HANDELSRECHT

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Ab hier Teil Richter Fruth
Informationen sind i.d.R. zu ausführlich für Klausur!!!
BGB und HGB in Klausur zugelassene Hilfsmittel !!!
Vermerke weiterführender Paragraphen im HGB, BGB bzw.
„Paragraphenketten“ üblich und erlaubt, also z.B.: in HGB neben §18
den §21 schreiben, neben den §21 den §22, neben den §22 den §29 und
neben den §29 den §30. Findet man den Einstieg, kann man die
nachstehende Frage schon fast ablesen. Schreibweise für Paragraph 5
Absatz 1 Zeile 2: §5,I,2 (arab., röm., arab. Ziffern) oder Paragraph 5
folgende: §5 ff. HGB…oder BGB etc.
Nennen Sie die 5 Firmengrundsätze.
- Firmenunterscheidbarkeit §18 HGB
- Firmenwahrheit §18 HGB
- Firmenbeständigkeit §21,22 HGB
- Firmenöffentlichkeit §29 HGB
- Firmeneinheit §30 HGB
Nennen Sie die unterschiedlichen Vollmachten des HGB und
unterscheiden Sie diese kurz.
Prokura §§ 48 ff HGB
grundsätzlich unbeschränkte (§ 49 I HGB) und unbeschränkbare (§ 50 I, II
HGB) rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht
Wirkung: ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen
Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb irgendeines
Handelsgewerbes mit sich bringt.
Keine Ermächtigung liegt vor für:
- Veräußerung und Belastung von Grundstücken
- Unterzeichnung von Bilanzen
- Prokuraerteilung
- Anmeldung zum Handelsregister
- Unterschreiben von Steuererklärungen
.
Erteilung der Prokura:
- Durch Rechtsgeschäft (Erklärung gegenüber dem Prokuristen oder Dritten
oder der Öffentlichkeit (z. B. Handelsregister) )
- Nur Kaufleute können Prokura erteilen (persönlich durch Inhaber)
- Prokurist muss eine natürliche, zumindest beschränkt geschäftsfähige Person sein
- Die Erteilung der Prokura ist zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden
Erlöschen der Prokura:
- Jederzeit formlos widerrufbar durch Geschäftsinhaber, § 52 I HGB
- Eintragung im Handelsregister und Bekanntmachung, § 53 III i.V.m.I HGB
- Bei Einstellung oder Veräußerung des Handelsgeschäfts
- Bei Tod des Prokuristen (wegen Unübertragbarkeit, § 52 II HGB)
- Wenn der Prokurist zum Inhaber des Handelsgeschäfts wird
Handlungsvollmacht §54 I HGB.
ist eine Vollmacht, die zur Vornahme bestimmter zu einem Handelsgewerbe gehöriger
Geschäfte ermächtigt und nicht Prokura ist.
Wirkung: ermächtigt zu allen Rechtshandlungen, die der Betrieb des
jeweiligen Handelsgewerbes von Art und Umfang mit sich bringt
- Kann verschiedenen Inhalt haben
- Vertretungsmacht im Rahmen des vom Vollmachtgeber bestimmten Umfanges
Arten der Handlungsvollmacht § 54 HGB
Generalhandlungsvollmacht, §54 I 1. Alt HGB
-> Betrieb eines Handelsgewerbes
Arthandlungsvollmacht, §54 I 2. Alt HGB
-> Bestimmte Arten von Geschäften
Spezialhandlungsvollmacht, §54 I 3. Alt HGB
-> Einzelne Geschäfte
Ladenvollmacht, § 56 HGB
Wer in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, gilt zu Verkäufen und
Empfangnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager gewöhnlich geschehen,
als ermächtigt. Es muss sich nicht unbedingt um Angestellte im arbeitstechnischen Sinn
handeln. Bevollmächtigt ist jeder, der mit Wissen und Wollen des Inhabers die genannten
Verrichtungen vornimmt, also auch aushilfsweise tätige Familienmitglieder.
Während die Handlungsvollmacht grundsätzlich ausdrücklich erteilt werden muss, wird die
Ladenvollmacht in diesen bestimmten Situationen einfach angenommen. Ein Angestellter
ist also z. B. zur Entgegennahme von Mängelanzeigen, Vornahme eines Umtausches, zur
üblichen Zahlung
und Entgegennahme von Geldbeträgen ermächtigt.
Definieren Sie den Begriff Gewerbe im Sinne des Handelsrechts
Gewerbe: Jede erlaubte, nach außen erkennbare, selbständige und planmäßige, auf
Dauer ausgerichtete Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, nicht aber freie Berufe,
künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten (vgl. § 1 I HGB)
► Tätigkeit muss erlaubt sein; Streit hierüber spielt in der Praxis kaum eine Rolle
► Die Tätigkeit muss „nach außen hin“ in Erscheinung treten: Die innere, für Dritte nicht
erkennbare Absicht genügt nicht für den Gewerbebegriff.
► „Selbstständige Tätigkeit“:
Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine
Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. hierzu § 84 I 2 HGB, der im Zusammenhang mit dem
Handelsvertreter diese Kriterien nennt). Nicht entscheidend: Einkommensverhältnisse
► „Planmäßig und auf gewisse Dauer“: Die Tätigkeit darf nicht nur gelegentlich
betrieben
werden, um als Gewerbe anerkannt zu werden
► Die Tätigkeit muss mit „Gewinnerzielungsabsicht“ ausgeübt werden. Wer nur
kostendeckend
wirtschaftet, sei es aus auch aus karitativen oder sozialen Gründen, betreibt kein
Gewerbe.
► Die Tätigkeit darf „nicht wissenschaftlicher, künstlerischer oder freiberuflicher
Natur“ sein.
Freiberufler sind z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerprüfer oder Architekten
► Ebenso wenig fallen Land- und Forstwirte unter den Gewerbebegriff, da für diese
Berufsgruppen das HGB in § 3 HGB Sonderregeln aufstellt.
(Abgrenzung Gewerbe- und Kleingewerbebetrieb
Kriterien für „Art“ des Geschäftsbetriebs
Kriterien für „Umfang“ des
Geschäftsbetriebs
- Komplexität der Geschäftsvorgänge
- Anzahl der Beschäftigten
-Vielfalt des Geschäftsgegenstandes Bilanzierung
- Jahresumsatz
- Art der betrieblichen Organisation
- Höhe des Anlage- und Kapital- Inanspruchnahme von Kreditzahlungen
vermögens
- Teilnahme an Scheck-/ Wechselverkehr
-Anzahl der Betriebsstätten
- Größe der Betriebsstätten
)
GESELLSCHAFTSRECHT
Beschreiben Sie kurz die persönliche Haftung der Gesellschafter einer
GbR.
Haftung bei Ausscheiden:
►Für nach seinem Austritt entstandene Verbindlichkeiten haftet der Gesellschafter nicht
mehr.
►Für die bis zu seinem Austritt entstandenen Verbindlichkeiten haftet er gem. § 736 II
BGB i.V.m. § 160 HGB (5-Jahres-Frist)
Hinweis:
GbR ist nicht registerfähig; daher kann es für die 5-Jahres-Frist nicht auf den Zeitpunkt der
Eintragung ins HR ankommen. Nach herrschender Meinung gilt daher als Fristbeginn die
Kenntnis des Gläubigers vom Austritt.
Haftung bei Eintritt:
Haftung für die nach seinem Eintritt entstehenden Verbindlichkeiten unproblematisch, da
er wie jeder andere Gesellschafter gem. § 128 HGB (§130 HGB) analog haftet.
Haftung des neuen Gesellschafters für die Verbindlichkeiten der GbR, die vor seinem
Eintritt entstanden sind?
Beispiel: A und B betreiben eine GbR. C tritt in die Gesellschaft durch
Gesellschaftsvertrag am
01.10.2008 ein. Am 01.12.2008 verlangt die D-Bank von C die Rückzahlung eines
Darlehens, welches der GbR im Jahre 2006 gewährt wurde. Zu Recht?
Lösung:
Die Gesellschaft haftet gem. § 488 I S. 2 BGB auf Rückzahlung des Darlehens.
Problematisch ist, ob auch der neu eingetretene C für diese Verbindlichkeit haftet.
Nach der neueren Rechtsprechung des BGH findet die Vorschrift des § 130 HGB
(aus dem Recht der OHG) auf die GbR entsprechende Anwendung. Gem. § 130 I
HGB haftet derjenige, der in eine bestehende Gesellschaft eintritt, gleich den
anderen Gesellschaftern für die vor seinem Eintritte begründeten Verbindlichkeiten
der Gesellschaft.
Nennen Sie die 5 Schritte des Gründungsvorgangs der GmbH
- Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
- Bestellung der Organe der Gesellschaft (Gesellschafterversammlung und der/die
Geschäftsführer)
- Aufbringung des Stammkapitals
- Anmeldung zum Handelsregister
- Eintragung ins Handelsregister
Welche Gründungsphasen der GmbH gibt es?
Vorgründungsgesellschaft:
Abschluss eines Vorvertrages mehrerer Personen zur Gründung GmbH
- Entsteht mit Abschluss des Vorvertrages
- Auch Vorvertrag bedarf der not. Beurkundung (daher geringe praktische Bedeutung)
- Zweck dieser Gesellschaft: Abschluss Gesellschaftsvertrag
-> BGB- Innengesellschaft
- Gesellschaft erlischt mit Zweckerreichung
Mit Tätigkeitsbeginn dieser Gesellschaft entsteht eine Außengesellschaft
- Zweck dieser Gesellschaft = Betrieb des jeweiligen Geschäftes
- Persönliche Haftung der Gesellschafter gem. § 128 I HGB (analog)
2 Möglichkeiten von Außengesellschaft:
Vor-GmbH: Ab Abschluss eines Gesellschaftsvertrages.
Entsteht zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrages und Eintragung der Gesellschaft
im Handelsregister
- Vorschriften der GmbH werden angewendet, falls diese nicht die Eintragung verlangen
- Die Gesellschaft selbst ist bereits Träger von Rechten und Pflichten und wird durch den
Geschäftsführer vertreten
- Die Vor-GmbH wandelt sich automatisch mit Eintragung in die GmbH um, so dass die
Rechte und Pflichten der Vor-GmbH auf die GmbH übergehen.
GmbH: Eintragung ins Handelsregister
Nach Eintragung der GmbH ins Handelsregister:
§ 13 II GmbHG: Grundsätzliche Haftung lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen. Die
Haftung der Gesellschafter ist daher auf ihren Anteil am Gesellschaftsvermögen
beschränkt.
Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen:
►
Durchgriffshaftung der Gesellschafter
►
Persönliche Haftung der Geschäftsführer
Nennen Sie die Vorraussetzungen und die Rechtsfolgen der “Lehre von
der fehlerhaften Gesellschaft”.
Voraussetzungen
- Fehlerhafter Gesellschaftsvertrag
- In Vollzugsetzung (Geschäftstätigkeit nach außen aufgenommen) des
Gesellschaftsvertrages
- kein Verstoß gegen gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder von schutzwürdigen
Personen
Rechtsfolgen
- Gesellschaft gilt für die Vergangenheit als wirksam
- Gesellschaft ist nur für die Zukunft auflösbar
Zusammenhang: Gesellschaftsvertrag kann nichtig oder anfechtbar sein. Die Rechtsfolge
der Nichtigkeit wäre, dass die Gesellschaft niemals entstanden wäre (ex tunc
Unwirksamkeit). Eine Rückabwicklung aller Geschäfte nach allgemeinen Regeln (vgl. §§
987 ff, 812 ff, 823 ff BGB) ist aber praktisch unmöglich, wenn die Gesellschaft schon
längere Zeit werbend tätig war.
Beschreiben Sie kurz das Verhältnis zw. GbR – OHG – KG.
GbR ist die Grundform
OHG ist Spezialform der GbR
-> OHG = GbR + Zweck „Handelsgewerbe“
KG ist eine Spezialform der OHG
KG = OHG + Kommanditisten (Teilhafter, der in Höhe der, in HR eingetragenen Einlage
haftet)
§§ 705 ff. BGB sind für alle PersonenG anwendbar, es sei denn, es finden sich
Spezialvorschriften in den §§105 ff. HGB (für die OHG) oder in den §§161 ff. HGB (für die
KG)
Beschreiben Sie kurz die Haftung des Kommanditisten der KG
Bei der KG gibt es mindestens einen beschränkt haftenden Gesellschafter (sog.
Kommanditist)
Vor Eintragung ins HR: unbeschränkt wie ein Komplementär (§§176, 128 HGB)
Nach Eintragung aber vor Leistung seiner Einlage: bis zur Höhe der Einlage (§171 I HS 1
HGB)
Nach Leistung seiner Einlage: Haftung mit seinem Privatvermögen erlischt (§171 I HS 2
HGB)
Bei Rückzahlung der Einlage: Haftung lebt wieder auf (§ 172 IV HGB) in Höhe der Rückz.
-> Zur Erinnerung: neben §105 HGB den §171 und §176 schreiben,
neben den §171 den §172,IV und §176, neben den §176 den §171
schreiben, dann muss man nur im Stichwortverzeichnis die
“Kommanditgesellschaft“ suchen, falls die Frage dran kommt.
Was ist eine „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“?
Wurde durch das MoMiG eingeführt, um eine Konkurrenz zur engl. Limited zu schaffen, da
die Ltd. kein Mindeststammkapital kennt.
- UG = keine eigene Gesellschaftsform, sondern eine GmbH, die mit einem niedrigeren
Stammkapital gegründet werden kann
- Mindeststammkapital = 1.- EUR
- Ergibt sich aus § 5 II i.V.m. III S. 2 GmbHG
- Möglichkeit der Gründung (fast) ohne Stammkapital wird dadurch erkauft, dass die
Gesellschaft nicht unter dem Namen GmbH firmieren darf, sondern unter dem Namen
„Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ bzw. abgekürzt „UG
(haftungsbeschränkt)“.
Wird das Mindeststammkapital von 25.000 EUR durch Thesaurierung (Einbehalt von
Gewinnen) oder Kapitalerhöhung erreicht, darf die Gesellschaft in „GmbH“ umfirmieren.
Thesaurierung meint die Bildung von Rücklagen zur (späteren) Umwandlung in
Stammkapital gemäß § 57 c GmbHG.
- Solange die Gesellschaft ein Stammkapital von 25.000 EUR nicht erreicht hat, müssen
25% des Jahresüberschusses thesauriert werden.
- Daneben muss die Gesellschafterversammlung nicht, wie sonst gemäß § 49 Abs. 3
GmbHG, erst bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals einberufen werden, sondern
bereits bei drohender
Zahlungsunfähigkeit.
Einsatzbereiche:
- Noch schwer abzuschätzen, da viele Rechtsfragen um die UG (haftungsbeschränkt)
noch nicht
geklärt sind.
- Problem = mangelnde Kapitalausstattung
- Gründung einzelunternehmerischer Gesellschaften im Dienstleistungsbereich, für die
keine
größere Investitionen notwendig sind und bei denen die Bonität der Gesellschaft für den
Geschäftspartner nicht erheblich ist
- Neugründungen im Stile der "Ich-AG" aus der Arbeitslosigkeit heraus
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Komplementärin einer KG
UG kommt faktisch ohne Eigenkapital aus
-> hohes Insolvenzrisiko von Anfang an (zumindest wenn mit 1.- EUR gegr.)
-> hohes Risiko der Insolvenzverschleppung
GESCHÄFTSFÜHRER COMPLIANCE
Welche Prinzipal-Pflichten hat ein GmbH Geschäftsführer?
Organisationspflicht der Geschäftsleitung: Die Unternehmensleitung hat eine
Organisation zu unterhalten, die Risiken identifiziert, und Pflichtverletzungen verhindert
Verkehrssicherungspflicht der Geschäftsleitung Allgemeine Pflicht des Unternehmens,
die Gefährdung anderer durch seine Produkte und Handlungen zu vermeiden.
Informationspflicht der Geschäftsleitung: Zeitnahe Erfassung und Bearbeitung der
Informations-flüsse (Eingang von Beschwerden, Kenntnis der aktuellen rechtlichen
Rahmenbedingungen, Stand von Wissenschaft und Technik)
- Grundsatz: Nichtwissen / Unkenntnis schützt vor Strafe bzw. Schadensersatzhaftung
nicht. Im Gegenteil: Ein nicht ordnungsgemäß organisiertes Informationswesen stellt
bereits die erste
Pflichtverletzung der Geschäftsleitung dar!
Ordnungsgemäße Delegation und Überwachung durch Geschäftsleitung
Aufgaben der Unternehmensleitung können delegiert werden
-> Haftungsreduzierung zu Gunsten des Delegierenden
Voraussetzung:
ordnungsgemäße Auswahl
ordnungsgemäße Schulung
ordnungsgemäße Überwachung (stichprob. Kontrollen)
Androhung von Sanktionen
Reaktion bei Zuwiderhandlungen
daraus resultiert:
Aufsichtspflicht der Geschäftsleitung: Die Unternehmensleitung darf nicht diejenigen
Aufsichtsmaßnahmen unterlassen, die erforderlich sind, um Zuwiderhandlungen gegen
betriebsbezogene Pflichten zu verhindern.
Welche Voraussetzungen erfüllt eine ordnungsgemäße Delegation?
ordnungsgemäße Auswahl, Schulung, Überwachung (stichprob. Kontrollen),
Androhung von Sanktionen, Reaktion bei Zuwiderhandlungen
Bei der Delegation von Pflichten gilt:
- Es ist eine zuverlässige Person auszuwählen, die für die ihm zu übertragende Aufgabe
geeignet ist
- Die Person ist in seinen Aufgabenkreis ordnungsgemäß einzuführen und ggf. zu schulen
- Der GF muss regelmäßig unangekündigte Kontrollen durchführen (Stichproben)
- Je gefährlicher und schadensgeneigter die übertragene Tätigkeit ist, desto häufiger
müssen
Kontrollen durchgeführt werden.
- Bei Pflichtverletzungen hat der GF unverzüglich einzuschreiten und diese zu
sanktionieren
(Abmahnung / Kündigung usw.)
Welches Haftungsrisiko eines GmbH Geschäftsführers besteht, wenn er
in Bezug auf die Eintragung falsche Angaben macht?
Haftungsrisiko zivilrechtlich: Handelndenhaftung des § 11 II GmbHG: Vor Eintragung
haftet
der Handelnde (=GF) persönlich.
Haftungsrisiko strafrechtlich: §82 GmbHG : Falsche Angaben bei der Gründung führen
zur
Strafbarkeit gemäß § 82 GmbHG (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren)
Seit Einführung des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur
Bekämpfung von Missbräuchen) führt eine Verurteilung nach § 82 GmbHG dazu, dass der
Verurteilte für die Dauer von 5 Jahren seit der Rechtskraft des Urteils nicht mehr
Geschäftsführer einer GmbH sein kann (§ 6 Abs. 2 Nr. 3c GmbHG).
Welche Maßnahmen sollten beachtet werden, um in der Krise einer
GmbH nicht wegen Betrug verurteilt zu werden.
Interessenskonflikt: Einerseits soll er den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten, um eine
Sanierung zu erreichen (nur durch Abschluss weiterer Verträge, insbesondere durch
Warenbezug möglich).
Anderseits besteht große Gefahr, dass er sich wegen Betruges strafbar macht, falls er
seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann.
wichtig:
► den Zeitpunkt der Krise frühzeitig erkennen.
► sehr langes Zahlungsziel vereinbaren (Rechtsprechung verneint i.d.R. bei Vereinbarung
eines
besonders langen Zahlungszieles eine konkludente Täuschung)
► dokumentieren, weshalb er – trotz vorhandener Zahlungsschwierigkeiten im Zeitpunkt
des Vertragsschlusses – davon ausgeht, dass er zum Zeitpunkt der Fälligkeit in der Lage
sein wird, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen
Können Geschäftsführer einer GmbH ihr Haftungsrisiko, durch
Abschluss einer Versicherung ausschließen oder abmindern?
Ausschließen ist nicht möglich.
Abmindern ist zivilrechtlich möglich: Versicherungen zwar unverzichtbar schützen aber
keinesfalls umfassend:
- nicht versicherbare Risiken
- Versicherungsschutzverlust durch Obliegenheitsverletzungen
- Kein Schutz für strafrechtliche Risiken (Geld- und Freiheitsstrafen)
ARBEITSRECHT
Erläutern Sie das Haftungsmodell der Rechtsprechung, für Schäden die
der Arbeitnehmer durch betriebliche Tätigkeiten verursacht.
Die Haftung für Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst sind, ist im
Arbeitsver-hältnis beschränkt. Ein Arbeitnehmer haftet für Schäden bei Ausübung
betrieblicher Tätigkeiten,
► bei vorsätzlicher Schadensverursachung voll
► bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich voll, es sei denn, das vom Arbeitnehmer zu
tragende Schadensrisiko steht in einem deutlichen Missverhältnis zum Verdienst und das
Verschulden fällt gegenüber dem vom Arbeitgeber zu tragenden Betriebsrisiko nicht
schwer ins Gewicht
► bei sog. "mittlerer Fahrlässigkeit" anteilig nach dem Grad des Verschuldens
► bei leichtester Fahrlässigkeit nicht
Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer auf eine
Änderungskündigung, im Geltungsbereich des Kündigungsschutzes zu
reagieren.
Der Arbeitnehmer kann
►die geänderten Arbeitsbedingungen annehmen; dann setzt sich das Arbeitsverhältnis
ab dem Kündigungstermin zu den geänderten Arbeitsbedingungen fort.
► die geänderten Arbeitsbedingungen ablehnen. Dann stellt sich die Kündigung als
eine echte Beendigungskündigung dar, die das Arbeitsverhältnis auflöst
► bei Geltung des KSchG: das Angebot unter dem Vorbehalt seiner sozialen
Rechtfertigung annehmen: Dann setzt sich das Arbeitsverhältnis zunächst ab dem
Kündigungstermin zu den geänderten Bedingungen fort. Gleichzeitig kann
Änderungsschutzklage erhoben und die Recht-fertigung der Änderung gerichtlich überprüft
werden. Stellt das Gericht die soziale Rechtfertigung fest, verbleibt es bei den geänderten
Bedingungen. Sind die Änderungen nicht sozial gerechtfertigt, lebt das ursprüngliche
Arbeitsverhältnis wieder auf.
Welche verschiedenen Arten der Kündigung gibt es?
Ordentliche Kündigung
- Regelfall der Kündigung ist der einer ordentlichen Kündigung unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist.
- Die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen wirkt zum 15. eines Monats
oder zum Monatsende (§622 BGB)
- Bei arbeitergeberseitigen Kündigungen verlängern sich die Kündigungsfristen mit der
Dauer des
Arbeitsverhältnisses, sie wirken dann ausschließlich zum Monatsende.
Außerordentliche Kündigung
- Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung kann gem. § 626 Abs.1 BGB ausgesprochen
werden, wenn
- wichtiger Grund für die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses
besteht
- auf Grund dessen dem Kündigenden die Einhaltung der ordentlichen
Kündigungsfrist
unzumutbar ist (§ 626 Abs. 1 BGB).
- Die außerordentliche/fristlose Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen ab
Kenntnis
des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden (§ 626 Abs. 2 BGB).
Zur Erinnerung: BGB neben § 622 den §626 schreiben und umgekehrt.
Tatbestandsmerkmale unterstreichen. Kündigung Arbeitsverhältnis
findet man wieder über Stichwortindex am Ende des BGB
PRODUKTHAFTUNG
Welche Folgen können fehlerhafte Produkte nach sich ziehen?
► Nacherfüllung (Reparatur/Ersatzlieferung)
Wahlrecht des Käufers (nicht des Verkäufers):
Grenze: Verhältnismäßigkeit (§439 III BGB)
► Rücktritt (bisher: Wandelung)
nicht bei unerheblichem Mangel
• Erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, bei:
- Unmöglichkeit der Nacherfüllung (§323 II BGB)
- Ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung durch den
Verkäufer
(§440 S. 1 BGB)
- 2 fehlgeschlagene Nacherfüllungsversuche (§440 S.2 BGB)
- Rechtsfolge: Rückabwicklung nach §§346 ff BGB
- Rückgewähr oder Wertersatz (§346 I, II BGB)
- Herausgabe von Nutzungen oder einer Bereicherung
► Minderung
• auch bei unerheblichen Mängeln
• Erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, entbehrlich in
den
gleichen Fällen wie beim Rücktritt
• Rücktritt nicht neben Minderung vgl. §441 I „statt“
• Rechtsfolge: Herabsetzung des Kaufpreises
► Schadensersatz §§ 437 Nr.3, 280 BGB
• Erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, entbehrlich in
den
gleichen Fällen wie beim Rücktritt
• Verschulden des Verkäufers erforderlich (aber Beweislastumkehr nach § 280 I
2 BGB
(bei Garantie/Zusicherung verschuldensunabhängig)
• Schadensersatz jetzt auch neben Rücktritt möglich § 325 BGB
Rechtfolge: Schadensersatz
Unterscheide:
• Mangelschaden:
= der eigentliche Mangel an der Sache (Minderwert der Kaufsache)
• Mangelfolgeschaden:
= Personen- oder Sachschäden infolge des mangelhaften Produktes
Merke: Bei Ansprüchen bzgl. Mangelfolgeschäden gilt der Vorrang der Nacherfüllung nicht
(keine Fristsetzung nötig)
► Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Was ist ein Verbrauchsgüterkauf?
§474, I, 1 BGB
ist kein eigenständiger Vertragstyp, sondern hat den Zweck, den Verbraucher zu schützen
- ist ein Kaufvertrag
- über eine beweglich Sache
- zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer
- und einem Verbraucher (§13 BGB) als Käufer
Welche Besonderheiten gelten im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs?
Auswirkungen:
- §475 BGB Schutzmantel für käufergünstige Normen weder Abweichung durch AGB,
noch durch
Individualvereinbarung
- §476 BGB Beweislastumkehr Vermutung, dass ein Fehler, der in den ersten 6 Monaten
geltend
gemacht wird, von Anfang an bestanden hat
- §477 BGB Sonderbestimmungen für Garantien
- §§478 ff BGB Unternehmerrückgriff
Welche Verkehrssicherungspflichten eines Herstellers gibt es?
• Konstruktionspflichten
- Pflichten bei der Planung und Entwicklung
• Fabrikationspflichten
- Pflichten bei der Herstellung und Ausführung
• Instruktions- und Informationspflichten
- Betriebs- und Installationsanleitung, Warnhinweise
• Produktbeobachtungspflichten
- Warn- und Rückrufpflichten
______________________
Ab hier neue Fragen aus Datei vom 19.1. (siehe moodle Forum)
Was ist unter Risikomanagement zu verstehen. Wie sieht gutes Risikomanagement
im Unternehmen aus?
Risikomanagement bedeutet nicht die zwanghafte Ausschaltung jegliches Risiko, sondern
die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken sowie die Steuerung von
Reaktionen auf festgestellte Risiken.
Gutes Risikomanagement im Unternehmen:
1. Risiko identifizieren -> z.B. durch Risikocheck Fragebogen
2. Risiko analysieren und bewerten nach Wahrscheinlichkeit und Auswirkung
 Pareto Prinzip 20% der Risiken erzielen 80% der Wirkung
3. Maßnahmenplan und Verantwortlichkeiten festlegen sowie Risiken
dokumentieren(Risikoprofil)
4. Nach neuen Risiken Ausschau halten und bekannte Risiken überwachen
5. Entwicklen eines Notfallplans
Risiken können reduziert werden, in dem man sie
- überwacht
- vermeidet
- annimmt
- transferiert und abschwächt
Was ist unter dem Begriff Compliancemanagement zu verstehen?
Compliancemanagement ist der Aufbau, die Umsetzung und die Dokumentation einer
Organisation zur Sicherstellung pflichtgemäßen Verhaltens von Unternehmen und
Mitarbeitern. Es besteht aus den folgenden Komponenten:
 Kenntnis aller Pflichten
 Beachtung und Umsetzung
 Dokumentation
 Beobachtung
Warum wird es immer wichtiger Compliancemanagement im Unternehmen zu
betreiben?
Medien haben Einfluss sodass der Umgang untereinander immer härter wird.
Der Unternehmer hat Angst vor Klagen, gegen die es sich zu wappnen gilt.
Dokumentieren, erstellen von Verfahrensanweisungen, Orgstruktur festhalten und
Stellvertreter sind hier wichtige Maßnahmen um compliant zu werden.
Beispiel Siemens beinaher Ausschluß aus dem Index SEC, keine Aufträge -> mögliche
Insolvenz
Globalisierung und Finanzkriese tun ihr nötiges hinzu.
Lösungen Risiko- Compliancemanagement.
Anforderung der Rechtssprechung in Unternehmensabläufe einbauen.
Wie sieht gutes Risikomanagement im Bereich Personal aus?
Beispiel: "Verlust eines Leistungsträgers"
Negative Folgen:
 Schlüsselwissen und Kontakte gehen verloren
 Beziehungen zu Dritten lösen sich auf
 Weitere Mitarbeiter können das Unternehmen verlassen (Sogeffekt)
 Verbleibenden Mitarbeiter verlieren die Orientierung
 Fehlende Kapazität kann zu Verschleppung von Terminen führen
 Es entstehen Kosten für die Neubesetzung
 Entwicklung des Unternehmens wird gebremst
Bewertung des Risikos:
 kritisch

wahrscheinlich (kann jederzeit passieren!)
Gegenmaßnahmen:
 Mitarbeiterbindung (Karriereplanung, Fortbildungsmaßnahmen, Zusaztleistungen,
Unternehmensbeteiligung)
 Wissenstransfer innerhalb des Unternehmens ( Aufbau Wissensmanagement )
Erläutern sie einige Risiken im Bereich Projektmanagement!
- Begrenzte Zeitrahmen (Termine)
- Begrenztes Budget (Kosten)
- Externe Beteiligte
- Schlechte Anforderungen (Dokumentation, Lastenheft)
- Outsourcing und Daisy Chain
Welche Risiken gibt es im Bereich der IT und wie kann man sich davor schützen?
 Serverausfall:
Sicherungen, USVs, zweites Rechenzentrum im anderen Gebäude
 Wasser-Brandschaden:
kein Serverraum im EG oder Keller, N- oder CO2-Löschanlagen, Versicherung,
Datensicherung, Redundanz, Ersatzteillager
 Datenschutz:
automatische PC-Sperrung bei Inaktivität, Mitarbeiter schulen,
Datenschutzerklärungen, Datenschutzbeauftragter
 Datenverlust:
Unzureichende Datensicherung, aktueller Virenschutz, Firewall
 Diebstahl der DV-Anlage:
Ersatzgeräte
 Manipulation und Missbrauch:
Zutrittsberechtigungen in Serverräume, Passwörter häufig wechseln, etc.
Was sind Bestandteile eines guten Forderungsmanagements?
 Rechnungen möglichst bald und korrekt stellen
 Kreditversicherung abschließen
 Vollständige und mangelfreie Leistung erbringen
 Zahlungen überwachen
 klar definierte Vertragsklauseln z.B. Zahlungsziel mit Datumsangabe „Zahlbar bis
DD.MM.YYYY“
 rechtzeitig mahnen, Verjährung der Forderung beachten
 maximal dreimal mahnen (1. höfliche Zahlungserinnerung, 2. Mahnung deutlicher, 3.
Mahnung mit Androhung Inkasso plus Telefonat), evtl. vierte Stufe mit persönlichem
Erscheinen beim Schuldner; immer klare Zahlungsziele: niemals „innerhalb 30 Tage“,
sondern bis DD.MM.YYYY wg. (Werktage vs. Kalendertage, Postzustellung, etc.)
 Übergabe an Inkassounternehmen
 hohe Summen (Höhe abhängig von liquiden Spielraum): Bonitätsprüfung via Schufa,
Creditreform, etc.
 Anzahlungen, Abschlagszahlungen, etc.
 Kreditlimit eines Kunden beachten ggf. neu setzen
Was ist bei der Verjährung einer Forderung zu beachten?
Ab dem 1. Januar 2009 gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren für Forderungen
Nur der Mahnbescheid verhindert die Verjährung einer Forderung => gutes
Forderungsmanagment zum überwachen der Forderung notwendig
Muss ein abgeschlossener Vertrag immer eingehalten werden? Geben sie ein
Beispiel!
Nein, wenn z.B. eine Schadensersatzforderung nicht im Verhältnis zum Vertragsbestand
steht und aus dem Schadensersatz eine Privatinsolvenz drohen würde, dann muss der
Vertrag nicht eingehalten werden. Oder z.B. bei Haustürgeschäften oder Kaffeefahrten zur
Abnahme teuerer Artikel die keiner braucht. Weiteres Beispiel generelles Rücktrittsrecht
im Fernabsatz innerhalb von 2 Wochen.
Wie sieht gutes Gläubigermanagement in einem Unternehmen aus?
Hier ist die Frage, wie sichere ich mich als Unternehmer ab, um meine Ausfälle so gering
wie möglich zu halten.
1. Bonitätsprüfung
überschreitet eine Kunde sein Kreditlimit, Einholung von Schufaauskünften
2. ordentliche Leistungserbringung
man sollte darauf achten, dass man seine Leistung vollständig und korrekt erbringt
z.B. püntkliche Lieferung im vollem Umfang
3. korrekte und zügige Rechnugsstellung
Rechnung mit den vereinbarten Preisen in Rechnung stellen mit klarem Zahlungsziel
4. Überwachung der Zahlungseingänge
5. Mahnwesen
hier ist das richtige Mahnen wichtig, erst Ansprüche prüfen dann Zahlungserinnerung,
1. Mahnung…
Was versteht man unter einer Bonitätsprüfung im Bereich Forderungsmanagement!
Bewertung des Kunden nach seiner Bonität um Forderngsausfälle zu vermeiden.
Mögliche Instrumente

durch Neukunden Scoring, Kunde kommt aus sozial schlechter Gegend ->
Achtung

Auskunftdateien der Schufa und Kreditreform z.B. Kunde hat viele Girokonten
schlechtes Rating durch Online Matchcode

Durch setzen eines Kreditlimits für die Kunden, hat Kunde sein Kreditlimit schon
erschöpft

Führen einer interen Bonitätsklasse zum Bewerten der Kunden z.B. Kunde der
immer
pünktlich zahlt gutes internes Rating da guter Zahlungsmoral
Geben sie ein Beispiel einer Verfahrensanweisung für das delegieren einer Aufgabe
plus Verantwortung
Beispiel Verfahrensanweisung: Grundsätzliche Regelung bei der Delegation ärztlicher
Tätigkeiten an Pflegefachkräfte
Pflegefachkraft:
- Organisationsverantwortung: Ist verantwortlich für die Annahme der Anordnung –
bei Bedenken gegen die Durchführung muss sie die Übernahme der ärztlichen
Tätikeit ablehnen
- Durchführungsverantwortung: Ist verantwortlich für die korrekte Durchführung der
übertrgenen Tätigkeiten inklusive der Überwachung möglicher Nebenwirkungen
sowie für die Dokumentation; schaltet bei Komplikationen den Arzt ein
Was ist unter dem Begriff Prokura zu verstehen?
Ist ein unbeschränkte und unbeschränkbare Vertretungsmacht => ermächtigt zu allen
Arten Geschäften und Rechtshandlung, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbe mit
sich bringt
Was ist der Unterschied zwischen einem Vorvertrag und dem Letter-of-Intent?
Im Unterschied zum Letter-of-Intent begründet ein Vorvertrag jedoch die Pflicht der
Vertragspartner, den Hauptvertrag auch wirklich abzuschließen. Ein Letter-of-Intent lässt
diese Option in der Regel offen.
Nennen Sie vier Gründe, nach denen ein Sachmangel nach BGB besteht.
- Sachmangel nach mangelhafte Montageanleitung
- Wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert
- Wenn die Beschaffenheit des Produktes nicht so ist, wie es vereinbart wurde
____________________________________
Ab hier Fragen aus der ersten Datei vom 18.1. (siehe moodle
Forum)
1. In welchen Quellen ist Recht definiert
in „Gewohnheitsrecht“ und „geschriebenes Recht“
2.Erläutern Sie was unter "Privatrecht" und "Öffentlichem Recht" zu verstehen ist
bzw. was beide unterscheidet. 1/7
Öffentliches Recht: regelt das Verhältnis des Bürgers zum Staat und zu Trägern
öffentlicher Gewalt sowie das Verhältnis der einzelnen Verwaltungsträger untereinander.
Kennzeichnend ist das Prinzip der „Über- und Unterordnung“
Privatrecht: regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Kennzeichnend ist
die „Gleichordnung“ der Parteien
3. Was versteht man unter einem Anspruche und wie prüft man ob einer besteht?
Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§
194 BGB). Anspruchgrundlagen ist eine Norm, also irgendein Gesetz. Man prüft die
Tatbestandsmerkmale aus dem Gesetzestext. Sind diese erfüllt, fragt man nach
Einwänden, wenn keine bestehen macht man sich an die Rechtsfolgen dieses Gesetzes
z.B. Schadensersatz aufgrund Sachmangel §437,III
4.Nennen Sie die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des §823,I und erläutern Sie
diese an einem realen Beispiel. 1/12
- Verletzung eines fremden Rechtsuts z.B. Körperverletzung
- durch eine Handlung z.B. unterlassene Hilfeleistung
- es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Handeln und Rechtsgutverletzung
gegeben sein z.B. ???
- die Handlung muss widerrechtlich und schuldhaft erfolgt sein z.B. bewusst etwas zerstört
- Schaden z.B. Neubeschaffung des zerstörten Gegenstandes
- ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Rechtsgutverletzung und Schaden muss
bestehen
z.B.??
6.Geben Sie jeweils den Tatbestand und die Rechtsfolgen der folgenden
Paragraphen wider: §433,II BGB und §535 BGB. 1/19
- laut Prof. Scherer keine Paragraphen
7. Was ist eine juristische Person?
Juristische Personen sind künstliche Rechtssubjekte. Die Rechtsordnung „macht“ sie zu
Personen, damit diese wie natürliche Personen Träger von Rechten und Pflichten sein
können. z.B. Bayerischer Rundfunk
8.Ist Geschäftsfähigkeit die Voraussetzung für Rechtsfähigkeit? Wann ist man
geschäftsunfähig bzw. beschränkt geschäftsfähig? Wo steht das? 2/5
Nein. Rechtsfähigkeit ist die Voraussetzung dafür, wirksame Rechtsgeschäfte vornehmen
zu können.
Geschäftsunfähig (§ 104 BGB):
- Personen die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Personen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, sofern die Störung ein Maß erreicht,
das die freie Willensbildung nicht zulässt
Beschränkt Geschäftsfähig (§§ 2, 106 BGB):
- Personen die das siebte Lebensjahr, aber noch nicht das achtzehnte vollendet haben
- Betreute mit Einwilligungsvorbehalt
9. Wie kommt ein Vertrag zustande?
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragsparteien
zustande. Diese sind Angebot und Annahme. Grundvorraussetzung für die Wirksamkeit
des Vertrages ist die Übereinstimmung von Angebot und Annahme => „Einigung“.
10.Warum sind die Paragraphen § 145 und §147 für einen gültigen Kaufvertrag
wichtig? 2/10
- laut Prof. Scherer keine Paragraphen
11. Welche Auswirkung hat schweigen auf ein kaufmännisches
Bestätigungsschreiben?
(Im Handelsverkehr besteht die Übung, bereits verbindliche Geschäfte durch
„kaufmännisches Bestätigungsschreiben“ zu bestätigen.)
Bei abweichender Bestätigung gilt das Geschäft mit dem Inhalt des
Bestätigungsschreibens, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
13.Nennen Sie die Voraussetzungen der Anfechtung und geben Sie mindestens drei
Beispiele für unterschiedliche Anfechtungsgründe,unter Angabe des Paragraphen.
2/17
- der Anfechtende muss einen Anfechtungsgrund haben
- die Anfechtungserklärung muss wirksam abgegeben worden sein
- die Anfechtung muss fristgerecht erfolgt sein
Beispiele:
- Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB): der Vermieter will einen Mietzins von 775 €
festlegen, schreibt aber 577€ (Erklärungsirrtum (§ 119 I Alt. 2 BGB))
- Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung (§123 BGB): Autoverkäufer
verschweigt, trotz konkreter Nachfrage des Käufes, einen Unfall des PKW, wodurch der
Rahmen verzogen wurde
- Anfechtung wegen Eigentschaftsirrtum (§ 119 II BGB): irrt sich der Käufer eines
Gemäldes über das Alter und die Echtheit eines Gemäldes => Alter und Echtheit sind
Eigenschaften die den Wert einer Sache erhöhren und dieser unmittelbar und auf gewisse
Dauer anhaftet
14.Wann ist eine Anfechtung wirksam? 2/19
Neben den Anfechtungsgrund muss auch eine wirksame Anfechtungserklärung vorliegen.
- Erklärung hat gegenüber dem richtigen Anfechtungsgegner zu erfolgen
- Anfechtung hat innerhalb der gesetzlichen Anfechtungsfrist zu erfolgen
- für die Anfechtungserklärung genügt es, wenn der Erklärende aus Sicht des objektiven
Empfängers zu erkennen gibt, dass er die Willenserklärung nicht gelten lassen will.
15.Welche Arten der Stellvertretung gibt es? 2/21
- die rechtsgeschäftliche Stellvertretung, in der einem Vertreter durch Rechtsgeschäft
Vertretungsmacht erteilt wird
- die organschaftliche Stellvertretung (für juristische Personen wird die Handlungsfähigkeit
erst duch vertretungsbefugte natürliche Personen hergestellt, diese handeln als „Organe“
der juristischen Person stellvertretend für diese.
17. Was ist der Unterschied zwischen Innenvolmacht und Außenvollmacht. Nennen
Sie Beispiele für Vollmachten und Gründe für deren Erlöschen. 2/23
Die Erteilung einer Vollmacht an den Vertreter nennt man Innenvollmacht. Wird die
Vollmacht in der Weise erteilt, dass sie gegenüber Dritten wirksam ist, liegt eine
Außenvollmacht vor. Sie geschieht durch Mitteilung an einen Dritten, durch öffentliche
Bekanntmachung oder durch die Ausstellung eines Verteterausweises.
Erlöschen der Vollmacht:
- Durch Erledigung des Rechtsgeschäftes, sofern eine Spezialvollmacht hierfür
vorlag
- Durch Zeitablauf bei einer befristeten Erteilung
- Durch Widerruf
- Mit dem Erlöschen des Grundgeschäftes, d.h. mit der Auflösung des zwischen dem
Vertetenem und Vertreter bestehenden Rechtsverhältnisses
Besondere Anforderungen beim Erlöschen einer Außenvollmacht:
- Wurde die Vollmacht gegenüber Dritten erteilt, so ist das Erlöschen diesen
gegenüber anzuzeigen
- Bei Erteilung durch öffentliche Bekanntmachung muss auch das Erlöschen
öffentlich bekannt gemacht werden
- Eine Prokura erlischt an Außen durch Eintragung des Erlöschens im
Handelsregister
Beispiele:
- Durchführung eines Rechtsgeschäftes durch Vertreter
- Angestellte in einer gemeinde (Natürliche Person) soll im Auftrag der Gemeinde ein
Dokument unterschreiben
18. Was wird beim Werkvertrag (§ 631 BGB) gegenseitig geschuldet?
Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes,
der Besteller zur Entrichtung der verinbarten Vergütung verpflichtet.
19. Was ist ein Werks- und ein Dienstvertrag? Wo liegt der Unterschied? Wo besteht
da ein Haftungsvertrag?
Werkvertrag:
Es wird das Erreichen eines bestimmten Erfolgs geschuldet. Beispiel: Wartungsarbeiten
an einer Gastronomiespülmaschine.
Dienstvertrag:
Es wird kein Erfolg sondern nur das redliche Bemühen, ein Dienst, geschuldet. Bsp.
Beratung über bestmögliche optische Gestaltung von Speiseräumen.
20. Beschreiben sie zwei Vertragsarten, warum ist es wichtig zu wissen was für ein
Vertrag es ist.
- Dienstvertrag, Werkvertrag...
Die Vertragsart bestimmt wesentlich die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Jeder
Vertrag hat somit seine eigenen Spielregeln.
21. Wenn Verträge abgewicklet werden, zu welchen Problemen kann es dabei
kommen?
- Nichterfüllung des Vertrags
- Mangel z.B. Sachmangel, Mangel in der Qualität
- Verzug z.B. Zahlungs- Lieferverzug
- Schlechtleistung
- falsche Instruktionen
22. Erläutern Sie die Voraussetzungen für einen Verzug. 3/25
- Fälligkeit der Leistung, Der Leistungsanspruch des Gläubigers muss fällig sein
- Mahnung des Schuldners, Der Gläubiger muss den Schuldner zur Leistung aufgefordert
haben.
- Verschulden des Schuldners Der Schuldner muss den Umstand zu vertreten haben, der
ihn an der rechtzeitigen Leistung gehindert hat
23. Nennen Sie Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs. 3/36
a) Erfüllungsanspruch
Der Erfüllungsanspruch bleibt trotz Verzug zunächst bestehen. Der Schuldner bleibt also
weiterhin zur Leistung verpflichtet.
b) Verzögerungsschaden (Schadensersatz neben der Leistung)
Der säumige Schuldner muss wenn er im Verzug ist den Verzögerungsschaden ersetzen.
Der Verzögerungsschaden ist immer der Schaden, der dadurch entsteht, dass nicht
rechtzeitig geliefert wird.
c) Verzugszinsen
Im Falle einer Geldschuld kann der Gläubiger Verzugszinsen verlangen
24. Welche drei Fälle regelt §280 BGB? 3/38
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, stellt eine zentrale Anspruchsgrundlage für
Schadensersatz dar.
Drei Fälle:
 Schadensersatz „allgemein“
 Verzögerungsschaden
 Schadensersatz statt der Leistung,
26. Was sind die Rechtsfolgen eines Sach- oder Rechtsmangels beim Kaufvertrag?
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a) Nacherfüllung: Der Käufer kann zur Nacherfüllung wählen zwischen Reparatur oder
Umtausch
b) Rücktritt: Rücktritt vom Vertrag ist gleichzeitig mit Schadensersatz statt der Leistung
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen möglich.
c) Minderung des Kaufpreises
d) Schadensersatz statt Leistung: Beim Schadensersatz statt der Leistung ist der Käufer
so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Kaufvertrages stünde, also bei
Lieferung einer mangelfreien Sache. Das schließt einen entgangenen Gewinn ein.
27. Was ist der grundsätzliche Unterschied zwischen vertraglicher Haftung und
deliktischer Haftung (wo ist diese geregelt)? 3/61
Deliktische Haftung setzt vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Schädigers, also
Verschulden vorau.
Praktische Anwendungsbereiche des Deliktrechts sind beispielsweise Verkehrsunfälle,
Körperverletzungen, ärztliche Kunstfehler, Straftaten wie Diebstahl, Sachbeschädigung,
etc.
(D&O Haftpflicht = Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für
seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Hilft nicht bei Personenschäden,
deckt nur Vermögensschäden ab)
Die deliktische Haftung setzt im Gegensatz zur vertraglichen Haftung keinen vorher
abgeschlossenen Vertrag voraus. Deliktische und vertragliche Haftung stehen aber
gleichwertig nebeneinander.
29. Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?
Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei
kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge
handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen Rechtstitel
voraussetzt; so kann beispielsweise ein gestohlener Gegenstand zwar im Besitz des
Diebes sein, er ist aber nicht sein Eigentum.
31. Was ist unter Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung zu verstehen,
Unterschiede?
Eigentumsvorbehalt: Vereinbarung zwischen den Parteien eines Kaufvertrages, die
besagt, daß das Eigentum an einer Sache erst dann auf den Käufer übergeht, wenn dieser
den gesamten Kaufpreis bezahlt hat.
Sicherungsübereignung: Kreditnehmer überträgt das Eigentum einer ihm gehörenden
Sache an den Kreditgeber bis der Kredit abgezahlt ist. Der Kreditnehmer bleibt weiterhin
im unmittelbaren Besitz der Sache. Im Sicherungsfall (nichtzurückzahlen des Kredits) darf
der Kreditgeber die Sache verwerten. Sicherungsübereignung ist nicht akzessorisch.
32. Was ist eine Bürgschaft? Ist sie akzessorisch? 2/27
Eine Bürgschaft ist die einseitige Verpflichtung einer Seite, für die Verbindlichkeiten des
anderen aufzukommen. Bürgen sollen einem Gläubiger zusätzliche Sicherheit gegenüber
seinem Schuldner geben. Die Bürgschaft ist immer akzessorisch, das heißt sie ist vom
Bestehen und vom Umfang der Hauptschuld abhängig.
33. Nennen Sie die möglichen dinglichen Sicherheiten und erklären Sie den
Unterschied zwischen Sicherungsübereignung und Zession.
Dingliche Sicherheiten sind Sicherheiten, die sich auf Sachen erstrecken (Pfandrecht).
Diese Sicherheiten sind "begreifbar" und zum Anfassen, z.B. Gegenstände wie Häuser,
Maschinen, Autos etc. Im Gegensatz dazu sind "abstrakte" Sicherheiten "nur"
Rechtsansprüche, wie z.B. Zession, Sicherungsübereignung.
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