Das doppelte Spiel mit dem Feuer Gegenwärtig stehen dienstrechtliche Belange im Fokus des öffentlichen Dienstes – ist doch vieles im Umbruch und im Unklaren. Das Neue Dienstrecht, die Sparattacken der Staatsregierung zu Lasten der Beamten und das Urteil des VG Düsseldorf zum „Streikrecht für Beamte“ sind Themen mit gewaltigem Zündstoff. Letzteren Sachverhalt versucht zurzeit vor allem die GEW als Durchbruch zu feiern und verlangt ein Streikrecht der Beamten auch in Bayern. Doch der Schein trügt gewaltig. Sprengkraft besitzt dieses Urteil. Was war geschehen? In Nordrhein-Westfalen hatte eine Lehrerin an drei Warnstreiks teilgenommen. Sie versäumte dabei an diesen drei Tagen ihren Dienst. Die Disziplinarbehörde verhängte deshalb eine Disziplinarstrafe von 1.500.-- €, weil sie nach Auffassung des Dienstherrn unerlaubt vom Dienst ferngeblieben war und somit gegen ihre Dienstpflichten verstoßen hatte. Dagegen klagte die Lehrerin. Prompt hielt das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Verhängung der Geldstrafe für unzulässig, was – wie erwähnt - von der GEW als Erfolg und als Öffnung für das Streikrecht der Beamten gefeiert wurde – ein Trugschluss, wie sich schnell herausstellt, wenn man das Urteil genauer unter die Lupe nimmt. In Wahrheit ist dieses Urteil nämlich äußerst merkwürdig und gefährlich. Das Gericht vertrat die Auffassung, Gerhard Gronauer dass Beamte in der Bundesrepublik weiterhin nicht streiken dürfen. Gleichzeitig ist aber die Geldstrafe nach Auffassung des VG Düsseldorf wegen der Streikteilnahme unzulässig, weil ein Lehrer als Beamter keine hoheitlichen Staatsaufgaben wahrnehme. Damit würden Lehrer nicht zum beamtenrechtlichen Kernbereich gehören. Das Gericht degradiert damit die Lehrerschaft zu Staatsbeamten zweiter Klasse. Dieses Urteil be- deutet im Grunde genommen die Entbeamtung der Lehrerschaft oder zumindest eine Zwei-KlassenBeamtenschaft. Wer allerdings jetzt angesichts dieses Urteils Beamte zum Streik aufruft, nimmt aus Ideologiegründen sehenden Auges das Ende des Beamtenverhältnisses für uns in Kauf. Zumindest wird er kein Beamtenverhältnis de luxe wie erwartet bekommen, sondern allenfalls eine Schmalspurausgabe. Ganz abgesehen davon werden Öffentlichkeit, Politik und Medienlandschaft nicht akzeptieren, wenn wir weiterhin das Lebenszeitprinzip, eine Arbeitsplatzsicherheit, Fürsorgeleistungen und die lebenslange Versorgung bei vollem Streikrecht einfordern. Bei Lehrkräften macht das Streikverbot auch deshalb Sinn, weil Gehaltsforderungen nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden dürfen. Das steht im Widerspruch zu unseren pädagogischen Grundsätzen. Allerdings bedarf es für ein funktionierendes Beamtenverhältnis einer verlässlichen und berechenbaren Partnerschaft. Hierzu gehört, dass sich der Staat auf seine Beschäftigten verlassen kann. Hierzu gehört aber auch ein fairer Umgang des Staates mit seiner Beamtenschaft. Doch diese Fairness setzt die Staatsregierung gegenwärtig leichtfertig aufs Spiel, wenn die Beamten für einen ausgeglichenen Haushalt der Staatsregierung wieder einmal Sonderopfer bringen sollen. Insbesondere die geplante Absenkung der Eingangsbesoldung und eine Nullrunde für die Beamten im Jahr 2011 sind ein fatales Signal und im Grunde genommen eine Missachtung unserer Leistungen. Insbesondere aus zwei Gesichtspunkten sind diese Schritte inakzeptabel. Mit der Absenkung der Eingangsbesoldung sollen vor allem die Schwächsten büßen. Die Nullrunde ist deshalb nicht hinnehmbar, weil soeben im Tarifbereich ein Abschluss gefunden wurde, der den Arbeitnehmern ab dem 1.4.2011 eine Einmalzahlung von 360.-- € und eine Tariferhöhung von 1,5 % beschert. Hinzu kommen weitere 1,9 % zum 1.1.2012. „Es wäre das erste Mal in der Geschichte der vergangenen Jahrzehnte, dass die Anpassungen im Tarif- und Beamtenbereich derart auseinanderklaffen!“ warnte BBB-Vorsitzender und BLLV-Abteilungsleiter Rolf Habermann eindringlich vor den Konsequenzen dieser Überlegungen. Ein erneuter Vertrauensverlust in die Glaubwürdigkeit wäre letzt- endlich unmittelbare Folge. Die einseitige Aufkündigung der Verlässlichkeit bringt die Balance zwischen Beschäftigten und Staat ins Rutschen. Die Beamtenbesoldung kann nicht nach Belieben und jeweiliger Kassenlage zur Disposition gestellt werden. schiedlich. Das Ergebnis könnte aber dasselbe sein. Die Beamtenbesoldung kann die Vernunft des Bayerischen Landtages richten, die Problematik um das „Streikrecht“ die Wählerschaft bei der nächsten Personalratswahl. Gerhard Gronauer Dies wird noch unverständlicher, wenn man die Entwicklung der letzten Monate beobachtet. Im November wurde die Idee der Nullrunde geboren, um damit einen ausgeglichenen Staatshaushalt aufstellen zu können. Seither sprudeln die Steuereinnahmen. Sie waren im Jahr 2010 deutlich höher als in der Novemberschätzung noch vorhergesagt. Gerechnet wird jetzt mit einem weiteren Plus von 500 Mio. €. Insgesamt stehen dem Freistaat 2,2 Milliarden € mehr zur Verfügung als ursprünglich erwartet. Wenn angesichts dieser Tatsachen der Finanzminister weiter an seinem Plan der Nullrunde und der Absenkung der Eingangsbesoldung festhält, so würde dies erneut zu einer erheblichen und tiefgreifenden Verstimmung der bayerischen Beamtinnen und Beamten führen. Letztendlich spielt auch er mit dem Feuer. GEW und Staatsregierung eine eigenartige „ Koalition“? Beide rütteln an den Grundsätzen des Beamtentums. Soviel haben sie gemeinsam. Ihre Motive aber sind äußerst unter-