Anlage 2 (- ehemals Anlage 2.1 - zur Anlage 2 des Antrages der LWK RLP vom 23.08.2007) „Regionale Abgrenzungen“; - mit aktuellen Ergänzung; Stand: 19.06.2010 Hier: Hinweise zur "regionalen Abgrenzung" der ursprünglich (am 23.08.2007) mit Anlage 2 (2.1) beantragten "regionalen Angaben" zum Ort der: Geburt, der Mast/Aufzucht, der Schlachtung und auch der Zerlegung von Rindern/ Kälbern über das Ri.-Fl.-Et.-System der LWK RLP, Bad Kreuznach (DE-07-2007-BLES0021-0). Mit den Anträgen (ab August 2007) wurden von der LWK RLP zwar die nachfolgenden (fakultativen) Angaben zur ggf. ergänzenden (fakultativen) Etikettierung des Ortes: a) der Geburt, b) der Mast / Aufzucht, c) der Schlachtung, d) ggf. auch zur „Herkunft“ - im Sinne der Vorgaben zur Etikettierung von Rindfleisch; wenn Geburt, Mast und Schlachtung in der identischen „Region“ erfolgt ist - und e) auch zum Ort der Zerlegung (ggf. auch zum Ort der Feinzerlegung) beantragt; - die BLE hat diese Angaben aber nur zum Teil anerkannt / genehmigt! > Achtung: Die nachfolgenden "regionalen Angaben", Nr. 1 bis 5, Nr. 5.2, 5.3, 5.4, 5.4.2, 5.5, Nr. 10.1, Nr. 14 und die Nummern 25 bis einschließlich Nr. 32 - wurden von der BLE bisher noch nicht genehmigt – und dürfen damit nicht etikettiert werden!" 1. „Rheinland-Pfalz-Saar“ (d. h. aus dem Gebiet der heutigen Bundesländer Rheinland- Pfalz und dem Saarland); (Anmerkung. Auch heute gibt es (noch) regional agierende Organisationen/ Verbände / Vereine, die Ihr Tätigkeitsgebiet vorrangig auf die beiden Bundesländer erstrecken und einen dem entsprechenden Namen führen (z. B.: Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., mit Sitz in Standenbühl/Pfalz; Verband für Schweineproduktion Rheinland-Pfalz-Saar e.V., mit Sitz in Bad Kreuznach). Beide Organisationen sind nach dem Tierzuchtgesetz anerkannte Zuchttierorganisationen; - d.h. die räumliche, regionale Abgrenzung “Rheinland-Pfalz-Saar“ ist in RheinlandPfalz und dem Saarland hinreichend bekannt und auch regional „gebräuchlich“!) 2. „Rheinhessen-Pfalz“ (d. h. aus dem Gebiet des seit 1968 bis zum Jahr 2000 bestehenden ehemaligen Regierungsbezirkes „Rheinhessen-Pfalz“; - damals mit Sitz in Neustadt - an der Weinstraße; im Bundesland Rheinland-Pfalz. Die Region „RheinhessenPfalz“ besteht noch heute als „NUTS-1 Region“ in Europa (Quelle Eurostat); 3. „Rheinhessen-Pfalz-Saar“ (d. h. aus dem Gebiet des ehemaligen Reg. Bez. „Rheinhessen-Pfalz“ (s.o.) und dem heutigen „Saarland“). Anmerkung: Ebenfalls seit Jahren gebräuchliche regionale Gebietsabgrenzung für bestimmte Teilgebiete im „Südwesten“. Noch heute gibt es Organisationen, die den Namen „Rheinhessen-PfalzSaar“ tragen (z.B.: Bezirksverband für Pferdezucht Rheinhessen-Pfalz-Saar e.V.),und die ihr Tätigkeitsgebiet in der zuvor beschriebenen Region „Rheinhessen-Pfalz-Saar“ sehen). 4. „Rheinland-Nassau“ (d. h. aus dem Gebiet der bis 2000 in RLP bestehenden ehemaligen „Regierungsbezirke Koblenz“ und „Trier“); - im Land Rheinland-Pfalz Anmerkung: „Rheinland-Nassau“ gehörte vor dem 2. Weltkrieg überwiegend zur „preußischen Rheinprovinz“ (zum „moselfränkischen Rheinland“; - mit den Mittelgebirgslagen: Hunsrück, Eifel und Westerwald) und wurde 1947 - mit Teilen von „Hessen-Nassau“ (rechtsrheinisch, dem heutigen „Rhein-Lahn-Kreis“ und mit Teilen des heutigen „Westerwald-Kreises“) zu einem Teilgebiet des 1947 (neu) gebildeten Bundeslandes Rheinland-Pfalz zusammengefasst (- von der preußischen Rheinprovinz wurden zuvor (im Jahr 1920) aber einige Regionen / Bezirke entlang der Saar abgespalten und dem damaligen „Saargebiet“; - dem heutigen „Saarland“ zugeschlagen). 1 Noch heute gibt es etliche Organisationen in RLP, die den Namen „Rheinland-Nassau“ in ihrem Namen tragen (z.B.: „Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.“, mit Sitz in Koblenz; „Bezirksverband Rheinland-Nassau im Pferdezuchtverband Rheinland-PfalzSaar e.V., mit Sitz in Koblenz). Auch die ehemaligen Gebiete der Reg.-Bezirke Koblenz und Trier bestehen noch als „NUTS-1-Region“ in Deutschland - und Europa - fort. 5. „Pfalz“ (d. h. aus dem Gebiet der ehemals bayerischen „Pfalz“; - bzw. des ehemaligen „Reg. Bez. Pfalz“ (von 1947 bis 1968; damals mit Sitz in Neustadt/Weinstraße), aber so, wie sich die „Pfalz“, nach Abwicklung der verschiedenen Gebietsreformen nach dem Jahr 1969, zurzeit (faktisch) darstellt. Räumlich abgrenzen lässt sich die „Pfalz“ (heute): - im Süden und Westen durch die Grenzen zu Frankreich und zum Saarland, - im Osten durch den Rhein und - im Norden (grob, zum Teil) durch den Fluss Nahe - bzw. exakt durch die Grenzen zu den heutigen rheinland-pfälzischen Landkreisen: Alzey-Worms, Bad Kreuznach und Birkenfeld. Zur „Pfalz“ gehören (heute) nachfolgende Gebiete / Teilgebiete: 5.1 "Vorderpfalz“ (bestehend aus dem Gebiet der heutigen Landkreise: Bad Dürkheim, Rhein-Pfalz-Kreis und der kreisfreien Städte: „Frankenthal“ (Pfalz), „Ludwigshafen“ (am Rhein), „Speyer“ und „Neustadt“ (an der Weinstraße)); 5.2 „Nordpfalz“ (bestehend aus den heutigen „Donnersberg-Kreis)“, 5.3 „Südpfalz“ (bestehend aus dem Gebiet der heutigen Landkreise: Germersheim, Südliche Weinstraße und der kreisfreien Stadt Landau) 5.4 „Westpfalz“ (bestehend aus dem Gebiet der heutigen Landkreise: Kusel, Kaiserslautern, Südwestpfalz und den kreisfreien Städten: Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz). Die „Westpfalz“ wiederum umfasst große Anteile an der: 5.4.1 „Südwestpfälzische Hochfläche“ - oder auch „Sickinger Höhe“ genannt; Die "Sickinger Höhe" (die "Südwestpfälzische Hochfläche") liegt etwa zu einem Drittel im Landkreis Kaiserslautern (mit Gebiet der VG Hochspeyer und der VG Kaiserslautern-Süd) und zu zwei Dritteln im Landkreis Südwestpfalz (mit den Gebieten der VGen: Waldfischbach-Burgalben, Wallhalben, Thaleischweiler-Fröschen, Zweibrücken- Land, Rodalben und Hauenstein). Die südwestpfälzische Hochfläche erstreckt sich (grob), von Landstuhl im Norden, bis fast zur Stadt Zweibrücken im Süden und im Westen von der Grenze zwischen RheinlandPfalz und dem Saarland bis hin zum "Pfälzerwald" im Osten. 5.4.2 „Westpfälzische Moorniederung“ - oder auch "Landstuhler Bruch" genannt; Das "Landstuhler Bruch" erstreckt sich auf ca. 200 m über NN als Senke von ca. 7 km Breite und 30 km Länge von Waldmohr im Südwesten über die VG Bruchmühlbach-Miesau, RamsteinMiesenbach und auch Landstuhl bis an die Grenzen der Stadt Kaiserslautern im Nordosten. Im Norden wird die Moorniederung begrenzt durch das "Nordpfälzer Bergland", das von der Niederung her allmählich ansteigt. Im Süden bildet dagegen die "Sickinger Höhe" eine sehr deutliche Bruchkante von etwa 200 m Höhenunterschied. Die Westpfälzische Moorniederung wird hauptsächlich vom Glan (Westteil) und dem 20 km langen Mohrbach (Mittelteil) entwässert, der unweit (südlich) der 2 Moordamm-Mühle entspringt und bei Niedermohr in den Glan mündet. Die Bäche im äußersten Osten fließen der Waldlauter zu. und am 5.4.2 „Nordpfälzer Bergland" Das "Nordpfälzer Bergland" liegt – grob abgegrenzt – zwischen dem (saarländischen) St. Wendel im Westen und den drei zu Rheinland-Pfalz gehörenden Städten Alzey im Osten, Kaiserslautern im Süden und Bad Kreuznach im Norden, wobei diese Städte selbst aber nicht mehr zum "Nordpfälzer Bergland" gehören. Das "Nordpfälzer Bergland" liegt umgeben von den Landschaften: "Pfälzerwald", "Naturpark Saar-Hunsrück", "Naheland" (Nahe) und "Rheinhessen". Anteil am "Nordpfälzer Bergland" haben vor allem die Landkreise Kusel und der Donnersberg-Kreis, im geringeren Umfang aber auch die Landkreise Kaiserslautern (mit den VG'en: Weilerbach, Otterbach, Otterberg und EnkenbachAlsenborn und das Saarland mit den Gemeinden St. Wendel und Freisen im Landkreis St. Wendel. Die Abgrenzungen zum "Naheland" (Region Nahe), sind durch die nördlich gelegenen Landkreis-Grenzen (zum Landkreis Bad Kreuznach und auch zum Landkreis Birkenfeld) definiert. Nach Osten (zum Gebiet "Rheinhessen") bilden die Grenzen zu den Landkreisen MainzBingen bzw. Alzey-Worms die Grenze. Die vorherige Abgrenzungen zum Teil erneut überschneidend werden ergänzend auch die nachfolgenden „Gebietseinteilungen/ -abgrenzungen aus dem Gebiet der „Pfalz“ definiert: 5.5 „Westteil des Nordpfälzer-Berglandes“, bestehend aus den Gebieten der Landkreise: Kusel und Donnersberg-Kreis, sowie Teilen des Landkreises Kaiserslautern (siehe oben); außen vor bleiben hier jedoch die "nordpfälzischen Bergland-Gebiete" aus dem angrenzenden Saarland, 5.6 5.7 „Pfälzerwald“, „Haardt“ (Höhenzug; südlicher Rand des „Pfälzer-Waldes; 5.8 "Westrich“ (Landstrich südöstlich von Zweibrücken; von Bad Bergzabern, Landau, Edenkoben bis Neustadt) bestehend aus den Gebieten der Verbandsgemeinden: Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl und RamsteinMiesenbach). (Anmerkung: Das Gebiet der oben definierten „Pfalz“ besteht auch heute noch überwiegend aus dem Gebiet der seit 1816 bis 1930 - bzw. bis 1947 - bestehenden (verbliebenen) „bayerischen Pfalz“ - bzw. ab 1947 - aus dem Gebiet des zu diesem Zeitpunk neu geschaffenen „Regierungsbezirkes Pfalz“ im neu geschaffenen Bundesland Rheinland-Pfalz ( - von der ursprünglich „bayerischen Pfalz“ abgetrennt wurden nach dem ersten Weltkrieg (1920) nur das Gebiet des heutigen Landkreises „Saar-Pfalz-Kreises“ im heutigen Saarland. Das Gebiet des „SaarPfalz-Kreises“ wurde seinerzeit, im „Versailler Vertrag“, neben einigen, ehemals „preußischen Rheingebieten“, dem neugebildeten „Saargebiet“ zugeordnet; das „Saargebiet“ stand anfangs - unter Verwaltung des „Völkerbundes“; - später wurde daraus das „Saarland“). Das Gebiet der (verbliebenen) „bayerischen Pfalz“ stellte ab 1947 - bis 1968 - als „Regierungsbezirk Pfalz“ - eine von vier „Teilregion“ im neuen Bundesland Rheinland-Pfalz dar (- der „Reg.Bez. Pfalz“ bestand seinerzeit aus den kreisfreien Städten: Landau, Neustadt, Speyer, Frankenthal, Ludwigshafen, Pirmasens, Zweibrücken und Kaiserslautern und den Landkreisen: Germersheim, Bergzabern, Landau, Neustadt, Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer, Pirmasens, Zweibrücken, Kaiserslautern, Kusel, Kirchheimbolanden und Rockenhausen). 3 Im Jahr 1968 wurde der Reg. Bez. „Pfalz“ und der Reg. Bez. „Rheinhessen“ zum damaligen Reg.Bez. „Rheinhessen-Pfalz“, zusammengelegt; Sitz der neuen Verwaltungseinheit war Neustadt. Im Jahr 2000 wurde der Bez. Reg. RheinhessenPfalz - im Zuge einer weiteren Verwaltungsreform in RLP - aufgelöst. Ab dem Jahr 1969 kam es zu diversen (nachfolgenden) Gebietsreformen in RLP und dabei auch zur Zusammenlegung von verschiedenen ehemaligen „pfälzischen Landkreisen“ und letztendlich auch zur Umgliederung einzelner Gemeinden an der ehemaligen Nordgrenze der ehemals „bayerischen Pfalz“ (z.B.: Eine Gemeinde aus dem ehemaligen pfälzischen Lkr. Kirchheimbolanden gehört heute zum „rheinhessischen“ Lkr. Alzey-Worms; der heutige (pfälzische) Landkreis Kusel wurde um ein paar ursprünglich rheinländische Gemeinden erweitert, die vorher zum rheinländischem (und früher zum Teil auch zum oldenburgischen) Landkreis Birkenfeld gehörten; einzelne Gemeinden des erloschenen pfälzischen Landkreises Rockenhausen wurden dem ursprünglich rheinländischen Lkr. Bad Kreuznach zugeschlagen. Diese geringfügig erfolgten Gebietkorrekturen an der Nordgrenze der ehemals bayerischen „Pfalz“ sollten aber aus pragmatischen Gründen unbeachtet bleiben!) Für die „Pfalz“ gelten daher heute die Gebietsabgrenzungen, die sich nach den Gebietsreformen ab dem Jahr 1969 - und später - ergeben haben (s.o.); - weitere Informationen zum Thema „Pfalz“ sind u. a. unter: - - „www.de.wikipedia.org/wiki/Pfalz_(Region)“ und auch unter den Eintragungen beim „Bundesamt für Kartographie und Geodäsie“ „www.Geodatenzentrum.degeodaten/gdz“ nachzulesen ! 6. „Rheinhessen“ (ehemals „hessisches Gebiet“ links des Rheins; ab 1947 - bis zum Jahr 1968 - wurde das Gebiet „Rheinhessen“ zum ehemaligen „Reg.-Bez. Rheinhessen“, mit damaligem Sitz in Mainz, zusammengefasst. Der „Reg.-Bez. Rheinhessen“ wurde 1968 mit dem ehemaligen „Reg.-Bez. Pfalz“ zum neuen „Reg.-Bez. RheinhessenPfalz“, mit Sitz der Bez.-Reg. in Neustadt (an der Weinstraße) zusammengefasst.) „Rheinhessen“ heute besteht aus dem Gebiet der Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen und aus dem Gebiet der kreisfreien Städte Mainz und Worms. 7. „Eifel“ (Region nördlich der Mosel und westlich des Rheins; mit der nach folgenden räumlichen Abgrenzung des „Naturraums Eifel“ (- zur Nutzung der (fakultativen) Angabe „Eifel“ 7.1 bei der „Marke Eifel“ (für: „Eifel-Rindfleisch“ u. „Eifel-Bio-Rindfleisch“) 7.2 beim Programm „Natürlich Eifelrind“ der ERAG und auch 7.3 im allgemeinen Teil des Etikettierungssystems der LWK RLP): „Im rheinland-pfälzischen Teil wird die „Eifel“ im Süden durch die Mosel, im Osten durch den Rhein und im Westen durch die Bundesgrenze zu Luxemburg und Belgien begrenzt (Gemeinden oder Gemeindeteile aus Rheinland-Pfalz, die links der Mosel und auch links des Rheins liegen, gehören damit per Definition zur Herkunftsregion Eifel!). Im Norden gehören dem nordrhein-westfälischen Teil der Eifel der gesamte Kreis Euskirchen (u. a. mit den Gemeinden: Bad Münstereifel, Mechernich, Kall, Schleiden, Hellenthal, Dalhem, Blankenheim und Nettersheim); aus dem Kreis Düren die Gemeinden: Heimbach, Hürtgenwald, Nideggen, Kreuzau und Vettweiß und aus dem Kreis Aachen die Gemeinden: Monschau, Roetgen, Simmerath und Stolberg an.“ 4 (Exkurs: Die regionale Entwicklungsgruppe der „Marke Eifel“ hat auf ihrer Sitzung am 10.07.2003 u. a. zwar auch beschlossen, dass in den „Herkunftsraum Eifel“, zur Kennzeichnung von Produkten der „Marke Eifel“, ergänzend auch die Städte Rheinbach und Meckenheim aus dem Rhein-Sieg-Kreis mit einzubeziehen sind; - Rindfleisch aus dem Gebiet der Städte Rheinbach und Meckenheim kann aber definitiv nicht bei der Etikettierung von Rindfleisch mit der „Herkunft Eifel“ (geboren, gemästet und geschlachtet in der Eifel) einbezogen werden; die beiden Städte gehören nicht zum „Naturraum Eifel“ - der Einbezug dieser Städte - zur Etikettierung der Herkunft „Eifel“ - ist daher nicht akzeptabel!) 8. „Taunus“ (Höhenzug / Naturraum; von Rheinland-Pfalz bis ins Bundesland Hessen reichend). In das Etikettierungssystem der LWK RLP einbezogen werden für die Angabe „Taunus“ zumindest alle „rechtsrheinischen Gebiete aus RLP“; - mit Ausnahme der Gebiete, die zum „rheinland-pfälzischem Westerwald“ gehören; - in RLP trennt die „Lahn“ die Gebiete „Taunus“ und „Westerwald“) 9. „Westerwald“ (Höhenzug / Naturraum; bis ins Bundesland Hessen reichend). In das Etikettierungssystem der LWK einbezogen werden für die Angabe „Westerwald“ zumindest alle „rechtsrheinischen Gebiete aus RLP“, - mit Ausnahme von überwiegenden Teilen des heutigen „Rhein-Lahn-Kreises“. Der „rheinland-pfälzische Westerwald“ ist abgegrenzt durch den Verlauf der Lahn im Süden, durch den Verlauf des Rheins im Westen und im Norden und Osten durch die Landesgrenzen zu Nordrhein-Westfalen und Hessen. 10. „Hunsrück“ (Höhenzug / Naturraum südlich der Mosel, von Koblenz bis annähernd Perl (im Saarland) reichend; - im Norden und Westen durch die Mosel, im Osten durch den Rhein und im Süden in etwa durch den Verlauf der Nahe begrenzt; vorwiegend bestehend aus den Landkreisen: SIM und BIR, aber auch aus Teilen der rheinland-pfälzischen Landkreise: COC, MYK, MZ, KH, WIT, TR - und auch aus Teilen der saarländischen Landkreise: St. Wendel, Merzig-Wadern). Der „Hunsrück“ wiederum wird (kann) durch nachfolgende räumliche Abgrenzungen aufgegliedert (werden): 5 10.1 „Hochwald“ Als "Hochwald" ist / wird der Zusammenschluss der Gebiete "Osburger-Hochwald" und "Schwarzwälder- Hochwald" definiert; die so zusammengefassten Gebiete werden insofern als "Hochwald" benannt! Der „Hochwald“ setzt sich somit zusammen aus dem: 10.1.1 „Osburger- Hochwald“ (liegt nördlich vom "Schwarzwälder Hochwald") und dem 10.1.2 „Schwarzwälder-Hochwald“ in der Region Hunsrück. Der "Schwarzwälder Hochwald" liegt zudem im "Naturpark Saar-Hunsrück" und erstreckt sich in etwa von Mettlach - und nordwestlich der Gemeinden: Losheim, Weiskirchen, Wadern und Nonnweiler (alle Saarland) bis hinauf zum "Erbeskopf"; zwischen den Gemeinden Hermeskeil und Birkenfeld sowie Thalfang und Idar-Oberstein (alle Rheinland-Pfalz). Als "Dollberge" wird ergänzend auch der südöstliche Teil des "Schwarzwälder-Hochwaldes" bezeichnet. 10.2 „Idarwald“ Der "Idarwald" ist Bestandteil der Region Hunsrück; er grenzt (in nordöstlicher Richtung) an den "Schwarzwälder-Hochwald" an. Er liegt südlich der Gemeinden Thalfang und Morbach und nördlich der Gemeinde Idar-Oberstein. 10.3 „Soonwald“ Als "Soonwald" wird der Höhenzug am südöstlichen Rand des Hunsrücks bezeichnet; der "Soonwald" gehört zum Teil in das Gebiet des Kreises Rhein-Hunsrück, zum Teil aber auch in das Gebiet des Kreises Bad Kreuznach -und erstreckt sich jeweils bis zu den Gemeinden: …(siehe Anlage). 11. „Saargau“ (Höhenzug westlich der Saar, in RLP zwischen Saar und Obermosel, westlich der Städte: Konz, Saarburg und Mettlach gelegen. Er beginnt im Süden bei Berus und erstreckt sich über Teile des Saarlandes bis in den heutigen Kreis Trier-Saarburg hinein) 12. „Maifeld“ (Region um die Orte: Polch, Mertloch, Münstermaifeld, Rüber, Kobern-Gondorf usw.; südlich von Ochtendung und westlich von Koblenz gelegen; im heutigen Kreis MayenKoblenz; abgegrenzt durch die Mosel im Osten und im Süden, durch den Elzbach im Süden und im Westen und im Norden in etwa durch die Nette und den Rhein.) 12. „Pellenz“ (Region nördlich des „Maifeldes“; nördlich von Ochtendung, und Bassenheim; um die Orte Plaidt, Kruft und Mendig, im heutigen Kreis Mayen-Koblenz, nordwestlich von Koblenz gelegen.) 14. „Rheinhessisches Hügelland“ (in der Region „Rheinhessen“ gelegen; südwestlich von Mainz). Das "Rheinhessische Hügelland" erstreckt sich in etwa komplett über "Rheinhessen" (vgl. Nr. 6, oben); aber ohne die Gebiete der kreisfreien Stadt Mainz, der "VG Rhein-Nahe" aus dem Landkreis Main-Bingen - und ohne das Gebiet der Inseln "Kisselwörth" (35 ha) und "Sändchen" bei Nackenheim /Rhein. Das "Rheinhessische Hügelland" wird von den Flüssen Rhein und Nahe umschlossen und erstreckt sich über eine Fläche von rund 1.400 km² zwischen der rheinland- 6 -pfälzischen Landeshauptstadt Mainz und den Städten Alzey, Bingen und Worms, in den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen. 15. „Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal“ (von / für die „Unesco“ exakt definierte Region entlang des Mittelrheines; von Rüdesheim / Bingen bis Koblenz reichend (- neu ab Juni 2009!) - sowie die von den Ländern definierten Naturparks in RLP (- zum Teil mit Überschreitungen in die Länder: Nordrhein-Westfalen, Belgien; Saarland und Hessen): 16. „Naturpark Pfälzerwald“ (www.pfaelzerwald.de), 17. „Naturpark Soonwald-Nahe“ (www.soonwald-nahe.de), 18. „Naturpark Süd-Eifel“ (www.naturpark-suedeifel.de), 19. „Naturpark Nordeifel“ (www.naturpark-eifel.de), 20. „Naturpark Saar-Hunsrück“ (www.naturpark.org), 21. „Naturpark Nassau“ (www.naturparknassau.de), 22. „Naturpark Rhein-Westerwald“, 23. „Naturpark Rhein-Taunus“ (www.naturpark.de/park) (- neu ab Juni 2009!) 24. "Naturpark Vulkaneifel" (www.geopark-vulkaneifel.de) (- neu ab Juni 2010!) und auch diverse "zusammengesetzte Regionen" aus RLP, wie: 25. "Westerwald-Taunus"; bestehend aus dem Gebiet der Landkreise: RheinLahn-Kreis, Westerwald-Kreis, Neuwied und Altenkirchen, sowie den rechtsrheinischen Gebieten des Kreises Mayen-Koblenz und der kreisfreien Stadt Koblenz; 26. "Westerwald - Lahn"; bestehend aus den Landkreisen: Rhein-Lahn-Kreis, Westerwald-Kreis, Neuwied und Altenkirchen, sowie den rechtsrheinischen Gebieten des Kreises Mayen-Koblenz und der kreisfreien Stadt Koblenz; 27. "rechtsrheinisch - Rheinland-Pfalz"; bestehend aus den Gebieten rechts des Rheins im Bundesland RLP liegend; und damit bestehend aus den Gebieten der Landkreise: AK, WW, NR und EMS, aber auch aus den rechtsrheinischen Gebieten des Kreises MYK (mit den Gemeinden Vallendar, Weißenturm, Bendorf usw.) und den rechtsrheinischen Gebieten der kreisfreien Stadt Koblenz (mit den Stadtteilen: Ehrenbreitstein, Arenberg, Niederberg, Asterstein, Horchheim usw.); 28. "Hunsrück - Eifel"; bestehend aus den Regionen "Hunsrück" und "Eifel" (die entsprechenden Regionen wurden zuvor, unter Nr. 7 und 10, schon definiert); 29. "Eifel - Hunsrück - Westerwald - Taunus"; bestehend aus den Regionen: "Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus" ( - siehe oben; die betreffenden "Regionen" wurden zuvor schon, unter Nr. 7 bis 10, definiert!); 30. "Rheinland-Pfälzische Eifel"; bestehend aus den "rheinland-pfälzischen Gebieten der Eifel" (siehe oben, zuvor unter Nr. 7 definiert); 31. "Rheinhessen-Nahe"; bestehend aus den Gebieten der kreisfreien Städte: Mainz und Worms, und der Landkreise: Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mainz-Bingen (- in RLP existiert z.B. auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die "Planungsgemeinschaft Rheinhessen -Nahe", mit Sitz in Mainz, die die Region "Rheinhessen-Nahe" dementsprechend definiert!); 32. "Nahe" (- oder auch "Naheland"); bestehend aus dem Gebiet der Landkreise Bad Kreuznach (KH) und Birkenfeld (BIR). 33. "Hunsrück -Nahe"; bestehend aus der Region "Hunsrück" (siehe oben, Nr. 10) und aus der Region "Nahe" (siehe oben, Nr. 32). 7