B.M.V.-Schule Essen Leistungsbewertung im Fach Biologie Stand: Dienstbesprechung am 7.04.2011 A Sekundarstufe I Gesetzliche Grundlagen: Die Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Biologie an der B.M.V.-Schule Essen beruhen auf 1. den Vorgaben des Schulgesetzes (§48), der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (§ 6) und 2. dem Kernlehrplan für das Fach Biologie (Kap. 5). Gemeinsame Grundsätze der Fachschaft Biologie: Die Leistungsbewertung berücksichtigt die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen, auf Prozesse und Basiskonzepte bezogenen Kompetenzen. Erfasst werden Qualität, Quantität und Kontinuität von Beiträgen in enger Bindung an die Aufgabenstellung und das Anspruchsniveau der Unterrichtseinheit. Die Beiträge haben eine längere, abgegrenzte und zusammenhängende Form und werden von einzelnen SuS oder einer Gruppe eingebracht. Zu solchen mündlichen, schriftlichen oder praktischen Formen von Unterrichtsbeiträgen zählen beispielsweise: • Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgespräch wie: - Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zusammenhängen oder Bewerten von Ergebnissen - Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken oder Diagrammen - Qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten, unter korrekter Verwendung der Fachsprache • Selbstständiges Planen, Durchführen und Auswerten von Experimenten • Verhalten beim Experimentieren, Grad der Ausdauer und Selbstständigkeit, Beachtung der Vorgaben, manuelle Fertigkeit und Genauigkeit bei der Durchführung • Erstellung von Produkten wie Dokumentationen zu Aufgaben, Untersuchungen und Experimenten, Präsentationen, Protokolle, Lernplakate, Modelle, naturwissenschaftliche Skizzen und Zeichnungen, Präparate, Sammlungen • Erstellen und Vortragen eines Referates • Ordnungsgemäße Führung einer Mappe / Ordners • Beiträge zur Gruppenarbeit • Kurze schriftliche Überprüfungen Unterrichtsbeiträge auf der Basis von Hausaufgaben werden zur Leistungsbewertung genutzt. Für die Zeugnisnote werden alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen aus dem Beurteilungsbereich „ Sonstige Mitarbeit" und in der Differenzierung Jahrgangsstufe 8/9 zusätzlich die Leistungen aus dem Beurteilungsbereich „Klausuren" tendenziell gleichwertig berücksichtigt. Dabei findet auch die Gesamtentwicklung der Schülerin Berücksichtigung. B.M.V.-Schule Essen Leistungsbewertung im Fach Biologie Stand: Dienstbesprechung am 7.04.2011 B Sekundarstufe II Gesetzliche Grundlagen: Die Grundsätze zur Leistungsbewertung im Fach Biologie an der B.M.V.-Schule Essen beruhen auf 1. dem SchulG vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2006, § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung 2. der APO-GOSt vom 5. Oktober 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. März 2009 (G9 alt, letztmals G9 und G8), 3. Abschnitt § 13-17 Leistungsbewertung 3. den – Gymnasium/ Gesamtschule in NRW Biologie vom 01.August 1999, Kapitel 4 Lernerfolgsüberprüfungen, insbesondere 4.2 Beurteilungsbereich Klausuren; 4.3 Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit Beurteilung von Klausuren In Anlehnung an die Abiturvorgaben sollen in Klausuren spätestens ab der Q1 alle Anforderungsbereiche angemessen berücksichtigt werden: A1 (Wiedergabe von Kenntnissen), A2 (Anwenden von Kenntnissen) und A3 (Problemlösen und Werten). Der größte Anteil der Punkte entfällt auf A2 (40-60%), während A3 den geringsten Anteil an den zu verteilenden Punkten ( um 10%) hat. Auf die Darstellungsleistung entfallen ca. 10% der Punkte. Klausuren werden nach einem Punkteraster wie im Abitur üblich bewertet. Geringfügige Abweichungen liegen im Ermessen der Fachlehrerin oder des Fachlehrers. 95% ergibt die Note 1+ (15 Punkte) 90% ergibt die Note 1 (14 Punkte) 85% ergibt die Note 1- (13 Punkte) 80% ergibt die Note 2+ (12 Punkte) 75% ergibt die Note 2 (11 Punkte) 70% ergibt die Note 2- (10 Punkte) 65% ergibt die Note 3+ (9 Punkte) 60% ergibt die Note 3 (8 Punkte) 55% ergibt die Note 3- (7 Punkte) 50% ergibt die Note 4+ (6 Punkte) 45% ergibt die Note 4 (5 Punkte) 39% ergibt die Note 4- (4 Punkte) 33% ergibt die Note 5+ (3 Punkte) 27% ergibt die Note 5 (2 Punkte) 20% ergibt die Note 5- (1 Punkt) <20% ergibt die Note 6 (0 Punkte) Anzahl der Klausuren Schuljahr EF 1. Hj EF 2. Hj Q1 1. Hj Q1 2. Hj Q2 1. Hj Q2 2. Hj Anzahl 1 1 2 2 2 1 Dauer LK --3-4 U-Std. 3-4 U-Std. 4-5 U-Std. 4-5 U-Std. Dauer GK 2 U-Std. 2 U-Std. 2 U-Std. 2 U-Std. 3 U-Std. 3 U-Std. Beurteilung der „sonstigen Mitarbeit“ Individuelle Beteiligung am Unterrichtsgespräch (Regelmäßigkeit, Qualität, Bedeutung der Beiträge für den Fortschritt des Unterrichts) Arbeitsverhalten und -leistung bei individuellen Unterrichtsphasen (Sorgfalt, Einbringen in Gruppenprozesse (Anteile an Gruppenleistungen, Sozialverhalten, Kooperationsfähigkeit) Zusätzliche Einzelleistungen wie Referate Hausaufgaben (Regelmäßigkeit, Vollständigkeit, Sauberkeit) Facharbeit Prozessbewertung: Themenfindung, Beratungsgespräche Inhaltliche Gesichtspunkte (Anspruchsniveau, Eigenständigkeit, Vollständigkeit, Gründlichkeit, Argumentationsstruktur, Beherrschung fachspezifischer Methoden, Quellenarbeit) Darstellungsleistung (Rechtschreibung und Grammatik, Ausdruck, Verwendung von Fachsprache) Formale Aspekte (Layout, Bebilderung, Literatur- und Zitatnachweise) Die Facharbeit geht mit 20% in die Endnote von Q1, 2. Halbjahr ein. Endnote eines Halbjahres Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Dabei findet auch die Gesamtentwicklung der Schülerin Berücksichtigung. Die Endnote ist eine pädagogische Note der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers und kein arithmetisches Mittel der erbrachten Einzelnoten des Halbjahres.