Regionale Abgrenzung - Landwirtschaftskammer Rheinland

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Anlage 2 (- ehemals Anlage 2.1 - zur Anlage 2 des Antrages der LWK RLP vom 23.08.2007)
„Regionale Abgrenzungen“; - mit aktuellen Ergänzung; Stand: 19.06.2010
Hier:
Hinweise zur "regionalen Abgrenzung" der ursprünglich (am 23.08.2007) mit Anlage 2
(2.1) beantragten "regionalen Angaben" zum Ort der: Geburt, der Mast/Aufzucht, der
Schlachtung und auch der Zerlegung von Rindern/ Kälbern über das Ri.-Fl.-Et.-System der
LWK RLP, Bad Kreuznach (DE-07-2007-BLES0021-0).
Mit den Anträgen (ab August 2007) wurden von der LWK RLP zwar die nachfolgenden
(fakultativen) Angaben zur ggf. ergänzenden (fakultativen) Etikettierung des Ortes:
a) der Geburt,
b) der Mast / Aufzucht,
c) der Schlachtung,
d) ggf. auch zur „Herkunft“ - im Sinne der Vorgaben zur Etikettierung von
Rindfleisch; wenn Geburt, Mast und Schlachtung in der identischen „Region“
erfolgt ist - und
e) auch zum Ort der Zerlegung (ggf. auch zum Ort der Feinzerlegung)
beantragt; - die BLE hat diese Angaben aber nur zum Teil anerkannt / genehmigt!
> Achtung: Die nachfolgenden "regionalen Angaben", Nr. 1 bis 5, Nr. 5.2, 5.3, 5.4,
5.4.2, 5.5, Nr. 10.1, Nr. 14 und die Nummern 25 bis einschließlich Nr. 32 - wurden von der
BLE bisher noch nicht genehmigt – und dürfen damit nicht etikettiert werden!"
1. „Rheinland-Pfalz-Saar“ (d. h. aus dem Gebiet der heutigen Bundesländer
Rheinland- Pfalz und dem Saarland);
(Anmerkung. Auch heute gibt es (noch) regional agierende Organisationen/
Verbände / Vereine, die Ihr Tätigkeitsgebiet vorrangig auf die beiden Bundesländer
erstrecken und einen dem entsprechenden Namen führen (z. B.: Pferdezuchtverband
Rheinland-Pfalz-Saar e.V., mit Sitz in Standenbühl/Pfalz; Verband für
Schweineproduktion Rheinland-Pfalz-Saar e.V., mit Sitz in Bad Kreuznach).
Beide Organisationen sind nach dem Tierzuchtgesetz anerkannte Zuchttierorganisationen;
- d.h. die räumliche, regionale Abgrenzung “Rheinland-Pfalz-Saar“ ist in RheinlandPfalz und dem Saarland hinreichend bekannt und auch regional „gebräuchlich“!)
2. „Rheinhessen-Pfalz“ (d. h. aus dem Gebiet des seit 1968 bis zum Jahr 2000
bestehenden ehemaligen Regierungsbezirkes „Rheinhessen-Pfalz“; - damals mit Sitz in
Neustadt - an der Weinstraße; im Bundesland Rheinland-Pfalz. Die Region „RheinhessenPfalz“ besteht noch heute als „NUTS-1 Region“ in Europa (Quelle Eurostat);
3. „Rheinhessen-Pfalz-Saar“ (d. h. aus dem Gebiet des ehemaligen Reg. Bez.
„Rheinhessen-Pfalz“ (s.o.) und dem heutigen „Saarland“). Anmerkung: Ebenfalls seit
Jahren gebräuchliche regionale Gebietsabgrenzung für bestimmte Teilgebiete im
„Südwesten“. Noch heute gibt es Organisationen, die den Namen „Rheinhessen-PfalzSaar“ tragen (z.B.: Bezirksverband für Pferdezucht Rheinhessen-Pfalz-Saar e.V.),und
die ihr Tätigkeitsgebiet in der zuvor beschriebenen Region „Rheinhessen-Pfalz-Saar“
sehen).
4. „Rheinland-Nassau“ (d. h. aus dem Gebiet der bis 2000 in RLP bestehenden
ehemaligen „Regierungsbezirke Koblenz“ und „Trier“); - im Land Rheinland-Pfalz
Anmerkung: „Rheinland-Nassau“ gehörte vor dem 2. Weltkrieg überwiegend zur
„preußischen Rheinprovinz“ (zum „moselfränkischen Rheinland“; - mit den
Mittelgebirgslagen: Hunsrück, Eifel und Westerwald) und wurde 1947 - mit Teilen von
„Hessen-Nassau“ (rechtsrheinisch, dem heutigen „Rhein-Lahn-Kreis“ und mit Teilen des
heutigen „Westerwald-Kreises“) zu einem Teilgebiet des 1947 (neu) gebildeten
Bundeslandes Rheinland-Pfalz zusammengefasst (- von der preußischen Rheinprovinz
wurden zuvor (im Jahr 1920) aber einige Regionen / Bezirke entlang der Saar abgespalten
und dem damaligen „Saargebiet“; - dem heutigen „Saarland“ zugeschlagen).
1
Noch heute gibt es etliche Organisationen in RLP, die den Namen „Rheinland-Nassau“ in
ihrem Namen tragen (z.B.: „Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.“, mit Sitz
in Koblenz; „Bezirksverband Rheinland-Nassau im Pferdezuchtverband Rheinland-PfalzSaar e.V., mit Sitz in Koblenz). Auch die ehemaligen Gebiete der Reg.-Bezirke Koblenz und
Trier bestehen noch als „NUTS-1-Region“ in Deutschland - und Europa - fort.
5. „Pfalz“ (d. h. aus dem Gebiet der ehemals bayerischen „Pfalz“; - bzw. des ehemaligen
„Reg. Bez. Pfalz“ (von 1947 bis 1968; damals mit Sitz in Neustadt/Weinstraße), aber so,
wie sich die „Pfalz“, nach Abwicklung der verschiedenen Gebietsreformen nach dem Jahr
1969, zurzeit (faktisch) darstellt.
Räumlich abgrenzen lässt sich die „Pfalz“ (heute):
- im Süden und Westen durch die Grenzen zu Frankreich und zum Saarland,
- im Osten durch den Rhein und
- im Norden (grob, zum Teil) durch den Fluss Nahe - bzw. exakt
durch die Grenzen zu den heutigen rheinland-pfälzischen Landkreisen:
Alzey-Worms, Bad Kreuznach und Birkenfeld.
Zur „Pfalz“ gehören (heute) nachfolgende Gebiete / Teilgebiete:
5.1 "Vorderpfalz“ (bestehend aus dem Gebiet der heutigen Landkreise: Bad
Dürkheim, Rhein-Pfalz-Kreis und der kreisfreien Städte: „Frankenthal“
(Pfalz), „Ludwigshafen“ (am Rhein), „Speyer“ und „Neustadt“ (an der
Weinstraße));
5.2 „Nordpfalz“ (bestehend aus den heutigen „Donnersberg-Kreis)“,
5.3 „Südpfalz“ (bestehend aus dem Gebiet der heutigen Landkreise:
Germersheim, Südliche Weinstraße und der kreisfreien Stadt Landau)
5.4 „Westpfalz“ (bestehend aus dem Gebiet der heutigen Landkreise: Kusel,
Kaiserslautern, Südwestpfalz und den kreisfreien Städten: Kaiserslautern,
Pirmasens und Zweibrücken aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz).
Die „Westpfalz“ wiederum umfasst große Anteile an der:
5.4.1 „Südwestpfälzische Hochfläche“
- oder auch „Sickinger Höhe“ genannt;
Die "Sickinger Höhe" (die "Südwestpfälzische Hochfläche")
liegt etwa zu einem Drittel im Landkreis Kaiserslautern (mit
Gebiet der VG Hochspeyer und der VG Kaiserslautern-Süd) und
zu zwei Dritteln im Landkreis Südwestpfalz (mit den Gebieten
der VGen: Waldfischbach-Burgalben, Wallhalben,
Thaleischweiler-Fröschen, Zweibrücken- Land, Rodalben und
Hauenstein). Die südwestpfälzische Hochfläche erstreckt sich
(grob), von Landstuhl im Norden, bis fast zur Stadt Zweibrücken
im Süden und im Westen von der Grenze zwischen RheinlandPfalz und dem Saarland bis hin zum "Pfälzerwald" im Osten.
5.4.2 „Westpfälzische Moorniederung“
- oder auch "Landstuhler Bruch" genannt;
Das "Landstuhler Bruch" erstreckt sich auf ca. 200 m über NN als
Senke von ca. 7 km Breite und 30 km Länge von Waldmohr im
Südwesten über die VG Bruchmühlbach-Miesau, RamsteinMiesenbach und auch Landstuhl bis an die Grenzen der Stadt
Kaiserslautern im Nordosten. Im Norden wird die Moorniederung
begrenzt durch das "Nordpfälzer Bergland", das von der Niederung
her allmählich ansteigt. Im Süden bildet dagegen die "Sickinger
Höhe" eine sehr deutliche Bruchkante von etwa 200 m
Höhenunterschied. Die Westpfälzische Moorniederung wird
hauptsächlich vom Glan (Westteil) und dem 20 km langen
Mohrbach (Mittelteil) entwässert, der unweit (südlich) der
2
Moordamm-Mühle entspringt und bei Niedermohr in den Glan
mündet. Die Bäche im äußersten Osten fließen der Waldlauter zu.
und am
5.4.2 „Nordpfälzer Bergland"
Das "Nordpfälzer Bergland" liegt – grob abgegrenzt – zwischen
dem (saarländischen) St. Wendel im Westen und den drei zu
Rheinland-Pfalz gehörenden Städten Alzey im Osten, Kaiserslautern
im Süden und Bad Kreuznach im Norden, wobei diese Städte selbst
aber nicht mehr zum "Nordpfälzer Bergland" gehören. Das
"Nordpfälzer Bergland" liegt umgeben von den Landschaften:
"Pfälzerwald", "Naturpark Saar-Hunsrück", "Naheland" (Nahe)
und "Rheinhessen". Anteil am "Nordpfälzer Bergland" haben vor
allem die Landkreise Kusel und der Donnersberg-Kreis, im
geringeren Umfang aber auch die Landkreise Kaiserslautern (mit
den VG'en: Weilerbach, Otterbach, Otterberg und EnkenbachAlsenborn und das Saarland mit den Gemeinden St. Wendel und
Freisen im Landkreis St. Wendel. Die Abgrenzungen zum
"Naheland" (Region Nahe), sind durch die nördlich gelegenen
Landkreis-Grenzen (zum Landkreis Bad Kreuznach und auch zum
Landkreis Birkenfeld) definiert. Nach Osten (zum Gebiet
"Rheinhessen") bilden die Grenzen zu den Landkreisen MainzBingen bzw. Alzey-Worms die Grenze.
Die vorherige Abgrenzungen zum Teil erneut überschneidend werden
ergänzend auch die nachfolgenden „Gebietseinteilungen/
-abgrenzungen aus dem Gebiet der „Pfalz“ definiert:
5.5
„Westteil des Nordpfälzer-Berglandes“,
bestehend aus den Gebieten der Landkreise: Kusel und
Donnersberg-Kreis, sowie Teilen des Landkreises Kaiserslautern
(siehe oben); außen vor bleiben hier jedoch die "nordpfälzischen
Bergland-Gebiete" aus dem angrenzenden Saarland,
5.6
5.7
„Pfälzerwald“,
„Haardt“ (Höhenzug; südlicher Rand des „Pfälzer-Waldes;
5.8
"Westrich“ (Landstrich südöstlich von Zweibrücken;
von Bad Bergzabern, Landau, Edenkoben bis Neustadt)
bestehend aus den Gebieten der Verbandsgemeinden:
Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl und RamsteinMiesenbach).
(Anmerkung: Das Gebiet der oben definierten „Pfalz“ besteht auch heute noch
überwiegend aus dem Gebiet der seit 1816 bis 1930 - bzw. bis 1947 - bestehenden
(verbliebenen) „bayerischen Pfalz“ - bzw. ab 1947 - aus dem Gebiet des zu diesem
Zeitpunk neu geschaffenen „Regierungsbezirkes Pfalz“ im neu geschaffenen
Bundesland Rheinland-Pfalz ( - von der ursprünglich „bayerischen Pfalz“
abgetrennt wurden nach dem ersten Weltkrieg (1920) nur das Gebiet des heutigen
Landkreises „Saar-Pfalz-Kreises“ im heutigen Saarland. Das Gebiet des „SaarPfalz-Kreises“ wurde seinerzeit, im „Versailler Vertrag“, neben einigen, ehemals
„preußischen Rheingebieten“, dem neugebildeten „Saargebiet“ zugeordnet; das
„Saargebiet“ stand anfangs - unter Verwaltung des „Völkerbundes“; - später wurde
daraus das „Saarland“).
Das Gebiet der (verbliebenen) „bayerischen Pfalz“ stellte ab 1947 - bis 1968 - als
„Regierungsbezirk Pfalz“ - eine von vier „Teilregion“ im neuen Bundesland
Rheinland-Pfalz dar (- der „Reg.Bez. Pfalz“ bestand seinerzeit aus den kreisfreien
Städten: Landau, Neustadt, Speyer, Frankenthal, Ludwigshafen, Pirmasens,
Zweibrücken und Kaiserslautern und den Landkreisen: Germersheim, Bergzabern,
Landau, Neustadt, Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer, Pirmasens, Zweibrücken,
Kaiserslautern, Kusel, Kirchheimbolanden und Rockenhausen).
3
Im Jahr 1968 wurde der Reg. Bez. „Pfalz“ und der Reg. Bez. „Rheinhessen“ zum
damaligen Reg.Bez. „Rheinhessen-Pfalz“, zusammengelegt; Sitz der neuen
Verwaltungseinheit war Neustadt. Im Jahr 2000 wurde der Bez. Reg. RheinhessenPfalz - im Zuge einer weiteren Verwaltungsreform in RLP - aufgelöst.
Ab dem Jahr 1969 kam es zu diversen (nachfolgenden) Gebietsreformen in RLP und dabei auch zur Zusammenlegung von verschiedenen ehemaligen „pfälzischen
Landkreisen“ und letztendlich auch zur Umgliederung einzelner Gemeinden an der
ehemaligen Nordgrenze der ehemals „bayerischen Pfalz“ (z.B.: Eine Gemeinde aus
dem ehemaligen pfälzischen Lkr. Kirchheimbolanden gehört heute zum
„rheinhessischen“ Lkr. Alzey-Worms; der heutige (pfälzische) Landkreis Kusel
wurde um ein paar ursprünglich rheinländische Gemeinden erweitert, die vorher
zum rheinländischem (und früher zum Teil auch zum oldenburgischen) Landkreis
Birkenfeld gehörten; einzelne Gemeinden des erloschenen pfälzischen Landkreises
Rockenhausen wurden dem ursprünglich rheinländischen Lkr. Bad Kreuznach
zugeschlagen.
Diese geringfügig erfolgten Gebietkorrekturen an der Nordgrenze der ehemals
bayerischen „Pfalz“ sollten aber aus pragmatischen Gründen unbeachtet bleiben!)
Für die „Pfalz“ gelten daher heute die Gebietsabgrenzungen, die sich nach
den Gebietsreformen ab dem Jahr 1969 - und später - ergeben haben (s.o.);
- weitere Informationen zum Thema „Pfalz“ sind u. a. unter:
-
-
„www.de.wikipedia.org/wiki/Pfalz_(Region)“ und auch unter den
Eintragungen beim „Bundesamt für Kartographie und Geodäsie“
„www.Geodatenzentrum.degeodaten/gdz“ nachzulesen !
6. „Rheinhessen“ (ehemals „hessisches Gebiet“ links des Rheins;
ab 1947 - bis zum Jahr 1968 - wurde das Gebiet „Rheinhessen“ zum
ehemaligen „Reg.-Bez. Rheinhessen“, mit damaligem Sitz in Mainz,
zusammengefasst. Der „Reg.-Bez. Rheinhessen“ wurde 1968 mit dem
ehemaligen „Reg.-Bez. Pfalz“ zum neuen „Reg.-Bez. RheinhessenPfalz“, mit Sitz der Bez.-Reg. in Neustadt (an der Weinstraße)
zusammengefasst.) „Rheinhessen“ heute besteht aus dem Gebiet der
Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen und aus dem Gebiet der
kreisfreien Städte Mainz und Worms.
7. „Eifel“ (Region nördlich der Mosel und westlich des Rheins; mit der
nach folgenden räumlichen Abgrenzung des „Naturraums Eifel“
(- zur Nutzung der (fakultativen) Angabe „Eifel“
7.1 bei der „Marke Eifel“
(für: „Eifel-Rindfleisch“ u. „Eifel-Bio-Rindfleisch“)
7.2 beim Programm „Natürlich Eifelrind“ der ERAG
und auch
7.3 im allgemeinen Teil des Etikettierungssystems der LWK RLP):
„Im rheinland-pfälzischen Teil wird die „Eifel“ im Süden durch die Mosel,
im Osten durch den Rhein und im Westen durch die Bundesgrenze zu
Luxemburg und Belgien begrenzt (Gemeinden oder Gemeindeteile aus
Rheinland-Pfalz, die links der Mosel und auch links des Rheins liegen,
gehören damit per Definition zur Herkunftsregion Eifel!).
Im Norden gehören dem nordrhein-westfälischen Teil der Eifel der gesamte
Kreis Euskirchen (u. a. mit den Gemeinden: Bad Münstereifel, Mechernich,
Kall, Schleiden, Hellenthal, Dalhem, Blankenheim und Nettersheim); aus dem
Kreis Düren die Gemeinden: Heimbach, Hürtgenwald, Nideggen, Kreuzau
und Vettweiß und aus dem Kreis Aachen die Gemeinden: Monschau,
Roetgen, Simmerath und Stolberg an.“
4
(Exkurs: Die regionale Entwicklungsgruppe der „Marke Eifel“ hat auf ihrer Sitzung
am 10.07.2003 u. a. zwar auch beschlossen, dass in den „Herkunftsraum Eifel“, zur
Kennzeichnung von Produkten der „Marke Eifel“, ergänzend auch die Städte
Rheinbach und Meckenheim aus dem Rhein-Sieg-Kreis mit einzubeziehen sind;
- Rindfleisch aus dem Gebiet der Städte Rheinbach und Meckenheim kann aber
definitiv nicht bei der Etikettierung von Rindfleisch mit der „Herkunft Eifel“
(geboren, gemästet und geschlachtet in der Eifel) einbezogen werden; die beiden
Städte gehören nicht zum „Naturraum Eifel“ - der Einbezug dieser Städte - zur
Etikettierung der Herkunft „Eifel“ - ist daher nicht akzeptabel!)
8. „Taunus“ (Höhenzug / Naturraum; von Rheinland-Pfalz bis ins
Bundesland Hessen reichend). In das Etikettierungssystem der LWK RLP
einbezogen werden für die Angabe „Taunus“ zumindest alle
„rechtsrheinischen Gebiete aus RLP“; - mit Ausnahme der Gebiete, die zum
„rheinland-pfälzischem Westerwald“ gehören;
- in RLP trennt die „Lahn“ die Gebiete „Taunus“ und „Westerwald“)
9. „Westerwald“ (Höhenzug / Naturraum; bis ins Bundesland Hessen
reichend). In das Etikettierungssystem der LWK einbezogen werden für die Angabe
„Westerwald“ zumindest alle „rechtsrheinischen Gebiete aus RLP“,
- mit Ausnahme von überwiegenden Teilen des heutigen „Rhein-Lahn-Kreises“. Der
„rheinland-pfälzische Westerwald“ ist abgegrenzt durch den Verlauf der Lahn im
Süden, durch den Verlauf des Rheins im Westen und im Norden und Osten durch die
Landesgrenzen zu Nordrhein-Westfalen und Hessen.
10. „Hunsrück“ (Höhenzug / Naturraum südlich der Mosel, von Koblenz
bis annähernd Perl (im Saarland) reichend; - im Norden und Westen durch die Mosel,
im Osten durch den Rhein und im Süden in etwa durch den Verlauf der Nahe
begrenzt; vorwiegend bestehend aus den Landkreisen: SIM und BIR, aber auch aus
Teilen der rheinland-pfälzischen Landkreise: COC, MYK, MZ, KH, WIT, TR - und
auch aus Teilen der saarländischen Landkreise: St. Wendel, Merzig-Wadern).
Der „Hunsrück“ wiederum wird (kann) durch nachfolgende
räumliche Abgrenzungen aufgegliedert (werden):
5
10.1 „Hochwald“
Als "Hochwald" ist / wird der Zusammenschluss der Gebiete
"Osburger-Hochwald" und "Schwarzwälder- Hochwald"
definiert; die so zusammengefassten Gebiete werden insofern
als "Hochwald" benannt!
Der „Hochwald“ setzt sich somit zusammen aus dem:
10.1.1 „Osburger- Hochwald“
(liegt nördlich vom "Schwarzwälder Hochwald") und dem
10.1.2 „Schwarzwälder-Hochwald“ in der Region Hunsrück.
Der "Schwarzwälder Hochwald" liegt zudem im "Naturpark
Saar-Hunsrück" und erstreckt sich in etwa von Mettlach - und
nordwestlich der Gemeinden: Losheim, Weiskirchen, Wadern
und Nonnweiler (alle Saarland) bis hinauf zum "Erbeskopf";
zwischen den Gemeinden Hermeskeil und Birkenfeld sowie
Thalfang und Idar-Oberstein (alle Rheinland-Pfalz). Als
"Dollberge" wird ergänzend auch der südöstliche Teil des
"Schwarzwälder-Hochwaldes" bezeichnet.
10.2 „Idarwald“
Der "Idarwald" ist Bestandteil der Region Hunsrück; er grenzt
(in nordöstlicher Richtung) an den "Schwarzwälder-Hochwald"
an. Er liegt südlich der Gemeinden Thalfang und Morbach und
nördlich der Gemeinde Idar-Oberstein.
10.3 „Soonwald“
Als "Soonwald" wird der Höhenzug am südöstlichen Rand des
Hunsrücks bezeichnet; der "Soonwald" gehört zum Teil in das
Gebiet des Kreises Rhein-Hunsrück, zum Teil aber auch in das
Gebiet des Kreises Bad Kreuznach -und erstreckt sich jeweils
bis zu den Gemeinden: …(siehe Anlage).
11. „Saargau“ (Höhenzug westlich der Saar, in RLP zwischen Saar und
Obermosel, westlich der Städte: Konz, Saarburg und Mettlach
gelegen. Er beginnt im Süden bei Berus und erstreckt sich über Teile
des Saarlandes bis in den heutigen Kreis Trier-Saarburg hinein)
12. „Maifeld“ (Region um die Orte: Polch, Mertloch, Münstermaifeld,
Rüber, Kobern-Gondorf usw.; südlich von Ochtendung und
westlich von Koblenz gelegen; im heutigen Kreis MayenKoblenz; abgegrenzt durch die Mosel im Osten und im Süden,
durch den Elzbach im Süden und im Westen und im Norden in
etwa durch die Nette und den Rhein.)
12. „Pellenz“ (Region nördlich des „Maifeldes“; nördlich von Ochtendung,
und Bassenheim; um die Orte Plaidt, Kruft und Mendig, im
heutigen Kreis Mayen-Koblenz, nordwestlich von Koblenz
gelegen.)
14. „Rheinhessisches Hügelland“ (in der Region „Rheinhessen“ gelegen;
südwestlich von Mainz). Das "Rheinhessische Hügelland" erstreckt sich in
etwa komplett über "Rheinhessen" (vgl. Nr. 6, oben); aber ohne die
Gebiete der kreisfreien Stadt Mainz, der "VG Rhein-Nahe" aus dem
Landkreis Main-Bingen - und ohne das Gebiet der Inseln "Kisselwörth"
(35 ha) und "Sändchen" bei Nackenheim /Rhein. Das "Rheinhessische
Hügelland" wird von den Flüssen Rhein und Nahe umschlossen und
erstreckt sich über eine Fläche von rund 1.400 km² zwischen der rheinland-
6
-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz und den Städten Alzey, Bingen und
Worms, in den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen.
15. „Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal“ (von / für die „Unesco“
exakt definierte Region entlang des Mittelrheines; von
Rüdesheim / Bingen bis Koblenz reichend (- neu ab Juni 2009!)
-
sowie die von den Ländern definierten Naturparks in RLP
(- zum Teil mit Überschreitungen in die Länder:
Nordrhein-Westfalen, Belgien; Saarland und Hessen):
16. „Naturpark Pfälzerwald“ (www.pfaelzerwald.de),
17. „Naturpark Soonwald-Nahe“ (www.soonwald-nahe.de),
18. „Naturpark Süd-Eifel“ (www.naturpark-suedeifel.de),
19. „Naturpark Nordeifel“ (www.naturpark-eifel.de),
20. „Naturpark Saar-Hunsrück“ (www.naturpark.org),
21. „Naturpark Nassau“ (www.naturparknassau.de),
22. „Naturpark Rhein-Westerwald“,
23. „Naturpark Rhein-Taunus“ (www.naturpark.de/park) (- neu ab Juni 2009!)
24. "Naturpark Vulkaneifel" (www.geopark-vulkaneifel.de) (- neu ab Juni 2010!)
und auch diverse "zusammengesetzte Regionen" aus RLP, wie:
25. "Westerwald-Taunus"; bestehend aus dem Gebiet der Landkreise: RheinLahn-Kreis, Westerwald-Kreis, Neuwied und Altenkirchen, sowie den
rechtsrheinischen Gebieten des Kreises Mayen-Koblenz und der kreisfreien
Stadt Koblenz;
26. "Westerwald - Lahn"; bestehend aus den Landkreisen: Rhein-Lahn-Kreis,
Westerwald-Kreis, Neuwied und Altenkirchen, sowie den rechtsrheinischen
Gebieten des Kreises Mayen-Koblenz und der kreisfreien Stadt Koblenz;
27. "rechtsrheinisch - Rheinland-Pfalz"; bestehend aus den Gebieten rechts
des Rheins im Bundesland RLP liegend; und damit bestehend aus den
Gebieten der Landkreise: AK, WW, NR und EMS, aber auch aus den
rechtsrheinischen Gebieten des Kreises MYK (mit den Gemeinden Vallendar,
Weißenturm, Bendorf usw.) und den rechtsrheinischen Gebieten der
kreisfreien Stadt Koblenz (mit den Stadtteilen: Ehrenbreitstein, Arenberg,
Niederberg, Asterstein, Horchheim usw.);
28. "Hunsrück - Eifel"; bestehend aus den Regionen "Hunsrück" und "Eifel"
(die entsprechenden Regionen wurden zuvor, unter Nr. 7 und 10, schon
definiert);
29. "Eifel - Hunsrück - Westerwald - Taunus"; bestehend aus den
Regionen: "Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus" ( - siehe oben; die
betreffenden "Regionen" wurden zuvor schon, unter Nr. 7 bis 10, definiert!);
30. "Rheinland-Pfälzische Eifel"; bestehend aus den "rheinland-pfälzischen
Gebieten der Eifel" (siehe oben, zuvor unter Nr. 7 definiert);
31. "Rheinhessen-Nahe"; bestehend aus den Gebieten der kreisfreien Städte:
Mainz und Worms, und der Landkreise: Alzey-Worms, Bad Kreuznach,
Birkenfeld und Mainz-Bingen (- in RLP existiert z.B. auch eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts, die "Planungsgemeinschaft Rheinhessen -Nahe", mit
Sitz in Mainz, die die Region "Rheinhessen-Nahe" dementsprechend
definiert!);
32. "Nahe" (- oder auch "Naheland"); bestehend aus dem Gebiet der
Landkreise Bad Kreuznach (KH) und Birkenfeld (BIR).
33. "Hunsrück -Nahe"; bestehend aus der Region "Hunsrück" (siehe oben,
Nr. 10) und aus der Region "Nahe" (siehe oben, Nr. 32).
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