Infoblatt „Silvester-Notfälle“ j6103 k3.indd

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Unser Autor Thomas Kell ist 44 Jahre alt und Vater
von zwei Söhnen. Er ist seit 1992 Rettungsassistent
und Dozent für Notfallmedizin. Darüber hinaus ist er
als Lehrrettungsassistent, Erste-Hilfe-Ausbilder und
DRK-Ausbilder tätig.
High Noon um
Mitternacht
Silvesterunfälle und wie man
sie vermeidet
Der Jahreswechsel steht bevor. In
dieser Zeit lauern besondere Gefahren wie z. B. Verletzungen mit Silvesterfeuerwerk oder auch Verbrennungen/Verbrühungen mit heißem
Fonduefett, aber auch Glatteisunfälle
sind im Rettungsdienst wieder an
der Tagesordnung. Verbrennungen,
Augenverletzungen, Knalltrauma:
Was zu tun ist, wenn man sich mit
Böllern verletzt.
Fremdkörper im Auge:
Ist beim Silvesterfeuerwerk ein
Fremdkörper ins Auge geraten, sollte
umgehend der Rettungsdienst alarmiert werden. Laien entfernen den
Fremdkörper besser nicht.
Stattdessen sollte das betroffene
Auge mit einer keimfreien Wundauflage aus dem Verbandskasten
abgedeckt werden. Anschließend
werden beide Augen vorsichtig mit
einem Tuch verbunden. So wird das
verletzte Auge ruhiggestellt und dadurch Schmerzen gelindert. Häufig
kommt es an Silvester zu Verbrennungen – zum Beispiel weil die Böller
zu früh explodiert sind oder Feuerwerkskörper zu lange in der Hand
gehalten wurden. Dabei sind Kinder
zwischen acht und 15 Jahren besonders gefährdet: Sie sollten nicht ohne
Aufsicht Böller zünden dürfen und
niemals Blindgänger aufheben. Diese
könnten noch explodieren.
Kostenlose Servicenummer
Notrufnummer
0800 222 12 11
www.bkkvorort.de
112
Um Unfälle zu vermeiden, muss beim
Zünden der auf der Packung angegebene Sicherheitsabstand eingehalten
werden. Außerdem ist eine Schutzbrille sinnvoll. Gegen ein Knalltrauma
sollten Ohrstöpsel getragen werden.
Verbrennungen und Verbrühungen
Was sind die Ursachen? Kontakt mit
Feuer, heißen Gegenständen, elektrischem Strom oder Strahlung (z. B.
UV-Strahlung), Kontakt mit heißen
Flüssigkeiten oder Dampf.
Erste­Hilfe­Maßnahmen:
– Kühlen
– Wunde steril abdecken
– ggf. Schocklage
– ggf. Notruf
– Verbrennungen/Verbrühungen
sollten sofort zehn bis 15 Minuten lang mit lauwarmem Wasser
gekühlt werden.
Vorsicht!
Bei Kindern nicht zu lange kühlen,
Gefahr der Unterkühlung. Wenn bei
Verbrühungen heiße ­Flüssigkeit auf
die Kleidung gelangt ist, kühlen Sie
erst mit kaltem Wasser, bevor Sie die
nasse Kleidung entfernen. Stoff, der
an der Haut anklebt, darf nur vom
Arzt entfernt werden.
Decken Sie nach dem Kühlen die
verbrannte Haut mit einem sterilen
Verband ab. Decken Sie auch Brandblasen nur steril ab und polstern sie,
bevor Sie die Verletzung verbinden.
Brandblasen schützen die darunterliegende Haut und sollen darum
nicht geöffnet werden.
–– bei Verbrennungen 3. Grades oder
bei größeren Verbrennungen/­
Verbrühungen
–– wenn bei Verbrennungen/­
Verbrühungen die Augen mit
verletzt werden
–– wenn sich bei Verbrennungen/­
Verbrühungen Schocksymptome
zeigen
–– wenn sich bei der Heilung Komplikationen einstellen (z. B. verbrannte Stelle wird erst später heiß,
Brandblasen enthalten grünliche
oder bräunliche Flüssigkeit)
–– Brandverletzung ist nach zehn
bis 14 Tagen immer noch nicht
abgeheilt
Geben Sie kein Öl, Butter, Mehl
oder Ähnliches auf Brandwunden!!!
Ist die Brandverletzung größer,
alarmiert man am besten sofort den
Rettungsdienst unter 112.
Was kann ich vorbeugend tun?
Gehen Sie vorsichtig um mit offenem
Feuer, heißen Gegenständen oder
Wasserdampf. Beachten Sie die
Sicherheitsvorschriften beim Hantieren mit elektrischen Geräten. Lassen
Sie an elektrischen Leitungen nur
Fachleute arbeiten.
Bis der Rettungsdienst eintrifft, sollte
der Verletzte mit Jacken und Decken
vor einer Unterkühlung geschützt
werden. Blutet die Wunde, sollte diese mit einem Wundverband versorgt
werden.
Was muss ich bei Verbrennungen
besonders beachten?
Verbrennungen bis Eurostückgröße
1. und 2. Grades können Sie selbst
behandeln. Größere Verbrennungen
und Verbrennungen 3. Grades müssen ärztlich behandelt werden.
Achten Sie auf Schocksymptome:
Blässe, Zittern, kalter Schweiß, Unruhe. Wenn Schocksymptome auftreten, Beine des Verletzten hochlagern,
Wärme zuführen, abschnürende
Kleidungsstücke öffnen, beruhigen
Sie den Verletzten und rufen Sie
unverzüglich den Arzt.
Wann muss ich unbedingt
zum Arzt?
–– bei Verbrennungen/Verbrühungen
bei Babys und Kleinkindern
Kostenlose Servicenummer
0800 222 12 11
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Knochenbrüche (Glatteisunfälle)
Knochenbrüche und Gelenkverletzungen sind Verletzungszustände,
die fast immer mit Schmerzen
verbunden sind. Daher vermeidet
die verletzte Person Bewegungen
der betroffenen Gliedmaßen. Sie als
Ersthelfer sollten grundsätzlich keine
Bewegungsversuche unternehmen!
Erkennen:
–– Schonhaltung des Betroffenen,
–– unnatürliche Lage betroffener
Gliedmaßen,
–– Bewegungseinschränkung oder
Bewegungsunfähigkeit,
–– Schmerz im Bereich des Bruches,
–– Wunde, ggf. sichtbarer Knochen
Das können Sie tun:
–– Bruchstelle nicht bewegen
–– offenen Bruch mit Wundauflage
bedecken
–– Schockbekämpfung
–– beim geschlossenen Knochenbruch kühlen mit nassen Tüchern
oder Wasser
–– Notruf
Notrufnummer
112
–– Polstern (z. B. mit Decken,
­Kleidungsstücken etc.)
–– Wünsche des Betroffenen nach
Möglichkeit berücksichtigen
Rauchgasvergiftung
In der Mehrheit solcher Fälle ist die
Todesursache bei Gebäudebränden
nicht die unmittelbare Flammeneinwirkung, sondern eine Rauchvergiftung durch die dabei entstehenden
Gase. Eine besondere Gefahr stellen
die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid dar; schon
wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich. Andere Verbrennungsprodukte können neben diesen
Gasen auch Phosgen und Blausäure
enthalten, die ebenfalls sehr giftig
sind. Da während des Schlafes der
Geruchssinn deutlich eingeschränkt
ist, passieren zwei Drittel aller
tödlichen Rauchgasunfälle nachts.
Dagegen kann man sich mit Brandmeldern schützen.
Anzeichen für eine Rauchgas­
vergiftung sind:
–– Kopfschmerzen, Schwindel,
­Bewusstseinstrübung
–– Erbrechen
–– Mattigkeit
–– starker Hustenreiz
–– Bewusstlosigkeit, Krämpfe
–– Kreislauf- und Atemlähmung
Wichtig! Beachten Sie immer
Ihren Eigenschutz!
Betreten Sie niemals einen stark verqualmten Raum, um z. B. eine Person
zu retten. Schon wenige Atemzüge
reichen aus, um das Bewusstsein
zu verlieren. Nur die Feuerwehr ist
in der Lage, die Person unter Atemschutz zu retten!
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
–– ggf. Herz-Lungen-Wiederbelebung
–– Notruf
Vorbeugende Maßnahmen:
Verlassen Sie nie einen Raum, wenn
noch eine Kerze brennt. Echte Kerzen am Weihnachtsbaum sind schön
anzusehen, doch auch eine große
Gefahr.
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