Fachoberschule am Beruflichen Schulungszentrum e. o. plauen Facharbeit in der Fachrichtung Gestaltung im Fach Geschichte mit dem Thema Der Versailler Vertrag und die Folgen für Deutschland bis 1924 von Dittmann Sebastian Klasse FosG03B Betreuer: Herr Grüner Ort, Datum: Plauen, 21. Februar 2005 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 3 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.5 Der Versailler Frieden - Ein Diktat Inhalte des Versailler Vertrages Die Auseinandersetzungen zwischen den Siegermächten um Friedensbestimmungen Programm der 14 Punkte (Wilson) Die Friedensbedingungen Territoriale Veränderungen/ Gebietsabtretungen Kriegsentschädigungen Kritik, Ablehnung und Revision des Vertrages 3 3 5 6 7 7 7 8 3 3.1 3.2 3.3 Wirtschaftliche Folgen und Verfall der Republik Reparationen und “Erfüllungspolitik” Der Verfall der deutschen Währung Die Ruhrkrise als Anfang der “Hyperinflation” 9 9 9 10 4 Literaturverzeichnis 12 5 Selbstständigkeitserklärung 13 3 1 Einleitung Am 28.Juni 1919 wurde im Schloss zu Versailles der Friedensvertrag unterzeichnet, der die Friedensbedingungen für die besiegten Mittelmächte festlegte und auch Grenzfragen regeln sollte, die durch den Zusammenbruch Russlands, Österreich - Ungarns und der Türkei entstanden waren. Die Siegermacht Frankreich bestand auf Paris als Konferenzort, obwohl diese Stadt für einen versöhnlichen Friedensschluss nicht besonders geeignet war, war sie doch sehr vom Krieg gezeichnet (zerstörte Landschaften, Kriegsverwundete etc.). Es waren 27 Staatsmänner vertreten, doch die wesentlichen Entscheidungen trafen die Großmächte USA, Frankreich, Großbritannien und Italien. Die Besiegten wurden von den Verhandlungen ausgeschlossen und konnten nur schriftliche Stellungnahmen abgeben. 2 Der Versailler Frieden - Ein Diktat 2.1 Inhalte des Versailler Vertrages Der Vertrag setzte sich aus 440 Artikeln in 15 Teilen zusammen. Teil I enthielt die Völkerbundsatzung, die auf Wilsons Wunsch hin allen Pariser Vorortverträgen vorangestellt wurde; Deutschland wurde jedoch vorerst nicht in den Völkerbund aufgenommen. Die Teile II und III des Versailler Vertrages legten die Gebietsabtretungen und die neuen Grenzen des Deutschen Reiches fest: • Gebietsabtretungen o Eupen-Malmédy und Moresnet an Belgien o Elsass-Lothringen an Frankreich o Grossteil Westpreussens, Provinz Posen, Teile Pommerns (Polnischer Korridor) an Polen o Hultschiner Ländchen an Tschechoslowakei o Danzig als Freie Stadt unter Hoheit des Völkerbundes (Hafen für Polen). o Memelland unter alliierte Verwaltung o Oberschlesien (Südosten Polen), südl. Ostpreußen, restl. Westpreußen, Schleswig (Nord DK, West 15 Jahre Verwaltung des Völkerbunds, dann Abstimmung) als Abstimmungsgebiete: Einwohner entscheiden. 4 o Der im November 1918 von der Republik Deutschösterreich erklärte Anschluss Österreichs an Deutschland wird untersagt. Dazu kam der in Teil IV des Vertrages festgeschriebene Verlust der Deutschen Kolonien, die als Mandatsgebiete unter die Aufsicht des Völkerbundes kamen. o Alle deutschen Kolonien gehen als Mandatsgebiete unter die Aufsicht des Völkerbunds. Teil V des Versailler Vertrages regelte die militärische Entwaffnung: • Entwaffnung und Reparationen Teil V o Landheer: 100'000 Berufsoldaten, 12-jähriger Dienstzeit (Offiziere 25 Jahre). o Marine: 15'000 Mann. o Keine Luftwaffe. o Schwere Artillerie, Panzer und U-Boote sind verboten. o Wehrpflicht, Kriegsakademie und Generalstab werden abgeschafft. o Ziel: Angriffskrieg von Seiten Deutschlands ausschließen, ihm etwas Kraft für innere Unruhen und die Ostgrenze geben. o Reparationen: Grundlage Artikel 231 (Alleinschuld). Geregelt wird die Frage 1921 im Londoner Ultimatum, 1924 im Dawesplan:der vernünftigere Reparationszahlungen und ausländische Anleihen hauptsächlich durch die USA vorsah, um Deutschland bei der Erfüllung des Zahlungsplanes zu helfen. Der Plan wurde von den deutschnationalen Politikern als Wirtschaftssklaverei angesehen und vehement abgelehnt. Später nahm der deutsche Reichstag den Dawesplan am 27. August 1924 an. o Gemäß diesem Plan zogen die französischen und belgischen Truppen 1925 aus dem Ruhrgebiet ab, das sie seit 1923 als Sicherheit für die Reparationen besetzt hatten. Als Gegenleistung musste Deutschland zur Finanzierung der Reparationszahlungen einige Einnahmen wie z. B. Gewinne der Reichsbahn verpfänden. Die Deutsche Reichsbank musste sich ebenfalls ausländischen Kontrollen unterziehen. 1929 wurde der Dawesplan vom Young-Plan abgelöst3 o 1930 im Youngplan:Plan zur endgültigen Festlegung der von Deutschland infolge des 1. Weltkrieges zu leistenden Reparationszahlungen. Der Youngplan wurde am 18. März 1930 vom Deutschen Reichstag verabschiedet. Der Youngplan legte 37 Jahresraten von jeweils 2,05 Milliarden Goldmark sowie weitere 22 Jahresraten von jeweils 1,65 Milliarden Goldmark fest; nach 59 Jahren, also 1988, sollten die Reparationsverpflichtungen abgeleistet sein. sah der Plan für Deutschland eine internationale Anleihe über etwa 300 Millionen US-Dollar vor, die so genannte Younganleihe. Schließlich wurde die vorzeitige Räumung des Rheinlandes 5 vereinbart. o Sachleistungen: Praktisch gesamte Handelsflotte, Maschinen, Industrieanlagen, Werkzeug, Eisenbahneinrichtungen, Kohle. o Teile X-XII: Konfiskation deutschen Eigentums im Ausland, Meistbegünstigungsrecht der Alliierten, Internationalisierung der deutschen Flüsse und des Nord-Ostsee Kanals. o Teil XIV: Alliierte Besetzung des Saargebiets und linksrheinischen Gebiets mit Brückenköpfen bei Köln, Koblenz, Mainz rechts des Rheins. Schrittweiser Abzug der alliierten Truppen links des Rheins während 15 Jahren. 50 km breiter entmilitarisierter Streifen rechts des Rheins. Teil VI des Vertrages befasste sich mit Kriegsgefangenen und Soldatengräbern; Teil VII forderte die Auslieferung Kaiser Wilhelms II. durch die Niederlande und stellte Kriegsverbrecherprozesse in Aussicht, blieb aber unausgeführt. Teil VIII und IX behandelten die Reparationenfrage. Die Teile X bis XII verfügten u. a. die Konfiskation allen deutschen Eigentums im Ausland, das Meistbegünstigungsrecht für die Alliierten, die Internationalisierung der deutschen Flüsse sowie des Nord-Ostsee-Kanals. Teil XIV schließlich verfügte vor allem im Interesse des Sicherheitsbedürfnisses Frankreichs die alliierte Besetzung des Saargebietes und des linksrheinischen Gebietes mit Brückenköpfen bei Köln, Koblenz und Mainz rechts des Rheins sowie den schrittweisen Rückzug der alliierten Truppen aus dem linksrheinischen Gebiet in einem Zeitraum von 15 Jahren. Außerdem wurde ein 50 Kilometer breiter Streifen rechts des Rheines entmilitarisiert, d. h. Deutschland durfte hier keine Truppen stationieren und keine Befestigungen unterhalten. 2.2 Die Auseinandersetzungen zwischen den Siegermächten um Friedensbestimmungen Obwohl die Siegermächte in vielen Punkten dieselben Vorstellungen über Friedensregelungen hatten, gab es große Interessenunterschiede, die teilweise zu heftigen Auseinandersetzungen führten. Die USA forderten einen gerechten Ausgleich zwischen Siegern und Besiegten entsprechend den 14 Punkten von Wilson-, da sie sich in ihrer Sicherheit am wenigsten bedroht fühlten. Vor allem aber sollte ein Völkerbund errichtet werden, um künftige Kriege 6 zu verhindern, zu dem jedoch Deutschland erst nach der Erfüllung auferlegter Pflichten beitreten dürfe. Großbritannien war durch die gelungene Ausschaltung Deutschlands als Welthandelskonkurrent und Kolonialmacht bereits befriedigt. Da Deutschland auf seine Schlachtflotte und auf die Kolonien verzichten musste, wandten sich die britischen Diplomaten, im Interesse eines kontinentalen Gleichgewichts der Mächte, gegen eine weitgehende Schwächung Deutschlands. Sie sahen dieses Gleichgewicht als größte Garantie dafür, den Frieden zu wahren und den weltweiten Machtverlust des eigenen Landes aufhalten zu können. Frankreich strebte nach Vergeltung für die vielen Blutopfer und Zerstörungen des Krieges und danach, Deutschland dauerhaft zu schwächen, um nie wieder einen wirtschaftlich und militärisch stärkeren Nachbar zu haben. Sie wollten vor allem die Kontrolle über das hochindustrialisierte Rhein- und Ruhrgebiet erlangen, aber auch die Sicherheit vor künftigen Angriffen haben. Der englische Premierminister Lloyd George trat den sicherheitspolitischen Interessen Frankreichs dort entgegen, wo sie in eine französische Hegemonie in Europa umzuschlagen drohten. Aber der französische Sicherheitsstandpunkt setzte sich weitgehend durch und so kam es zu einem Kompromiss, bei dem die französischen Interessen die stärkste Berücksichtigung fanden. 2.3 Programm der 14 Punkte (Wilson) 1. - 10.: Einzelpunkte für neue Grenzen (Tschechoslowakei und Jugoslawien sind Kunstgeburten, Österreich und Ungarn werden in viele Einzelstaaten zerlegt). 11.: Freie Schifffahrt auf dem Meer Weil ein deutsches U-Boot das englische Passagierschiff Lusitania mit u.a. 128 amerikanischen Zivilisten an Bord (und Waffen im Rumpf...) versenkt hatte. 12.: Selbstbestimmungsrecht der Völker Sehr schön, aber utopisch und verhängnisvoll: Was ist ein Volk? Was ist, wenn es mehrere Völker in einem Land gibt 13.: Öffentlichkeit der Diplomatie Alle Verträge müssen öffentlich sein 14.: Für den Weltfrieden ein Völkerbund UNO (United Nations Organisation) 7 2.4 Die Friedensbedingungen 2.4.1 Territoriale Veränderungen/ Gebietsabtretungen Deutschland verlor 13% seiner Fläche mit etwa 10% seiner Bevölkerung. Vor allem handelte es sich dabei um nichtdeutsche Minderheiten des ehemaligen Reichs ; die Bewohner konnten teilweise darüber abstimmen. Elsaß-Lothringen wurde an Frankreich zurück gegeben, Nordschleswig an Dänemark, Eupen und Malmedy an Belgien, die Provinzen Posen und Westpreußen und Teile von Ostpreußen, Hinterpommern und Oberschlesien an Polen . Damit trennte ein “Polnischer Korridor” Ostpreußen vom Reich. Der Staatengürtel, der mit Frankreich militärisch eng verbunden war, hatte unter anderen die Funktion, die Ausbreitung des revolutionären, sowjetischen Systems zu verhindern. Das Saargebiet wurde für 15 Jahre politisch dem Völkerbund unterstellt. (Danach entschied eine Volksabstimmung für Deutschland.) Alliierte Truppen besetzten das linke Rheinufer für 15 Jahre. Die Sudetendeutschen im Grenzraum der neuen Tschechoslowakei hatten kein Recht auf eine Volksabstimmung . Auch wurde die Vereinigung mit Deutsch-Österreich verboten. Deutschland verlor alle seine Kolonien, die vom Völkerbund als Mandatsgebiete an verschiedene alliierte Staaten vergeben wurden. 2.4.2 Kriegsentschädigungen Der Versailler Vertrag verpflichtete Deutschland außerdem zur Zahlung von Reparationen, die in Form von Geld - und Sachwerten abzuleisten waren. Als Sachlieferungen wurden festgesetzt: alle Handelsschiffe mit mehr als 1600 Bruttoregistertonnen, ein Viertel der Fischfangflotte, Lokomotiven, Eisenbahnen, Maschinen, Vieh usw. Auf einen genauen Geldbetrag aber konnten sich die Siegermächte zuerst nicht einigen. Es sollte der deutschen Wirtschaft auf Jahrzehnte ein höchstmögliches Maß an finanzieller Belastung auferlegt werden, obwohl man schon von vornherein wusste, dass Deutschland nicht imstande war, diesen Ansprüchen gerecht zu werden. 1920 setzte eine spezielle Reparationskonferenz die Summe auf 269 Milliarden Goldmark fest .Aber erst auf der Konferenz von Lausanne wurde Deutschland von den Reparationszahlungen bis auf weiteres befreit. 8 2.5 Kritik, Ablehnung und Revision des Vertrages Alle Parteien von rechts bis links in Deutschland lehnten den Versailler Vertrag ab . Scheidemann rief in der Nationalversammlung am 12.Mai 1919 aus: “Welche Hand müsste nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legt? Der Vertrag ist nach Auffassung der Reichsregierung unannehmbar.” Es waren zunächst in der neuen Regierung nur die Sozialdemokraten und das Zentrum vertreten, da die Demokraten eine Diskussion über die Unterzeichnung völlig außer Frage stellten. Aber bestand denn keine realistische Alternative zur Anerkennung des Vertrags? Der Chef der Heeresleitung General Groener erklärte der Regierung, dass die Ablehnung des Versailler Vertrags und die erneute Aufnahme der Kriegshandlungen die Besetzung Deutschlands binnen kürzester Zeit durch die Westmächte bedeute. Um die Heimat zu schützen, sei die Reichswehr zu schwach. Der Artikel 231, der “Kriegschuldartikel”, löste noch größere Empörung aus als die anderen harten Bedingungen: Deutschland und seine Verbündeten sei verantwortlich für alle Schäden und Verluste .Er wurde ursprünglich nur als rechtliche Grundlage für die Reparationsleistungen formuliert, aber später wurde er im Sinne einer politisch moralischen deutschen Verantwortlichkeit verstanden. Diese Alleinschuld Deutschlands und die damals ungeheuerlich erscheinende Summe von 269 Milliarden Goldmark Reparationen erschienen den meisten Deutschen ungerecht. Die nationalsozialistischen Bewegungen nutzten dies bald, um die unzufriedene Bevölkerung politisch zu beeinflussen. Empörung schafften sie durch Parolen wie “Versklavt bis ins dritte Glied”. Versailles war ein “Schmachfrieden” für sie, den man nicht durch die Mittel internationaler Verständigung mildern könnte, sondern eines Tages durch einen neuen Krieg “rächen” würde. Derartige Parolen hielten das Misstrauen der Siegermächte wach, und eine Revision des Vertrags wurde damit erschwert. Die Regierung unternahm am 22. Juni 1919 einen letzten Versuch, die Bestimmungen zur Auslieferung der Kriegsverbrecher und den Artikel 231 streichen zu lassen, was erfolglos war. Am 28.6.1919 nahm die Nationalversammlung mit 237 gegen 138 Stimmen (5 Enthaltungen) den Versailler Vertrag an .Die Gegner der Unterzeichnung (Abgeordnete der DVP, DNVP, DDP) bescheinigten den Abgeordneten der SPD und dem Zentrum in einem Protokoll, die “vaterländischen” Motive der anderen Parteien zu akzeptieren und zu respektieren. In der Öffentlichkeit jedoch benannten sie diese als “Vaterlandsverräter”. Die wahrhaftigen Verantwortlichen aber waren die Eliten des Kaiserreichs, die sich nun in der DNVP politisch organisierten und gegen die “Weimarer Koalition” hetzten. 9 3 Wirtschaftliche Folgen und Verfall der Republik 3.1 Reparationen und “Erfüllungspolitik” Die Frage nach den Reparationen entwickelte sich zum beherrschenden politischen Thema. Die Siegermächte, besonders Frankreich, gingen davon aus, dass Deutschland den, im Versailler Vertrag auferlegten Pflichten, vollständig nachzukommen habe ohne Rücksicht auf die eigene wirtschaftliche Situation .Doch Deutschlands Staatshaushalt war zerrüttet, und so strebte die Außenpolitik nach Revision mancher Bestimmungen, was aber auf diplomatischsten Wege geschehen musste, denn man wollte doch auch Misstrauen und Feindschaft des Auslands durch Erfüllung der Pflichten abbauen. Der Gesamtbetrag der Reparationen wurde 1921 auf 138 Milliarden Goldmark festgesetzt. Im Falle, dass sich Deutschland weigerte, diesen “Londoner Zahlungsplan” anzunehmen, besetzten die Alliierten wirtschaftlich wertvolle Gebiete, wie z.B. Düsseldorf, Ruhrort und Duisburg. Die Folge dessen war die erzwungene Anerkennung der geforderten Summe. Die rechtsextremen Gegner der Republik, die eine abweisende Haltung gegenüber den ehemaligen Feinden von den Politikern verlangt hatten, bezeichneten diese nun als “Erfüllungspolitiker”. Die Mordkampagnen gegen demokratische Politiker steigerten sich, denen u.a. Matthias Erzberger (Unterzeichner des Waffenstillstands) und Walter Rathenau zum Opfer fielen. Der Großteil des nationalen Bürgertums billigte solch Untaten sogar, denn sie konnten selbst jetzt nicht nachvollziehen, wie ihre eigenen Politiker den Bedingungen der Siegermächte zustimmen konnten. 3.2 Der Verfall der deutschen Währung Seit 1918 beschleunigte die Inflation sich ständig. Durch Kriegsanleihen wuchsen die Staatsschulden bis1919 auf 144 Milliarden Mark. Doch auch nach Kriegsende wurde ein riesiger Geldbedarf benötigt. Da mussten die Familien gefallener Soldaten, Kriegsinvaliden, Arbeitslose und Flüchtlinge unterstützt werden und verzinste Kriegsanleihen - von mehr als 100 Milliarden Mark - und Sachlieferungen gezahlt werden. Doch gegenüber diesen Unsummen von Ausgaben standen nicht die entsprechenden Steuereinnahmen. Deutschlands wirtschaftliche Kraft war , außer den Krieg, noch durch die Gebietsabtretungen beträchtlich geschwächt worden.75% der Eisenerz - und 26% der Steinkohleförderung (dadurch, dass die Kohlengruben des Saargebiets als Entschädigung dem französischen Wirtschaftsgebiet eingegliedert wurden),außerdem 44% der Roheisen und 38% der Stahlproduktion stammten aus den abzutretenden Gebieten. Der Wert der Mark sank immer schneller, denn der Staat ließ Papiergeld drucken. Dadurch konnte er zwar seine Schulden abbezahlen, doch der großen Menge Geld stand 10 kein ansprechendes Warenangebot gegenüber Das mittelständige Bürgertum litt erneut am meisten. Um nicht zu verhungern, waren sie gezwungen, “Sachwerte”, wie Schmuck zu verkaufen, denn ihre Ersparnisse wurden alle wertlos. Auch Löhne und Renten konnten mit dem Preisanstieg nicht mithalten. Die Unzufriedenheit im Volk wuchs, und der Hass gegen die schuldtragende eigene Regierung und die Siegermächte war die beste Voraussetzung für die Ausbreitung des Rechtsextremismus. Auch die KPD gewann viele Anhänger. Vorteile aus der Inflation zogen Industrielle, die ihre Waren billig im Ausland absetzen konnten, und auch der Staat profitierte von der Geldentwertung, denn er entledigte sich der enormen Kriegsschulden im Inland .Außerdem konnte die deutsche Zahlungsfähigkeit für Reparationsleistungen nicht festgestellt werden, solange die Inflation andauerte. Die neue rechtsbürgerliche Regierung (unter Beteiligung der DVP, DDP und des Zentrums)ging schrittweise zum passiven Widerstand über, der sich gegen die Lasten des Versailler Vertrags wendete. Deutschland beantragte am 12.Juli 1922 die Aussetzung der noch fälligen Restzahlungen bei der Reparationskommission und teilte auch mit, dass sie 1923 und 1924 seinen Verpflichtungen nicht nachkommen könne. Die Berliner Regierung forderte im November 1922 eine Befreiung von allen Reparationen für 3-4 Jahre und einen internationalen Bankkredit. Doch Frankreich gestattete keine Moratorien (Zahlungspausen) ohne “produktive Pfänder” und bereitete sich somit auf den Einmarsch in grenznahe Gebiete vor. 3.3 Die Ruhrkrise als Anfang der “Hyperinflation” Ende 1922 war Deutschland im Lieferrückstand für Kohle und Holz. Dies wurde als vorsätzlicher Bruch der Zahlungsbestimmungen angesehen , entgegen der Stimme des britischen Delegierten der Reparationskommission. Am 9.1.1923 sandte man deshalb eine französische Ingenieur- Kommission ins Ruhrland, die das Kohlesyndikat kontrollieren und den Transfer der vertraglich festgelegten Lieferungen gewährleisten sollten. Mit ihnen kamen französische und belgische Truppen (insgesamt etwa 100000 Mann), die das gesamte Ruhrgebiet besetzten. Dieser militärische Einsatz stellte für Frankreich mehr dar als nur zur Sicherstellung der Reparationen: Es ging ihnen nach wie vor um eine dauerhafte Schwächung des bedrohlichen östlichen Nachbarn. Die Reichsregierung unterbrach sofort alle Reparationsleistungen an Frankreich und Belgien und forderte die Bevölkerung im Ruhrgebiet zum “passiven Widerstand” auf. Frankreich wies Beamte aus, als diese das Verbot bekamen, alliierten Befehlen zu folgen. Es kamen durch den Streik der Arbeiter und Bahnbeamten die Koks -und Kohlelieferungen fast ganz zum Erliegen, aber diese Politik ließ sich nicht lange durchhalten. Das Reich musste die Ruhrgebietsbevölkerung finanziell unterstützen, während die Steuererträge, Kohlelieferungen und andere Güter von den besetzten Gebieten ausblieben. Der Schaden des Ruhrkampfes für die deutsche Volkswirtschaft wurde auf etwa 4 11 Milliarden Goldmark geschätzt. Der Finanzbedarf wurde durch den rasanten Druck von neuem Geld gedeckt und die Inflationsrate stieg im selben Tempo an. Wörter:2702 12 4 Literaturverzeichnis 1. Cornelsen, Geschichte, Politik und Gesellschaft 2. Cornelsen, Geschichtsbuch 3. von Krockow .1992 Die Deutschen in ihrem Jahrhundert 1890-1990 Hamburg: Rowolth Taschenbuch Verlag GmbH 4. Microsoft Encarta98 5. Schildt, Axel.1997.Die Republik von Weimar. Landeszentrale für politische Bildung 6. Schöningh/Schroedel Zeiten und Menschen Bnd.4 http://www.google.de 13 Selbstständigkeitserklärung Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst und keine anderen Hilfsmittel als angegeben habe. Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken als solche kenntlich gemacht habe. Ort: Datum: Unterschrift: