Korrespondenz - Verband Deutsche Nierenzentren

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Presse-Info 07/2012
Verband Deutsche Nierenzentren (DN) e. V.
Immermannstraße 65 A, 40210 Düsseldorf,
Tel. +49 (0)211-179579-0 – Fax +49 (0)211-179579-60
Email [email protected] – www.dnev.de
Behandlung dialysepflichtiger Bewohner von Pflegeheimen Dialyse im (Pflege)heim ist nicht gleich Heimdialyse
Der Verband Deutsche Nierenzentren (DN) e.V. nimmt mit Besorgnis Bestrebungen zur
Kenntnis, dass dialysepflichtige Bewohner von Pflegeheimen dazu bewegt werden, die
notwendige Dialysebehandlung nach Schulung von Angehörigen und Pflegekräften vor Ort am
Standort des Pflegeheims durchzuführen. Aktuell sind der Landesverband der
Arbeiterwohlfahrt im Saarland und die Arbeitsgemeinschaft Heimdialyse Saar e.V.
übereingekommen, zukünftig ein landesweites Serviceangebot für dialysepflichtige
Heimbewohner bereitzuhalten, dessen Ziel eine eigenständige „Heim“-Hämodialyse vor Ort
ist. Ähnliche Bestrebungen sind bundesweit insbesondere für die Durchführung von
Heimverfahren mit der ambulanten Bauchfelldialyse (CAPD) festzustellen.
Die Sorge begründet sich mit dem Umstand, dass dialysepflichtige Bewohner von
Pflegeheimen regelmäßig multimorbide Patienten sind, deren Gesundheitszustand eine
Selbstbehandlung, wie sie die Heimdialyse in ihrem eigentlichen Sinn darstellt, aus
medizinischer Sicht unmöglich macht. Dabei weckt man mit dem Begriff der Heimdialyse
nebenbei
noch
unberechtigt
Assoziationen
an
besonders
gute
langfristige
Behandlungsergebnisse, wie sie bei typischen Heimdialysepatienten in der Vergangenheit
immer wieder dokumentiert werden konnten. Abgesehen von der fehlenden ständigen
Präsenz eines zur Durchführung von Nierenersatzverfahren fachlich befähigten Arztes dürfte
im Regelfall bei Auftreten von Komplikationen während der Behandlung der Hintergrund eines
ortsnahen, mit den notwendigen organisatorischen und apparativen Ausstattungen
ausgestatteten Nierenzentrums fehlen. Wenn in Notfällen zunächst der Transport des
Patienten in ein solches Nierenzentrum oder eine Klinik erforderlich wird, kann wertvolle Zeit
zur Reaktion auf Komplikationen verloren gehen.
Sämtliche, in der ambulanten Versorgung mit Nierenersatzverfahren in der Bundesrepublik
Deutschland tätigen Nierenzentren und Dialyseeinrichtungen verfügen sowohl über besonders
geschultes ärztliches und nichtärztliches Personal, als auch über die apparativen
Ausstattungen, die notwendig sind, um eine Dialysebehandlung außerhalb der Klinik auch für
schwerkranke Dialysepatienten ohne gesundheitliche Gefährdung sicherstellen zu können.
Die nachzuweisenden Qualitätssicherungsanforderungen in den Dialyseeinrichtungen werden
durch die Kassenärztlichen Vereinigungen jedes Vierteljahr überprüft. Abweichungen von den
festgelegten Qualitätsvorgaben werden geahndet, schlimmstenfalls verliert die
Dialyseeinrichtung bei Verstoß gegen die Regeln ihre Genehmigung.
Dieses System der lückenlosen Qualitätssicherung und -beobachtung greift im Rahmen der
sogenannten Heimdialyse, die grundsätzlich vom hierfür aus ärztlicher Sicht geeigneten
Patienten mit Hilfe eines geschulten Angehörigen selbst durchgeführt wird, nur bedingt. Zwar
wird auch der Heimdialysepatient ärztlich begleitet. Diese Begleitung beschränkt sich aber auf
eine gelegentliche Visite und ärztliche Rufbereitschaft, während die im Nierenzentrum
durchgeführte Dialysebehandlung ständig ärztlich und pflegerisch überwacht wird.
Wenn auch jeder Versuch, insbesondere unseren alten Dialysepatienten eine Entlastung zu
verschaffen, grundsätzlich zu begrüßen ist, sehen wir hier einen Schritt in die falsche
Richtung. Entlastung darf nicht auf Kosten der Behandlungsqualität gehen, wenn man nicht
Bequemlichkeit und monetäre Interessen vor die medizinische Sicherheit stellen will. Die
große
Mehrheit
dialysepflichtiger
Bewohner
von
Pflegeheimen
ist
ohne
Gesundheitsgefährdung transportfähig und kann ihre regelmäßig dreimal wöchentlich
notwendige Hämodialysebehandlung in einem wohnortnah gelegenen Nierenzentrum
durchführen. Sollten tatsächlich medizinische Gründe einem Patienten den Transport in das
Dialysezentrum unmöglich machen, ist eine „Heim“-Dialyse ohne ständige fachärztliche
Aufsicht unverantwortlich.
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