einspruch_gez

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Marie-Louise Quednow
Bürgelstr. 2
Magdeburg, 20.05.2015
39104 Magdeburg
Einwurf-Einschreiben
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Widerspruch gegen Beitragsbescheid (Beitragsnummer xxxxxxxx)
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Durchsicht Ihres Beitragsbescheids (datiert auf Sonntag, 1.6.2014, hier
eingegangen 7.6.2014) gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen
rechtswirksamen Bescheid handeln kann. Für den Fall, dass ich mich mit dieser
Einschätzung irren sollte und deutsche Gerichte das anders sehen, lege ich hiermit
vorsorglich und zur Wahrung der Frist Widerspruch ein.
Zur Begründung:
1. Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht
rechtsfähig“. Folglich ist der Beitragsservice nicht befugt, rechtswirksame
Beitragsbescheide zu erstellen. Hierzu sind nur die Landesrundfunkanstalten
berechtigt. Ein vom Beitragsservice verschickter Beitragsbescheid kann somit nicht
rechtswirksam sein. Es nutzt dem Beitragsservice auch nichts, wenn im Briefkopf
oben links die Landesrundfunkanstalt mit Name und Postanschrift aufgeführt ist. Es
sind im Übrigen nur die Kontaktdaten des Beitragsservice angegeben, nicht die der
zuständigen Landesrundfunkanstalt, und der Bescheid wurde vom Beitragsservice
und nicht von der Landesrundfunkanstalt erstellt und versendet. Der mir
zugegangene Beitragsbescheid hat somit keine rechtliche Grundlage und ist
unwirksam.
2. Im Übrigen fehlt auch die Angabe einer Zahlungsfrist. Ich werde aufgefordert, den
aufgeführten Betrag „umgehend“ zu zahlen.
3. Der Satz „Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift
gültig“ steht nicht unter dem Text anstelle einer Unterschrift, wo er hingehört, sondern
ganz am unteren Rand des Blattes. Zudem ist er in hellgrau gedruckt und dadurch
nahezu unlesbar. Korrekterweise müsste dieser Satz ebenso wie der übrige Text in
Schwarz und deutlich lesbar gedruckt sein. Juristisch ist dies so zu werten, als würde
dieser Satz fehlen, mit der Folge, dass der Bescheid rechtlich unwirksam ist.
4. Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist ebenfalls in hellgrau und damit
fast nicht lesbar gedruckt. Ein solches Vorgehen kenne ich nur von unseriösen
Firmen, die ihre Kunden davon abhalten wollen, ihre Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu lesen. Es stellt sich natürlich die Frage, was den
Beitragsservice dazu veranlasst, auf die Praktiken unseriöser Firmen
zurückzugreifen. Was hält den Beitragsservice davon ab, die
Rechtsbehelfsbelehrung genauso lesbar wie den Bescheid selbst zu drucken? Da
die Rechtsbehelfsbelehrung absichtlich nahezu unlesbar gehalten ist, ist dies
juristisch so zu werten, als würde die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen, mit den
entsprechenden juristischen Konsequenzen.
5. Im Beitragsbescheid wird neben den monatlichen Zwangsbeiträgen ein
„Säumniszuschlag“ von 8 Euro in Rechnung gestellt. Vor der Zusendung eines
Beitragsbescheids besteht keinerlei Zahlungsverpflichtung, folglich kann auch keine
Säumnis entstanden sein. Ich halte es für eine unglaubliche Dreistigkeit, einen
Säumniszuschlag für Zahlungen in Rechnung zu stellen, die mangels
Beitragsbescheid noch gar nicht fällig sein können. Dieser Säumniszuschlag ist
juristisch unhaltbar.
6. Viele Juristen halten einen Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form für
rechtswidrig, da es sich um eine versteckte Steuer handele, die Bundesländer aber
nicht befugt sind, eine solche Steuer einzuführen.
Der Beitrag erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als
finanzverfassungsrechtlich unzulässig, da weder die Bundesländer noch die
Rundfunkanstalten die erforderlichen Kompetenzen für die Einrichtung und den
Einzug einer solchen Steuer besitzen. Dieser Rundfunkbeitrag ist folglich juristisch
nicht haltbar. Der Rundfunkbeitrag entspricht einer verfassungswidrig zustande
gekommenen Zwecksteuer. Der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag ist in seiner
bestehenden Form unzulässig, vielmehr fehlen die Kompetenzen des Gesetzgebers
und der Rundfunkanstalten für die Einrichtung bzw. den Einzug der bestehenden
Zwecksteuer. Gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz gilt: Die Länder haben lediglich
die Gesetzgebungskompetenzen für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern. Auch
wenn deutsche Gerichte manchmal eher den Vorgaben der Politik als der Rechtslage
folgen, sind diese Fakten zu respektieren.
7. Auch stellt der Rundfunk-Zwangsbeitrag einen Verstoß gegen das
Gerechtigkeitsgebot dar, da auch Personen, die die Angebote des öffentlichrechtlichen Rundfunks nicht nutzen und sich (wie ich) anderweitig informieren, zur
Finanzierung mit herangezogen werden. Es ist sittenwidrig, Gebühren auch von
Mitbürgern kassieren zu wollen, die an den Angeboten des öffentlich-rechlichen
Rundfunks kein Interesse haben und diese nicht nutzen wollen.
8. Die Rundfunkgebühr wurde ursprünglich erhoben, um den Bildungsauftrag der
Rundfunkanstalten zu finanzieren. Von Erfüllung eines Bildungsauftrags kann
allerdings keine Rede sein. An die Stelle sachlicher Information und ausgewogener
Berichterstattung ist einseitige Darstellung, Indoktrination, Propaganda und
Kriegshetze getreten. Offenbar sollen die Menschen, die durch
Regierungspropaganda indoktriniert und irregeführt werden sollen, ihre eigene
Verdummung auch noch selbst bezahlen.
9. Gerade am Beispiel der Berichterstattung über die Ukraine-Krise wurde von vielen
Kritikern aufgezeigt und im Internet dokumentiert, dass diese alles andere als
ausgewogen ist und eher die Kriterien von einseitiger Propaganda und Kriegshetze
erfüllt, wie in etlichen im Internet abrufbaren Dokumentationen ausführlich dargelegt
ist. Nach den geltenden Gesetzen ist es verboten, Kriegshetze finanziell zu
unterstützen. Wer Kriegshetze durch Zahlen dieses Zwangsbeitrags finanziell
unterstützt, macht sich somit strafbar.* Ein britisches Gericht hatte einem
Zahlungsverweigerer, der mit dieser Begründung die Zahlung des BBCZwangsbeitrags verweigerte, Recht gegeben.
Soweit Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können, beantrage ich, diesen
ruhend zu stellen, solange bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der RundfunkZwangsbeitrag in dieser Form rechtmäßig und verfassungskonform ist und ob
Beitragsbescheide in dieser Form wie der mir zugesandte rechtlich gültig sind.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
——————–
* Anmerkung:
Durch Zahlen von Rundfunkbeiträgen würde ich die Kriegshetzepropaganda der
Gehirnwäsche-Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Ukraine-Krise,
die ohne Zweifel das friedliche Zusammenleben der Völker stören, mitfinanzieren und
damit gegen Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen und mich strafbar machen.
Und selbstverständlich ist Kriegshetze als entscheidender Teil einer
Kriegsvorbereitung anzusehen.
Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die
Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter
Strafe zu stellen.
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