EU Die Europäische Union Ein Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland © Europäische Kommission 2006 EU Wer macht was in der Europäischen Union? In der vorliegenden Präsentation soll in knapper, leicht verständlicher Form beschrieben werden, welche Aufgaben die Organe der Europäischen Union haben und wie sie zusammenarbeiten. Die Präsentation richtet sich an alle, die Vorträge zu europäischen Themen halten und sollen zur Veranschaulichung beitragen. Die Präsentation enthält Folien zu folgenden Bereichen: Geschichte der europäischen Integration, Organe und Institutionen der EU, Europäische Rechtsgrundlagen, Wirtschafts-und Währungsunion, Binnenmarkt, Verfassung. Stand 10.02.2006 © Europäische Kommission 2006 I N D E X EU 1. Die drei Säulen der Europäischen Union 2. Die Erweiterung der Union 3. Die Geschichte der Europäischen Integration 4. Die Institutionen der EU 5. Der Europäische Rat 6. Die Institutionen der EU 7. Die Befugnisse des Rat 8. Die Stimmverteilung im Rat 9. Die Institutionen der EU © Europäische Kommission 2006 EU 10. Die Befugnisse des EP 11. Die Sitzverteilung im EP nach Ländern 12. Die Fraktionen des EP 13. Die Institutionen der EU 14. Die Europäische Kommission 15. Die Generaldirektionen 16. Die Wahl der Kommissare 17. Die Aufgaben der Kommission © Europäische Kommission 2006 EU 18. Institutionen der EU 19. Der Gerichtshof 20. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen 21. Die Rechtsordnung der EU 22. Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes 23. Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes 24. Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes 25. Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes 26. Die Geschichte der Währungsunion © Europäische Kommission 2006 EU 27. Die Konvergenzkriterien 28. Geplante Neuerungen durch die Verfassung 29. Die Ergebnisse der Verfassung 30. Die Ergebnisse der Verfassung 31. Die Ergebnisse der Verfassung 32. Der Stand der Ratifikation © Europäische Kommission 2006 Die drei Säulen der Europäischen Union * Der EGKS-Vertrag ist im Jahre 2002 abgelaufen Polizeiliche und Justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen EG Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik EU Europäische Union Europäische Gemeinschaften EGKS* Euratom EU © Europäische Kommission 2006 Erweiterung der Union EU • Gründungsmitglieder: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande • 1973 • • • • 1981 1986 1995 2004 • 2007 Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich Griechenland Portugal, Spanien Österreich, Finnland, Schweden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern Bulgarien, Rumänien EU Die Geschichte der Europäischen Integration Schuman- Plan 1950 Einheitliche Europäische Akte 1986 (1987) Römische Verträge Gründung EWG+ Euratom 1957 (1958) 6 Mitgliedstaaten EGKS 1951 (1952) Vertrag über die Europäische Union (Maastricht) 1992 (1993) Vertrag von Amsterdam 1997 (1999) Vertrag von Nizza 2000 © Europäische Kommission 2006 EU Die Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------Europäischer Investitionsfonds (EIF) Organe Europäische Kommission (EK) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (AdR) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006 EU Europäischer Rat (ER) Der Europäische Rat Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet. © Europäische Kommission 2006 EU Die Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------Europäischer Investitionsfonds (EIF) Organe Europäische Kommission (EK) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (AdR) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006 Der Rat der Europäischen Union EU Die Befugnisse des Rats Der Rat ist zusammen mit dem Europäischen Parlament das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft. Der Rat sorgt für die Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten Rat der Europäischen Union Der Rat und das Europäische Parlament setzen den Haushaltsplan der Gemeinschaft fest. Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte. Der Rat schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Übereinkünfte zwischen der Gemeinschaft und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen. Der Rat entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen. © Europäische Kommission 2006 Zypern Ungarn Tschechien Spanien Es kann eine Bestätigung [4] [12] [12] [27] gefordert werden, dass die abgegebenen Ja-Stimmen mind. EU 62% der EU-Bürger entsprechen. Belgien [12] Rat der Europäischen Union Dänemark [7] Die Stimmverteilung Deutschland [29] im Rat Estland [4] Finnland [7] Frankreich [29] Griechenland [12] Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Je nach den Themenbereichen ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.). Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen. Vereinigtes Königreich [29] Slowakei [7] Schweden [10] Portugal [12] Polen [27] Österreich [10] Niederlande [13] Malta [3] Luxemburg [4] Irland [7] Für eine qualifizierte Mehrheit sind 232 von insgesamt 321 Stimmen (72,3%) notwendig. Slowenien [4] Italien [29] Zusätzlich muss die Mehrheit Lettland [4] Litauen [7] der Mitgliedstaaten der Entscheidung zustimmen. © Europäische Kommission 2006 EU Die Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------Europäischer Investitionsfonds (EIF) Organe Europäische Kommission (EK) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (AdR) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006 Das Europäische Parlament EU Befugnisse: Das Europäische Parlament hat drei grundlegende Befugnisse: Die Befugnisse des Europäischen Parlaments 1) Rechtsetzungsbefugnisse 785 Abgeordnete 2) Haushaltsbefugnisse 3) Kontrolle über Exekutive • Anhörungsverfahren • Kooperationsverfahren • Mitentscheidungsverfahren • Zustimmungsverfahren © Europäische Kommission 2006 EU Sitzverteilung im EP nach Ländern 25 Länder mit insgesamt 732 Mitgliedern Europäisches Parlament © Europäische Kommission 2006 B CZ DK D EST GR E F IRL I CY LV L H MT NL A PL P SLO SK SF S GB LT D 99 F 78 GB 78 I 78 E 54 NL 27 B 24 GR 24 P 24 S 19 A 18 DK 14 SF 14 IRL 13 L 6 EE 6 LV 9 LT 13 PL 54 CZ 24 SK 14 H 24 SL 7 MT 5 CY 6 EU Die Fraktionen des Europäischen Parlaments 199 Europäisches Parlament 263 32 33 90 30 42 EVP- Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten 41 UEN- Fraktion Union für das Europa der Nationen L I B E- Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas KVEL/NGL- Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke GRÜNE/EFA- Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz EDU- Fraktion Europa der Demokratien und der Unterschiede Fraktionslose SPE- Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas © Europäische Kommission 2006 EU Die Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------Europäischer Investitionsfonds (EIF) Organe Europäische Kommission (EK) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (AdR) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006 EU Die Kommission •Die Kommission besteht aus 25 Kommissaren aus 25 Staaten (einschließlich des Präsidenten). •Jeder Kommissar hat eine Stimme. •Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden. •Auch bei einer zukünftigen Erweiterung soll die Zahl der Kommissare maximal 27 erreichen. © Europäische Kommission 2006 EU Generaldirektionen der Kommission Politikbereiche Die Generaldirektionen der Kommission Außenbeziehungen Allgemeine Dienste Interne Dienste Beschäftigung und Soziales Justiz und Inneres Amt für humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichung Dolmetschen Bildung und Kultur Landwirtschaft Außenbeziehungen Europ. Amt für Betrugsbekämpfung Haushalt Binnenmarkt Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik Energie und Verkehr Steuern und Zollunion Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst Fischerei Umwelt EuropeAid – Amt für Zusammenarbeit Kommunikation Juristischer Dienst Forschung Unternehmen Handel Gesundheit und Verbraucherschutz Wettbewerb Politischer Beraterstab Gemeinsame Forschungsstellen Wirtschaft und Finanzen Übersetzung Informationsgesellschaft Personal und Verwaltung © Europäische Kommission 2006 Ernennen mit qualifizierter Mehrheit EU Staats- und Regierungschefs Die Wahl der Kommissare Präsident der Kommission Benötigt Zustimmung durch EP Kommission nimmt ihre Arbeit auf. EP Benötigen Zustimmung durch Ernennen Kommissare + Präsident der Kommission Schlagen Kommissare vor Staats- und Regierungschefs Mitgliedstaaten © Europäische Kommission 2006 EU Die Aufgaben der Kommission Auch die Vertretung von EU-Interessen sowohl gegenüber dem Ministerrat als auch bei Verhandlungen mit Drittstaaten zählen zu den Aufgaben der Kommission. Die Kommission besitzt das Initiativrecht für die Ausarbeitung von Rechtsakten. Eine weitere Aufgabe der Kommission ist die Ausarbeitung des Haushaltsentwurfs der Europäischen Union sowie die Verwaltung von EU-Fonds. Die EU hat keine Regierung, die Kommission hat teilweise Aufgaben einer Exekutive. EK Die Kommission führt die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten der EU. Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie achtet darauf, dass Verträge und Beschlüsse der EU eingehalten werden. © Europäische Kommission 2006 EU Die Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------Europäischer Investitionsfonds (EIF) Organe Europäische Kommission (EK) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (AdR) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006 EU Der Gerichtshof und Das Gericht erster Instanz Der Gerichtshof (EuGH) und das Gericht erster Instanz • Der EuGH besteht aus je einem Richter aus je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälten. • Das Gericht erster Instanz entspricht im Wesentlichen dem EuGH, verfügt jedoch nicht über ständige Generalanwälte. • Die Tagungen finden in Kammern mit 3, 5 oder 13 Richtern, in festgelegten Ausnahmefällen Tagung als Plenum. • Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt. • Das Gericht erster Instanz nahm am 31.10.1989 seine Arbeit auf. • Die Gerichte wahren das Recht bei der Auslegung und Anwendung der Gemeinschaftsverträge. © Europäische Kommission 2006 EU Der Wirschaftsund Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen • Der WSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. • Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU. • Beide geben beratende Stellungnahmen an die anderen Institutionen ab. • Der WSA hat 317 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind. • Gegenwärtig hat der AdR 317 Vertreter (zwischen 6 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe). • Der Vertrag von Nizza führte eine Obergrenze von je 350 Mitgliedern ein. © Europäische Kommission 2006 EU Die Rechtsordnung der EU Die Quellen des Gemeinschaftsrechts a) Primäres Gemeinschaftsrecht (Verträge) b) Sekundäres Gemeinschaftsrecht Die Rechtsakte der EU 1) 2) 3) 4) Verordnung (VO) Richtlinien (RL) Entscheidungen/ Beschlüsse Empfehlungen und Stellungnahmen © Europäische Kommission 2006 EU Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes Die Grundfreiheiten Freier Warenverkehr • Verbot von Ein -und Ausfuhrzöllen zwischen den Mitgliedstaaten • Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften • Gewisse Beschränkungen sind jedoch auch weiterhin erlaubt. © Europäische Kommission 2006 Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes EU Die Grundfreiheiten Freier Personenverkehr • • • Wegfall von Grenzkontrollen Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit (Anerkennung der Diplome) Auch nach Ende der Erwerbstätigkeit haben EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich überall niederzulassen. © Europäische Kommission 2006 Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes EU Die Grundfreiheiten Freier Dienstleistungsverkehr • • • Dienstleistungsfreiheit (Beispiel für die DLF: die freie Wahl zwischen Telefonanbietern) Harmonisierung der Banken- und Verkehrsaufsicht Öffnung der Transport- und Telekommunikationsmärkte © Europäische Kommission 2006 EU Die Grundfreiheiten Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes Freier Kapitalverkehr • Mehr Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen • Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzleistungen (z.B. dürfen keine doppelten Überweisungsgebühren erhoben werden) • Liberalisierung des Wertpapierverkehrs © Europäische Kommission 2006 EU Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) WWU (Erste Stufe) 1990 WWU (Zweite Stufe) 1994 WWU (Dritte Stufe) 1997/1999 Euro-BargeldEinführung 01.01.2002 Erste Stufe: Uneingeschränkter Kapitalverkehr, Verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken, Freie Verwendung des ECU, Verbesserung der wirtschaftlichen Konvergenz Zweite Stufe: Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), Verbot der Gewährung von Zentralbankkrediten an öffentliche Stellen, Verstärkte Koordinierung der Geldpolitik, Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz, Prozess, der zur Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken führt und der spätestens am Tag der Errichtung des Eur. Systems der Zentralbanken abgeschlossen ist, Vorbereitungsarbeiten für die 3.Stufe Dritte Stufe: Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse, Einführung des Euro, Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik durch das Eur. System der Zentralbanken, In-Kraft-Treten des Wechselkursmechanismus (WKM I) innerhalb der Europäischen Union, In-KraftTreten des Stabilitäts- und Wachstumspakts © Europäische Kommission 2006 EU Die Konvergenzkriterien Die Konvergenzkriterien Der Anstieg der Verbraucherpreise darf das Mittel der drei preisstabilsten Länder um nicht mehr als 1,5% übersteigen. Die Währung muss dem Europäischen Währungssystem angehören und darf in den letzten beiden Jahren nicht abgewertet worden sein. Das Zinsniveau darf das Mittel der drei bestplatzierten Mitgliedsstaaten um nicht mehr als zwei Prozentpunkte überschreiten. Die jährliche Neuverschuldung darf 3% des BIP nicht übersteigen. Die gesamte Staatsschuld darf nicht über 60% des BIP liegen. © Europäische Kommission 2006 EU Die Verfassung Geplante Neuerungen durch die Verfassung © Europäische Kommission 2006 EU Die Ergebnisse der Verfassung Wichtigste Stichpunkte: Die Verfassung • Vereinfachung • Demokratie • Transparenz • Effizienz • Legitimität © Europäische Kommission 2006 EU Die Verfassung Die Ergebnisse der Verfassung • DIE EUROPÄISCHE UNION ERHÄLT RECHTSPERSÖNLICHKEIT • ALLGEMEINE ANWENDUNG DES GESETZGEBUNGSVERFAHRENS • GERINGERE ANZAHL VON INSTRUMENTEN • BESSERE ABGRENZUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN (EU, MS) • DIE CHARTA DER GRUNDRECHTE IST TEIL DES VERTRAGES • ÖFFENTLICHE TAGUNGEN DES RATES IN SEINER EIGENSCHAFT ALS GESETZGEBER © Europäische Kommission 2006 EU Die Verfassung Die Ergebnisse der Verfassung • VERSTÄRKTE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE (Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips) • BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIVILGESELLSCHAFT • EIN AUSGEWOGENES INSTITUTIONELLES SYSTEM • EINSCHRÄNKUNG DES VETORECHTS • FORTSCHRITTE IN DEN BEREICHEN FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT • STÄRKUNG DER ROLLE DER UNION AUF DER INTERNATIONALEN BÜHNE © Europäische Kommission 2006 Der Stand der Ratifikation EU (23. Januar 2006) Die Verfassung / Länder, die bereits ratifiziert haben / Länder, die mit „nein“ gestimmt haben © Europäische Kommission 2006 / Länder, die noch nicht entschieden haben Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !