Unser Autor Thomas Kell ist 44 Jahre alt und Vater von zwei Söhnen. Er ist seit 1992 Rettungsassistent und Dozent für Notfallmedizin. Darüber hinaus ist er als Lehrrettungsassistent, Erste-Hilfe-Ausbilder und DRK-Ausbilder tätig. High Noon um Mitternacht Silvesterunfälle und wie man sie vermeidet Der Jahreswechsel steht bevor. In dieser Zeit lauern besondere Gefahren wie z. B. Verletzungen mit Silvesterfeuerwerk oder auch Verbrennungen/Verbrühungen mit heißem Fonduefett, aber auch Glatteisunfälle sind im Rettungsdienst wieder an der Tagesordnung. Verbrennungen, Augenverletzungen, Knalltrauma: Was zu tun ist, wenn man sich mit Böllern verletzt. Fremdkörper im Auge: Ist beim Silvesterfeuerwerk ein Fremdkörper ins Auge geraten, sollte umgehend der Rettungsdienst alarmiert werden. Laien entfernen den Fremdkörper besser nicht. Stattdessen sollte das betroffene Auge mit einer keimfreien Wundauflage aus dem Verbandskasten abgedeckt werden. Anschließend werden beide Augen vorsichtig mit einem Tuch verbunden. So wird das verletzte Auge ruhiggestellt und dadurch Schmerzen gelindert. Häufig kommt es an Silvester zu Verbrennungen – zum Beispiel weil die Böller zu früh explodiert sind oder Feuerwerkskörper zu lange in der Hand gehalten wurden. Dabei sind Kinder zwischen acht und 15 Jahren besonders gefährdet: Sie sollten nicht ohne Aufsicht Böller zünden dürfen und niemals Blindgänger aufheben. Diese könnten noch explodieren. Kostenlose Servicenummer Notrufnummer 0800 222 12 11 www.bkkvorort.de 112 Um Unfälle zu vermeiden, muss beim Zünden der auf der Packung angegebene Sicherheitsabstand eingehalten werden. Außerdem ist eine Schutzbrille sinnvoll. Gegen ein Knalltrauma sollten Ohrstöpsel getragen werden. Verbrennungen und Verbrühungen Was sind die Ursachen? Kontakt mit Feuer, heißen Gegenständen, elektrischem Strom oder Strahlung (z. B. UV-Strahlung), Kontakt mit heißen Flüssigkeiten oder Dampf. Erste­Hilfe­Maßnahmen: – Kühlen – Wunde steril abdecken – ggf. Schocklage – ggf. Notruf – Verbrennungen/Verbrühungen sollten sofort zehn bis 15 Minuten lang mit lauwarmem Wasser gekühlt werden. Vorsicht! Bei Kindern nicht zu lange kühlen, Gefahr der Unterkühlung. Wenn bei Verbrühungen heiße ­Flüssigkeit auf die Kleidung gelangt ist, kühlen Sie erst mit kaltem Wasser, bevor Sie die nasse Kleidung entfernen. Stoff, der an der Haut anklebt, darf nur vom Arzt entfernt werden. Decken Sie nach dem Kühlen die verbrannte Haut mit einem sterilen Verband ab. Decken Sie auch Brandblasen nur steril ab und polstern sie, bevor Sie die Verletzung verbinden. Brandblasen schützen die darunterliegende Haut und sollen darum nicht geöffnet werden. –– bei Verbrennungen 3. Grades oder bei größeren Verbrennungen/­ Verbrühungen –– wenn bei Verbrennungen/­ Verbrühungen die Augen mit verletzt werden –– wenn sich bei Verbrennungen/­ Verbrühungen Schocksymptome zeigen –– wenn sich bei der Heilung Komplikationen einstellen (z. B. verbrannte Stelle wird erst später heiß, Brandblasen enthalten grünliche oder bräunliche Flüssigkeit) –– Brandverletzung ist nach zehn bis 14 Tagen immer noch nicht abgeheilt Geben Sie kein Öl, Butter, Mehl oder Ähnliches auf Brandwunden!!! Ist die Brandverletzung größer, alarmiert man am besten sofort den Rettungsdienst unter 112. Was kann ich vorbeugend tun? Gehen Sie vorsichtig um mit offenem Feuer, heißen Gegenständen oder Wasserdampf. Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften beim Hantieren mit elektrischen Geräten. Lassen Sie an elektrischen Leitungen nur Fachleute arbeiten. Bis der Rettungsdienst eintrifft, sollte der Verletzte mit Jacken und Decken vor einer Unterkühlung geschützt werden. Blutet die Wunde, sollte diese mit einem Wundverband versorgt werden. Was muss ich bei Verbrennungen besonders beachten? Verbrennungen bis Eurostückgröße 1. und 2. Grades können Sie selbst behandeln. Größere Verbrennungen und Verbrennungen 3. Grades müssen ärztlich behandelt werden. Achten Sie auf Schocksymptome: Blässe, Zittern, kalter Schweiß, Unruhe. Wenn Schocksymptome auftreten, Beine des Verletzten hochlagern, Wärme zuführen, abschnürende Kleidungsstücke öffnen, beruhigen Sie den Verletzten und rufen Sie unverzüglich den Arzt. Wann muss ich unbedingt zum Arzt? –– bei Verbrennungen/Verbrühungen bei Babys und Kleinkindern Kostenlose Servicenummer 0800 222 12 11 www.bkkvorort.de Knochenbrüche (Glatteisunfälle) Knochenbrüche und Gelenkverletzungen sind Verletzungszustände, die fast immer mit Schmerzen verbunden sind. Daher vermeidet die verletzte Person Bewegungen der betroffenen Gliedmaßen. Sie als Ersthelfer sollten grundsätzlich keine Bewegungsversuche unternehmen! Erkennen: –– Schonhaltung des Betroffenen, –– unnatürliche Lage betroffener Gliedmaßen, –– Bewegungseinschränkung oder Bewegungsunfähigkeit, –– Schmerz im Bereich des Bruches, –– Wunde, ggf. sichtbarer Knochen Das können Sie tun: –– Bruchstelle nicht bewegen –– offenen Bruch mit Wundauflage bedecken –– Schockbekämpfung –– beim geschlossenen Knochenbruch kühlen mit nassen Tüchern oder Wasser –– Notruf Notrufnummer 112 –– Polstern (z. B. mit Decken, ­Kleidungsstücken etc.) –– Wünsche des Betroffenen nach Möglichkeit berücksichtigen Rauchgasvergiftung In der Mehrheit solcher Fälle ist die Todesursache bei Gebäudebränden nicht die unmittelbare Flammeneinwirkung, sondern eine Rauchvergiftung durch die dabei entstehenden Gase. Eine besondere Gefahr stellen die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid dar; schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich. Andere Verbrennungsprodukte können neben diesen Gasen auch Phosgen und Blausäure enthalten, die ebenfalls sehr giftig sind. Da während des Schlafes der Geruchssinn deutlich eingeschränkt ist, passieren zwei Drittel aller tödlichen Rauchgasunfälle nachts. Dagegen kann man sich mit Brandmeldern schützen. Anzeichen für eine Rauchgas­ vergiftung sind: –– Kopfschmerzen, Schwindel, ­Bewusstseinstrübung –– Erbrechen –– Mattigkeit –– starker Hustenreiz –– Bewusstlosigkeit, Krämpfe –– Kreislauf- und Atemlähmung Wichtig! Beachten Sie immer Ihren Eigenschutz! Betreten Sie niemals einen stark verqualmten Raum, um z. B. eine Person zu retten. Schon wenige Atemzüge reichen aus, um das Bewusstsein zu verlieren. Nur die Feuerwehr ist in der Lage, die Person unter Atemschutz zu retten! Erste-Hilfe-Maßnahmen: –– ggf. Herz-Lungen-Wiederbelebung –– Notruf Vorbeugende Maßnahmen: Verlassen Sie nie einen Raum, wenn noch eine Kerze brennt. Echte Kerzen am Weihnachtsbaum sind schön anzusehen, doch auch eine große Gefahr.