Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West

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Einwohnergemeinde Orpund
Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West (ZPP 12)
Erläuterungsbericht
Auflage
Bestandteile der Überbauungsordnung:
• Überbauungsplan 1:500
• Überbauungsvorschriften
Unterlagen mit orientierendem Inhalt:
• Erläuterungsbericht
• Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund. Bericht zum Gutachterverfahren (19.06.2012)
Bern, 11. August 2014
Impressum
Planungsbehörde
Gemeinderat Orpund
Gottstattstrasse 12
2552 Orpund
Überbauungsordnung
BHP Raumplan AG
Fliederweg 10
Postfach 575
3000 Bern 14
Bearbeitung: Thomas Berz, Laura Chavanne, Jeannine Blank
Richtprojekt
ZSB Architekten SIA AG (Architektur)
Schachenstrasse 40
4702 Oensingen
Carmenstrasse 52
8032 Zürich
Metron Bern AG (Verkehr, Öffentlicher Raum)
Neuengasse 43
3001 Bern
1269_360_EB_DorfkernWest_140811.docx
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
4
Ausgangslage...................................................................................................................................... 4
1.1
Planungsgebiet ...................................................................................................................................4
1.2
Grundlagen .........................................................................................................................................4
1.3
Baurechtliche Rahmenbedingungen .................................................................................................5
1.4
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ................................................................................5
1.5
Betriebs- und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt Orpund .............................................................6
1.6
Gesamtplanung der ZPP 12 Dorfkern ...............................................................................................7
Richtprojekt ....................................................................................................................................... 10
2.1
Projektbeschrieb .............................................................................................................................. 10
2.2
Beurteilung durch das Gutachtergremium .................................................................................... 12
Inhalte der Überbauungsordnung .................................................................................................. 14
3.1
Allgemeines ...................................................................................................................................... 14
3.2
Nutzung und Bebauung .................................................................................................................. 14
3.3
Aussenraum ..................................................................................................................................... 15
3.4
Erschliessung und Parkierung ........................................................................................................ 16
3.5
Umwelt.............................................................................................................................................. 17
3.6
Weitere Bestimmungen................................................................................................................... 17
Vorgehen ............................................................................................................................................ 18
4.1
Planungsorganisation ...................................................................................................................... 18
4.2
Verfahren.......................................................................................................................................... 18
4.3
Vorprüfung ....................................................................................................................................... 18
4.4
Öffentliche Auflage .......................................................................................................................... 18
Anhang 1 Vorprüfungsbericht AGR vom 15. April 2014 ......................................................................... 19
Anhang 2 Bereinigung aufgrund der Vorprüfung ..................................................................................... 29
Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West • Erläuterungsbericht • Auflage
1
4
Ausgangslage
1.1 Planungsgebiet
Zentral gelegenes
Baugebiet
Das Planungsgebiet liegt nördlich der Hauptstrasse am Wegkreuz von Lindenstrasse und Hohlenweg und bildet den historischen und funktionalen
Kern des Ortszentrums Orpund. Es umfasst eine Fläche von rund 10’400 m2
und ist weitgehend überbaut.
Chance für die Ortsentwicklung
Die Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West ermöglicht die Verlegung des
Hohlenwegs und die Neuorganisation der Erschliessung, die Neugestaltung
des öffentlichen Raums (Dorfplatz) und die Realisierung eines Wohn- und
Geschäftshauses an der Hauptstrasse sowie einer Wohnüberbauung an der
Lindenstrasse. Sie trägt damit wesentlich zur angestrebten Stärkung und
Aufwertung des Ortszentrums Orpund bei.
Abbildung 1:
Planungsgebiet im Ortszentrum Orpund (orange)
1.2 Grundlagen
Die Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West basiert auf folgenden Grundlagen:
•
•
•
•
•
•
•
Zonenplan und Baureglement (25.04.2012)
Richtplan Verkehr (25.04.2012)
Planungs- und Infrastrukturvertrag (15.11.2011)
Betriebs- und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt Orpund (12.01.2011)
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund. Bericht zum Gutachterverfahren 2012 (19.06.2012)
Richtprojekt „Betriebs- und Gestaltungskonzept Dorfplatz Orpund“
(09.10.2013)
Baugesuch Parzelle 1373 (23.05.2013)
Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West • Erläuterungsbericht • Auflage
5
1.3 Baurechtliche Rahmenbedingungen
ZPP 12 Dorfkern
Das Planungsgebiet liegt im Wirkungsbereich der Zone mit Planungspflicht
(ZPP) 12 Dorfkern. Das Baureglement (Art. 319 Abs. 2) definiert den Planungszweck wie folgt:
•
•
•
Erweiterung des Ortszentrums mit einer verdichteten Überbauung für
Wohnen, Arbeiten und öffentliche Nutzungen
Verlegung der Einmündung Hauptstrasse/Hohlenweg und Gestaltung
eines Dorfplatzes
Sicherstellung von zentrumsbildenden öffentlichen Räumen und durchgehenden Fuss- und Radwegverbindungen
Abbildung 2:
Abstimmung mit Zentrumsentwicklung
Ausschnitt Zonenplan mit ZPP 12 Dorfkern und ZPP 13 Gottstatt
Die Überbauungsplanung in der ZPP 12 Dorfkern ist mit der Entwicklung im
Baugebiet südlich der Hauptstrasse (ZPP 13 Gottstatt) und mit der geplanten Sanierung der Ortsdurchfahrt abzustimmen. Mit dem Städtebaulichen
Konzept Ortszentrum Orpund (2012) und dem Betriebs- und Gestaltungkonzept Ortsdurchfahrt Orpund (2011) liegen die dafür nötigen Grundlagen vor.
1.4 Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund
Gutachterverfahren
Das Städtebauliche Konzept Ortszentrum Orpund wurde im Auftrag der Einwohnergemeinde Orpund und der MLG Generalunternehmung AG (Bauträgerin ZPP 13 Gottstatt) erstellt. Die Erarbeitung erfolgte durch ein qualifiziertes
Planungsteam und wurde durch ein Fachgremium begleitet (Gutachterverfahren). Die Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachterverfahrens sind im
Bericht vom 19.06.2012 dokumentiert.
Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West • Erläuterungsbericht • Auflage
6
Städtebauliches
Gesamtkonzept
Mit dem städtebaulichen Konzept liegt ein überzeugendes Gesamtkonzept
für die bauliche Entwicklung im Ortszentrum und in den einzelnen Teilgebieten vor. Es dient dem Gemeinderat als Grundlage für die Ausarbeitung und
die gegenseitige Abstimmung der Überbauungsordnungen in den ZPP 12
Dorfkern und 13 Gottstatt.
Empfehlungen
Die untenstehenden Empfehlungen aus dem Gutachterverfahren waren für
die Erarbeitung der Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West massgebend:1
Das städtebauliche Konzept ist als Grundlage für die Weiterbearbeitung
zu übernehmen.
• Für die Weiterbearbeitung (Überbauungsordnung, Bauprojekt) ist eine
fachliche Begleitung sicherzustellen.
• Die Setzung und Ausgestaltung des Neubaus im Sektor B4 ist für die
städtebauliche Wirkung entscheidend. Sie ist in der UeO aufgrund eines
Vorprojekts präzis und eng zu definieren.
• In der UeO ist die Qualitätssicherung der architektonischen Ausformulierung der Neubauten und der Aussenraumgestaltung sicherzustellen.
•
Abbildung 3:
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund: Teilgebiet Dorfkern West
(farbig hinterlegt)
1.5 Betriebs- und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt Orpund
Flankierende Massnahme zur Autobahn
A5
Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Orpund (Hauptstrasse) ist Bestandteil der
verkehrlichen flankierenden Massnahmen (vfM) zum Ostast der A5 Umfahrung Biel. Für den Strassenplan und die Realisierung ist der Kanton Bern
(Tiefbauamt) zuständig. Die Realisierung hat spätestens bis zur Inbetriebnahme des Ostastes zu erfolgen. Als Grundlage für den Strassenplan dient
das Betriebs- und Gestaltungskonzept von Metron Bern AG vom 12.01.2011.
1
siehe Bericht vom 19.06.2012, S. 12 und 14
Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West • Erläuterungsbericht • Auflage
Massnahmen im Ortszentrum
7
Das Betriebs- und Gestaltungskonzept wurde auf die künftige bauliche Entwicklung im Ortszentrum abgestimmt. Es sieht im Ortszentrum folgende
Massnahmen vor:
•
•
•
•
•
•
•
Neuer Strassenquerschnitt mit Mehrzweckstreifen
Einbezug der Vorflächen im Ortszentrum als öffentliche Räume
Neue Einmündung des Hohlenwegs vis-à-vis der Byfangstrasse
Verkehrsberuhigter rückwärtiger Raum (Lindenstrasse)
Schaffen eines Dorfplatzes im Bereich der neuen Einmündung Hohlenweg
Einbau eines Kreisels beim Knoten Gottstattstrasse
Abbiegehilfe beim Knoten Brüggstrasse.
1.6 Gesamtplanung der ZPP 12 Dorfkern
Perimeter der TeilÜberbauungsord–
nungen
Der Perimeter der ZPP 12 Dorfkern wird in zwei Teil-Überbauungsordnungen
aufgeteilt. Die Aufteilung ist aus Abbildung 4 ersichtlich.
Abbildung 4:
Perimeter der Teil-Überbauungsordnungen in der ZPP 12 Dorfkern
Die Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West umfasst den Sektor A, die
Sektoren B1-B4 und den nördlichen Teil des Sektors B8 (Parzelle 1373).
Infolge eines Landabtauschs wird ein 4 m breiter Streifen des Sektors A den
Sektoren B6 und B7 zugeschlagen und in die Teil-Überbauungsordnung
Dorfkern Süd integriert. Die Verschiebung hat keine Auswirkungen auf die
Bebauungsmöglichkeiten und die Verteilung der Nutzungsmasse.
Die Teil-Überbauungsordnung Dorfkern Süd umfasst die Sektoren B5, B6
und B7 sowie den südlichen Teil des Sektors B8 (Parzellen 743 und 869).
Die Parzellen 743 und 869 werden in den Sektor B6 integriert. Die Zusammenlegung hat keine Auswirkungen auf die Bebauungsmöglichkeiten und
die Verteilung der Nutzungsmasse.
8
Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West • Erläuterungsbericht • Auflage
Einzelvorhaben auf
Parzelle 1373
Für Parzelle 1373 (Sektor B) hat der Gemeinderat nach Absprache mit dem
AGR der Bewilligung eines Einzelvorhabens ohne Überbauungsordnung zugestimmt. Das Bauprojekt entspricht den Vorgaben der ZPP 12 Dorfkern und
dem Städtebaulichen Konzept Orpund und wurde dem Gutachtergremium
Ortszentrum Orpund zur Beurteilung vorgelegt. Die Baubewilligung wurde
vom Regierungsstatthalteramt im Oktober 2013 erteilt. Die Parzelle 1373
wird nachträglich in die Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West integriert.
Sektoren und
Nutzungsmasse
Die Tabelle in Abbildung 5 zeigt die Aufteilung der Sektoren und Nutzungsmasse auf die beiden Teil-Überbauungsordnungen.
Parzelle
Festlegung ZPP 12 Dorfkern
Fläche m2
Nr.
Sektor
AZ min.
Festlegung Teil-Überbauungsordnungen
AZ max. BGF max.
Teil-UeO
Sektor
AZ min.
AZ max. BGF min. BGF max.
158
667
=
B1
0.45
0.65
=
Dorfkern West
B1
0.45
0.65
455
1'230
=
B2
0.45
0.65
=
Dorfkern West
B2
0.45
0.65
0.45
0.65
0.45
0.65
119
885
=
B3
neu
1'421
=
B4
199
1'000
=
B5
0.45
1'098
592
=
B6
0.45
24
1'509
=
B7
216
5'686
=
B7
=
Dorfkern West
B3
=
Dorfkern West
B4
0.65
=
Dorfkern Süd
C
450
650
0.65
=
Dorfkern Süd
B
266
385
6400
=
Dorfkern Süd
A
3252
1800
1'800
6'640 *
1'373
3'657
=
B8
=
Dorfkern West
C
743
1'393
=
B8
0.45
0.65
=
Dorfkern Süd
B
627
3'252
905
869
742
=
B8
0.45
0.65
=
Dorfkern Süd
B
334
482
* inkl. Änderung Baureglement: + 240 m 2 BGF
Abbildung 5:
Familienwohnungen und
grössere Spielfläche
nach Art. 46 BauV
Im Perimeter der ZPP 12 Dorfkern werden voraussichtlich 39 neue Familienwohnungen erstellt (siehe Tabelle). Gemäss Art. 46 BauV ist für 39 Familienwohnungen eine grössere Spielfläche von mind. 500 m2 vorzusehen.
Wohnungen gesamt
Familienwohnungen
Teil-UeO Dorfkern West, Sektor B4
10
8
Teil-UeO Dorfkern West, Sektor B8
22
22
Teil-UeO Dorfkern Süd, Sektor B6
12
9
Teil-UeO Dorfkern Süd, Sektor B7
15 Alterswohnungen
0
59
39
Total
Abstimmung der TeilÜberbauungsordnungen
Aufteilung der Sektoren und Nutzungsmasse
Die Teil-Überbauungsordnungen Dorfkern West und Dorfkern Süd wurden
parallel erarbeitet und inhaltlich eng aufeinander abgestimmt. Abbildung 6
zeigt die wesentlichen Inhalte der Gesamtplanung der ZPP 12.
Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West • Erläuterungsbericht • Auflage
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Abbildung 6:
Wesentliche Inhalte der Teil-Überbauungsordnungen Dorfkern West und
Dorfkern Süd:
- Baufelder für Neubauten (weiss)
- Zufahrt zu den einzelnen Sektoren und Baufeldern
- Ein- und Ausfahrt unterirdische Einstellhallen
- Oberirdische Parkierung (Kurzzeit und Besucher)
- Gliederung Aussenraum: Erschliessung / Platz / begrünt (privat)
- Grössere Spielfläche
9
Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West • Erläuterungsbericht • Auflage
2
10
Richtprojekt
Im Auftrag der Einwohnergemeinde Orpund und der Hans Gutjahr-Stiftung
haben ZSB Architekten SIA AG (Architektur) und Metron Bern AG (Verkehr,
Öffentlicher Raum) auf der Basis des Städtebaulichen Konzepts Ortszentrum Orpund ein Richtprojekt für die Sektoren A und B1-B4 erarbeitet (vgl.
Abbildungen 7 und 8).
2.1 Projektbeschrieb
Neugestaltung des
öffentlichen Raums
Durch die Verlegung des Hohlenwegs und das neue Wohn- und Geschäftshaus entsteht eine Abfolge von öffentlichen Räumen mit unterschiedlichem
Charakter. Mit der Aufwertung des öffentlichen Raums und der Schaffung
eines Dorfplatzes wird eine zentrale Massnahme des Räumlichen Entwicklungskonzepts Orpund (2011) umgesetzt.
Neue Einmündung
Hohlenweg
Die neue Kreuzung Hauptstrasse/Hohlenweg/Byfangstrasse macht das
Ortszentrum von der Hauptstrasse aus sicht- und erlebbar. Die Ausweitung
zwischen den Gebäuden Lindenstrasse 2 und dem Neubau hat den Charakter eines Dorfplatzes. Als Gestaltungselemente sind Bäume, ein Brunnen
und Sitzgelegenheiten vorgesehen.
Rückwärtiger Platz
Der rückwärtige Bereich der Lindenstrasse mit der bestehenden Linde und
der offenen Platzfläche schafft einen von der Hauptstrasse abgewandten,
ruhigen Raum. Um die Nutzung nicht einzuschränken, ist eine einfache
Platzgestaltung vorgesehen. Durch die Materialisierung (z.B. Mergel) wird die
Platzfläche vom Strassenraum (Hartbelag) abgegrenzt.
Öffentliche Sammelparkierung
Am südlichen Platzrand sind ca. zehn öffentliche Parkplätze für Gäste und
Kunden von Geschäften im Ortszentrum vorgesehen. Damit wird die heute
wilde Parkierung in der Lindenstrasse geordnet. Für grössere Veranstaltungen auf dem Platz können die Parkplätze gesperrt werden. Ca. sechs weitere
öffentliche Parkplätze sind auf dem östlich angrenzenden Areal (Parzelle
216) vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt via Hohlenweg über den Fahrweg nördlich des neuen Wohn- und Geschäftshauses.
Bestehende Gebäude
Die Gebäude Lindenstrasse 2 und Hohlenweg 8 und 9 bleiben bestehen. Sie
sind im Bauinventar der kant. Denkmalpflege als erhaltenswert eingestuft.
Um- und Ausbauten sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Ein allfälliger Ersatzbau erfordert eine separate Planung.
Neues Wohn- und
Geschäftshaus
Das neue Wohn- und Geschäftshaus ersetzt das bestehende Gebäude Hohllenweg 2. Es hat durch seine Lage und Ausrichtung eine dominante Stellung
im Strassenraum. Das Gebäude ist auf die Hauptstrasse, den Hohlenweg
und den rückwärtigen Platz ausgerichtet. Es zählt drei Vollgeschosse ohne
Dach- oder Attikageschoss. Das Erdgeschoss ist prädestiniert für publikums
orientierte Nutzungen wie Gewerbe, Gastgewerbe, Dienstleistungen oder
Verkauf. In den Obergeschossen sind ca. 10 Wohnungen vorgesehen.
Abbildung 7:
Planung
7
Be
)
188
ton
Metron Bern AG
Neuengasse 43 / 3001 Bern
[email protected]
www.metron.ch
T: 031 380 76 80
F: 031 380 76 81
09.10.2013
PDF: R:\PROJEKTE\m9\19-12-061-00\4_plaene\PDF\Pla021_Dorfplatz_Def_200_130918.pdf
VectorWorks: R:\PROJEKTE\m9\19-12-061-00\4_plaene\Situation_Projekt_130827.vwx
84 x 60
18.09.2013
elm / sne, mil
Gez./Gepr.
Format
Rev.Datum
021
19-12-061-00
Datum
Pl.Nr.
Brunne
Bru
Brunn
unnen aus Beton
unne
on
Proj.Nr.
1:200
ue
Sitzbänke
iitzbänke
itzb
itz
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zbänke
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b
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Baumgrube
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Naturstein
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Baumscheibe
Baumscheib
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Betriebs- und Gestaltungskonzept
Mst.
Asphalt
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Baum geplant (Fraximus ornus)
Neugestaltung Dorfplatz
Gemeinde Orpund
Ortsdurchfahrt Orpund
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432.26
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Asphalt
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432.50
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stand 3.60m
Strassenab
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Gutjahr
194
Neue
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Gewe
1.09
NF:47
21.61
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Stra
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Bauträgerschaft
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196
Platzfläche Mergelbelag
Randabschluss Naturstein
Einstellhalle
Zufahrt ZPP 13
199
9 Parkplätze, Mergelbelag
Markierung durch Band Naturstein einreihig
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198
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Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West • Erläuterungsbericht • Auflage
11
00
m
9
Situationsplan Richtprojekt
(Metron Bern AG / ZSB Architekten SIA AG, Projektstand 09.10.2013)
Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West • Erläuterungsbericht • Auflage
12
Die Parkierung erfolgt unterirdisch. Die Ein- und Ausfahrt zur unterirdischen
Einstellhalle ist im Gebäude angeordnet. Die Einstellhalle erstreckt sich unter den öffentlichen Platz.
Erschliessung
Die Zufahrt zu sämtlichen Liegenschaften und den öffentlichen Parkplätzen
erfolgt ab der Hauptstrasse über die neue Einmündung des Hohlenwegs.
Öffentliche Fuss- und Velowegverbindungen gewährleisten eine hohe Durchlässigkeit.
Begegnungszone
Der gesamte Bereich Hohlenweg und Lindenstrasse wird als Mischverkehrsfläche gestaltet. Vorgesehen ist die Signalisation als Begegnungszone mit
Tempo 20 und Vortritt für Fussgängerinnen und Fussgänger. Diese Verkehrsregelung entspricht dem Charakter des Dorfplatzes und erhöht die
Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit. Der rückwärtige Platz ist autoverkehrsfrei.
Abbildung 8
Neubau Wohn- und Geschäftshaus: Ansicht West und Längsschnitt
(ZSB Architekten SIA AG, Projektstand 19.09.2013)
2.2 Beurteilung durch das Gutachtergremium
Das Richtprojekt wurde dem Gutachtergremium Ortszentrum Orpund anlässlich von zwei Sitzungen präsentiert. Das Gutachtergremium beurteilte das
Richtprojekt positiv und empfiehlt es zur Umsetzung. Für die Ausarbeitung
der Bauprojekte hat das Gutachtergremium am 19.09.2013 folgende Beurteilung und Empfehlung abgegeben:
Die Gestaltung des öffentlichen Raums ist angemessen und gut gelöst.
Die Abfolge der einzelnen Bereiche (Lindenstrasse, Hohlenweg, Platzfläche) wird mit einfachen Gestaltungselementen aufgezeigt.
• Bei der rückwärtigen Platzfläche ist auf die Material- und Farbwahl zu
achten (keine zu helle Wirkung, keine Beeinträchtigung der Nutzung).
•
Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West • Erläuterungsbericht • Auflage
•
•
•
•
•
•
•
•
13
Die öffentlichen Parkplätze sind so zu gestalten, dass Fahrmanöver über
die Platzfläche verhindert werden. Auf störende bauliche Abgrenzungen
ist zu verzichten.
Die Baumstandorte sind gut gewählt. Sie dienen der Orientierung im
Raum und der Verkehrslenkung. Neue Bäume müssen sich der bestehenden Linde unterordnen.
Der vorgeschlagene Brunnen ist ein bereicherndes Element am richtigen
Ort. Die Gestaltung des Brunnens muss hohe Anforderungen erfüllen.
Die Begegnungszone mit gleichberechtigtem Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten und Nutzungen ist für die Situation im Ortszentrum
richtig.
Die Setzung und Ausrichtung des Neubaus ist städtebaulich richtig. Fassadengestaltung und Materialisierung sind sorgfältig zu erarbeiten. Ein
muraler Charakter wird bevorzugt. Eine verputzte Fassade würde der Bedeutung des Gebäudes nicht gerecht.
Dachaufbauten sind möglichst zu vermeiden. Die Sicht ab der Hauptrasse (insb. aus Richtung Biel) auf das Dach ist zu beachten.
Die Arkaden im Erdgeschoss sind ein neues Element in Orpund. Bei der
Weiterbearbeitung sind eine feinere Ausbildung der Stützen und eine
Rhythmisierung zu prüfen. Der Belag des Strassenraums muss in die Arkaden weitergezogen werden. Auf Vordächer ist zu verzichten.
Es sind Perspektive anzufertigen, welche den Neubau im Kontext der
umgebenden Bebauung zeigen.
Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West • Erläuterungsbericht • Auflage
14
3 Inhalte der Überbauungsordnung
Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Überbauungsplan und
die Überbauungsvorschriften.
3.1 Allgemeines
Planungszweck
Art. 1
Mit der Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West werden die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, damit das Areal überbaut werden kann. Der
Artikel nennt die Ziele, die mit der Überbauungsordnung erreicht werden
sollen.
Wirkungsbereich
Art. 2
Die Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West umfasst die Parzellen 119,
158, 406, 455, 1346, 1373 und die Teilparzellen 1066 und 31.
Stellung zur Grundordnung, Art. 3
Die Teil-Überbauungsordnung entspricht den Vorgaben der Zone mit Planungspflicht ZPP 12 Dorfkern gemäss Art. 319 des Baureglements. Die Vorschriften des Baureglements gelten auch für die Teil-Überbauungsordnung,
sofern diese nichts anderes bestimmt.
Bestandteile
Art. 4
Die Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West besteht aus dem Überbauungsplan 1:500 und den Überbauungsvorschriften, welche die verbindlichen
Festlegungen enthalten. Der vorliegende Erläuterungsbericht und das Städtebauliche Konzept Ortszentrum Orpund sind ergänzende Dokument mit
orientierendem Inhalt.
3.2 Nutzung und Bebauung
Nutzungsart
Art. 5
In allen Sektoren ist gemischte Nutzung zugelassen, d.h. Wohnen, stilles bis
mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Dienstleistungen und Verkauf bis
500 m2 Verkaufsfläche. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III.
Im Neubau im Sektor B4 sollen im Erdgeschoss möglichst publikumsorientierte Nutzungen angeordnet werden (Gewerbe, Gastgewerbe, Dienstleistungen, Verkauf).
Bebauung Sektor B4
Art. 6, 7, 10
Im Sektor B4 kann das Gebäude Hohlenweg 2 durch ein neues Wohn- und
Geschäftshaus ersetzt werden. Das Bauvolumen wird durch das Baufeld, die
Geschosszahl (3 Vollgeschosse ohne Dach- oder Attikageschoss) und die
maximale Bruttogeschossfläche (1'800 m2 BGF) definiert. Das Baufeld ist
auf den künftigen Strassenrand der Kantonsstrasse abgestimmt. Die erforderlichen Sichtweiten bei der Einmündung Hohlenweg sind gewährleistet.
Die unterirdische Einstellhalle erstreckt sich unter den öffentlichen Platz im
Sektor A. Die Einwohnergemeinde Orpund hat der Hans Gutjahr-Stiftung zu
diesem Zweck ein Unterbaurecht eingeräumt. Die Fläche der Einstellhalle ist
auf max. 800 m2 beschränkt. Die Ein- und Ausfahrt befindet sich im Gebäude. Die Einstellhalle ist so zu erstellen, dass sie später erweitert und auch
für den Sektor B3 genutzt werden kann (gemeinsame Ein- und Ausfahrt).
Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West • Erläuterungsbericht • Auflage
15
Bebauung Sektor B8
Art. 8, 9, 10
Im Sektor B8 können zwei Mehrfamilienhäuser errichtet werden. Das Bauvolumen wird durch die Baufelder, die Geschosszahl (3 Vollgeschosse mit
Dachgeschoss) und die maximale Bruttogeschossfläche (3'252 m2 BGF)
definiert. Die Lage und Ausdehnung der unterirdischen Einstellhalle wird
durch ein Baufeld definiert.
Bebauung Sektoren B1-B3
Art. 10 und 11
In den Sektoren B1-B3 wird die zulässige Bebauung durch die Ausnützungsziffer (AZ) und die Geschosszahl definiert. Die AZ beträgt mindestens 0,45
und höchstens 0,65. Es sind 2 Vollgeschosse mit Dachgeschoss zulässig.
Die Grundstücke sind bereits überbaut. Die Gebäude Lindenstrasse 2, Hohlenweg 8 und Hohlenweg 9 (teilweise) sind im kantonalen Bauinventar als
erhaltenswert bezeichnet. Für den Umgang mit erhaltenswerten Gebäuden
gelten Art. 10 a-e des kantonalen Baugesetzes.
Baugestaltung
Art. 12
Der Artikel enthält wichtige Grundsätze und Vorgaben für die Bau- und
Dachgestaltung. An die Bauprojekte werden hohe Anforderungen gestellt.
Gebäude und Aussenräume müssen sich in die Umgebung einfügen und zu
einem attraktiven Ortszentrum beitragen.
3.3 Aussenraum
Erschliessungsbereich
Art. 13
Der Erschliessungsbereich umfasst den öffentlichen Strassenraum sowie die
privaten Vorplätze und Erschliessungsflächen. Er gewährleistet den Zugang
zu den Gebäuden und Baufeldern sowie die arealquerenden Wegverbindungen für den Fuss- und Veloverkehr. Die Erschliessungsbereiche werden als
Mischverkehrsfläche gestaltet. Im Sektor A ist eine Begegnungszone (Tempo
20) vorgesehen. Die Signalisation erfolgt in einem separaten Verfahren.
Öffentlicher Platz
Art. 14
Durch die Verlegung des Hohlenwegs und die Neuparzellierung entsteht im
rückwärtigen Bereich ein ruhiger, von der Hauptstrasse abgewandter Platz.
Die Platzfläche ist öffentlich nutzbar und steht für Anlässe, Veranstaltungen,
Märkte etc. zur Verfügung. Am südlichen Rand sind Kurzzeit-Parkplätze für
Gäste und Kunden von Geschäften im Ortszentrum vorgesehen. Mit Ausnahme der Parkplätze ist der Platz autoverkehrsfrei.
Gestaltung Sektor A
Art. 15
Der Sektor A soll attraktiv und einladend gestaltet werden. Die Bestimmungen legen wichtige Gestaltungsgrundsätze fest. Entlang der Kantonsstrasse
ist die Gestaltung noch im Detail mit dem Projekt zur Sanierung der Ortsdurchfahrt abzustimmen.
Begrünter Aussenraum
Art. 16
Die begrünten Aussenräume sind private Aussenbereiche. Sie sind vom öffentlichen Raum abgegrenzt und stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung. Die vorgesehenen Kinderspielplätze und eine grössere
Spielfläche im Umfang von 500 m2 sind im Überbauungsplan eingetragen.
Zusätzlich steht der öffentliche Platz im Sektor A für Aufenthalt und Spiel zur
Verfügung.
Bepflanzung
Art. 17
Die bestehende Linde an der Kreuzung Hohlenweg-Lindenstrasse soll erhalten oder, falls dies nicht möglich ist, durch einen gleichwertigen Baum ersetzt werden. Zwei neue Hochstammbäume sind an den im Überbauungsplan bezeichneten Stellen zu pflanzen. Um die Nutzung des öffentlichen
Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West • Erläuterungsbericht • Auflage
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Platzes nicht einzuschränken, wird von weiteren Baumpflanzungen im Platzbereich abgesehen.
Aussenraumgestaltungsplan, Art. 18
Der Aussenraumgestaltungsplan ist eine zwingende Voraussetzung für die
Beurteilung und Bewilligung von Baugesuchen.
3.4
Motorisierter Verkehr
Art. 19
Erschliessung und Parkierung
Die Zufahrt des motorisierten Verkehrs führt für die Sektoren A und B1-B4
von der Hauptstrasse über die neue Einmündung Hohlenweg. Die heute
bestehende Ein- und Ausfahrt in die Lindenstrasse (westlich Sektor B3) wird
ab Höhe der Parzelle 158 für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Zufahrt ü zu den Kundenparkplätzen der Bäckerei Linde (Parzelle 911) bleibt
weiterhin möglich. Durch die Konzentration auf eine Zufahrt ab der Hauptstrasse wird die Verkehrssituation geklärt und beruhigt.
Die Zufahrt zum Sektor B8 erfolgt über die Lindenstrasse ab der Steinmattstrasse.
Fuss- und Velowege
Art. 20
Die Mischverkehrsfläche im Sektor A schafft attraktive Bedingungen für den
Fuss- und Veloverkehr. Die Weiterführung der Wegverbindungen vom öffentlichen Platz zum Vereinshaus (Parzelle 24) ist in der Teil-Überbauungsordnung Dorfkern Süd gesichert.
Autoabstellplätze
Art. 21
In den Sektoren B1-B3 erfolgt die Parkierung für die bestehenden Gebäude
und Nutzungen wie bisher oberirdisch.
Im Sektor B4 sind sämtliche Autoabstellplätze für Bewohner, Besucher und
Kunden unterirdisch anzuordnen. Oberirdische Besucher- und Kundenparkplätze können durch einen Einkauf in die öffentliche Sammelparkierung im
Sektor A erstellt werden (vgl. Art. 23).
Im Sektor B8 erfolgt die Parkierung für die Bewohner in der unterirdischen
Einstellhalle. Für Besucher sind oberirdische Parkplätze vorgesehen.
Öffentliche Sammelparkierung
Art. 22
Die öffentliche Sammelparkierung dient dazu, Kurzzeit-Abstellplätze für
Kunden und Besuchern zu bündeln. Geschäfte und Betriebe im Ortszentrum
können sich in die Sammelparkierung einkaufen und dadurch ihre Parkplatzerstellungspflicht ganz oder teilweise erfüllen. Der Einkauf ist freiwillig.
Die Bündelung von Abstellplätzen entlastet Strassenraum, Vorplätze und
Vorbereiche von Parkflächen und Parkierungsverkehr. Durch Mehrfachnutzung können die Parkplätze zudem besser ausgelastet werden. Ähnliche
Sammelparkierungsanlagen zur öffentlichen Benützung sind in der TeilÜberbauungsordnung Dorfkern Süd und in der Überbauungsordnung Gottstatt vorgesehen.
Ein- und Ausfahrt Einstellhallen
Art. 23
Die Lage der Ein- und Ausfahrten der unterirdischen Einstellhallen in den
Sektoren B4 und C sind im Überbauungsplan verbindlich festgelegt.
Notzufahrt
Art. 24
Der Artikel regelt die Notzufahrt zu den einzelnen Sektoren.
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3.5 Umwelt
Lärmschutz
Art. 25
Der Artikel bezieht sich hauptsächlich auf Neubauten, die dem Strassenlärm
der Hauptstrasse ausgesetzt sind. Im Baubewilligungsverfahren ist aufzuzeigen, wie durch bauliche Massnahmen die Einhaltung der Lärmschutzwerte
gewährleistet wird.
Energie- und Wärmeversorgung
Art. 26
Für die Energie- und Wärmeversorgung sind die Vorschriften der kantonalen
Energiegesetzgebung einzuhalten. Auf weitergehende Bestimmungen wird
verzichtet.
Entwässerung
Art. 27
Für die Entwässerung ist die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) der
Gemeinde massgebend.
Naturgefahren
Art. 28
Mit dem Artikel wird verhindert, dass die Hochwassergefährdung im Bereich
der Hauptstrasse infolge von Terrainanpassungen in das Baugebiet verlagert
wird.
Entsorgung
Art. 29
Die Entsorgung der Abfälle richtete sich nach dem Abfallreglement und dem
Sammelsystem der Gemeinde Orpund. Die Containerstandorte für die
Sammlung von Haus- und Grünabfällen sind im Überbauungsplan bezeichnet.
3.6 Weitere Bestimmungen
Qualitätssicherung
Art. 30
An die Baugestaltung werden hohe Anforderungen gestellt. Die Bauprojekte
werden dem Gutachtergremium Ortszentrum Orpund zur Beurteilung vorgelegt, das bereits das städtebauliche Konzept Ortszentrum Orpund und die
Richtprojekte begutachtet hat.
Neuordnung des
Grundeigentums
Art. 31
Die Verlegung des Hohlenwegs und der Neubau im Baufeld B4 erfordern
eine Neuordnung des Grundeigentums. Die neuen Parzellengrenzen entsprechen den Sektorgrenzen der Sektoren A, B3 und B4 gemäss Überbauungsplan. Die Neuparzellierung betrifft
• den Landabtausch zwischen der Einwohnergemeinde Orpund und der
Hans Gutjahr-Stiftung (Parzellen 406 und 1066)
• die Landabtretung von ca. 5 m2 von Parzelle 119 an Parzelle 1066.
Vereinbarungen
Art. 32
Zwischen der Gemeinde Orpund und der Hans Gutjahr-Stiftung besteht ein
Planungs- und Infrastrukturvertrag, der die öffentliche Erschliessung, die
Neuparzellierung und das Baurecht für die unterirdische Einstellhalle regelt.
Inkrafttreten
Art. 33
Der Artikel regelt das Inkrafttreten der Teil-Überbauungsordnung.
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4 Vorgehen
4.1 Planungsorganisation
Planungsbehörde
Planungsbehörde und beschlusskompetentes Organ zum Erlass der TeilÜberbauungsordnung ist der Gemeinderat.
Bearbeitung
Der Gemeinderat Orpund hat das Planungsbüro BHP Raumplan (Bern) mit
der Ausarbeitung der Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West beauftragt.
Als Grundlage dient das Richtprojekt von Metron Bern AG und ZSB Architekten SIA AG (vgl. Kapitel 1.6).
Planungsausschuss
Zur Begleitung und Koordination der Planungsarbeiten hat der Gemeinderat
den folgenden Planungsausschuss eingesetzt:
•
•
•
•
Qualitätssicherung
Walther Ritz, Gemeinderat (Vorsitz)
Christian Lutz, Bauverwalter
Dr. Markus Ranft, Hans Gutjahr-Stiftung, Biel
Thomas Berz, BHP Raumplan AG, Bern
Das Richtprojekt (Überbauungs- und Aussenraumkonzept) wurde dem Gutachtergremium Ortszentrum Orpund zur fachlichen Beurteilung vorgelegt.
4.2 Verfahren
Das ordentliche Planerlassverfahren beinhaltet die gesetzlich vorgegebenen
Schritte der kantonalen Vorprüfung, der öffentlichen Auflage, der Beschlussfassung durch den Gemeinderat sowie der Genehmigung durch den Kanton.
4.3 Vorprüfung
Die kantonalen Fachstellen haben die Teil-Überbauungsordnung Dorfkern
West auf ihre Rechtmässigkeit und die Vereinbarkeit mit übergeordneten
Planungen geprüft. Im Vorprüfungsbericht vom 15. April 2014 (Anhang 1)
hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Genehmigung in
Aussicht gestellt, sofern die im Vorprüfungsbericht aufgeführten Vorbehalte
bereinigt werden. Die im Rahmen der Bereinigung vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen sind in Anhang 2 aufgeführt.
4.4 Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat die Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West am
11. August 2014 zu Handen der öffentlichen Auflage verabschiedet.
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Anhang 1 Vorprüfungsbericht AGR vom 15. April 2014
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Anhang
Anhang 2 Bereinigung aufgrund der Vorprüfung
mGV
fGV
Hinw.
materieller Genehmigungsvorbehalt
formeller Genehmigungsvorbehalt
Hinweis
UeV
UeP
EB
Überbauungsvorschriften
Überbauungsplan
Erläuterungsbericht
Betrifft
Bereinigung
1 Teil-Überbauungs- Hinw. Integration Parzelle Nr. 1373 in
ordnungen
eine der beiden TeilÜberbauungsordnungen
UeP
UeV
EB
Parzelle Nr. 1373 wird in die vorliegende Teil-UeO Dorfkern West integriert (Sektor B8).
2 Teil-Überbauungs- mGV
ordnungen
Aufzeigen, wie sich die Überbauung zweckmässig in die Gesamtplanung einfügt.
EB
Der Erläuterungsbericht wird entsprechend ergänz (Kap. 1.5).
3 Sektorabgrenzung mGV
Die Sektoren dürfen sich nicht
überlappen und die Grenzen zwischen den Sektoren müssen klar
gezogen werden.
UeP Die Sektoren A1 und A2 werden zu
(UeV, einem Sektor A zusammengelegt, die
EB)
Überlappung mit den B-Sektoren wird
aufgehoben. Stattdessen werden die
Bereiche „öffentlicher Platz“ und „Erschliessung“ ausgeschieden.
4 Sektorabgrenzung mGV
Die Sektoren sind zu vermassen
(insb. Sektoren A1 und A2).
UeP
Die Sektoren richten sich nach bestehenden Parzellengrenzen. Die Bereiche „öffentlicher Platz “ und „Erschliessung“ werden vermasst.
5 Erschliessung
fGV
Korrektur Legende: Zufahrt Parkplatz Liegenschaft 199, Parzelle
271
UeP
Korrektur wird vorgenommen.
6 Grössere
Spielfläche
mGV
Für die gesamte ZPP 12 ist die
UeP,
Anzahl Familienwohnungen aufzu- EB
zeigen. Ab 20 Familienwohnungen
ist eine grössere Spielfläche (gem.
Art. 46 BauV) vorzusehen.
Die Anzahl Familienwohnungen wird in
Kap. 3.3 aufgezeigt. Eine grössere
Spielfläche von 500 m2 wird im UeP
auf Parzelle 1373 vorgesehen.
7 Naturgefahren
Hinw. Sicherstellen, dass die vorliegen- UeV
de Überflutungsgefährdung infolge von Terrainanpassungen nicht
in den Perimeter der Teil-UeO
geleitet wird
Die UeV werden entsprechend ergänzt
(neuer Art. 29).
8 Strassenabstand
Hinw. Der künftige Strassenplan kann
dazu führen, dass die Abstände
ab der Strassenparzelle bis zum
Baufeld B4 nicht mehr den Massen der Teil-UeO entsprechen.
UeP
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Lage und Abmessung von UeOUeP,
Inhalten (Ausnahme: Einstellhalle) UeV
sind in der Regel klar festzulegen
und im UeP zu vermassen.
Lage und Abmessung werden verbindlich festgelegt für:
Thema
Vorbehalte und Hinweise gemäss
Vorprüfungsbericht
9 Lage und Abmes- fGV
sungen (div.)
Fuss- und Veloweg
Bereich öffentlicher Platz
priv. Aussenraum (neu: begrünter
Aussenraum)
•
•
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Thema
Vorbehalte und Hinweise gemäss
Vorprüfungsbericht
Betrifft
Anhang
Bereinigung
10 Art der Nutzung
(Art. 5 Abs. 2)
fGV
Terminologie ist auf Baureglement UeV
abzustimmen.
Terminologie wird angepasst: „publikumsorientierte Nutzungen (stilles bis
mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Dienstleistungen, Verkauf bis
500 m2 Verkaufsfläche)“
11 Erhaltenswerte
Objekte
(Art. 9 Abs. 3
neu: Art. 13)
fGV
In einer UeO kann kein qualitätssicherndes Verfahren vorgeschrieben werden.
Der Absatz wird gestrichen.
(Qualitätssicherung siehe Art. 32 UeV)
12 Erschliessung
(Art. 11 Abs. 1
neu: Art. 15)
fGV
Strasse in Sektor A1 als „Detailer- UeV
schliessungsstrasse“ bezeichnen
Der Artikel wird angepasst.
13 Begegnungszone
/ Signalisation
(Art. 11 Abs. 2
neu: Art. 15)
fGV
In einer UeO können keine Zonen UeV
für Tiefgeschwindigkeitsregime
festgeschrieben werden. Es ist ein
separates Verfahren einzuleiten.
Der Artikel wird angepasst.
14 Gestaltung
(Art. 13, neu: Art.
15)
Hinw. Der vorgesehene Brunnen ist als
wichtiges Gestaltungselement in
der UeO zu erwähnen.
15 Öffentliche Parkplätze
(Art. 13 Abs. 4,
neu: Art. 15)
mGV
UeV
UeV,
UeP
Wird in UeP übernommen
Präzisierung Verfahren für Festle- UeV
gung best. öffentliche Parkplätze.
Der Artikel wird angepasst (Abs. 4 und
5).
16 Öffentliches Weg- fGV
recht
Grunddienstbarkeiten müssen bis
zur Genehmigung im Grundbuch
eingetragen sein.
Wird zur Kenntnis genommen.
17 SammelparkiefGV
rung (Art. 20 Abs.
2, neu: Art. 22
Abs. 2)
Grundeigentümer können nicht
verpflichtet werden, sich in die
Sammelparkierung einzukaufen.
18 Stellenwert
Richtprojekt
(Art. 28
neu Art. 31)
mGV
Der Stellenwert des Richtprojekts UeV
muss klar formuliert sein. Die
EB
wichtigen Inhalte sind verbindlich
in der Teil-UeO festzulegen.
Das Richtprojekt dient als Grundlage
für die UeO. Die wichtigsten Inhalte
sind in der UeO festgelegt. EB und UeV
werden entsprechend angepasst.
19 Neuordnung
Grundeigentum
(Art. 29 Abs. 2
neu: Art. 32)
fGV
Neue Grundeigentümerverhältnis- UeV
se müssen bis zur Genehmigung
der Teil-UeO im Grundbuch eingetragen sein.
Wird zur Kenntnis genommen. Abs. 2
wird gestrichen.
20 Vereinbarungen
(Art. 30
neu: Art. 33)
fGV
Der Unterhalt von Anlagen mit
öffentlichem Charakter kann nicht
vertraglich den Grundeigentümern
übertragen werden.
Der Artikel wird angepasst.
UeV
Der Artikel wird angepasst.
EB
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