Vorlage für den *Studienführer* WS03/04

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STUDIENINFORMATIONSBROSCHÜRE
Diplom- und Doktoratsstudium
Rechtswissenschaften
Informationsseite zum Studium im Internet unter
www.uni-salzburg.at/rwfb/studien
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Universität Salzburg
Stand Studienjahr 2015/16
INHALTSVERZEICHNIS
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM STUDIENBEGINN ...........................................3
DAS DIPLOMSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN
Einführende Erläuterungen und Musterstudienplan .........................................................5
Der erste Studienabschnitt ..............................................................................................9
Der zweite Studienabschnitt ............................................................................................10
Der dritte Studienabschnitt ..............................................................................................14
ANERKENNUNG VON PRÜFUNGEN
Anerkennung von Prüfungen aus dem Diplomstudium Rechtswissenschaften
in das Bachelorstudium Recht und Wirtschaft .................................................................19
Anerkennung von Prüfungen aus dem Bachelorstudium Recht und Wirtschaft
in das Diplomstudium Rechtswissenschaften ..................................................................20
DAS DOKTORATSSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN ........................................22
HÖRSAALÜBERSICHT UND WICHTIGE ADRESSEN ..................................................29
ANHANG
Vorgangsweise bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Fachprüfungen
in PLUSOnline .................................................................................................................33
Vorgangsweise bei der Anmeldung und Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit
in PLUSonline .................................................................................................................45
© Prüfungsreferat der RW-Fakultät
Druck: Printcenter der Universität Salzburg, Kapitelgasse 5-7, 5010 Salzburg
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM STUDIENBEGINN
Zulassung/Einschreibung zum Studium
Die Zulassung zu einem Studium erfolgt in der Studienabteilung der Universität Salzburg
(Kapitelgasse 4-6, 5010 Salzburg, www.uni-salzburg.at/studium) in zwei Schritten:
1.) Online-Voranmeldung: Dazu müssen virtuelle Formulare auf der genannten homepage
zeitgerecht ausgefüllt und abgeschickt werden. Mit diesem Schritt erhält man bereits eine
eigene Matrikelnummer, unter welcher man das ganze Studium hindurch als Studentin oder
Student geführt wird.
2.) Persönliche Einschreibung mit Übernahme der Uni-Salzburg-card (Studentenausweis): Hierzu muss man das Reifeprüfungszeugnis und den Reisepass mitbringen. Mit
der persönlichen Einschreibung erhalten alle Studierenden der Universität Salzburg bei der
Erstzulassung zu einem Studium einen kostenlosen Benutzeraccount und eine e-mailAdresse ([email protected]).
Die Online-Voranmeldung und persönliche Einschreibung in ein Winter- oder
Sommersemester ist immer nur zu bestimmten Zulassungsfristen möglich. Diese Fristen
findet man ebenfalls auf der oben genannten homepage.
Zulassungskriterium zum Diplomstudium Rechtswissenschaften:
Bei der Zulassung zum Diplomstudium Rechtswissenschaften ist Latein als
Pflichtgegenstand im Reifeprüfungszeugnis nachzuweisen. Wenn dies noch nicht der
Fall ist, muss man bis spätestens zum Antritt zur Fachprüfung Römisches Recht (2. Studienabschnitt) die Zusatzprüfung über Latein ablegen. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät
bietet hierzu eine spezielle Vorbereitungslehrveranstaltung bzw. Zusatzprüfung an (s. S. 12).
Für das rechtswissenschaftliche Doktoratsstudium ist der Abschluss des Diplomstudiums
Rechtswissenschaften (oder der Abschluss eines vergleichbaren ausländischen
Studienganges) Voraussetzung. Fragen hierzu werden in der Studienabteilung abgeklärt.
Studienkennzahlen:
Jedes Studium wird unter einer bestimmten Kennzahl geführt. Die Angabe dieser Kennzahl
ist im Studium oft erforderlich.
Die Studienkennzahlen der beiden rechtswissenschaftlichen Studiengänge:
Diplomstudium Rechtswissenschaften: 101
Doktoratsstudium Rechtswissenschaften nach StPl 11w: 796 200 101
Doktoratsstudium Rechtswissenschaften nach StPl 04w: 083 101
Lehrangebot:
Das Lehrangebot sowie weitere Angaben zu einzelnen Lehrveranstaltungen findet man im
„PLUSonline“ (unter http://online.uni-salzburg.at). Bei PLUSonline handelt es sich um ein
Online-Studienmanagementsystem, mit welchem verschiedene Funktionen wie das
Lehrverzeichnis, die Prüfungsverwaltung oder der Zugang zu unterschiedlichen
Bestätigungen u.a.m. für Studierende bereitgestellt werden. PLUSonline ist mit dem zuvor
genannten Link aufzurufen und mit dem eigenen Benutzeraccount, welchen man bei der
Zulassung zum Studium erhält, zu öffnen. Das Lehrangebot kann man u.a. wie folgt aufrufen:
Auswahl der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, weiter unter Studienangebot und
Auswahl des Studiums. Nach Auswahl des Studiums findet man unter
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„Studienplanansicht“ das Lehrveranstaltungsangebot strukturiert nach Studienabschnitten
und nach den einzelnen Fächern, unter „Semesterplanansicht“ (Link rechts oben) findet
man die Lehrveranstaltungen gegliedert nach dem zugrunde liegenden Musterstudienplan.
Die Vorbereitungslehrveranstaltung für die Ablegung der Zusatzprüfung Latein kann
man in PLUSonline unter „Studienangebot“ und dem link "Sonstiges: Vorbereitungskurse
an der RW-Fakultät " aufrufen.
Lehrveranstaltungen:
Lehrveranstaltungen werden im Regelfall von Semesterbeginn bis Semesterende einmal
wöchentlich zu dem im Lehrverzeichnis angegebenen Termin abgehalten. Es werden aber
auch geblockte Lehrveranstaltungen angeboten. Bei diesen werden die genauen Termine im
Lehrverzeichnis angeführt.
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen: Man sollte sich in PLUSonline zu allen
Lehrveranstaltungen, an welchen man teilnehmen möchte, anmelden.
Zu Grundkursen, Seminaren, Übungen, Arbeitsgemeinschaften, Kursen u. ä. muss
man sich jedoch zwingend anmelden!
Achtung: PLUSonline lässt eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen nur dann zu, wenn man
im betreffenden Semester gültig inskribiert ist (zur Vorgangsweise bei der Anmeldung zu
Lehrveranstaltungen s. Anhang, S. 36).
Aus den vorgenommenen Lehrveranstaltungsanmeldungen kann in PLUSonline auch der
eigene "Stundenplan" generiert werden (s. in PLUSonline in der eigenen "Visitenkarte"
unter „Terminkalender“).
Die Lehrveranstaltungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät werden größtenteils im so
genannten Toskanatrakt, Churfürststraße 1 sowie in den Hörsälen der Universitätsgebäude
in der Kapitelgasse 4 und 5-7, sowie in der Edmundsburg, Mönchsberg 2 abgehalten
(s. Hörsaalübersicht, S. 31).
Übliche Abkürzungen/Begriffe:
LV = allgemein für Lehrveranstaltung; solche sind:
GK = Grundkurs, VO = Vorlesung, VU = Vorlesung mit Übungscharakter, UE = Übung, SE =
Seminar, RE = Repetitorium, KU = Kurs, AG = Arbeitsgemeinschaft, c.t. = cum tempore (LV
beginnt die s.g. "akademische Viertelstunde" später als zum angegebenen Beginnzeitpunkt),
s.t. = sine tempore – (die LV beginnt pünktlich), LV-Prüfung = Lehrveranstaltungsprüfung,
FA = Fachprüfung, Klausur = schriftliche Prüfung
cr. oder auch ECTS-Punkte: Punktesystem nach dem "European Credit Transfer System"
(ist ein auf europäischer Ebene entwickeltes Punktesystem zur internationalen Bewertung
einer Lehrveranstaltung - jeder Lehrveranstaltung wird daher ein bestimmtes Ausmaß an
ECTS-Punkten, s. g. credits "cr.", zugeordnet),
Für allgemeine Fragen zu den einzelnen Studien, aber auch Fragen zur
Prüfungsvorbereitung o. ä. steht die Studienvertretung (www.oeh.ac.at) zur Verfügung.
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DAS DIPLOMSTUDIUM DER
RECHTSWISSENSCHAFTEN
Einführende Erläuterungen
Gliederung des Studiums
Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften in Salzburg gliedert sich in drei
Studienabschnitte. Wenn alle Prüfungen rechtzeitig erfolgreich abgelegt werden,
dauert der erste Abschnitt ein Semester, der zweite Abschnitt fünf Semester und der
dritte Abschnitt wiederum zwei Semester.
In der so genannten Studieneingangsphase im ersten Semester werden die
Studierenden mit wichtigen Fächern des Diplomstudiums wie Bürgerliches Recht und
Verfassungs- und Verwaltungsrecht vertraut gemacht. Zugleich kann und soll in
dieser Phase die Entscheidung für das gewählte Studium nochmals kritisch geprüft
werden. Die Fortsetzung des Studiums ist erst nach erfolgreicher Absolvierung
der Studieneingangsphase (STEOP) möglich.
Im Laufe des ersten Studienabschnittes kommen als weitere Fächer „Grundlagen
und Methoden des Strafrechts“ sowie des „Grundlagen und Methoden des
Internationales Rechts“ und „Einführung in die Rechtsphilosophie“ hinzu.
Lehrveranstaltungen
Wesentlich für den Prüfungserfolg ist der Besuch von Lehrveranstaltungen, in
welchen der zu beherrschende Stoff vermittelt wird. Man sollte daher nach
Möglichkeit das Lehrveranstaltungsangebot in möglichst breitem Umfang nützen, um
sich das in den Prüfungen geforderte Wissen anzueignen. Bei bestimmten
Lehrveranstaltungen ist die Teilnahme jedoch verpflichtend vorgesehen (s.u.).
Lehrveranstaltungstypen:
Grundkurse (GK) sind einführende Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem
Charakter, in denen Inhalte von Prüfungsfächern in einer didaktisch aufbereiteten
Form vermittelt werden, die den Studierenden ein möglichst hohes Maß an
eigenständiger Aneignung der Inhalte ermöglicht. Es besteht Anwesenheitspflicht.
In Vorlesungen (VO) werden die Studierenden in die Hauptbereiche und Methoden
des jeweiligen Faches eingeführt und die hauptsächlichen Problembereiche und
aktuellen Lehrmeinungen in einem Fach aufbereitet.
Neben dem Besuch der Vorlesungen empfiehlt sich auch der Besuch von
Repetitorien (RE) und Arbeitsgemeinschaften (AG). Repetitorien dienen der
überblicksartigen Wiederholung des Stoffes vor Prüfungen, Arbeitsgemeinschaften
der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen sowie der kontrollierten
Vorbereitung auf die schriftlichen Klausuren.
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Vorlesungen mit Übungscharakter (VU) haben über den Charakter einer
Vorlesung hinaus auch die praktische Anwendung des erworbenen Fachwissens auf
die Lösung konkreter Fälle zum Ziel.
Kurse (KU) sind besonders mitarbeitsintensive Lehrveranstaltungen, in welchen die
Studierenden durch selbstständige Vorbereitung zur Erarbeitung des Lehrstoffes
beitragen. Es besteht Anwesenheitspflicht.
In Übungen (UE) werden die Lehrinhalte anhand von Fällen bearbeitet. In manchen
Fächern des Diplomstudienplanes müssen Übungen verpflichtend absolviert werden,
aber auch in anderen Fächern empfiehlt sich für eine optimale Prüfungsvorbereitung
der Besuch von Übungen. Es besteht Anwesenheitspflicht.
Im dritten Studienabschnitt sind auch Seminare (SE) zu absolvieren. Seminare
geben Gelegenheit zur wissenschaftlichen Diskussion. Die Teilnehmer(innen) halten
in der Regel Referate und erarbeiten eine schriftliche Seminararbeit. Es besteht
Anwesenheitspflicht.
Prüfungen
Zentraler Bestandteil jedes Studiums sind Prüfungen. Im Diplomstudium
Rechtswissenschaften ist im zweiten Studienabschnitt die Ablegung von
Fachprüfungen vorgesehen, in welchen, im Unterschied zu Lehrveranstaltungsprüfungen, die Kenntnis des gesamten Lehrinhaltes eines Faches gefordert wird.
Fachprüfungen bedürfen daher stets einer intensiven und sehr ausführlichen
Vorbereitung. Es gibt schriftliche Fachprüfungen, so genannte Klausuren und
mündliche Fachprüfungen.
Zu Fachprüfungen kann man sich erst anmelden, wenn die im Studienplan für den
Prüfungsantritt vorgesehenen Voraussetzungen erbracht wurden (siehe im
Weiteren).
Nach den Bestimmungen des Studienplanes sind vor allem im ersten und dritten
Studienabschnitt auch Lehrveranstaltungsprüfungen zu absolvieren, in welchen
die Kenntnis über den im Rahmen einer Lehrveranstaltung vermittelten Lehrstoffes
nachzuweisen ist.
Beachte: Grundkurse, Kurse, Übungen und Seminare sind so genannte
prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Das bedeutet, dass in diesen
Lehrveranstaltungen neben der Anwesenheitspflicht während des Semesters
laufend Prüfungsakte gesetzt werden. Eine negative Beurteilung hat zur Folge,
dass man die ganze Lehrveranstaltung wiederholen muss! Es erfolgt aber auch
bei einem unbegründeten Abbruch der Lehrveranstaltung eine negative
Beurteilung!
Alle Prüfungen (auch die prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen) können
insgesamt dreimal wiederholt werden (insgesamt also 4 Antritte).
Eine Ausnahme hierzu bilden die Prüfungen in der Studieneingangsphase, diese
können nur zweimal wiederholt werden (insgesamt also 3 Antritte).
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DER ERSTE STUDIENABSCHNITT
Der erste Studienabschnitt besteht aus fünf Fächern, über welche Prüfungen
abgelegt werden müssen. Diese bilden insgesamt die erste Diplomprüfung (siehe
hierzu auch vorhergehenden Musterstudienplan).
Diese Fächer sind:
1.
2.
3.
4.
5.
Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts (STEP)
Grundlagen und Methoden des Öffentlichen Rechts (STEP)
Grundlagen und Methoden des Strafrechts
Grundlagen und Methoden des Internationalen Rechts
Einführung in die Rechtsphilosophie
GK
GK
KU
KU
VO
Studieneingangsphase:
In der Studieneingangsphase sind zwei Grundkurse („Grundlagen und Methoden
des Bürgerlichen Rechts“ sowie „Grundlagen und Methoden des Öffentlichen
Rechts“) zu absolvieren.
Achtung: Erst nach positiver Absolvierung dieser beiden Grundkurse
(prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht) können
weitere im Studium erforderliche Prüfungen abgelegt werden! Diese werden
daher im 1. Semester in geblockter Form angeboten und enden im Regelfall in der
Semestermitte.
In der Studieneingangsphase (STEP) besteht zweimal die Möglichkeit,
Prüfungen zu wiederholen, danach können alle im Studium nachfolgenden
Prüfungen dreimal wiederholt werden.
Auch die anderen Teilprüfungsfächer im 1. Studienabschnitt schließen mit einer
Lehrveranstaltungsprüfung ab: Grundlagen und Methoden des Strafrechts sowie
Grundlagen und Methoden des Internationalen Rechts werden in Form eine Kurses
(prüfungsimmanente Lehrveranstaltung mit Teilnahmepflicht) abgehalten, über die
Lehrveranstaltung „Einführung in die Rechtsphilosophie“ ist eine Vorlesungsprüfung
abzulegen.
Diplomprüfungszeugnis für den ersten Studienabschnitt
Hat man alle Teilprüfungen des ersten Studienabschnittes positiv absolviert, erhält
man im Prüfungsreferat – auf Antrag - innerhalb einer bestimmten Frist das
Diplomprüfungszeugnis über den ersten Studienabschnitt.
Achtung: Erst nach Ausstellung und Abholung des ersten Diplomprüfungszeugnisses im Prüfungsreferat wird man in PLUSonline für den zweiten
Studienabschnitt geöffnet, eine umgehende Antragstellung ist daher nach
Absolvierung aller Teilprüfungen dringend anzuraten!
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DER ZWEITE STUDIENABSCHNITT
Prüfungen
Im zweiten Abschnitt müssen die folgenden zwölf Prüfungen (Teilprüfungen des
zweiten Studienabschnittes) abgelegt werden. Sie bilden insgesamt die zweite
Diplomprüfung:
Einführung in die Rechtsgeschichte
Arbeitstechniken
Legal English
Römisches Recht
(LV-Prüfung)
(LV-Prüfungen)
(LV-Prüfung)
(mündliche Fachprüfung)
Strafrecht und Strafverfahrensrecht
(schriftliche Fachprüfung)
privat-rechtlicher Block:
Bürgerliches Recht
Unternehmensrecht
Zivilverfahrensrecht
Arbeitsrecht u. Sozialrecht
(schriftliche und mündliche Fachprüfung)
(mündliche Fachprüfung)
(mündliche Fachprüfung)
(mündliche Fachprüfung)
öffentlich-rechtlicher Block:
Verfassungs- u. Verwaltungsrecht
Public International Law (Völkerrecht)
Finanzrecht
Europarecht
(schriftliche und mündliche Fachprüfung)
(schriftliche Fachprüfung)
(schriftliche Fachprüfung)
(mündliche Fachprüfung)
Die Fachprüfung Römisches Recht sowie die LV-Prüfung über Rechtsgeschichte
sollten nach dem Musterstudienplan im zweiten Semester absolviert werden.
Anmerkungen für alle Studierenden, die Latein nicht als Pflichtgegenstand im
Reifeprüfungszeugnis nachweisen können und noch die Zusatzprüfung über Latein ablegen
müssen:
Spätestens bei Antritt zur Fachprüfung „Römisches Recht“ muss die Zusatzprüfung Latein
nachgewiesen werden. Man kann sich daher in PLUSonline zwar für eine Prüferzuteilung anmelden,
der Lateinnachweis wird aber spätestens bei Antritt zur Fachprüfung „Römisches Recht“ geprüft.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet stets im Wintersemester eine speziell für
Studierende des Diplomstudiums Rechtswissenschaften konzipierte Vorbereitungslehrveranstaltung für die Zusatzprüfung Latein an. (Diese gilt also nicht für andere Studienrichtungen,
in welchen ebenfalls eine Zusatzprüfung über Latein erforderlich ist). Diese
Vorbereitungslehrveranstaltung ist kostenpflichtig, pro Wochenstunde sind € 20,-- zu
entrichten. Weitere wichtige Informationen hierzu erfährt man zu Beginn dieser Lehrveranstaltung.
Es bieten aber auch die Kultur- und Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät
(Altertumswissenschaften) sowie die Theologische Fakultät und andere Bildungseinrichtungen (bsp.
Volkshochschule) entsprechende Lateinkurse an.
Zudem wird dringend empfohlen, zu Beginn des zweiten Studienabschnittes den
Kurs Juristische Arbeitstechniken und EDV zu absolvieren, um die daraus
gewonnenen Kenntnisse im weiteren Studienverlauf optimal nutzen zu können.
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Die Prüfung über Strafrecht und Strafverfahrensrecht, welche in Form einer 4stündigen Klausur durchgeführt wird, sollte - nachdem der Kurs Grundlagen und
Methoden des Strafrechtes am Ende des ersten Studienabschnittes hierzu direkt
überleitet - ebenfalls Anfang des zweiten Abschnitts absolviert werden.
Die restlichen Prüfungen bilden den öffentlich-rechtlichen sowie den privatrechtlichen "Block" (s.o.). Nach dem Musterstudienplan sollten zunächst die Fächer
des privat-rechtlichen und folgend die Fächer des öffentlich-rechtlichen Blocks
absolviert werden. Vor allem sollten aber alle Fächer in einem Block absolviert
werden, bevor man sich dem anderen Block zuwendet.
Der privat-rechtliche Block setzt sich aus der vierstündigen Klausur über
Bürgerliches Recht und den mündlichen Prüfungen über Bürgerliches Recht,
Unternehmensrecht, Zivilverfahrensrecht sowie Arbeitsrecht und Sozialrecht
zusammen.
Zum öffentlich-rechtlichen Block gehören die vierstündige Klausur im Fach
Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie die mündlichen Prüfungen über
Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie die zweistündigen
schriftlichen Fachprüfungen über Finanzrecht und Public International Law
(Völkerrecht).
Vor Antritt zu den Klausuren Strafrecht, Bürgerliches Recht sowie Verfassungsund Verwaltungsrecht muss jeweils eine Übung positiv absolviert werden. Vor
Antritt zur schriftlichen Fachprüfung Public International Law (Völkerrecht) ist
der Kurs Legal English zwingend zu absolvieren.
Zwar können die mündlichen Fachprüfungen in den Fächern Bürgerliches Recht und
Verfassungs- und Verwaltungsrecht erst nach der betreffenden Klausur abgelegt
werden, die anderen mündlichen Fachprüfungen sowie die schriftlichen
Fachprüfungen über Finanzrecht und Public International Law (Völkerrecht)
können jedoch nach den Bestimmungen des StPl 11w in beliebiger Reihenfolge
absolviert werden, empfehlenswert ist aber eine Abfolge der Prüfungsfächer nach
dem zugrunde liegenden Musterstudienplan (ab S. 8).
Der Kurs „Wissenschaftliches Arbeiten für Juristen“ sollte am besten am Ende
des 2. Studienabschnittes absolviert werden, weil er unmittelbar auf die Abfassung
der Diplomarbeit im 3. Studienabschnitt vorbereiten soll.
Prüfungsanmeldefristen im zweiten Studienabschnitt
Die Anmeldefristen für Fachprüfungen werden regelmäßig im Internet (homepage
des Prüfungsreferates: www.uni-salzburg.at/rwfb/studien, weiter unter
„Diplomstudium Rechtswissenschaften, 2. Abschnitt“) für ein Semester voraus
bekannt gegeben.
Klausuren:
In jedem Semester werden stets drei schriftliche Klausurentermine (Beginn,
Mitte und Ende eines Semesters) angeboten, zu welchen man sich – möchte
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man teilnehmen – innerhalb der festgelegten Anmeldefrist in PLUSonline
anmelden muss (zur Vorgangsweise s. Anhang).
Dabei werden Prüferinnen und Prüfer zugeteilt, es besteht keine freie
PrüferInnenwahl. Der genannten Internetseite kann aber die vorgenommene
Prüferzuteilung (nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens der
KandidatInnen) zu den einzelnen Klausurenterminen in einem Semester
entnommen werden. Dies bedeutet, dass man sich im Vorhinein orientieren
kann, welche(r) Prüfer(in) zu welchem Klausurentermin zur Verfügung steht!
PLUSonline prüft bei der Anmeldung die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
Klausur aus Strafrecht II:
eine positiv absolvierte Übung aus Strafrecht II;
Klausur aus Bürgerliches Recht II:
eine positiv absolvierte Übung aus Bürgerliches Recht II;
Klausur aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht II:
eine positiv absolvierte Übung aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht II;
Finanzrecht:
keine
Mündliche Fachprüfungen:
Hat man die Klausur über Bürgerliches Recht bzw. Verfassungs- und
Verwaltungsrecht positiv absolviert, kann man in diesen beiden Fächern auch die
mündliche Fachprüfung ablegen. Im Fach Bürgerliches Recht verbleibt der (die)
Prüfer(in) der Klausur auch für die mündliche Fachprüfung, es erfolgt keine neue
Prüferzuteilung.
Im Fach Verfassungs- und Verwaltungsrecht erfolgt ein Prüferwechsel: Studierende,
die zu einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A abgelegt haben,
müssen die mündliche Fachprüfung anschließend beim Prüfer B – das ist
stets der zweite Prüfer zu einem Klausurentermin – ablegen. Der konkrete
mündliche Prüfungstermin ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu
vereinbaren.
Auch die anderen mündlichen Fachprüfungen (Unternehmensrecht, Arbeitsrecht
und Sozialrecht, Zivilverfahrensrecht, Europarecht) werden nur von bestimmten
Prüferinnen und Prüfern abgenommen und in diesen Fächern erfolgt ebenfalls eine
Prüferzuteilung (nach einer Kontingentierung). Zugeteilte Prüfer(innen) verbleiben
stets, unabhängig davon, ob man einen Prüfungstermin gleich oder zu einem
späteren Zeitpunkt wahrnimmt. Hat man eine(n) Prüfer(in) zugeteilt bekommen,
entscheidet man selbst, wann man zu einer mündlichen Fachprüfung antritt. Die
konkreten Prüfungstermine sind dann selbst mit der(dem) zugeteilten Prüfer(in) bzw.
mit dem zuständigen Sekretariat zu vereinbaren.
Um Prüfer(innen)zuteilungen zu mündlichen Fachprüfungen zu erhalten, muss
man sich ebenfalls innerhalb der festgelegten Fristen in PLUSonline für solche
anmelden (s. o).
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Achtung: Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung
kann für die Prüfungswiederholung der(die)selbe Prüfer(in) beibehalten werden.
Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich. Es kann aber auch die Zuteilung
eines(r) anderen Prüfers(in) im zuständigen Sekretariat beantragt werden und
mit diesem der Prüfungstermin vereinbart werden!
Außerhalb der Anmeldefristen ist keine Anmeldung in PLUSonline möglich!
Diplomprüfungszeugnis für den zweiten Studienabschnitt
Hat man alle Teilprüfungen des zweiten Studienabschnittes positiv absolviert, erhält
man im Prüfungsreferat - auf Antrag - innerhalb einer bestimmten Frist das
Diplomprüfungszeugnis über den zweiten Studienabschnitt. Erst nach
Ausstellung und Abholung dieses Zeugnisses erfolgt in PLUSonline eine Öffnung für
den dritten Studienabschnitt. Eine umgehende Antragstellung ist daher nach
Absolvierung aller Teilprüfungen dringend anzuraten!
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DER DRITTE STUDIENABSCHNITT
Der dritte Abschnitt dient der Vertiefung des im bisherigen Studium gewonnenen
Wissens in Form einer Schwerpunktsetzung (Fächerbündel). Er besteht aus
folgenden Teilprüfungen:
1)
2)
3)
4)
5)
Seminar aus dem Diplomarbeitsfach
Fächerbündel
Wahlfächer
Rechtsphilosophie: Vertiefung
Wirtschaftswissenschaften sowie der
Diplomarbeit.
Diplomarbeit
Die Diplomarbeit (20 ECTS cr.) ist eine in der Regel zwischen 50 und 80 Seiten
umfassende wissenschaftliche Hausarbeit zu einem Thema aus einem der folgenden
Diplomarbeitsfächer:
Rechtsgeschichte
Römisches Recht
Bürgerliches Recht
Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Strafrecht und Strafverfahrensrecht
Unternehmensrecht
Zivilverfahrensrecht
Arbeitsrecht und Sozialrecht
Finanzrecht
Public International Law (Völkerrecht)
Europarecht
Wirtschaftswissenschaften
Rechtsphilosophie
Rechtsoziologie
Rechtsinformatik
Frauenrecht
Die Studierenden haben das Recht, ihre(n) Diplomarbeitsbetreuer(in) frei zu
wählen. Hierfür kommen Professor(inn)en der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mit
entsprechender Lehrbefugnis in Frage, die vom Dekan mit der Betreuung von
Diplomarbeiten beauftragt werden.
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Anmeldung der Diplomarbeit

Zunächst ist aus dem gewählten Diplomarbeitsfach ein vorläufiges
Diplomarbeitsthema (Arbeitstitel) gemeinsam mit der(m) gewählten
Betreuer(in) festzulegen.

Die Diplomarbeit muss dann mit diesem Arbeitstitel in der Datenbank in
PLUSonline unter „Diplom-/Masterarbeit“ angemeldet und Teil 1 der
Betreuungsvereinbarung ausgedruckt werden. Der(die) Betreuer(in)
bestätigt folgend mit ihrer(seiner) Unterschrift auf diesem die Bereitschaft zur
Betreuung der Diplomarbeit (zur Vorgehensweise s. Anhang).

Anschließend muss die Betreuungsvereinbarung gemeinsam mit dem im
Prüfungsreferat erhältlichen Formular („Anmeldung der 3. Diplomprüfung“
bzw. „Bekanntgabe des gewählten Fächerbündels“) im Prüfungsreferat
zur Entscheidung des Dekans vorgelegt werden. Nach Bestätigung durch
den Dekan gelten die Diplomarbeit und das gewählte Fächerbündel als
angemeldet.

In der Datenbank scheint nach Bestätigung durch den Dekan unter der
Kategorie „Derzeitiger Status“ der Vermerk „Bewilligt“ auf.
Einreichung der Diplomarbeit
Nach Fertigstellung der Diplomarbeit ist diese zur Beurteilung im Prüfungsreferat
einzureichen (s. Anhang).

Vor der Einreichung der Diplomarbeit muss eine Zusammenfassung der
Diplomarbeit (abstract in Englisch und Deutsch) sowie alle wesentlichen
Schlüsselwörter (keywords) und die ÖSTAT-Kategorien in die
Diplomarbeitsdatenbank eingegeben, unter „Abstracts ausdrucken“
angeführt und anschließend der (dem) Betreuer(in) zur Bestätigung
vorgelegt werden (zur Vorgangsweise s. wiederum Anhang). Diese
Bestätigung sowie der Teil 2 der Betreuungsvereinbarung müssen dann
bei der Einreichung der Diplomarbeit im Prüfungsreferat abgegeben werden.
(Beachte: Im Abstract sind Thema, Ergebnisse und Schlussfolgerungen in ihren Grundzügen darzustellen.
Es sind möglichst verbreitete Fachausdrücke und eingeführten Nomenklaturen zu verwenden. Fachbezogene
Abkürzungen sind zu vermeiden oder im Abstract zu erklären. Bei der Formulierung ist auf terminologische
und numerische Genauigkeit zu achten. Das Abstract soll kurz und prägnant formuliert sein.
Quelle: Österr. Bibliothekenverbund und Service GesmbH: Österreichische Dissertantenbank;
Keywords bezeichnen die wichtigsten, den Inhalt der wissenschaftlichen Arbeit charakterisierenden
Fachausdrücke.
Bei den ÖSTAT-Kategorien handelt es sich um bestimmte, anhand einer Auswahlliste vorgegebene
Forschungsgebiete oder Fachkategorien, welchen die wissenschaftliche Arbeit zugeordnet werden soll).

Es müssen drei gebundene Exemplare der Diplomarbeit (für BetreuerIn
und Bibliotheken) abgegeben werden.

Im Weiteren muss die Diplomarbeit auf eine CD-ROM im PDF-Format
gespeichert und diese ebenfalls mit den schriftlichen Exemplaren
abgegeben werden.
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
Diese CD-ROM darf keinen Kopier- und Leseschutz enthalten und muss in
einer stabilen Hülle verpackt werden. Auf dieser Hülle sind die folgenden
Angaben zu vermerken: Name des (der) Verfassers(in), Titel der Arbeit
und Semester der Einreichung.
Auf der CD-ROM selbst ist der Name des (der) Verfasser(in) und das
Semester der Einreichung anzugeben!
Die erforderliche technische Infrastruktur wird bei Bedarf in allen
Studentenarbeitsräumen an der Universität Salzburg bereitgestellt (Betrieb
durch die Serviceeinrichtung IT-Services). Gegen einen geringen
Unkostenbeitrag kann die Herstellung der CD-ROM auch im Printcenter der
Universität (Kapitelgasse 5-7) durchgeführt werden.

Es müssen auch zwei so genannte Deckblätter (erste Seite der
Diplomarbeit, s. dazu auch den Musterentwurf im Internet www.unisalzburg.at/rwfb/studien, weiter unter 3. Studienabschnitt) vorgelegt werden.

Nach Beurteilung der Diplomarbeit erscheint in der Datenbank unter der
Kategorie Status der Vermerk „Beurteilt“. Danach kann man aus der
Datenbank ein Diplomarbeitszeugnis ausdrucken.
Prüfungsfächer
a) Seminar im Diplomarbeitsfach
Im Diplomarbeitsfach ist verpflichtend ein Seminar zu absolvieren. Hierzu gibt es
eine eigene Auflistung im Lehrverzeichnis.
b) Fächerbündel
Fächerbündel sind kombinierte Lehrveranstaltungsangebote zu
unterschiedlichen rechtlichen Themenbereichen.
Eine inhaltliche Beschreibung der angebotenen Fächerbündel (Justizrecht, Zivilund Zivilverfahrensrecht: Praxis und Sondergebiete, Unternehmensrecht,
Öffentliches Wirtschaftsrecht, Internationales Recht/öffentlich-rechtlicher
Schwerpunkt, Internationales Wirtschaftsrecht/privat-rechtlicher Schwerpunkt,
Personalmanagement und Arbeitsrecht, IT-Recht und Informatikrecht, Umweltrecht
sowie Moot Courts) kann dem Internet (www.uni-salzburg.at/rwfb/studien, weiter
unter Diplomstudium, 3. Studienabschnitt) entnommen werden.
Eines der angebotenen Fächerbündel ist zu wählen und daraus alle angebotenen Lehrveranstaltungen (stets in einem Ausmaß zwischen 12 und 14 cr.)
zu absolvieren. Darunter befindet sich immer auch ein Fächerbündelseminar (5 cr.)
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c) Wahlfächer:
Aus den Wahlfächern (s. Rubrik in PLUSonline unter dem Lehrangebot des 3.
Studienabschnittes) sind Lehrveranstaltungsprüfungen im Ausmaß zwischen 10
und 12 ECTS-Punkte abzulegen. Aus den Wahlfächern kann jede Lehrveranstaltung
bzw. jeder Lehrveranstaltungstyp gewählt werden.
Darunter muss sich auch eine Lehrveranstaltung aus einem Grundlagenfach
über mindestens 3 credits befinden (s. in Rubrik Wahlfächer, Unterteilung
„Grundlagenfach“).
Lehrveranstaltungen aus einem nicht gewählten Fächerbündel können ebenfalls als
Wahlfächer absolviert werden.
Fächerbündel und Wahlfächer müssen stets insgesamt ein Ausmaß an 24
ECTS-Punkten ergeben!
d) Rechtsphilosophie: Vertiefung
Verpflichtend vorgeschrieben ist im Weiteren eine Lehrveranstaltungsprüfung über
den 2-stündige KU Rechtsphilosophie: Vertiefung.
e) Wirtschaftswissenschaften
Schließlich
müssen
aus
dem
Fach
Wirtschaftswissenschaften
zwei
Lehrveranstaltungsprüfungen (VO „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ und VO
„Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“) absolviert werden.
Beachte: Die Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Wahlfach-Lehrveranstaltungen,
Rechtsphilosophie und Wirtschaftswissenschaften können wahlweise auch bereits
im zweiten Studienabschnitt absolviert werden! Nicht vorgezogen werden kann
allerdings das im Diplomarbeitsfach zu absolvierende Seminar.
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STUDIENABSCHLUSS
Wenn man alle im dritten Studienabschnitt vorgesehenen Prüfungen und die
Diplomarbeit positiv absolviert hat, erhält man im Prüfungsreferat - nach
Beantragung - innerhalb einer bestimmten Frist das Diplomprüfungszeugnis über
den dritten Studienabschnitt und einen Bescheid, mit welchem der akademischen
Grad „Magister/Magistra der Rechtswissenschaften“ (Mag. iur.) verliehen wird.
Bei Beantragung dieser beiden Dokumente sind noch Bestätigungen über die
zwingend erforderliche Eingabe in die Datenbank der Statistik Austria (unter
https://www.statistik.at/ustat2/, „studienbezogene Auslandsaufenthalte“) und
über die Absolvent(inn)enstatistik der Universität Salzburg vorzulegen.
FEIERLICHE SPONSION
Nach dem Studienabschluss kann man auf Wunsch an der feierlichen Sponsion
teilnehmen. Für diesen Festakt muss man sich in der Studienabteilung (Kapitelgasse
4-6) anmelden. Neben anderem müssen eine Kopie des Bescheides über die
Verleihung des akademischen Grades vorgelegt werden (die Sponsionstermine bzw.
weitere Informationen findet man unter www.uni-salzburg.at/studium, weiter unter
„service“).
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ANERKENNUNG VON PRÜFUNGEN ZWISCHEN DEM
DIPLOMSTUDIUM „RECHTSWISSENSCHAFTEN“ UND DEM
BACHELORSTUDIUM „RECHT UND WIRTSCHAFT“
Anerkennung von Prüfungen
aus dem Diplomstudium „Rechtswissenschaften“
in das Bachelorstudium „Recht und Wirtschaft“
an der Universität Salzburg
(nach § 14 StPl 11)
abgelegte Prüfungen im Diplomstudium
„Rechtswissenschaften“
GK Grundlagen und Methoden des
Verfassungs- und Verwaltungsrechts
(STEP)
GK Grundlagen und Methoden des
Bürgerlichen Rechts (STEP)
FP Unternehmensrecht
FP Europarecht
FP Arbeitsrecht und Sozialrecht
FP Finanzrecht
FP Bürgerliches Recht (Klausur)
UE Bürgerliches Recht
FP Verfassungs- und Verwaltungsrecht
(Klausur)
UE Verfassungs- und Verwaltungsrecht
FP Zivilverfahrensrecht
KU Legal English
KU Juristische Arbeitstechniken und EDV
und
KU Wissenschaftliches Schreiben
VO Einführung in die
Betriebswirtschaftslehre
VO Einführung in die Volkswirtschaftslehre
ersetzen im Bachelorstudium
„Recht und Wirtschaft“
GK Grundlagen und Methoden des
Öffentlichen Rechts
GK Grundlagen und Methoden des
Bürgerlichen Rechts (STEP)
FP Unternehmensrecht
LV-Prfg. „Materielles Europarecht“
FP Arbeitsrecht und Sozialrecht
FP Finanzrecht
FP Bürgerliches Recht
UE Bürgerliches Recht
FP Öffentliches Wirtschaftsrecht
Ergänzende Zusatzprüfungen:
LV-Prfg. über die
VO „Öffentliches Wirtschaftsrecht III“ (2 SSt.)
UE Öffentliches Wirtschaftsrecht
LV-Prfg. Zivilverfahrensrecht: „Einführung in
das Zivilverfahrensrecht und in das
Insolvenzrecht“
SK Englisch als Vertragssprache
KU Einführung in das wissenschaftliche
Arbeiten
VO Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
(STEP)
VO Einführung in die Volkswirtschaftslehre
19
Anerkennung von Prüfungen
aus dem Bachelorstudium „Recht und Wirtschaft“
in das Diplomstudium „Rechtswissenschaften“
an der Universität Salzburg
(nach § 23 StPl 11)
Abgelegte Prüfungen im
Bachelorstudium „Recht und
Wirtschaft“
ersetzen die folgenden Prüfungen im
Diplomstudium „Rechtswissenschaften“
1. STUDIENABSCHNITT
GK Grundlagen und Methoden des
Öffentlichen Rechts
GK Grundlagen und Methoden des
Bürgerlichen Rechts
GK Grundlagen und Methoden des Verfassungsund Verwaltungsrechts (STEP)
GK Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen
Rechts (STEP)
2. STUDIENABSCHNITT
schriftl. FP Unternehmensrecht
mdl. FP Unternehmensrecht
Ergänzende Zusatzprüfungen:
LV-Prfg. über die
 VO „Wertpapier- und Kapitalmarktrecht“
sowie über die
 VO „Geistiges Eigentum“
LV-Prfg. Materielles Europarecht
mdl. FP Arbeitsrecht und Sozialrecht
schriftl. FP Finanzrecht
UE Bürgerliches Recht
mdl. FP Europarecht
Ergänzende Zusatzprüfung:
LV-Prfg. über VO „Formelles Europarecht“
mdl. FP Arbeitsrecht und Sozialrecht
schriftl. FP Finanzrecht
UE Bürgerliches Recht
schriftl. FP Bürgerliches Recht
mdl. FP Bürgerliches Recht
Ergänzende Zusatzprüfungen:
LV-Prfg. über die
 VO „Internationales Privatrecht,
Einheitsprivatrecht und Grundzüge der
Privatrechtsvergleichung
 die VO “Familienrecht“ sowie über die
 VO Erbrecht
20
schriftl. FP Bürgerliches Recht
und
LV International Business Transactions
mdl. FP Bürgerliches Recht
SK Englisch als Vertragssprache
KU Einführung in das wissenschaftliche
Arbeiten
KU Legal English
KU Wissenschaftliches Schreiben
Ergänzende Zusatzprüfungen:
LV-Prfg. über die
 VO “Familienrecht“ sowie über die
 VO „Erbrecht“
3. STUDIENABSCHNITT
VO Einführung in die
Betriebswirtschaftslehre (STEP)
VO „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“
VO Einführung in die
Volkswirtschaftslehre
VO „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“
21
DAS DOKTORATSSTUDIUM
RECHTSWISSENSCHAFTEN
Die folgenden Ausführungen beziehen sich in erster Linie auf die Bestimmungen des
neuen Studienplanes (geltend für alle Zulassungen ab dem WS 2009/10), die davon
abweichenden Bestimmungen nach altem Doktoratsstudienplan 2004 werden
an den entsprechenden Stellen ergänzend angeführt.
Die Regelstudiendauer des neuen Doktoratsstudiums beträgt sechs Semester.
Im Laufe dieses Studiums müssen die
- Dissertation abgefasst sowie die
- erforderlichen Seminare positiv absolviert und
- bestimmte Sonderleistungen (transferable skills) erbracht werden (s.u.).
Das Doktoratsstudium wird letztlich mit einer öffentlichen
- Defensio der Dissertation abgeschlossen. Absolventinnen und Absolventen
erhalten den akademischen Grad „Doktor(in) der Rechtswissenschaften“, abgekürzt
„Dr. iur.“ verliehen.
Hierzu die Bestimmungen des alten Doktoratsstudienplanes (Version 04): Die Regelstudiendauer
beträgt vier Semester. Im Laufe dieses Studiums müssen ebenso die Dissertation abgefasst und die
nach Studienplan 04 erforderlichen Lehrveranstaltungen (s.u.) positiv absolviert werden. Das
Doktoratsstudium wird letztlich mit einer kommissionellen Rigorosenprüfung abgeschlossen.
Absolventinnen und Absolventen erhalten ebenfalls den akademischen Grad „Doktor(in) der
Rechtswissenschaften“, abgekürzt „Dr. iur.“ verliehen.
22
s. Grafik auf dieser homepage unter „Studienpläne & Musterstudienpläne“
23
Dissertation
Der Arbeitsaufwand für die Abfassung der Dissertation nach neuem StPl 09
entspricht 150 ECTS-Punkten, die Dissertation sollte dementsprechend
ungefähr 200 bis 250 Seiten umfassen. Eine Dissertation muss eigenständige
wissenschaftliche Erkenntnisse zu Tage fördern.
Hingegen entspricht der Arbeitsaufwand für die Abfassung einer Dissertation nach altem StPl 04 80 ECTSPunkten, die Seitenanzahl der Dissertation sollte durchschnittlich bei 150 Seiten liegen.
Anmeldung der Dissertation:
Zu Beginn des Doktoratsstudiums muss die Dissertation angemeldet und die Fächer,
aus denen Seminare gewählt werden (s.u.), bekannt gegeben werden. Dazu geht
man wie folgt vor:

Zunächst ist das vorläufige Dissertationsthema (Arbeitstitel) mit der(m) selbst
gewählten Haupt- bzw. Nebenbetreuer(in) festzulegen. Dieses Thema wird
einem Fach – dem Dissertationsfach – zugeordnet.

Dazu sollte nach Möglichkeit auch überprüft werden, ob das gewählte Thema
noch nicht vergeben ist. Hierzu kann Einblick in die Datenbank in PLUSonline
(www.uni-salzburg.at/plusonline, weiter unter „Dissertation“) genommen
werden.

Die Dissertation muss folgend mit Angabe des Arbeitstitels in dieser Datenbank
angemeldet und Teil 1 der Betreuungsvereinbarung ausgedruckt werden. Die
beiden Betreuer(innen) müssen darauf die Zusage zur Betreuung bestätigen.

Neben dieser Betreuungsvereinbarung muss den beiden Betreuer(inne)n auch
eine Disposition über das Dissertationsvorhaben zur Begutachtung
vorgelegt und danach von beiden je eine Stellungnahme hierzu eingeholt
werden.

Anschließend müssen
●
die Disposition,
●
die beiden Stellungnahmen,
●
die Teil 1 der Betreuungsvereinbarung sowie
●
das Anmeldeformular über die gewählten Fächer s.u. (dieses Formular ist
im Prüfungsreferat oder auch auf der homepage des Prüfungsreferates unter
www.uni-salzburg.at/rwfb/studien erhältlich)
im Prüfungsreferat zur endgültigen Entscheidung des Dekans vorgelegt werden.
Diese trifft der Herr Dekan innerhalb vier Wochen nach Einbringung der
Anmeldung und - im Regelfall - nach Beratung mit der Promotionskommission.
Hierzu die Bestimmung des alten Doktoratsstudienplanes (Version 04): Der Herr Dekan
entscheidet ohne Promotionskommission über die eingebrachte Anmeldung.
24
Erforderliche Lehrveranstaltungen
Im Doktoratsstudium nach StPl 09 müssen vier Seminare absolviert werden, und
zwar:
●
zwei zweistündige Seminare aus dem gewählten Dissertationsfach (ist das
Fach, welchem das gewählte Dissertationsthema zugeordnet wird, s.u.). Es wird
dringend empfohlen, diese beiden Seminare in zwei unterschiedlichen Semestern
zu absolvieren. Auf diese Weise kann die Abfassung der Dissertation am besten
begleitet werden.
●
ein zweistündiges Seminar aus einem juristischen Grundlagenfach, s.u.
Ein weiteres viertes Seminar muss aus einem anderen Fach - also nicht aus dem
gewählten Dissertationsfach - absolviert werden.
Achtung:
Seminare sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, zu welchen man sich in
PLUSonline zwingend anmelden muss. Neben der Anwesenheitspflicht werden in
prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auch während des Semesters über
Prüfungsakte gesetzt. Eine negative Beurteilung hat zur Folge, dass man das ganze
Seminar wiederholen muss! Es kann aber auch dann eine negative Beurteilung
erfolgen, wenn man ein Seminar unbegründet abbricht! Prüfungsimmanente
Lehrveranstaltungen können dreimal wiederholt werden!
Hierzu die Bestimmungen des alten Doktoratsstudienplanes (Version 04):
Die geforderten Lehrveranstaltungen umfassen insgesamt 10 Wochenstunden und müssen aus den
folgenden Fächern gewählt werden:
● ein zweistündiges Seminar aus dem Dissertationsfach (ist das Fach, welchem das gewählte
Dissertationsthema zugeordnet wird);
● ein zweistündiges Seminar aus dem so genannten Ergänzungsfach (dieses Fach muss in einem
engen thematischen Zusammenhang mit dem Dissertationsfach stehen);
● ein zweistündiges Seminar aus einem Grundlagenfach (wie bsp. aus Rechtssoziologie,
Rechtsphilosophie oder Rechtsinformatik) oder einem rechtshistorischen oder einem
wirtschaftwissenschaftlichen Fach;
Falls das Seminar aus dem Dissertations- oder Ergänzungsfach bereits einem dieser drei Fachgebiete
zuordenbar ist, kann auch ein Seminar aus einem anderen Fach gewählt werden.
Zusätzlich ist zu beachten, dass diese drei Seminare aus unterschiedlichen Fächern gewählt
werden müssen.
Die übrigen (vier) Wochenstunden können frei gewählt werden.
Bei der Zusammenstellung der gewählten 10 Wochenstunden ist jedoch noch zu beachten, dass
diese Kombination zumindest 6 Wochenstunden aus juristischen Fächern umfasst, wobei nur das
Fach Wirtschaftswissenschaften kein juristisches Fach ist. Zum anderen muss entweder das
Dissertationsfach oder das Ergänzungsfach ein Fach des zweiten Studienabschnittes des
Diplomstudienplanes Rechtswissenschaften sein.
25
Dissertationsfächer nach StPl 09 sind:
Allgemeine Staatslehre und Verfassungslehre, Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht,
Europarecht, Finanzrecht, Kirchenrecht einschließlich Staatskirchenrecht, Kriminologie,
Legal Gender Studies, Öffentliches Recht (Verfassung und Verwaltungsrecht),
Rechtsgeschichte,
Rechtsinformatik,
Rechtsphilosophie,
Rechtssoziologie,
Rechtsvergleichung, Römisches Recht, Sozialrecht, Strafrecht und Strafverfahrensrecht,
Unternehmensrecht, Verwaltungswissenschaften, Völkerrecht sowie Zivilverfahrensrecht.
Juristische Grundlagenfächer nach StPl 09 sind:
Rechtsgeschichte, Römisches Recht, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie sowie
Rechtsvergleichung;
(Die Fächer nach StPl 04 sind:
Allgemeine Staatslehre und Verfassungslehre, Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht, Europarecht,
Finanzrecht, Kirchenrecht einschließlich Staatskirchenrecht, Kriminologie, Rechtsgeschichte,
Rechtsinformatik, Rechtsphilosophie einschließlich Rechtslogik und Methodologie, Rechtssoziologie,
Rechtsvergleichung, Römisches Recht, Sozialrecht, Strafrecht und Strafverfahrensrecht,
Unternehmensrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Wirtschaftswissenschaften
sowie Zivilverfahrensrecht).
Einreichung der Dissertation:
Nach Fertigstellung der Dissertation muss diese zur Beurteilung durch die/den
Hauptbetreuer(in) und einer(m) weiteren – im Regelfall – externer(n) Gutachter(in) im
Prüfungsreferat eingereicht werden.
Hierzu die Bestimmungen nach dem alten Doktoratsstudienplan (Version 04): Die Dissertation
muss zur Beurteilung durch die (den) Haupt- und Nebenbetreuer(in) im Prüfungsreferat
eingereicht werden.

Hierzu sind fünf gebundene Exemplare der Dissertation sowie die
Dokumentation der Betreuung abzugeben und die Lehrveranstaltungszeugnisse über die gewählten Seminare vorzulegen. Allerdings sind noch vor
der Einreichung die „ÖSTAT-Kategorien“, die wesentlichen keywords
sowie das abstract in der Datenbank in PLUSonline in Deutsch und
Englisch einzugeben und der Ausdruck („Abstract ausdrucken“) darüber vom
(von) der Betreuer(in) bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung ist ebenfalls
bei der Einreichung im Prüfungsreferat abzugeben.
(Beachte: Im Abstract sind Thema, Ergebnisse und Schlussfolgerungen in ihren Grundzügen darzustellen.
Es sind möglichst verbreitete Fachausdrücke und eingeführten Nomenklaturen zu verwenden. Fachbezogene
Abkürzungen sind zu vermeiden oder im Abstract zu erklären. Bei der Formulierung ist auf terminologische
und numerische Genauigkeit zu achten. Das Abstract soll kurz und prägnant formuliert sein. Quelle: Österr.
Bibliothekenverbund und Service GesmbH: Österreichische Dissertantenbank; nach dieser darf das Abstract
bei Dissertationen nicht mehr als 250 Wörter umfassen).
Keywords bezeichnen die wichtigsten, den Inhalt der wissenschaftlichen Arbeit charakterisierenden
Fachausdrücke. Bei den ÖSTAT-Kategorien handelt es sich um bestimmte, anhand einer Auswahlliste
vorgegebene Forschungsgebiete oder Fachkategorien, welchen die wissenschaftliche Arbeit zugeordnet
werden kann).

Zusätzlich ist die Dissertation auf eine CD-ROM im PDF-Format zu
speichern und diese mit den schriftlichen Exemplaren abzugeben. Diese CDROM muss in eine stabile Hülle verpackt werden. Auf dieser Hülle müssen
die folgenden Angaben vermerkt werden: Name des (der) Verfassers(in),
Titel der Arbeit und Semester der Einreichung. Auf der CD-ROM selbst
ist der Name des (der) Verfasser(in) und das Semester der Einreichung
anzugeben! Die CD darf keinen Kopier- oder Leseschutz enthalten.
26

Die erforderliche technische Infrastruktur wird bei Bedarf in allen
Studentenarbeitsräumen der Universität Salzburg bereitgestellt. Gegen
einen geringen Unkostenbeitrag kann die Herstellung der CD-ROM auch im
Printcenter der Universität (Kapitelgasse 5-7) durchgeführt werden.

Im Weiteren sind zwei so genannte Deckblätter (s. dazu unbedingt
Musterblatt im Internet www.uni-salzburg.at/rwfb/studien, weiter unter
Doktorat Rechtswissenschaften) vorzulegen (Hinsichtlich der Formatierung der
Dissertation bestehen keine Vorgaben, diese sollte daher am besten mit der (dem) Betreuer(in)
besprochen werden. Es darf aber weder das Logo noch das Siegel der Universität Salzburg für die
Gestaltung der Dissertation verwendet werden).

Nach Beurteilung der Dissertation scheint unter der Kategorie „Derzeitiger
Status“ der Vermerk „Beurteilt“ auf. Danach kann aus der Datenbank eine
Beurteilung über die Dissertation ausgedruckt werden.
Sonderleistungen (transferable skills)
Im Laufe des Doktoratsstudiums sind Sonderleistungen über 5 ECTS-Punkte
nachzuweisen.
Darunter fallen insbesondere die Abhaltung von Lehrveranstaltungen,
wissenschaftliche Publikationen oder Vorträge, die Absolvierung von relevanten
Lehrveranstaltungen u. ä. (s. § 7 StPl 09). Über die erfolgreiche Erbringung dieser
Sonderleistungen entscheidet der Dekan. Hierzu müssen im Prüfungsreferat –
allerdings erst nach Anmeldung der Dissertation - entsprechende
Nachweise/Unterlagen zur Weiterleitung an den Dekan vorgelegt werden.
Öffentliche Dissertationsverteidigung (Defensio)
Die öffentliche Dissertationsverteidigung findet vor einem aus 5 Prüfern(innen)
bestehenden Prüfungssenat statt, wobei der (die) Hauptbetreuer(in) der
Dissertation den Vorsitz führt. Die übrigen Mitglieder des Prüfungssenats werden
vom Herrn Dekan bestellt.
Nach positiv bestandener Prüfung muss im Prüfungsreferat die Ausstellung des
Abschlusszeugnisses sowie des Bescheides über die Verleihung des
akademischen Grades (Dr. iur.) beantragt werden. Man erhält dann innerhalb einer
bestimmten Frist diese beiden Dokumente.
Bei Beantragung dieser beiden Dokumente sind noch Bestätigungen über die
zwingend erforderliche Eingabe in die Datenbank der Statistik Austria (unter
https://www.statistik.at/ustat2/) betreffend „studienbezogene
Auslandsaufenthalte“ und über die Absolvent(inn)enstatistik der Universität
Salzburg vorzulegen.
27
Hierzu die Bestimmungen des alten Doktoratsstudienplanes (Version 04):
Das Doktoratsstudium nach StPl 04 wird mit einer kommissionellen Gesamtprüfung
abgeschlossen. Diese wird stets über das Dissertationsfach sowie über das Ergänzungsfach abgelegt.
Nach Beurteilung der Dissertation kann die kommissionelle Gesamtprüfung frühestens nach Ablauf
einer 14-tägigen Frist angesetzt werden. Die Prüfungskommission setzt sich aus zwei Prüfer(inn)en
aus dem Dissertationsfach und einer(m) Prüfer(in) aus dem Ergänzungsfach zusammen. Man
muss den Prüfungstermin über das Sekretariat des Vorsitzenden dieser Prüfungskommission
vereinbaren.
Nach positiv bestandener Prüfung kann im Prüfungsreferat die Ausstellung des
Rigorosenprüfungszeugnisses sowie des Bescheides über die Verleihung des akademischen
Grades (Dr. iur.) beantragt werden. Man erhält dann innerhalb einer bestimmten Frist diese beiden
Dokumente.
Die Erbringung von Sonderleistungen (transferable skills) sowie eine Dissertationsverteidigung sind im
alten StPl nicht vorgesehen.
FEIERLICHE PROMOTION
Nach dem Studienabschluss kann man auf Wunsch an der feierlichen Promotion
teilnehmen. Für diesen Festakt muss man sich in der Studienabteilung, Kapitelgasse
4-6, 5020 Salzburg anmelden (Informationen dazu findet man unter www.unisalzburg.at/studium, weiter unter „service“).
28
HÖRSÄLE UND WICHTIGE ADRESSEN
HS = Hörsaal, SR = Seminarraum
HS 101
Universitätsplatz 1 (Theologie), EG
SR 202
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), EG
HS 203
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), EG
SR 204
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), EG
SR 205
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), 1. Stock
HS 206
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), 1. Stock
SR 207
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), 1. Stock
HS 208
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), 2. Stock
HS 209
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt) , 2. Stock
HS 210
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt) , 2. Stock
SR 211
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt) , 2. Stock
SR 212
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt) , 2. Stock
SR 213
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt) , 2. Stock
SR 214
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt) (Nr. 3.70 McGeorge)
SR 215
Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), 3. Stock
SR 216
EDV-Pool, Sigmund Haffnergasse 18, 4. Stock
HS 221
Kapitelgasse 5 (Firmian Salm Haus), EG
HS 222
Kapitelgasse 5 (Firmian Salm Haus),. 2. Stock
HS 223
Kapitelgasse 5 (Firmian Salm Haus), 3. Stock
HS 230
Kapitelgasse 4 (Kapitelhaus) (Tiefgeschoss)
HS 240 (Europasaal - Großer Saal)
Mönchsberg 2 (Haus für Europa-Edmundsburg), 2. Stock
HS 241 (Kleiner Saal)
Mönchsberg 2 (Haus für Europa-Edmundsburg), 2. Stock
HS 301 (Leopold-Kohr-HS)
Franziskanergasse 1 (Wallistrakt), 1. Stock
HS 302
Franziskanergasse 1 (Wallistrakt), 3. Stock
HS 380
KGW, Rudolfskai 42
HS 381
KGW, Rudolfskai 42
HS 388
KGW, Rudolfskai 42
E.001 (HS Thomas Bernhard)
Unipark, Erzabt Klotzstraße 1
E.002 (HS Agnes Muthspiel)
Unipark, Erzabt Klotzstraße 1
E.004 (HS Anna Bahr-Mildenburg)
Unipark, Erzabt Klotzstraße 1
29
12
Churfürststraße 1, Toskanatrakt
Privatrecht, Arbeits- und Sozialrecht u.a.
RW-Fachbibliothek I, Fachschaft
Kapitelgasse 5-7, Firmian Salm Haus
14
Wirtschaftswissenschaften,
Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Strafrecht, Strafprozessrecht und
Kriminologie), RW-Fachbibliothek II
14
Kapitelgasse 4-6, Kapitelhaus
Studienabteilung
Universitätsleitung, HS 230
19
Rudolfskai 42
9
Haus für Europa (Edmundsburg):
Europarecht
Zugang: mittels Lift in der
Mönchsberggarage
(Eingang Toscaninihof, nach etwa 50 m
links) oder über die Toscaninihof-Stiege
13
30
Wichtige Adressen an der Universität Salzburg
Universität Salzburg, Rektorat, Kapitelgasse 4, 5020 Salzburg,
Tel.: +43/(0)662/80 44-2002, Fax: +43/(0)662/8044-145, www.uni-salzburg.at
Vizerektor für Lehre, Kapitelgasse 4-6, 5020 Salzburg,
Tel. +43/(0)662/8044-2429 bzw. 2421, Fax: +43/(0)662/8044-2419
www.uni-salzburg.at
Rechtswissenschaftliche Fakultät, Dekan/Fakultätsbüro, Churfürststraße 1,
5020 Salzburg, +43/(0)662/8044-3000, Fax: +43/(0)662/8044-164,
www.uni-salzburg.at/rwfb
Prüfungsreferat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Churfürststraße 1, 5020
Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-3006 bis 3008 , Fax: +43/(0)662/8044-164,
www.uni-salzburg.at/rwfb/studien
Prüfungsanerkennungen an der RW-Fakultät, Churfürststraße 1, 5020 Salzburg,
+43/(0)662/8044-3002, Fax: +43/(0)662/8044-164,
www.uni-salzburg.at/rw/pruefungsanerkennung
Curricularkommission der Rechtswissenschaften
Univ. Prof. Dr. Roland Winkler, Fachbereich Öffentliches Recht an der
RW-Fakultät, Kapitelgasse 5-7, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-3620
Curricularkommission der Wirtschaftswissenschaften
Univ. Prof. Dr. Hannes Winner, Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
an der RW-Fakultät, Kapitelgasse 5-7, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-3702
Studienabteilung (Zulassung zum Studium)
Kapitelgasse 4-6, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-2251 bis 2259,
www.uni-salzburg.at/studium, [email protected]
Österreichische Hochschülerschaft Salzburg, Kaigasse 28, 5020 Salzburg,
Tel.: +43/(0)662/8044-6030, Fax: +43/(0)662/8044-6030, www.oeh-salzburg.at
ÖH-Beratungszentrum, UNIPARK Salzburg, Erzabt-Klotzstr. 1, 5020 Salzburg,
Tel.: +43/(0)662/8044-6001, www.oeh-salzburg.at
31
ÖH-Studienvertretung Rechtswissenschaften/Recht und Wirtschaft,
Churfürststraße 1, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-6014 bzw. 6015,
http://www.oeh-salzburg.at, [email protected]
ITServices (Information Technology Services) (Benutzeraccount, RAS-Zugang u.a.),
Hellbrunner Str. 34, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-6700, Fax: +43/(0)662/8044
746700, www.uni-salzburg/its
WissensNetzwerk Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt, Churfürststraße 1, 5020
Salzburg, Tel.:+43/(0)662/8044-3090, Fax: +43/(0)662/8044-184,
www.uni-salzburg.at/rwa
Sprachenzentrum der Universität Salzburg, Erzabt Klotzstr. 1, 5020 Salzburg,
Tel.: +43/(0)662 8044 4397, Fax +43/(0)662 8044 4348,
www.uni-salzburg.at/sprachenzentrum,
USI - Universitäts-Sportinstitut, USI-Fitnesszentrum, Otto Holzbauer Str. 1 - 3, 1. Stock
(Merkurmarkt Alpenstraße, 5020 Salzburg, USI Rif, Hartmannweg 4, 5400 Hallein-Rif,
Tel. ++43/(0)662 8044 6652, www.uni-salzburg.at/usi
Universitätsbibliothek, Hofstallgasse 2-4, 5020 Salzburg, Tel. +43 (0)662 8044 77550,
www.uni-salzburg.at/bibliothek
Bibliothek der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Churfürststr. 1, 5020 Salzburg,
Tel. +43 (0)43 662 8044 3018, www.uni-salzburg.at/fbr
Psychologische Studierendenberatung, Mirabellplatz 9/1, 5020 Salzburg
+43/(0)662/8044-6500, www.studentenberatung.at
Kinderbüro der Universität Salzburg, Residenzplatz 9, 3. Stock,
5020 Salzburg (Zugang über Kapitelgasse 5-7), ++43/(0)662/8044-2524,
www.uni-salzburg.at/unikid
gendup - Zentrum für Gender Studies und Frauenförderung / centre for gender
studies and advancement of women, Kaigasse 17, 5020 Salzburg,
Tel.: +43/(0)662/8044-2522, Fax.: +43/(0)662/8044-742522, www.uni-salzburg.at/gendup
Stipendienstelle Salzburg, Paris-Lodronstraße 2, 3. Stock, 5020 Salzburg
Tel.: +43/(0)662/8424-39, Fax: +43/(0)662/841560,
www.stipendium.at/stipendienstellen/salzburg
32
Anhang
Vorgangsweise bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
und Fachprüfungen in PLUSonline
Voraussetzungen für das Funktionieren von PLUSonline:
Internetzugang mit kompatiblem Browser (Pop-Ups, Cookies und JavaScript müssen
aktiviert sein). PIN-Code: Erstsemestrige erhalten diesen persönlich bei der
Zulassung zum Studium.
Lehrveranstaltungsanmeldung in PLUSonline
Aufrufen von PLUSonline:
- Anmelden über das gelbe Schlüsselsymbol („Hier an/abmelden") rechts oben;
- Angabe des Benutzernamens (Matrikelnummer) und das Kennwort, welches
man bei der Ersteinschreibung erhalten hat (bzw. abgeändert hat).
Achtung: Die Benutzerdaten werden erst nach Überweisung und Verbuchung
der ÖH-Gebühren bzw. eventueller Studiengebühren freigeschalten, dies kann
bis zu 5 Tage nach erfolgter Einzahlung dauern!
Danach öffnet sich die eigene „Visitenkarte“:
33
In der zweiten Spalte unter "Studium" findet man die wichtigsten Funktionen wie
Lehrveranstaltungs(LV)- und Prüfungs- An/Abmeldung, Prüfungsergebnisse oder
den Studienbeitragsstatus. In der dritten Spalte ("Ressourcen") erstellt PLUSonline
unter „Terminkalender“ einen persönlichen Stundenplan über alle angemeldeten
Lehrveranstaltungen.
In PLUSonline hat man mehrere Möglichkeiten sich zu einer Lehrveranstaltung
anzumelden.
Eine empfehlenswerte Möglichkeit (zu einer anderen Variante s. S. 39ff) ist die,
zunächst das gesamte Lehrveranstaltungsangebot eines Studiums aufzurufen.
Damit gewinnt man einen Überblick, welche Lehrveranstaltungen in einem
Semester in den einzelnen Fächern (bei Vorhandensein von Studienabschnitten
nach diesen strukturiert) angeboten werden.
Dazu wählt man zuerst auf der Ansicht von PLUSonline in der linken Navigation die
Rechtswissenschaftliche Fakultät aus.
Dann geht man im Kasten in der Mitte mit dem link Studienangebot weiter.
Rechts oben befindet sich eine Auswahl der Studienjahre, wobei routinemäßig das
aktuelle Studienjahr aktualisiert ist.
34
Nach Auswahl des gewünschten Studiums und nach Anklicken der Kategorien
„Pflichtfächer“, „Gebundene Wahlfächer“ sowie „Weitere empfohlene
Wahlfächer“ öffnet sich eine Gesamtübersicht aller in einem Semester/Studienjahr
angebotenen Lehrveranstaltungen. Achtung: „W“ steht immer für eine
Lehrveranstaltung im Wintersemester, „S“ für Sommersemester (s.u.). Bei
Anklicken dieser Symbole werden auch die genauen (bzw. geplanten)
Lehrveranstaltungstermine angezeigt.
Bei Klicken auf den Titel einer Lehrveranstaltung aus einem Winter- oder
Sommersemester öffnet sich folgende Ansicht:
35
Nach einem weiteren Klick auf „Details“ erhält man folgende Ansicht:
Mit Klick auf den Button „Anmelden“ ist die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung
abgeschlossen, allerdings muss man zuvor noch überprüfen, ob auch die richtige
36
Studienkennzahl zugrunde liegt (die Studienkennzahl für Rechtswissenschaften ist
101 und für das Doktorat Rechtswissenschaften 796 200 101 bzw. 083 101).
Abschließend sollte man noch die Anmeldung überprüfen: Die angemeldete
Lehrveranstaltung muss unter der „LV-An/Abmeldungsliste“ sowie im
„Terminplan“ (Stundenplan) aufscheinen.
Eine andere Möglichkeit einer Lehrveranstaltungsanmeldung führt über die
Semesterplanansicht (bzw. nach dem Musterstudienplan):
Bei Klick auf diese öffnet sich folgende Ansicht:
37
Bei Klick beispielsweise auf ein Semester (darunter befinden sich alle
Lehrveranstaltungen, welche nach dem Musterstudienplan in diesem Semester
angeboten werden) öffnet sich folgendes Fenster:
Eine Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung ist nur dann möglich, wenn zu dieser
unter der Rubrik „Anm“ ein grüner Punkt vorhanden ist (dies ist immer innerhalb
einer geöffneten Anmeldefrist der Fall). Der Lehrveranstaltungstermine findet man
38
im Übrigen hier, indem man auf den Titel klickt (dann in der sich öffnenden Ansicht
weiter unter der Kategorie „Abhaltungstermine“ und „Details“).
Durch Klick auf den grünen Punkt öffnet sich folgende bereits bekannte Ansicht:
Durch Klick auf den Button „Anmelden“ wird die Anmeldung zu einer
Lehrveranstaltung abgeschlossen.
Erstsemestrige des Diplomstudiums Rechtswissenschaften sollten sich dem
Musterstudienplan (s. link auf dieser homepage) folgend zu nachstehenden
Lehrveranstaltungen anmelden:
 GK Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts (Studieneingangsphase)
 GK Grundlagen und Methoden des Öffentlichen Rechts (Studieneingangsphase)
 VO Einführung in die Rechtsphilosophie (Anmeldung bereits zu Semesterbeginn möglich)
 KU Grundlagen und Methoden des Strafrechts (Anmeldung erst nach erfolgreicher
Absolvierung der Studieneingangsphase möglich)
 KU Internationale Dimensionen des Rechts: Grundlagen und Methoden (Anmeldung erst nach
erfolgreicher Absolvierung der Studieneingangsphase möglich)
Für Studierende, die noch die Zusatzprüfung Latein ablegen müssen:
KU Einführung in die lateinische Sprache und in die Rechtsterminologie (Anmeldung zu
Semesterbeginn erforderlich, s. unter „Studienangebot“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät unter
„Sonstiges Studium“)
Bei Bedarf kann man kann auch aus PLUSonline das Lehrveranstaltungsverzeichnis für ein Studium/Semester ausdrucken (s. in der Visitenkarte unter
dem link „Lehrverzeichnis“).
39
Fachprüfungsanmeldung in PLUSonline
Die An- und Abmeldung zu schriftlichen und mündlichen Fachprüfungen muss
innerhalb der dafür festgelegten Fristen in PLUSonline vorgenommen werden.
Eine Vorschau auf die in einem Semester festgelegten Anmeldefristen findet man auf
der homepage des Prüfungsreferates (www.uni-salzburg.at/rwfb/studien, weiter
unter dem jeweiligen Studienabschnitt).
Für eine Prüfungsanmeldung in PLUSonline ist dabei wie folgt vorzugehen:
Unter „Prüfungsan-/Abmeldung“ findet man rechts oben unter dem link
„Anmelden“ die Übersicht „Suche nach Prüfungsterminen“.
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In der Rubrik "Prüfung" ist die genaue Bezeichnung des gewünschten
Prüfungsfaches (keine Abkürzungen!) oder der Fachprüfungscode anzuführen.
Diese Bezeichnungen bzw. Codes sind:
Codes
FA3341
FA0036
FA3346
Fächer im zweiten Studienabschnitt
Römisches Recht
Strafrecht und Strafverfahrensrecht
Bürgerliches Recht (Klausur)
Anmerkung: Für die mdl. FP Bürgerliches Recht verbleibt die/der Prüfer/in der positiv
absolvierten Klausur.
FA3344
FA0040
FA3345
FA3348
Unternehmensrecht
Zivilverfahrensrecht
Arbeitsrecht und Sozialrecht
Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Klausur):
Anmerkung: Für die mdl. FP Verfassungs- und Verwaltungsrecht erfolgt keine Prüferzuteilung:
Studierende, die zu einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A abgelegt haben,
müssen die mündliche Fachprüfung anschließend beim Prüfer B - das ist stets der zweite
Prüfer zu einem Klausurentermin – ablegen;
FA3343
FA3342
FA0046
Finanzrecht
Public International Law (Völkerrecht)
Europarecht
Hier ist auch das Studium (Diplomstudium Rechtswissenschaften, SKZ 101), in
welchem man die Prüfung ablegen möchte, auszuwählen.
Es öffnen sich dann mittels „Suchen“ die zu einem Fach angelegten Anmeldelisten.
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Dabei ist zu beachten:
- Bei Aufruf erscheinen alle in der laufenden Anmeldefrist zur jeweiligen Fachprüfung
angelegten Anmeldelisten (s.o.).
- Nach Klicken des grünen Punktes „P“ erscheinen Listen mit Anmerkungen (in
orange), die unbedingt beachtet werden müssen wie bsp. welche/r Prüfer/in für
welchen Anfangsbuchstaben des Familiennamens zuständig ist.
- Die Anmeldelisten zu mündlichen Fachprüfungen werden ohne konkrete(n)
Prüfer(in) angelegt, da erst nach Ablauf der Anmeldefrist die Prüferzuteilung erfolgen
kann. Bei diesen Listen findet sich unter der Benennung des Prüfers lediglich der
Vermerk „Systemadministrator“. Den (die) zugeteilte(n) Prüfer(in) kann man dann
nach Ablauf einer gewissen (Zuteilungs-) Frist (s. hierzu wieder www.unisalzburg.at/rwfb/studien) der Visitenkarte unter „Prüfungs- An/abmeldung“
entnehmen.
- Unbedingt ist auch zu überprüfen, ob man das gewünschte Prüfungsfach im
gewünschten Studium ausgewählt hat (manche Prüfungsfächer wie bsp.
Finanzrecht heißen im Jus- und Bachelorstudium gleich).
- Zu jedem Klausurentermin wird auch pro Prüfungsfach eine Anmeldeliste für
kommissionelle Prüfungen (für den Fall einer dritten Prüfungswiederholung)
angelegt. Eine solche ist nur zu wählen, wenn man sich tatsächlich zu einer
kommissionellen Prüfung anmeldet!
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Achtung: In Folge der eingeschränkt verfügbaren Hörsäle kann der genaue
Prüfungstermin erst nach Vorliegen der Anzahl der Anmeldungen festgesetzt
werden. Auf den Prüfungsanmeldelisten wird daher noch kein Prüfungstermin
angeführt! Der KONKRETE Prüfungstermin wird bei schriftlichen Klausuren
unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist (ebenso wie die Abmeldefrist)
festgesetzt und man erfährt diesen dann unter „Prüfungs- An-/abmeldung“.
Bei mündlichen Fachprüfungen entscheidet man selbst, wann man zur Fachprüfung
antritt (s.u.).
Für die endgültige Prüfungsanmeldung bestätigt man folgend mittels
"Anmelden" (s.o.).
Es öffnet sich dann folgendes Fenster:
Vor der endgültigen Anmeldung sollte nochmals unter "Studium" überprüft
werden, ob auch das Studium, in welchem man die Prüfung ablegen möchte,
zugrunde liegt. Gegebenenfalls ist hier noch eine Richtigstellung vorzunehmen.
Der Vorgang muss mit einem Klick auf "Anmelden" abgeschlossen werden.
Zuletzt sollte man unter "Prüfungs-An-/Abmeldung" nochmals überprüfen, ob die
vorgenommene Prüfungsanmeldung auch im erwünschten Sinne erfolgt ist.
Abmeldung von einer Klausur:
Das Ende der Abmeldefrist wird erst nach Ablauf der Anmeldefrist festgelegt.
Bei Nichtantreten zur Klausur ist eine Abmeldung zwingend erforderlich (!), weil
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sonst in PLUSonline der Status „zur Prüfung angemeldet“ verbleibt. Eine
neuerliche Anmeldung in einer späteren Anmeldefrist wäre dann nicht mehr
möglich!
Bei mündlichen Fachprüfungen erhält man wie erwähnt nach der Anmeldung
innerhalb einer bestimmten Frist eine Prüferzuteilung und muss dann selbst
mit dem (der) zugeteilten Prüfer(in) den konkreten Prüfungstermin vereinbaren.
Vorgangsweise bei der Anmeldung, Einreichung und Beurteilung
einer wissenschaftlichen Arbeit (Master-/Diplomarbeit bzw.
Dissertation) in PLUSonline
1.)
Anmeldung einer wissenschaftlichen Arbeit
In der Visitenkarte den link „Diplom-/Masterarbeit“ bzw. „Dissertation“
anklicken:
In der folgenden Ansicht muss der
- Arbeitstitel der wissenschaftlichen Arbeit,
- das Fach, welchem die wissenschaftliche Arbeit zugeordnet wird,
- der zugehörige Fachbereich sowie
- die (der) Betreuer(in) - (bei Dissertationen auch der (die) Haupt- und
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Nebenbetreuer(in) und die beiden Fachbereiche) - zwingend angeführt werden.
Unter „Titelsuche“ kann Einblick in bereits bearbeitete Themenstellungen
genommen werden.
Anschließend die Anmeldung speichern.
Danach kann man unter „Anmeldung ausdrucken“ die
Betreuungsvereinbarung ausdrucken. Der (die) (Haupt-) Betreuer(in) (bzw. bei
Dissertationen auch Nebenbetreuer/in) bestätigt auf dieser ihre (seine)
Bereitschaft zur Betreuung der wissenschaftlichen Arbeit. Die
Betreuungsvereinbarung ist dann mit den anderen erforderlichen Unterlagen (!)
(siehe hierzu homepage des Prüfungsreferates www.unisalzburg.at/rwfb/studien bzw. oben) im Prüfungsreferat zur Bestätigung durch
den Dekan vorzulegen.
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Nach Bestätigung durch den Herrn Dekan gilt die wissenschaftliche Arbeit als
angemeldet, es erscheint dann unter der Kategorie „Derzeitiger Status“ der
Vermerk „Bewilligt“ (s. auf der nachfolgenden Ansicht).
2.)
Einreichung der wissenschaftlichen Arbeit
Noch vor (!) der Einreichung der wissenschaftlichen Arbeit im Prüfungsreferat
müssen
- das Abstract (kurze Zusammenfassung der wiss. Arbeit) in Deutsch und
Englisch,
- die Keywords (wichtige Schlüsselwörter) sowie die
- OESTAT-Kategorien (Zuordnung der wissenschaftlichen Arbeit in bestimmte
Fachkategorien anhand einer Auswahlliste) eingegeben werden:
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Folgend muss unter „Abstracts ausdrucken“ eine Bestätigung über diese
Angaben ausgedruckt und der (dem) (Haupt-) Betreuer(in) zur Unterschrift
vorgelegt werden. Von dieser (diesem) ist daher die Zustimmung zum
verfassten Abstract, den Keywords sowie den ÖSTAT-Kategorien einzuholen.
Dieser bestätigte Ausdruck muss bei der Einreichung der wissenschaftlichen
Arbeit im Prüfungsreferat mit sämtlichen anderen erforderlichen Unterlagen
(siehe wiederum homepage des Prüfungsreferates www.unisalzburg.at/rwfb/studien) vorgelegt werden:
Eine eventuell erforderliche Abänderung des Titels der wissenschaftlichen
Arbeit wird bei der Einreichung im Prüfungsreferat vorgenommen!
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Gemäß § 86 Abs. 2 UG 2002 (Veröffentlichungspflicht von wissenschaftlichen
Arbeiten) kann bei einem begründeten Interesse (Gefährdung von rechtlichen
oder wirtschaftlichen Interessen) beantragt werden, die wissenschaftliche Arbeit
für längstens 5 Jahre von der Veröffentlichungspflicht auszuschließen.
Unter rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen sind zu verstehen:
Veröffentlichung (Planung einer Publikation in Fachzeitschriften, Herausgabe als
Buch); geplante Patentierung; die wissenschaftliche Arbeit enthält vertrauliche
Firmendaten;
Ein solcher Antrag kann noch bis 14 Tage nach Eintragung der Beurteilung in
PLUSonline beantragt werden, hierzu sind entsprechende Eingaben im Textfeld (s.
Grafik unten) zu tätigen. Der Antrag wird automatisch an den Vizerektor für Lehre
(Serviceeinrichtung Rechtsangelegenheiten) weitergeleitet. Dieser entscheidet
folgend mittels Bescheid über eine solche Antragstellung.
Ansonsten kann man selbst der Freigabe zur Veröffentlichung mittels „Freigabe der
wiss. Arbeit“ zustimmen, es erfolgt aber auch – falls bis 14 Tage nach der
Eintragung der Note kein Antrag auf eine Sperre eingebracht wurde - eine
automatische Freigabe.
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3.)
Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeit
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Nach erfolgter Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeit kann man unter
„Beurteilung ausdrucken“ die Note einsehen und ein Zeugnis über die
wissenschaftliche Arbeit ausdrucken. Unter der Kategorie „Derzeitiger Status“ scheint
der Vermerk „Beurteilt“ auf.
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