LP99Teil3 - Bewegung und Sport an Salzburger Schulen

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Bewegung & Sport
WAS ?
1. Was ändert sich allgemein im neuen Lehrplan?
In diesem Teil werden die wesentlichsten Veränderungen gegenüber dem alten
Lehrplan zusammengefasst.
1.1. Formal
Unter Beachtung des formalen Aspektes fallen als wesentlichste Veränderungen drei
Punkte auf, die entweder völlig neu sind oder in ihrer Betonung gegenüber dem alten
Lehrplan deutlich mehr Gewicht bekommen:

Kern- und Erweiterungsbereiche
werden neu geschaffen; sie sind miteinander vernetzt, Leistungsfeststellung und
-beurteilung erfolgen über beide Bereiche.
Kernbereich (2/3 der Unterrichtszeit, im Lehrplan verpflichtend festgehalten)
Erweiterungsbereich (1/3 der Unterrichtszeit, durch den Lehrer festzulegen)

Fünf Bildungsbereiche werden neu in den Lehrplan aufgenommen und dienen
der Definition von Allgemeinbildung,
der Vernetzung der Gegenstände.
Jeder Gegenstand hat zu allen Bildungsbereichen einen Beitrag zu leisten:
Sprache und Kommunikation
Mensch und Gesellschaft
Natur und Technik
Kreativität und Gestaltung
Gesundheit und Bewegung
Die bisher fächerverbindend wirkenden Unterrichtsprinzipien bleiben weiterhin
bestehen.

Die Unterrichtsplanung (durch den Lehrer)
ist wie bisher verpflichtend; sie erhält jedoch durch einen eigenen Abschnitt im
allgemeinen Teil des Lehrplans besondere Bedeutung und wird nun mit der
Forderung nach Jahresplanung, mittel- und kurzfristiger Planung taxativ
festgehalten. Zu planen sind:
die Konkretisierung der Kernbereiche
die Gestaltung der Erweiterungsbereiche (Festlegung von Teilzielen,
Zusammenwirken mit/Bezugnahme auf Kernbereich)
fächerverbindende und fächerübergreifende Maßnahmen
die Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen
Planungsinhalte sind:
die zeitliche Verteilung und Gewichtung von Zielen/Inhalten
die Auswahl von Methoden, Lehrmittel, Medien
die Abstimmung der Leistungsfeststellung auf die Unterrichtsarbeit
die Berücksichtigung der Schülerrechte bei der Gestaltung des Unterrichts
Bewegung & Sport

Die Leistungsfeststellung
wird transparenter gestaltet; sie
ist in ein Gesamtkonzept einzubinden,
die Kriterien sind den Schüler/innen und Erziehungsberechtigten
bekanntzugeben.

Der Gestaltung der Nahtstellen
(Schuleintritts- und Schulaustrittsphase) wird zur Wahrung des kontinuierlichen
Lernens besondere Bedeutung beigemessen.
1.2. Inhaltlich
Im inhaltlichen Bereich wird besonderes Augenmerk auf eine umfassende Allgemeinbildung gelegt, die nicht nur kognitive Elemente beinhaltet, sondern vielmehr die
Schüler/innen in ihrer Individualität fördern möchte. Neben der Vermittlung von Wissen
und Können sieht der Lehrplan in der Entwicklung von definierten Kompetenzen eine
wichtige Aufgabe der Schule.
Schließlich wird erstmals in einem österreichischen Lehrplan auch die Qualitätssicherung als Anliegen von Schulentwicklung gefordert.
Konkret sind im inhaltlichen Bereich neu bzw. von besonderer Wertigkeit:

Die Entwicklung von Kompetenzen
wobei diese explizit aufgezählt werden:
Sachkompetenz (Wissen, Können),
Selbstkompetenz (z.B. Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen,
entwickeln der eigenen Begabungen),
Sozialkompetenz (z.B. Team- und Kooperationsfähigkeit),
dynamische Fähigkeiten (z.B. Fähigkeit, Wissen und Können situationsgerecht
umzusetzen).

Um die Schülerorientierung
durchzusetzen, verpflichtet der Lehrplan zur
Differenzierung (zB. im Lernangebot),
Individualisierung (zB. Anknüpfen an Vorkenntnissen der Schüler/innen,
Einbindung der Schüler/innen in Planung, Gestaltung und Analyse des
Unterrichts),
Selbstorganisation (zB. projektartige Lernformen).

Die Qualitätsentwicklung
in der Schule ist nicht nur Aufgabe der Schulaufsicht und Direktor/innen; der
Lehrplan empfiehlt ausdrücklich Methoden der Selbstevaluation anzuwenden.
2. Was ändert sich für Bewegung & Sport?
Aus den Bildungs- und Lehraufgaben, sowie den didaktischen Grundsätzen lassen sich
für den Gegenstand Bewegung & Sport folgende Schwerpunktsetzungen ableiten:
Bewegung & Sport




Schülerorientierung
Handlungsorientierung
Mehrperspektivität
Vernetzung (der Gegenstände)
Um diesen Forderungen gerecht zu werden, wird eine mehrphasige Planung
erforderlich, die stärker als bisher auf die unterschiedlichen Zielsetzungen eingeht.
2.1. Schülerorientierung1
Die Heranbildung der Schülerinnen und Schüler zu selbstverantwortlichen und
selbständig handelnden jungen Menschen stellt eine der zentralen Forderungen des
Lehrplans dar. Für Bewegung & Sport ist diese Forderung nicht neu und in der Praxis
wohl weit verbreitet. Trotzdem soll nochmals auf die konkreten Lehrplanforderungen
hingewiesen werden:

Ansetzen an Vorkenntnissen, Vorerfahrungen und der Vorstellungswelt der
Schüler/innen

Orientierung des Unterrichts an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die
Schüler aus ihrer Lebenswelt mitbringen

Unterstützung der Schüler in ihrem Entwicklungsprozess

Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen

Schüler in ihrer Subjektivität ernst nehmen

Lernen als Prozess verständlich machen (Anforderungen kennen, selbst
einschätzen lernen, intrinsische Motivation)
Für den Unterricht ergibt sich daraus:

die Erstellung von differenzierten Lernangeboten

das Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche
Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld

die Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs

das Bewusstmachen der eigenen Stärken und Schwächen

die Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und die Vermeidung von
Demotivation
Bewegung & Sport
2.2. Handlungsorientierung2
Die starke Sportartenorientierung des letzten Lehrplanes wird im neuen Lehrplan um
die Handlungsorientierung erweitert. Damit gewinnen auch die sozialen und kognitiven
Aspekte des Sports an Bedeutung. An ausgewählten Inhalten und in entsprechenden
Lernsituationen sollen die Schüler/innen zu einer bewussten bewegungsorientierten
Lebensgestaltung geführt werden. Sie sollen lernen,
 Sport zu treiben,
 Sport zu reflektieren,
 Sport für sich/andere zu organisieren.
2.3. Mehrperspektivität3
Mit dem Begriff Mehrperspektivität wird eine besondere Unterrichtsmethode
beschrieben, die den Schüler/innen den Sinn sportlicher Tätigkeit vermitteln soll. Sie
sollen erleben, dass Sport eine Vielfalt an Bewegungsmöglichkeiten bietet, die bewusst
eingesetzt werden sollen. Perspektiven wie „leisten“, „spielen“, „erleben“, aber auch
„sich wohl fühlen“, „die Wahrnehmungsfähigkeit verbessern“, „die eigenen Grenzen
erleben“ usw. können in den unterschiedlichen Bewegungsformen und Sportarten zum
Tragen kommen. Pädagogische Perspektiven können nicht nur Motive für das
sportliche Handeln (z.B. „leisten“), sondern auch pädagogische Aufgaben sein (z.B.
„die eigenen Grenzen erleben“). Zum Teil stellen die Inhalte der
Bewegungshandlungen des Fachlehrplanes solche Perspektiven dar.
Bei der mehrperspektivischen Arbeit im Unterricht bieten sich mehrere Möglichkeiten:
 Eine Perspektive in einer Sportart hervorheben
(z.B. Körpererfahrung beim Tauchen)
 Zwei oder mehrere Perspektiven gegeneinander setzen
(z.B. Schwimmen auf Zeit/Synchronschwimmen)
 Zwei oder mehrere Perspektiven verknüpfen
(z.B. Spiel als Leistungs- und Gemeinschaftserlebnis)
 Bewegungsthema
(z.B. fair miteinander und gegeneinander spielen; d.h. fair play - Muster
exemplarisch aussuchen)
Da der gezielte Einsatz des mehrperspektivischen Unterrichts eine umfassende Planung
erfordert, wird empfohlen, Planungsfelder zu definieren.
Dies erfolgt zum Beispiel
unter Zuordnung der Perspektiven zu verschiedenen Sportarten
(z.B. Planungsfeld 1: „Körper- und Bewegungserfahrungen machen“ am Beispiel
des Gerätturnens und des alpinen Skilaufs), oder umgekehrt
Bewegung & Sport
unter Zuordnung der Sportarten zu den verschiedenen Perspektiven (z.B.
Planungsfeld 2: Basketball unter den Perspektiven „leisten“, „spielen“ und „Körperund Bewegungserfahrung“)
-
Mehrperspektivischer Unterricht
Gerätturnen
Leichtathletik
Sportarten
Basketball
Ski alpin
Gymnastik
u.a.
Leisten
Perspektiven
Spielen
Gestalten
Erleben
Sich wohl
fühlen
Körper-/
Bewegungserfahrung
Planungsfeld 1:
Körper- und Bewegungserfahrung an Hand der
Sportarten Gerätturnen und Ski alpin vermitteln
Planungsfeld 2:
Basketball unter den Perspektiven Leisten, Spielen und
Körper- und Bewegungserfahrung vermitteln
Die Mehrperspektivität des sportlichen Handelns im Rahmen des Lehrplans wird auch
an folgendem Beispiel deutlich.
Bewegung & Sport
Mehrperspektivität am Beispiel Inlineskaten
Inlineskaten ist
Anknüpfen an die Lebenswelt der
Kinder

Allgemeiner Teil des Lehrplans
Inlineskaten ermöglicht
kritische Auseinandersetzung mit
den Phänomenen des Sports

Fachlehrplan Bewegung & Sport:
Didaktische Grundsätze
Inlineskaten unter verschiedenen Perspektiven:
Schulung v. Gleichgewicht
 Fachlehrplan, Lehrstoff
Leistung
Erlebnis
Sicherheit
Ausdauer
 Fächerübergreifend mit Biologie
Inlineskaten als
Bewegungsorientierte
Freizeitgestaltung

Bildungsbereich „Gesundheit und
Bewegung“
2.4. Vernetzung der Gegenstände
Mit dem neuen Lehrplan wird die Vernetzung der Gegenstände verpflichtend.
Bewegung & Sport muss daher zwei Forderungen erfüllen:

einen Beitrag zu den Bildungsbereichen leisten
–
Sprache und Kommunikation
(z.B. ... Körpersprache als nonverbale Kommunikation ...)
–
Mensch und Gesellschaft
(z.B. ... Konfliktlösungsstrategien vermitteln ...)
–
Natur und Technik
(z.B. ... Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen ...)
–
Kreativität und Gestaltung
(z.B. ... Formen der Bewegung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater ...)
–
Gesundheit und Bewegung
(z.B. ... Schule als gesundheits- und bewegungsfördernder Lebensraum ...)

fächerverbindende/fächerübergreifende Aspekte berücksichtigen
(z.B. Physik: Biomechanische Grundlagen von Bewegungsvorgängen)
3. Was stand im alten Lehrplan? – Ein Vergleich
Um die wesentlichsten Unterschiede zwischen altem und neuem Lehrplan zu verdeutlichen, kann die folgende sicherlich sehr plakative Gegenüberstellung hilfreich sein.
Bewegung & Sport
Alter LP
Rahmen-Lehrplan
Neuer LP
Minimal-Lehrplan
Funktion
eher normatives Regelwerk
Steuerungs- und Planungsinstrument
Struktur
einheitliche und verbindliche
Vorgaben
Umsetzung erfolgt weitgehend
schulautonom am Schulstandort
Gegenstände
v.a. Fächertrennung
gezielt Fächerverbindung
Lehrer
v.a. Einzelkämpfer
gezielte Teamorientierung
Überprüfung
v.a. Kontrolle von außen
(Schulaufsicht)
auch Kontrolle von innen (Controlling,
Evaluation)
Lehrstoff
Kernbereich
2/3
Auswahl durch Lehrer aus
vorgegebenem Rahmen
Lehrstoffformulierung
fertigkeitsorientiert (Inhalte)
verpflichtend
Erweiterungsbereich
1/3
Vertiefung,
Erweiterung,
Projekte usw.
prozessorientiert (Ziele)
Übergreifende Unterrichtsprinzipien
Inhalte
vernetzte Bildungsbereiche und
Unterrichtsprinzipien
Fachlehrplan
- Ziel
Bewegung und Sport soll mit
bewegungsbezogenen Inhalten
 Sachkompetenz
 Selbstkompetenz
 Sozialkompetenz
 dynamische Fähigkeiten
entwickeln.
Leibesübungen soll
 bewegen
 spielen
 leisten
 gesunde Lebensführung
entwickeln.
Bewegung & Sport
Fachlehrplan
– Inhalt
Sportarten:
 Motorische Grundlagen
 Spiele
 Boden- und Gerätturnen
 Leichtathletik
 Schwimmen
 Gymnastik und Tanz
 Skilauf alpin/nordisch
 Eislauf
 Orientierungswandern/-laufen
Bewegungshandlungen:
 Grundlagen zum
Bewegungshandeln
 Könnens- und leistungsorientierte
Bewegungshandlungen
 Spielerische
Bewegungshandlungen
 Gestaltende und darstellende
Bewegungshandlungen
 Gesundheitsorientiertausgleichende
Bewegungshandlungen
 Erlebnisorientierte
Bewegungshandlungen
Schulautonomie
Änderung der Stundentafel beeinträchtigen Lehrstoff anderer
Gegenstände
Änderung der Stundentafel gehen nur
auf Kosten des Erweiterungsbereiches
Beispiel:
Fall 1
Fall 2
Kernbereich:
160 Stunden
120 Stunden
106 Stunden
106 Stunden
Erweiterungsbereich:
54 Stunden
14 Stunden
Fall 1: Bei Regel-Stundentafel 1.-3. Kl.: 40 Unterrichtswochen (4 Stdn./Woche)
Fall 2: Bei schulautonomer Stundentafel 1.-3. Kl.: z.B. 40 Unterrichtswochen (3 Stdn./Woche)
4. Was steht nun konkret im neuen Lehrplan?
Im Folgenden wird der Inhalt des neuen Lehrplanes sowohl aus dem allgemeinen Teil,
als auch aus dem Fachlehrplan Bewegung & Sport vorgestellt.
4.1. Die Bildungsziele des allgemeinen Teiles
Im Abschnitt Bildungsziele werden analog zu den im Lehrplan genannten Punkten die
wesentlichsten Inhalte aufgelistet.
4.1.1. Funktion des Lehrplans
Dieser Abschnitt bringt eine Definition der Aufgaben des Lehrplans:
 Steuerungsinstrument für das Unterrichtsgeschehen
 Formulierung des Erziehungsauftrages der Schule
 Vorgaben für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens
 Beschreibung von Freiräumen zur Konkretisierung am Schulstandort
Bewegung & Sport
4.1.2. Gliederung des Lehrplans
Die Gliederung des Lehrplans hat sich gegenüber dem alten Lehrplan nicht wesentlich
geändert. Die allgemeinen Bestimmungen des alten Lehrplans wurden in das
allgemeine Bildungsziel eingearbeitet und der Abschnitt Schul- und Unterrichtsplanung
als eigener Schwerpunkt formuliert:

Allgemeines Bildungsziel

Allgemeine didaktische Grundsätze

Schul- und Unterrichtsplanung

Stundentafeln
definieren:
 Verbindlichkeiten
 Verantwortlichkeiten
 Freiräume
nennen:
 Unterrichtsgegenstände
 Stundenausmaß
 Freiräume für schulautonome Maßnahmen
 Umfang des Kernbereiches

Lehrpläne
– Bildungs- und Lehraufgabe
beziehen sich auf Allgemeines Bildungsziel
nennen Beiträge zu den Bildungsbereichen
–
Didaktische Grundsätze
geben Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts
–
Lehrstoff
legt den Kernbereich fest
4.1.3. Gesetzlicher Auftrag
Hier erfolgt eine Zusammenfassung des gesetzlichen Bildungsauftrages:
 umfassende und vertiefte Allgemeinbildung
 Erwerb von Wissen
 Entwicklung von Kompetenzen
 Vermittlung von Werten
 Förderung von selbständigem und kritischem Denken
 Unterstützung einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung
4.1.4. Leitvorstellungen
Gesellschaftliche Analysen und Wertvorstellungen werden im Hinblick auf die Aufgabe
der Schule zusammengefasst:
 Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen
Identität (Weltoffenheit)
 Interkulturelles Lernen
 Förderung eines selbstbestimmten und selbstorganisierten Lernen und Handeln
 Befähigung zur Sach- und wertbezogenen Urteilsbildung
 Übernahme sozialer Verantwortung
 Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten
 Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten
Bewegung & Sport
kritische Auseinandersetzung mit Informationstechnologien
Orientierung an wissenschaftlichen Erkenntnissen und Lebenswelt der Schüler
Berücksichtigung fächerverbindender und fächerübergreifender Aspekte



4.1.5. Aufgabe der Schule
Als zentrale Aufgabenstellung der Schule werden angesehen:
 Vermittlung von Wissen
 Vermittlung von Kompetenzen:
Sachkompetenz
(z.B. Wissen, Können)
-
Selbstkompetenz
-
Sozialkompetenz
-
dynamische Fähigkeiten:
(z.B. Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen, entwickeln der eigenen Begabungen)
(z.B. Team- und Kooperationsfähigkeit)
Unter dynamischen Fähigkeiten versteht der Lehrplan die Fähigkeit der Schüler/innen, bei unvermutet
auftretenden Fragestellungen Lösungswege zu finden. Im Unterricht sollen daher Eigenschaften wie
Kreativität, Initiative, Entschlussfreudigkeit, Selbstvertrauen, Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
entwickelt werden.

Auseinandersetzung mit religiös-ethisch-philosophischen Orientierungshilfen
4.1.6. Bildungsbereiche
Die Bildungsbereiche, aufgeschlüsselt in fünf Bereiche, definieren die Ziele der
Allgemeinbildung. Sie bilden die Grundlage für die fächerverbindende und
-übergreifende Zusammenarbeit und beinhalten die Beiträge, die von den einzelnen
Unterrichtsgegenständen für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten sind
(aufgelistet in den Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände). Auch die
Unterrichtsprinzipien sind in diesen Bereich eingebunden.

Sprache und Kommunikation
... In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache – z.B. auch in Form
von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu
erweitern. ...

Mensch und Gesellschaft
... Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und mit anderen
anzuleiten, insbesondere in den Bereichen Geschlecht, Sexualität und Partnerschaft. Sie sollen lernen, Ursachen
und Auswirkungen von Rollenbildern, die den Geschlechtern zugeordnet werden, zu erkennen und kritisch zu
prüfen. ...

Natur und Technik
... Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung,
Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.

Kreativität und Gestaltung
Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der
Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen
und über die Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. ... Die kreativ-gestaltende Arbeit
soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und
gemeinschaftsstiftend erlebt werden.
Bewegung & Sport

Gesundheit und Bewegung
Unter Bewusstmachung der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales
Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und
gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen
Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten.
Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei den
Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch in Hinblick auf
einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die Auseinandersetzung mit
Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress ist sowohl das körperliche als auch das
psychosoziale Wohlbefinden zu fördern. ...
4.2. Die Bildungs- und Lehraufgaben des Fachlehrplanes Bewegung & Sport4
Der Fachlehrplan nimmt in seinen Bildungs- und Lehraufgaben auf den allgemeinen
Teil des Lehrplans Bezug und nennt darin jene Aspekte, die besonders mit Elementen
der Bewegung und des Sports umgesetzt werden können:

Der Unterricht in Bewegung & Sport trägt bei
zur Entwicklung der Kompetenzen (Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz)
zur Entwicklung religiös-ethischer Werte
zu den Bildungsbereichen

Mittelpunkt des Unterrichts bilden
vielfältige und ausreichende motorische Aktivität
Erwerb von Bewegungskönnen
Freude an der Bewegung
Entwicklung von Spiel- und Gestaltungsfähigkeit
Aufbau einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft
(gesundheits- und umweltbewusst)

Ziele des Unterrichts sind
Entwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen
Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit
Erwerb eines vielseitigen Bewegungskönnens
Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen
Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen
und Räumen (erlebnishaft, naturnah)
Befähigung zum gemeinsamen Sporttreiben (Kooperation, Konkurrenz, Umgang
mit Konflikten)
Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit
Phänomenen der Bewegungskultur (Trendsportarten, Normen und Werte des
Sports)
Die hier genannten Punkte finden sich in
den Bewegungshandlungen im Lehrstoff
wieder:
 Grundlagen
 Können und Leistung
 Spiel
 Gestaltung und Darstellung
 Gesundheit und Ausgleich
 Erlebnis
Bewegung & Sport
5. Was soll sich an der Unterrichtsgestaltung ändern?
In den allgemeinen didaktischen Grundsätzen und den didaktischen Grundsätzen des
Fachlehrplanes werden in knapper Form die Ansprüche des Lehrplans im Hinblick auf
die Gestaltung des Unterrichts formuliert. Etwas ausführlicher setzt sich der Lehrplan
mit der Unterrichtsplanung auseinander.
5.1. Allgemeine didaktische Grundsätze
Der Lehrplan gibt Ziele vor, die von den Lehrer/innen erreicht werden sollen. Dazu
haben sie eigenständig und verantwortlich






Unterrichtsinhalte und -verfahren auszuwählen
Lernsituationen zu gestalten
Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen
Zugänge zum Wissen zu eröffnen
selbst Informationen anzubieten
Gelegenheiten zu schaffen, um
- Können zu entwickeln und anzuwenden
- Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen
Für die Gestaltung des Unterrichts sind folgende Grundsätze zu beachten:
1. Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schüler
z.B. Vorerfahrungen aus dem Besuch der Volksschule, soziales Umfeld
2. Interkulturelles Lernen
z.B. Berücksichtigung unterschiedlicher Ausgangsbedingungen für Schüler/innen auf Grund ihrer Herkunft,
kulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten, unterschiedliche Ausdrucksformen
3. Integration
Verweis auf die soziale Integration gemäß SchOG § 34 (Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der
AHS)
4. Förderung nach Differenzierung und Individualisierung
Forderung nach bestmöglicher Entfaltung der individuellen Leistungspotenziale; kontinuierliche Förderung
besonderer Begabungen (z.B. differenzierte Lernangebote, individuell notwendige Arbeitszeit, unterschiedlicher
Betreuungsbedarf, Entwicklung von Rückmeldeverfahren über die Erreichung des individuellen
Leistungspotenzials).
Im Lehrplan der Hauptschule Verweis auf besondere Rolle von Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache und
auf Grundsätze zur Führung von Leistungsgruppen.
5. Förderunterricht
Verweis auf „Frühwarnsystem“; Regelungen zur Durchführung des Förderunterrichts (72 Stunden/Klasse/Schuljahr,
48 Stunden/Schüler(in)/Schuljahr, Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs, in allen Pflichtgegenständen in
Kursform, geblockt oder in den Unterricht integriert)
6. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung
Lernprozess der Schüler/innen steht im Mittelpunkt; Lernen als Prozess verständlich machen; Hinweis auf
projektartige und offene Lernformen
7. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt
v.a. anknüpfen an individuellen Erlebnissen und Erfahrungen der Schüler/innen und exemplarisches Lernen (zB.
Einsatz von Medien, Begegnung mit Fachleuten, Schulveranstaltungen)
Bewegung & Sport
8. Bewusste Koedukation
nicht nur organisatorische Gleichbehandlung, sondern bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen
Rollenmustern (Lehrer/innen sollen eigene Umgangsformen/Erwartungen reflektieren); Hinweis auf phasenweise
Bildung von geschlechtshomogenen Gruppen (vgl. SchOG § 8a)
9. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; Leistungsbeurteilung
v.a. ausreichendes Üben, Rückmeldecharakter der Leistungsbeurteilung, transparente Bewertungskriterien, aktive
Einbeziehung der Schüler/innen in die Leistungsbeurteilung, Einbeziehung von Methoden- und Teamkompetenz
5.2. Didaktische Grundsätze im Fachlehrplan Bewegung & Sport
Der Fachlehrplan konkretisiert die Forderungen der allgemeinen didaktischen
Grundsätze im Hinblick auf die besonderen Gegebenheiten im Unterrichtsgegenstand
Bewegung & Sport.
 Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben durch
alters- und entwicklungsgemäße Schwerpunkte in jeder Schulstufe
gleichmäßige Zuordnung der Schwerpunkte zum Lehrstoff
(Bewegungshandlungen)
Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen
Berücksichtigung von Rahmenbedingungen (z.B. Schulprofil, Partner)
 Festlegung der Anforderungen unter Berücksichtigung
des motorischen Entwicklungs- und Leistungsniveaus
von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand
 Leistungskontrollen dienen
als Lern- und Übungsanreiz
der Rückmeldung für die Unterrichtsplanung
 Vermittlung der motorischen Grundlagen
gesundheitsorientiert
motorisch fördernd
durch vielfältige Bewegungsangebote
durch individuelle Reizsetzung (Beachtung der Grenzen der Wirksamkeit)
 Steigerung der Lernbereitschaft durch
Einbeziehung der Bewegungswelt der Schüler (Trendsportarten)
Teilnahme an Vorführungen und Wettkämpfen
Erwerb von Leistungsabzeichen
 Theoriegeleitete Inhalte (z.B. Zusammenhänge, Begründungen)
von aktuellem Bewegungshandeln aus vermitteln
möglichst fächerübergreifend vertiefen
 Leistungssteigerung
Maßstäbe von Schülern eigen- und mitbestimmt sowie
fremdbestimmt (z.B. Lehrer, Limit)
Beachtung individueller Voraussetzungen
Vermittlung der kognitiven Grundlagen
Bewegung & Sport
 Schulveranstaltungen (Ergänzung, Erweiterung des Unterrichts) sind ausreichend
im Unterricht vorzubereiten
 Sicherheit
muss unter höchstmöglichem Maß jederzeit gewährleistet sein
Schüler sollen Risiko und Gefahren im Sport einschätzen lernen und
Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung selbständig treffen können
5.3. Schul- und Unterrichtsplanung
Dieser Abschnitt wurde neu in den Lehrplan aufgenommen und fasst alle Aussagen zur
Planung zusammen. Es wird damit auch auf die Bedeutung der Planung als Aufgabe
der Lehrer/innen verwiesen. Darüber hinaus nennt der Abschnitt auch Möglichkeiten
der gemeinsamen schulischen Planung zur Verbesserung der Schulqualität.
Zu planen sind durch den einzelnen Lehrer:
 die Konkretisierung des Kernbereichs
 die Gestaltung des Erweiterungsbereichs
 die Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit
Weiters sind zu planen:
 fächerverbindende und fächerübergreifende Maßnahmen
 Schulveranstaltungen als Ergänzung des Unterrichts
 Gestaltung des Angebots an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen
 schulautonome Lehrplanbestimmungen
Der Lehrplan listet folgende Punkte zur Schul- und Unterrichtsplanung auf:
1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer
Ziel ist ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen unter Einbeziehung aller Unterrichtsgegenstände aber auch der
Schüler/innen zur effizienten Gestaltung von Kern- und Erweiterungsbereich.
Die Planung (von Unterrichts- und Erzieherarbeit) erfolgt
in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise
auf Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen
unter Berücksichtigung der Schülerrechte auf Beteiligung an der
Unterrichtsgestaltung
Zu planen sind:
zeitliche Verteilung von Kern- und Erweiterungsbereich
Festlegung und Gewichtung der konkreten Inhalte im Kernbereich
Festlegung der Teilziele und Inhalte im Erweiterungsbereich (Zusammenhang
mit Kernbereich)
Methoden, Lehrmittel, Medien
Jahresplanung, mittel- und kurzfristige Planung
Bewegung & Sport
Der Lehrplan bietet schließlich die Möglichkeit der abgestimmten Planung von Fachund Klassenkollegen.
2. Kern- und Erweiterungsbereich (5.-8. Schulstufe)
Der verbindliche Kernbereich soll die Vergleichbarkeit innerhalb des Schulsystems gewährleisten und dessen
Durchlässigkeit verbessern. Sein Lehrstoff ist vorgegeben. Der Lehrstoff des Erweiterungsbereiches ist
standortbezogen festzulegen.
-
Kernbereich umfasst 2/3, Erweiterungsbereich 1/3 der Wochenstunden der
Stundentafel
Kernbereich im Fachlehrplan verbindlich festgelegt (Vergleichbarkeit,
Durchlässigkeit)
Erweiterungsbereich standortbezogen durch Lehrer allein oder im Team zu
planen
Kern- und Erweiterungsbereich sind miteinander vernetzt
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung beziehen sich auf beide Bereiche
Zu berücksichtigen sind bei der Planung:
Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze
regionale/lokale Gegebenheiten
Bedürfnisse, Interesse, Begabungen der Schüler
Lernfortschritte der Klasse (z.B. Übungsbedarf, Vertiefungsmöglichkeiten)
individuelle Lehrerschwerpunkte
materielle und personelle Ressourcen
ev. autonome Lehrplanbestimmungen
3. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Hinweis auf ein auf die schulischen Möglichkeiten abgestimmtes Gesamtkonzept (erstellt unter Einbeziehung aller
Beteiligten) zur Nutzung der schulautonomen Freiräume (keine Einzelmaßnahmen); Aufzählung möglicher
Schwerpunktsetzungen zur terminologischen Vereinheitlichung.
Bei der Planung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist zu berücksichtigen:
ausgehen von Bedarfs- bzw. Problemsituation der Klasse/Schule
Gesamtkonzept erforderlich
Berücksichtigung der Ressourcen (Raum, Ausstattung, Personen)
schulautonome Unterrichtsgegenstände benötigen Lehrstoffumschreibung,
Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze
schulautonome Reduktion der Stundenzahl geht zu Lasten des
Erweiterungsbereiches5
mögliche Schwerpunkte (mit Bezug auf Bewegung & Sport) u.a.:
künstlerisch-kreativer Schwerpunkt
bewegungsorientierter Schwerpunkt
Schwerpunkt zur Gesundheit und Ernährung
4. Leistungsfeststellung
Betonung der Bekanntgabe des Gesamtkonzepts; Festlegung der Anzahl an Schularbeiten.
-
Gesamtkonzept von Rückmeldung und Leistungsfeststellung ist Schülern und
Erziehungsberechtigten bekannt zu geben
Bewegung & Sport
5. Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht
Obwohl im Lehrplan nicht vorgeschrieben, ist eine gemeinsame Planung durch die Lehrkräfte der unterschiedlichen
Unterrichtsgegenstände wünschenswert. Diese Form des Unterrichts erfordert sowohl eine besondere Organisation
des Fachunterrichts als auch des Stundenplans.
-
fächerverbindender Unterricht: Lehrer stellen die Fachgrenzen überschreitende
Sinnzusammenhänge her
fächerübergreifender Unterricht: Die Unterrichtsgegenstände leisten einen
themenspezifischen Beitrag zu einem komplexen Gesamtvorhaben
6. Gestaltung der Nahtstellen
Verweis auf die didaktischen Besonderheiten nach Einstieg in eine neue Schule bzw. vor Wechsel in eine andere
Schulart; Unterstützung der Schüler/innen bei der Umstellung.
-
erfordert Zusammenarbeit von Lehrern und Erziehungsberechtigten
Lernanforderungen müssen Übergang berücksichtigen
Leistungsbeurteilungen sollen erst nach einer angemessenen
Eingewöhnungsperiode beginnen
7. Öffnung der Schule
Hinweis auf die Einbettung der Schule in ihr soziales Umfeld und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten.
-
Öffnung nach außen: Unterricht außerhalb der Schule (z.B. Schulveranstaltungen)
Öffnung nach innen: Einbeziehung von Personen aus dem schulischen Umfeld
8. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Zusammenfassung der gesetzlichen Bestimmungen für ganztägige Schulformen.
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst:
gegenstandsbezogene Lernzeit (3 Wochenstunden jeweils in einem bestimmten
Pflichtgegenstand)
individuelle Lernzeit (4 Wochenstunden selbständiges Lernen)
Freizeit
Ziele sind:
gezielte individuelle Förderung von Schülern
Gelegenheit für soziales Lernen
Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität
Hinführung zu sinnvollem Freizeitverhalten (spielerische und sportliche
Aktivitäten)
Befriedigung von Bewegungsbedürfnis, Erholung und Sich-zurückziehen-können
5.4. Stundentafeln
Hatten frühere Lehrpläne die Stundenanzahl (Festlegung des Stundenrahmens für die
einzelnen Gegenstände) zentral vorgegeben, so können die Schulpartner nun im
Rahmen der in den Stundentafeln ermöglichten Grenzen die Stundenanzahl verschieben um so standortbezogene Schwerpunkte setzen zu können.
Im Lehrplan wird daher zwischen schulautonomen und subsidiären Stundentafeln (gültig, wenn von autonomen Festlegungen kein Gebrauch gemacht wird)
unterschieden. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass der Kernstoff in jedem Fall
Bewegung & Sport
verpflichtend behandelt werden muss und Kürzungen in einzelnen Gegenständen
immer nur auf Kosten des Erweiterungsbereiches erfolgen können.
Weiters wird den Schulen die Möglichkeit eröffnet, entsprechend ihrem Schwerpunkt,
neue Gegenstände in den Fächerkanon aufzunehmen. Für diese Fälle ist allerdings die
Schaffung eines eigenen Lehrplanes für den Gegenstand notwendig.
Neu eingeführte Gegenstände können auch als einstündige verbindliche Übungen
geführt werden, was zur Folge hat, dass keine Benotung erfolgt, die Teilnahme aber
(im Gegensatz zur unverbindlichen Übung) verpflichtend ist und auch im Zeugnis
vermerkt wird.
Die Stundentafeln unterscheiden sich in einzelnen Gegenständen (z.B. Bewegung &
Sport) zwischen AHS-Unterstufe und Hauptschule.
Für Bewegung & Sport sind folgende Stundenkontingente pro Woche vorgesehen:
Gesamt
1. Kl.
2. Kl.
3. Kl.
4. Kl.
AHS (subsidiär)
15
4
4
4
3
AHS (autonom)
13-19
4
4
3
3
Hauptschule (subsidiär)
14
Hauptschule (autonom)
12-18
6. Und schließlich: Was für ein Lehrstoff soll behandelt werden?
Die Gliederung des Lehrstoffes erfolgt nach den Kriterien
 Kern- und Erweiterungsbereich
 Klassen (1./2. und 3./4. Klassen)
 Bewegungshandlungen
Neu ist neben der Unterscheidung in Kern- und Erweiterungsbereich die
Zusammenfassung der Lehrinhalte in sechs Bewegungshandlungen, wobei die
traditionelle Aufzählung der Sportarten unterlassen wurde. Mit Ausnahme des
Schwimmens und leichtathletischer (Grund)Formen finden keine Sportarten
Erwähnung.
Die Bewegungshandlungen sind für die 1./2. und 3./4. Klassen ident:

Grundlagen zum Bewegungshandeln

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
Bewegung & Sport

Spielerische Bewegungshandlungen

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Gesundheitsorientiert - ausgleichende Bewegungshandlungen

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
6.1. Lehrstoff der 1./2. Klassen im Kernbereich (vereinfacht)
Grundlagen zum Bewegungshandeln:
vielfältige motorische Aktivitäten
konditionelle Fähigkeiten verbessern
koordinative Fähigkeiten stabilisieren
Körper- und Bewegungserfahrung gewinnen
sportartspezifische Grundstrukturen aufbauen
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Wasser: vielfältiges Bewegen
eine Schwimmlage
einfache Sprünge
Bewegungsfertigkeiten mit/ohne Geräte
Kunststücke erlernen und präsentieren
Laufen: schnell, ausdauernd, über Hindernisse
Werfen, Schleudern, Stoßen: weit, auf Ziele
Springen: weit, hoch, über Hindernisse
sportspielübergreifende Fähigkeiten
Wettkämpfe in verschiedenen Sportarten (Fairness, siegen/verlieren können,
Leistungsgrenzen erfahren)
kognitive Grundlagen zu Leistungsverbesserung
Spielerische Bewegungshandlungen:
Spiel in vielfältigen Varianten (Spielfähigkeit, Spielkönnen)
Regelbewusstsein entwickeln
taktische Maßnahmen einsetzen
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Körperwahrnehmung (Sensibilisierung der Sinne, Ästhetik)
Bewegung als Ausdrucksmittel (Erlebnisse, Stimmungen, Gefühle)
Bewegung in Umsetzung von Musik und Rhythmus
gymnastische Grundformen (mit/ohne Geräte, einzeln/in Gruppe)
einfache akrobatische Fertigkeiten
Gesundheitsorientiert - ausgleichende Bewegungshandlungen:
Zusammenhang Bewegung - physisches, psychisches, soziales Wohlbefinden
umgehen mit dem eigenen Körper (bewusst, eigenverantwortlich)
muskuläre Dysbalancen vermeiden
motorische Defizite (in Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit) vermeiden
richtiger Umgang mit Gefahrensituationen/bei Unfällen
Bewegung & Sport
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
einfache Bewegung in unterschiedlichen Umgebungen (v.a. Natur) und Situationen
Erfahrung mit rollenden/gleitenden Geräten
gemeinsam Handeln und dabei an Sicherheit gewinnen
Gefahren bei Natursportarten erkennen
altersgemäße Geräte-Kenntnisse (Art, Aufbau, Wartung)
6.2. Lehrstoff der 3./4. Klassen im Kernbereich (vereinfacht)
Grundlagen zum Bewegungshandeln:
vielfältige motorische Aktivitäten erweitern
konditionelle Fähigkeiten ausbauen
koordinative Fähigkeiten verbessern
Körper- und Bewegungserfahrung gewinnen
sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Wasser: in einer Lage schnell und ausdauernd schwimmen können
allenfalls weitere Schwimmlage
Sprünge
anspruchsvolle Bewegungsfertigkeiten mit/ohne Geräte
Bewegungsverbindungen erarbeiten und gestalten
Kunststücke erlernen und gemeinsam präsentieren
leichtathletische Grundformen verbessern und anwenden
Sportspielfähigkeit entwickeln
Spielorganisation übernehmen
Wettkämpfe in verschiedenen Sportarten (Fairness, siegen/verlieren können,
Leistungsgrenzen erfahren)
kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung
Spielerische Bewegungshandlungen:
Weiterentwicklung der Spielfähigkeit (v.a. Technikaspekte)
genaue Regelauslegung (Spielleitung übernehmen)
taktische Entscheidungen treffen und umsetzen können
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Bewegungsgefühl entwickeln
Verständnis für Bewegungsqualität entwickeln
Bewegungen variieren, kombinieren, erfinden (mit/ohne Materialien)
Bewegung in Umsetzung von Musik und Rhythmus
gymnastische Grundformen erweitern (einzeln/in Gruppe)
akrobatische Fertigkeiten
Gesundheitsorientiert - ausgleichende Bewegungshandlungen:
Zusammenhang Körperfunktionen - physisches, psychisches, soziales Wohlbefinden
Körpergefühl entwickeln
Körperwahrnehmung verbessern
Körperreaktion erfahren
Bewegung & Sport
-
Fachinformationen über Körperstatik und Körperfunktionen beschaffen
richtiger Umgang mit Gefahrensituationen/bei Unfällen
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
komplexe Bewegung in unterschiedlichen Umgebungen (v.a. Natur) und
Situationen
Erweiterung der Erfahrung mit rollenden/gleitenden Geräten
Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen
Gefahren erkennen (alleine, in der Gruppe, bei Natursportarten)
altersgemäße Geräte-Kenntnisse (Art, Aufbau, Wartung)
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