Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Marketing Übersicht PKA Sortimentsgestaltung Preisgestaltung Dienstleistung Werbung Heilmittelwerbegesetz Lebensmittelgesetz Ladenschlussgesetz Unlauterer Wettbewerb 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 2 Sortimentsgestaltung PKA Sortiment: alle Waren, die ein Handelsbetrieb führt/verkauft Arzneimittel verschreibungspflichtige apothekenpflichtige freiverkäufliche apothekenübliche Waren 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 3 Sortimentsgestaltung PKA Sortimentsbreite: Anzahl unterschiedlicher Warengruppen Sortimentstiefe: Anzahl unterschiedlicher Marken, Preislagen und Packungsgrößen Sortimentspräsentation Sichtwahl Freiwahl Schaufenster 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 4 Preisgestaltung PKA Einteilung (wie bei der Sortimentsgestaltung) Arzneimittel verschreibungspflichtige apothekenpflichtige freiverkäufliche apothekenübliche Waren 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 5 Preisgestaltung PKA Grundsätze und Regeln: Preise des Nebensortiments haben Signalfunktion nachfrageorientierte Preisbildung Sonderangebote besonders präsentieren aber nicht zu aufdringlich konkurrenzorientierte Preise Auf- bzw. Abrunden krummer Preise Preise gut sichtbar aufstellen höhere Preise vertreten können (Sandwichtechnik) Angebote wechseln, an Jahreszeiten angepasst 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 6 Dienstleistung Fach- und Sachkompetenz Glaubwürdigkeit Fähigkeit zur Kommunikation PKA Beispiele Blutdruckmessungen, Blut- und Cholesterintests Messen von Stützstrümpfen Bring-/Botendienste Kundenkarten, Monatsrechnung Entsorgung von Altmedikamenten, Fieberthermometern usw. Verleih von Babywaagen, Milchpumpen usw. 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 7 Werbung PKA Werbemöglichkeiten innerhalb der Apotheke Gestaltung des Schaufenster Apothekenlogo Auftreten des Personals Gestaltung der Offizin Handzettel, Flugblätter, Kundenzeitschriften ... 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 8 Werbung PKA Werbegrundsätze Werbeaussage muss wahr sein Werbung soll klar, verständlich und eindeutig formuliert sein Werbemaßnahmen sollen abgestimmt sein Werbeausgaben müssen angemessen sein Werbemaßnahmen sollen wirksam sein Attention Interest Desire Action 02. Dezember 2003 A I DA © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG) Publikumswerbung in Fachkreisen Laienwerbung Regelungen im HWG (Beispiele): PKA Verbot der irreführende Werbung (§ 3 HWG) Angaben, die in einer Werbung für Arzneimittel enthalten sein müssen (§ 4 HWG) Verbot der Werbung für andere Arzneimittel auf einer Packungsbeilage (§ 4a HWG) Für homöopathische Arzneimittel darf mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden (§ 5 HWG). Unzulässig ist Werbung mit zweifelhaften Gutachten oder Zuwendungen und Werbegaben (§§ 6, 7 HWG). 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 10 Heilmittelwerbegesetz (HWG) PKA Weitere Regelungen im HWG (Beispiele): Verbot der Werbung für Arzneimittel, die über den Versandhandel bezogen werden (§§ 8, 9 HWG) Verbot der Werbung für Behandlungen auf Grund von Ferndiagnosen (§§ 8, 9 HWG) Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Arzneimittel gegen Schlaflosigkeit, psychische Störungen usw. nur in Fachkreisen (§ 10 HWG). § 11 HWG nennt weitere 15 Punkten mit denen außerhalb von Fachkreisen nicht geworben werden darf Außerhalb von Fachkreisen keine Werbung für Arzneimittel gegen bestimmte Krankheiten und Leiden (§ 12 und Anlage HWG). 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 11 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- u. Futtermittelgesetzbuch PKA Verbot der gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel mit (§ 18 LFGB) Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, Hinweisen auf ärztliche Empfehlungen oder ärztliche Gutachten, Krankengeschichten oder Hinweisen auf solche, Äußerungen Dritter, insbesondere Dank-, Anerkennungsoder Empfehlungsschreiben, soweit sie sich auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten beziehen, sowie Hinweisen auf solche Äußerungen, 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 12 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- u. Futtermittelgesetzbuch PKA Verbot der gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel mit (§ 18 LFGB) bildlichen Darstellungen von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels, Aussagen, die geeignet sind, Angstgefühle hervorzurufen oder auszunutzen, Schriften oder schriftliche Angaben, die dazu anleiten, Krankheiten mit Lebensmitteln zu behandeln. 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 13 Ladenschlussgesetz PKA Verkaufsstellen müssen geschlossen bleiben (§ 3) an Sonn- und Feiertagen montags bis samstags jeweils bis 6 Uhr und ab 20 Uhr am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr Apotheken (§ 4) dürfen an allen Tagen durchgehend geöffnet sein aber nur ein eingeschränktes Warensortiment verkaufen 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 14 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Vorschriften PKA des UWG: Verbot unlauteren Wettbewerbs zum Nachteil der Mitbewerber, Verbraucher oder anderer Marktteilnehmer (§ 3 UWG) Unlauter im Sinne des § 3 UWG sind auch: irreführende Werbung (§ 5 UWG) unzumutbare Belästigungen durch Werbung (§ 7 UWG) vergleichende Werbung, wenn sie bestimmte Grenzen überschreitet (§ 6 UWG) 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 15 Ende PKA Vielen Dank für eure/Ihre Aufmerksamkeit 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 16 PKA 02. Dezember 2003 © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld 17