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EU
Die Europäische Union
Ein Überblick über Vertragsgrundlagen,
Institutionen und Aufgaben der EU
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
© Europäische Kommission 2006
EU
Wer macht was in der Europäischen Union?
In der vorliegenden Präsentation soll in knapper, leicht
verständlicher Form beschrieben werden, welche Aufgaben
die Organe der Europäischen Union haben und wie sie
zusammenarbeiten. Die Präsentation richtet sich an alle, die
Vorträge zu europäischen Themen halten und sollen zur
Veranschaulichung beitragen.
Die Präsentation enthält Folien zu folgenden Bereichen:
Geschichte der europäischen Integration, Organe und
Institutionen der EU, Europäische Rechtsgrundlagen,
Wirtschafts-und Währungsunion, Binnenmarkt, Verfassung.
Stand 10.02.2006
© Europäische Kommission 2006
I N D E X
EU
1.
Die drei Säulen der Europäischen Union
2.
Die Erweiterung der Union
3.
Die Geschichte der Europäischen Integration
4.
Die Institutionen der EU
5.
Der Europäische Rat
6.
Die Institutionen der EU
7.
Die Befugnisse des Rat
8.
Die Stimmverteilung im Rat
9.
Die Institutionen der EU
© Europäische Kommission 2006
EU
10.
Die Befugnisse des EP
11.
Die Sitzverteilung im EP nach Ländern
12.
Die Fraktionen des EP
13.
Die Institutionen der EU
14.
Die Europäische Kommission
15.
Die Generaldirektionen
16.
Die Wahl der Kommissare
17.
Die Aufgaben der Kommission
© Europäische Kommission 2006
EU
18.
Institutionen der EU
19.
Der Gerichtshof
20.
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der
Regionen
21.
Die Rechtsordnung der EU
22.
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
23.
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
24.
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
25.
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
26.
Die Geschichte der Währungsunion
© Europäische Kommission 2006
EU
27.
Die Konvergenzkriterien
28.
Geplante Neuerungen durch die Verfassung
29.
Die Ergebnisse der Verfassung
30.
Die Ergebnisse der Verfassung
31.
Die Ergebnisse der Verfassung
32.
Der Stand der Ratifikation
© Europäische Kommission 2006
Die drei Säulen der Europäischen
Union
* Der EGKS-Vertrag ist im Jahre 2002 abgelaufen
Polizeiliche und Justitielle
Zusammenarbeit in
Strafsachen
EG
Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik
EU Europäische Union
Europäische
Gemeinschaften
EGKS* Euratom
EU
© Europäische Kommission 2006
Erweiterung der Union
EU
• Gründungsmitglieder: Belgien, Frankreich,
Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande
• 1973
•
•
•
•
1981
1986
1995
2004
• 2007
Dänemark, Irland, Vereinigtes
Königreich
Griechenland
Portugal, Spanien
Österreich, Finnland, Schweden
Estland, Lettland, Litauen, Malta,
Polen, Slowakei, Slowenien,
Tschechien, Ungarn, Zypern
Bulgarien, Rumänien
EU
Die Geschichte der Europäischen
Integration
Schuman- Plan
1950
Einheitliche
Europäische
Akte
1986 (1987)
Römische Verträge
Gründung EWG+
Euratom
1957 (1958)
6 Mitgliedstaaten
EGKS
1951 (1952)
Vertrag über die
Europäische Union
(Maastricht)
1992 (1993)
Vertrag von
Amsterdam
1997 (1999)
Vertrag von
Nizza
2000
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Institutionen
der EU
Europäischer Rat
(ER)
Europäisches
Parlament
(EP)
Europäischer
Wirtschafts- und
Sozialausschuss
(EWSA)
Europäische
Investitionsbank
(EIB)
--------------------------Europäischer
Investitionsfonds
(EIF)
Organe
Europäische
Kommission
(EK)
Europäischer
Gerichtshof
(EuGH)
Rat der Europäischen
Union
(Rat)
Europäischer
Rechnungshof
(EuRH)
Dezentrale
Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Beratende Ausschüsse
Ausschuss
der Regionen
(AdR)
Europäisches System der
Zentralbanken
(ESZB)
---------------------------Europäische Zentralbank
(EZB)
Einrichtungen mit Sonderstatus
© Europäische Kommission 2006
EU
Europäischer Rat
(ER)
Der Europäische
Rat
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der
Europäischen Kommission.
Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die
allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die
erzielten Fortschritte zu überprüfen.
Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU
darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet.
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EU
Die Institutionen
der EU
Europäischer Rat
(ER)
Europäisches
Parlament
(EP)
Europäischer
Wirtschafts- und
Sozialausschuss
(EWSA)
Europäische
Investitionsbank
(EIB)
--------------------------Europäischer
Investitionsfonds
(EIF)
Organe
Europäische
Kommission
(EK)
Europäischer
Gerichtshof
(EuGH)
Rat der Europäischen
Union
(Rat)
Europäischer
Rechnungshof
(EuRH)
Dezentrale
Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Beratende Ausschüsse
Ausschuss
der Regionen
(AdR)
Europäisches System der
Zentralbanken
(ESZB)
---------------------------Europäische Zentralbank
(EZB)
Einrichtungen mit Sonderstatus
© Europäische Kommission 2006
Der Rat der Europäischen Union
EU
Die Befugnisse
des
Rats
Der Rat ist zusammen mit
dem Europäischen
Parlament das
Rechtsetzungsorgan
der Gemeinschaft.
Der Rat sorgt für die
Abstimmung der
Wirtschaftspolitik
der Mitgliedstaaten
Rat
der
Europäischen
Union
Der Rat und das
Europäische Parlament
setzen den Haushaltsplan
der Gemeinschaft fest.
Der Rat koordiniert die
Zusammenarbeit
der nationalen Gerichte und
Polizeikräfte.
Der Rat schließt im Namen
der Gemeinschaft internationale
Übereinkünfte zwischen der
Gemeinschaft und einem oder
mehreren Staaten oder
internationalen Organisationen.
Der Rat entwickelt die
Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik auf den
vom Europäischen Rat
ausgearbeiteten Grundlagen.
© Europäische Kommission 2006
Zypern Ungarn Tschechien Spanien
Es kann eine Bestätigung
[4]
[12]
[12]
[27]
gefordert werden, dass die
abgegebenen Ja-Stimmen mind.
EU 62% der EU-Bürger entsprechen.
Belgien [12]
Rat der Europäischen Union
Dänemark [7]
Die Stimmverteilung Deutschland [29]
im Rat
Estland [4]
Finnland [7]
Frankreich [29]
Griechenland [12]
Der Rat ist das wichtigste
Entscheidungsorgan der
Europäischen Union.
Je nach den Themenbereichen ist
jedes Land mit seinen zuständigen
Fachministern vertreten
(Auswärtige Angelegenheiten,
Finanzen, Soziales, Verkehr,
Landwirtschaft usw.).
Der Vorsitz des Rates wird von den
Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen.
Vereinigtes Königreich [29]
Slowakei [7]
Schweden [10]
Portugal [12]
Polen [27]
Österreich [10]
Niederlande [13]
Malta [3]
Luxemburg [4]
Irland [7]
Für eine qualifizierte Mehrheit
sind 232 von insgesamt 321
Stimmen (72,3%) notwendig.
Slowenien [4]
Italien [29]
Zusätzlich muss die Mehrheit
Lettland [4] Litauen [7] der Mitgliedstaaten der
Entscheidung zustimmen.
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EU
Die Institutionen
der EU
Europäischer Rat
(ER)
Europäisches
Parlament
(EP)
Europäischer
Wirtschafts- und
Sozialausschuss
(EWSA)
Europäische
Investitionsbank
(EIB)
--------------------------Europäischer
Investitionsfonds
(EIF)
Organe
Europäische
Kommission
(EK)
Europäischer
Gerichtshof
(EuGH)
Rat der Europäischen
Union
(Rat)
Europäischer
Rechnungshof
(EuRH)
Dezentrale
Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Beratende Ausschüsse
Ausschuss
der Regionen
(AdR)
Europäisches System der
Zentralbanken
(ESZB)
---------------------------Europäische Zentralbank
(EZB)
Einrichtungen mit Sonderstatus
© Europäische Kommission 2006
Das Europäische Parlament
EU
Befugnisse:
Das Europäische Parlament hat drei grundlegende Befugnisse:
Die Befugnisse des
Europäischen
Parlaments
1) Rechtsetzungsbefugnisse
785 Abgeordnete
2) Haushaltsbefugnisse
3) Kontrolle über Exekutive
• Anhörungsverfahren
• Kooperationsverfahren
• Mitentscheidungsverfahren
• Zustimmungsverfahren
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EU
Sitzverteilung im EP nach Ländern
25 Länder mit insgesamt 732 Mitgliedern
Europäisches
Parlament
© Europäische Kommission
2006
B
CZ
DK
D
EST
GR
E
F
IRL
I
CY
LV
L
H
MT
NL
A
PL
P
SLO
SK
SF
S
GB
LT
D
99
F
78
GB
78
I
78
E
54
NL
27
B
24
GR
24
P
24
S
19
A
18
DK
14
SF
14
IRL
13
L
6
EE
6
LV
9
LT
13
PL
54
CZ
24
SK
14
H
24
SL
7
MT
5
CY
6
EU
Die Fraktionen des Europäischen
Parlaments
199
Europäisches
Parlament
263
32
33
90
30
42
EVP- Fraktion der Europäischen Volkspartei
(Christdemokraten) und europäischer Demokraten
41
UEN- Fraktion Union für das Europa der Nationen
L I B E- Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas
KVEL/NGL- Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke
GRÜNE/EFA- Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz
EDU- Fraktion Europa der Demokratien und der Unterschiede
Fraktionslose
SPE- Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas
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EU
Die Institutionen
der EU
Europäischer Rat
(ER)
Europäisches
Parlament
(EP)
Europäischer
Wirtschafts- und
Sozialausschuss
(EWSA)
Europäische
Investitionsbank
(EIB)
--------------------------Europäischer
Investitionsfonds
(EIF)
Organe
Europäische
Kommission
(EK)
Europäischer
Gerichtshof
(EuGH)
Rat der Europäischen
Union
(Rat)
Europäischer
Rechnungshof
(EuRH)
Dezentrale
Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Beratende Ausschüsse
Ausschuss
der Regionen
(AdR)
Europäisches System der
Zentralbanken
(ESZB)
---------------------------Europäische Zentralbank
(EZB)
Einrichtungen mit Sonderstatus
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Kommission
•Die Kommission besteht aus
25 Kommissaren aus
25 Staaten (einschließlich
des Präsidenten).
•Jeder Kommissar hat
eine Stimme.
•Die Kommission ist ein
Kollegialorgan. Daher sind bei
Abstimmungen Minderheiten an
die Mehrheitsmeinung
gebunden.
•Auch bei einer zukünftigen
Erweiterung soll die Zahl der
Kommissare maximal 27
erreichen.
© Europäische Kommission 2006
EU
Generaldirektionen der Kommission
Politikbereiche
Die
Generaldirektionen
der Kommission
Außenbeziehungen
Allgemeine
Dienste
Interne
Dienste
Beschäftigung und
Soziales
Justiz und
Inneres
Amt für humanitäre Hilfe
Amt für amtliche
Veröffentlichung
Dolmetschen
Bildung und Kultur
Landwirtschaft
Außenbeziehungen
Europ. Amt für
Betrugsbekämpfung
Haushalt
Binnenmarkt
Regionalpolitik
Entwicklung
Eurostat
Informatik
Energie und
Verkehr
Steuern und
Zollunion
Erweiterung
Generalsekretariat
Interner
Auditdienst
Fischerei
Umwelt
EuropeAid –
Amt für Zusammenarbeit
Kommunikation
Juristischer
Dienst
Forschung
Unternehmen
Handel
Gesundheit und
Verbraucherschutz
Wettbewerb
Politischer
Beraterstab
Gemeinsame
Forschungsstellen
Wirtschaft und
Finanzen
Übersetzung
Informationsgesellschaft
Personal und
Verwaltung
© Europäische Kommission 2006
Ernennen
mit qualifizierter
Mehrheit
EU
Staats- und
Regierungschefs
Die Wahl der
Kommissare
Präsident der
Kommission
Benötigt
Zustimmung
durch
EP
Kommission nimmt ihre Arbeit auf.
EP
Benötigen
Zustimmung
durch
Ernennen
Kommissare
+
Präsident der
Kommission
Schlagen
Kommissare
vor
Staats- und
Regierungschefs
Mitgliedstaaten
© Europäische Kommission 2006
EU
Die
Aufgaben der
Kommission
Auch die Vertretung von
EU-Interessen sowohl gegenüber
dem Ministerrat als auch bei
Verhandlungen mit Drittstaaten zählen
zu den Aufgaben der Kommission.
Die Kommission besitzt das
Initiativrecht für die
Ausarbeitung von
Rechtsakten.
Eine weitere Aufgabe der Kommission
ist die Ausarbeitung des Haushaltsentwurfs der Europäischen Union
sowie die Verwaltung von EU-Fonds.
Die EU hat keine Regierung,
die Kommission hat teilweise
Aufgaben einer Exekutive.
EK
Die Kommission führt die
Verhandlungen mit den
Beitrittskandidaten der EU.
Die Kommission ist die „Hüterin der
Verträge“. Sie achtet darauf, dass
Verträge und Beschlüsse der EU
eingehalten werden.
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Institutionen
der EU
Europäischer Rat
(ER)
Europäisches
Parlament
(EP)
Europäischer
Wirtschafts- und
Sozialausschuss
(EWSA)
Europäische
Investitionsbank
(EIB)
--------------------------Europäischer
Investitionsfonds
(EIF)
Organe
Europäische
Kommission
(EK)
Europäischer
Gerichtshof
(EuGH)
Rat der Europäischen
Union
(Rat)
Europäischer
Rechnungshof
(EuRH)
Dezentrale
Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Beratende Ausschüsse
Ausschuss
der Regionen
(AdR)
Europäisches System der
Zentralbanken
(ESZB)
---------------------------Europäische Zentralbank
(EZB)
Einrichtungen mit Sonderstatus
© Europäische Kommission 2006
EU
Der Gerichtshof
und
Das Gericht erster
Instanz
Der Gerichtshof (EuGH) und das
Gericht erster Instanz
• Der EuGH besteht aus je einem Richter aus je
Mitgliedstaat und 8 Generalanwälten.
• Das Gericht erster Instanz entspricht im Wesentlichen dem
EuGH, verfügt jedoch nicht über ständige Generalanwälte.
• Die Tagungen finden in Kammern mit 3, 5 oder 13
Richtern, in festgelegten Ausnahmefällen Tagung als
Plenum.
• Die Richter und Generalanwälte werden von den
Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs
Jahre ernannt.
• Das Gericht erster Instanz nahm am 31.10.1989 seine
Arbeit auf.
• Die Gerichte wahren das Recht bei der Auslegung und
Anwendung der Gemeinschaftsverträge.
© Europäische Kommission 2006
EU
Der Wirschaftsund
Sozialausschuss
und der
Ausschuss der
Regionen
Wirtschafts- und Sozialausschuss
und Ausschuss der Regionen
• Der WSA besteht aus Vertretern der verschiedenen
wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten
Zivilgesellschaft.
• Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und
regionalen Gebietskörperschaften der EU.
• Beide geben beratende Stellungnahmen an die anderen
Institutionen ab.
• Der WSA hat 317 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt
werden und wieder wählbar sind.
• Gegenwärtig hat der AdR 317 Vertreter (zwischen 6 und
24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe).
• Der Vertrag von Nizza führte eine Obergrenze von je
350 Mitgliedern ein.
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Rechtsordnung
der EU
Die Quellen des Gemeinschaftsrechts
a) Primäres Gemeinschaftsrecht
(Verträge)
b) Sekundäres Gemeinschaftsrecht
Die Rechtsakte der EU
1)
2)
3)
4)
Verordnung (VO)
Richtlinien (RL)
Entscheidungen/ Beschlüsse
Empfehlungen und Stellungnahmen
© Europäische Kommission 2006
EU
Die vier Grundfreiheiten des
Binnenmarktes
Die Grundfreiheiten
Freier Warenverkehr
• Verbot von Ein -und Ausfuhrzöllen zwischen
den Mitgliedstaaten
• Harmonisierung und gegenseitige
Anerkennung von Normen und Vorschriften
• Gewisse Beschränkungen sind jedoch auch
weiterhin erlaubt.
© Europäische Kommission 2006
Die vier Grundfreiheiten des
Binnenmarktes
EU
Die Grundfreiheiten
Freier Personenverkehr
•
•
•
Wegfall von Grenzkontrollen
Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit
(Anerkennung der Diplome)
Auch nach Ende der Erwerbstätigkeit haben
EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen
das Recht, sich überall niederzulassen.
© Europäische Kommission 2006
Die vier Grundfreiheiten des
Binnenmarktes
EU
Die Grundfreiheiten
Freier Dienstleistungsverkehr
•
•
•
Dienstleistungsfreiheit (Beispiel für die DLF: die
freie Wahl zwischen Telefonanbietern)
Harmonisierung der Banken- und
Verkehrsaufsicht
Öffnung der Transport- und
Telekommunikationsmärkte
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Grundfreiheiten
Die vier Grundfreiheiten des
Binnenmarktes
Freier Kapitalverkehr
• Mehr Freizügigkeit für Geld- und
Kapitalbewegungen
• Schritte zu einem gemeinsamen Markt für
Finanzleistungen (z.B. dürfen keine
doppelten Überweisungsgebühren erhoben
werden)
• Liberalisierung des Wertpapierverkehrs
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Geschichte der Wirtschafts- und
Währungsunion (WWU)
WWU
(Erste Stufe)
1990
WWU
(Zweite Stufe)
1994
WWU
(Dritte Stufe)
1997/1999
Euro-BargeldEinführung
01.01.2002
Erste Stufe:
Uneingeschränkter Kapitalverkehr, Verstärkte Zusammenarbeit der
Zentralbanken, Freie Verwendung des ECU, Verbesserung der
wirtschaftlichen Konvergenz
Zweite Stufe:
Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), Verbot der
Gewährung von Zentralbankkrediten an öffentliche Stellen,
Verstärkte Koordinierung der Geldpolitik, Stärkung der
wirtschaftlichen Konvergenz, Prozess, der zur Unabhängigkeit der
nationalen Zentralbanken führt und der spätestens am Tag der
Errichtung des Eur. Systems der Zentralbanken abgeschlossen ist,
Vorbereitungsarbeiten für die 3.Stufe
Dritte Stufe:
Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse, Einführung des
Euro, Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik durch das Eur.
System der Zentralbanken, In-Kraft-Treten des Wechselkursmechanismus (WKM I) innerhalb der Europäischen Union, In-KraftTreten des Stabilitäts- und Wachstumspakts
© Europäische Kommission 2006
EU
Die
Konvergenzkriterien
Die Konvergenzkriterien
Der Anstieg der Verbraucherpreise darf das Mittel der
drei preisstabilsten Länder um nicht mehr als 1,5%
übersteigen.
Die Währung muss dem Europäischen Währungssystem angehören und darf in den letzten beiden
Jahren nicht abgewertet worden sein.
Das Zinsniveau darf das Mittel der drei bestplatzierten
Mitgliedsstaaten um nicht mehr als zwei
Prozentpunkte überschreiten.
Die jährliche Neuverschuldung darf 3% des BIP nicht
übersteigen.
Die gesamte Staatsschuld darf nicht über 60% des
BIP liegen.
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Verfassung
Geplante Neuerungen durch die
Verfassung
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Ergebnisse der Verfassung
Wichtigste Stichpunkte:
Die Verfassung
• Vereinfachung
•
Demokratie
•
Transparenz
•
Effizienz
•
Legitimität
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Verfassung
Die Ergebnisse der Verfassung
•
DIE EUROPÄISCHE UNION ERHÄLT RECHTSPERSÖNLICHKEIT
•
ALLGEMEINE ANWENDUNG DES GESETZGEBUNGSVERFAHRENS
•
GERINGERE ANZAHL VON INSTRUMENTEN
•
BESSERE ABGRENZUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN (EU, MS)
•
DIE CHARTA DER GRUNDRECHTE IST TEIL DES VERTRAGES
•
ÖFFENTLICHE TAGUNGEN DES RATES IN SEINER
EIGENSCHAFT ALS GESETZGEBER
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Verfassung
Die Ergebnisse der Verfassung
•
VERSTÄRKTE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE
(Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips)
•
BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIVILGESELLSCHAFT
•
EIN AUSGEWOGENES INSTITUTIONELLES SYSTEM
•
EINSCHRÄNKUNG DES VETORECHTS
•
FORTSCHRITTE IN DEN BEREICHEN FREIHEIT, SICHERHEIT
UND RECHT
•
STÄRKUNG DER ROLLE DER UNION AUF DER
INTERNATIONALEN BÜHNE
© Europäische Kommission 2006
Der Stand der Ratifikation
EU
(23. Januar 2006)
Die Verfassung
/ Länder, die bereits ratifiziert haben
/ Länder, die mit „nein“ gestimmt haben
© Europäische Kommission 2006
/ Länder, die noch nicht entschieden haben
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
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