Der Vertrag Definition: Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, bestehend aus jedenfalls zwei (bei Gesellschaftsverträgen ggf. auch mehr) sich deckenden Willenserklärungen der Vertragspartner: dem Angebot (Antrag, Offerte) und der Annahme. Universität Karlsruhe (TH) 1 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Klassifizierung nach dem Regelungsgegenstand: • schuldrechtliche Verträge • sachenrechtliche Verträge • familienrechtliche Verträge • erbrechtliche Verträge • Verträge sui generis (GesellschaftsV, BankV, VersicherungsV, LeasingV, InkassoV, FactoringV, FranchiseV, TelekommunikationsV, ArbeitsV) Durch jeden dieser Verträge werden Ansprüche (§ 194 I BGB) begründet, also das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen verlangen zu können. Universität Karlsruhe (TH) 2 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester schuldrechtliche Verträge einseitig verpflichtende Zweiseitig verpflichtende Verträge: Verträge: d.h. nur eine Seite kann von der anderen Seite eine Leistung fordern (§ 241 BGB) Bsp: §§ 518 I, S. 1; 516 I BGB Universität Karlsruhe (TH) Unvollkommen zweiseitige Verträge: Nur eine Partei trifft eine den Vertrag kennzeichnende Pflicht (Bsp. §§598 ff.) Gegenseitige = synallagmatische Verträge: Beide Leistungspflichten stehen in rechtl. Abhängigkeitsverhältnis (Bsp. §§ 535 ff. BGB) 3 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Zustandekommen von Verträgen: • Zwei korrespondierende Willenserklärungen (Angebot – Annahme) • Willensübereinstimmung muss alle wesentlichen Punkte des Vertrages umfassen • Ob zwei Willenserklärungen übereinstimmen, ist im Wege der Auslegung nach §§ 157, 133 BGB zu ermitteln Universität Karlsruhe (TH) 4 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Angebot Grds. formfrei oder konkludent (Ausnahme z.B. § 313 BGB) Angebot muss adressatbezogen und inhaltlich bestimmt sein Angebot darf nicht erloschen sein (keine Ablehnung, § 146 BGB, Annahmefrist nicht abgelaufen , §§ 147-149 BGB, kein Widerruf) Angebot ist annahmefähig Universität Karlsruhe (TH) 5 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Sachverhalt: V übersendet K ein Verkaufsangebot, das um 10.00 Uhr in den Briefkasten des K geworfen wird. Noch bevor K den Brief öffnet, erklärt V dem K um 11.00 Uhr telefonisch, er wolle sein Angebot widerrufen. Ist das Angebot wirksam widerrufen? Universität Karlsruhe (TH) 6 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Lösung: Nach der Abgabe kann der Erklärende das Wirksamwerden seiner WE nur verhindern, wenn er bewirkt, dass dem Partner vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht, § 130 I 2 BGB. Zugang hier: 10.00 Uhr. Widerruf: 11.00 Uhr Zeitpunkt der Kenntnisnahme ist egal Zu spät! Angebot ist nicht widerrufen Universität Karlsruhe (TH) 7 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Annahme Annahmefähiges Angebot muss vorliegen Grds. formfrei und konkludent (Ausnahme z.B. § 313 BGB) Rechtzeitig (siehe Folien 8-11) Keine Abänderung des Angebots (siehe Folie 12) Universität Karlsruhe (TH) 8 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Auslegungsregeln für Vertragsangebot und Vertragsannahme: 1. 2. Grundregel: Die WE ist nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen, §§ 133, 157 BGB Konkretisierungen: - falsche Bezeichnung schadet nicht, wenn innerer Wille beider Parteien übereinstimmt - wichtige Kriterien sind (sofern erkennbar oder offen gelegt): Interessenlage, Geschäftszweck, Usancen Entstehungsgeschichte des Vertrages, Stellung der fraglichen Klausel im Kontext des gesamten Vertrages Universität Karlsruhe (TH) 9 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Rechtzeitigkeit der Annahme ohne Fristbestimmung durch den Antragenden: Antrag gegenüber einem Abwesenden, § 147 II BGB: • Entscheidend sind „regelmäßige Umstände“ und das „Erwartendürfen“ (= abhängig von Medium des Antragenden und von Komplexität des Geschäfts) •die Frist setzt sich zusammen aus der Zeit für die Übermittlung des Antrags, der Bearbeitungs- und Überlegungszeit sowie der Zeit für die Übermittlung der Annahme- Antrag gegenüber einem Anwesenden, § 147 I BGB: • Antrag muss sofort angenommen werden • anders als bei § 121 I BGB schadet auch ein schuldloses Zögern erklärung Universität Karlsruhe (TH) 10 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Rechtzeitigkeit der Annahme mit Fristbestimmung durch den Antragenden: Das Angebot kann nur innerhalb der gesetzten Frist angenommen werden (§ 148 BGB) Die Fristsetzung kann auch konkludent erfolgen (z.B. „Man halte sich nur für einen Zeitraum X für gebunden.“ oder: Der Antragende gibt dem Annehmenden – im Rahmen der Angebotserklärung – die Anweisung, bis zum Zeitpunkt X eine Handlung vorzunehmen, die nur in vertraglichem Kontext sinnvoll ist.“) Universität Karlsruhe (TH) 11 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Sachverhalt (Bauxit): V bot dem K am 2. 5. 10 t Bauxit zum Preis von 60.000,- Euro an. K bat sich eine Überlegungsfrist aus. V erwiderte, er halte sich an seine Offerte bis zum 31. 5. gebunden. K bestellte das Bauxit bei V schriftlich. Dieses Schreiben war – wie auch aus dem Poststempel ersichtlich – am 24. 5. zur Post gegeben worden. Es ging jedoch infolge einer ungeklärten Verzögerung auf dem Postwege erst am 5. 6. bei V ein. Nun erklärte V dem K, er könne wegen der rasch gestiegenen Weltmarktpreise allenfalls für 70.000,- Euro liefern. Mit diesem Preis war K nicht einverstanden. Kann K von V die Lieferung für 60.000,- Euro fordern? Universität Karlsruhe (TH) 12 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Lösung (Bauxit): Anspruch K ./. V auf Lieferung gem. § 433 I BGB: Voraussetzung: Kaufvertrag K-V 1. Angebot des V (+) 2. Annahme durch K: grds. verspätet, § 148 BGB, hier aber § 149 BGB: - rechtzeitige Absendung der Annahmeerklärung - verspäteter Zugang wegen unregelmäßiger Beförderung - Erkennbarkeit für den Empfänger - Keine Anzeige der Verspätung Kaufvertrag (+), Anspruch K gegen V (+) Universität Karlsruhe (TH) 13 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Sachverhalt (der Computerkauf): K sieht im Computergeschäft des V einen Computer, der mit 999,Euro ausgezeichnet ist. K erklärt V: „Ich kaufe den Computer.“ V erwidert, der Computer sei falsch ausgezeichnet und koste 1.100,Euro. K ist empört. V sagt, K könne es sich bis zum Freitag überlegen, ob er den Computer für 1.100,- Euro wolle. Am Donnerstag schreibt K an V, er wolle den Computer kaufen. Er wirft den Brief noch am selben Tag in den Briefkasten, übersieht jedoch, dass dieser erst wieder am Freitag geleert wird. Der Brief kommt erst am Samstagmorgen bei V an. 1. Kann K von V Lieferung des Computers verlangen? 2. V liefert den Computer an. Kann V von K Zahlung von 1.100 Euro verlangen? Universität Karlsruhe (TH) 14 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Lösung: Der Computerkauf Frage 1: Anspruch V gegen K aus § 433 I 1 BGB: I. Angebot 1. Ausstellen des Computers im Schaufenster (-) 2. Mündliche Erklärung des K (+) II. Annahme seitens des V? §§ 150, 148 BGB (-) neues Angebot III. Annahme seitens des K? 1. Grds. (+) 2. Rechtzeitig? (-) Universität Karlsruhe (TH) 15 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag 3. § 149 BGB (-) Ergebnis: Anspruch V gegen K aus § 433 I 1 BGB (-) Frage 2: Anspruch des K gegen V aus § 433 II BGB: I. Angebot des K: § 150 I BGB (+) II. Annahme durch V: 1. Ausdrücklich (-) 2. Konkludent durch Lieferung (+) Ergebnis: Anspruch K gegen V aus § 433 II BGB (+) Universität Karlsruhe (TH) 16 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Sachverhalt (Hotelreservierung): G bestellt bei Hotelier H telefonisch ein Zimmer für das nächste Wochenende mit seiner Freundin. H vermerkt die Reservierung, benachrichtigt jedoch G weder schriftlich noch mit Fax. Ist ein Beherbergungsvertrag zustandegekommen? Universität Karlsruhe (TH) 17 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Lösung (Hotelreservierung): 1. Angebot: Bestellung durch G (+) 2. Annahme: durch Eintragung in das Gästebuch durch H (+) Annahme ist aber G nicht zugegangen! § 151 BGB: Zugang ist entbehrlich, wenn Annahmeerklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist. Universität Karlsruhe (TH) 18 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Bedeutung des § 151 S. 1 BGB: • Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden. • Dagegen muss die Annahmeerklärung als solche vorliegen. Universität Karlsruhe (TH) 19 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Sachverhalt: Der Versandbuchhändler V übersendet dem Rechtsanwalt K ein ausführliches Prospekt über einen mehrbändigen strafrechtlichen Großkommentar. Im Begleitschreiben schreibt V, sofern sich K nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen gegenteilig äußere, gehe er davon aus, K wolle den angebotenen Großkommentar erwerben. Nach 4 Wochen treffen bei K alle Bände ein mit einer Zahlungsaufforderung von 4.800,- Euro. K sendet den Kommentar zurück mit dem Vermerk, dass er nicht bezahlen werde. V meint, diese Ablehnung hätte K innerhalb der von ihm gesetzten 2Wochenfrist erklären müssen. Er besteht auf Abnahme und Bezahlung. Zu Recht? Universität Karlsruhe (TH) 20 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Anspruch V./. K gem. § 433 II BGB: 1. Kein Ausschluss gem. § 241 a I BGB, da K kein Verbraucher 2. Angebot des V (+) 3. Annahme durch K a) ausdrücklich (-) b) konkludent (-) c) durch Schweigen (-) 4. Annahmeerklärung entbehrlich, § 151 BGB? (-) Ergebnis: mangels Annahme kein Kaufvertrag Anspruch des V aus § 433 II BGB (-) Universität Karlsruhe (TH) 21 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Konsequenzen nicht rechtzeitiger Annahme: Grundsatz: Das Angebot erlischt (§ 146 BGB), also endet die Bindung nach § 130 Abs. 1 S. 1 BGB Die verspätete Annahmeerklärung gilt als neuer Antrag, § 150 Abs. 2 BGB Ausnahme: Annahme wäre unter gewöhnlichen Umständen rechtzeitig angekommen und der Adressat konnte dies erkennen. Anzeigepflicht, bei Verzögerung der Anzeige: Annahme gilt als nicht verspätet. Universität Karlsruhe (TH) 22 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Sachverhalt: K bestellt am 15. 3. einen Golf GTI beim Händler V. Auf dem Kaufantrag der K ist eingetragen: Listenpreis z.Zt. 19.900,Euro. Am 20.3. erhöht V seine Preise und bestätigt den Antrag der K mit dem Zusatz: Listenpreis 21.500, - Euro. Welcher Preis wurde vereinbart? Universität Karlsruhe (TH) 23 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Lösung: 1. Angebot durch K (+) 2. Annahme durch V - nicht deckungsgleich - Abänderung der Antrags der K § 150 II BGB: Annahmeerklärung gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag. Ergebnis: Noch ist kein Kaufvertrag zustandegekommen. Universität Karlsruhe (TH) 24 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Divergenzen zwischen Annahme und Angebot: 1. Schritt: Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Auslegungsregeln §§ 154, 155 BGB 2. Schritt: Nach § 150 II BGB gilt die abweichende Annahmeerklärung als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag Universität Karlsruhe (TH) 25 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Konsens – offener Dissens – versteckter Dissens Konsens: • Die Ergebnisse der Auslegung von Angebot und Annahme stimmen inhaltlich überein Vertragsschluss (+) • Weicht das Ergebnis der Auslegung von Angebot und Annahme vom Willen des Erklärenden ab, ist eine Anfechtung nach §§ 119 ff BGB zu prüfen. Universität Karlsruhe (TH) 26 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Konsens – offener Dissens – versteckter Dissens Dissens: Ergebnisse der Auslegung von Angebot und Annahme stimmen inhaltlich nicht überein es kommt darauf an: Dissens über Hauptpunkte des Vertrages: Vertrag ist nicht zustande gekommen Universität Karlsruhe (TH) Dissens über Nebenpunkte des Vertrages: Offener Dissens: § 154 Vertrag (+) versteckter Dissens: § 155 Vertrag (-) 27 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Sachverhalt: Frau K entdeckt im Schaufenster des Schuhgeschäfts V ein Paar Schuhe für 98,- Euro. K probiert sie und sagt zu V: „Sie passen, ich nehme sie für 98,- Euro.“ V weist aber auf den Karton, auf dem als Preis 198,- Euro angebracht sind. V stellt nun fest, dass der Preis im Schaufenster falsch ausgezeichnet war. K besteht auf den Preis von 98,- Euro. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Universität Karlsruhe (TH) 28 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Lösung: KaufV setzt Antrag mit einer sich deckenden Annahme voraus. 1. 2. Antrag: - Schaufensterauslage (-) - Erklärung von K „die nehme ich“: (+) Annahme: V besteht auf Preis von 198,- Euro offener Dissens über wesentliches Element eines KaufV Kein Kaufvertrag zustande gekommen Universität Karlsruhe (TH) 29 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Ergänzende Vertragsauslegung: • Rechtsgrundlage: §§ 133, 157 BGB • Anwendungsfeld: Im Zuge der Vertragsdurchführung stellt sich heraus, dass die Parteien einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, oder dass ein solcher später entstanden ist. Vertrag weist eine Lücke auf. • Hypothetischer Parteiwille ist zu ermitteln: was hätten die Parteien vereinbart, wenn sie sich der Lücke bei Vertragsschluss bewusst gewesen wären Interessenlage; Vertragslogik keine Verschiebung der vertraglichen Risikoallokation und der Preisbestimmung Universität Karlsruhe (TH) 30 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Einbeziehung von AGB, § 305 II BGB Vertragsbestandteil nur, wenn: ausdrücklicher Hinweis Verschaffung von Kenntnismöglichkeit Einverständnis mit Geltung Wenn (-) AGB nicht Vertragsinhalt es gilt BGB Wenn (+) Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB (siehe nächste Folie) Universität Karlsruhe (TH) 31 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Inhaltskontrolle von AGB: AGB sind unwirksam generell enumerativ Generalklausel, § 307 BGB Unvereinbar mit wesentlichen Grundgedanken gesetzlicher Regelungen Einschränkung wesentlicher Rechte oder Pflichten und Gefährdung der Erreichung Des Vertragszwecks Universität Karlsruhe (TH) Katalog verbotener Klauseln, §§ 308, 309 BGB(beachte §310 I BGB) mit ohne richterliche Wertungsmöglichkeit 32 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Sachverhalt: Kaufmann K bestellt bei dem Unternehmen U für seinen Betrieb 20 Feuerlöscher unter Bezugnahme auf die Geschäftsbedingungen des U. Diese sehen u.a. einen 10jährigen Wartungsvertrag vor. K lehnt die Wartung durch U ab. Hat U einen Anspruch auf Durchführung der Wartung? Universität Karlsruhe (TH) 33 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Lösung: Anspruch des U dann gegeben, wenn AGB-Klausel Vertragsbestandteil des KaufV ist. § 305 c I BGB: überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil Klausel ist nicht einbezogen, § 306 I, II BGB U hat keinen Anspruch auf Durchführung der Wartung Universität Karlsruhe (TH) 34 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Sachverhalt: R kauft am 15. 4. Für 5.000,- Euro bei der Fa D ein Motorrad. Im Kaufvertrag wird als Liefertermin der 1. 7. handschriftlich vereinbart. In den AGB des D, welche Vertragsgegenstand werde, steht: „Liefertermine sind unverbindlich“. Wann ist die Lieferung fällig? Universität Karlsruhe (TH) 35 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester Der Vertrag Lösung: Gem. § 305 b BGB haben individuell vereinbarte Vertragsregelungen Vorrang vor AGB-Klauseln Fälligkeit am 1. 7. Universität Karlsruhe (TH) 36 BGB für Anfänger, Prof. Dr. iur. Peter Sester