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Einheit 3
Die Republik Kroatien
und ihre
Verfassung
Verfassungsrechtliche Grundlagen
der Republik Kroatien
die Verfassung der Republik Kroatien (22. 12. 1990)
= der ranghöchste Rechtsakt  die rechtliche Grundlage der demokratischen
Verfassungsordnung 
Grundwerte der Verfassungsordnung:
- Freiheit
- Gleichheit
- nationale Gleichberechtigung und Achtung
GRUNDLAGE
der Menschenrechte
JEDER
- Unverletzbarkeit des Eigentums
AUSLEGUNG
DER VERFASSUNG
- Natur- und Umweltschutz
- Rechtsstaatlichkeit
- Mehrparteiensystem (freie Gründung von Parteien)
Was für ein Staat ist die Republik Kroatien laut der
Verfasssung?
 einheitlich
 unteilbar
 demokratisch
 sozial
Das gleiche, allgemeine, unmittelbare und geheime
WAHLRECHT steht jedem kroatischen Bürger ab dem
vollendeten 18. Lebensjahr zu.
SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE
Der Grundrechtskatalog umfasst: persönliche und politische
Rechte und Freiheiten sowie wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte, unabhängig von der nationalen Herkunft
 Gleichberechtigung der Angehörigen aller nationalen
Minderheiten
RECHTSSTAAT  GEWALTENTEILUNG
Gesetzgebende
Gewalt
die Gesetzgebung/
Legislative
Ausführende
Gewalt
Rechtsprechende
Gewalt
die Exekutive
die Judikative
Diese DREI Formen der Gewalt werden ausgeübt von:
-Der Kroatische
Sabor = das Parlament
- Präsident
- Gerichte, Richter
- Regierung:
Premierminister und
seine Stellvertreter
Minister
DAS VERFASSUNGSGERICHT DER RK kontrolliert
die GESETZ- UND VERFASSUNGSMÄßIGKEIT
Resultate der Verfassungsänderungen
aus November 2000 und Mai 2001
1)
Das semipräsidenzielle System (große Befugnisse des
Präsidenten)  das parlamentarische System (mehr
Befugnisse für die Regierung und das Parlament), aber
auch größere Verantwortung der Regierung gegenüber
dem Parlament.
2)
Abschaffung der Gespanschaftskammer  der Sabor
wird zum Einkammerparlament
REFORM DER RECHTSPRECHENDEN GEWALT – das
Ziel = die Stärkung des Rechtsstaates
Hauptprinzip = Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der
Richter und Gerichte in der Ausübung ihrer Gewalt
WICHTIGE AUSDRÜCKE
eine Verfassung verabschieden
 die rechtliche Grundlage bilden
 die Verfassung auslegen (die Auslegung der Verfassung)
 Grundwerte der Verfassungsordnung sind formuliert in Art....
 das Volk wählt seine Vertreter in das Parlament
 das gleiche, allgemeine, unmittelbare und geheime
Wahlrecht
 der Schutz der Menschenrechte (die Menschenr. schützen)
 enthalten sein in  D
 unabhängig sein von  D
 gleichberechtigt sein (die Gleichberechtigung)
 etwas gewährleisten (die Gewährleistung)














sich auf dem Prinzip der Gewaltenteilung gründen
die Richter sind unabhängig (die Unabhängigkeit)
die Gerichte sind selbstständig (die Selbstständigkeit)
die Verfassung ändern  die Verfassungsänderung
Befugnisse übertragen  die Übertragung von Befugnissen
das System umwandeln  die Umwandlung des Systems
die Gespanschaftskammer abschaffen  die Abschaffung der
Gespanschaftskammer
Verantwortlichkeit übernehmen / vergrößern
die Reform der lokalen und regionalen Selbstverwaltung
den Staat dezentralisieren  die Dezentralisierung des
Staates
etwas einer Reform unterziehen
die rechtsprechende Gewalt ausüben  die Ausübung der...
etwas (Freiheit / Rechte / Unabhängigkeit) gewährleisten
Recherchieren Sie:
“Narodne novine” br: 85/2010 od 09.07.2010. godine
USTAV REPUBLIKE HRVATSKE
(pročišćeni tekst)
a)
b)
c)
Warum wurden in die kroatische
Verfassung 2010 erneut Änderungen
eingeführt?
Um welche Änderungen geht es?
Beachten Sie insbesondere das Kapitel
VIII.
Art. 9 – Auslieferung / ausliefern

Članak 9.
Hrvatsko državljanstvo, njegovo stjecanje i prestanak uređuje
se zakonom.
Državljanin Republike Hrvatske ne može biti prognan iz
Republike Hrvatske niti mu se može oduzeti državljanstvo, a
ne može biti ni izručen drugoj državi, osim kad se mora
izvršiti odluka o izručenju ili predaji donesena u skladu s
međunarodnim ugovorom ili pravnom stečevinom Europske
unije*.
* Gemeinschaftlicher Besitzstand (acquis communautaire)
Art. 45 - Wahlrecht


Članak 45.
[NN 76/10., čl. 7., 16. 6. 2010.]
Hrvatski državljani s navršenih 18 godina (birači) imaju
opće i jednako biračko pravo u izborima za Hrvatski
sabor, Predsjednika Republike Hrvatske i Europski
parlament te u postupku odlučivanja na državnom
referendumu, u skladu sa zakonom.
Art. 128 – Lokale Selbstverwaltung


Članak 128.*
[NN 113/00., čl. 67., 9. 11. 2000.]
Građanima se jamči pravo na lokalnu i područnu (regionalnu)
samoupravu.
Pravo na samoupravu ostvaruje se preko lokalnih, odnosno područnih
(regionalnih) predstavničkih tijela koja su sastavljena od članova
izabranih na slobodnim i tajnim izborima na temelju neposrednog,
jednakog i općega biračkog prava.
Građani mogu neposredno sudjelovati u upravljanju lokalnim poslovima,
putem zborova, referenduma i drugih oblika neposrednog odlučivanja u
skladu sa zakonom i statutom.
Prava iz ovoga članka u Republici Hrvatskoj ostvaruju i građani
Europske unije, u skladu sa zakonom i pravnom stečevinom
Europske unije.
[NN 76/10., čl. 26., stupa na snagu danom pristupanja Republike
Hrvatske Europskoj uniji]
Beantworten Sie folgende Fragen.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Wie alt ist die Verfassung der Republik Kroatien?
Was für eine Grundlage ist die Verfassung?
Welche Grundwerte der Verfassungsordnung sind in der
Verfassung verankert?
Wie ist die RK als Staat in der Verfassung definiert?
Was für ein Wahlrecht ist in der Verfassung vorgesehen?
Welche Rechte und Freiheiten sind durch die Verfassung
garantiert?
Auf welchen Prinzipien beruht der Rechtsstaat?
Welche Verfassungsänderungen wurden 2000, 2001 und
2010 durchgeführt?
Was für ein Parlament ist der Kroatische Sabor?
Welche Reformen werden in der RK durchgeführt?
Wie soll laut der Verfassung die rechtsprechende Gewalt
ausgeübt werden?
GRAMMATISCHE STRUKTUREN
ERWEITERTE PARTIZIPIEN
Die 1990 verabschiedete Verfassung...
Das Parlament hat die Verfassung 1990 verabschiedet.
Die Verfassung wurde 1990 verabschiedet.
PARTIZIP II:
verabschieden  verabschiedet
wählen  gewählt (gewählte Vertreter)
A)
B)
Die einschränkende Entscheidung...
Die Entscheidung des Parlaments schränkt die Tätigkeit
des Präsidenten ein.
PARTIZIP I:
einschränken  d  einschränkend
vorsitzen  d  vorsitzend (der vorsitzende
Richter)
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