4. Akteure II - Prof. Dr. Dr. hc Reinhard Meyers

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Einführung in die
Internationale Politik
AKTEURE II:
Internationale regierungsamtliche und
nichtregierungsamtliche Organisationen
Internationale Organisationen
Zwei Begriffsvarianten
1.
Analytisches Konstrukt
Normative Zielvorstellung der Entwicklung der internationalen Politik: Ersatz der anarchischen
Staatenwelt mitsamt dem für sie typischen Konfliktaustrag durch Drohung mit/Anwendung von
militärischer Gewalt durch multinationale politisch-administrative Steuerungs- und
Koordinationsmechanismen
Endziel: Weltfriedensorganisation
2.
Name einer bestimmten Klasse von Institutionen/Organisationen
Formal: zwischenstaatliche, auf völkerrechtlichen Vertrag gegründete Staatenverbindung mit
eigenen, speziellen, arbeitsteilig funktionierenden Organen zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke
„ Zweckverband der beteiligten Staaten“
= außenpolitische oder
internationale Transaktionen
= innenpolitische Interaktionen
IGO
Regierung
Gesellschaft
Staat C
Regierung
Regierung
Gesellschaft
Gesellschaft
Staat A
Staat B
INGO
Neuere Sicht
Frage nach dauerhafter, norm- und regelgeleiteter Kooperation
zwischen Staaten in angebbaren Politikfeldern.
I.O.s als Bestandteile routinisierter politischer Mehrebenen-Entscheidungssysteme, in denen
grenzüberschreitende und zugleich Entscheidungsebenen übergreifende Probleme bearbeitet
werden.
Politikverflechtung schränkt Entscheidungsunabhängigkeit
der beteiligten Staaten ein
Unterscheidungskriterium: unterschiedliche Intensität und
Institutionalisierung internationaler Kooperation
Kontinuum: zwischenstaatlicher Informationsaustausch
Supranationale Gesetzgebung
Literaturtipp
Volker Rittberger / Bernhard Zangl:
Internationale Organisationen – Politik und
Geschichte. Europäische und weltweite
internationale Zusammenschlüsse. 3. Auflage
Opladen: Leske & Budrich 2003.
 Harald Müller: Die Chance der Kooperation.
Regime in den internationalen Beziehungen.
Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft
1993.
 Peter Willetts: Transnational actors and
international organizations in global politics.
 Richard Little: International regimes
beide in Baylis/Smith/Owens Teil III

... an international organization can be defined as a formal, continuous structure established
by agreement between members (governmental and/or non-governmental) from two or more
sovereign states with the aim of pursuing the common interest of the membership...
AIMS AND ACTIVITIES
Extensive
UNO
ILO
FAO
International
Sugar Organization
Commonwealth of
Nations
General
Specific
Council of Europe
Asian & Pacific
Coconut Community
European Community
Intensive
Nordic Council
„Politische“ Internationale Organisationen
Ziel: Erhalt des Staates als internationaler Akteur
Sicherheit/Verteidigung
Diplomatie
HOHE
POLITIK
Sachbezogene
Wirtschaft
Handel
Finanzen
Verkehr
Kommunikation
Umwelt
Landwirtschaft
Forsten/Fischerei
Ziel: Erhalt/Mehrung des Wohlstandes und der Wohlfahrt eines Volkes
„Unpolitische“
Internationale Organisationen
Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers
Internationale Akteure – Differenzierung
Alle globalen Akteure
Regierungen und
Verwaltungen
IGOs
Illegitime transnationale Akteure
International
agierende
Verbrechersyndikate
Guerillas,
Befreiungsbewegungen,
Internat.
Terrorismus
Supranationale
Akteure
Hybride,
Regime,
QUINGOs
Hybride,
QUANGOs
Legitime
transnation
ale Akteure
Universale,
transkontinent
ale, regionale
transnat.
Akteure
Globale Public Policy
Netzwerke GPPNs
Transnationale
Wirtschaftsunternehme
n TNCs, BINGOs
„Sitzland“ –
transnationale
Akteure, NGOs
QUINGO = Quasi intergovernmental organization
QUANGO = Quasi nongovernmental organization
BINGO = Business International Nongovernmental Organization
GPPN = Global Public Policy Network
QUINGOS
QUANGOS
GPPN
• Mischformen zwischen regierungsamtlichen und
nichtregierungsamtlichen Akteuren
• Allianzen von Regierungsbehörden, Internationalen
Organisationen, öffentlich-rechtlichen und
privatrechtlichen Körperschaften
Literaturtipp
Achim Brunnengräber/Ansgar Klein/Heike Walk
(Hrsg.): NGOs im Prozess der Globalisierung.
Mächtige Zwerge – umstrittene Riesen. Bonn:
Bundeszentrale für politische Bildung 2005
[Schriftenreihe Bd. 400].
 Sven Bernhard Gareis/Johannes Varwick: Die
Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und
Reformen. 3. aktualis.u.erw. Aufl. Bonn:
Bundeszentrale für politische Bildung 2003
[Schriftenreihe Bd. 403].; 4. aktualis.Aufl. UTB
2006
 Helmut Volger: Geschichte der Vereinten
Nationen, München: Oldenbourg 2008

Verhältnis staatlicher/nichtstaatlicher nationaler
und internationaler Organisationen*
Das internationale System setzt sich zusammen (Stand: 2007) aus





192 Mitglieder der UNO und insges. ca. 200 Staaten
246 IGOs (UN, NATO, EU, OSZE usw.)
ca. 7300 INGOs mit weltweiter, interkontinentaler oder regionaler Mitgliedschaft
(z.B. Amnesty International, Kirchenbünde, das IRK, die FIFA usw.)
ca. 10.000 NGOs mit überwiegend einem Land zuzurechnender Mitgliedschaft
(„Sitzland-NGO“), die aber gleichwohl signifikante internationale Aktivitäten
unterhalten (z.B. Freedom House, USA; Medicins sans Frontieres, Frankreich; Cap
Anamur, BRD)
ca. 77.200 transnationalen Konzernen (TNcs, BINGOs) mit über 860.000
nationalen Tochterfirmen
* Nichtstaatliche internationale Organisationen: näherungsweise
nichtstaatliche internationale Akteure
Terminologische
Neuorientierung:
transnationale Akteure
Internationale Organisationen: Rollen

Instrumente staatlicher Diplomatie:
Hilfsmittel der Staaten bei der Durchsetzung partikularer
Interessen (insbes. der mächtigen Akteure)

Arena für politische Tauschbeziehungen:
Eher Rahmen als Mittel staatlicher Politik
 Konferenzdiplomatische Dauereinrichtungen zur Behandlung
von Themen von internationalem Interesse auf verschiedenen
Kooperationsniveaus

Teilweise autonome, internationale Akteure:
Handlungsträger, deren Verhalten kein ausschliesslicher Reflex auf
die internationale Umwelt darstellt, sondern die Entscheidungen
treffen können, die nicht den Präferenzen aller Mitglieder
entsprechen (müssen), diese aber dennoch binden.
Spezifische Wirkungen von IGOs und INGOs
a.
b.
c.
Gegenelite und Parallelelite zur Diplomatie des Nationalstaats:
das Ansteigen der Zahl der IGOs und INGOs wurde für die
Diplomatie der Nationalstaaten eine Herausforderung, mussten
doch dadurch neue Verhaltensweisen, z.B. in Form der
Konferenzdiplomatie, entwickelt werden. Gegeneliten bilden sich
in den INGOs, die bei der Lösung spezieller, oft fachlicher
Probleme eine größere Kompetenz als die Diplomaten aufweisen.
Multilaterale und multinationale Interessenbündelung: IOs
wirken als spezifische Konfliktverhütungs- und regelungsagenturen. In ihnen vollzieht sich eine laufende
Multilateralisierung, wenn auch im Völkerrecht weiterhin von
der Idee ausgegangen wird, dass das Individuum in all seinen
Beziehungen von seinem Heimatstaat vertreten wird.
Vermittlungsfunktion: aufgrund ihrer multinationalen
Zusammensetzung bilden IOs einen guten Rahmen, um zwischen
streitenden Parteien zu vermitteln und auszugleichen. Eine IO
kann als neutraler Ort dienen, an dem die Streitparteien ohne
Prestigeverlust zusammentreffen können. Auch können IOs sich
als Vermittler in Konfliktfällen einschalten wie z.B. die UN in
vielen Missionen, aber auch die EG im Jugoslawienkrieg,
wenngleich ohne grossen Erfolg.
d.
e.
Kollektive Organisierung schwacher und kleiner
Nationalstaaten: Das internationale System besteht zu
mehr als der Hälfte aus kleinen und schwachen
Staaten, die zwar durch das Völkerrecht in den
internationalen Beziehungen rechtlich gleichgestellt
sind, die aber faktisch nur durch Zusammenschluss
ihre Interessen wahrnehmen können. So bilden IOs für
diese Staaten einen Rahmen, mit dessen Hilfe sie sich
für ihre Probleme zunächst einmal Gehör schaffen
können (z.B. Gruppe der 77), um in einem zweiten
Schritt vielleicht sogar ihre Interessen durchsetzen zu
können.
Internationale Öffentlichkeit durch IOs: IOs tagen
oft öffentlich und geben darüber hinaus in
internationalen Pressekonferenzen die Möglichkeit,
sich mit den anstehenden Themen vertraut zu machen.
Geheimdiplomatie ist danach heute nicht mehr
möglich, da eine IO selbst ein Interesse an der
Veröffentlichung ihrer zu behandelnden Fragen hat.
Entgrenzungskrise des Nationalstaats (I)
Klassische Staatsdefinition:
„Staat“: Diejenige menschliche Gemeinschaft, die innerhalb eines bestimmten Gebietes das Monopol
legitimer physischer Gewaltsamkeit mit Erfolg für sich beansprucht (Max Weber)
Territorialität
Herrschaftsgewalt
Innenpolitik
Aussenpolitik
(unterliegt dem
Durchsetzungsanspruch
des Gewaltmonopols)
Ordnungslegitimität im
Innenraum der
Staatlichkeit =>
Souveränitätsbegriff
Wahrnehmung
hoheitlicher
Belange durch
den Staatsapparat
nach aussen
Staatsapparat
Entgegensetzung
Gesellschaft
als nichtstaatlicher Bereich
B
A
Internationale Politik
Staatsapparat A
bzw.
Staatsapparat B
Aussenpolitik
Gesellschaft A
Gesellschaft A
Gesellschaft B
Entgrenzungskrise des Nationalstaats (II)
Kennzeichen der Krise:
Innen- und außenpolitischer Verlust an
Souveränität und Handlungsautonomie





Die Globalisierung von Wirtschaftsaktivitäten in Verbindung mit der
Ausbildung neuer weltwirtschaftlicher Zentren, vor allem aber der Übergang
von der Internationalisierung der Produktion zum „global sourcing“
durchbricht die Schutzfunktion territorialstaatlicher Grenzen für nationale
Ökonomien und nationale Daseinsfürsorge.
Der internationale Schadstoffverkehr unterläuft die territoriale
Unversehrtheit des Nationalstaats; seine Souveränität wird durch globale
Umwelteinflüsse beeinträchtigt.
Die Bildung transnationaler Gemeinschaften von Kriegs- und
Bürgerkriegsflüchtlingen, Arbeitsmigranten und nach Besserung ihrer
ökonomischen Lage Strebenden sprengt die in der Staatsbürgerschaft greifbare
Zuordnung von Bevölkerung und Territorium; sie trägt die Krisenhaftigkeit
der globalen Entwicklung in die Gesellschaften der Zielländer.
Transnationale Koalitionen entwickeln neue Formen der Kooperation als
Sachwalter globaler Anliegen (Schutz der Menschenrechte, Demokratisierung,
Umwelt), die staatliche Politik aushebeln.
Miteinander verbündete, auf Wachstum und technischen Fortschritt sowie
Mobilität von Kapital, Gütern und Dienstleistungen eingeschworene
gesellschaftliche Kräfte ignorieren das staatliche Entscheidungsmonopol. Sie
konstruieren technologische und ökonomische Sachzwänge national wie
international:

Transnationale Vernetzung

Funktionale Interdependenz

Globalisierung der Politik
A
ökonomische Vermittlung durch den Weltmarkt
politische Vermittlung durch die transnationale
Gesellschaft
B
C
Transnationale Gesellschaft
Der Staat ist nicht mehr Staat genug, um sich gegenüber den technisch-ökonomischen
Rationalitätsvorstellungen der transnationalen Gesellschaft jenes Maß an souveräner
Unabhängigkeit zu bewahren, dessen er zur Erfüllung seiner elementaren Aufgaben
bedarf. Die transnationale Gesellschaft unterläuft seinen Souveränitätsanspruch.
Souveränitätsverlust, Entgrenzung, Global Governance.
Neues (weltgesellschaftliches?) Milieu des nationalen Akteurs?
• Fortschritt der Produktivkräfte
• Internationalisierung/Globalisierung
der Produktion, Distribution von
Dienstleistungen und des Kapitalmarkts
• Entstofflichung/ Virtualisierung der
Weltwirtschaft
Wachstum der Menge
regionaler,
internationaler,
transnationaler Akteure,
Organisationen, IGOs/ INGOs
und Regime
Verdichtung globaler Verflechtungen in Schlüsselbereichen:
Wirtschaft, Politik, Technologie, Kommunikation, Verkehr,
Migration, Rechtswesen
Wachsende Durchlässigkeit von Grenzen
Reduzierung der Fähigkeit von Staaten zur Schaffung politischer/
ökonomischer/ rechtlicher Kontrollinstrumente zur Steuerung des
Stromes von Gütern, Dienstleistungen, Personen, Ideen
Reduzierung der Fähigkeit von Staaten zur Schaffung politischer/
ökonomischer/ rechtlicher Kontrollinstrumente zur Steuerung des
Stromes von Gütern, Dienstleistungen, Personen, Ideen
Wachsende Notwendigkeit zwischenstaatlicher Kooperation zur
Beeinflussung/ Gestaltung von Politikergebnissen
Wachstum der Menge internationaler Institutionen und
Organisationen zur Konfliktbearbeitung und Konfliktverregelung
(Ansatzweise) Genese eines Systems der „Global Governance“ und
Neudefinition der Kompetenzen, Zuständigkeiten,
Handlungsmöglichkeiten, Verhaltenserwartungen nationaler Akteure
Genese eines fragilen interdependenten Weltsystems, bedroht von (Re-)
Nationalisierungstendenzen, Abschottungspolitik, ideologischen, religiösen
und fundamentalistischen Wirkkräften sowie negativen Wirkungen des
technischen Fortschritts (ökologische Katastrophen, Ausbreitung neuer
Krankheiten und Seuchen, Rüstungsproliferation)
Literaturtipp
Jürgen Neyer: Postnationale politische
Herrschaft. Vergesellschaftung und
Verrechtlichung jenseits des Staates. BadenBaden: Nomos 2004.
 Hartmut Behr: Entterritoriale Politik. Von den
Internationalen Beziehungen zur
Netzwerkanalyse. Wiesbaden: VS Verlag 2004.

Literaturtipp
Arthur Benz (Hrsg.): Governance – Regieren in
komplexen Regelsystemen. Eine Einführung.
Wiesbaden: VS-Verlag 2004.
 Gunnar Folke Schuppert (Hrsg.): GovernanceForschung. Vergewisserung über Stand und
Entwicklungslinien. Baden-Baden: Nomos 2005.
 Sebastian Botzem u.a. (Hrsg.): Governance als
Prozess. Koordinationsformen im Wandel:
Baden-Baden: Nomos 2009

NGOs als politische Akteure
Konsultationsprozess
UNO – ECOSOC
Statusanerkennung
NGOs
Aktivitäten, Fachwissen,
Personal, Ressourcen
Kategorien
1. High-status NGOs
Ansprech-/Konsultationspartner in den meisten Fragen, die das ECOSOC
bearbeitet (relativ kleine Anzahl)
2. Spezialisierte NGOs
Ansprech-/Konsultationspartner in einem kleineren Arbeitsbereich (ggfs.
auch „single-issue“), dort aber mit hohem Expertenwissen ausgestattet
3. Liste der (gelegentlich) konsultierten NGOs
NGO: gesellschaftliche Gruppierung, der ECOSOC
Konsultativstatus zugebilligt hat
Kriterien für UNO-akzeptable NGOs
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Unterstützung der Ziele und Arbeit der UNO
Vertretungskörperschaft („representative body“) mit
identifizierbarer Geschäftsstelle und
handlungsbevollmächtigten Mitarbeitern, die einer
demokratisch entscheidenden Versammlung verantwortlich
sind.
Non-Profit-Making Organizations (TNCs können keinen
Konsultativ-Status erhalten)
Kein Gebrauch oder keine Befürwortung von Gewalt
zur Lösung internationaler/nationaler Probleme
Anerkennung der Norm der Nichteinmischung in die
inneren Angelegenheiten der Staaten
(Menschenrechtsgruppen sollten ihre Aktivitäten nicht auf
eine bestimmte Gruppe, Nationalität oder ein Land
beschränken)
INGOs bedürfen zu ihrer Gründung keiner Zustimmung
von Regierungsseite. Amtliche Körperschaften /
Organisationen können jedoch Mitglied von INGOs sein (
QUINGO)
Das Luftverkehrsnetz 2010 – Verbindungen
zwischen den 500 meistfrequentierten
Flughäfen
Beispiel Zivilluftfahrt
Luftfahrtgesellschaften
IATA (International Air
Transport Organisation)
universale INGO; regelt
Geschäftsbeziehungen der
Mitglieder
Pressure
Group
IFALPA (International Federation of
Air Line Pilots‘ Associations)
universale INGO: Dachverband der
nationalen Berufsverbände
 International Transport
Workers Federation
 International Union of
Aviation Insurers (universale
INGOs)
 Nationale Fachverbände
als Sitzland NGOs
Regelung von
Sicherheitsfragen
Staaten
ICAO (International Civil
Aviation Organization)
universale IGO; regelt
Navigations- und
Sicherheitsstandards
Beides UNSonderorganisationen
WMO (World Meteorological Organization)
Wettervorhersage
Institute of Air Transport
(Forschung)
International Union of
Geodesy and Geophysics
(Wissenschaft)
International Commission
on Illumination (techn.
Standards)
INGOs oder QUINGOs
Behinderung des Flugverkehrs durch
isländische Vulkane…
Stoßseufzer aus
münsterschen Hörsälen …
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