Presse-Info 07/2012 Verband Deutsche Nierenzentren (DN) e. V. Immermannstraße 65 A, 40210 Düsseldorf, Tel. +49 (0)211-179579-0 – Fax +49 (0)211-179579-60 Email [email protected] – www.dnev.de Behandlung dialysepflichtiger Bewohner von Pflegeheimen Dialyse im (Pflege)heim ist nicht gleich Heimdialyse Der Verband Deutsche Nierenzentren (DN) e.V. nimmt mit Besorgnis Bestrebungen zur Kenntnis, dass dialysepflichtige Bewohner von Pflegeheimen dazu bewegt werden, die notwendige Dialysebehandlung nach Schulung von Angehörigen und Pflegekräften vor Ort am Standort des Pflegeheims durchzuführen. Aktuell sind der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt im Saarland und die Arbeitsgemeinschaft Heimdialyse Saar e.V. übereingekommen, zukünftig ein landesweites Serviceangebot für dialysepflichtige Heimbewohner bereitzuhalten, dessen Ziel eine eigenständige „Heim“-Hämodialyse vor Ort ist. Ähnliche Bestrebungen sind bundesweit insbesondere für die Durchführung von Heimverfahren mit der ambulanten Bauchfelldialyse (CAPD) festzustellen. Die Sorge begründet sich mit dem Umstand, dass dialysepflichtige Bewohner von Pflegeheimen regelmäßig multimorbide Patienten sind, deren Gesundheitszustand eine Selbstbehandlung, wie sie die Heimdialyse in ihrem eigentlichen Sinn darstellt, aus medizinischer Sicht unmöglich macht. Dabei weckt man mit dem Begriff der Heimdialyse nebenbei noch unberechtigt Assoziationen an besonders gute langfristige Behandlungsergebnisse, wie sie bei typischen Heimdialysepatienten in der Vergangenheit immer wieder dokumentiert werden konnten. Abgesehen von der fehlenden ständigen Präsenz eines zur Durchführung von Nierenersatzverfahren fachlich befähigten Arztes dürfte im Regelfall bei Auftreten von Komplikationen während der Behandlung der Hintergrund eines ortsnahen, mit den notwendigen organisatorischen und apparativen Ausstattungen ausgestatteten Nierenzentrums fehlen. Wenn in Notfällen zunächst der Transport des Patienten in ein solches Nierenzentrum oder eine Klinik erforderlich wird, kann wertvolle Zeit zur Reaktion auf Komplikationen verloren gehen. Sämtliche, in der ambulanten Versorgung mit Nierenersatzverfahren in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Nierenzentren und Dialyseeinrichtungen verfügen sowohl über besonders geschultes ärztliches und nichtärztliches Personal, als auch über die apparativen Ausstattungen, die notwendig sind, um eine Dialysebehandlung außerhalb der Klinik auch für schwerkranke Dialysepatienten ohne gesundheitliche Gefährdung sicherstellen zu können. Die nachzuweisenden Qualitätssicherungsanforderungen in den Dialyseeinrichtungen werden durch die Kassenärztlichen Vereinigungen jedes Vierteljahr überprüft. Abweichungen von den festgelegten Qualitätsvorgaben werden geahndet, schlimmstenfalls verliert die Dialyseeinrichtung bei Verstoß gegen die Regeln ihre Genehmigung. Dieses System der lückenlosen Qualitätssicherung und -beobachtung greift im Rahmen der sogenannten Heimdialyse, die grundsätzlich vom hierfür aus ärztlicher Sicht geeigneten Patienten mit Hilfe eines geschulten Angehörigen selbst durchgeführt wird, nur bedingt. Zwar wird auch der Heimdialysepatient ärztlich begleitet. Diese Begleitung beschränkt sich aber auf eine gelegentliche Visite und ärztliche Rufbereitschaft, während die im Nierenzentrum durchgeführte Dialysebehandlung ständig ärztlich und pflegerisch überwacht wird. Wenn auch jeder Versuch, insbesondere unseren alten Dialysepatienten eine Entlastung zu verschaffen, grundsätzlich zu begrüßen ist, sehen wir hier einen Schritt in die falsche Richtung. Entlastung darf nicht auf Kosten der Behandlungsqualität gehen, wenn man nicht Bequemlichkeit und monetäre Interessen vor die medizinische Sicherheit stellen will. Die große Mehrheit dialysepflichtiger Bewohner von Pflegeheimen ist ohne Gesundheitsgefährdung transportfähig und kann ihre regelmäßig dreimal wöchentlich notwendige Hämodialysebehandlung in einem wohnortnah gelegenen Nierenzentrum durchführen. Sollten tatsächlich medizinische Gründe einem Patienten den Transport in das Dialysezentrum unmöglich machen, ist eine „Heim“-Dialyse ohne ständige fachärztliche Aufsicht unverantwortlich.