Vortrag Jungmann - Stiftung Bürgerengagement Saar

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Rede des Herrn Staatssekretär anlässlich des
2. Saarländischen Stiftungstages am 15.11.2013
Thema:
„Stellenwert der Stiftungen in der heutigen Bürgergesellschaft“
Sehr geehrter Herr Müller ,
meine sehr verehrten Damen und Herren
1
Ich darf Ihnen – fast zum Abschluss dieses sehr interessanten und für viele sicherlich
auch nutzbringenden Tages – ganz herzliche Grüße der Landesregierung,
insbesondere der Ministerpräsidentin und der Innenministerin überbringen.
Ich freue mich, dass mir heute in Vertretung für diese die Ehre zu Teil wird, hier zu
Ihnen sprechen zu dürfen. Immerhin ist in meinem Ressort die Stiftungsbehörde
angesiedelt, so dass mir Stiftungen von Hause aus vertraut und wichtig sind.
Ich wurde gebeten, über den
Stellenwert der Stiftungen in der heutigen Bürgergesellschaft
zusprechen.
Bereits 2012 hat der frühere Innenminister Toscani im Rahmen einer Rede bei einer
Veranstaltung des Stiftungsforums,
wenn auch an anderem Orte – der „Belle-Etage“ über der Spielbank …. -, in
ähnlichem Rahmen mit Blick auf den Namen eben dieser Lokalität sicher nicht ohne
Wortwitz gefragt: „Gehören Stifter nicht sowieso in die „Belle Etage“ der
Gesellschaft?“,
um sodann festzustellen, dass man ganz sicher dieser „Klasse“ angehört, wenn man
es sich leisten kann durch „eigenes, uneigennütziges Wirken etwas zu Gunsten des
Gemeinwohls“ zu tun.
Ob Minister Toscani damals bereits das Thema der heutigen Rede vor Augen hatte
und konstatierte, dass Stiftungen in der „Belle Etage“ der Gesellschaft – und damit
auch der „Belle Etage der Bürgergesellschaft“ - stehen?
Schließlich verfolgen rund 95 % aller rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen
Rechts gemeinnützige und damit offenbar keine eigennützigen, privatnützigen
Zwecke. Mit diesen Stifterpersönlichkeiten und auch mit den in Stiftungen
engagierten Personen stehen hinter Stiftungen demnach ganz überwiegend
Menschen, denen die Gesellschaft – denen das Gemeinwohl am Herzen liegt und
die es sich leisten können, etwas an die Gesellschaft abzugeben.
Aber ist damit nun wirklich zugleich die Bürgergesellschaft gemeint?
Um eine Aussage über den Stellenwert der Stiftungen in der Bürgergesellschaft
treffen zu können, muss man sich also zuerst einmal Gedanken darüber machen,
was insbesondere unter dem
Schlüsselbegriff der „Bürgergesellschaft“
zu verstehen ist. Daher erlaube ich mir zunächst mit einer Annährung an diesen
durchaus unterschiedlich definierbaren Begriff zu beginnen. Nur wenn wir eine
Vorstellung von dem Inhalt dieses Begriffes haben – insoweit wird hier auch ein
Schwerpunkt meiner Ausführungen liegen -, lässt sich feststellen, ob Stiftungen Teil
der Bürgergesellschaft sind. Sodann erst kann man eine Einschätzung zum
Stellenwert der Stiftungen in der Bürgergesellschaft wagen.
Spontan wird sicherlich fast jeder von Ihnen auf die Frage, ob Stiftungen Teil der
Bürgergesellschaft sind, antworten: „Natürlich sind sie das! Sie sind ein bedeutender
Teil der Bürgergesellschaft - mit einem hohen und womöglich nicht hoch genug
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angesehenen Stellenwert – ein mit jeder Stiftungsgründung stetig wachsender Teil
der Bürgergesellschaft!“.
Lassen Sie uns also sehen, ob eine solche spontane Einschätzung richtig ist – einer
näheren Beleuchtung des zentralen Begriffs der „Bürgergesellschaft“ standhält.
Wenn man Stiftungen spontan als Teil der Bürgergesellschaft einordnet, knüpft man
an ein verbreitetes, unpolitisches, im Grund genommen aber wenig aussagekräftiges
Verständnis des Begriffs „Bürgergesellschaft“
an,
wonach
Bürgergesellschaft
als
Zusammenfassung
ehrenamtlichen
und
weitgehend gemeinnützigen Engagements definiert wird.
Wie bereits gesagt,
verfolgen rund 95 % aller rechtsfähigen Stiftungen des
bürgerlichen Rechts gemeinnützige Zwecke – und darüber hinaus sind Stifter bzw.
Mitglieder in den Stiftungsorganen, ggfs. auch Mitarbeiter von Stiftung häufig
„ehrenamtlich“ tätig.
Spiegelbildlich dazu haftet auch Stiftungen – nicht zu Unrecht – ein guter, ehrvoller
Ruf“ an. Ehrenamtliches und gemeinnütziges Engagement sowie die Arbeit der
Stifter und Organmitglieder für einen regelmäßig guten, nämlich den vom Stifter
vorgegebenen Stiftungszweck – da sind wir uns einig – sind ein sehr hohes Gut,
Etwas, auf das heute nicht nur die bedachten Destinatäre, sondern wohl auch keine
Gesellschaft – der ja etwa der Einsatz für eine bessere Umwelt, die Förderung des
Gesundheitswesens oder auch der Kunst und Kultur zumindest mittelbar
zugutekommt - verzichten möchte oder verzichten kann.
Und weil in Deutschland und auch im Saarland in den letzten Jahren ein deutliches
Anwachsen der Zahl der Stiftungsneugründungen quasi als „gesellschaftliches
Phänomen“ zu beobachten ist, könnte man nun in der Tat die „Gemeinnützigkeit“ und
das „Ehrenamt“ auch als maßgebliche Wesensmerkmale der Bürgersellschaft und
damit letztlich als Fixpunkte bei der Bestimmung des Standortes der Stiftungen in der
Bürgergesellschaft ausmachen.
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Aber ist Bürgergesellschaft wirklich „nur“ „ehrenamtliches und gemeinnütziges“
Engagement? Oder verbirgt sich nicht doch mehr hinter diesem heute nahezu
inflationär verwandten Begriff der „Bürgergesellschaft“?
Erlauben Sie mir hier einen weiteren Brückenschlag zu den Stiftungen, um die
Notwendigkeit aufzuzeigen, dass bei der Definition des Begriffs Bürgergesellschaft
insbesondere nicht nur auf „ehrenamtliches“ Engagement abgestellt werden kann.
Käme es vor allem auf das ehrenamtliche Engagement an, wäre jedenfalls im
direkten Vergleich des ehrenamtlichen Engagements im Stiftungsbereich mit dem in
anderen gesellschaftlichen Bereichen - insbesondere in Vereinen - wohl eher schwer
zu vermitteln, weswegen auch Stiftungen Teil der Bürgergesellschaft sind.
Denn die Zahl der in Stiftungen engagierten Ehrenamtler ist in Relation zu der
ungleich viel größeren Zahl der Ehrenamtler in anderen Bereichen eher bescheiden.
Auch im Saarland haben wir insgesamt nicht mehr als 300 Personen, die sich seit
dem 15. Jahrhundert1 als Stifter betätigt haben. Keine wirklich beeindruckende Zahl!
Und diesen rund 300 saarländischen Stiftern stehen dann zwar noch etwa die
fünffache Zahl - ca. 1.500 Männer und Frauen zur Seite, die sich heute in Organen
von Stiftungen (vorwiegend) „ehrenamtlich“ engagieren. Aber selbst diese Zahl
verblasst, wenn Sie sich überlegen, wie viele Menschen in Sportvereinen,
Musikvereinen, der (Kommunal-) Politik, usw. ehrenamtlich engagieren. Denn diese
ist zweifelsohne um ein Vielfaches höher.
Aber in und für Stiftungen und deren Ziele können sich engagierte Menschen - im
Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Bereichen – eben weniger einbringen.
Stiftungen bieten schon wegen ihrer rechtlichen Struktur keine oder nur selten eine
Plattform, die eine größere Zahl von Bürgern ehrenamtlich einbinden kann. Da
Stiftungen gerade nicht mitgliedschaftlich organisiert sind, sind zahlenmäßig sehr viel
weniger Bürger in Stiftungen aktiv als in anderen Bereichen.
Und nichts destotrotz bleibe ich bei meiner These: Stiftungen sind – auch wenn sie
keine „Großveranstaltungen für Ehrenamtler sind“ - Teil der Bürgergesellschaft, was
bedeutet, dass es nicht primär auf das ehrenamtliche Engagement ankommen kann.
1
die älteste saarländische Stiftung ist die im 15. Jh. gegründete St. Wendler Hospitalstiftung;
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Der Gedanke der Bürgergesellschaft muss vielmehr noch mehr beinhalten als das in
Deutschland, ganz besonders im Saarland - Gott sei Dank vorhandene – und nicht
hoch genug anzuerkennende persönliche ehrenamtliche Engagement unzähliger
Bürger.
Und Bürgergesellschaft ist tatsächlich mehr – denn die Bürgergesellschaft zeichnet
sich auch aus durch die
Hergabe von Ideen und Mitteln
– und die entsprechende „Weichenstellung für morgen“.
Dass das so ist – zeigt ein Blick auf die Geschichte der Gesellschaftsform bzw. den
Begriff der „Bürgergesellschaft“:
Dieser Begriff ist ursprünglich ein Begriff der Aufklärung – war Ausdruck der
Abgrenzung zum absolutistischen Staat, zur religiösen Orthodoxie und zur sozialen
Ungleichheit der ständischen Gesellschaft.
Nun fällt es nicht schwer, hier einen Widerspruch festzustellen: In Deutschland leben
wir heute in einer Demokratie, religiöse Orthodoxie ist uns mehr fremd als eigen und
vom Stände-Denken des Mittelalters sind wir seit Jahrhunderten (zumindest
vordergründig) hinweg. Und dennoch ist der Begriff der Bürgergesellschaft noch
immer – oder schon wieder – ein aktueller, ein moderner Begriff unserer Zeit.
Denn die Geschichte dieses Begriffes ging ja auch weiter: In den achtziger Jahren
des letzten Jahrtausends wurde er durch die Freiheits- und Demokratiebewegungen
in Osteuropa zum Schlüsselbegriff für das anti-diktatorische Bemühen, die
Entmündigung durch den Staat zu beenden und neue Freiräume für gesellschaftliche
Selbstorganisation zu schaffen. Erinnern Sie sich an friedliche Revolutionen in
Osteuropa, an die Montagsdemonstrationen in Ostdeutschland -
an Bürger, die
mittels gewaltlosen Protests ganze Systeme zum Umstürzen brachten?
Demnach ist heute „Bürgergesellschaft“ anknüpfend an diese „innere Kraft der
Bürger“

Ausdruck einer neuen, freien, sich selbstregulierenden Gesellschaft,
5

ist die Übernahme von Aufgaben durch die Zivilgesellschaft,

die durch staatliche Institutionen nicht oder nicht hinreichend erfüllt werden.
Und damit kommen wir zu meiner bereits aufgeworfenen These, wonach
Stiftungen Teil der Bürgergesellschaft
sind. Machen wir nun den „Lackmus-Test“: Ist diese These richtig – und wenn ja,
warum sind Stiftungen Teil der Bürgergesellschaft?
Böse Zungen behaupten, Stiftungen seien vor allem ein Weg, Steuern zu sparen –
und dies hört sich nicht nach bürgerschaftlichem Engagement an, zweifelsohne!
Aber bei der überwiegenden Anzahl der Stiftungen geht es nicht bzw. nicht nur
darum, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Steuern zu sparen, „Geld zusammen zu
halten“ und Vermögen abzusichern. Das ist sicherlich im Einzelfall eine Motivation
oder zumindest ein „angenehmer Nebeneffekt“
- das lässt sich nicht leugnen und
wird ja auch durch eine entsprechende Steuergesetzgebung forciert.
Aber nein – es geht Stiftern und Stiftungen ganz überwiegend um mehr.
Es geht darum, mit dem eigenen bzw. dem Stiftungsvermögen die eigenen Ideen
bzw. die des Stifters zu „verewigen“ und das, was diesen im Leben wichtig ist in der
und für die Gesellschaft heute und in Zukunft zu fördern bzw. zu bewahren. Es geht
also vielen Stiftern auch darum, sich für das, was sie für gut und richtig halten zu
engagieren – und damit vielleicht der Gesellschaft etwas von dem zurück zu geben,
was ihnen selbst durch der eigenen Hände Arbeit, aber auch durch günstige
Rahmenbedingungen und glückliche Umstände zu Teil wurde.
Hierin liegt – so möchte ich behaupten - das stiftungsspezifische „bürgerschaftliche
Engagement“ der Stifter:
Es werden Ideen hergegeben, Themen gesetzt, Zwecke als unterstützungswürdig
auserkoren und es werden vor allem Vermögen „losgelassen“, um diese persönlich
als wichtig empfundene Zwecke zu fördern und die erfolgreiche Zweckerfüllung
anzustoßen.
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Dies geschieht bei Stiftungen – klassischer Weise – in Verbindung mit dem eigenen
Namen des Stifters. Denn nicht selten tragen insbesondere privat gegründete
Stiftungen den Namen ihrer Stifter – sind sie damit vor allem dem Stifter zuzuordnen
– und nicht nur einem „neutralen“ guten Zweck. Aber das ändert ja nichts daran, dass
mit dem Vermögen gute Zwecke gefördert werden – vielmehr mag es sogar
gelegentlich so sein, dass der „gute Name“, den der Stifter möglicherweise „hergibt“,
einen Multiplikator-Effekt auslöst, und gleichzeitig bringt dies ihre besondere
Verbindung zur Bürgerschaft zum Ausdruck.
“Bürgerschaftliches Engagement“ der Stiftungen also als Einsatz von Stifterideen,
Stiftergeld und Stifter- bzw. Stiftungsarbeit für die Gesellschaft zu deren - wohl
verstandenem - Nutzen.
Und damit sind auch Stiftungen eine Erscheinungsform der Bürgergesellschaft, denn
auch und gerade sie nutzen heute staatliche Freiräume aus mit dem Ziel, bestimmte
– häufig gemeinnützige – Aufgaben zu übernehmen und dadurch den Rahmen, in
dem wir uns bewegen (zumindest) „mit- zu-gestalten“.
So gibt es hier im Saarland Stiftungen, die sich allgemeinen gesellschaftlichen
Anliegen widmen, aber auch solche, die staatlich nicht abgedeckte Nischen
besetzten eine Stiftung kümmert sich beispielsweise um den Schutz von Schmetterlingen, eine
andere hat sich dem Erhalt der Orchideen verschrieben, wieder andere Stiftungen
sorgen sich um Wanderwege, Spielzeuge für Kindergärten, vergeben Stipendien
oder rufen Preise für besondere schulische oder andere Leistungen aus;
Aber auch die anderen Definitionsmerkmale der Bürgergesellschaft sind bei den
Stiftungen erfüllt:
Sie sind in der Regel von staatlichen oder gebietspolitischen Grenzen unabhängige,
selbstorganisierte Institutionen. Die Sonderform der kommunalen Stiftungen, die ja
von den jeweiligen Kommunalorganen geführt werden und in ihrem Wirkungskreis
auf das Gebiet der Kommunen begrenzt sind, dürfte danach als Erscheinungsform
der Bürgergesellschaft ausscheiden – was aber an dieser Stelle aufgrund ihrer doch
letztlich geringen Zahl vernachlässigt werden kann.
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Regelmäßig sind Stiftungen verselbstständigte – also autonome, vom Staat und der
allgemeinen politischen Willensbildung unabhängige, nicht an die Grenzen
bestimmter Gebietskörperschaften gebundene - Vermögensmassen, mit denen vom
Stifter vorgegebene Zwecke verwirklicht werden.
Die staatliche oder gebietspolitische Unabhängigkeit ist im Zweifel sogar gerade ein
Vorteil, den Stiftungen in besonderer Weise ausnutzen. Schließlich machen auch
Missstände
und
Probleme,
die
Stiftungszwecke
aufgreifen
–
wie
z.B.
Umweltbelastungen -, nicht an der Grenze von Ländern, Bundesländern oder
Kommunen halt. Hier ist es oftmals besonders bedeutsam, grenzüberschreitendes
Bewusstsein zu haben oder zu schaffen, was vielleicht auf der „vorstaatlichen“ Ebene
„im Kleinen“ gelegentlich auch einfacher, unbürokratischer geht.
Wussten Sie, dass es Alt-Bundespräsident Roman Herzog war, der genau diese
Brücke zwischen Stiftungen und (moderner) Bürgergesellschaft schlug? Er
bezeichnete Stiftungen als
„Pioniere auf dem Weg zur unmittelbaren, spontanen, dezentralen, effizienten,
vielfältigen Verbindung von unternehmerischer Dynamik und Dienst am
Gemeinwohl.“2
Als eine Form der Selbstorganisation zum Zwecke der Verfolgung eigener,
spezifischer, unter Umständen eigennütziger Interessen, aber wesentlich auch um
sich über den eigenen Tellerrand hinausgehend um „allgemeinere Dinge“ zu
kümmern und zu engagieren, sind Stiftungen heute also eine spezifische
Erscheinungsform der Bürgergesellschaft.
Und ich möchte noch weitergehen und Ihnen darlegen, dass dies selbst für solche
Stiftungen gilt, die nicht unmittelbar, primär gemeinnützige Zwecke verfolgen, also
„Gemeinwohl“ hier nicht nur „steuerlich anerkannte Gemeinnützigkeit“ meint.
Denn eben bin ich Ihnen noch die Antwort auf die Frage, inwieweit neben dem
„ehrenamtlichen“ Engagement der Aspekt der Gemeinnützigkeit wesensbestimmend
für die Bürgergesellschaft ist, schuldig geblieben – Sie werden es bemerkt haben.
2
Roman Herzog, Geleitwort. Zur Bedeutung von Stiftungen in unserer Zeit, in: Bertelsmann
Stiftung (Hrsg.), Handbuch Stiftungen, Wiesbaden 1998, S.V.
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Um Teil der Bürgergesellschaft zu sein, ist es – so also meine These - nicht
zwingend erforderlich, dass Stiftungen auch steuerlich als gemeinnützig anerkannt
sind. Bei diesen ist es eben nur „einfacher“ festzustellen, dass sie Ausdruck
bürgerschaftlichen Engagements sind. Aber auch privatnützige Stiftungen können
dies sein.
Denn
nicht
selten
überlegen
erfolgreiche
Unternehmer
angesichts
des
bevorstehenden „Generationenwechsel“, wie sie nicht nur ihre Familie und ihre
Nachkommen für die Zukunft absichern können, sondern auch das weitergeben und
erhalten können, was ihnen als „Unternehmensmoral“ wichtig ist. Hier bieten sich
häufig Unternehmensstiftungen als Lösung der Nachfolgeproblematik an. Damit
gelingt es den so genannten „Unternehmensstiftern“ meist,
nicht nur ihre
Unternehmen, sondern auch die für sie selbstverständliche Verantwortung für ihre
Mitarbeiter und ihre verinnerlichte gesellschaftliche Verantwortung in Zukunft gewahrt
zu wissen. Und folglich füllen auch an sich privatnützige Stiftungen häufig „staatliche
Freiräume“ durch selbstorganisierte Aufgabenwahrnehmung aus,
praktizieren
Verantwortung und „Für-Sorge“ – über den Tellerrand der Familien hinaus - für ihre
Mitarbeiter und deren Familien oder auch für andere „allgemeinere Anliegen“. –
„Umweltschutz vor Gewinnmaximierung“ – „Betriebsrenten statt stetig wachsender
Gewinnauskehrungen“ könnten hier Unternehmensmaxime sein, die auch dem
„Gemeinwohl“ zugutekommen.
Und wenn damit nachgewiesen ist, dass der überwiegende Teil der Stiftungen Teil
der heutigen Bürgergesellschaft sind, komme ich nun (endlich) zur letzten Frage:
Welchen Stellenwert haben nun unsere Stiftungen in der Bürgergesellschaft?
Dies kann natürlich nur durch den Vergleich mit den anderen Erscheinungsformen
der Bürgergesellschaft - etwa Vereine, Nachbarschafthilfen oder auch so genannte
NGO `s (Nicht-Regierungs-Organisationen), geschehen.
Wodurch unterscheiden sich die Stiftungen von diesen anderen Erscheinungsformen
der Bürgergesellschaft?
Zunächst ist da die – im Unterschied etwa zu den gemeinnützigen Vereinen dauerhaft zu erhaltende Vermögenskraft
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der Stiftungen anzuführen. Allein im Saarland umfasst das Gesamtvermögen aller
rechtsfähigen Stiftungen grob überschlagen etwa 320 Millionen Euro – bundesweit
sollen es – so Berechnungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen – sogar
125 Milliarden Euro sein. Damit sind Stiftungen „Schwergewichte“ in der
Gesellschaft.
Ihre Wirkmöglichkeiten sind damit groß. Das enorme, dauerhaft gesicherte
Vermögen der Stiftungen und dessen Bindung an den Stiftungszweck macht sie
darüber hinaus aber auch zu einer verlässlichen Größe in der Bürgergesellschaft. Es
ist eben gerade ein Wesensmerkmal der Stiftung, dass sie nach unserem
gewachsenen
deutschen
Rechtsverständnis
grundsätzlich
für
die
Ewigkeit
geschaffen wird und der Stifterwille damit möglichst auf ewig gewahrt und umgesetzt
werden soll.
Als
verselbstständigte gebundene Vermögensmasse
sind Stiftungen zudem von dem Willen ihrer Mitglieder und damit mitgliedschaftlichen
Willensschwankungen
unabhängige
Größen,
während
andere
Formen
bürgerschaftlichen Engagements oftmals sehr temporär und gelegentlich wenig
nachhaltig sind. Stiftungen aber wollen nicht nur heute, sondern vor allem auch in der
Zukunft wirken und gestalten.
Stiftungen zeichnen sich also insbesondere auch durch Nachhaltigkeit und
Dauerhaftigkeit aus.
Diese Alleinstellungsmerkmale werden zudem noch abgesichert durch eine
grundgesetzliche Institutsgarantie und einen umfassenden Schutz vornehmlich der
rechtsfähigen
gemeinnützigen
Stiftungen
durch
den
Staat
und
seine
Stiftungsaufsicht. Auch dies grenzt sie deutlich etwa von Vereinen ab und hebt sie
als „beständige“ Formen bürgerschaftlichen Engagements hervor.
Diese Wesensmerkmale von Stiftungen machen die
Stiftungen in ihrer Gesamtheit zu einem zweifelsfrei gewichtigen Bestandteil
der Bürgergesellschaft.
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Vor dem Hintergrund der zunehmenden steigenden Zahl der Stiftungsgründungen ist
absehbar, dass sich dieser Stellenwert nicht nur verfestigen, sondern noch weiter
ansteigen wird
– und dafür danke ich auch Ihnen!
Vielen Dank, dass Sie heute, morgen und in Zukunft mit dem von Ihnen zur
Verfügung gestellten Vermögen oder auch von Ihnen im Stiftersinn verwalteten
Vermögen dauerhaft und nachhaltig Verantwortung für unsere Gesellschaft, unsere
Umwelt, unsere Kultur, unsere Kinder, unsere Wissenschaft und Forschung, unser
Sozialwesen, und für so vieles mehr übernehmen und sich nicht scheuen, damit zu
zeigen, was mit Engagement und Eigeninitiative und einem gewissen Maß an „Überden-Tellerrand-Schauen“ zu erreichen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke auch dem StiftungsForumSaar für diesen zweiten saarländischen
Stiftungstag
–
und
hoffe,
dass
damit
im
Interesse
einer
engagierten
Bürgergesellschaft eine „Tradition“ geboren wurde, die noch oft und lange fortgeführt
wird.
Herzliches Dankeschön für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
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