Internationale Organisationen und Völkerrecht VR 1 • Der wesentliche Unterschied zwischen dem Völkerrecht und dem innerstaatlichen Recht besteht im Fehlen eines zentralen Gesetzgebungsorgans. Das klassische Völkerrecht wird den Staaten nicht oktroyiert, sondern stellt eine Koordinationsordnung zwischen ihnen dar. Vor ihm wurden nur die „christlichen“, später die „zivilisierten“ – also die europäischen Staaten – als Völkerrechtssubjekte anerkannt. • In der heutigen Völkerrechtsordnung, die sich u.a. in der UNO-Charta widerspiegelt, sind dagegen sämtliche Staaten gleichberechtigte Subjekte. Deshalb gilt grundsätzlich das Prinzip „Ein Staat, eine Stimme.“ Als Meilensteine des (positiven) Völkerrechts • der Westfälische Friede von 1648 • der Frieden von Utrecht von 1713 • die Wiener Kongreßakte vom 9. Juli 1815 • die Genfer Konvention vom 22. August 1864 • die Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 • die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907 • die Pariser Vorortverträge 1919 und 1920 • der Briand-Kellogg-Pakt vom 27. August 1928 • die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 • die Genfer Abkommen vom 12. August 1949 • die zwei Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 • das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 • das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 VR 2 • Zu unterscheiden ist zwischen dem Friedens- und dem Kriegsvölkerrecht, wobei das Friedensvölkerrecht auch die Regeln umfasst, die den rechtmäßigen Einsatz von militärischer Gewalt bestimmen (ius ad bellum), während als Kriegsvölkerrecht das im Krieg geltende Recht bezeichnet wird (ius in bello) Gerechter Krieg Krieg ius ad bellum ** iustus finis ** causa iusta ** legitima auctoritas Friedens-VR 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers ius in bello KriegsVR 5 Internationale Organisation zwei Begriffsvarianten 1. Analytisches Konstrukt 2. Normative Zielvorstellung der Entwicklung der internationalen Politik: Ersatz der anarchischen Staatenwelt mitsamt dem für sie typischen Konfliktaustrag durch Drohung mit/Anwendung von militärischer Gewalt durch multinationale politisch-administrative Steuerungs- und Koordinationsmechanismen Endziel: Weltfriedensorganisation Name einer bestimmten Klasse von Institutionen/Organisationen Formal: zwischenstaatliche, auf völkerrechtlichen Vertrag gegründete Staatenverbindung mit eigenen, speziellen, arbeitsteilig funktionierenden Organen zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke „ Zweckverband der beteiligten Staaten “ 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 6 = außenpolitische oder internationale Transaktionen IGO = innenpolitische Interaktionen Regierung Gesellschaft Staat C Regierung Regierung Gesellschaft Gesellschaft Staat A Staat B INGO 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 7 Neuere Sicht Frage nach dauerhafter, norm- und regelgeleiteter Kooperation zwischen Staaten in angebbaren Politikfeldern I.O.s als Bestandteile routinisierter politischer MehrebenenEntscheidungssysteme, in denen grenzüberschreitende und zugleich Entscheidungsebenen übergreifende Probleme bearbeitet werden Politikverflechtung schränkt Entscheidungsunabhängigkeit der beteiligten Staaten ein Unterscheidungskriterium: unterschiedliche Intensität und Institutionalisierung internationaler Kooperation Kontinuum: zwischenstaatlicher Informationsaustausch Supranationale Gesetzgebung 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 8 Literaturtip • Volker Rittberger/Bernhard Zangl: Internationale Organisationen – Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse. 3.Aufl. Opladen: Leske & Budrich 2003. • Harald Müller: Die Chance der Kooperation. Regime in den internationalen Beziehungen. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1993. • Ferner Peter Willetts, Transnational actors and international organizations in global politics sowie • Richard Little, International regimes • Christian Reus-Smit, International Law alle in Baylis/Smith/Owens Teil III ... an international organization can be defined as a formal, continuous structure established by agreement between members (governmental and/or non-governmental) from two or more sovereign states with the aim of pursuing the common interest of the membership... AIMS AND ACTIVITIES Extensive UNO ILO FAO International Sugar Organization Commonwealth of Nations General Specific Council of Europe Asian & Pacific Coconut Community Nordic Council European Community 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers Intensive 10 „Politische“ Internationale Organisationen Ziel: Erhalt des Staates als internationaler Akteur Sicherheit/Verteidigung Diplomatie HOHE POLITIK Sachbezogene Wirtschaft Verkehr Kommunikation Handel Finanz Umwelt Landwirtschaft Forsten/Fischerei Ziel: Erhalt/Mehrung des Wohlstandes und der Wohlfahrt eines Volkes „Unpolitische“ Internationale Organisationen 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 11 Internationale Akteure – Differenzierung Alle Globalen Akteure Regierungen und Verwaltungen Illegitime transnationale Akteure International agierende Verbrechersyndikate IGOs Guerillas, Befreiungsbewegungen, Internat. Terrorismus Supranationale Akteure Hybride, Regime, QUINGOs Hybride, QUANGOs 10. November 2005 Legitime transnationale Akteure Universale, transkontinentale, regionale transnat. Akteure Globale Public Policy Netzwerke GPPNs Transnationale Wirtschaftsunternehmen Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard TNCs, BINGOs Meyers „Sitzland“ – transnationale 12 Akteure, NGOs QUINGO = Quasi intergovernmental organization QUANGO = Quasi nongovernmental organization BINGO = Business International Nongovernmental Organization GPPN = Global Public Policy Network QUINGOs &QUANGOs = Mischformen zwischen regierungsamtlichen und nichtregierungsamtlichen Akteuren GPPN = Allianzen von Regierungsbehörden, Internationalen Organisationen, öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Körperschaften 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 13 Literaturtip • Achim Brunnengräber/Ansgar Klein/Heike Walk (Hrsg.): NGOs im Prozess der Globalisierung. Mächtige Zwerge – umstrittene Riesen. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005 [Schriftenreihe Bd. 400]. • Sven Bernhard Gareis/Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen. 4. aktualis.u.erw. Aufl. 2006 [UTB] 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 14 Verhältnis staatlicher/nichtstaatlicher nationaler und internationaler Organisationen* Das internationale System setzt sich zusammen aus » » » weniger als 200 Staaten ca. 250 IGOs (UN, NATO, EU, OSZE usw.) ca. 6600 INGOs mit weltweiter, interkontinentaler oder regionaler Mitgliedschaft (z.B. Amnesty International, Kirchenbünde, das IRK, die FIFA usw.) » ca. 10.000 NGOs mit überwiegend einem Land zuzurechnender Mitgliedschaft („Sitzland-NGO“), die aber gleichwohl signifikante internationale Aktivitäten unterhalten (z.B. Freedom House, USA; Medicins sans Frontieres, Frankreich; Cap Anamur, BRD) » ca. 64.000 transnationalen Konzernen (TNcs, BINGOs) mit über 860.000 nationalen Tochterfirmen * Nichtstaatliche internationale Organisationen: näherungsweise Terminologische Neuorientierung: nichtstaatliche internationale Akteure transnationale Akteure 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 15 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 16 1909 1956 1960 1964 1968 1976 1981 1986 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 IGO (a) 37 132 154 179 229 252 337 369 309 300 293 297 286 272 263 IGO (b) 0 0 0 0 0 0 702 1330 1393 1489 1563 1497 1404 1464 1490 INGO 176 985 1268 1718 2577 5155 9398 14518 16325 14333 16208 16113 12457 12759 12961 Summe 213 1117 1422 1897 2806 5407 10437 16217 18027 16122 18064 17907 14147 14495 14714 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 17 Internationale Organisationen: Rollen Instrumente staatlicher Diplomatie: Hilfsmittel der Staaten bei der Durchsetzung partikularer Interessen (insbes. der mächtigen Akteure) Arena für politische Tauschbeziehungen: Eher Rahmen als Mittel staatlicher Politik – Konferenzdiplomatische Dauereinrichtungen zur Behandlung von Themen von internationalem Interesse auf verschiedenen Kooperationsniveaus Teilweise autonome, internationale Akteure: Handlungsträger, deren Verhalten kein ausschliesslicher Reflex auf die internationale Umwelt darstellt, sondern die Entscheidungen treffen können, die nicht den Präferenzen aller Mitglieder entsprechen (müssen), diese aber dennoch binden. 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 18 Spezifische Wirkungen von IGOs und INGOs a. b. c. Gegenelite und Parallelelite zur Diplomatie des Nationalstaats: das Ansteigen der Zahl der IGOs und INGOs wurde für die Diplomatie der Nationalstaaten eine Herausforderung, mussten doch dadurch neue Verhaltensweisen z.B. in Form der Konferenzdiplomatie entwickelt werden. Gegeneliten bilden sich in den INGOs, die bei der Lösung spezieller, oft fachlicher Probleme eine grössere Kompetenz als die Diplomaten aufgrund ihrer Fachausbildung aufweisen. Multilaterale und multinationale Interessenbündelung: I.O. wirken als spezifische Konfliktverhütungs- und –regelungsagenturen. In ihnen vollzieht sich eine laufende Multilateralisierung, wenn auch im Völkerrecht weiterhin von der Idee ausgegangen wird, dass das Individuum in all seinen Beziehungen von seinem Heimatstaat vertreten wird. Vermittlungsfunktionen: aufgrund ihrer multinationalen Zusammensetzung bilden I.O. einen guten Rahmen, um zwischen streitenden Parteien zu vermitteln und auszugleichen. Eine I.O kann als neutraler Ort dienen, an dem die Streitparteien ohne Prestigeverlust zusammentreffen können. Auch können I.O sich als Vermittler in Konfliktfällen einschalten wie z.B. die Vereinten Nationen in vielen Missionen, aber auch die Europäische Gemeinschaft im Jugoslawienkrieg, wenngleich ohne grossen Erfolg (Balkankonflikt) 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 19 d. Kollektive Organisierung schwacher und kleiner Nationalstaaten: das internationale System besteht zu mehr als der Hälfte aus kleinen und schwachen Staaten, die zwar durch das Völkerrecht in den internationalen Beziehungen rechtlich gleichgestellt sind, die aber faktisch nur durch Zusammenschluss ihre Interessen wahrnehmen können. So bilden I.O für diese Staaten einen Rahmen, mit dessen Hilfe sie sich für ihre Probleme zunächst einmal Gehör schaffen können (z.B. Gruppe der 77), um in einem zweiten Schritt vielleicht sogar ihre Interessen durchsetzen zu können. e. Internationale Öffentlichkeit durch I.O.: I.O. tagen oft öffentlich und geben darüber hinaus in internationalen Pressekonferenzen die Möglichkeit, sich mit den anstehenden Themen vertraut zu machen. Geheimdiplomatie ist danach heute nicht mehr möglich, da eine I.O. selbst ein Interesse an der Veröffentlichung ihrer zu behandelnden Fragen hat. 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 20 Entgrenzungskrise des Nationalstaats (I) Klassische Staatsdefinition: „Staat“: Diejenige menschliche Gemeinschaft, die innerhalb eines bestimmten Gebietes das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit mit Erfolg für sich beansprucht (Max Weber) Territorialität Herrschaftsgewalt Innenpolitik Aussenpolitik (unterliegt dem Durchsetzungsanspruch des Gewaltmonopols) Ordnungslegitimität im Innenraum der Staatlichkeit => Souveränitätsbegriff Wahrnehmung hoheitlicher Belange durch den Staatsapparat nach aussen Staatsapparat Entgegensetzung Gesellschaft als nichtstaatlicher Bereich B A Internationale Politik Staatsapparat A Staatsapparat B bzw. Aussenpolitik Gesellschaft A 10. November 2005 Gesellschaft A Prof. Dr. Dr. Gesellschaft h.c Reinhard Meyers B 21 Entgrenzungskrise des Nationalstaats (II) Kennzeichen der Krise: Innen- und aussenpolitischer Verlust an Souveränität und Handlungsautonomie Die Globalisierung von Wirtschaftsaktivitäten in Verbindung mit der Ausbildung neuer weltwirtschaftlicher Zentren, vor allem aber der Übergang von der Internationalisierung der Produktion zum „global sourcing“ durchbricht die Schutzfunktion territorialstaatlicher Grenzen für nationale Ökonomien und nationale Daseinsfürsorge. Der internationale Schadstoffverkehr unterläuft die territoriale Unversehrtheit des Nationalstaats; seine Souveränität wird durch globale Umwelteinflüsse beeinträchtigt. Die Bildung transnationaler Gemeinschaften von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen, Arbeitsmigranten und nach Besserung ihrer ökonomischen Lage Strebenden sprengt die in der Staatsbürgerschaft greifbare Zuordnung von Bevölkerung und Territorium; sie trägt die Krisenhaftigkeit der globalen Entwicklung in die Gesellschaften der Zielländer. Transnationale Koalitionen entwickeln neue Formen der Kooperation als Sachwalter globaler Anliegen (Schutz der Menschenrechte, Demokratisierung, Umwelt), die staatliche Politik aushebeln. Miteinander verbündete, auf Wachstum und technischen Fortschritt sowie Mobilität von Kapital, Gütern und Dienstleistungen eingeschworene gesellschaftliche Kräfte ignorieren das staatliche Entscheidungsmonopol. Sie konstruieren technologische und ökonomische Sachzwänge national wie international: – – – Transnationale Vernetzung Funktionale Interdependenz Globalisierung der Politik 10. November 2005 ökonomische Vermittlung durch den Weltmarkt politische Vermittlung durch die transnationale Gesellschaft Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 22 A B C Transnationale Gesellschaft Der Staat ist nicht mehr Staat genug, um sich gegenüber den technischökonomischen Rationalitätsvorstellungen der transnationalen Gesellschaft jenes Maß an souveräner Unabhängigkeit zu bewahren, dessen er zur Erfüllung seiner elementaren Aufgaben bedarf. Die transnationale Gesellschaft unterläuft seinen Souveränitätsanspruch. 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 23 Souveränitätsverlust, Entgrenzung, Global Governance. Neues (weltgesellschaftliches?) Milieu des nationalen Akteurs? •Fortschritt der Produktivkräfte •Internationalisierung/Globalisierung der Produktion, Distribution von Dienstleistungen und des Kapitalmarkts •Entstofflichung/ Virtualisierung der Weltwirtschaft Wachstum der Menge regionaler, internationaler, transnationaler Akteure, Organisationen, IGOs/ INGOs und Regime Verdichtung globaler Verflechtungen in Schlüsselbereichen: Wirtschaft, Politik, Technologie, Kommunikation, Verkehr, Migration, Rechtswesen Wachsende Durchlässigkeit von Grenzen Reduzierung der Fähigkeit von Staaten zur Schaffung politischer/ ökonomischer/ rechtlicher Kontrollinstrumente zur Steuerung des Stromes von Gütern, Dienstleistungen, Personen, Ideen 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 24 Reduzierung der Fähigkeit von Staaten zur Schaffung politischer/ ökonomischer/ rechtlicher Kontrollinstrumente zur Steuerung des Stromes von Gütern, Dienstleistungen, Personen, Ideen Wachsende Notwendigkeit zwischenstaatlicher Kooperation zur Beeinflussung/ Gestaltung von Politikergebnissen Wachstum der Menge internationaler Institutionen und Organisationen zur Konfliktbearbeitung und Konfliktverregelung (Ansatzweise) Genese eines Systems der „Global Governance“ und Neudefinition der Kompetenzen, Zuständigkeiten, Handlungsmöglichkeiten, Verhaltenserwartungen nationaler Akteure Genese eines fragilen interdependenten Weltsystems, bedroht von (Re-) Nationalisierungstendenzen, Abschottungspolitik, ideologischen, religiösen und fundamentalistischen Wirkkräften sowie negativen Wirkungen des technischen Fortschritts (ökologische Katastrophen, Ausbreitung neuer Krankheiten und Seuchen, Rüstungsproliferation) 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 25 Literaturtip • Jürgen Neyer: Postnationale politische Herrschaft. Vergesellschaftung und Verrechtlichung jenseits des Staates. BadenBaden: Nomos 2004. • Hartmut Behr: Entterritoriale Politik. Von den Internationalen Beziehungen zur Netzwerkanalyse. Wiesbaden: VS Verlag 2004. 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 26 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 27 Literaturtip • Arthur Benz (Hrsg.): Governance – Regieren in komplexen Regelsystemen. Eine Einführung. Wiesbaden: VS-Verlag 2004. • Gunnar Folke Schuppert (Hrsg.): Governance-Forschung. Vergewisserung über Stand und Entwicklungslinien. Baden-Baden: Nomos 2005. 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 28 NGOs als politische Akteure Konsultationsprozess UNO – ECOSOC NGOs Aktivitäten, Fachwissen, Personal, Ressourcen Statusanerkennung Kategorien 1. High-status NGOs Ansprech-/Konsultationspartner in den meisten Fragen, die das ECOSOC bearbeitet (relativ kleine Anzahl) 2. Spezialisierte NGOs Ansprech-/Konsultationspartner in einem kleineren Arbeitsbereich (ggfs. auch „single-issue“), dort aber mit hohem Expertenwissen ausgestattet 3. Liste der (gelegentlich) konsultierten NGOs NGO: gesellschaftliche Gruppierung, der ECOSOC Konsultativstatus zugebilligt hat 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 29 Kriterien für UNO-akzeptable NGOs 1. Unterstützung der Ziele und Arbeit der UNO 2. Vertretungskörperschaft („representative body“) mit identifizierbarer Geschäftsstelle und handlungsbevollmächtigten Mitarbeitern, die einer demokratisch entscheidenden Versammlung verantwortlich sind. 3. Non-Profit-Making Organizations (TNCs können keinen Konsultativ-Status erhalten) 4. Kein Gebrauch oder keine Befürwortung von Gewalt zur Lösung internationaler/nationaler Probleme 5. Anerkennung der Norm der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten (Menschenrechtsgruppen sollten ihre Aktivitäten nicht auf eine bestimmte Gruppe, Nationalität oder ein Land beschränken) 6. INGOs bedürfen zu ihrer Gründung keiner Zustimmung von Regierungsseite. Amtliche Körperschaften / Organisationen können jedoch Mitglied von INGOs sein (=> QUINGO) 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 30 Beispiel Zivilluftfahrt Regelung von Sicherheitsfragen Luftfahrtgesellschaften IATA (International Air Transport Organisation) universale INGO; regelt Geschäftsbeziehungen der Mitglieder ICAO (International Civil Aviation Organization) universale IGO; regelt Navigations- und Sicherheitsstandards Pressure Group Beides UNSonderorganisationen IFALPA (International Federation of Air Line Pilots‘ Associations) universale INGO: Dachverband der nationalen Berufsverbände WMO (World Meteorological Organization) Wettervorhersage Institute of Air Transport (Forschung) International Union of Geodesy and Geophysics (Wissenschaft) International Transport Workers Federation International Commission on Illumination (techn. Standards) International Union of Aviation Insurers (universale INGOs) Nationale Fachverbände als Sitzland NGOs 10. November 2005 Staaten Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 31 INGOs oder QUINGOs Stoßseufzer aus münsterschen Hörsälen… 10. November 2005 Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Meyers 32