Erweiterung der EU - Europäische Kommission

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GD Erweiterung
Die Erweiterung der
Europäischen Union
Vom Europa der Sechs…
Generaldirektion
Erweiterung
Abt. 02 / Information
1
GD Erweiterung
Vertrag von Rom
25. März, 1957
Seine Majestät der König der Belgier, der Präsident der
Bundesrepublik Deutschland, der Präsident der Französischen
Republik, der Präsident der Italienischen Republik, Ihre königliche
Hoheit die Großherzogin von Luxemburg, Ihre Majestät die Königin
der Niederlande,
entschlossen durch diesen Zusammenschluß ihrer Wirtschaftskräfte
Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der
Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu den
gleichen hohen Zielen bekennen, sich diesen Bestrebungen
anzuschließen,
haben beschlossen, eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu
gründen.
2
GD Erweiterung
Vom Europa der Sechs…
1957
3
GD Erweiterung
Das Europa der Neun
1973
4
GD Erweiterung
Das Europa der Zehn
1981
5
GD Erweiterung
Das Europa der Zwölf
1986
6
GD Erweiterung
…zum Europa der Fünfzehn
1995
7
GD Erweiterung
EU 15 und darüber hinaus…
2002
8
GD Erweiterung
Das Europa von morgen
13. Dezember 2002
9
Vertrag über die
Europäische Union (EUV)
GD Erweiterung
Artikel 49 des EUV: jeder europäische Staat, der die in
Artikel 6 (1) genannten Grundsätze achtet, kann beantragen,
Mitglied der Union zu werden...
Artikel 6 des EUV: Die Union beruht auf den Grundsätzen der
Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte
und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese
Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.
10
Die Europa- und
Assoziierungsabkommmen
Land
Unterzeichnung
Europaabkommen
Inkrafttreten
Europaabkommen
Antrag
Mitgliedschaft
Bulgarien
Tschech Rep.
Estland
Ungarn
Lettland
Litauen
Polen
Rumänien
Slowakei
Slowenien
März 1993
Oktober 1993
Juni 1995
Dezember 1991
Juni 1995
Juni 1995
Dezember 1991
Februar 1993
Oktober 1993
Juni 1996
Februar 1995
Februar 1995
Februar 1998
Februar 1994
Februar 1998
Februar 1998
Februar 1994
Februar 1995
Februar 1995
Februar 1999
Dezember 1995
Januar 1996
November 1995
März 1994
Oktober 1995
Dezember 1995
April 1994
Juni 1995
Juni 1995
Juni 1996
Land
Unterzeichnung
AssoziierungsAbkommen
Inkrafttreten
AssoziierungsAbkommen
Antrag
Mitgliedschaft
Türkei
Malta
Zypern
September 1963
Dezember 1970
Dezember 1972
Dezember 1964
April 1971
Juni 1973
14 April 1987
16 Juli 1990
3 Juli 1990
GD Erweiterung
11
GD Erweiterung
Die Kopenhagener Kriterien - 1993
• Das Bewerberland muß die Stabilität der Institutionen, die
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie den
Respekt und den Schutz von Minderheiten garantieren, erlangt
haben (politisch);
• Es muß eine funktionierende Marktwirtschaft besitzen und in der
Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften im
Binnenmarkt standzuhalten (wirtschaftlich);
• Es muß die aus eigener Mitgliedschaft erwachsenden
Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der
politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu
eigen machen können (Übernahme des acquis).
12
GD Erweiterung
Die Stellungnahmen
• Prüfung unter Zugrundelegung der Kopenhagener Kriterien:
ausführliche Beschreibung und Analyse der politischen und
wirtschaftlichen Lage in jedem Bewerberland;
• Beurteilung der Fähigkeit des Bewerberlandes zur Annahme
und Umsetzung des acquis (d.h. der Rechte und Pflichten, die
sich aus den EU-Verträgen und der EU- Rechtsetzung ergeben)
in allen Tätigkeitsbereichen der Union;
• Hinweise auf mögliche Probleme bei der Übernahme des
acquis;
• Empfehlung zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen.
13
GD Erweiterung
Empfehlungen der Kommission
15. Juli 1997
Schlussfolgerungen:
• Keines der beitrittswilligen Länder erfüllt gegenwärtige alle Kriterien;
• Neun Länder erfüllen die politischen Voraussetzungen;
• Einige Länder haben ausreichende Fortschritte zur Erfüllung der
wirtschaftlichen Voraussetzungen gemacht;
• Die Kommission ist der Ansicht, daß Ungarn, Polen, Estland, die
Tschechische Republik, Slowenien und Zypern in der Lage sind, alle
Voraussetzungen für den Beitritt mittelfristig zu erfüllen.
Die Kommission empfiehlt dem Rat, Verhandlungen mit diesen
Ländern einzuleiten.
14
GD Erweiterung
Das neue Europa - Aufbau
Die Europäische Union
EFTA Länder
4 Freiheiten:
Binnenmarkt
Handel
Freizügikeit
von:
Einheitl. Währung
Umwelt
Politische Union
Kultur
Wirtschaftliche &
Soziale Kohäsion
Politische
Konsultation
Personen
Waren
Dienste
Kapital
EWR
Vertrag
Bewerberländer
Künftige
Mitgliedschaft
Europa- und AssoziierungsAbkommen
15
GD Erweiterung
Das neue Europa - Integration
EU
EFTA
EU Bewerber
16
GD Erweiterung
Das neue Europa - Sicherheit
EU Mitgliedstaaten,
NATO -Mitglieder
EU Mitgliedstaaten
NATONichtmitglieder
Bewerberländer
NATO-Mitglieder
Bewerberländer
Partner der NATO
NATO-Mitglieder
EU-Nichtmitglieder
Nichtmitglieder
Partner der NATO
17
GD Erweiterung
Das neue Europa - Schengen
EU Mitgliedstaaten
im Schengen-Raum
EU Mitgliedstaaten
nicht im
Schengen-Raum
Bewerberländer
Länder im
Schengen-Raum
weder EU Mitglied
noch Bewerberland
18
GD Erweiterung
Der Rat von Luxemburg
12.-13. Dezember 1997
Einleitung des Erweiterungsprozesses
• Europa-Konferenz: 10 mittel - und osteuropäische Bewerber
sowie Zypern und Türkei: Beginn 12. März 1998.
Diskussionsthemen: Bekämpfung von Drogen und
organisiertemVerbrechen, GASP, Umweltschutz, Förderung von
Wettbewerb und regionaler Zusammenarbeit.
• Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Polen, Slowenien und
Zypern: Einleitung der Beitrittsverhandlungen in sechs einzelnen
Konferenzen. Beginn: 31. März 1998.
• Türkei: Volle Anwendung des Assoziationsabkommens von 1963,
Konsolidation und Vertiefung der Zollunion, Durchführung der
finanziellen Zusammenarbeit, Annäherung der Rechtsvorschriften
sowie Beteiligung an bestimmten Gemeinschaftprogrammen und
Einrichtungen. Regelmäßige Überprüfung durch den Assoziationsrat.
Einladung zur Teilnahme an der Europakonferenz.
19
GD Erweiterung
Die Europa Konferenz
•
Bewerberländer treffen mit den Mitgliedstaaten zusammen, um
Themen mit grenzübergreifender Dimension wie Justiz und
Inneres, insbesondere Verbrechens- und Drogenbekämpfung,
Umwelt, regionale Zusammenarbeit und gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik zu diskutieren.
•
Ziel der Konferenz: Umfassender Rahmen für den
Erweiterungsprozeß. Die Teilnahme an der Konferenz wird auf
Mitgliedstaaten und Bewerberländer beschränkt.
•
Erste Sitzung: London, 12. März 1998
20
GD Erweiterung
Europäischer Rat von Berlin
24.-25. März 1999
Erklärung im Rahmen der Schlussfolgerungen des
Vorsitzes:
Angesichts des Ergebnisses bezüglich der Agenda 2000
möchte der Europäische Rat den derzeit in
Beitrittsverhandlungen stehenden Ländern die Botschaft
zukommen lassen, daß Grund zur Zuversicht gegeben ist.
Die Erweiterung bleibt eine historische Priorität für die
Europäische Union. Die Beitrittsverhandlungen werden für jedes Land im jeweils erreichbaren Tempo - so zügig
wie möglich fortgesetzt. Er fordert den Rat und die
Kommission auf, dafür zu sorgen,daß die Dynamik der
Verhandlungen dementsprechend aufrechterhalten wird.
21
GD Erweiterung
Hauptbestandteile der Agenda 2000
In einem einzigen Rahmen skizziert die Kommission:
• die großen Leitlinien für die Entwicklung der Europäischen Union
und ihre Politiken für den Beginn des 21. Jahrhunderts (z.B. GAP
und Regionalpolitiken);
• die Folgen der Erweiterung für die gesamte Union;
• den zukünftigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2000-2006 unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Erweiterung der Union.
22
GD Erweiterung
Verstärkte Heranführungsstrategie
• Beitrittspartnerschaften
• Erhöhung der Vorbeitrittshilfe (2000-2006):
 Phare (€ 1.500 Mio/Jahr);
 Strukturfonds (ISPA) (€ 1.000 Mio/Jahr);
 Landwirtschaftliche Unterstützung (SAPARD)
(€ 500 Mio/Jahr).
• Öffnung der Gemeinschaftsprogramme und Agenturen für die
Bewerberländer.
• Überprüfungsmechanismus
23
GD Erweiterung
Beitrittspartnerschaften
Für jedes Bewerberland wurde eine Beitrittspartnerschaft
verabschiedet. Diese:
• bewertet die vordringlichen Bereiche, in denen das Land
Fortschritte machen muß, um sich auf den Beitritt vorzubereiten;
• skizziert, wie das Phare-Programm die Vorbereitungen auf den
Beitritt unterstützt;
• faßt alle Formen der EU Unterstützung für das jeweilige Land in
einem einzigen Rahmen zusammen;
• enthält präzise Verpflichtungen der Bewerberländer insbesondere
im Hinblick auf Demokratie, gesamtwirtschaftliche Stabilisierung,
industriellen Umbau, nukleare Sicherheit und die Übernahme des
acquis;
• wird ergänzt durch die Nationalen Programme für die Übernahme
des acquis (NPÜA).
24
GD Erweiterung
Europäischer Rat von Berlin
24.-25. März 1999
• Ausgaben für die drei Vorbeitrittsinstrumente (Phare,
Strukturfonds, landwirtschaftliche Unterstützung).
• Der jährliche Höchstbetrag für die einzelnen Bereiche bleibt
konstant und soll folgende Beträge nicht übersteigen:
Vorbeitrittsinstrumente
(Mio € )
2000 2001 2002 2003 2005 2006
Vorbeitrittsinstrumente
3 120 3 120 3 120 3 120 3 120 3 120
Phare
1 560 1 560 1 560 1 560 1 560 1 560
Struktur
1 040 1 040 1 040 1 040 1 040 1 040
Landwirtschaft
520
520
520
520
520
520
25
GD Erweiterung
Europäischer Rat von Helsinki
10.-11. Dezember 1999
Beschlüsse des Europäischen Rates von Helsinki im Hinblick auf die
Erweiterung:
• Aufnahme offizieller Verhandlungen im Februar 2000 mit
Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und der Slowakei;
• Bewertung eines jeden Landes nach seinen eigenen Leistungen.
Das Prinzip der Differenzierung wird im Hinblick auf die
Eröffnung und die Durchführung der Verhandlungen angewandt;
• Bewerberländer können zu anderen - bereits länger verhandelnden
- Bewerberländern aufholen, sofern sie ausreichende Fortschritte
bei ihren Vorbereitungen gemacht haben;
• Verhandlungsfortschritte müssen mit Fortschritten bei der
Übernahme des acquis in die Gesetzgebung und deren praktischer
Umsetzung einhergehen.
26
GD Erweiterung
Europäischer Rat von Nizza
7.-9. Dezember 2000
Die Beschlüsse des Rates von Nizza konzentrieren sich auf:
• Neuen Schwung für den Prozess;
• Institutionelle Reform für ein Europa mit 27 oder mehr
Mitgliedern;
• Verabschiedung einer „Wegskizze“ (roadmap) als wichtiges
Instrument für die Erweiterungsverhandlungen;
• Bestätigung des Prinzips der Differenzierung;
• Feststellung von Fortschritten bei der Umsetzung einer
Vorbeitrittsstrategie für die Türkei.
27
GD Erweiterung
Europäischer Rat von Göteborg
15.-16. Juni 2001
Die Beschlüsse des Europäischen Rates von Göteborg, stellen
den Durchbruch in den Erweiterungsverhandlungen dar:
• Der Prozess der Erweiterung ist unumkehrbar;
• Die “Wegskizze” (roadmap) bietet den Rahmen für eine
erfolgreiche Beendigung der Erweiterungsverhandlungen;
• Eine Beendigung der Verhandlungen mit den am weitesten
fortgeschrittenen Bewerberländern sollte gegen Ende 2002
möglich sein. Ziel ist deren Teilnahme an den Wahlen zum
Europäischen Parlament im Jahr 2004 als Mitgliedstaaten;
• Die Umsetzung der Vorbeitrittsstrategie für die Türkei hat gute
Fortschritte gemacht und schliesst einen erweiterten politischen
Dialog mit ein. Dennoch sind in einigen Bereichen wie z.B. bei
den Menschenrechten weitere Fortschritte notwendig.
28
GD Erweiterung
Europäischer Rat von Brüssel
24.-25. Oktober 2002
“Der historische Prozess, eingeleitet 1993 in
Kopenhagen um die Spaltung unseres Kontinents
zu überwinden, wird bald schon Früchte tragen…
… Die bisher größte Erweiterung der Union ist
greifbare Nähe gerückt…"
29
GD Erweiterung
Europäischer Rat von Kopenhagen
12.-13. Dezember 2002
“For the first time in history Europe will become
one because unification is the free will of its
people.
… The deal that we have reached here in
Copenhagen represents EU at its best: leadership,
solidarity and determination”.
R. Prodi
30
GD Erweiterung
Beitrittsverhandlungen: Beginn
•
31. März 1998: Tschechische Republik, Estland, Ungarn,
Polen, Slowenien und Zypern (erste Gruppe, früher:
‘Luxemburg- Gruppe’).
•
15. Februar 2000: Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta,
Rumänien und die Slowakische Republik (zweite Gruppe,
früher: ‘Helsinki Gruppe’).
•
Türkei: Der Rat von Helsinki (Dezember 1999)
bestätigt, dass die Türkei Kandidatenstatus besitzt auf der Basis
derselben Kriterien, die auf die anderen Bewerberländer
angewandt werden.
31
Beitrittsverhandlungen:
Regelmässige Berichte
GD Erweiterung
Regelmäßige Berichte :
•
werden von der Europäischen Kommission beschlossen und
betreffen den Fortschritt der Bewerberländer im Hinblick auf die
EU-Kriterien für eine Migliedschaft;
•
werden seit 1998 jährlich erstellt;
•
folgen derselben Methodik wie die Stellungnahmen;
•
basieren auf denselben objektiven Kriterien wie in 1997
(Kopenhagener Kriterien).
32
GD Erweiterung
Beitrittsverhandlungen: Screening
Analytische Prüfung des Unionsacquis vor Beginn der
Beitrittsverhandlungen
• multilateral: Die Kommission identifiziert und erläutert allen
Bewerberländern den Besitzstand, der zum Beginn der
Verhandlungen gilt
• bilateral: Die Kommission bewertet den Stand der Umsetzung des
acquis bei jedem Bewerber und benennt Defizite
• Grundlage für die Verhandlungen: Ein Screening- Bericht über
jedes Kapitel für jedes Land dient als Basis für den Beginn des
technischen Verhandlungsprozesses
• Ein permanenter Prozeß: Identifikation der neuen
Unionsgesetzgebung, die ebenfalls von den Bewerben vor dem
Beitritt angenommen werden muß.
33
GD Erweiterung
Beitrittsverhandlungen: Kapitel
1. Freier Warenverkehr
2. Freizügigkeit
3. Freier Dienstleistungsverkehr
4. Freier Kapitalverkehr
5. Gesellschaftsrecht
6. Wettbewerb
7. Landwirtschaft
8. Fischerei
9. Verkehr
10. Steuern
11. Wirtschafts- und Währungsunion
12. Statistik
13. Beschäftigung und Soziales
14. Energie
15. Industriepolitik
16. Kleine und mittlere Unternehmen
17. Wissenschaft und Forschung
18. Bildung und Ausbildung
19. Telekommunikation und IT
20. Kultur und audiovisuelle Medien
21. Regionale Politik und Strukturinstrumente
22. Umweltschutz
23. Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz
24. Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres
25. Zollunion
26. Auswärtige Beziehungen
27. Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik
28. Finanzkontrolle
29. Finanz- und Haushaltsbestimmungen
30. Institutionen
31. Sonstige
34
GD Erweiterung
Beitrittsverhandlungen: Kapitel
Luxemburg- Gruppe (erste Gruppe der Bewerberländer)
•
Von März 1998 bis Dezember 1999: 23 von 31 Kapiteln geöffnet. Je nach
Bewerber zwischen 8 und 11 Kapitel provisorisch geschlossen.
•
Ende 1999: Geschlossene Kapitel für alle sechs Länder: Statistik,
Wirtschafts- und Währungsunion, Industriepolitik, Kleine und mittlere
Unternehmen, Wissenschaft und Forschung, Verbraucher- und
Gesundheitsschutz, Bildung und Ausbildung, Telekommunikation und IT.
•
Frühjahr 2000: Öffnung weiterer Kapitel: Landwirtschaft, Regionalpolitik,
Freizügigkeit, Justiz und Inneres, Finanzkontrolle, Finanzen und Haushalt
•
Mitte 2000: Weiter offene Fragen im Landwirtschaftskapitel. Ziel bis Ende
2000 einen vorläufigen Überblick über die Situation dieser sechs Länder zu
erstellen (einschließlich problematischer Bereiche und geforderter
Übergangsfristen).
•
Juni 2001: alle Verhandlungskapitel eröffnet: Übergangsregelungen im
Hinblick auf die Freizügigkeit für Ungarn.
35
GD Erweiterung
Beitrittsverhandlungen: Kapitel
Helsinki-Gruppe (zweite Gruppe der Bewerberländer)
•
•
•
•
•
•
Februar 2000: Eintritt in die Verhandlungen.
28 März 2000: EU öffnet eine Liste von Kapiteln, mit einem gemeinsamen
Kern von fünf Kapiteln für alle Länder: KMU, Wissenschaft und Forschung,
Bildung und Ausbildung, Auswärtige Beziehungen, GASP - und bis zu drei
weiteren Kapiteln für einige Länder.
Anzahl und Art der Kapitel variiert je nach dem Grad der Vorbereitung im
Hinblick auf die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien. Dies umfaßt neben
der bloßen Übernahme des acquis insbesondere die Errichtung notwendiger
Verwaltungsstrukturen zur Anwendung des acquis.
25 März 2000: EU schließt mit jedem dieser Länder einige der fünf Kapitel.
Fortgang der Verhandlungen mit der Öffnung weiterer Kapitel je nach Stand
der Vorbereitungen
Juni 2001:alle Kapitel geöffnet mit Slowakei, Lettland und Litauen.
36
GD Erweiterung
Beitrittsverhandlungen: Verfahren
•
Vorlage einer Verhandlungsposition durch den Bewerber für jedes Kapitel im
Anschluss an das „screening“.
•
Die Kommission (GD Erweiterung und "sektorale" GDs) bereitet den
Entwurf einer “gemeinsamen Verhandlungsposition” vor (für jedes Kapitel),
und legt diese dem Rat vor.
•
Der Rat nimmt die gemeinsame Verhandlungsposition an und entscheidet
einstimmig über die Eröffnung von Verhandlungen im fraglichen Kapitel.
•
Gemeinsame Verhandlungspositionen können im Lauf der Verhandlung
verändert werden, z.B. wenn die Bewerber neue Sachinformationen vorlegen
oder die Forderung nach Übergangsfristen aufgeben.
•
Nach der einstimmigen Entscheidung der Mitgliedstaaten
(Regierungskonferenz) wird ein Kapitel vorläufig geschlossen. Sind alle
Verhandlungen mit dem fraglichen Bewerber abgeschlossen, werden die
Kapitel endgültig geschlossen.
37
GD Erweiterung
Beitrittsverhandlungen: "Roadmap"
• Erste Hälfte 2001: Definition gemeinsamer Standpunkte zur
Vorbereitung der vorläufigen Schließung der binnenmarktbezogenen
Kapitel sowie Soziales und Beschäftigung und Umwelt.
• Zweite Hälfte 2001: vorläufige Schließung von Kapiteln, die
längerer Vorbereitung im zweiten Halbjahr bedürfen: Wettbewerb,
Verkehr, Energie, Steuern, Zollunion, Landwirtschaft, Justiz und
Inneres (Schengen), Finanzkontrolle.
• Erste Hälfte 2002: vorläufige Schließung der verbleibenden Kapitel
und Vereinbarung von Übergangsmaßnahmen: Landwirtschaft
(verbliebene Fragen) Regionalpolitik, Finanz- und
Haushaltsvorschriften, Institutionen und Sonstiges.
38
GD Erweiterung
Beitrittsverhandlungen: Überwachung
• Aktualisiertes "Screening" für alle geöffneten und vorläufig
geschlossenen Kapitel zur Vorbereitung der Übernahme des
neuen acquis.
• Kommission kann so prüfen, ob die Bewerber in der
Verhandlungen eingegangene Verpflichtungen erfüllt haben
(sog. monitoring).
• Vorläufig geschlossene Kapitel können wieder geöffnet werden,
falls der Bewerber seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat.
• Erneute Öffnung ausnahmsweise möglich: z.B. wenn eine
erhebliche Kluft zwischen den Verpflichtungen und dem
tatsächlichen Fortschritt bei der Umsetzung und Anwendung
des acquis besteht.
39
GD Erweiterung
Zu einem erweiterten Europa
9. Oktober 2002 - Fortschrittsberichte:
• Die Kommission empfiehlt Abschluß der Verhandlungen
mit 10 Ländern: Zypern, Tschechische Republik,
Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen,
Slowakei und Slowenien.
• Diese Länder werden zu Beginn 2004 beitriffsreif sein.
• Bulgarien und Rumänien sollen etwa 2007 beitreten.
• Verstärkte Unterstützung für die Vor-BeitrittsVorbereitungen der Türkei.
40
GD Erweiterung
Die zukünftigen Mitgliedstaaten
Nächste Schritte für die Bewerberländer:
• Vorbereitungen für die Mitgliedschaft gehen weiter und
werden durch die Kommission überwacht.
• Besondere Anstrengungen erforderlich in den Bereichen:
Zoll, Landwirtschaft, Regionalpolitik, Finanzkontrolle.
• Die Kommission erstellt einen "Monitoring-Report" 6
Monate vor dem vorgesehenen Beitrittstermin.
• Frühjahr 2003: Unterzeichnung des Beitrittsvertrages.
• Eine besondere Schutzklausel im Vertrag ermöglicht
bestimmte Maßnahmen im Fall von Problemen.
• 380 Millionen € werden bereitgestellt für die
Unterstützungen weiterer Reformen in der Justiz und die
Stärkung der Verwaltung in den neuen Mitgliedstaaten
(Institution-building).
41
GD Erweiterung
Reibungsloser Übergang
"Monitoring" + Report der Kommission 6 Monate
vor dem Beitritt
• Weitere Fortschritte im Hinblick auf die Umsetzung
des Besitzstandes
• Entsprechend den Verpflichtungen der einzelnen
Länder
42
GD Erweiterung
Schutzklausel
Schutzklausel - Berufung darauf jederzeit möglich:
• Allgemeine wirtschaftliche Schutzklausel - jeder
MS kan betroffen sein
• Besondere Schutzklausel: "Funktion des
Binnenmarktes, einschließlich aller
sektorbezogener Politiken, die
Wirtschaftsaktivitäten mit grenzüberschreitendem
Bezug betreffen (…), sowie den Bereich Justiz
und Inneres" - nur für neue MS, die im Rahmen
der Verhandlungen eingegangene
Verpflichtungen nicht erfüllt haben.
43
GD Erweiterung
Bulgarien, Rumänien, Türkei
Nächste Schritte für Bulgarien und Rumänien:
• 2007: Abschluss der Verhandlungen avisiert
• Detailllierte "roadmaps" zur Vollendung der
Verhandlungen
• Justiz- und Verwaltungsreform
Nächste Schritte für die Türkei:
• Vollständige Erfüllung des "politischen Kriteriums"
• Verstärkte Unterstützung durch die EU
• Erhöhung der Finanzhilfen ab 2004
44
GD Erweiterung
Nächste Schritte auf dem Weg zu EU 25
2002
12. - 13. Dezember - Europäischer Rat von Kopenhagen
2003
Verstärkte Vorbeitrittshilfe für Rumänien und Bulgarien
9. April - Zustimmung des Europäischen Parlaments
16. April - Vertragsunterzeichnung in Athen
Ratifikation - Parlamente (MS) und Referenda (Kandidaten) öffentliche Meinung
1. Mai 2004
25 EU-Mitgliedstaaten
Ende 2004 - "Monitoring-Report" der Kommission und
Empfehlungen über die Fortschritte der Türkei
45
GD Erweiterung
Finanzielle Fragen (1)
12.-13. Dezember 2002
Schlussfolgerungen des Gipfels von Kopenhagen
Finanzielle Gesamtvereinbarung:
• 41 Mrd. € für 2004 bis 2006
• EU-Förderung für neue Mitglieder das ganze Jahr 2004
• Beitrag der neuen Mitglieder zum EU-Hausalt um ein Drittel
reduziert in 2004
Strukturmaßnahmen:
• 22 Mrd. € für 2002 bis 2006; davon ein Drittel Kohäsionsfonds
und zwei Drittel Strukturfonds
Landwirtschaft:
• Progressive Einführung von Direktzahlungen in neuen
Mitgliedstaaten
• 5 Mrd. € für die Entwicklung des ländlichen Raumes für 2004 bis
2006
46
GD Erweiterung
Finanzielle Fragen (2)
12.-13. Dezember 2002
Schlussfolgerungen des Gipfels von Kopenhagen
Interne Politikbereiche:
• 2,6 Mrd. zusätzlich für die Teilnahme neuer Mitgliedstaaten an
Programmen in internen Politikbereichen
• Bereitstellung von 850 Mio. € für Schengen- Maßnahmen
• 380 Mio. € für transnationale Maßnahmen zur Unterstützung des
Institutionenaufbaus in den neuen Mitgliedstaaten
• 105 Mio. € zur Unterstützung der Nuklearsicherheit in Litauen
und der Slowakei
Pauschalzahlungen an die neuen Mitgliedstaaten:
• 2,4 Mio. flüssige Mittel zur Vermeidung von
Zahlungsschwierigkeiten im ersten Beitrittsjahr
• Ausgleichszahlungen, um sicherzustellen, dass kein neuer
Mitgliedstaat "schlechter dasteht" als in 2003 (Tschechische
Republik, Slovenien, Malta, Zypern)
47
GD Erweiterung
Beitritt: Finanzieller Rahmen
Der Finanzrahmen für die Erweiterung 2004-2006
Obergrenzen der Erweiterungsbedingten Mittel
für Verpflichtungen 2004-2006 (Millionen €) (für
10 neue Mitgliedstaaten)
2004
2005
2006
Mittel für Verpflichtungen
Landwirtschaft
1 897
3 747
4 147
Strukturpolitische Maßnahmen, nach
Kappung
6 095
6 940
8 812
Interne Politikbereiche und zusätzliche
Ausgaben für die Übergangszeit
1 421
1 376
1 351
503
558
612
9 952
12 657
14 958
11 610
14 200
16 780
Mittel für Zahlungen (Erweiterung)
5 696
10 493
11 840
Mittel für Zahlungen (Berliner Szenario 1999)
8 890
11 440
14 220
Verwaltungsausgaben
Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen
insgesamt
Mittel für Zahlungen insgesamt (Berliner
Szenario 1999)
48
GD Erweiterung
Das Phare-Programm
• Hauptinstrument für die finanzielle und technische Unterstützung
der 10 Bewerberländer Mittel- und Osteuropas bei Ihren
Vorbereitungen auf den Beitritt zur Europäischen Union.
• Im Jahr 1989 zur Unterstützung der wirtschaftlichen und politischen
Reformen eingerichtet, wurde Phare bis 1996 auf 13 Partnerländer
in Mittel- und Osteuropa ausgeweitet.
• Der zunächst mit € 4,2 Mrd. (für 1990-1994) ausgestattete Haushalt
wurde auf € 6,693 Mrd. für den Zeitraum 1995-1999 aufgestockt.
• Agenda 2000: Der jährliche Phare-Haushalt beträgt € 1.62 Mrd. für
2000-2006, d.h. circa. € 11 Mrd. für den Gesamtzeitraum.
49
GD Erweiterung
Das Phare-Programm
• Seit dem Europäischen Rat von Essen 1994 ist Phare das
Finanzierungsinstrument für die Hilfe zum Beitritt der zehn
assoziierten Mittel- und Osteuropäischen Länder.
• Für Zypern, Malta und die Türkei gibt es ein gesondertes
Finanzierungsinstrument (MEDA).
• Für die westlichen Balkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina
und die vormalige Jugoslawische Republik Mazedonien, hat Phare
Unterstützung beim Übergang zu Demokratie und Marktwirtschaft
geleistet. Seit 2001 ist CARDS das Hilfsprogramm für den
westlichen Balkan, eingeschlossen die Bundesrepublik Jugoslawien
und Kroatien.
50
Phare und die
Beitrittspartnerschaften
GD Erweiterung
Zielgenaue Programmierung
• Phare verlagerte 1997 den Schwerpunkt von ‘nachfrage-orientierten’
zu ‘beitritts-orientierten’ Zielsetzungen und konzentriert sich auf die
vordringlichen Bedürfnisse der 10 Bewerberländer im Hinblick auf
die Erfüllung der Beitrittskriterien.
• Beitrittspartnerschaften, ergänzt durch das Nationale Programm zur
Übernahme des Acquis Communautaire (NPÜA), Regelmäßige
Berichte und die Verhandlungsergebnisse definieren gemeinsam
die vordringlichsten Bereiche für Unterstützung in jedem Land.
51
GD Erweiterung
Das Phare-Programm
Prioritäten:
• Institutiontioneller Auf- und Ausbau
Die Bewerberländer erhalten Hilfe beim Ausbau ihrer
demokratischen Institutionen und ihrer öffentlichen Verwaltung um
die Übernahme des acquis zu erleichtern. Ziel ist die Existenz
rechtlicher und administrativer Strukturen, die für eine effektive
Umsetzung erforderlich sind. (30% des Budgets).
• Investitionsfinanzierung
Phare ko-finanziert Investitionen in (a) die Verwaltung, welche
Übereinstimmung mit dem acquis gewährleisten soll und (b) in den
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch Maßnahmen
ähnlich denen im Rahmen der EU-Strukturfonds in den
Mitgliedstaaten (70% des Budgets).
52
GD Erweiterung
Das Phare-Programm
Auf- und Ausbau der Verwaltung: Twinning
• Die Partnerschaften (twinning) beinhalten die Abordnung von
Beamten aus den Mitgliedstaaten (Heranführungsberater) für
mindestens ein Jahr.
• Darüberhinaus können Partnerschaften kurzzeitige Abordnungen
von Beamten aus Mitgliedstaaten, sowie Schulungen und andere
spezielle Hilfen vorsehen. All diese Maßnahmen werden in einem
Paket ("twinning package") zusammengefaßt.
• Partnerschaften bieten den Bewerberländern nicht nur verwaltungsund technische Hilfe, sondern tragen auch dazu bei, langfristige
Beziehungen zwischen den gegenwärtigen und zukünftigen
Mitgliedstaaten aufzubauen.
53
Verwaltungsaufbau:
Partnerschaften
GD Erweiterung
Die Partnerschaften konzentrierten sich zunächst (1998-1999) in allen
Bewerberländern auf vier Kernbereiche des acquis:
• Landwirtschaft;
• Umwelt;
• Finanzen;
• Justiz und Inneres.
Inzwischen umfassen die Partnerschaften auch weitere Bereiche des
acquis, wie z.B.: die Vorbereitung auf Verwaltung von EU-Mitteln,
öffentliche Finanzwirtschaft, Personalentwicklung etc.
54
Verwaltungsaufbau:
Partnerschaften
GD Erweiterung
• Für die Zusammenarbeit mit der Kommission im Rahmen des
Partnerschaftsprozesses wurde ein Netz nationaler Kontaktstellen
eingerichtet.
• Alle Mitgliedstaaten und beitrittswilligen Länder haben einen
Ansprechpartner benannt, der als Kontaktperson für die eigene
Verwaltung fungiert und für die Informationsvermittlung innerhalb
des Netzes zuständig ist.
55
Verwaltungsaufbau:
Partnerschaften
GD Erweiterung
Partnerschaftsprojekte bedürfen zu Ihrer Durchführung in jedem Fall
folgender Vereinbarungen:
• eines Rahmenabkommens zwischen der Kommission und dem
Mitgliedstaat. Dieses legt die Bedingungen für die Bereitstellung
von Beratern aus dem Mitgliedstaat für die Bewerberländer fest.
• einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Bewerberland
und dem Mitgliedstaat. Diese beschreibt das vom Projekt
angestrebte Ergebnis, die jeweiligen Zuständigkeiten und Mittel zur
Erzielung der angestrebten Resultate samt deren Kosten.
56
Phare-Programm
Unterstützung von Investitionen (I)
GD Erweiterung
Investment in die Ordnungsverwaltung
(regulatory structures)
• Investitionen für die Ausstattung und Ausrüstung wichtiger
Institutionen zur Stärkung ihrer Fähigkeit zur Kontrolle und
Durchsetzung des acquis.
• Beispiele: Aufbau einer Behörde für Lebensmittelsicherheit,
Grenzsicherung, Meß- und Prüfausstattung für Labore im Bereich
Verbraucherschutz, Errichtung einer Marktinterventionsbehörde.
57
Phare-Programm:
Unterstützung von Investitionen (II)
GD Erweiterung
Investitionen in den wirtschaftlichen und sozialen
Zusammenhalt
• Seit dem Jahr 2000 fördert Phare auch Maßnahmen, die der
Unterstützung nach dem Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
nachgebildet sind:
•
•
•
Personalentwicklungsmaßnahmen;
Entwicklung kleiner und mittlere Unternehmen;
Handelsbezogene Einrichtungen.
• Die Programmgestaltung entspricht den Nationalen
Entwicklungsplänen.
58
GD Erweiterung
Phare-Programm
Programmarten
• Nationale Programme: 80% des Gesamtbudgets, maßgeschneidert
für die jeweiligen Bewerberländer.
• Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Cross-Border Cooperation): 10% des Budgets, gerichtet auf die Förderung der
Zusammenarbeit von Staaten oder Regionen an den Grenzen
zwischen Bewerberländern und Mitgliedstaaten oder zwischen
Bewerberländern.
•
Multi-Beneficiary-Programme: 10% des Budgets, in Fällen wo
gemeinsame Einrichtungen oder regionale Kooperation
unentbehrlich sind.
59
Europäische Union: Größter
Investor in den Bewerberländern
GD Erweiterung
• Die strategischen Investoren aus den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union spielen eine wichtige Rolle bei der
Modernisierung der Volkswirtschaften der MOEL und leisteten in
1999 mindestens 67 % der gesamten ausländischen
Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment).
• In 1999 floß der größte Teil dieser Investitionen nach Estland,
Slowenien und Polen.
60
GD Erweiterung
Europäische Union: Größter Handelspartner
Handel der EU 15 mit Bewerberländern im Jahr 2001
(Mio. €)
40000
35444
35000
30000
26468
27335
24958
25000
23635
24117
20032
20098
Exporte
20000
Importe
Bilanz
15000
12215
10249
9282
8976
10000
6918
8117
7852
3005
5297
5000
3023
2376
925
2612
1155
2959
1670
967
-67
3390
3770
-264
19
1954
2420
3384
2459
1304
380
773
466
0
Polen
Turkey
Tschech.
Rep.
Ungarn
-481
Rumänien
Slowenien
Slowakei
Estland
Bulgarien
Zypern
Malta
Litauen
Lettland
-5000
61
GD Erweiterung
Exporte der EU in die Bewerberländer
EU 15 Exporte in die Bewerberländer im Jahr 2001
(Anteil nach Bewerberland)
Malta
Zypern 2%
2%
Bulgarien
3%
Estland
2%
Slowakei
5%
Litauen
2%
Lettland
2%
Polen
23%
Slowenien
6%
Türkei
13%
Rumänien
7%
Ungarn
16%
Tschechische
Republik
17%
62
GD Erweiterung
Exporte der EU in die Bewerberländer
EU 15 Exporte in die Bewerberländer im Jahr 2001
(Anteil nach Wirtschaftssektor)
Sonstige Sektoren
11%
Optische Geräte
3%
Maschinen und
elektrische Güter
32%
Mineralprodukte
2%
Papier,
Papierprodukte...
3%
Landwirtschaft,
einschl. Verarbeitung
4%
Plastikprodukte
6%
Metallische
Grundstoffe
8%
Textilien
8%
Ausrüstungsbedarf
Transport und Verkehr
13%
Chemische Produkte
10%
63
GD Erweiterung
Importe in die EU aus den Bewerberländern
EU 15 Importe aus den Bewerberländern im Jahr 2001
(Anteil nach Ländern)
Bulgarien
2,6%
Litauen Lettland
1,5%
2,0%
Zypern
0,7%
Estland
2,3%
Slowenien
4,9%
Malta
0,9%
Polen
20,0%
Slowakei
6,1%
Rumänien
7,0%
Ungarn
18,2%
Türkei
15,2%
Tschechische
Republik
18,8%
64
GD Erweiterung
Importe in die EU aus den Bewerberländern
EU 15 Importe aus den Bewerberländern im Jahr 2001
(Anteil nach Wirtschaftssektor)
Chemische
Produkte
3%
Holz
3%
Sonstige
Sektoren
9%
Maschinen und
elektrische
Güter
28%
Mineralprodukte
4%
Plastikprodukte
4%
Herstellendes
Gew erbe
5%
Landw irtschaft,
einschl.
Verarbeitung
5%
Metallische
Grundstoffe
10%
Textilien
16%
AusrüstungsBedarf
Transport und
Verkehr
13%
65
Bruttoinlandsprodukt
Bewerberländer (BIP) in 1999 & 2000
GD Erweiterung
BIP in KKP
BIP in €
(bn) 1999
BIP/Inw. in
PPS € 1999
BIP/Inw.
2000
% EU
% EU
ø
ø
1999
2000
Bulgarien
40.6
44.3
4 900
5 400
24
24
Zypern
11.6
12.4
17 500
18 500
82
82
127.2
135.1
12 400
13 200
58
58
Estland
11.0
12.1
7 700
8 400
36
37
Ungarn
108.0
117.0
10 700
11 700
51
52
Lettland
14.2
15.6
5 900
6 600
28
29
Litauen
22.8
24.3
6 200
6 600
29
29
Malta
4.3
4.6
11 100
11 900
52
53
Polen
317.4
340.2
8 200
8 800
39
39
Rumänien
129.4
135.4
5 800
6 000
27
27
Slowakei
55.4
58.3
10 300
10 800
48
48
Slowenien
29.7
32.1
15 000
16 100
71
72
Türkei
392.6
433.3
6 100
6 400
29
29
BL-13
1 284.3
1 364.6
7 400
7 900
35
35
EU-15
8 003.8
8 510.2
21 200
22 500
100
100
15.8%
16%
35%
35%
Tschech. R.
Quelle:
Eurostat
KKP: Kaufkraftparität
BIP in €
(bn) 2000
In % EU
EU ø
66
Kommunikationsstrategie
für die Erweiterung: Ziele
GD Erweiterung
Im Mai 2000 verabschiedete die Kommission eine Strategie zur
Kommunikation der Erweiterung. Deren Hauptziele sind:
• In den Mitgliedstaaten
• die Gründe für die Erweiterung kommunizieren;
• Dialog und Debatte in der Gesellschaft fördern;
• über die Bewerberländer informieren.
• In den Bewerberländern
• Kenntnisse und Verständnis der EU verbesseren;
• Voraussetzungen und Folgen eines Beitrittes erläutern;
• Vorbereitungen für eine Mitgliedschaft erläutern.
67
Kommunikationsstrategie
für die Erweiterung: Umsetzung
GD Erweiterung
• Dezentraler Ansatz:
• Durch die Vertretungen der Kommission
und des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten;
• Durch die Delegationen der Kommission in den
Bewerberländern.
• Priorität auf der Information von Multiplikatoren in:
• Politischen Institutionen (EP und andere Europäische
Institutionen, Regierungen, Verwaltungen, Nationale und
Regionale Parlamente);
• Industrie & Handel (Wirtschaftsführer, Gewerkschaften,
Berufsorganisationen);
• Zivilgesellschaft (NROs, Kirchen, Universitäten, Lehrer an
Schulen und Hochschulen).
68
Kommunikationsstrategie
für die Erweiterung: Budget
GD Erweiterung
Budget für Bewerberländer und die Zentrale (in Mio. €)
Land
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Total
MOELs:
Türkei:
Malta:
Zypern:
Sub-total:
4,5
0,5
5,0
8,5
0,6
0,2
0,2
9,50
8,9
0,7
0,2
0,2
10,0
9,8
1
0,3
0,4
11,50
9,3
1
0,3
0,4
11,0
5,3
1
0,3
0,4
7,0
3,75
1
0,2
0,2
5,15
50,05
5,8
1,5
1,8
59,15
MS*:
0,5
5,4
9,75
13,0
13,5
9,75
6,0
57,9
CS**:
2,5
3,7
4,7
4,7
4,7
4,7
4,7
29,7
TOTAL
8
18,6
24,45
29,20
29,20
21,45
15,85
146,75
*: Mitgliedstaaten
**: Central services
69
GD Erweiterung
Weitere Informationen
•
Das "Enlargement Address Book":
http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/phare/abook.htm
•
Delegationen der Europäischen Kommission in den
Bewerberländern:
http://europa.eu.int/comm/enlargement/links/index.htm
•
Erweiterungsinformationszentrum:
Rue Montoyer, 19, B-1000 Brussels
Tel: +32 (0)2 545 90 10
Fax: +32 (0)2 545 90 11
E-mail: [email protected]
70
GD Erweiterung
Welche Informationen sind erhältlich?
Die Erweiterungs-website:
- Enlargement Weekly - (wöchentlicher Newsletter):
http://europa.eu.int/comm/enlargement/docs/newsletter/latest_weekly.htm
- Enlargement Research Bulletin - (Hintergrund-Informationen):
http://europa.eu.int/comm/enlargement/docs/research/current_issue.htm
zu abonnieren per mailing list bei:
http://europa.eu.int/comm/enlargement/formmailing.htm
- Wichtige Publikationen:








Strategiepapier
Regelmässige Berichte
Broschüre "Eine historische Gelegenheit"
Basic Arguments
Frequently Asked Questions
State-of-Play
Pressemitteilungen
Reden, etc.
71
GD Erweiterung
Kontakt
• Internet: http://europa.eu.int/comm/enlargement/
• GD Erweiterung:
• 200 rue de la Loi, B-1049 Brüssel
• Tel: +32(0)2 299 51 76
• Fax: +32(0)2 299 17 77
• Erweiterungsinformationszentrum:
• Rue Montoyer, 19, B-1000 Brüssel
• Tel: +32(0)2 545 90 10
• Fax: +32(0)2 545 90 11
• E-mail: [email protected]
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