Der Ebro-Vertrag

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UNIVERSITÄT MANNHEIM
Philosophische Fakultät
Hauptseminar „Rom und Karthago“
Leitung: Dr. Klaus Geus
Referent: Andreas Held
Der Ebro-Vertrag
Quelle 1
Mit diesem Hasdrubal hatten die Römer, weil er in der Kunst, die Völker anzulocken und sie
an seine Oberherrlichkeit zu fesseln, Meister war, das Bündnis mit der Bestimmung erneuert,
daß der Fluß Ebro die Grenze zwischen beiden Gebieten sein, und den zwischen den Gebieten
beider Völker wohnenden Saguntinern ihre Freiheit gelassen werden solle.
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Livius 21, 2
Quelle 2
Als die Römer nach Karthago kamen und in eine Senatssitzung geführt wurden und als Q.
Fabius auftragsgemäß nur diese eine Frage stellte, da entgegnete ein Karthager: „Auch eure
vorige Gesandtschaft, Römer, wollte mit dem Kopf durch die Wand. Damals verlangtet ihr
die Auslieferung Hannibals, als belagerte er Sagunt auf eigene Verantwortung. Diese heutige
Gesandtschaft ist zwar bis jetzt milder in ihren Worten, in der Sache aber härter. Damals
nämlich beschuldigte man Hannibal und verlangte seine Auslieferung. Jetzt erpresst man
sogar von uns ein Eingeständnis unserer Schuld und verlangt auf der Stelle Ersatz, als hätten
wir die Schuld schon zugegeben. Ich meine allerdings, hier darf man nicht fragen, ob Sagunt
auf eigenmächtiges Betreiben Hannibals oder mit staatlicher Zustimmung belagert wurde,
sondern ob mit Recht oder zu Unrecht. Denn ein Untersuchungsverfahren gegen unseren
Mitbürger, inwieweit er nach unserem Ermessen oder eigenmächtig handelte, ist
ausschließlich unsere Angelegenheit. Mit euch geht der Streit nur darum, ob es nach dem
Vertrag geschehen durfte. Da ihr es aber durchaus wissen wollt, was die Feldherren von sich
aus oder im Auftrag des Staates tun sollen: Euer Konsul Gaius Lutatius hat einen Vertrag
zwischen euch und uns geschlossen. Obgleich es darin um die Sicherheit der beiderseitigen
Bundesgenossen ging, traf man keine Vorsorge für die Saguntiner, denn sie waren ja noch
nicht eure Bündnispartner. ‚Aber in dem Vertrag mit Hasdrubal wurden die Saguntiner
ausgenommen!’ Dem will ich nur das entgegenhalten, was ich von euch gelernt habe: Ihr
wolltet nämlich nicht an den Vertrag gebunden sein, den der Konsul Gaius Lutatius mit uns
schloss, weil er eben nicht auf Veranlassung des Senats und auch nicht auf Befehl des Volkes
zustande gekommen war. Also wurde ein andrer, neuer Vertrag mit Zustimmung eures Staates
geschlossen. Wenn ihr euch an Verträge binden lasst, die auf euren Beschluss oder Auftrag
hin eingegangen wurden, konnte uns Hasdrubals Vertrag, den er ohne unser Wissen schloss,
nicht verpflichten: hört endlich auf, immer nur an Sagunt und den Ebro zu erinnern und rückt
endlich mit dem heraus, was euch schon lange drückt!“
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Livius 21, 18
Quelle 3
Als die Römer sahen, dass Hasdrubal dabei war, eine größere und furchgebietendere
Herrschaft zu gründen, < als die Karthager vorher besessen hatten > (?), fassten sie den
Entschluss, sich in die iberischen Verhältnisse einzumischen. Und da sie fanden, dass sie
bisher geschlafen und durch ihre Achtlosigkeit die Karthager sich in eine bedeutende
Machtstellung hatten schaffen lassen, versuchten sie nach Möglichkeit das Versäumnis wieder
einzuholen. Im Augenblick wagten sie allerdings nicht, den Karthagern Einhalt zu gebieten
oder ihnen gar den Krieg zu erklären, da die Keltengefahr über ihnen hing und sie deren
Einfall täglich erwarteten. [...]
Sie schlossen daher durch eine Gesandtschaft mit Hasdrubal einen Vertrag, in dem vom
übrigen Iberien kein Wort stand, dagegen bestimmt war, die Karthager sollten den Ebro nicht
in kriegerischer Absicht überschreiten und begannen sogleich den Krieg gegen die in Italien
wohnenden Kelten.
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Polybios II, 18
Quelle 4
Einige von denen, die die Taten Hannibals beschrieben haben, geben in der Absicht, uns die
Ursachen aufzuzeigen, durch die der Krieg zwischen Römern und Karthagern entstand, als
erste die Belagerung von Sagunt durch die Karthager, als zweite die vertragswidrige
Überschreitung des bei den Einheimischen Iberos (Ebro) genannten Flusses an.
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Polybios III, 6
Quelle 5
Dort [Neu-Karthago] traf er die römischen Gesandten, gewährte ihnen eine Audienz und hörte
sich die römische Stellungnahme zu den schwebenden Fragen an. Die Römer beschworen ihn,
sich von Sagunt fernzuhalten, denn die Stadt stehe unter ihrem Schutze, und entsprechend der
mit Hasdrubal geschlossenen Vereinbarung den Ebro nicht zu überschreiten.
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Polybios III, 15
Literatur
Quellen:
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Livius 21, 2. Übersetzt von Konrad Heusinger (1821)1
Livius 21, 18
Polybios - Geschichte : Gesamtausgabe in zwei Bänden. Eingel. u. übertr. von Hans
Drexler. Zürich 1963
Literatur
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1
Händl-Sagawage: Der Beginn des 2. Punischen Krieges – Ein historisch-kritischer
Kommentar zu Livius Buch 21. In: Münchener Arbeiten zur Alten Geschichte, hrsg.
von Hatto H. Schmitt, München 1995
Kolbe, Walther: Die Kriegsschuldfrage von 218 v. Chr. Geb. In: Sitzungsberichte der
Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-Historische Klasse;
1933/34,4
Schmitt, Tassilo: Hannibals Siegeszug - historiographische und historische Studien
vor allem zu Polybios und Livius. München 1991
Urban, Ralf: Roms Gallierkrieg 225 –222 v. Chr. und der Ebrovertrag. In: Geus,
Klaus; Zimmermann, Klaus (Hrsg.): Punica - Libyca – Ptolemaica: Festschrift für
Werner Huß.
http://gutenberg.spiegel.de/?id=5&xid=3528&kapitel=56&cHash=dd5a038229roem211#gb_found
(24.11.2008)
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