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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 2. Oktober 2013
Europäische Kommission und Mitgliedstaaten bewerten
Beschränkungen des Zugangs zu reglementierten
Berufen
Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung vorgestellt, in der sie den Beginn
der Evaluierung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs ankündigt.
Reglementierte Berufe sind Berufe, deren Ausübung an den Besitz besonderer
Qualifikationen geknüpft ist oder bei denen die Berufsbezeichnung (z. B. Architekt oder
Apotheker)
geschützt
ist.
Ein
derartiger
Schutz
kann
beispielsweise
aus
Verbraucherschutzgründen durchaus gerechtfertigt sein. Allerdings können übermäßig
restriktive Bedingungen für den Zugang zu bestimmten Berufen auf junge Menschen eine
abschreckende Wirkung haben und ihren Eintritt in den Arbeitsmarkt sogar verhindern.
Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Bestimmungen ist es für qualifizierte Fachkräfte
häufig schwierig, sich um Arbeitsplätze in anderen Mitgliedstaaten zu bewerben.
Verbesserungen bei den Bedingungen für den Berufszugang, insbesondere in Form eines
angemesseneren und transparenteren Rechtsrahmens in den Mitgliedstaaten, würden die
Arbeitsplatzmobilität qualifizierter Fachkräfte im Binnenmarkt und die grenzübergreifende
Erbringung von Dienstleistungen der freien Berufe erleichtern. Dies könnte sich auch
positiv auf die Beschäftigungslage auswirken und das Wirtschaftswachstum ankurbeln,
zumal allein die Dienstleistungen der freien Berufe etwa 9 % des BIP in der Europäischen
Union ausmachen.
Um ein möglichst vollständiges Bild der Beschränkungen des Zugangs zu und der
Ausübung von reglementierten Berufen zu geben, wird ebenfalls heute ein Bericht über die
Ergebnisse des im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie durchgeführten Peer-Reviews der
Vorschriften zu Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen und Preisen veröffentlicht. Diese
Vorschriften, die häufig noch zur Beschränkung des Berufszugangs hinzukommen, können
die Gründung von Tochterunternehmen oder interdisziplinäre Tätigkeiten zusätzlich
erschweren oder gar unmöglich machen.
IP/13/897
Dazu der für den Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier:
„Trotz all unserer Anstrengungen ist die Arbeitsplatzmobilität der Fachkräfte in der
Europäischen Union nach wie vor zu niedrig. Die Bedingungen für den Zugang zu
bestimmten Berufen können komplex und ihre Erfüllung mit hohem Aufwand verbunden
sein, und sehr häufig unterscheiden sie sich zudem ganz beträchtlich von Mitgliedstaat zu
Mitgliedstaat. Dies entmutigt die Arbeitskräfte, in anderen Mitgliedstaaten eine
Beschäftigung zu suchen und aufzunehmen. Ich bin überzeugt, dass die schematische
Darstellung der reglementierten Berufe und die sich anschließende Überprüfung und
Bewertung der Beschränkungen des Berufszugangs durch die Mitgliedstaaten von großem
Nutzen ist. Es geht hier nicht darum, Berufe zu deregulieren oder Mitgliedstaaten mit
Sanktionen zu belegen. Vielmehr besteht das Ziel darin, einen besseren Zugang zu den
Dienstleistungen der freien Berufe sicherzustellen, indem überprüft wird, welche
Zugangsstrukturen einem vereinfachten, angemessenen, sicheren und transparenten
System am ehesten förderlich sind.“
Kernpunkte der Mitteilung
Mit der heutigen Mitteilung werden die in der überarbeiteten Richtlinie über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen dargelegten Anforderungen und damit eine der in
der Binnenmarktakte I von 2011 genannten Prioritäten umgesetzt. In der ersten Phase
geht es darum, Transparenz zu schaffen: Jeder Mitgliedstaat erstellt eine Liste der auf
nationaler und auf regionaler Ebene reglementierten Berufe. Die Kommission wird die
Listen in Form einer Europakarte der reglementierten Berufe veröffentlichen. Aus dieser
Karte wird klar ersichtlich sein, welche Berufe in welchen Ländern reglementiert sind. Ziel
ist es, dass eine Fachkraft, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchte, mit Hilfe
dieser Karte rasch herausfinden kann, welche Bedingungen sie in den einzelnen Ländern
erfüllen muss, um einen bestimmten Beruf ausüben zu können.
Die Bedingungen für den Berufszugang können erhebliche Unterschiede zwischen den
EU-Mitgliedstaaten aufweisen. Die Gründe für diese Unterschiede sind häufig nicht
nachvollziehbar. Im Rahmen des heute eingeleiteten Prozesses werden die Mitgliedstaaten
in der zweiten Phase aufgefordert, in den nächsten zwei Jahren eine gegenseitige
Evaluierung ihrer jeweiligen Beschränkungen des Zugangs zu bestimmten Berufen
vorzunehmen. Zu diesem Zweck wurde ein ehrgeiziger Arbeitsplan für die Kommission und
die Behörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Es ist vorgesehen, alle
Beteiligten, insbesondere die Vertreter der verschiedenen Berufsverbände, an diesem
Prozess voll zu beteiligen. Dabei sollten sich Mitgliedstaaten, die unterschiedliche Ansätze
verfolgen, über die Auswirkungen aller Arten formeller und informeller Beschränkungen
des Zugangs zu beruflichen Tätigkeiten austauschen.
Die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage zum Binnenmarkt (Spezial Eurobarometer
398), die ebenfalls heute veröffentlicht werden, lassen erkennen, wie die Verbraucher die
Problematik sehen. Nach Auffassung der EU-Bürgerinnen und -Bürger sind neben der
fachlichen Qualifikation der Ruf und die Berufserfahrung bei der Wahl eines Dienstleisters
von maßgeblicher Bedeutung.
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Hintergrund
Der Europäische Rat hatte in seinen Schlussfolgerungen vom 2. März 2012 auf die
unverhältnismäßigen Hemmnisse beim Zugang zu reglementierten Berufen hingewiesen
und die Abschaffung sämtlicher ungerechtfertigter regulatorischer Beschränkungen im
Binnenmarkt gefordert. Am 14. Juni 2012 hatte das Europäische Parlament die
Kommission aufgefordert, zu ermitteln, „in welchen Bereichen die Mitgliedstaaten den
Berufszugang unverhältnismäßig stark blockieren”. Umfassende Reformen der
Vorschriften über den Zugang zu reglementierten Berufen finden bereits in Portugal,
Polen, Italien, Slowenien und Spanien statt. Das Thema war auch Gegenstand der
länderspezifischen Empfehlungen, die an einige Mitgliedstaaten gerichtet wurden.
Die Kommission hatte in ihrer Mitteilung „Eine Partnerschaft für neues Wachstum im
Dienstleistungssektor 2012-2015” vom 8. Juni 2012 (siehe IP/12/587) die Bedeutung der
Überarbeitung des Rechtsrahmens für freiberufliche Dienstleistungen unterstrichen und
eine Mitteilung über reglementierte Berufe angekündigt.
Die heutige Mitteilung läutet den Beginn der Umsetzung von Artikel 59 der überarbeiteten
Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, einer der in der
Binnenmarktakte I von 2011 genannten Prioritäten, ein. Nach dieser Vorschrift der
Richtlinie, über die im Juni eine politische Einigung erzielt wurde (siehe MEMO/13/552)
sollen alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Reglementierungen des Berufszugangs
überprüfen und danach in den Prozess einer gegenseitigen Evaluierung eintreten.
In die Mitteilung sind auch die Ergebnisse eines Workshops vom 17. Juni 2013
eingeflossen, an dem Vertreter der zuständigen Ministerien und der Berufsverbände der
Mitgliedstaaten teilgenommen haben.
Im Juli 2012 hatte der Europäische Rat die von der Kommission an mehrere
Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung unterstützt, den Zugang zu freiberuflichen
Dienstleistungen zu öffnen, um ihre Volkswirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu
stärken. Für einige Mitgliedstaaten wurde diese Empfehlung auch für 2013
aufrechterhalten bzw. weiter ausgebaut.
Siehe MEMO/13/839
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/policy_developments/index_de.htm
Eurobarometer:
2013 Special Eurobarometer 398
2011 Special Eurobarometer 363
Kontakt:
Chantal Hughes (+32 2 296 44 50)
Carmel Dunne (+32 2 299 88 94)
Audrey Augier (+32 2 297 16 07)
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