Diplomarbeit Einsatz eines aktiven Magnetlagers an einer Motorspindel zur Systemidentifikation während der HPC-Bearbeitung Bearbeiter: Matr. Nr.: cand. -Ing. Name xxxxxxxxxx Betreuer: Abgabe: Dipl.-Ing. Michael Roth Darmstadt, den 16.03.2006 - Offizielle Aufgabenstellung einfügen Die Version für die Bibliothek muss die unterschriebene Originalversion der Aufgabenstellung enthalten. Alle anderen Versionen enthalten Kopien der unterschriebenen Originalversion. Erklärungen 1. Hiermit erkläre ich, die vorliegende Diplomarbeit ohne die Hilfe Dritter, nur mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln angefertigt zu haben. Alle Stellen, die den Quellen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht worden. Diese Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen. (Ort, Datum) (Unterschrift) 2. Folgende Einverständniserklärung ist unabhängig vom Prüfungsverfahren zur Diplomprüfung (ein Exemplar verbleibt bei den Prüfungsakten) und ohne Einfluss auf die Bewertung der Diplomarbeit. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie mit der Aufnahme in die Bibliothek nicht einverstanden sind [siehe Ziffer 2b]. a. Mir ist bekannt, dass ein Exemplar der Diplomarbeit Bestandteil der Prüfungsakte wird und bei der TU Darmstadt verbleibt [§19 Abs. 7 Diplomprüfungsordnung / Allgemeiner Teil (DPO/AT) vom 15. Juli 1991 (Amtsblatt 1992, S.23) in der Fassung der zweiten Änderung vom 7. Februar 1994 (Amtsblatt S. 441)]. b. Ich bin damit einverstanden / nicht einverstanden (bitte nicht entsprechendes streichen), dass die Diplomarbeit in den Bibliotheksbestand der TU Darmstadt aufgenommen wird und öffentlich zugänglich gemacht wird. (Ort, Datum) (Unterschrift) 3. Die TU Darmstadt bittet Sie im Interesse eines freien Informationsaustausches, ihr Urheberrecht an der Arbeit zu wissenschaftlichen Zwecken nutzen zu dürfen. Sie können die Nutzung Ihres Urheberrechts durch die TU Darmstadt ohne Angabe von Gründen und ohne nachteilige Folgen für die Bewertung der Arbeit verweigern. Ich bin damit einverstanden / nicht einverstanden (bitte nicht entsprechendes streichen), dass die TU Darmstadt das Urheberrecht an meiner Diplomarbeit zu wissenschaftlichen Zwecken nutzen kann. (Ort, Datum) (Unterschrift) Kurzfassung / Abstract Nach Beenden der Arbeit ist eine zusätzliche, kurze Zusammenfassung, d.h. eine Kurzfassung, zu formulieren (etwa eine halbe DIN-A4 Seite), aus der die wesentlichen Schwerpunkte und Ziele der Arbeit hervorgehen. Des Weiteren sind für die angefertigte Arbeit 3 Stichwörter zu vergeben, welche die künftige EDV-Recherchierbarkeit der Arbeit ermöglichen. Das erste Stichwort beschreibt das Themengebiet der Arbeit (bspw. Werkzeugmaschine, Technologie, Produktionsmanagement u. ä.) Hinweis: Die Schlagwörter sollten keine Begriffe aus dem Titel der Arbeit beinhalten, da diese von der Bibliotheks-Datenbank automatisch vergeben werden. Abstract und Keywords stellen die englische Übersetzung dieser Punkte dar, und sind nach Absprache mit dem Betreuer anzugeben. Die Kurzfassung ersetzt nicht die obligatorische Zusammenfassung am Ende der Diplomarbeit. Inhaltsverzeichnis Erklärungen ................................................................................................................................ i Kurzfassung / Abstract ............................................................................................................ i Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................... i Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................... iii Tabellenverzeichnis ................................................................................................................ iv Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................... v 1 Äußere Form ..................................................................................................................... 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 2 Schrift ............................................................................................................................................. 1 Seite einrichten ............................................................................................................................. 1 Absatztrennung............................................................................................................................ 1 Fußnoten ........................................................................................................................................ 2 Formatvorlagen ........................................................................................................................... 2 Sonderzeichen ............................................................................................................................... 2 1.6.1 Geschützes Leerzeichen ...................................................................................... 2 1.6.2 Weitere Sonderzeichen ........................................................................................ 2 Verweise ......................................................................................................................................... 2 Abbildungen und Abbildungsverzeichnisse .......................................................................... 3 Rechtschreibung .......................................................................................................................... 3 Zitierweise ..................................................................................................................................... 3 1.10.1 Zitierpflicht und Zitierfähigkeit ........................................................................ 3 1.10.2 Arten der Zitierung .............................................................................................. 4 1.10.3 Wörtliche Zitierung ............................................................................................. 4 1.10.4 Sinngemäße Zitierung ......................................................................................... 5 Zitate aus zweiter Hand ............................................................................................................. 6 Quellenverweise bei Abbildung und Tabellen...................................................................... 6 Technik der Zitierung ................................................................................................................ 6 Besonderheiten bei der Zitierung juristischer Quellen ...................................................... 9 Besonderheiten bei der Zitierung von Normen ................................................................ 11 Einschub – Das Harvard-Zitiersystem................................................................................ 12 1.16.1 Im fortlaufenden Text: ..................................................................................... 12 1.16.2 Fußnoten .............................................................................................................. 13 Literaturverzeichnis ...................................................................................................... 14 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 Allgemeiner Aufbau ................................................................................................................. 14 Monographien und sonstige selbstständige Veröffentlichungen ................................. 14 Beiträge in Sammelwerken..................................................................................................... 15 Beiträge in Zeitschriften und Zeitungen ............................................................................ 16 Forschungsberichte und Disskussionspapiere................................................................... 16 Dissertationen/Habilitationen .............................................................................................. 17 Vorträge und Seminare ........................................................................................................... 17 Internet-Quellen ....................................................................................................................... 17 Beiträge aus der Rechtsprechung ......................................................................................... 19 Sonstige Quellen und Informationsmaterial ...................................................................... 19 i 3 Tipps zu Formatvorlagen und generellen Formatierungen .................................. 21 4 Recherche ........................................................................................................................ 22 4.1 4.2 Datenbank-Infosystem (DBIS) .............................................................................................. 22 4.1.1 Metasuchmaschinen .......................................................................................... 22 Weitere empfehlenswerte Recherchemöglichkeiten ........................................................ 24 5 Anhang ............................................................................................................................. 26 6 Hinweise zu externen Arbeiten ................................................................................... 27 6.1 6.2 Allgemeine Grundsätze........................................................................................................... 27 Hinweise für Studenten ........................................................................................................... 27 Literaturverzeichnis .............................................................................................................. 30 ii Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bild 1; Formatvorlage "Beschriftung", Frontpage 9, nicht fett ....................................... 3 Abbildung 2: Bild 2, Bilder mit Text in Zeile ................................................................................................ 3 iii Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Formatvorlagen ................................................................................................................................ 21 Tabelle 2 Recherchemöglichkeiten................................................................................................................. 24 iv Abkürzungsverzeichnis v 1 Äußere Form 1.1 Schrift Alle Überschriften werden mit den befindlichen „Überschriften 1,2,3,4“ je nach Bedarf aus den Formatvorlagen formatiert. Für die Verzeichnisüberschriften steht eine separate, nicht nummerierte Überschrift „Überschrift 1_Verzeichnisüberschrift“ zur Verfügung. Die Vorlage für die Textschrift ist mit der Formatvorlage „Standard“ gekennzeichnet. (Charter 11pt, Abstand 12pt). Ändern von Schriftgrößen, -farben etc. immer über die Formatvorlage. Die beiden Schriftarten „Charter“ und „Frontpage“ finden sie als Downloadversion für MS und Mac auf der HP der „Stabstelle für Kommunikation und Medien“ der TU Darmstadt. Folgender Weg führt Sie dorthin: Einloggen unter ihrem TU-D-Account, Auf der TU-D Homepage auf Vorbeischauen, Interne Services, Linkes Feld Services anklicken, Corporate Design, Downloads, Schriften der TU Darmstadt. Anschließend den Download entpacken und durch Doppelklick auf die jeweilige Datei die Installation starten. 1.2 Seite einrichten Es gilt folgende Seitenränder einzuhalten: oben: 2 cm unten: 1,25 cm links: 3,5 cm rechts: 2 cm 1.3 Absatztrennung Hier ist eine Leerzeile mit der Größe 8pt vorgeschrieben. Änderungen der Absatztrennung nehmen Sie vor, indem Sie auf den Pfeil in der linken unteren Ecke der Formatvorlagen klicken. Anschließend klicken Sie auf den Pfeil in der Auswahl Standard. Hier auf Ändern, Format, Absatz. An dieser Stelle befindet sich die Auswahl für die jeweilige Formatvorlage. Unter der Auswahl Abstand können die Veränderungen vorgenommen werden. Bei Überschriften ist darauf zu achten, dass das Feld Nicht vom nächsten Absatz trennen markiert ist. So werden Überschriften und der dazugehörige Text nicht auf unterschiedlichen Seiten dargestellt. Es ist darauf zu achten, dass zwischen „Überschrift 1“ und „Überschrift 2“ kein Leerraum entsteht. An dieser Stelle sollte ein kurzer Überblick über das folgende Kapitel stattfinden. 1 1.4 Fußnoten Hier werden Fußnoten1 mit Charter 8 pt vorformatiert2. 1.5 Formatvorlagen Es sind für die wichtigsten Definitionen (Überschriften, Beschriftungen von Bildern, Fußnotentexte, usw.) Formatvorlagen eingestellt. Bei Änderungen bitte dort zentral verändern. Auch Umgestaltungen bezüglich Schriftart, Absatz, Textpositionierung können über den im Abschnitt 2.1 beschriebenen Weg im Feld Format für jede Formatvorlage individuell vorgenommen werden. 1.6 Sonderzeichen 1.6.1 Geschützes Leerzeichen Mit der Tastenkombination Steuerung+Shift+Leerzeichen fügt man ein geschütztes Leerzeichen ein, welches beispielsweise Beträge, Daten u.v.m. am Satzende zusammenhält. 1.6.2 Weitere Sonderzeichen Wie geschützte oder bedingte Trennstriche befinden sich unter Einfügen, Symbol, Sonderzeichen. 1.7 Verweise Die Verweise der Tabellen- und Abbildungsbeschriftungen werden automatische bei der Aktualisierung der jeweiligen Verzeichnisse generiert. Möchte man im Text auf Inhalte von einem bereits bestehenden Kapitel verweisen (siehe Kapitel 1.10.4 unterhalb des Beispiels) funktioniert dies wie folgt. Kapitel-Nummer bzw. zu verweisendes Objekt markieren, dann in der oberen Registrierkarte Verweise auf Querverweise klicken und in den Querverweis-Optionen den gewünschten Unterpunkt wählen. 1 Die Fußnote ist am unteren Seitenrand als Fließtext eingestellt. der restliche Seitentext verschiebt sich automatisch. Allerdings muss nach dem Fußnotenzeichen per Hand ein Tabulator gesetzt werden, da sonst der Abstand nicht automatisch eingestellt wird. Soll eine neue Zeile erfolgen, diese mit Zeilenumbruch (Shift + Return) erzwingen oder eine neuen Absatz mit Tabulatorzeichen beginnen. 2 Hier steht die 2. Fußnote. 2 1.8 Abbildungen und Abbildungsverzeichnisse Einfügen eines Bildes, danach Einfügen, Referenz, Beschriftung. Nach dem vorgegebenen Text "Abbildung 1" den eigenen Text einfügen. Abbildung 1: Bild 1; Formatvorlage "Beschriftung", Frontpage 9, nicht fett Abbildung 2: Bild 2, Bilder mit Text in Zeile 1.9 Rechtschreibung Eine korrekte Arbeit ist verbindlich gemäß der „neuen deutschen Rechtschreibung“ zu verfassen. Die Benutzung von Abkürzungen im laufenden Text gilt es weitestgehend zu vermeiden, jedoch ist der Gebrauch von eingebürgerten Abkürzungen (vgl. aktuelle Auflage des Dudens) gestattet. Diese Abkürzungen müssen im Abkürzungsverzeichnis nicht mehr aufgeführt werden. Nicht erlaubt sind Abkürzungen aus Bequemlichkeit (z. B. IuK für Information und Kommunikation). Im Fachgebiet gebräuchliche Abkürzungen sachlicher Art (z. B. EDV) können verwendet werden. Ebenso ist bei Quellenangaben die Abkürzung von Zeitschriftennamen (z. B. ZfB, WIST, ZfbF, DBW) üblich. Diese sind jedoch unbedingt im Abkürzungsverzeichnis anzugeben. Gleiches gilt für erlaubte Abkürzungen der Namen von Institutionen, Organisationen oder Unternehmen (z. B. IHK, AOK, AEG). Das Abkürzungsverzeichnis gilt es, in alphabetischer Reihenfolge anzulegen. 1.10 Zitierweise 1.10.1 Zitierpflicht und Zitierfähigkeit Stützt sich der Verfasser einer wissenschaftlichen Arbeit wörtlich oder sinngemäß auf die Gedanken anderer, so hat er zu zitieren. Er symbolisiert dadurch, dass die geäußerte Meinung oder Idee nicht von ihm selbst stammt, er sich aber mit ihr auseinandergesetzt hat und gleicher Meinung ist, mit der Aussage seine eigene Argumentationsreihe stützen will oder sich ihr aus 3 verschiedenen Gründen nicht anschließen kann. Das Hauptmotiv zur Zitierung liegt damit in der Nachvollziehbarkeit der getroffenen Aussagen als einer Mischung aus gedanklicher Eigenleistung des Verfassers und der Verarbeitung fremden Gedankengutes aus vorhandenen Quellen. Eine Befreiung von der Zitierpflicht besteht nur dann, wenn es sich um wissenschaftliches Allgemeingut handelt. In allen anderen Fällen gilt es als schwerwiegender Verstoß gegen das wissenschaftliche Arbeiten, fremde Gedanken zu übernehmen ohne explizit darauf hinzuweisen. Ein Verstoß gegen die Zitierpflicht (Plagiat) führt unweigerlich zu einer Bewertung der Arbeit mit der Note „unzureichend“. Zitierfähig ist grundsätzlich nur das, was vom Leser nachvollzogen und überprüft werden kann. Folglich handelt es sich dabei in der Regel um bereits veröffentlichte Werke bzw. um Werke, die gerade im Erscheinen sind. Unveröffentlichte, nicht allgemein zugängliche Quellen (z. B. statistisches Material eines Unternehmens) sind als Anlage (zumindest auszugsweise) zusammen mit der Arbeit einzureichen und dann ebenfalls zitierfähig. Unveröffentlichte Materialien sollten aber die Ausnahme in einer wissenschaftlichen Arbeit sein. Vor der Verwendung derartiger Quellen ist allerdings die Genehmigung des Urhebers einzuholen. Grundsätzlich ist auf die Originalquelle zurückzugreifen, da bei Verwendung von Sekundärquellen die Gefahr besteht, dass Zitate, aus dem Zusammenhang gerissen und/oder falsch wiedergegeben werden, usw. Die Verwendung von Sekundärquellen ist nur erlaubt bei schwer greifbaren oder nicht mehr greifbaren Originalquellen. 1.10.2 Arten der Zitierung Grundlegend unterschieden werden kann zwischen sinngemäßen und wörtlichen Zitaten. Folglich werden beide unterschiedlich dargestellt. 1.10.3 Wörtliche Zitierung Ein wörtliches Zitat verfolgt den Sinn der eindeutigen Hervorhebung einer für die Bearbeitung bedeutsamen Aussage. Es ist ausschließlich dann wörtlich zu zitieren, wenn es auf den exakten Wortlaut ankommt, wie z. B. bei Definitionen. Dabei muss das wörtliche Zitat daraufhin überprüft werden, ob es nicht – aus dem Zusammenhang gerissen – missverstanden werden kann. Zitate englisch- bzw. französischsprachiger Quellen bedürfen in der Regel keiner Übersetzung. Bei anderen fremdsprachigen Quellen hingegen ist eine wörtliche Übersetzung unter Angabe des Übersetzers beizufügen. Die originalgetreue Wiedergabe verlangt eine deutliche Kennzeichnung eventueller Abweichungen. Sollte ein Satz nur teilweise zitiert werden, so sind die fehlenden Textbausteine durch „(...)“ zu symbolisieren (erstes Beispiel s. u.). Ist es nötig einen längeren Textbaustein zu zitieren (z. B. lange Definition), so ist dieser durch einen Absatz abzuheben und in kleinerer Schrift (10 pt. Charter) zu übernehmen (zweites Beispiel s.u.). Bei der Zitierung von Quellen, welche in der „alten Rechtschreibung“ abgefasst wurden, sind diese so zu übernehmen und nicht anzupassen. Sollte sich das Zitat über mehr als eine Seite erstrecken, so ist dies durch ein „f.“ für „folgende“ kenntlich zu machen. Ein „ff.“ (fortfolgende) für mehrere Seiten sollte bei der wörtlichen Zitierung in der Regel nicht notwendig sein. An dieser Stelle sei vorwegnehmend 4 angemerkt, dass eine Quellenangabe stets mit einem Punkt abzuschließen ist, jedoch nie zwei Punkte am Satzende stehen dürfen. (richtig: Picot; Böhme (1999), S. 5f., falsch: Picot; Böhme (1999), S. 5f..) Beispiel: Als theoretischer Bezugsrahmen bietet sich die traditionelle Preistheorie an, die davon ausgeht, (...) dass die Unternehmung – gleichgültig, wie wettbewerbsintensiv der Gütermarkt ist – stets kosteneffizient arbeitet; die Marktform bewirkt da nur Preis- und Mengenvariationen.“3 Diese Rechte können somit auch im Rahmen dieser Arbeit als Property-Rights, wie folgt, verstanden werden. „Property-Rights sind die mit einem Gut verbundenen und Wirtschaftssubjekten aufgrund von Rechtsordnungen und Verträgen zustehende Handlungs- und Verfügungsrechte. Diese Handlungs- und Verfügungsrechte haben sowohl einen gegenstandsbezogenen als auch einen personenbezogenen Aspekt. Sie legen die Rechte von Individuen im Umgang mit einem Gut fest und grenzen damit die Rechte der Individuen untereinander an einem Gut ab.“4 1.10.4 Sinngemäße Zitierung In der Regel kommt vorwiegend die sinngemäße Zitierung zur Anwendung. Sie dient dazu, Meinungen anderer Autoren für die Entwicklung von Gedankengängen zu verwenden. Darüber hinaus kann mit ihrer Hilfe zur Stützung von eigenen Aussagen auf die Meinung anerkannter Wissenschaftler verwiesen werden. Die sinngemäße Zitierung kann das wörtliche Zitat ersetzen, wenn die Wiedergabe des genauen Wortlautes nicht unbedingt erforderlich erscheint. Beispiel: In großen Unternehmen werden heute sowohl Leistungs- als auch Steuerprozesse arbeitsteilig organisiert5. Hier dürfte es, wie bereits in 1.10.3 ausgeführt, häufiger zum Einsatz von „f.“ und „ff.“ kommen. Jedoch ist das Mehrfache, sätze- oder gar abschnittsweise sinngemäße Zitieren aus einer Quelle mit nur geringfügiger Abänderung des Originalwortlautes zu vermeiden. Wird dazu satz- oder abschnittsweise der gleiche Fußnotenvermerk angebracht, so führt dies zu einer unnötigen Aneinanderreihung von „vgl.“ Zitierung. Sinnvoller ist es in solchen Fällen 3 Picot (1984a), S. 209. 4 Picot et al (1998), S. 39. 5 Vgl. Picot; Böhme (1999), S. 5. 5 wörtlich zu zitieren, da die Eigenleistung des Verfassers lediglich in einer sprachlichen Umformulierung besteht. 1.11 Zitate aus zweiter Hand Zitate aus zweiter Hand stammen aus Sekundärquellen. Man übernimmt damit ein Zitat eines Autors, ohne sich in der Primärquelle über den Originalwortlaut zu informieren! Zitate aus zweiter Hand sind nur zulässig, wenn die Primärquelle nicht beschaffbar ist. Bei „allgemein zugänglicher wissenschaftlicher Literatur“ können Zitate aus zweiter Hand nicht akzeptiert werden. Ist es nicht möglich, die in Sekundärquellen vorgefundenen Zitate mit dem Originaltext zu vergleichen, dann ist der Vermerk anzubringen „zitiert nach" (es folgt die Quelle, der man das Zitat entnommen hat) oder „zitiert in". Beispiel: Quellenverweis auf die Primärquelle, zitiert in: Quellenverweis auf die Sekundärquelle 1.12 Quellenverweise bei Abbildung und Tabellen Hier gelten prinzipiell die gleichen Richtlinien wie für Quellenverweise in Fußnoten. In der Tabellen- bzw. Abbildungsunterschrift soll jedoch kein Fußnotenzeichen angehängt werden. Vielmehr wird der Quellenverweis wie in einer Fußnote direkt angebracht. In manchen Fällen können Darstellungen z. B. direkt aus einem Buch herauskopiert, „gescannt" oder originalgetreu abgezeichnet werden. Dann ist die Darstellung beim Quellenverweis als wörtliches Zitat zu behandeln (z.B.: Quelle: Buxton (1975), S. 35). Verändert man die Darstellung, muss dem Quellenverweis ein Zusatz beigefügt werden (z. B.: Quelle: Mit geringfügigen Veränderungen entnommen aus Pfohl (2004), S. 27; oder: Quelle: Darstellung mit zusätzlichen eigenen Berechnungen entnommen aus Stock (1976), S. 26, zitiert in: Pfohl (1980), S. 429). Bei eigenen Darstellungen sollten diese als solche gekennzeichnet werden (z. B.: Quelle: Eigene Darstellung). Beispiel: Abb. 12: Empirische Untersuchungen zur Bedeutung des Lieferservice bei der Auswahl von Logistikunternehmen (Quelle: Pfohl (2004), S. 59) Die Quellenverweise entfallen im Tabellen- bzw. Abbildungsverzeichnis. 1.13 Technik der Zitierung Zusammenfassend sollen hier nochmals die wichtigsten Bausteine der Zitierung aufgegriffen werden. Die Zitierung innerhalb einer wissenschaftlichen Arbeit muss selbstverständlich einheitlich sein. Wörtliche Zitate sind durch Anführungszeichen kenntlich zu machen (vgl. 1.10.3), während dies bei sinngemäßen Zitaten nicht der Fall ist. Auslassungen sind bei der wörtlichen Zitierung durch „(...)“ anzuzeigen. Evtl. Ergänzungen zu wörtlichen Zitaten sind in 6 Klammern zu setzen und mit dem Hinweis „Anm. d. Verf.“ zu versehen. Die in der Originalquelle existierenden Hervorhebungen müssen entweder übernommen oder als solche kenntlich gemacht werden, während nachträgliche Hervorhebungen mittels Fußnote durch den Zusatz „Hervorhebungen durch den Verfasser“ beziehungsweise „(Hervorh. d. Verf.)“ zu markieren sind. Auch Quellen, die nur sinngemäß zitiert werden, müssen genau belegt werden. Im Gegensatz zur wörtlichen wird bei der sinngemäßen Zitierung die Fußnote mit dem Zusatz „Vergleiche“ (abgekürzt: „Vgl.“) eingeleitet. Auf die Fußnote ist durch eine hochgestellte Ziffer (evtl. mit Klammer) am Ende der zu kennzeichnenden Textstelle (hinter dem letzten Anführungszeichen) bzw. der sinngemäßen Entnahme hinzuweisen. Sinngemäße Zitierungen gelten für die durch das Fußnotenzeichen gekennzeichnete Textstelle. Das Fußnotenzeichen steht vor dem Punkt am Satzende, wenn dies nur für den jeweiligen Satz gilt. Sollte die sinngemäße Zitierung sich auf einen ganzen Abschnitt beziehen, so ist die Fußnote hinter den Punkt des letzten Satzes im jeweiligen Abschnitt zu setzen. In jedem Fall sind die Fußnoten fortlaufend zu nummerieren und es sind grundsätzlich die Seiten der herangezogenen Stellen anzugeben. Der Gebrauch der Zitierweise „ff.“ ist nur in begrenztem Umfang einzusetzen, da hier jeweils auf umfangreiche, mehrseitige Textstellen verwiesen wird und es dem Leser überlassen bleibt, sich selbst die gerade angesprochene Stelle herauszusuchen und entsprechend zu interpretieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Erst- und Folgezitat. Im Text wird nur die sogenannte „Kurzzitierweise“ (vgl. Fußnoten 1 - 3) angewandt, während sich die vollständige Quellenangabe ausschließlich im Literaturverzeichnis (vgl. 7) befindet. Das Kurzzitat setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: Vgl. – nur im Falle der sinngemäßen Zitierung Nachname des Autors (z. B. Rosenstiel) evtl. Adelstitel (z. B. Rosenstiel, v. – für: von Rosenstiel) ab drei Autoren/Herausgebern ist erster Nachname mit dem Vermerk „et al“ ausreichend Erscheinungsjahr in Klammern Seitenangabe und die Quelle abschließenden Punkt Beispiel wörtliches Zitat: Picot; Böhme (1999), S. 37. Die zugehörige Quellenangabe im Literaturverzeichnis sieht wie folgt aus: Picot, Arnold; Böhme, Markus (1999): Controlling in dezentralen Unternehmensstrukturen, München (Vahlen), 1999. 7 Beispiel sinngemäßes Zitat: Vgl. Picot; Böhme (1999), S. 37. Die zugehörige Quellenangabe im Literaturverzeichnis sieht wie folgt aus: Picot, Arnold; Böhme, Markus (1999): Controlling in dezentralen Unternehmensstrukturen, München (Vahlen), 1999. Beispiel: (An der Fußnote) Picot (1999), S. 48ff. Analog zu Literaturzitaten sind sämtliche Zahlen und Sachangaben mit ihrem Quellennachweis zu belegen. 8 1.14 Besonderheiten bei der Zitierung juristischer Quellen In der juristischen Literatur gibt es einige zusätzliche Formen von Quellen: � Gesetzestexte � Kommentare � Rechtsprechungen Gesetzestexte können unter Angabe des Paragraphen oder des Artikels, ggf. des Absatzes, des Satzes und der Nummer, wörtlich wiedergegeben werden. Bei allgemein bekannten Gesetzestexten kann auf eine Zitierung in der Fußnote und eine Angabe im Literaturverzeichnis verzichtet werden. Beispiel: BGB § 433 Abs. 1, Satz 2: Der Verkäufer eines Rechtes ist verpflichtet, dem Käufer das Recht zu verschaffen und, wenn das Recht zum Besitz einer Sache berechtigt, die Sache zu übergeben. Die jeweilige Gesetzestextabkürzung wie beispielsweise BGB, HGB, GWB, UWG ist in das Abkürzungsverzeichnis aufzunehmen. Im Gegensatz zur juristischen Vorgehensweise sollte die Zitierung in unserem Fachbereich ausführlicher gehalten sein. Hierbei sind aufzuführen: Autor(en) Erscheinungsjahr in Klammern Titel des Kommentars Titel des kommentierten Gesetzes Paragraph, ggf. Randziffer (Rz.), Anmerkung (Anm.) u. ä. Erscheinungsort �Erscheinungsjahr �Seite 9 Beispiel: Fußnote: Vgl. Talbot-Thomas (1979); UWG, § 14, Anm. 10, S. 110. Literaturverzeichnis: Talbot-Thomas, Anna (1979): Kommentar zum Unlauteren Wettbewerb (UWG), § 14, Anm. 10, Frankfurt / Main 1979, S. 110. Es empfiehlt sich, die Kommentarinhalte nur im Ausnahmefall wörtlich zu zitieren. Meist reicht eine sinngemäße Zitierung vollständig aus. Textbeispiel zur obigen Fußnote: Als Verleger wird bezeichnet, wer Druckschriften auf eigene Rechnung vervielfältigt oder verbreitet. Auch Rechtsprechungen sind in der Regel nur sinngemäß zu zitieren, eine Ausnahme können die sogenannten „Leitsätze“ der Gerichte darstellen. Für die Zitierung empfiehlt sich wiederum eine ausführlichere, an juristische Gepflogenheiten angelehnte Vorgehensweise. In der Reihenfolge sind aufzuführen: �Gericht, ggf. Gerichtsort Datum der Entscheidung �Entscheidungsziffer (Vorinstanzen können entfallen) �ggf. amtliches Stichwort �Quelle des Abdrucks �Seite(n), ggf. „m. Anm. v. ...“. Das Gericht soll hierbei abgekürzt werden (z. B. BGH, BVerfG, OLG, LG), der Gerichtsort muss nur aufgeführt werden, wenn es mehrere gleichrangige Gerichte gibt (z. B. OLG Hamm). Das amtliche Stichwort ist gelegentlich durch ein Stichwort der Redaktion ersetzt, auch dieses darf, soweit es den Inhalt der Entscheidung erläutert, aufgeführt wird. 10 Fußnote: Vgl. BGH, 10.11.83 - I ZR 107/81, „Gebrauch der Abkürzung WSV“ (1984), S. 196 - 197. Vgl. BKartA, 5.5.83 - B9-712000-T- 1019/81, „Coop Bremen“ (1983), S. 621 - 639. Vgl. OLG Frankfurt, 4.10.79 - 6473/79, „Feiertagsbesichtigung“ (1980), S. 64 - 66. Literaturverzeichnis: BGH, 10.11.83 - I ZR 107/81, „Gebrauch der Abkürzung WSV“, abgedr. in: WRP Nr. 4/84, S. 196 - 197. BKartA, 5.5.83 - B9-712000-T- 1019/81, „Coop Bremen“, abgedr. in: WuW Nr. 7/8/83, S. 621 639. OLG Frankfurt, 4.10.79 - 6473/79, „Feiertagsbesichtigung“, abgedr. in: GRuR Nr. 1/80, S. 64 66, m. Anm. v. Traub. Sofern an einem Tag mehrere Urteile eines Gerichts ergangen sind, ist zusätzlich das Aktenzeichen anzugeben. Im Literaturverzeichnis sind alle zitierten Urteile in alphabetischer Reihenfolge und nach Erscheinungsdatum (beginnend mit dem weiter zurückliegenden Datum) aufzuführen. 1.15 Besonderheiten bei der Zitierung von Normen Das Zitat beginnt mit dem Wort „Norm“, es folgen die Norm-Nummer, die Ausgabe und nach Punkt die sachliche Benennung der Norm. Bei Minimalangaben entfällt die sachliche Benennung. Sollen in Normen andere Normen zitiert werden, so ist DIN 820 Teil 23 zu beachten. Beispiel: Norm TGL 20969 April 1969. Zeitschriftenkurztitel: Regeln für die Kürzung von Zeitschriftentitel in Sprachen mit lateinischen und kyrillischen Buchstaben. Norm ANSI Z39.5-1969. American National Standard for the abbreviation of titles of periodicals. Norm BS 5605 : 1978. British Standard Recommendations for citing publications by bibliographical references Minimalangaben: Norm ISO/DIS 30 Draft 1979-05-24 Norm DIN 820 Teil 4 03.75 Norm DIN ISO 108 11.78 11 1.16 Einschub – Das Harvard-Zitiersystem 1.16.1 Im fortlaufenden Text: Nachnahme der Autorln, Veröffentlichungsjahr und Seite(n) in Klammem, z.B. (Maier 1999, S. 3 [bzw. p. 3 oder auch 3 ff. bzw. 3 et sqq.; auch: S. 3-7 bzw. pp. 3-7 beim Verweis auf mehrere Seiten]). Mehrere Autorlnnen hintereinander werden durch ein Semikolon getrennt, z.B. (Meier 1999; Miller 2000). Hat eine Autorln mehrere Werke verfasst, werden die Jahreszahlen durch ein Komma getrennt, z.B. (Meier 1998, 1999). Bei mehreren Werken einer AutorIn aus demselben Jahr, wird unmittelbar (ohne Trennzeichen) hinter die Jahreszahl ein Kleinbuchstabe gesetzt, z.B. Miller 2002a; dabei richtet sich die Reihenfolge der Buchstabenvergabe (2002a, 2002b, 2002c) gewöhnlich nach dem ersten Buchstaben des Titels (alph. Reihefolge). Bei Ko-Autorlnnen werden die Namen entweder durch ein ,,und" bzw. „and“ oder ein „/“ getrennt, z.B. (Meier und Müller 1999) bzw. (Meier and Müller 1999) oder (Meier/Miller 1999). Bei mehr als zwei Ko-Autorlnnen kann nach dem ersten Namen ,,et al." verwendet werden, z.B. (Meier et al. 1999) Dabei steht das lateinische „et al.“ (eig. et alili) für das deutsche „und andere“ (u.a.). Daher können Sie prinzipiell bei auf Deutsch verfassten Texten auch mit „u.a.“ arbeiten. Im Englischen wird aber ausschließlich „et al.“ verwendet (bitte achten Sie auch auf den Pkt. nach al, aber nicht nach et). Aufgrund der Dominanz englischsprachiger Veröffentlichungen in der Politik- und Verwaltungswissenschaft ist aber die Verwendung von „et al.“ auch in deutschen Arbeiten verbreitet und akzeptiert. Haben zwei Autoren den gleichen Nachnamen und im selben Jahr (mindestens) ein Werk veröffentlicht, das Sie zitieren möchten, müssen Sie zur eindeutigen Unterscheidung der Autoren auch den Anfangsbuchstaben des Vornamens im Beleg nennen, also z.B. (K. Miller 2002). Sollte auch dieser erste Buchstabe des Vornamens gleich sein, erscheint die Nennung des gesamten Namens + der Jahreszahl sinnvoll, also z.B. (Kathryn Miller 2002). Keinesfalls sollten Sie, wie bei den Jahreszahlen, den Nachname Kleinbuchstaben oder Zahlen zuordnen, also nicht Miller(a) oder Miller(1). Dokumente werden im Text mit dem Namen der Institution, Organisation; Vereinigung, Gruppe usw., welche sie erstellt hat, oder einer entsprechenden Abkürzung i.V.m. dem Erstellungsjahr zitiert, also z. B. (EU-Kommisson 2003) oder (Europäische Kommission 2003) oder auch (OECD 2001, S. 5-7). Die Auflösung, um welches Dokument es sich konkret handelt, erfolgt über die weiteren Angaben (Titel etc.) am Ende der Arbeit. Handelt es sich bei einem Dokument um das Werk genau identifizierbarer Personen, kann auch „ganz normal“ mit AutorIn und Jahr zitiert werden. 12 Zeitungsartikel werden bei Kenntnis des Verfassers ebenfalls nach der obigen Systematik mit AutorIn und Jahr im Text belegt. Bei Nichtkenntnis ist die Verwendung des Namens der Zeitung bzw. der Abkürzung i.V.m. dem Datum und der Seitenzahl üblich, z.B. (Süddeutsche Zeitung, v. 22. 03. 2004, S. 2) oder (SZ, v. 22. 03. 2004, S. 2). Gerichtsurteile werden nach den in der Rechtswissenschaft üblichen Zitiergewohnheiten und nicht nach eigenem Ermessen oder häufig in den Sozialwissenschaften anzutreffenden „Unsystematiken“ belegt. Das gilt soweit für Urteile deutscher als auch ausländischer bzw. suprasowie internationaler Gerichte, wobei die jeweiligen Standards anzuwenden sind. Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG nicht BVG abgekürzt!) werden nach der amtlichen Entscheidungssammlung, also z.B. (BVerGE 89, 155 [180]) zitiert. BVerfGE steht dabei für „Bundesverfassungsgerichtsentscheidung“. Die 89 gibt an, dass die Entscheidung im 89. Band der Sammlung abgedruckt ist. Die 155 ist die erste Seite des Urteils in diesem Band und die [180] markiert, ob sich das Zitat auf eine bestimmte Seite bezieht. Beim Zitieren mehrerer Entscheidungen wird „BVerfGE“ nur einmal erwähnt und alle Urteile durch Semikolon getrennt. Für Gesetzestexte gelten ebenfalls die juristischen Vorgaben (siehe Angaben zu Gerichtsurteilen analog). Im laufenden Text sollten Sie die offiziellen Abkürzungen verwenden und diese über das Abkürzungsverzeichnis auflösen. Bei Sammelzitationen im laufenden Text, z.B. (Miller 2002a, Scheider 1999; Otto 1995) richtet sich die Reihenfolge der Nennung nach dem bzw. den ersten Buchstaben des Nachnamens (Alphabet); nicht etwa nach dem Publikationsjahr, also nicht: (Otto 1995; Schneider 1999; Miller 2002a), sondern wie oben. Wiederholungen bei Belegen im laufenden Text müssen nicht nochmals komplett angegeben werden. War ihr letztes Zitat bspw. (Miller 2002a) und wollen Sie den Autor unmittelbar darauf folgend erneut zitieren, dann geschieht dies bei deutschen Texten mit „(ebd.)“ für „ebenda“ und im Englischen mit „(ibid.)“. „Ibid.“ (endet mit einem Punkt) steht für „ibidem“ (Latein). Dies gilt auch, wenn Sie den gleichen Autor, aber eine andere Seitenzahl belegen, also z.B. (ibid.: 12). 1.16.2 Fußnoten Fußnoten können auch im Harvard-Belegsystem verwendet werden. Sie enthalten hier aber ausschließlich (weiterführende) Anmerkungen und inhaltliche Verweise, wobei sich Literaturangaben auch in solchen befinden können. Daher ist das Belegsystem in Fußnoten das Gleiche, wie im Haupttext. Fußnoten enden immer mit einem Punkt. Achtung! Fußnoten dienen nicht als „Abladeplatz“ für Irrelevantes oder für Informationen, die Sie im Text aus Platzgründen nicht mehr unterbringen konnten. 13 2 Literaturverzeichnis 2.1 Allgemeiner Aufbau Im Literaturverzeichnis sind ausschließlich diejenigen Quellen aufzuführen, auf welche im Text und in den zugehörigen Fußnoten Bezug genommen wird. Quellen, die zur Einarbeitung in die Materie oder zum Verständnis herangezogen wurden, allerdings inhaltlich nicht Teil der Arbeit sind, werden nicht in das Literaturverzeichnis mit aufgenommen. Die Quellenangaben werden in alphabetischer Reihenfolge nach den Nachnamen der Autoren sortiert (beispielsweise Coase, Ronald H. vor Ripperger, Tanja). Sollten mehrere Werke eines Autors aufgeführt werden, so gilt es zunächst nach der Anzahl der Autoren (z. B. Picot, Arnold (2000) vor Picot, Arnold, Sennewald, Nicola (2001)) und dann innerhalb alphabetisch (z. B. Picot, Arnold; Dietl, Helmut; Franck, Egon (1999) vor Picot, Arnold; Reichwald, Ralf; Wigand, Rolf T. (2000)) und nach Jahrgang der Veröffentlichung (z. B. Picot, Arnold; Reichwald, Ralf; Wigand, Rolf T. (1998) vor Picot, Arnold; Reichwald, Ralf; Wigand, Rolf T. (2000)) zu sortieren. Mehrere Veröffentlichungen eines Verfassers in einem Jahr gilt es durch kleine Buchstaben zu unterscheiden (z. B. Picot, Arnold (2001a) und Picot, Arnold (2001b)). Als Beispiel für die Reihenfolge sollen obig genannte Quellen dienen: Beispiel: Coase, Ronald H. (1937) Picot, Arnold (2000) Picot, Arnold (2001a) Picot, Arnold (2001b) Picot, Arnold; Sennewald, Nicola (2001) Picot, Arnold; Reichwald, Ralf; Wigand, Rolf T. (1998) Picot, Arnold; Reichwald, Ralf; Wigand, Rolf T. (2000) Ripperger; Tanja (1998) Für die im Literaturverzeichnis notwendigen vollständigen Quellenangaben sind nachfolgend aufgeführte Angaben erforderlich. Unveröffentlichte Quellen, die aufgrund ihres Umfanges nicht mehr in den Anhang aufgenommen werden, müssen vollständig am Lehrstuhl abgegeben werden. 2.2 Monographien und Veröffentlichungen sonstige selbstständige Familien- und erster Vorname des Verfassers ausgeschrieben, zweiter Vorname nur abgekürzt 14 Erscheinungsjahr in Klammern Titel des zitierten Werkes einschließlich Untertitel, falls vorhanden Verlagsort, falls mehrere Verlagsorte, nur den ersten ausschreiben und durch u. a. kenntlich machen Verlag in Klammern Erscheinungsjahr Beispiele: Dietl, Helmut (1991): Institutionen und Zeit, Tübingen (Mohr), 1991. Franck, Egon (1995): Die ökonomischen Institutionen der Teamsportindustrie: Eine Organisationsbetrachtung, Wiesbaden (Gabler), 1995. Ripperger, Tanja (1998): Ökonomik des Vertrauens – Analyse eines Organisationsprinzips, Tübingen (Mohr), 1998. Potterfield, Thomas A. (1999): The Business of Employee Empowerment, Westport / Conneticut (Quorum Books), 1999. 2.3 Beiträge in Sammelwerken �Familien- und erster Vorname des Verfassers ausgeschrieben, zweiter Vorname nur abgekürzt. Bei mehreren Verfassern werden diese (siehe Beispiele) durch ein Semikolon abgetrennt. Erscheinungsjahr in Klammern Titel des Beitrages Bezeichnung des Sammelwerkes mit Herausgeber, eingeleitet durch „in:“ (Vornamen hier nur abgekürzt) Angabe des Bandes Erscheinungsort und -jahr Verlag in Klammern �Seiten- bzw. Spaltenangabe (von - bis) Beispiele: Picot, Arnold; Neuburger, Rahild (1995): Agency Theorie und Führung, in: Handwörterbuch der Führung, hrsg. v. Kieser, A., Bd. 10, 2. neugestaltete Aufl., Stuttgart (Schäffer-Poeschel), 1995, Sp. 14 21. 15 Picot, Arnold (1991): Ökonomische Theorien der Organisation – Ein Überblick über neuere ökonomische Ansätze und deren betriebswirtschaftliches Anwendungspotential, in: Betriebswirtschaftslehre und Ökonomische Theorie, hrsg. v. Ordelheide, D.; Rudolph, B.; Büsselmann, E., Stuttgart (Poeschel), 1991, S. 143-170. Picot, Arnold (1999): Konsequenzen neuer Informations- und Kommunikations- Technologien für die Unternehmensführung, in: Schriften der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues e. V., Bd. 35, Münster-Hiltrup (Landwirtschaftsverlag), 1999, S. 3-16. 2.4 Beiträge in Zeitschriften und Zeitungen Familien- und erster Vorname des Verfassers ausgeschrieben, zweiter Vorname nur abgekürzt. Bei mehreren Verfassern werden diese (siehe Beispiele) durch ein Semikolon abgetrennt. Erscheinungsjahr in Klammern Titel des Beitrages Titel der Zeitschrift bzw. Zeitung Band, Jahrgang (nach Möglichkeit), Jahr, Nr., Monat (Nr. und Monat nur erforderlich, wenn Seiten nicht jahrgangsweise nummeriert sind) Seite (von - bis) Beispiele: Picot, Arnold (1991): Ein neuer Ansatz zur Gestaltung der Leistungstiefe, in: Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, 43. Jg., 1991, S. 336 - 357. Picot, Arnold; Neuburger, Rahild; Niggl, Hans (1991): Ökonomische Perspektiven eines "Electronic Data Interchange", in: Information Management, 6. Jg., 1991, Nr. 2, S. 22 - 29. Sjurts, Insa (1998): Kontrolle ist gut, ist Vertrauen besser?, in: DBW, 58. Jg., 1998, Nr. 3, S. 283 - 298. 2.5 Forschungsberichte und Disskussionspapiere Familien- und erster Vorname des Verfassers ausgeschrieben, zweiter Vorname nur abgekürzt. Bei mehreren Verfassern werden diese (siehe Beispiele) durch ein Semikolon abgetrennt. Erscheinungsjahr in Klammern Titel des Werkes Art des Werkes (Manuskript, Diskussionspapier etc.) Erscheinungsort 16 Erscheinungsjahr Beispiele: Engelmann, Dirk (1997): Survival of Trustworthiness as a Consequence of a false Consesus Effect, Manuskript, Humboldt-Universität zu Berlin, 1997. Güth, Werner; Kliemt, Hartmut (1995): Evolutionary Stable Co-operative Commitments, Discussion Paper Economics Series Nr. 54, Humboldt-Universität zu Berlin, 1995. 2.6 Dissertationen/Habilitationen Die Angabe erfolgt nach Trennung durch Komma mit den Kürzeln "Diss." bzw. "Habil.-Schr." vor dem Erscheinungsort. Hinweis: Diese Angabe ist nur bei typischen Dissertations- oder Habilitationsdrucken erforderlich, jedoch nicht bei normalen Publikationen, die z.B. aus einer Dissertation hervorgegangen sind. Beispiel: Rüegge, Fridolin (1975): Distributions-Logistik aus entscheidungs- und systemtheoretischer Sicht. Diss. St. Gallen 1975. 2.7 Vorträge und Seminare Hierbei sollten die Angabe von Ort und Jahr des Vortrages/Seminars sowie die Angabe des gesamten Veröffentlichungstitels erfolgen. Beispiel: Pfohl, Hans-Christian (1988): Wettbewerbsvorteile: Theoretische Grundlagen. In: Pfohl, HansChristian (Hrsg.): Zukünftige Wettbewerbsvorteile von logistischen Dienstleistungsunternehmen. Fachtagung am 13. September 1988 in Darmstadt. Institut für Logistik der Deutschen Gesellschaft für Logistik e.V. Reihe "Fachtagungen", Bd. 3. Dortmund 1988, S. 1-16. 2.8 Internet-Quellen Die Bezugnahme auf Internet-Quellen erfordert aufgrund der Dynamik des Medium seine abweichende Darstellung und Handhabung. Eine eindeutige Identifizierung erfolgt über den Uniform Ressource Locator (URL). Die Quellenangabe setzt sich wie folgt zusammen: 17 Familien- und erster Vorname des Verfassers ausgeschrieben, zweiter Vorname nur abgekürzt. Bei mehreren Verfassern werden diese (siehe Beispiele) durch ein Semikolon abgetrennt. Sollte kein Verfasser bekannt sein, durch o. V. (ohne Verfasser) anzeigen. Erscheinungsjahr in Klammern Titel des Beitrages URL: Schema://Internet-Protokoll-Teile/Pfad [Stand TT.MM.JJJJ] Für das Schema ist der jeweilige Internetdienst einzutragen (z. B. „ftp“, „http“ (WWW), „news“, „telnet“). Der Internet-Protokoll-Teil gibt die Adresse des Rechners an, auf welchem die Information zur Verfügung steht. Der Pfad benennt das entsprechende Verzeichnis und den Dateinamen auf dem anbietenden Rechner. Hierbei gilt es ganz besonders, auf die Korrektheit der Angaben (Punkte, Striche, Groß- /Kleinschreibung etc.) zu achten. Falls sich eine InternetQuellenangabe über mehr als eine Zeile erstreckt, sollte die Trennung hinter einem „/“ erfolgen, ohne die Verwendung von zusätzlichen Zeichen wie z. B. einem Bindestrich. Sollte die Quelle nur durch einen besonderen Weg zugänglich sein (z. B. Mailing-Listen), so gilt es dies gesondert zu vermerken. Das Ganze ist des Weiteren mit dem Stand (Datumsangabe) zu versehen, zu dem es letztmalig abgerufen wurde, um zu dokumentieren, wann die Information abgerufen oder zugänglich wurde. Da, wie bereits ausgeführt, es sich hierbei um ein dynamisches Medium handelt, ist es ratsam, eine Kopie der entsprechenden Quelle für evtl. Rückfragen aufzubewahren. 18 Beispiele: Kurzzitat: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst (Hrsg.) (1995), [Stand 07.01.1997]. Okerson (1991), [Stand 03.01.1995]. Literaturverzeichnis: Okerson, Andrew (1991): The Electronic Journal – What and When?, zugänglich über ein EMail mit Inhalt get okerson prv2n1 an: [email protected] [Stand 03.01.1995]. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst (Hrsg.) (1995): Wissenschaftliche Informationen im elektronischen Zeitalter – Bericht der Sachverständigenkommission Elektronische Fachinformation (EFI) an den Hochschulen in Bayern, elektronisch veröffentlicht: URL: http://www11.informatik.tu-muenchen.de/EFI [Stand 07.01.1997] 2.9 Beiträge aus der Rechtsprechung Gericht ggf. Gerichtsort Datum der Entscheidung Entscheidungsziffer ggf. amtliches Stichwort Quelle des Abdrucks ggf. Anmerkung Beispiele: BGH, 10.11.83 - I ZR 107/81, „Gebrauch der Abkürzung WSV", abgedr. in: WRP Nr. 4/84. BKartA, 5.5.83 - B9-712000-T- 1019/81, „Coop Bremen", abgedr. in: WuW Nr. 7/8/83, S. 621 639. OLG Frankfurt, 4.10.79 - 6473/79, „Feiertagsbesichtigung", abgedr. in: GRuR Nr. 1/80, S. 64 66, m. Anm. v. Traub. 2.10 Sonstige Quellen und Informationsmaterial Herausgeber 19 Erscheinungsjahr Titel Reihe Jahrgang Erscheinungsort und –jahr Beispiele: Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (1966): Fachserie C, Unternehmen und Arbeitsstätten, Reihe 2; Kapitalgesellschaften, I. Abschlüsse der Aktiengesellschaften, Geschäftsjahr 1964, Stuttgart u.a. (Statistisches Bundesamt),1966. Spiegel-Verlag (Hrsg.) (1982): Der Entscheidungsprozeß bei Investitionsgütern – Beschaffung, Entscheidungskompetenzen, Informationsverhalten, Spiegel- Dokumentation, Hamburg (Spiegel), 1982. 20 3 Tipps zu Formatvorlagen und generellen Formatierungen Tabelle 1 Formatvorlagen Formatiert mit „Frontpage“ in Größe 12 pt, fett. Wichtig ist, dass das Feld nicht vom nächsten Absatz trennen in der Absatzfunktion der Formatvorlage aktiviert ist. Hierbei wird vermieden dass Überschrift Überschrift 1 und Text auf unterschiedlichen Seiten platziert werden. Zwischen „Überschrift 1“ und „Überschrift 2“ sollte ein kurzer inhaltlicher Überblick stattfinden. Für Text an sich, wird die Formatvorlage „Standard“ mit der Schriftart „Charter“ in Standard Schriftgröße 11pt zur Verfügung gestellt. Abwandlungen dieses Formats finden sich unter den weiteren Standard Formatvorlagen wieder Die Beschriftung Formatvorlage „Beschriftung“ wird unterhalb einer eingefügten Abbildung platziert. Über Hyperlinks wird Beschriftung im die Abbildungsverzeichnis eingepflegt. Über Formatvorlage, Ändern, Formate, Absatz, können die Abstände oberund unterhalb verändert werden. In der rechten Auflistung (nicht aktiviert, dann mittels Sonstige Formatvorlagen des kleinen Pfeils im Kästchen Formatvorlagen oberhalb aktivieren) befinden sich alle Formatvorlagen für Fußnoten, Fußnotentext, Fußzeile, etc. 21 4 Recherche Für die Onlinerecherche steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung. In erster Linie sind diese in das Datenbank-Infosystem (DBIS), E-Books und E-Journals unterteilt. 4.1 Datenbank-Infosystem (DBIS) Hier besteht der Zugriff auf Datenbanken zu allen Fachbereichen. Für das PTW sind insb. die Bereiche Technik, Maschinenwesen und Wirtschaftswissenschaften relevant. Zudem besteht Zugriff auf Normen und VDI-Richtlinien. Unter den Datenbanken finden sich Metasuchmaschinen, die Volltextsuche über wissenschaftliche Journals ermöglichen. Jedoch bieten nicht alle Datenbanken auch Zugriff auf die gesamten Artikel, sondern nur auf die Abstracts. In diesem Fall sollte die Verfügbarkeit über die elektronische Zeitschriftendatenbank der ULB geprüft werden. Der Zugriff auf die das DBIS erfolgt über die HP der Universitäts- und Landesbibliothek (http://www.ulb.tu-darmstadt.de/ulb/startseite/index.de.jsp). Klicken Sie auf den sich im linken unteren Bildrand befindlichen Link Datenbanken. Über die Fachgebiete können Sie die drei oben genannten Bereiche erreichen. 4.1.1 Metasuchmaschinen Die wichtigsten Metasuchmaschinen für die Recherchebereiche des PTW werden wie folgt aufgelistet. FIZ Technik Metasuchmaschine zu Literaturhinweisen aus Zeitschriften, Konferenzberichten, Forschungsberichten, Dissertationen und Büchern aus dem Bereich Technik. Enthält nur Literaturhinweise, Volltexte müssen separat beschafft werden. Enthält ca. 110.000 Dokumente aus Fachzeitschriften, Tagungsbänden, Forschungsberichten und Dissertationen Zugriff nur über Uninetz oder VPN. Springerlink Der Verlag bietet auf seiner Internet-Plattform SpringerLink mittlerweile über 37.000 elektronische Bücher an. Die Bücher sind im PDF- bzw. HTML-Format aufrufbar und können heruntergeladen und ausgedruckt werden. Mit dem Copyrightjahr 2005 erscheinen bei Springer nahezu alle Bücher parallel gedruckt und online, d.h. jährlich kommen über 5.000 weitere E-Books hinzu. Springer hat derzeit eines der liberalsten Geschäftsmodelle für digitale Inhalte. Erwirbt eine Bibliothek die E-Books von Springer, so kann sie den Inhalt für alle Zeiten nutzen und archivieren. Zugriff nur über Uninetz oder VPN. 22 BEFO Literaturdatenbank für Betriebswirtschaft/Ökonomie. Wöchentliche Aktualisierung, 400.000 Dokumente. Zugriff nur über Uninetz oder VPN. EPSCO (Business Source Premier) Metasuchmaschine über englischsprachige wissenschaftliche Literatur für die Wirtschaftswissenschaften mit Volltextzugriff auf die meisten Artikel Regelmäßige Auswertung von über 10.100 wirtschaftswissenschaftlichen Volltextpublikationen. Volltexte von mehr als 2.300 Zeitschriften. Es wird auch eine begrenzte Zahl von Büchern im Volltext angeboten. Wichtigste Inhalte: Volltextzugriff auf Harvard Business Review, Manufacturing & Service Operations Management, International Journal of Production Research, Tooling & Production Zugriff über Uninetz oder VPN. Suche kann auf Peer-Reviewed Journals eingeschränkt werden. WISO Metasuchmaschine über deutschsprachige Literatur für die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und Tages-/ Wochenpresse mit Volltextzugriff. WISO bietet Zugriff auf über 8 Mio. Literaturnachweise, 5 Mio. Volltexte aus rund 340 Fachzeitschriften, 86 Mio. Artikel aus der Tages- und Wochen-presse (regional und überregional) und 49 Mio. Unternehmensinformationen. Wichtigste Inhalte: Volltextzugriff auf Industrie Management, ZWF, CAD CAM, handling, MaschinenMarkt, Materialfluss, PRODUCTIVITY Management, QZ Qualität und Zuverlässigkeit, VDI Nachrichten, WB Werkstatt und Betrieb, WirtschaftsWoche. Zugriff nur über Uninetz oder VPN. Munzinger Online Datenbank zu verschiedenen Nachschlagewerken. Insbesondere: Länderinformationen, Duden und Brockhaus. Internat. Biographisches Archiv – Personen. Länder (Internationales Handbuch - Länder aktuell). Chronik (Internationales Handbuch - Zeitgeschehen). Brockhaus (Enzyklopädie). Duden (Das große Wörterbuch der deutschen Sprache; Das Fremdwörterbuch). Zudem weitere Archive zu Literatur und Kunst. Zugriff nur über Uninetz oder VPN möglich. Brockhaus nur über Uninetz Science Direct Fächerübergreifendes Verlagsportal, das eine Vielzahl von heterogenen Primärquellen unter einer Oberfläche anbietet: elektronische Zeitschriften, Bücher und Buchreihen, sowie 23 Nachschlagewerke des Verlages Elsevier. Datenbank englischsprachiger wissenschaftlicher Veröffentlichungen. Zugriff auf Abstracts. Volltextzugriff nur teilweise Verfügbar Wichtigste Inhalte: Volltextzugriff auf Journal of Operations Management, International Journal of Production Economics, International Journal of Machine Tools and Manufacture, International Journal of Machine Tool Design and Research, Engineering Costs and Production Economics Volltextzugriff nur über Uninetz oder VPN falls eine Lizenz für die gewählten Publikationen vorhanden ist. 4.2 Weitere empfehlenswerte Recherchemöglichkeiten Tabelle 2 Recherchemöglichkeiten Titel Link Anmerkung Langenscheidt Wörterbücher http://services.langenscheidt.d Geeignet für die Synonym- und Duden e/hebis/ Suche. Nur Uni-Netz/VPN Gabler Wirtschaftslexikon http://wirtschaftslexikon.gabl er.de/ Scirus for scientific http://www.scirus.com/ information DIN-Normen http://elib.tu- ULB-Leseausweis notwendig darmstadt.de/rediaccess/redi-access.pl Dubbel Interaktiv 2.0 http://rzblx10.uni- Nur Uni/VPN regensburg.de/dbinfo/detail.p hp?bib_id=tuda&colors=&ocol ors=&lett=fs&titel_id=1183 24 Google Books und Google www.google.de Scholar Über den blauen Pfeil in der oberen Leiste gelangt man zu den Suchoptionen. Social Science Research http://www.ssrn.com/ Network (SSRN) Direktlinks der ULB http://www.ulb.tu- Entsprechend dem Link zu darmstadt.de/ulb/startseite/i Datenbanken befinden sich ndex.de.jsp weiter Links zu eJournals und zu eBooks am rechten unteren Bildrand. Fernleihe (HeBIS) http://www.hebis.de/ Um die Option, Bücher aus anderen Bibliotheken über die Fernleihe zu leihen, muss erst ein Fernleihkonto eingerichtet werden. Dies geschieht an der Information der ULB. Für jedes geliehen Buch wird eine geringe Kostenpauschale veranschlagt. ULB Suche in der Bibliothek selbst http://www.ulb.tu- Hier am besten den darmstadt.de/ulb/startseite/i Recherche Link am oberen ndex.de.jsp Bildrand verwenden. Kleiner Tipp: Im Falle man bekommt über die Suchoption nicht genügend Bücher angezeigt, einfach mal zum Standort der jeweiligen Bibliothek (am Fachgebiet, oder Institut) gehen und im Regal in dem das Buch steht, sich die Bücher links und rechts davon anschauen. Man wird fündig. 25 5 Anhang Den Anhang auf neue Seite – ggf. neuen Abschnitt, wenn hier andere Nummerierung notwendig wird. 26 6 Hinweise zu externen Arbeiten 6.1 Allgemeine Grundsätze Abschlussarbeiten sind universitäre Prüfungsleistungen. Die in den APB (Allgemeine Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB)), im Hessischen Hochschulgesetz sowie dem Zweiten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21.03.2005 vorgesehenen Anforderungen müssen unbedingt eingehalten werden. 1. Eine Durchführung der Abschlussarbeit außerhalb der TU Darmstadt ist nur mit Zustimmung der/des Vorsitzenden der Prüfungskommission möglich (§ 23 Abs. 4 APB). 2. Die Bearbeitung der Abschlussarbeit muss innerhalb des von den Ausführungsbestimmungen der Fachbereiche (AB) bestimmten Zeitraums erfolgen. Die Themenstellung muss derart ausgestaltet sein, dass eine Bearbeitung innerhalb dieses Zeitraums möglich ist. 3. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens haben die Studierenden das Recht auf Einsichtnahme in die Prüfungsarbeit und die Gutachten. Dieses Recht steht ausschließlich den Prüflingen und nicht den externen Partnern zu. 4. Ein Exemplar der Abschlussarbeit wird in der Fachbereichs- oder Universitätsbibliothek veröffentlicht. Zeitlich befristete Ausnahmen sind möglich, wenn eine Schutzrechtsanmeldung nachweisbar geplant ist. 6.2 Hinweise für Studenten Studierenden, die eine "externe" Abschlussarbeit anfertigen, wird in der Regel von dem Industrieunternehmen ein Vertrag vorgelegt, der die organisatorische Einordnung des Studierenden in den Industriebetrieb, die Sicherstellung der Vertraulichkeit von firmeninternen und firmenbezogenen Daten, Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und von Verwertungsbzw. Nutzungsrechten, Haftungsfragen, gegebenenfalls auch die Höhe einer Aufwandsentschädigung und anderes regelt. Die Studierenden sollten zu ihrem eigenen Schutz diesen Vertrag auf Einhaltung der unter 6.1 genannten allgemeinen Grundsätze sowie folgender weiterer Punkte überprüfen: 1. Jede zeitlich und fachlich über die Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeit hinausgehende Bindung an das Industrieunternehmen sollte sehr gründlich überlegt werden. Eine solche Bindung kann den Studierenden z.B. einschränken bzw. behindern bei o der Wahl seines Arbeitsplatzes nach Abschluss des Studiums; o einer gegebenenfalls gewinnträchtigen Verwertung seiner Arbeitsergebnisse, etwa im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten oder dem Urheberrecht; 27 o einer späteren Weiterentwicklung des Themas oder des fachlichen Spektrums der Abschlussarbeit (z.B. im Rahmen einer Dissertation); hier können dann Schwierigkeiten auftreten, wenn sich der Studierende verpflichtet hat, alle auf der Abschlussarbeit aufbauenden weiteren Entwicklungen dem Unternehmen zur Nutzung anzubieten oder zu überlassen bzw. solche Entwicklungen nur mit Zustimmung des Unternehmens in Angriff zu nehmen. 2. Die Studierenden sollten genau prüfen, ob die gegenüber dem Industrieunternehmen einzugehenden Verpflichtungen auch einhalten werden können. Das Recht zur Veröffentlichung in der Bibliothek kann im Verhältnis zu dem Industrieunternehmen nicht eingeschränkt werden, wenn die Arbeit als Abschlussarbeit eingereicht werden soll. Hierauf sollten die Prüflinge Schadensersatzansprüchen des im eigenen Interesse Industrieunternehmens zur Vermeidung hinweisen. Die von pauschale Einräumung von Nutzungsrechten an dem Ergebnis der Arbeit ist auch deshalb problematisch. Über derartige Rechte kann nicht verfügt werden, wenn in der Arbeit TU Darmstadt-Software oder TU Darmstadt-Know-how genutzt wird oder die Arbeit hierauf aufbaut. 3. Bei der Bearbeitung von externen Abschlussarbeiten besteht kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung des Landes Hessen (Unfallkasse Hessen). 4. Die Unfallversicherung des Betriebes setzt voraus, dass die Studierenden in den Betrieb sozialrechtlich eingegliedert sind. Dies ist bei den üblichen Verträgen regelmäßig nicht der Fall! 5. Haben die Studierenden Zweifel, ob ein Vertrag, den das Industrieunternehmen anlässlich der Erstellung seiner "externen" Abschlussarbeit anbietet, unterzeichnen kann, sollte er sich mit dem betreuenden Hochschullehrer, mit dem Dezernat „Forschung“ oder mit dem Dezernat „Studierendenservice und Hochschulrecht“ in Verbindung setzen. 28 7 Literaturverwaltung Die Verwendung einer Quellenverwaltungssoftware wird aus Gründen der Übersichtlichkeit und Einfachheit empfohlen. Studenten der TU Darmstadt können eine kostenlose Version der führenden Literaturverwaltungssoftware Citavi downloaden. http://www.citavi.com/de/download.html Anleitungen und Hinweise zur Verwendung von Citavi: Link 1 Link 2 Link 3 29 Literaturverzeichnis Baumert, Jürgen / Trautwein, Ulrich / Artelt, Cordula: Deutsches PISA-Konsortium (Hrsg.): PISA 2000 . Ein differenzierter Blick auf die Länder der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2003 Böhnisch, Lothar; Schröer, Wolfgang: Pädagogik und Arbeitsgesellschaft, Weinheim und München 2001 Boenicke, Rose / Gerstner, Hans-Peter / Tschira, Antje: Lernen und Leistung, Vom Sinn und Unsinn heutiger Schulsysteme, Darmstadt 2004 30