Ursachen für Staatsbankrott Folgen des Staatsbankrotts

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Staatsbankrott: Wenn Länder pleite gehen
10.02.2009 | 10:38 | Ewald Bechtloff (DiePresse.com)
Die Ukraine steht am Rande des Staats-Bankrotts. Aber was bedeutet es für Bürger, Gläubiger und Staat,
wenn ein ganzes Land in Konkurs geht? Hier eine Übersicht.
In unsicheren Börsezeiten erfreuen sich Staatsanleihen großer Beliebtheit. Denn was soll passieren, wenn man
einem Staat Geld leiht? Das Geld kann genauso "weg" sein wie bei Aktien. So geschehen im Jahr 2002, als der Staat
Argentinien die Zahlungsunfähigkeit verkündete. Das war bis heute der letzte Staatsbankrott. Aber was bedeutet
das?
Ursachen für Staatsbankrott
Geschichtlich lassen sich primär zwei Gründe für den Bankrott von ganzen Staaten ausmachen:
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Überschuldung des Staates
Machtübernahme ohne Schuldenübernahme
Überschuldung mangels Budgetdisziplin
Wie ein Unternehmen kann sich auch ein Staat überschulden. Dem geht meist jahrelange Misswirtschaft voraus. Die
grundlegende Regel ist einfach: Wer permanent mehr ausgibt, als er einnimmt, ist irgendwann überschuldet. Diese
neuen Schulden müssen über Anleihen oder Kredite bei anderen Staaten finanziert werden.
Regimewechsel ohne Schuldenübernahme
Wenn sich das Regime in einem Staat radikal ändert, wurden die Schulden der Vorgängerregierung nicht immer
übernommen. So geschehen zum Beispiel 1917, als die damals neue Sowjetunion die Schulden des zaristischen
Russland nicht übernahm.
Folgen des Staatsbankrotts
Betroffen von einem Bankrott sind wie auch in der Privatwirtschaft zuerst die Gläubiger. Doch auch die Bürger und
der Staat selbst werden stark belastet.
Gläubiger: Leider nein
Für Gläubiger eines Staates, etwa Inhaber von Staatsanleihen, ist das natürlich katastrophal. Denn sie bekommen
ihr Geld nicht wieder, oder zumindest einen großen Teil davon. Die Gläubiger von Argentinien warten bis heute auf
ihr Geld.
Bei Konkursen von Unternehmen gibt es genaue gesetzliche Regelungen über das Konkursverfahren, die
Konkursquote, Masseverwaltung etc. Bei Staaten gibt es so etwas nicht. Es liegt an den Gläubigern selbst, sich zu
organisieren.
Ein Beispiel für so eine Organisation ist der "Pariser Club".
CLUB DE PARIS
Der Pariser Club (oder: Club de Paris) ist ein internationales Gremium, das sich mit Fragen der Umschuldung und des
Schuldenerlasses beschäftigt. Der Club vermittelt zwischen Geberländern und den Ländern, die Probleme mit der Rückzahlung von
öffentlichen Krediten oder Entwicklungshilfedarlehen haben.
Staat: Wer einmal kracht, dem leiht man nicht
Aber auch für den betroffenen Staat hat ein Bankrott verheerende Folgen. Denn es ist in den folgenden Jahren sehr
schwer, überhaupt noch Kredite von anderen Ländern oder den eigenen Bürgern zu bekommen. Denn
verständlicherweise überlegt es sich jeder Kreditgeber sehr genau, einem Pleitier noch Geld zu borgen. Und da ein
Staatsbankrott oft nach vielen Jahren der Misswirtschaft folgt, hat der Staat meist nicht die Kraft, sich allein durch
die eigene Wirtschaftskraft zu sanieren.
Bürger: Revolte und Krisen
Die Bürger eines bankrotten Staates leiden in erster Linie an der darniederliegenden Wirtschaft. Die Landeswährung
verliert meist an Wert, die Unternehmen können nichts mehr investieren, die Arbeitslosigkeit steigt dramatisch an.
Meist führen Staatsbankrotte auch zu politischen Unruhen.
Die bekanntesten Beispiele
In den vergangenen Jahrhunderten gab es eine Reihe von Staatsbankrotten. Hier einige gewichtige Beisp iele:
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Deutschland 1923 (Folge des ersten Weltkrieges)
Deutschland 1948 (Folge des zweiten Weltkrieges)
Sowjetunion 1918 (Nach Übernahme des zaristischen Russland)
Russland 1998 (Anleihen um 13,5 Milliarden Dollar fielen aus)
Argentinien 2002
Staatsbankrott
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Staatsbankrott (auch Staatsinsolvenz) ist die förmliche Erklärung einer Regierung,
fällige Forderungen nicht mehr (Repudiation) oder nur noch teilweise erfüllen zu können,
oder die faktische Einstellung fälliger Zahlungen.
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Ursachen [Bearbeiten]
Der Staatsbankrott war bisher in der Geschichte auf folgende drei Ursachen zurückzuführen:
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Überschuldung des Staates
die politisch motivierte Weigerung, nach einem Regierungswechsel die Schulden der
vorherigen Regierung zu übernehmen
der Untergang des Staates.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist auch, inwieweit die Währung eines Landes stark genug ist,
spekulativen Angriffen oder negativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten zu widerstehen.
Da durch den Maastricht-Vertrag der Europäischen Zentralbank ausdrücklich untersagt
ist, Staatsanleihen der Mitgliedsstaaten aufzukaufen, ist es nicht ausgeschlossen, dass ein
Mitgliedstaat der Eurozone zahlungsunfähig wird.[1]
Überschuldung [Bearbeiten]
Ist ein Staat nicht mehr in der Lage, seine Staatsschulden zu bedienen oder die
Zinszahlungen auf seine Verschuldung auf Grund seiner gesamtwirtschaftlichen Situation zu
leisten, so tritt der Staatsbankrott ein. Dabei reicht es aus, dass der betreffende Staat nur einen
Teil der Schuldzinsen bzw. der Staatsschuld nicht mehr bedient bzw. diese nicht mehr ablöst.
Ursachen waren meist:
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ein verlorener Krieg oder
jahrzehntelanges schlechtes Wirtschaften
Der Staatsbankrott wegen Überschuldung stand bisher, historisch betrachtet, immer am Ende
einer Reihe von Jahren oder Jahrzehnten einer Haushaltsnotlage, in der der Staat mehr
Gelder ausgegeben hat, als er eingenommen hat. Diese Budgetdifferenzen wurden durch
Neuverschuldung bei in- und ausländischen Bürgern, Banken und Staaten freiwillig oder
unfreiwillig gedeckt.
Regimewechsel [Bearbeiten]
Während üblicherweise ein Regierungswechsel keinen Einfluss auf die Verpflichtung des
Staates hat, die Schulden, die unter den Vorgängerregierungen gemacht wurden, zu bedienen,
kommt es gerade in revolutionären Situationen oder nach Regimewechseln vor, dass die neue
Regierung die Legitimität der alten in Frage stellt und daher die Altschulden nicht mehr
bedient.
Wichtige Beispiele sind:
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die Nichtbezahlung der Schulden des bourbonischen Frankreich nach der Französischen
Revolution
die Nichtbezahlung der Anleihen der vom Deutschen Bund in Schleswig-Holstein
eingesetzten Regierung durch Dänemark 1850
die Nichtbezahlung der Schulden des zaristischen Russlands durch die neue Sowjetregierung
1917.
Untergang des Staates [Bearbeiten]
Mit dem Untergang eines Staates gehen dessen Verbindlichkeiten ggf. auf einen oder mehrere
Nachfolgestaaten über.
Verlorene Kriege beschleunigten totale Staatsbankrotte zeitlich wesentlich. Allerdings nahm
gerade nach dem Zweiten Weltkrieg in vielen Staaten die Staatsverschuldung auch in einer
relativ langen Friedenszeit kontinuierlich zu, anfangs fast unmerklich, später, auch durch den
Zinseszinseffekt verstärkt, in einer spürbaren Größenordnung.
Folgen des Staatsbankrottes [Bearbeiten]
Betroffen von Staatsbankrotten sind in erster Linie die Gläubiger des Staates, aber auch die
Wirtschaft und die Bürger des Staates selbst.
Folgen für die Gläubiger [Bearbeiten]
Die sichtbarste Folge des Staatsbankrotts ist, dass die Gläubiger ihr an den Staat verliehenes
Geld sowie die Zinsen darauf ganz oder teilweise verlieren.
Oft wird im Rahmen von internationalen Verhandlungen (z. B. das Londoner
Schuldenabkommen 1953) ein teilweiser Schuldenerlass oder eine Umschuldung (z. B. die
Brady Bonds der 80er Jahre) vereinbart. Diese Abkommen sichern die Rückzahlung von
Teilbeträgen unter Verzicht auf die meisten Forderungen. Im Rahmen der Argentinien-Krise
mussten die Gläubiger z. B. auf bis zu 75 % ihrer Forderungen verzichten.
Oftmals wird zwischen Forderungen inländischer Gläubiger und Forderungen ausländischer
Gläubiger, Forderungen in eigener Währung und Forderungen in Fremdwährung sowie
zwischen Forderungen privater und staatlicher ausländischer Geldgeber bezüglich der
Regulierung unterschieden.
Folgen für den Staat [Bearbeiten]
Mit dem Staatsbankrott entledigt sich der Staat seiner finanziellen Verbindlichkeiten
gegenüber seinen verschiedenen Gläubigern. Dies führt naturgemäß zu einer Entlastung des
Staatshaushalts um die Höhe der Zinsen und Tilgungen.
Auf der anderen Seite ist mit dem Staatsbankrott immer auch ein Image- und
Vertrauensverlust verbunden. Hierdurch ist der Staat zeitweise nicht mehr in der Lage,
Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt vorzunehmen.
Folgen für den Bürger [Bearbeiten]
Praktisch bedeutet ein Staatsbankrott für den einzelnen Privatbürger immer eine drastische
Abwertung seiner Geldvermögen, da die einheimischen Sparer meist ein bedeutender
Gläubiger des Staates sind.
Gravierender aber sind die Folgen auf die Volkswirtschaft. Diese sind typischerweise
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eine Bankenkrise, da die Banken hohe Abschreibungen auf ihre Staatskredite vornehmen
müssen
eine Wirtschaftskrise, da die inländische Nachfrage reduziert wird und Investoren Gelder
zurückziehen
eine Währungskrise, da ausländische Anleger die betroffene Volkswirtschaft meiden.
Die Bürger werden dadurch mittelbar getroffen, meist durch hohe Arbeitslosigkeit und das
Entfallen staatlicher Leistungen.
Staatsbankrott, Inflation und Währungsreform [Bearbeiten]
Eng verbunden mit dem Staatsbankrott und deshalb auch als verschleierter Staatsbankrott
bezeichnet sind Maßnahmen des Staates, mit denen er seine Verbindlichkeiten zwar nominell
erfüllt, dies jedoch mit entwertetem Geld. In diesem Fall drohen Hyperinflation und
schließlich Währungsreform. Beide haben eine gleiche Ursache (die Überschuldung des
Staates), beide vermindern die Schuldenlast des Staates auf die Gläubiger, und beide treten
manchmal zeitlich hintereinander auf.
So kann eine Hyperinflation als eine spezielle Form oder als Maßnahme zur Verzögerung des
Staatsbankrotts betrachtet werden.
Im Unterschied zu Privatunternehmen hat ein Staat eine Reihe von Möglichkeiten, einen
Staatsbankrott der Form nach zu verschleiern. Es gelang und gelingt ihm, den Staatsbankrott
meist durch verschiedene propagandistische und administrative Maßnahmen zeitweilig
aufzuschieben.
Münzverschlechterung [Bearbeiten]
Offizielle oder heimliche Verminderung des Münzfußes (Edelmetallgehalt); echter
Münzbetrug, wie bei den sog. Ephraimiten; Scheidemünzen- und Papiergeldinflationen und
damit entstehende Kurse zwischen den verschiedenen Geldsorten, deren Wertrelationen
zueinander durch Gesetze praktisch nicht mehr durchsetzbar waren (Kipper- und Wipperzeit
um 1622); offizielle oder inoffizielle Abwertung der Währung oder eine sonstwie geartete
Währungsreform, die dann bei den Nachbarstaaten ähnliche währungspolitische Maßnahmen
erzwang (meist Münzfußabsenkung), da sie häufig in Münzkonventionen untereinander
wirtschaftlich verbunden waren.
Zwang zur Nutzung der eigenen Währung [Bearbeiten]
Auch wurden häufig bisher in Kurantmünzen einlösbares Papiergeld und Scheidemünzen
plötzlich nicht mehr vollwertig oder gar nicht mehr eingelöst und zum Zwangskurs im
Umlauf gehalten, wie z. B. die französischen Assignaten (=Papiergeld) ab 1789, wozu dann
oft kreative, dem Volk einsichtige, Begründungen herhalten mussten, die gelegentlich mit
drakonischen Strafen untermauert wurden. So war es z. B. während der französischen
Revolutionszeit für den einfachen Bürger bei hoher Strafe verboten (sechs Jahre in Eisen
gelegt), mit Gold- oder Silbergeld zu bezahlen oder zu handeln. Es sollte vielmehr an den
Staat gegen sogenannte Assignaten abgeliefert werden.
Heute entspricht dies der fehlenden Konvertierbarkeit der Währung. Die Bürger sollen
gezwungen werden, ihr Geld in der Währung ihres Landes anzulegen, um eine Kapitalflucht
zu verhindern.
„Kreative“ Geldbeschaffung [Bearbeiten]
Staaten in Geldnot erfanden eine Vielzahl von Maßnahmen, um Gelder aufzunehmen, ohne
dass dies als Kreditaufnahme erkennbar war. Beispiele sind
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Verkauf von Staatsvermögen oder -rechten (z. B. das Zündholzmonopol)
im Dritten Reich z. B. Mefo-Wechsel
Zur Zeit der Goldmark nur Dritteldeckung der Banknoten in Gold
Diese Maßnahmen führten häufig zur Inflation, sofern nicht andere Maßnahmen wie
Warenbezugsscheinsysteme, staatlicher Preisstopp o.a., verordnet wurden, da schließlich die
Geldmenge im Verhältnis zur verfügbaren Gütermenge anstieg. Letztendlich bedeutete das
aber eine rückgestaute Inflation, die man in ihrer extremen Ausbildung auch als
aufgeschobenen Staatsbankrott bezeichnen kann.
Hyperinflation und Währungsreform [Bearbeiten]
So erfolgten in Extremfällen sogenannte Währungsreformen, die mit der Einführung neuer
Geldzeichen oder dem „Wegstreichen“ von Nullen (z. B. 1 Billion Papier-Mark = 1
Rentenmark im November 1923) abgeschlossen wurden. Anschließend erfolgten häufig
noch unterschiedliche Um- bzw. Abwertungen von Bargeld, geschäftlichen und privaten
Geldkonten und Versicherungskonten. Instrumente der unterschiedlichen Konten- bzw.
Geldumwertungen waren z. B. die nach 1918 extra dafür gegründete staatliche Bank
„Reichsanleihe Aktien-Gesellschaft“, die kommunalen Stellen der „Umwertung von
Immobilienvermögen“ nach 1923 sowie die Vorschriften der gewerblichen Buchführung in
Goldmark. Nach 1948 gab es das Instrument der Ausgleichsforderungen für gewerbliche
Geldvermögen an die öffentliche Hand.
Vorbeugemaßnahmen gegen Staatsbankrotte [Bearbeiten]
Um Staatbankrotte zu vermeiden oder die Folgen abzumildern, wird die Bonität von Staaten
gemessen. Sinkende Bonität reduziert die Bereitschaft der Gläubiger, Kredite bereitzustellen.
Der Staat selbst kann über eine solide Haushaltspolitik dem Staatsbankrott vorbeugen.
Messung der Staatsbonität [Bearbeiten]
Die Bonität eines Emittenten oder eines Staates wird allgemein durch ein Rating
ausgedrückt, das die Meinung der Ratingagentur darstellt, ob der Staat seinen Zins- und
Tilgungszahlungen nachkommt. Die Bundesrepublik Deutschland sowie die einzelnen
deutschen Bundesländer bekommen regelmäßig von den internationalen Rating-Agenturen
mit AAA die höchstmögliche Kreditwürdigkeit zugesprochen. Dies erlaubt es dem deutschen
Staat, Kredite auf den Kapitalmärkten zu günstigen niedrigen Zinsen aufzunehmen. Dieses
Rating könnte sich aber bei steigenden Schuldenständen auch verschlechtern. Ein schlechteres
Rating führt zu höheren Finanzierungskosten der Emittenten. Japans Rating wurde
beispielsweise 2002 auf AA herabgesetzt und entspricht nun etwa dem Sloweniens, obwohl
die japanische Volkswirtschaft die zweitgrößte der Welt ist (der japanische Anteil der
Staatsschulden am Bruttoinlandsprodukt entspricht ca. 183 % (Stand 2008)).
Staaten mit einer schlechten Bonität zahlen an den Kapitalmärkten einen deutlichen
Renditeaufschlag im Vergleich zu Industrienationen mit bester Bonität. Die Renditedifferenz
wird als Credit Spread bezeichnet und wird in Basispunkten gemessen. So zahlte
beispielsweise Argentinien kurz vor seinem Ausfall einen Spread von über 4000
Basispunkten, was einem Aufschlag in Höhe von 40 Prozentpunkten entspricht.
Indikatoren zur Messung des Staatenrisikos [Bearbeiten]
Ein wichtiges Kennzeichen für die Gefahr eines Staatsbankrotts ist das Reinvermögen des
Staates (Vermögen abzüglich Schulden). Dieses kann durch eine Vermögensrechnung im
Rahmen der Kameralistik oder durch eine kaufmännische Buchführung ermittelt werden. So
besteht zum Beispiel in Deutschland der verfassungsrechtliche Auftrag, eine vollständige
Vermögensrechnung zu erstellen. Gleichwohl unterlässt dies der deutsche Staat. In Österreich
wird das Reinvermögen ermittelt. Obwohl das Reinvermögen dort seit Jahren abnimmt, hat
dies keine Folgen für die Entscheidungen Österreichs. Einzig die Schweiz hat eine
Schuldenbremse, die eine mittelfristige Verringerung des Reinvermögens verhindert.
Ein weiteres wichtiges Kennzeichen des Hinlaufens in Richtung Staatsbankrott einer
Volkswirtschaft war (und ist) im Vorfeld dabei die relative prozentuale Zunahme der
Zinslasten auf die aufgenommenen Staatsschulden innerhalb des jährlichen Gesamtbudgets
eines Staates, betrachtet über eine längere Folge von vorausgegangenen Budgetjahren. Dann
mussten von Jahr zu Jahr immer größere Anteile des Staatsbudgets für die Zinsen auf die
aufgenommenen Kredite (Staatsschuldtitel) bereitgestellt werden, was die finanzielle
Handlungsfähigkeit eines Staates mit der Zeit einschränkte.
Ein weiteres wichtiges Kennzeichen für die Gefahr eines Staatsbankrotts ist der Anteil der
Staatsverschuldung am Bruttosozialprodukt. Je größer der Anteil, umso näher kommt der
Staat der Überschuldung.
Mögliche Maßnahmen des Staates im Vorfeld eines Staatsbankrottes [Bearbeiten]
Eine Möglichkeit, einen Staatsbankrott zu verhindern, besteht in der Senkung der
Staatsausgaben. Dabei geht es vor allem um Sozialleistungen und Subventionen, die den
größten Teil der öffentlichen Haushalte ausmachen. Gehälter der öffentlich Bediensteten sind
dagegen häufig durch Tarifverträge geschützt. Daneben kann der Staat auch seine Steuern
erhöhen oder neue Steuern einführen.
Auf der anderen Seite kann der Staat seine Schuldenlast vermindern, indem er die Inflation
anheizt. Das geht insbesondere dann, wenn er auf die Zentralbank Einfluss nehmen kann. Die
Inflation hat zwei Folgen für den Staatshaushalt:
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Die nominellen Staatsschulden sind reell weniger wert und dadurch leichter zu tilgen. Auch
langfristige Verträge, zum Beispiel Tarifverträge, lassen sich leichter erfüllen.
Durch die Inflation steigen nominell – nicht unbedingt reell – die Löhne und Ausgaben der
Bürger. Gerade bei der Einkommensteuer gelangen sie dadurch in höhere
Progressionsklassen. Diese sogenannte „kalte Progression“ wirkt de facto wie eine
Steuererhöhung.
Im Wesentlichen existieren zwei Mechanismen, um eine Inflation anzuheizen:
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Mit niedrigen Zentralbankzinsen kann die Geldmenge erhöht werden. Durch eine derartige
„Politik des billigen Geldes“ steigt die Geldmenge schneller als die Gütermenge.
Durch eine erzwungene Abwertung der Währung gegenüber anderen Währungen wird die
Inflation importiert. So verteuern sich erst die Importgüter, mit der Zeit ziehen aber auch
Löhne und inländische Güter nach.
Beide Maßnahmen werden vordergründig ergriffen, um die einheimische Wirtschaft
anzukurbeln. Das billige Geld soll den Konsum und die Investitionstätigkeit der Unternehmen
fördern, die Abwertung der eigenen Währung die internationale Konkurrenzfähigkeit der
eigenen Industrie verbessern. Diese Effekte funktionieren aber nur kurz- bis mittelfristig.
Beispiele für Staatsbankrotte [Bearbeiten]
Im Laufe der Geschichte gab es eine Reihe von Staatsbankrotten.
In Deutschland war der Staat im 20. Jahrhundert zweimal bankrott: 1923 als Spätfolge des
Ersten und nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Folge der Währungsreform 1948.
Zahlungsunfähig waren im Jahr 1811 das Kaisertum Österreich, 1813 Dänemark und 1876
das Osmanische Reich. 1918 weigerte sich die Sowjetregierung die Schulden des
Russischen Reiches zu bedienen.
Spaniens König Philipp II. war während seiner Regierungszeit dreimal gezwungen, seinen
Gläubigern den Staatsbankrott zu erklären. In den Jahren 1557, 1575 und 1596 konnten keine
Zahlungen mehr geleistet werden. 1557 war besonders das Handelshaus der Welser hiervon
betroffen. [2] [3] [4]
Russland 1998 [Bearbeiten]
Am 17. August 1998 erklärte Russland die Restrukturierung von Zins- und
Tilgungszahlungen von Staatsanleihen im Volumen von 13,5 Mrd. USD, was einem Ausfall
dieser Anleihen entspricht (siehe Russlandkrise). In der Folge kam es an den Kapitalmärkten
zu deutlichen Kursveränderungen, was zur Krise um den LTCM-Fonds führte.
Argentinien 2002 [Bearbeiten]
Im Jahr 2002 hatte Argentinien einen Staatsbankrott. Die Geschichte dieses Staatsbankrotts
ist im Artikel Argentinien-Krise beschrieben.
Island 2008 [Bearbeiten]
Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 verstaatlichte Island die drei größten Banken des Landes,
die Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 900 % des BIP angehäuft hatten. Am 16. Oktober 2008
gab die Regierung Islands an, eine fällige Anleihe der verstaatlichten Glitnir-Bank in Höhe
von 750 Millionen US-Dollar nicht zurückzuzahlen, womit Island de facto zahlungsunfähig
ist.[5]. Eine formale Zahlungsunfähigkeit besteht jedoch noch nicht, da die Anleihe nicht von
Island selbst emittiert wurde. Der CDS-Spread Islands impliziert jedoch eine hohe
Wahrscheinlichkeit, dass die formale Zahlungsunfähigkeit in wenigen Jahren eintritt.[
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