UNIVERSITÄT MANNHEIM Philosophische Fakultät Hauptseminar „Rom und Karthago“ Leitung: Dr. Klaus Geus Referent: Andreas Held Der Ebro-Vertrag Quelle 1 Mit diesem Hasdrubal hatten die Römer, weil er in der Kunst, die Völker anzulocken und sie an seine Oberherrlichkeit zu fesseln, Meister war, das Bündnis mit der Bestimmung erneuert, daß der Fluß Ebro die Grenze zwischen beiden Gebieten sein, und den zwischen den Gebieten beider Völker wohnenden Saguntinern ihre Freiheit gelassen werden solle. - Livius 21, 2 Quelle 2 Als die Römer nach Karthago kamen und in eine Senatssitzung geführt wurden und als Q. Fabius auftragsgemäß nur diese eine Frage stellte, da entgegnete ein Karthager: „Auch eure vorige Gesandtschaft, Römer, wollte mit dem Kopf durch die Wand. Damals verlangtet ihr die Auslieferung Hannibals, als belagerte er Sagunt auf eigene Verantwortung. Diese heutige Gesandtschaft ist zwar bis jetzt milder in ihren Worten, in der Sache aber härter. Damals nämlich beschuldigte man Hannibal und verlangte seine Auslieferung. Jetzt erpresst man sogar von uns ein Eingeständnis unserer Schuld und verlangt auf der Stelle Ersatz, als hätten wir die Schuld schon zugegeben. Ich meine allerdings, hier darf man nicht fragen, ob Sagunt auf eigenmächtiges Betreiben Hannibals oder mit staatlicher Zustimmung belagert wurde, sondern ob mit Recht oder zu Unrecht. Denn ein Untersuchungsverfahren gegen unseren Mitbürger, inwieweit er nach unserem Ermessen oder eigenmächtig handelte, ist ausschließlich unsere Angelegenheit. Mit euch geht der Streit nur darum, ob es nach dem Vertrag geschehen durfte. Da ihr es aber durchaus wissen wollt, was die Feldherren von sich aus oder im Auftrag des Staates tun sollen: Euer Konsul Gaius Lutatius hat einen Vertrag zwischen euch und uns geschlossen. Obgleich es darin um die Sicherheit der beiderseitigen Bundesgenossen ging, traf man keine Vorsorge für die Saguntiner, denn sie waren ja noch nicht eure Bündnispartner. ‚Aber in dem Vertrag mit Hasdrubal wurden die Saguntiner ausgenommen!’ Dem will ich nur das entgegenhalten, was ich von euch gelernt habe: Ihr wolltet nämlich nicht an den Vertrag gebunden sein, den der Konsul Gaius Lutatius mit uns schloss, weil er eben nicht auf Veranlassung des Senats und auch nicht auf Befehl des Volkes zustande gekommen war. Also wurde ein andrer, neuer Vertrag mit Zustimmung eures Staates geschlossen. Wenn ihr euch an Verträge binden lasst, die auf euren Beschluss oder Auftrag hin eingegangen wurden, konnte uns Hasdrubals Vertrag, den er ohne unser Wissen schloss, nicht verpflichten: hört endlich auf, immer nur an Sagunt und den Ebro zu erinnern und rückt endlich mit dem heraus, was euch schon lange drückt!“ - Livius 21, 18 Quelle 3 Als die Römer sahen, dass Hasdrubal dabei war, eine größere und furchgebietendere Herrschaft zu gründen, < als die Karthager vorher besessen hatten > (?), fassten sie den Entschluss, sich in die iberischen Verhältnisse einzumischen. Und da sie fanden, dass sie bisher geschlafen und durch ihre Achtlosigkeit die Karthager sich in eine bedeutende Machtstellung hatten schaffen lassen, versuchten sie nach Möglichkeit das Versäumnis wieder einzuholen. Im Augenblick wagten sie allerdings nicht, den Karthagern Einhalt zu gebieten oder ihnen gar den Krieg zu erklären, da die Keltengefahr über ihnen hing und sie deren Einfall täglich erwarteten. [...] Sie schlossen daher durch eine Gesandtschaft mit Hasdrubal einen Vertrag, in dem vom übrigen Iberien kein Wort stand, dagegen bestimmt war, die Karthager sollten den Ebro nicht in kriegerischer Absicht überschreiten und begannen sogleich den Krieg gegen die in Italien wohnenden Kelten. - Polybios II, 18 Quelle 4 Einige von denen, die die Taten Hannibals beschrieben haben, geben in der Absicht, uns die Ursachen aufzuzeigen, durch die der Krieg zwischen Römern und Karthagern entstand, als erste die Belagerung von Sagunt durch die Karthager, als zweite die vertragswidrige Überschreitung des bei den Einheimischen Iberos (Ebro) genannten Flusses an. - Polybios III, 6 Quelle 5 Dort [Neu-Karthago] traf er die römischen Gesandten, gewährte ihnen eine Audienz und hörte sich die römische Stellungnahme zu den schwebenden Fragen an. Die Römer beschworen ihn, sich von Sagunt fernzuhalten, denn die Stadt stehe unter ihrem Schutze, und entsprechend der mit Hasdrubal geschlossenen Vereinbarung den Ebro nicht zu überschreiten. - Polybios III, 15 Literatur Quellen: - Livius 21, 2. Übersetzt von Konrad Heusinger (1821)1 Livius 21, 18 Polybios - Geschichte : Gesamtausgabe in zwei Bänden. Eingel. u. übertr. von Hans Drexler. Zürich 1963 Literatur - 1 Händl-Sagawage: Der Beginn des 2. Punischen Krieges – Ein historisch-kritischer Kommentar zu Livius Buch 21. In: Münchener Arbeiten zur Alten Geschichte, hrsg. von Hatto H. Schmitt, München 1995 Kolbe, Walther: Die Kriegsschuldfrage von 218 v. Chr. Geb. In: Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-Historische Klasse; 1933/34,4 Schmitt, Tassilo: Hannibals Siegeszug - historiographische und historische Studien vor allem zu Polybios und Livius. München 1991 Urban, Ralf: Roms Gallierkrieg 225 –222 v. Chr. und der Ebrovertrag. In: Geus, Klaus; Zimmermann, Klaus (Hrsg.): Punica - Libyca – Ptolemaica: Festschrift für Werner Huß. http://gutenberg.spiegel.de/?id=5&xid=3528&kapitel=56&cHash=dd5a038229roem211#gb_found (24.11.2008)