Geographische Verhaltensmuster bei seriellen

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Stephan Harbort
Geographische Verhaltensmuster
fremder Täter bei Serienmorden im
Zusammenhang mit Sexualstraftaten
Ein Beitrag zur Optimierung der Beurteilung des räumlich
ausgerichteten Täterverhaltens bei der Durchführung von
operativen Fallanalysen
Düsseldorf, August 2006
Inhalt
I.
Vorbemerkungen
3
II.
Untersuchungsgegenstand und Methodik
4
III.
Ausgangshypothesen
7
IV.
Untersuchungsergebnisse
10
1.
Regionale/überregionale Taten
10
2.
Differenzierung der Entfernungskategorien
16
3.
Differierende Tatorte
17
4.
Räumliches Verhalten bei Tatortwechsel
20
5.
Städtische/ländliche Taten
22
6.
Geplante/nicht geplante Taten
24
7.
Täter-Opfer-Beziehung
25
8.
Lebensalter der Täter
27
9.
Polizeiliche Vorerkenntnisse
28
10.
Kinder als Opfer
30
11.
Intelligenz der Täter
32
12.
Beschaffenheit der Tatorte
34
V.
Empirisches Täterprofil
36
VI.
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
37
VII.
Überprüfung der Ausgangshypothesen
39
VIII. Fazit und Ausblick
45
Literatur
47
2
I.
Vorbemerkungen
Die Taten von Serien-Sexualmördern beunruhigen nicht nur die Bevölkerung in besonderem
Maße, sondern erfordern i. d. Regel einen kriminalistischen Kraftakt – mit ungewissem
Ausgang. Die erheblichen kriminalistischen Probleme können an konkreten Zahlen abgelesen
werden: im Zuge der vorliegenden Studie konnte festgestellt werden, dass die Täter
durchschnittlich erst nach drei Jahren und zwei Monaten gefasst werden konnten. Stellte man
die bisher nicht aufgeklärten Mordserien im Untersuchungszeitraum in Rechnung, würde sich
dieser Wert wenigstens verdoppeln. Im Mittelwert wurden durch die Probanden im genannten
Zeitraum drei Opfer getötet.
Das geographische Verhalten von Serienmördern ist im deutschsprachigen Raum bisher kaum
untersucht worden, die vorliegende Studie befasst sich erstmals für Deutschland in einem
repräsentativen Rahmen mit Serien-Sexualmördern. Dabei sind die Verteilung von
Kriminalität im Allgemeinen und spezifische Verhaltensmuster im Besonderen aus
kriminalistisch-kriminologischer Sicht von enormer Bedeutung. Denn die Planungen und
Vorbereitungen des Täters umfassen neben Überlegungen zu Tatmittel, Tatzeit und Opfertyp
insbesondere konkrete Tatörtlichkeiten (z. B. Wohnung des Täters/Opfers) oder bestimmte
Regionen (z. B. Stadtteile oder Naherholungsgebiete), in denen sich Tatgelegenheiten ergeben
können und sollen. Deshalb darf angenommen werden, dass die geographisch ausgerichtete
Vorgehensweise des Täters nicht zufällig ist und mit eigenen Lebenserfahrungen und
Alltagsroutinen korrespondiert bzw. durch diese determiniert wird.
Im Rahmen der vorliegenden Studie soll näher untersucht werden, ob bei Morden im
Zusammenhang mit Sexualstraftaten (bis vor kurzem wurde dieser Deliktsbereich noch als
Sexualmord bezeichnet) ein Kontext besteht zwischen dem Lebensraum des Täters und
seinem geographisch ausgerichteten Handeln. Und ob darüber hinaus geographische
Verhaltensmuster existieren, die spezifische Merkmale der Täter (z. B. Alter oder polizeiliche
Vorerkenntnisse) prädestinieren bzw. diskriminieren. Ferner soll überprüft werden, ob das
geographische Verhalten von Einmal- und Serienmördern vergleichbar ist. Abschließend soll
nach signifikanten, vor alledem aber fahndungsrelevanten Merkmalen gefragt werden, die den
Tätertypus des Serien-Sexualmörders charakterisieren können.
3
II.
Untersuchungsgegenstand und Methodik
1.
Terminologie
Mordserie: Eine Serienstraftat im Sinne dieser Untersuchung liegt vor, wenn im Urteil
mindestens zwei Taten abgeurteilt wurden, bei denen der Täter verschiedene Opfer zu
unterschiedlichen Tatzeiten tötete. Zwischen den Taten muss einerseits ein gewisser zeitlicher
Zusammenhang bestehen und andererseits ein Zeitraum der so genannten emotionalen
Abkühlung liegen, in der sich der Täter konsolidieren konnte. Der neuen Tat geht ein
separater Tatentschluss voraus. Die Taten müssen mindestens das Versuchsstadium erreicht
haben. (Dern et al., BKA, 2004)
Mörder im Zusammenhang mit Sexualstraftat (im Folgenden der Einfachheit halber als
Sexualmörder bezeichnet): Probanden, deren Tatausführung vor, während oder nach dem
(versuchten) Tötungsakt eine den Tatentschluss wesentlich beeinflussende sexuelle
Komponente beinhaltet. (Harbort, Kriminalistik 1999, 646)
2.
Untersuchungsgut
Gegenstand der Untersuchung sind Serienmorde im Zusammenhang mit Sexualstraftaten (im
Folgenden der Einfachheit halber als Serien-Sexualmorde bzw. Serien-Sexualmörder
bezeichnet) in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR. Die vorliegende
Untersuchung berücksichtigt ganz überwiegend Taten, bei denen zwischen Täter und Opfer
keine Vorbeziehung bestand. „Fremd“ bedeutet also, dass sich Täter und Opfer nie oder
unmittelbar am Tattag erstmals begegnet sind.
Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von 1965 – 2005. Die gewonnenen Erkenntnisse
sind somit repräsentativ für deutsche Verhältnisse. Es wurde genau dieses Zeitfenster
ausgewählt, um eine Vergleichbarkeit mit der oben genannten BKA-Studie zu gewährleisten
– dort wurden unter anderem überwiegend Sexualmorde als Einmaltaten von 1991 – 2001
untersucht. Auf eine Evaluation von Delikten, die sich vor 1965 ereigneten, wurde auch
deshalb verzichtet, da die damaligen hier besonders relevanten Bedingungen (allgemeines
Mobilitätsverhalten der Bevölkerung, Infrastrukturen etc.) nicht mit den heutigen
Verhältnissen und Verhaltensweisen zu vergleichen sind und deshalb nur sehr bedingt
geeignet erscheinen, um die Ergebnisse dieser Studie aktuell und künftig nutzen zu können.
4
Ausnahmsweise wurden Taten auch dann erfasst, die sich vor 1965 ereignet hatten, wenn der
überwiegende Teil der übrigen Taten desselben Probanden nach 1965 verübt worden war.
Nicht abgeurteilte Delikte wurden nicht erfasst, auch wenn sie aus kriminalpolizeilicher Sicht
als „aufgeklärt“ gelten. Doppel- oder Dreifachmorde wurden als Einzeltat gewertet, sofern die
Tötung der Opfer an demselben Tatort und zur gleichen Zeit erfolgte.
Zur Informationsgewinnung wurden die Gerichtsakten herangezogen. In Einzelfällen wurde
ergänzend auf Bundes- bzw. Landeskriminalblätter und Fachpublikationen der damaligen
kriminalpolizeilichen Ermittlungsführer oder Sachbearbeiter zurückgegriffen. Ergänzend
wurden mit zehn Probanden standardisierte Interviews geführt. Unberücksichtigt geblieben
sind Delikte zum Nachteil von Prostituierten, da in diesen Fällen der Ort der
Kontaktaufnahme durch die Berufsausübung des Opfers vorgegeben wird. Ebenfalls
ausgeschlossen wurden Probanden, die zum Zeitpunkt der Taten keinen festen Wohnsitz
hatten. Insgesamt wurden 153 Einzeldelikte (davon 120 vollendet) untersucht, die von 49
Probanden verübt worden waren.
Um eine Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse mit bereits durchgeführten oder
künftigen deutschsprachigen Studien zu ermöglichen, wurde das Studiendesign an die
Publikation Geografisches Verhalten fremder Täter bei sexuellen Gewaltdelikten (Dern et al.,
BKA, 2004) angelehnt und die dort verwendeten Termini übernommen. Überdies wurden
eigene Items ausgewählt, um das geographische Verhalten der Probanden auch aus anderer
Perspektive beleuchten zu können.
Die untersuchungsrelevanten Entfernungen zwischen dem Ankerpunkt der Probanden und den
verschiedenen Tatorten wurden über topografisches Kartenmaterial ermittelt und in Luftlinie
vermessen. Ankerpunkte im Sinne dieser Untersuchung sind folgende Örtlichkeiten:

Wohnort des Probanden,

Ehemaliger Wohnort des Probanden,

Arbeitsstelle des Probanden,

Wohnort der Primärfamilie (Eltern, Geschwister, Kinder),

andere Orte, an denen der Proband sich längerfristig und bekanntermaßen
aufhält (z. B. Ferienhaus).
5
Als Tatorte dürfen sämtliche Orte gelten, an denen sich tatrelevante Handlungen ereignet
haben:

Ort der Kontaktaufnahme (erstmaliges physisches Aufeinandertreffen von
Proband und Opfer),

Ort des Angriffs (gemeint sind verbale Bedrohungen, Drohungen mit einer
Waffen oder körperliche Gewaltanwendung),

Ort der sexuellen Handlungen,

Ort des Tötungsakts,

Ort der Leichenablage.
6
III.
Ausgangshypothesen
Als Grundannahmen wurden zunächst die Untersuchungsergebnisse der BKA-Arbeitsgruppe
zu Sexualmorden als Einzeltaten herangezogen. Dies erscheint auch deshalb sinnvoll, da die
Arbeitsgruppe Dern et al. (BKA 2004, S. 71) beim Vergleich von Einmal- und Serienmorden
unter anderem zu folgendem Ergebnis kam: „Auch wenn die Zahlen es nahelegen könnten,
bestehen bei den seriellen Sexualmorden (n = 24 von 99, Anm. SH) keine signifikanten
Unterschiede (Hervorhebung durch SH) zur Gruppe der Einzeltaten hinsichtlich der
Entfernungen vom Ankerpunkt zum Ort der Kontaktaufnahme oder anderen Tatorten.“
Demnach (BKA 2004, S. 89 ff.) gilt es folgende Hypothesen zu überprüfen:
1.
In nahezu neun von zehn Fällen ist der Kontaktort nicht weiter als 20 Kilometer Luftlinie vom
Ankerpunkt des Täters entfernt.
2.
In mehr als der Hälfte der Fälle erfolgt der Initialkontakt zwischen Täter und Opfer in der
Gemeinde/Stadt, in der sich der Ankerpunkt des Täters befindet.
3.
In ca. 95 % aller Taten ereignet sich das gesamte Tatgeschehen in dem Bundesland, in dem
der Täter seinen Ankerpunkt hat.
4.
Findet eine Verlagerung des Tatgeschehens statt und folgt das Opfer dabei zunächst ohne
Argwohn dem Täter, so ist von einem sehr regionalen Bezug des Täters zum Ort der
Kontaktaufnahme auszugehen. In über der Hälfte der Taten ist der Ankerpunkt weniger als
einen Kilometer Luftlinie vom Kontaktort entfernt.
5.
Bei Taten, in denen das Opfer unter Zwang an einen weiteren Tatort verbracht wird, bildet die
überwiegende Mehrzahl der Täter eine „Sicherheitszone“ von einem Kilometer Umkreis um
ihren Ankerpunkt aus.
7
6.
Eine Einschätzung zur Verlagerungsrichtung des Tatgeschehens ist nicht möglich. In der
Mehrzahl der Fälle werden bei einer Verlagerung keine großen Distanzen zurückgelegt.
7.
In mehr als Dreivierteln aller Fälle, bei denen der Täter seinen Ankerpunkt in städtischen
Regionen hat, erfolgt der Kontakt zwischen Täter und Opfer in weniger als fünf Kilometern
Entfernung vom Ankerpunkt und unterscheidet sich damit hochsignifikant von Taten
„ländlicher“ Täter.
8.
Es lassen sich hinsichtlich des geographischen Tatverhaltens keine signifikanten Unterschiede
zwischen Taten „mit“ und „ohne“ vorgefassten Tatentschluss feststellen.
9.
Eine „Sicherheitszone“ um den Ankerpunkt des Täters kann bei Taten mit vorgefasstem
Tatentschluss nicht festgestellt werden.
10.
Das Kriterium des Alters der Täter hat keine Aussagekraft im Hinblick auf die Einschätzung
des geographischen Tatverhaltens.
11.
Allgemeine und einschlägige polizeiliche Vorerkenntnisse stellen kein diskriminierendes
Element bei der Einschätzung des geographischen Tatverhaltens dar.
12.
Serienmörder unterscheiden sich hinsichtlich ihres geographischen Tatverhaltens nicht von
Einmaltätern. Eine „Sicherheitszone“ lässt sich nicht feststellen.
13.
Bei Taten zum Nachteil von Kindern erfolgt der Initialkontakt in nahezu der Hälfte der Fälle
in weniger als einem Kilometer Entfernung vom Ankerpunkt des Täters.
8
14.
Bei Taten mit überregionalem Charakter können keine signifikanten Zusammenhänge
(Muster) festgestellt werden.
15.
Für die geographische Einschätzung des Ankerpunktes des Täters ist der Ort des
Zusammentreffens zwischen Täter und Opfer ungleich bedeutsamer als der Leichenfundort.
Der Täter ist mit einer höheren Wahrscheinlichkeit im regionalen Bereich des Kontaktortes zu
finden denn im Bereich des Leichenfundortes.
16.
Bei Leichenverbringungen nimmt der Täter das Opfer zu sich nach Hause und führt dort die
Vergewaltigung/den Missbrauch und die Tötung des Opfers durch.
Ergänzend wurden folgende Hypothesen formuliert:
17.
Lebensjüngere Probanden legen generell geringere Entfernungen zurück als lebensältere und
agieren in geringer Entfernung zu ihrem Ankerpunkt.
18.
Wird das Opfer innerhalb geschlossener Räume getötet, verringert sich ebenfalls die
Entfernung vom Ankerpunkt zum Kontaktort. Wird die Tat unter freiem Himmel
durchgeführt, zeigen die Probanden ein anderes Verhalten.
19.
Überdurchschnittlich intelligente Täter verhalten sich signifikant anders als durchschnittlich
oder unterdurchschnittlich intelligente Täter.
9
IV.
Untersuchungsergebnisse
Benutzte Fortbewegungsmittel
(Erfasst wurden nur solche Fortbewegungsmittel, mit denen der Proband den
wesentlichen Teil der zurückgelegten Entfernung bewältigt hatte. Fuhr der Proband
beispielsweise 40 km mit Bus und Bahn, legte dann noch zwei Kilometer zu Fuß
zurück und traf erst dann auf sein Opfer, so wurde lediglich das Merkmal „ÖPNV“
berücksichtigt)
1.
Fortbewegungsmittel/-art
Delikte Anzahl (%)
Pkw/Lkw
68 (44,4)
zu Fuß
47 (30,7)
ÖPNV
24 (15,8)
Fahrrad
10 (6,5)
Mofa/Moped
4 (2,6)
Regionale vs. überregionale Tatbegehung
(„regional“ = Initialkontakt [Ort der ersten Kontaktaufnahme] erfolgt in einem Radius
von 20 Kilometern Luftlinie um den Ankerpunkt [z. B. Wohnort zur Tatzeit] des
Probanden)
1.1
Delikte allgemein (Harbort: n = 153, Dern et al.: n = 99)
regional
Anzahl (%)
(Harbort)
regional
Anzahl (%)
(Dern et al.)
überregional
Anzahl (%)
(Harbort)
überregional
Anzahl (%)
(Dern et al.)
115 (75,2)
86 (86,9)
38 (24,8)
13 (13,1)
1.2
Perseveranz (Probanden, n = 49)
konstant Anzahl (%)
abweichend Anzahl (%)
40 (81,6)
9 (18,4)
Bei Dreivierteln aller Taten wurden zwischen Ankerpunkt und Kontaktort weniger als
20 Kilometer zurückgelegt. Demnach müssen Serien-Sexualmörder allgemein als
regional agierende Täter eingestuft werden. Diese Feststellung korrespondiert auch
10
mit der Tatsache, dass in 94,1 Prozent der Fälle der Kontaktort im selben Bundesland
lag, in dem sich der Ankerpunkt befand.
Im Zuge von standardisierten Interviews und schriftlichen Befragungen nannten die
Probanden folgende Kriterien für die Auswahl eines bestimmten Kontaktortes bzw.
einer Region, in der es zum Kontakt mit dem Opfer kommen sollte:
„Ortskenntnisse deshalb: Wenn mal was schief läuft, dass ich wegkam, dass ich
wusste, wie ich wegkomme.“
„Ein wenig sollte schon Ortskenntnis da sein, da ja auch die Taten in unmittelbarer
Nähe waren. Dann hatte ich weniger Angst vor Entdeckung.“
„Ich hielt mich hauptsächlich an Orten auf, die ich auch kannte.“
„Das waren Umgebungen, die ich einigermaßen kannte von früher, da kannte ich
mich aus, wo ich schon mal hergelaufen war.“
„Es war eine vertraute Umgebung. Außerdem die eingeschränkten Mittel,
Geldmangel, kein Führerschein.“
„Wichtig waren für mich einsame Waldgegenden.“
„Ich habe mich bei der Auswahl der Orte leiten lassen, um eine ungestörte
Tatausführung zu haben.“
„Abgelegen, unübersichtlich.“
„Die Orte sollten nach Möglichkeit unauffällig zu erreichen sein. Verfolgung, ohne
dass es auffällt. Schnellstmögliches Herausführen der Opfer aus offenem Sichtbereich
zu einem gegen Einblick geschützten Tatort. Auch sollte ausgeschlossen sein, dass
jemand zufällig am Tatort entlang kommt. Mögliche Fluchtwege. Unbeobachtete
Kontaktaufnahme möglich.“
Auf die Frage, ob Ortskenntnisse bei der Auswahl des Kontaktortes eine Rolle gespielt
hatten, wurde allerdings auch so geantwortet:
„Nein.“
„Nein.“
„Ich bin einfach so herumgefahren, ziellos.“
„Es ist eigentlich merkwürdig, ich bin mit meinem Wagen einfach nur so rumgefahren.
Ich hatte mir nie vorgestellt, ein Mädchen an Bord zu nehmen. Wenn ich dann eine
gesehen habe, habe ich auch nicht gleich angehalten. Ich bin wie die Katze um den
heißen Brei gefahren.“
11
„Ich war einfach in der Gegend unterwegs.“
„Ich bin einfach so rumgefahren, bis ich irgendwo angehalten habe. Warum, weiß ich
auch nicht mehr, wahrscheinlich Zufall. Ich habe auch keine Idee, wie ich
zurückgefunden habe, zumal ich mich in der Gegend gar nicht auskannte.“
„Dieser Vorgang war von mir bewusst nicht wähl- oder bestimmbar, sondern gehörte
zu einem unbewusst gesteuerten Tatritual.“
Auch wurde danach gefragt, ob bewusst eine „Sicherheitszone“ um den Ankerpunkt
herum gelegt wurde.
„Am Anfang. Später war mir das egal, ich war mir einfach sicher, dass die mich nicht
kriegen, weil mich ja keiner erkannt hat.“
„Nein.“
„Nicht bewusst.“
„In dem Dorf, in dem ich wohnte, da wohnten in der Mehrzahl Leute aus meiner
Dienststelle. Ich wollte natürlich keine Ermittlungen, die mich möglicherweise mit
einbezogen. Ich wollte natürlich jeden Polizeikontakt vermeiden, sei es auch nur eine
einfache Befragung, wo man einfach nur die Häuser abklappert.“
„Keine Kriterien.“
„Mitunter ließ ich es einfach darauf ankommen, dass sich ein guter Tatort aus einer
Situation heraus ergibt. Bei der Verfolgung potenzieller Opfer weiß man selten, wo sie
endet.“
Entgegen vielfach geäußerter Vermutung lässt sich anhand der objektiven Befunde
und der Aussagen der Probanden feststellen, dass einer „Sicherheitszone“
(„unmittelbar um den Ankerpunkt herum gelegener Bereich, in dem die Täter deshalb
keine Taten begehen, weil ihnen aufgrund von Vertrautheit und erhöhter
Wiedererkennungsmöglichkeiten das entsprechende Risiko zu hoch ist“, Dern et al.,
BKA, 2004) um den Ankerpunkt herum keine überragende Bedeutung zukommt.
Zudem konnte in einer Reihe von Fällen (16,3 Prozent) festgestellt werden, dass die
Probanden ihre Opfer vom Kontaktort in die eigene Wohnung verbracht hatten.
Dass die „Sicherheitszone“ mitunter durchbrochen wird, liegt wohl in erster Linie an
der von Tat zu Tat zunehmenden Routine und Selbstsicherheit der Probanden. Das
Risiko, gefasst zu werden, wird im Laufe der Zeit (durchschnittlich vergingen drei
12
Jahre und zwei Monate, bis die Probanden gefasst wurden) gering eingeschätzt, sodass
auf das Zurücklegen von mittleren bis größeren Entfernungen allein aus
Sicherheitsaspekten verzichtet wurde. Ein Proband (durchschnittliche Entfernung
zwischen Ankerpunkt und Kontaktort in diesem Fall: 3,8 Kilometer) erklärte
beispielsweise in diesem Zusammenhang: „Das hat keine Rolle gespielt, ob mich
jemand gesehen hat oder nicht. Ich hab’ geschlussfolgert, also mir ist aufgefallen,
dass, wenn ich jemanden sehe, ich den später aber nicht unbedingt wieder erkenne.
So, und darauf hab’ ich gebaut. Die Fahndungsfotos in der Zeitung hatten mit mir ja
auch überhaupt keine Ähnlichkeit.“ Allein wenn man die „Sicherheitszone“ als einen
Bereich von höchstens einem Kilometer um den Ankerpunkt herum definieren würde,
könnte in der Mehrzahl der Fälle ein bewusstes Vermeidungsverhalten unterstellt
werden. Allerdings erscheint es wenig lebensnah annehmen zu wollen, Serientäter
würden in Verkennung der Realität per se davon ausgehen, dass außerhalb dieser Zone
(also
bereits
ab
etwa
einem
Kilometer)
ein
Wiedererkennen
kategorisch
ausgeschlossen werden kann.
Zudem wurden die Probanden gefragt, ob auch allgemeine Lebenserfahrungen bei der
Auswahl des Kontaktortes bestimmend gewesen waren. Es wurde unter anderem
geantwortet:
„Das hat mich nie interessiert.“
„Nein.“
„Nein.“
„Nein.“
„Ich habe wenige Lebenserfahrungen gehabt. Meist stieß ich auf Ablehnung und
wusste nicht, wie ich dann den Hass in mir abschalten könnte. Es hat halt mein
Handeln nur soweit verändert, dass mir alles scheißegal war, alles andere war
Nebensache und hatte keinen Einfluss.“
„Nein.“
„Nein.“
„Interessant fand ich einen Altbau mit Außentoilette, die eine halbe Treppe höher
liegen. Ich habe mit meinen Eltern im Alter von 6 – 9 Jahren selbst in einem solchen
Haus gewohnt. Aus unserer Gewohnheit beim Toilettenbesuch, die Wohnungstür nur
angelehnt zu lassen, hätte ich beim gleichen Opferverhalten unbemerkt in eine solche
Wohnung kommen können. Ich hätte nur wissen müssen, dass das Opfer alleine ist.“
13
Exkurs:
Leichenablageorte
Die BKA-Arbeitsgruppe gelangte im Zusammenhang mit der geographischen
Relevanz des Ablageortes der Leiche zu folgender Einschätzung: „Zusammenfassend
lässt sich feststellen, dass für die geographische Einschätzung des Ankerpunktes des
Täters der Ort des Zusammentreffens zwischen Täter und Opfer ungleich bedeutsamer
ist als der Leichenfundort. Der Täter ist mit einer höheren Wahrscheinlichkeit im
regionalen Bereich des Kontaktortes zu finden denn im Bereich des Leichenfundortes.
Eine Fokussierung hinsichtlich einer geographischen Einschätzung des Kontaktortes
des Täters sollte deshalb nicht auf den Leichenfundort, sondern auf den Ort der
Kontaktaufnahme gelegt werden.“
Bei eigenen Untersuchungen hat sich diese Annahme eindrucksvoll bestätigt, die in
diesem Zusammenhang gewonnenen Ergebnisse waren in Teilbereichen nahezu
deckungsgleich mit der BKA-Studie.
Generell scheint das Interesse, den Leichnam zu transportieren und/oder zu
verstecken, bei Serientätern gering ausgeprägt zu sein. Im Zuge von Befragungen
erklärte die überwiegende Zahl der Probanden diesen Umstand so:
„Nach der Tötung einfach nur so ablegen, dass die Leiche nicht so schnell gesehen
wird.“
„Darüber habe ich mir gar keine Gedanken gemacht und sie einfach am Tatort liegen
gelassen.“
„Ich sah keine Notwendigkeit, mich damit groß aufzuhalten. Bei Tat 1 wollte ich das
Opfer nur vom Gehweg runterhaben, damit man nicht gleich darüber stolpert. Bei Tat
zwei ergab sich das Abdecken der Leiche nur aus dem Umstand, dass dort zufällig
großblättrige Pflanzen wuchsen, die ein Abdecken schnell ermöglichten.“
„Ich kann nur sagen: Wenn die Sache vorbei war, bin ich einfach weg. Ich hatte mein
Bedürfnis befriedigt, es gab nichts mehr zu erledigen.“
Die Probanden ließen insgesamt ein hohes Maß an Perseveranz erkennen: 81,6 Prozent
legten bei der Tatausführung durchgängig oder überwiegend (bei maximal einem
„Ausreißer“) keine größeren Entfernungen zurück und können als regional/lokal
agierende Täter eingestuft werden. Entscheidend für ein solches Verhalten ist der
Erfolg bei der ersten Tat. Erweist sich die einmal gewählte Strategie als praktikabel
14
und erfolgversprechend, wird daran festgehalten, sofern keine Lebensumstände (z. B.
neue Arbeitsstelle), biologische Komponenten (z. B. Krankheiten, die die Mobilität
grds. einschränken) oder andere Einflüsse (z. B. erhöhter Fahndungsdruck) auftreten,
die ein abweichendes Verhalten notwendig machen. Allerdings erweisen gerade
Serienmörder sich immer wieder als lernfähig. Die bei ihrem kriminogenen Handeln
gewonnenen Erkentnisse und gemachten Erfahrungen können in einen sich
verändernden Modus operandi münden, der auch die Auswahl des Kontaktortes
umfasst. So erklärte beispielsweise ein Proband unter diesem Aspekt: „Bei der
Opferauswahl ging ich dann mehr zu Kindern hin, obwohl sie nicht meiner
Wunschgruppe von Opfern entsprachen, aber einfacher zu erreichen waren.
Tatortmäßig zog ich dann auch mehr Haus/Wohnung als möglichen Tatort in meine
Überlegungen mit ein. Ab Tat 3 wusste ich auch, dass im Haus mögliche Opfer nicht
unerreichbar waren.“
Schlussfolgerung: Serien-Sexualmörder sind überwiegend regional agierende
Täter. Zwischen Ankerpunkt und Kontaktort liegen in der Mehrzahl der Fälle
weniger als 20 Kilometer. Die Verlagerung des Tatgeschehens in ein anderes
Bundesland ist ein sehr seltenes Phänomen und ist i. d. Regel nur dann zu
beobachten, wenn der Ankerpunkt des Täters im näheren Bereich einer
Landesgrenze liegt.
15
2.
Differenzierung der Entfernungskategorien (Harbort: n = 153, Dern et al.: n = 99)
(Ziel: Erkennen von geografischen Verhaltensmustern)
Ankerpunkt – Kontaktort
(Luftlinie)
Delikte Anzahl (%)
(Harbort)
Delikte Anzahl (%)
(Dern et al.)
bis 1 km
23 (15,0)
31 (31,3)
bis 5 km
44 (43,8)
30 (61,6)
bis 10 km
23 (58,8)
15 (76,8)
bis 15 km
16 (69,3)
8 (84,8)
bis 20 km
10 (74,5)
2 (86,9)
> 20 km
39 (100)
13 (100)
Die Auswahl des Kontaktortes wird ganz überwiegend von Alltagsroutinen (i. d. Regel
durch Wohnort oder Arbeitsstelle) und speziellen Ortskenntnissen geprägt. In knapp
der Hälfte der Fälle lagen zwischen Ankerpunkt und Kontaktort weniger als fünf
Kilometer. Bei knapp 60 Prozent der Fälle lag die Entfernung unterhalb von zehn
Kilometern. Die durchschnittliche Entfernung vom Ankerpunkt bis zum Kontaktort
betrug bei durchgängig oder überwiegend (bei maximal einem „Ausreißer“) regional
agierenden Probanden (n = 32, n = 101 Taten) bei 7,5 Kilometern. In diesen Fällen
lagen die Kontaktorte regelmäßig nicht weiter als zehn Kilometer voneinander
entfernt. Somit konzentriert sich das Gros der Taten selbst innerhalb des regionalen
Bereichs auf einen Radius von zehn Kilometern. Auffällig ist, dass ein einmal
gewählter Kontaktort in aller Regel nicht ein zweites Mal frequentiert wurde.
Schlussfolgerung: Knapp 60 Prozent der Serien-Sexualmörder sind sehr regional
agierende Täter. Die Entfernung zwischen Ankerpunkt und Kontaktort beträgt
in diesen Fällen weniger als zehn Kilometer.
16
3.
Betrachtung differierender Tatorte (Harbort: n = 68, Dern et al.: n = 48)
(Untersucht werden soll, ob durch die Probanden während der Tat ein Tatortwechsel
vorgenommen wurde. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn zwischen einzelnen
Handlungsorten eine Distanz von mindestens 100 Metern liegt)
3.1
Delikte allgemein
Tatortwechsel > 100 m Anzahl (%)
(Harbort)
Tatortwechsel > 100 m Anzahl (%)
(Dern et al.)
68 (44,4)
48 (48,9)
In knapp der Hälfte der Fälle erfolgte die Tat nicht ausschließlich an einem
Ereignisort. Das Tatgeschehen vollzog sich also an mindestens zwei Örtlichkeiten. Die
Gründe für dieses Verhalten sind:

Kontaktort war für die Ausführung der Tat ungeeignet,

Opfer wehrte sich und musste deshalb an einen anderen Ort gebracht werden,

Tatort war Ankerpunkt des Täters, Leiche musste an einen anderen Ort
transportiert werden.
3.2
Perseveranz (Probanden, Harbort: n = 49)
(Untersucht wurde die Perseveranz sämtlicher Probanden, unabhängig von der
Tatsache, ob überhaupt ein Tatortwechsel erfolgte. Die Abweichung in lediglich einem
einzigen Fall wurde als „Ausreißer“ toleriert)
3.3
konstant Anzahl (%)
abweichend Anzahl (%)
42 (85,7)
7 (14,3)
Tatortwechsel „freiwillig“ (Harbort: n = 45, Dern el al.: n = 22)
(Opfer willigt ein, lässt sich überreden etc.)
Ankerpunkt – Kontaktort
(Luftlinie)
bis 1 km
Anzahl (%)
(Harbort)
8 (17,8)
Anzahl (%)
(Dern et al.)
12 (54,5)
bis 5 km
16 (53,3)
4 (72,7)
bis 10 km
8 (71,1)
3 (86,4)
bis 15 km
2 (75,6)
0 (86,4)
bis 20 km
2 (80,0)
0 (86,4)
> 20 km
9 (100)
3 (100)
17
3.4
Tatortwechsel „unfreiwillig“ (Harbort: n = 23, Dern et al.: n = 26)
(Opfer wird genötigt, gezwungen etc.)
Ankerpunkt – Kontaktort
(Luftlinie)
Anzahl (%)
(Harbort)
Anzahl (%)
(Dern et al.)
bis 1 km
3 (13,0)
3 (11,5)
bis 5 km
6 (39,1)
10 (50,0)
bis 10 km
3 (52,2)
4 (65,4)
bis 15 km
1 (56,5)
2 (73,1)
bis 20 km
1 (60,9)
1 (76,9)
> 20 km
9 (100)
6 (100)
In 44,4 Prozent aller Fälle (n = 153) wurde ein Tatortwechsel durchgeführt. Dies
erfolgte in 66,2 Prozent dieser Fälle (n = 68) freiwillig. Die Probanden manipulierten
die Opfer durch falsche Versprechungen (z. B. Kindern gegenüber), suggerierten
behilflich sein zu wollen (z. B. beim Trampen) oder überredeten die Opfer nach einem
Kennen lernen in einer Gaststätte, eine andere Örtlichkeit aufzusuchen, spazieren zu
gehen oder das Opfer nach Hause begleiten zu wollen. In den übrigen Fällen waren
Kontaktort und Ort des Überfalls identisch, die Opfer wurden gewaltsam an den Ort
der Tötungshandlung verschleppt.
In 80 Prozent der Fälle mit „Freiwilligkeit“ (n = 45) lag der Ankerpunkt der
Probanden im regionalen Bereich um den Kontaktort herum. Bei 71,2 Prozent der
Taten betrug diese Entfernung sogar weniger als zehn Kilometer. Dieses Verhalten
fußt in erster Linie auf der Tatsache, dass die Taten in aller Regel geplant worden
waren (88,9 Prozent), die Probanden in ihnen bekannten Regionen agierten und ihre in
der Regel vorhandenen Ortskenntnisse bzw. Planungen entsprechend umsetzen
konnten.
Allerdings existierten größtenteils keine dezidierten Tatplanungen, sondern vielmehr
Entwürfe, die einen groben Rahmen darstellten. Überwiegend wurden lediglich
Regionen festgelegt, in denen die Täter sich regelmäßig aufhielten und auf günstige
Tatgelegenheiten hinarbeiteten. Ein Proband erklärte in diesem Zusammenhang: „Ich
zog Landschaft wie Wald und Buschwerk vor, dass ich teilweise kannte. Bei
stadtbezogenen Taten ließ ich es auf den Zufall ankommen.“ Selten wurden
Handlungen vorgenommen, die auf die Optimierung bei der Auswahl des Kontaktortes
18
gerichtet waren. So bezeichnete in diesem Zusammenhang lediglich ein Proband als
regelmäßige Vorbereitungshandlung: „Auskundschaften eines geeigneten Geländes.“
In der Mehrzahl
Tatvorbereitungen
der
auf
Fälle beschränkten
die
Auswahl
einer
die Probanden sich
geeigneten
Tatwaffe
bei
und
ihren
der
Fortbewegungsmöglichkeit. Die Auswahl des Kontaktortes hingegen war regelmäßig
abhängig von bereits erworbenen Lebenserfahrungen oder Alltagsroutinen und bezog
sich in der Minderzahl der Fälle nicht auf eine konkrete Örtlichkeit.
Die größeren Entfernungen zwischen Ankerpunkt und Kontaktort bei einem
gewaltsamen Verbringen der Opfer an den späteren Ort der Tötungshandlung sind im
Vergleich zum freiwilligen Mitwirken der Opfer hochsignifikant. Der Ankerpunkt der
Probanden lag hier lediglich in 60,9 Prozent der Fälle im regionalen Bereich. Die
Gründe für dieses Verhalten sind:

Kontaktaufnahme
(die
einer
Entführung
gleichkam)
erfolgte
im
Innenstadtbereich,

spontaner Tatentschluss, Proband wurde zufällig auf das Opfer aufmerksam,

Proband befand sich in unbekanntem Terrain und musste erst längere Zeit nach
einer geeigneten Örtlichkeit suchen, um die Tat dort möglichst ungesehen und
ungestört durchführen bzw. vollenden zu können.
Schlussfolgerung: Die Kriterien „Ortsverlagerung“ und „Einwilligung des
Opfers“ sind ein geeignetes Kriterium, um eine Einschätzung aus geographischer
Sicht vornehmen zu können. In diesen Fällen darf ein starker regionaler Bezug
des Täters zum Kontaktort angenommen werden.
19
4.
Räumliches Verhalten bei Tatortwechsel
(Untersucht werden soll, ob der Proband den Tatort [gemeint ist hier der Ort der
sexuellen Handlungen/Tötung] in Richtung seines Ankerpunktes verlagert oder sich
hiervon entfernt)
4.1
Deliktisch (Einzeltaten, Harbort: n = 68, Dern et al.: n = 34)
(Erfasst wurden nur solche Delikte, bei denen die Distanz zwischen den Tatorten
mindestens einen Kilometer betrug. Erst bei einer solchen Mindestentfernung darf
unterstellt werden, dass der Täter bewusst eine Ankerpunkt-orientierte Entscheidung
getroffen hat)
nähert sich Ankerpunkt
Anzahl (%)
(Harbort)
nähert sich Ankerpunkt
Anzahl (%)
(Dern et al.)
entfernt sich von
Ankerpunkt
Anzahl (%)
(Harbort)
entfernt sich von
Ankerpunkt
Anzahl (%)
(Dern et al.)
29 (42,6)
12 (35)
39 (57,4)
24 (65)
Eine Ortsverlagerung ist seltener zu beobachten, bei 44,4 Prozent aller Taten (n = 153)
war dies der Fall. Zudem ist das Verhalten der Probanden uneinheitlich. 57,4 Prozent
der Probanden entfernten sich bei einer Ortsverlagerung vom Ankerpunkt, in den
übrigen Fällen näherten sich die Probanden dem Ankerpunkt. In 51,5 Prozent der Fälle
wurden bei der Ortsverlagerung geringe Entfernungen (weniger als zehn Kilometer)
zurückgelegt.
4.2
4.3
Differenzierung erste Tat (Einzeltaten, Harbort: n = 25)
nähert sich Ankerpunkt
Anzahl (%)
entfernt sich von Ankerpunkt
Anzahl (%)
12 (48,0)
13 (52,0)
Differenzierung letzte Tat (Einzeltaten, Harbort: n = 26)
nähert sich Ankerpunkt
Anzahl (%)
entfernt sich von Ankerpunkt
Anzahl (%)
9 (34,6)
17 (65,4)
Um mögliche Verhaltensänderungen durch Erfahrungswerte der Probanden oder
äußere Einflüsse im Verlauf einer Mordserie erkennen zu können, wurden die
Ortsverlagerungen bei der ersten und der letzten Tat focussiert. Bei einer
Ortsverlagerung im Zuge der ersten Tat ist das Bild uneinheitlich, es lassen sich keine
Unterschiede feststellen. Lediglich bei einem Ortswechsel am Ende einer Mordserie
20
lässt sich eine Tendenz herleiten: knapp Zweidrittel der Probanden entfernten sich
vom Ankerpunkt. Allerdings ist diese Tendenz nur bedingt aussagekräftig, da die
Fallzahlen insgesamt zu gering erscheinen.
Schlussfolgerung: Eine Ortsverlagerung allein ist kein geeignetes Kriterium, um
eine Richtungseinschätzung zum Ankerpunkt des Täters hin vorzunehmen. Auch
bei einer differenzierten Betrachtung von erster und letzter Tat lässt sich eine
solche Prognose nicht stellen.
21
5.
Städtische vs. ländliche Probanden
(Untersucht werden soll, ob sich unterschiedliche geographische Verhaltensmuster
abbilden lassen. Als „ländlicher Bereich“ gelten Ortschaften bis 20.000 Einwohner)
5.1
Delikte allgemein (Harbort: n = 153, Dern et al.: n = 99)
Ankerpunkt – Kontaktort
(Luftlinie)
bis 20.000 E.
(Harbort
n = 42)
bis 20.000 E.
(Dern et al.
n = 44)
> 20.000 E.
(Harbort
n = 111)
> 20.000 E.
(Dern et al.
n = 55)
bis 1 km
4 (9,5)
10 (22,7)
19 (17,1)
21 (38,2)
bis 5 km
12 (38,1)
9 (43,2)
32 (45,9)
21 (76,4)
bis 10 km
2 (42,9)
11 (68,2)
22 (65,8)
4 (83,6)
bis 15 km
4 (52,4)
3 (75,0)
8 (73,0)
4 (90,9)
bis 20 km
5 (64,3)
1 (77,3)
6 (78,4)
1 (92,7)
> 20 km
15 (100)
10 (100)
24 (100)
4 (100)
In der Mehrzahl der Fälle (72,5 Prozent) ereigneten sich die Taten im städtischen
Bereich.
Beim
Vergleich
von
Probanden,
die
ihren
Ankerpunkt
im
städtischen/ländlichen Bereich haben, zeigt sich ein deutlicher Unterschied: knapp
Zweidrittel der städtischen Probanden wohnten weniger als zehn Kilometer vom
Kontaktort entfernt, bei Probanden in ländlichen Bereichen waren es nur 42,9 Prozent,
die ein solches Verhalten zeigten. Allerdings dürfte dieses abweichende Verhalten auf
die örtlichen Gegebenheiten zurückzuführen sein und nicht auf eine generell sich
unterscheidende strategische Ausrichtung. Im städtischen Bereich ergeben sich für die
Täter in aller Regel ausreichende Tatgelegenheiten (z. B. in Naherholungsgebieten,
Parks etc.), ohne dass hierfür größere Entfernungen zurückgelegt werden müssten.
Zudem lernen sie im Zuge ihres kriminogenen Verhaltens, dass größere Entfernungen
zwischen Ankerpunkt und Kontaktort keine zwingende Vorbedingung sind, um nicht
gefasst zu werden. Im ländlichen Bereich hingegen sind die Täter häufig gezwungen,
wenigstens den nächsten Ort bzw. die umliegenden Gebiete aufzusuchen, um das
gewünschte Maß an Anonymität zu gewährleisten. Deshalb müssen kategorisch
größere Entfernungen überwunden werden.
Schlussfolgerung: Städtische Täter legen vom Ankerpunkt aus geringere
Entfernungen zurück als ländliche, um den Kontaktort zu erreichen. Beide
Gruppen müssen aber also regional operierende Täter angesehen werden.
22
6.
Taten „mit“ vs.“ ohne“ vorgefassten Tatentschluss
Es hat sich herausgestellt, dass 88,9 Prozent aller Delikte mit vorgefasstem
Tatentschluss verübt wurden. Aufgrund dieses statistischen Ungleichgewichts im
Vergleich – das wohl in diesem Parameter symptomatisch für Serientäter ist und zu
erwarten stand – zu Spontantaten ist keine sinnvolle bzw. weiterführende
Differenzierung möglich.
23
7.
„Fremd“ vs. „Vorbeziehung“
(Untersucht werden soll, ob sich anhand der Vorbeziehung zwischen Proband und
Opfer ein spezifisches geographisches Verhalten ableiten lässt. „Fremd“ sind sich
Proband und Opfer, wenn sie sich vor der Tat nie begegnet sind. Bestand jedoch im
Vorfeld einer Tat [z. B. Unterhaltung in einer Gaststätte] ein erstmaliger Kontakt, wird
eine flüchtige Vorbeziehung angenommen. Erfasst wurden unter diesem Merkmal
auch Taten, bei denen Täter und Opfer sich kannten, ohne aber von einer Beziehung
im engeren Sinne sprechen zu können. Es handelte sich vielmehr um flüchtige soziale
Kontakte. Da dieses Merkmal bei keinem Probanden ein durchgehendes Tatmuster
darstellte, genügen auch die Taten dieser Probanden mehrheitlich dem Kriterium
„fremd“)
7.1
Delikte allgemein (Harbort: n = 153, Dern et al.: n = 99)
Ankerpunkt – Kontaktort
(Luftlinie)
fremd
Anzahl (%)
(Harbort
n = 118)
fremd
Anzahl (%)
(Dern et al.
n = 82)
Vorbeziehung
Anzahl (%)
(Harbort
n = 35)
Vorbeziehung
Anzahl (%)
(Dern et al.
n = 17)
bis 1 km
11 (9,3)
24 (29,3)
12(34,3)
7 (41,2)
bis 5 km
32 (36,4)
26 (61,0)
12 (68,6)
4 (64,7)
bis 10 km
16 (50,0)
12 (75,6)
6 (85,7)
3 (82,4)
bis 15 km
12 (60,2)
7 (84,1)
2 (91,4)
0 (82,4)
bis 20 km
11 (69,5)
2 (86,6)
0 (91,4)
0 (82,4)
> 20 km
36 (100)
11 (100)
3 (100)
3 (100)
Eine Täter-Opfer-Beziehung ist selten festzustellen (36 Taten bei n = 153 = 23,5
Prozent). Die Tätergruppen unterscheiden sich hingegen hochsignifikant. Während bei
einer Vorbeziehung zum Opfer die Entfernung vom Ankerpunkt bis zum Kontaktort in
85,7 Prozent der Fälle weniger als zehn Kilometer betrug, war dies bei fehlender
Vorbeziehung lediglich bei 50 Prozent der Fall. Erklärbar wird dieses Phänomen durch
eine differenzierte Betrachtung der Täter-Opfer-Beziehungen. Denn: In 75 Prozent der
Fälle bestand eine längere Vorbeziehung, die nicht als „flüchtig“ i. S. der BKA-Studie
(„lediglich einmaliger Kontakt vor der Tat, beispielsweise in Form einer Unterhaltung
in einer Gaststätte“, Dern et al., BKA, 2004) zu qualifizieren war. Da die Opfer aus
dem sozialen Umfeld der Probanden stammten, war dementsprechend auch die
Entfernung vom Ankerpunkt zum Kontaktort vergleichsweise gering. Dieser
besondere Umstand kann für die polizeiliche Ermittlungspraxis von großer Bedeutung
24
sein. Allerdings wird der kategorische Wert dieser Feststellung durch die geringen
Fallzahlen relativiert.
Exkurs:
Viktimologische Aspekte
Im Zuge der Untersuchung der Täter-Opfer-Beziehungen wurden auch Daten aus
viktimologischer Sicht erhoben (n = 153):
Opfer weiblich %
76,8
Opfer Kinder %
22,0
Alter der Opfer %
0 – 12 J.
13 – 18 J.
19 – 29 J.
30 – 39 J.
> 40 J.
22,0
17,1
33,5
7,9
19,5
Schlussfolgerung: Das Kriterium „Täter-Opfer-Beziehung“ hat eine große
Bedeutung für die Einschätzung des geographischen Verhaltens von SerienSexualmördern. In diesen Fällen darf ein starker regionaler Bezug des Täters
zum Kontaktort angenommen werden.
25
8.
Lebensalter der Probanden (Harbort, n = 153)
(Untersucht werden soll, ob sich das Alter der Probanden auf ihr Mobilitätsverhalten
auswirkt)
Ankerpunkt – Kontaktort
(Luftlinie)
bis 20 Jahren
Anzahl (%)
(n = 32)
bis 27 Jahren
Anzahl (%)
(n = 66)
bis 35 Jahren
Anzahl (%)
(n = 40)
ab 36 Jahren
Anzahl (%)
(n = 15)
bis 1 km
11 (34,4)
3 (4,5)
8 (20,0)
2 (13,3)
bis 5 km
13 (75,0)
17 (30,3)
10 (45,0)
4 (40,0)
bis 10 km
1 (78,1)
10 (45,5)
9 (67,5)
4 (66,7)
bis 15 km
1 (81,3)
9 (59,1)
2 (72,5)
0 (66,7)
bis 20 km
3 (90,6)
7 (69,7)
0 (72,5)
0 (66,7)
> 20 km
3 (100)
20 (100)
11 (100)
5 (100)
In
einem
ersten
Arbeitsschritt
wurde
entsprechend
der
BKA-Studie
das
Durchschnittsalter der Probanden zum Zeitpunkt der ersten Tat ermittelt: 27,5 Jahre.
Des weiteren wurde eine Dichotomie in Probanden „jünger als 27 Jahre“ und „älter“
vorgenommen. Beide Tätergruppen zeigten keine signifikanten Abweichungen.
Aus diesem Grund wurde eine differenziertere Altersunterscheidung gewählt (siehe
Tabelle oben). Erst hierbei ergaben sich bedeutsame Unterschiede. Während sich die
Probandengruppen „älter als 20“ Jahre nicht wesentlich unterschieden, zeigten
Probanden mit einem Lebensalter von weniger als 21 Jahren bei der ersten Tat ein
hochsignifikant abweichendes Verhalten: in Dreivierteln der Fälle erfolgte die
Kontaktaufnahme in einem Radius von weniger als fünf Kilometern. Dieses
Phänomen dürfte insbesondere aus den Lebensumständen jüngerer Täter herzuleiten
sein. Die Mehrzahl der Probanden verfügte über keinen Führerschein oder besaß
keinen Pkw und legte auch bei Alltagsroutinen allgemein keine größeren
Entfernungen zurück. Insofern ergab sich schon aus diesen Aspekten ein
eingeschränkter Aktionsradius, der mit aus geographischer Sicht begrenzten
Erfahrungswerten einherging.
Schlussfolgerung: Bei lebensjüngeren Serien-Sexualmördern (jünger als 21 Jahre)
besteht i. d. Regel ein sehr starker regionaler Bezug zum Kontaktort. Auch die
Tatorte liegen in solchen Fällen gemeinhin innerhalb eines Kreises von zehn
Kilometern.
26
9.
Polizeiliche Vorerkenntnisse
(Es handelt sich um solche Erkenntnisse, die der Polizei als Straftat oder
Ordnungswidrigkeit vor der ersten Tat zur Kenntnis gelangten. Untersucht werden
soll, ob kriminelle Erfahrungswerte Einfluss haben auf das geographische Verhalten
der Probanden)
9.1
Vorerkenntnisse ohne deliktische Differenzierung (Harbort: n = 153, Dern et
al.: 99)
Ankerpunkt –
Kontaktort
(Luftlinie)
ohne Erkenntnisse
Anzahl (%)
(Harbort
n = 58)
ohne
Erkenntnisse
Anzahl (%)
(Dern et al.
n = 15)
mit Erkenntnissen
Anzahl (%)
(Harbort
n = 95)
mit
Erkenntnissen
Anzahl (%)
(Dern et al.
n = 84)
bis 1 km
5 (8,6)
?*
18 (18,9)
?
bis 5 km
13 (31,0)
?
32 (52,6)
?
bis 10 km
4 (37,9)
?
17 (70,5)
?
bis 15 km
8 (51,7)
?
7 (77,9)
?
bis 20 km
8 (65,5)
(86,7)
2 (80,0)
(85,7)
> 20 km
20 (100)
19 (100)
?*keine Zahlenwerte bei Dern et al.
9.2
„Allgemein“ vs. „einschlägig“
(Untersucht werden soll, ob sich das Mobilitätsverhalten der Probanden verändert,
wenn auf „einschlägige“ (Sexualstraftaten oder Tötungsdelikt vor untersuchten
Delikten]
oder
„allgemeine“
(andere
Straftaten)
kriminelle
Erfahrungen
zurückgegriffen werden kann)
Ankerpunkt –
Kontaktort
(Luftlinie)
allgemein
Anzahl (%)
(Harbort
n = 25)
allgemein
Anzahl (%)
(Dern et al.
n = 72)
einschlägig
Anzahl (%)
(Harbort
n = 71)
einschlägig
Anzahl (%)
(Dern et al.
n = 50)
bis 1 km
7 (28,0)
?*
11 (15,5)
?
bis 5 km
6 (52,0)
?
25 (50,7)
?
bis 10 km
7 (80,0)
?
11 (66,2)
?
bis 15 km
0 (80,0)
?
7 (76,1)
?
bis 20 km
0 (80,0)
(86,8)
2 (78,9)
(84,8)
> 20 km
5 (100)
15 (100)
?*keine Zahlenwerte bei Dern et al.
27
69,4 Prozent der Probanden hatten polizeiliche Vorerkenntnisse, 55,1 Prozent waren
einschlägig in Erscheinung getreten.
Lediglich bei Probanden ohne und mit polizeilichen Vorerkenntnissen ergaben sich
hochsignifikante
Unterschiede:
während
bei
Probanden
mit
polizeilichen
Erkenntnissen in gut Zweidritteln aller Fälle ein starker regionaler Bezug zum
Kontaktort festzustellen war (weniger als zehn Kilometer Entfernung), konnte dies bei
Probanden ohne Erkenntnisse lediglich in 37,9 Prozent der Fälle nachvollzogen
werden. Hingegen ergaben sich bei einer Unterscheidung in „allgemeine“ und
„einschlägige“ Vorerkenntnisse kaum Unterschiede.
Schlussfolgerung: Polizeiliche Vorerkenntnisse sind unabhängig davon, ob sie
allgemeiner oder einschlägiger Natur sind, keine geeigneten Kriterien, um valide
Aussagen zum geographischen Täterverhalten von Serien-Sexualmördern treffen
zu können.
28
10.
Kinder als Opfer (Harbort: n = 29, Dern et al.: n = 31)
(Untersucht werden soll, ob Kinder als Opfer ein spezifisches Mobilitätsverhalten der
Probanden bedingen. Als „Kind“ gelten Opfer bis einschließlich 12 Jahren)
Ankerpunkt – Kontaktort
(Luftlinie)
kindliches Opfer
Delikte Anzahl (%)
(Harbort)
kindliches Opfer
Delikte Anzahl (%)
(Dern et al.)
kein kindliches Opfer
Delikte Anzahl (%)
(Harbort)
bis 1 km
5 (17,2)
14 (45,2)
18 (14,5)
bis 5 km
6 (37,9)
7 (67,7)
37 (44,4)
bis 10 km
2 (44,8)
5 (83,9)
20 (60,5)
bis 15 km
3 (55,2)
1 (87,1)
12 (70,2)
bis 20 km
4 (69,0)
0 (87,1)
8 (76,6)
> 20 km
9 (100)
4 (100)
29 (100)
Kinder wurden wesentlich seltener (lediglich 19 Prozent der Opfer waren jünger als 13
Jahre) angegriffen als jugendliche, heranwachsende oder erwachsene Opfer. Nur 13
Probanden (26,5 Prozent) attackierten vereinzelt oder durchgängig Kinder. In der
Mehrzahl der Fälle handelte es sich bei den Probanden um so genannte unechte
Pädophile. Die kindlichen Opfer wurden nicht aus sexuellen Motiven im engeren
Sinne, sondern aus pragmatischen Gründen ausgewählt. Erklärungen der Probanden
wie diese waren charakteristisch: „Es mussten Kinder sein, weil die sich nicht so gut
wehren können.“
Hinsichtlich
der
zurückgelegten
Distanzen
haben
sich
keine
signifikanten
Unterschiede zwischen den Gruppen „kindliches Opfer“ und „kein kindliches
Opfer“ ergeben. Entgegen dem Ergebnis der BKA-Studie konnte im eigenen
Untersuchungsgut keine auffällige Konzentration der Taten „kindliches Opfer“ bis
einen Kilometer um den Ankerpunkt herum festgestellt werden. Die BKAArbeitsgruppe gab für die „erhebliche Anzahl der Taten im Nahbereich bis einen
Kilometer um den Ankerpunkt des Täters“ folgende Erklärung: „Diese räumliche
Nähe von Kontaktort und Ankerpunkt könnte für sich genommen schon eine Ursache
für eine spätere Tötung des Opfers aus Verdeckungsabsicht darstellen. Hinzu kommt,
dass Sexualmörder mit einem Kind als Opfer einen signifikant höheren Anteil an
einschlägigen polizeilichen Vorerkenntnissen aufweisen. In 61,3 % der Fälle war der
Täter bereits wegen einer Sexualtat polizeilich in Erscheinung getreten.“ Diese
Zahlenwerte konnten bei eigenen Untersuchungen nicht gefunden werden: bei
29
lediglich 12 von 29 Taten „kindliches Opfer“ (44,1 Prozent) waren die Probanden
einschlägig, also wegen einer Sexualstraftat, polizeilich in Erscheinung getreten.
Weiter führt die BKA-Arbeitsgruppe aus: „Diese Täter dürften demnach wissen,
welche juristischen und sozialen Folgen sie erwarten, wenn sie erneut als Täter
identifiziert werden sollten. Ihre Hoffnung auf eine Verhinderung dieser
Identifizierung dürfte sich daher an die Tötung des einzigen Tatzeugen, des Opfers,
klammern.“ Diese Feststellung mag das Motiv für die Tötung des Opfers schlüssig
herleiten, aber warum aus diesem Umstand ein spezifisches geographisches
Verhaltensmuster abgeleitet werden kann, bleibt unerörtert.
Insofern kann der Feststellung „die polizeiliche Ermittlungsarbeit bei Sexualmorden
zum Nachteil von Kindern sollte zunächst auf den unmittelbaren Nahbereich des
vermutlichen Kontaktortes konzentrieren“ für Serientäter nicht gefolgt werden.
Schlussfolgerung: Es bestehen keine signifikanten Unterschiede bei Taten
„kindliches Opfer“ und „nicht kindliches Opfer“. Das Opferalter allein ist
demnach kein geeignetes Kriterium, um eine spezifische Ableitung zum
geographischen Täterverhalten bei Serien-Sexualmördern vorzunehmen.
30
11.
Intelligenz (Harbort: n = 153)
(Untersucht werden soll, ob das Intelligenzniveau der Probanden ein spezifisches
geographisches Verhalten bedingt. Die Klassifizierung erfolgte nach international
gültigem Standard)
11.1
Leichte Debilität/geringe Intelligenz (Harbort: n = 33)
(IQ 70 –89)
Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie)
unterdurchschnittliche Intelligenz
Delikte Anzahl (%)
bis 1 km
9 (27,3)
bis 5 km
9 (54,5)
bis 10 km
4 (66,7)
bis 15 km
1 (69,7)
bis 20 km
2 (75,8)
> 20 km
8 (100)
11.2
Durchschnittliche Intelligenz (Harbort: n = 100)
(IQ 90 – 109)
Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie)
durchschnittliche Intelligenz
Delikte Anzahl (%)
bis 1 km
12 (12,0)
bis 5 km
28 (40,0)
bis 10 km
16 (56,0)
bis 15 km
10 (66,0)
bis 20 km
9 (75,0)
> 20 km
25 (100)
11.3
Überdurchschnittliche Intelligenz/sehr gute Intelligenz (Harbort: n = 20)
(IQ > 109)
Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie)
überdurchschnittliche Intelligenz
Delikte Anzahl (%)
bis 1 km
bis 5 km
bis 10 km
bis 15 km
bis 20 km
> 20 km
1 (5,0)
8 (45,0)
2 (55,0)
4 (75,0)
0 (75,0)
5 (100)
31
Bei den drei Tätergruppen konnten keine wesentlichen Abweichungen gefunden
werden. Allerdings waren die Vergleichsgruppen unterschiedlich stark ausgeprägt,
allein 65,4 Prozent der Probanden waren der Untergruppe „durchschnittlich
intelligent“ zuzuordnen. Dennoch: Offenbar korrespondiert das Intelligenzniveau nicht
mit einem spezifischen geographischen Täterverhalten.
Schlussfolgerung: Das Intelligenzniveau ist kein Kriterium, um eine Aussage
hinsichtlich des geographischen Täterverhaltens bei Serien-Sexualmördern
vornehmen zu können.
32
12.
„Geschlossene Räumlichkeit“ vs. „unter freiem Himmel“ (Harbort: n = 45
[geschlossen], n = 108 [unter freiem Himmel])
(Untersucht werden soll, ob die gewählte Örtlichkeit (Ort der Tötungshandlung) mit
einem bestimmten geographischen Verhalten korrespondiert)
Ankerpunkt – Kontaktort (Luftlinie)
Geschlossene Räumlichkeit
Delikte Anzahl (%)
unter freiem Himmel
Delikte Anzahl (%)
bis 1 km
8 (17,8)
14 (13,0)
bis 5 km
18 (57,8)
27 (38,0)
bis 10 km
8 (75,6)
14 (50,9)
bis 15 km
4 (84,5)
11 (61,1)
bis 20 km
2 (88,9)
8 (68,5)
> 20 km
5 (100)
34 (100)
Zwischen beiden Tätergruppen sind gravierende Abweichungen festzustellen.
Während bei Delikten mit Tötung des Opfers innerhalb einer geschlossenen
Räumlichkeit zwischen Ankerpunkt des Probanden und Kontaktort ein starker
regionaler Bezug bestand (in Dreivierteln der Fälle betrug die Entfernung weniger als
zehn Kilometer), war dies bei Taten, die durchgängig unter freiem Himmel passierten,
nur in gut der Hälfte der Fälle so.
Dieses auffällige Verhalten ist im Wesentlichen folgendermaßen zu erklären: i. d.
Regel war die Räumlichkeit den Probanden bereits vor der Tat bekannt und wurde
gezielt ausgewählt, weil sie mitunter fester Bestandteil einer Alltagsroutine war bzw.
das Wissen um diese Räumlichkeit hieraus resultierte. Und diese Rahmenbedingungen
werden naturgemäß ganz überwiegend im Nahbereich des Ankerpunktes gesetzt. Dass
Ortskenntnisse das entscheidende Kriterium bei der Auswahl für eine geeignete
Räumlichkeit sind, belegt auch die Tatsache, dass in lediglich fünf von 45 Fällen der
Kontaktort weiter als 20 Kilometer vom Ankerpunkt des Täters entfernt war. Insofern
kommt diesem Parameter für die polizeiliche Ermittlungstätigkeit große Bedeutung
zu.
Schlussfolgerung: Das Kriterium „Tötung des Opfers erfolgte in einer
geschlossenen Räumlichkeit“ ist besonders geeignet, um eine Aussage in
geographischer Hinsicht vornehmen zu können. Die Ermittlungen bei seriellen
33
Sexualmorden sollten sich in diesen Fällen zunächst auf den näheren Bereich
(Umkreis von fünf Kilometern) der vermuteten Tatorte konzentrieren.
34
V.
Empirisches Täterprofil
Im Zuge der vorliegenden Untersuchung wurden neben den geographischen auch
personenbezogene Daten erhoben, um ein Fahndungsraster für Serien-Sexualmörder
generieren zu können. In dem nun vorliegenden empirischen Täterprofil sind nur Merkmale
berücksichtigt worden, die eine Häufigkeit von wenigstens 65 Prozent aufweisen,
fahndungsrelevant und auch in der polizeilichen Ermittlungstätigkeit recherchierbar sind.
Dieses für deutsche Verhältnisse repräsentative Fahndungsraster kann als Basis- bzw.
Hintergrundinformation im Rahmen von operativen Fallanalysen genutzt werden.
Merkmal
Häufigkeit %
Täter ist zum Zeitpunkt der ersten Tat zwischen 18 und 40 Jahren alt
79,6
Täter ist berufstätig als Gelegenheitsarbeiter, Handwerker, Angestellter
69,4
oder Soldat
Täter ist unterdurchschnittlich bis durchschnittlich intelligent
85,7
(IQ 70 – 109)
Täter hat polizeiliche Vorerkenntnisse
69,4
Täter hat seinen Ankerpunkt im städtischen Bereich
71,4
(> 20.000 Einwohner)
Der Ankerpunkt des Täters liegt weniger als 15 Kilometer von den
69,3
jeweiligen Kontaktorten entfernt
Zwischen Täter und Opfer besteht keine längere Vorbeziehung
82,4
Täter attackiert keine Kinder
73,5
35
VI.

Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
In Dreivierteln der Fälle war der Kontaktort nicht weiter als 20 Kilometer vom
Ankerpunkt des Täters entfernt.

Knapp 60 Prozent der Täter sind sehr regional agierende Täter. Die Entfernung
zwischen Ankerpunkt und Kontaktort beträgt in diesen Fällen weniger als zehn
Kilometer.

Die durchschnittliche Entfernung vom Ankerpunkt bis zum Kontaktort betrug bei
durchgängig oder überwiegend (bei maximal einem „Ausreißer“) regional agierenden
Tätern 7,5 Kilometer.

Die Täter zeigten bei der Auswahl der Kontaktorte eine hohe Perseveranz. Bei 81,6
Prozent der Täter betrug die Entfernung vom Kontaktort zum Ankerpunkt
durchgängig oder ganz überwiegend weniger als 20 Kilometer.

Viele Täter messen einer „Sicherheitszone“ (näherer Bereich um den Ankerpunkt
herum) keine überragende Bedeutung bei.

In 73,2 Prozent der Fälle erfolgte der Initialkontakt zwischen Täter und Opfer in der
Gemeinde/Stadt, in dem sich der Ankerpunkt des Täters befand.

In 94,1 Prozent der Fälle ereignete sich das gesamte Tatgeschehen innerhalb eines
Bundeslandes.

Bei durchgängig oder überwiegend überregional agierenden Tätern (20,4 Prozent)
konnten keine spezifischen Verhaltensmuster festgestellt werden. Auch eine
differenzierte Betrachtung erbrachte keine anderen Ergebnisse: Bei sechs Tätern war
die Entfernung zwischen Ankerpunkt und Kontaktort bei der ersten Tat am geringsten,
bei vier Tätern war die Entfernung zwischen Ankerpunkt und Kontaktort bei der
letzten Tat am geringsten.

In 80 Prozent der Fälle, in denen ein Tatortwechsel vorgenommen wurde und das
Opfer freiwillig folgte, lag der Ankerpunkt der Täter im regionalen Bereich um den
Kontaktort herum. Bei 71,2 Prozent der Taten betrug diese Entfernung weniger als
zehn Kilometer.

Wurde das Tatgeschehen gegen den Willen des Opfers verlagert, nahm die Zahl der
Taten mit regionalem Charakter ab. Der Ankerpunkt der Probanden lag lediglich in
60,9 Prozent der Fälle im regionalen Bereich.

Eine
Ortsverlagerung
allein
ist
kein
geeignetes
Kriterium,
um
eine
Richtungseinschätzung zum Ankerpunkt des Täters hin vorzunehmen. Auch bei einer
36
differenzierten Betrachtung von erster und letzter Tat lässt sich eine solche Prognose
nicht stellen.

Städtische Täter legen vom Ankerpunkt aus geringere Entfernungen zurück als
ländliche, um den Kontaktort zu erreichen. Beide Gruppen müssen aber also regional
operierende Täter angesehen werden.

Das Kriterium der Täter-Opfer-Beziehung hat eine große Bedeutung für die
Einschätzung des geographischen Verhaltens der Täter. In diesen Fällen darf ein
starker regionaler Bezug des Täters zum Kontaktort angenommen werden. In 85,7
Prozent der Fälle war die Entfernung vom Ankerpunkt des Täters zum Kontaktort
weniger als zehn Kilometer.

Bei lebensjüngeren Tätern (jünger als 21 Jahre) besteht i. d. Regel ein sehr starker
regionaler Bezug zum Kontaktort. Auch die Tatorte liegen in solchen Fällen
gemeinhin innerhalb eines Kreises von zehn Kilometern.

Polizeiliche Vorerkenntnisse sind unabhängig davon, ob sie allgemeiner oder
einschlägiger
Natur
sind,
keine
geeigneten
Kriterien,
um
Aussagen zum
geographischen Täterverhalten treffen zu können.

Es bestehen keine signifikanten Unterschiede bei Taten „kindliches Opfer“ und „nicht
kindliches Opfer“. Das Opferalter allein ist demnach kein geeignetes Kriterium, um
eine spezifische Ableitung zum geographischen Täterverhalten vorzunehmen.

Das Intelligenzniveau ist kein Kriterium, um eine Aussage hinsichtlich des
geographischen Täterverhaltens vornehmen zu können.

Das Kriterium „Tötung des Opfers erfolgte in einer geschlossenen Räumlichkeit“ ist
besonders geeignet, um eine Aussage in geographischer Hinsicht vornehmen zu
können. Die Ermittlungen sollten sich in diesen Fällen zunächst auf den näheren
Bereich (Umkreis von fünf Kilometern) der vermuteten Tatorte konzentrieren.

Für die geographische Einschätzung des Ankerpunktes des Täters ist der Kontaktort
wesentlich bedeutsamer als der Leichenfundort. Der Täter ist mit einer wesentlich
höheren Wahrscheinlichkeit im regionalen Bereich des Kontaktortes zu finden.
37
VII. Überprüfung der Ausgangshypothesen
Vorbemerkung: Gravierende Abweichungen zur BKA-Studie sind durch Unterstrich
gekennzeichnet.
1.
In nahezu neun von zehn Fällen ist der Kontaktort nicht weiter als 20 Kilometer Luftlinie vom
Ankerpunkt des Täters entfernt.
Die Hypothese des überwiegend regional operierenden Täters ließ sich verifizieren.
Allerdings beträgt der Anteil der regionalen Taten 75,2 Prozent.
2.
In mehr als der Hälfte der Fälle erfolgt der Initialkontakt zwischen Täter und Opfer in der
Gemeinde/Stadt, in der sich der Ankerpunkt des Täters befindet.
Auch diese Hypothese bestätigte sich, in 73,2 Prozent der Fälle erfolgte der Erstkontakt in der
Gemeinde/Stadt, in der der Ankerpunkt des Täters war.
3.
In ca. 95 % aller Taten ereignet sich das gesamte Tatgeschehen in dem Bundesland, in dem
der Täter seinen Ankerpunkt hat.
Unter diesem Aspekt wurden ebenfalls nahezu deckungsgleiche Zahlenwerte ermittelt: 94,1
Prozent.
4.
Findet eine Verlagerung des Tatgeschehens statt und folgt das Opfer dabei zunächst ohne
Argwohn dem Täter, so ist von einem sehr regionalen Bezug des Täters zum Ort der
Kontaktaufnahme auszugehen. In über der Hälfte der Taten ist der Ankerpunkt weniger als
einen Kilometer Luftlinie vom Kontaktort entfernt.
38
Eine solche Konzentration von Taten im sehr regionalen Bereich konnte nicht festgestellt
werden (lediglich 17,8 Prozent). Allerdings betrug in mehr als der Hälfte aller Fälle die
Entfernung vom Ankerpunkt zum Kontaktort weniger als fünf Kilometer.
5.
Bei Taten, in denen das Opfer unter Zwang an einen weiteren Tatort verbracht wird, bildet
die überwiegende Mehrzahl der Täter eine „Sicherheitszone“ von einem Kilometer Umkreis
um ihren Ankerpunkt aus.
Diese Hypothese konnte verifiziert werden. Überdies wurde festgestellt, dass der Ankerpunkt
des Täters in diesen Fällen nur noch in 60,9 Prozent der Fälle im regionalen Bereich lag.
6.
Eine Einschätzung zur Verlagerungsrichtung des Tatgeschehens ist nicht möglich. In der
Mehrzahl der Fälle werden bei einer Verlagerung keine großen Distanzen zurückgelegt.
Auch diese Annahme traf zu. Selbst bei einer differenzierten Betrachtung – nämlich bei
Unterscheidung in erste und letzte Tat – war eine Richtungseinschätzung nicht möglich.
7.
In mehr als Dreivierteln aller Fälle, bei denen der Täter seinen Ankerpunkt in städtischen
Regionen hat, erfolgt der Kontakt zwischen Täter und Opfer in weniger als fünf Kilometern
Entfernung vom Ankerpunkt und unterscheidet sich damit hochsignifikant von Taten
„ländlicher“ Täter.
Diese Hypothese konnte nicht nachvollzogen werden: in lediglich 45,9 Prozent der Fälle im
städtischen Bereich betrug die Entfernung vom Ankerpunkt des Täters zum Kontaktort bis zu
fünf Kilometer, bei ländlichen Taten war dies ähnlich häufig der Fall: 38,1 Prozent.
8.
Es lassen sich hinsichtlich des geographischen Tatverhaltens keine signifikanten
Unterschiede zwischen Taten „mit“ und „ohne“ vorgefassten Tatentschluss feststellen.
39
Hierzu konnten keine weiterführenden Erkenntnisse gewonnen werden, da SerienSexualmörder in aller Regel „mit vorgefasstem Tatentschluss“ (88,9 Prozent der Fälle) im
Sinne der vorliegenden Untersuchung agierten.
9.
Eine „Sicherheitszone“ um den Ankerpunkt des Täters kann bei Taten mit vorgefasstem
Tatentschluss nicht festgestellt werden.
Diese Annahme fand eine Bestätigung. Gerade Serien-Sexualmörder entwickeln im Zuge
ihrer kriminellen Karriere ein sich kontinuierlich steigerndes Selbstbewusstsein, zudem eine
höhere Risikobereitschaft, da das unmittelbare Entdeckungsrisiko aus Sicht der Täter auch
unter geographischen Aspekten zunehmend an Relevanz und Brisanz einbüßt.
10.
Das Kriterium des Alters der Täter hat keine Aussagekraft im Hinblick auf die Einschätzung
des geographischen Tatverhaltens.
Diese Hypothese konnte nur bedingt nachvollzogen werden. Bei lebensjüngeren Tätern
(jünger als 21 Jahre) bestand i. d. Regel ein sehr starker regionaler Bezug zum Kontaktort.
Auch die Tatorte lagen in diesen Fällen überwiegend innerhalb eines Kreises von zehn
Kilometern. Bei den übrigen Tätergruppen konnten hingegen keine Signifikanzen festgestellt
werden.
11.
Allgemeine und einschlägige polizeiliche Vorerkenntnisse stellen kein diskriminierendes
Element bei der Einschätzung des geographischen Tatverhaltens dar.
Diese Annahme erfuhr eine eindrucksvolle Bestätigung, zwischen den genannten
Tätergruppen waren kaum Unterschiede feststellbar.
12.
Serienmörder unterscheiden sich hinsichtlich ihres geographischen Tatverhaltens nicht von
Einmaltätern. Eine „Sicherheitszone“ lässt sich nicht feststellen.
40
Diese Hypothese fand keine Bestätigung. Während sich im allgemeinen geographischen
Verhalten gute Übereinstimmungen nachweisen ließen, ergaben sich bei einzelnen Kriterien
erhebliche Abweichungen. Dies muss zu der Schlussfolgerung führen, dass Erkenntnisse von
Sexualmördern als Einmaltäter nicht unbesehen auf Serientäter übertragen und angewendet
werden dürfen, sondern der Prüfung im Einzelfall bedürfen.
13.
Bei Taten zum Nachteil von Kindern erfolgt der Initialkontakt in nahezu der Hälfte der Fälle
in weniger als einem Kilometer Entfernung vom Ankerpunkt des Täters.
Hinsichtlich der zurückgelegten Distanzen haben sich keine signifikanten Unterschiede
zwischen den Gruppen „kindliches Opfer“ und „kein kindliches Opfer“ ergeben. Entgegen
dem Ergebnis der BKA-Studie konnte im eigenen Untersuchungsgut keine auffällige
Konzentration der Taten „kindliches Opfer“ bis einen Kilometer um den Ankerpunkt herum
festgestellt werden.
14.
Bei Taten mit überregionalem Charakter können keine signifikanten Zusammenhänge
(Muster) festgestellt werden.
Diese Annahme konnte verifiziert werden. Bei durchgängig oder überwiegend überregional
agierenden Tätern (20,4 Prozent) konnten keine spezifischen Verhaltensmuster festgestellt
werden. Auch eine differenzierte Betrachtung erbrachte keine anderen Ergebnisse: Bei sechs
Tätern war die Entfernung zwischen Ankerpunkt und Kontaktort bei der ersten Tat am
geringsten, bei vier Tätern war die Entfernung zwischen Ankerpunkt und Kontaktort bei der
letzten Tat am geringsten.
15.
Für die geographische Einschätzung des Ankerpunktes des Täters ist der Ort des
Zusammentreffens zwischen Täter und Opfer ungleich bedeutsamer als der Leichenfundort.
Der Täter ist mit einer höheren Wahrscheinlichkeit im regionalen Bereich des Kontaktortes
zu finden denn im Bereich des Leichenfundortes.
41
Auch diese Annahme hat sich vollauf bestätigt. Für die geographische Einschätzung des
Ankerpunktes eines Serienmörders ist der Kontaktort wesentlich bedeutsamer als der
Leichenfundort. Der Täter ist mit einer wesentlich höheren Wahrscheinlichkeit im regionalen
Bereich des Kontaktortes zu finden
16.
Bei Leichenverbringungen nimmt der Täter das Opfer zu sich nach Hause und führt dort die
Vergewaltigung/den Missbrauch und die Tötung des Opfers durch.
Unter dem Aspekt der Leichenverbringung konnte eine solches Verhalten nur in 45,5 Prozent
der Fälle festgestellt werden. Bei der Mehrzahl der Taten wurden sexuelle Handlungen und
Tötung des Opfers nicht am Ankerpunkt des Täters vollzogen.
Eigene Hypothesen
17.
Lebensjüngere Probanden legen generell geringere Entfernungen zurück als lebensältere und
agieren in geringer Entfernung zu ihrem Ankerpunkt.
Diese Annahme konnte verifiziert werden. Bei lebensjüngeren Tätern (jünger als 21 Jahre)
bestand i. d. Regel ein sehr starker regionaler Bezug zum Kontaktort. Auch die Tatorte lagen
in diesen Fällen gemeinhin innerhalb eines Kreises von zehn Kilometern.
18.
Wird das Opfer innerhalb geschlossener Räume getötet, verringert sich ebenfalls die
Entfernung vom Ankerpunkt zum Kontaktort. Wird die Tat unter freiem Himmel durchgeführt,
zeigen die Probanden ein anderes Verhalten.
Auch diese Hypothese traf zu. Zwischen beiden Tätergruppen sind gravierende
Abweichungen festzustellen. Während bei Delikten mit Tötung des Opfers innerhalb einer
geschlossenen Räumlichkeit zwischen Ankerpunkt des Täters und Kontaktort ein starker
regionaler Bezug bestand (in Dreivierteln der Fälle betrug die Entfernung weniger als zehn
Kilometer), war dies bei Taten, die durchgängig unter freiem Himmel passierten, nur in gut
der Hälfte der Fälle so.
42
19.
Überdurchschnittlich intelligente Täter verhalten sich signifikant anders als durchschnittlich
oder unterdurchschnittlich intelligente Täter.
Diese Annahme erwies sich als unzutreffend. Zwischen den genannten Tätergruppen konnten
keine Abweichungen in ihrem geographischen Verhalten festgestellt werden.
43
VIII. Fazit und Ausblick
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung hat sich herausgestellt, dass Serien-Sexualmörder
aus kriminalgeographischer Sicht als eigenständige Tätergruppe betrachtet werden sollten und
nicht unbesehen mit Einmaltätern gleichgesetzt werden dürfen. Neben einer Reihe von
Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten im geographischen Verhalten beider Gruppen
konnten aber auch zum Teil gravierende Abweichungen festgestellt werden – beispielsweise
bei städtischen vs. ländlichen, bei lebensjüngeren Tätern, aber auch solchen, die Kinder als
Opfer bevorzugten oder einen Leichentransport durchführten. Auch bei den Items
„vorgefasster Tatentschluss“ und „Ortsverlagerung“ waren zwischen den Probanden und der
Vergleichsgruppe erhebliche Divergenzen zu beobachten.
Allgemein dürfen Serien-Sexualmörder überwiegend als regional agierende Täter mit hoher
Perseveranz gelten, die von ihrem Ankerpunkt aus keine größeren Entfernungen zurücklegen,
um eine Tat zu begehen. Der Kontaktort befindet sich häufig in der Stadt/Gemeinde, in der
auch der Ankerpunkt des Täters liegt. Nur in seltenen Fällen vollzieht sich das Tatgeschehen
über Landesgrenzen hinweg. Eine Einschätzung zur Verlagerungsrichtung mit Blick auf den
Ankerpunkt des Täters ist bei überregionalen Tätern nicht möglich. Auch konnten in diesen
Fällen keine signifikanten Verhaltensmuster erkannt werden.
Einer „Sicherheitszone“ wird durch alle Täter in der Mehrzahl der Fälle keine besondere
Bedeutung beigemessen. Überdies konnte festgestellt werden, dass die meisten Täter bei der
Ausführung ihrer Taten keinem dezidierten Plan folgen, sondern insbesondere aus
geographischer Sicht lediglich Rahmenbedingungen setzen: Der Kontaktort wird nicht bereits
vor der Tat festgelegt, sondern die Tat ereignet sich überwiegend zufällig und erst dann
innerhalb einer bestimmten Region, wenn der Täter glaubt davon ausgehen zu dürfen, die Tat
könne unbesehen und ungestört ausgeführt werden. Entschließt sich der Täter hingegen
spontan und in unbekanntem Gebiet zu einer Tat, wurde ein Trend deutlich, das Opfer an
einer dem Täter bekannten Örtlichkeit zu töten oder den Leichnam dort abzulegen.
Allgemein hat sich herausgestellt, dass dem Kontaktort aus geographischer Sicht wesentlich
größere Bedeutung zukommt als dem Leichenfundort. Die Merkmale „polizeiliche
Vorerkenntnisse“, „vorgefasster Tatentschluss“, „Intelligenzniveau“, „kindliches Opfer“ und
„Leichentransport“ sind keine sicheren Kriterien, um eine valide Einschätzung des
geographischen Täterverhaltens vornehmen zu können. Diskriminierenden Charakter
44
hingegen haben die Items „lebensjüngerer Täter“, „Tötung erfolgte in geschlossenen
Räumen“, „Täter-Opfer-Beziehung“ und „Tatortwechsel mit Einwilligung des Opfers“. Hier
konnten zwischen Ankerpunkt und Kontaktort teilweise erheblich geringere Entfernungen
festgestellt werden.
Um das Basiswissen für operative Fallanalysen bei seriellen Sexualmorden zu erweitern,
wurde ein empirisches Täterprofil entwickelt. Es umfasst fahndungsrelevante Tätermerkmale,
die in wenigstens Zweidritteln der Fälle vorlagen. Diese Erkenntnisse bedürfen allerdings der
vertiefenden Prüfung und Bewertung im Einzelfall und sollen als (raster-)fahndungsrelevante
Hilfskriterien verstanden werden.
Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse sind für Deutschland repräsentativ und überdies
geeignet, um das geographische Verhalten von Serien-Sexualmördern aus geographischer
Sicht verlässlich(er) beurteilen zu können, gegebenenfalls auch durch die Kombination
bestimmter Kriterien. Für künftige Forschungsvorhaben wird empfohlen, bei der Bildung von
Tätergruppen auf die Dichotomie „Einmal-/Serientäter“ zu verzichten. Es ist davon
auszugehen, dass die Gruppe der „Einmaltäter“ keinen eigenständigen Charakter hat. Denn: In
dieser Gruppe befindet sich regelmäßig eine unbestimmte Zahl von Tätern, deren Tat nicht als
einmaliges Kontrollversagen zu deuten ist. Viele dieser Täter hätten mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit weitere Opfer angegriffen und getötet, wenn sie nicht bereits
nach der ersten Tat gefasst worden wären. Aus diesem Grund wird man keine ausreichend
belegte und zwingend erforderliche Trennschärfe erreichen können. Um geeignete Kriterien
herausarbeiten, dürfte eine interdisziplinäre Zusammenarbeit das Gebot der Stunde sein.
45
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