Landkreis Elbe-Elster Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg/ Elster 05. Mai 2016 Markterkundungsverfahren des Landkreis Elbe-Elster I. Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner Landkreis Elbe-Elster, Stabstelle Kreisentwicklung, Frau Antje Lehmann Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg/ Elster www.lkee.de II. Telefon: Telefax: +49 3535 462677 +49 3535 469111 E-Mail: [email protected] Hintergrund dieser Markterkundung 1. Erschließung des Landkreis Elbe-Elster Die Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsnetzen ist zu einem entscheidenden Standortfaktor für die Bevölkerung und die Wirtschaft im Landkreis Elbe-Elster geworden. Unterversorgte Gebiete, welche nicht mit Next Generation Access (NGA)-Breitband angeschlossen sind, sollen daher erschlossen werden, um den technologischen Fortschritt beibehalten zu können. Hintergrund der vorliegenden Markterkundung des Landkreis Elbe-Elster ist es, zu ermitteln ob Investoren, private TK-Netzerrichter und –betreiber, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten. Die vorliegende Markterkundung erfolgt im Vorfeld der vom Landkreis ElbeElster beabsichtigten Durchführung von Fördermaßnahmen im Rahmen des Aufbaus schneller Breitbandinfrastruktur. 2. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen dieser Markterkundung sind die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15.06.2015 („NGA-RR“), die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015, ferner die Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, Mitteilung der Kommission vom 26.01.2013, 2013 C 25/01, zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission vom 27.06.2014, 2014 C 198/30 („EU-Breitbandleitlinien“). Die oben genannten Regelwerke sehen jeweils ein vorgeschaltetes Markterkundungsverfahren vor (vgl. z. B. die Präambel bzw. § 4 NGA-RR). 3. Abgrenzung zu anderen unterversorgten Gebieten Die vorliegende Markterkundung bezieht sich ausschließlich auf den Landkreis Elbe-Elster. 2 III. Gebiet dieser Markterkundung: Landkreis Elbe-Elster 1. Lage des Landkreis Elbe-Elster Der Landkreis Elbe-Elster in Südbrandenburg ist neben dem Landkreis Prignitz der einzige brandenburgische Kreis, der an der Elbe liegt zudem durchfließen die namengebenden Flüsse Schwarze Elster im Süden und Westen und die Kleine Elster den Landkreis von Nordost nach Südwest. Der Elbe-Elster Kreis umfasst 33 Gemeinden. Im Nordwesten grenzt der Landkreis an Sachsen-Anhalt, im Norden an die Landkreise Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald, im Osten grenzt der Landkreis Elbe-Elster an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und im Süden sowie im Westen an Sachsen. Die Abgrenzung des Landkreis Elbe-Elster kann der Gebietsdefinition entnommen werden. 2. Bisherige NGA-Breitbandversorgung des Landkreis Elbe-Elster Die weißen NGA-Flecken, d.h. die mit weniger als 30 Mbit/s versorgten Gebiete, wurden auf Basis des Breitbandatlasses ermittelt. Alle unterversorgten Gebiete wurden im Ergebnis als vorläufiges Ausbaugebiet definiert und sind in dem beigefügten Kartenmaterial blau eingefärbt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist das Ausbaugebiet damit derzeit als „unterversorgt“ im Sinne von § 2 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-RR (sog. „weißer NGA-Fleck“) einzuordnen. IV. Ziele der Markterkundung und Verfahrensgegenstand Die Ziele dieser Markterkundung ergeben sich aus § 4 NGA-RR. Anhand der Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung wird der Landkreis Elbe-Elster eine politische Entscheidung zu einer etwaigen Förderung des Ausbaus einer schnellen Breitbandinfrastruktur treffen. 3 V. Einzureichende Angaben Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens sind durch die Telekommunikationsunternehmen folgende Angaben zu machen und fristgerecht schriftlich – per Post oder per E-Mail – an die unter Ziff. I. genannte Stelle vorzulegen. Im Einzelnen: 1. Sofern schon – entgegen der bisher vorliegenden Information – NGA-Netze im Landkreis Elbe-Elster vorhanden sein sollten: a) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit, Zahl der Anschlüsse und Möglichkeiten zur virtuellen/physischen Entbündelung des dortigen NGANetzes, b) technische Beschreibung, einschließlich detaillierter, georeferenzierter kartografischer Darstellungen des NGA-Netzes im GIS-Format sowie Mitteilung, ob Glasfaserleitungen bis zu den Räumlichkeiten der Endkunden reichen, c) ferner: Die aktuell beim Endkunden erreichbaren Upund Downloadgeschwindigkeiten sowie Angaben zum Prozentsatz der mit NGABreitbandanschlüssen erreichbaren und bereits versorgten Endkunden. 2. Für den Fall eigener Ausbauplanungen im Landkreis Elbe-Elster innerhalb der kommenden drei Jahre, wobei der Zeitpunkt der tatsächlichen Einsetzung des NGA-Netzes maßgeblich ist: a) Rechtsverbindliche und verpflichtende Ausbauerklärung inkl. Projektphasen, Meilensteinplanung und gesicherter Finanzierungsplanung für die Errichtung eines NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren, b) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärungen dazu, ob der Aufbau des NGA-Netzes in den kommenden drei Jahren durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen im Sinne von § 77b TKG oder durch die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird (vgl. § 4 Abs. 2 NGA-RR), c) Rechtsverbindliche und verpflichtende Ausbauerklärung inkl. Projektphasen, Meilensteinplanung und gesicherter Finanzierungsplanung für die Errichtung eines NGA-Breitbandnetzes in den kommenden drei Jahren (sofern vorgesehen), d) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit, Zahl der Anschlüsse, Möglichkeiten zur virtuellen/physischen Entbündelung des geplanten NGABreitbandnetzes bzw. des ultraschnellen Breitbandnetzes, einschließlich Beschreibung der geplanten technischen Lösung und Angaben zur gesicherten Finanzierung, 4 e) Detaillierte, georeferenzierte kartografische Darstellung aller Ausbauplanungen im Landkreis Elbe-Elster unter Angaben der Mindestbandbreiten bei den Endkunden. Wichtiger Hinweis an die Telekommunikationsunternehmen: Um zu vermeiden, dass ein Ausbauvorhaben zwar bekundet, dann tatsächlich jedoch nicht innerhalb der kommenden drei Jahre realisiert wird, behält sich die ausschreibende Stelle vor, von jedem Unternehmen, das Interesse an einem Eigenausbau eines NGA-Breitbandnetzes zeigt, zur Glaubhaftmachung des Ausbauvorhabens weitergehende Nachweise zu verlangen. Hierzu zählen ein glaubhafter Geschäftsplan, Bankdarlehensverträge, ein ausführlicher Zeitplan für den Netzausbau sowie ggf. weitere Unterlagen. Die mit dem geplanten Breitbandausbau verbundenen Verpflichtungen sind dann noch einmal vertraglich niederzulegen. Ist das Unternehmen hierzu nicht bereit oder werden einzelne, verpflichtende Meilensteine nicht erreicht, steht es der ausschreibenden Stelle frei, mit der Umsetzung der staatlichen Fördermaßnahmen zu beginnen bzw. diese fortzusetzen (vgl. Rn. 65 EU-Breitbandleitlinien sowie § 4 Abs. 10 NGA-RR). VI. Aufnahme in den Breitbandatlas Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen ihre eigenen Infrastrukturen zwingend der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale OnlinePortal www.breitbandausschreibungen.de einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu (§ 4 Abs. 8 NGA-RR). VII. Kein Aufwendungsersatz im Markterkundungsverfahren Das Landratsamt Elbe-Elster gewährt keinen Aufwendungsersatz in diesem Markterkundungsverfahren. VIII. Veröffentlichung der Markterkundung Veröffentlichung der Markterkundung: 04.05.2016 Fristende der Markterkundung: 01.06.2016 Anlage - Kartenmaterial: vorläufige Ausbaugebiete im Landkreis Elbe-Elster (A0) 5