Schulbibliothekar/in APS - Informationen für Lehrgänge unter 30

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Institut für berufsbegleitende Professionalisierung
Curriculum
Lehrgang
Schulbibliothekar/in APS
Inhaltsverzeichnis
1.
Qualifikationsprofil: ......................................................................................................................... 4
1.1.
Präambel ................................................................................................................................. 4
1.2.
Aufgaben, leitende Grundsätze und Bildungsziele: ................................................................ 4
1.3. Vergleichbarkeit mit Curricula gleichartiger Studienangebote an anderen Pädagogischen
Hochschulen: ....................................................................................................................................... 5
2.
3.
Angaben zum Curriculum: ............................................................................................................... 5
2.1.
Allgemeine Angaben: .............................................................................................................. 5
2.2.
Dauer des Lehrgangs ............................................................................................................... 5
2.3.
ECTS-Credits ............................................................................................................................ 5
2.4.
Beabsichtigter Beginn des Lehrgangs: ..................................................................................... 5
2.5.
Angabe der Version/des Erstellungsdatums des Dokuments: ................................................ 5
2.6.
Curriculum-Entwicklung: ......................................................................................................... 5
2.7.
Ansprechperson: ..................................................................................................................... 6
2.8.
Datum der Genehmigung durch das Rektorat: ....................................................................... 6
2.9.
Angaben zum Bedarf: .............................................................................................................. 6
2.10.
Umfang und Dauer des Lehrgangs: ..................................................................................... 6
2.11.
Begründung des erhöhten Selbststudienanteils: ................................................................ 6
Kompetenzenkatalog: ..................................................................................................................... 6
3.1.
Rolle der Schulbibliothekar/innen:.......................................................................................... 6
3.2.
Schulbibliothekar/innen als Verwalter/innen ......................................................................... 6
3.3.
Schulbibliothekar/innen in der Leseförderung ....................................................................... 7
3.4.
Schulbibliothekar/innen als Expert/innen in der Kinder- und Jugendliteratur ....................... 7
3.5.
Schulbibliothekar/innen als Veranstaltungsmanager/innen .................................................. 7
4.
Zulassungsvoraussetzungen: ........................................................................................................... 7
5.
Reihungskriterien: ........................................................................................................................... 7
6.
Modulraster:.................................................................................................................................... 8
7.
Modulübersicht: .............................................................................................................................. 9
8.
Modulbeschreibungen: ................................................................................................................. 10
8.1.
Modul 1: Bibliothekswesen: .................................................................................................. 10
8.2.
Modul 2: Lesedidaktik 1 ........................................................................................................ 12
8.3.
Modul 3: Lesedidaktik 2 ........................................................................................................ 14
8.4.
Modul 4: Bibliotheksdidaktik................................................................................................. 16
8.5.
Modul 5: Projektarbeit .......................................................................................................... 18
9. Prüfungsordnung für den Lehrgang „Schulbibliothekar/in APS“ an der Pädagogischen
Hochschule Tirol .................................................................................................................................... 20
Vorbemerkung................................................................................................................................... 20
§1
Geltungsbereich .................................................................................................................... 20
§2
Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten ........ 20
2
§3
Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren .................................................................... 20
§4
Anwesenheit .......................................................................................................................... 20
§5
Generelle Beurteilungskriterien ............................................................................................ 21
§6
Ablegung und Beurkundung von Prüfungen ......................................................................... 21
§7
Prüfungswiederholungen ...................................................................................................... 21
§8
Rechtsschutz bei und Nichtigerklärung von Beurteilungen .................................................. 22
§9
Prüfungen und Beurteilungen über einzelne Module / Lehrveranstaltungen ...................... 22
§ 10 Leistungsnachweise und Beurteilung ........................................................................................ 22
10.
Zeugnis, Befähigung .................................................................................................................. 23
3
1. Qualifikationsprofil:
1.1.
Präambel
Der Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Leseerziehung (BMBWK, Rundschreiben
19/1999) gibt „Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände und Schularten
Richtlinien bzw. Anregungen, um die Freude am und die Bereitschaft zum Lesen zu fördern,
Lesen als selbstbestimmte, lebensbegleitende Tätigkeit zu vermitteln, die Kooperation mit
(öffentlichen) Bibliotheken zu intensivieren, einen kompetenten Umgang mit Textträgern
unter Einbeziehung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien zu vermitteln und
an der Entwicklung einer schulischen Lesekultur als wichtigen Beitrag zur Schulqualität
mitzuwirken.“
Der Erlass hält zur schulischen Lesekultur fest: „Eine schulische Lesekultur ermöglicht
Schülerinnen und Schülern, die individuell bereichernden und gemeinschafts-stiftenden
Aspekte des Lesens zu erfahren und die erworbene Lesemündigkeit zu erproben und zu
vertiefen. Schulische Lesekultur hilft, die verschiedenen Lebenswelten im Kontext der
Informations- und Kommunikationsgesellschaft zu vernetzen und unterstützt soziales Lernen.
Lesen als selbstständiger Wissenserwerb ist eine wichtige Grundlage im Umgang mit offenen
Lernformen, für fächerübergreifenden und projektorientierten Unterricht und für die
Umsetzung anderer Unterrichtsprinzipien. Schulische Lesekultur erfordert eine Mitwirkung
der Schulgemeinschaft, trägt zur Entwicklung eines Schulprofils bei und ist integrierender
Bestandteil schulischer Aktivitäten.“
Der Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Leseerziehung empfiehlt neben anderen
Maßnahmen die Errichtung einer zentralen Schulbibliothek. Dazu wird ausgeführt: „Zur
Verwirklichung der lesepädagogischen Zielsetzungen ist die Errichtung bzw. Einbeziehung der
zentrale Schulbibliothek in allen Schularten und Schulstufen maßgeblich. Die Schulbibliothek
ist ein mediales Lern- und Informationszentrum, in dem vernetzt gearbeitet wird. Als Ort des
Lesens und der Kommunikation leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Schulqualität
(Projektunterricht etc.) und schafft Rahmenbedingungen zur Anwendung offener
Lernformen. Sie ist nicht nur Stätte des Wissenserwerbes, sondern ein sozio-kulturelles
Informations- und Medienzentrum, ein Ort an dem die Faszination des Lesens erfahrbar wird.
Ihr Auf- und Ausbau – unter Einbeziehung aller Medien – ist daher vorrangig zu fördern.
Wesentliche Bereiche sind Kinder- und Jugendliteratur, Kinder- und Jugendmedien, poetischfiktionale Literatur, Sach- und Fachbücher, Schulbücher, Lexika, Nachschlagewerke,
Zeitschriften, Zeitungen, Magazine, kommunikations- und konzentrationsfördernde Spiele,
Audiovisuelle und elektronische Medien. Die regelmäßige Benützung der Schulbibliothek – in
allen Schularten und -stufen sowie Unterrichtsgegenständen ist ebenso sicher zu stellen wie
die Möglichkeit zur individuellen Lektüre und Entlehnung. Es ist das Wesen der
Schulbibliothek, über die unterrichtsbegleitende Funktion hinaus, den Schülerinnen und
Schülern Möglichkeiten und Anregungen zum weiterführenden Lesen und zur Nutzung aller
Medien zu geben.“
1.2.
Aufgaben, leitende Grundsätze und Bildungsziele:
Mit dem vorliegenden Curriculum des Lehrganges „Schulbibliothekar/in APS“ orientiert sich
die Pädagogische Hochschule Tirol an den leitenden Prinzipien der Vielfalt wissenschaftlichpädagogischer Theorien, Methoden und Lehrmeinungen gemäß § 40 Abs. 1 Hochschulgesetz
2005. Unter besonderer Berücksichtigung der leitenden Grundsätze und Bildungsziele der §§
8 und 9 des Hochschulgesetzes 2005 sowie des § 3 der Hochschul-Curriculaverordnung 2006
werden die Studien so gestaltet, dass diese zu berufsbezogenen Kompetenzen führen und
das grundlegende Berufswissen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.
4
Entsprechend dem Tätigkeitsprofil einer/s Schulbibliothekarin/s werden im Lehrgang sowohl
organisatorische als auch methodisch-didaktische Inhalte vermittelt: Aufbau und Verwaltung
einer Schulbibliothek, Bibliotheksdidaktik einschließlich Leseförderung, Buch- und
Medienpädagogik, multimedialer Lernort Schulbibliothek, Kinder- und Jugendliteraturkunde,
Projekt- und Veranstaltungsmanagement etc.
Studierende mit Abschluss des Lehrganges „Schulbibliothekar/in APS“ sind befähigt,
entsprechend den rechtlichen Vorschriften eine Schulbibliothek an einer APS zu leiten. Sie
folgen dabei methodisch-didaktischen Erfordernissen einer Lesedidaktik, die sich am
aktuellen Stand der Wissenschaft orientiert. Die Studierenden sollen aufbauend auf ihr
fachliches Wissen und Können in die Grundlagen der Führung einer Schulbibliothek an einer
allgemeinbildenden Pflichtschule eingeführt werden.
1.3.
Vergleichbarkeit mit Curricula gleichartiger Studienangebote an anderen
Pädagogischen Hochschulen:
Das Curriculum beruht auf den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft
Schulbibliothek APS, deren Aufgaben unter anderem darin bestehen, durch Erarbeitung von
gemeinsamen Richtlinien und entsprechenden Vorgaben sicherzustellen, dass in allen
Bundesländern einheitliche Inhalte in den Lehrgängen zur Ausbildung von
Schulbibliothekar/innen vermittelt werden. Alle im Lehrgang angebotenen Module stehen in
einem direkten Zusammenhang und führen in Summe zu Kompetenzen, die in den
Lehrgängen anderer Bundesländer verlangt werden. Das Qualifikationsprofil, die modulare
Gesamtkonstruktion, die Gesamtanzahl der ECTS-Credits, der Titel des Lehrgangs, die
Bezeichnung der einzelnen Module und die Zuteilung von ECTS-Credits zu den einzelnen
Modulen
und
Studienfachbereichen
entsprechen
den
Empfehlungen
der
Bundesarbeitsgemeinschaft Schulbibliothek APS. Die Vergleichbarkeit des Curriculums mit
den Curricula gleichartiger Lehrgänge gemäß §42 Abs. 4 Hochschulgesetz 2005 ist durch die
Berücksichtigung aller im Rahmencurriculum festgelegten Parameter gegeben.
2. Angaben zum Curriculum:
2.1.
Allgemeine Angaben:
Der Lehrgang dient der beruflichen Weiterbildung für die Führung einer Schulbibliothek an
einer Tiroler Pflichtschule.
2.2.
Dauer des Lehrgangs
4 Semester
2.3.
ECTS-Credits
12 ECTS-Credits
2.4.
Beabsichtigter Beginn des Lehrgangs:
Studienjahr 2012/13: Wintersemester 2012/13
2.5.
Angabe der Version/des Erstellungsdatums des Dokuments:
Datum der Erstellung des Dokuments: 15. 10. 2012
2.6.
Curriculum-Entwicklung:
Mag. Reinhold Embacher, Raimund Senn, MSc und Dipl.-Päd.in Dina Überall
5
2.7.
Ansprechperson:
Raimund Senn, MSc
Pädagogische Hochschule Tirol
Institut für berufsbegleitende Professionalisierung
Adamgasse 22, A-6020 Innsbruck
+43 (0)512/59923
2.8.
Datum der Genehmigung durch das Rektorat:
15. 10. 2012
2.9.
Angaben zum Bedarf:
Der anhaltend hohe Bedarf an ausgebildeten Schulbibliothekar/innen in den Tiroler
Pflichtschulen wird vom Landesschulrat für Tirol (LSI Dr. Notburga Jordan-Nagiller) bestätigt.
Im Zusammenhang mit der Schulbibliotheken-Offensive des Landes Tirol und der
Schulentwicklungsinitiative „Gütesiegel Lesen für Tiroler Volksschulen“ ist von einem
weiteren Andauern bzw. Ansteigen der hohen Nachfrage nach Lehrgangsplätzen auszugehen.
2.10. Umfang und Dauer des Lehrgangs:
Dauer: 4 Semester
Umfang : 12 ECTS-Credits
2.11. Begründung des erhöhten Selbststudienanteils:
Bezugnehmend auf den Erlass vom 30. Mai 2008 über die Bewertung von Lehrgängen der
Fort- und Weiterbildung mit ECTS-Credits ergibt sich der erhöhte Selbststudienanteil aus dem
Umstand, dass die Teilnehmer/innen an ihren Schulen ein lehrgangsbegleitendes Projekt in
einem der Bereiche der Leseförderung im weiteren Sinne (Lesetraining, Leseanimation und
literarische Bildung) konzipieren, durchführen bzw. dauerhaft implementieren und
dokumentieren (vgl. Modul 5 Projektarbeit).
3. Kompetenzenkatalog:
3.1.
Rolle der Schulbibliothekar/innen:
Schulbibliothekar/innen sind mit ihrer Medienkompetenz und ihrem pädagogischen
Fachwissen
im
Bereich
der
Leseförderung
und
Lesemotivation
wichtige
Ansprechpartner/innen, Koordinator/innen und Berater/innen für Schüler/innen,
Lehrer/innen und Eltern der Nutzer/innen der SB. Sie unterstützen beim selbstständigen
Lernen, vermitteln Medienkompetenz und ermöglichen allen Schüler/innen in einer
entscheidenden Phase ihrer Lesebiografie einen Zugang zu aktueller Kinder- und
Jugendliteratur.
3.2.
Schulbibliothekar/innen als Verwalter/innen
Sie sind in der Lage, eine Schulbibliothek unter Einbeziehung elektronischer Systeme zu
verwalten, ein professionelles Bestandskonzept für eine SB zu entwickeln und in der Praxis
6
anzuwenden. Sie können die Bedeutung einer Systematik reflektieren und, auf den Standort
bezogen, effektive Lösungen erarbeiten.
3.3.
Schulbibliothekar/innen in der Leseförderung
Sie haben grundlegende Kenntnisse über den Leseerwerb und bezüglich der Leseförderung
und deren praktischen Umsetzung. Sie kennen Förderprogramme für leseschwache
Schüler/innen und können die Nutzer/innen der Bibliothek mit verschiedenen Methoden
zum Lesen animieren und motivieren.
3.4.
Schulbibliothekar/innen als Expert/innen in der Kinder- und Jugendliteratur
Sie kennen verschiedene Literaturgattungen und können damit in der Schulbibliothek
arbeiten. Die Teilnehmer/innen kennen grundlegende Lern- und Arbeitstechniken und die
praktische Umsetzung in der Schulbibliothek.
3.5.
Schulbibliothekar/innen als Veranstaltungsmanager/innen
Sie kennen Mittel und Wege der Öffentlichkeitsarbeit und sind in der Lage, der
Schulbibliothek durch Veranstaltungen (Lesungen) und Projekte, aber auch durch
außenwirksame Maßnahmen wie einer Homepage besondere Wahrnehmung teilwerden zu
lassen.
4. Zulassungsvoraussetzungen:
Für die Teilnahme als ordentliche/r Studierende/r am Lehrgang gelten folgende
Voraussetzungen:
 abgeschlossenes Lehramtsstudium für Volksschulen, Hauptschulen, Neue
Mittelschulen, Sonderschulen oder Polytechnische Schulen
 aufrechtes Dienstverhältnis als literarische/r Lehrer/in an einer Pflichtschule im
Bereich des Landes Tirol
5. Reihungskriterien:
Die Reihung der Interessent/innen für die Teilnahme am Lehrgang wird in einem ClearingGespräch zwischen Vertreter/innen der Pädagogischen Hochschule Tirol (Institut für
berufsbegleitende Professionalisierung: Modulverantwortliche, Referent/innen) und des
Landesschulrates für Tirol (Schulaufsicht APS II. Instanz + Landeskoordination für
Leseförderung APS) vorgenommen.
Grundlegendes Kriterium für die Reihung ist dabei die Bedarfssituation am Schulstandort der
Interessent/innen. Eine eingehende Schilderung der Bedarfssituation wird im Vorfeld des
Clearing-Gespräches von den jeweiligen Schulleiter/innen eingefordert.
Weiteres Kriterium für die Reihung ist die Reihenfolge der Anmeldung.
7
6. Modulraster:
1. Semester
EC
SWSt.
Semestersummen
Modul 1
Bibliothekswesen
2
1,750
Modul 5
Projektarbeit
0,5
0,125
2,5
1,875
EC
SWSt.
Modul 2
Lesedidaktik 1
2
2,000
Modul 5
Projektarbeit
0,5
0,125
2,5
2,125
EC
SWSt.
Modul 3
Lesedidaktik 2
2
1,750
Modul 5
Projektarbeit
1
0,125
3
1,875
EC
SWSt.
Modul 4
Bibliotheksdidaktik
2
1,750
Modul 5
Projektarbeit
2
0,750
4
2,500
EC
SWSt.
Modul 1 - 4
8
7,250
Modul 5
4
1,125
2. Semester
EC
SWSt.
3. Semester
EC
SWSt.
4. Semester
EC
SWSt.
GESAMTSUMMEN
EC
SWSt.
Gesamtsumme
1. – 4. Semester
12
EC
8,375
SWSt.
8
7. Modulübersicht:
Betreute Anteile gesamt
(Präsenz + § 37 HG)
unbetreutes
Selbststudium
1
1
2
0,875
0,875
1,750
0,000
0,000
0,000
10,50
10,50
21,00
14,50
14,50
29,00
1
1
2
Lesedidaktik 1
Lesedidaktik A
Lesedidaktik B
Summen
1
1
2
0,875
1,125
2,000
0,000
0,000
0,000
10,50
13,50
24,00
14,50
11,50
26,00
1
1
2
M3
Lesedidaktik 2
Lesedidaktik C
Lesedidaktik D
Summen
1
1
2
0,875
0,875
1,750
0,000
0,000
0,000
10,50
10,50
21,00
14,50
14,50
29,00
1
1
2
M4
Bibliotheksdidaktik
Bibliotheksdidaktik A
Bibliotheksdidaktik B
Summen
1
1
2
0,875
0,875
1,750
0,000
0,000
0,000
10,50
10,50
21,00
14,50
14,50
29,00
1
1
2
M5
Projektarbeit
Projekt-Auftakt
Projekt-Begleitung
Projekt-Begleitung
Projekt-Begleitung
Projekt-Präsentation
Summen
0,5
0,5
1,0
1,5
0,5
4
0,125
0,125
0,125
0,125
0,625
1,125
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
1,5
1,5
1,5
1,5
7,5
13,5
11,00
11,00
23,50
36,00
5,00
86,50
0,5
0,5
1,0
1,5
0,5
4
M1-5
Gesamtsummen
12
8,375
0,000
100,50
199,50
12
1
ECTS
Betreute Studienanteile
gemäß § 37 HG
M2
1
Echtstunden
zu 60 Minuten
Bibliothekswesen
Bibliothekswesen A
Bibliothekswesen B
Summen
Schulbibliothekar/in
APS
M1
Semesterwochenstunden
Präsenzstudienanteile
ECTSCredits
1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
9
8. Modulbeschreibungen:
8.1.
Modul 1: Bibliothekswesen:
Kurzzeichen:
Modulthema:
M1
Bibliothekswesen
Lehrgang:
Schulbibliothekar/in APS
Studienjahr:
Semester:
2012/13
WS 2012/13
Kategorien:
Basismodul, Pflichtmodul
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Erfüllung der Zulassungsbedingungen
Sprache(n):
Deutsch
Modulverantwortliche/r:
Raimund Senn, MSc
Dauer und Häufigkeit des Angebots:
jedes zweite Studienjahr im Wintersemester
Niveaustufe (Studienabschnitt)
ECTS:
2,0
Lehr- und Lernformen:
Vorlesung, Seminar, Übung, Lehrausgänge,
Autor/innen-Lesungen und -Begegnungen,
Literaturstudium, Selbststudium
Verbindung zu anderen Modulen:
Leistungsnachweise:
immanenter Prüfungscharakter;
Anwesenheit und aktive Mitarbeit, schriftliche und/oder mündliche Prüfungen, Seminararbeiten,
Lektüreaufträge, Präsentationen bzw. Kombinationen aus verschiedenen Aufträgen;
Ausmaß gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibungen, gemäß Prüfungsordnung und nach Maßgabe
der jeweiligen Modulplanung
Literatur:
Skriptum zum Lehrgang bzw. wird in den Lehrveranstaltungen des Moduls bekannt gegeben
Bildungsziele:
Die Teilnehmer/innen kennen ihr Tätigkeitsprofil, kennen wichtige Institutionen für die SB und
können hinsichtlich Einrichtung, Ausstattung und Planung einer Schulbibliothek aktiv werden. Sie
haben die Situation bezüglich Schulbibliothek (an ihrer jeweiligen Schule) reflektiert und sich
persönliche Ziele für ihre Bibliotheksarbeit gesteckt. Die Teilnehmer/innen können weiters in
Eigenverantwortung den Bestandsaufbau einer Bibliothek organisieren und eine passende
Systematik einführen.
Bildungsinhalte:
Aufgaben einer Schulbibliothek, Anforderungsprofil für den Abschluss des Lehrganges, rechtliche
Grundlagen, Tätigkeitsprofil eines/einer Schulbibliothekar/in, Planung und Einrichtung einer
Schulbibliothek, Bibliothekswesen in Österreich, Ziele setzen für die Entwicklung/Arbeit in der
eigenen Schulbibliothek, Exemplarisches Vorstellen einer Bibliothekssoftware, Exkursion in eine
öffentliche Bibliothek, Kooperationsmodelle mit Öffentlichen Bibliotheken, Internetadressen für
Bibliotheken, Systematik nach Buchstaben und Ziffern, Katalogisieren und Einarbeiten von Medien,
Einführung in die Regeln für die Alphabetische Katalogisierung (RAK), Technische Ausstattung einer
Schulbibliothek, Bestandskonzept (Bestandsaufbau, Bestandspräsentation, Bestandspflege,
Leistungskennziffern, Bestandsabbau), Wege der Finanzierung, Verwaltung der Finanzen einer
Schulbibliothek, Sponsoring, Medienpflege, Verwaltung von Non-Book-Medien, Einkauf in der
Schulbibliothek, Exkursion in eine Buchhandlung
Zertifizierbare (Teil)-Kompetenzen:
Übungen zur Systematik und Katalogisierung, Internetrecherche,
10
Lehrveranstaltungsüberblick:
2
Bibliothekswesen
Bibliothekswesen A
Bibliothekswesen B
Summen
1
1
2
0,875
0,875
1,750
0,000
0,000
0,000
10,50
10,50
21,00
14,50
14,50
29,00
ECTS
unbetreutes
Selbststudium
M1
Echtstunden
zu 60 Minuten
Betreute Anteile gesamt
(Präsenz + § 37 HG)
Schulbibliothekar/in
APS
Semesterwochenstunden2
Betreute Studienanteile
gemäß § 37 HG
ECTSCredits
Präsenzstudienanteile
Modul 1
1
1
2
1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
11
8.2.
Modul 2: Lesedidaktik 1
Kurzzeichen:
Modulthema:
M2
Lesedidaktik 1
Lehrgang:
Schulbibliothekar/in APS
Studienjahr:
Semester:
2012/13
SS 2013
Kategorien:
Basismodul, Pflichtmodul
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Erfüllung der Zulassungsbedingungen
Sprache(n):
Deutsch
Modulverantwortliche/r:
Raimund Senn, MSc
Dauer und Häufigkeit des Angebots:
jedes zweite Studienjahr im Sommersemester
Niveaustufe (Studienabschnitt)
ECTS:
2,0
Lehr- und Lernformen:
Vorlesung, Seminar, Übung, Lehrausgänge,
Autor/innen-Lesungen und -Begegnungen,
Literaturstudium, Selbststudium
Verbindung zu anderen Modulen:
M3
Leistungsnachweise:
immanenter Prüfungscharakter;
Anwesenheit und aktive Mitarbeit, schriftliche und/oder mündliche Prüfungen, Seminararbeiten,
Lektüreaufträge, Präsentationen bzw. Kombinationen aus verschiedenen Aufträgen;
Ausmaß gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibungen, gemäß Prüfungsordnung und nach Maßgabe
der jeweiligen Modulplanung
Literatur:
Skriptum zum Lehrgang bzw. wird in den Lehrveranstaltungen des Moduls bekannt gegeben
Bildungsziele:
Die Teilnehmer/innen haben grundlegende Kenntnisse über den Leseerwerb und bezüglich der
Leseförderung und deren praktischen Umsetzung. Sie haben die Rolle des/r Schulbibliothekars/in
bezüglich Leseförderung reflektiert und Förderprogramme für leseschwache Schüler/innen kennen
gelernt. Die Teilnehmer/innen können die Nutzer/innen der Bibliothek mit verschiedenen Methoden
zum Lesen animieren und motivieren.
Bildungsinhalte:
Stufen und Methoden des Leseerwerbs, Einführung in die Nutzung der Schulbibliothek, Diagnose von
Lese- und Lernschwächen, Rolle des/r Schulbibliothekars/in beim Fördern von leseschwachen
Schülern/innen, Leseförderprogramme für die Schulbibliothek, Bestandsaufbau im Hinblick auf die
Leseförderung, Lesestandards, Interkulturelles Lernen in der Schulbibliothek, Lesesozialisation,
Literacy, Leseerlass, Begabtenförderung in der SB, Lesen in allen Fächern, Aktivierende Methoden
rund ums Buch, Arbeit mit Sachbüchern, Vorlesen in Theorie und Praxis, Bilderbuchkinos,
Vorlesetheater, Schreibwerkstatt, Exkursionen
Zertifizierbare (Teil)-Kompetenzen:
Übungen zur Lesediagnose, Erstellen eines Förderkonzeptes
12
Lehrveranstaltungsüberblick:
3
Lesedidaktik 1
Lesedidaktik A
Lesedidaktik B
Summen
1
1
2
0,875
1,125
2,000
0,000
0,000
0,000
10,50
13,50
24,00
14,50
11,50
26,00
ECTS
unbetreutes
Selbststudium
M2
Echtstunden
zu 60 Minuten
Betreute Anteile gesamt
(Präsenz + § 37 HG)
Schulbibliothekar/in
APS
Semesterwochenstunden3
Betreute Studienanteile
gemäß § 37 HG
ECTSCredits
Präsenzstudienanteile
Modul 2
1
1
2
1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
13
8.3.
Modul 3: Lesedidaktik 2
Kurzzeichen:
Modulthema:
M3
Lesedidaktik 2
Lehrgang:
Schulbibliothekar/in APS
Studienjahr:
Semester:
2013/14
WS 2013/14
Kategorien:
Basismodul, Pflichtmodul
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Erfüllung der Zulassungsbedingungen
Sprache(n):
Deutsch
Modulverantwortliche/r:
Raimund Senn, MSc
Dauer und Häufigkeit des Angebots:
jedes zweite Studienjahr im Wintersemester
Niveaustufe (Studienabschnitt)
ECTS:
2,0
Lehr- und Lernformen:
Vorlesung, Seminar, Übung, Lehrausgänge,
Autor/innen-Lesungen und -Begegnungen,
Literaturstudium, Selbststudium
Verbindung zu anderen Modulen:
M2
Leistungsnachweise:
immanenter Prüfungscharakter;
Anwesenheit und aktive Mitarbeit, schriftliche und/oder mündliche Prüfungen, Seminararbeiten,
Lektüreaufträge, Präsentationen bzw. Kombinationen aus verschiedenen Aufträgen;
Ausmaß gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibungen, gemäß Prüfungsordnung und nach Maßgabe
der jeweiligen Modulplanung
Literatur:
Skriptum zum Lehrgang bzw. wird in den Lehrveranstaltungen des Moduls bekannt gegeben
Bildungsziele:
Die Teilnehmer/innen befassen sich mit verschiedenen Literaturgattungen und können damit in der
Schulbibliothek arbeiten. Die Teilnehmer/innen kennen grundlegende Lern- und Arbeitstechniken
und die praktische Umsetzung in der Schulbibliothek.
Bildungsinhalte:
Überblick über die Kinder- und Jugendliteratur, Rezensionen, Leseforschung, Genderreading, Arbeit
mit verschiedenen Literaturgattungen und Medien (Gebrauchstexte, Lyrik, Film und Buch ...), Neue
Medien in der Schulbibliothek, Verlagswesen, Buchklub und Arbeit mit Buchklubmedien, Lern- und
Arbeitsmethoden in der Schulbibliothek wie Recherchetechniken, Techniken zur Sinnentnahme,
Präsentationstechniken, Reflexionstechniken, Lerntechniken), Teamarbeit
Zertifizierbare (Teil)-Kompetenzen:
Übungen zum literarischen Wissen und zur Medienkompetenz, Buchrezension
14
Lehrveranstaltungsüberblick:
4
Lesedidaktik 2
Lesedidaktik C
Lesedidaktik D
Summen
1
1
2
0,875
0,875
1,750
0,000
0,000
0,000
10,50
10,50
21,00
14,50
14,50
29,00
ECTS
unbetreutes
Selbststudium
M3
Echtstunden
zu 60 Minuten
Betreute Anteile gesamt
(Präsenz + § 37 HG)
Schulbibliothekar/in
APS
Semesterwochenstunden4
Betreute Studienanteile
gemäß § 37 HG
ECTSCredits
Präsenzstudienanteile
Modul 3
1
1
2
1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
15
8.4.
Modul 4: Bibliotheksdidaktik
Kurzzeichen:
Modulthema:
M4
Bibliotheksdidaktik
Lehrgang:
Schulbibliothekar/in APS
Studienjahr:
Semester:
2013/14
SS 2014
Kategorien:
Basismodul, Pflichtmodul
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Erfüllung der Zulassungsbedingungen
Sprache(n):
Deutsch
Modulverantwortliche/r:
Raimund Senn, MSc
Dauer und Häufigkeit des Angebots:
jedes zweite Studienjahr im Sommersemester
Niveaustufe (Studienabschnitt)
ECTS:
2,0
Lehr- und Lernformen:
Vorlesung, Seminar, Übung, Lehrausgänge,
Autor/innen-Lesungen und -Begegnungen,
Literaturstudium, Selbststudium
Verbindung zu anderen Modulen:
Leistungsnachweise:
immanenter Prüfungscharakter;
Anwesenheit und aktive Mitarbeit, schriftliche und/oder mündliche Prüfungen, Seminararbeiten,
Lektüreaufträge, Präsentationen bzw. Kombinationen aus verschiedenen Aufträgen;
Ausmaß gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibungen, gemäß Prüfungsordnung und nach Maßgabe
der jeweiligen Modulplanung
Literatur:
Skriptum zum Lehrgang bzw. wird in den Lehrveranstaltungen des Moduls bekannt gegeben
Bildungsziele:
Die Teilnehmer/innen kennen Methoden des Darstellenden Spiels für die Schulbibliothek. Sie können
Autor/innenlesungen planen, durchführen und nachbereiten. Sie lernen Möglichkeiten kennen, wie
die Schulbibliothek und ihre Leistungen öffentlichkeitswirksam dargestellt werden.
Bildungsinhalte:
Kreative Methoden in der Bibliotheksdidaktik wie Buchbindetechniken, Theaterpädagogik,
Öffentlichkeitsarbeit in der Schulbibliothek, Autorenbegegnungen, Durchführung von
Veranstaltungen, Projektdokumentation, Kursreflexion
Zertifizierbare (Teil)-Kompetenzen:
Planung, Erstellung und Betreuung einer Homepage für die Schulbibliothek
16
Lehrveranstaltungsüberblick:
5
Bibliotheksdidaktik
Bibliotheksdidaktik A
Bibliotheksdidaktik B
Summen
1
1
2
0,875
0,875
1,750
0,000
0,000
0,000
10,50
10,50
21,00
14,50
14,50
29,00
ECTS
unbetreutes
Selbststudium
M4
5
Echtstunden
zu 60 Minuten
Betreute Anteile gesamt
(Präsenz + § 37 HG)
Schulbibliothekar/in
APS
Semesterwochenstunden
Betreute Studienanteile
gemäß § 37 HG
ECTSCredits
Präsenzstudienanteile
Modul 4
1
1
2
1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
17
8.5.
Modul 5: Projektarbeit
Kurzzeichen:
Modulthema:
M5
Projektarbeit
Lehrgang:
Schulbibliothekar/in APS
Studienjahr:
Semester:
2012/13 und
SS 2014
2013/14
Kategorien:
Basismodul, Pflichtmodul
Voraussetzungen für die Teilnahme:
Erfüllung der Zulassungsbedingungen
Sprache(n):
Deutsch
Modulverantwortliche/r:
Raimund Senn, MSc
Dauer und Häufigkeit des Angebots:
jedes Studienjahr im Wintersemester und im
Sommersemester
Niveaustufe (Studienabschnitt)
ECTS:
4,0
Lehr- und Lernformen:
Vorlesung, Seminar, Übung, Lehrausgänge,
Autor/innen-Lesungen und -Begegnungen,
Literaturstudium, Selbststudium
Verbindung zu anderen Modulen:
Leistungsnachweise:
immanenter Prüfungscharakter;
Anwesenheit und aktive Mitarbeit, schriftliche und/oder mündliche Prüfungen, Seminararbeiten,
Lektüreaufträge, Präsentationen bzw. Kombinationen aus verschiedenen Aufträgen,
Abschlusspräsentation mit multimedialer Unterstützung und Bezugnahme zu den Inhalten der
Lehrveranstaltungen der Module 1 bis 4 sowie Reflexion der Erfahrungen und Schlussfolgerungen
aus der Projektarbeit an der eigenen Schule
Ausmaß gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibungen, gemäß Prüfungsordnung und nach Maßgabe
der jeweiligen Modulplanung
Literatur:
Skriptum zum Lehrgang bzw. wird in den Lehrveranstaltungen des Moduls bekannt gegeben
Bildungsziele:
Die Teilnehmer/innen sind in der Lage, an ihrem Standort ein Bibliotheksprojekt zu planen und
umzusetzen, wobei sie Lehrer/innen aus dem Kollegium oder weitere Personen zur Mitarbeit
motivieren können. Durch ihr lesepädagogisches Fachwissen stellen sie sicher, dass
Bibliotheksprojekte nach didaktisch-pädagogisch zeitgemäßen Verfahren umgesetzt werden.
Schließlich können sie Projekte in der Schulbibliothek dokumentieren und im Sinne der
Öffentlichkeitsarbeit nach außen hin sichtbar machen.
Bildungsinhalte:
Projektunterricht,
Teamarbeit,
Planung,
Bibliotheksprojektes, Projektpräsentation
Durchführung
und
Dokumentation
eines
Zertifizierbare (Teil)-Kompetenzen:
Projektdokumentation, Bericht für die Medien (Plattform Lesen in Tirol)
18
Lehrveranstaltungsüberblick:
6
0,5
0,5
1,0
1,5
0,5
4
ECTS
Projektarbeit
Projekt-Auftakt
Projekt-Begleitung
Projekt-Begleitung
Projekt-Begleitung
Projekt-Präsentation
Summen
unbetreutes
Selbststudium
M5
Echtstunden
zu 60 Minuten
Betreute Anteile gesamt
(Präsenz + § 37 HG)
Schulbibliothekar/in
APS
Semesterwochenstunden6
Betreute Studienanteile
gemäß § 37 HG
ECTSCredits
Präsenzstudienanteile
Modul 5
0,125
0,125
0,125
0,125
0,625
1,125
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
1,5
1,5
1,5
1,5
7,5
13,5
11,00
11,00
23,50
36,00
5,00
86,50
0,5
0,5
1,0
1,5
0,5
4
1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
19
9. Prüfungsordnung für den Lehrgang „Schulbibliothekar/in APS“ an der
Pädagogischen Hochschule Tirol
Vorbemerkung
Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in
den Modulbeschreibungen zu beachten.
Die Prüfungsanforderungen der einzelnen Lehrveranstaltungen bzw. Module sind auf die für das
jeweilige Modul bzw. den Studiengang gültigen (Teil-)Kompetenzen so abzustimmen, dass die in § 3
Abs. 1 der Hochschul-Curriculaverordnung genannte Kompetenzorientierung des Studiums
gewährleistet ist. Die Arten der Leistungsfeststellung haben die differenzierte Einschätzung der
Kompetenzentwicklung der Studierenden zu ermöglichen.
§1
Geltungsbereich
Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang „Schulbibliothekar/in APS“ an der Pädagogischen
Hochschule Tirol
§2
Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten
1. Folgende Prüfungen bzw. Leistungsnachweise sind vorgesehen:
1.1. Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls kann erfolgen
1.1.1. durch eine mündliche oder schriftliche kommissionelle Prüfung oder einen anderen
Leistungsnachweis über das gesamte Modul,
1.1.2. durch mündliche oder schriftliche Prüfungen oder andere Leistungsnachweise über einzelne
Lehrveranstaltungen eines Moduls.
2. Schriftliche Prüfungen über Module/Lehrveranstaltungen dürfen eine Dauer von 45 Minuten
nicht unter- und eine Dauer von drei Normstunden nicht überschreiten.
3. Mündliche Prüfungen über Module/Lehrveranstaltungen dürfen eine Dauer von 15 Minuten
nicht unter- und eine Dauer von 40 Minuten nicht überschreiten. Mündliche Prüfungen sind
öffentlich. Die/der Prüfer/in bzw. die/der Vorsitzende der Prüfungskommission hat jedoch das
Recht, einzelne Zuhörer/innen auszuschließen, wenn dies aus räumlichen Gründen erforderlich
ist oder wenn die Anwesenheit der Zuhörer/innen das Prüfungsgeschehen beeinträchtigt.
§3
Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren
Die Studierenden haben sich entsprechend den Terminfestsetzungen rechtzeitig – spätestens am Tag
der Prüfung bis 8 Uhr – zu den Prüfungen bzw. zu deren Wiederholungen bei den jeweiligen Prüferinnen/Prüfern oder – im Falle kommissioneller Prüfungen über das gesamte Modul oder im Falle der
Präsentation der Projektarbeit – bei der zuständigen Institutsleitung anzumelden und im Falle der
Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden.
§4
Anwesenheit
1. Voraussetzung zur Zulassung zu einer Prüfung ist die ordnungsgemäße Inskription und die laut
Lehrveranstaltungstyp festgelegte Mindestanwesenheit.
2. Die Mindestanwesenheit umfasst bei Proseminaren, Seminaren und Übungen den Besuch im
Ausmaß von mindestens drei Viertel der tatsächlich gehaltenen Studienveranstaltungseinheiten
sowie die Mitarbeit inklusive der Erfüllung allfälliger Studienaufträge. Andernfalls wurde an der
Studienveranstaltung „ohne Erfolg teilgenommen”. Für Studienveranstaltungseinheiten, an
denen – in Erfüllung der vorgenannten Mindestanwesenheit – nicht teilgenommen, können von
den Modulverantwortlichen bzw. von den Vortragenden Ersatzleistungen angeordnet werden.
20
Solche Ersatzleistungen können sein: Lektüreaufträge, Rechercheaufträge, Schreib- bzw.
Präsentationsaufträge bzw. Kombinationen aus verschiedenen Aufträgen.
3. Bei Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Gründen (z.B. Krankenhausaufenthalt) kann das
Rektorat eine besondere Vereinbarung (z.B. Studienauftrag) treffen.
§5
Generelle Beurteilungskriterien
1. Grundlagen für die Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen des Curriculums unter Berücksichtigung der in den Modulen ausgewiesenen (Teil-)Kompetenzen.
2. Die Leistungsfeststellung kann je nach Festlegung in den einzelnen Modulbeschreibungen durch
Beobachtung der Leistungen in den Lehrveranstaltungen (lehrveranstaltungsimmanente
Leistungsfeststellung), durch Kontrolle der Erfüllung von Studienaufträgen, Beurteilung von
Seminar-, Projektarbeiten, Portfolios, Überprüfung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten etc.
und/oder durch mündliche und schriftliche Prüfungen im Sinne der vorliegenden Vorschrift
erfolgen.
3. Der positive Erfolg von Prüfungen oder anderen Leistungsfeststellungen und wissenschaftlichberufsfeldbezogenen Arbeiten ist mit „Sehr gut“ (1), „Gut“ (2), „Befriedigend“ (3) oder
„Genügend“ (4), der negative Erfolg ist mit „Nicht genügend“ (5) zu beurteilen.
Zwischenbeurteilungen sind unzulässig. Davon abweichende Beurteilungsformen (positive
Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“, negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“) sind
in der Rubrik „Leistungsnachweise“ der einzelnen Modulbeschreibungen geregelt.
4. Bei der Heranziehung der fünfstufigen Notenskala für die Beurteilung von Leistungsnachweisen
gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit „Sehr gut“ sind Leistungen zu beurteilen,
mit denen die beschriebenen Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem
Ausmaß erfüllt und eigenständige adäquate Lösungen präsentiert werden. Mit „Gut“ sind
Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in über das Wesentliche
hinausgehendem Ausmaß erfüllt und zumindest eigenständige Lösungsansätze angeboten
werden. Mit „Befriedigend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen
Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt werden. Mit „Genügend“ sind
Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen
Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit „Nicht genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, die
die Erfordernisse für eine Beurteilung mit „Genügend“ nicht erfüllen.
§6
Ablegung und Beurkundung von Prüfungen
1. Alle Beurteilungen sind der/dem Studierenden gemäß § 46 Hochschulgesetz 2005 schriftlich zu
beurkunden.
2. Den Studierenden ist auf ihr Verlangen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die
Prüfungsprotokolle zu gewähren. Die Studierenden sind berechtigt, von diesen Unterlagen
Fotokopien anzufertigen.
§7
Prüfungswiederholungen
1. Bei negativer Beurteilung einer Prüfung durch „Nicht genügend“ oder „Ohne Erfolg
teilgenommen“ stehen der/dem Studierenden gemäß § 43 Abs. 5 Hochschulgesetz 2005
insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung
abzulegen ist. Auf Ansuchen der/des Studierenden sind bei der zweiten und dritten
Wiederholung der Prüfung andere Lehrende als Prüfer/innen einzusetzen, wenn dies
organisatorisch möglich ist.
2. Die Prüfungskommission für die letzte Wiederholung besteht aus drei von der Institutsleitung
unter Berücksichtigung des/der Abs. 1 bestellten Lehrenden im betreffenden Fachgebiet. Jedes
21
Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme.
Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
3. In die Zahl der Wiederholungen ist gemäß § 59 Abs. 2 Z 4 und Z 6 Hochschulgesetz 2005 auch die
Zahl der Prüfungswiederholungen an anderen Pädagogischen Hochschulen einzurechnen.
§8
Rechtsschutz bei und Nichtigerklärung von Beurteilungen
1. Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen gilt § 44 Hochschulgesetz 2005.
2. Betreffend die Nichtigerklärung von Prüfungen gilt § 45 Hochschulgesetz 2005.
§9
Prüfungen und Beurteilungen über einzelne Module / Lehrveranstaltungen
1. Die Lehrenden haben die Studierenden nachweislich zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung
eines Moduls über die Ziele, die inhaltlichen Schwerpunkte, die zu erwerbenden Kompetenzen
und die zu erbringenden Leistungsnachweise und Beurteilungskriterien zu informieren.
1. Für die Durchführung von Prüfungen bzw. anderen Leistungsnachweisen über
Lehrveranstaltungen eines Moduls gelten die Lehrenden als bestellt, die im jeweiligen Modul
unterrichten.
2. Ist über ein Modul eine kommissionelle Prüfung vorgesehen, hat die Institutsleitung eine Prüfungskommission zu bilden, die aus drei im Modul Lehrenden besteht. Jedes Mitglied der
Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist
unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
3. Prüfungen können frühestens nach Beendigung der Lehrveranstaltungen abgelegt werden.
Andere Leistungsnachweise (z.B. Studienaufträge, Portfolios) können jedoch bereits während der
Lehrveranstaltung erbracht werden.
4. Prüfungen oder andere Leistungsnachweise für den Abschluss eines Moduls sind
studienbegleitend zeitnah zu den Lehrveranstaltungen, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte
erarbeitet worden sind, abzulegen. Der Abschluss eines Moduls soll spätestens bis zum Ende des
Folgesemesters erfolgen. Später abgelegte Prüfungen oder andere Leistungsnachweise haben
sich an einem vergleichbaren aktuellen Modul / an einer vergleichbaren aktuellen
Lehrveranstaltung zu orientieren. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Institutsleitung.
5. Die Institutsleitung bzw. die/der Lehrveranstaltungsleiter/in hat pro Modul / Lehrveranstaltung
jedenfalls drei Prüfungstermine festzusetzen.
6. Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß § 63 Abs.1 Z 7 Hochschulgesetz 2005 sowie § 4
Abs. 5 Hochschul-Curriculaverordnung unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden
Teilkompetenzen gewährleistet sein muss.
§ 10 Leistungsnachweise und Beurteilung
1.
Leistungsnachweise
Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind gemäß § 43 HG 2005 mit „mit Erfolg teilgenommen“
bzw. „ohne Erfolg teilgenommen“ zu beurteilen.
Am Ende der Ausbildung erfolgt eine Präsentation der Projektarbeit einschließlich der
Interpretation daraus resultierender Erfahrungen und Schlussfolgerungen. Die Präsentation der
Projektarbeit erfolgt mündlich mit multimedialer Unterstützung und nimmt deutlich erkennbar
Bezug zu den Inhalten der Lehrveranstaltungen der einzelnen Module.
Der/die LehrgangsKoordinator/in bestellt die Prüfungskommission, die aus drei in den Lehrveranstaltungsbereichen
eingesetzten
Vortragenden
besteht.
Die
Mitglieder
der
22
Prüfungskommission
Protokollführer/in.
2.
wählen
aus
ihrer
Mitte
eine/n
Vorsitzende/n
und
eine/n
Beurteilung
Die Beurteilung des Lehrganges lautet – nach erfolgreicher Absolvierung aller Module und der
Präsentation – gemäß § 43 HG 2005 „mit Erfolg teilgenommen“ bzw. „ohne Erfolg teilgenommen“.
10. Zeugnis, Befähigung
Der Lehrgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Module positiv beurteilt sind und die in einer
allfälligen speziellen Prüfungsordnung ausgewiesenen abschließenden Anforderungen erfüllt sind.
Der Abschluss eines Lehrgangs wird mit einem Lehrgangszeugnis bestätigt, welches die absolvierten
Module und ECTS-Credits ausweist.
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