STUDIENINFORMATIONSBROSCHÜRE Diplom- und Doktoratsstudium Rechtswissenschaften Informationsseite zum Studium im Internet unter www.uni-salzburg.at/rwfb/studien Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität Salzburg Stand Studienjahr 2015/16 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM STUDIENBEGINN ...........................................3 DAS DIPLOMSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN Einführende Erläuterungen und Musterstudienplan .........................................................5 Der erste Studienabschnitt ..............................................................................................9 Der zweite Studienabschnitt ............................................................................................10 Der dritte Studienabschnitt ..............................................................................................14 ANERKENNUNG VON PRÜFUNGEN Anerkennung von Prüfungen aus dem Diplomstudium Rechtswissenschaften in das Bachelorstudium Recht und Wirtschaft .................................................................19 Anerkennung von Prüfungen aus dem Bachelorstudium Recht und Wirtschaft in das Diplomstudium Rechtswissenschaften ..................................................................20 DAS DOKTORATSSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN ........................................22 HÖRSAALÜBERSICHT UND WICHTIGE ADRESSEN ..................................................29 ANHANG Vorgangsweise bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Fachprüfungen in PLUSOnline .................................................................................................................33 Vorgangsweise bei der Anmeldung und Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit in PLUSonline .................................................................................................................45 © Prüfungsreferat der RW-Fakultät Druck: Printcenter der Universität Salzburg, Kapitelgasse 5-7, 5010 Salzburg 1 2 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM STUDIENBEGINN Zulassung/Einschreibung zum Studium Die Zulassung zu einem Studium erfolgt in der Studienabteilung der Universität Salzburg (Kapitelgasse 4-6, 5010 Salzburg, www.uni-salzburg.at/studium) in zwei Schritten: 1.) Online-Voranmeldung: Dazu müssen virtuelle Formulare auf der genannten homepage zeitgerecht ausgefüllt und abgeschickt werden. Mit diesem Schritt erhält man bereits eine eigene Matrikelnummer, unter welcher man das ganze Studium hindurch als Studentin oder Student geführt wird. 2.) Persönliche Einschreibung mit Übernahme der Uni-Salzburg-card (Studentenausweis): Hierzu muss man das Reifeprüfungszeugnis und den Reisepass mitbringen. Mit der persönlichen Einschreibung erhalten alle Studierenden der Universität Salzburg bei der Erstzulassung zu einem Studium einen kostenlosen Benutzeraccount und eine e-mailAdresse ([email protected]). Die Online-Voranmeldung und persönliche Einschreibung in ein Winter- oder Sommersemester ist immer nur zu bestimmten Zulassungsfristen möglich. Diese Fristen findet man ebenfalls auf der oben genannten homepage. Zulassungskriterium zum Diplomstudium Rechtswissenschaften: Bei der Zulassung zum Diplomstudium Rechtswissenschaften ist Latein als Pflichtgegenstand im Reifeprüfungszeugnis nachzuweisen. Wenn dies noch nicht der Fall ist, muss man bis spätestens zum Antritt zur Fachprüfung Römisches Recht (2. Studienabschnitt) die Zusatzprüfung über Latein ablegen. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet hierzu eine spezielle Vorbereitungslehrveranstaltung bzw. Zusatzprüfung an (s. S. 12). Für das rechtswissenschaftliche Doktoratsstudium ist der Abschluss des Diplomstudiums Rechtswissenschaften (oder der Abschluss eines vergleichbaren ausländischen Studienganges) Voraussetzung. Fragen hierzu werden in der Studienabteilung abgeklärt. Studienkennzahlen: Jedes Studium wird unter einer bestimmten Kennzahl geführt. Die Angabe dieser Kennzahl ist im Studium oft erforderlich. Die Studienkennzahlen der beiden rechtswissenschaftlichen Studiengänge: Diplomstudium Rechtswissenschaften: 101 Doktoratsstudium Rechtswissenschaften nach StPl 11w: 796 200 101 Doktoratsstudium Rechtswissenschaften nach StPl 04w: 083 101 Lehrangebot: Das Lehrangebot sowie weitere Angaben zu einzelnen Lehrveranstaltungen findet man im „PLUSonline“ (unter http://online.uni-salzburg.at). Bei PLUSonline handelt es sich um ein Online-Studienmanagementsystem, mit welchem verschiedene Funktionen wie das Lehrverzeichnis, die Prüfungsverwaltung oder der Zugang zu unterschiedlichen Bestätigungen u.a.m. für Studierende bereitgestellt werden. PLUSonline ist mit dem zuvor genannten Link aufzurufen und mit dem eigenen Benutzeraccount, welchen man bei der Zulassung zum Studium erhält, zu öffnen. Das Lehrangebot kann man u.a. wie folgt aufrufen: Auswahl der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, weiter unter Studienangebot und Auswahl des Studiums. Nach Auswahl des Studiums findet man unter 3 „Studienplanansicht“ das Lehrveranstaltungsangebot strukturiert nach Studienabschnitten und nach den einzelnen Fächern, unter „Semesterplanansicht“ (Link rechts oben) findet man die Lehrveranstaltungen gegliedert nach dem zugrunde liegenden Musterstudienplan. Die Vorbereitungslehrveranstaltung für die Ablegung der Zusatzprüfung Latein kann man in PLUSonline unter „Studienangebot“ und dem link "Sonstiges: Vorbereitungskurse an der RW-Fakultät " aufrufen. Lehrveranstaltungen: Lehrveranstaltungen werden im Regelfall von Semesterbeginn bis Semesterende einmal wöchentlich zu dem im Lehrverzeichnis angegebenen Termin abgehalten. Es werden aber auch geblockte Lehrveranstaltungen angeboten. Bei diesen werden die genauen Termine im Lehrverzeichnis angeführt. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen: Man sollte sich in PLUSonline zu allen Lehrveranstaltungen, an welchen man teilnehmen möchte, anmelden. Zu Grundkursen, Seminaren, Übungen, Arbeitsgemeinschaften, Kursen u. ä. muss man sich jedoch zwingend anmelden! Achtung: PLUSonline lässt eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen nur dann zu, wenn man im betreffenden Semester gültig inskribiert ist (zur Vorgangsweise bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen s. Anhang, S. 36). Aus den vorgenommenen Lehrveranstaltungsanmeldungen kann in PLUSonline auch der eigene "Stundenplan" generiert werden (s. in PLUSonline in der eigenen "Visitenkarte" unter „Terminkalender“). Die Lehrveranstaltungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät werden größtenteils im so genannten Toskanatrakt, Churfürststraße 1 sowie in den Hörsälen der Universitätsgebäude in der Kapitelgasse 4 und 5-7, sowie in der Edmundsburg, Mönchsberg 2 abgehalten (s. Hörsaalübersicht, S. 31). Übliche Abkürzungen/Begriffe: LV = allgemein für Lehrveranstaltung; solche sind: GK = Grundkurs, VO = Vorlesung, VU = Vorlesung mit Übungscharakter, UE = Übung, SE = Seminar, RE = Repetitorium, KU = Kurs, AG = Arbeitsgemeinschaft, c.t. = cum tempore (LV beginnt die s.g. "akademische Viertelstunde" später als zum angegebenen Beginnzeitpunkt), s.t. = sine tempore – (die LV beginnt pünktlich), LV-Prüfung = Lehrveranstaltungsprüfung, FA = Fachprüfung, Klausur = schriftliche Prüfung cr. oder auch ECTS-Punkte: Punktesystem nach dem "European Credit Transfer System" (ist ein auf europäischer Ebene entwickeltes Punktesystem zur internationalen Bewertung einer Lehrveranstaltung - jeder Lehrveranstaltung wird daher ein bestimmtes Ausmaß an ECTS-Punkten, s. g. credits "cr.", zugeordnet), Für allgemeine Fragen zu den einzelnen Studien, aber auch Fragen zur Prüfungsvorbereitung o. ä. steht die Studienvertretung (www.oeh.ac.at) zur Verfügung. 4 DAS DIPLOMSTUDIUM DER RECHTSWISSENSCHAFTEN Einführende Erläuterungen Gliederung des Studiums Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften in Salzburg gliedert sich in drei Studienabschnitte. Wenn alle Prüfungen rechtzeitig erfolgreich abgelegt werden, dauert der erste Abschnitt ein Semester, der zweite Abschnitt fünf Semester und der dritte Abschnitt wiederum zwei Semester. In der so genannten Studieneingangsphase im ersten Semester werden die Studierenden mit wichtigen Fächern des Diplomstudiums wie Bürgerliches Recht und Verfassungs- und Verwaltungsrecht vertraut gemacht. Zugleich kann und soll in dieser Phase die Entscheidung für das gewählte Studium nochmals kritisch geprüft werden. Die Fortsetzung des Studiums ist erst nach erfolgreicher Absolvierung der Studieneingangsphase (STEOP) möglich. Im Laufe des ersten Studienabschnittes kommen als weitere Fächer „Grundlagen und Methoden des Strafrechts“ sowie des „Grundlagen und Methoden des Internationales Rechts“ und „Einführung in die Rechtsphilosophie“ hinzu. Lehrveranstaltungen Wesentlich für den Prüfungserfolg ist der Besuch von Lehrveranstaltungen, in welchen der zu beherrschende Stoff vermittelt wird. Man sollte daher nach Möglichkeit das Lehrveranstaltungsangebot in möglichst breitem Umfang nützen, um sich das in den Prüfungen geforderte Wissen anzueignen. Bei bestimmten Lehrveranstaltungen ist die Teilnahme jedoch verpflichtend vorgesehen (s.u.). Lehrveranstaltungstypen: Grundkurse (GK) sind einführende Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter, in denen Inhalte von Prüfungsfächern in einer didaktisch aufbereiteten Form vermittelt werden, die den Studierenden ein möglichst hohes Maß an eigenständiger Aneignung der Inhalte ermöglicht. Es besteht Anwesenheitspflicht. In Vorlesungen (VO) werden die Studierenden in die Hauptbereiche und Methoden des jeweiligen Faches eingeführt und die hauptsächlichen Problembereiche und aktuellen Lehrmeinungen in einem Fach aufbereitet. Neben dem Besuch der Vorlesungen empfiehlt sich auch der Besuch von Repetitorien (RE) und Arbeitsgemeinschaften (AG). Repetitorien dienen der überblicksartigen Wiederholung des Stoffes vor Prüfungen, Arbeitsgemeinschaften der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen sowie der kontrollierten Vorbereitung auf die schriftlichen Klausuren. 5 Vorlesungen mit Übungscharakter (VU) haben über den Charakter einer Vorlesung hinaus auch die praktische Anwendung des erworbenen Fachwissens auf die Lösung konkreter Fälle zum Ziel. Kurse (KU) sind besonders mitarbeitsintensive Lehrveranstaltungen, in welchen die Studierenden durch selbstständige Vorbereitung zur Erarbeitung des Lehrstoffes beitragen. Es besteht Anwesenheitspflicht. In Übungen (UE) werden die Lehrinhalte anhand von Fällen bearbeitet. In manchen Fächern des Diplomstudienplanes müssen Übungen verpflichtend absolviert werden, aber auch in anderen Fächern empfiehlt sich für eine optimale Prüfungsvorbereitung der Besuch von Übungen. Es besteht Anwesenheitspflicht. Im dritten Studienabschnitt sind auch Seminare (SE) zu absolvieren. Seminare geben Gelegenheit zur wissenschaftlichen Diskussion. Die Teilnehmer(innen) halten in der Regel Referate und erarbeiten eine schriftliche Seminararbeit. Es besteht Anwesenheitspflicht. Prüfungen Zentraler Bestandteil jedes Studiums sind Prüfungen. Im Diplomstudium Rechtswissenschaften ist im zweiten Studienabschnitt die Ablegung von Fachprüfungen vorgesehen, in welchen, im Unterschied zu Lehrveranstaltungsprüfungen, die Kenntnis des gesamten Lehrinhaltes eines Faches gefordert wird. Fachprüfungen bedürfen daher stets einer intensiven und sehr ausführlichen Vorbereitung. Es gibt schriftliche Fachprüfungen, so genannte Klausuren und mündliche Fachprüfungen. Zu Fachprüfungen kann man sich erst anmelden, wenn die im Studienplan für den Prüfungsantritt vorgesehenen Voraussetzungen erbracht wurden (siehe im Weiteren). Nach den Bestimmungen des Studienplanes sind vor allem im ersten und dritten Studienabschnitt auch Lehrveranstaltungsprüfungen zu absolvieren, in welchen die Kenntnis über den im Rahmen einer Lehrveranstaltung vermittelten Lehrstoffes nachzuweisen ist. Beachte: Grundkurse, Kurse, Übungen und Seminare sind so genannte prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Das bedeutet, dass in diesen Lehrveranstaltungen neben der Anwesenheitspflicht während des Semesters laufend Prüfungsakte gesetzt werden. Eine negative Beurteilung hat zur Folge, dass man die ganze Lehrveranstaltung wiederholen muss! Es erfolgt aber auch bei einem unbegründeten Abbruch der Lehrveranstaltung eine negative Beurteilung! Alle Prüfungen (auch die prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen) können insgesamt dreimal wiederholt werden (insgesamt also 4 Antritte). Eine Ausnahme hierzu bilden die Prüfungen in der Studieneingangsphase, diese können nur zweimal wiederholt werden (insgesamt also 3 Antritte). 6 7 8 DER ERSTE STUDIENABSCHNITT Der erste Studienabschnitt besteht aus fünf Fächern, über welche Prüfungen abgelegt werden müssen. Diese bilden insgesamt die erste Diplomprüfung (siehe hierzu auch vorhergehenden Musterstudienplan). Diese Fächer sind: 1. 2. 3. 4. 5. Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts (STEP) Grundlagen und Methoden des Öffentlichen Rechts (STEP) Grundlagen und Methoden des Strafrechts Grundlagen und Methoden des Internationalen Rechts Einführung in die Rechtsphilosophie GK GK KU KU VO Studieneingangsphase: In der Studieneingangsphase sind zwei Grundkurse („Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts“ sowie „Grundlagen und Methoden des Öffentlichen Rechts“) zu absolvieren. Achtung: Erst nach positiver Absolvierung dieser beiden Grundkurse (prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht) können weitere im Studium erforderliche Prüfungen abgelegt werden! Diese werden daher im 1. Semester in geblockter Form angeboten und enden im Regelfall in der Semestermitte. In der Studieneingangsphase (STEP) besteht zweimal die Möglichkeit, Prüfungen zu wiederholen, danach können alle im Studium nachfolgenden Prüfungen dreimal wiederholt werden. Auch die anderen Teilprüfungsfächer im 1. Studienabschnitt schließen mit einer Lehrveranstaltungsprüfung ab: Grundlagen und Methoden des Strafrechts sowie Grundlagen und Methoden des Internationalen Rechts werden in Form eine Kurses (prüfungsimmanente Lehrveranstaltung mit Teilnahmepflicht) abgehalten, über die Lehrveranstaltung „Einführung in die Rechtsphilosophie“ ist eine Vorlesungsprüfung abzulegen. Diplomprüfungszeugnis für den ersten Studienabschnitt Hat man alle Teilprüfungen des ersten Studienabschnittes positiv absolviert, erhält man im Prüfungsreferat – auf Antrag - innerhalb einer bestimmten Frist das Diplomprüfungszeugnis über den ersten Studienabschnitt. Achtung: Erst nach Ausstellung und Abholung des ersten Diplomprüfungszeugnisses im Prüfungsreferat wird man in PLUSonline für den zweiten Studienabschnitt geöffnet, eine umgehende Antragstellung ist daher nach Absolvierung aller Teilprüfungen dringend anzuraten! 9 DER ZWEITE STUDIENABSCHNITT Prüfungen Im zweiten Abschnitt müssen die folgenden zwölf Prüfungen (Teilprüfungen des zweiten Studienabschnittes) abgelegt werden. Sie bilden insgesamt die zweite Diplomprüfung: Einführung in die Rechtsgeschichte Arbeitstechniken Legal English Römisches Recht (LV-Prüfung) (LV-Prüfungen) (LV-Prüfung) (mündliche Fachprüfung) Strafrecht und Strafverfahrensrecht (schriftliche Fachprüfung) privat-rechtlicher Block: Bürgerliches Recht Unternehmensrecht Zivilverfahrensrecht Arbeitsrecht u. Sozialrecht (schriftliche und mündliche Fachprüfung) (mündliche Fachprüfung) (mündliche Fachprüfung) (mündliche Fachprüfung) öffentlich-rechtlicher Block: Verfassungs- u. Verwaltungsrecht Public International Law (Völkerrecht) Finanzrecht Europarecht (schriftliche und mündliche Fachprüfung) (schriftliche Fachprüfung) (schriftliche Fachprüfung) (mündliche Fachprüfung) Die Fachprüfung Römisches Recht sowie die LV-Prüfung über Rechtsgeschichte sollten nach dem Musterstudienplan im zweiten Semester absolviert werden. Anmerkungen für alle Studierenden, die Latein nicht als Pflichtgegenstand im Reifeprüfungszeugnis nachweisen können und noch die Zusatzprüfung über Latein ablegen müssen: Spätestens bei Antritt zur Fachprüfung „Römisches Recht“ muss die Zusatzprüfung Latein nachgewiesen werden. Man kann sich daher in PLUSonline zwar für eine Prüferzuteilung anmelden, der Lateinnachweis wird aber spätestens bei Antritt zur Fachprüfung „Römisches Recht“ geprüft. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet stets im Wintersemester eine speziell für Studierende des Diplomstudiums Rechtswissenschaften konzipierte Vorbereitungslehrveranstaltung für die Zusatzprüfung Latein an. (Diese gilt also nicht für andere Studienrichtungen, in welchen ebenfalls eine Zusatzprüfung über Latein erforderlich ist). Diese Vorbereitungslehrveranstaltung ist kostenpflichtig, pro Wochenstunde sind € 20,-- zu entrichten. Weitere wichtige Informationen hierzu erfährt man zu Beginn dieser Lehrveranstaltung. Es bieten aber auch die Kultur- und Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät (Altertumswissenschaften) sowie die Theologische Fakultät und andere Bildungseinrichtungen (bsp. Volkshochschule) entsprechende Lateinkurse an. Zudem wird dringend empfohlen, zu Beginn des zweiten Studienabschnittes den Kurs Juristische Arbeitstechniken und EDV zu absolvieren, um die daraus gewonnenen Kenntnisse im weiteren Studienverlauf optimal nutzen zu können. 10 Die Prüfung über Strafrecht und Strafverfahrensrecht, welche in Form einer 4stündigen Klausur durchgeführt wird, sollte - nachdem der Kurs Grundlagen und Methoden des Strafrechtes am Ende des ersten Studienabschnittes hierzu direkt überleitet - ebenfalls Anfang des zweiten Abschnitts absolviert werden. Die restlichen Prüfungen bilden den öffentlich-rechtlichen sowie den privatrechtlichen "Block" (s.o.). Nach dem Musterstudienplan sollten zunächst die Fächer des privat-rechtlichen und folgend die Fächer des öffentlich-rechtlichen Blocks absolviert werden. Vor allem sollten aber alle Fächer in einem Block absolviert werden, bevor man sich dem anderen Block zuwendet. Der privat-rechtliche Block setzt sich aus der vierstündigen Klausur über Bürgerliches Recht und den mündlichen Prüfungen über Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Zivilverfahrensrecht sowie Arbeitsrecht und Sozialrecht zusammen. Zum öffentlich-rechtlichen Block gehören die vierstündige Klausur im Fach Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie die mündlichen Prüfungen über Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie die zweistündigen schriftlichen Fachprüfungen über Finanzrecht und Public International Law (Völkerrecht). Vor Antritt zu den Klausuren Strafrecht, Bürgerliches Recht sowie Verfassungsund Verwaltungsrecht muss jeweils eine Übung positiv absolviert werden. Vor Antritt zur schriftlichen Fachprüfung Public International Law (Völkerrecht) ist der Kurs Legal English zwingend zu absolvieren. Zwar können die mündlichen Fachprüfungen in den Fächern Bürgerliches Recht und Verfassungs- und Verwaltungsrecht erst nach der betreffenden Klausur abgelegt werden, die anderen mündlichen Fachprüfungen sowie die schriftlichen Fachprüfungen über Finanzrecht und Public International Law (Völkerrecht) können jedoch nach den Bestimmungen des StPl 11w in beliebiger Reihenfolge absolviert werden, empfehlenswert ist aber eine Abfolge der Prüfungsfächer nach dem zugrunde liegenden Musterstudienplan (ab S. 8). Der Kurs „Wissenschaftliches Arbeiten für Juristen“ sollte am besten am Ende des 2. Studienabschnittes absolviert werden, weil er unmittelbar auf die Abfassung der Diplomarbeit im 3. Studienabschnitt vorbereiten soll. Prüfungsanmeldefristen im zweiten Studienabschnitt Die Anmeldefristen für Fachprüfungen werden regelmäßig im Internet (homepage des Prüfungsreferates: www.uni-salzburg.at/rwfb/studien, weiter unter „Diplomstudium Rechtswissenschaften, 2. Abschnitt“) für ein Semester voraus bekannt gegeben. Klausuren: In jedem Semester werden stets drei schriftliche Klausurentermine (Beginn, Mitte und Ende eines Semesters) angeboten, zu welchen man sich – möchte 11 man teilnehmen – innerhalb der festgelegten Anmeldefrist in PLUSonline anmelden muss (zur Vorgangsweise s. Anhang). Dabei werden Prüferinnen und Prüfer zugeteilt, es besteht keine freie PrüferInnenwahl. Der genannten Internetseite kann aber die vorgenommene Prüferzuteilung (nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens der KandidatInnen) zu den einzelnen Klausurenterminen in einem Semester entnommen werden. Dies bedeutet, dass man sich im Vorhinein orientieren kann, welche(r) Prüfer(in) zu welchem Klausurentermin zur Verfügung steht! PLUSonline prüft bei der Anmeldung die folgenden Zulassungsvoraussetzungen: Klausur aus Strafrecht II: eine positiv absolvierte Übung aus Strafrecht II; Klausur aus Bürgerliches Recht II: eine positiv absolvierte Übung aus Bürgerliches Recht II; Klausur aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht II: eine positiv absolvierte Übung aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht II; Finanzrecht: keine Mündliche Fachprüfungen: Hat man die Klausur über Bürgerliches Recht bzw. Verfassungs- und Verwaltungsrecht positiv absolviert, kann man in diesen beiden Fächern auch die mündliche Fachprüfung ablegen. Im Fach Bürgerliches Recht verbleibt der (die) Prüfer(in) der Klausur auch für die mündliche Fachprüfung, es erfolgt keine neue Prüferzuteilung. Im Fach Verfassungs- und Verwaltungsrecht erfolgt ein Prüferwechsel: Studierende, die zu einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A abgelegt haben, müssen die mündliche Fachprüfung anschließend beim Prüfer B – das ist stets der zweite Prüfer zu einem Klausurentermin – ablegen. Der konkrete mündliche Prüfungstermin ist mit diesem bzw. im betreffenden Sekretariat zu vereinbaren. Auch die anderen mündlichen Fachprüfungen (Unternehmensrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, Zivilverfahrensrecht, Europarecht) werden nur von bestimmten Prüferinnen und Prüfern abgenommen und in diesen Fächern erfolgt ebenfalls eine Prüferzuteilung (nach einer Kontingentierung). Zugeteilte Prüfer(innen) verbleiben stets, unabhängig davon, ob man einen Prüfungstermin gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt wahrnimmt. Hat man eine(n) Prüfer(in) zugeteilt bekommen, entscheidet man selbst, wann man zu einer mündlichen Fachprüfung antritt. Die konkreten Prüfungstermine sind dann selbst mit der(dem) zugeteilten Prüfer(in) bzw. mit dem zuständigen Sekretariat zu vereinbaren. Um Prüfer(innen)zuteilungen zu mündlichen Fachprüfungen zu erhalten, muss man sich ebenfalls innerhalb der festgelegten Fristen in PLUSonline für solche anmelden (s. o). 12 Achtung: Im Falle einer negativen Beurteilung einer mündlichen Fachprüfung kann für die Prüfungswiederholung der(die)selbe Prüfer(in) beibehalten werden. Hierzu ist keine Neuzuteilung erforderlich. Es kann aber auch die Zuteilung eines(r) anderen Prüfers(in) im zuständigen Sekretariat beantragt werden und mit diesem der Prüfungstermin vereinbart werden! Außerhalb der Anmeldefristen ist keine Anmeldung in PLUSonline möglich! Diplomprüfungszeugnis für den zweiten Studienabschnitt Hat man alle Teilprüfungen des zweiten Studienabschnittes positiv absolviert, erhält man im Prüfungsreferat - auf Antrag - innerhalb einer bestimmten Frist das Diplomprüfungszeugnis über den zweiten Studienabschnitt. Erst nach Ausstellung und Abholung dieses Zeugnisses erfolgt in PLUSonline eine Öffnung für den dritten Studienabschnitt. Eine umgehende Antragstellung ist daher nach Absolvierung aller Teilprüfungen dringend anzuraten! 13 DER DRITTE STUDIENABSCHNITT Der dritte Abschnitt dient der Vertiefung des im bisherigen Studium gewonnenen Wissens in Form einer Schwerpunktsetzung (Fächerbündel). Er besteht aus folgenden Teilprüfungen: 1) 2) 3) 4) 5) Seminar aus dem Diplomarbeitsfach Fächerbündel Wahlfächer Rechtsphilosophie: Vertiefung Wirtschaftswissenschaften sowie der Diplomarbeit. Diplomarbeit Die Diplomarbeit (20 ECTS cr.) ist eine in der Regel zwischen 50 und 80 Seiten umfassende wissenschaftliche Hausarbeit zu einem Thema aus einem der folgenden Diplomarbeitsfächer: Rechtsgeschichte Römisches Recht Bürgerliches Recht Verfassungs- und Verwaltungsrecht Strafrecht und Strafverfahrensrecht Unternehmensrecht Zivilverfahrensrecht Arbeitsrecht und Sozialrecht Finanzrecht Public International Law (Völkerrecht) Europarecht Wirtschaftswissenschaften Rechtsphilosophie Rechtsoziologie Rechtsinformatik Frauenrecht Die Studierenden haben das Recht, ihre(n) Diplomarbeitsbetreuer(in) frei zu wählen. Hierfür kommen Professor(inn)en der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mit entsprechender Lehrbefugnis in Frage, die vom Dekan mit der Betreuung von Diplomarbeiten beauftragt werden. 14 Anmeldung der Diplomarbeit Zunächst ist aus dem gewählten Diplomarbeitsfach ein vorläufiges Diplomarbeitsthema (Arbeitstitel) gemeinsam mit der(m) gewählten Betreuer(in) festzulegen. Die Diplomarbeit muss dann mit diesem Arbeitstitel in der Datenbank in PLUSonline unter „Diplom-/Masterarbeit“ angemeldet und Teil 1 der Betreuungsvereinbarung ausgedruckt werden. Der(die) Betreuer(in) bestätigt folgend mit ihrer(seiner) Unterschrift auf diesem die Bereitschaft zur Betreuung der Diplomarbeit (zur Vorgehensweise s. Anhang). Anschließend muss die Betreuungsvereinbarung gemeinsam mit dem im Prüfungsreferat erhältlichen Formular („Anmeldung der 3. Diplomprüfung“ bzw. „Bekanntgabe des gewählten Fächerbündels“) im Prüfungsreferat zur Entscheidung des Dekans vorgelegt werden. Nach Bestätigung durch den Dekan gelten die Diplomarbeit und das gewählte Fächerbündel als angemeldet. In der Datenbank scheint nach Bestätigung durch den Dekan unter der Kategorie „Derzeitiger Status“ der Vermerk „Bewilligt“ auf. Einreichung der Diplomarbeit Nach Fertigstellung der Diplomarbeit ist diese zur Beurteilung im Prüfungsreferat einzureichen (s. Anhang). Vor der Einreichung der Diplomarbeit muss eine Zusammenfassung der Diplomarbeit (abstract in Englisch und Deutsch) sowie alle wesentlichen Schlüsselwörter (keywords) und die ÖSTAT-Kategorien in die Diplomarbeitsdatenbank eingegeben, unter „Abstracts ausdrucken“ angeführt und anschließend der (dem) Betreuer(in) zur Bestätigung vorgelegt werden (zur Vorgangsweise s. wiederum Anhang). Diese Bestätigung sowie der Teil 2 der Betreuungsvereinbarung müssen dann bei der Einreichung der Diplomarbeit im Prüfungsreferat abgegeben werden. (Beachte: Im Abstract sind Thema, Ergebnisse und Schlussfolgerungen in ihren Grundzügen darzustellen. Es sind möglichst verbreitete Fachausdrücke und eingeführten Nomenklaturen zu verwenden. Fachbezogene Abkürzungen sind zu vermeiden oder im Abstract zu erklären. Bei der Formulierung ist auf terminologische und numerische Genauigkeit zu achten. Das Abstract soll kurz und prägnant formuliert sein. Quelle: Österr. Bibliothekenverbund und Service GesmbH: Österreichische Dissertantenbank; Keywords bezeichnen die wichtigsten, den Inhalt der wissenschaftlichen Arbeit charakterisierenden Fachausdrücke. Bei den ÖSTAT-Kategorien handelt es sich um bestimmte, anhand einer Auswahlliste vorgegebene Forschungsgebiete oder Fachkategorien, welchen die wissenschaftliche Arbeit zugeordnet werden soll). Es müssen drei gebundene Exemplare der Diplomarbeit (für BetreuerIn und Bibliotheken) abgegeben werden. Im Weiteren muss die Diplomarbeit auf eine CD-ROM im PDF-Format gespeichert und diese ebenfalls mit den schriftlichen Exemplaren abgegeben werden. 15 Diese CD-ROM darf keinen Kopier- und Leseschutz enthalten und muss in einer stabilen Hülle verpackt werden. Auf dieser Hülle sind die folgenden Angaben zu vermerken: Name des (der) Verfassers(in), Titel der Arbeit und Semester der Einreichung. Auf der CD-ROM selbst ist der Name des (der) Verfasser(in) und das Semester der Einreichung anzugeben! Die erforderliche technische Infrastruktur wird bei Bedarf in allen Studentenarbeitsräumen an der Universität Salzburg bereitgestellt (Betrieb durch die Serviceeinrichtung IT-Services). Gegen einen geringen Unkostenbeitrag kann die Herstellung der CD-ROM auch im Printcenter der Universität (Kapitelgasse 5-7) durchgeführt werden. Es müssen auch zwei so genannte Deckblätter (erste Seite der Diplomarbeit, s. dazu auch den Musterentwurf im Internet www.unisalzburg.at/rwfb/studien, weiter unter 3. Studienabschnitt) vorgelegt werden. Nach Beurteilung der Diplomarbeit erscheint in der Datenbank unter der Kategorie Status der Vermerk „Beurteilt“. Danach kann man aus der Datenbank ein Diplomarbeitszeugnis ausdrucken. Prüfungsfächer a) Seminar im Diplomarbeitsfach Im Diplomarbeitsfach ist verpflichtend ein Seminar zu absolvieren. Hierzu gibt es eine eigene Auflistung im Lehrverzeichnis. b) Fächerbündel Fächerbündel sind kombinierte Lehrveranstaltungsangebote zu unterschiedlichen rechtlichen Themenbereichen. Eine inhaltliche Beschreibung der angebotenen Fächerbündel (Justizrecht, Zivilund Zivilverfahrensrecht: Praxis und Sondergebiete, Unternehmensrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Internationales Recht/öffentlich-rechtlicher Schwerpunkt, Internationales Wirtschaftsrecht/privat-rechtlicher Schwerpunkt, Personalmanagement und Arbeitsrecht, IT-Recht und Informatikrecht, Umweltrecht sowie Moot Courts) kann dem Internet (www.uni-salzburg.at/rwfb/studien, weiter unter Diplomstudium, 3. Studienabschnitt) entnommen werden. Eines der angebotenen Fächerbündel ist zu wählen und daraus alle angebotenen Lehrveranstaltungen (stets in einem Ausmaß zwischen 12 und 14 cr.) zu absolvieren. Darunter befindet sich immer auch ein Fächerbündelseminar (5 cr.) 16 c) Wahlfächer: Aus den Wahlfächern (s. Rubrik in PLUSonline unter dem Lehrangebot des 3. Studienabschnittes) sind Lehrveranstaltungsprüfungen im Ausmaß zwischen 10 und 12 ECTS-Punkte abzulegen. Aus den Wahlfächern kann jede Lehrveranstaltung bzw. jeder Lehrveranstaltungstyp gewählt werden. Darunter muss sich auch eine Lehrveranstaltung aus einem Grundlagenfach über mindestens 3 credits befinden (s. in Rubrik Wahlfächer, Unterteilung „Grundlagenfach“). Lehrveranstaltungen aus einem nicht gewählten Fächerbündel können ebenfalls als Wahlfächer absolviert werden. Fächerbündel und Wahlfächer müssen stets insgesamt ein Ausmaß an 24 ECTS-Punkten ergeben! d) Rechtsphilosophie: Vertiefung Verpflichtend vorgeschrieben ist im Weiteren eine Lehrveranstaltungsprüfung über den 2-stündige KU Rechtsphilosophie: Vertiefung. e) Wirtschaftswissenschaften Schließlich müssen aus dem Fach Wirtschaftswissenschaften zwei Lehrveranstaltungsprüfungen (VO „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ und VO „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“) absolviert werden. Beachte: Die Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Wahlfach-Lehrveranstaltungen, Rechtsphilosophie und Wirtschaftswissenschaften können wahlweise auch bereits im zweiten Studienabschnitt absolviert werden! Nicht vorgezogen werden kann allerdings das im Diplomarbeitsfach zu absolvierende Seminar. 17 STUDIENABSCHLUSS Wenn man alle im dritten Studienabschnitt vorgesehenen Prüfungen und die Diplomarbeit positiv absolviert hat, erhält man im Prüfungsreferat - nach Beantragung - innerhalb einer bestimmten Frist das Diplomprüfungszeugnis über den dritten Studienabschnitt und einen Bescheid, mit welchem der akademischen Grad „Magister/Magistra der Rechtswissenschaften“ (Mag. iur.) verliehen wird. Bei Beantragung dieser beiden Dokumente sind noch Bestätigungen über die zwingend erforderliche Eingabe in die Datenbank der Statistik Austria (unter https://www.statistik.at/ustat2/, „studienbezogene Auslandsaufenthalte“) und über die Absolvent(inn)enstatistik der Universität Salzburg vorzulegen. FEIERLICHE SPONSION Nach dem Studienabschluss kann man auf Wunsch an der feierlichen Sponsion teilnehmen. Für diesen Festakt muss man sich in der Studienabteilung (Kapitelgasse 4-6) anmelden. Neben anderem müssen eine Kopie des Bescheides über die Verleihung des akademischen Grades vorgelegt werden (die Sponsionstermine bzw. weitere Informationen findet man unter www.uni-salzburg.at/studium, weiter unter „service“). 18 ANERKENNUNG VON PRÜFUNGEN ZWISCHEN DEM DIPLOMSTUDIUM „RECHTSWISSENSCHAFTEN“ UND DEM BACHELORSTUDIUM „RECHT UND WIRTSCHAFT“ Anerkennung von Prüfungen aus dem Diplomstudium „Rechtswissenschaften“ in das Bachelorstudium „Recht und Wirtschaft“ an der Universität Salzburg (nach § 14 StPl 11) abgelegte Prüfungen im Diplomstudium „Rechtswissenschaften“ GK Grundlagen und Methoden des Verfassungs- und Verwaltungsrechts (STEP) GK Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts (STEP) FP Unternehmensrecht FP Europarecht FP Arbeitsrecht und Sozialrecht FP Finanzrecht FP Bürgerliches Recht (Klausur) UE Bürgerliches Recht FP Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Klausur) UE Verfassungs- und Verwaltungsrecht FP Zivilverfahrensrecht KU Legal English KU Juristische Arbeitstechniken und EDV und KU Wissenschaftliches Schreiben VO Einführung in die Betriebswirtschaftslehre VO Einführung in die Volkswirtschaftslehre ersetzen im Bachelorstudium „Recht und Wirtschaft“ GK Grundlagen und Methoden des Öffentlichen Rechts GK Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts (STEP) FP Unternehmensrecht LV-Prfg. „Materielles Europarecht“ FP Arbeitsrecht und Sozialrecht FP Finanzrecht FP Bürgerliches Recht UE Bürgerliches Recht FP Öffentliches Wirtschaftsrecht Ergänzende Zusatzprüfungen: LV-Prfg. über die VO „Öffentliches Wirtschaftsrecht III“ (2 SSt.) UE Öffentliches Wirtschaftsrecht LV-Prfg. Zivilverfahrensrecht: „Einführung in das Zivilverfahrensrecht und in das Insolvenzrecht“ SK Englisch als Vertragssprache KU Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten VO Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (STEP) VO Einführung in die Volkswirtschaftslehre 19 Anerkennung von Prüfungen aus dem Bachelorstudium „Recht und Wirtschaft“ in das Diplomstudium „Rechtswissenschaften“ an der Universität Salzburg (nach § 23 StPl 11) Abgelegte Prüfungen im Bachelorstudium „Recht und Wirtschaft“ ersetzen die folgenden Prüfungen im Diplomstudium „Rechtswissenschaften“ 1. STUDIENABSCHNITT GK Grundlagen und Methoden des Öffentlichen Rechts GK Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts GK Grundlagen und Methoden des Verfassungsund Verwaltungsrechts (STEP) GK Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts (STEP) 2. STUDIENABSCHNITT schriftl. FP Unternehmensrecht mdl. FP Unternehmensrecht Ergänzende Zusatzprüfungen: LV-Prfg. über die VO „Wertpapier- und Kapitalmarktrecht“ sowie über die VO „Geistiges Eigentum“ LV-Prfg. Materielles Europarecht mdl. FP Arbeitsrecht und Sozialrecht schriftl. FP Finanzrecht UE Bürgerliches Recht mdl. FP Europarecht Ergänzende Zusatzprüfung: LV-Prfg. über VO „Formelles Europarecht“ mdl. FP Arbeitsrecht und Sozialrecht schriftl. FP Finanzrecht UE Bürgerliches Recht schriftl. FP Bürgerliches Recht mdl. FP Bürgerliches Recht Ergänzende Zusatzprüfungen: LV-Prfg. über die VO „Internationales Privatrecht, Einheitsprivatrecht und Grundzüge der Privatrechtsvergleichung die VO “Familienrecht“ sowie über die VO Erbrecht 20 schriftl. FP Bürgerliches Recht und LV International Business Transactions mdl. FP Bürgerliches Recht SK Englisch als Vertragssprache KU Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten KU Legal English KU Wissenschaftliches Schreiben Ergänzende Zusatzprüfungen: LV-Prfg. über die VO “Familienrecht“ sowie über die VO „Erbrecht“ 3. STUDIENABSCHNITT VO Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (STEP) VO „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ VO Einführung in die Volkswirtschaftslehre VO „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ 21 DAS DOKTORATSSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN Die folgenden Ausführungen beziehen sich in erster Linie auf die Bestimmungen des neuen Studienplanes (geltend für alle Zulassungen ab dem WS 2009/10), die davon abweichenden Bestimmungen nach altem Doktoratsstudienplan 2004 werden an den entsprechenden Stellen ergänzend angeführt. Die Regelstudiendauer des neuen Doktoratsstudiums beträgt sechs Semester. Im Laufe dieses Studiums müssen die - Dissertation abgefasst sowie die - erforderlichen Seminare positiv absolviert und - bestimmte Sonderleistungen (transferable skills) erbracht werden (s.u.). Das Doktoratsstudium wird letztlich mit einer öffentlichen - Defensio der Dissertation abgeschlossen. Absolventinnen und Absolventen erhalten den akademischen Grad „Doktor(in) der Rechtswissenschaften“, abgekürzt „Dr. iur.“ verliehen. Hierzu die Bestimmungen des alten Doktoratsstudienplanes (Version 04): Die Regelstudiendauer beträgt vier Semester. Im Laufe dieses Studiums müssen ebenso die Dissertation abgefasst und die nach Studienplan 04 erforderlichen Lehrveranstaltungen (s.u.) positiv absolviert werden. Das Doktoratsstudium wird letztlich mit einer kommissionellen Rigorosenprüfung abgeschlossen. Absolventinnen und Absolventen erhalten ebenfalls den akademischen Grad „Doktor(in) der Rechtswissenschaften“, abgekürzt „Dr. iur.“ verliehen. 22 s. Grafik auf dieser homepage unter „Studienpläne & Musterstudienpläne“ 23 Dissertation Der Arbeitsaufwand für die Abfassung der Dissertation nach neuem StPl 09 entspricht 150 ECTS-Punkten, die Dissertation sollte dementsprechend ungefähr 200 bis 250 Seiten umfassen. Eine Dissertation muss eigenständige wissenschaftliche Erkenntnisse zu Tage fördern. Hingegen entspricht der Arbeitsaufwand für die Abfassung einer Dissertation nach altem StPl 04 80 ECTSPunkten, die Seitenanzahl der Dissertation sollte durchschnittlich bei 150 Seiten liegen. Anmeldung der Dissertation: Zu Beginn des Doktoratsstudiums muss die Dissertation angemeldet und die Fächer, aus denen Seminare gewählt werden (s.u.), bekannt gegeben werden. Dazu geht man wie folgt vor: Zunächst ist das vorläufige Dissertationsthema (Arbeitstitel) mit der(m) selbst gewählten Haupt- bzw. Nebenbetreuer(in) festzulegen. Dieses Thema wird einem Fach – dem Dissertationsfach – zugeordnet. Dazu sollte nach Möglichkeit auch überprüft werden, ob das gewählte Thema noch nicht vergeben ist. Hierzu kann Einblick in die Datenbank in PLUSonline (www.uni-salzburg.at/plusonline, weiter unter „Dissertation“) genommen werden. Die Dissertation muss folgend mit Angabe des Arbeitstitels in dieser Datenbank angemeldet und Teil 1 der Betreuungsvereinbarung ausgedruckt werden. Die beiden Betreuer(innen) müssen darauf die Zusage zur Betreuung bestätigen. Neben dieser Betreuungsvereinbarung muss den beiden Betreuer(inne)n auch eine Disposition über das Dissertationsvorhaben zur Begutachtung vorgelegt und danach von beiden je eine Stellungnahme hierzu eingeholt werden. Anschließend müssen ● die Disposition, ● die beiden Stellungnahmen, ● die Teil 1 der Betreuungsvereinbarung sowie ● das Anmeldeformular über die gewählten Fächer s.u. (dieses Formular ist im Prüfungsreferat oder auch auf der homepage des Prüfungsreferates unter www.uni-salzburg.at/rwfb/studien erhältlich) im Prüfungsreferat zur endgültigen Entscheidung des Dekans vorgelegt werden. Diese trifft der Herr Dekan innerhalb vier Wochen nach Einbringung der Anmeldung und - im Regelfall - nach Beratung mit der Promotionskommission. Hierzu die Bestimmung des alten Doktoratsstudienplanes (Version 04): Der Herr Dekan entscheidet ohne Promotionskommission über die eingebrachte Anmeldung. 24 Erforderliche Lehrveranstaltungen Im Doktoratsstudium nach StPl 09 müssen vier Seminare absolviert werden, und zwar: ● zwei zweistündige Seminare aus dem gewählten Dissertationsfach (ist das Fach, welchem das gewählte Dissertationsthema zugeordnet wird, s.u.). Es wird dringend empfohlen, diese beiden Seminare in zwei unterschiedlichen Semestern zu absolvieren. Auf diese Weise kann die Abfassung der Dissertation am besten begleitet werden. ● ein zweistündiges Seminar aus einem juristischen Grundlagenfach, s.u. Ein weiteres viertes Seminar muss aus einem anderen Fach - also nicht aus dem gewählten Dissertationsfach - absolviert werden. Achtung: Seminare sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, zu welchen man sich in PLUSonline zwingend anmelden muss. Neben der Anwesenheitspflicht werden in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auch während des Semesters über Prüfungsakte gesetzt. Eine negative Beurteilung hat zur Folge, dass man das ganze Seminar wiederholen muss! Es kann aber auch dann eine negative Beurteilung erfolgen, wenn man ein Seminar unbegründet abbricht! Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen können dreimal wiederholt werden! Hierzu die Bestimmungen des alten Doktoratsstudienplanes (Version 04): Die geforderten Lehrveranstaltungen umfassen insgesamt 10 Wochenstunden und müssen aus den folgenden Fächern gewählt werden: ● ein zweistündiges Seminar aus dem Dissertationsfach (ist das Fach, welchem das gewählte Dissertationsthema zugeordnet wird); ● ein zweistündiges Seminar aus dem so genannten Ergänzungsfach (dieses Fach muss in einem engen thematischen Zusammenhang mit dem Dissertationsfach stehen); ● ein zweistündiges Seminar aus einem Grundlagenfach (wie bsp. aus Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie oder Rechtsinformatik) oder einem rechtshistorischen oder einem wirtschaftwissenschaftlichen Fach; Falls das Seminar aus dem Dissertations- oder Ergänzungsfach bereits einem dieser drei Fachgebiete zuordenbar ist, kann auch ein Seminar aus einem anderen Fach gewählt werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass diese drei Seminare aus unterschiedlichen Fächern gewählt werden müssen. Die übrigen (vier) Wochenstunden können frei gewählt werden. Bei der Zusammenstellung der gewählten 10 Wochenstunden ist jedoch noch zu beachten, dass diese Kombination zumindest 6 Wochenstunden aus juristischen Fächern umfasst, wobei nur das Fach Wirtschaftswissenschaften kein juristisches Fach ist. Zum anderen muss entweder das Dissertationsfach oder das Ergänzungsfach ein Fach des zweiten Studienabschnittes des Diplomstudienplanes Rechtswissenschaften sein. 25 Dissertationsfächer nach StPl 09 sind: Allgemeine Staatslehre und Verfassungslehre, Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht, Europarecht, Finanzrecht, Kirchenrecht einschließlich Staatskirchenrecht, Kriminologie, Legal Gender Studies, Öffentliches Recht (Verfassung und Verwaltungsrecht), Rechtsgeschichte, Rechtsinformatik, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsvergleichung, Römisches Recht, Sozialrecht, Strafrecht und Strafverfahrensrecht, Unternehmensrecht, Verwaltungswissenschaften, Völkerrecht sowie Zivilverfahrensrecht. Juristische Grundlagenfächer nach StPl 09 sind: Rechtsgeschichte, Römisches Recht, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie sowie Rechtsvergleichung; (Die Fächer nach StPl 04 sind: Allgemeine Staatslehre und Verfassungslehre, Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht, Europarecht, Finanzrecht, Kirchenrecht einschließlich Staatskirchenrecht, Kriminologie, Rechtsgeschichte, Rechtsinformatik, Rechtsphilosophie einschließlich Rechtslogik und Methodologie, Rechtssoziologie, Rechtsvergleichung, Römisches Recht, Sozialrecht, Strafrecht und Strafverfahrensrecht, Unternehmensrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Wirtschaftswissenschaften sowie Zivilverfahrensrecht). Einreichung der Dissertation: Nach Fertigstellung der Dissertation muss diese zur Beurteilung durch die/den Hauptbetreuer(in) und einer(m) weiteren – im Regelfall – externer(n) Gutachter(in) im Prüfungsreferat eingereicht werden. Hierzu die Bestimmungen nach dem alten Doktoratsstudienplan (Version 04): Die Dissertation muss zur Beurteilung durch die (den) Haupt- und Nebenbetreuer(in) im Prüfungsreferat eingereicht werden. Hierzu sind fünf gebundene Exemplare der Dissertation sowie die Dokumentation der Betreuung abzugeben und die Lehrveranstaltungszeugnisse über die gewählten Seminare vorzulegen. Allerdings sind noch vor der Einreichung die „ÖSTAT-Kategorien“, die wesentlichen keywords sowie das abstract in der Datenbank in PLUSonline in Deutsch und Englisch einzugeben und der Ausdruck („Abstract ausdrucken“) darüber vom (von) der Betreuer(in) bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung ist ebenfalls bei der Einreichung im Prüfungsreferat abzugeben. (Beachte: Im Abstract sind Thema, Ergebnisse und Schlussfolgerungen in ihren Grundzügen darzustellen. Es sind möglichst verbreitete Fachausdrücke und eingeführten Nomenklaturen zu verwenden. Fachbezogene Abkürzungen sind zu vermeiden oder im Abstract zu erklären. Bei der Formulierung ist auf terminologische und numerische Genauigkeit zu achten. Das Abstract soll kurz und prägnant formuliert sein. Quelle: Österr. Bibliothekenverbund und Service GesmbH: Österreichische Dissertantenbank; nach dieser darf das Abstract bei Dissertationen nicht mehr als 250 Wörter umfassen). Keywords bezeichnen die wichtigsten, den Inhalt der wissenschaftlichen Arbeit charakterisierenden Fachausdrücke. Bei den ÖSTAT-Kategorien handelt es sich um bestimmte, anhand einer Auswahlliste vorgegebene Forschungsgebiete oder Fachkategorien, welchen die wissenschaftliche Arbeit zugeordnet werden kann). Zusätzlich ist die Dissertation auf eine CD-ROM im PDF-Format zu speichern und diese mit den schriftlichen Exemplaren abzugeben. Diese CDROM muss in eine stabile Hülle verpackt werden. Auf dieser Hülle müssen die folgenden Angaben vermerkt werden: Name des (der) Verfassers(in), Titel der Arbeit und Semester der Einreichung. Auf der CD-ROM selbst ist der Name des (der) Verfasser(in) und das Semester der Einreichung anzugeben! Die CD darf keinen Kopier- oder Leseschutz enthalten. 26 Die erforderliche technische Infrastruktur wird bei Bedarf in allen Studentenarbeitsräumen der Universität Salzburg bereitgestellt. Gegen einen geringen Unkostenbeitrag kann die Herstellung der CD-ROM auch im Printcenter der Universität (Kapitelgasse 5-7) durchgeführt werden. Im Weiteren sind zwei so genannte Deckblätter (s. dazu unbedingt Musterblatt im Internet www.uni-salzburg.at/rwfb/studien, weiter unter Doktorat Rechtswissenschaften) vorzulegen (Hinsichtlich der Formatierung der Dissertation bestehen keine Vorgaben, diese sollte daher am besten mit der (dem) Betreuer(in) besprochen werden. Es darf aber weder das Logo noch das Siegel der Universität Salzburg für die Gestaltung der Dissertation verwendet werden). Nach Beurteilung der Dissertation scheint unter der Kategorie „Derzeitiger Status“ der Vermerk „Beurteilt“ auf. Danach kann aus der Datenbank eine Beurteilung über die Dissertation ausgedruckt werden. Sonderleistungen (transferable skills) Im Laufe des Doktoratsstudiums sind Sonderleistungen über 5 ECTS-Punkte nachzuweisen. Darunter fallen insbesondere die Abhaltung von Lehrveranstaltungen, wissenschaftliche Publikationen oder Vorträge, die Absolvierung von relevanten Lehrveranstaltungen u. ä. (s. § 7 StPl 09). Über die erfolgreiche Erbringung dieser Sonderleistungen entscheidet der Dekan. Hierzu müssen im Prüfungsreferat – allerdings erst nach Anmeldung der Dissertation - entsprechende Nachweise/Unterlagen zur Weiterleitung an den Dekan vorgelegt werden. Öffentliche Dissertationsverteidigung (Defensio) Die öffentliche Dissertationsverteidigung findet vor einem aus 5 Prüfern(innen) bestehenden Prüfungssenat statt, wobei der (die) Hauptbetreuer(in) der Dissertation den Vorsitz führt. Die übrigen Mitglieder des Prüfungssenats werden vom Herrn Dekan bestellt. Nach positiv bestandener Prüfung muss im Prüfungsreferat die Ausstellung des Abschlusszeugnisses sowie des Bescheides über die Verleihung des akademischen Grades (Dr. iur.) beantragt werden. Man erhält dann innerhalb einer bestimmten Frist diese beiden Dokumente. Bei Beantragung dieser beiden Dokumente sind noch Bestätigungen über die zwingend erforderliche Eingabe in die Datenbank der Statistik Austria (unter https://www.statistik.at/ustat2/) betreffend „studienbezogene Auslandsaufenthalte“ und über die Absolvent(inn)enstatistik der Universität Salzburg vorzulegen. 27 Hierzu die Bestimmungen des alten Doktoratsstudienplanes (Version 04): Das Doktoratsstudium nach StPl 04 wird mit einer kommissionellen Gesamtprüfung abgeschlossen. Diese wird stets über das Dissertationsfach sowie über das Ergänzungsfach abgelegt. Nach Beurteilung der Dissertation kann die kommissionelle Gesamtprüfung frühestens nach Ablauf einer 14-tägigen Frist angesetzt werden. Die Prüfungskommission setzt sich aus zwei Prüfer(inn)en aus dem Dissertationsfach und einer(m) Prüfer(in) aus dem Ergänzungsfach zusammen. Man muss den Prüfungstermin über das Sekretariat des Vorsitzenden dieser Prüfungskommission vereinbaren. Nach positiv bestandener Prüfung kann im Prüfungsreferat die Ausstellung des Rigorosenprüfungszeugnisses sowie des Bescheides über die Verleihung des akademischen Grades (Dr. iur.) beantragt werden. Man erhält dann innerhalb einer bestimmten Frist diese beiden Dokumente. Die Erbringung von Sonderleistungen (transferable skills) sowie eine Dissertationsverteidigung sind im alten StPl nicht vorgesehen. FEIERLICHE PROMOTION Nach dem Studienabschluss kann man auf Wunsch an der feierlichen Promotion teilnehmen. Für diesen Festakt muss man sich in der Studienabteilung, Kapitelgasse 4-6, 5020 Salzburg anmelden (Informationen dazu findet man unter www.unisalzburg.at/studium, weiter unter „service“). 28 HÖRSÄLE UND WICHTIGE ADRESSEN HS = Hörsaal, SR = Seminarraum HS 101 Universitätsplatz 1 (Theologie), EG SR 202 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), EG HS 203 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), EG SR 204 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), EG SR 205 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), 1. Stock HS 206 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), 1. Stock SR 207 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), 1. Stock HS 208 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), 2. Stock HS 209 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt) , 2. Stock HS 210 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt) , 2. Stock SR 211 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt) , 2. Stock SR 212 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt) , 2. Stock SR 213 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt) , 2. Stock SR 214 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt) (Nr. 3.70 McGeorge) SR 215 Churfürststraße 1 (Toskanatrakt), 3. Stock SR 216 EDV-Pool, Sigmund Haffnergasse 18, 4. Stock HS 221 Kapitelgasse 5 (Firmian Salm Haus), EG HS 222 Kapitelgasse 5 (Firmian Salm Haus),. 2. Stock HS 223 Kapitelgasse 5 (Firmian Salm Haus), 3. Stock HS 230 Kapitelgasse 4 (Kapitelhaus) (Tiefgeschoss) HS 240 (Europasaal - Großer Saal) Mönchsberg 2 (Haus für Europa-Edmundsburg), 2. Stock HS 241 (Kleiner Saal) Mönchsberg 2 (Haus für Europa-Edmundsburg), 2. Stock HS 301 (Leopold-Kohr-HS) Franziskanergasse 1 (Wallistrakt), 1. Stock HS 302 Franziskanergasse 1 (Wallistrakt), 3. Stock HS 380 KGW, Rudolfskai 42 HS 381 KGW, Rudolfskai 42 HS 388 KGW, Rudolfskai 42 E.001 (HS Thomas Bernhard) Unipark, Erzabt Klotzstraße 1 E.002 (HS Agnes Muthspiel) Unipark, Erzabt Klotzstraße 1 E.004 (HS Anna Bahr-Mildenburg) Unipark, Erzabt Klotzstraße 1 29 12 Churfürststraße 1, Toskanatrakt Privatrecht, Arbeits- und Sozialrecht u.a. RW-Fachbibliothek I, Fachschaft Kapitelgasse 5-7, Firmian Salm Haus 14 Wirtschaftswissenschaften, Verfassungs- und Verwaltungsrecht Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie), RW-Fachbibliothek II 14 Kapitelgasse 4-6, Kapitelhaus Studienabteilung Universitätsleitung, HS 230 19 Rudolfskai 42 9 Haus für Europa (Edmundsburg): Europarecht Zugang: mittels Lift in der Mönchsberggarage (Eingang Toscaninihof, nach etwa 50 m links) oder über die Toscaninihof-Stiege 13 30 Wichtige Adressen an der Universität Salzburg Universität Salzburg, Rektorat, Kapitelgasse 4, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/80 44-2002, Fax: +43/(0)662/8044-145, www.uni-salzburg.at Vizerektor für Lehre, Kapitelgasse 4-6, 5020 Salzburg, Tel. +43/(0)662/8044-2429 bzw. 2421, Fax: +43/(0)662/8044-2419 www.uni-salzburg.at Rechtswissenschaftliche Fakultät, Dekan/Fakultätsbüro, Churfürststraße 1, 5020 Salzburg, +43/(0)662/8044-3000, Fax: +43/(0)662/8044-164, www.uni-salzburg.at/rwfb Prüfungsreferat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Churfürststraße 1, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-3006 bis 3008 , Fax: +43/(0)662/8044-164, www.uni-salzburg.at/rwfb/studien Prüfungsanerkennungen an der RW-Fakultät, Churfürststraße 1, 5020 Salzburg, +43/(0)662/8044-3002, Fax: +43/(0)662/8044-164, www.uni-salzburg.at/rw/pruefungsanerkennung Curricularkommission der Rechtswissenschaften Univ. Prof. Dr. Roland Winkler, Fachbereich Öffentliches Recht an der RW-Fakultät, Kapitelgasse 5-7, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-3620 Curricularkommission der Wirtschaftswissenschaften Univ. Prof. Dr. Hannes Winner, Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der RW-Fakultät, Kapitelgasse 5-7, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-3702 Studienabteilung (Zulassung zum Studium) Kapitelgasse 4-6, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-2251 bis 2259, www.uni-salzburg.at/studium, [email protected] Österreichische Hochschülerschaft Salzburg, Kaigasse 28, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-6030, Fax: +43/(0)662/8044-6030, www.oeh-salzburg.at ÖH-Beratungszentrum, UNIPARK Salzburg, Erzabt-Klotzstr. 1, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-6001, www.oeh-salzburg.at 31 ÖH-Studienvertretung Rechtswissenschaften/Recht und Wirtschaft, Churfürststraße 1, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-6014 bzw. 6015, http://www.oeh-salzburg.at, [email protected] ITServices (Information Technology Services) (Benutzeraccount, RAS-Zugang u.a.), Hellbrunner Str. 34, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-6700, Fax: +43/(0)662/8044 746700, www.uni-salzburg/its WissensNetzwerk Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt, Churfürststraße 1, 5020 Salzburg, Tel.:+43/(0)662/8044-3090, Fax: +43/(0)662/8044-184, www.uni-salzburg.at/rwa Sprachenzentrum der Universität Salzburg, Erzabt Klotzstr. 1, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662 8044 4397, Fax +43/(0)662 8044 4348, www.uni-salzburg.at/sprachenzentrum, USI - Universitäts-Sportinstitut, USI-Fitnesszentrum, Otto Holzbauer Str. 1 - 3, 1. Stock (Merkurmarkt Alpenstraße, 5020 Salzburg, USI Rif, Hartmannweg 4, 5400 Hallein-Rif, Tel. ++43/(0)662 8044 6652, www.uni-salzburg.at/usi Universitätsbibliothek, Hofstallgasse 2-4, 5020 Salzburg, Tel. +43 (0)662 8044 77550, www.uni-salzburg.at/bibliothek Bibliothek der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Churfürststr. 1, 5020 Salzburg, Tel. +43 (0)43 662 8044 3018, www.uni-salzburg.at/fbr Psychologische Studierendenberatung, Mirabellplatz 9/1, 5020 Salzburg +43/(0)662/8044-6500, www.studentenberatung.at Kinderbüro der Universität Salzburg, Residenzplatz 9, 3. Stock, 5020 Salzburg (Zugang über Kapitelgasse 5-7), ++43/(0)662/8044-2524, www.uni-salzburg.at/unikid gendup - Zentrum für Gender Studies und Frauenförderung / centre for gender studies and advancement of women, Kaigasse 17, 5020 Salzburg, Tel.: +43/(0)662/8044-2522, Fax.: +43/(0)662/8044-742522, www.uni-salzburg.at/gendup Stipendienstelle Salzburg, Paris-Lodronstraße 2, 3. Stock, 5020 Salzburg Tel.: +43/(0)662/8424-39, Fax: +43/(0)662/841560, www.stipendium.at/stipendienstellen/salzburg 32 Anhang Vorgangsweise bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Fachprüfungen in PLUSonline Voraussetzungen für das Funktionieren von PLUSonline: Internetzugang mit kompatiblem Browser (Pop-Ups, Cookies und JavaScript müssen aktiviert sein). PIN-Code: Erstsemestrige erhalten diesen persönlich bei der Zulassung zum Studium. Lehrveranstaltungsanmeldung in PLUSonline Aufrufen von PLUSonline: - Anmelden über das gelbe Schlüsselsymbol („Hier an/abmelden") rechts oben; - Angabe des Benutzernamens (Matrikelnummer) und das Kennwort, welches man bei der Ersteinschreibung erhalten hat (bzw. abgeändert hat). Achtung: Die Benutzerdaten werden erst nach Überweisung und Verbuchung der ÖH-Gebühren bzw. eventueller Studiengebühren freigeschalten, dies kann bis zu 5 Tage nach erfolgter Einzahlung dauern! Danach öffnet sich die eigene „Visitenkarte“: 33 In der zweiten Spalte unter "Studium" findet man die wichtigsten Funktionen wie Lehrveranstaltungs(LV)- und Prüfungs- An/Abmeldung, Prüfungsergebnisse oder den Studienbeitragsstatus. In der dritten Spalte ("Ressourcen") erstellt PLUSonline unter „Terminkalender“ einen persönlichen Stundenplan über alle angemeldeten Lehrveranstaltungen. In PLUSonline hat man mehrere Möglichkeiten sich zu einer Lehrveranstaltung anzumelden. Eine empfehlenswerte Möglichkeit (zu einer anderen Variante s. S. 39ff) ist die, zunächst das gesamte Lehrveranstaltungsangebot eines Studiums aufzurufen. Damit gewinnt man einen Überblick, welche Lehrveranstaltungen in einem Semester in den einzelnen Fächern (bei Vorhandensein von Studienabschnitten nach diesen strukturiert) angeboten werden. Dazu wählt man zuerst auf der Ansicht von PLUSonline in der linken Navigation die Rechtswissenschaftliche Fakultät aus. Dann geht man im Kasten in der Mitte mit dem link Studienangebot weiter. Rechts oben befindet sich eine Auswahl der Studienjahre, wobei routinemäßig das aktuelle Studienjahr aktualisiert ist. 34 Nach Auswahl des gewünschten Studiums und nach Anklicken der Kategorien „Pflichtfächer“, „Gebundene Wahlfächer“ sowie „Weitere empfohlene Wahlfächer“ öffnet sich eine Gesamtübersicht aller in einem Semester/Studienjahr angebotenen Lehrveranstaltungen. Achtung: „W“ steht immer für eine Lehrveranstaltung im Wintersemester, „S“ für Sommersemester (s.u.). Bei Anklicken dieser Symbole werden auch die genauen (bzw. geplanten) Lehrveranstaltungstermine angezeigt. Bei Klicken auf den Titel einer Lehrveranstaltung aus einem Winter- oder Sommersemester öffnet sich folgende Ansicht: 35 Nach einem weiteren Klick auf „Details“ erhält man folgende Ansicht: Mit Klick auf den Button „Anmelden“ ist die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung abgeschlossen, allerdings muss man zuvor noch überprüfen, ob auch die richtige 36 Studienkennzahl zugrunde liegt (die Studienkennzahl für Rechtswissenschaften ist 101 und für das Doktorat Rechtswissenschaften 796 200 101 bzw. 083 101). Abschließend sollte man noch die Anmeldung überprüfen: Die angemeldete Lehrveranstaltung muss unter der „LV-An/Abmeldungsliste“ sowie im „Terminplan“ (Stundenplan) aufscheinen. Eine andere Möglichkeit einer Lehrveranstaltungsanmeldung führt über die Semesterplanansicht (bzw. nach dem Musterstudienplan): Bei Klick auf diese öffnet sich folgende Ansicht: 37 Bei Klick beispielsweise auf ein Semester (darunter befinden sich alle Lehrveranstaltungen, welche nach dem Musterstudienplan in diesem Semester angeboten werden) öffnet sich folgendes Fenster: Eine Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung ist nur dann möglich, wenn zu dieser unter der Rubrik „Anm“ ein grüner Punkt vorhanden ist (dies ist immer innerhalb einer geöffneten Anmeldefrist der Fall). Der Lehrveranstaltungstermine findet man 38 im Übrigen hier, indem man auf den Titel klickt (dann in der sich öffnenden Ansicht weiter unter der Kategorie „Abhaltungstermine“ und „Details“). Durch Klick auf den grünen Punkt öffnet sich folgende bereits bekannte Ansicht: Durch Klick auf den Button „Anmelden“ wird die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung abgeschlossen. Erstsemestrige des Diplomstudiums Rechtswissenschaften sollten sich dem Musterstudienplan (s. link auf dieser homepage) folgend zu nachstehenden Lehrveranstaltungen anmelden: GK Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts (Studieneingangsphase) GK Grundlagen und Methoden des Öffentlichen Rechts (Studieneingangsphase) VO Einführung in die Rechtsphilosophie (Anmeldung bereits zu Semesterbeginn möglich) KU Grundlagen und Methoden des Strafrechts (Anmeldung erst nach erfolgreicher Absolvierung der Studieneingangsphase möglich) KU Internationale Dimensionen des Rechts: Grundlagen und Methoden (Anmeldung erst nach erfolgreicher Absolvierung der Studieneingangsphase möglich) Für Studierende, die noch die Zusatzprüfung Latein ablegen müssen: KU Einführung in die lateinische Sprache und in die Rechtsterminologie (Anmeldung zu Semesterbeginn erforderlich, s. unter „Studienangebot“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät unter „Sonstiges Studium“) Bei Bedarf kann man kann auch aus PLUSonline das Lehrveranstaltungsverzeichnis für ein Studium/Semester ausdrucken (s. in der Visitenkarte unter dem link „Lehrverzeichnis“). 39 Fachprüfungsanmeldung in PLUSonline Die An- und Abmeldung zu schriftlichen und mündlichen Fachprüfungen muss innerhalb der dafür festgelegten Fristen in PLUSonline vorgenommen werden. Eine Vorschau auf die in einem Semester festgelegten Anmeldefristen findet man auf der homepage des Prüfungsreferates (www.uni-salzburg.at/rwfb/studien, weiter unter dem jeweiligen Studienabschnitt). Für eine Prüfungsanmeldung in PLUSonline ist dabei wie folgt vorzugehen: Unter „Prüfungsan-/Abmeldung“ findet man rechts oben unter dem link „Anmelden“ die Übersicht „Suche nach Prüfungsterminen“. 40 41 In der Rubrik "Prüfung" ist die genaue Bezeichnung des gewünschten Prüfungsfaches (keine Abkürzungen!) oder der Fachprüfungscode anzuführen. Diese Bezeichnungen bzw. Codes sind: Codes FA3341 FA0036 FA3346 Fächer im zweiten Studienabschnitt Römisches Recht Strafrecht und Strafverfahrensrecht Bürgerliches Recht (Klausur) Anmerkung: Für die mdl. FP Bürgerliches Recht verbleibt die/der Prüfer/in der positiv absolvierten Klausur. FA3344 FA0040 FA3345 FA3348 Unternehmensrecht Zivilverfahrensrecht Arbeitsrecht und Sozialrecht Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Klausur): Anmerkung: Für die mdl. FP Verfassungs- und Verwaltungsrecht erfolgt keine Prüferzuteilung: Studierende, die zu einem Klausurentermin die Klausur beim Prüfer A abgelegt haben, müssen die mündliche Fachprüfung anschließend beim Prüfer B - das ist stets der zweite Prüfer zu einem Klausurentermin – ablegen; FA3343 FA3342 FA0046 Finanzrecht Public International Law (Völkerrecht) Europarecht Hier ist auch das Studium (Diplomstudium Rechtswissenschaften, SKZ 101), in welchem man die Prüfung ablegen möchte, auszuwählen. Es öffnen sich dann mittels „Suchen“ die zu einem Fach angelegten Anmeldelisten. 42 Dabei ist zu beachten: - Bei Aufruf erscheinen alle in der laufenden Anmeldefrist zur jeweiligen Fachprüfung angelegten Anmeldelisten (s.o.). - Nach Klicken des grünen Punktes „P“ erscheinen Listen mit Anmerkungen (in orange), die unbedingt beachtet werden müssen wie bsp. welche/r Prüfer/in für welchen Anfangsbuchstaben des Familiennamens zuständig ist. - Die Anmeldelisten zu mündlichen Fachprüfungen werden ohne konkrete(n) Prüfer(in) angelegt, da erst nach Ablauf der Anmeldefrist die Prüferzuteilung erfolgen kann. Bei diesen Listen findet sich unter der Benennung des Prüfers lediglich der Vermerk „Systemadministrator“. Den (die) zugeteilte(n) Prüfer(in) kann man dann nach Ablauf einer gewissen (Zuteilungs-) Frist (s. hierzu wieder www.unisalzburg.at/rwfb/studien) der Visitenkarte unter „Prüfungs- An/abmeldung“ entnehmen. - Unbedingt ist auch zu überprüfen, ob man das gewünschte Prüfungsfach im gewünschten Studium ausgewählt hat (manche Prüfungsfächer wie bsp. Finanzrecht heißen im Jus- und Bachelorstudium gleich). - Zu jedem Klausurentermin wird auch pro Prüfungsfach eine Anmeldeliste für kommissionelle Prüfungen (für den Fall einer dritten Prüfungswiederholung) angelegt. Eine solche ist nur zu wählen, wenn man sich tatsächlich zu einer kommissionellen Prüfung anmeldet! 43 Achtung: In Folge der eingeschränkt verfügbaren Hörsäle kann der genaue Prüfungstermin erst nach Vorliegen der Anzahl der Anmeldungen festgesetzt werden. Auf den Prüfungsanmeldelisten wird daher noch kein Prüfungstermin angeführt! Der KONKRETE Prüfungstermin wird bei schriftlichen Klausuren unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist (ebenso wie die Abmeldefrist) festgesetzt und man erfährt diesen dann unter „Prüfungs- An-/abmeldung“. Bei mündlichen Fachprüfungen entscheidet man selbst, wann man zur Fachprüfung antritt (s.u.). Für die endgültige Prüfungsanmeldung bestätigt man folgend mittels "Anmelden" (s.o.). Es öffnet sich dann folgendes Fenster: Vor der endgültigen Anmeldung sollte nochmals unter "Studium" überprüft werden, ob auch das Studium, in welchem man die Prüfung ablegen möchte, zugrunde liegt. Gegebenenfalls ist hier noch eine Richtigstellung vorzunehmen. Der Vorgang muss mit einem Klick auf "Anmelden" abgeschlossen werden. Zuletzt sollte man unter "Prüfungs-An-/Abmeldung" nochmals überprüfen, ob die vorgenommene Prüfungsanmeldung auch im erwünschten Sinne erfolgt ist. Abmeldung von einer Klausur: Das Ende der Abmeldefrist wird erst nach Ablauf der Anmeldefrist festgelegt. Bei Nichtantreten zur Klausur ist eine Abmeldung zwingend erforderlich (!), weil 44 sonst in PLUSonline der Status „zur Prüfung angemeldet“ verbleibt. Eine neuerliche Anmeldung in einer späteren Anmeldefrist wäre dann nicht mehr möglich! Bei mündlichen Fachprüfungen erhält man wie erwähnt nach der Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist eine Prüferzuteilung und muss dann selbst mit dem (der) zugeteilten Prüfer(in) den konkreten Prüfungstermin vereinbaren. Vorgangsweise bei der Anmeldung, Einreichung und Beurteilung einer wissenschaftlichen Arbeit (Master-/Diplomarbeit bzw. Dissertation) in PLUSonline 1.) Anmeldung einer wissenschaftlichen Arbeit In der Visitenkarte den link „Diplom-/Masterarbeit“ bzw. „Dissertation“ anklicken: In der folgenden Ansicht muss der - Arbeitstitel der wissenschaftlichen Arbeit, - das Fach, welchem die wissenschaftliche Arbeit zugeordnet wird, - der zugehörige Fachbereich sowie - die (der) Betreuer(in) - (bei Dissertationen auch der (die) Haupt- und 45 Nebenbetreuer(in) und die beiden Fachbereiche) - zwingend angeführt werden. Unter „Titelsuche“ kann Einblick in bereits bearbeitete Themenstellungen genommen werden. Anschließend die Anmeldung speichern. Danach kann man unter „Anmeldung ausdrucken“ die Betreuungsvereinbarung ausdrucken. Der (die) (Haupt-) Betreuer(in) (bzw. bei Dissertationen auch Nebenbetreuer/in) bestätigt auf dieser ihre (seine) Bereitschaft zur Betreuung der wissenschaftlichen Arbeit. Die Betreuungsvereinbarung ist dann mit den anderen erforderlichen Unterlagen (!) (siehe hierzu homepage des Prüfungsreferates www.unisalzburg.at/rwfb/studien bzw. oben) im Prüfungsreferat zur Bestätigung durch den Dekan vorzulegen. 46 Nach Bestätigung durch den Herrn Dekan gilt die wissenschaftliche Arbeit als angemeldet, es erscheint dann unter der Kategorie „Derzeitiger Status“ der Vermerk „Bewilligt“ (s. auf der nachfolgenden Ansicht). 2.) Einreichung der wissenschaftlichen Arbeit Noch vor (!) der Einreichung der wissenschaftlichen Arbeit im Prüfungsreferat müssen - das Abstract (kurze Zusammenfassung der wiss. Arbeit) in Deutsch und Englisch, - die Keywords (wichtige Schlüsselwörter) sowie die - OESTAT-Kategorien (Zuordnung der wissenschaftlichen Arbeit in bestimmte Fachkategorien anhand einer Auswahlliste) eingegeben werden: 47 Folgend muss unter „Abstracts ausdrucken“ eine Bestätigung über diese Angaben ausgedruckt und der (dem) (Haupt-) Betreuer(in) zur Unterschrift vorgelegt werden. Von dieser (diesem) ist daher die Zustimmung zum verfassten Abstract, den Keywords sowie den ÖSTAT-Kategorien einzuholen. Dieser bestätigte Ausdruck muss bei der Einreichung der wissenschaftlichen Arbeit im Prüfungsreferat mit sämtlichen anderen erforderlichen Unterlagen (siehe wiederum homepage des Prüfungsreferates www.unisalzburg.at/rwfb/studien) vorgelegt werden: Eine eventuell erforderliche Abänderung des Titels der wissenschaftlichen Arbeit wird bei der Einreichung im Prüfungsreferat vorgenommen! 48 Gemäß § 86 Abs. 2 UG 2002 (Veröffentlichungspflicht von wissenschaftlichen Arbeiten) kann bei einem begründeten Interesse (Gefährdung von rechtlichen oder wirtschaftlichen Interessen) beantragt werden, die wissenschaftliche Arbeit für längstens 5 Jahre von der Veröffentlichungspflicht auszuschließen. Unter rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen sind zu verstehen: Veröffentlichung (Planung einer Publikation in Fachzeitschriften, Herausgabe als Buch); geplante Patentierung; die wissenschaftliche Arbeit enthält vertrauliche Firmendaten; Ein solcher Antrag kann noch bis 14 Tage nach Eintragung der Beurteilung in PLUSonline beantragt werden, hierzu sind entsprechende Eingaben im Textfeld (s. Grafik unten) zu tätigen. Der Antrag wird automatisch an den Vizerektor für Lehre (Serviceeinrichtung Rechtsangelegenheiten) weitergeleitet. Dieser entscheidet folgend mittels Bescheid über eine solche Antragstellung. Ansonsten kann man selbst der Freigabe zur Veröffentlichung mittels „Freigabe der wiss. Arbeit“ zustimmen, es erfolgt aber auch – falls bis 14 Tage nach der Eintragung der Note kein Antrag auf eine Sperre eingebracht wurde - eine automatische Freigabe. 49 3.) Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeit 50 Nach erfolgter Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeit kann man unter „Beurteilung ausdrucken“ die Note einsehen und ein Zeugnis über die wissenschaftliche Arbeit ausdrucken. Unter der Kategorie „Derzeitiger Status“ scheint der Vermerk „Beurteilt“ auf. 51