Studentische Arbeiten

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Diplomarbeit
Einsatz eines aktiven Magnetlagers an einer
Motorspindel zur Systemidentifikation während
der HPC-Bearbeitung
Bearbeiter:
Matr. Nr.:
cand. -Ing. Name
xxxxxxxxxx
Betreuer:
Abgabe:
Dipl.-Ing. Michael Roth
Darmstadt, den 16.03.2006
- Offizielle Aufgabenstellung einfügen Die Version für die Bibliothek muss die unterschriebene Originalversion der Aufgabenstellung
enthalten. Alle anderen Versionen enthalten Kopien der unterschriebenen Originalversion.
Erklärungen
1. Hiermit erkläre ich, die vorliegende Diplomarbeit ohne die Hilfe Dritter, nur mit
den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln angefertigt zu haben. Alle Stellen, die
den Quellen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht worden.
Diese Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde
vorgelegen.
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
2. Folgende Einverständniserklärung ist unabhängig vom Prüfungsverfahren zur
Diplomprüfung (ein Exemplar verbleibt bei den Prüfungsakten) und ohne
Einfluss auf die Bewertung der Diplomarbeit. Dies gilt insbesondere für den Fall,
dass Sie mit der Aufnahme in die Bibliothek nicht einverstanden sind [siehe Ziffer
2b].
a. Mir ist bekannt, dass ein Exemplar der Diplomarbeit
Bestandteil der Prüfungsakte wird und bei der TU
Darmstadt
verbleibt
[§19
Abs.
7
Diplomprüfungsordnung / Allgemeiner Teil (DPO/AT)
vom 15. Juli 1991 (Amtsblatt 1992, S.23) in der Fassung
der zweiten Änderung vom 7. Februar 1994 (Amtsblatt S.
441)].
b. Ich bin damit einverstanden / nicht einverstanden (bitte
nicht entsprechendes streichen), dass die Diplomarbeit in
den Bibliotheksbestand der TU Darmstadt aufgenommen
wird und öffentlich zugänglich gemacht wird.
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
3. Die TU Darmstadt bittet Sie im Interesse eines freien Informationsaustausches,
ihr Urheberrecht an der Arbeit zu wissenschaftlichen Zwecken nutzen zu dürfen.
Sie können die Nutzung Ihres Urheberrechts durch die TU Darmstadt ohne
Angabe von Gründen und ohne nachteilige Folgen für die Bewertung der Arbeit
verweigern. Ich bin damit einverstanden / nicht einverstanden (bitte nicht
entsprechendes streichen), dass die TU Darmstadt das Urheberrecht an meiner
Diplomarbeit zu wissenschaftlichen Zwecken nutzen kann.
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
Kurzfassung / Abstract
Nach Beenden der Arbeit ist eine zusätzliche, kurze Zusammenfassung, d.h. eine Kurzfassung, zu
formulieren (etwa eine halbe DIN-A4 Seite), aus der die wesentlichen Schwerpunkte und Ziele der
Arbeit hervorgehen.
Des Weiteren sind für die angefertigte Arbeit 3 Stichwörter zu vergeben, welche die künftige
EDV-Recherchierbarkeit der Arbeit ermöglichen. Das erste Stichwort beschreibt das
Themengebiet der Arbeit (bspw. Werkzeugmaschine, Technologie, Produktionsmanagement u.
ä.) Hinweis: Die Schlagwörter sollten keine Begriffe aus dem Titel der Arbeit beinhalten, da diese
von der Bibliotheks-Datenbank automatisch vergeben werden.
Abstract und Keywords stellen die englische Übersetzung dieser Punkte dar, und sind nach
Absprache mit dem Betreuer anzugeben.
Die Kurzfassung ersetzt nicht die obligatorische Zusammenfassung am Ende der Diplomarbeit.
Inhaltsverzeichnis
Erklärungen ................................................................................................................................ i
Kurzfassung / Abstract ............................................................................................................ i
Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................... i
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................... iii
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................ iv
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................... v
1
Äußere Form ..................................................................................................................... 1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
2
Schrift ............................................................................................................................................. 1
Seite einrichten ............................................................................................................................. 1
Absatztrennung............................................................................................................................ 1
Fußnoten ........................................................................................................................................ 2
Formatvorlagen ........................................................................................................................... 2
Sonderzeichen ............................................................................................................................... 2
1.6.1
Geschützes Leerzeichen ...................................................................................... 2
1.6.2
Weitere Sonderzeichen ........................................................................................ 2
Verweise ......................................................................................................................................... 2
Abbildungen und Abbildungsverzeichnisse .......................................................................... 3
Rechtschreibung .......................................................................................................................... 3
Zitierweise ..................................................................................................................................... 3
1.10.1
Zitierpflicht und Zitierfähigkeit ........................................................................ 3
1.10.2
Arten der Zitierung .............................................................................................. 4
1.10.3
Wörtliche Zitierung ............................................................................................. 4
1.10.4
Sinngemäße Zitierung ......................................................................................... 5
Zitate aus zweiter Hand ............................................................................................................. 6
Quellenverweise bei Abbildung und Tabellen...................................................................... 6
Technik der Zitierung ................................................................................................................ 6
Besonderheiten bei der Zitierung juristischer Quellen ...................................................... 9
Besonderheiten bei der Zitierung von Normen ................................................................ 11
Einschub – Das Harvard-Zitiersystem................................................................................ 12
1.16.1
Im fortlaufenden Text: ..................................................................................... 12
1.16.2
Fußnoten .............................................................................................................. 13
Literaturverzeichnis ...................................................................................................... 14
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
Allgemeiner Aufbau ................................................................................................................. 14
Monographien und sonstige selbstständige Veröffentlichungen ................................. 14
Beiträge in Sammelwerken..................................................................................................... 15
Beiträge in Zeitschriften und Zeitungen ............................................................................ 16
Forschungsberichte und Disskussionspapiere................................................................... 16
Dissertationen/Habilitationen .............................................................................................. 17
Vorträge und Seminare ........................................................................................................... 17
Internet-Quellen ....................................................................................................................... 17
Beiträge aus der Rechtsprechung ......................................................................................... 19
Sonstige Quellen und Informationsmaterial ...................................................................... 19
i
3
Tipps zu Formatvorlagen und generellen Formatierungen .................................. 21
4
Recherche ........................................................................................................................ 22
4.1
4.2
Datenbank-Infosystem (DBIS) .............................................................................................. 22
4.1.1
Metasuchmaschinen .......................................................................................... 22
Weitere empfehlenswerte Recherchemöglichkeiten ........................................................ 24
5
Anhang ............................................................................................................................. 26
6
Hinweise zu externen Arbeiten ................................................................................... 27
6.1
6.2
Allgemeine Grundsätze........................................................................................................... 27
Hinweise für Studenten ........................................................................................................... 27
Literaturverzeichnis .............................................................................................................. 30
ii
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bild 1; Formatvorlage "Beschriftung", Frontpage 9, nicht fett ....................................... 3
Abbildung 2: Bild 2, Bilder mit Text in Zeile ................................................................................................ 3
iii
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Formatvorlagen ................................................................................................................................ 21
Tabelle 2 Recherchemöglichkeiten................................................................................................................. 24
iv
Abkürzungsverzeichnis
v
1
Äußere Form
1.1 Schrift
Alle Überschriften werden mit den befindlichen „Überschriften 1,2,3,4“ je nach Bedarf aus den
Formatvorlagen formatiert. Für die Verzeichnisüberschriften steht eine separate, nicht
nummerierte Überschrift „Überschrift 1_Verzeichnisüberschrift“ zur Verfügung.
Die Vorlage für die Textschrift ist mit der Formatvorlage „Standard“ gekennzeichnet. (Charter
11pt, Abstand 12pt). Ändern von Schriftgrößen, -farben etc. immer über die Formatvorlage.
Die beiden Schriftarten „Charter“ und „Frontpage“ finden sie als Downloadversion für MS und
Mac auf der HP der „Stabstelle für Kommunikation und Medien“ der TU Darmstadt. Folgender
Weg führt Sie dorthin: Einloggen unter ihrem TU-D-Account, Auf der TU-D Homepage auf
Vorbeischauen, Interne Services, Linkes Feld Services anklicken, Corporate Design,
Downloads, Schriften der TU Darmstadt. Anschließend den Download entpacken und durch
Doppelklick auf die jeweilige Datei die Installation starten.
1.2 Seite einrichten
Es gilt folgende Seitenränder einzuhalten:
oben:
2 cm
unten: 1,25 cm
links:
3,5 cm
rechts: 2 cm
1.3 Absatztrennung
Hier ist eine Leerzeile mit der Größe 8pt vorgeschrieben. Änderungen der Absatztrennung
nehmen Sie vor, indem Sie auf den Pfeil in der linken unteren Ecke der Formatvorlagen klicken.
Anschließend klicken Sie auf den Pfeil in der Auswahl Standard. Hier auf Ändern, Format,
Absatz. An dieser Stelle befindet sich die Auswahl für die jeweilige Formatvorlage. Unter der
Auswahl Abstand können die Veränderungen vorgenommen werden. Bei Überschriften ist darauf
zu achten, dass das Feld Nicht vom nächsten Absatz trennen markiert ist. So werden
Überschriften und der dazugehörige Text nicht auf unterschiedlichen Seiten dargestellt.
Es ist darauf zu achten, dass zwischen „Überschrift 1“ und „Überschrift 2“ kein Leerraum
entsteht. An dieser Stelle sollte ein kurzer Überblick über das folgende Kapitel stattfinden.
1
1.4 Fußnoten
Hier werden Fußnoten1 mit Charter 8 pt vorformatiert2.
1.5 Formatvorlagen
Es sind für die wichtigsten Definitionen (Überschriften, Beschriftungen von Bildern,
Fußnotentexte, usw.) Formatvorlagen eingestellt.
Bei Änderungen bitte dort zentral verändern. Auch Umgestaltungen bezüglich Schriftart, Absatz,
Textpositionierung können über den im Abschnitt 2.1 beschriebenen Weg im Feld Format für
jede Formatvorlage individuell vorgenommen werden.
1.6 Sonderzeichen
1.6.1
Geschützes Leerzeichen
Mit der Tastenkombination Steuerung+Shift+Leerzeichen fügt man ein geschütztes
Leerzeichen ein, welches beispielsweise Beträge, Daten u.v.m. am Satzende zusammenhält.
1.6.2
Weitere Sonderzeichen
Wie geschützte oder bedingte Trennstriche befinden sich unter Einfügen, Symbol,
Sonderzeichen.
1.7 Verweise
Die Verweise der Tabellen- und Abbildungsbeschriftungen werden automatische bei der
Aktualisierung der jeweiligen Verzeichnisse generiert. Möchte man im Text auf Inhalte von
einem bereits bestehenden Kapitel verweisen (siehe Kapitel 1.10.4 unterhalb des Beispiels)
funktioniert dies wie folgt. Kapitel-Nummer bzw. zu verweisendes Objekt markieren, dann in der
oberen Registrierkarte Verweise auf Querverweise klicken und in den Querverweis-Optionen
den gewünschten Unterpunkt wählen.
1
Die Fußnote ist am unteren Seitenrand als Fließtext eingestellt. der restliche Seitentext verschiebt sich automatisch.
Allerdings muss nach dem Fußnotenzeichen per Hand ein Tabulator gesetzt werden, da sonst der Abstand nicht automatisch
eingestellt wird. Soll eine neue Zeile erfolgen, diese mit Zeilenumbruch (Shift + Return) erzwingen oder eine neuen Absatz mit
Tabulatorzeichen beginnen.
2
Hier steht die 2. Fußnote.
2
1.8 Abbildungen und Abbildungsverzeichnisse
Einfügen eines Bildes, danach Einfügen, Referenz, Beschriftung. Nach dem vorgegebenen Text
"Abbildung 1" den eigenen Text einfügen.
Abbildung 1: Bild 1; Formatvorlage "Beschriftung", Frontpage 9, nicht fett
Abbildung 2: Bild 2, Bilder mit Text in Zeile
1.9 Rechtschreibung
Eine korrekte Arbeit ist verbindlich gemäß der „neuen deutschen Rechtschreibung“ zu
verfassen. Die Benutzung von Abkürzungen im laufenden Text gilt es weitestgehend zu
vermeiden, jedoch ist der Gebrauch von eingebürgerten Abkürzungen (vgl. aktuelle Auflage des
Dudens) gestattet. Diese Abkürzungen müssen im Abkürzungsverzeichnis nicht mehr aufgeführt
werden. Nicht erlaubt sind Abkürzungen aus Bequemlichkeit (z. B. IuK für Information und
Kommunikation). Im Fachgebiet gebräuchliche Abkürzungen sachlicher Art (z. B. EDV) können
verwendet werden. Ebenso ist bei Quellenangaben die Abkürzung von Zeitschriftennamen (z. B.
ZfB, WIST, ZfbF, DBW) üblich. Diese sind jedoch unbedingt im Abkürzungsverzeichnis
anzugeben. Gleiches gilt für erlaubte Abkürzungen der Namen von Institutionen,
Organisationen oder Unternehmen (z. B. IHK, AOK, AEG). Das Abkürzungsverzeichnis gilt es,
in alphabetischer Reihenfolge anzulegen.
1.10 Zitierweise
1.10.1
Zitierpflicht und Zitierfähigkeit
Stützt sich der Verfasser einer wissenschaftlichen Arbeit wörtlich oder sinngemäß auf die
Gedanken anderer, so hat er zu zitieren. Er symbolisiert dadurch, dass die geäußerte Meinung
oder Idee nicht von ihm selbst stammt, er sich aber mit ihr auseinandergesetzt hat und gleicher
Meinung ist, mit der Aussage seine eigene Argumentationsreihe stützen will oder sich ihr aus
3
verschiedenen Gründen nicht anschließen kann. Das Hauptmotiv zur Zitierung liegt damit in der
Nachvollziehbarkeit der getroffenen Aussagen als einer Mischung aus gedanklicher
Eigenleistung des Verfassers und der Verarbeitung fremden Gedankengutes aus vorhandenen
Quellen. Eine Befreiung von der Zitierpflicht besteht nur dann, wenn es sich um
wissenschaftliches Allgemeingut handelt. In allen anderen Fällen gilt es als schwerwiegender
Verstoß gegen das wissenschaftliche Arbeiten, fremde Gedanken zu übernehmen ohne explizit
darauf hinzuweisen. Ein Verstoß gegen die Zitierpflicht (Plagiat) führt unweigerlich zu einer
Bewertung der Arbeit mit der Note „unzureichend“. Zitierfähig ist grundsätzlich nur das, was
vom Leser nachvollzogen und überprüft werden kann. Folglich handelt es sich dabei in der Regel
um bereits veröffentlichte Werke bzw. um Werke, die gerade im Erscheinen sind.
Unveröffentlichte, nicht allgemein zugängliche Quellen (z. B. statistisches Material eines
Unternehmens) sind als Anlage (zumindest auszugsweise) zusammen mit der Arbeit einzureichen
und dann ebenfalls zitierfähig. Unveröffentlichte Materialien sollten aber die Ausnahme in einer
wissenschaftlichen Arbeit sein. Vor der Verwendung derartiger Quellen ist allerdings die
Genehmigung des Urhebers einzuholen. Grundsätzlich ist auf die Originalquelle zurückzugreifen,
da bei Verwendung von Sekundärquellen die Gefahr besteht, dass Zitate, aus dem Zusammenhang
gerissen und/oder falsch wiedergegeben werden, usw. Die Verwendung von Sekundärquellen ist
nur erlaubt bei schwer greifbaren oder nicht mehr greifbaren Originalquellen.
1.10.2
Arten der Zitierung
Grundlegend unterschieden werden kann zwischen sinngemäßen und wörtlichen Zitaten.
Folglich werden beide unterschiedlich dargestellt.
1.10.3
Wörtliche Zitierung
Ein wörtliches Zitat verfolgt den Sinn der eindeutigen Hervorhebung einer für die Bearbeitung
bedeutsamen Aussage. Es ist ausschließlich dann wörtlich zu zitieren, wenn es auf den exakten
Wortlaut ankommt, wie z. B. bei Definitionen. Dabei muss das wörtliche Zitat daraufhin
überprüft werden, ob es nicht – aus dem Zusammenhang gerissen – missverstanden werden kann.
Zitate englisch- bzw. französischsprachiger Quellen bedürfen in der Regel keiner Übersetzung.
Bei anderen fremdsprachigen Quellen hingegen ist eine wörtliche Übersetzung unter Angabe des
Übersetzers beizufügen. Die originalgetreue Wiedergabe verlangt eine deutliche Kennzeichnung
eventueller Abweichungen. Sollte ein Satz nur teilweise zitiert werden, so sind die fehlenden
Textbausteine durch „(...)“ zu symbolisieren (erstes Beispiel s. u.). Ist es nötig einen längeren
Textbaustein zu zitieren (z. B. lange Definition), so ist dieser durch einen Absatz abzuheben und
in kleinerer Schrift (10 pt. Charter) zu übernehmen (zweites Beispiel s.u.). Bei der Zitierung von
Quellen, welche in der „alten Rechtschreibung“ abgefasst wurden, sind diese so zu übernehmen
und nicht anzupassen. Sollte sich das Zitat über mehr als eine Seite erstrecken, so ist dies durch
ein „f.“ für „folgende“ kenntlich zu machen. Ein „ff.“ (fortfolgende) für mehrere Seiten sollte bei
der wörtlichen Zitierung in der Regel nicht notwendig sein. An dieser Stelle sei vorwegnehmend
4
angemerkt, dass eine Quellenangabe stets mit einem Punkt abzuschließen ist, jedoch nie zwei
Punkte am Satzende stehen dürfen. (richtig: Picot; Böhme (1999), S. 5f., falsch: Picot; Böhme
(1999), S. 5f..)
Beispiel:
Als theoretischer Bezugsrahmen bietet sich die traditionelle Preistheorie an, die davon ausgeht,
(...) dass die Unternehmung – gleichgültig, wie wettbewerbsintensiv der Gütermarkt ist – stets
kosteneffizient arbeitet; die Marktform bewirkt da nur Preis- und Mengenvariationen.“3
Diese Rechte können somit auch im Rahmen dieser Arbeit als Property-Rights, wie folgt,
verstanden werden.
„Property-Rights sind die mit einem Gut verbundenen und Wirtschaftssubjekten aufgrund von
Rechtsordnungen und Verträgen zustehende Handlungs- und Verfügungsrechte. Diese Handlungs- und
Verfügungsrechte haben sowohl einen gegenstandsbezogenen als auch einen personenbezogenen Aspekt.
Sie legen die Rechte von Individuen im Umgang mit einem Gut fest und grenzen damit die Rechte der
Individuen untereinander an einem Gut ab.“4
1.10.4
Sinngemäße Zitierung
In der Regel kommt vorwiegend die sinngemäße Zitierung zur Anwendung. Sie dient dazu,
Meinungen anderer Autoren für die Entwicklung von Gedankengängen zu verwenden. Darüber
hinaus kann mit ihrer Hilfe zur Stützung von eigenen Aussagen auf die Meinung anerkannter
Wissenschaftler verwiesen werden. Die sinngemäße Zitierung kann das wörtliche Zitat ersetzen,
wenn die Wiedergabe des genauen Wortlautes nicht unbedingt erforderlich erscheint.
Beispiel:
In großen Unternehmen werden heute sowohl Leistungs- als auch Steuerprozesse arbeitsteilig
organisiert5.
Hier dürfte es, wie bereits in 1.10.3 ausgeführt, häufiger zum Einsatz von „f.“ und „ff.“ kommen.
Jedoch ist das Mehrfache, sätze- oder gar abschnittsweise sinngemäße Zitieren aus einer
Quelle mit nur geringfügiger Abänderung des Originalwortlautes zu vermeiden. Wird dazu
satz- oder abschnittsweise der gleiche Fußnotenvermerk angebracht, so führt dies zu einer
unnötigen Aneinanderreihung von „vgl.“ Zitierung. Sinnvoller ist es in solchen Fällen
3
Picot (1984a), S. 209.
4
Picot et al (1998), S. 39.
5
Vgl. Picot; Böhme (1999), S. 5.
5
wörtlich zu zitieren, da die Eigenleistung des Verfassers lediglich in einer sprachlichen
Umformulierung besteht.
1.11 Zitate aus zweiter Hand
Zitate aus zweiter Hand stammen aus Sekundärquellen. Man übernimmt damit ein Zitat eines
Autors, ohne sich in der Primärquelle über den Originalwortlaut zu informieren! Zitate aus
zweiter Hand sind nur zulässig, wenn die Primärquelle nicht beschaffbar ist. Bei „allgemein
zugänglicher wissenschaftlicher Literatur“ können Zitate aus zweiter Hand nicht akzeptiert
werden. Ist es nicht möglich, die in Sekundärquellen vorgefundenen Zitate mit dem Originaltext
zu vergleichen, dann ist der Vermerk anzubringen „zitiert nach" (es folgt die Quelle, der man das
Zitat entnommen hat) oder „zitiert in".
Beispiel:
Quellenverweis auf die Primärquelle, zitiert in: Quellenverweis auf die Sekundärquelle
1.12 Quellenverweise bei Abbildung und Tabellen
Hier gelten prinzipiell die gleichen Richtlinien wie für Quellenverweise in Fußnoten. In der
Tabellen- bzw. Abbildungsunterschrift soll jedoch kein Fußnotenzeichen angehängt werden.
Vielmehr wird der Quellenverweis wie in einer Fußnote direkt angebracht. In manchen Fällen
können Darstellungen z. B. direkt aus einem Buch herauskopiert, „gescannt" oder originalgetreu
abgezeichnet werden. Dann ist die Darstellung beim Quellenverweis als wörtliches Zitat zu
behandeln (z.B.: Quelle: Buxton (1975), S. 35). Verändert man die Darstellung, muss dem
Quellenverweis ein Zusatz beigefügt werden (z. B.: Quelle: Mit geringfügigen Veränderungen
entnommen aus Pfohl (2004), S. 27; oder: Quelle: Darstellung mit zusätzlichen eigenen
Berechnungen entnommen aus Stock (1976), S. 26, zitiert in: Pfohl (1980), S. 429). Bei eigenen
Darstellungen sollten diese als solche gekennzeichnet werden (z. B.: Quelle: Eigene Darstellung).
Beispiel:
Abb. 12: Empirische Untersuchungen zur Bedeutung des Lieferservice bei der Auswahl
von Logistikunternehmen (Quelle: Pfohl (2004), S. 59)
Die Quellenverweise entfallen im Tabellen- bzw. Abbildungsverzeichnis.
1.13 Technik der Zitierung
Zusammenfassend sollen hier nochmals die wichtigsten Bausteine der Zitierung aufgegriffen
werden. Die Zitierung innerhalb einer wissenschaftlichen Arbeit muss selbstverständlich
einheitlich sein. Wörtliche Zitate sind durch Anführungszeichen kenntlich zu machen (vgl.
1.10.3), während dies bei sinngemäßen Zitaten nicht der Fall ist. Auslassungen sind bei der
wörtlichen Zitierung durch „(...)“ anzuzeigen. Evtl. Ergänzungen zu wörtlichen Zitaten sind in
6
Klammern zu setzen und mit dem Hinweis „Anm. d. Verf.“ zu versehen. Die in der Originalquelle
existierenden Hervorhebungen müssen entweder übernommen oder als solche kenntlich gemacht
werden, während nachträgliche Hervorhebungen mittels Fußnote durch den Zusatz
„Hervorhebungen durch den Verfasser“ beziehungsweise „(Hervorh. d. Verf.)“ zu markieren sind.
Auch Quellen, die nur sinngemäß zitiert werden, müssen genau belegt werden. Im Gegensatz
zur wörtlichen wird bei der sinngemäßen Zitierung die Fußnote mit dem Zusatz „Vergleiche“
(abgekürzt: „Vgl.“) eingeleitet. Auf die Fußnote ist durch eine hochgestellte Ziffer (evtl. mit
Klammer) am Ende der zu kennzeichnenden Textstelle (hinter dem letzten Anführungszeichen)
bzw. der sinngemäßen Entnahme hinzuweisen. Sinngemäße Zitierungen gelten für die durch das
Fußnotenzeichen gekennzeichnete Textstelle. Das Fußnotenzeichen steht vor dem Punkt am
Satzende, wenn dies nur für den jeweiligen Satz gilt. Sollte die sinngemäße Zitierung sich auf
einen ganzen Abschnitt beziehen, so ist die Fußnote hinter den Punkt des letzten Satzes im
jeweiligen Abschnitt zu setzen. In jedem Fall sind die Fußnoten fortlaufend zu nummerieren
und es sind grundsätzlich die Seiten der herangezogenen Stellen anzugeben.
Der Gebrauch der Zitierweise „ff.“ ist nur in begrenztem Umfang einzusetzen, da hier jeweils
auf umfangreiche, mehrseitige Textstellen verwiesen wird und es dem Leser überlassen bleibt,
sich selbst die gerade angesprochene Stelle herauszusuchen und entsprechend zu interpretieren.
Es gibt keine Unterscheidung zwischen Erst- und Folgezitat. Im Text wird nur die sogenannte
„Kurzzitierweise“ (vgl. Fußnoten 1 - 3) angewandt, während sich die vollständige
Quellenangabe ausschließlich im Literaturverzeichnis (vgl. 7) befindet. Das Kurzzitat setzt
sich aus folgenden Elementen zusammen:

Vgl. – nur im Falle der sinngemäßen Zitierung

Nachname des Autors (z. B. Rosenstiel)

evtl. Adelstitel (z. B. Rosenstiel, v. – für: von Rosenstiel)

ab drei Autoren/Herausgebern ist erster Nachname mit dem Vermerk „et al“
ausreichend

Erscheinungsjahr in Klammern

Seitenangabe und die Quelle abschließenden Punkt
Beispiel wörtliches Zitat:
Picot; Böhme (1999), S. 37.
Die zugehörige Quellenangabe im Literaturverzeichnis sieht wie folgt aus:
Picot, Arnold; Böhme, Markus (1999): Controlling in dezentralen Unternehmensstrukturen,
München (Vahlen), 1999.
7
Beispiel sinngemäßes Zitat:
Vgl. Picot; Böhme (1999), S. 37.
Die zugehörige Quellenangabe im Literaturverzeichnis sieht wie folgt aus:
Picot, Arnold; Böhme, Markus (1999): Controlling in dezentralen Unternehmensstrukturen,
München (Vahlen), 1999.
Beispiel:
(An der Fußnote)

Picot (1999), S. 48ff.
Analog zu Literaturzitaten sind sämtliche Zahlen und Sachangaben mit ihrem Quellennachweis
zu belegen.
8
1.14 Besonderheiten bei der Zitierung juristischer Quellen
In der juristischen Literatur gibt es einige zusätzliche Formen von Quellen:

� Gesetzestexte

� Kommentare

� Rechtsprechungen
Gesetzestexte können unter Angabe des Paragraphen oder des Artikels, ggf. des Absatzes, des
Satzes und der Nummer, wörtlich wiedergegeben werden. Bei allgemein bekannten
Gesetzestexten kann auf eine Zitierung in der Fußnote und eine Angabe im Literaturverzeichnis
verzichtet werden.
Beispiel:
BGB § 433 Abs. 1, Satz 2: Der Verkäufer eines Rechtes ist verpflichtet, dem Käufer das Recht zu
verschaffen und, wenn das Recht zum Besitz einer Sache berechtigt, die Sache zu übergeben.
Die jeweilige Gesetzestextabkürzung wie beispielsweise BGB, HGB, GWB, UWG ist in das
Abkürzungsverzeichnis aufzunehmen.
Im Gegensatz zur juristischen Vorgehensweise sollte die Zitierung in unserem Fachbereich
ausführlicher gehalten sein. Hierbei sind aufzuführen:

Autor(en)

Erscheinungsjahr in Klammern

Titel des Kommentars

Titel des kommentierten Gesetzes

Paragraph, ggf. Randziffer (Rz.), Anmerkung (Anm.) u. ä.

Erscheinungsort

�Erscheinungsjahr

�Seite
9
Beispiel:
Fußnote:
Vgl. Talbot-Thomas (1979); UWG, § 14, Anm. 10, S. 110.
Literaturverzeichnis:
Talbot-Thomas, Anna (1979): Kommentar zum Unlauteren Wettbewerb (UWG), § 14,
Anm. 10, Frankfurt / Main 1979, S. 110.
Es empfiehlt sich, die Kommentarinhalte nur im Ausnahmefall wörtlich zu zitieren. Meist reicht
eine sinngemäße Zitierung vollständig aus.
Textbeispiel zur obigen Fußnote:
Als Verleger wird bezeichnet, wer Druckschriften auf eigene Rechnung vervielfältigt oder
verbreitet.
Auch Rechtsprechungen sind in der Regel nur sinngemäß zu zitieren, eine Ausnahme können
die sogenannten „Leitsätze“ der Gerichte darstellen. Für die Zitierung empfiehlt sich wiederum
eine ausführlichere, an juristische Gepflogenheiten angelehnte Vorgehensweise. In der
Reihenfolge sind aufzuführen:

�Gericht, ggf. Gerichtsort

Datum der Entscheidung

�Entscheidungsziffer (Vorinstanzen können entfallen)

�ggf. amtliches Stichwort

�Quelle des Abdrucks

�Seite(n), ggf. „m. Anm. v. ...“.
Das Gericht soll hierbei abgekürzt werden (z. B. BGH, BVerfG, OLG, LG), der Gerichtsort muss
nur aufgeführt werden, wenn es mehrere gleichrangige Gerichte gibt (z. B. OLG Hamm). Das
amtliche Stichwort ist gelegentlich durch ein Stichwort der Redaktion ersetzt, auch dieses darf,
soweit es den Inhalt der Entscheidung erläutert, aufgeführt wird.
10
Fußnote:
Vgl. BGH, 10.11.83 - I ZR 107/81, „Gebrauch der Abkürzung WSV“ (1984), S. 196 - 197.
Vgl. BKartA, 5.5.83 - B9-712000-T- 1019/81, „Coop Bremen“ (1983), S. 621 - 639.
Vgl. OLG Frankfurt, 4.10.79 - 6473/79, „Feiertagsbesichtigung“ (1980), S. 64 - 66.
Literaturverzeichnis:
BGH, 10.11.83 - I ZR 107/81, „Gebrauch der Abkürzung WSV“, abgedr. in: WRP Nr. 4/84, S.
196 - 197.
BKartA, 5.5.83 - B9-712000-T- 1019/81, „Coop Bremen“, abgedr. in: WuW Nr. 7/8/83, S. 621 639.
OLG Frankfurt, 4.10.79 - 6473/79, „Feiertagsbesichtigung“, abgedr. in: GRuR Nr. 1/80, S. 64 66, m. Anm. v. Traub.
Sofern an einem Tag mehrere Urteile eines Gerichts ergangen sind, ist zusätzlich das
Aktenzeichen anzugeben. Im Literaturverzeichnis sind alle zitierten Urteile in alphabetischer
Reihenfolge und nach Erscheinungsdatum (beginnend mit dem weiter zurückliegenden Datum)
aufzuführen.
1.15 Besonderheiten bei der Zitierung von Normen
Das Zitat beginnt mit dem Wort „Norm“, es folgen die Norm-Nummer, die Ausgabe und nach
Punkt die sachliche Benennung der Norm. Bei Minimalangaben entfällt die sachliche Benennung.
Sollen in Normen andere Normen zitiert werden, so ist DIN 820 Teil 23 zu beachten.
Beispiel:
Norm TGL 20969 April 1969. Zeitschriftenkurztitel: Regeln für die Kürzung von
Zeitschriftentitel in Sprachen mit lateinischen und kyrillischen Buchstaben.
Norm ANSI Z39.5-1969. American National Standard for the abbreviation of titles of periodicals.
Norm BS 5605 : 1978. British Standard Recommendations for citing publications by
bibliographical references
Minimalangaben:
Norm ISO/DIS 30 Draft 1979-05-24
Norm DIN 820 Teil 4 03.75
Norm DIN ISO 108 11.78
11
1.16 Einschub – Das Harvard-Zitiersystem
1.16.1
Im fortlaufenden Text:
Nachnahme der Autorln, Veröffentlichungsjahr und Seite(n) in Klammem, z.B. (Maier 1999, S. 3
[bzw. p. 3 oder auch 3 ff. bzw. 3 et sqq.; auch: S. 3-7 bzw. pp. 3-7 beim Verweis auf mehrere
Seiten]).
Mehrere Autorlnnen hintereinander werden durch ein Semikolon getrennt, z.B. (Meier 1999;
Miller 2000). Hat eine Autorln mehrere Werke verfasst, werden die Jahreszahlen durch ein
Komma getrennt, z.B. (Meier 1998, 1999). Bei mehreren Werken einer AutorIn aus demselben
Jahr, wird unmittelbar (ohne Trennzeichen) hinter die Jahreszahl ein Kleinbuchstabe gesetzt, z.B.
Miller 2002a; dabei richtet sich die Reihenfolge der Buchstabenvergabe (2002a, 2002b, 2002c)
gewöhnlich nach dem ersten Buchstaben des Titels (alph. Reihefolge).
Bei Ko-Autorlnnen werden die Namen entweder durch ein ,,und" bzw. „and“ oder ein „/“
getrennt, z.B. (Meier und Müller 1999) bzw. (Meier and Müller 1999) oder (Meier/Miller 1999).
Bei mehr als zwei Ko-Autorlnnen kann nach dem ersten Namen ,,et al." verwendet werden, z.B.
(Meier et al. 1999) Dabei steht das lateinische „et al.“ (eig. et alili) für das deutsche „und andere“
(u.a.). Daher können Sie prinzipiell bei auf Deutsch verfassten Texten auch mit „u.a.“ arbeiten. Im
Englischen wird aber ausschließlich „et al.“ verwendet (bitte achten Sie auch auf den Pkt. nach al,
aber nicht nach et). Aufgrund der Dominanz englischsprachiger Veröffentlichungen in der
Politik- und Verwaltungswissenschaft ist aber die Verwendung von „et al.“ auch in deutschen
Arbeiten verbreitet und akzeptiert.
Haben zwei Autoren den gleichen Nachnamen und im selben Jahr (mindestens) ein Werk
veröffentlicht, das Sie zitieren möchten, müssen Sie zur eindeutigen Unterscheidung der Autoren
auch den Anfangsbuchstaben des Vornamens im Beleg nennen, also z.B. (K. Miller 2002).
Sollte auch dieser erste Buchstabe des Vornamens gleich sein, erscheint die Nennung des
gesamten Namens + der Jahreszahl sinnvoll, also z.B. (Kathryn Miller 2002). Keinesfalls sollten
Sie, wie bei den Jahreszahlen, den Nachname Kleinbuchstaben oder Zahlen zuordnen, also nicht
Miller(a) oder Miller(1).
Dokumente werden im Text mit dem Namen der Institution, Organisation; Vereinigung, Gruppe
usw., welche sie erstellt hat, oder einer entsprechenden Abkürzung i.V.m. dem Erstellungsjahr
zitiert, also z. B. (EU-Kommisson 2003) oder (Europäische Kommission 2003) oder auch (OECD
2001, S. 5-7).
Die Auflösung, um welches Dokument es sich konkret handelt, erfolgt über die weiteren Angaben
(Titel etc.) am Ende der Arbeit. Handelt es sich bei einem Dokument um das Werk genau
identifizierbarer Personen, kann auch „ganz normal“ mit AutorIn und Jahr zitiert werden.
12
Zeitungsartikel werden bei Kenntnis des Verfassers ebenfalls nach der obigen Systematik mit
AutorIn und Jahr im Text belegt. Bei Nichtkenntnis ist die Verwendung des Namens der Zeitung
bzw. der Abkürzung i.V.m. dem Datum und der Seitenzahl üblich, z.B. (Süddeutsche Zeitung, v.
22. 03. 2004, S. 2) oder (SZ, v. 22. 03. 2004, S. 2).
Gerichtsurteile werden nach den in der Rechtswissenschaft üblichen Zitiergewohnheiten und
nicht
nach eigenem Ermessen oder häufig in den Sozialwissenschaften anzutreffenden
„Unsystematiken“ belegt. Das gilt soweit für Urteile deutscher als auch ausländischer bzw. suprasowie internationaler Gerichte, wobei die jeweiligen Standards anzuwenden sind.
Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG nicht BVG abgekürzt!) werden nach der
amtlichen Entscheidungssammlung, also z.B. (BVerGE 89, 155 [180]) zitiert. BVerfGE steht
dabei für „Bundesverfassungsgerichtsentscheidung“. Die 89 gibt an, dass die Entscheidung im 89.
Band der Sammlung abgedruckt ist. Die 155 ist die erste Seite des Urteils in diesem Band und die
[180] markiert, ob sich das Zitat auf eine bestimmte Seite bezieht. Beim Zitieren mehrerer
Entscheidungen wird „BVerfGE“ nur einmal erwähnt und alle Urteile durch Semikolon getrennt.
Für Gesetzestexte gelten ebenfalls die juristischen Vorgaben (siehe Angaben zu Gerichtsurteilen
analog). Im laufenden Text sollten Sie die offiziellen Abkürzungen verwenden und diese über das
Abkürzungsverzeichnis auflösen.
Bei Sammelzitationen im laufenden Text, z.B. (Miller 2002a, Scheider 1999; Otto 1995) richtet
sich die Reihenfolge der Nennung nach dem bzw. den ersten Buchstaben des Nachnamens
(Alphabet); nicht etwa nach dem Publikationsjahr, also nicht: (Otto 1995; Schneider 1999; Miller
2002a), sondern wie oben.
Wiederholungen bei Belegen im laufenden Text müssen nicht nochmals komplett angegeben
werden. War ihr letztes Zitat bspw. (Miller 2002a) und wollen Sie den Autor unmittelbar darauf
folgend erneut zitieren, dann geschieht dies bei deutschen Texten mit „(ebd.)“ für „ebenda“ und
im Englischen mit „(ibid.)“. „Ibid.“ (endet mit einem Punkt) steht für „ibidem“ (Latein). Dies gilt
auch, wenn Sie den gleichen Autor, aber eine andere Seitenzahl belegen, also z.B. (ibid.: 12).
1.16.2
Fußnoten
Fußnoten können auch im Harvard-Belegsystem verwendet werden. Sie enthalten hier aber
ausschließlich
(weiterführende)
Anmerkungen
und
inhaltliche
Verweise,
wobei
sich
Literaturangaben auch in solchen befinden können. Daher ist das Belegsystem in Fußnoten das
Gleiche, wie im Haupttext. Fußnoten enden immer mit einem Punkt.
Achtung! Fußnoten dienen nicht als „Abladeplatz“ für Irrelevantes oder für Informationen, die Sie
im Text aus Platzgründen nicht mehr unterbringen konnten.
13
2
Literaturverzeichnis
2.1 Allgemeiner Aufbau
Im Literaturverzeichnis sind ausschließlich diejenigen Quellen aufzuführen, auf welche im Text
und in den zugehörigen Fußnoten Bezug genommen wird. Quellen, die zur Einarbeitung in die
Materie oder zum Verständnis herangezogen wurden, allerdings inhaltlich nicht Teil der Arbeit
sind, werden nicht in das Literaturverzeichnis mit aufgenommen. Die Quellenangaben werden in
alphabetischer Reihenfolge nach den Nachnamen der Autoren sortiert (beispielsweise Coase,
Ronald H. vor Ripperger, Tanja). Sollten mehrere Werke eines Autors aufgeführt werden, so gilt
es zunächst nach der Anzahl der Autoren (z. B. Picot, Arnold (2000) vor Picot, Arnold,
Sennewald, Nicola (2001)) und dann innerhalb alphabetisch (z. B. Picot, Arnold; Dietl, Helmut;
Franck, Egon (1999) vor Picot, Arnold; Reichwald, Ralf; Wigand, Rolf T. (2000)) und nach
Jahrgang der Veröffentlichung (z. B. Picot, Arnold; Reichwald, Ralf; Wigand, Rolf T. (1998) vor
Picot, Arnold; Reichwald, Ralf; Wigand, Rolf T. (2000)) zu sortieren. Mehrere Veröffentlichungen
eines Verfassers in einem Jahr gilt es durch kleine Buchstaben zu unterscheiden (z. B. Picot,
Arnold (2001a) und Picot, Arnold (2001b)). Als Beispiel für die Reihenfolge sollen obig genannte
Quellen dienen:
Beispiel:

Coase, Ronald H. (1937)

Picot, Arnold (2000)

Picot, Arnold (2001a)

Picot, Arnold (2001b)

Picot, Arnold; Sennewald, Nicola (2001)

Picot, Arnold; Reichwald, Ralf; Wigand, Rolf T. (1998)

Picot, Arnold; Reichwald, Ralf; Wigand, Rolf T. (2000)

Ripperger; Tanja (1998)
Für die im Literaturverzeichnis notwendigen vollständigen Quellenangaben sind nachfolgend
aufgeführte Angaben erforderlich. Unveröffentlichte Quellen, die aufgrund ihres Umfanges nicht
mehr in den Anhang aufgenommen werden, müssen vollständig am Lehrstuhl abgegeben werden.
2.2 Monographien
und
Veröffentlichungen

sonstige
selbstständige
Familien- und erster Vorname des Verfassers ausgeschrieben, zweiter Vorname nur
abgekürzt
14

Erscheinungsjahr in Klammern

Titel des zitierten Werkes einschließlich Untertitel, falls vorhanden

Verlagsort, falls mehrere Verlagsorte, nur den ersten ausschreiben und durch u. a. kenntlich
machen

Verlag in Klammern

Erscheinungsjahr
Beispiele:
Dietl, Helmut (1991): Institutionen und Zeit, Tübingen (Mohr), 1991.
Franck, Egon (1995): Die ökonomischen Institutionen der Teamsportindustrie: Eine
Organisationsbetrachtung, Wiesbaden (Gabler), 1995.
Ripperger, Tanja (1998): Ökonomik des Vertrauens – Analyse eines Organisationsprinzips,
Tübingen (Mohr), 1998.
Potterfield, Thomas A. (1999): The Business of Employee Empowerment, Westport /
Conneticut (Quorum Books), 1999.
2.3 Beiträge in Sammelwerken

�Familien- und erster Vorname des Verfassers ausgeschrieben, zweiter Vorname nur
abgekürzt. Bei mehreren Verfassern werden diese (siehe Beispiele) durch ein Semikolon
abgetrennt.

Erscheinungsjahr in Klammern

Titel des Beitrages

Bezeichnung des Sammelwerkes mit Herausgeber, eingeleitet durch „in:“ (Vornamen
hier nur abgekürzt)

Angabe des Bandes

Erscheinungsort und -jahr

Verlag in Klammern

�Seiten- bzw. Spaltenangabe (von - bis)
Beispiele:
Picot, Arnold; Neuburger, Rahild (1995): Agency Theorie und Führung, in: Handwörterbuch
der Führung, hrsg. v. Kieser, A., Bd. 10, 2. neugestaltete Aufl., Stuttgart (Schäffer-Poeschel),
1995, Sp. 14 21.
15
Picot, Arnold (1991): Ökonomische Theorien der Organisation – Ein Überblick über neuere
ökonomische
Ansätze
und
deren
betriebswirtschaftliches
Anwendungspotential,
in:
Betriebswirtschaftslehre und Ökonomische Theorie, hrsg. v. Ordelheide, D.; Rudolph, B.;
Büsselmann, E., Stuttgart (Poeschel), 1991, S. 143-170.
Picot, Arnold (1999): Konsequenzen neuer Informations- und Kommunikations- Technologien
für die Unternehmensführung, in: Schriften der Gesellschaft
für Wirtschafts-
und
Sozialwissenschaften des Landbaues e. V., Bd. 35, Münster-Hiltrup (Landwirtschaftsverlag),
1999, S. 3-16.
2.4 Beiträge in Zeitschriften und Zeitungen
Familien- und erster Vorname des Verfassers ausgeschrieben, zweiter Vorname nur abgekürzt.
Bei mehreren Verfassern werden diese (siehe Beispiele) durch ein Semikolon abgetrennt.

Erscheinungsjahr in Klammern

Titel des Beitrages

Titel der Zeitschrift bzw. Zeitung

Band, Jahrgang (nach Möglichkeit), Jahr, Nr., Monat (Nr. und Monat nur erforderlich, wenn
Seiten nicht jahrgangsweise nummeriert sind)

Seite (von - bis)
Beispiele:

Picot, Arnold (1991): Ein neuer Ansatz zur Gestaltung der Leistungstiefe, in: Zeitschrift für
betriebswirtschaftliche Forschung, 43. Jg., 1991, S. 336 - 357.

Picot, Arnold; Neuburger, Rahild; Niggl, Hans (1991): Ökonomische Perspektiven eines
"Electronic Data Interchange", in: Information Management, 6. Jg., 1991, Nr. 2, S. 22 - 29.

Sjurts, Insa (1998): Kontrolle ist gut, ist Vertrauen besser?, in: DBW, 58. Jg., 1998, Nr. 3, S.
283 - 298.
2.5
Forschungsberichte und Disskussionspapiere
Familien- und erster Vorname des Verfassers ausgeschrieben, zweiter Vorname nur abgekürzt.
Bei mehreren Verfassern werden diese (siehe Beispiele) durch ein Semikolon abgetrennt.

Erscheinungsjahr in Klammern

Titel des Werkes

Art des Werkes (Manuskript, Diskussionspapier etc.)

Erscheinungsort
16

Erscheinungsjahr
Beispiele:
Engelmann, Dirk (1997): Survival of Trustworthiness as a Consequence of a false Consesus
Effect, Manuskript, Humboldt-Universität zu Berlin, 1997.
Güth, Werner; Kliemt, Hartmut (1995): Evolutionary Stable Co-operative Commitments,
Discussion Paper Economics Series Nr. 54, Humboldt-Universität zu Berlin, 1995.
2.6 Dissertationen/Habilitationen
Die Angabe erfolgt nach Trennung durch Komma mit den Kürzeln "Diss." bzw. "Habil.-Schr."
vor dem Erscheinungsort. Hinweis: Diese Angabe ist nur bei typischen Dissertations- oder
Habilitationsdrucken erforderlich, jedoch nicht bei normalen Publikationen, die z.B. aus einer
Dissertation hervorgegangen sind.
Beispiel:
Rüegge, Fridolin (1975): Distributions-Logistik aus entscheidungs- und systemtheoretischer
Sicht. Diss. St. Gallen 1975.
2.7 Vorträge und Seminare
Hierbei sollten die Angabe von Ort und Jahr des Vortrages/Seminars sowie die Angabe des
gesamten Veröffentlichungstitels erfolgen.
Beispiel:
Pfohl, Hans-Christian (1988): Wettbewerbsvorteile: Theoretische Grundlagen. In: Pfohl, HansChristian
(Hrsg.):
Zukünftige
Wettbewerbsvorteile
von
logistischen
Dienstleistungsunternehmen. Fachtagung am 13. September 1988 in Darmstadt. Institut für
Logistik der Deutschen Gesellschaft für Logistik e.V. Reihe "Fachtagungen", Bd. 3. Dortmund
1988, S. 1-16.
2.8 Internet-Quellen
Die Bezugnahme auf Internet-Quellen erfordert aufgrund der Dynamik des Medium seine
abweichende Darstellung und Handhabung. Eine eindeutige Identifizierung erfolgt über den
Uniform Ressource Locator (URL). Die Quellenangabe setzt sich wie folgt zusammen:
17

Familien- und erster Vorname des Verfassers ausgeschrieben, zweiter Vorname nur
abgekürzt. Bei mehreren Verfassern werden diese (siehe Beispiele) durch ein Semikolon
abgetrennt. Sollte kein Verfasser bekannt sein, durch o. V. (ohne Verfasser) anzeigen.

Erscheinungsjahr in Klammern

Titel des Beitrages

URL: Schema://Internet-Protokoll-Teile/Pfad [Stand TT.MM.JJJJ]
Für das Schema ist der jeweilige Internetdienst einzutragen (z. B. „ftp“, „http“ (WWW), „news“,
„telnet“). Der Internet-Protokoll-Teil gibt die Adresse des Rechners an, auf welchem die
Information zur Verfügung steht. Der Pfad benennt das entsprechende Verzeichnis und den
Dateinamen auf dem anbietenden Rechner. Hierbei gilt es ganz besonders, auf die Korrektheit der
Angaben (Punkte, Striche, Groß- /Kleinschreibung etc.) zu achten. Falls sich eine InternetQuellenangabe über mehr als eine Zeile erstreckt, sollte die Trennung hinter einem „/“ erfolgen,
ohne die Verwendung von zusätzlichen Zeichen wie z. B. einem Bindestrich. Sollte die Quelle nur
durch einen besonderen Weg zugänglich sein (z. B. Mailing-Listen), so gilt es dies gesondert zu
vermerken. Das Ganze ist des Weiteren mit dem Stand (Datumsangabe) zu versehen, zu dem es
letztmalig abgerufen wurde, um zu dokumentieren, wann die Information abgerufen oder
zugänglich wurde. Da, wie bereits ausgeführt, es sich hierbei um ein dynamisches Medium
handelt, ist es ratsam, eine Kopie der entsprechenden Quelle für evtl. Rückfragen
aufzubewahren.
18
Beispiele:
Kurzzitat:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst (Hrsg.) (1995),
[Stand 07.01.1997]. Okerson (1991), [Stand 03.01.1995].
Literaturverzeichnis:
Okerson, Andrew (1991): The Electronic Journal – What and When?, zugänglich über ein EMail mit Inhalt get okerson prv2n1 an: [email protected] [Stand 03.01.1995].
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
(Hrsg.) (1995): Wissenschaftliche Informationen im elektronischen Zeitalter – Bericht der
Sachverständigenkommission Elektronische Fachinformation (EFI) an den Hochschulen in
Bayern, elektronisch veröffentlicht: URL: http://www11.informatik.tu-muenchen.de/EFI [Stand
07.01.1997]
2.9 Beiträge aus der Rechtsprechung

Gericht

ggf. Gerichtsort

Datum der Entscheidung

Entscheidungsziffer

ggf. amtliches Stichwort

Quelle des Abdrucks

ggf. Anmerkung
Beispiele:
BGH, 10.11.83 - I ZR 107/81, „Gebrauch der Abkürzung WSV", abgedr. in: WRP Nr. 4/84.
BKartA, 5.5.83 - B9-712000-T- 1019/81, „Coop Bremen", abgedr. in: WuW Nr. 7/8/83, S. 621 639.
OLG Frankfurt, 4.10.79 - 6473/79, „Feiertagsbesichtigung", abgedr. in: GRuR Nr. 1/80, S. 64 66, m. Anm. v. Traub.
2.10 Sonstige Quellen und Informationsmaterial

Herausgeber
19

Erscheinungsjahr

Titel

Reihe

Jahrgang

Erscheinungsort und –jahr
Beispiele:
Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (1966): Fachserie C, Unternehmen und Arbeitsstätten, Reihe 2;
Kapitalgesellschaften, I. Abschlüsse der Aktiengesellschaften, Geschäftsjahr 1964, Stuttgart u.a.
(Statistisches Bundesamt),1966.
Spiegel-Verlag (Hrsg.) (1982): Der Entscheidungsprozeß bei Investitionsgütern – Beschaffung,
Entscheidungskompetenzen,
Informationsverhalten,
Spiegel-
Dokumentation,
Hamburg
(Spiegel), 1982.
20
3
Tipps zu Formatvorlagen und generellen Formatierungen
Tabelle 1 Formatvorlagen
Formatiert mit „Frontpage“ in Größe 12 pt,
fett. Wichtig ist, dass das Feld nicht vom
nächsten
Absatz
trennen
in
der
Absatzfunktion der Formatvorlage aktiviert
ist. Hierbei wird vermieden dass Überschrift
Überschrift 1
und Text auf unterschiedlichen Seiten platziert
werden.
Zwischen „Überschrift 1“ und „Überschrift 2“
sollte
ein
kurzer
inhaltlicher
Überblick
stattfinden.
Für Text an sich, wird die Formatvorlage
„Standard“ mit der Schriftart „Charter“ in
Standard
Schriftgröße 11pt zur Verfügung gestellt.
Abwandlungen dieses Formats finden sich
unter den weiteren Standard Formatvorlagen
wieder
Die
Beschriftung
Formatvorlage
„Beschriftung“
wird
unterhalb
einer
eingefügten
Abbildung
platziert.
Über
Hyperlinks
wird
Beschriftung
im
die
Abbildungsverzeichnis
eingepflegt. Über Formatvorlage, Ändern,
Formate, Absatz, können die Abstände oberund unterhalb verändert werden.
In der rechten Auflistung (nicht aktiviert, dann
mittels
Sonstige Formatvorlagen
des
kleinen
Pfeils
im
Kästchen
Formatvorlagen oberhalb aktivieren) befinden
sich
alle
Formatvorlagen
für
Fußnoten,
Fußnotentext, Fußzeile, etc.
21
4
Recherche
Für die Onlinerecherche steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung. In erster Linie
sind diese in das Datenbank-Infosystem (DBIS), E-Books und E-Journals unterteilt.
4.1 Datenbank-Infosystem (DBIS)
Hier besteht der Zugriff auf Datenbanken zu allen Fachbereichen. Für das PTW sind insb. die
Bereiche Technik, Maschinenwesen und Wirtschaftswissenschaften relevant. Zudem besteht
Zugriff
auf
Normen
und
VDI-Richtlinien.
Unter
den
Datenbanken
finden
sich
Metasuchmaschinen, die Volltextsuche über wissenschaftliche Journals ermöglichen. Jedoch
bieten nicht alle Datenbanken auch Zugriff auf die gesamten Artikel, sondern nur auf die
Abstracts.
In
diesem
Fall
sollte
die
Verfügbarkeit
über
die
elektronische
Zeitschriftendatenbank der ULB geprüft werden.
Der Zugriff auf die das DBIS erfolgt über die HP der Universitäts- und Landesbibliothek
(http://www.ulb.tu-darmstadt.de/ulb/startseite/index.de.jsp). Klicken Sie auf den sich im linken
unteren Bildrand befindlichen Link Datenbanken. Über die Fachgebiete können Sie die drei oben
genannten Bereiche erreichen.
4.1.1
Metasuchmaschinen
Die wichtigsten Metasuchmaschinen für die Recherchebereiche des PTW werden wie folgt
aufgelistet.
FIZ Technik

Metasuchmaschine
zu
Literaturhinweisen
aus
Zeitschriften,
Konferenzberichten,
Forschungsberichten, Dissertationen und Büchern aus dem Bereich Technik. Enthält nur
Literaturhinweise, Volltexte müssen separat beschafft werden. Enthält ca. 110.000 Dokumente
aus Fachzeitschriften, Tagungsbänden, Forschungsberichten und Dissertationen

Zugriff nur über Uninetz oder VPN.
Springerlink

Der Verlag bietet auf seiner Internet-Plattform SpringerLink mittlerweile über 37.000
elektronische Bücher an. Die Bücher sind im PDF- bzw. HTML-Format aufrufbar und können
heruntergeladen und ausgedruckt werden. Mit dem Copyrightjahr 2005 erscheinen bei
Springer nahezu alle Bücher parallel gedruckt und online, d.h. jährlich kommen über 5.000
weitere E-Books hinzu. Springer hat derzeit eines der liberalsten Geschäftsmodelle für digitale
Inhalte. Erwirbt eine Bibliothek die E-Books von Springer, so kann sie den Inhalt für alle
Zeiten nutzen und archivieren.

Zugriff nur über Uninetz oder VPN.
22
BEFO

Literaturdatenbank für Betriebswirtschaft/Ökonomie. Wöchentliche Aktualisierung, 400.000
Dokumente.

Zugriff nur über Uninetz oder VPN.
EPSCO (Business Source Premier)

Metasuchmaschine
über
englischsprachige
wissenschaftliche
Literatur
für
die
Wirtschaftswissenschaften mit Volltextzugriff auf die meisten Artikel

Regelmäßige
Auswertung
von
über
10.100
wirtschaftswissenschaftlichen
Volltextpublikationen. Volltexte von mehr als 2.300 Zeitschriften. Es wird auch eine
begrenzte Zahl von Büchern im Volltext angeboten.

Wichtigste Inhalte: Volltextzugriff auf Harvard Business Review, Manufacturing & Service
Operations Management, International Journal of Production Research, Tooling & Production

Zugriff über Uninetz oder VPN. Suche kann auf Peer-Reviewed Journals eingeschränkt
werden.
WISO

Metasuchmaschine
über
deutschsprachige
Literatur
für
die
Wirtschafts-
und
Sozialwissenschaften und Tages-/ Wochenpresse mit Volltextzugriff. WISO bietet Zugriff auf
über 8 Mio. Literaturnachweise, 5 Mio. Volltexte aus rund 340 Fachzeitschriften, 86 Mio.
Artikel aus der Tages- und Wochen-presse (regional und überregional) und 49 Mio.
Unternehmensinformationen.

Wichtigste Inhalte: Volltextzugriff auf Industrie Management, ZWF, CAD CAM, handling,
MaschinenMarkt,
Materialfluss,
PRODUCTIVITY
Management,
QZ
Qualität
und
Zuverlässigkeit, VDI Nachrichten, WB Werkstatt und Betrieb, WirtschaftsWoche.

Zugriff nur über Uninetz oder VPN.
Munzinger Online

Datenbank zu verschiedenen Nachschlagewerken. Insbesondere: Länderinformationen, Duden
und Brockhaus. Internat. Biographisches Archiv – Personen. Länder (Internationales
Handbuch - Länder aktuell). Chronik (Internationales Handbuch - Zeitgeschehen). Brockhaus
(Enzyklopädie).
Duden
(Das
große
Wörterbuch
der
deutschen
Sprache;
Das
Fremdwörterbuch). Zudem weitere Archive zu Literatur und Kunst.

Zugriff nur über Uninetz oder VPN möglich. Brockhaus nur über Uninetz
Science Direct

Fächerübergreifendes Verlagsportal, das eine Vielzahl von heterogenen Primärquellen unter
einer Oberfläche anbietet: elektronische Zeitschriften, Bücher und Buchreihen, sowie
23
Nachschlagewerke des Verlages Elsevier. Datenbank englischsprachiger wissenschaftlicher
Veröffentlichungen. Zugriff auf Abstracts. Volltextzugriff nur teilweise Verfügbar

Wichtigste Inhalte: Volltextzugriff auf Journal of Operations Management, International
Journal of Production Economics, International Journal of Machine Tools and Manufacture,
International Journal of Machine Tool Design and Research, Engineering Costs and
Production Economics

Volltextzugriff nur über Uninetz oder VPN falls eine Lizenz für die gewählten Publikationen
vorhanden ist.
4.2 Weitere empfehlenswerte Recherchemöglichkeiten
Tabelle 2 Recherchemöglichkeiten
Titel
Link
Anmerkung
Langenscheidt Wörterbücher
http://services.langenscheidt.d Geeignet für die Synonym-
und Duden
e/hebis/
Suche.
Nur Uni-Netz/VPN
Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabl
er.de/
Scirus for scientific
http://www.scirus.com/
information
DIN-Normen
http://elib.tu-
ULB-Leseausweis notwendig
darmstadt.de/rediaccess/redi-access.pl
Dubbel Interaktiv 2.0
http://rzblx10.uni-
Nur Uni/VPN
regensburg.de/dbinfo/detail.p
hp?bib_id=tuda&colors=&ocol
ors=&lett=fs&titel_id=1183
24
Google Books und Google
www.google.de
Scholar
Über den blauen Pfeil in der
oberen Leiste gelangt man zu
den Suchoptionen.
Social Science Research
http://www.ssrn.com/
Network (SSRN)
Direktlinks der ULB
http://www.ulb.tu-
Entsprechend dem Link zu
darmstadt.de/ulb/startseite/i
Datenbanken befinden sich
ndex.de.jsp
weiter Links zu eJournals und
zu eBooks am rechten unteren
Bildrand.
Fernleihe (HeBIS)
http://www.hebis.de/
Um die Option, Bücher aus
anderen Bibliotheken über die
Fernleihe zu leihen, muss erst
ein Fernleihkonto eingerichtet
werden. Dies geschieht an der
Information der ULB. Für
jedes geliehen Buch wird eine
geringe Kostenpauschale
veranschlagt.
ULB
Suche in der Bibliothek selbst
http://www.ulb.tu-
Hier am besten den
darmstadt.de/ulb/startseite/i
Recherche Link am oberen
ndex.de.jsp
Bildrand verwenden.
Kleiner Tipp: Im Falle man
bekommt über die Suchoption
nicht genügend Bücher
angezeigt, einfach mal zum
Standort der jeweiligen
Bibliothek (am Fachgebiet,
oder Institut) gehen und im
Regal in dem das Buch steht,
sich die Bücher links und
rechts davon anschauen. Man
wird fündig.
25
5
Anhang
Den Anhang auf neue Seite – ggf. neuen Abschnitt, wenn hier andere Nummerierung notwendig
wird.
26
6
Hinweise zu externen Arbeiten
6.1 Allgemeine Grundsätze
Abschlussarbeiten sind universitäre Prüfungsleistungen. Die in den APB (Allgemeine
Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB)), im Hessischen
Hochschulgesetz sowie dem Zweiten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher
Vorschriften vom 21.03.2005 vorgesehenen Anforderungen müssen unbedingt eingehalten
werden.
1. Eine Durchführung der Abschlussarbeit außerhalb der
TU Darmstadt ist nur mit
Zustimmung der/des Vorsitzenden der Prüfungskommission möglich (§ 23 Abs. 4 APB).
2. Die
Bearbeitung
der
Abschlussarbeit
muss
innerhalb
des
von
den
Ausführungsbestimmungen der Fachbereiche (AB) bestimmten Zeitraums erfolgen. Die
Themenstellung muss derart ausgestaltet sein, dass eine Bearbeitung innerhalb dieses
Zeitraums möglich ist.
3. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens haben die Studierenden das Recht auf
Einsichtnahme in die Prüfungsarbeit und die Gutachten. Dieses Recht steht
ausschließlich den Prüflingen und nicht den externen Partnern zu.
4. Ein Exemplar der Abschlussarbeit wird in der Fachbereichs- oder Universitätsbibliothek
veröffentlicht.
Zeitlich
befristete
Ausnahmen
sind
möglich,
wenn
eine
Schutzrechtsanmeldung nachweisbar geplant ist.
6.2 Hinweise für Studenten
Studierenden, die eine
"externe" Abschlussarbeit anfertigen, wird in der Regel von dem
Industrieunternehmen ein Vertrag vorgelegt, der die organisatorische Einordnung des
Studierenden in den Industriebetrieb, die Sicherstellung der Vertraulichkeit von firmeninternen
und firmenbezogenen Daten, Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und von Verwertungsbzw.
Nutzungsrechten,
Haftungsfragen,
gegebenenfalls
auch
die
Höhe
einer
Aufwandsentschädigung und anderes regelt. Die Studierenden sollten zu ihrem eigenen Schutz
diesen Vertrag auf Einhaltung der unter 6.1 genannten allgemeinen Grundsätze sowie folgender
weiterer Punkte überprüfen:
1. Jede
zeitlich
und
fachlich
über
die
Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeit
hinausgehende Bindung an das Industrieunternehmen sollte sehr gründlich überlegt
werden. Eine solche Bindung kann den Studierenden z.B. einschränken bzw. behindern
bei
o
der Wahl seines Arbeitsplatzes nach Abschluss des Studiums;
o
einer gegebenenfalls gewinnträchtigen Verwertung seiner Arbeitsergebnisse, etwa im
Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten oder dem Urheberrecht;
27
o
einer späteren Weiterentwicklung des Themas oder des fachlichen Spektrums der
Abschlussarbeit
(z.B.
im
Rahmen
einer
Dissertation);
hier
können
dann
Schwierigkeiten auftreten, wenn sich der Studierende verpflichtet hat, alle auf der
Abschlussarbeit aufbauenden weiteren Entwicklungen dem Unternehmen zur
Nutzung anzubieten oder zu überlassen bzw. solche Entwicklungen nur mit
Zustimmung des Unternehmens in Angriff zu nehmen.
2. Die Studierenden sollten genau prüfen, ob die gegenüber dem Industrieunternehmen
einzugehenden Verpflichtungen auch einhalten werden können. Das
Recht zur
Veröffentlichung in der Bibliothek kann im Verhältnis zu dem Industrieunternehmen
nicht eingeschränkt werden, wenn die Arbeit als Abschlussarbeit eingereicht werden soll.
Hierauf
sollten
die
Prüflinge
Schadensersatzansprüchen
des
im
eigenen
Interesse
Industrieunternehmens
zur
Vermeidung
hinweisen.
Die
von
pauschale
Einräumung von Nutzungsrechten an dem Ergebnis der Arbeit ist auch deshalb
problematisch. Über derartige Rechte kann nicht verfügt werden, wenn in der Arbeit TU
Darmstadt-Software oder TU Darmstadt-Know-how genutzt wird oder die Arbeit hierauf
aufbaut.
3. Bei der Bearbeitung von externen Abschlussarbeiten besteht kein Schutz in der
gesetzlichen Unfallversicherung des Landes Hessen (Unfallkasse Hessen).
4. Die Unfallversicherung des Betriebes setzt voraus, dass die Studierenden in den Betrieb
sozialrechtlich eingegliedert sind. Dies ist bei den üblichen Verträgen regelmäßig nicht
der Fall!
5. Haben die Studierenden Zweifel, ob ein Vertrag, den das Industrieunternehmen anlässlich
der Erstellung seiner "externen" Abschlussarbeit anbietet, unterzeichnen kann, sollte er
sich mit dem betreuenden Hochschullehrer, mit dem Dezernat „Forschung“ oder mit dem
Dezernat „Studierendenservice und Hochschulrecht“ in Verbindung setzen.
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7
Literaturverwaltung
Die Verwendung einer Quellenverwaltungssoftware wird aus Gründen der Übersichtlichkeit und
Einfachheit empfohlen. Studenten der TU Darmstadt können eine kostenlose Version der
führenden Literaturverwaltungssoftware Citavi downloaden.
http://www.citavi.com/de/download.html
Anleitungen und Hinweise zur Verwendung von Citavi:
Link 1
Link 2
Link 3
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Literaturverzeichnis
Baumert,
Jürgen
/
Trautwein,
Ulrich
/
Artelt,
Cordula:
Deutsches PISA-Konsortium (Hrsg.): PISA 2000 . Ein differenzierter Blick auf die Länder der
Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2003
Böhnisch, Lothar; Schröer, Wolfgang: Pädagogik und Arbeitsgesellschaft, Weinheim und
München 2001
Boenicke, Rose / Gerstner, Hans-Peter / Tschira, Antje: Lernen und Leistung, Vom Sinn
und Unsinn heutiger Schulsysteme, Darmstadt 2004
30
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