VOLKER KAUDER MdB V ors it ze n d e r d er CD U/ CS U - B un d es t a gs f rak ti on 16. WP / 63 Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 16. Dezember 2008 I. Die politische Lage in Deutschland Wirtschaft stärken – Schnellschüsse vermeiden: Am vergangenen Sonntag hat unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Runde hochrangiger Vertreter von Bundesregierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie führender Wirtschaftswissenschaftler die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf unser Land erörtert. Dabei ging es vor allem um einen gemeinsamen Weg aus der Krise. Klar geworden ist: Wir müssen ruhig und besonnen auf die Krise reagieren. Erforderlich ist jetzt eine sorgfältige Analyse der Lage und der weiteren Handlungsoptionen. Zunächst muss das bereits verabschiedete Investitionsprogramm seine Wirkung entfalten. Ob darüber hinaus weitere Maßnahmen notwendig sind, werden wir sorgfältig prüfen. Auch im Interesse der nachfolgenden Generationen dürfen wir das Geld der Steuerzahler nicht für kurzfristige konjunkturpolitische Strohfeuer verausgaben, sondern müssen uns auf wirksame, nachhaltige und zielgenaue Instrumente konzentrieren. Deshalb werden wir insbesondere auf solche Maßnahmen setzen, die keine dauerhafte Belastung für den Bundeshaushalt mit sich bringen. Zweitens werden wir zusätzlich Maßnahmen prüfen, die in einem längerfristigen Sinn in jedem Fall erforderlich sind. Dazu gehören vor allem verstärkte öffentliche Investitionen im kommunalen Bereich. -2 Menschenrechte weltweit verteidigen: In der vergangenen Woche hat sich die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum 60. Mal gejährt. Dieser Anlass wurde weltweit feierlich begangen. Gerade für uns Deutsche, die wir in zwei schrecklichen Diktaturen gesehen haben, welche Folgen die Missachtung der Menschenrechte haben kann, ist das Jubiläum auch Mahnung für die Zukunft. Wir müssen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit für die Achtung der Menschenrechte eintreten. Menschenrechte sind Ausdruck der unveräußerlichen und unantastbaren Würde aller Menschen weltweit und nicht – wie fälschlicherweise behauptet wird – eine Erfindung des Westens. Sich weltweit für die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen, liegt auch in unserem nationalen Interesse, denn Staaten, die auf dem Fundament der Menschenrechte stehen, sind stabiler und damit verlässlichere Partner. Wir unterstützen Bundeskanzlerin Angela Merkel, die konsequent für die Einhaltung der Menschenrechte eintritt und dabei auch Konflikten mit diktatorischen Staaten nicht aus dem Weg geht. Ihr Treffen mit russischen Bürgerrechtlern oder der Empfang des Dalai Lama waren wichtige Signale, dass die deutsche Außenpolitik sich nicht auf wirtschaftliche Interessen reduzieren lässt. Klima schützen – Wirtschaft wettbewerbsfähig halten: Im Mittelpunkt der Beratungen auf der letzten Tagung des Europäischen Rates unter französischer Präsidentschaft stand das Energie- und Klimapaket, das einstimmig verabschiedet wurde. Es setzt die unter deutscher Präsidentschaft vereinbarte Klimapolitik der Europäischen Union um. Europa hält damit an seinen ambitionierten Klimazielen fest und wird seiner Vorreiterrolle gerecht. Kein anderes Land oder Region hat bislang Vergleichbares beschlossen oder in die Wege geleitet. Der Europäische Rat hat die Einhaltung seiner Klimaziele nachdrücklich bekräftigt, strebt sogar eine Reduzierung um 30 Prozent an (nach 2012), wenn auch andere Industrienationen sich anschließen. Im Hinblick auf den Emissionshandel hat der Rat beschlossen, mit der Versteigerung der Zertifikate 2013 zu beginnen. Im Bereich der Energiewirtschaft gilt grundsätzlich 100 Prozent Auktionierung der Zertifikate ab 2013. Für Polen, Tschechien, Rumänien, Bulgarien, Litauen, Lettland, Estland, Zypern und Malta wurde eine „Phasing-in“-Auktionierung (von 30 auf 100 Prozent) im Zeitraum 2013 bis 2020 vereinbart. Alle EU-Mitgliedsstaaten können einen Zuschuss bis -3zu 15 Prozent für Investitionen in hocheffiziente Kraftwerke im Zeitraum 2013 bis 2016 geben. Für Industriebranchen mit dem Risiko der Verlagerung der Produktion ins Ausland (Carbon Leakage) gibt es eine vollständig kostenlose Zuteilung der Zertifikate, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht zu gefährden. Die Liste der betroffenen Branchen wird nach einer Diskussion im Europäischen Rat bis Ende 2009 festgelegt. Für die übrigen Branchen gilt ein „Phasing-in“ der Auktionierung von 30 Prozent auf 70 Prozent in 2020 mit dem Ziel einer 100-prozentigen Versteigerung im Jahr 2027. Für die Mitgliedstaaten gibt es die Möglichkeit, den durch den Emissionshandel verursachten Strompreisanstieg zu kompensieren. Ein Solidaritätsfonds speziell für die neuen Mitgliedstaaten soll ihnen den Übergang zu einer sauberen Energieproduktion erleichtern. Hierfür werden insgesamt 12 Prozent der Zertifikate zur Verfügung gestellt. Für die Finanzierung der Projekte zur CO2-Abscheidung (CCS) werden im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag nun 300 Millionen Euro aufgewendet. Die bereits im Vorfeld des Gipfels erzielten Kompromisse zu CO2-Autos und erneuerbarer Energie wurden bestätigt. Das Geld aus der Versteigerung der Zertifikate bekommen die Mitgliedstaaten. Pendlerpauschale wird ohne Gegenfinanzierung wieder eingeführt: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zur Pendlerpauschale Rechtsklarheit geschaffen: Die alte Pendlerpauschale gilt ab dem ersten Kilometer. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, das Urteil umzusetzen, ohne die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle zu belasten. Darin unterstützen wir sie. Wir hoffen, dass die Finanzämter nun schnell handeln, damit die Steuerrückerstattung so bald wie möglich auf dem Konto der Bürgerinnen und Bürger landet. Piraten bekämpfen – Welthandel sichern: In den letzten Monaten hat die Zahl der Piratenüberfälle im Golf von Aden dramatisch zugenommen. Die Sicherheit eines der wichtigsten Lebensadern des weltweiten Handels ist damit nicht mehr gewährleistet. Deutschland hat an der Sicherung dieser Handelsroute ein be- -4sonders großes Interesse: Nicht nur ein großer Teil unserer Ausfuhren nach Asien werden darüber transportiert, sondern auch wichtige Rohstoffe, die wir importieren und die auf dem Seeweg zu uns gelangen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt deswegen ausdrücklich die Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation ATALANTA. Die Operation soll die vor der Küste Somalias agierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Damit soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden, zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden sowie das Völkerrecht durchsetzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits in ihrer im Sommer veröffentlichten Nationalen Sicherheitsstrategie auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Sicherheit der Seewege zu verteidigen. Auch zeigt sich einmal mehr, dass die klare Aufteilung der Aufgaben von Bundeswehr und Polizei angesichts der neuartigen Bedrohungen nicht mehr zeitgemäß ist. Zur Abwehr von Gefahren ist die Bundeswehr nun gezwungen, Polizeiaufgaben zu übernehmen. Auch im Inland kann eine ähnliche Situation entstehen. Wir fordern die SPD deshalb auf, sich nicht länger einer klaren Regelung zum Einsatz der Bundeswehr im Innern zu entziehen, sondern ihrem Kanzlerkandidaten Steinmeier zu folgen, der die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble unterstützt hat. Beratung für Mütter verbessern: Jedes Jahr werden über 2.000 Abtreibungen nach der 13. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Grund dafür ist das Vorliegen einer medizinischen Indikation: Nur wenn nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren besteht oder mit schwerwiegenden psychischen oder physischen Belastungen zu rechnen ist. Gerade die Diagnose einer vorliegenden Behinderung ihres Kindes stürzt viele Frauen in eine schwere Krise. In dieser ist es wichtig, dass sie eine umfassende Beratung und ausreichende Bedenkzeit erhalten. Die Praxis zeigt, dass dabei erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Die Union hat immer schon deutlich gemacht, dass die aktuell gültige Regelung unzureichend ist und hat bereits in den Koalitionsverhandlungen auf eine Neuregelung gedrängt. -5Aus diesem Grund ist in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Gruppenantrag entstanden. II. Die Woche im Parlament: In dieser Woche wird uns die Bundesregierung in einer Regierungserklärung über die Ergebnisse des Europäischen Rats in Brüssel am 11./12. Dezember 2008 informieren. Schwerpunktthemen des Rates waren das weitere Verfahren im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon, das Energie- und Klimapaket der Europäischen Union sowie das EU-Konjunkturpaket. Des Weiteren wird uns die Bundesregierung in dieser Woche über die Initiative zur Nationen Stadtentwicklungspolitik unterrichten. Vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen und Herausforderungen für die deutschen Städte und Regionen ist zusammen mit den Ländern sowie den Kommunalen Spitzenverbänden eine Nationale Stadtentwicklungspolitik auf den Weg gebracht worden, deren Ziel es ist, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und seiner Städte und Regionen zu erhöhen, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen aufrecht zu erhalten und durch ökologische Stadterneuerung einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In dieser Woche entscheiden wir über den Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation „ATALANTA“ (EU NAVFOR). Wie die jüngsten Vorfälle zeigen, wird Piraterie am Horn von Afrika zunehmend zum Problem für die zivile Seefahrt in der Region. Die Operation ATALANTA soll die vor der Küste Somalias operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Ziel ist es, zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sicher zu stellen. Zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen. Vorgesehen ist eine deutsche Beteiligung bis Dezember 2009 mit einer Fregatte und einer maximalen Obergrenze von 1.400 Soldatinnen und Soldaten. Im Falle von piraterieverdächtigen -6Zwischenfällen sollen auch deutsche Kräfte aus der Operation Enduring Freedom (OEF) oder aus Vorhaben der Ständigen Einsatzverbände der NATO bei Bedarf und Verfügung im Rahmen der Obergrenze herangezogen werden können. In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz verabschieden, mit dem die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser verbessert wird. Dieses erfolgt durch die Refinanzierung der tarifvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen durch die Krankenkassen zu 50 Prozent, ein Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals, die Entwicklung einer Alternative zur bisherigen Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise und eine verbesserte Finanzierung in der Psychiatrie. Zudem ist die schrittweise Angleichung des heute unterschiedlich hohen Landesbasisfallwerts in einem einheitlichen Basisfallwertkorridor im Zeitraum von 2010 bis 2014 vorgesehen. Ebenfalls in zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften zur Entscheidung an, mit dem der elektronische, mit biometrischen Merkmalen versehene Personalausweis ab 1. November 2010 eingeführt wird. Die Aufnahme von Fingerabdrücken ist optional. Sie schützt vor missbräuchlichem Gebrauch z. B. von gestohlenen Dokumenten. Ebenfalls optional kann eine elektronische Signatur gespeichert werden, die den elektronischen Geschäftsverkehr erleichtert. Neben einem deutlichen Sicherheitsgewinn wird die Verbesserung des Internetgeschäftsverkehrs positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland haben. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden TKEntschädigungs-Neuordnungsgesetz wird die Zusage an die Telekommunikationsunternehmen, die durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit erheblichen Speicherverpflichtungen belegt werden, eingelöst, dass angemessene Entschädigungsregelungen für die Inanspruchnahme im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen eingeführt werden. Durch Änderun- -7gen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz wird eine pauschalierte Entschädigung für die Heranziehung von Telekommunikationsunternehmen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen eingeführt. Damit werden die Kosten für die tatsächliche konkrete Inanspruchnahme, nicht aber etwa Investitionskosten abgegolten. Das Pauschalentschädigungssystem baut auf dem für die einzelnen Maßnahmen üblicherweise erforderlichen Zeitaufwand auf. Damit kann die Strafverfolgungsbehörde die Berechnung der Höhe der Entschädigung ohne die bislang notwendige aufwendige Prüfung der Abrechnung des Unternehmens selbst vornehmen. Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie wird die EU-Beteiligungsrichtlinie ins nationale Recht umgesetzt. Ziel ist es, durch Harmonisierung der Überprüfungsverfahren beim Erwerb und bei der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor durch die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten Hindernisse für grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen zu beseitigen. Konkret geht es um Fälle, in denen eine qualifizierte Beteiligung (d. h. Beteiligungen i. H. v. zehn oder mehr Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte an einem Finanzunternehmen) an einem Kreditinstitut, an einem Lebens-, Schadens- oder Rückversicherungs-unternehmen oder an einem Wertpapierhandelsunternehmen erworben oder erhöht werden soll. Bislang hatten die unterschiedlichen Kriterien in den EU-Mitgliedstaaten ein Hindernis für grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen dargestellt. Zudem sollen mit dem Gesetz der Verfahrensablauf vereinheitlicht und konkrete Kriterien für eine Eignungsprüfung festgeschrieben werden. In erster Lesung beraten wir in dieser Woche drei Gesetzentwürfe sowie einen Antrag zur verbesserten Aufklärung, Beratung und Unterstützung von Schwangeren in Konflikt- und Belastungssituationen. Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, eine Gruppeninitiative, die in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion entstanden ist, sieht Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation der Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der medizinischen Indikation. -8Vorgesehen ist eine Verpflichtung des Arztes zur Beratung der Schwangeren über medizinische und psychosoziale Aspekte, wenn eine Behinderung beim Ungeborenen festgestellt wird und über die möglichen physischen und psychischen Folgen und die Abbruchmethode, wenn ein Schwangerschaftsabbruch erwogen wird. Vorgesehen ist zudem eine ärztliche Hinweispflicht auf psychosoziale Beratungsangebote, die Pflicht zur Aushändigung von Aufklärungsbroschüren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie eine Dokumentationspflicht. Zwischen Beratung und schriftlicher Feststellung der Indikation ist eine dreitägige Mindestbedenkzeit vorgesehen. Zudem soll die statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden (Erhebung von Fetozid und Behinderung von Föten). Die Pflichten sind mit Geldbußen in Höhe von bis zu 10.000 Euro bewehrt. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten überschneidet sich in wesentlichen Punkten mit dem obigen Gesetzentwurf. Es sieht im Unterschied zu diesem keine Beratungspflicht hinsichtlich der möglichen physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und den Methoden des Abbruchs durch den die Indikation feststellenden Arzt, keine Aufklärungsbroschüren und keine Verbesserung der Statistik vor. Ein weiteres Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes überschneidet sich ebenfalls in weiten Teilen mit dem erstgenannten Gesetzentwurf, sieht jedoch keine ärztliche Beratungspflicht über die möglichen psychischen und physischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs sowie die Abbruchmethoden durch den die Indikation feststellenden Arzt vor. Abgesehen wird auch von Aufklärungsbroschüren zu den möglichen psychischen und physischen Folgen eines Abbruchs und den Methoden. Es besteht danach keine Dokumentationspflicht. Meldepflichtverletzungen werden nicht als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Insgesamt sind Ordnungswidrigkeiten auf maximal 5.000 Euro beschränkt. Auch soll die Statistik keine Fetozide (Tötungen im Mutterleib) erfassen. Der Antrag Wirkungsvolle Hilfen in Konfliktsituationen während der Schwangerschaft ausbauen – Volle Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sicherstellen schlägt im Kern vor, eine ärztliche Beratung bei Feststellung genetischer Erkrankungen des Ungeborenen im Gendiagnostikgesetz vor- -9zusehen, bei nicht-genetischen Erkrankungen ist als untergesetzliche Regelung eine Änderung der Mutterschaftsregelungen vorgesehen. Des Weiteren fordert der Antrag eine Beratungspflicht vor Pränataldiagnostik, wie es der Entwurf zum Gendiagnostikgesetz vorsieht sowie die Verbesserung der Situation behinderter Kinder. In erster Lesung beraten wir das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Dieses trägt der Tatsache Rechnung, dass das der Deutschen Post AG nach § 51 PostG eingeräumte ausschließliche Recht, bestimmte Postdienstleistungen zu erbringen (gesetzliche Exklusivlizenz) und die damit verbundene Verpflichtung zur Erbringung von Universaldienstleistungen (§ 52 PostG) zum 31.12.2007 ausgelaufen sind. Das Umsatzsteuergesetz, das ausschließlich die – unmittelbar dem Postwesen dienenden – Umsätze der Deutschen Post AG von der Umsatzsteuer befreit, wird an die Entwicklung der Liberalisierung auf dem Postmarkt angepasst. Der Gesetzentwurf enthält die Einführung einer Umsatzsteuerbefreiung für alle Unternehmer, die bestimmte Post- Universaldienstleistungen insgesamt und zu einem erschwinglichen Preis anbieten. In erster Lesung behandeln wir das Zivilschutzgesetzänderungsgesetz, mit dem die derzeit schon praktizierte Katastrophenhilfe des Bundes auf eine einfachgesetzliche Grundlage gestellt wird. Zugleich werden die strukturellen Konsequenzen aus der von Bund und Ländern gemeinsam verabredeten „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ gezogen. Die bisherige Aufgabenverteilung zwischen den Ländern und dem Bund (Zuständigkeit Länder für Katastrophenschutz, Zuständigkeit Bund für Zivilschutz) hat sich bewährt und wird grundsätzlich beibehalten, aber an neue Herausforderungen angepasst. So wird der Bund zusätzlich zu seiner Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall nunmehr auch die gesetzliche Befugnis erhalten, die Länder auch beim Schutz der Bevölkerung in Fällen terroristischer Anschläge sowie bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen, die das Gebiet mehr als eines Landes gefährden, zu unterstützen. - 10 Wir debattieren in dieser Woche die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Effizienz der Fördermaßnahmen und Querschnittsaktivitäten für den innovativen Mittelstand. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort einmal mehr die große Bedeutung junger Technologieunternehmen und des forschenden Mittelstands für Innovation, Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. In einem darauf bezogenen gleichlautenden Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD setzten wir uns mit den wichtigsten Schlussfolgerungen aus der Großen Anfrage auseinander und fordern die Bundesregierung u. a. auf, an der Strategie, die Förderpolitik gezielt auf die kontinuierliche Stärkung des Innovationspotenzials von KMU und auf die Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft zu konzentrieren, festzuhalten und die FuE-Fördermittel für den innovativen Mittelstand im Rahmen des 3 Prozent-Zieles der Bundesregierung weiter kontinuierlich zu steigern. Für das Ziel, Steuerehrlichkeit zu fördern, haben wir mit der Einführung einer international wettbewerbsfähigen Abgeltungsteuer bei Kapitaleinkünften zum 1. Januar 2009 einen wichtigen Beitrag geleistet. Nunmehr wollen wir mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Steuerhinterziehung verhindern den Bund und die Länder dabei unterstützen, Steuerhinterziehung mit effektiven Maßnahmen zu begegnen. Insbesondere die Fortentwicklung bestehender Instrumente der Strafverfolgung und Ahndung von Steuerstraftaten ist notwendig, um Steuerflucht und Steuerhinterziehung zukünftig noch wirksamer einzudämmen. Verbesserungen sind erforderlich u. a. im Hinblick auf die angestrebte umfassende Erweiterung der Zinsrichtlinie, die koordinierte Zusammenarbeit der zuständigen Behörden von Bund, Ländern und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung, die Durchsetzung von international abgestimmten Maßnahmen zur Austrocknung von Steueroasen, die Verringerung der Betrugsanfälligkeit des deutschen Umsatzsteuerrechts und die weitere Verbessrung des Steuervollzugs. Das Risiko, dass Steuerdelikte aufgedeckt und geahndet werden, muss deutlich erhöht werden, damit der ehrliche Steuerzahler nicht „der Dumme“ ist. - 11 Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Die deutschkoreanischen Beziehungen dynamisch fortentwickeln würdigen wir die seit 125 Jahren bestehenden deutsch-koreanischen Beziehungen und fordern die Bundesregierung auf, diese dynamisch fortzuentwickeln. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung eines deutsch-koreanischen Schüler-, Jugend- und Studentenaustauschs unter Einbeziehung beider koreanischer Staaten gelegt werden. III. Daten und Fakten Deutschland wird immer älter – demographischer Wandel hat regional unterschiedliche Auswirkungen: Die Alterung der deutschen Bevölkerung wird zu einer deutlichen Veränderung der Gesellschaft führen. Während im Jahr 2006 noch die Hälfte der Bundesbürger jünger als 42 waren, wird jeder zweite Deutsche im Jahr 2025 älter als 47 Jahre sein, in Ostdeutschland sogar älter als 53. Besonders die Gruppe der alten Menschen wird überproportional anwachsen: Bis 2025 wird die Zahl der über 80-Jährigen um 70 Prozent zunehmen. Insgesamt wird sich damit der Anteil der Hochbetagten auf über 8 Prozent verdoppeln. Auch davon werden ostdeutsche Städte besonders betroffen sein. Auf dem Arbeitsmarkt wird sich der Rückgang der 16-24-Jährigen durch einen deutlichen Nachwuchsmangel bemerkbar machen, während die Zahl der Erwerbstätigen über 45 Jahren um 1,4 Millionen zunehmen wird. Im gesamten Bundesgebiet wird zudem die Schülerzahl deutlich abnehmen. Auch der Trend zur Urbanisierung wird sich deutlich verstärken. Allerdings werden nicht alle Städte davon profitieren: Während Dresden, Potsdam, Leipzig, München, Köln und Hamburg Wachstumsstädte bleiben, wird die Bevölkerungszahl von Chemnitz, Wolfsburg, Halle, Magdeburg oder Gelsenkirchen signifikant sinken. (Quelle: Bertelsmann-Stiftung) - 12 Deutsche Grundschulen schneiden im internationalen Vergleich gut ab: Bei den internationalen Schulvergleichen schneiden deutsche Grundschüler gut ab. Im internationalen Leistungsvergleich im Fach Mathematik erreichen unsere Grundschüler mit 525 Punkten einen Leistungsstand, der deutlich über dem internationalen Mittelwert von 473 Punkten liegt und sowohl den Mittelwert der teilnehmenden EU- als auch der OECD-Staaten (514 bzw. 513 Punkte) übertrifft. Auch bei den Naturwissenschaften liegen unsere Grundschüler mit 528 Punkten deutlich über dem internationalen Mittelwert (476 Punkte), leicht über dem Mittelwert der beteiligten OECD-Staaten (523 Punkte) und exakt im EUDurchschnitt. Auch bei der Lesekompetenz schneiden die hiesigen Grundschulen sehr gut ab: 14 von 16 Ländern liegen über dem EU- und über dem OECD-Mittelwert. Thüringen gehört zur absoluten internationalen Spitzengruppe. Gleichzeitig gelingt, die Leistungsstreuung vergleichsweise gering zu halten. Die Leseleistungen aller Länder liegen auf hohem internationalem Niveau eng beieinander. Selbst die Länder mit geringerer Punktzahl liegen im EU-Durchschnitt. Zwischen Jungen und Mädchen zeigen sich in den meisten Ländern keine nennenswerten Unterschiede in den Leseleistungen. Die Leistungsdifferenz zwischen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern beide in Deutschland geboren wurden, und denen, deren Eltern beide nicht in Deutschland geboren wurden, sind dagegen im internationalen Vergleich in der Mehrzahl der Länder sehr groß. Der kulturelle Hintergrund des Elternhauses beeinflusst in allen Ländern die Leseleistungen der Schülerinnen und Schüler in einem hohen Maße; davon sind die Stadtstaaten in besonderer Weise betroffen. (Quelle: TIMSS und IGLU) Zahl der Verkehrstoten auf historischem Tiefstand: Im laufenden Jahr ist die Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr in Deutschland auf 4.600 gesunken. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Rückgang um rund 7 Prozent. Insgesamt ist dies die niedrigste Zahl seit Einführung der Statistik im Jahr 1953. Auch die Zahl der Verletzten ging um beinahe sechs Prozent auf 407.000 Personen zurück. Insgesamt hat die Zahl der Unfälle um zwei Prozent abgenom- - 13 men. Auch die Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit oder unter Alkoholeinfluss sind rückläufig. (Quelle: Statistisches Bundesamt)