Die Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime von Britta Horstmann 1 Gliederung 1. 1.1 1.2 Derzeitige Verpflichtungen der Vertragsparteien im Klimaregime Welche Verpflichtungen übernehmen alle Staaten? Zusätzliche Verpflichtungen für Annex I und II Staaten 2. Prinzipien und Kriterien für die Übernahme von derzeitigen Verpflichtungen 2.1 Warum zählen einige dieser Verpflichtungen nur für Annex I und II Staaten? 2.2 Was sind die Zuordnungskriterien für Annex I und Non-Annex I Staaten ? 2.3 Was sind die Kriterien für die Verteilung von Lasten und Emissionsreduktionszielen? 3. Die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime 3.1 Voraussetzungen für die stärkere Einbeziehung von Entwicklungsländern 3.1.1 Erfüllung der Vorleistungspflicht 3.1.2 Teilnahme der USA am Kyoto-Protokoll 3.1.3 Verbindung von Klimaschutz und Entwicklungsmöglichkeiten 3.2 Offene Fragen hinsichtlich der zweiten Verpflichtungsperiode 2 Verpflichtungen aller Vertragsparteien Artikel 4.1, UNFCCC • Erstellung und Veröffentlichung einer nationalen Treibhausgasinventur • Erstellung und Umsetzung von Programmen mit Maßnahmen zur Abschwächung der Klimaänderungen • Entwicklung, Anwendung, Verbreitung und Weitergabe von Technologien, Methoden und Verfahren zur Bekämpfung von THG Annex I Länder Non-Annex I Länder • Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Bewahrung von Senken und Speichern aller Treibhausgase • Kooperation bei der Vorbereitung für Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels • Integration von Fragen des Klimawandels in Politik und Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt • Förderung und Kooperation bei klimarelevanten Forschungsfragen • Zusammenarbeit und Austausch von klimarelevanten Informationen • Bildung, Ausbildung und öffentliches Bewußtsein auf dem Gebiet der Klimaänderung fördern, NROs beteiligen • Vertragsparteien Informationen über die Durchführung des Übereinkommens zuleiten (vgl. Art. 12) 3 Zusätzliche Verpflichtungen der Annex I und II Staaten Annex I Länder 5,2 % Treibhausgasreduktion (Kyoto-Protokoll) - adaptation fund Finanzielle Versprechen (Bonner Erklärung) : - special climate change fund - least developed countries fund Finanzielle Verpflichtungen: Annex II Länder • vereinbarte Zusatzkosten für die Umsetzung der Verpflichtungen der Non-Annex I Länder • vereinbarte volle Kosten für die Nationalberichte (UNFCCC: 4.3, KP: 11.2) • ein Prozentteil der Transaktionskosten des CDM geht in den adaptation fund 4 Prinzipien und Kriterien für die Übernahme von Verpflichtungen Warum zählen einige dieser Verpflichtungen nur für Annex I und II Staaten? Art. 3, UNFCCC • Prinzip der Gerechtigkeit zum Wohl heutiger und zukünftiger Generationen • Gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortung; Vorleistungspflicht der Industrieländer • Spezielle Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer berücksichtigen • Vorsorgeprinzip • Recht auf nachhaltige Entwicklung • Zusammenarbeit für ein tragfähiges und offenes int. Wirtschaftssystem 5 Was sind die Zuordnungskriterien für Annex I und Non-Annex I Staaten ? Non-Annex I Länder Annex I Länder Liechtenstein; Monaco, Türkei Annex II (OECD, 1992) Australien, EG, Island, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA EU Belgien Irland Dänemark Italien Deutschland Luxemburg Finnland Niederlande Frankreich Österreich Griechenland Portugal Großbritannien Spanien Schweden Transformationsländer Russische Föderation EU Anwärter Weißrußland Kroatien Bulgarien Kasachstan Estland Ukraine Lettland Litauen Rumänien Slovenien Tschechien Ungarn Polen Slowakei Südkorea, Mexiko Israel G 77 / China OPEC AOSIS Least Developed Countries Zentralasien 6 Was sind die Kriterien für die Verteilung von Lasten und Emissionsreduktionszielen? EQUITY procedural equity • Verhandlungsbasis • bottom up consequential equity • keines der Prinzipien ist operationalisiert worden => Aufteilung der Lasten nach politischen Gruppierungen 7 Die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime - Voraussetzungen 1. Erfüllung der Vorleistungspflicht der Annex I Länder Beitrag zur globalen Erwärmung CO2 Emissionen 1900-1999 Quelle: WRI; eigene Darstellung 8 2. Teilnahme der USA am Kyoto-Protokoll 9 3. Verbindung von Klimaschutz und Entwicklungsmöglichkeiten 10 Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der System der Verantwortungsübernahme Entwicklungsländer • Wie wird das übergeordnete Klimaschutz Ziel der Konvention definiert? • Fähigkeit, dazu beizutragen? • wie kann das Verursacherprinzip (besser) umgesetzt werden? Artikel 2, UNFCCC mitigation adaptation • wer soll warum welche Maßnahme finanzieren und wieviel? • wer soll warum Gelder bekommen, für was und wieviel? • wie soll das Verhältnis von mitigation und adaptation Maßnahmen aussehen? • wie können nationalstaatliche Interessen u. Bedürfnisse mit globalen Erfordernissen des Klimaschutzes bestmöglich u. im Sinne der Nachhaltigkeit in Einklang gebracht werden? (Problemfall:Gruppe G77+China) • welche neuen politischen Allianzen sind hierfür notwendig? 11 Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer mitigation • welche Entwicklungsländer sollen Verpflichtungen übernehmen? • welche Kriterien werden für weitere Verpflichtungen/ Maßnahmen angelegt? • welche Kriterien werden für die Errechnung des Reduktionszieles angelegt? => soll der Kyoto Ansatz fortgeführt werden? => welche alternativen Kriterien gibt es? (Pro-Kopf Emissionen, Sektoransatz, Energieintensität etc.) • auf welche Gase soll sich das Reduktionsziel beziehen? • soll zwischen „Luxus-“ und „Überlebensemissionen“ unterschieden werden? • in welchem Zeitraum sollen Emissionen reduziert werden? • sollen flexible Mechanismen erlaubt werden? • wie soll die Erfüllungskontrolle aussehen? 12 Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer adaptation • wie sehen Maßnahmen und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel aus? • wie können Entwicklungsländer hinsichtlich ihrer Anfälligkeit (Vulnerabilität) gegenüber dem Klimawandel unterschieden werden (Indikatoren? Kriterien?) • welche Rolle kann ein Versicherungssystem spielen? • wer übernimmt die Kosten für entstandene Schäden durch den Klimawandel? 13 Weitere Informationen: www.klimaausbadekampagne.de oder bei: Britta Horstmann Germanwatch Kaiserstr. 201 53113 Bonn [email protected] Dieses Projekt wird gefördert vom 14 GERMANWATCH e.V. Ziel: Strukturen im "Norden" verändern, um Lebensbedingungen der Menschen Politik braucht im "Süden" zu verbessern Weitblick! • 1991 gegründet • ca. 500 Mitglieder • 15 MitarbeiterInnen in Büros in Bonn und Berlin • Arbeitsschwerpunkte: – RioKonkret: Klimaschutz und -verantwortung, Emissionshandel, Verkehr, nachhaltiges Investment – TradeWatch: Ernährungssicherung, Agrarhandel und Leitsätze für multinationale Unternehmen – Entwicklungspolitik: Informations- und Lobbyarbeit in der "klassischen" Entwicklungszusammenarbeit und globalen Strukturpolitik 15 Sie fanden diesen Foliensatz interessant und hilfreich? Wir haben ihn unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sind jedoch für unsere weitere Arbeit auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Spendenkonto 32 123 00 Bank für Sozialwirtschaft AG BLZ 100 205 00 Infos zur Mitgliedschaft: www.germanwatch.org 16