Stephan Harbort Geographische Verhaltensmuster fremder Täter bei Serienmorden im Zusammenhang mit Sexualstraftaten Ein Beitrag zur Optimierung der Beurteilung des räumlich ausgerichteten Täterverhaltens bei der Durchführung von operativen Fallanalysen Düsseldorf, August 2006 Inhalt I. Vorbemerkungen 3 II. Untersuchungsgegenstand und Methodik 4 III. Ausgangshypothesen 7 IV. Untersuchungsergebnisse 10 1. Regionale/überregionale Taten 10 2. Differenzierung der Entfernungskategorien 16 3. Differierende Tatorte 17 4. Räumliches Verhalten bei Tatortwechsel 20 5. Städtische/ländliche Taten 22 6. Geplante/nicht geplante Taten 24 7. Täter-Opfer-Beziehung 25 8. Lebensalter der Täter 27 9. Polizeiliche Vorerkenntnisse 28 10. Kinder als Opfer 30 11. Intelligenz der Täter 32 12. Beschaffenheit der Tatorte 34 V. Empirisches Täterprofil 36 VI. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 37 VII. Überprüfung der Ausgangshypothesen 39 VIII. Fazit und Ausblick 45 Literatur 47 2 I. Vorbemerkungen Die Taten von Serien-Sexualmördern beunruhigen nicht nur die Bevölkerung in besonderem Maße, sondern erfordern i. d. Regel einen kriminalistischen Kraftakt – mit ungewissem Ausgang. Die erheblichen kriminalistischen Probleme können an konkreten Zahlen abgelesen werden: im Zuge der vorliegenden Studie konnte festgestellt werden, dass die Täter durchschnittlich erst nach drei Jahren und zwei Monaten gefasst werden konnten. Stellte man die bisher nicht aufgeklärten Mordserien im Untersuchungszeitraum in Rechnung, würde sich dieser Wert wenigstens verdoppeln. Im Mittelwert wurden durch die Probanden im genannten Zeitraum drei Opfer getötet. Das geographische Verhalten von Serienmördern ist im deutschsprachigen Raum bisher kaum untersucht worden, die vorliegende Studie befasst sich erstmals für Deutschland in einem repräsentativen Rahmen mit Serien-Sexualmördern. Dabei sind die Verteilung von Kriminalität im Allgemeinen und spezifische Verhaltensmuster im Besonderen aus kriminalistisch-kriminologischer Sicht von enormer Bedeutung. Denn die Planungen und Vorbereitungen des Täters umfassen neben Überlegungen zu Tatmittel, Tatzeit und Opfertyp insbesondere konkrete Tatörtlichkeiten (z. B. Wohnung des Täters/Opfers) oder bestimmte Regionen (z. B. Stadtteile oder Naherholungsgebiete), in denen sich Tatgelegenheiten ergeben können und sollen. Deshalb darf angenommen werden, dass die geographisch ausgerichtete Vorgehensweise des Täters nicht zufällig ist und mit eigenen Lebenserfahrungen und Alltagsroutinen korrespondiert bzw. durch diese determiniert wird. Im Rahmen der vorliegenden Studie soll näher untersucht werden, ob bei Morden im Zusammenhang mit Sexualstraftaten (bis vor kurzem wurde dieser Deliktsbereich noch als Sexualmord bezeichnet) ein Kontext besteht zwischen dem Lebensraum des Täters und seinem geographisch ausgerichteten Handeln. Und ob darüber hinaus geographische Verhaltensmuster existieren, die spezifische Merkmale der Täter (z. B. Alter oder polizeiliche Vorerkenntnisse) prädestinieren bzw. diskriminieren. Ferner soll überprüft werden, ob das geographische Verhalten von Einmal- und Serienmördern vergleichbar ist. Abschließend soll nach signifikanten, vor alledem aber fahndungsrelevanten Merkmalen gefragt werden, die den Tätertypus des Serien-Sexualmörders charakterisieren können. 3 II. Untersuchungsgegenstand und Methodik 1. Terminologie Mordserie: Eine Serienstraftat im Sinne dieser Untersuchung liegt vor, wenn im Urteil mindestens zwei Taten abgeurteilt wurden, bei denen der Täter verschiedene Opfer zu unterschiedlichen Tatzeiten tötete. Zwischen den Taten muss einerseits ein gewisser zeitlicher Zusammenhang bestehen und andererseits ein Zeitraum der so genannten emotionalen Abkühlung liegen, in der sich der Täter konsolidieren konnte. Der neuen Tat geht ein separater Tatentschluss voraus. Die Taten müssen mindestens das Versuchsstadium erreicht haben. (Dern et al., BKA, 2004) Mörder im Zusammenhang mit Sexualstraftat (im Folgenden der Einfachheit halber als Sexualmörder bezeichnet): Probanden, deren Tatausführung vor, während oder nach dem (versuchten) Tötungsakt eine den Tatentschluss wesentlich beeinflussende sexuelle Komponente beinhaltet. (Harbort, Kriminalistik 1999, 646) 2. Untersuchungsgut Gegenstand der Untersuchung sind Serienmorde im Zusammenhang mit Sexualstraftaten (im Folgenden der Einfachheit halber als Serien-Sexualmorde bzw. Serien-Sexualmörder bezeichnet) in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR. Die vorliegende Untersuchung berücksichtigt ganz überwiegend Taten, bei denen zwischen Täter und Opfer keine Vorbeziehung bestand. „Fremd“ bedeutet also, dass sich Täter und Opfer nie oder unmittelbar am Tattag erstmals begegnet sind. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von 1965 – 2005. Die gewonnenen Erkenntnisse sind somit repräsentativ für deutsche Verhältnisse. Es wurde genau dieses Zeitfenster ausgewählt, um eine Vergleichbarkeit mit der oben genannten BKA-Studie zu gewährleisten – dort wurden unter anderem überwiegend Sexualmorde als Einmaltaten von 1991 – 2001 untersucht. Auf eine Evaluation von Delikten, die sich vor 1965 ereigneten, wurde auch deshalb verzichtet, da die damaligen hier besonders relevanten Bedingungen (allgemeines Mobilitätsverhalten der Bevölkerung, Infrastrukturen etc.) nicht mit den heutigen Verhältnissen und Verhaltensweisen zu vergleichen sind und deshalb nur sehr bedingt geeignet erscheinen, um die Ergebnisse dieser Studie aktuell und künftig nutzen zu können. 4 Ausnahmsweise wurden Taten auch dann erfasst, die sich vor 1965 ereignet hatten, wenn der überwiegende Teil der übrigen Taten desselben Probanden nach 1965 verübt worden war. Nicht abgeurteilte Delikte wurden nicht erfasst, auch wenn sie aus kriminalpolizeilicher Sicht als „aufgeklärt“ gelten. Doppel- oder Dreifachmorde wurden als Einzeltat gewertet, sofern die Tötung der Opfer an demselben Tatort und zur gleichen Zeit erfolgte. Zur Informationsgewinnung wurden die Gerichtsakten herangezogen. In Einzelfällen wurde ergänzend auf Bundes- bzw. Landeskriminalblätter und Fachpublikationen der damaligen kriminalpolizeilichen Ermittlungsführer oder Sachbearbeiter zurückgegriffen. Ergänzend wurden mit zehn Probanden standardisierte Interviews geführt. Unberücksichtigt geblieben sind Delikte zum Nachteil von Prostituierten, da in diesen Fällen der Ort der Kontaktaufnahme durch die Berufsausübung des Opfers vorgegeben wird. Ebenfalls ausgeschlossen wurden Probanden, die zum Zeitpunkt der Taten keinen festen Wohnsitz hatten. Insgesamt wurden 153 Einzeldelikte (davon 120 vollendet) untersucht, die von 49 Probanden verübt worden waren. Um eine Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse mit bereits durchgeführten oder künftigen deutschsprachigen Studien zu ermöglichen, wurde das Studiendesign an die Publikation Geografisches Verhalten fremder Täter bei sexuellen Gewaltdelikten (Dern et al., BKA, 2004) angelehnt und die dort verwendeten Termini übernommen. Überdies wurden eigene Items ausgewählt, um das geographische Verhalten der Probanden auch aus anderer Perspektive beleuchten zu können. Die untersuchungsrelevanten Entfernungen zwischen dem Ankerpunkt der Probanden und den verschiedenen Tatorten wurden über topografisches Kartenmaterial ermittelt und in Luftlinie vermessen. Ankerpunkte im Sinne dieser Untersuchung sind folgende Örtlichkeiten: Wohnort des Probanden, Ehemaliger Wohnort des Probanden, Arbeitsstelle des Probanden, Wohnort der Primärfamilie (Eltern, Geschwister, Kinder), andere Orte, an denen der Proband sich längerfristig und bekanntermaßen aufhält (z. B. Ferienhaus). 5 Als Tatorte dürfen sämtliche Orte gelten, an denen sich tatrelevante Handlungen ereignet haben: Ort der Kontaktaufnahme (erstmaliges physisches Aufeinandertreffen von Proband und Opfer), Ort des Angriffs (gemeint sind verbale Bedrohungen, Drohungen mit einer Waffen oder körperliche Gewaltanwendung), Ort der sexuellen Handlungen, Ort des Tötungsakts, Ort der Leichenablage. 6 III. Ausgangshypothesen Als Grundannahmen wurden zunächst die Untersuchungsergebnisse der BKA-Arbeitsgruppe zu Sexualmorden als Einzeltaten herangezogen. Dies erscheint auch deshalb sinnvoll, da die Arbeitsgruppe Dern et al. (BKA 2004, S. 71) beim Vergleich von Einmal- und Serienmorden unter anderem zu folgendem Ergebnis kam: „Auch wenn die Zahlen es nahelegen könnten, bestehen bei den seriellen Sexualmorden (n = 24 von 99, Anm. SH) keine signifikanten Unterschiede (Hervorhebung durch SH) zur Gruppe der Einzeltaten hinsichtlich der Entfernungen vom Ankerpunkt zum Ort der Kontaktaufnahme oder anderen Tatorten.“ Demnach (BKA 2004, S. 89 ff.) gilt es folgende Hypothesen zu überprüfen: 1. In nahezu neun von zehn Fällen ist der Kontaktort nicht weiter als 20 Kilometer Luftlinie vom Ankerpunkt des Täters entfernt. 2. In mehr als der Hälfte der Fälle erfolgt der Initialkontakt zwischen Täter und Opfer in der Gemeinde/Stadt, in der sich der Ankerpunkt des Täters befindet. 3. In ca. 95 % aller Taten ereignet sich das gesamte Tatgeschehen in dem Bundesland, in dem der Täter seinen Ankerpunkt hat. 4. Findet eine Verlagerung des Tatgeschehens statt und folgt das Opfer dabei zunächst ohne Argwohn dem Täter, so ist von einem sehr regionalen Bezug des Täters zum Ort der Kontaktaufnahme auszugehen. In über der Hälfte der Taten ist der Ankerpunkt weniger als einen Kilometer Luftlinie vom Kontaktort entfernt. 5. Bei Taten, in denen das Opfer unter Zwang an einen weiteren Tatort verbracht wird, bildet die überwiegende Mehrzahl der Täter eine „Sicherheitszone“ von einem Kilometer Umkreis um ihren Ankerpunkt aus. 7 6. Eine Einschätzung zur Verlagerungsrichtung des Tatgeschehens ist nicht möglich. In der Mehrzahl der Fälle werden bei einer Verlagerung keine großen Distanzen zurückgelegt. 7. In mehr als Dreivierteln aller Fälle, bei denen der Täter seinen Ankerpunkt in städtischen Regionen hat, erfolgt der Kontakt zwischen Täter und Opfer in weniger als fünf Kilometern Entfernung vom Ankerpunkt und unterscheidet sich damit hochsignifikant von Taten „ländlicher“ Täter. 8. Es lassen sich hinsichtlich des geographischen Tatverhaltens keine signifikanten Unterschiede zwischen Taten „mit“ und „ohne“ vorgefassten Tatentschluss feststellen. 9. Eine „Sicherheitszone“ um den Ankerpunkt des Täters kann bei Taten mit vorgefasstem Tatentschluss nicht festgestellt werden. 10. Das Kriterium des Alters der Täter hat keine Aussagekraft im Hinblick auf die Einschätzung des geographischen Tatverhaltens. 11. Allgemeine und einschlägige polizeiliche Vorerkenntnisse stellen kein diskriminierendes Element bei der Einschätzung des geographischen Tatverhaltens dar. 12. Serienmörder unterscheiden sich hinsichtlich ihres geographischen Tatverhaltens nicht von Einmaltätern. Eine „Sicherheitszone“ lässt sich nicht feststellen. 13. Bei Taten zum Nachteil von Kindern erfolgt der Initialkontakt in nahezu der Hälfte der Fälle in weniger als einem Kilometer Entfernung vom Ankerpunkt des Täters. 8 14. Bei Taten mit überregionalem Charakter können keine signifikanten Zusammenhänge (Muster) festgestellt werden. 15. Für die geographische Einschätzung des Ankerpunktes des Täters ist der Ort des Zusammentreffens zwischen Täter und Opfer ungleich bedeutsamer als der Leichenfundort. Der Täter ist mit einer höheren Wahrscheinlichkeit im regionalen Bereich des Kontaktortes zu finden denn im Bereich des Leichenfundortes. 16. Bei Leichenverbringungen nimmt der Täter das Opfer zu sich nach Hause und führt dort die Vergewaltigung/den Missbrauch und die Tötung des Opfers durch. Ergänzend wurden folgende Hypothesen formuliert: 17. Lebensjüngere Probanden legen generell geringere Entfernungen zurück als lebensältere und agieren in geringer Entfernung zu ihrem Ankerpunkt. 18. Wird das Opfer innerhalb geschlossener Räume getötet, verringert sich ebenfalls die Entfernung vom Ankerpunkt zum Kontaktort. Wird die Tat unter freiem Himmel durchgeführt, zeigen die Probanden ein anderes Verhalten. 19. Überdurchschnittlich intelligente Täter verhalten sich signifikant anders als durchschnittlich oder unterdurchschnittlich intelligente Täter. 9 IV. Untersuchungsergebnisse Benutzte Fortbewegungsmittel (Erfasst wurden nur solche Fortbewegungsmittel, mit denen der Proband den wesentlichen Teil der zurückgelegten Entfernung bewältigt hatte. Fuhr der Proband beispielsweise 40 km mit Bus und Bahn, legte dann noch zwei Kilometer zu Fuß zurück und traf erst dann auf sein Opfer, so wurde lediglich das Merkmal „ÖPNV“ berücksichtigt) 1. Fortbewegungsmittel/-art Delikte Anzahl (%) Pkw/Lkw 68 (44,4) zu Fuß 47 (30,7) ÖPNV 24 (15,8) Fahrrad 10 (6,5) Mofa/Moped 4 (2,6) Regionale vs. überregionale Tatbegehung („regional“ = Initialkontakt [Ort der ersten Kontaktaufnahme] erfolgt in einem Radius von 20 Kilometern Luftlinie um den Ankerpunkt [z. B. Wohnort zur Tatzeit] des Probanden) 1.1 Delikte allgemein (Harbort: n = 153, Dern et al.: n = 99) regional Anzahl (%) (Harbort) regional Anzahl (%) (Dern et al.) überregional Anzahl (%) (Harbort) überregional Anzahl (%) (Dern et al.) 115 (75,2) 86 (86,9) 38 (24,8) 13 (13,1) 1.2 Perseveranz (Probanden, n = 49) konstant Anzahl (%) abweichend Anzahl (%) 40 (81,6) 9 (18,4) Bei Dreivierteln aller Taten wurden zwischen Ankerpunkt und Kontaktort weniger als 20 Kilometer zurückgelegt. Demnach müssen Serien-Sexualmörder allgemein als regional agierende Täter eingestuft werden. Diese Feststellung korrespondiert auch 10 mit der Tatsache, dass in 94,1 Prozent der Fälle der Kontaktort im selben Bundesland lag, in dem sich der Ankerpunkt befand. Im Zuge von standardisierten Interviews und schriftlichen Befragungen nannten die Probanden folgende Kriterien für die Auswahl eines bestimmten Kontaktortes bzw. einer Region, in der es zum Kontakt mit dem Opfer kommen sollte: „Ortskenntnisse deshalb: Wenn mal was schief läuft, dass ich wegkam, dass ich wusste, wie ich wegkomme.“ „Ein wenig sollte schon Ortskenntnis da sein, da ja auch die Taten in unmittelbarer Nähe waren. Dann hatte ich weniger Angst vor Entdeckung.“ „Ich hielt mich hauptsächlich an Orten auf, die ich auch kannte.“ „Das waren Umgebungen, die ich einigermaßen kannte von früher, da kannte ich mich aus, wo ich schon mal hergelaufen war.“ „Es war eine vertraute Umgebung. Außerdem die eingeschränkten Mittel, Geldmangel, kein Führerschein.“ „Wichtig waren für mich einsame Waldgegenden.“ „Ich habe mich bei der Auswahl der Orte leiten lassen, um eine ungestörte Tatausführung zu haben.“ „Abgelegen, unübersichtlich.“ „Die Orte sollten nach Möglichkeit unauffällig zu erreichen sein. Verfolgung, ohne dass es auffällt. Schnellstmögliches Herausführen der Opfer aus offenem Sichtbereich zu einem gegen Einblick geschützten Tatort. Auch sollte ausgeschlossen sein, dass jemand zufällig am Tatort entlang kommt. Mögliche Fluchtwege. Unbeobachtete Kontaktaufnahme möglich.“ Auf die Frage, ob Ortskenntnisse bei der Auswahl des Kontaktortes eine Rolle gespielt hatten, wurde allerdings auch so geantwortet: „Nein.“ „Nein.“ „Ich bin einfach so herumgefahren, ziellos.“ „Es ist eigentlich merkwürdig, ich bin mit meinem Wagen einfach nur so rumgefahren. Ich hatte mir nie vorgestellt, ein Mädchen an Bord zu nehmen. Wenn ich dann eine gesehen habe, habe ich auch nicht gleich angehalten. Ich bin wie die Katze um den heißen Brei gefahren.“ 11 „Ich war einfach in der Gegend unterwegs.“ „Ich bin einfach so rumgefahren, bis ich irgendwo angehalten habe. Warum, weiß ich auch nicht mehr, wahrscheinlich Zufall. Ich habe auch keine Idee, wie ich zurückgefunden habe, zumal ich mich in der Gegend gar nicht auskannte.“ „Dieser Vorgang war von mir bewusst nicht wähl- oder bestimmbar, sondern gehörte zu einem unbewusst gesteuerten Tatritual.“ Auch wurde danach gefragt, ob bewusst eine „Sicherheitszone“ um den Ankerpunkt herum gelegt wurde. „Am Anfang. Später war mir das egal, ich war mir einfach sicher, dass die mich nicht kriegen, weil mich ja keiner erkannt hat.“ „Nein.“ „Nicht bewusst.“ „In dem Dorf, in dem ich wohnte, da wohnten in der Mehrzahl Leute aus meiner Dienststelle. Ich wollte natürlich keine Ermittlungen, die mich möglicherweise mit einbezogen. Ich wollte natürlich jeden Polizeikontakt vermeiden, sei es auch nur eine einfache Befragung, wo man einfach nur die Häuser abklappert.“ „Keine Kriterien.“ „Mitunter ließ ich es einfach darauf ankommen, dass sich ein guter Tatort aus einer Situation heraus ergibt. Bei der Verfolgung potenzieller Opfer weiß man selten, wo sie endet.“ Entgegen vielfach geäußerter Vermutung lässt sich anhand der objektiven Befunde und der Aussagen der Probanden feststellen, dass einer „Sicherheitszone“ („unmittelbar um den Ankerpunkt herum gelegener Bereich, in dem die Täter deshalb keine Taten begehen, weil ihnen aufgrund von Vertrautheit und erhöhter Wiedererkennungsmöglichkeiten das entsprechende Risiko zu hoch ist“, Dern et al., BKA, 2004) um den Ankerpunkt herum keine überragende Bedeutung zukommt. Zudem konnte in einer Reihe von Fällen (16,3 Prozent) festgestellt werden, dass die Probanden ihre Opfer vom Kontaktort in die eigene Wohnung verbracht hatten. Dass die „Sicherheitszone“ mitunter durchbrochen wird, liegt wohl in erster Linie an der von Tat zu Tat zunehmenden Routine und Selbstsicherheit der Probanden. Das Risiko, gefasst zu werden, wird im Laufe der Zeit (durchschnittlich vergingen drei 12 Jahre und zwei Monate, bis die Probanden gefasst wurden) gering eingeschätzt, sodass auf das Zurücklegen von mittleren bis größeren Entfernungen allein aus Sicherheitsaspekten verzichtet wurde. Ein Proband (durchschnittliche Entfernung zwischen Ankerpunkt und Kontaktort in diesem Fall: 3,8 Kilometer) erklärte beispielsweise in diesem Zusammenhang: „Das hat keine Rolle gespielt, ob mich jemand gesehen hat oder nicht. Ich hab’ geschlussfolgert, also mir ist aufgefallen, dass, wenn ich jemanden sehe, ich den später aber nicht unbedingt wieder erkenne. So, und darauf hab’ ich gebaut. Die Fahndungsfotos in der Zeitung hatten mit mir ja auch überhaupt keine Ähnlichkeit.“ Allein wenn man die „Sicherheitszone“ als einen Bereich von höchstens einem Kilometer um den Ankerpunkt herum definieren würde, könnte in der Mehrzahl der Fälle ein bewusstes Vermeidungsverhalten unterstellt werden. Allerdings erscheint es wenig lebensnah annehmen zu wollen, Serientäter würden in Verkennung der Realität per se davon ausgehen, dass außerhalb dieser Zone (also bereits ab etwa einem Kilometer) ein Wiedererkennen kategorisch ausgeschlossen werden kann. Zudem wurden die Probanden gefragt, ob auch allgemeine Lebenserfahrungen bei der Auswahl des Kontaktortes bestimmend gewesen waren. Es wurde unter anderem geantwortet: „Das hat mich nie interessiert.“ „Nein.“ „Nein.“ „Nein.“ „Ich habe wenige Lebenserfahrungen gehabt. Meist stieß ich auf Ablehnung und wusste nicht, wie ich dann den Hass in mir abschalten könnte. Es hat halt mein Handeln nur soweit verändert, dass mir alles scheißegal war, alles andere war Nebensache und hatte keinen Einfluss.“ „Nein.“ „Nein.“ „Interessant fand ich einen Altbau mit Außentoilette, die eine halbe Treppe höher liegen. Ich habe mit meinen Eltern im Alter von 6 – 9 Jahren selbst in einem solchen Haus gewohnt. Aus unserer Gewohnheit beim Toilettenbesuch, die Wohnungstür nur angelehnt zu lassen, hätte ich beim gleichen Opferverhalten unbemerkt in eine solche Wohnung kommen können. Ich hätte nur wissen müssen, dass das Opfer alleine ist.“ 13 Exkurs: Leichenablageorte Die BKA-Arbeitsgruppe gelangte im Zusammenhang mit der geographischen Relevanz des Ablageortes der Leiche zu folgender Einschätzung: „Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass für die geographische Einschätzung des Ankerpunktes des Täters der Ort des Zusammentreffens zwischen Täter und Opfer ungleich bedeutsamer ist als der Leichenfundort. Der Täter ist mit einer höheren Wahrscheinlichkeit im regionalen Bereich des Kontaktortes zu finden denn im Bereich des Leichenfundortes. Eine Fokussierung hinsichtlich einer geographischen Einschätzung des Kontaktortes des Täters sollte deshalb nicht auf den Leichenfundort, sondern auf den Ort der Kontaktaufnahme gelegt werden.“ Bei eigenen Untersuchungen hat sich diese Annahme eindrucksvoll bestätigt, die in diesem Zusammenhang gewonnenen Ergebnisse waren in Teilbereichen nahezu deckungsgleich mit der BKA-Studie. Generell scheint das Interesse, den Leichnam zu transportieren und/oder zu verstecken, bei Serientätern gering ausgeprägt zu sein. Im Zuge von Befragungen erklärte die überwiegende Zahl der Probanden diesen Umstand so: „Nach der Tötung einfach nur so ablegen, dass die Leiche nicht so schnell gesehen wird.“ „Darüber habe ich mir gar keine Gedanken gemacht und sie einfach am Tatort liegen gelassen.“ „Ich sah keine Notwendigkeit, mich damit groß aufzuhalten. Bei Tat 1 wollte ich das Opfer nur vom Gehweg runterhaben, damit man nicht gleich darüber stolpert. Bei Tat zwei ergab sich das Abdecken der Leiche nur aus dem Umstand, dass dort zufällig großblättrige Pflanzen wuchsen, die ein Abdecken schnell ermöglichten.“ „Ich kann nur sagen: Wenn die Sache vorbei war, bin ich einfach weg. Ich hatte mein Bedürfnis befriedigt, es gab nichts mehr zu erledigen.“ Die Probanden ließen insgesamt ein hohes Maß an Perseveranz erkennen: 81,6 Prozent legten bei der Tatausführung durchgängig oder überwiegend (bei maximal einem „Ausreißer“) keine größeren Entfernungen zurück und können als regional/lokal agierende Täter eingestuft werden. Entscheidend für ein solches Verhalten ist der Erfolg bei der ersten Tat. Erweist sich die einmal gewählte Strategie als praktikabel 14 und erfolgversprechend, wird daran festgehalten, sofern keine Lebensumstände (z. B. neue Arbeitsstelle), biologische Komponenten (z. B. Krankheiten, die die Mobilität grds. einschränken) oder andere Einflüsse (z. B. erhöhter Fahndungsdruck) auftreten, die ein abweichendes Verhalten notwendig machen. Allerdings erweisen gerade Serienmörder sich immer wieder als lernfähig. Die bei ihrem kriminogenen Handeln gewonnenen Erkentnisse und gemachten Erfahrungen können in einen sich verändernden Modus operandi münden, der auch die Auswahl des Kontaktortes umfasst. So erklärte beispielsweise ein Proband unter diesem Aspekt: „Bei der Opferauswahl ging ich dann mehr zu Kindern hin, obwohl sie nicht meiner Wunschgruppe von Opfern entsprachen, aber einfacher zu erreichen waren. Tatortmäßig zog ich dann auch mehr Haus/Wohnung als möglichen Tatort in meine Überlegungen mit ein. Ab Tat 3 wusste ich auch, dass im Haus mögliche Opfer nicht unerreichbar waren.“ Schlussfolgerung: Serien-Sexualmörder sind überwiegend regional agierende Täter. Zwischen Ankerpunkt und Kontaktort liegen in der Mehrzahl der Fälle weniger als 20 Kilometer. Die Verlagerung des Tatgeschehens in ein anderes Bundesland ist ein sehr seltenes Phänomen und ist i. d. Regel nur dann zu beobachten, wenn der Ankerpunkt des Täters im näheren Bereich einer Landesgrenze liegt. 15 2. Differenzierung der Entfernungskategorien (Harbort: n = 153, Dern et al.: n = 99) (Ziel: Erkennen von geografischen Verhaltensmustern) Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie) Delikte Anzahl (%) (Harbort) Delikte Anzahl (%) (Dern et al.) bis 1 km 23 (15,0) 31 (31,3) bis 5 km 44 (43,8) 30 (61,6) bis 10 km 23 (58,8) 15 (76,8) bis 15 km 16 (69,3) 8 (84,8) bis 20 km 10 (74,5) 2 (86,9) > 20 km 39 (100) 13 (100) Die Auswahl des Kontaktortes wird ganz überwiegend von Alltagsroutinen (i. d. Regel durch Wohnort oder Arbeitsstelle) und speziellen Ortskenntnissen geprägt. In knapp der Hälfte der Fälle lagen zwischen Ankerpunkt und Kontaktort weniger als fünf Kilometer. Bei knapp 60 Prozent der Fälle lag die Entfernung unterhalb von zehn Kilometern. Die durchschnittliche Entfernung vom Ankerpunkt bis zum Kontaktort betrug bei durchgängig oder überwiegend (bei maximal einem „Ausreißer“) regional agierenden Probanden (n = 32, n = 101 Taten) bei 7,5 Kilometern. In diesen Fällen lagen die Kontaktorte regelmäßig nicht weiter als zehn Kilometer voneinander entfernt. Somit konzentriert sich das Gros der Taten selbst innerhalb des regionalen Bereichs auf einen Radius von zehn Kilometern. Auffällig ist, dass ein einmal gewählter Kontaktort in aller Regel nicht ein zweites Mal frequentiert wurde. Schlussfolgerung: Knapp 60 Prozent der Serien-Sexualmörder sind sehr regional agierende Täter. Die Entfernung zwischen Ankerpunkt und Kontaktort beträgt in diesen Fällen weniger als zehn Kilometer. 16 3. Betrachtung differierender Tatorte (Harbort: n = 68, Dern et al.: n = 48) (Untersucht werden soll, ob durch die Probanden während der Tat ein Tatortwechsel vorgenommen wurde. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn zwischen einzelnen Handlungsorten eine Distanz von mindestens 100 Metern liegt) 3.1 Delikte allgemein Tatortwechsel > 100 m Anzahl (%) (Harbort) Tatortwechsel > 100 m Anzahl (%) (Dern et al.) 68 (44,4) 48 (48,9) In knapp der Hälfte der Fälle erfolgte die Tat nicht ausschließlich an einem Ereignisort. Das Tatgeschehen vollzog sich also an mindestens zwei Örtlichkeiten. Die Gründe für dieses Verhalten sind: Kontaktort war für die Ausführung der Tat ungeeignet, Opfer wehrte sich und musste deshalb an einen anderen Ort gebracht werden, Tatort war Ankerpunkt des Täters, Leiche musste an einen anderen Ort transportiert werden. 3.2 Perseveranz (Probanden, Harbort: n = 49) (Untersucht wurde die Perseveranz sämtlicher Probanden, unabhängig von der Tatsache, ob überhaupt ein Tatortwechsel erfolgte. Die Abweichung in lediglich einem einzigen Fall wurde als „Ausreißer“ toleriert) 3.3 konstant Anzahl (%) abweichend Anzahl (%) 42 (85,7) 7 (14,3) Tatortwechsel „freiwillig“ (Harbort: n = 45, Dern el al.: n = 22) (Opfer willigt ein, lässt sich überreden etc.) Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie) bis 1 km Anzahl (%) (Harbort) 8 (17,8) Anzahl (%) (Dern et al.) 12 (54,5) bis 5 km 16 (53,3) 4 (72,7) bis 10 km 8 (71,1) 3 (86,4) bis 15 km 2 (75,6) 0 (86,4) bis 20 km 2 (80,0) 0 (86,4) > 20 km 9 (100) 3 (100) 17 3.4 Tatortwechsel „unfreiwillig“ (Harbort: n = 23, Dern et al.: n = 26) (Opfer wird genötigt, gezwungen etc.) Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie) Anzahl (%) (Harbort) Anzahl (%) (Dern et al.) bis 1 km 3 (13,0) 3 (11,5) bis 5 km 6 (39,1) 10 (50,0) bis 10 km 3 (52,2) 4 (65,4) bis 15 km 1 (56,5) 2 (73,1) bis 20 km 1 (60,9) 1 (76,9) > 20 km 9 (100) 6 (100) In 44,4 Prozent aller Fälle (n = 153) wurde ein Tatortwechsel durchgeführt. Dies erfolgte in 66,2 Prozent dieser Fälle (n = 68) freiwillig. Die Probanden manipulierten die Opfer durch falsche Versprechungen (z. B. Kindern gegenüber), suggerierten behilflich sein zu wollen (z. B. beim Trampen) oder überredeten die Opfer nach einem Kennen lernen in einer Gaststätte, eine andere Örtlichkeit aufzusuchen, spazieren zu gehen oder das Opfer nach Hause begleiten zu wollen. In den übrigen Fällen waren Kontaktort und Ort des Überfalls identisch, die Opfer wurden gewaltsam an den Ort der Tötungshandlung verschleppt. In 80 Prozent der Fälle mit „Freiwilligkeit“ (n = 45) lag der Ankerpunkt der Probanden im regionalen Bereich um den Kontaktort herum. Bei 71,2 Prozent der Taten betrug diese Entfernung sogar weniger als zehn Kilometer. Dieses Verhalten fußt in erster Linie auf der Tatsache, dass die Taten in aller Regel geplant worden waren (88,9 Prozent), die Probanden in ihnen bekannten Regionen agierten und ihre in der Regel vorhandenen Ortskenntnisse bzw. Planungen entsprechend umsetzen konnten. Allerdings existierten größtenteils keine dezidierten Tatplanungen, sondern vielmehr Entwürfe, die einen groben Rahmen darstellten. Überwiegend wurden lediglich Regionen festgelegt, in denen die Täter sich regelmäßig aufhielten und auf günstige Tatgelegenheiten hinarbeiteten. Ein Proband erklärte in diesem Zusammenhang: „Ich zog Landschaft wie Wald und Buschwerk vor, dass ich teilweise kannte. Bei stadtbezogenen Taten ließ ich es auf den Zufall ankommen.“ Selten wurden Handlungen vorgenommen, die auf die Optimierung bei der Auswahl des Kontaktortes 18 gerichtet waren. So bezeichnete in diesem Zusammenhang lediglich ein Proband als regelmäßige Vorbereitungshandlung: „Auskundschaften eines geeigneten Geländes.“ In der Mehrzahl Tatvorbereitungen der auf Fälle beschränkten die Auswahl einer die Probanden sich geeigneten Tatwaffe bei und ihren der Fortbewegungsmöglichkeit. Die Auswahl des Kontaktortes hingegen war regelmäßig abhängig von bereits erworbenen Lebenserfahrungen oder Alltagsroutinen und bezog sich in der Minderzahl der Fälle nicht auf eine konkrete Örtlichkeit. Die größeren Entfernungen zwischen Ankerpunkt und Kontaktort bei einem gewaltsamen Verbringen der Opfer an den späteren Ort der Tötungshandlung sind im Vergleich zum freiwilligen Mitwirken der Opfer hochsignifikant. Der Ankerpunkt der Probanden lag hier lediglich in 60,9 Prozent der Fälle im regionalen Bereich. Die Gründe für dieses Verhalten sind: Kontaktaufnahme (die einer Entführung gleichkam) erfolgte im Innenstadtbereich, spontaner Tatentschluss, Proband wurde zufällig auf das Opfer aufmerksam, Proband befand sich in unbekanntem Terrain und musste erst längere Zeit nach einer geeigneten Örtlichkeit suchen, um die Tat dort möglichst ungesehen und ungestört durchführen bzw. vollenden zu können. Schlussfolgerung: Die Kriterien „Ortsverlagerung“ und „Einwilligung des Opfers“ sind ein geeignetes Kriterium, um eine Einschätzung aus geographischer Sicht vornehmen zu können. In diesen Fällen darf ein starker regionaler Bezug des Täters zum Kontaktort angenommen werden. 19 4. Räumliches Verhalten bei Tatortwechsel (Untersucht werden soll, ob der Proband den Tatort [gemeint ist hier der Ort der sexuellen Handlungen/Tötung] in Richtung seines Ankerpunktes verlagert oder sich hiervon entfernt) 4.1 Deliktisch (Einzeltaten, Harbort: n = 68, Dern et al.: n = 34) (Erfasst wurden nur solche Delikte, bei denen die Distanz zwischen den Tatorten mindestens einen Kilometer betrug. Erst bei einer solchen Mindestentfernung darf unterstellt werden, dass der Täter bewusst eine Ankerpunkt-orientierte Entscheidung getroffen hat) nähert sich Ankerpunkt Anzahl (%) (Harbort) nähert sich Ankerpunkt Anzahl (%) (Dern et al.) entfernt sich von Ankerpunkt Anzahl (%) (Harbort) entfernt sich von Ankerpunkt Anzahl (%) (Dern et al.) 29 (42,6) 12 (35) 39 (57,4) 24 (65) Eine Ortsverlagerung ist seltener zu beobachten, bei 44,4 Prozent aller Taten (n = 153) war dies der Fall. Zudem ist das Verhalten der Probanden uneinheitlich. 57,4 Prozent der Probanden entfernten sich bei einer Ortsverlagerung vom Ankerpunkt, in den übrigen Fällen näherten sich die Probanden dem Ankerpunkt. In 51,5 Prozent der Fälle wurden bei der Ortsverlagerung geringe Entfernungen (weniger als zehn Kilometer) zurückgelegt. 4.2 4.3 Differenzierung erste Tat (Einzeltaten, Harbort: n = 25) nähert sich Ankerpunkt Anzahl (%) entfernt sich von Ankerpunkt Anzahl (%) 12 (48,0) 13 (52,0) Differenzierung letzte Tat (Einzeltaten, Harbort: n = 26) nähert sich Ankerpunkt Anzahl (%) entfernt sich von Ankerpunkt Anzahl (%) 9 (34,6) 17 (65,4) Um mögliche Verhaltensänderungen durch Erfahrungswerte der Probanden oder äußere Einflüsse im Verlauf einer Mordserie erkennen zu können, wurden die Ortsverlagerungen bei der ersten und der letzten Tat focussiert. Bei einer Ortsverlagerung im Zuge der ersten Tat ist das Bild uneinheitlich, es lassen sich keine Unterschiede feststellen. Lediglich bei einem Ortswechsel am Ende einer Mordserie 20 lässt sich eine Tendenz herleiten: knapp Zweidrittel der Probanden entfernten sich vom Ankerpunkt. Allerdings ist diese Tendenz nur bedingt aussagekräftig, da die Fallzahlen insgesamt zu gering erscheinen. Schlussfolgerung: Eine Ortsverlagerung allein ist kein geeignetes Kriterium, um eine Richtungseinschätzung zum Ankerpunkt des Täters hin vorzunehmen. Auch bei einer differenzierten Betrachtung von erster und letzter Tat lässt sich eine solche Prognose nicht stellen. 21 5. Städtische vs. ländliche Probanden (Untersucht werden soll, ob sich unterschiedliche geographische Verhaltensmuster abbilden lassen. Als „ländlicher Bereich“ gelten Ortschaften bis 20.000 Einwohner) 5.1 Delikte allgemein (Harbort: n = 153, Dern et al.: n = 99) Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie) bis 20.000 E. (Harbort n = 42) bis 20.000 E. (Dern et al. n = 44) > 20.000 E. (Harbort n = 111) > 20.000 E. (Dern et al. n = 55) bis 1 km 4 (9,5) 10 (22,7) 19 (17,1) 21 (38,2) bis 5 km 12 (38,1) 9 (43,2) 32 (45,9) 21 (76,4) bis 10 km 2 (42,9) 11 (68,2) 22 (65,8) 4 (83,6) bis 15 km 4 (52,4) 3 (75,0) 8 (73,0) 4 (90,9) bis 20 km 5 (64,3) 1 (77,3) 6 (78,4) 1 (92,7) > 20 km 15 (100) 10 (100) 24 (100) 4 (100) In der Mehrzahl der Fälle (72,5 Prozent) ereigneten sich die Taten im städtischen Bereich. Beim Vergleich von Probanden, die ihren Ankerpunkt im städtischen/ländlichen Bereich haben, zeigt sich ein deutlicher Unterschied: knapp Zweidrittel der städtischen Probanden wohnten weniger als zehn Kilometer vom Kontaktort entfernt, bei Probanden in ländlichen Bereichen waren es nur 42,9 Prozent, die ein solches Verhalten zeigten. Allerdings dürfte dieses abweichende Verhalten auf die örtlichen Gegebenheiten zurückzuführen sein und nicht auf eine generell sich unterscheidende strategische Ausrichtung. Im städtischen Bereich ergeben sich für die Täter in aller Regel ausreichende Tatgelegenheiten (z. B. in Naherholungsgebieten, Parks etc.), ohne dass hierfür größere Entfernungen zurückgelegt werden müssten. Zudem lernen sie im Zuge ihres kriminogenen Verhaltens, dass größere Entfernungen zwischen Ankerpunkt und Kontaktort keine zwingende Vorbedingung sind, um nicht gefasst zu werden. Im ländlichen Bereich hingegen sind die Täter häufig gezwungen, wenigstens den nächsten Ort bzw. die umliegenden Gebiete aufzusuchen, um das gewünschte Maß an Anonymität zu gewährleisten. Deshalb müssen kategorisch größere Entfernungen überwunden werden. Schlussfolgerung: Städtische Täter legen vom Ankerpunkt aus geringere Entfernungen zurück als ländliche, um den Kontaktort zu erreichen. Beide Gruppen müssen aber also regional operierende Täter angesehen werden. 22 6. Taten „mit“ vs.“ ohne“ vorgefassten Tatentschluss Es hat sich herausgestellt, dass 88,9 Prozent aller Delikte mit vorgefasstem Tatentschluss verübt wurden. Aufgrund dieses statistischen Ungleichgewichts im Vergleich – das wohl in diesem Parameter symptomatisch für Serientäter ist und zu erwarten stand – zu Spontantaten ist keine sinnvolle bzw. weiterführende Differenzierung möglich. 23 7. „Fremd“ vs. „Vorbeziehung“ (Untersucht werden soll, ob sich anhand der Vorbeziehung zwischen Proband und Opfer ein spezifisches geographisches Verhalten ableiten lässt. „Fremd“ sind sich Proband und Opfer, wenn sie sich vor der Tat nie begegnet sind. Bestand jedoch im Vorfeld einer Tat [z. B. Unterhaltung in einer Gaststätte] ein erstmaliger Kontakt, wird eine flüchtige Vorbeziehung angenommen. Erfasst wurden unter diesem Merkmal auch Taten, bei denen Täter und Opfer sich kannten, ohne aber von einer Beziehung im engeren Sinne sprechen zu können. Es handelte sich vielmehr um flüchtige soziale Kontakte. Da dieses Merkmal bei keinem Probanden ein durchgehendes Tatmuster darstellte, genügen auch die Taten dieser Probanden mehrheitlich dem Kriterium „fremd“) 7.1 Delikte allgemein (Harbort: n = 153, Dern et al.: n = 99) Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie) fremd Anzahl (%) (Harbort n = 118) fremd Anzahl (%) (Dern et al. n = 82) Vorbeziehung Anzahl (%) (Harbort n = 35) Vorbeziehung Anzahl (%) (Dern et al. n = 17) bis 1 km 11 (9,3) 24 (29,3) 12(34,3) 7 (41,2) bis 5 km 32 (36,4) 26 (61,0) 12 (68,6) 4 (64,7) bis 10 km 16 (50,0) 12 (75,6) 6 (85,7) 3 (82,4) bis 15 km 12 (60,2) 7 (84,1) 2 (91,4) 0 (82,4) bis 20 km 11 (69,5) 2 (86,6) 0 (91,4) 0 (82,4) > 20 km 36 (100) 11 (100) 3 (100) 3 (100) Eine Täter-Opfer-Beziehung ist selten festzustellen (36 Taten bei n = 153 = 23,5 Prozent). Die Tätergruppen unterscheiden sich hingegen hochsignifikant. Während bei einer Vorbeziehung zum Opfer die Entfernung vom Ankerpunkt bis zum Kontaktort in 85,7 Prozent der Fälle weniger als zehn Kilometer betrug, war dies bei fehlender Vorbeziehung lediglich bei 50 Prozent der Fall. Erklärbar wird dieses Phänomen durch eine differenzierte Betrachtung der Täter-Opfer-Beziehungen. Denn: In 75 Prozent der Fälle bestand eine längere Vorbeziehung, die nicht als „flüchtig“ i. S. der BKA-Studie („lediglich einmaliger Kontakt vor der Tat, beispielsweise in Form einer Unterhaltung in einer Gaststätte“, Dern et al., BKA, 2004) zu qualifizieren war. Da die Opfer aus dem sozialen Umfeld der Probanden stammten, war dementsprechend auch die Entfernung vom Ankerpunkt zum Kontaktort vergleichsweise gering. Dieser besondere Umstand kann für die polizeiliche Ermittlungspraxis von großer Bedeutung 24 sein. Allerdings wird der kategorische Wert dieser Feststellung durch die geringen Fallzahlen relativiert. Exkurs: Viktimologische Aspekte Im Zuge der Untersuchung der Täter-Opfer-Beziehungen wurden auch Daten aus viktimologischer Sicht erhoben (n = 153): Opfer weiblich % 76,8 Opfer Kinder % 22,0 Alter der Opfer % 0 – 12 J. 13 – 18 J. 19 – 29 J. 30 – 39 J. > 40 J. 22,0 17,1 33,5 7,9 19,5 Schlussfolgerung: Das Kriterium „Täter-Opfer-Beziehung“ hat eine große Bedeutung für die Einschätzung des geographischen Verhaltens von SerienSexualmördern. In diesen Fällen darf ein starker regionaler Bezug des Täters zum Kontaktort angenommen werden. 25 8. Lebensalter der Probanden (Harbort, n = 153) (Untersucht werden soll, ob sich das Alter der Probanden auf ihr Mobilitätsverhalten auswirkt) Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie) bis 20 Jahren Anzahl (%) (n = 32) bis 27 Jahren Anzahl (%) (n = 66) bis 35 Jahren Anzahl (%) (n = 40) ab 36 Jahren Anzahl (%) (n = 15) bis 1 km 11 (34,4) 3 (4,5) 8 (20,0) 2 (13,3) bis 5 km 13 (75,0) 17 (30,3) 10 (45,0) 4 (40,0) bis 10 km 1 (78,1) 10 (45,5) 9 (67,5) 4 (66,7) bis 15 km 1 (81,3) 9 (59,1) 2 (72,5) 0 (66,7) bis 20 km 3 (90,6) 7 (69,7) 0 (72,5) 0 (66,7) > 20 km 3 (100) 20 (100) 11 (100) 5 (100) In einem ersten Arbeitsschritt wurde entsprechend der BKA-Studie das Durchschnittsalter der Probanden zum Zeitpunkt der ersten Tat ermittelt: 27,5 Jahre. Des weiteren wurde eine Dichotomie in Probanden „jünger als 27 Jahre“ und „älter“ vorgenommen. Beide Tätergruppen zeigten keine signifikanten Abweichungen. Aus diesem Grund wurde eine differenziertere Altersunterscheidung gewählt (siehe Tabelle oben). Erst hierbei ergaben sich bedeutsame Unterschiede. Während sich die Probandengruppen „älter als 20“ Jahre nicht wesentlich unterschieden, zeigten Probanden mit einem Lebensalter von weniger als 21 Jahren bei der ersten Tat ein hochsignifikant abweichendes Verhalten: in Dreivierteln der Fälle erfolgte die Kontaktaufnahme in einem Radius von weniger als fünf Kilometern. Dieses Phänomen dürfte insbesondere aus den Lebensumständen jüngerer Täter herzuleiten sein. Die Mehrzahl der Probanden verfügte über keinen Führerschein oder besaß keinen Pkw und legte auch bei Alltagsroutinen allgemein keine größeren Entfernungen zurück. Insofern ergab sich schon aus diesen Aspekten ein eingeschränkter Aktionsradius, der mit aus geographischer Sicht begrenzten Erfahrungswerten einherging. Schlussfolgerung: Bei lebensjüngeren Serien-Sexualmördern (jünger als 21 Jahre) besteht i. d. Regel ein sehr starker regionaler Bezug zum Kontaktort. Auch die Tatorte liegen in solchen Fällen gemeinhin innerhalb eines Kreises von zehn Kilometern. 26 9. Polizeiliche Vorerkenntnisse (Es handelt sich um solche Erkenntnisse, die der Polizei als Straftat oder Ordnungswidrigkeit vor der ersten Tat zur Kenntnis gelangten. Untersucht werden soll, ob kriminelle Erfahrungswerte Einfluss haben auf das geographische Verhalten der Probanden) 9.1 Vorerkenntnisse ohne deliktische Differenzierung (Harbort: n = 153, Dern et al.: 99) Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie) ohne Erkenntnisse Anzahl (%) (Harbort n = 58) ohne Erkenntnisse Anzahl (%) (Dern et al. n = 15) mit Erkenntnissen Anzahl (%) (Harbort n = 95) mit Erkenntnissen Anzahl (%) (Dern et al. n = 84) bis 1 km 5 (8,6) ?* 18 (18,9) ? bis 5 km 13 (31,0) ? 32 (52,6) ? bis 10 km 4 (37,9) ? 17 (70,5) ? bis 15 km 8 (51,7) ? 7 (77,9) ? bis 20 km 8 (65,5) (86,7) 2 (80,0) (85,7) > 20 km 20 (100) 19 (100) ?*keine Zahlenwerte bei Dern et al. 9.2 „Allgemein“ vs. „einschlägig“ (Untersucht werden soll, ob sich das Mobilitätsverhalten der Probanden verändert, wenn auf „einschlägige“ (Sexualstraftaten oder Tötungsdelikt vor untersuchten Delikten] oder „allgemeine“ (andere Straftaten) kriminelle Erfahrungen zurückgegriffen werden kann) Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie) allgemein Anzahl (%) (Harbort n = 25) allgemein Anzahl (%) (Dern et al. n = 72) einschlägig Anzahl (%) (Harbort n = 71) einschlägig Anzahl (%) (Dern et al. n = 50) bis 1 km 7 (28,0) ?* 11 (15,5) ? bis 5 km 6 (52,0) ? 25 (50,7) ? bis 10 km 7 (80,0) ? 11 (66,2) ? bis 15 km 0 (80,0) ? 7 (76,1) ? bis 20 km 0 (80,0) (86,8) 2 (78,9) (84,8) > 20 km 5 (100) 15 (100) ?*keine Zahlenwerte bei Dern et al. 27 69,4 Prozent der Probanden hatten polizeiliche Vorerkenntnisse, 55,1 Prozent waren einschlägig in Erscheinung getreten. Lediglich bei Probanden ohne und mit polizeilichen Vorerkenntnissen ergaben sich hochsignifikante Unterschiede: während bei Probanden mit polizeilichen Erkenntnissen in gut Zweidritteln aller Fälle ein starker regionaler Bezug zum Kontaktort festzustellen war (weniger als zehn Kilometer Entfernung), konnte dies bei Probanden ohne Erkenntnisse lediglich in 37,9 Prozent der Fälle nachvollzogen werden. Hingegen ergaben sich bei einer Unterscheidung in „allgemeine“ und „einschlägige“ Vorerkenntnisse kaum Unterschiede. Schlussfolgerung: Polizeiliche Vorerkenntnisse sind unabhängig davon, ob sie allgemeiner oder einschlägiger Natur sind, keine geeigneten Kriterien, um valide Aussagen zum geographischen Täterverhalten von Serien-Sexualmördern treffen zu können. 28 10. Kinder als Opfer (Harbort: n = 29, Dern et al.: n = 31) (Untersucht werden soll, ob Kinder als Opfer ein spezifisches Mobilitätsverhalten der Probanden bedingen. Als „Kind“ gelten Opfer bis einschließlich 12 Jahren) Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie) kindliches Opfer Delikte Anzahl (%) (Harbort) kindliches Opfer Delikte Anzahl (%) (Dern et al.) kein kindliches Opfer Delikte Anzahl (%) (Harbort) bis 1 km 5 (17,2) 14 (45,2) 18 (14,5) bis 5 km 6 (37,9) 7 (67,7) 37 (44,4) bis 10 km 2 (44,8) 5 (83,9) 20 (60,5) bis 15 km 3 (55,2) 1 (87,1) 12 (70,2) bis 20 km 4 (69,0) 0 (87,1) 8 (76,6) > 20 km 9 (100) 4 (100) 29 (100) Kinder wurden wesentlich seltener (lediglich 19 Prozent der Opfer waren jünger als 13 Jahre) angegriffen als jugendliche, heranwachsende oder erwachsene Opfer. Nur 13 Probanden (26,5 Prozent) attackierten vereinzelt oder durchgängig Kinder. In der Mehrzahl der Fälle handelte es sich bei den Probanden um so genannte unechte Pädophile. Die kindlichen Opfer wurden nicht aus sexuellen Motiven im engeren Sinne, sondern aus pragmatischen Gründen ausgewählt. Erklärungen der Probanden wie diese waren charakteristisch: „Es mussten Kinder sein, weil die sich nicht so gut wehren können.“ Hinsichtlich der zurückgelegten Distanzen haben sich keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen „kindliches Opfer“ und „kein kindliches Opfer“ ergeben. Entgegen dem Ergebnis der BKA-Studie konnte im eigenen Untersuchungsgut keine auffällige Konzentration der Taten „kindliches Opfer“ bis einen Kilometer um den Ankerpunkt herum festgestellt werden. Die BKAArbeitsgruppe gab für die „erhebliche Anzahl der Taten im Nahbereich bis einen Kilometer um den Ankerpunkt des Täters“ folgende Erklärung: „Diese räumliche Nähe von Kontaktort und Ankerpunkt könnte für sich genommen schon eine Ursache für eine spätere Tötung des Opfers aus Verdeckungsabsicht darstellen. Hinzu kommt, dass Sexualmörder mit einem Kind als Opfer einen signifikant höheren Anteil an einschlägigen polizeilichen Vorerkenntnissen aufweisen. In 61,3 % der Fälle war der Täter bereits wegen einer Sexualtat polizeilich in Erscheinung getreten.“ Diese Zahlenwerte konnten bei eigenen Untersuchungen nicht gefunden werden: bei 29 lediglich 12 von 29 Taten „kindliches Opfer“ (44,1 Prozent) waren die Probanden einschlägig, also wegen einer Sexualstraftat, polizeilich in Erscheinung getreten. Weiter führt die BKA-Arbeitsgruppe aus: „Diese Täter dürften demnach wissen, welche juristischen und sozialen Folgen sie erwarten, wenn sie erneut als Täter identifiziert werden sollten. Ihre Hoffnung auf eine Verhinderung dieser Identifizierung dürfte sich daher an die Tötung des einzigen Tatzeugen, des Opfers, klammern.“ Diese Feststellung mag das Motiv für die Tötung des Opfers schlüssig herleiten, aber warum aus diesem Umstand ein spezifisches geographisches Verhaltensmuster abgeleitet werden kann, bleibt unerörtert. Insofern kann der Feststellung „die polizeiliche Ermittlungsarbeit bei Sexualmorden zum Nachteil von Kindern sollte zunächst auf den unmittelbaren Nahbereich des vermutlichen Kontaktortes konzentrieren“ für Serientäter nicht gefolgt werden. Schlussfolgerung: Es bestehen keine signifikanten Unterschiede bei Taten „kindliches Opfer“ und „nicht kindliches Opfer“. Das Opferalter allein ist demnach kein geeignetes Kriterium, um eine spezifische Ableitung zum geographischen Täterverhalten bei Serien-Sexualmördern vorzunehmen. 30 11. Intelligenz (Harbort: n = 153) (Untersucht werden soll, ob das Intelligenzniveau der Probanden ein spezifisches geographisches Verhalten bedingt. Die Klassifizierung erfolgte nach international gültigem Standard) 11.1 Leichte Debilität/geringe Intelligenz (Harbort: n = 33) (IQ 70 –89) Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie) unterdurchschnittliche Intelligenz Delikte Anzahl (%) bis 1 km 9 (27,3) bis 5 km 9 (54,5) bis 10 km 4 (66,7) bis 15 km 1 (69,7) bis 20 km 2 (75,8) > 20 km 8 (100) 11.2 Durchschnittliche Intelligenz (Harbort: n = 100) (IQ 90 – 109) Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie) durchschnittliche Intelligenz Delikte Anzahl (%) bis 1 km 12 (12,0) bis 5 km 28 (40,0) bis 10 km 16 (56,0) bis 15 km 10 (66,0) bis 20 km 9 (75,0) > 20 km 25 (100) 11.3 Überdurchschnittliche Intelligenz/sehr gute Intelligenz (Harbort: n = 20) (IQ > 109) Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie) überdurchschnittliche Intelligenz Delikte Anzahl (%) bis 1 km bis 5 km bis 10 km bis 15 km bis 20 km > 20 km 1 (5,0) 8 (45,0) 2 (55,0) 4 (75,0) 0 (75,0) 5 (100) 31 Bei den drei Tätergruppen konnten keine wesentlichen Abweichungen gefunden werden. Allerdings waren die Vergleichsgruppen unterschiedlich stark ausgeprägt, allein 65,4 Prozent der Probanden waren der Untergruppe „durchschnittlich intelligent“ zuzuordnen. Dennoch: Offenbar korrespondiert das Intelligenzniveau nicht mit einem spezifischen geographischen Täterverhalten. Schlussfolgerung: Das Intelligenzniveau ist kein Kriterium, um eine Aussage hinsichtlich des geographischen Täterverhaltens bei Serien-Sexualmördern vornehmen zu können. 32 12. „Geschlossene Räumlichkeit“ vs. „unter freiem Himmel“ (Harbort: n = 45 [geschlossen], n = 108 [unter freiem Himmel]) (Untersucht werden soll, ob die gewählte Örtlichkeit (Ort der Tötungshandlung) mit einem bestimmten geographischen Verhalten korrespondiert) Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie) Geschlossene Räumlichkeit Delikte Anzahl (%) unter freiem Himmel Delikte Anzahl (%) bis 1 km 8 (17,8) 14 (13,0) bis 5 km 18 (57,8) 27 (38,0) bis 10 km 8 (75,6) 14 (50,9) bis 15 km 4 (84,5) 11 (61,1) bis 20 km 2 (88,9) 8 (68,5) > 20 km 5 (100) 34 (100) Zwischen beiden Tätergruppen sind gravierende Abweichungen festzustellen. Während bei Delikten mit Tötung des Opfers innerhalb einer geschlossenen Räumlichkeit zwischen Ankerpunkt des Probanden und Kontaktort ein starker regionaler Bezug bestand (in Dreivierteln der Fälle betrug die Entfernung weniger als zehn Kilometer), war dies bei Taten, die durchgängig unter freiem Himmel passierten, nur in gut der Hälfte der Fälle so. Dieses auffällige Verhalten ist im Wesentlichen folgendermaßen zu erklären: i. d. Regel war die Räumlichkeit den Probanden bereits vor der Tat bekannt und wurde gezielt ausgewählt, weil sie mitunter fester Bestandteil einer Alltagsroutine war bzw. das Wissen um diese Räumlichkeit hieraus resultierte. Und diese Rahmenbedingungen werden naturgemäß ganz überwiegend im Nahbereich des Ankerpunktes gesetzt. Dass Ortskenntnisse das entscheidende Kriterium bei der Auswahl für eine geeignete Räumlichkeit sind, belegt auch die Tatsache, dass in lediglich fünf von 45 Fällen der Kontaktort weiter als 20 Kilometer vom Ankerpunkt des Täters entfernt war. Insofern kommt diesem Parameter für die polizeiliche Ermittlungstätigkeit große Bedeutung zu. Schlussfolgerung: Das Kriterium „Tötung des Opfers erfolgte in einer geschlossenen Räumlichkeit“ ist besonders geeignet, um eine Aussage in geographischer Hinsicht vornehmen zu können. Die Ermittlungen bei seriellen 33 Sexualmorden sollten sich in diesen Fällen zunächst auf den näheren Bereich (Umkreis von fünf Kilometern) der vermuteten Tatorte konzentrieren. 34 V. Empirisches Täterprofil Im Zuge der vorliegenden Untersuchung wurden neben den geographischen auch personenbezogene Daten erhoben, um ein Fahndungsraster für Serien-Sexualmörder generieren zu können. In dem nun vorliegenden empirischen Täterprofil sind nur Merkmale berücksichtigt worden, die eine Häufigkeit von wenigstens 65 Prozent aufweisen, fahndungsrelevant und auch in der polizeilichen Ermittlungstätigkeit recherchierbar sind. Dieses für deutsche Verhältnisse repräsentative Fahndungsraster kann als Basis- bzw. Hintergrundinformation im Rahmen von operativen Fallanalysen genutzt werden. Merkmal Häufigkeit % Täter ist zum Zeitpunkt der ersten Tat zwischen 18 und 40 Jahren alt 79,6 Täter ist berufstätig als Gelegenheitsarbeiter, Handwerker, Angestellter 69,4 oder Soldat Täter ist unterdurchschnittlich bis durchschnittlich intelligent 85,7 (IQ 70 – 109) Täter hat polizeiliche Vorerkenntnisse 69,4 Täter hat seinen Ankerpunkt im städtischen Bereich 71,4 (> 20.000 Einwohner) Der Ankerpunkt des Täters liegt weniger als 15 Kilometer von den 69,3 jeweiligen Kontaktorten entfernt Zwischen Täter und Opfer besteht keine längere Vorbeziehung 82,4 Täter attackiert keine Kinder 73,5 35 VI. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse In Dreivierteln der Fälle war der Kontaktort nicht weiter als 20 Kilometer vom Ankerpunkt des Täters entfernt. Knapp 60 Prozent der Täter sind sehr regional agierende Täter. Die Entfernung zwischen Ankerpunkt und Kontaktort beträgt in diesen Fällen weniger als zehn Kilometer. Die durchschnittliche Entfernung vom Ankerpunkt bis zum Kontaktort betrug bei durchgängig oder überwiegend (bei maximal einem „Ausreißer“) regional agierenden Tätern 7,5 Kilometer. Die Täter zeigten bei der Auswahl der Kontaktorte eine hohe Perseveranz. Bei 81,6 Prozent der Täter betrug die Entfernung vom Kontaktort zum Ankerpunkt durchgängig oder ganz überwiegend weniger als 20 Kilometer. Viele Täter messen einer „Sicherheitszone“ (näherer Bereich um den Ankerpunkt herum) keine überragende Bedeutung bei. In 73,2 Prozent der Fälle erfolgte der Initialkontakt zwischen Täter und Opfer in der Gemeinde/Stadt, in dem sich der Ankerpunkt des Täters befand. In 94,1 Prozent der Fälle ereignete sich das gesamte Tatgeschehen innerhalb eines Bundeslandes. Bei durchgängig oder überwiegend überregional agierenden Tätern (20,4 Prozent) konnten keine spezifischen Verhaltensmuster festgestellt werden. Auch eine differenzierte Betrachtung erbrachte keine anderen Ergebnisse: Bei sechs Tätern war die Entfernung zwischen Ankerpunkt und Kontaktort bei der ersten Tat am geringsten, bei vier Tätern war die Entfernung zwischen Ankerpunkt und Kontaktort bei der letzten Tat am geringsten. In 80 Prozent der Fälle, in denen ein Tatortwechsel vorgenommen wurde und das Opfer freiwillig folgte, lag der Ankerpunkt der Täter im regionalen Bereich um den Kontaktort herum. Bei 71,2 Prozent der Taten betrug diese Entfernung weniger als zehn Kilometer. Wurde das Tatgeschehen gegen den Willen des Opfers verlagert, nahm die Zahl der Taten mit regionalem Charakter ab. Der Ankerpunkt der Probanden lag lediglich in 60,9 Prozent der Fälle im regionalen Bereich. Eine Ortsverlagerung allein ist kein geeignetes Kriterium, um eine Richtungseinschätzung zum Ankerpunkt des Täters hin vorzunehmen. Auch bei einer 36 differenzierten Betrachtung von erster und letzter Tat lässt sich eine solche Prognose nicht stellen. Städtische Täter legen vom Ankerpunkt aus geringere Entfernungen zurück als ländliche, um den Kontaktort zu erreichen. Beide Gruppen müssen aber also regional operierende Täter angesehen werden. Das Kriterium der Täter-Opfer-Beziehung hat eine große Bedeutung für die Einschätzung des geographischen Verhaltens der Täter. In diesen Fällen darf ein starker regionaler Bezug des Täters zum Kontaktort angenommen werden. In 85,7 Prozent der Fälle war die Entfernung vom Ankerpunkt des Täters zum Kontaktort weniger als zehn Kilometer. Bei lebensjüngeren Tätern (jünger als 21 Jahre) besteht i. d. Regel ein sehr starker regionaler Bezug zum Kontaktort. Auch die Tatorte liegen in solchen Fällen gemeinhin innerhalb eines Kreises von zehn Kilometern. Polizeiliche Vorerkenntnisse sind unabhängig davon, ob sie allgemeiner oder einschlägiger Natur sind, keine geeigneten Kriterien, um Aussagen zum geographischen Täterverhalten treffen zu können. Es bestehen keine signifikanten Unterschiede bei Taten „kindliches Opfer“ und „nicht kindliches Opfer“. Das Opferalter allein ist demnach kein geeignetes Kriterium, um eine spezifische Ableitung zum geographischen Täterverhalten vorzunehmen. Das Intelligenzniveau ist kein Kriterium, um eine Aussage hinsichtlich des geographischen Täterverhaltens vornehmen zu können. Das Kriterium „Tötung des Opfers erfolgte in einer geschlossenen Räumlichkeit“ ist besonders geeignet, um eine Aussage in geographischer Hinsicht vornehmen zu können. Die Ermittlungen sollten sich in diesen Fällen zunächst auf den näheren Bereich (Umkreis von fünf Kilometern) der vermuteten Tatorte konzentrieren. Für die geographische Einschätzung des Ankerpunktes des Täters ist der Kontaktort wesentlich bedeutsamer als der Leichenfundort. Der Täter ist mit einer wesentlich höheren Wahrscheinlichkeit im regionalen Bereich des Kontaktortes zu finden. 37 VII. Überprüfung der Ausgangshypothesen Vorbemerkung: Gravierende Abweichungen zur BKA-Studie sind durch Unterstrich gekennzeichnet. 1. In nahezu neun von zehn Fällen ist der Kontaktort nicht weiter als 20 Kilometer Luftlinie vom Ankerpunkt des Täters entfernt. Die Hypothese des überwiegend regional operierenden Täters ließ sich verifizieren. Allerdings beträgt der Anteil der regionalen Taten 75,2 Prozent. 2. In mehr als der Hälfte der Fälle erfolgt der Initialkontakt zwischen Täter und Opfer in der Gemeinde/Stadt, in der sich der Ankerpunkt des Täters befindet. Auch diese Hypothese bestätigte sich, in 73,2 Prozent der Fälle erfolgte der Erstkontakt in der Gemeinde/Stadt, in der der Ankerpunkt des Täters war. 3. In ca. 95 % aller Taten ereignet sich das gesamte Tatgeschehen in dem Bundesland, in dem der Täter seinen Ankerpunkt hat. Unter diesem Aspekt wurden ebenfalls nahezu deckungsgleiche Zahlenwerte ermittelt: 94,1 Prozent. 4. Findet eine Verlagerung des Tatgeschehens statt und folgt das Opfer dabei zunächst ohne Argwohn dem Täter, so ist von einem sehr regionalen Bezug des Täters zum Ort der Kontaktaufnahme auszugehen. In über der Hälfte der Taten ist der Ankerpunkt weniger als einen Kilometer Luftlinie vom Kontaktort entfernt. 38 Eine solche Konzentration von Taten im sehr regionalen Bereich konnte nicht festgestellt werden (lediglich 17,8 Prozent). Allerdings betrug in mehr als der Hälfte aller Fälle die Entfernung vom Ankerpunkt zum Kontaktort weniger als fünf Kilometer. 5. Bei Taten, in denen das Opfer unter Zwang an einen weiteren Tatort verbracht wird, bildet die überwiegende Mehrzahl der Täter eine „Sicherheitszone“ von einem Kilometer Umkreis um ihren Ankerpunkt aus. Diese Hypothese konnte verifiziert werden. Überdies wurde festgestellt, dass der Ankerpunkt des Täters in diesen Fällen nur noch in 60,9 Prozent der Fälle im regionalen Bereich lag. 6. Eine Einschätzung zur Verlagerungsrichtung des Tatgeschehens ist nicht möglich. In der Mehrzahl der Fälle werden bei einer Verlagerung keine großen Distanzen zurückgelegt. Auch diese Annahme traf zu. Selbst bei einer differenzierten Betrachtung – nämlich bei Unterscheidung in erste und letzte Tat – war eine Richtungseinschätzung nicht möglich. 7. In mehr als Dreivierteln aller Fälle, bei denen der Täter seinen Ankerpunkt in städtischen Regionen hat, erfolgt der Kontakt zwischen Täter und Opfer in weniger als fünf Kilometern Entfernung vom Ankerpunkt und unterscheidet sich damit hochsignifikant von Taten „ländlicher“ Täter. Diese Hypothese konnte nicht nachvollzogen werden: in lediglich 45,9 Prozent der Fälle im städtischen Bereich betrug die Entfernung vom Ankerpunkt des Täters zum Kontaktort bis zu fünf Kilometer, bei ländlichen Taten war dies ähnlich häufig der Fall: 38,1 Prozent. 8. Es lassen sich hinsichtlich des geographischen Tatverhaltens keine signifikanten Unterschiede zwischen Taten „mit“ und „ohne“ vorgefassten Tatentschluss feststellen. 39 Hierzu konnten keine weiterführenden Erkenntnisse gewonnen werden, da SerienSexualmörder in aller Regel „mit vorgefasstem Tatentschluss“ (88,9 Prozent der Fälle) im Sinne der vorliegenden Untersuchung agierten. 9. Eine „Sicherheitszone“ um den Ankerpunkt des Täters kann bei Taten mit vorgefasstem Tatentschluss nicht festgestellt werden. Diese Annahme fand eine Bestätigung. Gerade Serien-Sexualmörder entwickeln im Zuge ihrer kriminellen Karriere ein sich kontinuierlich steigerndes Selbstbewusstsein, zudem eine höhere Risikobereitschaft, da das unmittelbare Entdeckungsrisiko aus Sicht der Täter auch unter geographischen Aspekten zunehmend an Relevanz und Brisanz einbüßt. 10. Das Kriterium des Alters der Täter hat keine Aussagekraft im Hinblick auf die Einschätzung des geographischen Tatverhaltens. Diese Hypothese konnte nur bedingt nachvollzogen werden. Bei lebensjüngeren Tätern (jünger als 21 Jahre) bestand i. d. Regel ein sehr starker regionaler Bezug zum Kontaktort. Auch die Tatorte lagen in diesen Fällen überwiegend innerhalb eines Kreises von zehn Kilometern. Bei den übrigen Tätergruppen konnten hingegen keine Signifikanzen festgestellt werden. 11. Allgemeine und einschlägige polizeiliche Vorerkenntnisse stellen kein diskriminierendes Element bei der Einschätzung des geographischen Tatverhaltens dar. Diese Annahme erfuhr eine eindrucksvolle Bestätigung, zwischen den genannten Tätergruppen waren kaum Unterschiede feststellbar. 12. Serienmörder unterscheiden sich hinsichtlich ihres geographischen Tatverhaltens nicht von Einmaltätern. Eine „Sicherheitszone“ lässt sich nicht feststellen. 40 Diese Hypothese fand keine Bestätigung. Während sich im allgemeinen geographischen Verhalten gute Übereinstimmungen nachweisen ließen, ergaben sich bei einzelnen Kriterien erhebliche Abweichungen. Dies muss zu der Schlussfolgerung führen, dass Erkenntnisse von Sexualmördern als Einmaltäter nicht unbesehen auf Serientäter übertragen und angewendet werden dürfen, sondern der Prüfung im Einzelfall bedürfen. 13. Bei Taten zum Nachteil von Kindern erfolgt der Initialkontakt in nahezu der Hälfte der Fälle in weniger als einem Kilometer Entfernung vom Ankerpunkt des Täters. Hinsichtlich der zurückgelegten Distanzen haben sich keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen „kindliches Opfer“ und „kein kindliches Opfer“ ergeben. Entgegen dem Ergebnis der BKA-Studie konnte im eigenen Untersuchungsgut keine auffällige Konzentration der Taten „kindliches Opfer“ bis einen Kilometer um den Ankerpunkt herum festgestellt werden. 14. Bei Taten mit überregionalem Charakter können keine signifikanten Zusammenhänge (Muster) festgestellt werden. Diese Annahme konnte verifiziert werden. Bei durchgängig oder überwiegend überregional agierenden Tätern (20,4 Prozent) konnten keine spezifischen Verhaltensmuster festgestellt werden. Auch eine differenzierte Betrachtung erbrachte keine anderen Ergebnisse: Bei sechs Tätern war die Entfernung zwischen Ankerpunkt und Kontaktort bei der ersten Tat am geringsten, bei vier Tätern war die Entfernung zwischen Ankerpunkt und Kontaktort bei der letzten Tat am geringsten. 15. Für die geographische Einschätzung des Ankerpunktes des Täters ist der Ort des Zusammentreffens zwischen Täter und Opfer ungleich bedeutsamer als der Leichenfundort. Der Täter ist mit einer höheren Wahrscheinlichkeit im regionalen Bereich des Kontaktortes zu finden denn im Bereich des Leichenfundortes. 41 Auch diese Annahme hat sich vollauf bestätigt. Für die geographische Einschätzung des Ankerpunktes eines Serienmörders ist der Kontaktort wesentlich bedeutsamer als der Leichenfundort. Der Täter ist mit einer wesentlich höheren Wahrscheinlichkeit im regionalen Bereich des Kontaktortes zu finden 16. Bei Leichenverbringungen nimmt der Täter das Opfer zu sich nach Hause und führt dort die Vergewaltigung/den Missbrauch und die Tötung des Opfers durch. Unter dem Aspekt der Leichenverbringung konnte eine solches Verhalten nur in 45,5 Prozent der Fälle festgestellt werden. Bei der Mehrzahl der Taten wurden sexuelle Handlungen und Tötung des Opfers nicht am Ankerpunkt des Täters vollzogen. Eigene Hypothesen 17. Lebensjüngere Probanden legen generell geringere Entfernungen zurück als lebensältere und agieren in geringer Entfernung zu ihrem Ankerpunkt. Diese Annahme konnte verifiziert werden. Bei lebensjüngeren Tätern (jünger als 21 Jahre) bestand i. d. Regel ein sehr starker regionaler Bezug zum Kontaktort. Auch die Tatorte lagen in diesen Fällen gemeinhin innerhalb eines Kreises von zehn Kilometern. 18. Wird das Opfer innerhalb geschlossener Räume getötet, verringert sich ebenfalls die Entfernung vom Ankerpunkt zum Kontaktort. Wird die Tat unter freiem Himmel durchgeführt, zeigen die Probanden ein anderes Verhalten. Auch diese Hypothese traf zu. Zwischen beiden Tätergruppen sind gravierende Abweichungen festzustellen. Während bei Delikten mit Tötung des Opfers innerhalb einer geschlossenen Räumlichkeit zwischen Ankerpunkt des Täters und Kontaktort ein starker regionaler Bezug bestand (in Dreivierteln der Fälle betrug die Entfernung weniger als zehn Kilometer), war dies bei Taten, die durchgängig unter freiem Himmel passierten, nur in gut der Hälfte der Fälle so. 42 19. Überdurchschnittlich intelligente Täter verhalten sich signifikant anders als durchschnittlich oder unterdurchschnittlich intelligente Täter. Diese Annahme erwies sich als unzutreffend. Zwischen den genannten Tätergruppen konnten keine Abweichungen in ihrem geographischen Verhalten festgestellt werden. 43 VIII. Fazit und Ausblick Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung hat sich herausgestellt, dass Serien-Sexualmörder aus kriminalgeographischer Sicht als eigenständige Tätergruppe betrachtet werden sollten und nicht unbesehen mit Einmaltätern gleichgesetzt werden dürfen. Neben einer Reihe von Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten im geographischen Verhalten beider Gruppen konnten aber auch zum Teil gravierende Abweichungen festgestellt werden – beispielsweise bei städtischen vs. ländlichen, bei lebensjüngeren Tätern, aber auch solchen, die Kinder als Opfer bevorzugten oder einen Leichentransport durchführten. Auch bei den Items „vorgefasster Tatentschluss“ und „Ortsverlagerung“ waren zwischen den Probanden und der Vergleichsgruppe erhebliche Divergenzen zu beobachten. Allgemein dürfen Serien-Sexualmörder überwiegend als regional agierende Täter mit hoher Perseveranz gelten, die von ihrem Ankerpunkt aus keine größeren Entfernungen zurücklegen, um eine Tat zu begehen. Der Kontaktort befindet sich häufig in der Stadt/Gemeinde, in der auch der Ankerpunkt des Täters liegt. Nur in seltenen Fällen vollzieht sich das Tatgeschehen über Landesgrenzen hinweg. Eine Einschätzung zur Verlagerungsrichtung mit Blick auf den Ankerpunkt des Täters ist bei überregionalen Tätern nicht möglich. Auch konnten in diesen Fällen keine signifikanten Verhaltensmuster erkannt werden. Einer „Sicherheitszone“ wird durch alle Täter in der Mehrzahl der Fälle keine besondere Bedeutung beigemessen. Überdies konnte festgestellt werden, dass die meisten Täter bei der Ausführung ihrer Taten keinem dezidierten Plan folgen, sondern insbesondere aus geographischer Sicht lediglich Rahmenbedingungen setzen: Der Kontaktort wird nicht bereits vor der Tat festgelegt, sondern die Tat ereignet sich überwiegend zufällig und erst dann innerhalb einer bestimmten Region, wenn der Täter glaubt davon ausgehen zu dürfen, die Tat könne unbesehen und ungestört ausgeführt werden. Entschließt sich der Täter hingegen spontan und in unbekanntem Gebiet zu einer Tat, wurde ein Trend deutlich, das Opfer an einer dem Täter bekannten Örtlichkeit zu töten oder den Leichnam dort abzulegen. Allgemein hat sich herausgestellt, dass dem Kontaktort aus geographischer Sicht wesentlich größere Bedeutung zukommt als dem Leichenfundort. Die Merkmale „polizeiliche Vorerkenntnisse“, „vorgefasster Tatentschluss“, „Intelligenzniveau“, „kindliches Opfer“ und „Leichentransport“ sind keine sicheren Kriterien, um eine valide Einschätzung des geographischen Täterverhaltens vornehmen zu können. Diskriminierenden Charakter 44 hingegen haben die Items „lebensjüngerer Täter“, „Tötung erfolgte in geschlossenen Räumen“, „Täter-Opfer-Beziehung“ und „Tatortwechsel mit Einwilligung des Opfers“. Hier konnten zwischen Ankerpunkt und Kontaktort teilweise erheblich geringere Entfernungen festgestellt werden. Um das Basiswissen für operative Fallanalysen bei seriellen Sexualmorden zu erweitern, wurde ein empirisches Täterprofil entwickelt. Es umfasst fahndungsrelevante Tätermerkmale, die in wenigstens Zweidritteln der Fälle vorlagen. Diese Erkenntnisse bedürfen allerdings der vertiefenden Prüfung und Bewertung im Einzelfall und sollen als (raster-)fahndungsrelevante Hilfskriterien verstanden werden. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse sind für Deutschland repräsentativ und überdies geeignet, um das geographische Verhalten von Serien-Sexualmördern aus geographischer Sicht verlässlich(er) beurteilen zu können, gegebenenfalls auch durch die Kombination bestimmter Kriterien. Für künftige Forschungsvorhaben wird empfohlen, bei der Bildung von Tätergruppen auf die Dichotomie „Einmal-/Serientäter“ zu verzichten. Es ist davon auszugehen, dass die Gruppe der „Einmaltäter“ keinen eigenständigen Charakter hat. Denn: In dieser Gruppe befindet sich regelmäßig eine unbestimmte Zahl von Tätern, deren Tat nicht als einmaliges Kontrollversagen zu deuten ist. Viele dieser Täter hätten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere Opfer angegriffen und getötet, wenn sie nicht bereits nach der ersten Tat gefasst worden wären. Aus diesem Grund wird man keine ausreichend belegte und zwingend erforderliche Trennschärfe erreichen können. Um geeignete Kriterien herausarbeiten, dürfte eine interdisziplinäre Zusammenarbeit das Gebot der Stunde sein. 45 Literaturverzeichnis Ainsworth, P.: Offender profiling and crime analysis. Cullompton 2001. Allen, H.: Serial killer captured. The Trooper 1990, 2-6. Anonymus: Classifying sexual homicide crime scenes. FBI Law Enforcement Bulletin 1985 (Heft 8), 12-17. Anonymus: Crime scene and profile characteristics of organized and disorganized murderers. FBI Law Enforcement Bulletin 1985 (Heft 8), 18-25. Anonymus: Der "Verhaltensfingerabdruck". Bayerns Polizei 1997 (Heft 3), 6-7. Anonymus: Unterwegers Erbe. ViCLAS - eine neue EDV-Technologie für den Kampf gegen Serien-Verbrechertum. 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