Institut für berufsbegleitende Professionalisierung Curriculum Lehrgang Schulbibliothekar/in APS Inhaltsverzeichnis 1. Qualifikationsprofil: ......................................................................................................................... 4 1.1. Präambel ................................................................................................................................. 4 1.2. Aufgaben, leitende Grundsätze und Bildungsziele: ................................................................ 4 1.3. Vergleichbarkeit mit Curricula gleichartiger Studienangebote an anderen Pädagogischen Hochschulen: ....................................................................................................................................... 5 2. 3. Angaben zum Curriculum: ............................................................................................................... 5 2.1. Allgemeine Angaben: .............................................................................................................. 5 2.2. Dauer des Lehrgangs ............................................................................................................... 5 2.3. ECTS-Credits ............................................................................................................................ 5 2.4. Beabsichtigter Beginn des Lehrgangs: ..................................................................................... 5 2.5. Angabe der Version/des Erstellungsdatums des Dokuments: ................................................ 5 2.6. Curriculum-Entwicklung: ......................................................................................................... 5 2.7. Ansprechperson: ..................................................................................................................... 6 2.8. Datum der Genehmigung durch das Rektorat: ....................................................................... 6 2.9. Angaben zum Bedarf: .............................................................................................................. 6 2.10. Umfang und Dauer des Lehrgangs: ..................................................................................... 6 2.11. Begründung des erhöhten Selbststudienanteils: ................................................................ 6 Kompetenzenkatalog: ..................................................................................................................... 6 3.1. Rolle der Schulbibliothekar/innen:.......................................................................................... 6 3.2. Schulbibliothekar/innen als Verwalter/innen ......................................................................... 6 3.3. Schulbibliothekar/innen in der Leseförderung ....................................................................... 7 3.4. Schulbibliothekar/innen als Expert/innen in der Kinder- und Jugendliteratur ....................... 7 3.5. Schulbibliothekar/innen als Veranstaltungsmanager/innen .................................................. 7 4. Zulassungsvoraussetzungen: ........................................................................................................... 7 5. Reihungskriterien: ........................................................................................................................... 7 6. Modulraster:.................................................................................................................................... 8 7. Modulübersicht: .............................................................................................................................. 9 8. Modulbeschreibungen: ................................................................................................................. 10 8.1. Modul 1: Bibliothekswesen: .................................................................................................. 10 8.2. Modul 2: Lesedidaktik 1 ........................................................................................................ 12 8.3. Modul 3: Lesedidaktik 2 ........................................................................................................ 14 8.4. Modul 4: Bibliotheksdidaktik................................................................................................. 16 8.5. Modul 5: Projektarbeit .......................................................................................................... 18 9. Prüfungsordnung für den Lehrgang „Schulbibliothekar/in APS“ an der Pädagogischen Hochschule Tirol .................................................................................................................................... 20 Vorbemerkung................................................................................................................................... 20 §1 Geltungsbereich .................................................................................................................... 20 §2 Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten ........ 20 2 §3 Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren .................................................................... 20 §4 Anwesenheit .......................................................................................................................... 20 §5 Generelle Beurteilungskriterien ............................................................................................ 21 §6 Ablegung und Beurkundung von Prüfungen ......................................................................... 21 §7 Prüfungswiederholungen ...................................................................................................... 21 §8 Rechtsschutz bei und Nichtigerklärung von Beurteilungen .................................................. 22 §9 Prüfungen und Beurteilungen über einzelne Module / Lehrveranstaltungen ...................... 22 § 10 Leistungsnachweise und Beurteilung ........................................................................................ 22 10. Zeugnis, Befähigung .................................................................................................................. 23 3 1. Qualifikationsprofil: 1.1. Präambel Der Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Leseerziehung (BMBWK, Rundschreiben 19/1999) gibt „Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände und Schularten Richtlinien bzw. Anregungen, um die Freude am und die Bereitschaft zum Lesen zu fördern, Lesen als selbstbestimmte, lebensbegleitende Tätigkeit zu vermitteln, die Kooperation mit (öffentlichen) Bibliotheken zu intensivieren, einen kompetenten Umgang mit Textträgern unter Einbeziehung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien zu vermitteln und an der Entwicklung einer schulischen Lesekultur als wichtigen Beitrag zur Schulqualität mitzuwirken.“ Der Erlass hält zur schulischen Lesekultur fest: „Eine schulische Lesekultur ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die individuell bereichernden und gemeinschafts-stiftenden Aspekte des Lesens zu erfahren und die erworbene Lesemündigkeit zu erproben und zu vertiefen. Schulische Lesekultur hilft, die verschiedenen Lebenswelten im Kontext der Informations- und Kommunikationsgesellschaft zu vernetzen und unterstützt soziales Lernen. Lesen als selbstständiger Wissenserwerb ist eine wichtige Grundlage im Umgang mit offenen Lernformen, für fächerübergreifenden und projektorientierten Unterricht und für die Umsetzung anderer Unterrichtsprinzipien. Schulische Lesekultur erfordert eine Mitwirkung der Schulgemeinschaft, trägt zur Entwicklung eines Schulprofils bei und ist integrierender Bestandteil schulischer Aktivitäten.“ Der Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Leseerziehung empfiehlt neben anderen Maßnahmen die Errichtung einer zentralen Schulbibliothek. Dazu wird ausgeführt: „Zur Verwirklichung der lesepädagogischen Zielsetzungen ist die Errichtung bzw. Einbeziehung der zentrale Schulbibliothek in allen Schularten und Schulstufen maßgeblich. Die Schulbibliothek ist ein mediales Lern- und Informationszentrum, in dem vernetzt gearbeitet wird. Als Ort des Lesens und der Kommunikation leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Schulqualität (Projektunterricht etc.) und schafft Rahmenbedingungen zur Anwendung offener Lernformen. Sie ist nicht nur Stätte des Wissenserwerbes, sondern ein sozio-kulturelles Informations- und Medienzentrum, ein Ort an dem die Faszination des Lesens erfahrbar wird. Ihr Auf- und Ausbau – unter Einbeziehung aller Medien – ist daher vorrangig zu fördern. Wesentliche Bereiche sind Kinder- und Jugendliteratur, Kinder- und Jugendmedien, poetischfiktionale Literatur, Sach- und Fachbücher, Schulbücher, Lexika, Nachschlagewerke, Zeitschriften, Zeitungen, Magazine, kommunikations- und konzentrationsfördernde Spiele, Audiovisuelle und elektronische Medien. Die regelmäßige Benützung der Schulbibliothek – in allen Schularten und -stufen sowie Unterrichtsgegenständen ist ebenso sicher zu stellen wie die Möglichkeit zur individuellen Lektüre und Entlehnung. Es ist das Wesen der Schulbibliothek, über die unterrichtsbegleitende Funktion hinaus, den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten und Anregungen zum weiterführenden Lesen und zur Nutzung aller Medien zu geben.“ 1.2. Aufgaben, leitende Grundsätze und Bildungsziele: Mit dem vorliegenden Curriculum des Lehrganges „Schulbibliothekar/in APS“ orientiert sich die Pädagogische Hochschule Tirol an den leitenden Prinzipien der Vielfalt wissenschaftlichpädagogischer Theorien, Methoden und Lehrmeinungen gemäß § 40 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005. Unter besonderer Berücksichtigung der leitenden Grundsätze und Bildungsziele der §§ 8 und 9 des Hochschulgesetzes 2005 sowie des § 3 der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 werden die Studien so gestaltet, dass diese zu berufsbezogenen Kompetenzen führen und das grundlegende Berufswissen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. 4 Entsprechend dem Tätigkeitsprofil einer/s Schulbibliothekarin/s werden im Lehrgang sowohl organisatorische als auch methodisch-didaktische Inhalte vermittelt: Aufbau und Verwaltung einer Schulbibliothek, Bibliotheksdidaktik einschließlich Leseförderung, Buch- und Medienpädagogik, multimedialer Lernort Schulbibliothek, Kinder- und Jugendliteraturkunde, Projekt- und Veranstaltungsmanagement etc. Studierende mit Abschluss des Lehrganges „Schulbibliothekar/in APS“ sind befähigt, entsprechend den rechtlichen Vorschriften eine Schulbibliothek an einer APS zu leiten. Sie folgen dabei methodisch-didaktischen Erfordernissen einer Lesedidaktik, die sich am aktuellen Stand der Wissenschaft orientiert. Die Studierenden sollen aufbauend auf ihr fachliches Wissen und Können in die Grundlagen der Führung einer Schulbibliothek an einer allgemeinbildenden Pflichtschule eingeführt werden. 1.3. Vergleichbarkeit mit Curricula gleichartiger Studienangebote an anderen Pädagogischen Hochschulen: Das Curriculum beruht auf den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Schulbibliothek APS, deren Aufgaben unter anderem darin bestehen, durch Erarbeitung von gemeinsamen Richtlinien und entsprechenden Vorgaben sicherzustellen, dass in allen Bundesländern einheitliche Inhalte in den Lehrgängen zur Ausbildung von Schulbibliothekar/innen vermittelt werden. Alle im Lehrgang angebotenen Module stehen in einem direkten Zusammenhang und führen in Summe zu Kompetenzen, die in den Lehrgängen anderer Bundesländer verlangt werden. Das Qualifikationsprofil, die modulare Gesamtkonstruktion, die Gesamtanzahl der ECTS-Credits, der Titel des Lehrgangs, die Bezeichnung der einzelnen Module und die Zuteilung von ECTS-Credits zu den einzelnen Modulen und Studienfachbereichen entsprechen den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Schulbibliothek APS. Die Vergleichbarkeit des Curriculums mit den Curricula gleichartiger Lehrgänge gemäß §42 Abs. 4 Hochschulgesetz 2005 ist durch die Berücksichtigung aller im Rahmencurriculum festgelegten Parameter gegeben. 2. Angaben zum Curriculum: 2.1. Allgemeine Angaben: Der Lehrgang dient der beruflichen Weiterbildung für die Führung einer Schulbibliothek an einer Tiroler Pflichtschule. 2.2. Dauer des Lehrgangs 4 Semester 2.3. ECTS-Credits 12 ECTS-Credits 2.4. Beabsichtigter Beginn des Lehrgangs: Studienjahr 2012/13: Wintersemester 2012/13 2.5. Angabe der Version/des Erstellungsdatums des Dokuments: Datum der Erstellung des Dokuments: 15. 10. 2012 2.6. Curriculum-Entwicklung: Mag. Reinhold Embacher, Raimund Senn, MSc und Dipl.-Päd.in Dina Überall 5 2.7. Ansprechperson: Raimund Senn, MSc Pädagogische Hochschule Tirol Institut für berufsbegleitende Professionalisierung Adamgasse 22, A-6020 Innsbruck +43 (0)512/59923 2.8. Datum der Genehmigung durch das Rektorat: 15. 10. 2012 2.9. Angaben zum Bedarf: Der anhaltend hohe Bedarf an ausgebildeten Schulbibliothekar/innen in den Tiroler Pflichtschulen wird vom Landesschulrat für Tirol (LSI Dr. Notburga Jordan-Nagiller) bestätigt. Im Zusammenhang mit der Schulbibliotheken-Offensive des Landes Tirol und der Schulentwicklungsinitiative „Gütesiegel Lesen für Tiroler Volksschulen“ ist von einem weiteren Andauern bzw. Ansteigen der hohen Nachfrage nach Lehrgangsplätzen auszugehen. 2.10. Umfang und Dauer des Lehrgangs: Dauer: 4 Semester Umfang : 12 ECTS-Credits 2.11. Begründung des erhöhten Selbststudienanteils: Bezugnehmend auf den Erlass vom 30. Mai 2008 über die Bewertung von Lehrgängen der Fort- und Weiterbildung mit ECTS-Credits ergibt sich der erhöhte Selbststudienanteil aus dem Umstand, dass die Teilnehmer/innen an ihren Schulen ein lehrgangsbegleitendes Projekt in einem der Bereiche der Leseförderung im weiteren Sinne (Lesetraining, Leseanimation und literarische Bildung) konzipieren, durchführen bzw. dauerhaft implementieren und dokumentieren (vgl. Modul 5 Projektarbeit). 3. Kompetenzenkatalog: 3.1. Rolle der Schulbibliothekar/innen: Schulbibliothekar/innen sind mit ihrer Medienkompetenz und ihrem pädagogischen Fachwissen im Bereich der Leseförderung und Lesemotivation wichtige Ansprechpartner/innen, Koordinator/innen und Berater/innen für Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern der Nutzer/innen der SB. Sie unterstützen beim selbstständigen Lernen, vermitteln Medienkompetenz und ermöglichen allen Schüler/innen in einer entscheidenden Phase ihrer Lesebiografie einen Zugang zu aktueller Kinder- und Jugendliteratur. 3.2. Schulbibliothekar/innen als Verwalter/innen Sie sind in der Lage, eine Schulbibliothek unter Einbeziehung elektronischer Systeme zu verwalten, ein professionelles Bestandskonzept für eine SB zu entwickeln und in der Praxis 6 anzuwenden. Sie können die Bedeutung einer Systematik reflektieren und, auf den Standort bezogen, effektive Lösungen erarbeiten. 3.3. Schulbibliothekar/innen in der Leseförderung Sie haben grundlegende Kenntnisse über den Leseerwerb und bezüglich der Leseförderung und deren praktischen Umsetzung. Sie kennen Förderprogramme für leseschwache Schüler/innen und können die Nutzer/innen der Bibliothek mit verschiedenen Methoden zum Lesen animieren und motivieren. 3.4. Schulbibliothekar/innen als Expert/innen in der Kinder- und Jugendliteratur Sie kennen verschiedene Literaturgattungen und können damit in der Schulbibliothek arbeiten. Die Teilnehmer/innen kennen grundlegende Lern- und Arbeitstechniken und die praktische Umsetzung in der Schulbibliothek. 3.5. Schulbibliothekar/innen als Veranstaltungsmanager/innen Sie kennen Mittel und Wege der Öffentlichkeitsarbeit und sind in der Lage, der Schulbibliothek durch Veranstaltungen (Lesungen) und Projekte, aber auch durch außenwirksame Maßnahmen wie einer Homepage besondere Wahrnehmung teilwerden zu lassen. 4. Zulassungsvoraussetzungen: Für die Teilnahme als ordentliche/r Studierende/r am Lehrgang gelten folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Lehramtsstudium für Volksschulen, Hauptschulen, Neue Mittelschulen, Sonderschulen oder Polytechnische Schulen aufrechtes Dienstverhältnis als literarische/r Lehrer/in an einer Pflichtschule im Bereich des Landes Tirol 5. Reihungskriterien: Die Reihung der Interessent/innen für die Teilnahme am Lehrgang wird in einem ClearingGespräch zwischen Vertreter/innen der Pädagogischen Hochschule Tirol (Institut für berufsbegleitende Professionalisierung: Modulverantwortliche, Referent/innen) und des Landesschulrates für Tirol (Schulaufsicht APS II. Instanz + Landeskoordination für Leseförderung APS) vorgenommen. Grundlegendes Kriterium für die Reihung ist dabei die Bedarfssituation am Schulstandort der Interessent/innen. Eine eingehende Schilderung der Bedarfssituation wird im Vorfeld des Clearing-Gespräches von den jeweiligen Schulleiter/innen eingefordert. Weiteres Kriterium für die Reihung ist die Reihenfolge der Anmeldung. 7 6. Modulraster: 1. Semester EC SWSt. Semestersummen Modul 1 Bibliothekswesen 2 1,750 Modul 5 Projektarbeit 0,5 0,125 2,5 1,875 EC SWSt. Modul 2 Lesedidaktik 1 2 2,000 Modul 5 Projektarbeit 0,5 0,125 2,5 2,125 EC SWSt. Modul 3 Lesedidaktik 2 2 1,750 Modul 5 Projektarbeit 1 0,125 3 1,875 EC SWSt. Modul 4 Bibliotheksdidaktik 2 1,750 Modul 5 Projektarbeit 2 0,750 4 2,500 EC SWSt. Modul 1 - 4 8 7,250 Modul 5 4 1,125 2. Semester EC SWSt. 3. Semester EC SWSt. 4. Semester EC SWSt. GESAMTSUMMEN EC SWSt. Gesamtsumme 1. – 4. Semester 12 EC 8,375 SWSt. 8 7. Modulübersicht: Betreute Anteile gesamt (Präsenz + § 37 HG) unbetreutes Selbststudium 1 1 2 0,875 0,875 1,750 0,000 0,000 0,000 10,50 10,50 21,00 14,50 14,50 29,00 1 1 2 Lesedidaktik 1 Lesedidaktik A Lesedidaktik B Summen 1 1 2 0,875 1,125 2,000 0,000 0,000 0,000 10,50 13,50 24,00 14,50 11,50 26,00 1 1 2 M3 Lesedidaktik 2 Lesedidaktik C Lesedidaktik D Summen 1 1 2 0,875 0,875 1,750 0,000 0,000 0,000 10,50 10,50 21,00 14,50 14,50 29,00 1 1 2 M4 Bibliotheksdidaktik Bibliotheksdidaktik A Bibliotheksdidaktik B Summen 1 1 2 0,875 0,875 1,750 0,000 0,000 0,000 10,50 10,50 21,00 14,50 14,50 29,00 1 1 2 M5 Projektarbeit Projekt-Auftakt Projekt-Begleitung Projekt-Begleitung Projekt-Begleitung Projekt-Präsentation Summen 0,5 0,5 1,0 1,5 0,5 4 0,125 0,125 0,125 0,125 0,625 1,125 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 1,5 1,5 1,5 1,5 7,5 13,5 11,00 11,00 23,50 36,00 5,00 86,50 0,5 0,5 1,0 1,5 0,5 4 M1-5 Gesamtsummen 12 8,375 0,000 100,50 199,50 12 1 ECTS Betreute Studienanteile gemäß § 37 HG M2 1 Echtstunden zu 60 Minuten Bibliothekswesen Bibliothekswesen A Bibliothekswesen B Summen Schulbibliothekar/in APS M1 Semesterwochenstunden Präsenzstudienanteile ECTSCredits 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. 9 8. Modulbeschreibungen: 8.1. Modul 1: Bibliothekswesen: Kurzzeichen: Modulthema: M1 Bibliothekswesen Lehrgang: Schulbibliothekar/in APS Studienjahr: Semester: 2012/13 WS 2012/13 Kategorien: Basismodul, Pflichtmodul Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Sprache(n): Deutsch Modulverantwortliche/r: Raimund Senn, MSc Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes zweite Studienjahr im Wintersemester Niveaustufe (Studienabschnitt) ECTS: 2,0 Lehr- und Lernformen: Vorlesung, Seminar, Übung, Lehrausgänge, Autor/innen-Lesungen und -Begegnungen, Literaturstudium, Selbststudium Verbindung zu anderen Modulen: Leistungsnachweise: immanenter Prüfungscharakter; Anwesenheit und aktive Mitarbeit, schriftliche und/oder mündliche Prüfungen, Seminararbeiten, Lektüreaufträge, Präsentationen bzw. Kombinationen aus verschiedenen Aufträgen; Ausmaß gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibungen, gemäß Prüfungsordnung und nach Maßgabe der jeweiligen Modulplanung Literatur: Skriptum zum Lehrgang bzw. wird in den Lehrveranstaltungen des Moduls bekannt gegeben Bildungsziele: Die Teilnehmer/innen kennen ihr Tätigkeitsprofil, kennen wichtige Institutionen für die SB und können hinsichtlich Einrichtung, Ausstattung und Planung einer Schulbibliothek aktiv werden. Sie haben die Situation bezüglich Schulbibliothek (an ihrer jeweiligen Schule) reflektiert und sich persönliche Ziele für ihre Bibliotheksarbeit gesteckt. Die Teilnehmer/innen können weiters in Eigenverantwortung den Bestandsaufbau einer Bibliothek organisieren und eine passende Systematik einführen. Bildungsinhalte: Aufgaben einer Schulbibliothek, Anforderungsprofil für den Abschluss des Lehrganges, rechtliche Grundlagen, Tätigkeitsprofil eines/einer Schulbibliothekar/in, Planung und Einrichtung einer Schulbibliothek, Bibliothekswesen in Österreich, Ziele setzen für die Entwicklung/Arbeit in der eigenen Schulbibliothek, Exemplarisches Vorstellen einer Bibliothekssoftware, Exkursion in eine öffentliche Bibliothek, Kooperationsmodelle mit Öffentlichen Bibliotheken, Internetadressen für Bibliotheken, Systematik nach Buchstaben und Ziffern, Katalogisieren und Einarbeiten von Medien, Einführung in die Regeln für die Alphabetische Katalogisierung (RAK), Technische Ausstattung einer Schulbibliothek, Bestandskonzept (Bestandsaufbau, Bestandspräsentation, Bestandspflege, Leistungskennziffern, Bestandsabbau), Wege der Finanzierung, Verwaltung der Finanzen einer Schulbibliothek, Sponsoring, Medienpflege, Verwaltung von Non-Book-Medien, Einkauf in der Schulbibliothek, Exkursion in eine Buchhandlung Zertifizierbare (Teil)-Kompetenzen: Übungen zur Systematik und Katalogisierung, Internetrecherche, 10 Lehrveranstaltungsüberblick: 2 Bibliothekswesen Bibliothekswesen A Bibliothekswesen B Summen 1 1 2 0,875 0,875 1,750 0,000 0,000 0,000 10,50 10,50 21,00 14,50 14,50 29,00 ECTS unbetreutes Selbststudium M1 Echtstunden zu 60 Minuten Betreute Anteile gesamt (Präsenz + § 37 HG) Schulbibliothekar/in APS Semesterwochenstunden2 Betreute Studienanteile gemäß § 37 HG ECTSCredits Präsenzstudienanteile Modul 1 1 1 2 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. 11 8.2. Modul 2: Lesedidaktik 1 Kurzzeichen: Modulthema: M2 Lesedidaktik 1 Lehrgang: Schulbibliothekar/in APS Studienjahr: Semester: 2012/13 SS 2013 Kategorien: Basismodul, Pflichtmodul Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Sprache(n): Deutsch Modulverantwortliche/r: Raimund Senn, MSc Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes zweite Studienjahr im Sommersemester Niveaustufe (Studienabschnitt) ECTS: 2,0 Lehr- und Lernformen: Vorlesung, Seminar, Übung, Lehrausgänge, Autor/innen-Lesungen und -Begegnungen, Literaturstudium, Selbststudium Verbindung zu anderen Modulen: M3 Leistungsnachweise: immanenter Prüfungscharakter; Anwesenheit und aktive Mitarbeit, schriftliche und/oder mündliche Prüfungen, Seminararbeiten, Lektüreaufträge, Präsentationen bzw. Kombinationen aus verschiedenen Aufträgen; Ausmaß gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibungen, gemäß Prüfungsordnung und nach Maßgabe der jeweiligen Modulplanung Literatur: Skriptum zum Lehrgang bzw. wird in den Lehrveranstaltungen des Moduls bekannt gegeben Bildungsziele: Die Teilnehmer/innen haben grundlegende Kenntnisse über den Leseerwerb und bezüglich der Leseförderung und deren praktischen Umsetzung. Sie haben die Rolle des/r Schulbibliothekars/in bezüglich Leseförderung reflektiert und Förderprogramme für leseschwache Schüler/innen kennen gelernt. Die Teilnehmer/innen können die Nutzer/innen der Bibliothek mit verschiedenen Methoden zum Lesen animieren und motivieren. Bildungsinhalte: Stufen und Methoden des Leseerwerbs, Einführung in die Nutzung der Schulbibliothek, Diagnose von Lese- und Lernschwächen, Rolle des/r Schulbibliothekars/in beim Fördern von leseschwachen Schülern/innen, Leseförderprogramme für die Schulbibliothek, Bestandsaufbau im Hinblick auf die Leseförderung, Lesestandards, Interkulturelles Lernen in der Schulbibliothek, Lesesozialisation, Literacy, Leseerlass, Begabtenförderung in der SB, Lesen in allen Fächern, Aktivierende Methoden rund ums Buch, Arbeit mit Sachbüchern, Vorlesen in Theorie und Praxis, Bilderbuchkinos, Vorlesetheater, Schreibwerkstatt, Exkursionen Zertifizierbare (Teil)-Kompetenzen: Übungen zur Lesediagnose, Erstellen eines Förderkonzeptes 12 Lehrveranstaltungsüberblick: 3 Lesedidaktik 1 Lesedidaktik A Lesedidaktik B Summen 1 1 2 0,875 1,125 2,000 0,000 0,000 0,000 10,50 13,50 24,00 14,50 11,50 26,00 ECTS unbetreutes Selbststudium M2 Echtstunden zu 60 Minuten Betreute Anteile gesamt (Präsenz + § 37 HG) Schulbibliothekar/in APS Semesterwochenstunden3 Betreute Studienanteile gemäß § 37 HG ECTSCredits Präsenzstudienanteile Modul 2 1 1 2 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. 13 8.3. Modul 3: Lesedidaktik 2 Kurzzeichen: Modulthema: M3 Lesedidaktik 2 Lehrgang: Schulbibliothekar/in APS Studienjahr: Semester: 2013/14 WS 2013/14 Kategorien: Basismodul, Pflichtmodul Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Sprache(n): Deutsch Modulverantwortliche/r: Raimund Senn, MSc Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes zweite Studienjahr im Wintersemester Niveaustufe (Studienabschnitt) ECTS: 2,0 Lehr- und Lernformen: Vorlesung, Seminar, Übung, Lehrausgänge, Autor/innen-Lesungen und -Begegnungen, Literaturstudium, Selbststudium Verbindung zu anderen Modulen: M2 Leistungsnachweise: immanenter Prüfungscharakter; Anwesenheit und aktive Mitarbeit, schriftliche und/oder mündliche Prüfungen, Seminararbeiten, Lektüreaufträge, Präsentationen bzw. Kombinationen aus verschiedenen Aufträgen; Ausmaß gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibungen, gemäß Prüfungsordnung und nach Maßgabe der jeweiligen Modulplanung Literatur: Skriptum zum Lehrgang bzw. wird in den Lehrveranstaltungen des Moduls bekannt gegeben Bildungsziele: Die Teilnehmer/innen befassen sich mit verschiedenen Literaturgattungen und können damit in der Schulbibliothek arbeiten. Die Teilnehmer/innen kennen grundlegende Lern- und Arbeitstechniken und die praktische Umsetzung in der Schulbibliothek. Bildungsinhalte: Überblick über die Kinder- und Jugendliteratur, Rezensionen, Leseforschung, Genderreading, Arbeit mit verschiedenen Literaturgattungen und Medien (Gebrauchstexte, Lyrik, Film und Buch ...), Neue Medien in der Schulbibliothek, Verlagswesen, Buchklub und Arbeit mit Buchklubmedien, Lern- und Arbeitsmethoden in der Schulbibliothek wie Recherchetechniken, Techniken zur Sinnentnahme, Präsentationstechniken, Reflexionstechniken, Lerntechniken), Teamarbeit Zertifizierbare (Teil)-Kompetenzen: Übungen zum literarischen Wissen und zur Medienkompetenz, Buchrezension 14 Lehrveranstaltungsüberblick: 4 Lesedidaktik 2 Lesedidaktik C Lesedidaktik D Summen 1 1 2 0,875 0,875 1,750 0,000 0,000 0,000 10,50 10,50 21,00 14,50 14,50 29,00 ECTS unbetreutes Selbststudium M3 Echtstunden zu 60 Minuten Betreute Anteile gesamt (Präsenz + § 37 HG) Schulbibliothekar/in APS Semesterwochenstunden4 Betreute Studienanteile gemäß § 37 HG ECTSCredits Präsenzstudienanteile Modul 3 1 1 2 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. 15 8.4. Modul 4: Bibliotheksdidaktik Kurzzeichen: Modulthema: M4 Bibliotheksdidaktik Lehrgang: Schulbibliothekar/in APS Studienjahr: Semester: 2013/14 SS 2014 Kategorien: Basismodul, Pflichtmodul Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Sprache(n): Deutsch Modulverantwortliche/r: Raimund Senn, MSc Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes zweite Studienjahr im Sommersemester Niveaustufe (Studienabschnitt) ECTS: 2,0 Lehr- und Lernformen: Vorlesung, Seminar, Übung, Lehrausgänge, Autor/innen-Lesungen und -Begegnungen, Literaturstudium, Selbststudium Verbindung zu anderen Modulen: Leistungsnachweise: immanenter Prüfungscharakter; Anwesenheit und aktive Mitarbeit, schriftliche und/oder mündliche Prüfungen, Seminararbeiten, Lektüreaufträge, Präsentationen bzw. Kombinationen aus verschiedenen Aufträgen; Ausmaß gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibungen, gemäß Prüfungsordnung und nach Maßgabe der jeweiligen Modulplanung Literatur: Skriptum zum Lehrgang bzw. wird in den Lehrveranstaltungen des Moduls bekannt gegeben Bildungsziele: Die Teilnehmer/innen kennen Methoden des Darstellenden Spiels für die Schulbibliothek. Sie können Autor/innenlesungen planen, durchführen und nachbereiten. Sie lernen Möglichkeiten kennen, wie die Schulbibliothek und ihre Leistungen öffentlichkeitswirksam dargestellt werden. Bildungsinhalte: Kreative Methoden in der Bibliotheksdidaktik wie Buchbindetechniken, Theaterpädagogik, Öffentlichkeitsarbeit in der Schulbibliothek, Autorenbegegnungen, Durchführung von Veranstaltungen, Projektdokumentation, Kursreflexion Zertifizierbare (Teil)-Kompetenzen: Planung, Erstellung und Betreuung einer Homepage für die Schulbibliothek 16 Lehrveranstaltungsüberblick: 5 Bibliotheksdidaktik Bibliotheksdidaktik A Bibliotheksdidaktik B Summen 1 1 2 0,875 0,875 1,750 0,000 0,000 0,000 10,50 10,50 21,00 14,50 14,50 29,00 ECTS unbetreutes Selbststudium M4 5 Echtstunden zu 60 Minuten Betreute Anteile gesamt (Präsenz + § 37 HG) Schulbibliothekar/in APS Semesterwochenstunden Betreute Studienanteile gemäß § 37 HG ECTSCredits Präsenzstudienanteile Modul 4 1 1 2 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. 17 8.5. Modul 5: Projektarbeit Kurzzeichen: Modulthema: M5 Projektarbeit Lehrgang: Schulbibliothekar/in APS Studienjahr: Semester: 2012/13 und SS 2014 2013/14 Kategorien: Basismodul, Pflichtmodul Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Sprache(n): Deutsch Modulverantwortliche/r: Raimund Senn, MSc Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes Studienjahr im Wintersemester und im Sommersemester Niveaustufe (Studienabschnitt) ECTS: 4,0 Lehr- und Lernformen: Vorlesung, Seminar, Übung, Lehrausgänge, Autor/innen-Lesungen und -Begegnungen, Literaturstudium, Selbststudium Verbindung zu anderen Modulen: Leistungsnachweise: immanenter Prüfungscharakter; Anwesenheit und aktive Mitarbeit, schriftliche und/oder mündliche Prüfungen, Seminararbeiten, Lektüreaufträge, Präsentationen bzw. Kombinationen aus verschiedenen Aufträgen, Abschlusspräsentation mit multimedialer Unterstützung und Bezugnahme zu den Inhalten der Lehrveranstaltungen der Module 1 bis 4 sowie Reflexion der Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus der Projektarbeit an der eigenen Schule Ausmaß gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibungen, gemäß Prüfungsordnung und nach Maßgabe der jeweiligen Modulplanung Literatur: Skriptum zum Lehrgang bzw. wird in den Lehrveranstaltungen des Moduls bekannt gegeben Bildungsziele: Die Teilnehmer/innen sind in der Lage, an ihrem Standort ein Bibliotheksprojekt zu planen und umzusetzen, wobei sie Lehrer/innen aus dem Kollegium oder weitere Personen zur Mitarbeit motivieren können. Durch ihr lesepädagogisches Fachwissen stellen sie sicher, dass Bibliotheksprojekte nach didaktisch-pädagogisch zeitgemäßen Verfahren umgesetzt werden. Schließlich können sie Projekte in der Schulbibliothek dokumentieren und im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit nach außen hin sichtbar machen. Bildungsinhalte: Projektunterricht, Teamarbeit, Planung, Bibliotheksprojektes, Projektpräsentation Durchführung und Dokumentation eines Zertifizierbare (Teil)-Kompetenzen: Projektdokumentation, Bericht für die Medien (Plattform Lesen in Tirol) 18 Lehrveranstaltungsüberblick: 6 0,5 0,5 1,0 1,5 0,5 4 ECTS Projektarbeit Projekt-Auftakt Projekt-Begleitung Projekt-Begleitung Projekt-Begleitung Projekt-Präsentation Summen unbetreutes Selbststudium M5 Echtstunden zu 60 Minuten Betreute Anteile gesamt (Präsenz + § 37 HG) Schulbibliothekar/in APS Semesterwochenstunden6 Betreute Studienanteile gemäß § 37 HG ECTSCredits Präsenzstudienanteile Modul 5 0,125 0,125 0,125 0,125 0,625 1,125 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 1,5 1,5 1,5 1,5 7,5 13,5 11,00 11,00 23,50 36,00 5,00 86,50 0,5 0,5 1,0 1,5 0,5 4 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. 19 9. Prüfungsordnung für den Lehrgang „Schulbibliothekar/in APS“ an der Pädagogischen Hochschule Tirol Vorbemerkung Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in den Modulbeschreibungen zu beachten. Die Prüfungsanforderungen der einzelnen Lehrveranstaltungen bzw. Module sind auf die für das jeweilige Modul bzw. den Studiengang gültigen (Teil-)Kompetenzen so abzustimmen, dass die in § 3 Abs. 1 der Hochschul-Curriculaverordnung genannte Kompetenzorientierung des Studiums gewährleistet ist. Die Arten der Leistungsfeststellung haben die differenzierte Einschätzung der Kompetenzentwicklung der Studierenden zu ermöglichen. §1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang „Schulbibliothekar/in APS“ an der Pädagogischen Hochschule Tirol §2 Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten 1. Folgende Prüfungen bzw. Leistungsnachweise sind vorgesehen: 1.1. Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls kann erfolgen 1.1.1. durch eine mündliche oder schriftliche kommissionelle Prüfung oder einen anderen Leistungsnachweis über das gesamte Modul, 1.1.2. durch mündliche oder schriftliche Prüfungen oder andere Leistungsnachweise über einzelne Lehrveranstaltungen eines Moduls. 2. Schriftliche Prüfungen über Module/Lehrveranstaltungen dürfen eine Dauer von 45 Minuten nicht unter- und eine Dauer von drei Normstunden nicht überschreiten. 3. Mündliche Prüfungen über Module/Lehrveranstaltungen dürfen eine Dauer von 15 Minuten nicht unter- und eine Dauer von 40 Minuten nicht überschreiten. Mündliche Prüfungen sind öffentlich. Die/der Prüfer/in bzw. die/der Vorsitzende der Prüfungskommission hat jedoch das Recht, einzelne Zuhörer/innen auszuschließen, wenn dies aus räumlichen Gründen erforderlich ist oder wenn die Anwesenheit der Zuhörer/innen das Prüfungsgeschehen beeinträchtigt. §3 Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren Die Studierenden haben sich entsprechend den Terminfestsetzungen rechtzeitig – spätestens am Tag der Prüfung bis 8 Uhr – zu den Prüfungen bzw. zu deren Wiederholungen bei den jeweiligen Prüferinnen/Prüfern oder – im Falle kommissioneller Prüfungen über das gesamte Modul oder im Falle der Präsentation der Projektarbeit – bei der zuständigen Institutsleitung anzumelden und im Falle der Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden. §4 Anwesenheit 1. Voraussetzung zur Zulassung zu einer Prüfung ist die ordnungsgemäße Inskription und die laut Lehrveranstaltungstyp festgelegte Mindestanwesenheit. 2. Die Mindestanwesenheit umfasst bei Proseminaren, Seminaren und Übungen den Besuch im Ausmaß von mindestens drei Viertel der tatsächlich gehaltenen Studienveranstaltungseinheiten sowie die Mitarbeit inklusive der Erfüllung allfälliger Studienaufträge. Andernfalls wurde an der Studienveranstaltung „ohne Erfolg teilgenommen”. Für Studienveranstaltungseinheiten, an denen – in Erfüllung der vorgenannten Mindestanwesenheit – nicht teilgenommen, können von den Modulverantwortlichen bzw. von den Vortragenden Ersatzleistungen angeordnet werden. 20 Solche Ersatzleistungen können sein: Lektüreaufträge, Rechercheaufträge, Schreib- bzw. Präsentationsaufträge bzw. Kombinationen aus verschiedenen Aufträgen. 3. Bei Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Gründen (z.B. Krankenhausaufenthalt) kann das Rektorat eine besondere Vereinbarung (z.B. Studienauftrag) treffen. §5 Generelle Beurteilungskriterien 1. Grundlagen für die Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen des Curriculums unter Berücksichtigung der in den Modulen ausgewiesenen (Teil-)Kompetenzen. 2. Die Leistungsfeststellung kann je nach Festlegung in den einzelnen Modulbeschreibungen durch Beobachtung der Leistungen in den Lehrveranstaltungen (lehrveranstaltungsimmanente Leistungsfeststellung), durch Kontrolle der Erfüllung von Studienaufträgen, Beurteilung von Seminar-, Projektarbeiten, Portfolios, Überprüfung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten etc. und/oder durch mündliche und schriftliche Prüfungen im Sinne der vorliegenden Vorschrift erfolgen. 3. Der positive Erfolg von Prüfungen oder anderen Leistungsfeststellungen und wissenschaftlichberufsfeldbezogenen Arbeiten ist mit „Sehr gut“ (1), „Gut“ (2), „Befriedigend“ (3) oder „Genügend“ (4), der negative Erfolg ist mit „Nicht genügend“ (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig. Davon abweichende Beurteilungsformen (positive Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“, negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“) sind in der Rubrik „Leistungsnachweise“ der einzelnen Modulbeschreibungen geregelt. 4. Bei der Heranziehung der fünfstufigen Notenskala für die Beurteilung von Leistungsnachweisen gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit „Sehr gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und eigenständige adäquate Lösungen präsentiert werden. Mit „Gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und zumindest eigenständige Lösungsansätze angeboten werden. Mit „Befriedigend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt werden. Mit „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit „Nicht genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit „Genügend“ nicht erfüllen. §6 Ablegung und Beurkundung von Prüfungen 1. Alle Beurteilungen sind der/dem Studierenden gemäß § 46 Hochschulgesetz 2005 schriftlich zu beurkunden. 2. Den Studierenden ist auf ihr Verlangen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren. Die Studierenden sind berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. §7 Prüfungswiederholungen 1. Bei negativer Beurteilung einer Prüfung durch „Nicht genügend“ oder „Ohne Erfolg teilgenommen“ stehen der/dem Studierenden gemäß § 43 Abs. 5 Hochschulgesetz 2005 insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist. Auf Ansuchen der/des Studierenden sind bei der zweiten und dritten Wiederholung der Prüfung andere Lehrende als Prüfer/innen einzusetzen, wenn dies organisatorisch möglich ist. 2. Die Prüfungskommission für die letzte Wiederholung besteht aus drei von der Institutsleitung unter Berücksichtigung des/der Abs. 1 bestellten Lehrenden im betreffenden Fachgebiet. Jedes 21 Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 3. In die Zahl der Wiederholungen ist gemäß § 59 Abs. 2 Z 4 und Z 6 Hochschulgesetz 2005 auch die Zahl der Prüfungswiederholungen an anderen Pädagogischen Hochschulen einzurechnen. §8 Rechtsschutz bei und Nichtigerklärung von Beurteilungen 1. Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen gilt § 44 Hochschulgesetz 2005. 2. Betreffend die Nichtigerklärung von Prüfungen gilt § 45 Hochschulgesetz 2005. §9 Prüfungen und Beurteilungen über einzelne Module / Lehrveranstaltungen 1. Die Lehrenden haben die Studierenden nachweislich zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung eines Moduls über die Ziele, die inhaltlichen Schwerpunkte, die zu erwerbenden Kompetenzen und die zu erbringenden Leistungsnachweise und Beurteilungskriterien zu informieren. 1. Für die Durchführung von Prüfungen bzw. anderen Leistungsnachweisen über Lehrveranstaltungen eines Moduls gelten die Lehrenden als bestellt, die im jeweiligen Modul unterrichten. 2. Ist über ein Modul eine kommissionelle Prüfung vorgesehen, hat die Institutsleitung eine Prüfungskommission zu bilden, die aus drei im Modul Lehrenden besteht. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 3. Prüfungen können frühestens nach Beendigung der Lehrveranstaltungen abgelegt werden. Andere Leistungsnachweise (z.B. Studienaufträge, Portfolios) können jedoch bereits während der Lehrveranstaltung erbracht werden. 4. Prüfungen oder andere Leistungsnachweise für den Abschluss eines Moduls sind studienbegleitend zeitnah zu den Lehrveranstaltungen, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte erarbeitet worden sind, abzulegen. Der Abschluss eines Moduls soll spätestens bis zum Ende des Folgesemesters erfolgen. Später abgelegte Prüfungen oder andere Leistungsnachweise haben sich an einem vergleichbaren aktuellen Modul / an einer vergleichbaren aktuellen Lehrveranstaltung zu orientieren. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Institutsleitung. 5. Die Institutsleitung bzw. die/der Lehrveranstaltungsleiter/in hat pro Modul / Lehrveranstaltung jedenfalls drei Prüfungstermine festzusetzen. 6. Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß § 63 Abs.1 Z 7 Hochschulgesetz 2005 sowie § 4 Abs. 5 Hochschul-Curriculaverordnung unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss. § 10 Leistungsnachweise und Beurteilung 1. Leistungsnachweise Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind gemäß § 43 HG 2005 mit „mit Erfolg teilgenommen“ bzw. „ohne Erfolg teilgenommen“ zu beurteilen. Am Ende der Ausbildung erfolgt eine Präsentation der Projektarbeit einschließlich der Interpretation daraus resultierender Erfahrungen und Schlussfolgerungen. Die Präsentation der Projektarbeit erfolgt mündlich mit multimedialer Unterstützung und nimmt deutlich erkennbar Bezug zu den Inhalten der Lehrveranstaltungen der einzelnen Module. Der/die LehrgangsKoordinator/in bestellt die Prüfungskommission, die aus drei in den Lehrveranstaltungsbereichen eingesetzten Vortragenden besteht. Die Mitglieder der 22 Prüfungskommission Protokollführer/in. 2. wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Beurteilung Die Beurteilung des Lehrganges lautet – nach erfolgreicher Absolvierung aller Module und der Präsentation – gemäß § 43 HG 2005 „mit Erfolg teilgenommen“ bzw. „ohne Erfolg teilgenommen“. 10. Zeugnis, Befähigung Der Lehrgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Module positiv beurteilt sind und die in einer allfälligen speziellen Prüfungsordnung ausgewiesenen abschließenden Anforderungen erfüllt sind. Der Abschluss eines Lehrgangs wird mit einem Lehrgangszeugnis bestätigt, welches die absolvierten Module und ECTS-Credits ausweist. 23