Foliensatz ohne Begleittext

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Die Einbeziehung der
Entwicklungsländer
in das Klimaregime
von Britta Horstmann
1
Gliederung
1.
1.1
1.2
Derzeitige Verpflichtungen der Vertragsparteien im Klimaregime
Welche Verpflichtungen übernehmen alle Staaten?
Zusätzliche Verpflichtungen für Annex I und II Staaten
2.
Prinzipien und Kriterien für die Übernahme von derzeitigen Verpflichtungen
2.1
Warum zählen einige dieser Verpflichtungen nur für Annex I und II Staaten?
2.2
Was sind die Zuordnungskriterien für Annex I und Non-Annex I Staaten ?
2.3
Was sind die Kriterien für die Verteilung von Lasten und
Emissionsreduktionszielen?
3.
Die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime
3.1
Voraussetzungen für die stärkere Einbeziehung von Entwicklungsländern
3.1.1
Erfüllung der Vorleistungspflicht
3.1.2
Teilnahme der USA am Kyoto-Protokoll
3.1.3
Verbindung von Klimaschutz und Entwicklungsmöglichkeiten
3.2
Offene Fragen hinsichtlich der zweiten Verpflichtungsperiode
2
Verpflichtungen aller Vertragsparteien
Artikel 4.1, UNFCCC
• Erstellung und Veröffentlichung einer nationalen
Treibhausgasinventur
• Erstellung und Umsetzung von Programmen mit Maßnahmen zur
Abschwächung der Klimaänderungen
• Entwicklung, Anwendung, Verbreitung und Weitergabe von
Technologien, Methoden und Verfahren zur Bekämpfung von THG
Annex I Länder
Non-Annex I Länder
• Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Bewahrung von
Senken und Speichern aller Treibhausgase
• Kooperation bei der Vorbereitung für Anpassungsmaßnahmen an die
Folgen des Klimawandels
• Integration von Fragen des Klimawandels in Politik und Maßnahmen
in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt
• Förderung und Kooperation bei klimarelevanten Forschungsfragen
• Zusammenarbeit und Austausch von klimarelevanten Informationen
• Bildung, Ausbildung und öffentliches Bewußtsein auf dem Gebiet der
Klimaänderung fördern, NROs beteiligen
• Vertragsparteien Informationen über die Durchführung des
Übereinkommens zuleiten (vgl. Art. 12)
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Zusätzliche Verpflichtungen der Annex I und II Staaten
Annex I Länder
5,2 % Treibhausgasreduktion (Kyoto-Protokoll)
- adaptation fund
Finanzielle Versprechen
(Bonner Erklärung) :
- special climate change fund
- least developed countries fund
Finanzielle Verpflichtungen:
Annex II Länder
• vereinbarte Zusatzkosten für die Umsetzung
der Verpflichtungen der Non-Annex I Länder
• vereinbarte volle Kosten für die
Nationalberichte (UNFCCC: 4.3, KP: 11.2)
• ein Prozentteil der Transaktionskosten des
CDM geht in den adaptation fund
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Prinzipien und Kriterien für die Übernahme von
Verpflichtungen
Warum zählen einige dieser Verpflichtungen nur für Annex I und II Staaten?
Art. 3, UNFCCC
• Prinzip der Gerechtigkeit zum Wohl heutiger und
zukünftiger Generationen
• Gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortung;
Vorleistungspflicht der Industrieländer
• Spezielle Bedürfnisse und Gegebenheiten der
Entwicklungsländer berücksichtigen
• Vorsorgeprinzip
• Recht auf nachhaltige Entwicklung
• Zusammenarbeit für ein tragfähiges und offenes int.
Wirtschaftssystem
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Was sind die Zuordnungskriterien für
Annex I und Non-Annex I Staaten ?
Non-Annex I
Länder
Annex I Länder
Liechtenstein; Monaco, Türkei
Annex II (OECD, 1992)
Australien, EG, Island, Japan, Kanada,
Luxemburg, Neuseeland, Norwegen,
Schweiz, USA
EU
Belgien
Irland
Dänemark
Italien
Deutschland
Luxemburg
Finnland
Niederlande
Frankreich
Österreich
Griechenland
Portugal
Großbritannien
Spanien
Schweden
Transformationsländer
Russische Föderation
EU Anwärter Weißrußland
Kroatien
Bulgarien
Kasachstan
Estland
Ukraine
Lettland
Litauen
Rumänien
Slovenien
Tschechien
Ungarn
Polen
Slowakei
Südkorea, Mexiko
Israel
G 77 / China
OPEC
AOSIS
Least
Developed
Countries
Zentralasien
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Was sind die Kriterien für die Verteilung von Lasten
und Emissionsreduktionszielen?
EQUITY
procedural equity
• Verhandlungsbasis
• bottom up
consequential equity
• keines der Prinzipien ist
operationalisiert worden
=> Aufteilung der Lasten nach
politischen Gruppierungen
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Die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer
in das Klimaregime - Voraussetzungen
1. Erfüllung der Vorleistungspflicht der Annex I Länder
Beitrag zur globalen
Erwärmung CO2 Emissionen
1900-1999
Quelle: WRI; eigene
Darstellung
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2. Teilnahme der USA am Kyoto-Protokoll
9
3. Verbindung von Klimaschutz und Entwicklungsmöglichkeiten
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Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der
System der Verantwortungsübernahme
Entwicklungsländer
• Wie wird das übergeordnete Klimaschutz Ziel
der Konvention definiert?
• Fähigkeit, dazu beizutragen?
• wie kann das Verursacherprinzip (besser)
umgesetzt werden?
Artikel 2, UNFCCC
mitigation
adaptation
• wer soll warum welche Maßnahme finanzieren
und wieviel?
• wer soll warum Gelder bekommen, für was
und wieviel?
• wie soll das Verhältnis von mitigation und
adaptation Maßnahmen aussehen?
• wie können nationalstaatliche Interessen u.
Bedürfnisse mit globalen Erfordernissen des
Klimaschutzes bestmöglich u. im Sinne der
Nachhaltigkeit in Einklang gebracht werden?
(Problemfall:Gruppe G77+China)
• welche neuen politischen Allianzen sind
hierfür notwendig?
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Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der
Entwicklungsländer
mitigation
• welche Entwicklungsländer sollen Verpflichtungen übernehmen?
• welche Kriterien werden für weitere Verpflichtungen/ Maßnahmen
angelegt?
• welche Kriterien werden für die Errechnung des Reduktionszieles
angelegt?
=> soll der Kyoto Ansatz fortgeführt werden?
=> welche alternativen Kriterien gibt es?
(Pro-Kopf Emissionen, Sektoransatz, Energieintensität etc.)
• auf welche Gase soll sich das Reduktionsziel beziehen?
• soll zwischen „Luxus-“ und „Überlebensemissionen“ unterschieden
werden?
• in welchem Zeitraum sollen Emissionen reduziert werden?
• sollen flexible Mechanismen erlaubt werden?
• wie soll die Erfüllungskontrolle aussehen?
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Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der
Entwicklungsländer
adaptation
• wie sehen Maßnahmen und Strategien zur Anpassung an den
Klimawandel aus?
• wie können Entwicklungsländer hinsichtlich ihrer Anfälligkeit
(Vulnerabilität) gegenüber dem Klimawandel unterschieden werden
(Indikatoren? Kriterien?)
• welche Rolle kann ein Versicherungssystem spielen?
• wer übernimmt die Kosten für entstandene Schäden durch den
Klimawandel?
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Weitere Informationen:
www.klimaausbadekampagne.de
oder bei:
Britta Horstmann
Germanwatch
Kaiserstr. 201
53113 Bonn
[email protected]
Dieses Projekt wird gefördert vom
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GERMANWATCH e.V.
Ziel: Strukturen im "Norden" verändern,
um Lebensbedingungen der Menschen
Politik braucht
im "Süden" zu verbessern
Weitblick!
• 1991 gegründet
• ca. 500 Mitglieder
• 15 MitarbeiterInnen in Büros in Bonn und Berlin
• Arbeitsschwerpunkte:
– RioKonkret: Klimaschutz und -verantwortung,
Emissionshandel, Verkehr, nachhaltiges Investment
– TradeWatch: Ernährungssicherung, Agrarhandel und
Leitsätze für multinationale Unternehmen
– Entwicklungspolitik: Informations- und Lobbyarbeit
in der "klassischen" Entwicklungszusammenarbeit
und globalen Strukturpolitik
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