Krieg 2

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Historische und
ideengeschichtliche
Entwicklungslinien des Krieges
Der Wandel des Kriegsbildes vom
klassischen Krieg zwischen Staaten
(Staatenkrieg) zu den Neuen Kriegen
# eine Schnellübersicht #
Krieg
Krimkrieg…
Darstellungen des Jahres 1854
Weltkrieg I…
Hiroshima & Nagasaki
Vietnam…
Vietnam (2)…
My Lai, 16.3.68 …und ff.
Konfliktforschung
Prämisse:
Ziel:
Krieg als Teilmenge der Gesamtmenge sozialer Konflikte
Vergleichend-kontrastierende Untersuchungen der
Entstehungsmomente und –ursachen
Verlaufsformen
Verhaltensweisen der Konfliktparteien
Ergebnisse
Wirkungen
von gesellschaftlich-kollektiven Konflikten
Konzept- Eskalationsleiter
•
•
•
•
•
•
•
1 Latenter Konflikt Eine Positionsdifferenz um definierbare Werte von
nationaler Bedeutung ist dann ein latenter Konflikt, wenn darauf
bezogene Forderungen von einer Partei artikuliert und von der
anderen Seite wahrgenommen werden.
2 Manifester Konflikt Ein manifester Konflikt beinhaltet den Einsatz
von Mitteln, welche im Vorfeld gewaltsamer Handlungen liegen.
Dies umfasst beispielsweise verbalen Druck, die öffentliche
Androhung von Gewalt oder das Verhängen von ökonomischen
Zwangsmaßnahmen.
3 Krise Eine Krise ist ein Spannungszustand, in dem mindestens eine
der Parteien vereinzelt Gewalt anwendet.
4 Ernste Krise Als ernste Krise wird ein Konflikt dann bezeichnet,
wenn wiederholt und organisiert Gewalt eingesetzt wird.
5 Krieg Kriege sind Formen gewaltsamen Konfliktaustrags, in denen
mit einer gewissen Kontinuität organisiert und systematisch Gewalt
eingesetzt wird. Die Konfliktparteien setzen, gemessen an der
Situation, Mittel in großem Umfang ein. Das Ausmaß der Zerstörung ist
nachhaltig.
FRIEDENS- UND KONFLIKTZYKLUS
ZUSTAND
EINGESETZTE MITTEL
KRIEG
Intervention
(intervention)
Friedenserzwingung
(peace enforcement)
Militärische
Mittel
KRISE
Krisenmanagement
(crisis management)
INSTABILE
ORDNUNG
STABILE
ORDNUNG
Friedenserhaltung
(peace keeping)
Präventivdiplomatie
(preventive diplomacy)
Reguläre
Beziehungen
Friedensaufbau
(peace building)
Zivile
Mittel
Konfliktbearbeitung : Ansatzpunkte
Intensität
i
MANAGEMENT
Gewaltschwelle
Zeitablauf
t
Nachhaltiger Friede
• Gewaltfreiheit
• Selbsterhaltung
• Innere/Äussere Legitimation
• Konstruktive Konflikttransformation
Mediation,
Verhandlung,
Schlichtung,
• politische Demokratisierung
 Änderung des moralischpolitischen Klimas
• Wirtschaftl. Wiederaufbau
• Wiederherstellung des
Rechtsstaats
 Verheilung der Wunden der
Vergangenheit
• Erziehung und Ausbildung,
Gesundheitswesen/-vorsorge
Ökologisches Gleichgewicht
Streitbegleitung
Versöhnung
Wiederaufbau
PRÄVENTION
(Reconstruction)
 Engagement für die Zukunft
 Versöhnung der Werte
 Entwicklung eines WirGefühls und multipler
Loyalitäten
Versöhnung
(Reconciliation)
Friedensschaffung (Peace Building)
Sicherheit
Rüstungskontrolle
Abrüstung
Friedenswahrung
(robustes)
Peace Keeping
KRIEG
a) Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen
b) Erweiterter Zweikampf mit dem Zweck [durch Gewalt], den Gegner
niederzuwerfen und dadurch zu jedem ferneren Widerstand unfähig zu
machen.
Carl von Clausewitz : Hinterlassenes Werk vom Kriege, S. 191ff
Versuch von Staaten oder gesellschaftlichen Großgruppen,
machtpolitische, wirtschaftliche oder weltanschauliche
Ziele
mittels
organisierter
bewaffneter
Gewalt
durchzusetzen
Seit der Ausbildung des souveränen (Territorial-) Staats und des internationalen
Systems (17. Jh.) gilt eine gewaltsame Auseinandersetzung nur dann als Krieg,
• wenn daran geschlossene Gruppen regulärer Streitkräfte beteiligt sind
• wenn die Tätigkeit dieser Gruppen sich in organisierter, zentral gelenkter Form
entfaltet
• wenn diese Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg unter regelmäßiger,
strategischer Leitung anhält
Definitionen: Krieg
In Anlehnung an den ungarischen
Friedensforscher István Kende) definiert AKUF
Krieg als einen gewaltsamen Massenkonflikt,
der alle folgenden Merkmale aufweist:
(a) an den Kämpfen sind zwei oder mehr
bewaffnete Streitkräfte beteiligt, bei denen es
sich mindestens auf einer Seite um reguläre
Streitkräfte (Militär, paramilitärische Verbände,
Polizeieinheiten) der Regierung handelt;
Definitionen: Krieg (2)
(b) die bewaffneten Operationen ereignen
sich mit einer gewissen Kontinuierlichkeit
und nicht nur als gelegentliche, spontane
Zusammenstöße, d.h. beide Seiten
operieren nach einer planmäßigen
Strategie, gleichgültig ob die Kämpfe auf
dem Gebiet einer oder mehrerer Gesellschaften stattfinden und wie lange sie
dauern;
Definitionen: Krieg (3)
(c) auf beiden Seiten muß ein Mindestmaß an
zentral gelenkter Organisation der
Kriegführenden und des Kampfes gegeben
sein, selbst wenn dies nicht mehr bedeutet
als organisierte bewaffnete Verteidigung
oder planmäßige Überfälle (Guerillaoperationen, Partisanenkrieg usw.)
Definitionen: Krieg (4)
Kriege werden als beendet angesehen,
wenn die Kampfhandlungen dauerhaft,
d.h. für den Zeitraum von mindestens
einem Jahr, eingestellt bzw. nur
unterhalb der AKUF-Kriegsdefinition
fortgesetzt werden.
Grundzüge des klassischen Kriegsbildes
Krieg
• Wendung des staatlichen Gewaltmonopols nach aussen
• Fortsetzung des politischen (Staaten-) Verkehrs unter Einmischung anderer Mittel
Primat der Politik
Prinzip von Befehl
und Gehorsam
Zentrale politische
Kontrolle durch legitimierte
Entscheidungsträger
Auseinandersetzung zwischen
militärischen Grossverbänden
Zentrale Gesamtleitung nach
rationalen strategischen
Prinzipien
Definitionen: bewaffnete Konflikte
• Als bewaffnete Konflikte werden
gewaltsame Auseinandersetzungen
bezeichnet, bei denen die Kriterien der
Kriegsdefinition nicht in vollem Umfang
erfüllt sind. In der Regel handelt es sich
dabei um Fälle, in denen eine hinreichende Kontinuität der Kampfhandlungen nicht mehr oder auch noch
nicht gegeben ist.
Auflösung des klassischen Kriegsbildes
• Wendung militärischer Gewaltanwendung in die Innensphäre zerfallender einzelstaatlicher
Subjekte (Failing States als Katalysatoren militärischer Auseinandersetzungen)
• Zweck: innergesellschaftlicher Machterhalt von Interessengruppen, Clans, Warlords,
Sicherung von Beute , schnellem Profit und persönlichen Abhängigkeiten
Primat der
(ethnonationalen)
Gruppeninteressen
Aufhebung des Prinzips
von Befehl und Gehorsam
Aufhebung der
zentralen politischen
Kontrolle und
rationalen
strategischen
Gesamtleitung
Auseinandersetzung
zwischen bewaffneten
Volksgruppen, Milizen,
Privatarmeen,
Partisanenverbänden,
marodierenden Gangs
und Banden unabhängig
operierender
Heckenschützen usw.
Weitere Informationen
• HEIDELBERGER INSTITUT FÜR
• INTERNATIONALE KONFLIKTFORSCHUNG e.V.
• am Institut für Politische Wissenschaft der
Universität Heidelberg
• KONFLIKTBAROMETER 1992ff jährlich
• Krisen . Kriege . Putsche
• Verhandlungen . Vermittlungen . Friedensschlüsse
• http://hiik.de/de/konfliktbarometer/index.html
Literaturtip
Edgar Wolfrum: Krieg und Frieden in
der Neuzeit. Vom Westfälischen Frieden bis zum Zweiten Weltkrieg.
Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2003.
Jeremy Black (Hrsg.): Die Kriege des
20. Jahrhunderts. Darmstadt: Wiss.
Buchgesellschaft 2010
KRIEGE ZWISCHEN STAATEN
Territorialansprüche
Konkurrenz um
Grenzen und Gebiete
Machtkonkurrenz
Kampf um
Vormachtstellungen in der
Region
Herrschaftssicherung
Furcht vor einer
Bedrohung von aussen
Rohstoffbedarf
Konkurrenz um knappe
Ressourcen
Ablenkung
Ablenkung von Konflikten
innerhalb des Staates
Herrschaftsinteressen
Durchsetzung politischer und
ökonomischer Interessen durch
Eliten
Ethnisch-kulturelle
Heterogenität
Kein Interessensausgleich
angesichts unterschiedlicher
Bevölkerungsgruppen, die keine
„ einheitliche Nation“ bilden
WARUM KRIEG ?
Interner Kolonialismus
Ökonomische Ausbeutung
und politische
Unterdrückung von
Bevölkerungsgruppen und
Regionen
Fehlwahrnehmung
Falsche Beurteilung der
Stärke und Absichten
anderer Staaten
Sozio-ökonomische Heterogenität
Auf krasser sozialer
Ungerechtigkeit beruhende
Gesellschaftssysteme
KRIEGE INNERHALB VON STAATEN
Vom gerechten Krieg zum Gewaltverbot:
Mittelalter – frühe Neuzeit: Lehre vom bellum justum (gerechten Krieg)
• gerechter Grund (iusta causa)
• rechte Absicht (intentio recta)
• Machtbefugnis des Herrschers (auctoritas principis)
Zeitalter des klassischen Völkerrechts (1648 – 1919): ius ad bellum
• Souveräne Staaten besitzen das Recht zum Krieg
• „Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“ (Clausewitz)
Nach 1919: ius contra bellum (Gewaltverbot)
• Völkerbund: partielles Kriegsverbot, Bedingung der Ausschöpfung
der vorgesehenen Mechanismen der Streitbeilegung
•
•
Briand-Kellog-Pakt (1928): generelles Kriegsverbot,
Sanktionsmechanismen fehlen, Beschränkung auf „erklärten“ Krieg
Vereinte Nationen (1945): Art. 2 Ziff. 4 SVN normiert Gewaltverbot
„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen
jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische
Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen
der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung
von Gewalt.“
Literaturtip
• Dieter Ruloff: Wie Kriege beginnen. Ursachen
und Folgen. München ³2004.
• Bernd Wegner (Hrsg.): Wie Kriege entstehen.
Zum historischen Hintergrund von
Staatenkonflikten. Paderborn ²2003.
• Thorsten Bonacker, Christoph Weller (Hrsg.):
Konflikte der Weltgesellschaft. Akteure –
Strukturen – Dynamiken. Frankfurt/Main
2006.
Noch‘n Literaturtip
• Geoffrey Parker (Hrsg.): The Cambridge Illustrated
History of Warfare. Cambridge 1995
• Noble Frankland (Hrsg.): The Encyclopedia of 20th
Century Warfare. London 1989.
• Rüdiger Voigt (Hrsg.): Krieg – Instrument der Politik ?
Bewaffnete Konflikte im Übergang vom 20. zum 21.
Jahrhundert. Baden-Baden 2002.
• Viel mehr Literatur in meinem Artikel: Krieg und
Frieden, in: W. Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch
Internationale Politik. 12. Auflage Opladen 2011,
S. 302 - 323
Die Struktur des Sicherheitsdilemma-Theorems
Anarchisches internationales Selbsthilfesystem
Unsicherheit des einzelnen Akteurs
Sicherheit begriffen als militärische Überlegenheit
Militärischer Schutz durch Rüstung
A rüstet
A fühlt sich bedroht
A rüstet marginal
stärker als B
B fühlt sich bedroht
B rüstet marginal stärker als A
B fühlt sich bedroht
usw.
Was ist das Sicherheitsdilemma ?
Definition nach Herz 1961
Das Sicherheits- oder Machtdilemma ist „…diejenige
Sozialkonstellation, die sich ergibt, wenn
(a) Machteinheiten (wie z.B. Staaten und Nationen in
ihren außenpolitischen Beziehungen) nebeneinander
bestehen,
(b) ohne Normen unterworfen zu sein,
(c) die von einer höheren Stelle gesetzt wären und sie
hindern würden, sich gegenseitig anzugreifen.
In einem derartigen Zustand treibt ein aus gegenseitiger
Furcht und gegenseitigem Misstrauen geborenes
Unsicherheitsgefühl die Einheiten in einem Wettstreit
um Macht dazu, ihrer Sicherheit halber immer mehr
Macht anzuhäufen, ein Streben, das unerfüllbar bleibt,
weil sich vollkommene Sicherheit nie erreichen läßt.“
(Herz 1961: 130f.)
Literaturtip
John H.Herz: Weltpolitik im
Atomzeitalter. Stuttgart 1961.
John H.Herz: Staatenwelt und
Weltpolitik. Aufsätze zur internationalen Politik im Nuklearzeitalter. Hamburg 1974.
Veränderungen der Randbedingungen der Kriegführung
Annahme I:
Der klassische Krieg ist der Krieg zwischen Staaten – im Sinne des Generals v.Clausewitz
die Fortsetzung des diplomatischen Verkehrs unter Einmischung anderer Mittel, geführt um
der Durchsetzung staatlicher Territorial- und/oder Machtansprüche willen, gipfelnd in der
Entscheidungsschlacht, gestützt durch eine Produzenten und Produktivkräfte
mobilisierende, allumfassende Kriegswirtschaft.
Der klassische Friede ist ein völkerrechtlich garantierter Zustand des Nicht-Kriegs; das
Gewaltverbot des Art.2(4) Uno-Charta ist eine Fundamentalnorm des Völker- [oder präziser:
des zwischenstaatlichen] Rechts.
Krieg und Frieden sind Ergebnisse des politischen
Handelns staatlicher Akteure in der Staatenwelt
Annahme II:
Die überkommenen staatenweltlichen Randbedingungen des Handelns nationaler Akteure in
Sachen Krieg und Frieden werden verändert durch die Phänomene der
• funktionalen Interdependenz staatlicher und nichtstaatlicher internationaler Akteure
• transnationalen Vernetzung gesellschaftlicher Akteure in einer Vielzahl von
Gesellschaften
• Globalisierung der Ökonomie, Politik, Kommunikation, Kultur, materiellen
Erwartungen ...
Beeinträchtigung der Handlungsund Durchsetzungsfähigkeit
nationaler Akteure in der
Staatenwelt
Infragestellung des durch
den nationalen Akteur
(typischerweise des
modernen Wohlfahrts/Daseinsvorsorgestaats)
seinen Bürgern gegebenen
Schutzversprechens
Allmählicher Wandel der
Staatenwelt zur Gesellschaftswelt
Reduzierung der Bedeutung
des nationalen Akteur
gegenüber einer kontinuierlich
wachsenden Zahl von globalgovernance-Akteuren
Legitimationsproblem
des nationalen Akteurs
Als alleiniger, auf das Gewaltanwendungsmonopol gestützter Führer von Krieg wie alleiniger
Garant von Frieden dankt der nationale Akteur klassischer Prägung ab. Aber es entsteht ein
gravierendes Problem: werden seine Schutz- und Ordnungsaufgaben teilweise durch andere
Akteure übernommen, oder bildet sich in seiner alten Kompetenzsphäre ein Macht- und
Handlungsvakuum, das andere gesellschaftliche Kräfte besetzen ?
Sicherheitspolitische Trends in
den 1990er Jahren
Zerfall von Sowjetunion und WP
1. Friedensdividende: Abbau von
Militärhaushalten (zeitweise)
2. Abrüstung: SALT, MBFR usw.
(jetzt teilweise gestoppt)
3. Staatszerfall im Ostblock:
Globalisierung
Erweiterung des Sicherheitsbegriffs
durch:
1. intensivierte/beschleunigte
Austauschbeziehungen (Sieg der
Zeit über den Raum)
1. Freisetzung von Waffen
2. Technologische Fähigkeits-
2. Ethno-nationalistische Konflikte
revolution (weltumspannende
4. Failing/Failed States in anderen
Teilen der Welt
1. Privatisierung des Gewaltmonopols
2. Ethno-nationalistische Konflikte
Handlungsoptionen in Echtzeit)
3. Kommunikations(netz)revolution:
Information overload im Global
Village
Konsequenz I: Aufhebung der
klassischen Trennung von Innen
und Außen (-Politik)
Konsequenz II: Aufhebung
des klassischen
Interventionsverbots
Subsystemische
gesellschaftliche
Akteure werden auf der systemaren
Ebene unmittelbar handlungsrelevant,
externe Konflikte/Konfliktgründe werden
internalisiert, nationale gesellschaftliche
Akteure externalisieren sich und/oder
treten in Interessenkoalitionen mit
vergleichbaren Akteuren in anderen
Gesellschaften. Das überkommene stateas-gatekeeper-Prinzip wird ausgehebelt;
der einzelstaatliche Rückfall in den
Naturzustand
unterfüttert
und
durchdringt die internationale Anarchie.
Der Schutz der Souveränität der
Akteure durch das Prinzip der
Nichteinmischung in die inneren
Angelegenheiten
war
eine
existenznotwendige Bedingung des
naturzuständlichen Staatensystems;
seine Ausserkraftsetzung durch das
Prinzip der humanitären Intervention
ebenso wie durch ethnopolitische
Unterstützung von Volks- oder
Glaubensgenossen bedeutet einen
erheblichen Schritt vorwärts in
Richtung auf weltgesellschaftliche
Organisationsformen
Konsequenz III: Auflösung des klassischen Kriegsbildes
Neue Kriege I
• Entstaatlichte oder privatisierte Gewalt
Die "Neuigkeit" der neuen Kriege besteht in
ihrem entstaatlichten Charakter. Nicht mehr
der Krieg zwischen Staaten, sondern die
Proliferation von nicht-staatlichen Akteuren
prägt das Gesicht der kriegerischen Gewalt
in der Gegenwart.
Aber:
Neue Kriege II
• Hybrider Charakter zeitgen. Gewaltkonflikte
Das Paradoxon der „neuen“ Kriege besteht
darin, dass wesentliche Merkmale ihrer
„Neuheit“ aus einer Kombination von
modernen und vor- modernen traditionalen
Gewaltursachen, Motiven und Konfliktaustragungsformen resultieren.
Neue Kriege III
• Ökonomie des Neuen Krieges:
• Nicht mehr politische Lehren oder Programme der
gesellschaftlichen Umgestaltung bestimmen die
Motive der Kriegsakteure, sondern diese sind vor
allem vom Motiv der (Selbst-)Bereicherung und
materiellen Besserstellung ihrer Klientel geleitet.
• Ökonomisch beruhen neue Kriege nicht mehr, wie
noch die alten Staatenkriege, auf der Mobilisierung
der Produktion für den Krieg,
• sondern auf der Plünderung produktiver Ressourcen
und Bodenschätze (Deinvestitionsspirale)
• und auf der Monopolisierung und Ausbeutung von
Reichtumsquellen, wie etwa Exporteinkünften und
Import- oder Exportabgaben (Rentenaneignung).
Neue Kriege IV
• Barbarisierung der Gewalt:
In den Kriegen der Gegenwart lässt sich eine
Entgrenzung der Gewalt beobachten. Nicht
mehr die Unterstützung der Kriegsparteien
durch die Zivilbevölkerung ist das Ziel der
Gewaltstrategien, sondern der rücksichtslose Einsatz massiver Gewalt gegenüber
Zivilisten ist das Kennzeichen der neuen
Kriege.
Neue Kriege V
• Neue Kriege zersetzen und verändern die
Regeln und Normen des Völkerrechts
• Neue Kriege stellen das Souveränitätsprinzip
als Fundament des internationalen Systems
in Frage
• Neue Kriege unterminieren die auf formaler
Gleichheit der Staaten basierende Stabilität
des internationalen Systems
• Neue Kriege führen zu einer schwindenden
politischen Legitimität des staatlichen
Akteurs
Fazit:
Der Neue Krieg ist mit den herkömmlichen Kategorien einer dem
zwischenstaatlichen Konflikt und seiner Bearbeitung verhafteten
Sicherheitspolitik- und strategischen Analyse nicht zu fassen.
Er zeigt sich aber auch resistent gegenüber all jenen Versuchen, die
ihn unter dem Zeichen der Prävention, der Verregelung oder gar
Verrechtlichung zu domestizieren suchen.
Wir brauchen ein neues begriffliches Instrumentarium, das uns
weiterhelfen kann, seine Phänomene zu klassifizieren, historischgenetisch zu verorten und wenigstens einer Erklärung zugänglich zu
machen.
Damit wird eine Anforderung an Wissenschaft formuliert, der sie
bislang gern ausgewichen ist: die Entwicklung einer qualitativen
Kriegsursachenforschung, die über die blosse Bildung von Zeitreihen
und Formulierung statistikgestützter wenn-dann-Vermutungen weit
hinausgeht.
Literaturtip
Mary Kaldor: Neue und alte Kriege. Organisierte Gewalt im
Zeitalter der Globalisierung. Frankfurt/M. 2000.
Herfried Münkler: Die neuen Kriege. Reinbek b. Hamburg
2002.
Siegfried Frech/Peter I. Trummer (Hrsg.): Neue Kriege.
Akteure, Gewaltmärkte, Ökonomie. Schwalbach/Ts.
2005.
Sabine Kurtenbach/Peter Lock (Hrsg.): Kriege als (Über)
Lebenswelten. Schattenglobalisierung, Kriegsökonomien und Inseln der Zivilität. Bonn 2004.
Christopher Daase: Kleine Kriege – Große Wirkung. Wie
unkonventionelle Kriegführung die internationale Politik
verändert. Baden-Baden 1999
Die neuen Kriege. Der Bürger im Staat. Hg. Landeszentrale
für politische Bildung Baden-Württemberg. 54.Jg., Heft
4 2004
http://www.buergerimstaat.de/4_04/neu_krieg.htm
Gute Nacht
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