Müdigkeit und Unfallrisiko_2

Werbung
Müdigkeit und Unfallrisiko
Dipl.-Psych. W. Cassel
Nicht direkt nach dem Aufwachen starten; auch nach eigentlich ausreichend Schlaf
schläft man in den ersten 30-45 Minuten nach dem Erwachen recht leicht wieder ein.
Stattdessen sollte man diese Zeit zum Frühstücken nutzen.
Vor und während der Fahrt nur leichte Mahlzeiten einnehmen. Spätestens alle 1,5 bis
2,5 Stunden Fahrerwechsel oder Pause, bei Bedarf natürlich früher.
Nicht zu lange die gleiche Geschwindigkeit einhalten; allgemein gesagt: Langeweile
vermeiden (dies ist keine Aufforderung zum ,,Rasen”). Neben dem wohl jedem
bekannten Gefühl der Müdigkeit gibt es indirekte Hinweise, an denen man selbst (oder
die Mitfahrer) Müdigkeit erkennen können:
! Die Blendempfindlichkeit steigt, das Gesichtsfeld ist eingeschränkt (Tunnelblick).
! ,,Sehen” nicht existenter Objekte.
! Nicht erklärbares Bremsen und Ausweichen.
! Volle Spurausnutzung und Spurüberschreitung, ,,eckige” Fahrweise.
! ,,Kleinere” Fehler (Scheibenwischer zu spät an oder aus, Dauerfernlicht oder nur
Abblendlicht).
! Augen reiben, Gähnen, Räkeln und Strecken.
! Fahrer wird still, reduziert die Heizung, öffnet Fenster, erhöht Radiolautstärke.
Wenn man bereits Müdigkeit verspürt, kann man durch koffeinhaltige Getränke oder
durch Süßigkeiten und durch erhöhte Frischluftzufuhr eine kurzfristige Steigerung
der Wachheit erzielen. Besser ist natürlich, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen,
bzw. auf Müdigkeit mit Ausschlafen (oder kürzeren Schlafpausen) zu reagieren.
Mitfahrende Personen sollten darauf achten, daß nicht der Fahrer die letzte wache
Person im Fahrzeug ist: die weit überwiegende Anzahl von Müdigkeitsanfällen
geschieht bei Alleinfahrten oder wenn alle Mitfahrer schlafen. In Verkehrssituationen,
die sehr geringe Anforderungen stellen (Langeweile) sollte man als Mitfahrer mit dem
Fahrer sprechen – soziale Zuwendung hält wach.
Rechtliche Aspekte
Da in der gängigen Rechtssprechung (und von Schlafmedizinern) davon ausgegangen
wird, daß ein Betroffener Müdigkeit bemerkt, gilt Müdigkeit nicht als ,,Entschuldi18
gungsgrund” für einen Unfallverursacher. Dies gilt auch bei krankheitsbedingter
Müdigkeit, besonders dann, wenn der Betroffene über seine Erkrankung informiert
ist. Der in den Medien oft erwähnte ,,Sekundenschlaf”, der vom Betroffenen nicht
bemerkt wird, kann tatsächlich auftreten – aber nur, wenn vorher extreme Müdigkeit
ignoriert wurde und man trotzdem weitergefahren ist. In diesem Zustand nimmt man
den genauen Zeitpunkt des Einschlafens nicht wahr – so wie z.B. auch bei jedem normalen nächtlichen Einschlafen.
Falls Müdigkeit als Unfallursache angegeben wird, gilt dies meist als ,,grob fahrlässig” und wird als Ordnungswidrigkeit gesehen.
Wenn eine nicht effektiv behandelte müdigkeitsverursachende Erkrankung bekannt
ist und ein Unfall auf so entstandene Müdigkeit zurückzuführen ist, so ist auf jeden
Fall ein Straftatbestand erfüllt.
Neben den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen sollte bedacht werden, daß auch
relevante zivilrechtliche Folgen auftreten können. Viele Versicherungsgesellschaften
werden in solchen Fällen versuchen, sich verauslagte Kosten für Schäden beim
Unfallgegner vom Unfallverursacher zurückzuholen. Hier können leicht Beträge von
einigen Hunderttausend DM oder sogar Millionen zusammenkommen.
Anfallartige Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit wie z. B. Kataplexien können
beim erstmaligen Auftreten als schuldmindernd gelten, beim wiederholten Auftreten
bzw. mit Wissen um die Grunderkrankung gilt dies nicht mehr.
Ausblick
Das Problemfeld ,,Unfallrisiko durch Müdigkeit” stellt der Schlafmedizin (und damit
klinisch arbeitendenden Schlafmedizinern, Forschern, aber auch Betroffenen) vielfältige Aufgaben, bietet aber auch die Möglichkeit aufzuzeigen, daß ,,neue” Gebiete der
Medizin zwar auf der einen Seite Kosten verursachen, aber auf der anderen Seite auch
volkswirtschaftlich gesehen Kosten einsparen können. Dies kann z. B. durch
Verhinderung von Verkehrsunfällen durch Information und Aufklärung der Allgemeinbevölkerung sowie durch frühe Erkennung und möglichst effektive Behandlung
schlafmedizinischer Erkrankungen geschehen.
Im einzelnen stellen sich der Schlafmedizin folgende Aufgaben:
Information der Öffentlichkeit über:
! Risiken durch Müdigkeit,
! Krankheitsbilder, die Müdigkeit verursachen (Diagnose/Therapie),
! Bestimmungsfaktoren der Hypersomnie bei Gesunden (circadiane Rhythmik,
Schlafentzug), besonders beim Führen eines Fahrzeuges,
19
! Anzeichen ausgeprägter Müdigkeit beim Führen eines Fahrzeuges,
! geeignete Gegenmaßnahmen
Umsetzung schlafmedizinischer Kenntnisse:
! Hinwirken auf kürzere Lenkzeiten bei Berufskraftfahrern,
! Berücksichtigung schlafmedizinischer Krankheitsbilder bei Eignungsuntersuchungen von Berufskraftfahrern.
Atmungsstörungen und die Narkolepsie
Auch bei Patienten, die nachts nur schlecht schlafen (Patienten mit Insomnie-, Einund Durchschlafstörungen), kann es am Tage zu reduzierter Wachheit und eingeschränkter Leistungsfähigkeit kommen. Für Patienten mit schlafbezogenen
Atmungsstörungen und für Patienten mit Narkolepsie liegen inzwischen viele
Untersuchungen vor, die ein erhöhtes Unfallrisiko unbehandelter bzw. nicht effektiv
behandelter Patienten aufzeigen.
Praktische Hinweise
Wer sich müde fühlt, sollte kein Fahrzeug führen!
Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist meist eine weitgehend automatisierte Tätigkeit,
die trotzdem ständige Reaktionsbereitschaft erfordert. Fährt man z. B. auf einer
Autobahn mit niedriger Verkehrsdichte, so kann dies recht langweilig sein. Müdigkeit
kann sich also leicht manifestieren und fatale Folgen haben.
Wie kann man als Fahrer Müdigkeit beim Fahren vermeiden oder verringern? Vor dem
Fahren längerer Strecken (Urlaubsfahrten) sollte man auf ausreichenden Schlaf in den
vorhergehenden Nächten achten. Man sollte in dieser Zeit, besonders aber in den letzten 24 Stunden vor Fahrtantritt, wenig bzw. keinen Alkohol und auch keine
Medikamente, die müde machen können, zu sich nehmen.
Auf keinen Fall nachts fahren: auch wenn man sich eigentlich wach fühlt, ist man aufgrund von circadianen Einflüssen nachts stark einschlafgefährdet.
Fahrtauglichkeitsbeurteilungen sollten um den Aspekt der Vigilanzbeeinträchtigung
ergänzt werden.
Aufnahme schlafmedizinischer Krankheitsbilder in das Gutachten ,,Krankheit und
Kraftverkehr”.
Berücksichtigung von ,,Vigilanzaspekten” bei Straßen- und Fahrzeugbau.
Forschung und klinische Praxis
Entwicklung einfacher, reliabler und valider Diagnoseinstrumente für bekannte
schlafmedizinische Erkrankungen.
20
Herunterladen