Die Excel-Arbeitsmappe zum Abschlussbericht

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Programm für lebenslanges Lernen
ERASMUS
Hochschuljahr 2011/2012
Abschlussbericht zur
Studierendenmobilität sowie
Lehrenden- und Personalmobilität
Anleitung zur Erstellung des Abschlussberichtes unter Verwendung der
von der NA-DAAD bereitgestellten Excel-Arbeitsmappe
NA-DAAD
Marie Johann 20.08.2012
Inhalt
Einführung ................................................................................................................. 3
Bestandteile des Abschlussberichtes........................................................................................ 3
Prüfverfahren ............................................................................................................. 3
Eingangsregistrierung .............................................................................................................. 4
Prüfung der Förderfähigkeit..................................................................................................... 4
Finanzielle Prüfung .................................................................................................................. 5
Allgemeine Hinweise für den Abschlussbericht ........................................................................ 5
Die Excel-Arbeitsmappe zum Abschlussbericht .......................................................... 7
Registerblatt zur Finanzkalkulation .......................................................................................... 8
Felder der Finanzkalkulation ........................................................................................................ 9
Die Registerblätter zu den Einzelaufstellungen ...................................................................... 11
Allgemeine Anleitung ................................................................................................................. 11
Das Registerblatt SMS-Einzelaufstellung ................................................................................... 14
Das Registerblatt SMP-Einzelaufstellung ................................................................................... 18
Das Registerblatt STA-Einzelaufstellung .................................................................................... 22
Das Registerblatt STT-Einzelaufstellung..................................................................................... 26
Die Registerblätter der Gesamtübersichten ........................................................................... 29
Das Registerblatt SMS-Gesamtübersicht ................................................................................... 29
Das Registerblatt SMP-Gesamtübersicht ................................................................................... 30
Das Registerblatt STA-Gesamtübersicht .................................................................................... 31
Das Registerblatt STT-Gesamtübersicht .................................................................................... 32
Fertigstellung des Abschlussberichtes ...................................................................... 33
Anhang I: Ländercodes ............................................................................................. 35
Ländercodes Gastland ........................................................................................................... 35
Staatsangehörigkeit............................................................................................................... 36
Sprachcodes .......................................................................................................................... 36
Anhang II: Fächercodes (ISCED97) ............................................................................ 37
Anhang III: Wirtschaftsbereiche (Sector codes) ........................................................ 39
Anhang IV: Länderhöchstsätze (Lehrenden- und Personalmobilität) ........................ 40
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Abschlussbericht für das Hochschuljahr 2011/2012
zur ERASMUS Studierendenmobilität (SMS, SMP) sowie der Lehrendenund Personalmobilität (STA, STT)
Einführung
Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
(NA-DAAD) bis zum 15. Oktober 2012 einen Abschlussbericht in einfacher Ausführung im Original über die
während des Förderzeitraums erfolgten Zuwendungen vorzulegen.
Bitte senden Sie nach Möglichkeit den Abschlussbericht nicht vor dem 03. September 2012 an uns zurück,
da wir aufgrund der Sommerferien erst ab dem 03. September2012 mit der Bearbeitung auch früher eingereichter Abschlussberichte beginnen.
Bestandteile des Abschlussberichtes
1. Sachbericht zur Durchführung des ERASMUS-Programms 2011/2012
Bestandteile der EXCEL-Arbeitsmappe
2. Finanzkalkulation
3. Einzelaufstellungen:
Studierendenmobilität – Auslandsstudium (SMS)
Studierendenmobilität – Auslandspraktika (SMP)
Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen und ausländischen Unternehmen (STT)
4. Gesamtübersichten:
Studierendenmobilität – Auslandsstudium (SMS)
Studierendenmobilität – Auslandspraktika (SMP)
Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen und ausländischen Unternehmen (STT)
Prüfverfahren
Die Prüfung des kompletten Abschlussberichtes erfolgt durch zwei Personen.
Das Prüfverfahren ist in drei Ebenen unterteilt.
1. Eingangsregistrierung
2. Prüfung der Förderfähigkeit
3. Finanzielle Prüfung
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und insbesondere möglichst zeitnah die Prüfung abschließen zu können, möchten wir Sie bitten, jeweils die Personen zu kontaktieren, die mit Ihrem Vorgang betraut sind.
Wir danken im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
3
Eingangsregistrierung
Bitte beachten Sie, dass ein Bericht nur als eingegangen registriert werden kann, wenn er vollständig und
korrekt unterzeichnet eingereicht wird.
Wenn der Bericht zum Stichtag unvollständig oder gar nicht eingereicht wird, tritt ein dreistufiges Mahnverfahren in Kraft, an dessen Ende die Übergabe des Vorgangs an die Europäische Kommission steht.
Bitten senden Sie den vollständigen Abschlussbericht (Papierversion und Datei auf CD-ROM für alle Förderbereiche) an die zuständigen Mitarbeiter der NA-DAAD. Die Erstellung des Sachberichts erfolgt online. Für
die Eingangsregistrierung ist hier der Erhalt der unterschriebenen Papierversion entscheidend.
Hochschulen mit den ERASMUS-Codes
A bis D
DAAD
Referat 602
z. Hd. Frau Carolin Simonis
Kennedyallee 50
Hochschulen mit den ERASMUS-Codes
E bis I
DAAD
Referat 602
z. Hd. Frau Helma Koch
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Hochschulen mit den ERASMUS-Codes
J bis M
DAAD
Referat 602
z. Hd. Herrn Deniz Börner
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Hochschulen mit den ERASMUS-Codes
N bis Z
DAAD
Referat 602
z. Hd. Frau Natalia Lobanova
Kennedyallee 50
53175 Bonn
53175 Bonn
Sollte der Bericht unvollständig sein, erfolgt bereits an dieser Stelle eine Rückmeldung an die betroffenen
Hochschulen. Wenn der Abschlussbericht vollständig ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Email.
Mit Eingang des vollständigen Abschlussberichtes muss dieser innerhalb von 45 Tagen seitens der NA-DAAD
geprüft werden, diese Frist verlängert sich jedoch jeweils, soweit noch Korrekturen/Ergänzungen durch die
NA-DAAD angefordert werden.
Prüfung der Förderfähigkeit
Die Prüfung der Förderfähigkeit der Mobilitätsflüsse Ihres Abschlussberichtes erfolgt für alle Förderbereiche (SMS, SMP, STA, STT) erst dann, wenn der Bericht vollständig vorliegt. Die Zuständigkeiten sind hier
ebenfalls nach Buchstaben wie folgt festgelegt:
ERASMUS-Code
beginnend mit D...
A-D
E–I
J–M
N-Z
Zuständige/r Mitarbeiter/in
Stefanie Fleischer
Carolin Simonis
Ralf Meuter
Helma Koch
Irène Fandio
Deniz Börner
Agnes Schulze-von Laszewski
Natalia Lobanova
4
Telefon
0228-882-414
0228-882-615
0228-882-277
0228-882-561
0228-882-415
0228-882-327
0228-882-397
0228-882-413
Finanzielle Prüfung
Nach abgeschlossener Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt die finanzielle Prüfung je Hochschule:
ERASMUS-Code
beginnend mit D...
A-D
E–I
J–M
N-Z
Zuständige/r Mitarbeiter/in
Telefon
Stefanie Fleischer
0228-882-414
Ralf Meuter
0228-882-277
Irène Fandio
0228-882-415
Agnes Schulze-von Laszewski
0228-882-397
Nach Auswertung der Abschlussberichte erfolgt seitens der NA-DAAD an die jeweiligen Hochschulen eine
Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Darüber hinaus enthält das Feedbackschreiben eine Abrechnung
der einzelnen Aktionen sowie die daraus resultierende Gesamtabrechnung.
Da in diesem Hochschuljahr erstmals die Summen der einzelnen Aktionen miteinander verrechnet werden,
zahlen Sie bitte keine Beträge ohne die Aufforderung durch die NA-DAAD zurück.
Sollte sich eine Rückforderung ergeben, beachten Sie unbedingt die im Feedbackbrief angegebene
AKTUELLE Kontoverbindung und den zugehörigen Titel!
Soweit einzelne Hochschulen erst mit Einreichung des Abschlussberichtes den Nachweis erbringen, dass sie
70% der Erstzuweisung an die ERASMUS-Geförderten ausgezahlt haben, erfolgt nach Auswertung des Berichtes die Auszahlung der zustehenden 2. Rate aus dem Zuwendungsvertrag.
Allgemeine Hinweise für den Abschlussbericht
Unter Punkt 6 des Leitfadens finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Förderbedingungen im LLP
ERASMUS. Hier einige Hinweise zu immer wiederkehrenden Fragen im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht.
Probleme bereitet immer wieder die Monatsberechnung bei SMS und SMP. Um die Aufenthaltsdauer zu
ermitteln, wird ab dem Kalendertag gezählt, an dem der Studierende seine Mobilität aufgenommen hat
und die auch von der Gasteinrichtung schriftlich bestätigt wurde. Die kleinste Berechnungseinheit ist der
viertel Monat. Gleichgültig welcher Detaillierungsgrad gewählt wird, sollte die Berichterstattung im Abschlussbericht analog zur Berechnung der Fördersätze erfolgen – vgl. auch Punkt 6.10.3 des ERASMUSLeitfadens.
Grundsätzlich ist ein Studienaufenthalt an mehreren Orten im gleichen oder in verschiedenen Ländern nur
zulässig, wenn der Aufenthalt an der gleichen Hochschule stattfindet, die über verschiedene Standorte verfügt und ein gemeinsames Learning Agreement für den Gesamtaufenthalt unterzeichnet. Alle Aufenthalte,
die als Teil einer „Gesamtmobilität“ an mehr als einem Ort stattfinden, müssen prinzipiell jeder für sich (je
Land) die Mindestdauer erfüllen, werden aber als ein Aufenthalt berichtet – vgl. auch Punkt 6.10.4 des
Leitfadens.
Praktika an mehreren Standorten können nur durchgeführt werden, wenn für die gesamte Praktikumsdauer ein Training Agreement ausgestellt wird und das unterzeichnende Unternehmen die Verantwortung
für den gesamten Zeitraum des Praktikums übernimmt. Dies impliziert, dass eine Verbindung zwischen den
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verschiedenen aufnehmenden Einrichtungen besteht, z. B. Mutter-/Tochterunternehmen (im gleichen oder
in einem anderen Land). Die aufnehmende Einrichtung, die das Training Agreement unterzeichnet hat, wird
für den gesamten Zeitraum als Gasteinrichtung berichtet.
Bitte beachten Sie im Bereich der Studierendenmobilität (SMS und SMP), dass Sie die Personen, die in ihrem Heimatland studieren (return to home country) – vgl. auch Punkt 6.6.1 des Leitfadens 2011/2012 zum
Zuwendungsvertrag – im Abschlussbericht gesondert im Kommentarfeld mit einem „R“ kennzeichnen.
Die bisherige Sonderregelung für Staatsangehörige aus Luxemburg entfällt. Luxemburgische ERASMUSTeilnehmer von entsendenden deutschen Hochschulen können ab dem Hochschuljahr 2011/2012 ausschließlich durch die deutsche Hochschule gefördert werden – vgl. auch Punkt 6.6.3 des ERASMUSLeitfadens.
Grundsätzlich muss die aufnehmende Hochschule im Besitz einer für die Maßnahme relevanten gültigen
EUC sein. Eine Liste der Hochschulen mit einer gültigen EUC ist auf der Homepage der NA-DAAD zu finden:
http://eu.daad.de/eu/llp/service-fuer-hochschulen/ausschreibungen/07694.html
Diese Liste ist ebenfalls in dem Registerblatt MasterData der Excel-Arbeitsmappe zum Abschlussbericht
hinterlegt.
Für Belgien wird ein differenziertes Länderkürzel eingeführt: BENL für den flämischen Teil, BEFR, für den
wallonischen Teil und BEDE für den kleinen deutschsprachigen Teil.
Bitte verwenden Sie diese neuen Kürzel für die „Länderkürzel des Gastlandes“ in den Maßnahmen SMP,
STA und STT.
Die belgischen Hochschulstandorte werden automatisch - per Referenz durch die NA-DAAD - mit dem entsprechenden neuen Länderkürzel versehen.
Für die „Staatsangehörigkeit“ bitte weiterhin BE verwenden.
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Die Excel-Arbeitsmappe zum Abschlussbericht
Diese Anleitung gibt Hinweise und Hilfestellung zur Erstellung des Abschlussberichtes. Programmspezifische
Regularien entnehmen Sie bitte dem Guide for Applicants der Kommission, dem Zuwendungsvertrag
für ERASMUS 2011/2012 im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernender NA-DAAD sowie
dem ERASMUS-Leitfaden der NA-DAAD für die Durchführung von Mobilität durch Hochschulen
und Konsortien im Vertragsjahr 2011/2012 (Anlage VI zum Zuwendungsvertrag für Hochschulen).
Die Excel-Arbeitsmappe zum Abschlussbericht enthält einige wenige Änderungen im Vergleich zum Vorjahr.
Betroffen sind die Finanzkalkulation und die Einzelaufstellungen zur Studierendenmobilität (SMS und SMP).
Details hierzu finden Sie in den entsprechenden Kapiteln.
Die Arbeitsmappe zum Abschlussbericht enthält 10 Registerblätter.
Die Grunddaten zu Ihrer Hochschule (EUC-Nummer, ERASMUS-Hochschulcode usw.) sind nur in dem Registerblatt zur Finanzkalkulation einzutragen. Sie werden dann automatisch in die anderen Registerblätter
übertragen.
Finanzkalkulation: Hier werden die vertraglich zugewiesenen Mittel, die aktualisierte Vertragssumme nach
dem Zwischenbericht (Anlage II zum Abschlussfeedback), die von der NA-DAAD an die Hochschule ausgezahlten Mittel und die von der Hochschule transferierten Mittel sowie die bereits an die NA-DAAD zurückgezahlten Mittel eingetragen. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf Seite 8.
SMS-Einzelaufstellung: Hier werden die Mobilitätsdaten der Studierenden für ein Auslandsstudium und
Auslandsstudium mit kombiniertem Praktikum eingetragen. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf Seite 14.
SMP-Einzelaufstellung: Hier werden die Mobilitätsdaten der Studierenden für ein Auslandspraktikum eingetragen. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf Seite 18.
STA-Einzelaufstellung: Hier werden die Mobilitätsdaten der Lehrenden für die Mobilität zu Unterrichtszwecken an Partnerhochschulen und der Lehrenden von ausländischen Unternehmen an die Hochschule eingetragen. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf Seite 22.
STT-Einzelaufstellung: Hier werden die Mobilitätsdaten des Personals für die Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen und ausländischen Unternehmen eingetragen. Eine Anleitung
hierzu finden Sie auf Seite 26.
SMS-Gesamtübersicht: Hier sind keine Eingaben erforderlich, die Werte werden automatisch ermittelt. Der
Gesamtbetrag der ausgezahlten Zuschüsse wird automatisch in die entsprechende Zelle des Datenblatts
Finanzkalkulation („Ausgaben lt. Abrechnung“) übernommen.
SMP-Gesamtübersicht: Hier sind keine Eingaben erforderlich, die Werte werden automatisch ermittelt. Der
Gesamtbetrag der ausgezahlten Zuschüsse wird automatisch in die entsprechende Zelle des Datenblatts
Finanzkalkulation („Ausgaben lt. Abrechnung“) übernommen.
STA-Gesamtübersicht: Hier sind keine Eingaben erforderlich, die Werte werden automatisch ermittelt. Der
Gesamtbetrag der ausgezahlten Zuschüsse wird automatisch in die entsprechende Zelle des Datenblatts
Finanzkalkulation („Ausgaben lt. Abrechnung“) übernommen.
STT-Gesamtübersicht: Hier sind keine Eingaben erforderlich, die Werte werden automatisch ermittelt. Der
Gesamtbetrag der ausgezahlten Zuschüsse wird automatisch in die entsprechende Zelle des Datenblatts
Finanzkalkulation („Ausgaben lt. Abrechnung“) übernommen.
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Im Registerblatt MasterData sind die Listen für die Drop Downs hinterlegt. Es sind keine Eingaben erforderlich.
In den Registerblättern der Finanzkalkulation und der Einzelaufstellungen ist das Fenster fixiert, so dass die
oberen Zeilen mit den wichtigen Überschriften, wenn Sie weiter nach unten scrollen, trotzdem zu sehen
sind. Dies dient der besseren Orientierung im Tabellenblatt.
Registerblatt zur Finanzkalkulation
Das Registerblatt zur Finanzkalkulation wurde überarbeitet. Alle finanzrelevanten Eintragungen erfolgen
nun in der oberen Hälfte der Tabelle. Es wird keine abgerechnete Gesamtsumme ermittelt, da die Abrechnung der OM-Mittel erst durch die NA-DAAD nach Prüfung aller Mobilitätsflüsse erfolgt. Die Summen der
einzelnen Aktionen werden miteinander verrechnet. Daher sollten Rücküberweisungen an die NA-DAAD
erst nach Erhalt und gemäß Feedbackbrief erfolgen.
In das Registerblatt zur Finanzkalkulation ist unter dem Punkt I. Vertragssummen die im Vertrag ursprünglich genannte Vertragssumme je Aktion (100%), die laut Anlage II zum Abschlussfeedback des Zwischenberichtes (ZB) aktualisierte bzw. bestätigte Vertragssumme sowie die Summe der gegengezeichneten Zusatzvereinbarungen einzutragen. Die gegengezeichnete Gesamtsumme errechnet sich aus der aktualisierten
Vertragssumme und den Zusatzvereinbarungen.
Unter Punkt II. Zahlungen durch NA-DAAD sind die tatsächlich ausgezahlte Summe aus dem Zuwendungsvertrag und die Summe der geschlossenen Zusatzvereinbarungen einzutragen. Unter III. Rückzahlungen an
die NA-DAAD werden bereits getätigte Rückzahlungen (z. B. die Zahlungen zur Mittelrückmeldung) eingetragen.
Wurden Transfers zwischen den Aktionen durchgeführt, so sind diese unter Punkt IV. Transfer einzutragen.
Bitte beachten Sie die erweiterten Transferregeln. Erläuterungen hierzu finden Sie im ERASMUS-Leitfaden
2011/2012 unter Punkt 9.4 auf Seite 42.
Achten Sie bitte bei Transfers darauf, dass von Aktionen, auf die Gelder transferiert wurden, keine Rückzahlungen erfolgen. Auf Aktionen, aus denen Gelder transferiert wurden, dürfen selbst keine Transfers
getätigt werden.
Der Eintrag erfolgt unter der Aktion, auf die Geld transferiert wurde. Der Minusbetrag wird automatisch
unter der Aktion, von der das Geld transferiert wurde (gelbe Felder), eingetragen. Eine hinterlegte Formel
sorgt dafür, dass die maximale Transfersumme nicht überschritten wird.
Bei den Transfers von SMS auf SMP vice versa, von STA auf STT vice versa und von OM auf SM, bzw. auf ST
gibt es eine Fehlermeldung, wenn die Transfersumme zu hoch ist:
Dann bitte auf Abbrechen klicken und die Transfersummen kontrollieren. Der Wert wird wieder zurückgesetzt.
Wurde bereits ein Transfer von STA auf STT vice versa eingegeben (s. Beispiel), und sollen weitere Mittel
auf SM transferiert werden, so erfolgt bei Überschreitung (wenn insgesamt die 100% überschritten sind,
oder die 20% von ST aus SM) keine Fehlermeldung, sondern
die Zelle wird rot hinterlegt. In diesem Fall müssen die Werte neu eingegeben werden, dann verschwindet die rote
Markierung. Diese erweiterte Prüfung erfolgt nur mit Excel
2010.
Bsp.: Max Transfersumme 1.000 €
8
Unter Punkt V. Abrechnung wird die Differenz zwischen abzurechnender Summe und den Ausgaben laut
Abrechnung, die aus den Einzelaufstellungen je Aktion ermittelt werden, gebildet. Ausgenommen sind die
Mittel zur Organisation der Mobilität, da diese erst nach der abschließenden Prüfung durch die NA-DAAD
ermittelt werden. Das endgültige Abrechnungsergebnis erhalten Sie mit dem Feedbackbrief zum Abschlussbericht. Bitte tätigen Sie keine unaufgeforderten Rücküberweisungen aus einzelnen Aktionen an die
NA-DAAD, da die Abrechnung in einer Summe – über alle Aktionen hinweg – erfolgt.
Felder der Finanzkalkulation
I. Vertragssummen
a) Vertragssumme (urspr. Vertrag Juni Die im Vertrag je Aktion genannte ursprüngliche Summe (ohne
Zusatzvereinbarungen)
2011)
Die aktualisierte Vertragssumme nach dem Zwischenbericht,
b) aktualisierte Vertragssumme
auch wenn diese nicht von der ursprünglichen Vertragssumme
(Anlage II zum ZB)
c) Zusatzvereinbarungen
(gegengezeichnet)
Gegengezeichnete Gesamtsumme
(b + c)
II. Zahlung durch die NA-DAAD
per Zuwendungsvertrag erhalten
abweicht. Die Beträge finden Sie auf der Anlage II des Feedbackbriefes, den Sie nach dem Zwischenbericht erhalten haben.
Die Summe aller gegengezeichneten Zusatzvereinbarungen (z. B.
EILC, Sondermittel, Mehrbedarf)
Die Summe aus aktualisierter Vertragssumme und den Zusatzvereinbarungen
Die von der NA-DAAD ausgezahlte Summe je Aktion (erste und
ggf. zweite Rate).
III. Rückzahlungen an die NA-DAAD
Die von der NA-DAAD per Zusatzvereinbarung (Mehrbedarf,
EILC, Special Needs) ausgezahlte Summe.
Mittel, die Sie bereits an die NA-DAAD zurückgezahlt haben
Vorhandene Mittel/Bestand
Ausgezahlte Mittel, abzüglich der bereits zurückgezahlten Mittel
IV. Transfer
Transfersumme auf eine Aktion
per Zusatzvereinbarungen erhalten
V. Abrechnung
abzurechnende Summe
Automatische Berechnung aus vorhandenen Mitteln, unter
Berücksichtigung von Transfers.
Wird automatisch aus den Gesamtübersichten der einzelnen
Ausgaben laut Abrechnung
Aktionen übernommen, darf aber in keinem Fall die Vertragssumme (inkl. Zusatzvereinbarungen) überschreiten.
Differenz zwischen abzurechnender Summe Automatische Berechnung aus abzurechnender Summe und
Ausgaben laut Abrechnung. Die Gesamtsumme wird von der
und Ausgaben laut Abrechnung
NA-DAAD im Rahmen der Abschlussberichtsprüfung ermittelt,
da die endgültige OM-Berechnung erst dann erfolgen kann.
In den farbig unterlegten Zellen ist keine Dateneingabe möglich. In der Regel enthalten diese Felder Formeln, die zur automatischen Berechnung der unterschiedlichen Summen dienen. Felder zur manuellen
Eingabe sind nicht farbig unterlegt.
Die vom ERASMUS-Hochschulkoordinator und der amtlichen Prüfstelle der Hochschule zu leistenden Unterschriften erfolgen nur auf der Finanzkalkulation. Mit der Unterschrift der amtlichen Prüfstelle der Hochschule wird bestätigt, dass ein Kontoabgleich der Hochschule für die Maßnahme ERASMUS-Mobilität
durchgeführt wurde.
Im Bereich der OM-Mittel können Kontobewegungen auch nach Abgabe des Abschlussberichts stattfinden.
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Die Registerblätter zu den Einzelaufstellungen
Allgemeine Anleitung
In den Registerblättern zu den jeweiligen Einzelaufstellungen erfolgen die Eingaben zur Studierendenmobilität sowie der Lehrenden- und Personalmobilität.
Die Studierendenmobilität wird in Auslandsstudium (SMS) und Auslandspraktikum (SMP) aufgeteilt. Als ein
Auslandsstudium werden ein reiner Studienaufenthalt und ein Studienaufenthalt mit kombiniertem Praktikum, sog. Study&Work (in der Regel organisiert durch die Gasthochschule) angesehen. Diese werden in der
SMS-Einzelaufstellung aufgeführt. Die Felder, die zusätzlich für ein kombiniertes Praktikum ausgefüllt werden müssen, sind entsprechend gekennzeichnet. Ein Studienaufenthalt kann auch mit einem Praktikum
(nicht von der Hochschule betreut) verknüpft werden. In diesem Fall wird die Person sowohl in der SMSEinzelaufstellung, als auch in der SMP-Einzelaufstellung aufgeführt. Ein reines Auslandspraktikum wird nur
in der SMP-Einzelaufstellung eingetragen.
Hinweise zur Abgrenzung eines kombinierten Praktikums und einem reinen Auslandspraktikum entnehmen Sie bitte dem ERASMUS-Leitfaden2011/2012. (Punkt 6.8 auf Seite21)
Es gibt im Vergleich zum Vorjahr zwei Änderungen im Bereich der Studierendenmobilität.
- Das Feld zu ERASMUS-Mundus wurde entfernt.
- Ein neues Feld „Art der im Mobilitätszuschuss enthaltenen Sondermittel“ wurde hinzugefügt. Es ist mit
einem roten Rahmen gekennzeichnet. Per Zellendropdown haben Sie hier die Möglichkeit, kenntlich zu
machen, ob es sich bei den Sondermitteln um Mittel auf Grund von einer Behinderung – die als Summe in
der Spalte für Sondermittel eingetragen sind – handelt oder um Mittel zur Unterstützung Geförderter mit
Kind. Diese Summe wird nicht in der Spalte Sondermittel eingegeben.
- Als Sondermittel gelten Mittel, die auf Antrag bei der Nationalen Agentur gewährt wurden, aber auch
Mittel, die im Rahmen des monatlichen Höchstfördersatzes - in Abweichung von dem durchschnittlichen
Fördersatz der Hochschule - gewährt wurden. Weitere Informationen zu den Sondermitteln entnehmen Sie
bitte Punkt 7. des ERASMUS-Leitfadens.
Als Mobilität zu Unterrichtszwecken – Lehrendenmobilität (STA) - werden die zwei Fördermöglichkeiten
(a) zwischen Hochschule und Hochschule, b) zwischen Unternehmen und Hochschule) in einem Registerblatt, der STA-Einzelaufstellung, erfasst.
Für die Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken - Personalmobilität(STT) - werden die zwei Fördermöglichkeiten (a) zwischen Hochschule und Hochschulen, b) zwischen Hochschule und Unternehmen) in
einem Registerblatt, der STT-Einzelaufstellung, erfasst.
Als Eingabehilfe für alle Felder, die mit standardisierten Kennungen und
Codes auszufüllen sind, steht Ihnen ein Zellendropdown zur Verfügung.
Nach Möglichkeit sind dem Dropdown erläuternde Kommentare beigefügt.
Im Registerblatt MasterData können z.B. ERASMUS-Codes nachgeschlagen
werden.
Damit Sie im Registerblatt selbst über kleine Hilfen verfügen, haben wir Kommentare zu den einzelnen
Spalten eingefügt. Diese erkennen Sie an einem kleinen roten Dreieck in der oberen rechten Zellenecke.
11
Sollten diese bei Ihnen nicht erscheinen, können Sie die Kommentare mit einer Einstellungsänderung in
Excel sichtbar machen. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
Excel 2003:
Klicken Sie in der Menüleiste auf Extras. Dann öffnet sich die dazugehörige Untermenüliste.
Wählen Sie das Untermenü Optionen. Es öffnet sich ein Fenster mit mehreren Registern. Wählen Sie hier
bitte das Register Ansicht. Auf diesem Registerblatt klicken Sie unter der Rubrik Kommentare bitte die Option Nur Indikatoren an, dann schließen Sie das Fenster mit OK.
Excel 2010:
Klicken Sie in der Menüleiste auf Datei. Dort bitte Optionen auswählen.
Dann öffnet sich ein Fenster mit den Excel-Optionen. Klicken Sie hier auf das Menü Erweitert und scrollen Sie bis zum Unterpunkt Anzeige.
klicken Sie unter der Rubrik Kommentare bitte die Option Nur Indikatoren, und
Kommentare nur beim Darauf zeigen an, dann schließen Sie das Fenster mit OK.
12
Wenn Sie jetzt mit dem Cursor auf der Zelle mit der kleinen roten Ecke verweilen, dann erscheint ein Kommentar mit Anmerkungen zum Ausfüllen der entsprechenden Zelle.
Alle Zellen haben ein Datenformat zugewiesen bekommen, welches Sie bitte nicht verändern!
Sollten Sie trotzdem Probleme beim Ausfüllen der Spalten haben, wenden Sie sich bitte an den für Ihre
Hochschule zuständigen Mitarbeiter.
Siehe Seite 4.
13
Das Registerblatt SMS-Einzelaufstellung
Eingabefelder der Studierendendaten für ein Auslandsstudium
Ein Auslandsstudienaufenthalt (SMS) kann aus einem reinen Auslandsstudium oder aus der Kombination
Studium und Praktikum (sog. Study&Work) bestehen. Für ein kombiniertes Praktikum müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein:
a) das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der Studierende seinen Studienaufenthalt absolviert,
b) das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander.
Wichtig für die Förderfähigkeit ist der Zeitraum, der durch die Gasthochschule am Ende der Förderzeit bestätigt wird (vgl. Punkt 6.8 auf S.21 des ERASMUS-Leitfadens 2011/2012).
Diese Kombination von Praktikum und Studium wird als eine SMS-Periode gewertet. Die auf diese Weise
geförderten Studierenden können noch bis zu 12 Monate als ERASMUS-Praktikanten (SMP) gefördert werden.
Ein kombinierter Aufenthalt ist für eine Dauer von 3 bis 12 Monaten möglich. Dabei ist die Kombination von
z. B. einem Monat Praktikum mit zwei Monaten Studium eine erlaubte Variante. Bei dieser Kombination
werden die 3 Monate als Studienaufenthalt(SMS) gewertet.
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Feldbezeichnung
Kommentar
EUC-Nummer
Tragen Sie bitte den ersten Teil Ihrer EUC-Nummer (z. B. 29901) ein.
ERASMUS-Hochschulcode
Bitte tragen Sie hier den ERASMUS-Code Ihrer Hochschule
(z. B. D BONN01) ein.
Vorname, bzw. Nachname
des/der Studierenden
Vorname, bzw. Nachname des/der Studierenden
Geburtsdatum
Bitte geben Sie hier den Tag, Monat und das Jahr an, z. B. 15.08.82
Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Datum“ unbedingt ein!
Geschlecht
Bitte verwenden Sie die angegebenen Kürzel M bzw. W.
Staatsangehörigkeit
Bitte benutzen Sie die Liste Staatsangehörigkeit (Anhang I) und entscheiden Sie sich im Fall der doppelten Staatsangehörigkeit für eine
Nationalität. Bei Staatsangehörigkeit XX bitte Eintrag im Kommentarfeld
vornehmen.
Fachbereich
Bitte benutzen Sie die Liste der ISCED97-Codes(Anhang II) für Fachbereiche. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code!
Halten Sie bitte die Formatierung "Text" ein, da sonst die führende Null
einiger Codes verloren geht, z.B. wird aus 090 dann 90.
angestrebter Abschluss
Bitte tragen Sie hier den angestrebten Abschluss (z. B. Bachelor) des
Studierenden ein.
Studienniveau
Die Einteilung folgt der Bologna-Terminologie. S (= Short cycle), 1 (= First
cycle), 2 (= Second cycle) und 3 (= Third cycle). Inhaltlich steht S für Studiengänge unter drei Jahren, 1 für die Bachelor-Ebene und „alte Studiengänge“, 2 steht für die Master-Ebene und 3 steht für die Doktoratsebene. Bitte entscheiden Sie sich für eine Angabe.
Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Text“ unbedingt ein!
abgeschlossene Studienjahre
Hier nur ganze, abgeschlossene Studienjahre angeben (ggf. aufrunden).
Mindestanforderung ist ein abgeschlossenes Studienjahr.
0,5 Jahre können nicht auf ein Jahr aufgerundet werden!
Gasthochschulcode
Dieser Code ist unbedingt folgendermaßen einzugeben:
Nach der einstelligen Länderkennung (wie z. B. in E MADRID18) folgen
unbedingt zwei Leerstellen. Nach einer zweistelligen Länderkennung
(wie z. B. in CZ PRAHA10) folgt nur eine Leerstelle. Nach einer dreistelligen Länderkennung (wie z. B. in IRLCORK01) folgt keine Leerstelle. In
allen drei Fällen wird keine Leerstelle zwischen Stadtkürzel und Ziffer
gesetzt.
Bitte die Länderkennung (siehe Anhang, ERASMUS Gasthochschulcode)
nicht mit dem Ziellandkürzel (z. B. ES MADRID18 ist die falsche Bezeichnung für die Gasthochschule) verwechseln!
Nutzen Sie bitte das Drop-down-Menü.
15
Mobilitätstyp
Hier bitte ein C (= Combined placement) angeben, wenn es sich um einen Studienaufenthalt mit einem kombinierten Praktikum (study&work) handelt. Bei einem kombinierten Praktikum bitte den Namen des
Gastunternehmens im Kommentarfeld angeben. Oder Sie tragen ein S
(= Mobility for Study) ein, wenn es sich um einen reinen Studienaufenthalt handelt.
Dauer des Auslandsstudiums in Monaten
Hier wird die Dauer des Auslandsstudiums ohne Praktikumsmonate
aber ggf. inkl. EILC-Aufenthalt eingetragen.
z. B.: Beträgt die Gesamtdauer des Aufenthaltes 12 Monate und wurden
3 Praktikumsmonate absolviert, wird bei Dauer des Aufenthaltes (12
Monate minus 3 Monate =) 9 Monate eingetragen. In der Gesamtübersicht ist eine Formel hinterlegt, die dann die Spalten „Dauer des Auslandsstudiums in Monaten“ und „Dauer des Praktikums in Monaten“
addiert.
Als kleinste Einheit bitte den viertel Monat angeben. Mögliche Einträge
könnten sein:
0,25 – für einen Viertel Monat
0,5– für einen halben Monat
0,75 – für einen drei viertel Monat
1,0– ein kompletter Monat
1,5– eineinhalb Monate, usw.
Der Eintrag muss durch 0,25 teilbar sein: 3,4 wäre falsch!
Dauer des kombinierte
Praktikums in Monaten
Als kleinste Einheit bitte den viertel Monat angeben (s. o.).
Bitte beachten Sie, dass die Gesamtdauer (Studium + Praktikum) 12
Monate nicht überschreiten darf!
Begründung Aufenthalt unter drei Monaten
Hier werden standardisierte Gründe für einen Aufenthalt unter drei
Monaten angegeben. Bitte ein T (Semester unter drei Monaten, Trimester) oder ein X (für andere Gründe, bitte im Kommentarfeld erläutern)
eintragen. Bitte entscheiden Sie sich gegebenenfalls für eine Angabe,
ansonsten bleibt das Feld leer.
Beginn des Auslandsstudiums
Beginn ggf. inkl. EILC-Aufenthalt
Geben Sie hier den Monat und das Jahr ein, z. B. Beginn des Auslandsstudiums ist der 1. April2012, eingetragen wird 04-2012.
Bitte halten Sie hier die Zellenformatierung „Text“ unbedingt ein!
ECTS-Credits Studium
Hier die zu erreichenden Credits (laut Learning Agreement), z. B. 30,
eintragen.
Sofern bereits bekannt, können hier auch bereits erreichte Credits angegeben werden.
Sondermittel in EUR
Hier sind Mittel für Studierende mit Behinderung einzutragen, die auf
Antrag bei der Nationalen Agentur gewährt wurden, aber auch Mittel,
die im Rahmen des monatlichen Höchstfördersatzes von 300 EUR in
Abweichung von dem durchschnittlichen Fördersatz der Hochschule
gewährt wurden.
ÄNDERUNG! Art der Sondermittel wird in separatem Feld angegeben.
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Unterricht/Praktikum in der
Sprache des Gastlandes
Hier bitte nur J (für Ja) oder N (für Nein) eintragen.
Unterrichts-, Arbeitssprache
Bitte den Code für die Sprache angeben, in der die Lehrveranstaltungen
abgehalten wurden. Eine Liste der Sprachcodes befindet sich im Anhang. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code.
Vorbereitender Sprachkurs
Hier bitte nur Sprachkurse mit speziellem Bezug zu ERASMUS eintragen,
EC (für Teilnahme an EILC), HS (Sprachkurs, kein EILC, im Gastland), HM
(Sprachkurs im Heimatland), NN (für Nein) eintragen. Bitte entscheiden
Sie sich für einen Wert.
Mobilitätszuschuss in EUR
Die Summe des Mobilitätszuschusses für den Studienaufenthalt (Studium und kombiniertes Praktikum), ggf. inklusive des EILC-Zuschusses und
der Sondermittel angeben.
Bitte nur zwei Nachkommastellen als Wert eingeben.
Art der im Mobilitätszuschuss enthaltenen Sondermittel
NEU
Kennzeichnung, welcher Art die Sonderförderung ist, die im Mobilitätszuschuss enthalten ist. Mittel für EILC werden hier nicht gekennzeichnet.
Nutzen Sie bitte das Drop-down-Menü.
N
Frühere Teilnahme an
ERASMUS
Bitte ein N für keine frühere Teilnahme an ERASMUS, ein P für ein Praktikum oder M für eine frühere Teilnahme an Mundus eintragen.
Bitte entscheiden Sie sich für eine Angabe.
Erlangte Qualifikation im
Gastland
Bitte ein D für Double Degree, J für Joint Degree, O für eine andere Qualifikation oder ein N für keine Qualifikation eintragen.
Diploma Supplement
J (für Ja) oder N (für Nein) eintragen.
EUROPASS
J (für Ja) oder N (für Nein) eintragen.
Kommentar
Diese Spalte ist für Kommentare wie zum Beispiel „ständiger Wohnsitz“
und die Nationalität bei Staatsangehörigkeit = XX und als Erläuterung
bei Aufenthalt unter drei Monaten = X. gedacht. Bei Studienaufenthalt
im Heimatland bitte ein R eingeben.
Bei kombiniertem Praktikum bitte hier den Namen des Gastunternehmens eintragen.
17
Das Registerblatt SMP-Einzelaufstellung
Eingabefelder der Studierendendaten für ein Auslandspraktikum
Die ERASMUS-Praktikantenförderung (SMP) ist entweder durch die Hochschule direkt oder mittels eines
Konsortiums möglich.
Unabhängig von einem Studienaufenthalt in ERASMUS (SMS) ist die Förderung eines Praktikums (SMP) von
mindestens 3 Monaten bis maximal 12 Monaten als Auslandsaufenthalt möglich.
In welchen Einrichtungen Praktika stattfinden können, entnehmen Sie bitte dem Leitfaden2011/12 (Punkt
6.3 ab Seite 14).
Feldbezeichnung
Kommentar
EUC-Nummer
Tragen Sie bitte den ersten Teil Ihrer EUC-Nummer (z. B. 28879) ein.
ERASMUS-Hochschulcode
Bitte tragen Sie hier den ERASMUS-Code Ihrer Hochschule
(z. B. D BONN01) ein.
18
Vorname, bzw. Nachname
des/der Studierenden
Vorname, bzw. Nachname des/der Studierenden
Geburtsdatum
Bitte geben Sie hier den Tag, Monat und das Jahr an, z. B. 15.08.82
Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Datum“ unbedingt ein!
Geschlecht
Bitte verwenden Sie die angegebenen Kürzel M bzw. W.
Staatsangehörigkeit
Bitte benutzen Sie die Liste Staatsangehörigkeit (Anhang I) und entscheiden Sie sich im Fall der doppelten Staatsangehörigkeit für eine
Nationalität. Bei Staatsangehörigkeit XX bitte Eintrag im Kommentarfeld vornehmen.
Fachbereich
Bitte benutzen Sie die Liste der ISCED97-Codes (Anhang II) für Fachbereiche. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code!
Halten Sie bitte die Formatierung "Text" ein, da sonst die führende Null
einiger Codes verloren geht, z.B. wird aus 090 dann 90.
angestrebter Abschluss
Bitte tragen Sie hier den angestrebten Abschluss (z. B. Bachelor) des
Studierenden ein.
Studienniveau
Die Einteilung folgt der Bologna-Terminologie. S (= Short cycle), 1 (=
First cycle), 2 (= Second cycle) und 3 (= Third cycle). Inhaltlich steht S für
Studiengänge unter drei Jahren, 1 für die Bachelor-Ebene und „alte
Studiengänge“, 2 steht für die Master-Ebene und 3 steht für die Doktoratsebene. Bitte entscheiden Sie sich für eine Angabe.
Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Text“ unbedingt ein!
Abgeschlossene
Studienjahre
Hier nur ganze, abgeschlossene Studienjahre angeben (ggf. aufrunden).
Gastlandcode des
Praktikums
Hier wird das Kürzel des Gastlandes für das Praktikum eingegeben. Die
Liste der Ländercodes Gastland befindet sich im Anhang I.
ÄNDERUNG: Bitte geänderte Codes für Belgien beachten (vgl. S. 6)
Name der Einrichtung, an
der das Praktikum durchgeführt wurde
Es wird der Name der Gasteinrichtung in der Landessprache (nach Möglichkeit) angegeben. Bitte keine Übersetzungen.
Größe der Gasteinrichtung
Bitte S = Small (für 1-50 Beschäftigte), M = Medium (für 51-250 Beschäftigte) oder L = Large (für >250 Beschäftigte) eingeben. Bitte entscheiden Sie sich für einen Eintrag!
Wirtschaftsbereich der
Gasteinrichtung
Bitte benutzen Sie die Sector Codes, die als Anhang III nochmals beigefügt sind. Bitte entscheiden Sie sich für einen Wirtschaftsbereich!
19
Dauer des Praktikums in
Monaten
Dauer des Praktikums(ggf. inkl. EILC-Aufenthalt).
Als kleinste Einheit bitte den viertel Monat angeben. Mögliche Einträge
könnten sein:
0,25 – für einen Viertel Monat
0,5– für einen halben Monat
0,75 – für einen drei viertel Monat
1,0– ein kompletter Monat
1,5– eineinhalb Monate, usw.
Der Eintrag muss durch 0,25 teilbar sein: 3,4 wäre falsch!
Begründung Aufenthalt
unter drei Monaten
Hier werden standardisierte Gründe für einen Aufenthalt unter drei
Monaten angegeben. Bitte ein T (Semester unter drei Monaten, Trimester) oder ein X (für andere Gründe, bitte im Kommentarfeld erläutern)
eintragen. Bitte entscheiden Sie sich gegebenenfalls für eine Angabe,
ansonsten bleibt das Feld leer.
Kurzzeitpraktika werden hier nicht berücksichtigt!
Beginn des Praktikums
Beginn ggf. inkl. EILC-Aufenthalt.
Geben Sie hier den Monat und das Jahr ein, z. B. Beginn des Auslandspraktikums ist der 1. April2012, eingetragen wird 04-2012.
Bitte halten Sie hier die Zellenformatierung „Text“ unbedingt ein!
ECTS-Credits Praktikum
Hier die zu erreichenden Credits (laut Training Agreement), z. B. 30,
eintragen.
Sofern bereits bekannt, können hier auch erreichte Credits angegeben
werden.
Sondermittel in EUR
Hier sind Mittel für Studierende mit Behinderung einzutragen, die auf
Antrag bei der Nationalen Agentur gewährt wurden, aber auch Mittel,
die im Rahmen des monatlichen Höchstfördersatzes von 400 EUR in
Abweichung von dem durchschnittlichen Fördersatz der Hochschule
gewährt wurden.
ÄNDERUNG! Art der Sondermittel wird in separatem Feld angegeben.
Praktikum in der Sprache
des Gastlandes
Hier bitte nur J (für Ja) oder N (für Nein) eintragen.
Arbeitssprache
Bitte den Code für die Sprache angeben, in der die Lehrveranstaltungen
abgehalten wurden. Eine Liste der Sprachcodes befindet sich im Anhang. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code.
Vorbereitender Sprachkurs
Hier bitte nur Sprachkurse mit speziellem Bezug zu ERASMUS eintragen,
EC (für Teilnahme an EILC), HS (Sprachkurs, kein EILC, im Gastland), HM
(Sprachkurs im Heimatland), NN (für Nein) eintragen. Bitte entscheiden
Sie sich für einen Wert.
Mobilitätszuschuss in EUR
Summe des Mobilitätszuschusses für das Auslandspraktikum, ggf. inklusive des EILC-Zuschusses und der Sondermittel.
Art der im Mobilitätszuschuss enthaltenen Sondermittel
NEU
Kennzeichnung, welcher Art die Sonderförderung ist, die im Mobilitätszuschuss enthalten ist. Mittel für EILC werden hier nicht gekennzeichnet.
Nutzen Sie bitte das Drop-down-Menü.
20
Frühere Teilnahme an
ERASMUS
Bitte ein N für keine frühere Teilnahme an ERASMUS, ein S für einen
Studienaufenthalt oder M für eine frühere Teilnahme an Mundus eingeben. Bitte entscheiden Sie sich für eine Angabe.
Diploma Supplement
J (für Ja) oder N (für Nein) eintragen.
EUROPASS
J (für Ja) oder N (für Nein) eintragen.
Unternehmensbescheinigung/ qualifiziertes Zeugnis
Hier ein B für eine Unternehmensbescheinigung, ein Z für ein qualifiziertes Zeugnis oder ein S für sonstige Bescheinigungen eingeben. Diese
können dann im Kommentarfeld erläutert werden. K wenn keine Bescheinigung ausgestellt wurde. Bitte entscheiden Sie sich für eine Angabe.
Freiwilliges/ Pflichtpraktikum
Ein F für ein freiwilliges Praktikum oder ein P für ein Pflichtpraktikum
eingeben.
Kommentar
Diese Spalte ist für Kommentare wie zum Beispiel „ständiger Wohnsitz“
und Nationalität bei Staatsangehörigkeit = XX und als Erläuterung bei
Aufenthalt unter drei Monaten = X gedacht.
Bei Praktikumsaufenthalt im Heimatland bitte ein R eingeben.
21
Das Registerblatt STA-Einzelaufstellung
Eingabefelder der STA-Einzelaufstellung
Die Mobilität zu Unterrichtszwecken umfasst den Austausch von Lehrenden deutscher Hochschulen an
Hochschulen im Ausland und die Austauschmöglichkeiten von ausländischem Unternehmenspersonal an
deutschen Hochschulen.
HS - HS
Mobilität zu Zwecken des Unterrichts von Lehrenden aus Deutschland an europäischen Hochschulen mit inhaltlichem Bezug zu ERASMUS (STA1 - Outgoingperspektive)
U. - HS
Mobilität zu Zwecken des Unterrichts von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen
Hochschulen mit inhaltlichem Bezug zu ERASMUS (STA2 - Incomingperspektive)
Die Eingabefelder für die unterschiedlichen Austauschmöglichkeiten sind in den entsprechenden Spalten
mit einem X gekennzeichnet.
22
U-HS
HS-HS
Feldbezeichnung
Kommentar
X
EUC-Nummer
Tragen Sie bitte den ersten Teil Ihrer EUC-Nummer (z. B. 29901)
ein.
X
ERASMUS-Hochschulcode
Bitte tragen Sie hier den ERASMUS-Code Ihrer Hochschule
(z. B. D BONN01) ein.
X Name des Heimatunternehmens
X Größe des Heimatunternehmens
Es wird der Name des Unternehmens in der Landessprache angegeben. Bitte keine Übersetzungen.
Bitte S = Small (für 1-50 Beschäftigte), M = Medium (für 51-250
Beschäftigte) oder L = Large (für >250 Beschäftigte) eingeben.
Bitte entscheiden Sie sich für einen Eintrag!
X
Wirtschaftssektor des
Heimatunternehmens
Bitte benutzen Sie die Sector Codes, die als Anhang III nochmals
beigefügt sind. Bitte entscheiden Sie sich für einen Wirtschaftsbereich!
X
Länderkürzel des Heimatunternehmens
Hier wird das Länderkürzel des Heimatunternehmens eingegeben. Die Liste der Ländercodes Gastland befindet sich im Anhang
I.
ÄNDERUNG: Bitte geänderte Codes für Belgien beachten (vgl. S 6)
X
Arbeitsbereich beim Heimatunternehmen
Bitte benutzen Sie M = Management, R = Forschung/Lehre/Ausbildung, T = Technik oder A = Verwaltung.
X
X
Vorname, bzw. Nachname
des/der Lehrenden
Bei mehreren Lehraufträgen wird der/die Lehrende mehrmals
aufgeführt.
X
X
Alter
Geben Sie bitte das Alter des/der Lehrenden ein.
X
X
Geschlecht
Bitte verwenden Sie die angegebenen Kürzel M bzw. W.
X
X
Staatsangehörigkeit
Bitte benutzen Sie die Liste Staatsangehörigkeit (Anhang I) und
entscheiden Sie sich im Fall der doppelten Staatsangehörigkeit für
eine Nationalität. Bei Staatsangehörigkeit XX bitte Eintrag im
Kommentarfeld vornehmen.
X
X
Lehrfach an der Heimathochschule
Bitte benutzen Sie die Liste der ISCED97-Codes (Anhang II) für
Fachbereiche. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code!
Halten Sie bitte die Formatierung "Text" ein, da sonst die führende Null einiger Codes verloren geht, z.B. wird aus 090 dann 90.
23
X
X
Dauer der bisherigen
Lehrtätigkeit
Bitte tragen Sie die gesamte Dauer ein, unabhängig davon, an
welcher Hochschule/welchem Unternehmen sie stattgefunden
hat.
Hier die Einteilung:
J (für Junior)
0 bis 5 Jahre
I (Intermediate)
6 bis 10 Jahre
S (Senior)
> 10 Jahre
X
X
Gasthochschulcode
Dieser Code ist unbedingt folgendermaßen einzugeben:
Nach der einstelligen Länderkennung (wie z. B. in E MADRID18)
folgen unbedingt zwei Leerstellen. Nach einer zweistelligen Länderkennung (wie z. B. in CZ PRAHA10) folgt nur eine Leerstelle.
Nach einer dreistelligen Länderkennung (wie z. B. in IRLCORK01)
folgt keine Leerstelle. In allen drei Fällen wird keine Leerstelle
zwischen Stadtkürzel und Ziffer gesetzt.
Bitte die Länderkennung (siehe Anhang, ERASMUS Gasthochschulcode) nicht mit dem Ziellandkürzel (z. B. ES MADRID18 ist
die falsche Bezeichnung für die Gasthochschule) verwechseln!
Nutzen Sie bitte das Drop-down-Menü.
X
X
Lehrfach an der Gasthochschule
Bitte benutzen Sie die Liste der ISCED97-Codes(Anhang II) für
Fachbereiche. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code!
Halten Sie bitte die Formatierung "Text" ein, da sonst die führende Null einiger Codes verloren geht, z.B. wird aus 090 dann 90.
X
X
Dauer des Lehraufenthaltes in Tagen
Bitte tragen Sie hier die Gesamtdauer des Lehraufenthaltes in
Tagen (Arbeitstage - die im Arbeitsprogramm bestätigt sind und Reisetage) ein. Die Mindestdauer beträgt ein Tag.
X
X
Anzahl der Unterrichtsstunden
Bitte geben Sie hier an, wie viele Stunden gelehrt worden sind.
Die Mindestvoraussetzung liegt bei 5 Stunden Lehrdeputat.
X
X
Beginn des Aufenthaltes
Bitte geben Sie hier den Tag, den Monat und das Jahr an, z. B.
tragen Sie für den 1. April2012 bitte 01.04.12ein.
Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Datum“ unbedingt ein!
X
X
Lehrniveau
Die Einteilung folgt der Bologna-Terminologie. S (= Short cycle), M
(= Multiple cycles), 1 (= First cycle), 2 (= Second cycle) und 3 (=
Third cycle). Inhaltlich steht S für Studiengänge unter drei Jahren,
die es in Deutschland nicht gibt, M für Unterricht in mehreren
Ebenen, 1 für die Bachelor-Ebene und „alte Studiengänge“ , 2
steht für die Master-Ebene und 3 steht für die Doktoratsebene.
Bitte entscheiden Sie sich für eine Angabe.
Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Text“ unbedingt ein!
24
X
X
Unterrichtssprache
Benutzen Sie die Kürzel aus der Liste der Sprachcodes, die im
Anhang 1 beigefügt sind. Bitte entscheiden Sie sich für einen
Code.
X
X
Sondermittel in EUR
Hier sind Mittel einzutragen, die auf Antrag bei der Nationalen
Agentur für Lehrende mit Behinderung gewährt wurden.
X
X
Fahrtkosten in EUR
Summe der abgerechneten Fahrtkosten
X
X
Aufenthaltskosten in EUR
Summe der Aufenthaltskosten, ohne Sondermittel.
Bitte beachten Sie die EU-Länderhöchstsätze, Liste im Anhang IV.
X
X
Mobilitätszuschuss gesamt
FORMEL
Errechnet automatisch die Summe aus Sondermitteln, Fahrt- und
Aufenthaltskosten.
Beim Ausdruck bitte überzählige Zeilen löschen!
X
X
Erster ERASMUSgeförderte Lehraufenthalt
Bitte mit J (=Ja) oder N (=Nein) angeben, ob es sich hierbei um
den ersten ERASMUS-geförderten Lehraufenthalt handelt.
X
X
Kommentar
Diese Spalte ist für Kommentare wie zum Beispiel „ständiger
Wohnsitz“ und Nationalität bei Staatsangehörigkeit = XX etc.
gedacht.
25
Das Registerblatt STT-Einzelaufstellung
Eingabefelder der STT-Einzelaufstellung
Die Personalmobilität ist eine Maßnahme zu Fort- und Weiterbildungszwecken im ERASMUS-Programm mit
Austauschmöglichkeiten zwischen Hochschulen (HS) und Unternehmen (U.).
HS - HS
Mobilität zur Fort- und Weiterbildung (Training) von Hochschulpersonal (Lehrende und Verwaltungspersonal) aus Deutschland an europäischen Hochschulen mit inhaltlichem Bezug zu
ERASMUS (STT1 - Outgoingperspektive)
HS - U.
Mobilität zur Fort- und Weiterbildung (Training) von Hochschulpersonal (Lehrende und Verwaltungspersonal) aus Deutschland an ausländischen Unternehmen mit inhaltlichem Bezug zu
ERASMUS (STT2 - Outgoingperspektive)
Die Eingabefelder für die unterschiedlichen Austauschmöglichkeiten sind in den entsprechenden Spalten
mit einem X gekennzeichnet.
26
HS-U.
HS-HS
Feldbezeichnung
Kommentar
X X EUC-Nummer
Tragen Sie bitte den ersten Teil Ihrer EUC-Nummer (z. B. 29901)
ein.
X X ERASMUS-Hochschulcode
Bitte tragen Sie hier den ERASMUS-Code Ihrer Hochschule
(z. B. D BONN01) ein.
X X Vorname, bzw. Nachname
Bei mehreren Aufenthalten wird die/der Geförderte mehrmals
aufgeführt.
der/des Geförderten
X X Alter
Geben Sie bitte das Alter der geförderten Person ein.
X X Geschlecht
Bitte verwenden Sie die angegebenen Kürzel M bzw. W.
X X Staatsangehörigkeit
Bitte benutzen Sie die Liste Staatsangehörigkeit (Anhang I) und
entscheiden Sie sich im Fall der doppelten Staatsangehörigkeit
für eine Nationalität. Bei Staatsangehörigkeit XX bitte Eintrag im
Kommentarfeld vornehmen.
X X Arbeitsbereich an der
Bitte benutzen Sie I = International Office, F = Finanzen, G = allgemeine und technische Verwaltung, T = akademisches Personal,
S = Studierendenberatung, C = Weiterbildung oder O = Sonstige.
Heimathochschule
X X Dauer der bisherigen Tätigkeit
X X Gasttätigkeit
X
Gasthochschulcode
X Name des Gastunternehmens
X Größe des Gastunternehmens
Bitte tragen Sie die gesamte Dauer ein, unabhängig davon, an
welcher Hochschule/welchem Unternehmen sie stattgefunden
hat.
Hier die Einteilung:
J (für Junior)
0 bis 5 Jahre
I (Intermediate)
6 bis 10 Jahre
S (Senior)
> 10 Jahre
Bitte benutzen Sie: W = Workshop, T = Schulung, S = Hospitation
(Job Shadowing) oder O = Sonstige.
Dieser Code ist unbedingt folgendermaßen einzugeben:
Nach der einstelligen Länderkennung (wie z. B. in E MADRID18)
folgen unbedingt zwei Leerstellen. Nach einer zweistelligen Länderkennung (wie z. B. in CZ PRAHA10) folgt nur eine Leerstelle.
Nach einer dreistelligen Länderkennung (wie z. B. in IRLCORK01)
folgt keine Leerstelle. In allen drei Fällen wird keine Leerstelle
zwischen Stadtkürzel und Ziffer gesetzt.
Bitte die Länderkennung (siehe Anhang, ERASMUS Gasthochschulcode) nicht mit dem Ziellandkürzel (z. B. ES MADRID18 ist
die falsche Bezeichnung für die Gasthochschule) verwechseln!
Nutzen Sie bitte das Drop-down-Menü.
Es wird der Name des Unternehmens in der Landessprache (nach
Möglichkeit) angegeben. Bitte keine Übersetzungen.
Bitte S = Small (für 1-50 Beschäftigte), M = Medium (für 51-250
Beschäftigte) oder L = Large (für >250 Beschäftigte) eingeben.
Bitte entscheiden Sie sich für einen Eintrag!
27
X Wirtschaftssektor des
Gastunternehmens
X Länderkürzel des Gastunternehmens
X X Dauer des Aufenthaltes in
Tagen
Bitte benutzen Sie die Sector Codes, die als Anhang III nochmals
beigefügt sind. Bitte entscheiden Sie sich für einen Wirtschaftsbereich!
Hier wird das Länderkürzel des Gastunternehmens eingegeben.
Die Liste der Ländercodes Gastland befindet sich im Anhang I.
Hat z. B. eine Veranstaltung in einem anderen Gastland als dem
des Gastunternehmens stattgefunden, tragen Sie dies bitte im
Kommentarfeld ein.
ÄNDERUNG: Bitte geänderte Codes für Belgien beachten (vgl. S
6)
Bitte tragen Sie hier die Gesamtdauer des Aufenthaltes in Tagen
(Arbeitstage - die im Arbeitsprogramm bestätigt sind -und Reisetage) ein. Mindestdauer sind fünf Tage, bei Ausnahmefällen
bitte Eintrag im Kommentarfeld vornehmen.
Die Unterschreitung der Mindestdauer bedarf der Genehmigung
durch die NA-DAAD.
X X Beginn des Aufenthaltes
Geben Sie hier den Tag, den Monat und das Jahr an, z. B. tragen
Sie für den 1. April2012 bitte 01.04.12ein.
Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Datum“ unbedingt ein!
X X Unterrichts-/ Arbeitssprache im Gastland
Benutzen Sie die Kürzel aus der Liste der Sprachcodes, die im
Anhang I beigefügt sind. Bitte entscheiden Sie sich für einen
Code.
X X Sondermittel in EUR
Hier sind Mittel einzutragen, die auf Antrag bei der Nationalen
Agentur für Personen mit Behinderung gewährt wurden.
X X Fahrtkosten in EUR
Summe der abgerechneten Fahrtkosten
X X Aufenthaltskosten in EUR
Summe der Aufenthaltskosten ohne Sondermittel.
Bitte beachten Sie die EU-Länderhöchstsätze, Liste im Anhang IV.
X X Mobilitätszuschuss gesamt
FORMEL
Errechnet automatisch die Summe aus Sondermitteln, Fahrt- und
Aufenthaltskosten.
Beim Ausdruck bitte überzählige Zeilen löschen!
X X Erste Teilnahme an ERASMUS Personalmobilität
X X Kommentar
Bitte mit J (=Ja) oder N (=Nein) angeben, ob es sich hierbei um
den ersten ERASMUS Auslandsaufenthalt im Rahmen der Personalmobilität handelt.
Diese Spalte ist für Kommentare wie zum Beispiel „Unterschreitung Mindestdauer“, bzw. „ständiger Wohnsitz“ und Nationalität
bei Staatsangehörigkeit = XX gedacht.
28
Die Registerblätter der Gesamtübersichten
Die Daten aus den Registerblättern der jeweiligen Einzelaufstellungen werden automatisch auf die Registerblätter Gesamt übertragen. Diese wurden mit einem Schutz versehen, damit die hinterlegten Rechenformeln eine automatische Addition ermöglichen.
Das Registerblatt SMS-Gesamtübersicht
29
Das Registerblatt SMP-Gesamtübersicht
30
Das Registerblatt STA-Gesamtübersicht
31
Das Registerblatt STT-Gesamtübersicht
32
Fertigstellung des Abschlussberichtes
Nach der Fertigstellung des Abschlussberichtes gehen Sie wie folgt vor:
1. Drucken Sie bitte folgende Registerblätter aus und schicken diese mit den erforderlichen Unterschriften an den DAAD:
-
Finanzkalkulation
SMS-Einzelaufstellung
SMP-Einzelaufstellung
STT-Einzelaufstellung
STA-Einzelaufstellung
SMS-Gesamtübersicht
SMP- Gesamtübersicht
STT- Gesamtübersicht
STA- Gesamtübersicht
Registerblätter für Maßnahmen ohne Aktivität (keine Bewilligung oder Nullmobilität) sind nicht auszudrucken.
Die Registerblätter STA-Einzelaufstellung und STT-Einzelaufstellung enthalten eine formatierte Spalte
mit einer Summenformel. Diese Zellen sind geschützt. Bitte löschen Sie überzählige Zeilen aus diesen
Einzelaufstellungen, damit überflüssige Seiten nicht ausgedruckt werden.
Dazu können Sie den Blattschutz aufheben. Mit der rechten Maustaste das entsprechende Registerblatt anklicken und dann Blattschutz aufheben… anklicken
Die Seiten der jeweiligen Gesamtübersichten sind bereits vorformatiert. Bei den Einzelaufstellungen
kann es jedoch zu Problemen kommen, z. B. wenn der Ausdruck nicht auf eine oder zwei Seiten in der
Breite passt.
Gehen Sie dann wie folgt vor:
Excel 2003:
- Datei öffnen
- Menü-Leiste Datei > Seite einrichten
Excel 2010:
- Wählen Sie im Menüband das Register Seitenlayout. In dem Bereich Seite einrichten klicken Sie
bitte auf die kleine Ecke unten rechts. Es öffnet sich das Fenster Seite einrichten.
33
Unter der Rubrik Skalierung können
Sie wählen:
- Verkleinern/Vergrößern: Sie
verändern die %-Angaben manuell,
oder
- Anpassen: wählen Sie 2 Seiten breit und beispielsweise 5 Seiten hoch
Dann mit OK bestätigen
2. Der/die ERASMUS-Hochschulkoordinator/in und die amtliche Prüfstelle unterschreiben den Abschlussbericht auf der Finanzkalkulation.
3. Bitte speichern Sie die Excel-Arbeitsmappe (Version 2010 oder Version 2003) auf CD-ROM unter
„AB1112Hochschulcode*“
*hier tragen Sie bitte Ihren Hochschulcode ein z. B. „AB1112MUSTER01“
4. Bitte senden Sie den unterschriebenen Abschlussbericht zusammen mit der CD-ROM an die jeweilig für
Ihre Hochschule zuständigen Mitarbeiter im DAAD:
Hochschulen mit den ERASMUS-Codes
A bis D
DAAD
Referat 602
z. Hd. Carolin Simonis
Kennedyallee 50
Hochschulen mit den ERASMUS-Codes
E bis I
DAAD
Referat 602
z. Hd. Frau Helma Koch
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Hochschulen mit den ERASMUS-Codes
J bis M
DAAD
Referat 602
z. Hd. Herrn Deniz Börner
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Hochschulen mit den ERASMUS-Codes
N bis Z
DAAD
Referat 602
z. Hd. Frau Natalia Lobanova
Kennedyallee 50
53175 Bonn
53175 Bonn
Sollten Sie technische Probleme haben, so wenden Sie sich bitte an
Marie Johann, 0228/882-559
Email: [email protected]
Für Fragen inhaltlicher/finanzieller Art wenden Sie sich bitte an die unter «Prüfung der Förderfähigkeit»
oder «Finanzprüfung» genannten Personen.
34
Anhang I: Ländercodes
Ländercodes Gastland
ERASMUSGasthochschulcode
A
B
B
B
BG
CH
CY
CZ
D
DK
EE
E
SF
F
G
HR
HU
IRL
IS
I
FL
LT
LUX
LV
MT
NL
N
PL
P
RO
S
SI
SK
TR
UK
ISO-Code Länder
AT
BENL
BEFR
BEDE
BG
CH
CY
CZ
DE
DK
EE
ES
FI
FR
GR
HR
HU
IE
IS
IT
LI
LT
LU
LV
MT
NL
NO
PL
PT
RO
SE
SI
SK
TR
UK
Land
Österreich
Belgien (flämisch)
Belgien (wallonisch)
Belgien (deutsch)
Bulgarien
Schweiz
Zypern
Tschechische Republik
Deutschland
Dänemark
Estland
Spanien
Finnland
Frankreich
Griechenland
Kroatien
Ungarn
Irland
Island
Italien
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Lettland
Malta
Niederlande
Norwegen
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowenien
Slowakei
Türkei
Großbritannien
35
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
AT
BE
BG
CH
CY
CZ
DE
DK
EE
ES
FI
FR
GR
HR
HU
IE
IS
Österreich
Belgien
Bulgarien
Schweiz
Zypern
Tschechische Republik
Deutschland
Dänemark
Estland
Spanien
Finnland
Frankreich
Griechenland
Kroatien
Ungarn
Irland
Island
IT
LI
LT
LU
LV
MT
NL
NO
PL
PT
RO
SE
SI
SK
TR
UK
XX
Italien
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Lettland
Malta
Niederlande
Norwegen
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowenien
Slowakei
Türkei
Großbritannien
Sonstige
Sprachcodes
BG
CS
DA
DE
EL
EN
ES
ET
FI
FR
GA
HR
HU
IS
bulgarisch
tschechisch
dänisch
deutsch
griechisch
englisch
spanisch
estnisch
finnisch
französisch
irisch
kroatisch
ungarisch
isländisch
Sprachcodes
IT
LT
LV
MT
NL
NO
PL
PT
RO
SK
SL
SV
TR
XX
italienisch
litauisch
lettisch
maltesisch
niederländisch
norwegisch
polnisch
portugiesisch
rumänisch
slowakisch
slowenisch
schwedisch
türkisch
Sonstige
Anhang II: Fächercodes (ISCED97)
Bitte informieren Sie sich bei Zuordnungsproblemen im „Handbuch der Bildungs- und Ausbildungsfelder
ISCED97“, welches Sie auf unserer Homepage
(http://eu.daad.de/eu/llp/programmdurchfuehrung/10745.html) finden.
ISCEDKennziffer
0
01
010
08
080
09
090
1
14
140
141
142
143
144
145
146
149
2
21
210
211
212
213
214
215
210
22
220
221
222
223
224
225
226
Beschreibung
229
Allgemeine Bildungsgänge
Breite, allgemeine Grundbildungsgänge
Breite, allgemeine Grundbildungsgänge
Alphabetisierung und Vermittlung von
Rechenfertigkeiten
Alphabetisierung und Vermittlung von
Rechenfertigkeiten
Persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten
Persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten
3
31
310
311
312
313
314
Pädagogik
319
Lehrerausbildung und Erziehungswissenschaft
Lehrerausbildung und Erziehungswissenschaft (breite Bildungsgänge)
Unterrichten und Ausbilden
Erziehungswissenschaft
Ausbildung von Lehrkräften für die
Vorschule
Ausbildung von Lehrkräften für die
Grundbildung
Ausbildung von Lehrern mit Fachstudium
Ausbildung von Lehrern in berufsbildenden Fächern
Lehrerausbildung und Erziehungswissenschaft (sonstige)
32
321
322
329
34
340
341
342
343
344
345
346
347
349
38
380
Geisteswissenschaften und Künste
Künste
Künste (breite Bildungsgänge)
Bildende Kunst
Musik und darstellende Kunst
Audiovisuelle Techniken und Medienproduktion
Design
Kunstgewerbe
Künste(sonstige)
Geisteswissenschaften
Geisteswissenschaften (breite Bildungsgänge)
Religion
Fremdsprachen
Muttersprache
Geschichte, Philosophie und verwandte Fächer
Geschichte und Archäologie
4
42
421
422
429
44
440
441
442
443
449
46
461
37
Philosophie und Ethik
Geisteswissenschaften (sonstige)
Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und
Rechtskunde
Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Sozial- und Verhaltenswissenschaften
(breite Bildungsgänge)
Psychologie
Soziologie und Kulturwissenschaften
Politikwissenschaften und Sozialkunde
Wirtschaftswissenschaft
Sozial- und Verhaltenswissenschaften
(sonstige)
Journalismus und Informationswesen
Journalismus und Berichterstattung
Bibliothek, Informationswesen, Archiv
Journalismus und Informationswesen
(sonstige)
Wirtschaft und Verwaltung
Wirtschaft und Verwaltung(breite
Bildungsgänge)
Handel
Marketing und Werbung
Kredit- und Versicherungswesen
Buchhaltung und Steuerwesen
Geschäftsführung und Verwaltung
Sekretariats- und Büroarbeit
Arbeitswelt
Wirtschaft und Verwaltung (sonstige)
Recht
Recht
Naturwissenschaft, Mathematik und
Informatik
Biowissenschaften
Biologie und Biochemie
Umweltforschung
Biowissenschaften (sonstige)
Exakte Naturwissenschaften
Exakte Naturwissenschaften (breite
Bildungsgänge)
Physik
Chemie
Geowissenschaften
Exakte Naturwissenschaften (sonstige)
Mathematik und Statistik
Mathematik
462
469
48
481
482
489
5
52
520
521
522
523
524
525
529
Statistik
Mathematik und Statistik (sonstige)
Informatik
Informatik
Computerbedienung
Informatik (sonstige)
641
7
Gesundheit und soziale Dienste
72
720
721
Gesundheit
Gesundheit (breite Bildungsgänge)
Medizin
Krankenpflege und Pflege von Personen
Zahnmedizin
Medizinische Diagnose- und Behandlungstechnik
Therapie und Rehabilitation
Pharmazie
Gesundheit (sonstige)
Sozialwesen
Kinder- und Jugendarbeit
Sozialarbeit und Beratung
Sozialwesen (sonstige)
723
Ingenieurwesen, Herstellung und
Baugewerbe
724
Ingenieurwesen und Technische
Berufe
Ingenieurwissenschaften und Technische Berufe (breite Bildungsgänge)
Maschinenbau und Metallverarbeitung
Elektrizität und Energie
Elektronik und Automation
Chemie und Verfahrenstechnik
Kraftfahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge
Ingenieurwissenschaften und Technische Berufe (sonstige)
725
726
727
729
76
761
762
769
8
Dienstleistungen
81
Persönliche Dienstleistungen
Persönliche Dienstleistungen (breite
Bildungsgänge)
Gastgewerbe und Catering
Reisebüros, Fremdenverkehrsgewerbe und Freizeitindustrie
Sport
Hauswirtschaftliche Dienste
Friseurgewerbe und Schönheitspflege
Persönliche Dienstleistungen (sonstige)
Verkehrsdienstleistungen
Verkehrsdienstleistungen
Umweltschutz
Umweltschutz (breite Bildungsgänge)
Umweltschutztechnologien
Natürliche Lebensräume und Wildtierschutz
Kommunale Entsorgungsdienstleistungen
Umweltschutz (sonstige)
Sicherheitsdienstleistungen
Sicherheitsdienstleistungen (breite
Bildungsgänge)
Schutz von Eigentum und Personen
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Militär und Verteidigung
Sicherheitsdienstleistungen (sonstige)
810
54
540
541
542
543
544
549
58
581
582
589
6
62
620
621
622
623
624
629
64
640
Herstellung und Verarbeitung
Herstellung und Verarbeitung (breite
Bildungsgänge)
Ernährungsgewerbe
Textilien, Kleidung, Schuhwerk, Leder
Werkstoffe (Holz, Papier, Kunststoff,
Glas)
Bergbau und Gewinnung von Steinen
und Erden
Herstellung und Verarbeitung (sonstige)
Architektur und Baugewerbe
Architektur und Städteplanung
Baugewerbe, Hoch- und Tiefbau
Architektur und Baugewerbe (sonstige)
811
812
813
814
815
819
84
840
85
850
851
852
Agrarwissenschaft und Veterinärwissenschaft
853
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und
Fischereiwirtschaft
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und
Fischereiwirtschaft (breite Bildungsgänge)
859
86
860
861
Pflanzenbau und Viehzucht
Gartenbau
Forstwirtschaft
Fischerei
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und
Fischereiwirtschaft (sonstige)
Tiermedizin
Tiermedizin (breite Bildungsgänge)
862
863
869
99
38
Tiermedizin
Nicht bekannt oder nicht spezifiziert
Anhang III: Wirtschaftsbereiche (Sector codes)
Sector Codes (NACE Hauptgruppen)
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
Bergbau und Steinbruch
Produktion
Elektrizität, Gas, Dampf und Klimatisierung
Wasserversorgung; Abwasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sanierungsmaßnahmen
Bauwesen
Groß- und Einzelhandel; Reparatur von Motorfahrzeugen und Motorrädern
Transport und Lagerung
Unterbringungs- und Verpflegungsdienstleistungen
Information und Kommunikation
Finanz- und Versicherungstätigkeiten
Immobilientätigkeiten
Fachberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
Verwaltungs- und Kundendiensttätigkeiten
Öffentliche Verwaltung und Verteidigung; Gesetzliche Sozialversicherung
Bildung
Gesundheits- und Sozialarbeitstätigkeiten
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Sonstige Dienstleistungsberufe
Aktivitäten von Haushalten als Arbeitgeber; undifferenzierte Waren- und
Dienstleistungsproduktion für den eigenen Gebrauch
Tätigkeiten Auswärtiger Organisationen und Institutionen
39
Anhang IV: Länderhöchstsätze (Lehrenden- und Personalmobilität)
Programm für lebenslanges Lernen– Mobilität – Aufenthaltskosten – Höchstsätze (im EUR) für jedes Gastgeberland und Dauer des Aufenthalts
Exklusive Reise- und Visakosten
Gesamtbetrag für die erste Woche
1
Tag
BE
BG
CZ
DK
DE
EE
EL
ES
FR
IE
IT
CY
LV
LT
LU
HU
MT
NL
AT
PL
PT
RO
SI
SK
FI
SE
UK
IS
LI
NO
CH
HR
TR
170
120
170
240
170
150
170
180
200
210
190
150
150
130
170
160
150
190
190
160
160
130
160
150
210
200
220
170
220
250
220
160
140
2
Tage
340
240
340
480
340
300
340
360
400
420
380
300
300
260
340
320
300
380
380
320
320
260
320
300
420
400
440
340
440
500
440
320
280
3
Tage
510
360
510
720
510
450
510
540
600
630
570
450
450
390
510
480
450
570
570
480
480
390
480
450
630
600
660
510
660
750
660
480
420
4
Tage
680
480
680
960
680
600
680
720
800
840
760
600
600
520
680
640
600
760
760
640
640
520
640
600
840
800
880
680
880
1.000
880
640
560
5
Tage
850
600
850
1.200
850
750
850
900
1.000
1.050
950
750
750
650
850
800
750
950
950
800
800
650
800
750
1.050
1.000
1.100
850
1.100
1.250
1.100
800
700
Inklusive Reise- und Visakosten
Gesamtsumme
6
Tage
1020
720
1.020
1.440
1.020
900
1.020
1.080
1.200
1.260
1.140
900
900
780
1.020
960
900
1.140
1.140
960
960
780
960
900
1.260
1.200
1.320
1.020
1.320
1.500
1.320
960
840
Eine
Woche
(7 Tage)
Zwei
Wochen
Zusätzlicher
Betrag pro
Woche
(Wo 3 -12)*
1.190
840
1.190
1.680
1.190
1.050
1.190
1.260
1.400
1.470
1.330
1.050
1.050
910
1.190
1.120
1.050
1.330
1.330
1.120
1.120
910
1.120
1.050
1.470
1.400
1.540
1.190
1.540
1.750
1.540
1.120
980
1.666
1.176
1.666
2.352
1.666
1.470
1.666
1.764
1.960
2.058
1.862
1.470
1.470
1.274
1.666
1.568
1.470
1.862
1.862
1.568
1.568
1.274
1.568
1.470
2.058
1.960
2.156
1.666
2.156
2.450
2.156
1.568
1.372
190
134
190
269
190
168
190
202
224
235
213
168
168
146
190
179
168
213
213
179
179
146
179
168
235
224
246
190
246
280
246
181
157
Gesamtsumme für
13 volle
Wochen **
Zusätzlicher
Betrag pro
Woche
(Wo 14 - 45)*
4.232
2.986
4.232
5.983
4.232
3.738
4.232
4.490
4.984
5.231
4.737
3.738
3.738
3.244
4.232
3.985
3.738
4.737
4.737
3.985
3.985
3.244
3.985
3.738
5.231
4.984
5.478
4.232
5.478
6.230
5.478
4.033
3.491
* Für Wochen 3-12 sowie 14-45 werden die zusätzlichen vollen Wochen auf der Basis des Betrags in der Spalte “Zusätzlicher
Betrag für die Wochen 3-12 und 14-45” berechnet.
** Dieser Betrag beinhaltet einen spezifischen Betrag für Reise- und Visumkosten. da diese ab einem Aufenthalt von 13 Wochen inkludiert sind.
Die Berechnungsweise für eine “nicht volle” Woche ergibt sich aus der Anzahl der zusätzlichen Tage multipliziert mit 1/7 des
Betrags der in der Spalte “Zusätzlicher Betrag pro Woche für die Wochen 3-12 und 14-45” angegeben ist. Eine Ausnahme
besteht wenn die zweite Woche nicht vollständig ist. wo die Anzahl der zusätzlichen Tage mit 1/7 der Differenz der Beträge von
eine Woche und zwei Wochen multipliziert wird.
Bei einer Aufenthaltsdauer zwischen 12 und 13 Wochen (d.h. einer unvollständigen 13. Woche) dient als Berechnungsgrundlage der für 12 Wochen zahlbare Betrag. zuzüglich 1/7 des in der Spalte ‘Zusätzlicher Betrag pro Woche’ angegebenen Betrages
für jeden zusätzlichen Tag. Der so errechnete Betrag gilt exklusive Reise- und Visakosten.
40
190
134
190
269
190
168
190
202
224
235
213
168
168
146
190
179
168
213
213
179
179
146
179
168
235
224
246
190
246
280
246
181
157
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