Der EWSA vertritt die Auffassung, dass es für eine

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
SOC/528
Europäische Sicherheitsagenda
Brüssel, den 7. März 2016
Informationsvermerk
(515. Plenartagung)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung der Europäischen
Sicherheitsagenda: EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und
Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung und zu dem
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur
Terrorismusbekämpfung
STELLUNGNAHME: EESC-2016-00019-00-00-AS-TRA
1.
Verfahren
Befassung
Kommission:
durch
die
22. Dezember 2015
Rechtsgrundlage:
Artikel 304 AEUV
Beschluss des Präsidiums:
8. Dezember 2015
Zuständig:
Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft
Vorsitzender der Fachgruppe:
Pavel Trantina (CZ-III)
Regelung der
Fachgruppe:
14. Dezember 2015
Arbeiten der
Studiengruppe:
Europäische Sicherheitsagenda
Vorsitzender:
Giuseppe Iuliano (IT-II)
Berichterstatter:
Cristian Pîrvulescu (RO-III)
Mitglieder:
Pedro Almeida Freire (PT-I)
Laure Batut (FR-II)
Bojidar Danev (BG-I) (für Evgeniy Ivanov – Art. 62 GO)
Luca Jahier (IT-III)
Ivan Kokalov (BG-II)
Henri Malosse (FR-I) (für Patrick Liébus – Art. 62 GO)
Catelijne Muller (NL-II)
Eve Päärendson (EE-I)
Teresa Tiszbierek (PL-III)
Ákos Topolánszky (HU-III)
STELLUNGNAHME von der Fachgruppe am 24. Februar 2016 mit 84 Stimmen ohne
Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen ANGENOMMEN
SOC/528 – EESC-2016-00020-00-00-NISP-TRA (FR/EN) 1/3
Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË
Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu
DE
Sachverständiger
Claudiu Craciun (für den Berichterstatter)
2.
Wesentlicher Inhalt der Kommissionsdokumente
Das Maßnahmenpaket zur verschärften Bekämpfung von Terrorismus und illegalem Handel mit
Feuerwaffen und Explosivstoffen besteht aus zwei Hauptelementen: einem Vorschlag für eine
Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung, die das Instrumentarium der EU zur Vorbeugung von
terroristischen Angriffen stärken wird, indem Vorbereitungshandlungen wie Ausbildung und
Auslandsreisen für terroristische Zwecke sowie die Beihilfe, die Anstiftung und der Versuch der
Begehung einer terroristischen Handlung kriminalisiert werden, und einem Aktionsplan, der darauf
abzielt, Kriminelle und Terroristen effizienter am Zugang und an der Nutzung von Waffen und
Explosivstoffen zu hindern, und zwar durch verstärkte Kontrollen von unerlaubtem Besitz und
illegaler Einfuhr in die EU.
Der Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung schließt Durchsetzungslücken in
den EU-Strafrechtsvorschriften und sieht gemeinsame Definitionen terroristischer Handlungen vor,
was eine einheitliche Antwort auf das Phänomen der ausländischen terroristischen Kämpfer
ermöglicht. Gemäß der vorgeschlagenen Richtlinie wird Folgendes unter Strafe gestellt:




Reisen zu terroristischen Zwecken;
Finanzierung, Organisation und Erleichterung derartiger Reisen;
Teilnahme an einer Ausbildung für terroristische Zwecke;
Bereitstellung von Finanzmitteln für terroristische Straftaten.
Der Aktionsplan zur Bekämpfung von unerlaubtem Waffenhandel und Sprengstoffeinsatz zielt auf die
effizientere Aufdeckung, Ermittlung und Beschlagnahme von Feuerwaffen, Sprengstoffen oder
Ausgangsstoffen für Sprengstoffe für kriminelle und terroristische Zwecke ab.
Der Aktionsplan ergänzt die am 18. November 2015 beschlossenen Maßnahmen zur Verschärfung der
Kontrollen des rechtmäßigen Erwerbs und Besitzes von Feuerwaffen und zur Umsetzung
gemeinsamer Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen. Mit dem Aktionsplan soll die
operative Zusammenarbeit auf EU-Ebene und mit Drittstaaten zur effizienteren Bekämpfung des
Schwarzmarkts für Waffen und Sprengstoffe verbessert werden.
3.
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme des Ausschusses
Der EWSA begrüßt die Bündelung der Mittel der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des illegalen
Handels mit Feuerwaffen und Munition sowie des Terrorismus. Vermehrte Anstrengungen auf
europäischer und nationaler Ebene können allerdings eine kumulative Wirkung entfalten, die sich auf
die Wahrung der Grundrechte auswirken kann.
Der EWSA ist überzeugt, dass sich Sicherheit und Freiheit in Europa miteinander vereinbaren lassen.
Der EWSA vertritt die Auffassung, dass es für eine Demokratie gefährlich ist, für alle potenziellen
Straftaten vorsorglich Gesetze zu erlassen (Kriminalisierung von Verstößen oder Straftaten, die noch
nicht begangen wurden). Der Buchstabe i) in Artikel 3 Absatz 2 des Vorschlags sollte gestrichen
werden, damit Recht und Sicherheit nicht miteinander verwechselt werden. Ebenso werden in
Artikel 15 des Richtlinienvorschlags weder die Grundfreiheiten noch die Unschuldsvermutung
garantiert.
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Es ist sinnvoll, Präventionsinstrumente gegen Radikalisierung zu schaffen. Vorbeugende Maßnahmen
und Programme müssen auf die Einzelnen und Gruppen zugeschnitten sein, die am ehesten zur
Anwendung von Gewalt neigen, um Terror zu verbreiten. Der Zivilgesellschaft kommt eine
unverzichtbare Rolle hinsichtlich der Umstände zu, die der Radikalisierung und dem Hang zur
Gewaltanwendung Vorschub leisten.
Es bedarf einer Koordinierung der europäischen Außenpolitik in Bezug auf den Nahen Osten und
Nordafrika. Der EWSA ist der Auffassung, dass unbedingt mehr Einsatz gezeigt werden muss, wenn
es um Stabilisierung, Entwicklung und Demokratisierung in dieser Region geht. Der Bekämpfung von
Armut, Korruption und politischer und sozialer Ausgrenzung muss Vorrang gegeben werden.
Der EWSA sieht in der drastischen Beschränkung des Zugangs zu Feuerwaffen, Munition und
Explosivstoffen eine Priorität. Verbindungen zwischen Terrorgruppen und dem Milieu der
organisierten Kriminalität stellen eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger Europas dar.
Der EWSA spricht sich für die Klarstellung der Rechtsvorschriften über Terroropfer aus. Ihnen muss
schnell und wirksam geholfen werden, auch mittel- und langfristig. Die Vorbeugung und Bekämpfung
des Terrorismus ist mit Kosten verbunden, weshalb die Europäische Union eine finanzielle
Unterstützung für die entsprechenden nationalen Bemühungen erwägen sollte.
Nach Ansicht des EWSA müssen die Gesetze und institutionellen Verfahren ständig den
sicherheitsrelevanten Entwicklungen und Gefahren angepasst werden.
Der EWSA fordert die Organe und Einrichtungen der EU und die Mitgliedstaaten auf, den Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit zu wahren, wobei die Bestrafung und Bekämpfung solcher Handlungen in
einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Taten und zum entsprechenden Vorsatz stehen
sollte.
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