Geplante Schutzgebietsausweisung FFH 71 „Ilmenau mit Nebenbächen“, Teilgebiet „Kiehnmoor - Brambosteler Moor“ Foto: BMS 2003 Landkreis Uelzen, Umweltamt 1. Hintergründe und Grundlagen Wozu soll die Veranstaltung dienen? Sie soll 1. gesetzliche und fachliche Hintergründe und Grundlagen des Ausweisungsprozesses erklären, 2. auf wahrscheinliche und potentielle Verordnungshinweise aufmerksam machen und den Verfahrensablauf erläutern, 3. dazu dienen, zusammen zu überlegen, wie die gesetzlich festgelegten Aufgaben erfüllt werden und nächste gemeinsame Schritte in die Wege geleitet werden können (Gründung eines Arbeitskreises, der das Verfahren begleitet) Glockenheide-Anmoor (MZE §), FFH-LRT 4010, Erhaltungszustand „A“ Kiehnmoor, Quelle: BMS 2002 Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen Natura 2000 Europäisches Lebensraum-Netz, das die Europäische Union im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten einrichten will. Das Netz ist ein Beitrag zur Umsetzung des internationalen "Übereinkommens über die Biologische Vielfalt", das auch als „Rio-Erklärung“ von 1992 bekannt ist. Rechtsgrundlagen: EU-Vogelschutzrichtlinie, Schutz aller wild lebenden europäischen Vogelarten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU, Erhalt von aus europäischer Sicht besonders schutzwürdigen Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten Die dauerhafte Sicherung von Gebieten mit bedeutsamen Vorkommen dieser Lebensräume und Arten steht im Mittelpunkt. Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen Was sind die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde? Die dauerhafte Sicherung der ausgewählten Gebiete liegt in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten und muss durch nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist das eine Aufgabe der Naturschutzbehörden der Bundesländer. seit 2008: Untere Naturschutzbehörden in Niedersachsen für die Sicherung und Entwicklung der Natura-2000 Gebiete zuständig. Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 2. Verordnung und Verfahrensablauf 2 existierende NSG-Verordnungen • Brambosteler Moor: 1988 • Kiehnmoor: 1990 Verordnungsinhalte beider Gebiete sind ohne inhaltlichen Bezug zu den Vorgaben der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie. 1996 Gebiet nach Brüssel gemeldet Anpassung der bestehenden NSG-Verordnungen an die Vorgaben der FFH-Richtlinie erforderlich. (Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992, FFH-Richtlinie in Verbindung mit § 32 Abs. 2 BNatSchG) Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 ca. 550 ha Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen Übertragung der Zuständigkeit Problem: Das neu geplante NSG liegt in drei Landkreisen. Raschere Bearbeitung, wenn Hauptzuständigkeit in einer Hand liegt. 27.01.2014 Heidekreis hat keine Bedenken gegen die Übernahmen 11.03.2015 Kreistag des Landkreises Celle durch die Verwaltung d. Landkreises Celle über die Übernahme informiert Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit beim Umweltministerium ist gestellt. Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen Allgemeine Erhaltungsziele für das FFH Gebiet 71 • Erhaltung und Entwicklung des von natürlicher Fließgewässerdynamik geprägten, vernetzten Fließgewässerkomplexes der z. T. stark mäandrierenden Ilmenau mit ihren Nebenbächen und Zuflüssen sowie ihren von hohem Grundwasserstand und zeitweiligen Überflutungen geprägten Niederungen und Auen mit Klein- und Stillgewässern, • Erhaltung und Entwicklung niederungstypischer naturnaher Erlen- und Birkenbruch-, ErlenEschen- und Traubenkirschen-Erlenwälder sowie Kiefern-Birken-Moorwälder, • Erhaltung und Entwicklung naturnaher Eichen-Hainbuchenwälder, Buchen- und Eichenmischwälder in den Talrand- und Übergangsbereichen zur trockenen Geest, • Erhaltung und Entwicklung kleinflächiger feuchter Heide- und Moorgesellschaften sowie kleinflächiger offener Sandheiden, • Erhaltung und Entwicklung Bach begleitender, in der Ilmenauniederung auch großflächiger Röhrichte, Hochstaudenfluren, Rieder und Sümpfe, • Erhaltung und Entwicklung artenreicher Feucht- und Nasswiesen sowie mesophilen Grünlandes, • Erhaltung und Entwicklung der ökologisch durchgängigen naturnahen Fließgewässer als Lebensraum insbesondere von Fluss-, Meer- und Bachneunauge, Groppe, Flussperl- und Bachmuschel, Grüner Keiljungfer, Fischotter und zahlreichen Vogelarten der EUVogelschutzrichtlinie. Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen Allgemeine Erhaltungsziele für das V38 • • • • • • • • • Erhalt der offenen Heidebereiche sowie kleinflächiger offener Sandheiden, Erhalt und Entwicklung des großräumigen Biotopkomplexes halboffener Landschaften trocken-warmer Standorte sowie beruhigter Waldgebiete als Teil eines Verbundes mit den ähnlich strukturierten Gebieten der Lüneburger Heide sowie den Truppenübungsplätzen Bergen-Hohne und Munster als großräumiger Verbreitungsschwerpunkt der charakteristischen Brutvögel, insbesondere des Birkhuhns Erhalt und Entwicklung strukturreicher und lichter Waldränder Erhalt der Hoch- und Zwischenmoorreste im Brambosteler Moor und Kiehnmoor. Erhaltung und Entwicklung artenreicher Feucht- und Nasswiesen sowie mesophilen Grünlandes Erhalt der trocken-warmen, auch kleinflächigeren Offenbereiche mit ihren jungen Sukzessionsstadien Erhaltung und Entwicklung stabiler und reproduktionsfähiger Brutpopulationen Erhalt beruhigter Lebensräume durch Besucherlenkung Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen FFH-Lebensraumtypen im Mittleren Gerdautal 3160 3260 4010 4030 6230* 6410 6431 6510 7170* 7120 7140 7150 9190 91D0* 91E0* Dystrophe Stillgewässer Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Feuchte Heiden mit Glockenheide Trockene Heiden Artenreiche Borstgrasrasen Pfeifengraswiesen Feuchte Hochstaudenfluren Magere Flachland-Mähwiesen Lebende Hochmoore Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore Übergangs- und Schwingrasenmoore Torfmoos-Schlenken mit Schnabelried-Gesellschaften Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche Moorwälder Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen FFH-Lebensraumtypen 4030 (31,3 ha) Trockene Heiden 6431 (0,2 ha) Feuchte Hochstaudenfluren 6510 (59,1 ha) Magere Flachland-Mähwiesen Quelle Fotos: O. v. Drachenfels, Erhaltungsziele, NLKWN Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen FFH-Lebensraumtypen 6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden • Erhaltung/ Förderung arten- und strukturreicher, überwiegend gehölzfreier Borstgras-Rasen (teilweise auch mit alten Baumgruppen oder Wacholderbeständen) auf nährstoffarmen, trocken bis feuchten Standorten einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten. Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen FFH-Lebensraumtypen 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (18,4 ha) Wollgras-Torfmoos-Schwingrasen (MWS §) im Verlandungsbereich eines dystrophen Teiches, Erhaltungszustand „B“, BMS 2003 Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen Erhaltungsziele - Beispiel 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore • Erhaltung/Förderung von naturnahen, waldfreien Übergangs- und Schwingrasenmooren, u. a. mit torfmoosreichen Seggen- und Wollgras-Rieden • auf sehr nassen, nährstoffarmen Standorten, meist im Komplex mit nährstoffarmen Stillgewässern und anderen Moortypen, einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten. Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen FFH-Lebensraumtypen 91D0* Moorwälder (26 ha) 91E0* (43 ha) Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Quelle Fotos: O. v. Drachenfels, Erhaltungsziele, NLKWN Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen Erhaltungsziele - Beispiel 91E0* Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Erhaltung/ Förderung naturnaher, feuchter bis nasser Erlen-, Eschen- und Weidenwälder aller Altersstufen in Quellbereichen, an Bächen und Flüssen • mit einem naturnahen Wasserhaushalt, • standortgerechten, autochthonen Baumarten, • einem hohen Anteil an Alt- und Totholz, Höhlenbäumen • spezifischen Habitatstrukturen (Flutrinnen, Tümpel, Verlichtungen) einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen Tierarten des Anhange II der FFH-Richtlinie Fischotter (Lutra lutra) Bachneunauge (Lampetra planeri) Groppe (Cottus gobio) Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) Bachmuschel (Unio crassus) Quelle Fotos NLWKN Erhaltungsziele, Damschen, Edler (2), Podlouky, Lucker, Altmüller (2) Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen Erhaltungsziele - Beispiel Fischotter (Lutra lutra) Erhaltung/Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population der Art • U. a. Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer und Auen (natürliche Gewässerdynamik mit strukturreichen Gewässerrändern, Weichund Hartholzauen(bereichen) an Fließgewässern, hohe Gewässergüte). • Förderung der Wandermöglichkeit des Fischotters entlang von Fließgewässern (z.B. Bermen, Umfluter) Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen Erhaltungsziele - Beispiel Bachneunauge (Lampetra planeri) Erhalt/ Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population der Art • durchgängige, unbegradigte, sauerstoffreiche und sommerkühle Fließgewässer (kleine Flüsse, Bäche; Gewässergüte bis II); • Laich- und Aufwuchshabitate mit vielfältigen Sedimentstrukturen und Unterwasservegetation (kiesige und sandige, flache Abschnitte mit mittelstarker Strömung) • sowie naturraumtypischer Fischbiozönose Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen Vogelschutzrichtlinie 1. Wertbestimmende Vogelarten: Birkhuhn (Tetrao tetrix) Kranich (Grus grus) Heidelerche (Lullula arborea) Brachpieper (Anthus campestris) 2. Wertbestimmende Zugvogelarten nach Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie: Raubwürger (Lanius excubitor) 3. Weitere im Standarddatenbogen genannte Vogelarten: Krickente (Anas crecca), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Wachtel (Coturnix coturnix), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Baumfalke (Falco subbuteo), Bekassine (Gallinago gallinago), Wendehals (Jynx torquilla), Neuntöter (Lanius collurio), Schafstelze (Motacilla flava), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe), Pirol (Oriolus oriolus), Wespenbussard (Pernis apivorus), Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Schwarzkehlchen (Saxicola torquata), Waldschnepfe (Scolopax rusticola), Waldwasserläufer (Tringa ochropus), Kiebitz (Vanellus vanellus) Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen Erhaltungsziele – Beispiel Birkhuhn (Tetrao tetrix) • Erhaltung bzw. Entwicklung naturnaher Moor- und Heidegebiete mit strukturund artenreichen Randbereichen und Übergängen zu angrenzenden Waldgebieten • Rückwandlung geeigneter Waldgebiete im Übergang zu Moor- und Heidegebieten in (halb-) offenen Flächen • Erhalt und Entwicklung des halboffenen, niedrigwüchsigen Geländes für die Gemeinschaftsbalz, lockere Baumbestände als Schlafplatz, einer reichen Kraut- und Strauchschicht für die Nahrungssuche sowie im Winter Birkenknospen • Rücknahme von Strukturen, die zu einer Förderung von Beutegreifern führen • Beruhigung in den Hauptaktionsräumen der Art während des ganzen Jahres Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 1. Hintergründe und Grundlagen Aktualisierung der Erhaltungsziele Derzeit werden vom NLWKN die Erhaltungsziele aktualisiert. • Ende der Woche Ergebnisse vom NLWKN Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 Biotoptypen nach v. Drachenfels Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 FFH-Lebensraumtypen Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 Erhaltungszustände der FFH-LRT A = sehr gut (grün), B = gut (blau), C = schlechtLandkreis (rot), E Uelzen, = Entwicklungsflächen (rosa) Eimke, 21.04.2015 Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 2. Verordnung und Verfahrensablauf Aufbau einer Schutzgebietsverordnung Rechtsform, i. d. R. durch Regierung oder Verwaltungsstelle erlassen Verordnungen = Gesetze im materiellem Sinne Materielles Gesetz = generell-abstrakte Regelung mit Außenwirkung Mögliche Gliederung einer Verordnung: § 1 Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet § 2 Schutzgegenstand und Schutzzweck § 3 Verbote § 4 Freistellungen/Zulässige Handlungen § 5 Befreiungen § 6 Verstöße § 7 Inkrafttreten Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 2. Verordnung und Verfahrensablauf Beispiele für Verbote in der zu erstellenden Verordnung • Nach § 23 Abs. 2 BNatSchG sind im NSG aller Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile o. zu einer nachhaltigen Störung führen können. • § 33 BNatSchG weist auf Natura 2000-Gebiete hin. • § 16 Abs. 2 NAGBNatschG: NSG außerhalb der Wege nicht betreten werden (Aufgabe für Arbeitskreis: Ausnahmen angeben und suchen) • darüber hinaus, z. B. : • Hunde frei oder an einer Leine, die länger als 2,50 m ist, laufen zu lassen • organisierte Veranstaltungen ohne Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde durchzuführen • in die bestehenden Verhältnisse im Wasserhaushalt in der Art einzugreifen, dass es zu einer zusätzlichen Entwässerung des Schutzgebietes oder von Teilflächen kommen kann, ....... Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 2. Verordnung und Verfahrensablauf Freistellungen - Beispiele (3) Freigestellt ist die natur- und landschaftsverträgliche landwirtschaftliche Bodennutzung auf den in der maßgeblichen Karte dargestellten Flächen nach guter fachlicher Praxis gemäß § 5 Abs. 2 BNatSchG sowie nach folgenden Vorgaben: 1. die Nutzung rechtmäßig bestehender und in der in der maßgeblichen Karte senkrecht schraffiert dargestellten Ackerflächen, 2. die Umwandlung von Acker in Grünland und die anschließende Nutzung gem. Nummer 3, 3. die Nutzung der in der maßgeblichen Karte waagerecht schraffiert dargestellten Grünlandflächen a) ohne den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln b) ohne Veränderung des Bodenreliefs insbesondere durch Verfüllen von Bodensenken, -mulden und -rinnen und durch Einebnung und Planierung c) ohne Ausbringung von Kot aus der Geflügelhaltung d) ohne Umwandlung von Grünland in Acker e) ohne Grünlanderneuerung f) ....... g) ....... Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 2. Verordnung und Verfahrensablauf Freistellungen - Beispiele (4) Freigestellt ist die natur- und landschaftsverträgliche Forstwirtschaft im Wald im Sinne des § 11 NWaldLG, § 5 Abs. 3 BNatSchG auf Flächen, die 1. nach dem Ergebnis der Basiserfassung keinen FFH-Lebensraumtypen darstellen, und nach folgenden aus dem Schutzzweck hergeleiteten Vorgaben: a) einschließlich der Errichtung und Unterhaltung von Zäunen und Gattern, b) ohne Änderung des Wasserhaushalts. c) den Holzeinschlag und die Pflege mit dauerhafter Belassung von mindestens einem Stück stehendem oder liegendem starkem Totholz je angefangenem ha Waldfläche, d) den Holzeinschlag und die Pflege mit dauerhafter Markierung und Belassung aller Horst- und Höhlenbäume, e) den Holzeinschlag in standortheimisch bestockten Beständen mit Kahlschlag größer 0,5 ha nach vorheriger Anzeige vier Wochen vor Durchführung bzw. größer 1,0 ha mit Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde, Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 2. Verordnung und Verfahrensablauf Erschwernisausgleich im Grünland ab 01.01.2010 Naturschutzgebiet: LÜ 190 Kiehnmoor Spalte A,B ... Zeile a, b ... A1 A2 Punktwerte einzelner Erschwernisse (§ 4 Buchst. a) der NSG VO Moor a b keine maschinelle Bodenbearbeitung vom 01. März bis 15. Juni keine maschinelle Bodenbearbeitung vom 01. März bis 30. Juni F G H I J K L M N X Max. 2 Max. 2 Mahd max. Düngung Keine PorKeine Mähen nach Mähen nach keine organ. Weidetiere Weidetiere zweimal max. 80 tions- und Düngung dem 30.06. dem 15.06. Düngung bis 30.06. bis 21.06. pro Jahr kg N/ha/a umtriebsweide Erschwernis x Moorböden Mineralböden 7 3 8 4 Abweichende Punktwerte bei Kombination mit kompensatorisch wirkenden Auflagen Eintrag Punkte 6 c keine Grünlanderneuerung x 8 3 8 d keine chemischen Pflanzenschutzmittel x 2 2 2 e1 Keine Umwandlung von Grünland in Ackerland x 0 2* 0 e2 Keine Einebnung oder keine Planierung x 3 0 3 f Keine Düngung g Max. 2 Weidetiere/ha 01. Januar bis 30. Juni h i 20 x 19 4 Max. 2 Weidetiere/ha 01. Januar bis 21. Juni 17 3 0 Keine Mahd 1. Januar bis 30. Juni 25 5 0 0 j Mahd max. zweimal im Jahr 20 0 0 0 0 k Düngung max. 80 kg N/ha/Jahr x 13 0 0 0 0 0 l Keine Mahd 1. Januar bis 15. Juni x 11 2 0 0 0 3 3 m Keine Portions- und Umtriebsweide 9 0 3 4 3 0 6 5 n keine organische Düngung x 3 0 3 3 3 3 3 3 3 o Mahd - einseitig - von innen nach außen oder - 2,5 m Randstreifen ohne Mahd vom 01. Januar bis 31. Juli an einer Längsseite x 4 3 4 4 4 4 4 4 4 19 0 3 4 3 44 484 ha privates Grünland, Finanzbedarf in €: Bemerkungen zu den Auflagen der Schutzgebietsverordnung: zu a: ohne Walzen und Schleppen vom 15.03. - 15.06. zu c: Beseitigung von Wildschäden erlaubt zu e1: Punktwert gilt nicht, wenn es sich um erosionsgefährdete Hänge, Überschwemmungsgebiete oder Standorte mit hohemGrundwasserstand handelt(§5Abs.2 BNatSchG) zu g: max. 2 Stück Rindvieh/ ha ganzjährig, oder: Beweidung mit Schafen außer in der Zeit vom 15.03. - 15.07. zu k: max. 60 kg N/ha/a zu n: ohne Gülle, Jauche und Geflügelmist zu o: unter Abfuhr des Mähgutes, ausgemähte Disteln und Brennesseln können liegen bleiben weitere: 22 bis 46 Punkte können erreicht werden 0 Summe der Punkte aller Auflagen: Auflagenkombination gilt für Bsp. NSG Kiehnmoor ohne Anlage von Silage- und Futtermitteln Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 pro Punkt 11 Euro je ha und Jahr 2. Verordnung und Verfahrensablauf Besondere Fragen • Behandlung der Grünlandflächen (Anpassung der Nutzungsvorgaben?) • Behandlung von Borstgrasrasen und Heiden • Erschwernisausgleich im Wald (Erlass MU?) Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 2. Verordnung und Verfahrensablauf Vorverfahren 1. gebietsbezogenes Vorgespräch mit den zuständigen Gemeinden und Samtgemeinden, ggf. auch TÖB 2. erste öffentliche Informationsveranstaltung (Abendveranstaltung im betreffenden Gebiet) mit schriftlicher Einladung der TÖB, Naturschutzverbände, Flächeneigentümer sowie Pressemitteilung und Aushang durch die Gemeinden 3. Bildung eines Arbeitskreises 4. sukzessive Aufstellung eines Verordnungsentwurfes, Regelungen werden im Arbeitskreis besprochen und ggf. modifiziert, maximaler Konsens aller Interessen beabsichtigt, 5. Vorstellung des Verordnungs-Vorentwurfes im Umweltausschuss und Information über die Durchführung des Beteiligungsverfahrens 6. Zweite öffentliche Informationsveranstaltung (Vorstellung des Verordnungs-Vorentwurfes, Information über das bevorstehende offizielle Verfahren) Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 2. Verordnung und Verfahrensablauf Gründung eines Arbeitskreises Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Eigentümer, Naturschutzverbände, Naturschutzbeauftragter, Nds. Landesforsten, Forstamt der Landwirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, einzelne Landwirte, Bauernverband, nds. Landvolk, Angler, Jäger, Gemeindevertreter, weitere Vereinigungen (Tourismus?) Termin 1. Arbeitskreissitzung? Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015 2. Verordnung und Verfahrensablauf offizielles Verfahren 7. Parallele Durchführung der TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung, offizielle Veröffentlichung des Verordnungsentwurfes, mindestens 1 Monat lang öffentliche Auslegung in betroffenen Gemeinden aller drei Landkreise 8. Auswertung der Einwendungen und Stellungnahmen sowie Überarbeitung des Entwurfes (ggf. Information des Arbeitskreises bei größerem Änderungsbedarf) 9. Erstellung der Beratungsunterlagen (Vorlage/Verordnungsentwurf/ tabellarische Übersicht der Stellungnahmen und Einwendungen) 10.Beratung des Verordnungsentwurfes im UA, KA und KT, Beschlussfassung im KT in allen drei Landkreisen 11. Öffentliche Bekanntgabe der Verordnung im Amtsblatt und Information des Arbeitskreises Landkreis Uelzen, Eimke, 21.04.2015