strassenrechnung wird im Rahmen des Verpflichtungskredits ein Beitrag von Fr. 25'000'000.– geleistet. Dieser Beitrag umfasst den Investitionsbeitrag für die schienenseitigen Massnahmen gemäss § 7 lit. b Ziff. 2 StrG von Fr. 20'000'000.– sowie den Investitionsbeitrag für die mit dem Bau der Limmattalbahn verbundenen strassenseitigen Massnahmen gemäss § 7 lit. a StrG von Fr. 5'000'000.–. 3. Der Kantonsanteil wird mittels eines Darlehens an eine Finanzierungsgesellschaft geleistet. Das Darlehen wird gemäss den geltenden finanzrechtlichen Vorgaben verzinst und innert 40 Jahren amortisiert. 4. Es wird eine steuerbefreite kantonale Finanzierungsgesellschaft "Limmattalbahn" in Form einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft gegründet. Sie steht als Verwaltungsvermögen im 100%igen Eigentum des Kantons. 5. Der Regierungsrat wird ermächtigt, für das Bauvorhaben Limmattalbahn zwischen den Bahnhöfen Zürich Altstetten und Killwangen-Spreitenbach einen Betrag von Fr. 150'630'000.– zusätzliche fremde Gelder aufzunehmen. Der Betrag passt sich an die baukostenindex- und zinsbedingten Mehr- und Minderaufwendungen an und reduziert sich um die Bundesbeiträge. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum nach § 63 Abs. 1 lit. e der Kantonsverfassung. 6. Der Beitrag steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung des vom Kanton Zürich zu erbringenden Investitionsanteils. Fakultatives Referendum Der Beschluss gemäss Ziffer 1 untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. d der Kantonsverfassung. 0846 Massnahmen zur Sicherstellung genügender Asylunterkünfte; Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung; Bericht und Entwurf zur 2. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Schlussabstimmung; fakultatives Referendum; Abschreibung der Motion 12.37 und der Postulate 12.38, 12.97, 12.113 und 12.178 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0845 2380 (Vorlage-Nr. 15.23-1 des Regierungsrats vom 25. Februar 2015) Hans Dössegger, SVP, Seon, Präsident der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW): Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hat die Botschaft 15.23 Massnahmen zur Sicherstellung genügender Asylunterkünfte; Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG) in 2. Lesung an der Sitzung vom 27. März 2015 im Beisein von Frau Landstatthalter Susanne Hochuli, Herrn Stephan Campi, Generalsekretär des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), Herrn Markus Notter, Leiter Rechtsdienst DGS, Frau Cornelia Breitschmid, Leiterin Kantonaler Sozialdienst und Herrn Hans Peter Fricker, Generalsekretär des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) beraten. Obwohl es sich um die 2. Lesung handelt, wurde sehr intensiv diskutiert und wie Sie der Synopse entnehmen können, resultierten daraus auch einige Änderungsanträge. Da wir in der 2. Lesung sind, kann ich hier auf die Schilderung der Ausgangslage verzichten und auf einige Punkte eingehen, die in der Kommission diskutiert wurden. Wie in einer 2. Lesung üblich, wurde ausgiebig über die reichlich eingegangenen Prüfungsaufträge aus 1. Lesung diskutiert beziehungsweise über deren Umsetzung oder Erklärungen. Die Lösung als Verbundsaufgabe war unbestritten. Durch redaktionelle Anpassungen von § 17a konnten zudem Unklarheiten ausgeräumt werden. Die Ersatzvornahme, welche markant höher sein wird als heute, wurde intensiv diskutiert. Da gemäss Lehre und Rechtsprechung bei Ersatzhandlungen immer nur die Kosten für eine zweckmässige Ersatzvornahme auferlegt werden dürfen, wurde auf eine entsprechende Ergänzung der Regelung verzichtet. Bei der Berechnungsbasis für die Aufnahmepflicht der Gemeinden entschied sich die Mehrheit der Kommission, den Wortlaut der 1. Lesung zu bevorzugen, also auf die Einwohnerzahl und nicht auf die schweizerische Wohnbevölkerung abzustellen. Beim Thema Anreizsysteme geht es teilweise auch um Bedenken der Gemeinden, dass ihnen Zusatzkosten aus dem Betrieb kantonaler Unterkünfte entstehen könnten. Durch eine Umformulierung von § 19a wird das geklärt. Auf ein Anreizsystem wurde wegen fehlender messbarer Kriterien und wegen der unklaren Situation, ob nur die Standort- oder auch eine Nachbargemeinde belastet wird, aber verzichtet. Neu in die Diskussion eingeflossen ist das Thema der sogenannten UMA (unbegleitete minderjährige Asylsuchende). Dieses Thema wurde im vergangenen November im Rat mit Vorstössen aufgegriffen. Im Entwurf des Regierungsrats zu § 19a Abs. 2 wurde dem Problem Rechnung getragen. Bei der Forderung nach geschlossenen Unterkünften steht unter anderem die Angst vor renitenten und randalierenden Asylbewerbern im Vordergrund. In diesem Zusammenhang wurde auf die Motion Müller im Bundesparlament hingewiesen. Diese scheint mehrheitsfähig und ermöglicht eine Rückverlegung solch schwieriger Bewerber in ein Bundeszentrum. Zudem besteht auch die Möglichkeit ei-ner Rückverlegung in eine kantonale Unterkunft. Bereits in der 1. Lesung wurde zudem § 19a Abs. 3 noch verschärft. Schlussendlich wurde auf den Hauptantrag einer kantonalen Nutzungsplanung, wie er in der 1. Lesung gestellt wurde, verzichtet. Unter dem Strich dürften diese Anpassungen für die Gemeinden wohl zu einer etwas besseren Verträglichkeit führen. Eintreten in der Kommission war unbestritten. Ich empfehle Ihnen namens der Kommission GSW, ebenfalls einzutreten. Eintreten Vorsitzender: Ich begrüsse auf der Regierungsbank Herrn Markus Notter, Leiter Rechtsdienst DGS. Eva Eliassen Vecko, Grüne, Turgi: Die Grünen treten auf das Geschäft ein und werden es in der vorliegenden Version unterstützen. Wir sind erfreut darüber, dass das vorliegende Geschäft 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2381 weitgehend zur Zufriedenheit der Mehrheit der Fraktionen erarbeitet werden konnte. Das Problem drängt, hat vielfältige Aspekte und führt in der Öffentlichkeit immer wieder zu Diskussionen. Die neuen Präzisierungen der einzelnen Abschnitte bringen Klarheit in die Zuständigkeiten und Abgrenzungen bei den Aufgaben des Kantons und der Gemeinden. Wir stellen fest, dass mit der vorliegenden Botschaft sachgerechte und allgemein tragfähige Lösungen vorgeschlagen werden und danken dem Departement für die umsichtige Ausarbeitung und der Kommission für die in weiten Teilen sachbezogene Beratung. Wir befürworten die Ersatzvornahme, die eine gerechtere Verteilung unter den Gemeinden anstrebt. Ein schwerfälliges Bonus-/Malus-System ist wegen der geringen Anzahl der den Gemeinden zugewiesenen vorläufig Aufgenommenen ohne Flüchtlingseigenschaft gar nicht sinnvoll. Den Minderheitsantrag aus der Kommission, § 19c, lehnen wir entschieden ab. Wir werden dann bei der Detailberatung näher darauf eingehen. Wir unterstützen mehrheitlich die vom Regierungsrat vorgeschlagenen und von der Mehrheit der Kommission beschlossenen Präzisierungen und Formulierungen. Sie erfüllen den Anspruch auf Sorgfalt im Umgang einerseits mit besonders schutzbedürftigen Personen, anderseits ermöglichen sie ein entschlossenes Vorgehen bei schwierigem und unrechtmässigem Verhalten von einzelnen Personen des Asylwesens. Sie tragen somit den Sorgen der Bevölkerung vor Übergriffen Rechnung. Dr. Jürg Knuchel, SP, Aarau: Die ganze Asylproblematik – wir wissen es alle – ist aktueller denn je. Vor allem, seit der Fluchtweg übers Mittelmeer zunehmend zu einem Massengrab geworden ist und die Anzahl der flüchtenden Menschen in absehbarer Zeit noch erheblich zunehmen wird. Wir können und dürfen uns dieser humanitären Pflicht nicht entziehen und sind es – sowohl den hilfesuchenden Menschen wie auch unserer Bevölkerung – schuldig, tragfähige Lösungen zu finden und auch zu realisieren. Die Sicherstellung genügender Asylunterkünfte ist dabei von zentraler Bedeutung. Der Grosse Rat hat anlässlich seiner 1. Lesung das vorliegende Konzept mit klarer Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden und der Schaffung von Grossunterkünften im kantonalen Zuständigkeitsbereich denn auch klar und deutlich gutgeheissen. Ebenso hat er sich hinter die Aufnahmepflicht der Gemeinden gemäss Verteilschlüssel und hinter eine kostendeckende Ersatzvornahme bei Ablehnung gestellt. Wir unterstützen die Anwendung eines kantonsweit einheitlichen Kostensatzes, wie er nun vorgeschlagen wird, welcher für alle Beteiligten transparent ist und sowohl der angestrebten Kostenwahrheit wie auch dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen wird. Dass sich der Verteilschlüssel allerdings nicht nach der gesamten Einwohnerzahl, sondern exklusiv nach der schweizerischen Wohnbevölkerung bemessen soll, erachten wir als eine unnötige und diskriminierende Provokation unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Zudem ergeben sich durch die Bestimmung nur geringfügige Veränderungen der kommunalen Aufnahmepflicht. Wir unterstützen deshalb grossmehrheitlich den Kommissionsantrag auf Beibehaltung der ursprünglichen neutralen Formulierung. Den Minderheitsantrag der Ratsrechten auf die Schaffung von geschlossenen Internierungslagern mit vollständigem Freiheitsentzug lehnen wir als gesetzesund verfassungswidrig und zugleich auch nicht menschenrechtskonform klar und unmissverständlich ab. Der vollständige Freiheitsentzug ist und bleibt dem Strafrecht vorbehalten. Ich frage Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie wollen wir glaubwürdig rechtsstaatliches Handeln einfordern, wenn wir selber die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht einhalten? Insgesamt tritt die SP-Fraktion auf die Vorlage ein und unterstützt die Zielrichtung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Renata Siegrist-Bachmann, GLP, Zofingen: Die Grünliberalen nehmen die vorliegende Botschaft zur 2. Lesung wohlwollend zur Kenntnis. Wir sind überzeugt, dass die Gesetzesänderungen im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) endlich die Zuteilung der Kompetenzen klarer aufzeigt und die Gemeinden hart, aber fair an ihre Aufnahmepflicht erinnert. Die vorgeschlagene pauschale Abgeltung anstelle einer Ersatzabgabe ist begrüssenswert. Allerdings erachten wir den Betrag als zu 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2382 moderat. Ein tiefer Pauschalabzug verleitet gerade dazu, lieber zu zahlen, als Asylbewerber aufzunehmen. Damit wären wir dann beinahe wieder bei der alten Geschichte. Sehr erfreut sind wir hingegen über die rasche Regelung der Unterbringung von unbegleiteten Jugendlichen. Wir wünschen uns, dass diese Kinder und Jugendlichen, die ja mit grosser Wahrscheinlichkeit auch bei uns bleiben und aufwachsen werden, mit Sorgfalt und den nötigen Ressourcen betreut werden können. Diese Kinder haben unglaubliche Strapazen und traumatische Erfahrungen in ihrem kurzen Leben machen müssen. Wir tun gut daran, ihnen hier eine zweite Chance für ein besseres Leben zu bieten. Erfreulich erachten wir zudem den Verzicht auf eine bestimmende Nutzungsplanung. Der stattdessen gewählte Weg eines breit abgestützten Findungsprozesses mit den Gemeinden ist wohl eher zielführend. Die Thematik braucht auch viel Fingerspitzengefühl und sicher auch genügend Zeit, um einen gemeinsamen Konsens entstehen zu lassen. Wie mit besonders schwierigen oder renitenten Asylsuchenden umzugehen ist, wird bereits auf Bundesebene geregelt. Dies bedeutet, es handelt sich um eine übergeordnete Gesetzgebung. Der Kanton hat eigentlich keine Rechtsetzungskompetenz in dieser Angelegenheit. Trotzdem haben wir in der Fraktion die drei Minderheitsanträge – damit sind § 19c und d neu in der Synopse und die Aufrechterhaltung des Postulats 12.113 der SVP – sehr intensiv diskutiert. Wir anerkennen die Problematik des Umgangs mit Asylbewerbern, die die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährden und sind der Meinung, dass für diese Einzelfälle ein striktes Vorgehen notwendig ist. Wir haben in diesem Zusammenhang auch grosses Verständnis für die Verunsicherung grosser Teile der Bevölkerung. Es fällt uns aber schwer, über einen neuen Gesetzesartikel zu befinden, ohne dass wir über die Kostenfolgen informiert worden sind. Wir nehmen an, dass sich die Vertreter der SVP bestimmt Gedanken über die finanziellen Auswirkungen ihres Antrags eines beschleunigten Rechtsverfahrens und der Unterbringung in geschlossenen Unterkünften gemacht haben. Wir bitten deshalb den Sprecher der SVP, dies darzulegen und über die zu erwartenden Kostenfolgen ihres Antrags Auskunft zu geben. Konsequenterweise erwarten wir aber im Falle einer Zustimmung zu § 19c und d neu auch die Zusage zur Berücksichtigung dieser Kosten im AFP (Aufgaben- und Finanzplan) und die Bereitschaft, diese dannzumal aber auch mitzutragen. Sollten die Kostenfolgen einer internierenden Unterbringung von Asylbewerbern nicht schlüssig dargelegt werden können und sollte kein Versprechen abgelegt werden, kann die Fraktion der GLP den Antrag aber nicht unterstützen. Erlauben Sie mir noch eine persönliche Anmerkung: Wir wissen alle, dass die Diskussion um die Aufnahme und Unterbringung von asylsuchenden Personen in den vergangenen Monaten und in den letzten Tagen sehr emotional geführt wurde. Zu oft wurden harsche Worte und Kritik an die ausführenden Personen und Behördenmitgliedern adressiert. Ich bin froh, dass bei der vorliegenden Gesetzesberatung zu diesem Thema sowohl im Rat wie auch in der Kommission die Diskussion zwar kontrovers, aber fair geführt werden konnte. Ich bin Ihnen dankbar, wenn auch heute eine respektvolle Diskussion möglich ist, die der Würde dieses Rats Rechnung trägt. Die grünliberale Fraktion unterstützt den vorliegenden Antrag des Regierungsrats zur Sicherstellung genügender Asylunterkünfte und tritt auf das Geschäft ein. Lilian Studer, EVP, Wettingen: Ich möchte für die EVP-Fraktion und für das Eintreten drei Punkte erwähnen. 1. Die EVP wird wie in der 1. Lesung eintreten. Wir haben zwei Gründe dafür: Erstens: Das Asylwesen ist eine Verbundaufgabe. Das wissen wir und trotzdem wird es nicht so gelebt. Diese Gesetzesrevision soll dazu führen, dass diese Verbundaufgabe wieder gestärkt wird und es eine gute Lösung gibt. Zweitens: Es gibt eine verbesserte Klarheit bei der Handhabung und den Aufgaben innerhalb des Kantons in Bezug auf das Asylwesen. 2. Eine 2. Lesung in einer Gesetzesberatung kann immer wieder von Vorteil sein, das hat diese Revision eindrücklich gezeigt. Wir haben anlässlich der 2. Lesung in der Kommission doch eine positive Wirkung erzielen und eine konstruktive Diskussion über die renitenten Flüchtlinge, die es einfach gibt, führen können. Hierzu braucht es eine Handhabe. Der Bund ist hier insbesondere in die 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2383 Pflicht genommen und ich erwarte von ihm hierzu auch etwas. Jedoch gibt es renitente, schwierige Flüchtlinge und Personen, die man nicht einfach an den Bund überweisen oder zurückweisen kann. Dafür braucht es eine Lösung. Hier haben wir einen guten Zugang in die Gesetzesberatung gefunden, die der Regierungsrat nun auch noch verbessert und angepasst hat. Diese Version kann die EVP-Fraktion unterstützen. Ich denke, es ist eine gute, sinnvolle Lösung, die konstruktiv und miteinander angedacht wurde. 3. Ich möchte mich beim Regierungsrat für das schnelle Handeln bezüglich Situation der UMA (unbegleitete minderjährige Asylbewerbe) im Kanton Aargau bedanken. Diese Thematik wurde in die Gesetzesberatung aufgenommen, sei es aufgrund des Vorstosses der Grünen und der SP-Fraktion, sei es wegen meiner Interpellation oder auch wegen dem allgemeinen Aufruhr, der zu diesem Thema in den Medien stattfand. Nun zur praktischen Umsetzung. Einige Kommissionsmitglieder waren in Suhr und haben das Stockwerk besichtigt, das im Schwesternheim für die UMA eingerichtet wurde. Man konnte lesen, dass die Stiftung Wendepunkt den Zuschlag für die Betreuung bekommen hat und jetzt schon an der Arbeit ist. Wir sind einen grossen Schritt vorwärts gekommen. Trotzdem möchte ich diesen Punkt noch einmal ein bisschen fokussieren oder priorisieren. Der Betreuungsschlüssel und die alltägliche Unterstützung sowie die Ausbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich sind mit diesem Gesetzesparagrafen nicht fertig diskutiert. Es werden weitere Handhabungen und Handlungsmöglichkeiten benötigt. Hier sind wir als Kanton weiter in der Pflicht genommen, weil es insbesondere Minderjährige betrifft. Wir sind für Eintreten und bitten Sie, dasselbe zu tun. Dr. Martina Sigg, FDP, Schinznach: Die FDP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und wird auch die Anträge des Regierungsrats unterstützen. Wir sind überzeugt, dass sich seit der 1. Lesung in dieser Vorlage sehr viel bewegt hat. Die Zuständigkeiten wurden klar geregelt und die Prüfungsaufträge wurden seriös überprüft und umgesetzt. Auch das von uns geforderte Kommunikationskonzept mit den Gemeinden wurde in einer paritätischen Kommission erstellt. Der Betrieb der Unterkünfte wurde präzisiert und mit dieser gesetzlichen Grundlage ist es jetzt möglich, wirklich auf die verschiedenen Zielgruppen einzugehen. Seien dies die UMA, die Familien, arbeitswillige Alleinstehende oder eben die Randalierenden. Die zuletzt genannte Gruppe ist zwar die kleinste, erhält aber die grösste Aufmerksamkeit. Die FDP ist für Nulltoleranz gegenüber Randalierenden, anerkennt aber die gesetzlichen Vorschriften. Deshalb unterstützen wir die neue Formulierung in § 19 Abs. 3. Wir unterstützen Eingangs- und Effektenkontrolle, Hausordnungen, die den Zugang zu sensiblen Zonen schützen sowie Ein- und Ausgrenzungen. Ebenso trauen wir unserem Polizeisystem; so, wie wir den verschärften Kontrollen trauen. Dank einer FDP-Motion im Nationalrat werden besondere Bundeszentren erstellt, die dafür eingerichtet sind sowohl Asylbewerber als auch vorläufig Aufgenommene, die sich nicht an unsere Normen halten, die randalieren und sogenannt renitent sind, aufzunehmen. Dies konnten wir in § 19 aufnehmen. Die Änderungen gegenüber der 1. Lesung bei § 18a, dass für die Berechnung der Aufnahmepflicht die Schweizerische Bevölkerung als Grundlage genommen wird, wurde von uns mit einem Prüfungsantrag angeregt. Wir unterstützen dies, denn es ist eine Möglichkeit, Lasten besser zu verteilen. Mit diesem neuen Gesetz sind alle Gemeinden aufgefordert, ihren Anteil an der Verbundaufgabe paritätisch zu erfüllen. Wir danken allen, die ihre Aufgabe schon lange erfüllt haben, speziell jenen, die mehr tragen, als sie eigentlich müssten. Wir sind uns aber auch bewusst, dass wir, wenn wir die Grossunterkünfte jetzt hier unterstützen, auch Hand bieten müssen bei der Suche nach diesen Standorten sowie bei der Bewilligung und bei der Einrichtung. Die Asylfrage und die Migrationsbewegungen gehören zu den grössten Herausforderungen der Schweiz, Europa, und der ganzen Welt. Mit dieser Gesetzesänderung setzen wir ein kleines, aber wichtiges Zeichen, das unseren Kanton in eine bessere Position versetzt, um diese Herausforderung anzunehmen. Clemens Hochreuter, SVP, Aarau: Die SVP tritt auf die Vorlage ein und wird ihr auch in der Schlussabstimmung zustimmen, sofern die Vorlage in der Parlamentsberatung jetzt nicht noch 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2384 verwässert wird. Wir konnten doch immerhin in der Kommissionsberatung etliche Verbesserungen einbringen. Die aktuelle Situation bei der Unterbringung von Asylsuchenden und den damit verbundenen Problemen müssen korrigiert werden. Positiv in der Botschaft erachten wir die geplanten Grossunterkünfte, welche einen effizienteren Betrieb bedeuten, sicherer betrieben werden können und insgesamt nicht teurer kommen sollten als der heutige Zustand mit diversen Kleinunterkünften. Die Asylbewerber werden klar auf die Gemeinden und den Kanton aufgeteilt und dies wird jetzt bereits im Gesetz so geregelt und nicht, wie ursprünglich geplant, in einer Verordnung. Zudem rückt der kantonale Nutzungsplan nach dem Entscheid des Grossen Rats in der 1. Lesung in weite Ferne. Zweifel haben wir, ob die Behörden bei einer allfälligen Ersatzvornahme, also dann, wenn eine Gemeinde keine Unterbringung bieten kann, auf eine kostengünstige Unterbringung achten werden. Die Absicht, Asylbewerber in Hotels unterzubringen, lehnen wir klar ab. Dies würde ein völlig falsches Bild der Schweiz in die Herkunftsländer dieser Asylbewerber übermitteln. Zentral für uns ist die Forderung, dass den Gemeinden aus dem Betrieb der Grossunterkünfte keine Kosten entstehen dürfen, weshalb wir jetzt § 19a, so wie es der Regierungsrat in Spalte 4 der Synopse vorschlägt, im Grundsatz unterstützen. Ich werde in der Detailberatung noch einen Präzisierungsantrag stellen. Aber inhaltlich sind wir einverstanden. Die Kommission GSW hat genau in diesem Punkt viel Wert darauf gelegt, dass am Schluss eine gesetzliche Regelung im Gesetz stehen wird. Wir unterstützen im Grundsatz auch die separate Unterbringung von unterschiedlichen Personenkategorien des Asylrechts, zum Beispiel die alleinreisenden Männer, Familien, Ausreisepflichtige oder Straffällige. Deshalb sind wir auch bereit, unbegleitete Minderjährige (UMA) separat unterbringen zu lassen. Wir fordern aber den Regierungsrat auf, hier genau hinzuschauen, ob und weshalb die jungen Menschen alleine unterwegs sind, und ob die Geschichte auch wirklich stimmt. Denn auch hier wird Missbrauch betrieben. Wir halten bereits heute fest, dass wir diesbezüglich keine Mehrkosten bewilligen werden und erwarten, sofern solche Kosten entstehen sollten, dass innerhalb des Budgets des DGS eingespart werden muss. Wir sind gegen zusätzliche Verpflichtungskredite! Diese Einsparungen dürften im grossen Budget des DGS möglich sein. Ich erlaube mir noch, mich kurz zu den beiden Minderheitsanträgen zu äussern. 1. Zur geschlossenen Unterbringung von renitenten Asylbewerbern: Wenn wir wollen, dass im Kanton Aargau Standorte für Grossunterkünfte gefunden werden, müssen wir den Einwohnerinnen und Einwohnern Zugeständnisse machen und die Akzeptanz fördern. Das heisst, die Sicherheit der Bevölkerung vor renitenten und straffälligen Asylbewerbern, die wiederholt und schwerwiegend die öffentliche Ruhe und Ordnung beeinträchtigen, muss gewährleistet werden. Dabei gehe ich heute von einer Minderheit der Personen aus dem Asylrecht aus. Die SVP Aargau hat mit einer Arbeitsgruppe die geschlossene Unterbringung von renitenten Personen eingehend geprüft. Wir kommen klar zum Schluss, dass dies möglich und notwendig ist. Die Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich obliegt dem Kanton. Das Asylgesetz verpflichtet die Kantone, einen geordneten Betrieb sicherzustellen und das übergeordnete Recht einzuhalten. Selbst das viel zitierte Völkerrecht, konkret in diesem Fall die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), Art. 5 "Recht auf Freiheit und Sicherheit", erlaubt unter gewissen Bedingungen diese geschlossene Unterbringung. Folgende Bedingungen sind zu beachten: Es braucht eine gesetzliche Grundlage, die Massnahme darf nicht willkürlich sein, der Zweck muss legitim sein und die Person muss an ein Gericht gelangen können. Angesichts des grossen Sicherheitsproblems und wegen der aus meiner Sicht praktischen Aussichtslosigkeit, eine offene Grossunterkunft mit renitenten Personen oder Straffälligen in einer Gemeinde zu errichten, erscheint uns die Möglichkeit einer geschlossenen Unterbringung vertretbar. Ich widerspreche hier vehement, wenn es heisst, dies würde gesetzlich oder rechtlich nicht gehen. Das ist eine Frage der Auslegung. Hier geht es um eine politische Willensäusserung – und das ist möglich! Sie können verschiedene Juristen fragen und Sie werden verschiedene Antworten erhalten. Für mich geht es hier vor allem um den Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner. Der vorgeschlagene Gesetzestext bei § 19c und § 19d schliesst zudem eine Zusammenarbeit mit 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2385 weiteren Kantonen nicht aus. Die Kosten werden überschaubar sein; insbesondere dann, wenn man berücksichtigt, welche Kosten bei Übergriffen auf die Bevölkerung entstehen können. Wir können uns durchaus vorstellen, dass innerhalb einer Grossunterkunft auch eine spezielle Abteilung für diese renitenten Personen geführt wird. Es muss kein separater Hochsicherheitstrakt sein. Eine Antwort an die GLP-Fraktion: Selbstverständlich werden wir im AFP das Budget für eine solche Unterkunft bewilligen. In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag in § 19c und § 19d zu unterstützen. Noch kurz zu Antrag 2 der Botschaft: Wir möchten, dass das Postulat Nr. 12.113 der SVP-Fraktion im Falle einer Ablehnung des Minderheitsantrags nicht abgeschrieben wird, da dieser Vorstoss, der im Jahr 2012 vor den letzten Grossratswahlen mit 71 gegen 61 Stimmen überwiesen wurde, dann nämlich noch nicht umgesetzt wäre. Stefan Haller, BDP, Dottikon: Das meiste wurde schon gesagt, ich kann mich daher kurzfassen. Auch die BDP-Fraktion hat die vorliegende Botschaft zur 2. Lesung genau studiert und kam zur Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen fundiert und sachgerecht sind. Die eingereichten Prüfungsaufträge wurden, soweit es sich erkennen lässt, vertieft geprüft und ausgewogen beantwortet respektive es wurden Anpassungen vorgenommen. Die BDP stimmt dem Anliegen, dass renitente Personen im Sinne von § 19a sonderbehandelt werden, klar zu. Geschlossene Zentren sind nicht erforderlich, wenn das Gleiche auch günstiger erreicht werden kann. Die Kosten-Nutzen-Fragen sollen daher genau betrachtet werden. Für die BDP ist entscheidend und wichtig, dass wir hier ein Gesetz zur Hand haben, das vernünftig und auch anwendbar ist. Die BDP tritt ein und wird den Anträgen des Regierungsrats folgen. Andre Rotzetter, CVP, Buchs: Die CVP tritt auf das Geschäft ein und folgt grossmehrheitlich den Vorschlägen des Regierungsrats. Wir sind erfreut, dass die Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden für die Unterbringung von Personen des Asylrechts auf Gesetzesebene geregelt werden. Zudem finden wir es gut, dass sowohl für renitente Asylbewerber als auch für renitente Gemeinden eine Lösung gefunden wurde. Bei der Aufnahmepflicht der Gemeinden sind auch wir für die Berechnung nach dem Anteil der schweizerischen Wohnbevölkerung. Weiter lehnt die CVP ein Anreizsystem für Standortgemeinden von Grossunterkünften ab. In Kurzversion: Die CVP findet die Gesetzesänderung gelungen und adäquat und folgt dem Regierungsrat. Von öffentlichem Interesse wird aber vor allem der Minderheitsantrag in § 19 sein: Asylsuchende und Ausreisepflichtige, die wiederholt oder schwerwiegend die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährden, insbesondere wiederholte oder schwere strafbare Handlungen begehen oder wiederholt gegen Anordnungen nach § 19a Abs. 5 verstossen, sollen in geschlossenen Unterkünften untergebracht werden. Hier will man drei Probleme lösen. Diese Probleme will die CVP auch lösen. Das erste Problem betrifft die Straftäter. Der CVP ist aber kein Strafrecht für Asylbewerber bekannt, das sie nach der Tat frei herumlaufen lässt. So werden heute schon Straftäter, ob Schweizer, Asylbewerber oder Touristen, sofern man sie erwischt, verhaftet, abgeurteilt und in normale Gefängnisse gesteckt. Für diese Asylbewerber brauchen wir keine geschlossene kantonale Asylunterkunft. Was wir in diesen Fällen brauchen, ist ein schnelles Asylverfahren und die Ausschaffung aus der Schweiz, und dies liegt in der Kompetenz des Bundes. Das Bundesparlament bietet für diese Fälle eine Lösung mit geschlossen Bundeszentren an. Das ist die Lösung" Müller", wie wir gehört haben, und die härtere Version und Gangart, als die Lösung, die die SVP nun vorschlägt. Denn straffällige, randalierende Asylsuchende werden umgehend in diese geschlossenen Bundezentren zurückgeführt. Deren Verfahren sollen sofort an die Hand genommen und diese Straftäter dann auch sofort ausgewiesen werden. Diese Kosten gehen zulasten des Bundes. Der CVP ist es ein Rätsel, warum die SVP diese Leute unbedingt im Kanton Aargau unterbringen und für die Kosten aufkommen will. Eine Minderheit der CVP-Fraktion glaubt nicht, dass der Bund den Willen aufbringt, diese Lösung schnell umzusetzen. Deshalb wird die CVP diesen Umsetzungswillen auf Bundesebene verfolgen. Sollte 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2386 diese Lösung nicht wie geplant kommen, dann werden wir selbst einen kantonalen Vorstoss einreichen. Das zweite Problem sind die ausreisepflichtigen Asylbewerber. Sie werden heute schon in geschlossenen Unterkünften untergebracht, es handelt sich um die sogenannte Ausschaffungshaft. Aus Kostengründen wird gegenwärtig ein neues überkantonales Gefängnis gebaut. Die Kosten betragen in einem 100-Zellen-Gefängnis 300 Franken pro Tag und Person. Dies gibt in etwa einen Hinweis, welche Kosten dem Kanton Aargau für eine geschlossene Abteilung/Unterkunft entstehen würden. Es braucht nun noch für das dritte Problem eine Lösung und zwar für Asylbewerber, die schwerwiegend die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährden, aber keine eigentlichen Straftaten begehen oder kleinkriminell sind. Für diese Situation renitenter und kleinkrimineller Asylbewerber forderte die CVP eine gesetzeskonforme Lösung. Betroffen ist in diesen Fällen nicht nur die schweizerische Bevölkerung, sondern es leiden auch die anderen Asylsuchenden darunter. Die CVP ist deshalb sehr erfreut, dass die Kommission GWS einen Weg gefunden hat. Gemeinden können neu solche Asylbewerber dem Kanton in die Verantwortung zurückgeben und sie werden in Unterkünften mit einer zeitlichen und örtlichen Beschränkung untergebracht. Wer sich nicht an diese zeitliche und örtliche Beschränkung hält, wird dann mit 3 Jahren Haft bestraft, also ins Bundeszentrum verlegt. Noch eine Schlussbemerkung: Die CVP ist sich bewusst, dass in Anbetracht des Exodus von Flüchtlingen aus armen Ländern und wegen Menschen, die vor Krieg und Terror fliehen, neue politische Antworten gefunden werden müssen. Diese Antworten haben aber mit dem heutigen Geschäft nichts zu tun. Thomas Burgherr, SVP, Wiliberg: Heute beraten wir ein Gesetz, das bei einer vernünftigen Asylpolitik gar nicht in diesem Ausmass notwendig wäre. Darauf möchte ich kurz eingehen. Der Bund und die Kantone betreiben in der Asylpolitik eine reine "Pflästerlipolitik". Anstatt das Übel wirklich an der Wurzel anzupacken, werden täglich neue, kostspielige Unterbringungsplätze gesucht und geschaffen. In den nächsten Monaten wird es einen spürbaren Anstieg der Asylzahlen geben. Der Bund, die Kantone und insbesondere die Gemeinden werden mit dieser Zunahme deutlich überfordert sein. Das Chaos wird grösser, es droht der Kollaps. Jetzt braucht es Kantone, die hinstehen und eine Umkehr fordern. Ob wir es wahrhaben wollen oder nicht, die Schweiz kann nicht noch mehr Asylsuchende aufnehmen. Wer in einem fremden Land tatsächlich an Leib und Leben bedroht ist, soll bei uns immer Schutz finden. Das entspricht unserer humanitären Tradition. Tatsache ist aber leider, dass Asylmissbraucher überall auf der Welt wissen, dass die Schweiz eine zu lasche Asylpraxis handhabt und für Asylbewerber hohe Leistungen erbringt. Darum fehlt heute der Platz für echte Flüchtlinge. Schaffen wir uns diesen wieder! Die überdurchschnittlich hohe Attraktivität der Schweiz für Wirtschaftsflüchtlinge ist auf folgende Hauptgründe zurückzuführen: 1. Ein zu langes Verfahren: Die Verfahren bis zum Vollzug eines abgelehnten Asylgesuches sind noch immer viel zu lang. Im Jahr 2013 dauerte alleine das erstinstanzliche Verfahren im Durchschnitt 260 Tage, also fast 9 Monate. Bis zur definitiven Ausreise vergehen in der Regel nochmals mehrere Monate. 2. Zu grosszügige Unterstützung: Asylsuchende erhalten während des ganzen Verfahrens eine Unterstützung, welche im europäischen Vergleich ebenfalls an der Spitze liegt. Allein die Kosten beim Bund betragen jährlich über eine Milliarde Franken. Rechnet man die Kosten der Kantone und Gemeinden dazu, kommt wohl noch einmal mindestens gleich viel dazu. Aber der Bund weigert sich, die genauen Zahlen zu erfassen. Wieso, weiss ich nicht. 3. Zu hohe Anerkennungsquoten: Die Bleibequoten für Personen, welche in der Schweiz um Asyl ersuchten, liegt mittlerweile bei 60,0 Prozent. 4. Zu wenig Rückführungen: 60,0 Prozent aller Personen im Asylprozess sind vorläufig Aufgenommene. Diese Personen haben kein Anrecht auf Asyl, werden aber aus verschiedenen Gründen nicht ausgeschafft – 60,0 Prozent! Die Folgen dieser Politik der offenen Tore sind explodierende Kosten bei den Kantonen und Gemeinden sowie chronische Unterbringungsprobleme und ein wachsender Unmut in der 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2387 Bevölkerung. So wie heute, konzentrieren wir uns nur noch auf Feuerwehrübungen, das ist keine gute Politik. Ich fordere den Aargauer Regierungsrat auf, deutlich und umgehend auf das Asylchaos in der Schweiz hinzuweisen und zu fordern, dies umgehend zu stoppen. Ich bin überzeugt, andere Kantone würden uns folgen. Es braucht Widerstand gegen die Asylpolitik von Frau Bunderätin Simonetta Sommaruga. Es soll den Menschen in den Kriegsgebieten vor Ort geholfen werden und die Schweiz soll nur noch die wirklich an Leib und Leben Verfolgten aufnehmen. Ein erfolgversprechender Schritt wäre eine radikale Verkürzung der Asylverfahren auf 30 Tage sowie auf der Durchsetzung des Dublinverfahrens (Dublin-III-Verordnung) mit der EU. Sagen wir bei diesem vorliegenden Geschäft heute deutlich Ja zum Schutz der Bevölkerung vor renitenten Asylsuchenden durch geschlossene Zentren! Mit diesen Massnahmen geben wir zudem ein klares Zeichen an die brutalen Schlepperbanden, endlich mit diesem unsäglichen Spiel mit Menschenleben aufzuhören. Susanne Hochuli, Landstatthalter, Grüne: Ich danke Ihnen für die insgesamt positive Aufnahme der Botschaft. Wenn es eine Konstante gibt zwischen der 1. und 2. Lesung, dann diese: An der Dringlichkeit, die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden auf neue Beine zu stellen und dabei erstens zu differenzieren und zweitens längerfristig auf hohe Zuweisungszahlen auszurichten, hat sich nichts geändert. Auch wenn wir zurzeit nicht im Detail wissen, was uns als Aufnahmestaat von Flüchtlingen erwartet, so steht doch fest, es kommen Herausforderungen auf uns zu, die nicht kleiner als diejenigen sind, die wir schon kennen. Jedenfalls rechnen wir in den nächsten Monaten mit einem spürbaren Anstieg der Asylzahlen mit entsprechenden Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden. Das heisst, wir werden kurzfristig gefordert sein, eine hohe Anzahl Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen. Das wird schwierig genug sein und uns alles abverlangen. Ich bin froh, dass uns mit dem teilrevidierten Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) in naher Zukunft ein Instrument zur Verfügung stehen wird, dass die Möglichkeiten von Kanton und Gemeinden erweitern und verbessern wird, adäquat mit den Herausforderungen im Asyl- und Flüchtlingswesen umzugehen. Dazu gehört für mich erstens, dass den Menschen, die in unser Land kommen, ein Dach über dem Kopf garantiert wird. Alles andere ist für mich weder menschenwürdig noch mit der humanitären Tradition unseres Landes vereinbar. Dazu gehört für mich aber auch, dass jene Menschen, die einen Aufenthaltsstatus erlangen mit aller Konsequenz integriert werden. Das braucht Anstrengungen des Aufnahmestaats ebenso wie der Aufgenommenen. Es gibt im Asyl- und Ausländerrecht nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, die einzufordern sind. Ich erinnere gerne daran, dass das geltende Asyl- und Ausländerrechtsgesetz von einem durchaus bürgerlichen Parlament auf Bundesebene legiferiert worden ist. Soviel zur Politik der offenen Tore. Erlauben Sie mir, dass ich nun zu einigen Punkten der vorliegenden Botschaft Äusserungen mache. Der Grosse Rat hat in 1. Lesung die wesentlichen Pflöcke eingeschlagen und dabei insbesondere Antrag 2 verändert, indem er den kantonalen Nutzungsplan gestrichen hat. Im Weiteren hat er verschiedene Prüfungsanträge überwiesen, auf die ich bei Bedarf bei der Beratung der Synopse eingehen werde. Gerne sage ich Ihnen an dieser Stelle ergänzend etwas zum Vorgehen bei der Erarbeitung des Standortkonzepts, zur Frage der geschlossenen Unterkünfte und zur Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA). 1. Das Standortkonzept: Das Departement Gesundheit und Soziales ist derzeit an der Modellierung eines Vorprojekts, in dessen Rahmen die Planungsgrundlage erstellt, der Entwurf eines Standortkonzepts erarbeitet, der Prozessablauf festgelegt, die Kommunikationsinstrumente definiert und die Umsetzungsplanung skizziert werden. Auf der Basis der Ergebnisse des Vorprojekts kann in der Folge das Projekt aufgesetzt werden. Gleichzeitig ist aufgrund der hohen Betroffenheit der künftigen Standortgemeinden, aber auch mit Blick auf die gesamtkantonalen beziehungsweise regionalen Auswirkungen, sicherzustellen, dass Gemeinden und Regionen zielführend in den Prozess einbezogen werden. Im Rahmen des Vorprojekts geht es insbesondere um den Einbezug der paritätischen Kommission Kanton/Gemeinden im Asylwesen sowie um die Involvierung der Regionalplanungsverbände. 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2388 2. Geschlossene Unterkünfte: Der Bund definiert die Unterkunftsarten sowie deren betriebliche Besonderheiten in der Asylgesetzgebung verbindlich und abschliessend. Bei den Unterkünften des Bundes, die in künftigen Verfahrensregionen organisiert werden, handelt es sich um Empfangs- und Verfahrenszentren, besondere Zentren für Renitente, Testphasenzentren sowie Unterkünfte an Flughäfen. Die Kantone sorgen ihrerseits für Unterbringung und Betreuung der ihnen vom Bund zugewiesenen Asylsuchenden. Sie verfügen dabei über Vollzugskompetenzen im Rahmen des Bundesrechts, das heisst, im Bereich des Ausländer- und Asylrechts liegt die Rechtsetzungskompetenz abschliessend beim Bund. Diese Aussage ist insbesondere auch mit Blick auf die immer wieder erhobene Forderung nach geschlossenen Unterkünften zentral. Denn es ist den Kantonen ausdrücklich verwehrt, Regelungen zu treffen, die über den Vollzug des Bundesrechts hinausgehen. Diese Aussage wird nicht nur vom zuständigen Staatssekretariat für Migration, sondern auch vom Basler Rechtsprofessor Dr. iur. Markus Schefer geteilt. Es ist also keine politische Haltung, sondern die Vorstellung, dass man sich an übergeordnetes Recht zu halten hat. Kurz zu den Kosten: Auch wenn eine geschlossene Unterkunft als Abteilung einer Grossunterkunft geführt werden sollte – dies wurde von Hans Peter Fricker, Generalsekretär DVI, in der Kommission gesagt – zeigen Erfahrungszahlen, dass für 2,5 Plätze mit einer Vollzeitstelle rund um die Uhr während 7 Tagen pro Woche gerechnet werden muss. Für einen solchen Platz muss mit Kosten von 300 Franken pro Tag gerechnet werden. 3. Zu den UMA: Mit einer Motion haben die Fraktionen der Grünen, SP und GLP die Ergänzung des SPG mit einer Regelung zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden gefordert. Der Regierungsrat nimmt diese Motion mit Erklärung entgegen und beantragt, § 19 Abs. 2 neu zu formulieren. Wichtig ist dem Regierungsrat, dass der Fokus auf alle Zielgruppen, die unterzubringen und zu betreuen sind, erhalten bleibt. Dieser Paragraf schliesst die UMA ausdrücklich ein. Gleichzeitig hat das Departement Gesundheit und Soziales seit dem vergangenen Herbst massive Anstrengungen unternommen, um die Situation der dem Kanton zugewiesenen UMA zu verbessern. Dies geschah im Bewusstsein, dass es sich um Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit handelt. Noch kurz zur Motion Müller. Diese wurde in Bern vom Parlament überwiesen. Die Kantone können renitente Asylsuchende also an den Bund zurückschicken. Noch eine kurze Erklärung, weshalb Markus Notter, Leiter Rechtsdienst DGS, hier Platz genommen hat. Von Dr. Lukas Pfisterer wird in der 2. Lesung ein Antrag gestellt, den wir vorher nicht behandeln konnten. Es ist mir wichtig, dass der Antrag, sofern er übernommen wird, auch richtig legiferiert wird. Ich bin sicher, dass wir mit der Teilrevision des SPG eine gute Grundlage für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden schaffen. Sie löst uns nicht alle Probleme, aber sie bildet die Basis um mehr Konstanz und mehr Qualität ins System zu bringen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung und freue mich auf die Detailberatung. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG) I., § 17a Abs. 1 (geändert), Abs. 2 und 3 (neu), § 18 Marginalie und Abs. 1 (geändert) Zustimmung § 18 Abs. 1 bis (neu) 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2389 Dr. Lukas Pfisterer, FDP, Aarau: Ich äussere mich zu § 18 mit der neuen Bestimmung zur Ersatzvornahme. Die Ersatzvornahme ist ein Begriff aus unserem Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG), das Sie alle sicher bestens kennen. Es ist ein Zwangsmittel, zu dem gegriffen werden kann, wenn jemand seine Pflichten nicht erfüllt. Es läuft normalerweise so ab, dass jemand eine Pflicht hat. Wenn er diese nicht erfüllt, erst dann, kann und wird die Behörde diese Person mahnen und sie darauf hinweisen, sie solle doch bitte die Pflicht erfüllen und dann kann auch die Ersatzvornahme angedroht werden. Also es geht grundsätzlich um ein zweistufiges Verfahren: Zuerst wird man aufgefordert, etwas zu erledigen oder auszuführen und wenn man diese Pflicht nicht erfüllt, erhält man eine Mahnung mit der Androhung, dass dann der Staat eingreifen wird. Was sagen jetzt § 18 Abs. 1 und § 18 Abs. 1bis(neu)? In Abs. 1 ist die Zuweisungsverfügung geregelt, das ist der Grundsatz. In Abs. 1bis kommt dann gleich die "Keule". Mit der Zuweisungsverfügung droht der Kanton nämlich auch gleich an, dass er zur Ersatzvornahme greifen wird. Hier kommt gleich die "Keule" zusammen mit der Pflicht. Es ist sicher so, dass es einzelne Gemeinden gibt, die ihre Pflicht nicht ganz freiwillig erfüllen. Es gibt auch Gemeinden, die ihrer Pflicht auch ohne Zuweisungsverfügung nachkommen. Es gibt aber auch Gemeinden, die ihre Pflicht nicht erfüllen. Und hier braucht es – und das ist meinerseits unbestritten – die Ersatzvornahme. Ich beantrage Ihnen aber, dass wir auch hier im Gesetz ein zweistufiges Vorgehen wählen, nämlich erstens grundsätzlich die Zuweisung durch den Kanton. Dann hat die Gemeinde die Gelegenheit, ihrer Pflicht nachzukommen; das wird sie meistens auch machen. Sofern die Gemeinde sie nicht freiwillig erfüllt, kann der Kanton noch einmal eingreifen und die Ersatzvornahme androhen. Das wäre dann eben die Stufe 2. Sofern Sie dieser Änderung zustimmen, dann hat das eine kleine Auswirkung auf Abs. 2, nämlich, dass in beiden Fällen, das heisst, wenn einerseits die Zuweisungsverfügung und andererseits die Androhung der Ersatzvornahme erlassen wird, die aufschiebende Wirkung entzogen werden kann. Ich lese Ihnen § 18 Abs. 1bis mit der beantragten neuen Formulierung vor: "Sofern eine Gemeinde ihre Pflicht zur Aufnahme innert angemessener Frist nicht erfüllt, setzt ihr der Kanton eine Frist zur Erfüllung an, verbunden mit der Androhung der Ersatzvornahme auf Kosten der Gemeinde." Satz zwei bleibt unverändert. Hier hätten wir im Abs. 1 den Grundsatz, dass die Gemeinde ihre Pflicht freiwillig erfüllen kann. Und im Abs. 1bis, wenn sie sie nicht freiwillig erfüllt, kann der Kanton zur Ersatzvornahme greifen. Hans Dössegger, SVP, Seon, Präsident der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW): Ein solcher Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt und konnte folglich auch nicht diskutiert werden. Ich kann Ihnen daher auch keine Empfehlung abgeben. Susanne Hochuli, Landstatthalter, Grüne: Der Antrag kommt auch für uns überraschend, wie es der Kommissionspräsident gesagt hat. Er wurde in der Kommission nicht diskutiert. In der Kommission war vermutlich klar, was dieser Paragraf will. Er möchte nämlich nach Einräumen einer angemessenen Vorlaufzeit eine möglichst schnelle Verteilung der Personen aus dem Asylrecht auf die Gemeinden. Diese Zeit wurde in der Kommission ausführlich diskutiert. Es geht um die 30 Tage. Es wurde von Kommissionsmitgliedern auch gewünscht, dass das in der Verordnung dann so festgehalten wird. Und ich kann hier schon sagen, dass dem so sein wird, wenn unser Antrag so durchkommt. Deshalb ist auch die Zuweisungsverfügung mit der Androhung der Ersatzvornahme verknüpft worden. Der Vorschlag von Dr. Lukas Pfisterer führt natürlich dazu, dass das Zuweisungsverfahren länger wird, bis Personen des Asylrechts effektiv den Gemeinden übergeben werden können. In dieser Zeit sind sie weiterhin in den Strukturen des Kantons und belasten damit unsere Plätze. Zu sagen ist auch, dass eine Zuweisung an die Gemeinden nicht so aus heiterem Himmel kommt. Weil die Kantone die Gesetzesgrundlage kennen, wissen sie schon lange im Voraus, dass sie Personen aufnehmen müssen. Und sie wissen auch in etwa, wie viele Personen sie aufnehmen müssen. Wir beraten ja auch, ob dieser Aufnahmequotenschlüssel aufgrund der Einwohnerzahl oder aufgrund der schweizerischen Wohnbevölkerung gemacht werden soll. Insofern 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2390 besteht von unserer Seite her kein Bedarf, das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden noch mehr zu verlängern. Wenn Sie dem Antrag von Dr. Lukas Pfisterer jedoch folgen, ist es, wie er selbst gesagt hat, zwingend nötig, auch den Abs. 2 abzuändern. Das heisst, die Gemeinde könnte dann erstens Beschwerde gegen die Anzahl der Asylsuchenden führen, die ihr zugewiesen wird beziehungsweise sie müsste dann zweitens Beschwerde gegen die Ersatzvornahme führen. Bei unserem Vorschlag müsste die Gemeinde eigentlich nur einmal Beschwerde führen, wenn sie nicht einverstanden wäre. Ich empfehle Ihnen, den Antrag abzulehnen. Dr. Lukas Pfisterer, FDP, Aarau: Es ist schon so, dass die meisten Gemeinden freiwillig ihre Pflicht erfüllen werden. Nur, was im Gesetz steht, ist eben nicht das, was in der Regel auch passiert. Es wird von einer Zuweisungsverfügung gesprochen und diese Zuweisungsverfügung wird gleich mit dem Dampfhammer unterlegt. Um das geht es hier. Es ist nichts als fair den Gemeinden gegenüber, dass man nicht gleich mit dem Dampfhammer kommt oder die "Keule" schwingt, sondern dass man ihnen zuerst die Gelegenheit gibt, die Pflicht von sich aus zu erfüllen. Es geht hier um eine faire Behandlung der Gemeinden. Susanne Hochuli, Landstatthalter, Grüne: Ich möchte entgegnen, dass die Zuweisung natürlich mit der Androhung der Ersatzvornahme verknüpft ist. Aber wenn wir davon ausgehen, dass, wie es jetzt gesagt wurde, die meisten Gemeinden ihrer Pflicht nachkommen, dann wissen die Gemeinden was passiert, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. In der Kommission GSW haben wir auch darüber diskutiert, ob es nicht ein bisschen hart kling, wenn von "angedroht" gesprochen wird. Aber anscheinend ist es bei der Verwaltungsrechtspflege so, dass von solchen Dingen gesprochen wird. Es geht nicht darum, gegenüber den Gemeinden den Knüppel zu schwingen, sondern ihnen einfach klar aufzuzeigen, was es bedeutet, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen. Abstimmung Der Antrag Pfisterer wird mit 68 gegen 52 Stimmen abgelehnt. Somit Zustimmung zur Fassung des Regierungsrats. § 18 Abs. 2 Zustimmung § 18a Abs. 1 Entwurf Regierungsrat: "Die Gemeinden sind nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl schweizerischen Wohnbevölkerung verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallenden Personen aufzunehmen." Antrag Kommission GSW (Ablehnung bzw. Beibehaltung Ergebnis erste Beratung): "Die Gemeinden sind nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallenden Personen aufzunehmen." Der Regierungsrat hält an seiner Formulierung fest. Hans Dössegger, SVP, Seon, Präsident der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW): Eine Vorbemerkung: An der Kommissionsitzung waren nur 12 Mitglieder anwesend. Alle nachstehenden Abstimmungsergebnisse basieren also auf dieser Anzahl. Zu Abs. 1: Hier bevorzugte, wie erwähnt, eine Mehrheit der Kommission GSW die Formulierung aus 1. Lesung. Sie liess sich davon leiten, dass es mit beiden Regelungen Gemeinden gibt, die besser und andere, die schlechter fahren. Die Version aus 1. Lesung entspricht zudem der Bundespraxis. 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2391 Die Kommission beschloss diese Änderung von Abs. 1 mit 7 gegen 5 Stimmen. Der Regierungsrat hält fest. Ich bitte Sie namens der Kommission GSW, deren Version zum Beschluss zu erheben. Den § 18a genehmigte die Kommission mit 9 gegen 3 Stimmen. Dr. Martina Sigg, FDP, Schinznach: Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, die Version des Regierungsrats zu unterstützen. Selbstverständlich wissen wir, dass eine ausländische Bevölkerung nicht automatisch höhere Lasten verursacht. Aber wir wissen, dass in Bezug auf die Belastung eine Korrelation bezüglich Schule, Sozialhilfe und Ausländeranteil in der Wohnbevölkerung besteht. Wir sind überzeugt, falls wir die Fassung des Regierungsrats so festschreiben, dass dies ein Zeichen an diejenigen Gemeinden ist, die in dieser Frage sowieso schon stark belastet sind. Auch wenn sich gemäss Botschaft nur geringe Verschiebungen gezeigt haben, so sind diese doch substanziell für diejenigen Gemeinden, die betroffen sind. Abstimmung Für die Fassung gemäss Antrag GSW (entspricht dem Ergebnis der 1. Beratung) Für die Fassung gemäss Entwurf Regierungsrat 46 Stimmen 72 Stimmen Somit obsiegt die Fassung gemäss Entwurf Regierungsrat. § 18a Abs. 2, § 19 Zustimmung § 19a Abs. 1 und 2 (gemäss Seite 6 der Kommissionssynopse) Antrag der Kommission GSW: Abs. 1: "Der Betrieb der kantonalen Unterkünfte ist Sache des Kantons. Er kann diese Aufgabe ganz oder teilweise Dritten übertragen." Abs. 2 (neu): "Der Kanton sorgt dafür, dass den Gemeinden durch den Betrieb von kantonalen Unterkünften keine Mehrkosten entstehen." Stellungnahme Regierungsrat zu Abs. 1 und 2: Abs. 1: "Der Betrieb der kantonalen Unterkünfte ist Sache des Kantons. Er trägt die Kosten." Abs. 2: "Der Kanton kann diese Aufgabe ganz oder teilweise Dritten übertragen." Hans Dössegger, SVP, Seon, Präsident der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW): Wie Sie bereits gesehen haben, müssen wir äusserst konzentriert arbeiten, weil wir hier ziemlich viele Nummerierungen haben. Ich versuche, diesem Umstand Rechnung zu tragen. Zuerst zu den Absätzen 1 und 2: Um die Angst der Gemeinden auszuräumen, dass ihr aus dem Betrieb einer kantonalen Unterkunft Mehrkosten entstehen könnten, beschloss die Kommission einstimmig, den neuen Abs. 2 gemäss Synopse einzufügen. Der Regierungsrat schlägt nun eine etwas andere Formulierung vor, die aber in der Kommission nicht diskutiert werden konnte. Ich überlasse Ihnen die Beurteilung. Letztlich geht es darum, dass klar ist, dass der Kanton alle anfallenden Kosten übernehmen muss. Zu Abs. 3: Hier fügte die Kommission einen Absatz im Sinne einer klaren Regelung ein und um regionalen Ängsten entgegenzuwirken. Dieser Absatz entstand nach intensiver Diskussion. Die 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2392 Kommission stimmte dem neuen Abs. 3 einstimmig zu, räumte aber dem Regierungsrat die Möglichkeit ein, redaktionelle Verbesserungen vorzuschlagen. Dies hat er getan. Sie können der Version des Regierungsrats zustimmen. Und schliesslich noch zum Abs. 5 gemäss ursprünglicher Nummerierung. Da dieser den gleichen Wortlaut hat wie § 19b Abs. 1, kann er hier gestrichen werden. Bei der Abstimmung stimmte die Kommission dem § 19a mit diesen Änderungen einstimmig zu. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun. Bereinigung von § 19a Abs. 2 Pascal Furer, SVP, Staufen: Es ist nur eine Präzisierung und so wie es eigentlich gemeint ist. Die SVP ist mit dem Antrag des Regierungsrats einverstanden. Aber es könnte zu einem Missverständnis führen. Denn in Abs. 1 hat der Regierungsrat eingefügt, dass der Kanton die Kosten trägt und in Abs. 2, dass der Kanton diese Aufgabe ganz oder teilweise Dritten übertragen kann. Hier ist natürlich für die Nachwelt nicht ersichtlich, dass die Kosten nicht gemeint sind. Die Kosten wollen wir nicht Dritten übertragen, sondern nur den Betrieb. Deshalb stellen wir folgenden Änderungsantrag in Abs. 2: "Der Kanton kann den Betrieb ganz oder teilweise Dritten übertragen." Das ist nur eine Präzisierung ohne materielle Änderung, und ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Abstimmung Der Antrag Furer wird mit 117 gegen 0 Stimmen angenommen. Hauptabstimmung § 19a Abs. 1 (gemäss Stellungnahme Regierungsrat) und Abs. 2 (bereinigt gemäss Antrag Furer) Der bereinigten Fassung der Absätze 1 und 2 wird mit 117 gegen 0 Stimmen zugestimmt. Die Kommissionsfassung ist somit abgelehnt. § 19a Abs. 3 (neu) Antrag der Kommission GSW für einen neuen Abs. 3: "Soweit Personen des Asylwesens, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb einer Unterkunft erheblich stören, nicht in ein Bundeszentrum zurückversetzt werden können, sind sie in einer kantonalen Unterkunft mit besonderen Einschränkungen gemäss Absatz 5 unterzubringen." Redaktioneller Änderungsvorschlag des Regierungsrats (Stellungnahme Regierungsrat): "Soweit Personen des Asylrechts gemäss § 16 Abs. 1, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb einer Unterkunft erheblich stören, nicht in ein besonderes Zentrum des Bundes zurückversetzt werden können, sind sie in einer kantonalen Unterkunft mit besonderen Einschränkungen gemäss Absatz 5 unterzubringen." Abstimmung Dem Antrag gemäss Stellungnahme Regierungsrat wird mit 117 gegen 0 Stimmen zugestimmt. § 19a Abs. 4 (neue Nummerierung, gemäss Ergebnis 1. Beratung Abs. 2) § 19a Abs. 5 (neue Nummerierung, gemäss Ergebnis 1. Beratung Abs. 3) § 19a Abs. 6 (neue Nummerierung, gemäss Ergebnis 1. Beratung Abs. 4) Zustimmung 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2393 § 19a Abs. 5 gemäss Ergebnis 1. Beratung (Seite 8 der Synopse) Die Kommission GSW beantragt, diesen Absatz zu streichen. Der Regierungsrat stimmt dem zu. Zustimmung § 19a Abs. 7 (neue Nummerierung, gemäss Ergebnis 1. Beratung Abs. 6) Zustimmung § 19b Zustimmung § 19c Eine Minderheit der Kommission GSW beantragt einen neuen § 19c mit 5 Absätzen. Der Regierungsrat lehnt den Minderheitsantrag ab. Hans Dössegger, SVP, Seon, Präsident der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW): Ich äussere mich gleich zu §§ 19c und 19d, weil es dasselbe Thema betrifft. Die umfangreiche Formulierung der beantragten neuen §§ 19c und 19d zielen auf die Führung geschlossener Unterkünfte ab. Sie lösten eine sehr intensive Diskussion aus. Bestehende Ängste von Gemeinden und der Bevölkerung wurden von der Kommission aber sehr ernst genommen. Dies führte letztlich auch zum neuen Abs. 3 von § 19a, wie es vorhin erwähnt wurde. In der Abstimmung wurden die beiden Anträge jedoch mit 6 gegen 5 Stimmen, bei 1 Enthaltung, abgelehnt. Die Minderheit sprach sich für die Aufnahme ihres Antrags als Minderheitsantrag in der Synopse aus. Der Regierungsrat lehnt die Aufnahme dieser beiden Anträge ebenfalls ab. Ich überlasse Ihnen den Entscheid. Eva Eliassen Vecko, Grüne, Turgi: Ich möchte noch einmal klarstellen, dass wir diesen Minderheitsantrag aus der Kommission betreffend §§ 19c und 19d ganz eindeutig ablehnen. Denn er schiesst weit übers Ziel hinaus. Es ist ein Bandwurmparagraf und er entspricht nicht den Vorstellungen einer sachgerechten und schlanken Legiferierung. Er ist vor allem teuer. Lieber Thomas Burgherr, wenn man von Kostentreiber spricht, dann sind es Forderungen wie diese, die die Kosten in die Höhe treiben. Jeder dieser Plätze kostet 300 Franken pro Tag. Es muss für zwei dieser Plätze eine Vollzeitstelle geschaffen werden, das ist sehr teuer! Können und wollen wir uns in Zeiten der Sparwut, wo wir bei der Bildung, der Gesundheit und der Natur Gelder streichen, ein so teures Vorgehen leisten? Der Bandwurmparagraf ist ausser teuer und personalintensiv auch rechtlich fragwürdig, schwerfällig, bürokratisch und praktisch schwer umsetzbar. Ausserdem ist er überflüssig, da die Problematik mit Abs. 3 in § 19a sehr viel praktikabler angegangen wird. Man kann die Sorgen der Bevölkerung auch ad absurdum führen beziehungsweise Sachen auf Kantonsebene so legiferieren, dass es garantiert zu einem abstrakten Normenkontrollverfahren kommen würde, da es nicht bundesgesetzkonform ist. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Minderheitsantrag ablehnen. Abstimmung 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2394 Der Minderheitsantrag wird mit 74 gegen 44 Stimmen abgelehnt. § 19d Eine Minderheit der Kommission GSW beantragt einen neuen § 19d. Der Regierungsrat lehnt den Minderheitsantrag ab. Abstimmung Der Minderheitsantrag wird mit 72 gegen 46 Stimmen abgelehnt. § 51 Abs. 4 (neu), II., Schulgesetz vom 17. März 1981, § 15 Abs. 1bis (neu), Abs. 1ter (neu), Abs. 1quater (neu), III. und IV. Zustimmung Anträge gemäss Botschaft bzw. Synopse Hans Dössegger, SVP, Seon, Präsident der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW): Ich gebe Ihnen die Abstimmungsergebnisse der Kommission bekannt: Die Kommission stimmte dem Antrag 1 mit 8 Stimmen, bei 4 Enthaltungen, zu. Bei Antrag 2 finden Sie den Minderheitsantrag in der Synopse. Hier wehrte sich eine Minderheit gegen die Abschreibung des Postulats 12.113 der SVP-Fraktion vom 22. Mai 2012 betreffend Internierung von Asylbewerbern und beantragte Aufrechterhaltung. Die Kommission entschied sich aber mit 8 gegen 4 Stimmen für die Abschreibung. Die Minderheit wünschte Aufnahme des Minderheitsantrags in der Synopse. Ich benutze die Gelegenheit, mich an dieser Stelle bei den Erstellern der Botschaft, allen voran Frau Landstatthalter Susanne Hochuli und ihren Mitarbeitenden, für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Antrag 1 "Der Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG) wird – wie aus den Beratungen hervorgegangen – in 2. Beratung zum Beschluss erhoben." Schlussabstimmung Der Antrag wird mit 106 gegen 14 Stimmen gutgeheissen. Antrag 2 Die Minderheit der Kommission GSW beantragt, (12.113) Postulat der SVP-Fraktion vom 22. Mai 2012 betreffend Internierung von Asylbewerbern, aufrecht zu erhalten. Abstimmung Der Antrag auf Aufrechterhaltung von Vorstoss 12.113 wird mit 67 gegen 53 Stimmen abgelehnt. Antrag 2 Botschaft (bereinigt* / Abschreibung Vorstösse 12.37, 12.38, 12.97, 12.113, 12.178) Abstimmung 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2395 Dem bereinigten Antrag 2 wird mit 98 gegen 23 Stimmen zugestimmt. (*Der Antrag des Regierungsrats zur Abschreibung von Motion 14.212 wird unter Geschäft 14.212 / Traktandum 7 der Sitzung vom 5.5.2015 behandelt.) Beschluss 1. Der Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG) wird – wie aus den Beratungen hervorgegangen – in 2. Beratung zum Beschluss erhoben. 2. Es werden die folgenden parlamentarischen Vorstösse als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben: (12.37) Motion der CVP-BDP-Fraktion vom 6. März 2012 betreffend Errichtung von "Asyl-Dörfern" im Kanton Aargau (12.38) Postulat René Kunz, SD, Reinach, vom 6. März 2012 betreffend Errichtung eines geschlossenen und zentral geführten Spezialzentrums für kriminelle, renitente und abgewiesene Asylbewerber im Kanton Aargau (12.97) Postulat René Kunz, SD, Reinach, vom 8. Mai 2012 betreffend Durchsetzung eines Handyverbots für kriminelle und renitente Asylanten im Kanton Aargau (12.113) Postulat der SVP-Fraktion vom 22. Mai 2012 betreffend Internierung von Asylbewerbern (12.178) Postulat Daniel Wehrli, SVP, Küttigen, vom 3. Juli 2012 betreffend Überprüfung und Anpassung des Tätigkeitsbereichs von Securitas/Eingangskontrollpersonal vor Asylunterkünften Fakultatives Referendum Der Beschluss gemäss Ziffer 1 untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. a der Kantonsverfassung 0847 Motion der Fraktion der Grünen, der SP und der GLP (Sprecherin Kathrin Fricker, Grüne, Baden) vom 18. November 2014 betreffend Ergänzung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) um die Regelung der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden; Überweisung an den Regierungsrat und gleichzeitige Abschreibung (vgl. Art. 0654) Mit Datum vom 25. Februar 2015 hat der Regierungsrat die Motion beantwortet. Vorbemerkung Der Bund weist den Kantonen unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) gemäss Art. 27 des Asylgesetzes (AsylG) aufgrund des ordentlichen Verteilschlüssels für Asylsuchende (Status N), Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Status S) und vorläufig Aufgenommene (Status F) zu. Demzufolge erhält der Kanton Aargau 7,7 % aller Personen zugewiesen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Hierzu zählt auch ein entsprechender Anteil an UMA. Nach deren Zuweisung an den Kanton Aargau geht das, gemäss dem Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG), mit deren 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0846 2396 Unterbringung betraute Departement Gesundheit und Soziales heute jeweils nach folgender Praxis vor: Die UMA, welche noch nicht 16 Jahre alt sind, werden in einer auf deren Unterbringung und Betreuung spezialisierten Einrichtung eines Drittanbieters platziert. In dessen Strukturen können die UMA in der Folge bis zum Erreichen der Volljährigkeit verbleiben. Die bei ihrer Zuweisung älter als 16-jährigen UMA werden in der Regel in verschiedenen dazu geeigneten kantonalen Unterkünften untergebracht. Bei einer solchen Unterbringung in einer Erwachsenenunterkunft ist das Departement Gesundheit und Soziales jeweils bestrebt, den Bedürfnissen der UMA so gut als möglich Rechnung zu tragen. So stellt man ihnen nach Möglichkeit jeweils ein sogenanntes Jugendzimmer zur Verfügung, in dem die UMA gemeinsam untergebracht werden und in dem zusätzlich auch Lernmöglichkeiten geschaffen werden. In Einzelfällen (beispielsweise bei ganz jungen Personen) werden UMA auch an Pflegefamilien vermittelt. Die Rekrutierung solcher Pflegefamilien gestaltet sich jedoch schwierig. Sofern die UMA über Verwandte im Kanton Aargau verfügen und dies möglich und sinnvoll ist, ist das Departement Gesundheit und Soziales zudem jeweils bestrebt, es den Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, bei diesen zu leben. Bei ihrer Zuweisung an den Kanton Aargau haben die UMA in der Regel eine lange und beschwerliche Flucht hinter sich. Oftmals handelt es sich bei ihnen um verwahrloste Kinder, welche schon lange nicht mehr in Strukturen eingebettet waren, wie wir sie für Kinder und Jugendliche kennen. Daher ist es besonders wichtig, ihnen so rasch als möglich wieder ein geordnetes Leben zu ermöglichen und sie in den Umständen und Bedürfnissen entsprechenden Strukturen zu integrieren. Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass dies in einer speziell darauf ausgerichteten Unterkunft oder andernfalls in einer grösseren Unterkunft, in der auch Familien untergebracht werden, in idealer Weise möglich ist. UMA stehen unter dem Schutz der Kinderrechtskonvention (KRK) vom 20. November 1989, der die Schweiz am 26. März 1997 beigetreten ist. Unter anderem haben Vertragsstaaten die Pflicht, einem Kind, welches sich ausserhalb seiner familiären Umgebung befindet, einen besonderen Schutz zukommen zu lassen und darauf zu achten, dass es in einer angemessenen Einrichtung untergebracht wird. Weiter gibt es Richtlinien des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) über die bei unbegleiteten Asyl suchenden Kindern anzuwendenden Politiken und Verfahren. In diesem Kontext verweist der Regierungsrat auf die Beantwortung der Interpellation Lilian Studer, EVP, Wettingen, vom 18. November 2014 betreffend Situation der UMA im Kanton Aargau. Darin finden sich zahlreiche weiterführende Informationen. Begründung des Regierungsrats zur Entgegennahme der Motion Im vergangenen Jahr hat die Zuweisung von Asylsuchenden, insbesondere jene von UMA zugenommen. Aktuell sind dem Kanton Aargau 78 unbegleitete minderjährige Jugendliche zugewiesen (Stand: 28. November 2014). Im November 2013 waren es 46, im November 2012 50 UMA. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung der Zuweisungen sind nicht möglich. Es muss jedoch auch weiterhin mit hohen Zuweisungen gerechnet werden. Die Unterbringungssituation im Kanton Aargau hat sich im laufenden Jahr stark akzentuiert. Dies einerseits aufgrund des wiederum gestiegenen Zustroms von Asylsuchenden und dem damit einhergehenden grossen Bestand an unterzubringenden Personen, andererseits wegen den Schwierigkeiten bei der Akquirierung von geeigneten zusätzlichen Unterkünften. So lag die Belegungsquote der kantonalen Unterkünfte in den vergangenen Monaten stets über 100 %. Erst dank der im Verlauf des Dezembers 2014 neu eröffneten kantonalen Unterkunft in den Räumlichkeiten des ehemaligen Pflegezentrums des Spitals Zofingen kam es zu einer gewissen Entspannung der Belegungssituation. Dennoch lag die Auslastung der insgesamt 66 kantonalen 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0847 2397 Unterkünfte am 12. Dezember 2014 bei 100 %. Diese Situation ist für alle im Asylwesen involvierten Personen schwierig. Erschwerend kommt hinzu, dass das Departement Gesundheit und Soziales aufgrund des Anstellungsstopps innerhalb der kantonalen Verwaltung im Bereich der Betreuung nur bedingt mit der oben beschriebenen Bestandszunahme mithalten konnte. So ist jede Betreuungsperson heute für eine grössere Anzahl Asylsuchender und vorläufig Aufgenommener zuständig (aktuelles Betreuungsverhältnis ungefähr 1:40). Diese Betreuungssituation gestaltet sich insbesondere im Fall der UMA als problematisch, denn sie benötigen besondere Unterbringungs- und vor allem Betreuungsstrukturen. Von den aktuell dem Kanton Aargau zugewiesenen 78 unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen sind zurzeit nur 24 in ideale Betreuungs- und Unterbringungslösungen eingebunden. So hat das Departement Gesundheit und Soziales 13 UMA in den Strukturen eines auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Drittanbieters untergebracht, eine unbegleitete minderjährige Jugendliche ist in einer Pflegefamilie und zehn unbegleitete minderjährige Jugendliche sind bei Verwandten platziert (Stand: 28. November 2014). Der Regierungsrat anerkennt daher, dass Unterbringungs- und Betreuungsstrukturen, die den Bedürfnissen der UMA vollends gerecht werden, im Kanton Aargau heute nur einem Teil dieser Jugendlichen geboten werden können und daher Handlungsbedarf besteht. Erstrebenswert erscheint ihm eine Lösung, bei der alle dem Kanton Aargau zugewiesenen UMA, welche nicht in Pflegefamilien oder bei Verwandten platziert werden, in einer dafür vorgesehenen und auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Einrichtung untergebracht und dort von dafür ausgebildeten Fachpersonen betreut werden. Eine solche Unterbringungs- und Betreuungslösung kann dabei entweder extern oder auch kantonsintern erfolgen. Aktuell würden davon 67 UMA profitieren. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Rahmen der Änderung des SPG erscheint dem Regierungsrat hierfür ein probater Weg. Der Regierungsrat weist an dieser Stelle aber auch darauf hin, dass eine gesetzliche Grundlage sich nicht allein auf UMA beziehen darf, weil es auch noch andere Zielgruppen mit unterschiedlichen Unterbringungs- und Betreuungsbedürfnissen gibt. Massnahmen, die zu einer Verbesserung der Unterbringung und Betreuung der UMA führen, bedingen die Bereitstellung von entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen. Dabei steht fest, dass die vom Bund entrichtete Globalpauschale für Asylsuchende, die monatlich knapp Fr. 1'500.– beträgt und unabhängig vom Alter der Asylsuchenden ist, die aus dem höheren Betreuungsaufwand resultierenden Kosten nicht zu decken vermag, zumal aktuell mit der Globalpauschale des Bundes beispielsweise auch die hohen Aufwendungen für die Sicherheit refinanziert werden, obwohl der Bund die Sicherheitskosten an sich nicht refinanziert beziehungsweise die Globalpauschale die Sicherheitskosten nicht entschädigt. Somit muss mit Mehrkosten gerechnet werden. Der Kanton Bern hat im Jahr 2014 ein neues Konzept für die Betreuung der UMA verabschiedet und im Vorfeld verschiedene Varianten evaluiert. So hat der Kanton Bern beispielsweise die Unterbringung und Betreuung der UMA in bestehenden sozial- und heilpädagogischen Heimen geprüft und diese Variante aufgrund von den zu erwartenden sehr hohen Mehrkosten im Umfang von ungefähr 6–13 Millionen Franken verworfen. Der Kanton Bern hat sich schliesslich für ein UMA-Zentrum in einer Kollektivunterkunft entschieden, was zu Mehrkosten von 3,6 Millionen Franken führte. Im Kanton Aargau wäre im Rahmen des vorliegenden Konzepts mit Grossunterkünften, welches wie vorstehend beschrieben zu Synergiegewinnen führt, mit Mehrkosten unter 2 Millionen Franken zu rechnen. Mehrkosten werden soweit wie möglich kompensiert, nötigenfalls würden diese im Rahmen der Umsetzung der Grossunterkünfte der zuständigen Behörde zum Kreditbeschluss vorgelegt. 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0847 2398 Ziel muss es deshalb sein, das Unterbringungs- und Betreuungsregime möglichst effizient auszugestalten. Handlungsspielräume in Bezug auf die unterschiedlichen Unterbringungs- und Betreuungsstandards der verschiedenen Zielgruppen sollen dazu genutzt werden, die finanziellen Mittel insbesondere zugunsten der UMA optimal einzusetzen. Da erfahrungsgemäss ein grosser Teil der zugewiesenen UMA früher oder später einen positiven Entscheid, respektive ein Bleiberecht erhalten, ist es zudem entscheidend, den unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden so früh wie möglich Integrationsmassnahmen zugut kommen zu lassen. Denn dank einer frühen Investition in Integration fallen die Folgekosten in der Regel später geringer aus. So vermindert eine Ausbildung das Risiko, dass die UMA nach Erreichen der Volljährigkeit und dem Erhalt eines positiven Asylentscheids, respektive der Erteilung des Bleiberechts, über längere Zeit Sozialhilfe beanspruchen werden. Das Departement Gesundheit und Soziales hat in diesem Zusammenhang basierend auf der Sozialhilfestatistik des Bundesamts für Statistik erhoben, dass die Sozialhilfekosten pro Fall und Jahr durchschnittlich Fr. 21'780.– betragen (Kostenteiler Kanton 28 %/Gemeinde 72 %, gemäss § 49 SPG). Eine zeitnahe Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt birgt folglich ein erhebliches Kosteneinsparungspotenzial in sich. Im Kontext der Tagesstruktur und dabei insbesondere dem Zugang zu Bildungsprogrammen und Deutschkursen wird zudem wiederum auf die bereits zitierte Beantwortung der Interpellation verwiesen. In Bezug auf die im Text zur Motion erwähnten Stichworte Ernährung/Gesundheit hält der Regierungsrat Folgendes fest: Die UMA, die sich in den Strukturen des Drittanbieters befinden, erhalten ihre Mahlzeiten jeweils aus dessen Küche, respektive bereiten diese gemeinsam in den Wohngruppen zu. Mit der Unterbringung und Betreuung aller UMA in einer geführten Struktur könnte ein allfälliges Defizit bei der Ernährung der aktuell in kantonalen Unterkünften lebenden UMA aufgefangen werden. Des Weiteren sind im Kanton Aargau sämtliche Asylsuchenden krankenversichert (Grundversicherung, inklusive Unfallversicherung). Arztbesuche sind in Absprache mit der Betreuung jederzeit möglich. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'989.–. Vorsitzender: Der Regierungsrat beantragt, den Vorstoss als erledigt von der Kontrolle abzuschreiben (vgl. Vorlage 15.23/Antrag 2). Die Motionärinnen haben sich damit einverstanden erklärt. Die Motion wird somit stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen und gleichzeitig als erledigt von der Kontrolle abgeschrieben. 0848 Interpellation Lilian Studer, EVP, Wettingen, vom 18. November 2014 betreffend Situation der unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber (UMA) im Kanton Aargau; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 0659) Mit Datum vom 25. Februar 2015 hat der Regierungsrat die Interpellaton beantwortet. Vorbemerkungen Aktuell sind dem Kanton Aargau 78 unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) zugewiesen (Stand: 28. November 2014). Im November 2013 waren es 46, im November 2012 50 UMA. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung der Zuweisungen sind unmöglich. Es muss jedoch auch weiterhin mit hohen Zuweisungen gerechnet werden (vgl. dazu auch den Bericht der Aargauer 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0847 2399 Zeitung vom 30. Januar 2015, wonach im Jahr 2014 eine Rekordzahl von knapp 800 UMA in den Empfangszentren des Bundes registriert wurde). Bezüglich des Herkunftslands lässt sich folgende Verteilung feststellen: Abbildung 1: Anzahl UMA im Kanton Aargau nach Herkunftsland (Stand: 28. November 2014) Von den 78 unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen sind 58 männlich und 20 weiblich. Zurzeit sind 32 unbegleitete minderjährige Jugendliche wie folgt geregelt: 9 mit Status B (positiver Asylentscheid), 13 mit Status F vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (F VA FL) und 10 mit F vorläufig aufgenommene Ausländer (F VA AS). Aufgrund ihrer Nationalität ist bei einem Grossteil der aktuell dem Kanton Aargau zugeteilten UMA davon auszugehen, dass diese ein Bleiberecht erhalten werden. In diesem Zusammenhang weist der Regierungsrat auf die besondere Bedeutung einer frühzeitigen Integration hin. Sie steigert die Chancen der UMA, ihr Leben nach einem positiven Asylentscheid, respektive der Erteilung des Bleiberechts, als Erwachsene, selbstständig und unabhängig von der Sozialhilfe zu bestreiten. Eine frühzeitige Investition in Integration führt folglich in der Regel auf längere Sicht hin zu geringeren Folgekosten. An dieser Stelle sei auch auf die Beantwortung der Motion der Fraktion der Grünen, der SP und der GLP (Sprecherin Kathrin Fricker, Grüne, Baden) vom 18. November 2014 betreffend Ergänzung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG) um die Regelung der Unterbringung und Betreuung von UMA verwiesen. Zur Frage 1: "Welche Unterbringungsmöglichkeiten gibt es zurzeit für UMA im Kanton Aargau, zu welchen Anteilen werden sie benutzt, und wie sieht das Alterssegment dabei aus?" Das Departement Gesundheit und Soziales platziert die dem Kanton Aargau zugewiesenen UMA, welche noch nicht 16 Jahre alt sind, in einer auf deren Unterbringung und Betreuung spezialisierten Einrichtung eines Drittanbieters. In dessen Strukturen können die UMA in der Folge bis zum Erreichen der Volljährigkeit verbleiben. 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0848 2400 UMA, welche bei ihrer Zuweisung älter als 16 Jahre sind, werden in der Regel direkt in dazu geeigneten kantonalen Unterkünften untergebracht. Bei einer Unterbringung in einer Erwachsenenunterkunft ist das Departement Gesundheit und Soziales jeweils bestrebt, den Bedürfnissen der UMA so gut als möglich Rechnung zu tragen. So stellt man ihnen nach Möglichkeit jeweils ein sogenanntes Jugendzimmer zur Verfügung, in dem die UMA gemeinsam untergebracht werden und in dem zusätzlich auch Lernmöglichkeiten geschaffen werden. In Einzelfällen (beispielsweise bei ganz jungen Personen) werden UMA auch an Pflegefamilien vermittelt. Die Rekrutierung solcher Pflegefamilien gestaltet sich jedoch jeweils anspruchsvoll. Sofern die UMA über Verwandte im Kanton Aargau verfügen und dies möglich und sinnvoll ist, ist das Departement Gesundheit und Soziales zudem jeweils bestrebt, es den Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, bei diesen zu leben. Bezüglich Unterbringung stellt sich die Situation derzeit wie folgt dar (Stand: 28. November 2014): UMA, unter 16 Jahre UMA, über 16 Jahre Total Einrichtung Drittanbieter kantonale Unterkunft 9 2 4 52 13 54 Pflegefamilie Verwandte 1 7 0 3 19 59 1 10 78 Total Zur Frage 2: "Haben alle UMA im Aargau einen Beistand? Wenn nein, was sind die Gründe?" Wie in Art. 17 Abs. 3 des Asylgesetzes (AsylG) vom 26. Juni 1998 gefordert, stellt das Departement Gesundheit und Soziales einem UMA unmittelbar nach seiner Zuweisung eine Vertrauensperson zur Seite. Diese kommt aus den Reihen des Kantonalen Sozialdiensts und nimmt während dem Asylverfahren die Interessen des Jugendlichen wahr. Dies gilt jedoch nur, solange keine vormundschaftlichen Massnahmen ergriffen worden sind. Die Bestellung eines Vormunds/Beistands löst die Vertrauensperson ab. Von den 78 UMA haben derzeit 65 eine Vertrauensperson, 13 wurde ein Vormund/Beistand zur Seite gestellt (Stand: 28. November 2014). Zur Frage 3: "Wäre aus Sicht des Regierungsrats eine grössere Asyl-Unterkunft nur für UMA begrüssenswert? Wie sieht der Stand einer solchen Möglichkeit aus?" Bei ihrer Zuweisung an den Kanton Aargau haben die UMA in der Regel eine lange und beschwerliche Flucht hinter sich. Oftmals handelt es sich bei ihnen um verwahrloste Kinder, welche schon lange nicht mehr in Strukturen eingebettet waren, wie wir sie für Kinder und Jugendliche kennen. Daher ist es besonders wichtig, ihnen so rasch als möglich wieder ein geordnetes Leben zu ermöglichen und sie in den Umständen und Bedürfnissen entsprechenden Strukturen zu betreuen. Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass das Departement Gesundheit und Soziales mit der Schaffung einer grösseren Unterkunft ausschliesslich für UMA die Möglichkeit erhielte, den besonderen Bedürfnissen dieser Kinder und Jugendlichen noch angemessener Rechnung zu tragen. An dieser Stelle sei wiederum auf die Beantwortung der eingangs erwähnten Motion verwiesen. 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0848 2401 Zur Frage 4: "Mit welchen Schwierigkeiten ist der Regierungsrat aufgrund von Unterbringungen von UMA in einer Asylunterkunft zusammen mit Erwachsenen konfrontiert?" Die Schwierigkeiten, die mit der Unterbringung von UMA in Erwachsenenunterkünften einhergehen, sind weniger dem Umstand der gemeinsamen Unterbringung zusammen mit Erwachsenen zuzuschreiben. Viel entscheidender ist der Umstand, dass die Jugendlichen über weitergehende Bedürfnisse, insbesondere im Betreuungsbereich, verfügen, als dies Erwachsene tun. Um den UMA und ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, wäre folglich ein bedeutend höheres Betreuungsverhältnis nötig, als dies im Erwachsenenbereich der Fall ist. Zur Frage 5: "Wo sieht der Regierungsrat im Kanton Aargau Handlungsbedarf, um den Bedürfnissen der UMA aufgrund ihrer Minderjährigkeit und somit besonderer Stellung wie auch Vorschriften gerecht zu werden?" Handlungsbedarf wird insbesondere bei den über 16-jährigen UMA (vgl. Antworten zu den Fragen 3 und 4 sowie Beantwortung der darin zitierten Motion) sowie im Bereich der Tagesstruktur und den Ausbildungsmöglichkeiten (vgl. Antwort zur Frage 8) geortet. Zur Frage 6: "Wo sieht die Regierung Handlungsbedarf bezüglich den Forderungen, die in der Charta beschrieben werden?" Der Regierungsrat sieht in zwei Bereichen, welche in der Charta beschrieben werden, Handlungsbedarf. Einerseits besteht bezüglich der Wohnsituation der über 16-jährigen UMA Handlungsbedarf (vgl. Antworten zu den Fragen 3, 4 und 5). Aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen ist es jedoch bisher nicht möglich, eine Lösung zu realisieren, bei welcher auch unbegleitete minderjährige Jugendliche, die bei ihrer Zuweisung an den Kanton Aargau über 16 Jahre alt sind, in den Strukturen eines Drittanbieters platziert werden können (vgl. hierzu Beantwortung der bereits zitierten Motion). Andererseits erkennt der Regierungsrat für Asylsuchende und Flüchtlinge eine Schwierigkeit darin, eine Ausbildungsmöglichkeit zu finden (vgl. hierzu die Antwort zur Frage 7). Diese Problematik besteht jedoch nicht nur für UMA, sondern für Asylsuchende und Flüchtlinge im Allgemeinen. Zur Frage 7: "Wie sieht die Chance einer Ausbildung von UMA im Kanton Aargau aus? Gibt es da Zahlen? Wie ist es im Vergleich mit anderen Kantonen?" Gemäss Schulgesetz vom 17. März 1981, insbesondere § 4, unterstehen alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton der Schulpflicht. Diese dauert neun Jahre oder bis zum erfolgreichen früheren Abschluss einer Grundausbildung an der Volksschule, längstens jedoch bis zur Vollendung des 16. Altersjahrs. Dementsprechend besuchen auch die UMA im Kanton Aargau eine Schule. Insbesondere für UMA, welche bei ihrer Einreise bereits der Schulpflicht entwachsen sind, stehen die Deutschkurse des Kantonalen Sozialdiensts, aber auch Beschäftigungsprogramme, welche Dritte im Auftrag des Kantonalen Sozialdiensts anbieten, offen. Bei einer Anmeldung für eines dieser Angebote werden die UMA jeweils prioritär behandelt. Des Weiteren arbeitet derzeit eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit Vertretern des Departements Bildung, Kultur und Sport, des Departements Volkswirtschaft und Inneres und des Departements Gesundheit und Soziales daran, Rechtsgrundlagen für ein auf die obligatorische 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0848 2402 Schulzeit folgendes Angebot zu schaffen. Dies ist insbesondere für diejenigen UMA wichtig, welche über gute Aussichten auf die Erteilung des Bleiberechts verfügen. Bei UMA mit Aufenthaltsbewilligung B oder F greifen im Übrigen die Regelstrukturen. Sie haben Anspruch auf Integration. Bezüglich Ausbildungsplätze hält der Regierungsrat fest, dass es nicht zu den Aufgaben des Staats gehört, diese zur Verfügung zu stellen. Hier ist viel mehr die Wirtschaft in der Verantwortung. Generell gilt für UMA mit Status N, ebenso wie für alle anderen Asylsuchenden mit demselben Status, dass das Departement Volkswirtschaft und Inneres Anträge zur Aufnahme eines Lehrverhältnisses prüft. Solche Anträge werden jeweils von den interessierten Lehrbetrieben gestellt. Aktuell besuchen 24 unbegleitete minderjährige Jugendliche einen Deutschkurs des Kantonalen Sozialdiensts, 12 eine Volksschule (inklusive 6 UMA, die am Regionalen Integrationskurs teilnehmen), 11 die Veranstaltungsreihe "Grüezi Eritrea" von Caritas (hierfür sind nebst dem Herkunftsland Eritrea die Anerkennung als Flüchtling, die vorläufige Aufnahme als Flüchtling oder die vorläufige Aufnahme nötig) und 6 den Einschulungsvorbereitungskurs für Kinder aus dem Asylbereich (Stand: 28. November 2014). Weiterreichendes Zahlenmaterial zu den Ausbildungschancen von UMA sowie Vergleichszahlen aus anderen Kantonen liegen keine vor. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 2'225.–. Vorsitzender: Die Interpellantin hat sich mit der Antwort als befriedigt erklärt. Sie verzichtet auf ein Votum. Das Geschäft ist erledigt. 5. Mai 2015 Art.-Nr. 0848 2403