Bewegung & Sport WAS ? 1. Was ändert sich allgemein im neuen Lehrplan? In diesem Teil werden die wesentlichsten Veränderungen gegenüber dem alten Lehrplan zusammengefasst. 1.1. Formal Unter Beachtung des formalen Aspektes fallen als wesentlichste Veränderungen drei Punkte auf, die entweder völlig neu sind oder in ihrer Betonung gegenüber dem alten Lehrplan deutlich mehr Gewicht bekommen: Kern- und Erweiterungsbereiche werden neu geschaffen; sie sind miteinander vernetzt, Leistungsfeststellung und -beurteilung erfolgen über beide Bereiche. Kernbereich (2/3 der Unterrichtszeit, im Lehrplan verpflichtend festgehalten) Erweiterungsbereich (1/3 der Unterrichtszeit, durch den Lehrer festzulegen) Fünf Bildungsbereiche werden neu in den Lehrplan aufgenommen und dienen der Definition von Allgemeinbildung, der Vernetzung der Gegenstände. Jeder Gegenstand hat zu allen Bildungsbereichen einen Beitrag zu leisten: Sprache und Kommunikation Mensch und Gesellschaft Natur und Technik Kreativität und Gestaltung Gesundheit und Bewegung Die bisher fächerverbindend wirkenden Unterrichtsprinzipien bleiben weiterhin bestehen. Die Unterrichtsplanung (durch den Lehrer) ist wie bisher verpflichtend; sie erhält jedoch durch einen eigenen Abschnitt im allgemeinen Teil des Lehrplans besondere Bedeutung und wird nun mit der Forderung nach Jahresplanung, mittel- und kurzfristiger Planung taxativ festgehalten. Zu planen sind: die Konkretisierung der Kernbereiche die Gestaltung der Erweiterungsbereiche (Festlegung von Teilzielen, Zusammenwirken mit/Bezugnahme auf Kernbereich) fächerverbindende und fächerübergreifende Maßnahmen die Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen Planungsinhalte sind: die zeitliche Verteilung und Gewichtung von Zielen/Inhalten die Auswahl von Methoden, Lehrmittel, Medien die Abstimmung der Leistungsfeststellung auf die Unterrichtsarbeit die Berücksichtigung der Schülerrechte bei der Gestaltung des Unterrichts Bewegung & Sport Die Leistungsfeststellung wird transparenter gestaltet; sie ist in ein Gesamtkonzept einzubinden, die Kriterien sind den Schüler/innen und Erziehungsberechtigten bekanntzugeben. Der Gestaltung der Nahtstellen (Schuleintritts- und Schulaustrittsphase) wird zur Wahrung des kontinuierlichen Lernens besondere Bedeutung beigemessen. 1.2. Inhaltlich Im inhaltlichen Bereich wird besonderes Augenmerk auf eine umfassende Allgemeinbildung gelegt, die nicht nur kognitive Elemente beinhaltet, sondern vielmehr die Schüler/innen in ihrer Individualität fördern möchte. Neben der Vermittlung von Wissen und Können sieht der Lehrplan in der Entwicklung von definierten Kompetenzen eine wichtige Aufgabe der Schule. Schließlich wird erstmals in einem österreichischen Lehrplan auch die Qualitätssicherung als Anliegen von Schulentwicklung gefordert. Konkret sind im inhaltlichen Bereich neu bzw. von besonderer Wertigkeit: Die Entwicklung von Kompetenzen wobei diese explizit aufgezählt werden: Sachkompetenz (Wissen, Können), Selbstkompetenz (z.B. Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen, entwickeln der eigenen Begabungen), Sozialkompetenz (z.B. Team- und Kooperationsfähigkeit), dynamische Fähigkeiten (z.B. Fähigkeit, Wissen und Können situationsgerecht umzusetzen). Um die Schülerorientierung durchzusetzen, verpflichtet der Lehrplan zur Differenzierung (zB. im Lernangebot), Individualisierung (zB. Anknüpfen an Vorkenntnissen der Schüler/innen, Einbindung der Schüler/innen in Planung, Gestaltung und Analyse des Unterrichts), Selbstorganisation (zB. projektartige Lernformen). Die Qualitätsentwicklung in der Schule ist nicht nur Aufgabe der Schulaufsicht und Direktor/innen; der Lehrplan empfiehlt ausdrücklich Methoden der Selbstevaluation anzuwenden. 2. Was ändert sich für Bewegung & Sport? Aus den Bildungs- und Lehraufgaben, sowie den didaktischen Grundsätzen lassen sich für den Gegenstand Bewegung & Sport folgende Schwerpunktsetzungen ableiten: Bewegung & Sport Schülerorientierung Handlungsorientierung Mehrperspektivität Vernetzung (der Gegenstände) Um diesen Forderungen gerecht zu werden, wird eine mehrphasige Planung erforderlich, die stärker als bisher auf die unterschiedlichen Zielsetzungen eingeht. 2.1. Schülerorientierung1 Die Heranbildung der Schülerinnen und Schüler zu selbstverantwortlichen und selbständig handelnden jungen Menschen stellt eine der zentralen Forderungen des Lehrplans dar. Für Bewegung & Sport ist diese Forderung nicht neu und in der Praxis wohl weit verbreitet. Trotzdem soll nochmals auf die konkreten Lehrplanforderungen hingewiesen werden: Ansetzen an Vorkenntnissen, Vorerfahrungen und der Vorstellungswelt der Schüler/innen Orientierung des Unterrichts an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Schüler aus ihrer Lebenswelt mitbringen Unterstützung der Schüler in ihrem Entwicklungsprozess Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen Schüler in ihrer Subjektivität ernst nehmen Lernen als Prozess verständlich machen (Anforderungen kennen, selbst einschätzen lernen, intrinsische Motivation) Für den Unterricht ergibt sich daraus: die Erstellung von differenzierten Lernangeboten das Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld die Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs das Bewusstmachen der eigenen Stärken und Schwächen die Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und die Vermeidung von Demotivation Bewegung & Sport 2.2. Handlungsorientierung2 Die starke Sportartenorientierung des letzten Lehrplanes wird im neuen Lehrplan um die Handlungsorientierung erweitert. Damit gewinnen auch die sozialen und kognitiven Aspekte des Sports an Bedeutung. An ausgewählten Inhalten und in entsprechenden Lernsituationen sollen die Schüler/innen zu einer bewussten bewegungsorientierten Lebensgestaltung geführt werden. Sie sollen lernen, Sport zu treiben, Sport zu reflektieren, Sport für sich/andere zu organisieren. 2.3. Mehrperspektivität3 Mit dem Begriff Mehrperspektivität wird eine besondere Unterrichtsmethode beschrieben, die den Schüler/innen den Sinn sportlicher Tätigkeit vermitteln soll. Sie sollen erleben, dass Sport eine Vielfalt an Bewegungsmöglichkeiten bietet, die bewusst eingesetzt werden sollen. Perspektiven wie „leisten“, „spielen“, „erleben“, aber auch „sich wohl fühlen“, „die Wahrnehmungsfähigkeit verbessern“, „die eigenen Grenzen erleben“ usw. können in den unterschiedlichen Bewegungsformen und Sportarten zum Tragen kommen. Pädagogische Perspektiven können nicht nur Motive für das sportliche Handeln (z.B. „leisten“), sondern auch pädagogische Aufgaben sein (z.B. „die eigenen Grenzen erleben“). Zum Teil stellen die Inhalte der Bewegungshandlungen des Fachlehrplanes solche Perspektiven dar. Bei der mehrperspektivischen Arbeit im Unterricht bieten sich mehrere Möglichkeiten: Eine Perspektive in einer Sportart hervorheben (z.B. Körpererfahrung beim Tauchen) Zwei oder mehrere Perspektiven gegeneinander setzen (z.B. Schwimmen auf Zeit/Synchronschwimmen) Zwei oder mehrere Perspektiven verknüpfen (z.B. Spiel als Leistungs- und Gemeinschaftserlebnis) Bewegungsthema (z.B. fair miteinander und gegeneinander spielen; d.h. fair play - Muster exemplarisch aussuchen) Da der gezielte Einsatz des mehrperspektivischen Unterrichts eine umfassende Planung erfordert, wird empfohlen, Planungsfelder zu definieren. Dies erfolgt zum Beispiel unter Zuordnung der Perspektiven zu verschiedenen Sportarten (z.B. Planungsfeld 1: „Körper- und Bewegungserfahrungen machen“ am Beispiel des Gerätturnens und des alpinen Skilaufs), oder umgekehrt Bewegung & Sport unter Zuordnung der Sportarten zu den verschiedenen Perspektiven (z.B. Planungsfeld 2: Basketball unter den Perspektiven „leisten“, „spielen“ und „Körperund Bewegungserfahrung“) - Mehrperspektivischer Unterricht Gerätturnen Leichtathletik Sportarten Basketball Ski alpin Gymnastik u.a. Leisten Perspektiven Spielen Gestalten Erleben Sich wohl fühlen Körper-/ Bewegungserfahrung Planungsfeld 1: Körper- und Bewegungserfahrung an Hand der Sportarten Gerätturnen und Ski alpin vermitteln Planungsfeld 2: Basketball unter den Perspektiven Leisten, Spielen und Körper- und Bewegungserfahrung vermitteln Die Mehrperspektivität des sportlichen Handelns im Rahmen des Lehrplans wird auch an folgendem Beispiel deutlich. Bewegung & Sport Mehrperspektivität am Beispiel Inlineskaten Inlineskaten ist Anknüpfen an die Lebenswelt der Kinder Allgemeiner Teil des Lehrplans Inlineskaten ermöglicht kritische Auseinandersetzung mit den Phänomenen des Sports Fachlehrplan Bewegung & Sport: Didaktische Grundsätze Inlineskaten unter verschiedenen Perspektiven: Schulung v. Gleichgewicht Fachlehrplan, Lehrstoff Leistung Erlebnis Sicherheit Ausdauer Fächerübergreifend mit Biologie Inlineskaten als Bewegungsorientierte Freizeitgestaltung Bildungsbereich „Gesundheit und Bewegung“ 2.4. Vernetzung der Gegenstände Mit dem neuen Lehrplan wird die Vernetzung der Gegenstände verpflichtend. Bewegung & Sport muss daher zwei Forderungen erfüllen: einen Beitrag zu den Bildungsbereichen leisten – Sprache und Kommunikation (z.B. ... Körpersprache als nonverbale Kommunikation ...) – Mensch und Gesellschaft (z.B. ... Konfliktlösungsstrategien vermitteln ...) – Natur und Technik (z.B. ... Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen ...) – Kreativität und Gestaltung (z.B. ... Formen der Bewegung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater ...) – Gesundheit und Bewegung (z.B. ... Schule als gesundheits- und bewegungsfördernder Lebensraum ...) fächerverbindende/fächerübergreifende Aspekte berücksichtigen (z.B. Physik: Biomechanische Grundlagen von Bewegungsvorgängen) 3. Was stand im alten Lehrplan? – Ein Vergleich Um die wesentlichsten Unterschiede zwischen altem und neuem Lehrplan zu verdeutlichen, kann die folgende sicherlich sehr plakative Gegenüberstellung hilfreich sein. Bewegung & Sport Alter LP Rahmen-Lehrplan Neuer LP Minimal-Lehrplan Funktion eher normatives Regelwerk Steuerungs- und Planungsinstrument Struktur einheitliche und verbindliche Vorgaben Umsetzung erfolgt weitgehend schulautonom am Schulstandort Gegenstände v.a. Fächertrennung gezielt Fächerverbindung Lehrer v.a. Einzelkämpfer gezielte Teamorientierung Überprüfung v.a. Kontrolle von außen (Schulaufsicht) auch Kontrolle von innen (Controlling, Evaluation) Lehrstoff Kernbereich 2/3 Auswahl durch Lehrer aus vorgegebenem Rahmen Lehrstoffformulierung fertigkeitsorientiert (Inhalte) verpflichtend Erweiterungsbereich 1/3 Vertiefung, Erweiterung, Projekte usw. prozessorientiert (Ziele) Übergreifende Unterrichtsprinzipien Inhalte vernetzte Bildungsbereiche und Unterrichtsprinzipien Fachlehrplan - Ziel Bewegung und Sport soll mit bewegungsbezogenen Inhalten Sachkompetenz Selbstkompetenz Sozialkompetenz dynamische Fähigkeiten entwickeln. Leibesübungen soll bewegen spielen leisten gesunde Lebensführung entwickeln. Bewegung & Sport Fachlehrplan – Inhalt Sportarten: Motorische Grundlagen Spiele Boden- und Gerätturnen Leichtathletik Schwimmen Gymnastik und Tanz Skilauf alpin/nordisch Eislauf Orientierungswandern/-laufen Bewegungshandlungen: Grundlagen zum Bewegungshandeln Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen Spielerische Bewegungshandlungen Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen Gesundheitsorientiertausgleichende Bewegungshandlungen Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen Schulautonomie Änderung der Stundentafel beeinträchtigen Lehrstoff anderer Gegenstände Änderung der Stundentafel gehen nur auf Kosten des Erweiterungsbereiches Beispiel: Fall 1 Fall 2 Kernbereich: 160 Stunden 120 Stunden 106 Stunden 106 Stunden Erweiterungsbereich: 54 Stunden 14 Stunden Fall 1: Bei Regel-Stundentafel 1.-3. Kl.: 40 Unterrichtswochen (4 Stdn./Woche) Fall 2: Bei schulautonomer Stundentafel 1.-3. Kl.: z.B. 40 Unterrichtswochen (3 Stdn./Woche) 4. Was steht nun konkret im neuen Lehrplan? Im Folgenden wird der Inhalt des neuen Lehrplanes sowohl aus dem allgemeinen Teil, als auch aus dem Fachlehrplan Bewegung & Sport vorgestellt. 4.1. Die Bildungsziele des allgemeinen Teiles Im Abschnitt Bildungsziele werden analog zu den im Lehrplan genannten Punkten die wesentlichsten Inhalte aufgelistet. 4.1.1. Funktion des Lehrplans Dieser Abschnitt bringt eine Definition der Aufgaben des Lehrplans: Steuerungsinstrument für das Unterrichtsgeschehen Formulierung des Erziehungsauftrages der Schule Vorgaben für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens Beschreibung von Freiräumen zur Konkretisierung am Schulstandort Bewegung & Sport 4.1.2. Gliederung des Lehrplans Die Gliederung des Lehrplans hat sich gegenüber dem alten Lehrplan nicht wesentlich geändert. Die allgemeinen Bestimmungen des alten Lehrplans wurden in das allgemeine Bildungsziel eingearbeitet und der Abschnitt Schul- und Unterrichtsplanung als eigener Schwerpunkt formuliert: Allgemeines Bildungsziel Allgemeine didaktische Grundsätze Schul- und Unterrichtsplanung Stundentafeln definieren: Verbindlichkeiten Verantwortlichkeiten Freiräume nennen: Unterrichtsgegenstände Stundenausmaß Freiräume für schulautonome Maßnahmen Umfang des Kernbereiches Lehrpläne – Bildungs- und Lehraufgabe beziehen sich auf Allgemeines Bildungsziel nennen Beiträge zu den Bildungsbereichen – Didaktische Grundsätze geben Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts – Lehrstoff legt den Kernbereich fest 4.1.3. Gesetzlicher Auftrag Hier erfolgt eine Zusammenfassung des gesetzlichen Bildungsauftrages: umfassende und vertiefte Allgemeinbildung Erwerb von Wissen Entwicklung von Kompetenzen Vermittlung von Werten Förderung von selbständigem und kritischem Denken Unterstützung einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung 4.1.4. Leitvorstellungen Gesellschaftliche Analysen und Wertvorstellungen werden im Hinblick auf die Aufgabe der Schule zusammengefasst: Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität (Weltoffenheit) Interkulturelles Lernen Förderung eines selbstbestimmten und selbstorganisierten Lernen und Handeln Befähigung zur Sach- und wertbezogenen Urteilsbildung Übernahme sozialer Verantwortung Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten Bewegung & Sport kritische Auseinandersetzung mit Informationstechnologien Orientierung an wissenschaftlichen Erkenntnissen und Lebenswelt der Schüler Berücksichtigung fächerverbindender und fächerübergreifender Aspekte 4.1.5. Aufgabe der Schule Als zentrale Aufgabenstellung der Schule werden angesehen: Vermittlung von Wissen Vermittlung von Kompetenzen: Sachkompetenz (z.B. Wissen, Können) - Selbstkompetenz - Sozialkompetenz - dynamische Fähigkeiten: (z.B. Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen, entwickeln der eigenen Begabungen) (z.B. Team- und Kooperationsfähigkeit) Unter dynamischen Fähigkeiten versteht der Lehrplan die Fähigkeit der Schüler/innen, bei unvermutet auftretenden Fragestellungen Lösungswege zu finden. Im Unterricht sollen daher Eigenschaften wie Kreativität, Initiative, Entschlussfreudigkeit, Selbstvertrauen, Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein entwickelt werden. Auseinandersetzung mit religiös-ethisch-philosophischen Orientierungshilfen 4.1.6. Bildungsbereiche Die Bildungsbereiche, aufgeschlüsselt in fünf Bereiche, definieren die Ziele der Allgemeinbildung. Sie bilden die Grundlage für die fächerverbindende und -übergreifende Zusammenarbeit und beinhalten die Beiträge, die von den einzelnen Unterrichtsgegenständen für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten sind (aufgelistet in den Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände). Auch die Unterrichtsprinzipien sind in diesen Bereich eingebunden. Sprache und Kommunikation ... In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache – z.B. auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. ... Mensch und Gesellschaft ... Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und mit anderen anzuleiten, insbesondere in den Bereichen Geschlecht, Sexualität und Partnerschaft. Sie sollen lernen, Ursachen und Auswirkungen von Rollenbildern, die den Geschlechtern zugeordnet werden, zu erkennen und kritisch zu prüfen. ... Natur und Technik ... Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln. Kreativität und Gestaltung Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über die Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. ... Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden. Bewegung & Sport Gesundheit und Bewegung Unter Bewusstmachung der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten. Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei den Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch in Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern. ... 4.2. Die Bildungs- und Lehraufgaben des Fachlehrplanes Bewegung & Sport4 Der Fachlehrplan nimmt in seinen Bildungs- und Lehraufgaben auf den allgemeinen Teil des Lehrplans Bezug und nennt darin jene Aspekte, die besonders mit Elementen der Bewegung und des Sports umgesetzt werden können: Der Unterricht in Bewegung & Sport trägt bei zur Entwicklung der Kompetenzen (Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz) zur Entwicklung religiös-ethischer Werte zu den Bildungsbereichen Mittelpunkt des Unterrichts bilden vielfältige und ausreichende motorische Aktivität Erwerb von Bewegungskönnen Freude an der Bewegung Entwicklung von Spiel- und Gestaltungsfähigkeit Aufbau einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft (gesundheits- und umweltbewusst) Ziele des Unterrichts sind Entwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit Erwerb eines vielseitigen Bewegungskönnens Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen (erlebnishaft, naturnah) Befähigung zum gemeinsamen Sporttreiben (Kooperation, Konkurrenz, Umgang mit Konflikten) Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur (Trendsportarten, Normen und Werte des Sports) Die hier genannten Punkte finden sich in den Bewegungshandlungen im Lehrstoff wieder: Grundlagen Können und Leistung Spiel Gestaltung und Darstellung Gesundheit und Ausgleich Erlebnis Bewegung & Sport 5. Was soll sich an der Unterrichtsgestaltung ändern? In den allgemeinen didaktischen Grundsätzen und den didaktischen Grundsätzen des Fachlehrplanes werden in knapper Form die Ansprüche des Lehrplans im Hinblick auf die Gestaltung des Unterrichts formuliert. Etwas ausführlicher setzt sich der Lehrplan mit der Unterrichtsplanung auseinander. 5.1. Allgemeine didaktische Grundsätze Der Lehrplan gibt Ziele vor, die von den Lehrer/innen erreicht werden sollen. Dazu haben sie eigenständig und verantwortlich Unterrichtsinhalte und -verfahren auszuwählen Lernsituationen zu gestalten Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen Zugänge zum Wissen zu eröffnen selbst Informationen anzubieten Gelegenheiten zu schaffen, um - Können zu entwickeln und anzuwenden - Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen Für die Gestaltung des Unterrichts sind folgende Grundsätze zu beachten: 1. Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schüler z.B. Vorerfahrungen aus dem Besuch der Volksschule, soziales Umfeld 2. Interkulturelles Lernen z.B. Berücksichtigung unterschiedlicher Ausgangsbedingungen für Schüler/innen auf Grund ihrer Herkunft, kulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten, unterschiedliche Ausdrucksformen 3. Integration Verweis auf die soziale Integration gemäß SchOG § 34 (Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der AHS) 4. Förderung nach Differenzierung und Individualisierung Forderung nach bestmöglicher Entfaltung der individuellen Leistungspotenziale; kontinuierliche Förderung besonderer Begabungen (z.B. differenzierte Lernangebote, individuell notwendige Arbeitszeit, unterschiedlicher Betreuungsbedarf, Entwicklung von Rückmeldeverfahren über die Erreichung des individuellen Leistungspotenzials). Im Lehrplan der Hauptschule Verweis auf besondere Rolle von Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache und auf Grundsätze zur Führung von Leistungsgruppen. 5. Förderunterricht Verweis auf „Frühwarnsystem“; Regelungen zur Durchführung des Förderunterrichts (72 Stunden/Klasse/Schuljahr, 48 Stunden/Schüler(in)/Schuljahr, Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs, in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht integriert) 6. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung Lernprozess der Schüler/innen steht im Mittelpunkt; Lernen als Prozess verständlich machen; Hinweis auf projektartige und offene Lernformen 7. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt v.a. anknüpfen an individuellen Erlebnissen und Erfahrungen der Schüler/innen und exemplarisches Lernen (zB. Einsatz von Medien, Begegnung mit Fachleuten, Schulveranstaltungen) Bewegung & Sport 8. Bewusste Koedukation nicht nur organisatorische Gleichbehandlung, sondern bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Rollenmustern (Lehrer/innen sollen eigene Umgangsformen/Erwartungen reflektieren); Hinweis auf phasenweise Bildung von geschlechtshomogenen Gruppen (vgl. SchOG § 8a) 9. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; Leistungsbeurteilung v.a. ausreichendes Üben, Rückmeldecharakter der Leistungsbeurteilung, transparente Bewertungskriterien, aktive Einbeziehung der Schüler/innen in die Leistungsbeurteilung, Einbeziehung von Methoden- und Teamkompetenz 5.2. Didaktische Grundsätze im Fachlehrplan Bewegung & Sport Der Fachlehrplan konkretisiert die Forderungen der allgemeinen didaktischen Grundsätze im Hinblick auf die besonderen Gegebenheiten im Unterrichtsgegenstand Bewegung & Sport. Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben durch alters- und entwicklungsgemäße Schwerpunkte in jeder Schulstufe gleichmäßige Zuordnung der Schwerpunkte zum Lehrstoff (Bewegungshandlungen) Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen Berücksichtigung von Rahmenbedingungen (z.B. Schulprofil, Partner) Festlegung der Anforderungen unter Berücksichtigung des motorischen Entwicklungs- und Leistungsniveaus von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand Leistungskontrollen dienen als Lern- und Übungsanreiz der Rückmeldung für die Unterrichtsplanung Vermittlung der motorischen Grundlagen gesundheitsorientiert motorisch fördernd durch vielfältige Bewegungsangebote durch individuelle Reizsetzung (Beachtung der Grenzen der Wirksamkeit) Steigerung der Lernbereitschaft durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schüler (Trendsportarten) Teilnahme an Vorführungen und Wettkämpfen Erwerb von Leistungsabzeichen Theoriegeleitete Inhalte (z.B. Zusammenhänge, Begründungen) von aktuellem Bewegungshandeln aus vermitteln möglichst fächerübergreifend vertiefen Leistungssteigerung Maßstäbe von Schülern eigen- und mitbestimmt sowie fremdbestimmt (z.B. Lehrer, Limit) Beachtung individueller Voraussetzungen Vermittlung der kognitiven Grundlagen Bewegung & Sport Schulveranstaltungen (Ergänzung, Erweiterung des Unterrichts) sind ausreichend im Unterricht vorzubereiten Sicherheit muss unter höchstmöglichem Maß jederzeit gewährleistet sein Schüler sollen Risiko und Gefahren im Sport einschätzen lernen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung selbständig treffen können 5.3. Schul- und Unterrichtsplanung Dieser Abschnitt wurde neu in den Lehrplan aufgenommen und fasst alle Aussagen zur Planung zusammen. Es wird damit auch auf die Bedeutung der Planung als Aufgabe der Lehrer/innen verwiesen. Darüber hinaus nennt der Abschnitt auch Möglichkeiten der gemeinsamen schulischen Planung zur Verbesserung der Schulqualität. Zu planen sind durch den einzelnen Lehrer: die Konkretisierung des Kernbereichs die Gestaltung des Erweiterungsbereichs die Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit Weiters sind zu planen: fächerverbindende und fächerübergreifende Maßnahmen Schulveranstaltungen als Ergänzung des Unterrichts Gestaltung des Angebots an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen schulautonome Lehrplanbestimmungen Der Lehrplan listet folgende Punkte zur Schul- und Unterrichtsplanung auf: 1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer Ziel ist ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen unter Einbeziehung aller Unterrichtsgegenstände aber auch der Schüler/innen zur effizienten Gestaltung von Kern- und Erweiterungsbereich. Die Planung (von Unterrichts- und Erzieherarbeit) erfolgt in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen unter Berücksichtigung der Schülerrechte auf Beteiligung an der Unterrichtsgestaltung Zu planen sind: zeitliche Verteilung von Kern- und Erweiterungsbereich Festlegung und Gewichtung der konkreten Inhalte im Kernbereich Festlegung der Teilziele und Inhalte im Erweiterungsbereich (Zusammenhang mit Kernbereich) Methoden, Lehrmittel, Medien Jahresplanung, mittel- und kurzfristige Planung Bewegung & Sport Der Lehrplan bietet schließlich die Möglichkeit der abgestimmten Planung von Fachund Klassenkollegen. 2. Kern- und Erweiterungsbereich (5.-8. Schulstufe) Der verbindliche Kernbereich soll die Vergleichbarkeit innerhalb des Schulsystems gewährleisten und dessen Durchlässigkeit verbessern. Sein Lehrstoff ist vorgegeben. Der Lehrstoff des Erweiterungsbereiches ist standortbezogen festzulegen. - Kernbereich umfasst 2/3, Erweiterungsbereich 1/3 der Wochenstunden der Stundentafel Kernbereich im Fachlehrplan verbindlich festgelegt (Vergleichbarkeit, Durchlässigkeit) Erweiterungsbereich standortbezogen durch Lehrer allein oder im Team zu planen Kern- und Erweiterungsbereich sind miteinander vernetzt Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung beziehen sich auf beide Bereiche Zu berücksichtigen sind bei der Planung: Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze regionale/lokale Gegebenheiten Bedürfnisse, Interesse, Begabungen der Schüler Lernfortschritte der Klasse (z.B. Übungsbedarf, Vertiefungsmöglichkeiten) individuelle Lehrerschwerpunkte materielle und personelle Ressourcen ev. autonome Lehrplanbestimmungen 3. Schulautonome Lehrplanbestimmungen Hinweis auf ein auf die schulischen Möglichkeiten abgestimmtes Gesamtkonzept (erstellt unter Einbeziehung aller Beteiligten) zur Nutzung der schulautonomen Freiräume (keine Einzelmaßnahmen); Aufzählung möglicher Schwerpunktsetzungen zur terminologischen Vereinheitlichung. Bei der Planung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist zu berücksichtigen: ausgehen von Bedarfs- bzw. Problemsituation der Klasse/Schule Gesamtkonzept erforderlich Berücksichtigung der Ressourcen (Raum, Ausstattung, Personen) schulautonome Unterrichtsgegenstände benötigen Lehrstoffumschreibung, Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze schulautonome Reduktion der Stundenzahl geht zu Lasten des Erweiterungsbereiches5 mögliche Schwerpunkte (mit Bezug auf Bewegung & Sport) u.a.: künstlerisch-kreativer Schwerpunkt bewegungsorientierter Schwerpunkt Schwerpunkt zur Gesundheit und Ernährung 4. Leistungsfeststellung Betonung der Bekanntgabe des Gesamtkonzepts; Festlegung der Anzahl an Schularbeiten. - Gesamtkonzept von Rückmeldung und Leistungsfeststellung ist Schülern und Erziehungsberechtigten bekannt zu geben Bewegung & Sport 5. Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht Obwohl im Lehrplan nicht vorgeschrieben, ist eine gemeinsame Planung durch die Lehrkräfte der unterschiedlichen Unterrichtsgegenstände wünschenswert. Diese Form des Unterrichts erfordert sowohl eine besondere Organisation des Fachunterrichts als auch des Stundenplans. - fächerverbindender Unterricht: Lehrer stellen die Fachgrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge her fächerübergreifender Unterricht: Die Unterrichtsgegenstände leisten einen themenspezifischen Beitrag zu einem komplexen Gesamtvorhaben 6. Gestaltung der Nahtstellen Verweis auf die didaktischen Besonderheiten nach Einstieg in eine neue Schule bzw. vor Wechsel in eine andere Schulart; Unterstützung der Schüler/innen bei der Umstellung. - erfordert Zusammenarbeit von Lehrern und Erziehungsberechtigten Lernanforderungen müssen Übergang berücksichtigen Leistungsbeurteilungen sollen erst nach einer angemessenen Eingewöhnungsperiode beginnen 7. Öffnung der Schule Hinweis auf die Einbettung der Schule in ihr soziales Umfeld und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten. - Öffnung nach außen: Unterricht außerhalb der Schule (z.B. Schulveranstaltungen) Öffnung nach innen: Einbeziehung von Personen aus dem schulischen Umfeld 8. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen Zusammenfassung der gesetzlichen Bestimmungen für ganztägige Schulformen. Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst: gegenstandsbezogene Lernzeit (3 Wochenstunden jeweils in einem bestimmten Pflichtgegenstand) individuelle Lernzeit (4 Wochenstunden selbständiges Lernen) Freizeit Ziele sind: gezielte individuelle Förderung von Schülern Gelegenheit für soziales Lernen Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität Hinführung zu sinnvollem Freizeitverhalten (spielerische und sportliche Aktivitäten) Befriedigung von Bewegungsbedürfnis, Erholung und Sich-zurückziehen-können 5.4. Stundentafeln Hatten frühere Lehrpläne die Stundenanzahl (Festlegung des Stundenrahmens für die einzelnen Gegenstände) zentral vorgegeben, so können die Schulpartner nun im Rahmen der in den Stundentafeln ermöglichten Grenzen die Stundenanzahl verschieben um so standortbezogene Schwerpunkte setzen zu können. Im Lehrplan wird daher zwischen schulautonomen und subsidiären Stundentafeln (gültig, wenn von autonomen Festlegungen kein Gebrauch gemacht wird) unterschieden. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass der Kernstoff in jedem Fall Bewegung & Sport verpflichtend behandelt werden muss und Kürzungen in einzelnen Gegenständen immer nur auf Kosten des Erweiterungsbereiches erfolgen können. Weiters wird den Schulen die Möglichkeit eröffnet, entsprechend ihrem Schwerpunkt, neue Gegenstände in den Fächerkanon aufzunehmen. Für diese Fälle ist allerdings die Schaffung eines eigenen Lehrplanes für den Gegenstand notwendig. Neu eingeführte Gegenstände können auch als einstündige verbindliche Übungen geführt werden, was zur Folge hat, dass keine Benotung erfolgt, die Teilnahme aber (im Gegensatz zur unverbindlichen Übung) verpflichtend ist und auch im Zeugnis vermerkt wird. Die Stundentafeln unterscheiden sich in einzelnen Gegenständen (z.B. Bewegung & Sport) zwischen AHS-Unterstufe und Hauptschule. Für Bewegung & Sport sind folgende Stundenkontingente pro Woche vorgesehen: Gesamt 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. AHS (subsidiär) 15 4 4 4 3 AHS (autonom) 13-19 4 4 3 3 Hauptschule (subsidiär) 14 Hauptschule (autonom) 12-18 6. Und schließlich: Was für ein Lehrstoff soll behandelt werden? Die Gliederung des Lehrstoffes erfolgt nach den Kriterien Kern- und Erweiterungsbereich Klassen (1./2. und 3./4. Klassen) Bewegungshandlungen Neu ist neben der Unterscheidung in Kern- und Erweiterungsbereich die Zusammenfassung der Lehrinhalte in sechs Bewegungshandlungen, wobei die traditionelle Aufzählung der Sportarten unterlassen wurde. Mit Ausnahme des Schwimmens und leichtathletischer (Grund)Formen finden keine Sportarten Erwähnung. Die Bewegungshandlungen sind für die 1./2. und 3./4. Klassen ident: Grundlagen zum Bewegungshandeln Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen Bewegung & Sport Spielerische Bewegungshandlungen Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen Gesundheitsorientiert - ausgleichende Bewegungshandlungen Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen 6.1. Lehrstoff der 1./2. Klassen im Kernbereich (vereinfacht) Grundlagen zum Bewegungshandeln: vielfältige motorische Aktivitäten konditionelle Fähigkeiten verbessern koordinative Fähigkeiten stabilisieren Körper- und Bewegungserfahrung gewinnen sportartspezifische Grundstrukturen aufbauen Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen: Wasser: vielfältiges Bewegen eine Schwimmlage einfache Sprünge Bewegungsfertigkeiten mit/ohne Geräte Kunststücke erlernen und präsentieren Laufen: schnell, ausdauernd, über Hindernisse Werfen, Schleudern, Stoßen: weit, auf Ziele Springen: weit, hoch, über Hindernisse sportspielübergreifende Fähigkeiten Wettkämpfe in verschiedenen Sportarten (Fairness, siegen/verlieren können, Leistungsgrenzen erfahren) kognitive Grundlagen zu Leistungsverbesserung Spielerische Bewegungshandlungen: Spiel in vielfältigen Varianten (Spielfähigkeit, Spielkönnen) Regelbewusstsein entwickeln taktische Maßnahmen einsetzen Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen: Körperwahrnehmung (Sensibilisierung der Sinne, Ästhetik) Bewegung als Ausdrucksmittel (Erlebnisse, Stimmungen, Gefühle) Bewegung in Umsetzung von Musik und Rhythmus gymnastische Grundformen (mit/ohne Geräte, einzeln/in Gruppe) einfache akrobatische Fertigkeiten Gesundheitsorientiert - ausgleichende Bewegungshandlungen: Zusammenhang Bewegung - physisches, psychisches, soziales Wohlbefinden umgehen mit dem eigenen Körper (bewusst, eigenverantwortlich) muskuläre Dysbalancen vermeiden motorische Defizite (in Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit) vermeiden richtiger Umgang mit Gefahrensituationen/bei Unfällen Bewegung & Sport Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen: einfache Bewegung in unterschiedlichen Umgebungen (v.a. Natur) und Situationen Erfahrung mit rollenden/gleitenden Geräten gemeinsam Handeln und dabei an Sicherheit gewinnen Gefahren bei Natursportarten erkennen altersgemäße Geräte-Kenntnisse (Art, Aufbau, Wartung) 6.2. Lehrstoff der 3./4. Klassen im Kernbereich (vereinfacht) Grundlagen zum Bewegungshandeln: vielfältige motorische Aktivitäten erweitern konditionelle Fähigkeiten ausbauen koordinative Fähigkeiten verbessern Körper- und Bewegungserfahrung gewinnen sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen: Wasser: in einer Lage schnell und ausdauernd schwimmen können allenfalls weitere Schwimmlage Sprünge anspruchsvolle Bewegungsfertigkeiten mit/ohne Geräte Bewegungsverbindungen erarbeiten und gestalten Kunststücke erlernen und gemeinsam präsentieren leichtathletische Grundformen verbessern und anwenden Sportspielfähigkeit entwickeln Spielorganisation übernehmen Wettkämpfe in verschiedenen Sportarten (Fairness, siegen/verlieren können, Leistungsgrenzen erfahren) kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung Spielerische Bewegungshandlungen: Weiterentwicklung der Spielfähigkeit (v.a. Technikaspekte) genaue Regelauslegung (Spielleitung übernehmen) taktische Entscheidungen treffen und umsetzen können Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen: Bewegungsgefühl entwickeln Verständnis für Bewegungsqualität entwickeln Bewegungen variieren, kombinieren, erfinden (mit/ohne Materialien) Bewegung in Umsetzung von Musik und Rhythmus gymnastische Grundformen erweitern (einzeln/in Gruppe) akrobatische Fertigkeiten Gesundheitsorientiert - ausgleichende Bewegungshandlungen: Zusammenhang Körperfunktionen - physisches, psychisches, soziales Wohlbefinden Körpergefühl entwickeln Körperwahrnehmung verbessern Körperreaktion erfahren Bewegung & Sport - Fachinformationen über Körperstatik und Körperfunktionen beschaffen richtiger Umgang mit Gefahrensituationen/bei Unfällen Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen: komplexe Bewegung in unterschiedlichen Umgebungen (v.a. Natur) und Situationen Erweiterung der Erfahrung mit rollenden/gleitenden Geräten Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen Gefahren erkennen (alleine, in der Gruppe, bei Natursportarten) altersgemäße Geräte-Kenntnisse (Art, Aufbau, Wartung)