Ab hier Teil Richter Fruth Informationen sind i.d.R. zu ausführlich für Klausur!!! BGB und HGB in Klausur zugelassene Hilfsmittel !!! Vermerke weiterführender Paragraphen im HGB, BGB bzw. „Paragraphenketten“ üblich und erlaubt, also z.B.: in HGB neben §18 den §21 schreiben, neben den §21 den §22, neben den §22 den §29 und neben den §29 den §30. Findet man den Einstieg, kann man die nachstehende Frage schon fast ablesen. Schreibweise für Paragraph 5 Absatz 1 Zeile 2: §5,I,2 (arab., röm., arab. Ziffern) oder Paragraph 5 folgende: §5 ff. HGB…oder BGB etc. Nennen Sie die 5 Firmengrundsätze. - Firmenunterscheidbarkeit §18 HGB - Firmenwahrheit §18 HGB - Firmenbeständigkeit §21,22 HGB - Firmenöffentlichkeit §29 HGB - Firmeneinheit §30 HGB Nennen Sie die unterschiedlichen Vollmachten des HGB und unterscheiden Sie diese kurz. Prokura §§ 48 ff HGB grundsätzlich unbeschränkte (§ 49 I HGB) und unbeschränkbare (§ 50 I, II HGB) rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht Wirkung: ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringt. Keine Ermächtigung liegt vor für: - Veräußerung und Belastung von Grundstücken - Unterzeichnung von Bilanzen - Prokuraerteilung - Anmeldung zum Handelsregister - Unterschreiben von Steuererklärungen . Erteilung der Prokura: - Durch Rechtsgeschäft (Erklärung gegenüber dem Prokuristen oder Dritten oder der Öffentlichkeit (z. B. Handelsregister) ) - Nur Kaufleute können Prokura erteilen (persönlich durch Inhaber) - Prokurist muss eine natürliche, zumindest beschränkt geschäftsfähige Person sein - Die Erteilung der Prokura ist zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden Erlöschen der Prokura: - Jederzeit formlos widerrufbar durch Geschäftsinhaber, § 52 I HGB - Eintragung im Handelsregister und Bekanntmachung, § 53 III i.V.m.I HGB - Bei Einstellung oder Veräußerung des Handelsgeschäfts - Bei Tod des Prokuristen (wegen Unübertragbarkeit, § 52 II HGB) - Wenn der Prokurist zum Inhaber des Handelsgeschäfts wird Handlungsvollmacht §54 I HGB. ist eine Vollmacht, die zur Vornahme bestimmter zu einem Handelsgewerbe gehöriger Geschäfte ermächtigt und nicht Prokura ist. Wirkung: ermächtigt zu allen Rechtshandlungen, die der Betrieb des jeweiligen Handelsgewerbes von Art und Umfang mit sich bringt - Kann verschiedenen Inhalt haben - Vertretungsmacht im Rahmen des vom Vollmachtgeber bestimmten Umfanges Arten der Handlungsvollmacht § 54 HGB Generalhandlungsvollmacht, §54 I 1. Alt HGB -> Betrieb eines Handelsgewerbes Arthandlungsvollmacht, §54 I 2. Alt HGB -> Bestimmte Arten von Geschäften Spezialhandlungsvollmacht, §54 I 3. Alt HGB -> Einzelne Geschäfte Ladenvollmacht, § 56 HGB Wer in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, gilt zu Verkäufen und Empfangnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager gewöhnlich geschehen, als ermächtigt. Es muss sich nicht unbedingt um Angestellte im arbeitstechnischen Sinn handeln. Bevollmächtigt ist jeder, der mit Wissen und Wollen des Inhabers die genannten Verrichtungen vornimmt, also auch aushilfsweise tätige Familienmitglieder. Während die Handlungsvollmacht grundsätzlich ausdrücklich erteilt werden muss, wird die Ladenvollmacht in diesen bestimmten Situationen einfach angenommen. Ein Angestellter ist also z. B. zur Entgegennahme von Mängelanzeigen, Vornahme eines Umtausches, zur üblichen Zahlung und Entgegennahme von Geldbeträgen ermächtigt. Definieren Sie den Begriff Gewerbe im Sinne des Handelsrechts Gewerbe: Jede erlaubte, nach außen erkennbare, selbständige und planmäßige, auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, nicht aber freie Berufe, künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten (vgl. § 1 I HGB) ► Tätigkeit muss erlaubt sein; Streit hierüber spielt in der Praxis kaum eine Rolle ► Die Tätigkeit muss „nach außen hin“ in Erscheinung treten: Die innere, für Dritte nicht erkennbare Absicht genügt nicht für den Gewerbebegriff. ► „Selbstständige Tätigkeit“: Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. hierzu § 84 I 2 HGB, der im Zusammenhang mit dem Handelsvertreter diese Kriterien nennt). Nicht entscheidend: Einkommensverhältnisse ► „Planmäßig und auf gewisse Dauer“: Die Tätigkeit darf nicht nur gelegentlich betrieben werden, um als Gewerbe anerkannt zu werden ► Die Tätigkeit muss mit „Gewinnerzielungsabsicht“ ausgeübt werden. Wer nur kostendeckend wirtschaftet, sei es aus auch aus karitativen oder sozialen Gründen, betreibt kein Gewerbe. ► Die Tätigkeit darf „nicht wissenschaftlicher, künstlerischer oder freiberuflicher Natur“ sein. Freiberufler sind z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerprüfer oder Architekten ► Ebenso wenig fallen Land- und Forstwirte unter den Gewerbebegriff, da für diese Berufsgruppen das HGB in § 3 HGB Sonderregeln aufstellt. (Abgrenzung Gewerbe- und Kleingewerbebetrieb Kriterien für „Art“ des Geschäftsbetriebs Kriterien für „Umfang“ des Geschäftsbetriebs - Komplexität der Geschäftsvorgänge - Anzahl der Beschäftigten -Vielfalt des Geschäftsgegenstandes Bilanzierung - Jahresumsatz - Art der betrieblichen Organisation - Höhe des Anlage- und Kapital- Inanspruchnahme von Kreditzahlungen vermögens - Teilnahme an Scheck-/ Wechselverkehr -Anzahl der Betriebsstätten - Größe der Betriebsstätten ) GESELLSCHAFTSRECHT Beschreiben Sie kurz die persönliche Haftung der Gesellschafter einer GbR. Haftung bei Ausscheiden: ►Für nach seinem Austritt entstandene Verbindlichkeiten haftet der Gesellschafter nicht mehr. ►Für die bis zu seinem Austritt entstandenen Verbindlichkeiten haftet er gem. § 736 II BGB i.V.m. § 160 HGB (5-Jahres-Frist) Hinweis: GbR ist nicht registerfähig; daher kann es für die 5-Jahres-Frist nicht auf den Zeitpunkt der Eintragung ins HR ankommen. Nach herrschender Meinung gilt daher als Fristbeginn die Kenntnis des Gläubigers vom Austritt. Haftung bei Eintritt: Haftung für die nach seinem Eintritt entstehenden Verbindlichkeiten unproblematisch, da er wie jeder andere Gesellschafter gem. § 128 HGB (§130 HGB) analog haftet. Haftung des neuen Gesellschafters für die Verbindlichkeiten der GbR, die vor seinem Eintritt entstanden sind? Beispiel: A und B betreiben eine GbR. C tritt in die Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag am 01.10.2008 ein. Am 01.12.2008 verlangt die D-Bank von C die Rückzahlung eines Darlehens, welches der GbR im Jahre 2006 gewährt wurde. Zu Recht? Lösung: Die Gesellschaft haftet gem. § 488 I S. 2 BGB auf Rückzahlung des Darlehens. Problematisch ist, ob auch der neu eingetretene C für diese Verbindlichkeit haftet. Nach der neueren Rechtsprechung des BGH findet die Vorschrift des § 130 HGB (aus dem Recht der OHG) auf die GbR entsprechende Anwendung. Gem. § 130 I HGB haftet derjenige, der in eine bestehende Gesellschaft eintritt, gleich den anderen Gesellschaftern für die vor seinem Eintritte begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Nennen Sie die 5 Schritte des Gründungsvorgangs der GmbH - Abschluss eines Gesellschaftsvertrages - Bestellung der Organe der Gesellschaft (Gesellschafterversammlung und der/die Geschäftsführer) - Aufbringung des Stammkapitals - Anmeldung zum Handelsregister - Eintragung ins Handelsregister Welche Gründungsphasen der GmbH gibt es? Vorgründungsgesellschaft: Abschluss eines Vorvertrages mehrerer Personen zur Gründung GmbH - Entsteht mit Abschluss des Vorvertrages - Auch Vorvertrag bedarf der not. Beurkundung (daher geringe praktische Bedeutung) - Zweck dieser Gesellschaft: Abschluss Gesellschaftsvertrag -> BGB- Innengesellschaft - Gesellschaft erlischt mit Zweckerreichung Mit Tätigkeitsbeginn dieser Gesellschaft entsteht eine Außengesellschaft - Zweck dieser Gesellschaft = Betrieb des jeweiligen Geschäftes - Persönliche Haftung der Gesellschafter gem. § 128 I HGB (analog) 2 Möglichkeiten von Außengesellschaft: Vor-GmbH: Ab Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Entsteht zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrages und Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister - Vorschriften der GmbH werden angewendet, falls diese nicht die Eintragung verlangen - Die Gesellschaft selbst ist bereits Träger von Rechten und Pflichten und wird durch den Geschäftsführer vertreten - Die Vor-GmbH wandelt sich automatisch mit Eintragung in die GmbH um, so dass die Rechte und Pflichten der Vor-GmbH auf die GmbH übergehen. GmbH: Eintragung ins Handelsregister Nach Eintragung der GmbH ins Handelsregister: § 13 II GmbHG: Grundsätzliche Haftung lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Haftung der Gesellschafter ist daher auf ihren Anteil am Gesellschaftsvermögen beschränkt. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen: ► Durchgriffshaftung der Gesellschafter ► Persönliche Haftung der Geschäftsführer Nennen Sie die Vorraussetzungen und die Rechtsfolgen der “Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft”. Voraussetzungen - Fehlerhafter Gesellschaftsvertrag - In Vollzugsetzung (Geschäftstätigkeit nach außen aufgenommen) des Gesellschaftsvertrages - kein Verstoß gegen gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder von schutzwürdigen Personen Rechtsfolgen - Gesellschaft gilt für die Vergangenheit als wirksam - Gesellschaft ist nur für die Zukunft auflösbar Zusammenhang: Gesellschaftsvertrag kann nichtig oder anfechtbar sein. Die Rechtsfolge der Nichtigkeit wäre, dass die Gesellschaft niemals entstanden wäre (ex tunc Unwirksamkeit). Eine Rückabwicklung aller Geschäfte nach allgemeinen Regeln (vgl. §§ 987 ff, 812 ff, 823 ff BGB) ist aber praktisch unmöglich, wenn die Gesellschaft schon längere Zeit werbend tätig war. Beschreiben Sie kurz das Verhältnis zw. GbR – OHG – KG. GbR ist die Grundform OHG ist Spezialform der GbR -> OHG = GbR + Zweck „Handelsgewerbe“ KG ist eine Spezialform der OHG KG = OHG + Kommanditisten (Teilhafter, der in Höhe der, in HR eingetragenen Einlage haftet) §§ 705 ff. BGB sind für alle PersonenG anwendbar, es sei denn, es finden sich Spezialvorschriften in den §§105 ff. HGB (für die OHG) oder in den §§161 ff. HGB (für die KG) Beschreiben Sie kurz die Haftung des Kommanditisten der KG Bei der KG gibt es mindestens einen beschränkt haftenden Gesellschafter (sog. Kommanditist) Vor Eintragung ins HR: unbeschränkt wie ein Komplementär (§§176, 128 HGB) Nach Eintragung aber vor Leistung seiner Einlage: bis zur Höhe der Einlage (§171 I HS 1 HGB) Nach Leistung seiner Einlage: Haftung mit seinem Privatvermögen erlischt (§171 I HS 2 HGB) Bei Rückzahlung der Einlage: Haftung lebt wieder auf (§ 172 IV HGB) in Höhe der Rückz. -> Zur Erinnerung: neben §105 HGB den §171 und §176 schreiben, neben den §171 den §172,IV und §176, neben den §176 den §171 schreiben, dann muss man nur im Stichwortverzeichnis die “Kommanditgesellschaft“ suchen, falls die Frage dran kommt. Was ist eine „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“? Wurde durch das MoMiG eingeführt, um eine Konkurrenz zur engl. Limited zu schaffen, da die Ltd. kein Mindeststammkapital kennt. - UG = keine eigene Gesellschaftsform, sondern eine GmbH, die mit einem niedrigeren Stammkapital gegründet werden kann - Mindeststammkapital = 1.- EUR - Ergibt sich aus § 5 II i.V.m. III S. 2 GmbHG - Möglichkeit der Gründung (fast) ohne Stammkapital wird dadurch erkauft, dass die Gesellschaft nicht unter dem Namen GmbH firmieren darf, sondern unter dem Namen „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ bzw. abgekürzt „UG (haftungsbeschränkt)“. Wird das Mindeststammkapital von 25.000 EUR durch Thesaurierung (Einbehalt von Gewinnen) oder Kapitalerhöhung erreicht, darf die Gesellschaft in „GmbH“ umfirmieren. Thesaurierung meint die Bildung von Rücklagen zur (späteren) Umwandlung in Stammkapital gemäß § 57 c GmbHG. - Solange die Gesellschaft ein Stammkapital von 25.000 EUR nicht erreicht hat, müssen 25% des Jahresüberschusses thesauriert werden. - Daneben muss die Gesellschafterversammlung nicht, wie sonst gemäß § 49 Abs. 3 GmbHG, erst bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals einberufen werden, sondern bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Einsatzbereiche: - Noch schwer abzuschätzen, da viele Rechtsfragen um die UG (haftungsbeschränkt) noch nicht geklärt sind. - Problem = mangelnde Kapitalausstattung - Gründung einzelunternehmerischer Gesellschaften im Dienstleistungsbereich, für die keine größere Investitionen notwendig sind und bei denen die Bonität der Gesellschaft für den Geschäftspartner nicht erheblich ist - Neugründungen im Stile der "Ich-AG" aus der Arbeitslosigkeit heraus - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Komplementärin einer KG UG kommt faktisch ohne Eigenkapital aus -> hohes Insolvenzrisiko von Anfang an (zumindest wenn mit 1.- EUR gegr.) -> hohes Risiko der Insolvenzverschleppung GESCHÄFTSFÜHRER COMPLIANCE Welche Prinzipal-Pflichten hat ein GmbH Geschäftsführer? Organisationspflicht der Geschäftsleitung: Die Unternehmensleitung hat eine Organisation zu unterhalten, die Risiken identifiziert, und Pflichtverletzungen verhindert Verkehrssicherungspflicht der Geschäftsleitung Allgemeine Pflicht des Unternehmens, die Gefährdung anderer durch seine Produkte und Handlungen zu vermeiden. Informationspflicht der Geschäftsleitung: Zeitnahe Erfassung und Bearbeitung der Informations-flüsse (Eingang von Beschwerden, Kenntnis der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, Stand von Wissenschaft und Technik) - Grundsatz: Nichtwissen / Unkenntnis schützt vor Strafe bzw. Schadensersatzhaftung nicht. Im Gegenteil: Ein nicht ordnungsgemäß organisiertes Informationswesen stellt bereits die erste Pflichtverletzung der Geschäftsleitung dar! Ordnungsgemäße Delegation und Überwachung durch Geschäftsleitung Aufgaben der Unternehmensleitung können delegiert werden -> Haftungsreduzierung zu Gunsten des Delegierenden Voraussetzung: ordnungsgemäße Auswahl ordnungsgemäße Schulung ordnungsgemäße Überwachung (stichprob. Kontrollen) Androhung von Sanktionen Reaktion bei Zuwiderhandlungen daraus resultiert: Aufsichtspflicht der Geschäftsleitung: Die Unternehmensleitung darf nicht diejenigen Aufsichtsmaßnahmen unterlassen, die erforderlich sind, um Zuwiderhandlungen gegen betriebsbezogene Pflichten zu verhindern. Welche Voraussetzungen erfüllt eine ordnungsgemäße Delegation? ordnungsgemäße Auswahl, Schulung, Überwachung (stichprob. Kontrollen), Androhung von Sanktionen, Reaktion bei Zuwiderhandlungen Bei der Delegation von Pflichten gilt: - Es ist eine zuverlässige Person auszuwählen, die für die ihm zu übertragende Aufgabe geeignet ist - Die Person ist in seinen Aufgabenkreis ordnungsgemäß einzuführen und ggf. zu schulen - Der GF muss regelmäßig unangekündigte Kontrollen durchführen (Stichproben) - Je gefährlicher und schadensgeneigter die übertragene Tätigkeit ist, desto häufiger müssen Kontrollen durchgeführt werden. - Bei Pflichtverletzungen hat der GF unverzüglich einzuschreiten und diese zu sanktionieren (Abmahnung / Kündigung usw.) Welches Haftungsrisiko eines GmbH Geschäftsführers besteht, wenn er in Bezug auf die Eintragung falsche Angaben macht? Haftungsrisiko zivilrechtlich: Handelndenhaftung des § 11 II GmbHG: Vor Eintragung haftet der Handelnde (=GF) persönlich. Haftungsrisiko strafrechtlich: §82 GmbHG : Falsche Angaben bei der Gründung führen zur Strafbarkeit gemäß § 82 GmbHG (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren) Seit Einführung des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) führt eine Verurteilung nach § 82 GmbHG dazu, dass der Verurteilte für die Dauer von 5 Jahren seit der Rechtskraft des Urteils nicht mehr Geschäftsführer einer GmbH sein kann (§ 6 Abs. 2 Nr. 3c GmbHG). Welche Maßnahmen sollten beachtet werden, um in der Krise einer GmbH nicht wegen Betrug verurteilt zu werden. Interessenskonflikt: Einerseits soll er den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten, um eine Sanierung zu erreichen (nur durch Abschluss weiterer Verträge, insbesondere durch Warenbezug möglich). Anderseits besteht große Gefahr, dass er sich wegen Betruges strafbar macht, falls er seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. wichtig: ► den Zeitpunkt der Krise frühzeitig erkennen. ► sehr langes Zahlungsziel vereinbaren (Rechtsprechung verneint i.d.R. bei Vereinbarung eines besonders langen Zahlungszieles eine konkludente Täuschung) ► dokumentieren, weshalb er – trotz vorhandener Zahlungsschwierigkeiten im Zeitpunkt des Vertragsschlusses – davon ausgeht, dass er zum Zeitpunkt der Fälligkeit in der Lage sein wird, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen Können Geschäftsführer einer GmbH ihr Haftungsrisiko, durch Abschluss einer Versicherung ausschließen oder abmindern? Ausschließen ist nicht möglich. Abmindern ist zivilrechtlich möglich: Versicherungen zwar unverzichtbar schützen aber keinesfalls umfassend: - nicht versicherbare Risiken - Versicherungsschutzverlust durch Obliegenheitsverletzungen - Kein Schutz für strafrechtliche Risiken (Geld- und Freiheitsstrafen) ARBEITSRECHT Erläutern Sie das Haftungsmodell der Rechtsprechung, für Schäden die der Arbeitnehmer durch betriebliche Tätigkeiten verursacht. Die Haftung für Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst sind, ist im Arbeitsver-hältnis beschränkt. Ein Arbeitnehmer haftet für Schäden bei Ausübung betrieblicher Tätigkeiten, ► bei vorsätzlicher Schadensverursachung voll ► bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich voll, es sei denn, das vom Arbeitnehmer zu tragende Schadensrisiko steht in einem deutlichen Missverhältnis zum Verdienst und das Verschulden fällt gegenüber dem vom Arbeitgeber zu tragenden Betriebsrisiko nicht schwer ins Gewicht ► bei sog. "mittlerer Fahrlässigkeit" anteilig nach dem Grad des Verschuldens ► bei leichtester Fahrlässigkeit nicht Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer auf eine Änderungskündigung, im Geltungsbereich des Kündigungsschutzes zu reagieren. Der Arbeitnehmer kann ►die geänderten Arbeitsbedingungen annehmen; dann setzt sich das Arbeitsverhältnis ab dem Kündigungstermin zu den geänderten Arbeitsbedingungen fort. ► die geänderten Arbeitsbedingungen ablehnen. Dann stellt sich die Kündigung als eine echte Beendigungskündigung dar, die das Arbeitsverhältnis auflöst ► bei Geltung des KSchG: das Angebot unter dem Vorbehalt seiner sozialen Rechtfertigung annehmen: Dann setzt sich das Arbeitsverhältnis zunächst ab dem Kündigungstermin zu den geänderten Bedingungen fort. Gleichzeitig kann Änderungsschutzklage erhoben und die Recht-fertigung der Änderung gerichtlich überprüft werden. Stellt das Gericht die soziale Rechtfertigung fest, verbleibt es bei den geänderten Bedingungen. Sind die Änderungen nicht sozial gerechtfertigt, lebt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis wieder auf. Welche verschiedenen Arten der Kündigung gibt es? Ordentliche Kündigung - Regelfall der Kündigung ist der einer ordentlichen Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. - Die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen wirkt zum 15. eines Monats oder zum Monatsende (§622 BGB) - Bei arbeitergeberseitigen Kündigungen verlängern sich die Kündigungsfristen mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses, sie wirken dann ausschließlich zum Monatsende. Außerordentliche Kündigung - Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung kann gem. § 626 Abs.1 BGB ausgesprochen werden, wenn - wichtiger Grund für die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses besteht - auf Grund dessen dem Kündigenden die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist (§ 626 Abs. 1 BGB). - Die außerordentliche/fristlose Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden (§ 626 Abs. 2 BGB). Zur Erinnerung: BGB neben § 622 den §626 schreiben und umgekehrt. Tatbestandsmerkmale unterstreichen. Kündigung Arbeitsverhältnis findet man wieder über Stichwortindex am Ende des BGB PRODUKTHAFTUNG Welche Folgen können fehlerhafte Produkte nach sich ziehen? ► Nacherfüllung (Reparatur/Ersatzlieferung) Wahlrecht des Käufers (nicht des Verkäufers): Grenze: Verhältnismäßigkeit (§439 III BGB) ► Rücktritt (bisher: Wandelung) nicht bei unerheblichem Mangel • Erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, bei: - Unmöglichkeit der Nacherfüllung (§323 II BGB) - Ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung durch den Verkäufer (§440 S. 1 BGB) - 2 fehlgeschlagene Nacherfüllungsversuche (§440 S.2 BGB) - Rechtsfolge: Rückabwicklung nach §§346 ff BGB - Rückgewähr oder Wertersatz (§346 I, II BGB) - Herausgabe von Nutzungen oder einer Bereicherung ► Minderung • auch bei unerheblichen Mängeln • Erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, entbehrlich in den gleichen Fällen wie beim Rücktritt • Rücktritt nicht neben Minderung vgl. §441 I „statt“ • Rechtsfolge: Herabsetzung des Kaufpreises ► Schadensersatz §§ 437 Nr.3, 280 BGB • Erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, entbehrlich in den gleichen Fällen wie beim Rücktritt • Verschulden des Verkäufers erforderlich (aber Beweislastumkehr nach § 280 I 2 BGB (bei Garantie/Zusicherung verschuldensunabhängig) • Schadensersatz jetzt auch neben Rücktritt möglich § 325 BGB Rechtfolge: Schadensersatz Unterscheide: • Mangelschaden: = der eigentliche Mangel an der Sache (Minderwert der Kaufsache) • Mangelfolgeschaden: = Personen- oder Sachschäden infolge des mangelhaften Produktes Merke: Bei Ansprüchen bzgl. Mangelfolgeschäden gilt der Vorrang der Nacherfüllung nicht (keine Fristsetzung nötig) ► Ersatz vergeblicher Aufwendungen Was ist ein Verbrauchsgüterkauf? §474, I, 1 BGB ist kein eigenständiger Vertragstyp, sondern hat den Zweck, den Verbraucher zu schützen - ist ein Kaufvertrag - über eine beweglich Sache - zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer - und einem Verbraucher (§13 BGB) als Käufer Welche Besonderheiten gelten im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs? Auswirkungen: - §475 BGB Schutzmantel für käufergünstige Normen weder Abweichung durch AGB, noch durch Individualvereinbarung - §476 BGB Beweislastumkehr Vermutung, dass ein Fehler, der in den ersten 6 Monaten geltend gemacht wird, von Anfang an bestanden hat - §477 BGB Sonderbestimmungen für Garantien - §§478 ff BGB Unternehmerrückgriff Welche Verkehrssicherungspflichten eines Herstellers gibt es? • Konstruktionspflichten - Pflichten bei der Planung und Entwicklung • Fabrikationspflichten - Pflichten bei der Herstellung und Ausführung • Instruktions- und Informationspflichten - Betriebs- und Installationsanleitung, Warnhinweise • Produktbeobachtungspflichten - Warn- und Rückrufpflichten ______________________ Ab hier neue Fragen aus Datei vom 19.1. (siehe moodle Forum) Was ist unter Risikomanagement zu verstehen. Wie sieht gutes Risikomanagement im Unternehmen aus? Risikomanagement bedeutet nicht die zwanghafte Ausschaltung jegliches Risiko, sondern die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken sowie die Steuerung von Reaktionen auf festgestellte Risiken. Gutes Risikomanagement im Unternehmen: 1. Risiko identifizieren -> z.B. durch Risikocheck Fragebogen 2. Risiko analysieren und bewerten nach Wahrscheinlichkeit und Auswirkung Pareto Prinzip 20% der Risiken erzielen 80% der Wirkung 3. Maßnahmenplan und Verantwortlichkeiten festlegen sowie Risiken dokumentieren(Risikoprofil) 4. Nach neuen Risiken Ausschau halten und bekannte Risiken überwachen 5. Entwicklen eines Notfallplans Risiken können reduziert werden, in dem man sie - überwacht - vermeidet - annimmt - transferiert und abschwächt Was ist unter dem Begriff Compliancemanagement zu verstehen? Compliancemanagement ist der Aufbau, die Umsetzung und die Dokumentation einer Organisation zur Sicherstellung pflichtgemäßen Verhaltens von Unternehmen und Mitarbeitern. Es besteht aus den folgenden Komponenten: Kenntnis aller Pflichten Beachtung und Umsetzung Dokumentation Beobachtung Warum wird es immer wichtiger Compliancemanagement im Unternehmen zu betreiben? Medien haben Einfluss sodass der Umgang untereinander immer härter wird. Der Unternehmer hat Angst vor Klagen, gegen die es sich zu wappnen gilt. Dokumentieren, erstellen von Verfahrensanweisungen, Orgstruktur festhalten und Stellvertreter sind hier wichtige Maßnahmen um compliant zu werden. Beispiel Siemens beinaher Ausschluß aus dem Index SEC, keine Aufträge -> mögliche Insolvenz Globalisierung und Finanzkriese tun ihr nötiges hinzu. Lösungen Risiko- Compliancemanagement. Anforderung der Rechtssprechung in Unternehmensabläufe einbauen. Wie sieht gutes Risikomanagement im Bereich Personal aus? Beispiel: "Verlust eines Leistungsträgers" Negative Folgen: Schlüsselwissen und Kontakte gehen verloren Beziehungen zu Dritten lösen sich auf Weitere Mitarbeiter können das Unternehmen verlassen (Sogeffekt) Verbleibenden Mitarbeiter verlieren die Orientierung Fehlende Kapazität kann zu Verschleppung von Terminen führen Es entstehen Kosten für die Neubesetzung Entwicklung des Unternehmens wird gebremst Bewertung des Risikos: kritisch wahrscheinlich (kann jederzeit passieren!) Gegenmaßnahmen: Mitarbeiterbindung (Karriereplanung, Fortbildungsmaßnahmen, Zusaztleistungen, Unternehmensbeteiligung) Wissenstransfer innerhalb des Unternehmens ( Aufbau Wissensmanagement ) Erläutern sie einige Risiken im Bereich Projektmanagement! - Begrenzte Zeitrahmen (Termine) - Begrenztes Budget (Kosten) - Externe Beteiligte - Schlechte Anforderungen (Dokumentation, Lastenheft) - Outsourcing und Daisy Chain Welche Risiken gibt es im Bereich der IT und wie kann man sich davor schützen? Serverausfall: Sicherungen, USVs, zweites Rechenzentrum im anderen Gebäude Wasser-Brandschaden: kein Serverraum im EG oder Keller, N- oder CO2-Löschanlagen, Versicherung, Datensicherung, Redundanz, Ersatzteillager Datenschutz: automatische PC-Sperrung bei Inaktivität, Mitarbeiter schulen, Datenschutzerklärungen, Datenschutzbeauftragter Datenverlust: Unzureichende Datensicherung, aktueller Virenschutz, Firewall Diebstahl der DV-Anlage: Ersatzgeräte Manipulation und Missbrauch: Zutrittsberechtigungen in Serverräume, Passwörter häufig wechseln, etc. Was sind Bestandteile eines guten Forderungsmanagements? Rechnungen möglichst bald und korrekt stellen Kreditversicherung abschließen Vollständige und mangelfreie Leistung erbringen Zahlungen überwachen klar definierte Vertragsklauseln z.B. Zahlungsziel mit Datumsangabe „Zahlbar bis DD.MM.YYYY“ rechtzeitig mahnen, Verjährung der Forderung beachten maximal dreimal mahnen (1. höfliche Zahlungserinnerung, 2. Mahnung deutlicher, 3. Mahnung mit Androhung Inkasso plus Telefonat), evtl. vierte Stufe mit persönlichem Erscheinen beim Schuldner; immer klare Zahlungsziele: niemals „innerhalb 30 Tage“, sondern bis DD.MM.YYYY wg. (Werktage vs. Kalendertage, Postzustellung, etc.) Übergabe an Inkassounternehmen hohe Summen (Höhe abhängig von liquiden Spielraum): Bonitätsprüfung via Schufa, Creditreform, etc. Anzahlungen, Abschlagszahlungen, etc. Kreditlimit eines Kunden beachten ggf. neu setzen Was ist bei der Verjährung einer Forderung zu beachten? Ab dem 1. Januar 2009 gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren für Forderungen Nur der Mahnbescheid verhindert die Verjährung einer Forderung => gutes Forderungsmanagment zum überwachen der Forderung notwendig Muss ein abgeschlossener Vertrag immer eingehalten werden? Geben sie ein Beispiel! Nein, wenn z.B. eine Schadensersatzforderung nicht im Verhältnis zum Vertragsbestand steht und aus dem Schadensersatz eine Privatinsolvenz drohen würde, dann muss der Vertrag nicht eingehalten werden. Oder z.B. bei Haustürgeschäften oder Kaffeefahrten zur Abnahme teuerer Artikel die keiner braucht. Weiteres Beispiel generelles Rücktrittsrecht im Fernabsatz innerhalb von 2 Wochen. Wie sieht gutes Gläubigermanagement in einem Unternehmen aus? Hier ist die Frage, wie sichere ich mich als Unternehmer ab, um meine Ausfälle so gering wie möglich zu halten. 1. Bonitätsprüfung überschreitet eine Kunde sein Kreditlimit, Einholung von Schufaauskünften 2. ordentliche Leistungserbringung man sollte darauf achten, dass man seine Leistung vollständig und korrekt erbringt z.B. püntkliche Lieferung im vollem Umfang 3. korrekte und zügige Rechnugsstellung Rechnung mit den vereinbarten Preisen in Rechnung stellen mit klarem Zahlungsziel 4. Überwachung der Zahlungseingänge 5. Mahnwesen hier ist das richtige Mahnen wichtig, erst Ansprüche prüfen dann Zahlungserinnerung, 1. Mahnung… Was versteht man unter einer Bonitätsprüfung im Bereich Forderungsmanagement! Bewertung des Kunden nach seiner Bonität um Forderngsausfälle zu vermeiden. Mögliche Instrumente durch Neukunden Scoring, Kunde kommt aus sozial schlechter Gegend -> Achtung Auskunftdateien der Schufa und Kreditreform z.B. Kunde hat viele Girokonten schlechtes Rating durch Online Matchcode Durch setzen eines Kreditlimits für die Kunden, hat Kunde sein Kreditlimit schon erschöpft Führen einer interen Bonitätsklasse zum Bewerten der Kunden z.B. Kunde der immer pünktlich zahlt gutes internes Rating da guter Zahlungsmoral Geben sie ein Beispiel einer Verfahrensanweisung für das delegieren einer Aufgabe plus Verantwortung Beispiel Verfahrensanweisung: Grundsätzliche Regelung bei der Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Pflegefachkräfte Pflegefachkraft: - Organisationsverantwortung: Ist verantwortlich für die Annahme der Anordnung – bei Bedenken gegen die Durchführung muss sie die Übernahme der ärztlichen Tätikeit ablehnen - Durchführungsverantwortung: Ist verantwortlich für die korrekte Durchführung der übertrgenen Tätigkeiten inklusive der Überwachung möglicher Nebenwirkungen sowie für die Dokumentation; schaltet bei Komplikationen den Arzt ein Was ist unter dem Begriff Prokura zu verstehen? Ist ein unbeschränkte und unbeschränkbare Vertretungsmacht => ermächtigt zu allen Arten Geschäften und Rechtshandlung, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbe mit sich bringt Was ist der Unterschied zwischen einem Vorvertrag und dem Letter-of-Intent? Im Unterschied zum Letter-of-Intent begründet ein Vorvertrag jedoch die Pflicht der Vertragspartner, den Hauptvertrag auch wirklich abzuschließen. Ein Letter-of-Intent lässt diese Option in der Regel offen. Nennen Sie vier Gründe, nach denen ein Sachmangel nach BGB besteht. - Sachmangel nach mangelhafte Montageanleitung - Wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert - Wenn die Beschaffenheit des Produktes nicht so ist, wie es vereinbart wurde ____________________________________ Ab hier Fragen aus der ersten Datei vom 18.1. (siehe moodle Forum) 1. In welchen Quellen ist Recht definiert in „Gewohnheitsrecht“ und „geschriebenes Recht“ 2.Erläutern Sie was unter "Privatrecht" und "Öffentlichem Recht" zu verstehen ist bzw. was beide unterscheidet. 1/7 Öffentliches Recht: regelt das Verhältnis des Bürgers zum Staat und zu Trägern öffentlicher Gewalt sowie das Verhältnis der einzelnen Verwaltungsträger untereinander. Kennzeichnend ist das Prinzip der „Über- und Unterordnung“ Privatrecht: regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Kennzeichnend ist die „Gleichordnung“ der Parteien 3. Was versteht man unter einem Anspruche und wie prüft man ob einer besteht? Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 BGB). Anspruchgrundlagen ist eine Norm, also irgendein Gesetz. Man prüft die Tatbestandsmerkmale aus dem Gesetzestext. Sind diese erfüllt, fragt man nach Einwänden, wenn keine bestehen macht man sich an die Rechtsfolgen dieses Gesetzes z.B. Schadensersatz aufgrund Sachmangel §437,III 4.Nennen Sie die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des §823,I und erläutern Sie diese an einem realen Beispiel. 1/12 - Verletzung eines fremden Rechtsuts z.B. Körperverletzung - durch eine Handlung z.B. unterlassene Hilfeleistung - es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Handeln und Rechtsgutverletzung gegeben sein z.B. ??? - die Handlung muss widerrechtlich und schuldhaft erfolgt sein z.B. bewusst etwas zerstört - Schaden z.B. Neubeschaffung des zerstörten Gegenstandes - ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Rechtsgutverletzung und Schaden muss bestehen z.B.?? 6.Geben Sie jeweils den Tatbestand und die Rechtsfolgen der folgenden Paragraphen wider: §433,II BGB und §535 BGB. 1/19 - laut Prof. Scherer keine Paragraphen 7. Was ist eine juristische Person? Juristische Personen sind künstliche Rechtssubjekte. Die Rechtsordnung „macht“ sie zu Personen, damit diese wie natürliche Personen Träger von Rechten und Pflichten sein können. z.B. Bayerischer Rundfunk 8.Ist Geschäftsfähigkeit die Voraussetzung für Rechtsfähigkeit? Wann ist man geschäftsunfähig bzw. beschränkt geschäftsfähig? Wo steht das? 2/5 Nein. Rechtsfähigkeit ist die Voraussetzung dafür, wirksame Rechtsgeschäfte vornehmen zu können. Geschäftsunfähig (§ 104 BGB): - Personen die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - Personen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, sofern die Störung ein Maß erreicht, das die freie Willensbildung nicht zulässt Beschränkt Geschäftsfähig (§§ 2, 106 BGB): - Personen die das siebte Lebensjahr, aber noch nicht das achtzehnte vollendet haben - Betreute mit Einwilligungsvorbehalt 9. Wie kommt ein Vertrag zustande? Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragsparteien zustande. Diese sind Angebot und Annahme. Grundvorraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages ist die Übereinstimmung von Angebot und Annahme => „Einigung“. 10.Warum sind die Paragraphen § 145 und §147 für einen gültigen Kaufvertrag wichtig? 2/10 - laut Prof. Scherer keine Paragraphen 11. Welche Auswirkung hat schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben? (Im Handelsverkehr besteht die Übung, bereits verbindliche Geschäfte durch „kaufmännisches Bestätigungsschreiben“ zu bestätigen.) Bei abweichender Bestätigung gilt das Geschäft mit dem Inhalt des Bestätigungsschreibens, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. 13.Nennen Sie die Voraussetzungen der Anfechtung und geben Sie mindestens drei Beispiele für unterschiedliche Anfechtungsgründe,unter Angabe des Paragraphen. 2/17 - der Anfechtende muss einen Anfechtungsgrund haben - die Anfechtungserklärung muss wirksam abgegeben worden sein - die Anfechtung muss fristgerecht erfolgt sein Beispiele: - Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB): der Vermieter will einen Mietzins von 775 € festlegen, schreibt aber 577€ (Erklärungsirrtum (§ 119 I Alt. 2 BGB)) - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung (§123 BGB): Autoverkäufer verschweigt, trotz konkreter Nachfrage des Käufes, einen Unfall des PKW, wodurch der Rahmen verzogen wurde - Anfechtung wegen Eigentschaftsirrtum (§ 119 II BGB): irrt sich der Käufer eines Gemäldes über das Alter und die Echtheit eines Gemäldes => Alter und Echtheit sind Eigenschaften die den Wert einer Sache erhöhren und dieser unmittelbar und auf gewisse Dauer anhaftet 14.Wann ist eine Anfechtung wirksam? 2/19 Neben den Anfechtungsgrund muss auch eine wirksame Anfechtungserklärung vorliegen. - Erklärung hat gegenüber dem richtigen Anfechtungsgegner zu erfolgen - Anfechtung hat innerhalb der gesetzlichen Anfechtungsfrist zu erfolgen - für die Anfechtungserklärung genügt es, wenn der Erklärende aus Sicht des objektiven Empfängers zu erkennen gibt, dass er die Willenserklärung nicht gelten lassen will. 15.Welche Arten der Stellvertretung gibt es? 2/21 - die rechtsgeschäftliche Stellvertretung, in der einem Vertreter durch Rechtsgeschäft Vertretungsmacht erteilt wird - die organschaftliche Stellvertretung (für juristische Personen wird die Handlungsfähigkeit erst duch vertretungsbefugte natürliche Personen hergestellt, diese handeln als „Organe“ der juristischen Person stellvertretend für diese. 17. Was ist der Unterschied zwischen Innenvolmacht und Außenvollmacht. Nennen Sie Beispiele für Vollmachten und Gründe für deren Erlöschen. 2/23 Die Erteilung einer Vollmacht an den Vertreter nennt man Innenvollmacht. Wird die Vollmacht in der Weise erteilt, dass sie gegenüber Dritten wirksam ist, liegt eine Außenvollmacht vor. Sie geschieht durch Mitteilung an einen Dritten, durch öffentliche Bekanntmachung oder durch die Ausstellung eines Verteterausweises. Erlöschen der Vollmacht: - Durch Erledigung des Rechtsgeschäftes, sofern eine Spezialvollmacht hierfür vorlag - Durch Zeitablauf bei einer befristeten Erteilung - Durch Widerruf - Mit dem Erlöschen des Grundgeschäftes, d.h. mit der Auflösung des zwischen dem Vertetenem und Vertreter bestehenden Rechtsverhältnisses Besondere Anforderungen beim Erlöschen einer Außenvollmacht: - Wurde die Vollmacht gegenüber Dritten erteilt, so ist das Erlöschen diesen gegenüber anzuzeigen - Bei Erteilung durch öffentliche Bekanntmachung muss auch das Erlöschen öffentlich bekannt gemacht werden - Eine Prokura erlischt an Außen durch Eintragung des Erlöschens im Handelsregister Beispiele: - Durchführung eines Rechtsgeschäftes durch Vertreter - Angestellte in einer gemeinde (Natürliche Person) soll im Auftrag der Gemeinde ein Dokument unterschreiben 18. Was wird beim Werkvertrag (§ 631 BGB) gegenseitig geschuldet? Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der verinbarten Vergütung verpflichtet. 19. Was ist ein Werks- und ein Dienstvertrag? Wo liegt der Unterschied? Wo besteht da ein Haftungsvertrag? Werkvertrag: Es wird das Erreichen eines bestimmten Erfolgs geschuldet. Beispiel: Wartungsarbeiten an einer Gastronomiespülmaschine. Dienstvertrag: Es wird kein Erfolg sondern nur das redliche Bemühen, ein Dienst, geschuldet. Bsp. Beratung über bestmögliche optische Gestaltung von Speiseräumen. 20. Beschreiben sie zwei Vertragsarten, warum ist es wichtig zu wissen was für ein Vertrag es ist. - Dienstvertrag, Werkvertrag... Die Vertragsart bestimmt wesentlich die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Jeder Vertrag hat somit seine eigenen Spielregeln. 21. Wenn Verträge abgewicklet werden, zu welchen Problemen kann es dabei kommen? - Nichterfüllung des Vertrags - Mangel z.B. Sachmangel, Mangel in der Qualität - Verzug z.B. Zahlungs- Lieferverzug - Schlechtleistung - falsche Instruktionen 22. Erläutern Sie die Voraussetzungen für einen Verzug. 3/25 - Fälligkeit der Leistung, Der Leistungsanspruch des Gläubigers muss fällig sein - Mahnung des Schuldners, Der Gläubiger muss den Schuldner zur Leistung aufgefordert haben. - Verschulden des Schuldners Der Schuldner muss den Umstand zu vertreten haben, der ihn an der rechtzeitigen Leistung gehindert hat 23. Nennen Sie Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs. 3/36 a) Erfüllungsanspruch Der Erfüllungsanspruch bleibt trotz Verzug zunächst bestehen. Der Schuldner bleibt also weiterhin zur Leistung verpflichtet. b) Verzögerungsschaden (Schadensersatz neben der Leistung) Der säumige Schuldner muss wenn er im Verzug ist den Verzögerungsschaden ersetzen. Der Verzögerungsschaden ist immer der Schaden, der dadurch entsteht, dass nicht rechtzeitig geliefert wird. c) Verzugszinsen Im Falle einer Geldschuld kann der Gläubiger Verzugszinsen verlangen 24. Welche drei Fälle regelt §280 BGB? 3/38 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, stellt eine zentrale Anspruchsgrundlage für Schadensersatz dar. Drei Fälle: Schadensersatz „allgemein“ Verzögerungsschaden Schadensersatz statt der Leistung, 26. Was sind die Rechtsfolgen eines Sach- oder Rechtsmangels beim Kaufvertrag? 3/42 a) Nacherfüllung: Der Käufer kann zur Nacherfüllung wählen zwischen Reparatur oder Umtausch b) Rücktritt: Rücktritt vom Vertrag ist gleichzeitig mit Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen möglich. c) Minderung des Kaufpreises d) Schadensersatz statt Leistung: Beim Schadensersatz statt der Leistung ist der Käufer so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Kaufvertrages stünde, also bei Lieferung einer mangelfreien Sache. Das schließt einen entgangenen Gewinn ein. 27. Was ist der grundsätzliche Unterschied zwischen vertraglicher Haftung und deliktischer Haftung (wo ist diese geregelt)? 3/61 Deliktische Haftung setzt vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Schädigers, also Verschulden vorau. Praktische Anwendungsbereiche des Deliktrechts sind beispielsweise Verkehrsunfälle, Körperverletzungen, ärztliche Kunstfehler, Straftaten wie Diebstahl, Sachbeschädigung, etc. (D&O Haftpflicht = Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Hilft nicht bei Personenschäden, deckt nur Vermögensschäden ab) Die deliktische Haftung setzt im Gegensatz zur vertraglichen Haftung keinen vorher abgeschlossenen Vertrag voraus. Deliktische und vertragliche Haftung stehen aber gleichwertig nebeneinander. 29. Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz? Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen Rechtstitel voraussetzt; so kann beispielsweise ein gestohlener Gegenstand zwar im Besitz des Diebes sein, er ist aber nicht sein Eigentum. 31. Was ist unter Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung zu verstehen, Unterschiede? Eigentumsvorbehalt: Vereinbarung zwischen den Parteien eines Kaufvertrages, die besagt, daß das Eigentum an einer Sache erst dann auf den Käufer übergeht, wenn dieser den gesamten Kaufpreis bezahlt hat. Sicherungsübereignung: Kreditnehmer überträgt das Eigentum einer ihm gehörenden Sache an den Kreditgeber bis der Kredit abgezahlt ist. Der Kreditnehmer bleibt weiterhin im unmittelbaren Besitz der Sache. Im Sicherungsfall (nichtzurückzahlen des Kredits) darf der Kreditgeber die Sache verwerten. Sicherungsübereignung ist nicht akzessorisch. 32. Was ist eine Bürgschaft? Ist sie akzessorisch? 2/27 Eine Bürgschaft ist die einseitige Verpflichtung einer Seite, für die Verbindlichkeiten des anderen aufzukommen. Bürgen sollen einem Gläubiger zusätzliche Sicherheit gegenüber seinem Schuldner geben. Die Bürgschaft ist immer akzessorisch, das heißt sie ist vom Bestehen und vom Umfang der Hauptschuld abhängig. 33. Nennen Sie die möglichen dinglichen Sicherheiten und erklären Sie den Unterschied zwischen Sicherungsübereignung und Zession. Dingliche Sicherheiten sind Sicherheiten, die sich auf Sachen erstrecken (Pfandrecht). Diese Sicherheiten sind "begreifbar" und zum Anfassen, z.B. Gegenstände wie Häuser, Maschinen, Autos etc. Im Gegensatz dazu sind "abstrakte" Sicherheiten "nur" Rechtsansprüche, wie z.B. Zession, Sicherungsübereignung.