Landkreis Elbe-Elster - Breitband

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Landkreis Elbe-Elster
Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg/ Elster
05. Mai 2016
Markterkundungsverfahren des Landkreis Elbe-Elster
I.
Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster,
Stabstelle Kreisentwicklung,
Frau Antje Lehmann
Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg/ Elster
www.lkee.de
II.
Telefon:
Telefax:
+49 3535 462677
+49 3535 469111
E-Mail:
[email protected]
Hintergrund dieser Markterkundung
1.
Erschließung des Landkreis Elbe-Elster
Die Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsnetzen ist zu einem
entscheidenden Standortfaktor für die Bevölkerung und die Wirtschaft im
Landkreis Elbe-Elster geworden. Unterversorgte Gebiete, welche nicht mit
Next Generation Access (NGA)-Breitband angeschlossen sind, sollen daher
erschlossen werden, um den technologischen Fortschritt beibehalten zu
können.
Hintergrund der vorliegenden Markterkundung des Landkreis Elbe-Elster ist
es, zu ermitteln ob Investoren, private TK-Netzerrichter und –betreiber, einen
eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu
welchen Bandbreiten.
Die vorliegende Markterkundung erfolgt im Vorfeld der vom Landkreis ElbeElster beabsichtigten Durchführung von Fördermaßnahmen im Rahmen des
Aufbaus schneller Breitbandinfrastruktur.
2.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen dieser Markterkundung sind die Rahmenregelung der
Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer
flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15.06.2015
(„NGA-RR“),
die
Richtlinie
„Förderung
zur
Unterstützung
des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015,
ferner die Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der
Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
Breitbandausbau, Mitteilung der Kommission vom 26.01.2013, 2013 C 25/01,
zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom 27.06.2014, 2014 C
198/30 („EU-Breitbandleitlinien“).
Die oben genannten Regelwerke sehen jeweils ein vorgeschaltetes
Markterkundungsverfahren vor (vgl. z. B. die Präambel bzw. § 4 NGA-RR).
3.
Abgrenzung zu anderen unterversorgten Gebieten
Die vorliegende Markterkundung bezieht sich ausschließlich auf den
Landkreis Elbe-Elster.
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III.
Gebiet dieser Markterkundung: Landkreis Elbe-Elster
1.
Lage des Landkreis Elbe-Elster
Der Landkreis Elbe-Elster in Südbrandenburg ist neben dem Landkreis
Prignitz der einzige brandenburgische Kreis, der an der Elbe liegt zudem
durchfließen die namengebenden Flüsse Schwarze Elster im Süden und
Westen und die Kleine Elster den Landkreis von Nordost nach Südwest. Der
Elbe-Elster Kreis umfasst 33 Gemeinden. Im Nordwesten grenzt der
Landkreis an Sachsen-Anhalt, im Norden an die Landkreise Teltow-Fläming
und Dahme-Spreewald, im Osten grenzt der Landkreis Elbe-Elster an den
Landkreis Oberspreewald-Lausitz und im Süden sowie im Westen an
Sachsen.
Die Abgrenzung des Landkreis Elbe-Elster kann der Gebietsdefinition
entnommen werden.
2.
Bisherige NGA-Breitbandversorgung des Landkreis Elbe-Elster
Die weißen NGA-Flecken, d.h. die mit weniger als 30 Mbit/s versorgten
Gebiete, wurden auf Basis des Breitbandatlasses ermittelt. Alle
unterversorgten Gebiete wurden im Ergebnis als vorläufiges Ausbaugebiet
definiert und sind in dem beigefügten Kartenmaterial blau eingefärbt. Nach
aktuellem Kenntnisstand ist das Ausbaugebiet damit derzeit als
„unterversorgt“ im Sinne von § 2 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-RR (sog. „weißer
NGA-Fleck“) einzuordnen.
IV.
Ziele der Markterkundung und Verfahrensgegenstand
Die Ziele dieser Markterkundung ergeben sich aus § 4 NGA-RR. Anhand der
Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung wird der Landkreis Elbe-Elster eine
politische Entscheidung zu einer etwaigen Förderung des Ausbaus einer schnellen
Breitbandinfrastruktur treffen.
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V.
Einzureichende Angaben
Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens sind durch die Telekommunikationsunternehmen folgende Angaben zu machen und fristgerecht schriftlich – per Post
oder per E-Mail – an die unter Ziff. I. genannte Stelle vorzulegen. Im Einzelnen:
1. Sofern schon – entgegen der bisher vorliegenden Information – NGA-Netze im
Landkreis Elbe-Elster vorhanden sein sollten:
a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit, Zahl der Anschlüsse und
Möglichkeiten zur virtuellen/physischen Entbündelung des dortigen NGANetzes,
b) technische Beschreibung, einschließlich detaillierter, georeferenzierter
kartografischer Darstellungen des NGA-Netzes im GIS-Format sowie
Mitteilung, ob Glasfaserleitungen bis zu den Räumlichkeiten der Endkunden
reichen,
c) ferner:
Die
aktuell
beim
Endkunden
erreichbaren
Upund
Downloadgeschwindigkeiten sowie Angaben zum Prozentsatz der mit NGABreitbandanschlüssen erreichbaren und bereits versorgten Endkunden.
2. Für den Fall eigener Ausbauplanungen im Landkreis Elbe-Elster innerhalb der
kommenden drei Jahre, wobei der Zeitpunkt der tatsächlichen Einsetzung des
NGA-Netzes maßgeblich ist:
a) Rechtsverbindliche und verpflichtende Ausbauerklärung inkl. Projektphasen,
Meilensteinplanung und gesicherter Finanzierungsplanung für die Errichtung
eines NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren,
b) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärungen dazu, ob der Aufbau des
NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren durch die Nutzung bestehender
alternativer Infrastrukturen im Sinne von § 77b TKG oder durch die
Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten
Darlehens erfolgen wird (vgl. § 4 Abs. 2 NGA-RR),
c) Rechtsverbindliche und verpflichtende Ausbauerklärung inkl. Projektphasen,
Meilensteinplanung und gesicherter Finanzierungsplanung für die Errichtung
eines NGA-Breitbandnetzes in den kommenden drei Jahren (sofern
vorgesehen),
d) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit, Zahl der Anschlüsse,
Möglichkeiten zur virtuellen/physischen Entbündelung des geplanten NGABreitbandnetzes bzw. des ultraschnellen Breitbandnetzes, einschließlich
Beschreibung der geplanten technischen Lösung und Angaben zur
gesicherten Finanzierung,
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e) Detaillierte,
georeferenzierte
kartografische
Darstellung
aller
Ausbauplanungen im Landkreis Elbe-Elster unter Angaben der
Mindestbandbreiten bei den Endkunden.
Wichtiger Hinweis an die Telekommunikationsunternehmen:
Um zu vermeiden, dass ein Ausbauvorhaben zwar bekundet, dann tatsächlich jedoch
nicht innerhalb der kommenden drei Jahre realisiert wird, behält sich die
ausschreibende Stelle vor, von jedem Unternehmen, das Interesse an einem
Eigenausbau eines NGA-Breitbandnetzes zeigt, zur Glaubhaftmachung des
Ausbauvorhabens weitergehende Nachweise zu verlangen. Hierzu zählen ein
glaubhafter Geschäftsplan, Bankdarlehensverträge, ein ausführlicher Zeitplan für den
Netzausbau sowie ggf. weitere Unterlagen. Die mit dem geplanten Breitbandausbau
verbundenen Verpflichtungen sind dann noch einmal vertraglich niederzulegen. Ist
das Unternehmen hierzu nicht bereit oder werden einzelne, verpflichtende
Meilensteine nicht erreicht, steht es der ausschreibenden Stelle frei, mit der
Umsetzung der staatlichen Fördermaßnahmen zu beginnen bzw. diese fortzusetzen
(vgl. Rn. 65 EU-Breitbandleitlinien sowie § 4 Abs. 10 NGA-RR).
VI.
Aufnahme in den Breitbandatlas
Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen ihre
eigenen Infrastrukturen zwingend der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den
Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale OnlinePortal www.breitbandausschreibungen.de einverstanden, die vorhandenen
Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren
freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu (§ 4
Abs. 8 NGA-RR).
VII.
Kein Aufwendungsersatz im Markterkundungsverfahren
Das Landratsamt Elbe-Elster gewährt keinen Aufwendungsersatz in diesem
Markterkundungsverfahren.
VIII.
Veröffentlichung der Markterkundung
Veröffentlichung der Markterkundung:
04.05.2016
Fristende der Markterkundung:
01.06.2016
Anlage
- Kartenmaterial: vorläufige Ausbaugebiete im Landkreis Elbe-Elster (A0)
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