Programm für lebenslanges Lernen ERASMUS Hochschuljahr 2011/2012 Abschlussbericht zur Studierendenmobilität sowie Lehrenden- und Personalmobilität Anleitung zur Erstellung des Abschlussberichtes unter Verwendung der von der NA-DAAD bereitgestellten Excel-Arbeitsmappe NA-DAAD Marie Johann 20.08.2012 Inhalt Einführung ................................................................................................................. 3 Bestandteile des Abschlussberichtes........................................................................................ 3 Prüfverfahren ............................................................................................................. 3 Eingangsregistrierung .............................................................................................................. 4 Prüfung der Förderfähigkeit..................................................................................................... 4 Finanzielle Prüfung .................................................................................................................. 5 Allgemeine Hinweise für den Abschlussbericht ........................................................................ 5 Die Excel-Arbeitsmappe zum Abschlussbericht .......................................................... 7 Registerblatt zur Finanzkalkulation .......................................................................................... 8 Felder der Finanzkalkulation ........................................................................................................ 9 Die Registerblätter zu den Einzelaufstellungen ...................................................................... 11 Allgemeine Anleitung ................................................................................................................. 11 Das Registerblatt SMS-Einzelaufstellung ................................................................................... 14 Das Registerblatt SMP-Einzelaufstellung ................................................................................... 18 Das Registerblatt STA-Einzelaufstellung .................................................................................... 22 Das Registerblatt STT-Einzelaufstellung..................................................................................... 26 Die Registerblätter der Gesamtübersichten ........................................................................... 29 Das Registerblatt SMS-Gesamtübersicht ................................................................................... 29 Das Registerblatt SMP-Gesamtübersicht ................................................................................... 30 Das Registerblatt STA-Gesamtübersicht .................................................................................... 31 Das Registerblatt STT-Gesamtübersicht .................................................................................... 32 Fertigstellung des Abschlussberichtes ...................................................................... 33 Anhang I: Ländercodes ............................................................................................. 35 Ländercodes Gastland ........................................................................................................... 35 Staatsangehörigkeit............................................................................................................... 36 Sprachcodes .......................................................................................................................... 36 Anhang II: Fächercodes (ISCED97) ............................................................................ 37 Anhang III: Wirtschaftsbereiche (Sector codes) ........................................................ 39 Anhang IV: Länderhöchstsätze (Lehrenden- und Personalmobilität) ........................ 40 2 Abschlussbericht für das Hochschuljahr 2011/2012 zur ERASMUS Studierendenmobilität (SMS, SMP) sowie der Lehrendenund Personalmobilität (STA, STT) Einführung Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA-DAAD) bis zum 15. Oktober 2012 einen Abschlussbericht in einfacher Ausführung im Original über die während des Förderzeitraums erfolgten Zuwendungen vorzulegen. Bitte senden Sie nach Möglichkeit den Abschlussbericht nicht vor dem 03. September 2012 an uns zurück, da wir aufgrund der Sommerferien erst ab dem 03. September2012 mit der Bearbeitung auch früher eingereichter Abschlussberichte beginnen. Bestandteile des Abschlussberichtes 1. Sachbericht zur Durchführung des ERASMUS-Programms 2011/2012 Bestandteile der EXCEL-Arbeitsmappe 2. Finanzkalkulation 3. Einzelaufstellungen: Studierendenmobilität – Auslandsstudium (SMS) Studierendenmobilität – Auslandspraktika (SMP) Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen und ausländischen Unternehmen (STT) 4. Gesamtübersichten: Studierendenmobilität – Auslandsstudium (SMS) Studierendenmobilität – Auslandspraktika (SMP) Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen und ausländischen Unternehmen (STT) Prüfverfahren Die Prüfung des kompletten Abschlussberichtes erfolgt durch zwei Personen. Das Prüfverfahren ist in drei Ebenen unterteilt. 1. Eingangsregistrierung 2. Prüfung der Förderfähigkeit 3. Finanzielle Prüfung Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und insbesondere möglichst zeitnah die Prüfung abschließen zu können, möchten wir Sie bitten, jeweils die Personen zu kontaktieren, die mit Ihrem Vorgang betraut sind. Wir danken im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. 3 Eingangsregistrierung Bitte beachten Sie, dass ein Bericht nur als eingegangen registriert werden kann, wenn er vollständig und korrekt unterzeichnet eingereicht wird. Wenn der Bericht zum Stichtag unvollständig oder gar nicht eingereicht wird, tritt ein dreistufiges Mahnverfahren in Kraft, an dessen Ende die Übergabe des Vorgangs an die Europäische Kommission steht. Bitten senden Sie den vollständigen Abschlussbericht (Papierversion und Datei auf CD-ROM für alle Förderbereiche) an die zuständigen Mitarbeiter der NA-DAAD. Die Erstellung des Sachberichts erfolgt online. Für die Eingangsregistrierung ist hier der Erhalt der unterschriebenen Papierversion entscheidend. Hochschulen mit den ERASMUS-Codes A bis D DAAD Referat 602 z. Hd. Frau Carolin Simonis Kennedyallee 50 Hochschulen mit den ERASMUS-Codes E bis I DAAD Referat 602 z. Hd. Frau Helma Koch Kennedyallee 50 53175 Bonn Hochschulen mit den ERASMUS-Codes J bis M DAAD Referat 602 z. Hd. Herrn Deniz Börner Kennedyallee 50 53175 Bonn Hochschulen mit den ERASMUS-Codes N bis Z DAAD Referat 602 z. Hd. Frau Natalia Lobanova Kennedyallee 50 53175 Bonn 53175 Bonn Sollte der Bericht unvollständig sein, erfolgt bereits an dieser Stelle eine Rückmeldung an die betroffenen Hochschulen. Wenn der Abschlussbericht vollständig ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Email. Mit Eingang des vollständigen Abschlussberichtes muss dieser innerhalb von 45 Tagen seitens der NA-DAAD geprüft werden, diese Frist verlängert sich jedoch jeweils, soweit noch Korrekturen/Ergänzungen durch die NA-DAAD angefordert werden. Prüfung der Förderfähigkeit Die Prüfung der Förderfähigkeit der Mobilitätsflüsse Ihres Abschlussberichtes erfolgt für alle Förderbereiche (SMS, SMP, STA, STT) erst dann, wenn der Bericht vollständig vorliegt. Die Zuständigkeiten sind hier ebenfalls nach Buchstaben wie folgt festgelegt: ERASMUS-Code beginnend mit D... A-D E–I J–M N-Z Zuständige/r Mitarbeiter/in Stefanie Fleischer Carolin Simonis Ralf Meuter Helma Koch Irène Fandio Deniz Börner Agnes Schulze-von Laszewski Natalia Lobanova 4 Telefon 0228-882-414 0228-882-615 0228-882-277 0228-882-561 0228-882-415 0228-882-327 0228-882-397 0228-882-413 Finanzielle Prüfung Nach abgeschlossener Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt die finanzielle Prüfung je Hochschule: ERASMUS-Code beginnend mit D... A-D E–I J–M N-Z Zuständige/r Mitarbeiter/in Telefon Stefanie Fleischer 0228-882-414 Ralf Meuter 0228-882-277 Irène Fandio 0228-882-415 Agnes Schulze-von Laszewski 0228-882-397 Nach Auswertung der Abschlussberichte erfolgt seitens der NA-DAAD an die jeweiligen Hochschulen eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Darüber hinaus enthält das Feedbackschreiben eine Abrechnung der einzelnen Aktionen sowie die daraus resultierende Gesamtabrechnung. Da in diesem Hochschuljahr erstmals die Summen der einzelnen Aktionen miteinander verrechnet werden, zahlen Sie bitte keine Beträge ohne die Aufforderung durch die NA-DAAD zurück. Sollte sich eine Rückforderung ergeben, beachten Sie unbedingt die im Feedbackbrief angegebene AKTUELLE Kontoverbindung und den zugehörigen Titel! Soweit einzelne Hochschulen erst mit Einreichung des Abschlussberichtes den Nachweis erbringen, dass sie 70% der Erstzuweisung an die ERASMUS-Geförderten ausgezahlt haben, erfolgt nach Auswertung des Berichtes die Auszahlung der zustehenden 2. Rate aus dem Zuwendungsvertrag. Allgemeine Hinweise für den Abschlussbericht Unter Punkt 6 des Leitfadens finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Förderbedingungen im LLP ERASMUS. Hier einige Hinweise zu immer wiederkehrenden Fragen im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht. Probleme bereitet immer wieder die Monatsberechnung bei SMS und SMP. Um die Aufenthaltsdauer zu ermitteln, wird ab dem Kalendertag gezählt, an dem der Studierende seine Mobilität aufgenommen hat und die auch von der Gasteinrichtung schriftlich bestätigt wurde. Die kleinste Berechnungseinheit ist der viertel Monat. Gleichgültig welcher Detaillierungsgrad gewählt wird, sollte die Berichterstattung im Abschlussbericht analog zur Berechnung der Fördersätze erfolgen – vgl. auch Punkt 6.10.3 des ERASMUSLeitfadens. Grundsätzlich ist ein Studienaufenthalt an mehreren Orten im gleichen oder in verschiedenen Ländern nur zulässig, wenn der Aufenthalt an der gleichen Hochschule stattfindet, die über verschiedene Standorte verfügt und ein gemeinsames Learning Agreement für den Gesamtaufenthalt unterzeichnet. Alle Aufenthalte, die als Teil einer „Gesamtmobilität“ an mehr als einem Ort stattfinden, müssen prinzipiell jeder für sich (je Land) die Mindestdauer erfüllen, werden aber als ein Aufenthalt berichtet – vgl. auch Punkt 6.10.4 des Leitfadens. Praktika an mehreren Standorten können nur durchgeführt werden, wenn für die gesamte Praktikumsdauer ein Training Agreement ausgestellt wird und das unterzeichnende Unternehmen die Verantwortung für den gesamten Zeitraum des Praktikums übernimmt. Dies impliziert, dass eine Verbindung zwischen den 5 verschiedenen aufnehmenden Einrichtungen besteht, z. B. Mutter-/Tochterunternehmen (im gleichen oder in einem anderen Land). Die aufnehmende Einrichtung, die das Training Agreement unterzeichnet hat, wird für den gesamten Zeitraum als Gasteinrichtung berichtet. Bitte beachten Sie im Bereich der Studierendenmobilität (SMS und SMP), dass Sie die Personen, die in ihrem Heimatland studieren (return to home country) – vgl. auch Punkt 6.6.1 des Leitfadens 2011/2012 zum Zuwendungsvertrag – im Abschlussbericht gesondert im Kommentarfeld mit einem „R“ kennzeichnen. Die bisherige Sonderregelung für Staatsangehörige aus Luxemburg entfällt. Luxemburgische ERASMUSTeilnehmer von entsendenden deutschen Hochschulen können ab dem Hochschuljahr 2011/2012 ausschließlich durch die deutsche Hochschule gefördert werden – vgl. auch Punkt 6.6.3 des ERASMUSLeitfadens. Grundsätzlich muss die aufnehmende Hochschule im Besitz einer für die Maßnahme relevanten gültigen EUC sein. Eine Liste der Hochschulen mit einer gültigen EUC ist auf der Homepage der NA-DAAD zu finden: http://eu.daad.de/eu/llp/service-fuer-hochschulen/ausschreibungen/07694.html Diese Liste ist ebenfalls in dem Registerblatt MasterData der Excel-Arbeitsmappe zum Abschlussbericht hinterlegt. Für Belgien wird ein differenziertes Länderkürzel eingeführt: BENL für den flämischen Teil, BEFR, für den wallonischen Teil und BEDE für den kleinen deutschsprachigen Teil. Bitte verwenden Sie diese neuen Kürzel für die „Länderkürzel des Gastlandes“ in den Maßnahmen SMP, STA und STT. Die belgischen Hochschulstandorte werden automatisch - per Referenz durch die NA-DAAD - mit dem entsprechenden neuen Länderkürzel versehen. Für die „Staatsangehörigkeit“ bitte weiterhin BE verwenden. 6 Die Excel-Arbeitsmappe zum Abschlussbericht Diese Anleitung gibt Hinweise und Hilfestellung zur Erstellung des Abschlussberichtes. Programmspezifische Regularien entnehmen Sie bitte dem Guide for Applicants der Kommission, dem Zuwendungsvertrag für ERASMUS 2011/2012 im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernender NA-DAAD sowie dem ERASMUS-Leitfaden der NA-DAAD für die Durchführung von Mobilität durch Hochschulen und Konsortien im Vertragsjahr 2011/2012 (Anlage VI zum Zuwendungsvertrag für Hochschulen). Die Excel-Arbeitsmappe zum Abschlussbericht enthält einige wenige Änderungen im Vergleich zum Vorjahr. Betroffen sind die Finanzkalkulation und die Einzelaufstellungen zur Studierendenmobilität (SMS und SMP). Details hierzu finden Sie in den entsprechenden Kapiteln. Die Arbeitsmappe zum Abschlussbericht enthält 10 Registerblätter. Die Grunddaten zu Ihrer Hochschule (EUC-Nummer, ERASMUS-Hochschulcode usw.) sind nur in dem Registerblatt zur Finanzkalkulation einzutragen. Sie werden dann automatisch in die anderen Registerblätter übertragen. Finanzkalkulation: Hier werden die vertraglich zugewiesenen Mittel, die aktualisierte Vertragssumme nach dem Zwischenbericht (Anlage II zum Abschlussfeedback), die von der NA-DAAD an die Hochschule ausgezahlten Mittel und die von der Hochschule transferierten Mittel sowie die bereits an die NA-DAAD zurückgezahlten Mittel eingetragen. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf Seite 8. SMS-Einzelaufstellung: Hier werden die Mobilitätsdaten der Studierenden für ein Auslandsstudium und Auslandsstudium mit kombiniertem Praktikum eingetragen. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf Seite 14. SMP-Einzelaufstellung: Hier werden die Mobilitätsdaten der Studierenden für ein Auslandspraktikum eingetragen. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf Seite 18. STA-Einzelaufstellung: Hier werden die Mobilitätsdaten der Lehrenden für die Mobilität zu Unterrichtszwecken an Partnerhochschulen und der Lehrenden von ausländischen Unternehmen an die Hochschule eingetragen. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf Seite 22. STT-Einzelaufstellung: Hier werden die Mobilitätsdaten des Personals für die Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen und ausländischen Unternehmen eingetragen. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf Seite 26. SMS-Gesamtübersicht: Hier sind keine Eingaben erforderlich, die Werte werden automatisch ermittelt. Der Gesamtbetrag der ausgezahlten Zuschüsse wird automatisch in die entsprechende Zelle des Datenblatts Finanzkalkulation („Ausgaben lt. Abrechnung“) übernommen. SMP-Gesamtübersicht: Hier sind keine Eingaben erforderlich, die Werte werden automatisch ermittelt. Der Gesamtbetrag der ausgezahlten Zuschüsse wird automatisch in die entsprechende Zelle des Datenblatts Finanzkalkulation („Ausgaben lt. Abrechnung“) übernommen. STA-Gesamtübersicht: Hier sind keine Eingaben erforderlich, die Werte werden automatisch ermittelt. Der Gesamtbetrag der ausgezahlten Zuschüsse wird automatisch in die entsprechende Zelle des Datenblatts Finanzkalkulation („Ausgaben lt. Abrechnung“) übernommen. STT-Gesamtübersicht: Hier sind keine Eingaben erforderlich, die Werte werden automatisch ermittelt. Der Gesamtbetrag der ausgezahlten Zuschüsse wird automatisch in die entsprechende Zelle des Datenblatts Finanzkalkulation („Ausgaben lt. Abrechnung“) übernommen. 7 Im Registerblatt MasterData sind die Listen für die Drop Downs hinterlegt. Es sind keine Eingaben erforderlich. In den Registerblättern der Finanzkalkulation und der Einzelaufstellungen ist das Fenster fixiert, so dass die oberen Zeilen mit den wichtigen Überschriften, wenn Sie weiter nach unten scrollen, trotzdem zu sehen sind. Dies dient der besseren Orientierung im Tabellenblatt. Registerblatt zur Finanzkalkulation Das Registerblatt zur Finanzkalkulation wurde überarbeitet. Alle finanzrelevanten Eintragungen erfolgen nun in der oberen Hälfte der Tabelle. Es wird keine abgerechnete Gesamtsumme ermittelt, da die Abrechnung der OM-Mittel erst durch die NA-DAAD nach Prüfung aller Mobilitätsflüsse erfolgt. Die Summen der einzelnen Aktionen werden miteinander verrechnet. Daher sollten Rücküberweisungen an die NA-DAAD erst nach Erhalt und gemäß Feedbackbrief erfolgen. In das Registerblatt zur Finanzkalkulation ist unter dem Punkt I. Vertragssummen die im Vertrag ursprünglich genannte Vertragssumme je Aktion (100%), die laut Anlage II zum Abschlussfeedback des Zwischenberichtes (ZB) aktualisierte bzw. bestätigte Vertragssumme sowie die Summe der gegengezeichneten Zusatzvereinbarungen einzutragen. Die gegengezeichnete Gesamtsumme errechnet sich aus der aktualisierten Vertragssumme und den Zusatzvereinbarungen. Unter Punkt II. Zahlungen durch NA-DAAD sind die tatsächlich ausgezahlte Summe aus dem Zuwendungsvertrag und die Summe der geschlossenen Zusatzvereinbarungen einzutragen. Unter III. Rückzahlungen an die NA-DAAD werden bereits getätigte Rückzahlungen (z. B. die Zahlungen zur Mittelrückmeldung) eingetragen. Wurden Transfers zwischen den Aktionen durchgeführt, so sind diese unter Punkt IV. Transfer einzutragen. Bitte beachten Sie die erweiterten Transferregeln. Erläuterungen hierzu finden Sie im ERASMUS-Leitfaden 2011/2012 unter Punkt 9.4 auf Seite 42. Achten Sie bitte bei Transfers darauf, dass von Aktionen, auf die Gelder transferiert wurden, keine Rückzahlungen erfolgen. Auf Aktionen, aus denen Gelder transferiert wurden, dürfen selbst keine Transfers getätigt werden. Der Eintrag erfolgt unter der Aktion, auf die Geld transferiert wurde. Der Minusbetrag wird automatisch unter der Aktion, von der das Geld transferiert wurde (gelbe Felder), eingetragen. Eine hinterlegte Formel sorgt dafür, dass die maximale Transfersumme nicht überschritten wird. Bei den Transfers von SMS auf SMP vice versa, von STA auf STT vice versa und von OM auf SM, bzw. auf ST gibt es eine Fehlermeldung, wenn die Transfersumme zu hoch ist: Dann bitte auf Abbrechen klicken und die Transfersummen kontrollieren. Der Wert wird wieder zurückgesetzt. Wurde bereits ein Transfer von STA auf STT vice versa eingegeben (s. Beispiel), und sollen weitere Mittel auf SM transferiert werden, so erfolgt bei Überschreitung (wenn insgesamt die 100% überschritten sind, oder die 20% von ST aus SM) keine Fehlermeldung, sondern die Zelle wird rot hinterlegt. In diesem Fall müssen die Werte neu eingegeben werden, dann verschwindet die rote Markierung. Diese erweiterte Prüfung erfolgt nur mit Excel 2010. Bsp.: Max Transfersumme 1.000 € 8 Unter Punkt V. Abrechnung wird die Differenz zwischen abzurechnender Summe und den Ausgaben laut Abrechnung, die aus den Einzelaufstellungen je Aktion ermittelt werden, gebildet. Ausgenommen sind die Mittel zur Organisation der Mobilität, da diese erst nach der abschließenden Prüfung durch die NA-DAAD ermittelt werden. Das endgültige Abrechnungsergebnis erhalten Sie mit dem Feedbackbrief zum Abschlussbericht. Bitte tätigen Sie keine unaufgeforderten Rücküberweisungen aus einzelnen Aktionen an die NA-DAAD, da die Abrechnung in einer Summe – über alle Aktionen hinweg – erfolgt. Felder der Finanzkalkulation I. Vertragssummen a) Vertragssumme (urspr. Vertrag Juni Die im Vertrag je Aktion genannte ursprüngliche Summe (ohne Zusatzvereinbarungen) 2011) Die aktualisierte Vertragssumme nach dem Zwischenbericht, b) aktualisierte Vertragssumme auch wenn diese nicht von der ursprünglichen Vertragssumme (Anlage II zum ZB) c) Zusatzvereinbarungen (gegengezeichnet) Gegengezeichnete Gesamtsumme (b + c) II. Zahlung durch die NA-DAAD per Zuwendungsvertrag erhalten abweicht. Die Beträge finden Sie auf der Anlage II des Feedbackbriefes, den Sie nach dem Zwischenbericht erhalten haben. Die Summe aller gegengezeichneten Zusatzvereinbarungen (z. B. EILC, Sondermittel, Mehrbedarf) Die Summe aus aktualisierter Vertragssumme und den Zusatzvereinbarungen Die von der NA-DAAD ausgezahlte Summe je Aktion (erste und ggf. zweite Rate). III. Rückzahlungen an die NA-DAAD Die von der NA-DAAD per Zusatzvereinbarung (Mehrbedarf, EILC, Special Needs) ausgezahlte Summe. Mittel, die Sie bereits an die NA-DAAD zurückgezahlt haben Vorhandene Mittel/Bestand Ausgezahlte Mittel, abzüglich der bereits zurückgezahlten Mittel IV. Transfer Transfersumme auf eine Aktion per Zusatzvereinbarungen erhalten V. Abrechnung abzurechnende Summe Automatische Berechnung aus vorhandenen Mitteln, unter Berücksichtigung von Transfers. Wird automatisch aus den Gesamtübersichten der einzelnen Ausgaben laut Abrechnung Aktionen übernommen, darf aber in keinem Fall die Vertragssumme (inkl. Zusatzvereinbarungen) überschreiten. Differenz zwischen abzurechnender Summe Automatische Berechnung aus abzurechnender Summe und Ausgaben laut Abrechnung. Die Gesamtsumme wird von der und Ausgaben laut Abrechnung NA-DAAD im Rahmen der Abschlussberichtsprüfung ermittelt, da die endgültige OM-Berechnung erst dann erfolgen kann. In den farbig unterlegten Zellen ist keine Dateneingabe möglich. In der Regel enthalten diese Felder Formeln, die zur automatischen Berechnung der unterschiedlichen Summen dienen. Felder zur manuellen Eingabe sind nicht farbig unterlegt. Die vom ERASMUS-Hochschulkoordinator und der amtlichen Prüfstelle der Hochschule zu leistenden Unterschriften erfolgen nur auf der Finanzkalkulation. Mit der Unterschrift der amtlichen Prüfstelle der Hochschule wird bestätigt, dass ein Kontoabgleich der Hochschule für die Maßnahme ERASMUS-Mobilität durchgeführt wurde. Im Bereich der OM-Mittel können Kontobewegungen auch nach Abgabe des Abschlussberichts stattfinden. 9 10 Die Registerblätter zu den Einzelaufstellungen Allgemeine Anleitung In den Registerblättern zu den jeweiligen Einzelaufstellungen erfolgen die Eingaben zur Studierendenmobilität sowie der Lehrenden- und Personalmobilität. Die Studierendenmobilität wird in Auslandsstudium (SMS) und Auslandspraktikum (SMP) aufgeteilt. Als ein Auslandsstudium werden ein reiner Studienaufenthalt und ein Studienaufenthalt mit kombiniertem Praktikum, sog. Study&Work (in der Regel organisiert durch die Gasthochschule) angesehen. Diese werden in der SMS-Einzelaufstellung aufgeführt. Die Felder, die zusätzlich für ein kombiniertes Praktikum ausgefüllt werden müssen, sind entsprechend gekennzeichnet. Ein Studienaufenthalt kann auch mit einem Praktikum (nicht von der Hochschule betreut) verknüpft werden. In diesem Fall wird die Person sowohl in der SMSEinzelaufstellung, als auch in der SMP-Einzelaufstellung aufgeführt. Ein reines Auslandspraktikum wird nur in der SMP-Einzelaufstellung eingetragen. Hinweise zur Abgrenzung eines kombinierten Praktikums und einem reinen Auslandspraktikum entnehmen Sie bitte dem ERASMUS-Leitfaden2011/2012. (Punkt 6.8 auf Seite21) Es gibt im Vergleich zum Vorjahr zwei Änderungen im Bereich der Studierendenmobilität. - Das Feld zu ERASMUS-Mundus wurde entfernt. - Ein neues Feld „Art der im Mobilitätszuschuss enthaltenen Sondermittel“ wurde hinzugefügt. Es ist mit einem roten Rahmen gekennzeichnet. Per Zellendropdown haben Sie hier die Möglichkeit, kenntlich zu machen, ob es sich bei den Sondermitteln um Mittel auf Grund von einer Behinderung – die als Summe in der Spalte für Sondermittel eingetragen sind – handelt oder um Mittel zur Unterstützung Geförderter mit Kind. Diese Summe wird nicht in der Spalte Sondermittel eingegeben. - Als Sondermittel gelten Mittel, die auf Antrag bei der Nationalen Agentur gewährt wurden, aber auch Mittel, die im Rahmen des monatlichen Höchstfördersatzes - in Abweichung von dem durchschnittlichen Fördersatz der Hochschule - gewährt wurden. Weitere Informationen zu den Sondermitteln entnehmen Sie bitte Punkt 7. des ERASMUS-Leitfadens. Als Mobilität zu Unterrichtszwecken – Lehrendenmobilität (STA) - werden die zwei Fördermöglichkeiten (a) zwischen Hochschule und Hochschule, b) zwischen Unternehmen und Hochschule) in einem Registerblatt, der STA-Einzelaufstellung, erfasst. Für die Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken - Personalmobilität(STT) - werden die zwei Fördermöglichkeiten (a) zwischen Hochschule und Hochschulen, b) zwischen Hochschule und Unternehmen) in einem Registerblatt, der STT-Einzelaufstellung, erfasst. Als Eingabehilfe für alle Felder, die mit standardisierten Kennungen und Codes auszufüllen sind, steht Ihnen ein Zellendropdown zur Verfügung. Nach Möglichkeit sind dem Dropdown erläuternde Kommentare beigefügt. Im Registerblatt MasterData können z.B. ERASMUS-Codes nachgeschlagen werden. Damit Sie im Registerblatt selbst über kleine Hilfen verfügen, haben wir Kommentare zu den einzelnen Spalten eingefügt. Diese erkennen Sie an einem kleinen roten Dreieck in der oberen rechten Zellenecke. 11 Sollten diese bei Ihnen nicht erscheinen, können Sie die Kommentare mit einer Einstellungsänderung in Excel sichtbar machen. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor: Excel 2003: Klicken Sie in der Menüleiste auf Extras. Dann öffnet sich die dazugehörige Untermenüliste. Wählen Sie das Untermenü Optionen. Es öffnet sich ein Fenster mit mehreren Registern. Wählen Sie hier bitte das Register Ansicht. Auf diesem Registerblatt klicken Sie unter der Rubrik Kommentare bitte die Option Nur Indikatoren an, dann schließen Sie das Fenster mit OK. Excel 2010: Klicken Sie in der Menüleiste auf Datei. Dort bitte Optionen auswählen. Dann öffnet sich ein Fenster mit den Excel-Optionen. Klicken Sie hier auf das Menü Erweitert und scrollen Sie bis zum Unterpunkt Anzeige. klicken Sie unter der Rubrik Kommentare bitte die Option Nur Indikatoren, und Kommentare nur beim Darauf zeigen an, dann schließen Sie das Fenster mit OK. 12 Wenn Sie jetzt mit dem Cursor auf der Zelle mit der kleinen roten Ecke verweilen, dann erscheint ein Kommentar mit Anmerkungen zum Ausfüllen der entsprechenden Zelle. Alle Zellen haben ein Datenformat zugewiesen bekommen, welches Sie bitte nicht verändern! Sollten Sie trotzdem Probleme beim Ausfüllen der Spalten haben, wenden Sie sich bitte an den für Ihre Hochschule zuständigen Mitarbeiter. Siehe Seite 4. 13 Das Registerblatt SMS-Einzelaufstellung Eingabefelder der Studierendendaten für ein Auslandsstudium Ein Auslandsstudienaufenthalt (SMS) kann aus einem reinen Auslandsstudium oder aus der Kombination Studium und Praktikum (sog. Study&Work) bestehen. Für ein kombiniertes Praktikum müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: a) das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der Studierende seinen Studienaufenthalt absolviert, b) das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander. Wichtig für die Förderfähigkeit ist der Zeitraum, der durch die Gasthochschule am Ende der Förderzeit bestätigt wird (vgl. Punkt 6.8 auf S.21 des ERASMUS-Leitfadens 2011/2012). Diese Kombination von Praktikum und Studium wird als eine SMS-Periode gewertet. Die auf diese Weise geförderten Studierenden können noch bis zu 12 Monate als ERASMUS-Praktikanten (SMP) gefördert werden. Ein kombinierter Aufenthalt ist für eine Dauer von 3 bis 12 Monaten möglich. Dabei ist die Kombination von z. B. einem Monat Praktikum mit zwei Monaten Studium eine erlaubte Variante. Bei dieser Kombination werden die 3 Monate als Studienaufenthalt(SMS) gewertet. 14 Feldbezeichnung Kommentar EUC-Nummer Tragen Sie bitte den ersten Teil Ihrer EUC-Nummer (z. B. 29901) ein. ERASMUS-Hochschulcode Bitte tragen Sie hier den ERASMUS-Code Ihrer Hochschule (z. B. D BONN01) ein. Vorname, bzw. Nachname des/der Studierenden Vorname, bzw. Nachname des/der Studierenden Geburtsdatum Bitte geben Sie hier den Tag, Monat und das Jahr an, z. B. 15.08.82 Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Datum“ unbedingt ein! Geschlecht Bitte verwenden Sie die angegebenen Kürzel M bzw. W. Staatsangehörigkeit Bitte benutzen Sie die Liste Staatsangehörigkeit (Anhang I) und entscheiden Sie sich im Fall der doppelten Staatsangehörigkeit für eine Nationalität. Bei Staatsangehörigkeit XX bitte Eintrag im Kommentarfeld vornehmen. Fachbereich Bitte benutzen Sie die Liste der ISCED97-Codes(Anhang II) für Fachbereiche. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code! Halten Sie bitte die Formatierung "Text" ein, da sonst die führende Null einiger Codes verloren geht, z.B. wird aus 090 dann 90. angestrebter Abschluss Bitte tragen Sie hier den angestrebten Abschluss (z. B. Bachelor) des Studierenden ein. Studienniveau Die Einteilung folgt der Bologna-Terminologie. S (= Short cycle), 1 (= First cycle), 2 (= Second cycle) und 3 (= Third cycle). Inhaltlich steht S für Studiengänge unter drei Jahren, 1 für die Bachelor-Ebene und „alte Studiengänge“, 2 steht für die Master-Ebene und 3 steht für die Doktoratsebene. Bitte entscheiden Sie sich für eine Angabe. Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Text“ unbedingt ein! abgeschlossene Studienjahre Hier nur ganze, abgeschlossene Studienjahre angeben (ggf. aufrunden). Mindestanforderung ist ein abgeschlossenes Studienjahr. 0,5 Jahre können nicht auf ein Jahr aufgerundet werden! Gasthochschulcode Dieser Code ist unbedingt folgendermaßen einzugeben: Nach der einstelligen Länderkennung (wie z. B. in E MADRID18) folgen unbedingt zwei Leerstellen. Nach einer zweistelligen Länderkennung (wie z. B. in CZ PRAHA10) folgt nur eine Leerstelle. Nach einer dreistelligen Länderkennung (wie z. B. in IRLCORK01) folgt keine Leerstelle. In allen drei Fällen wird keine Leerstelle zwischen Stadtkürzel und Ziffer gesetzt. Bitte die Länderkennung (siehe Anhang, ERASMUS Gasthochschulcode) nicht mit dem Ziellandkürzel (z. B. ES MADRID18 ist die falsche Bezeichnung für die Gasthochschule) verwechseln! Nutzen Sie bitte das Drop-down-Menü. 15 Mobilitätstyp Hier bitte ein C (= Combined placement) angeben, wenn es sich um einen Studienaufenthalt mit einem kombinierten Praktikum (study&work) handelt. Bei einem kombinierten Praktikum bitte den Namen des Gastunternehmens im Kommentarfeld angeben. Oder Sie tragen ein S (= Mobility for Study) ein, wenn es sich um einen reinen Studienaufenthalt handelt. Dauer des Auslandsstudiums in Monaten Hier wird die Dauer des Auslandsstudiums ohne Praktikumsmonate aber ggf. inkl. EILC-Aufenthalt eingetragen. z. B.: Beträgt die Gesamtdauer des Aufenthaltes 12 Monate und wurden 3 Praktikumsmonate absolviert, wird bei Dauer des Aufenthaltes (12 Monate minus 3 Monate =) 9 Monate eingetragen. In der Gesamtübersicht ist eine Formel hinterlegt, die dann die Spalten „Dauer des Auslandsstudiums in Monaten“ und „Dauer des Praktikums in Monaten“ addiert. Als kleinste Einheit bitte den viertel Monat angeben. Mögliche Einträge könnten sein: 0,25 – für einen Viertel Monat 0,5– für einen halben Monat 0,75 – für einen drei viertel Monat 1,0– ein kompletter Monat 1,5– eineinhalb Monate, usw. Der Eintrag muss durch 0,25 teilbar sein: 3,4 wäre falsch! Dauer des kombinierte Praktikums in Monaten Als kleinste Einheit bitte den viertel Monat angeben (s. o.). Bitte beachten Sie, dass die Gesamtdauer (Studium + Praktikum) 12 Monate nicht überschreiten darf! Begründung Aufenthalt unter drei Monaten Hier werden standardisierte Gründe für einen Aufenthalt unter drei Monaten angegeben. Bitte ein T (Semester unter drei Monaten, Trimester) oder ein X (für andere Gründe, bitte im Kommentarfeld erläutern) eintragen. Bitte entscheiden Sie sich gegebenenfalls für eine Angabe, ansonsten bleibt das Feld leer. Beginn des Auslandsstudiums Beginn ggf. inkl. EILC-Aufenthalt Geben Sie hier den Monat und das Jahr ein, z. B. Beginn des Auslandsstudiums ist der 1. April2012, eingetragen wird 04-2012. Bitte halten Sie hier die Zellenformatierung „Text“ unbedingt ein! ECTS-Credits Studium Hier die zu erreichenden Credits (laut Learning Agreement), z. B. 30, eintragen. Sofern bereits bekannt, können hier auch bereits erreichte Credits angegeben werden. Sondermittel in EUR Hier sind Mittel für Studierende mit Behinderung einzutragen, die auf Antrag bei der Nationalen Agentur gewährt wurden, aber auch Mittel, die im Rahmen des monatlichen Höchstfördersatzes von 300 EUR in Abweichung von dem durchschnittlichen Fördersatz der Hochschule gewährt wurden. ÄNDERUNG! Art der Sondermittel wird in separatem Feld angegeben. 16 Unterricht/Praktikum in der Sprache des Gastlandes Hier bitte nur J (für Ja) oder N (für Nein) eintragen. Unterrichts-, Arbeitssprache Bitte den Code für die Sprache angeben, in der die Lehrveranstaltungen abgehalten wurden. Eine Liste der Sprachcodes befindet sich im Anhang. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code. Vorbereitender Sprachkurs Hier bitte nur Sprachkurse mit speziellem Bezug zu ERASMUS eintragen, EC (für Teilnahme an EILC), HS (Sprachkurs, kein EILC, im Gastland), HM (Sprachkurs im Heimatland), NN (für Nein) eintragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Wert. Mobilitätszuschuss in EUR Die Summe des Mobilitätszuschusses für den Studienaufenthalt (Studium und kombiniertes Praktikum), ggf. inklusive des EILC-Zuschusses und der Sondermittel angeben. Bitte nur zwei Nachkommastellen als Wert eingeben. Art der im Mobilitätszuschuss enthaltenen Sondermittel NEU Kennzeichnung, welcher Art die Sonderförderung ist, die im Mobilitätszuschuss enthalten ist. Mittel für EILC werden hier nicht gekennzeichnet. Nutzen Sie bitte das Drop-down-Menü. N Frühere Teilnahme an ERASMUS Bitte ein N für keine frühere Teilnahme an ERASMUS, ein P für ein Praktikum oder M für eine frühere Teilnahme an Mundus eintragen. Bitte entscheiden Sie sich für eine Angabe. Erlangte Qualifikation im Gastland Bitte ein D für Double Degree, J für Joint Degree, O für eine andere Qualifikation oder ein N für keine Qualifikation eintragen. Diploma Supplement J (für Ja) oder N (für Nein) eintragen. EUROPASS J (für Ja) oder N (für Nein) eintragen. Kommentar Diese Spalte ist für Kommentare wie zum Beispiel „ständiger Wohnsitz“ und die Nationalität bei Staatsangehörigkeit = XX und als Erläuterung bei Aufenthalt unter drei Monaten = X. gedacht. Bei Studienaufenthalt im Heimatland bitte ein R eingeben. Bei kombiniertem Praktikum bitte hier den Namen des Gastunternehmens eintragen. 17 Das Registerblatt SMP-Einzelaufstellung Eingabefelder der Studierendendaten für ein Auslandspraktikum Die ERASMUS-Praktikantenförderung (SMP) ist entweder durch die Hochschule direkt oder mittels eines Konsortiums möglich. Unabhängig von einem Studienaufenthalt in ERASMUS (SMS) ist die Förderung eines Praktikums (SMP) von mindestens 3 Monaten bis maximal 12 Monaten als Auslandsaufenthalt möglich. In welchen Einrichtungen Praktika stattfinden können, entnehmen Sie bitte dem Leitfaden2011/12 (Punkt 6.3 ab Seite 14). Feldbezeichnung Kommentar EUC-Nummer Tragen Sie bitte den ersten Teil Ihrer EUC-Nummer (z. B. 28879) ein. ERASMUS-Hochschulcode Bitte tragen Sie hier den ERASMUS-Code Ihrer Hochschule (z. B. D BONN01) ein. 18 Vorname, bzw. Nachname des/der Studierenden Vorname, bzw. Nachname des/der Studierenden Geburtsdatum Bitte geben Sie hier den Tag, Monat und das Jahr an, z. B. 15.08.82 Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Datum“ unbedingt ein! Geschlecht Bitte verwenden Sie die angegebenen Kürzel M bzw. W. Staatsangehörigkeit Bitte benutzen Sie die Liste Staatsangehörigkeit (Anhang I) und entscheiden Sie sich im Fall der doppelten Staatsangehörigkeit für eine Nationalität. Bei Staatsangehörigkeit XX bitte Eintrag im Kommentarfeld vornehmen. Fachbereich Bitte benutzen Sie die Liste der ISCED97-Codes (Anhang II) für Fachbereiche. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code! Halten Sie bitte die Formatierung "Text" ein, da sonst die führende Null einiger Codes verloren geht, z.B. wird aus 090 dann 90. angestrebter Abschluss Bitte tragen Sie hier den angestrebten Abschluss (z. B. Bachelor) des Studierenden ein. Studienniveau Die Einteilung folgt der Bologna-Terminologie. S (= Short cycle), 1 (= First cycle), 2 (= Second cycle) und 3 (= Third cycle). Inhaltlich steht S für Studiengänge unter drei Jahren, 1 für die Bachelor-Ebene und „alte Studiengänge“, 2 steht für die Master-Ebene und 3 steht für die Doktoratsebene. Bitte entscheiden Sie sich für eine Angabe. Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Text“ unbedingt ein! Abgeschlossene Studienjahre Hier nur ganze, abgeschlossene Studienjahre angeben (ggf. aufrunden). Gastlandcode des Praktikums Hier wird das Kürzel des Gastlandes für das Praktikum eingegeben. Die Liste der Ländercodes Gastland befindet sich im Anhang I. ÄNDERUNG: Bitte geänderte Codes für Belgien beachten (vgl. S. 6) Name der Einrichtung, an der das Praktikum durchgeführt wurde Es wird der Name der Gasteinrichtung in der Landessprache (nach Möglichkeit) angegeben. Bitte keine Übersetzungen. Größe der Gasteinrichtung Bitte S = Small (für 1-50 Beschäftigte), M = Medium (für 51-250 Beschäftigte) oder L = Large (für >250 Beschäftigte) eingeben. Bitte entscheiden Sie sich für einen Eintrag! Wirtschaftsbereich der Gasteinrichtung Bitte benutzen Sie die Sector Codes, die als Anhang III nochmals beigefügt sind. Bitte entscheiden Sie sich für einen Wirtschaftsbereich! 19 Dauer des Praktikums in Monaten Dauer des Praktikums(ggf. inkl. EILC-Aufenthalt). Als kleinste Einheit bitte den viertel Monat angeben. Mögliche Einträge könnten sein: 0,25 – für einen Viertel Monat 0,5– für einen halben Monat 0,75 – für einen drei viertel Monat 1,0– ein kompletter Monat 1,5– eineinhalb Monate, usw. Der Eintrag muss durch 0,25 teilbar sein: 3,4 wäre falsch! Begründung Aufenthalt unter drei Monaten Hier werden standardisierte Gründe für einen Aufenthalt unter drei Monaten angegeben. Bitte ein T (Semester unter drei Monaten, Trimester) oder ein X (für andere Gründe, bitte im Kommentarfeld erläutern) eintragen. Bitte entscheiden Sie sich gegebenenfalls für eine Angabe, ansonsten bleibt das Feld leer. Kurzzeitpraktika werden hier nicht berücksichtigt! Beginn des Praktikums Beginn ggf. inkl. EILC-Aufenthalt. Geben Sie hier den Monat und das Jahr ein, z. B. Beginn des Auslandspraktikums ist der 1. April2012, eingetragen wird 04-2012. Bitte halten Sie hier die Zellenformatierung „Text“ unbedingt ein! ECTS-Credits Praktikum Hier die zu erreichenden Credits (laut Training Agreement), z. B. 30, eintragen. Sofern bereits bekannt, können hier auch erreichte Credits angegeben werden. Sondermittel in EUR Hier sind Mittel für Studierende mit Behinderung einzutragen, die auf Antrag bei der Nationalen Agentur gewährt wurden, aber auch Mittel, die im Rahmen des monatlichen Höchstfördersatzes von 400 EUR in Abweichung von dem durchschnittlichen Fördersatz der Hochschule gewährt wurden. ÄNDERUNG! Art der Sondermittel wird in separatem Feld angegeben. Praktikum in der Sprache des Gastlandes Hier bitte nur J (für Ja) oder N (für Nein) eintragen. Arbeitssprache Bitte den Code für die Sprache angeben, in der die Lehrveranstaltungen abgehalten wurden. Eine Liste der Sprachcodes befindet sich im Anhang. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code. Vorbereitender Sprachkurs Hier bitte nur Sprachkurse mit speziellem Bezug zu ERASMUS eintragen, EC (für Teilnahme an EILC), HS (Sprachkurs, kein EILC, im Gastland), HM (Sprachkurs im Heimatland), NN (für Nein) eintragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Wert. Mobilitätszuschuss in EUR Summe des Mobilitätszuschusses für das Auslandspraktikum, ggf. inklusive des EILC-Zuschusses und der Sondermittel. Art der im Mobilitätszuschuss enthaltenen Sondermittel NEU Kennzeichnung, welcher Art die Sonderförderung ist, die im Mobilitätszuschuss enthalten ist. Mittel für EILC werden hier nicht gekennzeichnet. Nutzen Sie bitte das Drop-down-Menü. 20 Frühere Teilnahme an ERASMUS Bitte ein N für keine frühere Teilnahme an ERASMUS, ein S für einen Studienaufenthalt oder M für eine frühere Teilnahme an Mundus eingeben. Bitte entscheiden Sie sich für eine Angabe. Diploma Supplement J (für Ja) oder N (für Nein) eintragen. EUROPASS J (für Ja) oder N (für Nein) eintragen. Unternehmensbescheinigung/ qualifiziertes Zeugnis Hier ein B für eine Unternehmensbescheinigung, ein Z für ein qualifiziertes Zeugnis oder ein S für sonstige Bescheinigungen eingeben. Diese können dann im Kommentarfeld erläutert werden. K wenn keine Bescheinigung ausgestellt wurde. Bitte entscheiden Sie sich für eine Angabe. Freiwilliges/ Pflichtpraktikum Ein F für ein freiwilliges Praktikum oder ein P für ein Pflichtpraktikum eingeben. Kommentar Diese Spalte ist für Kommentare wie zum Beispiel „ständiger Wohnsitz“ und Nationalität bei Staatsangehörigkeit = XX und als Erläuterung bei Aufenthalt unter drei Monaten = X gedacht. Bei Praktikumsaufenthalt im Heimatland bitte ein R eingeben. 21 Das Registerblatt STA-Einzelaufstellung Eingabefelder der STA-Einzelaufstellung Die Mobilität zu Unterrichtszwecken umfasst den Austausch von Lehrenden deutscher Hochschulen an Hochschulen im Ausland und die Austauschmöglichkeiten von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen. HS - HS Mobilität zu Zwecken des Unterrichts von Lehrenden aus Deutschland an europäischen Hochschulen mit inhaltlichem Bezug zu ERASMUS (STA1 - Outgoingperspektive) U. - HS Mobilität zu Zwecken des Unterrichts von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen mit inhaltlichem Bezug zu ERASMUS (STA2 - Incomingperspektive) Die Eingabefelder für die unterschiedlichen Austauschmöglichkeiten sind in den entsprechenden Spalten mit einem X gekennzeichnet. 22 U-HS HS-HS Feldbezeichnung Kommentar X EUC-Nummer Tragen Sie bitte den ersten Teil Ihrer EUC-Nummer (z. B. 29901) ein. X ERASMUS-Hochschulcode Bitte tragen Sie hier den ERASMUS-Code Ihrer Hochschule (z. B. D BONN01) ein. X Name des Heimatunternehmens X Größe des Heimatunternehmens Es wird der Name des Unternehmens in der Landessprache angegeben. Bitte keine Übersetzungen. Bitte S = Small (für 1-50 Beschäftigte), M = Medium (für 51-250 Beschäftigte) oder L = Large (für >250 Beschäftigte) eingeben. Bitte entscheiden Sie sich für einen Eintrag! X Wirtschaftssektor des Heimatunternehmens Bitte benutzen Sie die Sector Codes, die als Anhang III nochmals beigefügt sind. Bitte entscheiden Sie sich für einen Wirtschaftsbereich! X Länderkürzel des Heimatunternehmens Hier wird das Länderkürzel des Heimatunternehmens eingegeben. Die Liste der Ländercodes Gastland befindet sich im Anhang I. ÄNDERUNG: Bitte geänderte Codes für Belgien beachten (vgl. S 6) X Arbeitsbereich beim Heimatunternehmen Bitte benutzen Sie M = Management, R = Forschung/Lehre/Ausbildung, T = Technik oder A = Verwaltung. X X Vorname, bzw. Nachname des/der Lehrenden Bei mehreren Lehraufträgen wird der/die Lehrende mehrmals aufgeführt. X X Alter Geben Sie bitte das Alter des/der Lehrenden ein. X X Geschlecht Bitte verwenden Sie die angegebenen Kürzel M bzw. W. X X Staatsangehörigkeit Bitte benutzen Sie die Liste Staatsangehörigkeit (Anhang I) und entscheiden Sie sich im Fall der doppelten Staatsangehörigkeit für eine Nationalität. Bei Staatsangehörigkeit XX bitte Eintrag im Kommentarfeld vornehmen. X X Lehrfach an der Heimathochschule Bitte benutzen Sie die Liste der ISCED97-Codes (Anhang II) für Fachbereiche. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code! Halten Sie bitte die Formatierung "Text" ein, da sonst die führende Null einiger Codes verloren geht, z.B. wird aus 090 dann 90. 23 X X Dauer der bisherigen Lehrtätigkeit Bitte tragen Sie die gesamte Dauer ein, unabhängig davon, an welcher Hochschule/welchem Unternehmen sie stattgefunden hat. Hier die Einteilung: J (für Junior) 0 bis 5 Jahre I (Intermediate) 6 bis 10 Jahre S (Senior) > 10 Jahre X X Gasthochschulcode Dieser Code ist unbedingt folgendermaßen einzugeben: Nach der einstelligen Länderkennung (wie z. B. in E MADRID18) folgen unbedingt zwei Leerstellen. Nach einer zweistelligen Länderkennung (wie z. B. in CZ PRAHA10) folgt nur eine Leerstelle. Nach einer dreistelligen Länderkennung (wie z. B. in IRLCORK01) folgt keine Leerstelle. In allen drei Fällen wird keine Leerstelle zwischen Stadtkürzel und Ziffer gesetzt. Bitte die Länderkennung (siehe Anhang, ERASMUS Gasthochschulcode) nicht mit dem Ziellandkürzel (z. B. ES MADRID18 ist die falsche Bezeichnung für die Gasthochschule) verwechseln! Nutzen Sie bitte das Drop-down-Menü. X X Lehrfach an der Gasthochschule Bitte benutzen Sie die Liste der ISCED97-Codes(Anhang II) für Fachbereiche. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code! Halten Sie bitte die Formatierung "Text" ein, da sonst die führende Null einiger Codes verloren geht, z.B. wird aus 090 dann 90. X X Dauer des Lehraufenthaltes in Tagen Bitte tragen Sie hier die Gesamtdauer des Lehraufenthaltes in Tagen (Arbeitstage - die im Arbeitsprogramm bestätigt sind und Reisetage) ein. Die Mindestdauer beträgt ein Tag. X X Anzahl der Unterrichtsstunden Bitte geben Sie hier an, wie viele Stunden gelehrt worden sind. Die Mindestvoraussetzung liegt bei 5 Stunden Lehrdeputat. X X Beginn des Aufenthaltes Bitte geben Sie hier den Tag, den Monat und das Jahr an, z. B. tragen Sie für den 1. April2012 bitte 01.04.12ein. Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Datum“ unbedingt ein! X X Lehrniveau Die Einteilung folgt der Bologna-Terminologie. S (= Short cycle), M (= Multiple cycles), 1 (= First cycle), 2 (= Second cycle) und 3 (= Third cycle). Inhaltlich steht S für Studiengänge unter drei Jahren, die es in Deutschland nicht gibt, M für Unterricht in mehreren Ebenen, 1 für die Bachelor-Ebene und „alte Studiengänge“ , 2 steht für die Master-Ebene und 3 steht für die Doktoratsebene. Bitte entscheiden Sie sich für eine Angabe. Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Text“ unbedingt ein! 24 X X Unterrichtssprache Benutzen Sie die Kürzel aus der Liste der Sprachcodes, die im Anhang 1 beigefügt sind. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code. X X Sondermittel in EUR Hier sind Mittel einzutragen, die auf Antrag bei der Nationalen Agentur für Lehrende mit Behinderung gewährt wurden. X X Fahrtkosten in EUR Summe der abgerechneten Fahrtkosten X X Aufenthaltskosten in EUR Summe der Aufenthaltskosten, ohne Sondermittel. Bitte beachten Sie die EU-Länderhöchstsätze, Liste im Anhang IV. X X Mobilitätszuschuss gesamt FORMEL Errechnet automatisch die Summe aus Sondermitteln, Fahrt- und Aufenthaltskosten. Beim Ausdruck bitte überzählige Zeilen löschen! X X Erster ERASMUSgeförderte Lehraufenthalt Bitte mit J (=Ja) oder N (=Nein) angeben, ob es sich hierbei um den ersten ERASMUS-geförderten Lehraufenthalt handelt. X X Kommentar Diese Spalte ist für Kommentare wie zum Beispiel „ständiger Wohnsitz“ und Nationalität bei Staatsangehörigkeit = XX etc. gedacht. 25 Das Registerblatt STT-Einzelaufstellung Eingabefelder der STT-Einzelaufstellung Die Personalmobilität ist eine Maßnahme zu Fort- und Weiterbildungszwecken im ERASMUS-Programm mit Austauschmöglichkeiten zwischen Hochschulen (HS) und Unternehmen (U.). HS - HS Mobilität zur Fort- und Weiterbildung (Training) von Hochschulpersonal (Lehrende und Verwaltungspersonal) aus Deutschland an europäischen Hochschulen mit inhaltlichem Bezug zu ERASMUS (STT1 - Outgoingperspektive) HS - U. Mobilität zur Fort- und Weiterbildung (Training) von Hochschulpersonal (Lehrende und Verwaltungspersonal) aus Deutschland an ausländischen Unternehmen mit inhaltlichem Bezug zu ERASMUS (STT2 - Outgoingperspektive) Die Eingabefelder für die unterschiedlichen Austauschmöglichkeiten sind in den entsprechenden Spalten mit einem X gekennzeichnet. 26 HS-U. HS-HS Feldbezeichnung Kommentar X X EUC-Nummer Tragen Sie bitte den ersten Teil Ihrer EUC-Nummer (z. B. 29901) ein. X X ERASMUS-Hochschulcode Bitte tragen Sie hier den ERASMUS-Code Ihrer Hochschule (z. B. D BONN01) ein. X X Vorname, bzw. Nachname Bei mehreren Aufenthalten wird die/der Geförderte mehrmals aufgeführt. der/des Geförderten X X Alter Geben Sie bitte das Alter der geförderten Person ein. X X Geschlecht Bitte verwenden Sie die angegebenen Kürzel M bzw. W. X X Staatsangehörigkeit Bitte benutzen Sie die Liste Staatsangehörigkeit (Anhang I) und entscheiden Sie sich im Fall der doppelten Staatsangehörigkeit für eine Nationalität. Bei Staatsangehörigkeit XX bitte Eintrag im Kommentarfeld vornehmen. X X Arbeitsbereich an der Bitte benutzen Sie I = International Office, F = Finanzen, G = allgemeine und technische Verwaltung, T = akademisches Personal, S = Studierendenberatung, C = Weiterbildung oder O = Sonstige. Heimathochschule X X Dauer der bisherigen Tätigkeit X X Gasttätigkeit X Gasthochschulcode X Name des Gastunternehmens X Größe des Gastunternehmens Bitte tragen Sie die gesamte Dauer ein, unabhängig davon, an welcher Hochschule/welchem Unternehmen sie stattgefunden hat. Hier die Einteilung: J (für Junior) 0 bis 5 Jahre I (Intermediate) 6 bis 10 Jahre S (Senior) > 10 Jahre Bitte benutzen Sie: W = Workshop, T = Schulung, S = Hospitation (Job Shadowing) oder O = Sonstige. Dieser Code ist unbedingt folgendermaßen einzugeben: Nach der einstelligen Länderkennung (wie z. B. in E MADRID18) folgen unbedingt zwei Leerstellen. Nach einer zweistelligen Länderkennung (wie z. B. in CZ PRAHA10) folgt nur eine Leerstelle. Nach einer dreistelligen Länderkennung (wie z. B. in IRLCORK01) folgt keine Leerstelle. In allen drei Fällen wird keine Leerstelle zwischen Stadtkürzel und Ziffer gesetzt. Bitte die Länderkennung (siehe Anhang, ERASMUS Gasthochschulcode) nicht mit dem Ziellandkürzel (z. B. ES MADRID18 ist die falsche Bezeichnung für die Gasthochschule) verwechseln! Nutzen Sie bitte das Drop-down-Menü. Es wird der Name des Unternehmens in der Landessprache (nach Möglichkeit) angegeben. Bitte keine Übersetzungen. Bitte S = Small (für 1-50 Beschäftigte), M = Medium (für 51-250 Beschäftigte) oder L = Large (für >250 Beschäftigte) eingeben. Bitte entscheiden Sie sich für einen Eintrag! 27 X Wirtschaftssektor des Gastunternehmens X Länderkürzel des Gastunternehmens X X Dauer des Aufenthaltes in Tagen Bitte benutzen Sie die Sector Codes, die als Anhang III nochmals beigefügt sind. Bitte entscheiden Sie sich für einen Wirtschaftsbereich! Hier wird das Länderkürzel des Gastunternehmens eingegeben. Die Liste der Ländercodes Gastland befindet sich im Anhang I. Hat z. B. eine Veranstaltung in einem anderen Gastland als dem des Gastunternehmens stattgefunden, tragen Sie dies bitte im Kommentarfeld ein. ÄNDERUNG: Bitte geänderte Codes für Belgien beachten (vgl. S 6) Bitte tragen Sie hier die Gesamtdauer des Aufenthaltes in Tagen (Arbeitstage - die im Arbeitsprogramm bestätigt sind -und Reisetage) ein. Mindestdauer sind fünf Tage, bei Ausnahmefällen bitte Eintrag im Kommentarfeld vornehmen. Die Unterschreitung der Mindestdauer bedarf der Genehmigung durch die NA-DAAD. X X Beginn des Aufenthaltes Geben Sie hier den Tag, den Monat und das Jahr an, z. B. tragen Sie für den 1. April2012 bitte 01.04.12ein. Bitte halten Sie die Zellenformatierung „Datum“ unbedingt ein! X X Unterrichts-/ Arbeitssprache im Gastland Benutzen Sie die Kürzel aus der Liste der Sprachcodes, die im Anhang I beigefügt sind. Bitte entscheiden Sie sich für einen Code. X X Sondermittel in EUR Hier sind Mittel einzutragen, die auf Antrag bei der Nationalen Agentur für Personen mit Behinderung gewährt wurden. X X Fahrtkosten in EUR Summe der abgerechneten Fahrtkosten X X Aufenthaltskosten in EUR Summe der Aufenthaltskosten ohne Sondermittel. Bitte beachten Sie die EU-Länderhöchstsätze, Liste im Anhang IV. X X Mobilitätszuschuss gesamt FORMEL Errechnet automatisch die Summe aus Sondermitteln, Fahrt- und Aufenthaltskosten. Beim Ausdruck bitte überzählige Zeilen löschen! X X Erste Teilnahme an ERASMUS Personalmobilität X X Kommentar Bitte mit J (=Ja) oder N (=Nein) angeben, ob es sich hierbei um den ersten ERASMUS Auslandsaufenthalt im Rahmen der Personalmobilität handelt. Diese Spalte ist für Kommentare wie zum Beispiel „Unterschreitung Mindestdauer“, bzw. „ständiger Wohnsitz“ und Nationalität bei Staatsangehörigkeit = XX gedacht. 28 Die Registerblätter der Gesamtübersichten Die Daten aus den Registerblättern der jeweiligen Einzelaufstellungen werden automatisch auf die Registerblätter Gesamt übertragen. Diese wurden mit einem Schutz versehen, damit die hinterlegten Rechenformeln eine automatische Addition ermöglichen. Das Registerblatt SMS-Gesamtübersicht 29 Das Registerblatt SMP-Gesamtübersicht 30 Das Registerblatt STA-Gesamtübersicht 31 Das Registerblatt STT-Gesamtübersicht 32 Fertigstellung des Abschlussberichtes Nach der Fertigstellung des Abschlussberichtes gehen Sie wie folgt vor: 1. Drucken Sie bitte folgende Registerblätter aus und schicken diese mit den erforderlichen Unterschriften an den DAAD: - Finanzkalkulation SMS-Einzelaufstellung SMP-Einzelaufstellung STT-Einzelaufstellung STA-Einzelaufstellung SMS-Gesamtübersicht SMP- Gesamtübersicht STT- Gesamtübersicht STA- Gesamtübersicht Registerblätter für Maßnahmen ohne Aktivität (keine Bewilligung oder Nullmobilität) sind nicht auszudrucken. Die Registerblätter STA-Einzelaufstellung und STT-Einzelaufstellung enthalten eine formatierte Spalte mit einer Summenformel. Diese Zellen sind geschützt. Bitte löschen Sie überzählige Zeilen aus diesen Einzelaufstellungen, damit überflüssige Seiten nicht ausgedruckt werden. Dazu können Sie den Blattschutz aufheben. Mit der rechten Maustaste das entsprechende Registerblatt anklicken und dann Blattschutz aufheben… anklicken Die Seiten der jeweiligen Gesamtübersichten sind bereits vorformatiert. Bei den Einzelaufstellungen kann es jedoch zu Problemen kommen, z. B. wenn der Ausdruck nicht auf eine oder zwei Seiten in der Breite passt. Gehen Sie dann wie folgt vor: Excel 2003: - Datei öffnen - Menü-Leiste Datei > Seite einrichten Excel 2010: - Wählen Sie im Menüband das Register Seitenlayout. In dem Bereich Seite einrichten klicken Sie bitte auf die kleine Ecke unten rechts. Es öffnet sich das Fenster Seite einrichten. 33 Unter der Rubrik Skalierung können Sie wählen: - Verkleinern/Vergrößern: Sie verändern die %-Angaben manuell, oder - Anpassen: wählen Sie 2 Seiten breit und beispielsweise 5 Seiten hoch Dann mit OK bestätigen 2. Der/die ERASMUS-Hochschulkoordinator/in und die amtliche Prüfstelle unterschreiben den Abschlussbericht auf der Finanzkalkulation. 3. Bitte speichern Sie die Excel-Arbeitsmappe (Version 2010 oder Version 2003) auf CD-ROM unter „AB1112Hochschulcode*“ *hier tragen Sie bitte Ihren Hochschulcode ein z. B. „AB1112MUSTER01“ 4. Bitte senden Sie den unterschriebenen Abschlussbericht zusammen mit der CD-ROM an die jeweilig für Ihre Hochschule zuständigen Mitarbeiter im DAAD: Hochschulen mit den ERASMUS-Codes A bis D DAAD Referat 602 z. Hd. Carolin Simonis Kennedyallee 50 Hochschulen mit den ERASMUS-Codes E bis I DAAD Referat 602 z. Hd. Frau Helma Koch Kennedyallee 50 53175 Bonn Hochschulen mit den ERASMUS-Codes J bis M DAAD Referat 602 z. Hd. Herrn Deniz Börner Kennedyallee 50 53175 Bonn Hochschulen mit den ERASMUS-Codes N bis Z DAAD Referat 602 z. Hd. Frau Natalia Lobanova Kennedyallee 50 53175 Bonn 53175 Bonn Sollten Sie technische Probleme haben, so wenden Sie sich bitte an Marie Johann, 0228/882-559 Email: [email protected] Für Fragen inhaltlicher/finanzieller Art wenden Sie sich bitte an die unter «Prüfung der Förderfähigkeit» oder «Finanzprüfung» genannten Personen. 34 Anhang I: Ländercodes Ländercodes Gastland ERASMUSGasthochschulcode A B B B BG CH CY CZ D DK EE E SF F G HR HU IRL IS I FL LT LUX LV MT NL N PL P RO S SI SK TR UK ISO-Code Länder AT BENL BEFR BEDE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GR HR HU IE IS IT LI LT LU LV MT NL NO PL PT RO SE SI SK TR UK Land Österreich Belgien (flämisch) Belgien (wallonisch) Belgien (deutsch) Bulgarien Schweiz Zypern Tschechische Republik Deutschland Dänemark Estland Spanien Finnland Frankreich Griechenland Kroatien Ungarn Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Malta Niederlande Norwegen Polen Portugal Rumänien Schweden Slowenien Slowakei Türkei Großbritannien 35 Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GR HR HU IE IS Österreich Belgien Bulgarien Schweiz Zypern Tschechische Republik Deutschland Dänemark Estland Spanien Finnland Frankreich Griechenland Kroatien Ungarn Irland Island IT LI LT LU LV MT NL NO PL PT RO SE SI SK TR UK XX Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Malta Niederlande Norwegen Polen Portugal Rumänien Schweden Slowenien Slowakei Türkei Großbritannien Sonstige Sprachcodes BG CS DA DE EL EN ES ET FI FR GA HR HU IS bulgarisch tschechisch dänisch deutsch griechisch englisch spanisch estnisch finnisch französisch irisch kroatisch ungarisch isländisch Sprachcodes IT LT LV MT NL NO PL PT RO SK SL SV TR XX italienisch litauisch lettisch maltesisch niederländisch norwegisch polnisch portugiesisch rumänisch slowakisch slowenisch schwedisch türkisch Sonstige Anhang II: Fächercodes (ISCED97) Bitte informieren Sie sich bei Zuordnungsproblemen im „Handbuch der Bildungs- und Ausbildungsfelder ISCED97“, welches Sie auf unserer Homepage (http://eu.daad.de/eu/llp/programmdurchfuehrung/10745.html) finden. ISCEDKennziffer 0 01 010 08 080 09 090 1 14 140 141 142 143 144 145 146 149 2 21 210 211 212 213 214 215 210 22 220 221 222 223 224 225 226 Beschreibung 229 Allgemeine Bildungsgänge Breite, allgemeine Grundbildungsgänge Breite, allgemeine Grundbildungsgänge Alphabetisierung und Vermittlung von Rechenfertigkeiten Alphabetisierung und Vermittlung von Rechenfertigkeiten Persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten Persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten 3 31 310 311 312 313 314 Pädagogik 319 Lehrerausbildung und Erziehungswissenschaft Lehrerausbildung und Erziehungswissenschaft (breite Bildungsgänge) Unterrichten und Ausbilden Erziehungswissenschaft Ausbildung von Lehrkräften für die Vorschule Ausbildung von Lehrkräften für die Grundbildung Ausbildung von Lehrern mit Fachstudium Ausbildung von Lehrern in berufsbildenden Fächern Lehrerausbildung und Erziehungswissenschaft (sonstige) 32 321 322 329 34 340 341 342 343 344 345 346 347 349 38 380 Geisteswissenschaften und Künste Künste Künste (breite Bildungsgänge) Bildende Kunst Musik und darstellende Kunst Audiovisuelle Techniken und Medienproduktion Design Kunstgewerbe Künste(sonstige) Geisteswissenschaften Geisteswissenschaften (breite Bildungsgänge) Religion Fremdsprachen Muttersprache Geschichte, Philosophie und verwandte Fächer Geschichte und Archäologie 4 42 421 422 429 44 440 441 442 443 449 46 461 37 Philosophie und Ethik Geisteswissenschaften (sonstige) Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Rechtskunde Sozial- und Verhaltenswissenschaften Sozial- und Verhaltenswissenschaften (breite Bildungsgänge) Psychologie Soziologie und Kulturwissenschaften Politikwissenschaften und Sozialkunde Wirtschaftswissenschaft Sozial- und Verhaltenswissenschaften (sonstige) Journalismus und Informationswesen Journalismus und Berichterstattung Bibliothek, Informationswesen, Archiv Journalismus und Informationswesen (sonstige) Wirtschaft und Verwaltung Wirtschaft und Verwaltung(breite Bildungsgänge) Handel Marketing und Werbung Kredit- und Versicherungswesen Buchhaltung und Steuerwesen Geschäftsführung und Verwaltung Sekretariats- und Büroarbeit Arbeitswelt Wirtschaft und Verwaltung (sonstige) Recht Recht Naturwissenschaft, Mathematik und Informatik Biowissenschaften Biologie und Biochemie Umweltforschung Biowissenschaften (sonstige) Exakte Naturwissenschaften Exakte Naturwissenschaften (breite Bildungsgänge) Physik Chemie Geowissenschaften Exakte Naturwissenschaften (sonstige) Mathematik und Statistik Mathematik 462 469 48 481 482 489 5 52 520 521 522 523 524 525 529 Statistik Mathematik und Statistik (sonstige) Informatik Informatik Computerbedienung Informatik (sonstige) 641 7 Gesundheit und soziale Dienste 72 720 721 Gesundheit Gesundheit (breite Bildungsgänge) Medizin Krankenpflege und Pflege von Personen Zahnmedizin Medizinische Diagnose- und Behandlungstechnik Therapie und Rehabilitation Pharmazie Gesundheit (sonstige) Sozialwesen Kinder- und Jugendarbeit Sozialarbeit und Beratung Sozialwesen (sonstige) 723 Ingenieurwesen, Herstellung und Baugewerbe 724 Ingenieurwesen und Technische Berufe Ingenieurwissenschaften und Technische Berufe (breite Bildungsgänge) Maschinenbau und Metallverarbeitung Elektrizität und Energie Elektronik und Automation Chemie und Verfahrenstechnik Kraftfahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge Ingenieurwissenschaften und Technische Berufe (sonstige) 725 726 727 729 76 761 762 769 8 Dienstleistungen 81 Persönliche Dienstleistungen Persönliche Dienstleistungen (breite Bildungsgänge) Gastgewerbe und Catering Reisebüros, Fremdenverkehrsgewerbe und Freizeitindustrie Sport Hauswirtschaftliche Dienste Friseurgewerbe und Schönheitspflege Persönliche Dienstleistungen (sonstige) Verkehrsdienstleistungen Verkehrsdienstleistungen Umweltschutz Umweltschutz (breite Bildungsgänge) Umweltschutztechnologien Natürliche Lebensräume und Wildtierschutz Kommunale Entsorgungsdienstleistungen Umweltschutz (sonstige) Sicherheitsdienstleistungen Sicherheitsdienstleistungen (breite Bildungsgänge) Schutz von Eigentum und Personen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Militär und Verteidigung Sicherheitsdienstleistungen (sonstige) 810 54 540 541 542 543 544 549 58 581 582 589 6 62 620 621 622 623 624 629 64 640 Herstellung und Verarbeitung Herstellung und Verarbeitung (breite Bildungsgänge) Ernährungsgewerbe Textilien, Kleidung, Schuhwerk, Leder Werkstoffe (Holz, Papier, Kunststoff, Glas) Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Herstellung und Verarbeitung (sonstige) Architektur und Baugewerbe Architektur und Städteplanung Baugewerbe, Hoch- und Tiefbau Architektur und Baugewerbe (sonstige) 811 812 813 814 815 819 84 840 85 850 851 852 Agrarwissenschaft und Veterinärwissenschaft 853 Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischereiwirtschaft Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischereiwirtschaft (breite Bildungsgänge) 859 86 860 861 Pflanzenbau und Viehzucht Gartenbau Forstwirtschaft Fischerei Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischereiwirtschaft (sonstige) Tiermedizin Tiermedizin (breite Bildungsgänge) 862 863 869 99 38 Tiermedizin Nicht bekannt oder nicht spezifiziert Anhang III: Wirtschaftsbereiche (Sector codes) Sector Codes (NACE Hauptgruppen) A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei Bergbau und Steinbruch Produktion Elektrizität, Gas, Dampf und Klimatisierung Wasserversorgung; Abwasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sanierungsmaßnahmen Bauwesen Groß- und Einzelhandel; Reparatur von Motorfahrzeugen und Motorrädern Transport und Lagerung Unterbringungs- und Verpflegungsdienstleistungen Information und Kommunikation Finanz- und Versicherungstätigkeiten Immobilientätigkeiten Fachberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten Verwaltungs- und Kundendiensttätigkeiten Öffentliche Verwaltung und Verteidigung; Gesetzliche Sozialversicherung Bildung Gesundheits- und Sozialarbeitstätigkeiten Kunst, Unterhaltung und Erholung Sonstige Dienstleistungsberufe Aktivitäten von Haushalten als Arbeitgeber; undifferenzierte Waren- und Dienstleistungsproduktion für den eigenen Gebrauch Tätigkeiten Auswärtiger Organisationen und Institutionen 39 Anhang IV: Länderhöchstsätze (Lehrenden- und Personalmobilität) Programm für lebenslanges Lernen– Mobilität – Aufenthaltskosten – Höchstsätze (im EUR) für jedes Gastgeberland und Dauer des Aufenthalts Exklusive Reise- und Visakosten Gesamtbetrag für die erste Woche 1 Tag BE BG CZ DK DE EE EL ES FR IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK IS LI NO CH HR TR 170 120 170 240 170 150 170 180 200 210 190 150 150 130 170 160 150 190 190 160 160 130 160 150 210 200 220 170 220 250 220 160 140 2 Tage 340 240 340 480 340 300 340 360 400 420 380 300 300 260 340 320 300 380 380 320 320 260 320 300 420 400 440 340 440 500 440 320 280 3 Tage 510 360 510 720 510 450 510 540 600 630 570 450 450 390 510 480 450 570 570 480 480 390 480 450 630 600 660 510 660 750 660 480 420 4 Tage 680 480 680 960 680 600 680 720 800 840 760 600 600 520 680 640 600 760 760 640 640 520 640 600 840 800 880 680 880 1.000 880 640 560 5 Tage 850 600 850 1.200 850 750 850 900 1.000 1.050 950 750 750 650 850 800 750 950 950 800 800 650 800 750 1.050 1.000 1.100 850 1.100 1.250 1.100 800 700 Inklusive Reise- und Visakosten Gesamtsumme 6 Tage 1020 720 1.020 1.440 1.020 900 1.020 1.080 1.200 1.260 1.140 900 900 780 1.020 960 900 1.140 1.140 960 960 780 960 900 1.260 1.200 1.320 1.020 1.320 1.500 1.320 960 840 Eine Woche (7 Tage) Zwei Wochen Zusätzlicher Betrag pro Woche (Wo 3 -12)* 1.190 840 1.190 1.680 1.190 1.050 1.190 1.260 1.400 1.470 1.330 1.050 1.050 910 1.190 1.120 1.050 1.330 1.330 1.120 1.120 910 1.120 1.050 1.470 1.400 1.540 1.190 1.540 1.750 1.540 1.120 980 1.666 1.176 1.666 2.352 1.666 1.470 1.666 1.764 1.960 2.058 1.862 1.470 1.470 1.274 1.666 1.568 1.470 1.862 1.862 1.568 1.568 1.274 1.568 1.470 2.058 1.960 2.156 1.666 2.156 2.450 2.156 1.568 1.372 190 134 190 269 190 168 190 202 224 235 213 168 168 146 190 179 168 213 213 179 179 146 179 168 235 224 246 190 246 280 246 181 157 Gesamtsumme für 13 volle Wochen ** Zusätzlicher Betrag pro Woche (Wo 14 - 45)* 4.232 2.986 4.232 5.983 4.232 3.738 4.232 4.490 4.984 5.231 4.737 3.738 3.738 3.244 4.232 3.985 3.738 4.737 4.737 3.985 3.985 3.244 3.985 3.738 5.231 4.984 5.478 4.232 5.478 6.230 5.478 4.033 3.491 * Für Wochen 3-12 sowie 14-45 werden die zusätzlichen vollen Wochen auf der Basis des Betrags in der Spalte “Zusätzlicher Betrag für die Wochen 3-12 und 14-45” berechnet. ** Dieser Betrag beinhaltet einen spezifischen Betrag für Reise- und Visumkosten. da diese ab einem Aufenthalt von 13 Wochen inkludiert sind. Die Berechnungsweise für eine “nicht volle” Woche ergibt sich aus der Anzahl der zusätzlichen Tage multipliziert mit 1/7 des Betrags der in der Spalte “Zusätzlicher Betrag pro Woche für die Wochen 3-12 und 14-45” angegeben ist. Eine Ausnahme besteht wenn die zweite Woche nicht vollständig ist. wo die Anzahl der zusätzlichen Tage mit 1/7 der Differenz der Beträge von eine Woche und zwei Wochen multipliziert wird. Bei einer Aufenthaltsdauer zwischen 12 und 13 Wochen (d.h. einer unvollständigen 13. Woche) dient als Berechnungsgrundlage der für 12 Wochen zahlbare Betrag. zuzüglich 1/7 des in der Spalte ‘Zusätzlicher Betrag pro Woche’ angegebenen Betrages für jeden zusätzlichen Tag. Der so errechnete Betrag gilt exklusive Reise- und Visakosten. 40 190 134 190 269 190 168 190 202 224 235 213 168 168 146 190 179 168 213 213 179 179 146 179 168 235 224 246 190 246 280 246 181 157