Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss SOC/528 Europäische Sicherheitsagenda Brüssel, den 7. März 2016 Informationsvermerk (515. Plenartagung) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda: EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen und deren unerlaubte Verwendung und zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung STELLUNGNAHME: EESC-2016-00019-00-00-AS-TRA 1. Verfahren Befassung Kommission: durch die 22. Dezember 2015 Rechtsgrundlage: Artikel 304 AEUV Beschluss des Präsidiums: 8. Dezember 2015 Zuständig: Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft Vorsitzender der Fachgruppe: Pavel Trantina (CZ-III) Regelung der Fachgruppe: 14. Dezember 2015 Arbeiten der Studiengruppe: Europäische Sicherheitsagenda Vorsitzender: Giuseppe Iuliano (IT-II) Berichterstatter: Cristian Pîrvulescu (RO-III) Mitglieder: Pedro Almeida Freire (PT-I) Laure Batut (FR-II) Bojidar Danev (BG-I) (für Evgeniy Ivanov – Art. 62 GO) Luca Jahier (IT-III) Ivan Kokalov (BG-II) Henri Malosse (FR-I) (für Patrick Liébus – Art. 62 GO) Catelijne Muller (NL-II) Eve Päärendson (EE-I) Teresa Tiszbierek (PL-III) Ákos Topolánszky (HU-III) STELLUNGNAHME von der Fachgruppe am 24. Februar 2016 mit 84 Stimmen ohne Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen ANGENOMMEN SOC/528 – EESC-2016-00020-00-00-NISP-TRA (FR/EN) 1/3 Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu DE Sachverständiger Claudiu Craciun (für den Berichterstatter) 2. Wesentlicher Inhalt der Kommissionsdokumente Das Maßnahmenpaket zur verschärften Bekämpfung von Terrorismus und illegalem Handel mit Feuerwaffen und Explosivstoffen besteht aus zwei Hauptelementen: einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung, die das Instrumentarium der EU zur Vorbeugung von terroristischen Angriffen stärken wird, indem Vorbereitungshandlungen wie Ausbildung und Auslandsreisen für terroristische Zwecke sowie die Beihilfe, die Anstiftung und der Versuch der Begehung einer terroristischen Handlung kriminalisiert werden, und einem Aktionsplan, der darauf abzielt, Kriminelle und Terroristen effizienter am Zugang und an der Nutzung von Waffen und Explosivstoffen zu hindern, und zwar durch verstärkte Kontrollen von unerlaubtem Besitz und illegaler Einfuhr in die EU. Der Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung schließt Durchsetzungslücken in den EU-Strafrechtsvorschriften und sieht gemeinsame Definitionen terroristischer Handlungen vor, was eine einheitliche Antwort auf das Phänomen der ausländischen terroristischen Kämpfer ermöglicht. Gemäß der vorgeschlagenen Richtlinie wird Folgendes unter Strafe gestellt: Reisen zu terroristischen Zwecken; Finanzierung, Organisation und Erleichterung derartiger Reisen; Teilnahme an einer Ausbildung für terroristische Zwecke; Bereitstellung von Finanzmitteln für terroristische Straftaten. Der Aktionsplan zur Bekämpfung von unerlaubtem Waffenhandel und Sprengstoffeinsatz zielt auf die effizientere Aufdeckung, Ermittlung und Beschlagnahme von Feuerwaffen, Sprengstoffen oder Ausgangsstoffen für Sprengstoffe für kriminelle und terroristische Zwecke ab. Der Aktionsplan ergänzt die am 18. November 2015 beschlossenen Maßnahmen zur Verschärfung der Kontrollen des rechtmäßigen Erwerbs und Besitzes von Feuerwaffen und zur Umsetzung gemeinsamer Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen. Mit dem Aktionsplan soll die operative Zusammenarbeit auf EU-Ebene und mit Drittstaaten zur effizienteren Bekämpfung des Schwarzmarkts für Waffen und Sprengstoffe verbessert werden. 3. Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme des Ausschusses Der EWSA begrüßt die Bündelung der Mittel der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und Munition sowie des Terrorismus. Vermehrte Anstrengungen auf europäischer und nationaler Ebene können allerdings eine kumulative Wirkung entfalten, die sich auf die Wahrung der Grundrechte auswirken kann. Der EWSA ist überzeugt, dass sich Sicherheit und Freiheit in Europa miteinander vereinbaren lassen. Der EWSA vertritt die Auffassung, dass es für eine Demokratie gefährlich ist, für alle potenziellen Straftaten vorsorglich Gesetze zu erlassen (Kriminalisierung von Verstößen oder Straftaten, die noch nicht begangen wurden). Der Buchstabe i) in Artikel 3 Absatz 2 des Vorschlags sollte gestrichen werden, damit Recht und Sicherheit nicht miteinander verwechselt werden. Ebenso werden in Artikel 15 des Richtlinienvorschlags weder die Grundfreiheiten noch die Unschuldsvermutung garantiert. SOC/528 – EESC-2016-00020-00-00-NISP-TRA (FR/EN) 2/3 Es ist sinnvoll, Präventionsinstrumente gegen Radikalisierung zu schaffen. Vorbeugende Maßnahmen und Programme müssen auf die Einzelnen und Gruppen zugeschnitten sein, die am ehesten zur Anwendung von Gewalt neigen, um Terror zu verbreiten. Der Zivilgesellschaft kommt eine unverzichtbare Rolle hinsichtlich der Umstände zu, die der Radikalisierung und dem Hang zur Gewaltanwendung Vorschub leisten. Es bedarf einer Koordinierung der europäischen Außenpolitik in Bezug auf den Nahen Osten und Nordafrika. Der EWSA ist der Auffassung, dass unbedingt mehr Einsatz gezeigt werden muss, wenn es um Stabilisierung, Entwicklung und Demokratisierung in dieser Region geht. Der Bekämpfung von Armut, Korruption und politischer und sozialer Ausgrenzung muss Vorrang gegeben werden. Der EWSA sieht in der drastischen Beschränkung des Zugangs zu Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen eine Priorität. Verbindungen zwischen Terrorgruppen und dem Milieu der organisierten Kriminalität stellen eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Europas dar. Der EWSA spricht sich für die Klarstellung der Rechtsvorschriften über Terroropfer aus. Ihnen muss schnell und wirksam geholfen werden, auch mittel- und langfristig. Die Vorbeugung und Bekämpfung des Terrorismus ist mit Kosten verbunden, weshalb die Europäische Union eine finanzielle Unterstützung für die entsprechenden nationalen Bemühungen erwägen sollte. Nach Ansicht des EWSA müssen die Gesetze und institutionellen Verfahren ständig den sicherheitsrelevanten Entwicklungen und Gefahren angepasst werden. Der EWSA fordert die Organe und Einrichtungen der EU und die Mitgliedstaaten auf, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, wobei die Bestrafung und Bekämpfung solcher Handlungen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Taten und zum entsprechenden Vorsatz stehen sollte. _____________ SOC/528 – EESC-2016-00020-00-00-NISP-TRA (FR/EN) 3/3