Präsident der Europäischen Kommission

Werbung
Zukunft Europa
Der Reformvertrag
von Lissabon
Einleitung
Die erweiterte EU bedarf neuer Regeln.
Durch den Reformvertrag wird sie
demokratischer, transparenter und
effizienter.
Europäische Union 1957 - 2008
WARUM REFORMVERTRAG ?




Anwachsen von 6 auf 27 Mitgliedstaaten
Weiterentwicklung interner Politikbereiche (z. B. Binnenmarkt)
Herausforderungen durch Globalisierung
Änderung des internationalen Umfeldes
ZIELE





Stärkung der Handlungsfähigkeit
Abbau bestehender Defizite (Demokratiedefizit, Intransparenz)
Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt
Betonung grundlegender gemeinsamer Werte der Europäischen
Union (Frieden, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit)
Ablehnung des Verfassungsvertrages in F und NL
Vertrag von Lissabon
(Reformvertrag)
 18./19. Oktober 2007:
politische Einigung der EU-Mitgliedstaaten
 13. Dezember 2007:
Unterzeichnung in Lissabon
 1. Dezember 2009:
Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon
Wichtigste Ziele
 demokratischere EU
 Europäische Bürgerinitiative
 Mehr Kompetenzen für Europäisches Parlament
 Stärkung der nationalen Parlamente (wichtige Kontrollfunktion)
 effizientere EU
 Klarere Kompetenzabgrenzung zwischen Union und Mitgliedstaaten
 Stärkere Beachtung des Subsidiaritätsprinzips
 transparentere EU
 Öffentliche Tagung des Rates
 bürgernahe EU
 Stärkung der sozialen Dimension (insbesondere Daseinsvorsorge)
 Neue Zuständigkeiten (Energie, Katastrophenschutz, Sport etc.)
Der EU-Reformvertrag …
… macht die Union „fit“ für eine gemeinsame europäische Zukunft.
… verringert den Abstand zwischen Menschen und EU-Institutionen.
… schafft die Voraussetzung, um auf aktuelle Herausforderungen und
künftige Entwicklungen flexibel zu reagieren.
1. Demokratie und Bürgerbeteiligung
Durch die Stärkung des direkt gewählten
Europäischen Parlaments wird die Stimme
jeder Europäerin und jedes
Europäers aufgewertet.
Demokratische Grundsätze
innerhalb der EU
 demokratische Gleichheit
 Union achtet Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger
 repräsentative Demokratie
 Europäisches Parlament vertritt Bürgerinnen und Bürger
 Mitbestimmung
 Dialog der Europäischen Union mit repräsentativen Verbänden
(z. B. Sozialpartner)
 Bürgerinitiativen
Mehr Demokratie innerhalb der EU
A)
Stärkung der Rechte für Bürgerinnen und
Bürger (Grundrechtecharta)
B) Stärkung des Europäischen Parlaments
C) Stärkung der nationalen Parlamente
(„Wächter des Subsidiaritätsprinzips“)
A) Stärkung der Rechte für
Bürgerinnen und Bürger
I)
II)
III)
IV)
V)
Unionsbürgerschaft
Verbesserter Rechtsschutz
Europäischer Bürgerbeauftragter
Bessere Bürgerinformation
Bürgernahe Ziele und Werte
I) Unionsbürgerschaft

Niederlassungs- und Reisefreiheit innerhalb der Unionsgrenzen

Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen
Parlament

Aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen in jenem
Mitgliedstaat, in dem man sich niedergelassen hat

Ausbau des konsularischen Dienstes und des Schutzes für EU-Bürgerinnen
und Bürger

Petitionsrecht an das Europäische Parlament

Beschwerderecht an den Europäischen Bürgerbeauftragten

Recht, Anfragen an Institutionen und Beratungseinrichtungen der EU in
seiner Muttersprache zu richten
II) Verbesserter Rechtsschutz
 Ausweitung der sachlichen Zuständigkeit des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
 Zusätzliche Zuständigkeiten des EuGH
(Bereich Justiz und Inneres) für
 Klagen
 Vorabentscheidungsverfahren
 Gutachtenanträge
 Verbesserung des Zugangs Einzelner zum EuGH
III) Europäischer Bürgerbeauftragter
 Untersuchung von Beschwerden über Missstände in der
Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der EU
 Einleitung von Untersuchungen aufgrund von
 Beschwerden
 aus eigener Initiative
 Anrufung durch jede Bürgerin/jeden Bürger möglich
IV) Bessere Bürgerinformation
 bisher: Debatten und Beratungen des Europäischen Parlaments
sind bereits öffentlich zugänglich
 bisher: Dokumente müssen über Internet und auf Anfrage in
allen 23 EU-Amtssprachen zugänglich sein
 Neu: Tagungen des Rates
(bei gesetzgeberischer Tätigkeit)
- öffentlich
- Übertragung via TV und Radio
V) Bürgernahe Ziele und Werte

Werte
 Achtung der Menschenwürde
 Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit
 Wahrung der Menschenrechte
 Minderheitenrechte

Ziele
 Förderung des Friedens, der Werte der Union und des Wohlergehens ihrer Völker
 Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen
 Nachhaltige Entwicklung Europas (Grundlage: ausgewogenes Wirtschaftswachstum,
Preisstabilität, soziale Marktwirtschaft, Umweltschutz)
 Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts
 Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und von Diskriminierungen
 Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz
 Gleichstellung von Frauen und Männern
 Solidarität zwischen den Generationen
 Schutz der Rechte des Kindes
 Wahrung des Reichtums der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Union
B) Stärkung des
Europäischen Parlaments

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren wird Regelfall
(EP und Rat gemeinsam)

Ausweitung des Mitspracherechts in entscheidenden Bereichen
(Gemeinsame Agrarpolitik, Handelspolitik, Justiz, Inneres)

Stärkung der Position bei den Finanzentscheidungen der EU

Zustimmungsrecht bei internationalen Übereinkommen der EU

Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission

Bestätigung der bzw. Misstrauensantrag gegen die Kommission
C) Stärkung der
nationalen Parlamente

Übermittlung von Vorschlägen der Europäischen Kommission an die
nationalen Parlamente

Subsidiaritätskontrolle

Beteiligung bei der Bewertung von Unionspolitiken

Beteiligung an der Kontrolle von Europol und Eurojust

Mitbeteiligung bei Vertragsänderungen

Unterrichtung über Anträge auf Beitritt zur Union

Zusammenarbeit zwischen nationalen Parlamenten und Europäischem
Parlament
2. Eine neue gemeinsame
Rechtsgrundlage
Der neue Vertrag bringt der Union
ein neues Gesicht, eine klarere
Kompetenzverteilung und eine
Vereinfachung der Verfahren.
Reformvertrag =
Änderungsvertrag
 „Vertrag über die
Europäische Union“
(EUV)
 neu gegliedert
 „Vertrag zur Gründung der
Europäischen
Gemeinschaft“ (EGV)
 umbenannt („Vertrag über
die Arbeitsweise der Union“
– AEUV)
 inhaltlich punktuell
geändert
Neue gemeinsame
Rechtsgrundlage
 Vereinheitlichung der Verfahren
 Gemeinschaftsmethode wird zum Regelfall
 Initiativrecht für Rechtsakt: Europäische Kommission
 Nationale Parlamente: Prüfung, ob Rechtsakt Subsidiaritätsprinzip
entspricht
 Beschlussfassung im Rat: qualifizierte Mehrheit
(ab 2014 doppelte Mehrheit von Mitgliedstaaten und Bürgern)
 Gesetzgebungsprozess: gleichberechtigte Mitwirkung von
Europäischem Parlament und Rat (ordentliches
Gesetzgebungsverfahren)
Neue gemeinsame
Rechtsgrundlage
 Eigene Rechtspersönlichkeit der EU
 Daher Abschluss völkerrechtlich bindender Verträge möglich
 Vereinfachung der Rechtsakte
 Reduktion von 15 auf 5 (Verordnung, Richtlinie, Beschluss,
Empfehlung, Stellungnahme)
 Klare Aufteilung der Zuständigkeiten
 Alle nicht der EU zugewiesenen Zuständigkeiten verbleiben bei
Mitgliedstaaten
 Zuständigkeiten können EU gegeben und genommen werden
(„Mitgliedstaaten als Herren der Verträge“)
 Austrittsmöglichkeit
3. Grundrechte
Die Grundrechte sind nicht nur bloße Programmsätze.
Sie binden die staatliche Gewalt in jeder Form
und verleihen jeder Bürgerin und
jedem Bürger ein
subjektives Recht,
das sie bzw. er einfordern kann.
Grundrechte
 Schaffung der Beitrittsmöglichkeit der EU zur Europäischen
Menschenrechtskonvention
 Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte
 Charta der Grundrechte: Kapitel






Würde des Menschen
Freiheiten
Gleichheit vor dem Gesetz
Solidarität
Bürgerrechte
Justizielle Rechte
4. Handlungsfähig in
Europa und der Welt
Stärke liegt nicht in der Größe
einer Gemeinschaft,
sondern vielmehr in ihrer Fähigkeit,
gemeinsam Entscheidungen
zu finden.
Institutionelle Neuerungen –
Stärkung der Handlungsfähigkeit
 Europäisches Parlament als gleichberechtigter Mitgesetzgeber
 Europäischer Rat: neues Organ der Union, Präsident
 Teampräsidentschaften: jeweils 3 Mitgliedstaaten
 Abstimmung im Rat
 Ausweitung der qualifizierten Mehrheit
 Doppelte Mehrheit ab 2014 (= qualifizierte Mehrheit)
 Europäische Kommission
 Jeder Mitgliedstaat ist auch weiterhin mit einer Person vertreten
 Stärkere Rolle des Präsidenten
 Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
EU Institutionen neu
7 Organe der EU







Europäisches Parlament
Europäische Kommission
Europäischer Rat
Rat
Europäischer Gerichtshof
Europäische Zentralbank
Europäischer Rechnungshof
2 beratende Einrichtungen
 Ausschuss der Regionen
 Wirtschafts- und Sozialausschuss
Europäisches Parlament
 Direktwahl alle 5 Jahre
 „Degressiv proportionale“ Sitzverteilung
(Begünstigung kleinerer Mitgliedstaaten)

Derzeit 736 Mandatarinnen und Mandatare
(Wegen des verspäteten Inkrafttretens der VvL wurde das Parlament 2009 noch nach den alten
Regeln des Vertrags von Nizza gewählt).
► Neu: 750 Abgeordnete + Präsident
6 bis 96 Sitze pro Mitgliedstaat
(Österreich: dzt. 17; ab 2014 19, d. h. 2 Abgeordnete mehr als
im Vertrag von Nizza)
► Neu: Ausbau der Rechte des Parlaments
Europäischer Rat
► Neu: Europäischer Rat wird Organ der EU
 Zusammensetzung




Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten
Gewählter Präsident
Präsident der Europäischen Kommission
Teilnahme der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik
 Tagungen
 2 x pro Halbjahr (bei Bedarf Einberufung durch Präsidenten)
 Aufgaben
 Definition politischer Ziele und Prioritäten
 Impulsgeber für Weiterentwicklung der EU
 Keine gesetzgebende Tätigkeit (außer im Bereich der GASP)
 Entscheidungen im Konsens
Europäischer Rat
► Neu: Europäischer Rat wählt einen Präsidenten
 Herman Van Rompuy (Belgien)
 Wahl mit qualifizierter Mehrheit
 Amtsdauer 2 ½ Jahre
 Aufgabe
 Vorsitzführung im Europäischen Parlament
 Förderung von Zusammenarbeit und Konsens
 Vertretung der EU nach außen
Der Rat (1)
 Aufgaben
 Gesetzgebung, Haushaltsbefugnisse
 Zusammensetzung
 Je ein Vertreter pro Mitgliedstaat, der befugt ist, für seinen MS
verbindlich zu handeln und das Stimmrecht auszuüben
► Neu: Rat tagt (gesetzgebend) öffentlich
► Neu: Vorsitzführung durch Teampräsidentschaften
- 3 Mitgliedstaaten für 1 ½ Jahre
- Gleichberechtigtes Rotationssystem
Der Rat (2)
 Abstimmung
 Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit (wenige Ausnahmen)
► Neu: System der doppelten Mehrheit ab 2014
- mind. 55% der Ratsmitglieder (mind. 15 Staaten),
die 65% der Unionsbevölkerung repräsentieren
- Sperrminorität von 4 Mitgliedstaaten
Europäische Kommission (1)
 Aufgaben
 Rechtssetzungsvorschläge
 „Hüterin des Unionsrechts“
 Außenvertretung der EU (Hohe Vertreterin in ihrer Funktion als
Vizepräsidentin der Europäischen Kommission)
 Ausführung des Haushaltsplans
 Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktion in ihr übertragenen
Bereichen
Europäische Kommission (2)
 Zusammensetzung
Wie bisher: je eine Kommissarin bzw. ein Kommissar pro Mitgliedstaat
Ursprünglich war im Reformvertrag eine Verkleinerung der Kommission vorgesehen. Als
Zugeständnis an Irland, nach der gescheiterten Volksabstimmung am 13. Juni 2008, entsendet auch
weiterhin jeder Mitgliedstaat ein Mitglied in die Kommission.
Europäische Kommission (3)
Präsident der Europäischen Kommission
 José Manuel Barroso (Portugal)
bisher: Ernennung vom Europäischen Rat
► Neu: Wahl durch das Europäische Parlament
Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik
 Catherine Ashton (Vereinigtes Königreich)
- Zusammenlegung der Funktionen des
„Hohen Vertreters“ und der „Kommissarin für auswärtige
Beziehungen“
- Vizepräsidentin der Europäischen Kommission
- Vorsitzende des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“
5. Wichtige Politikbereiche
Konkrete Politik in ihrem Interesse ist das
Wichtigste für die Bürgerinnen und Bürger.
Wichtige Politikbereiche
A)
B)
C)
D)
E)
Stärkung der sozialen Dimension
Stärkung der Daseinsvorsorge
Energie-, Umwelt- und Klimaschutz
Auswärtiges Handeln
Raum der Freiheit, der Sicherheit und
des Rechts
F) Wirtschafts- und Währungspolitik
A) Soziale Dimension
 Stärkung des sozialen Profils der EU durch
 Soziale Marktwirtschaft und Vollbeschäftigung
 „Soziale Querschnittsklausel“
 Koordinierung in der Sozialpolitik
 Soziale Grundrechte in der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte
B) Daseinsvorsorge
 Für „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ (z. B.
Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr, Müllbeseitigung) gilt
 Achtung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung
 EU kann Grundsätze für das Funktionieren dieser Dienste festlegen
 EU darf dabei nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten
beeinträchtigen
C) Energie, Umwelt, Klima
 Neue Bestimmungen stärken Zusammenarbeit
 Legislativmaßnahmen zur Förderung eines funktionierenden
Energiemarktes, der Versorgungssicherheit, Energieeffizienz und
erneuerbarer Energieträger sind möglich
 Jeder Mitgliedstaat kann weiterhin selbst über seine Energiequellen und
seine Energieversorgung bestimmen
 Wechselseitige Solidarität bei Energie-Versorgungsproblemen
 Bekämpfung des Klimawandels auf internationaler Ebene
D) Auswärtiges Handeln
 Einheitlicheres und stärkeres Auftreten auf internationaler Ebene
 Einheitliche Rechtspersönlichkeit der EU (selbständiges Abschließen
völkerrechtlich bindender Verträge)
 Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik wird Vorsitzende
im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ und Vizepräsidentin der
Europäischen Kommission
 Gegenseitiger Beistand bei bewaffnetem Angriff auf einen
Mitgliedstaat (Neutralität Österreichs bleibt gewahrt)
 Strukturierte Zusammenarbeit in der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik
 Europäische Verteidigungsagentur für koordinierte Beschaffung und
Forschung
 Solidaritätsklausel im Falle von Katastrophen oder Terroranschlägen
E) Freiheit, Sicherheit, Recht

Für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gilt die
Gemeinschaftsmethode (mit Ausnahmen) – dadurch:




Maßnahmen können effizienter getroffen werden
Rechtsschutzdefizite werden beseitigt
Parlamentarische Kontrolle eingeführt
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren in der polizeilichen und
justiziellen Zusammenarbeit mit Sonderregelungen („Notbremse“) für
besondere Bereiche
 Voraussetzung für Erweiterung des Tätigkeitsbereichs von Eurojust
 Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft
F) Wirtschafts- und Währungspolitik
 Zuständigkeit für Wirtschaftspolitik bleibt bei Mitgliedstaaten
(allerdings Verpflichtung zur Koordination)
 Neuerungen bei der Koordination der Wirtschaftspolitiken
 Autonome Handlungsfähigkeit für die Eurozone
 Verstärkte Rolle der Kommission bei der Koordination
der Wirtschafts- und Budgetpolitiken
Überblick über die wichtigsten
Änderungen des Reformvertrages
von Lissabon
Neue gemeinsame Rechtsgrundlage

Verankerung von gemeinsamen Werten

Einheitlicher Zielekatalog der Union

Klarere Kompetenzabgrenzung zwischen Mitgliedstaaten und EU

Bessere Ausgestaltung der Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Eigene Rechtspersönlichkeit der EU

Abschaffung der 3-Säulen-Struktur bzw. grundsätzliche Anwendung der
Gemeinschaftsmethode auch bei Bestimmungen über die polizeiliche und justizielle
Zusammenarbeit in Strafsachen

Ausweitung des Zuständigkeitsbereiches des Europäischen Gerichtshofs

Austrittsmöglichkeit
Mehr Demokratie und
Bürgerbeteiligung

Stärkung des Europäischen Parlaments, insbesondere als Mitgesetzgeber

Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament

Einbeziehung der nationalen Parlamente in den europäischen Entscheidungsprozess
(Subsidiaritätskontrolle)

Einführung der europäischen Bürgerinitiative

Höherer Rechtsschutz für den Einzelnen

Öffentliche Diskussion und Annahme von Gesetzesvorhaben im Rat
Stärkung der Grundrechte

Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte

Schaffung der Beitrittsmöglichkeit der EU zur Europäischen
Menschenrechtskonvention
Handlungsfähig in Europa
und der Welt

Mehr Entscheidungsfindung mit qualifizierter Mehrheit im Rat

Einführung von Teampräsidentschaften im Rat

Präsident des Europäischen Rates wird künftig für
2 ½ Jahre gewählt

Erhöhung der Mindestanzahl der Mitgliedstaaten von acht auf neun,
die eine „Verstärkte Zusammenarbeit“ beginnen können

Neue Funktion der „Hohen Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik“

Ausbau des konsularischen Dienstes und des Schutzes
für EU-Bürgerinnen und Bürger
Erweiterte Politikbereiche
und Kompetenzen

Ausbau der sozialen Dimension der Europäischen Union

Stärkung der Daseinsvorsorge

Verstärkter Umwelt- und Klimaschutz in der EU

Horizontale Tierschutzklausel

Gemeinsame europäische Energiepolitik und -solidarität

Solidarität bei (Natur)katastrophen
Herunterladen