Zukunft Europa Der Reformvertrag von Lissabon Einleitung Die erweiterte EU bedarf neuer Regeln. Durch den Reformvertrag wird sie demokratischer, transparenter und effizienter. Europäische Union 1957 - 2008 WARUM REFORMVERTRAG ? Anwachsen von 6 auf 27 Mitgliedstaaten Weiterentwicklung interner Politikbereiche (z. B. Binnenmarkt) Herausforderungen durch Globalisierung Änderung des internationalen Umfeldes ZIELE Stärkung der Handlungsfähigkeit Abbau bestehender Defizite (Demokratiedefizit, Intransparenz) Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt Betonung grundlegender gemeinsamer Werte der Europäischen Union (Frieden, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit) Ablehnung des Verfassungsvertrages in F und NL Vertrag von Lissabon (Reformvertrag) 18./19. Oktober 2007: politische Einigung der EU-Mitgliedstaaten 13. Dezember 2007: Unterzeichnung in Lissabon 1. Dezember 2009: Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon Wichtigste Ziele demokratischere EU Europäische Bürgerinitiative Mehr Kompetenzen für Europäisches Parlament Stärkung der nationalen Parlamente (wichtige Kontrollfunktion) effizientere EU Klarere Kompetenzabgrenzung zwischen Union und Mitgliedstaaten Stärkere Beachtung des Subsidiaritätsprinzips transparentere EU Öffentliche Tagung des Rates bürgernahe EU Stärkung der sozialen Dimension (insbesondere Daseinsvorsorge) Neue Zuständigkeiten (Energie, Katastrophenschutz, Sport etc.) Der EU-Reformvertrag … … macht die Union „fit“ für eine gemeinsame europäische Zukunft. … verringert den Abstand zwischen Menschen und EU-Institutionen. … schafft die Voraussetzung, um auf aktuelle Herausforderungen und künftige Entwicklungen flexibel zu reagieren. 1. Demokratie und Bürgerbeteiligung Durch die Stärkung des direkt gewählten Europäischen Parlaments wird die Stimme jeder Europäerin und jedes Europäers aufgewertet. Demokratische Grundsätze innerhalb der EU demokratische Gleichheit Union achtet Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger repräsentative Demokratie Europäisches Parlament vertritt Bürgerinnen und Bürger Mitbestimmung Dialog der Europäischen Union mit repräsentativen Verbänden (z. B. Sozialpartner) Bürgerinitiativen Mehr Demokratie innerhalb der EU A) Stärkung der Rechte für Bürgerinnen und Bürger (Grundrechtecharta) B) Stärkung des Europäischen Parlaments C) Stärkung der nationalen Parlamente („Wächter des Subsidiaritätsprinzips“) A) Stärkung der Rechte für Bürgerinnen und Bürger I) II) III) IV) V) Unionsbürgerschaft Verbesserter Rechtsschutz Europäischer Bürgerbeauftragter Bessere Bürgerinformation Bürgernahe Ziele und Werte I) Unionsbürgerschaft Niederlassungs- und Reisefreiheit innerhalb der Unionsgrenzen Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament Aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen in jenem Mitgliedstaat, in dem man sich niedergelassen hat Ausbau des konsularischen Dienstes und des Schutzes für EU-Bürgerinnen und Bürger Petitionsrecht an das Europäische Parlament Beschwerderecht an den Europäischen Bürgerbeauftragten Recht, Anfragen an Institutionen und Beratungseinrichtungen der EU in seiner Muttersprache zu richten II) Verbesserter Rechtsschutz Ausweitung der sachlichen Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Zusätzliche Zuständigkeiten des EuGH (Bereich Justiz und Inneres) für Klagen Vorabentscheidungsverfahren Gutachtenanträge Verbesserung des Zugangs Einzelner zum EuGH III) Europäischer Bürgerbeauftragter Untersuchung von Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der EU Einleitung von Untersuchungen aufgrund von Beschwerden aus eigener Initiative Anrufung durch jede Bürgerin/jeden Bürger möglich IV) Bessere Bürgerinformation bisher: Debatten und Beratungen des Europäischen Parlaments sind bereits öffentlich zugänglich bisher: Dokumente müssen über Internet und auf Anfrage in allen 23 EU-Amtssprachen zugänglich sein Neu: Tagungen des Rates (bei gesetzgeberischer Tätigkeit) - öffentlich - Übertragung via TV und Radio V) Bürgernahe Ziele und Werte Werte Achtung der Menschenwürde Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit Wahrung der Menschenrechte Minderheitenrechte Ziele Förderung des Friedens, der Werte der Union und des Wohlergehens ihrer Völker Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen Nachhaltige Entwicklung Europas (Grundlage: ausgewogenes Wirtschaftswachstum, Preisstabilität, soziale Marktwirtschaft, Umweltschutz) Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und von Diskriminierungen Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz Gleichstellung von Frauen und Männern Solidarität zwischen den Generationen Schutz der Rechte des Kindes Wahrung des Reichtums der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Union B) Stärkung des Europäischen Parlaments Ordentliches Gesetzgebungsverfahren wird Regelfall (EP und Rat gemeinsam) Ausweitung des Mitspracherechts in entscheidenden Bereichen (Gemeinsame Agrarpolitik, Handelspolitik, Justiz, Inneres) Stärkung der Position bei den Finanzentscheidungen der EU Zustimmungsrecht bei internationalen Übereinkommen der EU Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission Bestätigung der bzw. Misstrauensantrag gegen die Kommission C) Stärkung der nationalen Parlamente Übermittlung von Vorschlägen der Europäischen Kommission an die nationalen Parlamente Subsidiaritätskontrolle Beteiligung bei der Bewertung von Unionspolitiken Beteiligung an der Kontrolle von Europol und Eurojust Mitbeteiligung bei Vertragsänderungen Unterrichtung über Anträge auf Beitritt zur Union Zusammenarbeit zwischen nationalen Parlamenten und Europäischem Parlament 2. Eine neue gemeinsame Rechtsgrundlage Der neue Vertrag bringt der Union ein neues Gesicht, eine klarere Kompetenzverteilung und eine Vereinfachung der Verfahren. Reformvertrag = Änderungsvertrag „Vertrag über die Europäische Union“ (EUV) neu gegliedert „Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ (EGV) umbenannt („Vertrag über die Arbeitsweise der Union“ – AEUV) inhaltlich punktuell geändert Neue gemeinsame Rechtsgrundlage Vereinheitlichung der Verfahren Gemeinschaftsmethode wird zum Regelfall Initiativrecht für Rechtsakt: Europäische Kommission Nationale Parlamente: Prüfung, ob Rechtsakt Subsidiaritätsprinzip entspricht Beschlussfassung im Rat: qualifizierte Mehrheit (ab 2014 doppelte Mehrheit von Mitgliedstaaten und Bürgern) Gesetzgebungsprozess: gleichberechtigte Mitwirkung von Europäischem Parlament und Rat (ordentliches Gesetzgebungsverfahren) Neue gemeinsame Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit der EU Daher Abschluss völkerrechtlich bindender Verträge möglich Vereinfachung der Rechtsakte Reduktion von 15 auf 5 (Verordnung, Richtlinie, Beschluss, Empfehlung, Stellungnahme) Klare Aufteilung der Zuständigkeiten Alle nicht der EU zugewiesenen Zuständigkeiten verbleiben bei Mitgliedstaaten Zuständigkeiten können EU gegeben und genommen werden („Mitgliedstaaten als Herren der Verträge“) Austrittsmöglichkeit 3. Grundrechte Die Grundrechte sind nicht nur bloße Programmsätze. Sie binden die staatliche Gewalt in jeder Form und verleihen jeder Bürgerin und jedem Bürger ein subjektives Recht, das sie bzw. er einfordern kann. Grundrechte Schaffung der Beitrittsmöglichkeit der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte Charta der Grundrechte: Kapitel Würde des Menschen Freiheiten Gleichheit vor dem Gesetz Solidarität Bürgerrechte Justizielle Rechte 4. Handlungsfähig in Europa und der Welt Stärke liegt nicht in der Größe einer Gemeinschaft, sondern vielmehr in ihrer Fähigkeit, gemeinsam Entscheidungen zu finden. Institutionelle Neuerungen – Stärkung der Handlungsfähigkeit Europäisches Parlament als gleichberechtigter Mitgesetzgeber Europäischer Rat: neues Organ der Union, Präsident Teampräsidentschaften: jeweils 3 Mitgliedstaaten Abstimmung im Rat Ausweitung der qualifizierten Mehrheit Doppelte Mehrheit ab 2014 (= qualifizierte Mehrheit) Europäische Kommission Jeder Mitgliedstaat ist auch weiterhin mit einer Person vertreten Stärkere Rolle des Präsidenten Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik EU Institutionen neu 7 Organe der EU Europäisches Parlament Europäische Kommission Europäischer Rat Rat Europäischer Gerichtshof Europäische Zentralbank Europäischer Rechnungshof 2 beratende Einrichtungen Ausschuss der Regionen Wirtschafts- und Sozialausschuss Europäisches Parlament Direktwahl alle 5 Jahre „Degressiv proportionale“ Sitzverteilung (Begünstigung kleinerer Mitgliedstaaten) Derzeit 736 Mandatarinnen und Mandatare (Wegen des verspäteten Inkrafttretens der VvL wurde das Parlament 2009 noch nach den alten Regeln des Vertrags von Nizza gewählt). ► Neu: 750 Abgeordnete + Präsident 6 bis 96 Sitze pro Mitgliedstaat (Österreich: dzt. 17; ab 2014 19, d. h. 2 Abgeordnete mehr als im Vertrag von Nizza) ► Neu: Ausbau der Rechte des Parlaments Europäischer Rat ► Neu: Europäischer Rat wird Organ der EU Zusammensetzung Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten Gewählter Präsident Präsident der Europäischen Kommission Teilnahme der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Tagungen 2 x pro Halbjahr (bei Bedarf Einberufung durch Präsidenten) Aufgaben Definition politischer Ziele und Prioritäten Impulsgeber für Weiterentwicklung der EU Keine gesetzgebende Tätigkeit (außer im Bereich der GASP) Entscheidungen im Konsens Europäischer Rat ► Neu: Europäischer Rat wählt einen Präsidenten Herman Van Rompuy (Belgien) Wahl mit qualifizierter Mehrheit Amtsdauer 2 ½ Jahre Aufgabe Vorsitzführung im Europäischen Parlament Förderung von Zusammenarbeit und Konsens Vertretung der EU nach außen Der Rat (1) Aufgaben Gesetzgebung, Haushaltsbefugnisse Zusammensetzung Je ein Vertreter pro Mitgliedstaat, der befugt ist, für seinen MS verbindlich zu handeln und das Stimmrecht auszuüben ► Neu: Rat tagt (gesetzgebend) öffentlich ► Neu: Vorsitzführung durch Teampräsidentschaften - 3 Mitgliedstaaten für 1 ½ Jahre - Gleichberechtigtes Rotationssystem Der Rat (2) Abstimmung Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit (wenige Ausnahmen) ► Neu: System der doppelten Mehrheit ab 2014 - mind. 55% der Ratsmitglieder (mind. 15 Staaten), die 65% der Unionsbevölkerung repräsentieren - Sperrminorität von 4 Mitgliedstaaten Europäische Kommission (1) Aufgaben Rechtssetzungsvorschläge „Hüterin des Unionsrechts“ Außenvertretung der EU (Hohe Vertreterin in ihrer Funktion als Vizepräsidentin der Europäischen Kommission) Ausführung des Haushaltsplans Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktion in ihr übertragenen Bereichen Europäische Kommission (2) Zusammensetzung Wie bisher: je eine Kommissarin bzw. ein Kommissar pro Mitgliedstaat Ursprünglich war im Reformvertrag eine Verkleinerung der Kommission vorgesehen. Als Zugeständnis an Irland, nach der gescheiterten Volksabstimmung am 13. Juni 2008, entsendet auch weiterhin jeder Mitgliedstaat ein Mitglied in die Kommission. Europäische Kommission (3) Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso (Portugal) bisher: Ernennung vom Europäischen Rat ► Neu: Wahl durch das Europäische Parlament Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton (Vereinigtes Königreich) - Zusammenlegung der Funktionen des „Hohen Vertreters“ und der „Kommissarin für auswärtige Beziehungen“ - Vizepräsidentin der Europäischen Kommission - Vorsitzende des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ 5. Wichtige Politikbereiche Konkrete Politik in ihrem Interesse ist das Wichtigste für die Bürgerinnen und Bürger. Wichtige Politikbereiche A) B) C) D) E) Stärkung der sozialen Dimension Stärkung der Daseinsvorsorge Energie-, Umwelt- und Klimaschutz Auswärtiges Handeln Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts F) Wirtschafts- und Währungspolitik A) Soziale Dimension Stärkung des sozialen Profils der EU durch Soziale Marktwirtschaft und Vollbeschäftigung „Soziale Querschnittsklausel“ Koordinierung in der Sozialpolitik Soziale Grundrechte in der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte B) Daseinsvorsorge Für „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ (z. B. Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr, Müllbeseitigung) gilt Achtung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung EU kann Grundsätze für das Funktionieren dieser Dienste festlegen EU darf dabei nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten beeinträchtigen C) Energie, Umwelt, Klima Neue Bestimmungen stärken Zusammenarbeit Legislativmaßnahmen zur Förderung eines funktionierenden Energiemarktes, der Versorgungssicherheit, Energieeffizienz und erneuerbarer Energieträger sind möglich Jeder Mitgliedstaat kann weiterhin selbst über seine Energiequellen und seine Energieversorgung bestimmen Wechselseitige Solidarität bei Energie-Versorgungsproblemen Bekämpfung des Klimawandels auf internationaler Ebene D) Auswärtiges Handeln Einheitlicheres und stärkeres Auftreten auf internationaler Ebene Einheitliche Rechtspersönlichkeit der EU (selbständiges Abschließen völkerrechtlich bindender Verträge) Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik wird Vorsitzende im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Gegenseitiger Beistand bei bewaffnetem Angriff auf einen Mitgliedstaat (Neutralität Österreichs bleibt gewahrt) Strukturierte Zusammenarbeit in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Europäische Verteidigungsagentur für koordinierte Beschaffung und Forschung Solidaritätsklausel im Falle von Katastrophen oder Terroranschlägen E) Freiheit, Sicherheit, Recht Für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gilt die Gemeinschaftsmethode (mit Ausnahmen) – dadurch: Maßnahmen können effizienter getroffen werden Rechtsschutzdefizite werden beseitigt Parlamentarische Kontrolle eingeführt Ordentliches Gesetzgebungsverfahren in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit Sonderregelungen („Notbremse“) für besondere Bereiche Voraussetzung für Erweiterung des Tätigkeitsbereichs von Eurojust Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft F) Wirtschafts- und Währungspolitik Zuständigkeit für Wirtschaftspolitik bleibt bei Mitgliedstaaten (allerdings Verpflichtung zur Koordination) Neuerungen bei der Koordination der Wirtschaftspolitiken Autonome Handlungsfähigkeit für die Eurozone Verstärkte Rolle der Kommission bei der Koordination der Wirtschafts- und Budgetpolitiken Überblick über die wichtigsten Änderungen des Reformvertrages von Lissabon Neue gemeinsame Rechtsgrundlage Verankerung von gemeinsamen Werten Einheitlicher Zielekatalog der Union Klarere Kompetenzabgrenzung zwischen Mitgliedstaaten und EU Bessere Ausgestaltung der Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Eigene Rechtspersönlichkeit der EU Abschaffung der 3-Säulen-Struktur bzw. grundsätzliche Anwendung der Gemeinschaftsmethode auch bei Bestimmungen über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Ausweitung des Zuständigkeitsbereiches des Europäischen Gerichtshofs Austrittsmöglichkeit Mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung Stärkung des Europäischen Parlaments, insbesondere als Mitgesetzgeber Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament Einbeziehung der nationalen Parlamente in den europäischen Entscheidungsprozess (Subsidiaritätskontrolle) Einführung der europäischen Bürgerinitiative Höherer Rechtsschutz für den Einzelnen Öffentliche Diskussion und Annahme von Gesetzesvorhaben im Rat Stärkung der Grundrechte Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte Schaffung der Beitrittsmöglichkeit der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention Handlungsfähig in Europa und der Welt Mehr Entscheidungsfindung mit qualifizierter Mehrheit im Rat Einführung von Teampräsidentschaften im Rat Präsident des Europäischen Rates wird künftig für 2 ½ Jahre gewählt Erhöhung der Mindestanzahl der Mitgliedstaaten von acht auf neun, die eine „Verstärkte Zusammenarbeit“ beginnen können Neue Funktion der „Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ Ausbau des konsularischen Dienstes und des Schutzes für EU-Bürgerinnen und Bürger Erweiterte Politikbereiche und Kompetenzen Ausbau der sozialen Dimension der Europäischen Union Stärkung der Daseinsvorsorge Verstärkter Umwelt- und Klimaschutz in der EU Horizontale Tierschutzklausel Gemeinsame europäische Energiepolitik und -solidarität Solidarität bei (Natur)katastrophen