JUNGDEMOKRATEN •• FUR EUROPA. 2.Au - 1 - inhalt Vorwort 2 Direktwahlen. Einschätzung der Jungdemokraten 3 Rechtstexte zur D i r e k t w a h 1 9 European Federation of Liberal and Radical Youth (EFLRY) 20 Analyse der Europäischen Gemeinschaft 31 Konzept zur Reform der EG (Beschluß des DJD-Bundeshauptausschusses vom 29.9.-1.10.1978 in Kassel-Espenau) Parteiensysteme in der EG Wahlergebnisse in den EG-Staaten Zusammensetzung des jetzigen Europäischen Parlaments und der ELD-Fraktion Deutsche Jungdemokraten Herausgeber: Deutsche Jungdemokraten -Liberaler Jugendverband e.V. Bundesverband Reuterstraße 44 5300 Bonn-1 Tel. 02221 I 21 09 52 Redaktion: Rafael Lewental lay-out: Helmut W. Lindner Druck: Brumm, Bonn-Bad Godesberg. 2., überarbeitete Auflage,April 1979. 17 Die Föderation der Liberalen und Demokratischen Parteien in der EG (ELD) 35 56 64 - 2 - - 3 - vorwort Direktwahlen. ZUR EINSCHÄTZUNG DER DIREKTWAHL DURCH DIE JUlfGDEMOIRATEN Die vorliegende Broschüre soll EuchjThnen einen Uberblick über die euro... sehe Arbeit der Jungdarokraten geben. Insbesondere enthält sieden ...... pal., •.. chen Gemeinschaft" vollen w:Jrtlaut des "Konzepts zur Refonn der EurOpal.s , das :im Septanber 1978 von einen Bundeshauptausschuß als vorläufige euro-- Die JungdemOkraten sind stets für die Direktwahl des Europaparlaments eingetreten. Sie stellt einen notwendigen,. aber :ttlr sich allein nicht hinreichenden Schritt zur Demokratisierung der EG dar. papolitische Arbeitsgrundlage unseres Verbandes beschlossen wurde Die Direktwahl fUhrt nicht automatisch zu einer Ausweitung der Kompetenzen des Parlaments. Eine solche Ausweitung ist JedOCh unbedingt erforderlich, um auf der Ebene der EG wenigstens den Mindestanforderungen einer parlamentarischen Demokratie zu entsprechen. Die EntwiCklung der letzten Jahre hat dazu ge~t, daß ein wesentlicher Teil der poli tisch,en Entscheidungen in Europa jeglicher parlamentarischer Kontrolle entzogen ist. Die (gesetzgebenden) Beschlüsse des Ministerrates sind von den nationalen Parlamenten nicht nachprüfbar. Nur das Europaparlament kann hier die Kontrollbefugnis ausüben. Die Kompetenzerweiterung muß daher vor allem in die Richtung gehen, ln,Cl.en Bereichen, in denen die EG ohnehin schon Entscheidungsbefugnisse hat, dem Parlament Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse zu geben. Erst in zweiter Linie geht es darum, Rechte von den nationalen Parlamenten auf das Europaparlament zu übertragen. Dies wird von Gegnern der Kompetenz-erweiterung oft übersehen. Dieses Konzept beinhaltet die wichtigsten Forderungen der Jungdarokraten für eine Grundlage werden sich die DJD mit einer eigenständigen Infonnationskampagne an die öffentlichkeit, -ooen und versuchen, Einfluß auf die Arbeit des Europäischen Parlanentes zu nehmen. Die Bereiche Wirtschafts- und SOZialpolitik sind· aüsäiesem~ Picsgrarrm aus";' gegliedert, das sie sich in einer Uberarbeitung bef;irrlen. Sie werden in ·· und dann in einer Kürze den Beschlußgranien unseres Verbandes ·vor11egen Nachlieferung erscheinen. In anderen Artikeln mllen wir Sachinfonnationen vermitteln. .. . t ·1S, t be<~ den europapolitisch Wir hoffen, daß diese Broschure dazu gee1gne interessierten lesern Interesse zu finden. Die allgemeinen europäischen Wahlen bieten die Chance, erstmals gez. Rafael r.ewenthal - leiter der AG EurOpapolitik - gez. Walter Eschweiler (stv. Bundesvorsitzender) -Internationaler Referent- I'~ ~, --------------------------------~17 I~ i', so etwas wie eine gemeinsame europäische öffentlichkeit zu schaffen, in der wichtige politische Fragen über den nationalen Rahmen hinaus erBrtert und entschieden werden kBnnten. Der Bürger in der EG hatte und hat zum europäischen Integrationsprozeß keinen unmittelbaren Bezug. Zwar ist er als Konsument, als Arbeitnehmer und auch als Tourist von der Arbeit der EG betroffen. Die Verbreiterung ~es Warenangebots, die damit verbundene teilweise Verbilligung einzelner Produkte, der gemeinsame Agrarmarkt, die zunehmende Verflechtung in der Wirtschaft, die berufliche Freizügigkeit, die Erleichterung der Reiseformalitäten - all dies nimmt der Bürger tägliCh.; zur Kenntnis, ohne daß es ihn zu einem politischen Engageme~t in und für Europa bewegen kBnnte. Dies liegt auch daran, daß die Grundsatzentschei- - 4- dungen, die zu den oben skizzierten Ergebnissenftihrten, 15 bis 20 Jahre zurUckliegen, während die Gemeinschaft sich seither weitgehend bemUht, durch eine Flut von Einzelentscheidungen das seinerzeit geschaffene System funktionsfähig zu erhalten. Dieee Detailentscheidungen vermag der BUrger.~kaumno.clLm1tse1nem Lebens- und Erf~sbere~ch in Verbindung zu setzen, während andererseits die ihn wirklioh bewegenden Fragen - Arbeitslosigkeit, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik - auf der EG-Ebene vorangetrieben werden. Duroh die Direktwahl werden die Parteien nunmehr gezwungen, die Wähler, die sie zur Teilnahme an der Wahl gewinnen wollen, duroh Vorlage entsprechendEii Programme zu den tatsächlich interess1er~n­ den Fragen an dieser Wahl zu interessieren. Da gleiohzeitig die vorgesehene gemeinsame Wahl in aUenc Mftgl1trdsstaatendie Parteien auch dazu veranlaBt, sich transnatlonal zusammenzuschließen, erfolgt die Ausarbeitung und Verbreitung dieser Programme zumindest teilweise - erstmals nicht auf nat1onal-er, sondern auf europäischer Ebene. Dadurch wird ein !Ur den w~iteren .ufbau Europas besonders wichtiger Prozeß eingeleitet: Die Politikerund auoh die WählermUssen lernen, auf Argumente und Empfindlichkeiten aus anderen Ländern einzugehen. Während bisher die politische Diskussion auch außen- und europapolitischer Fragen sich weitgehend isoliert in jedem einzelnen Land abspiel~ te, muß nunmehr versucht werden, die Einzeldiskussion aus neun verschiedenen Staaten auf europäischer Ebene zu bUndeln. Die unterschiedliohen politischen Kulturen, die Wertvorstellungen, Traditionen und Tendenzen, die das politische Leben jedes Landes bestimmen, werden so transparent gemacht. Dieskann schon recht bald konkrete Auswirkungen auf die Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten haben. Um ein Beispiel zu nennen: Die bei uns vorherrschende neurotische Kommunistenangst fUhrt auf europäischer Ebene dazu, daß alle Parteien den Eurokommunismus als besonders raffinierte Splelartdes Stall:: nismus ansehen und eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit ausschließen. Wenn der BundesbUrger sich erst einmal daran gewöhnt haben wird, daß in dem von ihm mitgewählten Europaparla- - 5 - ment auch Kommunsiten sitzen, die sich genauso an der parlamentarischenArbeit beteiligen wie alle anderen Abgeordneten, dUrfte sich diese Einstellung wohl ändern. Dies kann man nur begrtißen, wenn man davon ausgeht, daS wirtschafts- und gesellsohaftspolitisoheReformen in Frankreich und Italien ohne die Kommunisten nicht durohftihrbar sind. Die Aufgabe des direkt gewählten europäischen Parlaments wird es sein, sich mehr Kompetenzen gegenüber dem Ministerrat - und z.T. auch der Kommision - zu erstreiten. Angesiohts der Situation in einigen Mitgliedsländern ist es jed.oohun.:reaiI8tIscli~zu·.for;,;" dern, daß das Parlament sioh gleioh zu Beginn an die Ausarbeitung einer europäisohen Verfassung setzen sollte. So wUnschenswert eine ZielvorstellungUber den zu:ktinftigen staatliohen Aufbau Europas auoh sein mag, so ist es docnklar,daßje·gi1che~Fort­ schritt in diesem Bereioh nur schrittweise und bei Zustimmung aller Mitgliedsstaaten erfolgen kann. 000000000 000000000 000000000 000000000 000000000 000000000 000000000 000000000 000000000 000000000 000000000 000 000 - 6 - 7 - Kompetenzverteilung. KOMPETENZVERTEILUNG ZWISCHEN DEN ORGANEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT ========================================================= Wichtigstes Organ der EG ist der Ministe:r~at'_J)~~:r__~~~_~~~~ in wechselnder. Zusammensetzung (Außenminister, Agrarminister, Wirtschaftsminister usw.). Juristisch handelt es sich um ein Organ. Der Rat faßt alle politisch bedeutsamen BeschlUsse. Obwohl It. EWG-Vertrag inzwischen das Mehrheitsprinzip gelten sollte, einigten sich die Mitgliedsstaaten nach der sog~ Politik des leeren StuhJ?Frankreichs im Jahre 1966 darauf, weiterhin grundsätzlich nur einstimmige Entscheidungen zu fällen. Eine Ausnahme gilt z.B. bei der Verabscp.iedung des Haushaltsplanes. Der Europäische Rat,das Treffen der Staa:fs':':llndRegferungscnefs der Gemeinschaft, ist ein in den Verträgen nicht vorgesehenes Organ. Der Rat tritt seit etwa 3 Jahren regelmäßig zusammen und hat faktisch wichtige Entscheidungen an sich gezogen. Zwischen den Sitzungen des Ministerrates tagt der Ausschuß der Ständigen Vertreter, der den Ministerrat wesentlich entlastet. Die Kommission ist AusfUhrungsorgan des Ministerrates. Sie hat einerseits dem Rat EntwUrfe vorzulegen (in einigen Bereichen kann der Rat nur auf Inititive der Kommission hin tätig werden), andererseits die erforderlichen Durchrührungsbestimmungen zu den RatsbeschlUssen zu erlassen. Die Kommission besteht aus 13 Kommissaren (je zwei aus der BRD, Frankreich, Großbritannien und Italien, je einen aus den übrigen Mitgliedsländern), die an Weisungen ihrer Regierungen nicht gebunden sind. Die Kommission muß alle Beschlüsse gemeinsam mit Mehrheit fassen (Kollegialitätsprinzip). Jedem Kommissar werden verschiedene Generaldirektoren zugeordnet (Ressorts). Der Gemeinschaftshaushalt, der inzwischen weitgehend aus Eigeneinnahmen (Zölle und Abschöpfungen) finanziert wird, wird von Rat und Parlament gemeinsam verabschiedet. In diesem Bereich hat sich das Parlament iD den letzten Jahren zusätzliche Rechte erstritten. Der Haushaltsentwurf wird dem Parlament vom Rat zugeleitet. Bei den sogenannten obligatorischen Ausgaben, die sich zwingend aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben, kann das· Parlament nur Empfehlungen aussprechen. Bei den nicht -obligatorischen Ausgaben, die weniger als 10 % des Haushaltes ausmachen; kann das Parlament die Vorlage abändern. Hier hat es auch in jedem Fall das "letzte Wort", während es im Ubrigen nur die Möglichkeit hat, den Gesamthaushalt mit 2/3-Mehrheit abzulehnen. Das Parlament besteht derzeit noch aus 198 von den nationalen Parlamenten delegierten Abgeordneten. Es hat ein Beratungsrecht bei den Rechtssetzungsakt .en. Es kann Anfragen an die Kommissionen stellen und deren Bericht entgegennehmen; darunter ein. mal jährlich den Gesamtbericht. Mit 2/3-Mehrheit kann das Parlament die gesamte Kommission durch Mißtrauensvotum stUrzen. Der Wirtschafts- und Sozialrat besteht aus Vertretern der Unternehmerverbände, der Gewerkschaften und anderer Berufsorganisationen und hat beratende Funktion. Der Europäische Gerichtshof iiberwacht die Einhal tung des EWG - Vertrages und des sonstigen Gemeinschaftsrechts. Er hat eine doppelte Funktion: Einerseits müssen die nationalen Gerichte ihm Streitfragen zur Vorabentscheidung zuleiten, soweit Gemeinschaftsrecht betroffen ist. Andererseits hat er die ausschließliche Rechtssprechungsgewalt im gemeinschaftsinternen Bereich. So können vor ihm sowohl die Mitgliedsstaaten wie auch jeder BUrger auf Nichtigkeit eines Hoheitsaktes klagen. Der durch d~e Tätigkeit der Gemeinschaft rechtswidrig geschädigte Bürger kann beim EGH SchadensersatzansprUche geltend machen. Schließlich können die Mitgliedsstaaten untereinander wegen Vertragsverletzungen klagen. Der Grundrechtsschutz in der EG ist noch IUckenhaft. Alle EG Mitglieder haben inzwischen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert, der daneben auch die anderen elf Europaratsmitglieder angehören. Die Einhaltung der EMRK wird von der Europäischen Menschenrechtskommission und vom Europäischen Gerichtshof überwaoht.Der Europäische Gerichtshof (der EG) berücksichtigt bei ßeiner Rechtssprechung die allge~ - 9 - Rechtstexte zur Direktwahl - 8 - meinen Grund- und Menschenrechte anhand der in den Verfassungen der Mitgliedsstaaten und der EMRK verankerten Normen. Das Parlament, der Rat und die Kommission unterzeichn~ten am 5.4.77 eine ,Erklärung, wonach sie ebenfalls diese Grundrechte bei der Aus!ibung ihrer Befugnisse beachten werdefi~ 1. Beschluß des Rats und Akt zur Einführung allgemeiner, unmiHelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung vom 20. September 1976 :.- ABI. der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 278 vom 8. Oktober 1976 - 2. Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (EuWG) vom 16. Juni 1978 - BGBl. Teil I vom 21. Juni 1978 - Beschluß des Rats u!ld Akt zur Einführung allgemeiner, unmittelbarer Wahlen der,Abgeordneten der Versammlung vom 20. September 1976 ' - ABI. der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 278 vom 8. Oktober )976- Beschluß Der Rat ~ g L-__--------~----~--~--~u "Zahlmeister Deutschland" mit, die nach.ihrenjeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften für die Annahme der diesem Beschluß beigefUgten Bestimmungen erforderlich 'sind. • in der Zusammensetzung der Vert~eter der Mitglie-dstaaten und mit Einstimmigkeit. • gestützt aur Artikel 21 Absatz 3 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Akt • geslÜlztauF Artikel 138 Absatz 3 des Vertrags zur Gründung dcr Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Artikel I • gestützt auF Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft. • nach Kenntnisnahme des Entwurfs der Versammlung, Die Abgeordneten der Völker der in der Gemeinschaft vereinigten Staaten in der Versammlung werden in allgemeiner, unmittelbarer Wahl gewählt. • in der Absicht, die Schlußrolgerungen des Europäischen Rates vom I. und 2.. Dezember 1975 in Rom in die Tat umzusetzen, damit die Wahl zur Versammlung zu einem einheitlichen Zeitpunkt in den Monaten Mai-Juni 1978 abgehalten wird, hat die diesem Beschluß beigefügten Bestimm~ngen erlassen, deren Annahme nach ihrenjeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften er den Mitgliedstaaten empfiehlt. Dieser Beschluß und die ihm beigefügten Bestimmungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten teilen dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften unverzüglich den Abschluß derVerfahren Dieser Beschluß tritt am Tage derVeröffenllichungim Amtsblattdcr Europäischen Gemeinschaften in Kraft Artikel 2 Die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewählten Abgeordneten wird wie rolgt Festgesetzl: Belgien Dänemark Deutschland Frankreich Irland ~~n Luxemburg Niederlande Vereinigtes Königreich 24 16 81 81 15 81 6 25 81 - 10·- I. 2. Diese ftinfjährige Wahlperiode beginnt mit der Eröffnung der ersten Sitzung nachjeder Wahl. Sie wird nach Maßgabe von Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 2 verlängert oder verkürzt. Artikel 9 Das Mandat eines Abgeordneten beginnt und endet zu gleicher Artikel 4 Artikel21 Absätze I und 2des Vertrags über die Gründling der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Artikel 138 Absätze I und 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Artikel 108 Absätze I und 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft treten an dem Tag außer Kraf~ an dem die erste nach Maßgabe dieses Akts gewählte Versammlung gemäß Artikel 10 Absatz 3 zusammentritt. 2. Mit der Ermittlung des Wahlergebnisses darf erst begonnen werden. wenn die Wahl in dem Mitgliedstaat.. dessen Wähler innerhalb des in Absatz Lgenannten2eitrilUms.alsJetzte. .wlihlen, abgeschlossen ist. I. Die Abgeordneten geben ihre Stimmen einzeln und persönlich ab. Sie sind weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden. Die Abgeordneten genießen die Vorrechte und Befreiungen, die nach dem Protokoll überdie Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften im Anhang zum Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften für die Mitglieder der Versammlung 3. Sollte ein Mitgliedstaat ftir die Wahl zur Versammlung eine Wahl in zwei Wahlgängen vorsehen, so muß der erste Wahlgang in den in Absatz I genannten Zeitraum fallen. ArtikeIIS Dieser Akt ist in dänischer. deutscher~ englischer, französischer, irischer. italienischer und niederJändischerSprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Artikel 10 gelten. I. Der in Artikel 9 Absatz I genannte Zeitraum wird für die erste Wahl vom Rat nach Anhörung der Versammlung einstimmig näher bestimmt. ArtikelS Die Mitgliedschaft in der Versammlung ist vereinbarmit derMitglied schart im Parlament eines Mitgliedstaates. w Eine Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist diesem Akt beigefügt. 2. Die folgenden Wahlen finden in dem entsprechenden Zeitraum des letzten Jahres der in Artikel 3 genannten fünfjährigen Wahlperiode statt. Artikel 6 I. Die Mitgliedschaft in der Versammlung ist unvereinbar mit der Eig.enschaft als • Artikel 14 I. Die Wahl zur Versammlung findet zu dem von jedem Mitgliedstaat festgelegten Termin statt.. der in einen für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstagmorgen bis zu dem unmittelbar nachfolgenden Sonntag rallt. Zeit wie der in Absatz 2 genannte Zeitraum. 2. 11-· Kommission. nachdem er sich in einem Konzertierungsausschuß. dem der Rat sowie Abgeordnete der Versammlung angehören, um ein Einvernehmen mit der Versammlung bemüht hat. Bei der Wahl der Abgeordneten der Versammlung kannjeder Wähler nur einmal wählen. Die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt. 3. ArtikelS Artikel 3 Mitglied der Regierung eines Mitgliedstaats: • Mitglied der Kommission der Europiiischen Gemeinscharten~ • Richter, Generalanwalt oder Kanzler des Gerichtshofs der Europiiischen Gemeinschaften; • Mitglied des Rechnungshofs der Europiiischen Gemein scharten: • Mitglied des Beratenden Ausschusses der Europäischen Ge meinschaft für Kohle und Stahl oder Mitglied des Wirtschaftsund Sozialausschusses der Europiiischen Wirtschaftsgemein schart und der Europiiischen Atomgemeinschaft; w w Artikel 16 Die Bestimmungen dieses Akts treten an dem ersten Tag des Monats in Kraf~ der auf den Erhalt der letzten in dem Beschluß genannten Mitteilungen folgl Erweist es sich als unmöglich. die Wahlen während dieses Zeitraums in der Gemeinschaft abzuhalten, so setzt der Rat nach Anhörung der Versammlung einstimmig einen anderen Zeitraum fest. der frühestens einen Monat vor und spätestens einen Monat nach dem sich aus Absatz 2 ergebenden Zeitraum liegen darf. Anhang I Die dänischen Behörden können die Zeitpunkte bestimmen, an denen die Wahlen der Mitgliederder Versammlung in Grönland stattfinden. Anhang 11 Das Vereinigte Königreich wird die Vorschriften dieses Aktes nurauf das Vereinigte Königreich anwenden. Anhang 111 Erklärung zu Artikel 13 In bezug auf das Verfahren, das im Konzertierungsausschuß anzuwenden ist, wird vereinbart, die Nummern 5, 6 und 7 des Verfahrens heranzuziehen, das durch die gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Ratesund der Kommission vom 4. März 1975 (I) festgelegt worden ist. Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß der Akt zur Einftihrung allgemeiner, unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments auch rur das Land Berlin gilt. Mit Rücksichtaufdie bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten Frankreichs, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika \vira das Berliner Abgeordnetenhaus die Abgeordneten ftir diejenigen Sitze wählen, welche innerhalb des Kontingents der Bundesrepublik Deutschland auf das Land Berlin entfallen. 3. Unbeschadet des Artikels 22 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, des Artikels 139des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und des Artikels 109 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft tritt die Versammlun~ ohne da~ es einer Einbe- . rufung bedarf, am ersten Dienstag nach Ablaufeines Monats ab dem Ende des in Artikel 9 Absatz I genannten Zeitraums zusammen. w • Mitglied von Ausschüssen und Gremien. die aufgrund der Vertrüge üb~r die Gründung der Europüischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. der Europiiischen Wirtschal\sgemeinschaft und der Europiiischen Atomgemeinschaft Mittel der Gemeinschaften verwalten oder eine dauernde unmittelbare Verwaltungsaurgabe wahrnehmen: • Mitglied des Verw;:lltungsmts oder des Direktoriums oder Bediensteter der Europiiischen Investitionsbank; • im aktiven Dienst stehender Beamter oder Bediensteter der Institutioncn der Europiiischen Gemeinschaften oder der ihnen angegliederten 1~lchlichen Gremien. 2. Ferner kann jeder Mitgliedstaat nach Artikel 7 Absatz 2 innerst;:mtlich geltende II nvereinbarkeiten festlegen. J. Die Ahg\!ordneten der Versammlung. auf die im Laufe der in Artikel J festgelegten fün(!~ihrigen Wahlperiode die Absätze 1 und 2 Anwcndung lindcn. \\crden nach Artikel 12 ersetzt. Artikel 7 I. Dic Ycrsal11i11lune arbeitet eemii!3 Artikcl21 Absatz 3 des Vertrags über die Gri.indl~ng der Eu~op;iischen Gemeinschaft Hir Kohle und SI.lhi. Artikel 1.18 Abs<lU.1 des "ertrags zur Gründung der Europiiischen Wirtsc!1<.1ftsgcmeinschaft und Artikel 108 Absatz 3 des Vertfilgs fur Gründung der Europiiischen Atomgemeinsch<1ft den Ent\\ urf eines einhcitlichen Wahl"crfahrens aus. 2. Bis IJ1l11 Inkfilfttretcll dnö cinheitlichen Wahlverfahrens und Hlfbchaltlich dcr sonstil!cn \'orschriftcn dieses Akts bestimmt sich das Wahh·err;lhr~n injcZlcm Mitglicdstaat nach den innerstaatlichen \' orschriftcn. 4. Die Befugnisse der scheidenden Versammlung.enden mit der Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (EuWGJ vom 16. Juni 1978 ersten Sitzung der neuen Versammlung. Artikel 11 - BGBI. Teil I vom 21. Juni 1978- Bis zum Inkrafttreten des in Artikel 7 Absatz I vorgesehenen einheitlichen Wahlverfahrens prüft die Versammlung die Mandate der Abgeordneten. Zu diesem Zweck nimmt die Versammlung die von den Mitgliedstaaten amtlich bekanntgegebenen Wahlergebnisse zur Kenntnis und befindet über die Anfechtungen, die gegebenenfalls aufgrund der Vorschriften dieses Akts - mit Ausnahme der innerstaatlichen Vorschriften.. auf die darin verwiesen wird - vorgebracht werden könnten. Artikel 12 I. Bis zum Inkrafttreten des nacli Artikel 7 Absatz I einzuführenden einheitlichen Wahlverfahrens und vorbehaltlich der sonstigen Vorschriften dieses Akts legt jeder Mitgliedstaat für den Fall des Freiwerdens eines Sitzes während der in Artikel 3genannten fUnfjährigen Wahlperiode die geeigneten Verfahren fest.. um diesen Sitz für den verbleibenden Zeitraum zu besetzen. 2. Hat das Freiwerden seine.Ursache in den in einem Mitgliedstaat geltenden innerstaatlichen Vorschriften. so unterrichtet dieser Mitgliedstaat die Versammlung hierüber. die davon Kenntnis nimmt. In allen übrigen Hillen stellt die Versammlung das Freiwerden fest und unterrichtet die Mitgliedstaaten hierüber. Artikel 13 Sollte es sich als erforderlich erweisen. Maßnahmen zur Durchflih rung dieses Akts zu treffen. so trifft der Rat diese Maßnahmen ein stimmig auf Vorschlag der Versammlung und nach Anhörung der Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Erster Abschnitt Wahl der Abgeordneten des Europäischen Partaments aus der Bundesrepublik Deutschland §I Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze (I) Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 81 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer. freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen rur runf Jahre gewählt. (2) Die Abgeordneten können zugleich Mitglied~r des Deutschen Bundestages sein. §2 Wahlsyslem~ Sitzverteilung weit nicht erklärt wird, daß eine oder mehrere beteiligte Listen von der Listenverbindung ausgeschlossen sein sollen. Verbundene Listen gelten bei der Sitzverteilung im Verhältnis zu den übrigen Wahlvorschlägen als ein Wahlvorschlag. (3) Die zu besetzenden Sitze werden aufdie Wahlvorschläge im Ver- hältnis derSummen der aufsie entfallenden Stimmen im Höchstzahlverfahren d'Hondt verteilt. Über die Zuteilungdes letztenSitzes entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. (4) Die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze werden in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. Bewerber. die auf zwei Listen rur einzelne Länder(§ 9 Abs. 3 Satz 2) gewählt sind, bleiben aufder Liste unberücksichtigt, auf der sie an späterer Stelle benannt sind~ bei Benennung auf den Listen an gleicher Stelle entscheidet das vom Bundeswahlleiterzu ziehende Los, aufwelcher Listesiegewähltsind. Entfallen auf einen Wahlvorschlag meh:-Sitze, als Bewerber benannt sind, so bleiben diese Sitze unbesetzt. (I) Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können rur ein Land oder als gemeinsame Liste rur alle Länder aufgestellt werden. Jeder Wähl~r hat eine Stimme. (5) Die auf eine Listenverbindung entfallenden Sitze werden auf die beteiligten Listen rur die einzelnen Länder im Verhältnis der Summen der r~rjede dieser Listen abgegebenen Stimmen im H öchstzahlverfahren 'd'ilondt verteilt. Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 gelten entsprechend. (2) Für die Sitzverteilung werden die rur jeden Wahlvorschlag abgegebenenStimmen zusammengezählt Listen ftireinzelne Länderdesselben Wahlvorschlagsberechtiglcn gelten dabei als verbunden, sOw (6) Bei der Verteilung der Sitze aur die Wahlvorschläge werden nur Wahlvorschliige berücksichtigt, die mindestens ftinf vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. w w - 13 12 §3 GliedenJng des Wahlgebietes (I) Wahlgebiet ist derGellungsbereich dieses Gesetzes. (2) Das Wahlgebiet wird rur die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. §4 Geltung des Bundeswahlgesetzes Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist~ gelten Hif die Wahl der Abgeordneten die Vorschrifien der Abschnitte zwei bis sieben des ßundeswahlgesetzes über • die Wahlorgane, • das Wahlrecht und dieWählbarkeit,' • die Vorbereitung der Wahl, • die Wahlhandlung, • die Feststellung des Wahlergebnisses und • die Nach· und Wiederholungswahlen entspreche"nd. §S Wahlorgane (I) Wahlorgane sind • • • der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuß lür das Wahlgebiet, ein Landeswahlleiter und ein Landes~ahlausschuß IUr jedes Land, ein Krc{swahlleiter und ein Kreiswahlausschuß für jeden KIci.s und für jede kreisfreie Stadt ein Stadtwahlleiter und Stadtwahl- ausschuß. • • cin Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand ruf jeden Wahibezirk und mindestens ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand IUr jeden Kreis und !Ur jede kreisfreie Stadt zur Feststellung des Briefwahlergebnisses. (2) Die -Wahlvorstiinde bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem,seinemStellvertreterundweiterendreibisfünfvom.Wahlvorsteher berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern: die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle kann anordnen, daß die Gemeindebehörde die Beisitzer des Wahlvorstandes und der Kreiswahlleiter oder der Stadtw<lhlleiter die Beisitzer des Wahlvorstandes I.ur Feststellung des Br~efwahlergebnissesallein oder im Einvernehmen mit dem Wahlvorsteher berufen. Bei Berufungder Beisitzersind die in dem jeweiligen Bezirk vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. *I I des Bundeswahlgesetzes gilt entsprechend mit der Maßgabe. daß Verwallungsbehörde im Sinne des§ 36 Abs. I NT. I des Gesetzes (3) über Ordnungswidrigkeiten derStadtwahlleiter ist, wenn ein Wahlberechtigter dus Amt eines Wahlvorstehers, stellvertretenden Wahlvorstehers oder eines Beisitzers im Wahlvorstand oder im Stadtwahlausschuß einer kreisfreien Stadt unberechtigt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung den Pflichten eines solchen Amtes entzieht. §6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts (I) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. I des Grundgesetzes, die am Wahltage das Wanlrecht zum Deutsch~n Bundestag nach § 12 des Bundeswahlgesetzes besitzen. (2) Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des 12 des Bundeswahlgesetzes auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. I des Grundgeseltcs, die am Wahltage seit mindestens drei Monaten in den curopiiischcn Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten d~r Europiiischen Gemeinschaften eine Wohnung innehaben oder sich sonst geWÖhnlich aulhi.llten. Auf di(' Dreimonatsfrist wird ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt im Wahlgebietangerechnet. Bei Rückkehreines nachSatz 1Wahlberechtigt\!n in den Ge Itungsbereich.d ieses Gesetles gilt d ie Dreimonatsfrist dcs§ 12 Abs. I Nr. 2 des Bundeswahlgesct/cs nicht. * (3) Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ,tUsgeübt werden. nas gilt auch für Wahlberechtigte. die lugleich in einem anderen Mitgliedstaat der EuropäischenGemeinschaften zum Europäischen Parlament wahlberechtigt si pd-, (4) Wereinen Wahlschein hat, kann an der Wahl indem Kreisoderin , der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder b) durch Briefwahl teilnehmen. §7 Wahltag Die Bundesregierl1ng..~"stiIl1111L~a.(:h_~IlIl~...b.".d~r.I'.es~setzun~ des Wahlzeitpunktes durch den Rat der Europäischen Gemeinschaften und im Rahmen der in Artikel 9 und 10 des Aktes zur EinfUhrung all, gemeiner, unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (BGBI. 1977 11 S. 733) festgelegten Zeitspanne den Tag der Hauptwahl (Wahltag). Der Wahltag ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. §8 Wahlyorschlagsrecht (I) Wahlvorschläge können nach Maßgabe des §9 Abs. 5 von Parteien und von sO:1stigen mitgliedschaftlieh organisierten, aufTeil· nahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichteten- Vereinigungen mit Sitz, Ge~ schäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den europäischen Gebieten der Mitgliedstaaten <!er Europäischen Gemeinschaften (sonstige politische Vereinigung~n) eingereicht we(den. (2) Eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung kann entweder Listen für einzelne Uinder. und zwar in jedem Land nur eine Liste, oder eine gemeinsame Liste fUralie Ländereinreichen. Die Erit~ scheidung über die .Einreichung einer gemeinsamen Liste rur alle Länder oder von Listen ftir einzelne -Ländtirlriffi der Vorstand des Bundesverbandes oder. wenn ein Bundesverband ni~ht besteht, die Vorstände der nlichstniedrigen Gebietsverbände im Wahlgebiet gemeinsam, odereine andere in derSatzung des Wahlvorschlagsberech~ tigten hierftir vorgesehene Stelle. §9 Inhalt und Fonn der Wahlyorschläge (I) Wahlvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet. auch diese enthalten, Wahlvorschläge von sonstigen politischen Vereinigungen müssen deren Namen oder ein Kennwort enthalten. Der Bezeichnung ihres Wahlvorschlages kann eine Parteiden Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusamm~nschlusses und eine sonstige politische Vereiniguhg den Namen und die Kurzbezeichnung ihrer Mitgliedsvereinigung im Wahlgebiet anftigen: (2) In dem Wahlvorschlag müssen die Namen der Bewerber in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Neben jedem Bewerber kann ein Ersatzbewerber aufgeführt werden. (3) Ein Bewerber oder Ersatzbewerber in einer gemeinsamen Liste fUralle Länder kann nurin einem Wahlvorschlag benannt werden;~a­ bei kann ein Bewerber zugleich als Ersatzbewerberbenannt werden. Ein Bewerber in einer Liste fUreinLand kann auch noch als Bewerber in einer Liste desselben Wahlvorschlagsberechtigten fLirein weiteres Land benannt werGen: sofern ernur in einem Wahlvorschlag benannt ist, kann er in diesem zugleich als .Ersatzbewerber benannt werden. Ein Ersatzbewerber kann in einem Wahlvorschlag nicht mehrfach als solcher benannt werden. Bewerber und Ersatzbewerber können nur vorgeschlagen werden, wenn sie ihre Zustimmung dazu schriftlich erteilt haben; die Zustimmung ist unwiderruOich. (4) Listen rur einzelne Länder von Parteien müssen-von den VorsHinden.der Landesverbände oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorstünden der nächstniedrigen Gebietsverbände, .die im Bereich des Landes liegen. unterzeichnet sein. Gemeinsame. Listen rur alle Uinder müssen von den Vorständen der Bundesver~ bünde der Parteien oder, wenn Bundesverbände nicht bestehen, von den VorsHinden der nächstniedrigen Gebietsverbände, die im Wahlgebiet liegen, unterzeichnet sein. Satz 1 und 2 gelten sinngemäßauch Illr Wahlvorschliige von sonstigen politischen Vereinigungen. I (S) Listen fLireinzelne Ländervon Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen. die nicht im Europäischen Parlament, ·im Deutsc.hen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbrochen mit mindestens flinf Abgeordneten vertreten sind, müssen außerdem von I vom Tausend der Wahlberechtigten des betrelTenden Landes bei der leizten Wahl zum Europäischen ·Parlament, jedoch höchstens 2000 Wahlberechtigten, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. für die erste Wahl zu·m Europäischen Parlament ist die Zahl der Wahlberechtigten der letzten Bundestagswahl maßgebend. Gemeinsame Listen fUr alle Länder von Wahlvorschlagsberechtigten im Sinne des Sattes t müssen außerdem von 4000 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. (6) Injedem Wahlvorschlagsollen ein Vertrauensmann und einStellvertreterbezeichnetwerden. FehltdieseBezeichnung,sogiltdererste Unterzeichner als Vertrauensmann. der zweite als sein Stellvertreter. § 10 Aurstellung der Wahlvorschläge (I) Als Bewerber oder als Ersatzbewerber kann in einem Wahl- vorschlag nur benannt werde·n. wer in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung der Partei oder in einer M itgliederversammlung zur Wahl der Bewerber hierzu gewählt worden ist. (2) Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Parteivertretern, die fUr die Aufstellung der Bewerber gewählt worden ist. Allgemeine Vertreterversammlung ästeine Versammlung von Parteivertretern, die nach derSatzung der Partei allgemein rur bevor~ stehende Wahlen gewähit worden ist. Die Vertreter inder besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung müssen unmittelbar aus der Mitte einer oder mehrerer Mitgliederversammlungen oder aus der Mitte von Vertreterversammlungen gewählt worden sein, die ihrerseitsentwederausderMitteeinerodermehrererMitgliederversamm~ lung~n oder aus der Mitte einer oder mehrerer dazwischen geschal~ teter V:ertreterversammlunge·n hervorgegangen sind. Mitgliedervero:sammiuilg.zur Wahl derBewerber für eine gemeinsame Liste für alte. Länder und derVertreterfUreine Vertreterversammlung ist eine Versammlung der Miiglieder der Partei, die im Zeitpunkt ihres Zusammenrrittszum Europäischen Parlameritwahlberechtigtsind. MitgliederVersammlung zur Wahl der Bewerber Hir eine Liste Hir ein Land und der Vertreter rur eine Vertreterversammlung ist eine Versammlung der Mitglieder der Partei, die im Zeitpunkt ihres Zusammentritts in dem betreffenden Land zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. (3) Die Vertreter fUr die Vertreterversammlungen und die Bewerber werden in geheimer Abstimmung gewählt; dies gilt auch ftirdie Festlegung der Reihenfolge der Bewerber in dem Wahlvorschlag. Die Wahlen dürfen nicht früher als neun Monate vor Beginn des Jahres durchgeftihrt werden, in dem die Wahl des Europiiischen Parlaments ansteht. (4) Der Vorstand des Bundesverbandes oder, wenn ein Bundesverband nicht besteht, die Vorstände der nächstniedrigen Gebietsverbände im Wahlgebiet gemeinsam, oder eine andere in derSatzung der Partei hierHir vorgesehene Stelle können gegen den Beschluß einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung über· die Bewerberauf~ stellung rur eine gemeinsame Liste ftir alle Länder Einspruch erheben. Bei einem Beschluß einer Mitglieder- oder Vertreterver~ sammlung über die Bewerberaufstellung rur eine Liste für ein Land können der Vorstand des Landesverbandes oder. wenn Landesverbände nicht bestehen, die Vorstände der nächstni~drigen Gebietsverbände. die im Bereich des Landes liegen,gemeinsamodereineandere in der Satzung der Partei hierfUr vorgesehene· Stelle Einspruch erheben. Aufeinen solchen Einspruch istdie Abstimmungzu wiederholen. Ihr Ergebnis ist endgültig. (5) Das Niihere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen, über die Einberufung und Beschlußftihigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlungen sowie über das Verfahren rur die Wahl der Bewerber regeln die Parteien durch ihre Satzungen. (6) Über die Versammlung zur Aufstellung des Wahlvorschlages ist eine Niederschrift mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung. Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter und Ergebnis der Abstimmung anzufertigen: sildst von dem leiter der Versammlung und zwei von dieser bestimmten Teilnehmern zu unterzeichnen. (7) Absätze I bis6 geiten fUrsonstige politische Vereinigungen sinngemäß. §II Einreichung der Wahlyorschläge, Erklärung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder (I) . Listen flir ein Land sind dem betrelTenden Landeswahlleiter, gemeinsame Listen ruralle Länderdem Bundeswahlleiterspätestens am siebenundvierzigsten Tage vor der Wahl bis 18.00 Uhr schriftlich einzureichen. (2) Mit dem Wahlvorschlag sind dem Wahlleiter vorz!Jlegen: I. Die ZustimmungserklänlOgen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerber und Ersatzbewerber (§ 9 Abs. 3 Satz 4), 2. eine Ausfertigung·der Niederschrift über die Aufstellung des Wahlvorschlages (§ 10 Abs. s), wobei der Leiter der Versammlung und zwei von dieser bestimmte Teilnehmer gegenÜber dem Wahlleiter an Eides Statt zu versichern haben, daß die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge sowie die Wahl der Ersatzbewerber in geheimer Abstimmung erfOlgt sind. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides Statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. Auf die Aufnahme der Versicherungen an·Eides ·statt findet § 27 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Anwendung, 3. in den Fällen des § 9 Abs. 5 die erforderlichen gültigen Unterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner, 4. die schriltliche Satzung, das Programm, die Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder (§ 9 Abs. 4) sowie der Nachweis, daß die Mitglieder des Vorstands demokratisch gewählt sind, sofern die Partei oder die sonstige politischelVereinigung nicht im Europäischen Parlament; im Deutschen Bundestag oder in einem Landtai seit dere1) letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahlgebiljtununterbrochen mit mindestens fUnf Abgeordneten vertreten ist. (3) Soll eine Listeodersollen mehrere Listen flireinzelne Ländervon der Listenverbindung ausgeschlossen sein (§ 2 Ab•. 2 Satz 2), haben der Vertrauensmann des Wahlvorschlages und sein Stellvertreterdies durch gemeinsame schriftliche Erklärung dem Bundeswahlleiter spätestens am siebenundvierzigsten Tage vor der Wahl bis 18.00 Uhr mitzuteilen. § 12 Änderung und Zuriiclmahme von Wahlyorschlägen Wahl~orschlag kann nach Ablauf der Einreichungsfrist nur durch gemeinsame schriftliche Erklärungdes Vertrauensmannes und seines Stellvertreters und nur dann geändert werden, wenn ein Bewerber oder Ersatzbewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert. Das Verfahren nach § 10 braucht nicht eingehalten zu werden; der Unterschriften nach§9 Abs. 5 bedarfes nichl. Nach der Entscheidung über die Zulassung eines Wahlvorschlages (§ 14) ist jede Änderung ..ausgeschlossen. . (I) Ein (2) Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Vertrauensmannes und seines Stellvertreters zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zula~sung (§ (4) entschieden ist In den Fällen des§9 Abs. 5 kann auch die Mehrheit der Unterzeichner durch eine von ihnen persönlich und handschriftlich vollzogene Erklärung den. Wahlvorschlag zurücknehmen. (3) Wenn ein Bewerber nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber noch vor der Wahl stirbt ode·r die Wählbarkeit verliert, tritt an seine Stelle der Ersatzbewerber, sofern ein solcher rur ihn benannt ist. §13 Beseitigung von Mängeln (I) Der Wahlleiter hat die Wahlvorschläge unverzüglich nach Eingang zu prüfen. Stellt er bei einem Wahlvorschlag Mängel fest. so benachrichtigt er sofort den Vertrauensmann des Wahlvorschlages und fordert ihn auf. behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen. - 15 - 14 (2) Nach Ablauf der Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden. Ein gültiger Wahl· vorschlag liegt nicht vor, wenn I. die Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten nach §'9 Abs.1 fehlt, 2. die nach § 9 Abs. 4 und 5 erforderlichen gültigen UnterschriIlen mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner nach Absatz 5 dieser VorschriIl fehlen, 3. die nach § 11 Abs. I erforderliche Form oder Frist nicht gewahrt ist. 4. die nach § 11 Abs. 2 Nr. I, 2 und 4 erforderlichen Erklärungen, Niederschriften, Versicherungen oder Unterlagen nicht vorge· legt oder abgegeben sind. (3) Nach der Entscheidung über die 'Zulassung eines Wahlvorschlages (§ 14) ist jede Mängelbeseitigung ausgeschlossen. (4) Gegen Verftigungen des landeswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren kann der Vertrauensmann des Wahlvorschlages den Landeswahlausschuß, gegen Verftigungen des Bundeswahlleiters den Bundeswahlausschuß anrufen. §14 Zulassung der Wahlvorschläge, Entscheidung über die Verbindung von Listen für einzelne länder (I) Der landeswahlausschuß entscheidet am siebenunddreißigsten Tage vor der Wahl über die Zulassung der listen rur das betreffende land, .der Bundeswahlausschuß über die Zulassung der gemein· samen listen rur alle länder. Zu der Sitzung sind die Vertrauens· männer der Wahlvorschläge zu laden. (2) Der Wahlausschuß hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie I. verspätet eingereicht sind oder 2. den Anforderungen nicht entsprechen, die durch dieses Gesetz und die dazu erlassene Wahlordnungaufgestelltsind,essei denn, daß in diesen Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Sind' die Anforderungen nur hinsichtlich einzelner Bewerber oder Ersatzbewerber nicht erftillt. so werden ihre Namen aus dem Wahlvorschlag gestrichen, an die Stelle eines gestrichenen Bewerbers tritt dessen Ersatzbewerber. sofern ein solcher benannt ist. Vor der Entscheidung sind die erschienenen Vertrauensmänner der betroffenen Wahlvorschläge zu hören. (3) Die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge ist in der Sitzung des Wahlausschusses bekanntzugeben. (4) Weist der landeswahlausschuß einen Wahlvorschlag ganz oder teilweise zurück, so kann binnen drei Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde an den Bundeswahlausschuß eingelegt werden. Beschwerdeberechtigt sind der Vertrauensmann des Wahl~ vorschlages und der landeswahlleiter. Der landeswahlleiter kann auch gegen eine Entscheidung, durch die ein Wahlvorschlag zugelassen wird, Beschwerde erheben. In der Beschwerdeverhandlung sind die erschienenen Beteiligten zu hören. Die Entscheidung über die Beschwerde muß spätestens 3m einunddreißigsten Tage vor der Wahl getroffen werden. (5) Der Bundeswahlleiter macht die zugelassenen Wahlvorschläge (Listen rur die einzelnen Liinder und gemeinsame Listen rur alle Länder) spiHestens 3m siebenundzwanzigsten Tage v.or der Wahl öffentlich bekannt. (6) Der Bundeswahlausschuß entscheidet am siebenunddreißigsten Tage vor der Wahl über ErkUirungen nach § II Abs. 3, Absatz 2 Satz I gilt entsprechend. Die Entscheidung ist in der Sitzung des Bundeswahlausschusses bekanntzugeben. Der Bundeswahlleiter macht im Rahmen seiner Bekanntmachung nach Absatz 5 die Listenverbindungen und die Listen, rur die rechtswirksam eine Erkliirung nach § II Abs. 3 abgegeben wurde, öffentlich bekannt. § 15 Stimmzettel (I) Die Stimmzettel, die zugehörigen UmschUige und die Wahl- briefumschUige werden rur jedes land amtlich hergestellt. (2) Der Stimmzettel enthält I. die Überschrift "Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments", 2. die Namen der Parteien und, sofern ~ie eine Kurzbezeichnung verwenden. auch diese, bei sonstigen politischen Vereinigungen deren Namen oder deren Kennworte, 3. die Bezeichnung der ·Wahlvorschläge als Listen rur einzelne Länder oder gemeinsame Listen rur alle Länder sowie bei listen rur einzelne Länder die Angabe des Landes, rur das der Wahlvorschlag aufgestellt ist, und 4. die ersten zehn Bewerber und Ersatzbewerber der zugelassenen Wahlvorschläge mit Vor- und Familiennamen, Beruf oder Stand, Ort der Wohnung (Hauptwohnung)-sowie·bei Bewerbern ftir gemeinsame listen rur alle Länder zusätzlich die Ab· kürzung des Landes, in dem der Ort der Wohnung liegt. § 9 Abs. I Satz 3 gilt entsprechend. (3) Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln richtet sich in den einzelnen. ~ndem}lach 9~r ~a.hl de~ Stimp1~m. die die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament mitihrem Wahlvorschlag in dem betreffenden Land erreicht haben. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in 'alphabetischer Reihenfolge der Namen oder der 'Kennworte der Wahlvorschlagsberechtigten an. Für die erste Wahl zum Europäischen Parlament ist in Satz I die Zahl der Zweitstimmen bei der letzten Bundestagswahl maßgebend. §16 Slimmabgabe (I) Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Wahl- umschlägen. (2) Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, daß er durch ein aufden Stimmzettel gesetztes Kreuz oder aufandere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie /Wlten soll. §17 Wahlgeme Zur Erleichterung der Abgabe und Zählung der Stimmen können an Stelle von Stimmzetteln, Wahlumschlägen und Wahlurnen Wahlgeräte mit selbständigen Zählwerken benutzt werden, deren Bauart rur die letzte Wahl zum Deutschen Bundestag amtlich zugelassen war, sofern der Bundesminister des Innern die Verwendung der Wahlgeräte bei der Wahl genehmigt hat. §18 Feststellung des Wahlergebnisses zu übermitteln. Die Verzichtserklärung erstreckt sich nicht auf eine (2) Gibt der Gewählte bis zum Ablauf der Frist keine oder keine Ersatzbewerbung oder eine Bewerbung in einem anderen Wahlvorformgerechte Erklärung ab, so gilt die Wahl zu diesem Zeitpunkt als schlag. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden. Der Bundeswahlangenommen. Eine Erklärung unter Vorbehalt gilt als Ablehnung. 'Ieiter ist vom Verzichtenden durch Übersendung"iner Ausfertigung Annahme- und Ablehnungserklärung können nicht widerrufen werden. Die Ablehnungserklärung kann auf die Stellung als Bewer- . der yerzichtserklärung zu unterrichten. ber, Ersatzbewerber oder aufdie Bewerbung in einem Wahlvorschlag (4) Wird' eine Partei oder die Teilorganisation einer Partei durch das beschränkt werden. Bundesverfassungsgericht nach Artikel21 Abs. 2 Satz2 des Grundge§20 setzes rur verfassungswidrig erklärt, verlieren die Abgeordneten ihre Unterrichtung über das Wahlergebnis MitgliedschaIl im Europäischen Parlament und die Listennachfolger Nach Ablauf der gesetzlichen Frist (§ 19) teilt der Bundeswahlleiter ihre Anwartschaft,sofern sie dieser Partei oderTeilorganisation in der dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich die Zeit zwischen der Antragserteilung (§ 43 des Gesetzes über das Namen der in das Europäische Parlament gewählten und der auf den Bundesverfassungsgericht) und der Verkündung der Entscheidung Wahlvorschlägen verbliebenen Bewerber und Ersatzbewerber mit. (§ 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht) angehörl Der Präsident des Devtschen Bundestages übermittelt das Wahlerhaben. Die Sitze dieser Abgeordneten bleiben unbesetzt. gebnis insgesamt unverzüglic~ dem Präsidenten des Europäischen (5) Absatz4 gilt entsprechend, wenn einesonstige politische VereiniParlaments. gung aufGrund des Vereinsgesetzes im Wahlgebiet rechtskräftig verboten worden ist. Zweiter Absebnitt Europäisc:henPariament §21 Erwerb der Mitgliedschaft Im Europäischen Parlament (I) Ein gewählter Bewerber erwirbt die MitgliedschaIl im Europäischen Parlament nach Annahme der Wahl mit der Eröffnung der ersten Sitzung des Europäischen Parlaments nach der Wahl. (2) Wird ein Bewerber aufGrund einer Nachwahl oder einer Wiederholungswahl gewählt oder tritt er als listennachfolger ein (§ 24), so erwirbt er die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament mit dem frist- und formgerechten Eingang der auf die Benachrichtigung (§ 19 Abs. I) erfolgenden Annahmeerklärung beim Bundeswahlleiter jedoch nicht vor der Eröffnung der ersten Sitzung nach der Wahl und nicht vor dem Ausscheiden des ursprünglich gewählten Abgeordneten; § 19 Abs. 2 gilt entsprechend. §22 Ende und Verlust der Mitgliedschaft Im Europäischen Parlament (I). Die MitgliedschaIl im Europäischen Parlament endet mit der Eröffnung der ersten Sitzung des neu gewählten Parlaments. (2) Ein Abgeordneter v~rliert die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament bei 1. 2. 3. 4. 5. (I) Nach Beendigung der Wahlhandlung,jedoch nicht vordem Ende der Stimmabgabe in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen GemeinschaIlen, stellt der Wahlvorstand fest, wieviel Stimmen im Wahlbezirk auf die einzelnen Wahlvorschläge abgegeben worden sind. Der ftir die Briefwahl eingesetzte Wahlvorstand stellt fest, wieviel durch Briefwahl abgegebene Stimmen auf die einzelnen Wahl· vorschläge entfallen. (2) Die Kreiswahl- und Stadtwahlausschüsse stellen fest, wieviel Stimmen in den Kreisen und kreisfreien Städten rur die einzelnen Wahlvorschläge abgegeben worden sind. Sie haben das' Recht der Nachprüfung der Feststellungen der Wahlvorstände. (3) Die landeswahlausschüsse stellen fest, wieviel Stimmen in den ländern ftir die einzelnen Wahlvorschläge abgegeben worden sind. (4) Der Bundeswahlausschußstellt fest, wieviel Stimmen ftirdie einzelnen Wahlvorschläge~insgesami abgegeben worden'silid: wieviel Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen und welche Bewerber gewählt sind. §19 Annahme und Ablehnnng der Wahl (I) Der Bundeswahlleiter benachrichtigt die Gewiihlten und fordert sie auf, binnen einer Woche schriftlich zu erklären. ob sie die Wahl annehmen. Dabei weist er die Gewählten darauf hin. daß sie nach Annahme der Wahl die MitgliedschaIl im Europäischen Parlament mit Eröffnung der ersten Sitzung nach der Wahl erlangen (§ 21). §23 Erwem und Verlust der Mitgliedschaft im 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Ungültigkeit des Erwerbs der Mitgliedschaft, Neufeststellung des Wahlergebnisses, Wegfall einer Voraussetzung seiner jederzeitigen Wählbarkeit, Verzicht, Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei oder der Teil-' organisation einer Partei. der er angehört. durch das Bundesver~ fassungsgericht nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, rechtskräIligcm Verbot der politischen Vereinigung, der er angehört, im Wahlgebiet, Annahme der Wahl zum Bundespräsidenten, Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts, Ernennung zum Parlamentarischen Staatssekretär, Ernennung zum WehrbeauIlragten des Deutschen Bundestages, Ernennung zum BundesbeauIlragten ftir den Datenschutz, Annahme der Wahl oder Ernennung zum Mitglied einer Landesregierung, Berufung in eine der in Artikel 6 Abs. I des Akts zur Einftihrung allgemeiner, unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europiiischen Parlaments (BGBI. 1977 11 S. 733) genannten Funktionen sowie Berufung in eine Funktion, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften mit der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament unvereinbar ist. (3) Der Verzicht ist nur wirksam, wenn erzur NiederschriftdesPräsi- denten des Europäischen Parlaments, eines Notars, der seinen Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. oder eines zur Vornahme von Beurkundungen ermächtigten Bediensteten einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland erklärt wird. Die notarielle oder' bei einer Auslandsvertretung abgegebene Verzichtserklärung hat der Abgeordnete dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Entscheidung über den Verlust der MItgJIedschaft (I) Über den Verlust der Mi;gii~dschaIl nach § 22 Abs. 2 wird ent- schieden I. im Falle der Nummern I und 3 im Wahlprüfungsverfahren, 2. im Falle der Nummern 2, 5 bis 12 und 14 durch den Ältestenrat des Deutschen Bundestages, 3. im Falle der Nummern 4 und 13 vom Europäischen Parlament, indem es das Freiwerden des Sitzes feststellt. (2) Wird über den Verlust der MitgliedschaIl im Wahlprüfungsverfahren entschieden, so scheidet der Abgeordnete mit der Rechtskraft der Entscheidung aus dem Europäischen Parlament aus. (3) Entscheidetder ÄltestenratdesDeutschenBundestagesüberden Verlust der Mitgliedschaft, so scheidet der Abgeordnete mit der Zu9lellung der Entscheidung aus dem Europäischen Parlamentaus. Die Entscheidung ist unverzüglich von Amts wegen zu treffen. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung kann der Betroffene die Entscheidung des Deutschen Bundestages überden Verlust der Mitgliedschaft im Wahlprüfungsverfahren beantragen. Die ZusteUung erfolgt nach den Vorschrillen des Verwaltung,zustellungsgesetzes. (4) Entscheidet das Europäische Parlament über den Verlust der Mitgliedschaft, so scheidet der Abgeordnete mit der Verkündung der Entscheidung über das Freiwerden des Sitzes aus dem Europäischen Parlament aus. (5) Der Präsidentdes Deutschen Bundestages unterrichtet den Präsi- denten des Europäischen Parlaments unverzügiich über den Grund und den Zeitpunkt des Verlustes der Mitgliedschaft, wenn darüber im Wahlprüfung5verfahren oder durch den Ältestenrat des Deutschen Bundestages entschieden worden ist §24 Berufung von Listennacbfolgem (I) WenneingewählterBewerberstirbtoderdieAnnahmederWahl ablehnt oder wenn ein Abgeordneter stirbt oder sonst nachträglich aus dem Europäischen Parlamentausscheidet, so wird der Sitz durch seinen Ersatzbewerber besetzt Ist ein Ersatzbewerber nicht benannt oder ist dieser vorher ausgeschieden oder scheidet er später aus. so wird der Sitz durch den nächsten noch nicht ftirgewählt erklärten Bewerber aus dem Wahlvorschlag besetzt, rur den der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist Bei der Nachfolge bleiben diejenigen Bewerber und Ersatzbewerber unberücksichtigt, die seit dem Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlages aus dieser Partei oder politischen Vereinigung ausgeschieden sind. Ist die liste erschöpft, so bleibt der Sitz unbesetzt (2) Ein noch nicht rur gewählt erklärter Bewerber oder ein Ersatzbewerberverliertseine Anwartschaftals Listennachfolger, wenn erdem Bundeswahlleiter schriftlich seinen Verzicht erklärt Der Verzicht kann auf diecstellung als Bewerberoder Ersatzbewerber und auf die Bewerbung in einem Wahlvorschlag beschränkt werden. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden. (3) Die Feststellung, wer als listennachfolger eintritt, triffi der Bundeswahlleiter. §§ 19 bis 21 gelten·entsprechend. 17 - - 16 - Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen §2S Wahlkosten, Wahlstatistik, Wahlordnung (I) §§ 50 und 51 des Bundeswahlgesetzes gelten entsprechend. (2) Der Bundesministe,.des Innem erläßt zur Durchflihrung dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung eiire'Wahlordnung. Er wird ermächtigt, die Bundeswahlordnung unq die Bundeswahlgeräteverordnung rur entsprechend anwendbar zu erklären und in der Wahlordnung besondere Vorschriften zu treffen insbesondere über l. die Wahlorgane, 2. die Vorbereitung der Wahl, einschließlich Inhalt und Form der Wahlvorschläge nebst d.er dazugehörigen t!nterlagen, ihrer Ein~ reichung, Überprüfung, Mängelbeseitigung und Zillassungsowie 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Form und Inhalt des Stimmzettels und des Wahl umschlages, die Wahlbeteiligung von Wahlberechtigten, die in den europäischen Gebieten der übrigen .Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften leben, die Briefwahl, die Abgabe und Aufnahme von Versicherungen an Eides Statt, die Wahlzeit, . die Ermiltlung und die Feststellung des Wahlergebnisses, die Benachrichtigung der gewählten Bewerber, die Überprüfung der Wahl, die Berufung von Listennachfolgern, die DurchlUhrung von Nach- und Wiederh.olungswahlen. §26 Wahlprüfung und Anfechtung (I) Über die Gültigkeit der Wahl wird im Wahlprüfungsverfahren entschieden. (2) Für das Wahlprüfungsverfahren gelten die Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes mit Ausnahme des§6 Abs.:i Buchstabe e, des 14 Satz 2 und des§ 16 Abs. 2 und 3 entsprechend. * (3) Gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages im Wahl- prüfungsverfahren ist die ~eschwerde an das Bundesverfassungsgericht zuHissig. Die Beschwerde kann der Abgeordnete, dessen Mitgliedschaft bestritten ist, ein Wahlberechtigter, dessen Einspruch vom Deutschen Bundestag verworfen worden ist, wenn ihm mindestens einhundert Wahlberechtigte beitreten, oder eine Gruppe von wenigstens acht Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland binnen eines MonatsseitderBeschlußfassung desDeutschen Bundestages beim Bundesverfassungsgericht erheben. Fürdie Beschwerde an das Bundesverfassungsgerichtgelten die Vorschriften des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht entsprechend. (4) Im übrigen können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in diesem Gesetz sowie in der Wahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen angefochten werden. § 27 Änderung des Strafgesetzbuches Das Strafgesetzbuch wird wie folgt geändert: § 108 d Satz I erhält folgende Fassung: "Die §§ 107 bis 108cgeiten rurWahlen zu den Volksvertretungen, rur die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, rur sonstige Wahlen und Abstimmungen des Volkes im Bund, in den Liindem. Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie rur Urwahlen in der Sozialversicherung." gelten flir Parteien und sonstige politische Vereinigungen, die sich im Wahlgebiet an der Wahl der Abgeordneten des EurQpäischen Parlaments mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligen, entsprechend mit folgenden Maßgaben: I. Die Wahlkampfkosten werden mit einem Betrag von 3,50 Deutsche Mark je Wahlberechtigten bei der Wahl des Europäischen Parlaments·pauschaliert;----·--..- ..· 2. an der Wahlkampfkostenerstattung' nehmen nur Parteien und sonstige politische Vereinigungen teil, die nach dem endgültigen Wahlergebnis mindestens 0,5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben; 3. die Pflicht zur Öffentlichen Rechenschaftslegung beginnt bei einer sonstige:n_p.91!.ti~cn~.o_~er~iI}Jgytlg;.IDltQe.m ~ahr, in, dem die Wahl stattfindeI, und endet mit dem Jahr, in dem der letzte aus dem Wahlvorschlag der sonstigen politischen Vereinigung gewählte Bewerber aus dem Europäischen Parlament ausgeschieden 'ist; 4. Abschlagszahlungen auf den I;rstatiungsbetrag können. im vierten Jahr der Wahlperiode des EUropäischen Parlaments in Höhe von 20 vom Hundert und im Wahljahr in Höhe von 40 vom Hundert des nach 'dem Ergelinis" de,'''vonwsgegaiigeiien Wahl zu erstattenden Betrages gewährt werden. §29 Regelung für Bert"; MItRücksIchtaufdie bestehenden R.echte und Verantwortlichkeiten Frankreichs, .des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika rur Berlin gilt -. bis auf weiteres folgende Regelung: Von den aufdie Bundesrepublik DeutsChland entfallenden AhgeQrdneten weroen im Land Berlin drei Abgeordnete nach Maßgabe folgender Bestimmungen geWählt: Die Vorschriften des Parteiengesetzes über die Erstattung von Wahlkampfkosten bei Bundestagswahlen und die Rechenschaftslegung (EFLRY) von Volkmar Kallenbach pie European Federation of Liberal and Radical Youth (EFLRY) wurde 1970 als europäische Sektion der'''orld Federa-tion of Liberal and Radical Youth (''lFLRY) gegründet. Ihr sindderz~i t 3.1 liberale Jugendorganisationen aus Belgien, Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Irland, Is!and, Italien, Luxemburg, Österreich, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Sctweiz und Spanien als Mitglieder oder Beobachter angeschlossen. Insgesamt hat die EFLRY ungefähr 350.000 Mitglieder in llTesteuropa. I. Das Abgeordnetenhaus von Berlin wählt die Abgeordneten sowie eine ausreichende Anzahl von Ersatzmännern auf der Grundlage der Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses zum Zeitpunkt der Wahl zum Europäischen Parlament. Entsprechende. Vorschläge machen die zu diesem Zeitpunkt im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen und Gruppen. 2. Die Gewählten haben sich schrifilieh dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin gegenüber über die Annahme oder Ablehnung der Wahl zu erklären. 3. Der Präsident des Abgeordnetenhauses 'von Berlin teilt das Ergebnis der Wahl unter BeifUgung der Annahmeerklärungen unverzüglich dem Pr.sidenten des Deu.tschen Bundestages mit, der die Namen der Gewählten sowie.der Ersatzmänner zusam~ men mit dem Wahlergebnis im übrigen Geltungsbereich des Gesetzes (§ 20) dem Präsidenten des Europäischen Parlaments übermittelt. 4. Für die Wählbarkeit und den Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament gelten im'übrigen die Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechend. Scheidet ein Mitglied aus, so rückt der nächste Ersatzmann nach. Er muß derselben Partei oder sonstigen politischen Vereinigung angehören wie der Ausgeschiedene zur Zeit seiner Wahl. §30 Berlin-Klausel Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. I des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen. die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden. gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. §28 Wahlkamptkostenerstattung. Rechenschaftslegung EUROPEAN FEDERATION OF LIBERAL AND RADICAL YOUTH §3\ Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Krall. Alle zwei ·Jahre findet ein EFLRY-Kongreß statt, auf dem die politische Linie des Verbandes festgelegt und die Schwerpunkte der Arbeit des Verbandes bestimmt werden. vlelterhin ist eln sechsköpfiger Vorstand zu wählen. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört es, die Seminare und Kongresse vorzubereiten, den Verband gegenüber den europäischen Institutionen zu repräsentieren und auf internationalen Kongressen und Seminaren zu vertreten, die Politik der Mitgliedsverbände zu koordinieren und Kontakte zu anderen internationalen Jugendverbänden zu unterhalten. Der Vorstand unterhält ein ständiges Sekretariat in der Theodor-HeussAkademie in Gummersbach. Der Vorstand setzt sich derzeit zusammen aus Volkmar Kalle'nbach, BRD, als Präsidenten, Lennart Rohdin, Schweden, als Generalsekretär, und Allessandra Chirco, Pierre Houtmans, Paco llabena, Vese: Turtiainen und Grahe.m Vlatson. . - 18 Zwischen den Kongressen finden zusätzlich mindestens zweimal jährlich Sitzungen des Exekutiv-Komittees statt, an denen. neben dem Vorstand je ein Vertreter der einzelnen Mitgliedorgan~sa­ tionen stimmberechtigt ist. Die EFLRY ist Mitglied des Europäischen Koordinierungsbüros für internationale Jugendorganisationen und ist in verschiedenen Gremien beim ~:ropäischen Jugendwerk und oeiIii-EUröpäisOhen Jugend. zentrum in Strasburg. vertreten. Ein Schwerpunkt der politischen Arbeit liegt .. beLlni tiativen zur Schaffung eines gesamteuropäischen Jugendwerks und der Behandlung von Fragen der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Zu diesen Themen wurden programmatische Vorstellungen erarbeitet und bei internationalen Kongressen und Aktionen, .wie.beispielsweise .der Jugendsicherheitskonferenz 1972 in Helsinki und dem Europäischen Jugend- und Studententreffen in Warschau 1976, zur Geltung gebracht. Insbesondere an der Vorbereitung der Konferenz in 'ofarschau war EFLRY maßgeblich beteiligt. Die F.FLRY mißt der gesamteuropäischen Politik für die nächsten Jahre große politische Bedeutung bei. Hierbei soll einerseits ein Ausbau des Friedens in Europa durch politische übereinkommen und wechselsseitige Abrtistungsmaßnahmen erreicht werden. Andererseits soll eine verstärkte Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, technischem, wissenschaftlichem und kulturellem Gebiet sowie ein verstärkter Austausch von Menschen, Meinungen und Informationen stattfinden. Die EFLRY sieht in den Ergebnissen der KSZE erste positive Schritte in dieser Richtung. Als politischer Jueendverband wird sich EFLRY, wie bereits in den letzten Jahren, in besonderem Maße den Fragen einer verstärkten Verständigung und Zusammenarbeit der Jugend in Europa wldmen. "'lei terer Schwerpunkt der politischen Arbeit ist die Erarbei tung von Vorschl~gen für die Einrichtungelnes europäischen JugendforlJ.us, dB.s iM Rahmen der Europäischen Gemeinschaft aufgebaut werden soll. F.FLRY hat hierzu bereits erste konkrete Vorschläge vorrelegt und bemiiht sich derzeit mit anderen internationalen . Ju{'"endverbänden und nationalen J·ugendräten, das Jugendforum noch im Herbst dieses Jahres zu gründen. - 19 Zum EFLRY-Kongreß 1973 in Bonn legten die einzelnen Mitgliedsverbände ihre Grundsatzprogramme vor, wodurch als weiterer politischer Schwerpunkt eine intensive Grundsatzdiskussion eingeleitet wurde. Diese Diskussion ist zwischenzeitlich mit der Verabschie·dung eines neuen EFLRY-Manifestes durch den Kongreß in Attersee im November 1977 abgeschlossen worden. Daneben veranstaltet EFLRY im Jahr etwa 5 - 6 Seminare, auf denen Themen aufgegriffen werden, die sich bei der politischen Arbeit der Mitgliedsverbände als besonders interessant und dringlich herausgestellt haben. So wurden in dEmietzten1 112JB.hrEln Seminare zu der Situation der Frauen in Europa, zum Umweltschutz, zur Bildungspolitik, zur gesamteuropäischen Zusammenarbeit, zur Jugendarbeitslosigkeit, zu den Direktwahlen zum Europäischen Parlament, zum Verhältnis Europas zur Dritten Welt, zur Verteidigungspolitik und zur Energiepolit~k abgehalten. Auf diesen Seminaren werden gemeinsame Positionspapiere erarbeitet; die zur Festlegung und Klärune der politischen Position EFI..RY's zu verschiedenen Fragen beitragen. - 20 - Liberale Parteien. DIE FÖDERATION DER LIBERALEN UND DEMOKRATISOHEN PARTEIEN IN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSOHAFT Von VolJonar Kallenbach und Rafael Lewental Am 29. März 1976 wurde in stuttgart die Fl:Sderationder libe- ralen und demokratischen Parteien der EurOpäischen,Gemeinschaft ins Leben gerufen. Dieser Zusammenschluß vonmittlerwelle 14 europäischen liberalen Parteien stellt schonde_shalQ_jl.:l.xt'be.JIljl:r,okenswertes Ergebrus politischer und organisatorischer In:l.tiativen und Anstrengungen dar, als die ideologischen Voraussetzungen für eine internationale Zusammenarbeit der Liberalen bisher verhäl tnismäßig ungUnstig waren. Auch von .ihrer sch.wa&h. eD,t'W:I.~kelten Organisationsstruktur her waren die liber~~en~a~teieninderver­ gangenheit kaum in der Lage oder interessiert, in die internationale Zusammenarbeit zuviel Energie zu investieren. Die politischen Aufgaben, die sich die Liberalen im 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stellten reichte~,zunächst über de,n Rahmen des Nationalstaats n:l.cht hinaus. Im wesentlichen ging es den liberalen Parteien in dieser Zeit darum, eine auf der Gleichheit vor dem Gesetz beruhende rechtsstaatliche Ordnung durchzusetzen, den demokratisch parlamentarischen Verfassungsstaat aufzubauen, die Einheit des Nationalstaats zu erringen und die mit der Industrialisierung auftretenden sozialen Probleme zu lösen. Eine organisierte internationale Zusammenarbeit hatte daneben keinen Raum. Nach dem zweiten Weltkrieg fanden die Liberalen jedoch eine veränderte politische Wirklichkeit vor. Diese Wirklichkeit war gekennzeichnet durch den Verlust des absoluten Machtmonopols der europäischen Nationalstaaten. Auf sich allein gestellt waren sie den'politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen einer veränderten Welt- und Wirtschaftslage nicht mehr gewachsen. Erste gemeinschaftliche Anstrengungen führten zu transnationalen,europäischen Lösungen im wirtschaftlichen und politischen Bereich. Die liberalen Parteien mußten sich diesem veränderten politischen Bezugsrahmen organisatorisch und programmatisch anpassen. Aus diesen Gründen wurde im Jahre 1947 die Liberale Internationale (LI) gegründet. Ihr gehören nicht nur Parteien, son- 2i dem auch liberale Organ:l.sationen und Individuen an, auch wenn die politische Arbeit im wesentlichen von den Parteien bestimmt wird. Grundlage der Zusammenarbeit in der Liberalen Internationalen sind die politischen Prinzipien, die in dem Liberalen Manifest von 1947 und der Ox:t'order Erklärung aus dem Jahre 1967 zum Ausdruck kommen. Die europäischen Mitgliedsorganisationen der LI kommen aus d~n Ländern der Europäischen Gemeinschaft mit Ausnahme Irlands, den skandinavischen Ländern sowie österreich und der Schweiz. Auf den seit 1948 jährlich stattfindenden Kongressen der Liberalen Internationale wurden wiederholt europapolitische Themen behandelt. Die Resolutionen,die hierzu in den 1't1nfziger und frtihen sechziger Jahren verabschiedet wurden, zeigen jedoch deutlich, daß eine verstärkte we~teuropäische Zusammenarbeit von den Mitglledsorganisationen der LI zwar unterstützt wird, die Vorstellungen über Ziele und Wege dieser Zusammenarbeit aber soweit auseinandergehen,daß es nur zu vagen und allgemeinen Kompromissen kommen konnte. Die Meinungsverschiedenheiten wurden selbst innerhalb der liberalen Parteien aus dem Bereich der EWG deutlich, als sich die Liberalen aus Belgien, den Niederlanden und Luxemburg geschlossen für die deutschen Liberalen jedoch einheitlich gegen die R(:;';!;~hen Verträge aussprachen. Die mangelnde europapolitische Handlüngsfählgkeit der LI ist auch der Grund, weshalb die als Zusammenschluß liberal~r Organisationen aus dem Bereich der späteren ,EWG 1952 gegründete Liberale Bewegung für ein ,vereintes Europa längere Zeit in einem Spannungsverbältnis zur Liberalen Internationale stand. Erst 1972 erfolgte eine organisatorische Verknüpfung durch die Aufnahme der Bewegung als regionale Gruppe der Liberalen Internationale. Der Kongress der InternationalEnin Oxford 1967 bringt eine politische Wende und ein erstes klares Bekenntnis zur europäischen Einigung im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften. Auf dem Kongreß 1972 in Paris wird erstmals ein detaillierter Katalog von Sachforderungen für die Weiterentwicklung der Europätschen Gemeinschaften aufgestellt. - 23 - 22 - DarUberhinaus stellt der Kongreß in Paris eine bedeutsame Forderung auf: die Schaffung eine Förderation'd~r liberalen Parteien der EG mit der Einriohtung eines ständigen Sekretariats. Darauthin wurde ein Satzungsentwurf :f'i1r die Föderation ausgearbeitet und auf dem Kongreß der LI in Florenz 1974 angenommen. Den letzten Anstoß zur GrUndung.der~Par-teien­ föderation im Rahmen.der EG gaben die liberalen Part~ituhrer, die .seit 1974 zweimal jährlich zu informellen, aber politisch wichtigen Treffen zusammenkommen (an diesen Treffen nehmen auch der Vorsitzende der liberalen Praktion 1mEP-~iüia:dIe-H:': beralen Mitglieder der EG-Kommission teil), auf ihrer Sitzung Anfang 1975 in :Berlin: danach sollte 1976 die GrUndUng der Föderation erfolgen, 1977 eine gemeinsame Wahlkampfplattform fUr die Direktwahlen 1978 verabschiedet werden. Am 29. März 1976 trafen in Stuttgart 14 liberale Parteien ZU~ sammen: Pariij voor Vri;Jheid an Vooriutgang (PVJL Parti de la Libert6 et du Progres .. (PLP) Parti Liberal (PL) Dänemark: Venstres Landsorganisation (V) Det Radikale Venstres Landsforbund (RV) Deutschland: Freie Demokratische Partei (F.D.P~) Frankreich: R6publioains Ind6pendants (RI) Parti Radical Socialiste (PRS) Mouvement des Radioaux de Gauche (MRG) Großbritannien: Liberal Party Organisation (LP) Italien: Partito Repubblioano Italiano (PRI) Partito Liberale Italiano (PLI) LUxemburg: Parti D~mooratique (PD) Niederlande: Volkspartij voor Vrijheid en Democratie (vvn) Belgien: Neun von diesen Parteien trafen auf dem Stuttgarter Kongreß als Gründungsmitglieder der Föderation der liberalen und demokratischen Parteien der EG bei. Die Ubrigen fUnf Parteien.erklärten ihren Beitritt bis zum ersten ordentliohen Kongreß der Föderation, der vom 5. - 7. November 1976 in Den Haag stattfand. Aufgrund der spezifischen innenpolitisohen Situ- ation in Frankreich fUhrte jedoch der Beitritt der Unabhängigen Republikaner Giscard d'Estaings dazu, daß das Mouvement Radicaux de Gauc~seine Mitgliedschaft seither "eingefroren" hat. Als erste Grundlagen der Föderation wurden in Stuttgart die Satzung und die Stuttgarter Erklärung, eine allgemein gehaltene politische Grundsatzerklärung verabschiedet •. In dieser wird gefordert, daß das erste direktgewählte Europäische Parlament eine ErklärungvonGrund-und~BUrgerrechten erarbeiten soll, die in der EG unmittelbare Geltung hat. Danach soll jeder BUrger berechtigt sein, an den Europäischen Gerichtshof zu appellieren,wenn seine BUrgerrrechte durch Entscheidungen der E~Organe berUhrt werden. Daneben wird auch die Gewährleistung der.Beteiligung der Arbeitnehmer an der UnternehmensfUhrung, an der Kontrolle und an den Gewinnen der Unternehmen gefordert. Der freie Wettbewerb, so heißt es in einem weiteren Abschnitt,_ mUssen vor seinem Mißbrauch durch Monopole und Kartelle dadurch geschUtzt werden, "daß den privaten Unternehmen der notwendige Spielraum belassen wird, um sich selbst im Rahmen einer koordinierten Wirtschaft zu echten Instrumenten der Demokratie und des Fortschritts zu gestalten". Der wirtschaftliche Ertrag, so heißt es weiter, sei "durch Heranziehung des Sozialfonds zum Abbau sozialer Unterschiede zwischen Einzelpersonen sowie des Regionalfonds zum Abbau von Unterschieden z~ischen den Regionen umzuverteilen." Ferner wird inder Stuttgarter Erklärung eine gemeinsame europäisohe Außenpolitik gefordert, insbesondere gegenüber den staaten Osteuropas und der Sowjetunion. Hins.iohtlich des EGMinisterrats schließlioh wird gefordert, daß dieser vom Prinzip der Einstimmigkeit zur Mehrheitsentsoheidung übergehen müsse. Auoh wenn es sioherlioh zu hooh gegriffen ist, wie Hans-Dietrich Gensoher die Stuttgarter Gründungsversammlung als "Wendepunkt in der Gesohicht.e der liberalen Bewegung" zu bezeichnen, so bleibt doch als Faktum festzUhalten, daß sich die Liberalen als erste aller politischen Gruppiergngen auf europäischer Ebene - 24 zu einem Parteizusammenschluß bereit gefunden haben, der !Ur die Mitgliedsparteien bindenden Charakter hat und die zumindest teilweise Aufgabe nationaler Souveränität beinhaltet. Inzwischen ist die Föderation der liberalen und demokratischen Parteien in der EG in die Phase der Vorbereitungen !Ur die Direktwahl zum EP ia Jahre 1978 eingetreten. Bereits in stuttgart wurden sieben Arbe i tsgruppen zu den Bereiolien-Kenaolien;;;;-üild----BUrgerrechte, europäische Institutionen, Ernährung'und Landwirtschaft, Wirtschaft und Finanzen Regionalpolitik, Umwelt und Lebensqualität und Außen- und Sicherbel:f;Sl!OUtJk_el~~ richtet. Die ersten Berichte dieser Arbeitsgruppen wurden auf dem 1. ordentlichen KongreS der Föderation v~m 7. - 9. November 1976 in Den Haag diskutiert und durch die Einrichtung neuer Arbeitsgruppen zu den Themen.Sozial;..-und-~sellschafts­ politik, Mittelstandspolitik und Energiepol1tik· ergänzt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sollen bis Mitte 1977 eridgtlltig vorliegen und als Grundlage fUr die Aus~beitung der, Wahl~ plattform !Ur 1978 dienen. Der KongreS in Den Haag wählte auch den ersten Vorstand der Föderation, wobei Gaston Thorn (Luxemburg) zum Präsidenten und Hans de Koster (Niederlande) und Hans-Dietrich Genscher (Deutschland) zu Vizepräsidenten gewählt wurden. Nachdem die Föderation der liberalen und demokratischen Parteiender EG ihre Arbeit nunmehr aufgenommen hat, stellt sich doch die Frage nach den Ursachen, die dazu beigetragen haben, daß nach der Stagnation der fUnfziger und frUhen sechziger Jahre'-, gerade die liberalen Parteien der EG so weit zusammengerUckt sind und sich in einer Parteienföderation zusammengeschlossen haben. Zunächst läßt sich generell feststellen, daS die Europäische Gemeinschaft seit Ende der sechziger Jahre in ein neues und quantitativ anderes Stadium ihrer Entwicklung eingetreten ist, in dem sich die Parteien verstärkt zu direktem, planmäßigen Engangement herausgefordert fUhlen. Im ersten Jahrzehnt ihres Bestehens beschränkte sich die EWG weitgehend auf das Ziel der Erhöhung wirtschaftlichen Wachstums und des Abbaus von Zoll- - 25 sOhranken. Das änderte sioh spätenstens mit der Gipfelkonferenz Ton Den Haag 1m Dezember 1969 und den in ihrem Gefolge eingeleiteten Initiativen zur WeiterentwicklUng der Gemeinschaft. Ziele wie die Wirtschafts- und Währungsunion, die Politische Union sowie eine gemeinsame Sozial- und Regionalpolitik stellten auch die liberalen Parteien vor die Notwendigkeit, sich auf die neue Situation einzustellen und gegenUber dieser politischen Herausforderung ihre eigene Handlungsfähigkeit -zu beweisen. Mit der von den EG-Mitgliedsstaaten auf der Pariser Gipfelkonferenz 1972 formulierten Zielsetz.ung,bis 1980 die "Europäische Union/zu schaffen, wurde europäische Integrationspolitik letztendlich als europäische Innenpolitik definiert. Fehlte es bisher auch an genUgend konkreten Schritten, die die Erreichung einer europäischen Union auf absehbare Zeit realistisch erscheinen lassen, so ist doch seitherfUr die Parteien nicht länger gewährleistet, daß das nationale politisohe System als allein maßgeblioher Rahmen politisohen HandeIns bestehen bleibt. Unter anderem ist daher die GrUndung der-F8deratlon liberalerParteiell als Reaktion auf diese Entwioklung anzusehen. Hinzu kommt, daß spätestens mit dem BeSChluß, die Direktwahlen zum Europäischen Parlament endgUltig 1978 stattfinden zu lassen, ,deutlich geworden iet, daß die Parteien bei der europäischen Integration eine wesentliche Rolle zu spielen haben. Hierbei können die liberalen Parteien aber nur dann ein eigenes und selbstständiges Gewicht erhalten, w,nn sie sich organisatorisch und programmatisch als Einheit darstellen. Ein weiteres Moment ist, daß sich die liberale Fraktion im Europäischen Parlament, die immerhin 24 von 198 Sitzen innehat, sich bisher redlich, aber nur mit unterschiedlichem Erfolg bemUht hat, eine gemeinsame Europapolitik zu betreiben und hierfUr auch im nationalen Bereich die notwendige UnterstUtzung zu erhalten. Versteht man aber unter Fraktion den parlamentarischen Arm einer Partei, so wirddeutlich, worin die Schwierigkeit lag: da die Verankerung in der EG-weiten transnationalen Parteiorganisation fehlte, brachte dies eine Isolierung der Fraktionsarbeit,mit sich. Diese Isolierung wurde ~och dadurch verstärkt, - 27 - 26, daß auoh die RUokkopplung der Praktionen und ihrer Arbeit mit der Ebene der jeweiligen nationalen politisohen Systeme bisher nur sohwaoh entwiokelt war. Insgesamt ist es naoh alle dem erklärlioh und verständlioh, daß sioh gerade die liberale Praktion im EP flir das Zustandekommen der Föderation starkeingesetzt-,-hat.--Sohließlioh ist "auoh als wesentlioher Faktor zu berUoksiohtigen, daß es bei den in der Föderation zusammengefaSten liberalen Parteien eine weitgehende und g1"Ulld,~~~z!~())l!l__ t!b!l~!lJ.J'l:'::" stimmung in den fUr eine europäisohe Politik so wesentliohen Fragen wie dem Ausbau und der Erweiterung der EG,der Stärkung der Reohte und der direkten Wahl des Europäisohen Parlaments und der gemeinsamen Durohsetzung von Freiheitsreo1l:ten!n~er EG gibt. Die GrUndung der Föderation li.beraler und.demokrati.. soher Parteien ist eine logisohe Konsequenz dieser Politik, da es den liberalen Parteien daran gelegen seinmußte,eineffektives politisohes Instrument zur Durohsetzung der gemeinsamen politischen Vorstellungen zu entwiokeln. Damit zeigt sich, daß die liberalen Parteien derEGmit der Gründung einer Parteiföderation zunächst nur die notwendigen politischen und "organisatorischen Konsequenzen aus der Entwioklung der EG, ihrer Arbeit im Europäischen Parlament und ihrer eigenen politischen Zielvorstellungen gezogen haben. Dennoch muß sich auch die Föderation der liberalen Parteien die kritische Frage nach ihren tatsächlichen Möglichkeiten und nach ihrer politischen Zukunftsperspektive gefallen lassen. Zunächst hängt die Frage, ob sich die Föderation langfristig zu einem lebensfähigen Gebilde mit transnationaler Basis und der liberalen Fraktion des EP als politischen Arm entwickelt, wesentlich davon ab, welche funktionellen Sachzwänge sich aus der weiteren Entwicklung der europäischen Integration ergeben. In diesem Zusammenhang sind vor allem die für das Jahr 1978 vorgesehenen Wahlen zum EP von Bedeutung. Von diesen Wahlen werden "RUckWirkUngen auf die Parteistrukturen ausgehen, die jetzt noch nicht absehbar sind. Daneben wird es für die Föderation notwendig sein, eine ganze Reihe politisch noch kontroverser Fragen auf einen gemeinsamen . Nenner zu bringen. Die Föderation der liberalen Parteien wird in der europäischen Politik nur dann handlungsfähig und glaubwUr·dig sein, wenn nicht nur in organisatorischer, sondern auch in politischer Hinsicht Ubereinstimmung bis hin zu den wichtigsten Detailfragen der Europäischen Gemeinschaft erzielt werden kann. Die Stuttgarter Erklärung macht deutlich, daß in vielen grundsätzlichen Fragen Ubereinsti~ung bereits besteht. Dennoch hat die bisherige Beratung der Arbeitsgruppen und die Diskussionen auf dem Kongreß in DenHaag gezeigt, daß·' die PoSIUonEi"n der Mitgliedsparteien der Föderation in vielen Fragen noch sehr unterschiedlich sind. Vor der Fertigstellung der gemeinsamen Wahlplattform werden die Beteiligten daher noch ein erhebliches Maß an Konzessionsbereitschaft zeigen mUssen. Auch zwischen den in der Föderation organisierten Parteien selbst bestehen noch Spannungen, die bisher nicht völlig abgebaut werden konnt~ So sehen sich die französischen Unabhängigen Republikaner aufgrund ihrer eher konservativen politischen .Grundeinstellung erheblichen Angriffen beispielsweise des Mouvement Radicaux de Gauche, der englisohen Liberalen sowie der liberalen Jugendorganisation der EG ausgesetzt. Probleme fUr die Zusammenarbeit in der Föderation und für die Arbeit der liberalen Fraktion im EP können 'auch aus der Koalitionsfrage auf europäischer Ebene entstehen. Wegen der Stärkeverhältnisse im EP werden Koalitionen der linken oder rechten Mitte kaum ohne die Liberalen zu schließen sein. . FUr die Liberalen als fast typische Koalitionspartei in Westeuropa können daraus deshalb Schwierigkeiten erwachsen, weil Koalitionen auf EG-Ebene auf die nationale Stellung der Parteien und nationale Koalitionen zurückwirken. Die se Koalitionen reichen in den einzelnen EG-Ländern bis zu den Konservativen auf der einen und den Kommunisten auf der anderen Seite. Eine Lösung der europäischen Koalitionsfrage wird letztlich nur möglich sein, wenn die liberalen Parteien akzeptieren, daß Koalitionen auf EG-Ebene nationalen nicht entsprechen mUssen. Hierbei läßt sich jedoch nicht absehen,p,ob alle in der Föderation zusammengefaßten Parteien die mit dieser grundsätzlichen - 28 Position verbundenen politisohen Implikationen akzeptieren können. Verfolgt man die Aktivitäten der Pöderation der liberalen und demokratischen Parteien in der EG kritisch, so läßt sich über die bereits erwähnten Zukunftsprobleme hinaus feststellen, daS der Elan und die Arbeitsintensivität, die von den versohiedenen Parteien bisher' in die Pöderation investTer-t-wurae~fiixeTnem Verhältnis zu dem Enthusiasmus und den Bekenntnissen steht, die noch in Stuttgart von den Parteivor~enden verbreitet wurden. Auch ist es nooh nicht gelungen, die Parteibas~s ,1,IL<l~II!M@,ße in die Arbeit der Pöderation einzubeziehen, die für die politische Identifizierung nötig wäre, die Vorbedingung fUr die DurohfUhrung eines europäisohen Wahlkampfs auf breiter Ebene ist. Dennoch wird man feststellen k8nnen, daß dielibertüenParte!en der EG wegen ihrer gemeinsamen politisohen Grundauffassung und wegen des Pehlens verfestigter und um ihre Machtpositionen bangender nationaler ParteibUrokratien gegenUber anderen supranationalen ParteizusammenschlUssen noch die besten' Chanchen haben, die mit der GrUndung der P8deration der liberalen und demokratischen Parteien der EG eingeleitete enge politische Zusammenarbeit erfolgreioh weiterfUhren und verstärken zu k8nnen. - 29 DIE HALTUNG DER LIBERALEN JUGENDVERBÄBDE GEGENttBER DER PLIDPEC Auf Grund der traditionell guten Zusammenarbeit im Rahmen der European Pederation of Liberal and Radical Youth (EPLRY) hätte man davon ausgehen k8nnen, daß ·die liberalen Juge~dverbände besonders schnell auf die GrUndung der Parteienf8deration hätten reagieren könne"n. Eine solohe s ohne lle Reaktion wurde jedoch verhindert durch tiefgreifende Meinungsversohiedenheiten Uber die Haltung zur. Europäisohen Gemeinsohaft und die Einsohätzung der FLIDPEC. Auf der einen Seite gibt es zahlreiohe EPLRY-Mitgliedsverbände vor allem in Skandinavien - , die die Europäische Gemeinschaft pausohal ablehnen. Diese Organisationen lehnten und lehnen jede auf die EG besohränkte Zusammenarbeit liberaler Jugendverbände ab. Auf der anderen Seite stehen z. B. die belgisehen und Luxemburger Jungliberalen, die begeisterte Anhänger der europäischen Idee sind und seit Jahren eine eigenständige, auf die EG beschränkte liberale.Jugendföderation fordern. EntspreChend ihrer grund. sätzlichen europapolitischen Einschätzung stehen die Jungdemokraten - ebenso wie z.B. die britischen Jungliberalen - in der Mitte zwischen beiden Auffassungen: sie halten eine aktive Einflußnahme auf die EG und die Mitarbeit in der PLIDPEC fUr erforderlich, lehnten jedoch eine von der EPLRY unabhängige P8deration liberaler Jugendverbände in. der EG ab. Auf einem Seminar im Juni 1976 einigten'sich die beteiligten Verbände aus dem EG-Bereich auf einen Kompromiß: Das Liberal and Radical Youth Mcvement of the European Community (LYMEC) wurde geboren.LYMEC ist satzungsmäßig eine Unterorganisation der EFLRY, mindestens eines seiner VorstandSmitglieder muß gleichzeitig Mitglied des EPLRY - Vorstandes sein. Vor dem Kongreß der Parteienföderation im November 1976 wurde LYMEC offiziell gegrUndet. Dabei wurden Satzung und eine politische Grundsatzerklärung verabschiedet und ein Vorstand gewählt. Seither hat man leider nicht mehr viel von LYMEC geh8rt. An der mangelnden Aktivität von LYMEC ist von Seiten der Jungdemokraten und anderer Mitgliedsverbände wiederholt Kritik geUbt worde~~ - 31 - - 30 Au,f einem zweiten Kongreß im November 1917 in Brtissel verabschied.eten die inzwischen in Europäische Liberale und Demokrater (ELD) umgetaufte Parteienföderation ihr Grundsatzprogramm. An dem ursprUnglich teils 1{onservativen, teils nichtssagenden Entwurf konnten erhebliche Verbesserungen durchgesetzt werden. Hierbei haben auch die einzelnen Jug~ndverbände innerhalb der ihnen nahestehenden Parteien Ini tiati ven ergri-f'fenT-d~e'sich in der Endfassung'des Programms niederschlugen. Auf Grund der oben geschilderten fehlenden Aktivität konnte jedoch 'LYMEC als Organisation kaum Einfluß auf' das Programm nehmen. Auch das relativ befriedigende Programm ändert nichts daran, daß von der ELD auf Grund ihrer Zusammensetzung eher eine konservative denn eine fortschrittliche Politik zu erwarten ist. Sp haben auf Grund des Bei tri tts der französischen Republikaner (Giscardiens) die linken Radikalen ihre Mitarbeit eingestellt. Die Radikale Venstre aus Dänemark trat im September auf' Grund des voreelegten Programmentwurfes wieder aus d~r ELD aus. Die D'66 aus Honand diskutiert derzeit erst über einen Aufnahmeantra~. All di'3s trägt dazu bei, daß 'die Haltung der Ju,:endverNinde 7,ur ELD bei aller Bereitschaft zur Zusammenarbeit aJ.seh'3r skeptisch bezeichnet werden muß. Analyse der EG 1. Die wirtschaftliche Expansion Europas nach dem 2. Weltkrieg war so stark, daß die Grenzen der nationalen Mär.kte erreicht wurden. Es ergab sich die Notwendigkeit, den Handel zwischenstaatlich mehr als bisher (OEEC, EGKS, usw.) zu koordinieren, Handelshemmnisse abzubauen und freien Warenverkehr, freien Kapitalverkehr, freien Dienstleistungsverkehr sowie die sich daraus ergebende Freizügigkeit des Faktors Arbeitskraft anzustreben. Somit wurde ein möglichst einheitlicher, ausgedehnter Markt zu einem gemeinsamen Ziel. 2. Die Europäische Gemeinschaft war seit ihrer Gründung durch teilweise unterschiedliche oder gar gegensätzliche Interessen ihrer Mitgliedsstaaten belastet. So wollte Frankreich entsprechend seiner eigenen Wirtschaftsordnung lanwirtschaftliche Elemente im Gemeinsamen Markt verwirklicht sehen, während die Bundesrepublik wegen der starken Konkurrenzfähigkeit des deutschen Kapitals ein Freihandelskonzept propagierte. Im einzelnen sind die besonderen nationalen Interessen der EWG-Gründungsmitglieder wie folgt zu charakterisieren: a) " b) c) d) Frankre.ich: Absicherung der Wirtschaft gegenüber USA und Englimd, Ausdehnungdes landwirtschaft.lichen Exports Bundesrepublik Deutschland: Industriegüterexport Benelux: Zollsehkung, Verhinderung von Hegemonien in Europa Italien: Auswanderungsmöglichkeiten für unbeschäftigte Arbeitskräfte 3. Die ökonomische Entwicklung Westeuropas.sowie die nationalen Interessenanlagen der Einzelstaaten wurden durch die Verflechtung Europas mit den USA (wirtschaftlich,.militärisch, ideologisch) überlagert. Das wirtscjaftliche Interesse der USA bezog sich auf die Schaffung ei'nes einheitlichen westeuropäischen Marktes: von 1948 bis 1956 ging knapp ein Drittel aller US-Exporte nach Hesteuropa. 4" Neben diesen ökonomischen Entstehungsbedingungen des Gemeinsamen Marktes trugen auch politische und ideologische Motive zur Gründung der EWG bei: a) im Zeitalter der Bipolarität zwischen den zwei Supermächten USA und UdSSR sowie ihrer Bündnissysteme bot ein wirtschaftlich integriertes Westeuropa eine Chance, den kapitalistischen Westen vom sozialistischen Osten weiter abzugrenzen. Daher wurde die antikommunf~tische Ideologie zut tragenden Weltanschauung der europäischen Einigung: ein vereintes (\4est:")europa als organisierte Bastion gegen den Kommunismus. - 32· '- b) Für die Partnerländer, vor allem für Frankreich, bot sich mit der WestIntegration der Bundesrepublik die 'fdglichkeit, die deutsche Wiedervereinigung unmöglich zu machen und damit zu verhindern, daß ein Deutsches Reich aufs Neue zur Bedrohung für ganz Europa werden könnte. c) In der Bundesrepublik Deutschland versuchte Adenauer mit seiner Europakonzeption, die nationale Souveränität und Gleichberechtigung-zu-erlangen und gleichzeitig'die Forderung ,nach "Wiedervereinigung" zu "euröpäisieren". d) In der Bevölkerung spielte der idealistische Europagedanke eine große Rolle. Die nationalstaatliche Zersplitterung wurde alS wesentliche Ursäche zweier Weltkriege angesehen, die im Interesse der Friedenserhaltung überwunden werden mußte. Angesichts der Existenz zweier Supermächte erschien eine Einigung Europas als Voraussetzung dafür, daß den Staaten Europas weltpolitisch noch Bedeutung zugemessen wurde. 5. Bilanz der Integration heute: Hauptziel war und ist d;-e Verbessrung der Wirtschaftsbeziehungen. Der heutige Integrationsstand umfaßt - eine weitgehende ungehinderte Warenzirkulation durch eine innere Zollunion, - nach außen Schutz durch gemeinsame Zölle und gemeinsame Präferenzpolitik, - Freizügigkeit, um den Arbeitskräftebedarf der industriellen Zonen zu sichern. 6. Der Zusammenschluß' von zunächst sechs, danach neun und demnächst vielleicht zwölf oder dreizehn europäischen Staaten zu einern wirtschaftlichen und politischen Bündnis bietet die Chance, daß zwischen diesen Staaten, zwischen denen es in den letzten Jahrhunderten eine Vielzahl von Kriegen gegeben hat, zukünftig kei ne kriegeri schen Ausei nandersetzung mehr geben w.i rd. Es bi etet jedoch noch nicht die Gewähr, daß von diesem Zusammenschluß und seinen Mitgliedern ausgehend kein Krieg in andere Regionen der Erde getragen wird, oder daß diese Regionen von Kriegen, die außerhalb ,'hrer Grenzen ausgelöst werden, unberührt bleiben könnte. Das gemeinsame Auftreten der EG-Staaten bei verschiedenen außenpolitischen Gelegenheiten wie auch die Zugehörigkeit der meisten von ihnen zur NATO sprechen dafür, daß versucht wird, Fragen der internationalen Politik in Zukunft so weit wie möglich gemeinsam zu regeln. Es kommt allerdings noch zu häufig vor; daß die einzelnen EG-Mitglieder ihre eigene Außenpolitik zu betreiben. Dies zeigt: a) Das Eigeninteresse der Einzelstaaten gilt nach wie vor als wichtiger Maßstab für ihr Handeln. b) Gemeinsamkeit und einstimmiges Vorgehen ist am ehesten dann möglich, - 33 - wenn die Beteiligten erkennen, daß ihr gemeinsamer Nutzen größer ist, als ihr Nutzen, wenn sie allein Handeln. 7. Die Ursache für die Krise der EG liegen sowohl im externen wie im internen Bereich, teilweise bedingen sie sich gegenseitig. a) Das internationale System befindet sich seit Mitte/Ende der 60er Jahre in einern Wandlungsprozeß. Kennzeichen für diesen Prozeß sind: - Veränderungen im Bereich der Ost-West-Verhältnisse (Ende des kalten Krieges: Ostpolitik der Bundesrepublik Deutschland, Ende des US:-:Engagements in Vietnam, Entspannungspolitik; KSZE, MBFR, SALT) - Kri se des ~/e ltwi rtschaftssys tems (Zusammenbruch des Weltwährungssystems von BrettonWoods; multi nationa 1e Konzerne als nE!ue Akteure im We 1twi rtschafts system) - Das Konfliktverhältnis zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern (Nord-Süd-Konflikt, sog. Energiekrise, teilweise Beendigung des liberalen Welthandels, KIWZ; Nord-Süd-Dialog, UNCTAD) b) Auc'h die westeuropäischen Nationalstaaten befinden sich in einer krisenhaften Situation. Sie ist dadurch gekennzeichnet,daß die nationalstaatliche Steuerungsfähtgkeit der sozio-ökonomischen Systeme nicht mehr ausreicht, mittels vorhandener Strukturen und Kapazitäten die entstehenden Probleme zu lösen. Diese wurde zum Teil durch die Entwicklung der EG mitverursacht, denn durch sie wurden die Handlungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene eingeschränkt. Trotz des externen Krisendrucks gelang es nicht, die Entwicklungsdefizite, die durch Kapitalkonzentration und die Internationalisierung der Produktion entstanden waren, auf nationaler und/oder auf Ebene der Gemeinschaft auszugleichen. Trend' zu bilateraler Koordinierung (Bundesrepublik Deutschland-.Frankreich!). Auch der ohnehin nicht große Eihfluß der Kommission ist in den letzten Jahren geringer geworden. Und das Europäische Parlament ist ohnehin erst seit 1975 mit begrenzten Budgetrechten ausgestattet. Auch seine Direktwahl wird aus ihm kein Entscheidungs- oder Kontrollorgan machen, welches das Legitimationsdefizit der EG verringern könnte. c) Ein weiterer Faktor ist der bürokratisi'erte Willensbjldungsprozeß der EG, der im Rahmen der zugrundegelegten Harmonisierungsideologie vermeintliche "Sachfragen" zu reglen vorgibt. Diese Bürokratisierung ist mit auch ein Grund fiir die fehlende Transparenz. Die' Auswirkunge~ dieser skizzenhaft beschriebenen Krise hat der Präsident der EG-Kommission, Roy Jenkins, bei seiner Antrittsrede vor dem Europäischen Parlament folgendermaßen beschri'eben: -,34 - - 35 , " Drei riesige ineinander verschachtelte Hindernisse ttirmen sich vor uns auf. Den ersten hartnäckigen Widerstand setzt die hohe Arbeitslosigkeit entgegen. Das zweite Hindernis besteht in der unterschiedlichen, doch insgesamt'hohen Inflationsraten in der Gemeinschaft, und das dritte ist der ständige größer werdende Abstand zwischen den wirtschaftlichen Leistungen und dem tatsächlichen Lebensstandard in den Mitgliedsstaaten. Diese drei Hindernisse verstärken sich gegenseitig. Soll es vorwärts gehen, dann,mUssen wir alle drei Hinder~ nisse gleichzeitig Uberwinden." ' Konzept zur, Reform der EG I. Ziele liberaler Europapolitik Wichtigstes Ziel liberaler Politik ist die Erhaltung und Sicherung des Friedens. Nur in einer Situation, in der Konflikte nicht mit den Mitteln der r,ewa lt aus~etra'l(:n werden, können andere ,1 i bera 1e Zi el setzungen verwi rklichbar sein. Die fortsetzung der herkömmlichen Abschreckungspolitik vermag den Frieden in Europa nlcht sicherer zu machen. Sie 'erhöht vielmehr durch die Ansammlung von immer mehr Rüstungspotential die Kriegsgefahr. Friedenspolitik in Europa erfordert daher den ständigen Ausbau einer umfassenden Zusammenarbeit zwischen allen Staaten und konkreten Schritte zu einer allgemeinen Abrüstung. Die Jungdemokraten erkennen an, daß die Integration in der Europäischen Gemeinschaft zur Stabilisierung des Friedens in diesem Gebiet beigetragen hat. Anderer seits sehen wir die Gefahr, die entstehen würde, Wenn die besonders enge Zusammenarbeit der EG-Staaten zu einer neuenBlockbildung oder gar zu einem Hegemoniestreben führen wUrde. Die Europäische Gemeinschaft muß sich immer der Tatsache bewußt bleiben, daß sie nur ein Teil Europas ist und wohl auch immer bleiben wird. Auch unter dem Aspekt der Friedenssicherung,ist'uaher eine möglichst gute Zusammenarbeit der EG mit allen anderen (west- und ost-)europäischen Staaten notwendig. ... Der Prozeß der westeuropä.ischen Integration unterscheidet sich qualitativ von der herkömmlichen Zusammenarbeit souveräner Nationalstaaten dadurch, daß er auf einer schritt~eisen Obertragung von Souveränitätsrechten auf Gemeinschaftsorgane beruht und damit auf die Schaffung einer übernationalen Staatlichkeit abzi el t. 1 Unser Verständnis von Europapolltik gehtiiber diese Integration in der EG hinaus und beinhaltet auch di'e Kooperation zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung über bisher bestehende Blockgrenzen hinweg sowie den Versuch, andere europäische Staaten, die dies wünschen, so weit wle irgend mögl ich in di esen Prozeß ei nzubezi ehen., Li bera 1e Europapo 1iti k ist daher der Versuch, ausgehend von dem grundsätzlich nicht auflösbaren Spannungsverhältn,is zwischen westeuropäischer und und gesamteuropäi'scher Kooperation einen Zustand weitestgehender Zusammenarbeit a11er Staaten in Europa zu schaffen. Liberale Europapolitikhat die Schaffung gleicher Lebenschancen und die Einhaltung der Menschenrechte in allen Teilen Eur6pas zum Ziel. Jeder Bürger des Kontinents muß annähernd gle,iche Voraussetzungen haben, sich frei zu ent- lllJl!l!, - 36 - - 37 - falten und sein Leben entsprechend seinen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Interessen in solidarischer Zusammenarbeit mit anderen selbst zu bestimmen. tendenziell den Frieden zumindest hier sicherer macht , w'l . , ' el s 1' e 1. n der Lage lS~, dle europäischen Völker aus Abhängi~keiten zu befreien, vor allem aber, well und ~owei~ sie die verkrustete Gesel,1 schaftsstrukturaufbrechen hil ft und so systemuberwlndende Reformen möglich macht. Schaffung gleicher Lebenschancen ist nicht ~leichbedeutend mit Angleichung der Lebensformen. Die kulturelle und sprachliche Vielfalt und die Verschiedenartigkeit der Lebensart in den Regionen dürfen nichtzugungs-teneinerüberflüssigen Uniformität geopfert werden. Dazu müssen allerdings zuerst Schritt eingeleitet werden , die die Integration fördern und die Europäer einigen. "Die bisherige Integration hat sich unter Ausschluß der eu~oPäischen Bevölkerung vollzogen. Der einzelne Bürger steht deshalb der Gemelnschaft gleiChgÜltig bis ablehnend genenüber-" (Zl't t ' B hl ß d . . . ,.. a aus elnem esc ~ er JEF) AUfgabe der europapolitischen Arbeit ist also die 'Herste1lung elner europäischen Öffentlichkeit und das Wecken Von Verständn' d Vertrauen r d' 1 S un . ,ur le europäische ~ntegration. Dies setzt voraus, daß die negatlVen As~ekte der europäischen Einigung bekämpft und die notwendigen A f b auf '" h u ga en europalsc er Ebene angepackt werden: Macht der multinationalen Konzerne Prob 1em der 14anderarbei ter, Ausei nanderentWi ckqlung des Lebensniveaus zw· s h arm~n und reichen Regionen, undemokratische Entscheidungsstrukturen aUf' c en_ natlOna1er Ebene. supra Das kapita 1i sti sche ~Jirtschaftssystem und di e, auf seine Erhaltung ausgerichtete Wirtschaftspolitik haben ihre Unfähigkeit bewiesen, Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit in Europa herzustellen. Die Gesellschaftsordnung in den Staaten des "real existierenden Sozialismus" kann für Liberale keine sinnvolle Alternativersein, da sie den Bürgern keine sinnvolle Verbesserung des materiellen Lebensstandards als auch weniger politische Freiheit bietet. Systemüberwindende Zielsetzung und europapo\litische Arbeit stehen in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis. Die radikale Reform unserer Gesellschaft ist nicht nur Voraussetzung für die Verwirklichung unserer liberalen Ziele, sie kann andererseits auch nur auf transnationaler, zumindest europäischer Ebene durchgesetzt werden. Die zunehmende Internationalisierung des Kapitals und die ständig wachsende Verflechtung zwischen den kapitalistischen Staaten lassen bereits jetzt nationale ~lirtschaftspolitiken, die durchaus systemimmanente Zielsetzung verfolgen, scheitern. Erst recht wäre eine allein national ausgerichtete Strategie der Systemüberwindung, die die internationalen Zusammenhänge außer acht läßt, zum Scheitern verurteilt. Hinzu kommt, daß erfahrungsgemäß weder im Osten, noch im Westen, das Ausscheren eines Landes aus dem jeweiligen politisch-ökonomisch-militärischen Block geduldet wird. Die wirschaftliche und politische Verflechtung hat innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einen besonders hohen Grad erreicht. Dies rechtfertigt ein besonderes, Engagement der Jungdemokraten auf diesem Gebi'et. Wir haben die Europäische Gemeinschaft in der Vergangenheit als "Europa des Kapitals" kritisiert. Diese Kritik hat bis heute nichts von ihrer Richtigkeit eingebüßt. Die Grlindung der EWG diente hauptSächlich der Schaffung eines einheitlichen großen Marktes, der der europäischen und der amerikanischen Industrie bessere Entwicklungsmöglichkeiten bot als die engen nationalen Märkte. Die EG ist heute jedoch weder abzuschaffen noch hinwegzudiskutieren. Es kommt vielmehr darauf an, sie zu verändern, d.h. sie als Instrument fortschrittlicher Politik zu nutzen. Die Jungdemokraten sind daher nicht bedingungslose Anhänger der europäischen Integration. Sie bejahen die Einigung Europas, weil sie Das folgende Konzept soll hierzu Lösungsvorschlägeunterbreiten. 11. Forderungen zur Reform der Europäischen Gemeinschaft A. Reform der Europäischen Institutionen I 1. Der Grund- und Menschenrechtsschutz in der EG muß ausgebaut werden H' b' sind aber die f d Eb ' , . . 1er e1 au er ene des'Euronarates bestehenden Möglichkeiten ' zu sehen d ' . . ,. vorran01 g , a Sle e1nen einheitlichen Standard fiir alle westeuropäischen Staa= ten :chaf:en .. Dies entspricht dem Prinzip der JungdemOkraten, die EG nicht zu ~lner l:olle:.te~ Integrationsfestung zu machen, sondern die Zusammenarbeit wo 1mmer d1es mogl1ch ist, auf möglichst viele europäische Staaten auszudehnen. Die Eur~Päische Gemeinschaft soll als solche der Europäischen Menschenrechtsk~nv~nt1o~ un~ d~r Europäischen Sozi al charta beitreten. Es sollte eine KlagemOgl1Chk~lt fur Jeden EG-Bürger wegen einer gegen die EMRK verstoßenden Vorg~henSW~lse eines EG-Organs geschaffen werden. Daneben ist mit der Erarbeitung ewes e~genen Grundrechtskataloges der EG zu beginnen, der neben den klassischen 11 bera 1en ~,lenschenrechten insbesonders auch einen Katalog sozi al er Grundrechte umfassen soll. 2: In allen Staat~n der Europäischen Gemein~Chaft sind - neben den klassischen llberalen und sozlalen Grundrechten - folgende Rechte zu gewährleisten; - 39 - - Die Abschaffung der Todesstrafe - Nichtdiskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, politischer Oberzeugung oder sexueller Betätigung und konkrete ~laßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung der bisher nach diesen Kriterien diskriminierten Gruppen, ausgestatteten und direkt geWählten VOlksvertretung ist zwar eine notwendige aber fÜrT sich allein nicht ausreichende Bedingung für eine Demokratisierung der EG. Von einer demokratischen Gemeinsc;:haft wird man nur dann sprechen können, wenn - freler Zugang zu öffentlichen Ämtern, unabhängig von der politischen Oberzeugung des Bewerbers, - das Recht der Frauen auf Durchführung eines SChwangerschaftsabbruchs - das"Recht, den Kriegsdienst zu verweigern - den Schutz vor einem Mißbrauch von Datenspeicherungen - den Schutz politisch Verfolgter durch ein einheitliches Asylrecht. - alle gesellschaftlichen Bereiche und nicht nur der politisch-institutionelle Bereich demokratisiert sind, 3 Es ,sollte nicht Ziel der europäischen Einigung sein, die V erhältnisse in a~len Bereichen möglichst zu vereinheitlichen, sondern im Gegenteil, die Vielfalt der Lebensformen, Kulturen und Sprachen zu fördern und den verschiedenartigen sozialen, ethnischen und kulturellen Gruppen eine optimale Entfaltung~­ möglichkeit zu gewährlefsten. Daher fordern die JungdemOkraten eine Dezentrallsierung der Entscheidungsgewalt innerhalb der Rahmenkompetenz der EG. ~ur diejenigen Kompetenzen sind auf die europäische Ebene zu übertragen, dle zur Schaffung 'der Chancengleichheit aller EG-Bürger und zur wirksamen Interess:nvertretung nach außen uner~i!ßl ich sind'. Im übr~gensind 'die Kompetenz~nz~l~ , schen Staaten, Regionen und Kommunen heu zu verteilen,wobei die der Jewelllgen Entsc~eidungsreichweite entsprechende unterste Stufe zu bevorzu,gen ist. 4. Diese politische Dezentralisierung würde auch die 'Möglichkeit schaff:n, auf europäischer Ebene zur Auflösung des traditionellen Widerspruchs ZWlsch:n zentraHstischen Nationalstaaten einerseits und nach Autonomie strebenden Mlnderheiten anderersei'ts zu gelangen. Insofern treten die Jungdemokraten für ein "Europa der Regionen" ein, ohne dabei auf absehbare Zeit von der Abschaffung der Nationalstaaten auszugehen. Vielfach stellten diese ebenso wie kulturell oder ethnisch homogene Regionen historisch, gewachsene Einheiten dar, die nicht vom 2grünen Tisch" abgeschafft werden können. Dutth eine Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen von den Nationalstaaten ~ fdie Regionen könnten bishedge Minderheiten- Schotten, ,W.aUser, Bretonen, . Korsen, auch Flamen und Wallonen - die geforderte Autonomie erlangen. Dabel könnte es im Einzelfall auch zur Bildung überstaatlicher Regionen kommen (Baden-Elsaß z.B.). - durch DezentraliSierung jeder Bürger optimale Einwirkungsmöglichkeiten erhält, - Mechanismen gefunden werden, die eine wirksame Kontrolle der Abgeordneten durch ihre Wähler 'ermöglichen. Es besteht erfahrungsgemäß die Gefahr, daß die Parlamentarier einerseits - trotz der auf dem Papier stehenden Rechte ~ rein tatsächlich kaum Einfluß auf die Exekutive ausüben und andererseits ihre Politik sich von einer Vertretung der Interessen ihrer Wähler immer mehr entfernt. Die Kritik der Jungdemokraten am parlamentarischen System gilt selbstverständlich auch für die europäische Ebene - kaum möglich erscheint und ~odelle zur Ergänzung des parlamentarischen Systems durch ein paralleles Rätesystem ntcht vorliegen, fordern die Jungdemokraten 'als Kontrollmechanismen: - die Schaffung funktionsfähiger, demokratisch orgartisietter europäischer " Partei enföderati onen, - die Organisation der Bürgerinteressen über Verbände (Gewerkschaften, Verbraucher,. usw.) und'BUrgerinitiativen auf europäischer Ebene, - die Schaffung einer europäischen Öffentlichkeit unter Beteiligung der Massenmedien. 6. Europäische Parteienföderationen können eine wichtige Funktion bei der Kontrolle der ihnen zugeordneten Parlamentsfraktionen spielen. Die großen politischen Strömungen in der ES - Christdemokraten, Sozialisten, Liberale _ haben alle mit dem Aufbau derartiger FÖderationen begonnen, die natürlich alle noch in den Anfängen stecken. Angesichts der bevorstehenden Direktwahl muß ihr Ausbau beschleunigt werden. Die Jungdemokraten fordern: - oberstes Beschlußorgan der Parteienföderationen mu~ ein Kongreß'sein, dessen Delegierte von den Parteitagen der Mi,tgliedsparteien, bzw. deren Unter'gliederungen gew~hlt werden, - die Vorstände sind schriftlich und in Einzelwahl zu wählen; - zur GeWährleistung einer ständi'gen politischen Diskussion innerhalb der Föderation sind entsprechende Instrumente bereitzustellen (Arbeitsgruppen, Seminare, Informations austausch , Zeitungen). para 11 el zur Ausarbeitung ei nes einhei tl i chen viahl verfahrens ist auch ei n +t~'· . 5. Die notwendige Demokratisierung der Gemeinschaft ist nicht alleine d~r~h die Schaffung parlamentarischer Kontrolle zu erreichen. Die Parlamentanslerung der EG, d.h. die Schaffung einer mit vollen parlamentarischen Kompetenzen ~ - 40 dem Parteiengesetz der BRD entsprechendes europäisches Parteiengesetz zu erstellen, das Festlegungen über die innerparteiliche Struktur und über die öffentliche Finanzierung der Föderationen enthält. - Antragsrechte nicht nur für Mitgliedsparteien somjern auch für eine festgelegte Zahl von Delegierten, - Rechenschaftspflicht der Europaparlamentarier gegenüber den Kongressen, - die Möglichkeit, daß eine bestimmte Zahl Von Delegierten die Einberufung eines avsserordentlichen Kongresses erzwingen kann. von den Jungdemokraten abgelehnt, da derartige Gremien weder parlamentarisch kontrollierbar noch in der Lage sind, ihre Entscheidungen an gesamteuropäischen Interessen zu orientieren. I ! j 7. Die auf nationaler Ebene vorhandene Organisation gesellschaftlicher Gruppeninteressen in Verbänden muß auf die europäische Ebene übertragen werden~ Insbesondere die Gewerkschaften sollten althergebrachte ideologische nterschiede nicht länger zum Hinderungsgrund 'für eine schlagkräftige und geschlossene europäische Gewerkschaftsbewegung machen. Die Stellung des Wirtschafts- und Sozial rates ist auszubauen; indem ihm z.B.ein Initiativrecht für Rechtsetzungsakte eingeräumt wird. Das Vorhandensein einer solchen Institution könnte das Parlament etwas vom Druck der Lobbyisten befreien, da sich die Gruppeninteressen im Wirtschafts- und Sozialrat artikulieren können. Zumindest wird ihre Tätigkeit dadurch transparenter gemacht. Auch die BUrgerinitiativen, die fUr mehr Lebensqualität kämpfen, sollten sich um eine europäische Zusammenarbeit bemühen, die in bestimmten Bereichen - Umweltschu'tz, Energiepolitik - unerläßlich ist. 8. Wirksame Kontrolle der Entscheidungsträger auf eurOpäischer Ebene setzt eine öffentliche Diskussion europäischer Probleme voraus. Daher muß eine transnationale europäische öffentlichkeit hergestellt werden, in der die Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und die innenpolitischen Probleme der Partnerländer zunehmend als Bestandteile "europäischer Innenpolitik" begriffen werden. Stellungnahmen zu Entwicklungen in den Partnerländern dürften dann nicht mehr ais Einmischung in innere Angelegenheiten betrachtet werden. 9. Mittelfristig-fordern die Jungdemokraten für die EG eine Staatsverfassung entsprechend dem Modell eines parlamentarischen Bundesstaates mit Zweikammersystem. Die Gesetzgebungs-, Haushalts-, und Kontrollbefugnisse ·sollten zwischen dem direkt gewählten Parlament und der zweiten Kammer als Vertretung der Staaten und langfristig auch der Regionen gleichmäßig aufgeteilt werden. Die Kommission sollte zu einem richtigen ExeRutivvorgang ausgebaut werden, was auch eine homogene politische Zusammensetzungbedingen wUrde. Alle Modelle, die eine (noch weitgehendere) Obertragung der Entscheidungsmacht auf Gremien wie den Europäischen Rat oder gar ein Direktorium der "großen" Mitgliedsstaaten vorsehen, werden 41 - ~ 10. Für die Wahl der Kommission und ihr Verhältnis zum Parlament ist die EinfÜhrung des klassischen "parlamentarischen" ~lodells möglich, wonach die Kommission vom Parlament gewählt wird und jederzeit durch Mißtrauensvotum gestürzt . werden kann. Den Vorteilen dieses Modells - Politisierung des Parlaments durch Bildung von "Regierungs"mehrheit und Oppositions"minderheit", politische Homogenität der Kommission - stehen Nachteile gegenüber, die aus unserer parlamentarischen Demokratie bekannt sind: Fraktionszwang, Ausübung der Kontrollrechte faktisch nur durch die Opposition, Unterordnung der Abgeordneten unter die Politik der Kommission. Es soll daher ein Modell erarbeitet werden, das die Unabhängigkeit der Abgeordneten gegenüber ihren Partei- und Fraktionsfiihrungen und gegenüber der Kommission stärken würde. Ein solches Modell sollte auch den Zwang zur Bildung von an Personal fragen orientierten Koalitionen zugunsten der Bildung von Mehrheiten in einzelnen Sachfragen abbauen. 11. In der gegenwärtigen Situation kommt es darauf an, eine weitere Obertragung von Kompetenzen auf den Europäischen Rat zu verhindern und die Rechte des Parlaments schrittweise auszubauen. - Das Recht zu ~nderungen des Gemeinschaftshaushaltsentwurfs wird auf die obligatorischen Ausgaben ausgedehnt. - Dies setzt auch eine Kompetenzerweiterung bei der Mitwirkung an den Recht~ setzungsakten voraus, die die obligatorischen Ausgaben verursachen(z.B. Initiativrecht) - Schaffung der Möglichkeit, Mißtrauensanträge auch gegen einzelne Kommissionsmitglieder zu stellen (~nderung des Kollegialitätsprinzips) - Ratifikation der internationalen Abkommen durch das Parlament. 12. Eine der wichtigsten Aufgaben des ersten direkt gewählten Parlaments wird die Erarbeitung eines gemeinsamen Wahlverfahrens für die künftigen Direktwahlen sei n. Für di eses einhei'tl i che europäische \'fahl recht fordern di e Jungdemokraten: - die Einführung des Verhältniswahlrechts, das allein die gerechte Vertretung aller politischen Strömungen gewährleistet. - keine Klausel, die die parlamentarische Ver;tretung von Minderheiten verhindert (z.B. 5 % ) ' " - das Verbot der Doppelmandate zwischen Europaparlament und nationalen, regionalen oder lokalen Parlamenten, um eine effektive Arbeit im Europaparlament zu - 42 - 43 - erreichen und die Kumulation von ~acht und Informationen bei einigen Multifunktionären zu verhindern - aktives und passives Wahlrecht aller EG-Bürger an ihrem Wohnsitz, da es der Idee des Europaparlaments'widerspricht, wenn ein in Hamburg wohnender italienischer Staatsbürger nach Palermo fahren müßte, um sich an der Europawahl zu beteiligen - zurrKandidatur sind sowohl nationale Parteien wie auch europäische Parteienzusammensch 1üs'se und Wähl erverei nigungen zuzul assen - das Auszählverfahren ist dem Verfahren bei, Bundestagswahlen anzupassen (europäische Verrechnung der für 14ahlzusammenschlüsseabgegebenen,.Stimmen). t • 13.Die Erfahru~g in den parlamentarischen Demokratien hat gezeigt, daß die faktischen Einflußmöglichkeiten der Abgeordnetengegenüber der Verwaltung immer mehr gesunken sind.' Das Europaparlament ist daher so auszustatten, daß die Abgeordneten nicht von vornherein gegenüber der Bürokratie hoffnungslos benachteiligt sind. Den Parlamentariern sind gegenüber der Verwaltung vollständige Informationsrechte einzuräumen. B. Europäische Außen- und Sicherheitspolitik Das gemeinsame Auftreten der EG-Staaten wie auch ihr Zusammenschluß generell bergen die Gef~hr, daß sich unter den europäischen Politikern - wie möglicherweise auch in der Bevölkerung - Tendenzen entwicklen; gegenüber Dritten als imperialistische Großmacht auftreten. Die Wünsche mancher Politiker, die EG möge eine eigene Atomstreitkraft erhalten, sprechen hierfür eine deutliche Sprache. Auch der Anspruch der EG-Staaten, Hüter und Verteidiger der Menschenrechte zu sein, wird durch die praktische Politik, vor allem gegenüber Ländern der 3. WelT kaum eingelöst. Faschistoide und menschenverachtende Regime werden mit finanziellen und miHtärischen Hilfen zumeist gegen den aktiven l~iderstand der Bevölkerung am Leben gehalten. Henn die Europäische Gemeinschaft tatsächlich ein gewichtiger Faktor zur Erhaltung des Weltfriedens - der erst einmal überhaupt geschaffen werden muß - sein will, so muß sie mindestens folgende Forderungen erfüllen; 1: Die EG sollte ihre Zusammenarbeit mit allen europäischen Staaten mit dem Ziel intensivieren, bestehende Hemmnisse für einen erweiterten Austausch - z.B. auf wirtschaftlichem Gebiet - abzubauen und die Integration so weit wie möglich über die Grenzen der EG hinaus auf alle interessierten Staaten auszudehnen (z,B. in Berei chen wi e r~enschenrechtsschutz, Umweltschutz etc.) . 2. Die Jungdemokraten befürworten eine Erweiterung der EG um alle Beitrittskandidaten, die in ihren Staatsaufbau demokratische Prinzipien genügen, aufnehmen zu können. Sie halten es aber für das souveräne' Recht jedes Staates, selbst zu entscheiden, ob ein Beitritt zur EG seinen wirtschaftlichen und politischen Interessen entspricht, Insbesondere für die ökonomisch nicht so hoch entwickelten Staaten Südeuropas kann der Versuch, sich unter Abschirmung gegen die Einwirkung der höher entwickelten EG-Staaten weitgehend aus eigener Kraft entwickeln, eine Alternative zum EG-Beitritt darstellen. Aus der Sicht der Bundesrepublik gibt es aber auch nach Ansicht der Jungdemokraten keine überzeugenden Argumente gegen die Erweiterung der EG; - politisch ist die Erweiterung zu begrüßen, da sie die parlamentarischen Systeme gegen die Gefahr eines Rückfalls in faschistische Diktaturen absichert und durch die folgenden Verflechtungen für weitere Teile Europas friedenssichernd wirkt. - Institutionell wird durch eine Erweiterung der EG die Ablösung des Einstimmigkeitsprinzips durch die Mehrheitsentscheidung noch drängender als zuvor. - wirtschaftlich bringt der Beitritt gerade südeuropäischen Staaten zwar erhebliche Probleme mit sich, die Industriestaaten Nordeuropaswären ohnehin aus eigenen Interessen gezwungen die Entwicklung dieser Staaten stärker als bisher zu fördern (z.B. wegen der Konsequenzen der Wanderarbeit). 3. Die Jungdemokraten treten daher für eine positive Behandlung der Aufnahmeanträge Griechenlands,Spaniens und Portugals in die EG ein. Die Aufnahme dieser Staaten müßte aber eine radikale Änderung der bisherigen Wirtschafts-, Regional-, und Agrarpolitik der Gmeinschaft erfordern. Die bisherige Politik der EG in diesem Bereich hat die Entwicklungsunterschiede zwischen den am höchsten und den am niedrigsten entwickelten Regionen nicht nur nicht vermindert, sondern sogar noch vergrößert. Eine neue Politik in diesem Bereich müßte eine gleichmäßige Entwicklung aller Regionen in der EG ermögl ichen und den bisherigen Prozeß der wachsenden Konzentration der Entwicklung auf einigen Zentren umkehren (S. Kapitel Wirtschaftspolitik). 4, Sie muß gegenüber der Dritten Welt, vor allem gegenüber den an sie angrenzenden an sie angrenzenden tHttelmeerländern, nicht nur verbai die Bereitschaft zur Schaffung einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung zeigen. Die EG sollte sich für die Schaffung einer neuen Weltwirtschaftsordnung einsetzen, die die Länder der Dritten Helt nicht weiter wgegenüber den Industriestaaten diskriminiert. Erste Schritte in dieser Richtung sind: - Schaffung eines Systems zur Stabilisierung der.Erlöse der Rohstoffproduzenten - Offnung der Märkte der EG für Agrar- und Industrieprodukte und Rohstoffe aus - 44 - der Dritten Welt - Erlaß der öffentlichen Schulden für die am wenigsten entwickelten Staaten (LDC) - Beteiligung an der Schaffung eines gemeinsamen Rohstoff-Fonds. Die nationalen Entwicklungspolitiken der EG-Staaten sind besser zu koordinieren. Mittelfrtstig ist die Kompetenz für die Entwicklungspolitik parallel zum Demokratisierungsprozeß vollständig auf die Gemeinschaft~ztr üb~ertra~en. Die öffentlichen Entwicklungshilfe der EG bzw. ihrer Mitgliedsstaaten ist bis 1980 auf das von der UN gesetzte Ziel von 0,7% Anteil am Bruttosozialprodukt zu erhöhen. Gerade in ihrem Verhältnis zur 3. Welt muß die EG ihre Friedensorientierung unter Beweis stellen. Die Jungdemokraten begrüßen den Assoziierungsvertrag zwischen der EG und einer Reihe von Staaten der 3. We1t(AKP- Abkommen). Sie fordern, daß die in diesem Abkommen enthaltenen Vorteile allen Entwicklungsländern eingeräumt werden und daß die Einfuhrerleichterungen auch auf Agrarprodukte und industrielle Fertigwaren ausgedehnt werden. 5. Die EG muß gegenüber den zu ihr gehörigen Mittelmeerländern" und den ehemaligen Kolonien in Afrika sich ihrer Verantwortung bewußt werden. a) die EG umfaßt - zuma1 nach ihrer Erweiterung - fast alle ehemaligen Kolonialmächte Afrikas. Einzelne EG-Staaten, vor allem Frankreich, be~ühen sich nach wie vor, in Afrika Einflußzonen zu erhalten. Sie betreiben hier eine eindeutig neokolonialistische Politik, die in ~Iiderspruch zu offiziellen Bekundungen steht, wonach Afrika von Einflußzonen freigehalten werden solle. Die Pol itik der EG sollte darauf gerichtet sein, eine unabhängige Entwicklung Afrikas zu unterstützen. b) die EG sollte aktiv auf die übergabe der Regeirungsgewa1t im südlichen Afrikaan die schwarze Bevölerungsmehrheit hinarbeiten. Jegliche Unterstützung der rassistischen Regime auch in ökonomischer Hinsicht hat zu unterbleiben. c) Die Krise im Mittelmeerraum und die Ansammlung von Waffenpotential der Großmächte in diesem Gebiet gefährden ~ie Sicherheit der EG-Staaten. Die EG sollte Bestrebungen, das "Mittelmeer zu einer Zone des Friedens zu machen und die Stationi erung von mil itärischen Verbänden fremder Staaten zu unterbi nden, unterstützen. d) Die EG sollte sich aktiv an der Suche nach friedlichen Lösungen für den Zypern- und den Nahostkonflikt beteiligen, eine Lösung für den Nahost~Konf1ikt muß dabei von den in den entsprechenden Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und der Vollversammlung enthaltenen Punkten (Anerkennung des Existenzrechtes aller - 45 - Staaten in gesicherten Grenzen, Rückzug Israels aus den 1967 besetzten arabischen Gebieten, Anerkennung der legitimen Rechte des pa1ästinensischen Volkes) auszugehen. "6. Die EG sollte einen Zustand anstreben, in dem Konflikte nicht mehr durch Krieg und Gewalt ausgetragen werden. An gesichts der Kriege und Grausamkeiten, mit denen die europäischen Staaten in der Vergangenheit einander und den Rest der Welt Überzogen haben, stellt dies auch eine historische Verpflichtung qar. Daher sollte die EG eine weltweite allgemeine Abrüstung anstreben und alle k~nkreten Vorschläge unterstützen, die Teilschritte auf dem WEg zu cljesem ZieJclarstellen. Dazu gehören sowohl einseitige Vorleistungen der EG-Staaten wie die Unterstützung der bereits stattfindenden Verhandlungen zur gegenseitigen Reduzierung von Truppen und Rüstung. 7. In Europa ist langfristig eine gleichzeitige Aif1ösungder beiden Militärblöcke und ihre Ersetzung durch ein kollektives gesamteuropäisches Sicherheitssystem anzustreben, das allen europäischen Staaten gegenüber dem jetzigen Zustand ein erhöhtes Maß an Sicherheit gewährleistet. Dieses neue Sicherheitssystem hat eine gleichberechtigte Zusammenarbeit aller europäischen Staaten sichzustellen und darf nicht zur Hegemonialstellung einzelner Staaten führen. 8. Die Regierungen der EG-Staaten müssen in baldige Verhandlungen mit dem Ziel eintreten, die Exportbedingungen für Rüstungsgüter innerhalb der Europäischen Gemeinschaft anzugleichen. Dabei sollten die jetzigen Exportrestriktionen der Bundesrepublik als Leitlinien dienen. Darüberhinaus sollten alle Waffenexporte aus EG-Staaten in Drittländer, die nicht der NATO angehören, untersagt werden. über die Zahlen von Beteiligungen, Umsatz und Gewinnanteilen der "Rüstungsindustrie soll eine Offen1egung zwischen den EG-Staaten vereinbart werden. Es ist ein zehnjähriger Abbauplan für die europäische Rüstungswirtschaft anzustreben, um diesen Wirtschaftsbereich auf ein Maß zurückzuführen, das der jeweils notwendigen europäischen Nachfrage entspricht. 9. Die EG muß im militärpolitischen Bereich für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa eintreten. Erst unter dieser Bedingung wird sie sich als stabiler Faktor des Ausgleichs zwischen den bei den Supermächten behaupten können. Erst so wird sie in der Lage sein, auch konvetione11 weiter als die derzeit zur Disposition stehenden Kontingente abzurüsten. Erst so wird es möglich sein, zu einer Auflösung der ~1i1itärb1öcke zu gelangen,-cdie dem Interesse des Weltfriedens dienlich ist. - 47 - - 46 - 10, Die Jungdemokraten lehnen eine funktionelle Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft um eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft ab. Dies bedeutet vor allem eine Ablehnung einer gemeinsamen europäischen Atomstreitmacht, deren Schaffung sich' die europäischen Unterzeichnerstaaten des Nichtverbreitungsverträges offengehalten haben. Eine Militarisierung der EG würde die zusammenar~~itllli_!_~~~st~.lJY'0_päischen Staaten erschweren, das in Mitteleuropa ohnehin vorhandene 'Potential für einen bewaffneten Konflikt vergrößern und den Beitritt neutraler Staaten in die EG unmöglich machen. Der einzige potentielle Vorteil einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft, die militärische Unabhängigkeit von den USA,'wäreüberhaupt nur erreichbar, wenn die EG-Staaten ihre Rüs·tungshaushalte immens erhöhen. Dies lehnen di e... Jungdemokraten ab. 11. Das 1i bera 1e Grundrecht auf Kri egsdi enstverweigerung ist in allen ~litgl i edsstaaten der EG zu gewährleisten. Für die Angehörigen der Streitmächte fordern die Jungdemokraten in allen EG-Staaten das Recht auf freie politische Betätigung, auf freie gewerkschaftliche Organisierung und auf Bildung von Vertrauensleutekörpern, die mit Mitwirkungsrechten ausgestattet sind. 12. Die EG sollte nach Ansicht der Jungdemokraten in Europa eine aktive Entspannungspolitik betreiben. Sie sollte sich für die volle Verwirklichung all~r Bestandteile der KSZE-Schlußakte einsetzen und die Zusammenarbeit gerade auch mit den osteuropäischen Staaten auf allen Gebieten und Westeuropas ein Grad der Verflechtung erreicht werden, der - ungeachtet des Weiterbestehens unterschiedlicher Gesellschaftssysteme - die Austragung kriegerischer Auseinandersetzungen unmöglich macht. C. Regionalp:>1itik Die starken Disparitäten der europäischen Regionen mUssen durch die W\'IU abgebaut wemen. Durch eine aktive Rgionalpolitlk llUlß die droheOOe Verschärfung der wirtschaftlichen Situation unterstrukturierter Regionen abgewehrt uM. in einen Angleichungsproz!'!Ss i.ibeI:ge1eitet weclen. Die Hauptaufgabe europäischer Regionalpolitik ist die Bewälti~ insbesondere der folgenden Problemkreise: al die öffnung der ~1ärkte ~ auf allen nationalen ~..ärkten zu einer Verstärkung der Konkurrenz. Dies führt Zwar zu Produktivitätssteigerungendurch nStruktur~ reinigungen", vertieft aber wegen geringer Konkurrenzfähigkeit der Problanregionen zu einer verschärfung der Ungleichheit. bl Die Öffnung der Miirkte, die Irodelltheoretisch zu erhöhter lIt:>bilität der Produktionsfaktoren fUhren soll, hat in der Realität gegenteilige Folgen: zwar ist das ~pital relativ IOObil, die ~1?bilität der Arbeitskrl:ifte bleibt hingegen deutlich zurück. Dieses aus natie-' nalen Volkswirtschaften bekannte Probien verschärft sich in dei EG wegen der größeren 'sozio-geografischen Breite • . Ein ~pitaltransfer in die Ran:'lregionen bleibt weitgehend aus. Stattdessen katll\t es zu starker 1\gglaooration im Zentrum der Gareinschaft. Die Probleme peripherer Regionen potenzieren sich. cl Es besteht ein starkes regionales lohn- und Produktivitätsgefälle in der EG. Eine, bei Transnationalisierung der Gewerkschaftsstrategien durchaus erreichbare Nivellierung der lohnniveaus wird die wirtschaftlichen Probleme so lange eher verschärfen, wie nicht die der Verantwortung des einzelnen enthobenen Produktivitätsdefizite ebenfalls aufgehoben werden. Hier zeigt sich die Notwendigkeit, im P.ahmen der Regionalpolitik auch Versäumnisse der Bildungspolitik aufzuholen. Diese Problemkreise sind durch die ungelenkte, ausschließlich den betriebswirtschaftlichen Kostenkalkül unterworfene, privatwirtschaftliche Investitionspolitik nicht zu lösen. Die llJD fordern deshalb für die EG eine aktive regionale Strukturpolitik mit starker Lenkungsfunktion der deiTokratisch legitimierten öffentlichen Entscheidungsträger • - Besonderes Gewicht hat hierbei auf einer aktiven Sanierungspolitill zu liegen. Eine Förderung der Abwanderung von ArbeitSkräften aus problanregionen darf nicht Grundsatz europä{~cher Regionalpolitik sein. - 49 - - 48 O. - Eine wirkungsvolle Regionalpolitik erfordert zunächst eine gerechte VerteillmJ der Integrationsgewinne. (EinkcmnensverteillmJspolitik). Dies bedeutet konkret, daß im Sinne einer AngleichlmJ der europäisehen Regionen ein realer Ressourcentransfer innerhalb der Ex; von- statten gehen lIUlß. - Die Organe der Gemeinschaft mUssen stärker zu Trägem der Regional.politik entwickelt werden. Gerade die unterentwickelten Grenzregionen bieten sich an, nationale KalqJetenzen abzubauen llIX'l eine Verschmelzung der Wirtschaftsräune zu erreichen. Insgesarnt_l1a!sich die euro- _ päische Regionalpolitik' nicht nur an den V&Waltungsbezirken der Mitgliedsstaaten, sondern verstärkt an wirtschaftlichen Gegebenheiten zu orientieren. der IndustrieansiedlUng erhalten. Hierbei ist dafUr Sorge zu tragen, Vergabekrit:erietn~nhewettbe­ werbssituation der auf In:lustrieansiedlung bedachten Regionen untereinan:ler vermieden wird. - Nationalisierte UnternehIren sind auf gezielte RegionalinVestitionen zu verpflichten. - SUbventionen, Beihilfen und andere Anreize fUr Investitionen nicht nationalisierter Unternehmer in Förderregionen sind darauf zu prüfen, inwieweit sie an Beteiligt1l'lgsfonnen der ArbeitnelJner gebllIX'len werden cxler 'als staatliche bzw. regionale BeteiliglmJ angelegt sein können. - Es sind alle l-f)glichkeiten auszuschöpfen, in unterentwickelten Regionen erwirtschaftete Gewinne in der Region zu belassen. - Die geooinschaftlichEIl FinanzierUßJsinstrunente sind fUr Förderungen mit regionalpolitische Relevanz besser zu koordinieren. Die zur VerfüglmJ stehenden Mittel sind generell anzuheben. Die Europäische Investitionsbank ist unter verstärkte parlamentarische Kontrolle zu stellen. RefinanzierUßJSlOglichkeiten der Ern sind auf nationale Währungsreserven auszudehnen. ' dern auch entscheiden:l von ökologischen Zusamnenhängen geprägt. Die Ressourcen der Gesellschaft sind nicht1lIl.elldJ.ich. Die En~heidungen über den Einsatz dieser knapperi Güter mUssen daher in' gesamtgesellschaftlicher verantwortung liegen. Regionale llIX'linternationale Ungleichheiten bei der Erschließung, Verarbeitung- llIX'l Verteilung der Rohstoffe mUssen abgebaut weIl:'!en: 2. UrsachefUr die Zerstöiung unserer UlMelt ist ein Wirtschaftssystan, das ein stiirldiges Wachstum der Menge der produzierten Güter anstrebt. Dabei entscheidet über die Frage, was prcxluziert wird, nicht der Bedarf, sondern der bei Produktion und Vertr~eb zu erzielende Gewinn. tlber die Frage, '4e, prcxluziert wird, wird nicht nach Gesichtspunkten - die Regionen selbst mUssen verstärkte Katq)etenzen auch in die Frage daß durch sinnvolle Koordination und Europäi$che Energie-llIX'l UlMeltpolitik 1. Die UlMelt des Menschen wird ,nciht nur von sozio-ökonCmischen, son- der $parsamen Ressourcenverwendung und UlMeltverträglichkeit, sondern ebenfalls nach Profit9'esichtspunkten entschieden. 3. Eine Rettung unserer natUrlichen UlMelt setzt daher einen radikalen wirtschaf"t$politischen l<urswechsel voraus, der über die nationale Ebene hinausgehen lIUlß. Dabei kcmnt es dara\li an, das Wachstum in jene Bereiche zu lenken, in' denen ein Nachholbedarf in der Gesellschaft festzustellen, ist llIX'l Herstellung llIX'l Verteilung \lIIlWeltfreundlich erfolgen können. 4. Wirksame Maßnahman zum Schutz der 'llIM:lt und zum sparsamen Ullgang - 51 - - 50 - 7. Die JungdE!lOkraten fordern die Aufstellung verbindlicher mit Ressourcen müssen auf internationaler Ebene vereinbart urii durchgefilhrt werden. Ein nationales Abgehen von der Kernenergie z.B. vennag die Bevölkerung dieses Staates nicht vor den Risiken der Kernkraftwerke· in den NachbarläOOern schUtzen. Die Reinhaltung von Luft urii Wasser ist eine internationale Aufgabe. Daher ist der m die ZUstäiidigl<:elt in diesen Bereichen auszubauen. Zumindest im Bereich der Ge- meinschaft sind einheitliche Kriterien für den UrrNeltschutz anzuwenden. S. Entsprechend unserer nationalen Beschlußlage fordern· die JungdE!lOkraten auf europäischer Ebene: ~ für den UrrNeltschutz entsprechend den genannten Kriterien, die bei den nationalen urii regionalen Wirtschaftspolitiken zu berücksichtigen sind. Insbesondere darf das Heil unterentwickelter Regiorien nicht mehr in einer industriellen Aufriistung nach den t-tuster der Zentren gesehen werden. ,f 8. Für die gesamte Rahmenplanung urii die KOntrolle ist ein EX}-Insti- tut einzurichten, das ein l-1itentscheidungsrecht bei allen die UrrNeltqualität beeinträchtigen:1en EntschEdc1imgen hat. 9. Zur Kontrolle bekarmt dieses Institut:' die M5glichkeit, mit Verboten, - in der Energiepolitilt: Geboten, generellen urii variablen Standards -- Stillegung aller bestehenden KKWs, Stop des Genelmigungs- bzw. - und Richtlinien der EX> in die dezentralen Entscheidungen eingreifen zu können. Die Kanpetenzen erstrecy,.en sich Bauverfahrens für neue i<Kt'ls, zum Beispiel darauf, die regionalen Maldroalwerte der Versclm.ltzung Einsatz der bisher für die Kernenergieforschung verwandten Hittel festzulegen urii auf dieser Grundlage Verschmutzungsrechte zu ertei- zur Erforschung alternativer Enerqiequellen, 1en. Darüberhinaus setzt das Amt die Richtlinien für die ErteHung -- Verbot des Exports kerntechnischer Anlagen insbesondere an sog. Schwellennächte, die den Atansperrvertrag nicht unterzeichnet haben, - in der U!Itleltpolitik: gegen U!Itleltschutzbest:lmnungen muß ein solcher Katalog ausgearbeitet werden, daß die Beachtung der Best:lmnungen urii der Planung be- -- Einführung von Produktionszertifikaten, die die U!Itleltverträglichkei~ der Produktionszertifikate fest. Für die Sanktionen bei Verstößen eines Produkts bescheinigen. Diese ist van Hersteller nachzu- ~i~en, folgt wird. Für die einzelnen Selbstverwaltungseinheiten (kamnma- le und regionale) sind Beauftragte zu ernennen, die für die Einhaltung und Uberwachung der bestehenden Best:lmnungen zuständig sind. -- konsequente Arnrendung des Verursacherprinzips, - Steigerung der Dauerhaftigkeit der Verbrauchsgüter. 10. Es ~rden regionale Institute für ~ltschutz eingerichtet, die übergreifende sozioökonanische Naturhaushaltsforschungen durchfüh6. Die LaIrlwirtschaft muß aus der produktionsorientierten Wirtschafts~ise auf die Produktion von Sozialnutzen .(z.B. Erholung,ERtlas~ von Ballungsräumen, Biotypenschutz) UIlr9'estellt werden. Dies ist zur Eindäntnung der tiberproduktion mit ihren Folgelasten und zur Orien- ren und damit abgesicherte Investitionsentscheidungen im Rahmen der Gesamtplanung eDlÖJlichen. II!. Europäische Strategie und Bündispolitik tierung auf qualitätsbezogene Produktion von Bedeutung. Eine Land- Eine europäische Strategie der Deutschen JungdE!lOkraten muß gesehen wirtschaftspolitik muß in Zukunft vor allen folgende ökologische werden im Rahmen der Strategie der Aufgaben erfüllen: nispolitik urii der supranationalen Strukturen. - E1)twicklung urii Pflege des landschaftlichen Haushalts.urii seiner Vielfalt, - Begrenzung der Industrialisierung und Chanisierung der Landwirtschaft. Z~i Wege, der bestehenden Bünd- A. Basisarbeit Im Rahmen der europäischen Strat;egie.sind.in der Basisarbeit folgende Bereiche von Bedeutung: 1. Die im Leverkusener :,Manifest beschriebenEn Zielsetzungen ressaten Und Ad- .der Basisarbeit gel~ auch.,:/'im europapolitischen Bereich. ".; ..~'''''. Dabei bi~ sich· f.olgende Schwerpunkte an: - 53 - - 52 - gramns (Manifests) der EFLRY. Dieses Manifest gibt' d& Arbeit - Macht der multinationalen Konz~ _ Darokratisierung d~ europäischen Institutionen. - Erweiterung d~ d~ liberalen und radikalen Jugendverbände in. Europa die notwendige harogene politische GrurxUage. Die Jungdarokraten werden WIllterhin EG - Verhältnis Europa - nritteWelt aktiv in der EFLRY mitarbeiten. Sie sehen es als Hauptaufgabe ~ - Gesarirt:europäisches Sicherheitssystan EFLRY an, den Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedsverbärrlen zu fördern und, ein gareinsames Grun:lverstärrlnis l~aler und radi- _ Regionalpolitik und Minderheitenschutz ' kaler Politik zu fonnulieren. 2. Darüberhinaus müssen in d~ BRD lebende, vor <illen jugendliche Aus- Die Jungdarokraten fordern eine Aktivierung von LYMOC.Wir halten l1ln:1er, v~stärkt in die Arbeit d~ Jungdarokraten einbezogen werden. Zwei Gruppen diese Organisation für notwendig, \1IlI die Arbeit der Jugendverbände mit 'unterschiedlicher Interessenlage sindzu.unterschei- in der EU) zu koordinieren und ihnen klar den nötigen Einfluß zu den: sichern. Dabei gehen wir davon aus, daß LYMOC satzungsganäß eine re- 2.1 Wandm-arbeiter, mit folgerrlen Schwerpunkten: gionale Untergliederung von EE'LRY ist und beide Föderationen illre - Schulische Bildung und Bilingualismus Arbeit eng koordinieren. LYMOC soll a~schließlich fUr EG-Fragen - Famiiienzusanm:mführung zuständig sein. Nicht. der LYMOC angehörende EFLRY-Mitglledsorgani- - Freizeltsituation sationen sollen so weit wie rri5glich an der Arbeit von - Wahlrecht am Wohnort - \vahlkampf für unsere europäischen Partn~ - Erweiterung d~ 2. EG L~1OC be- teiligt werden .. Daneben werden "'/eitere bilaterale Kontakte vor allen auch auf untere Ebene, angestrebt um die Kooperation in ganeinsarren Anliegen zu ver2.2 Soldaten der Stationi~sstreitkräfte, mit folgenden scl'Merpunkten: bessern. - Darokratisierung der Strejfirräfte C. Institutionsarbeit - Soldcitenreci1te 1. Bei der Arbeit in der F.D.P. sind vor allen folgende Vorgehensweisen - Freizeitsituation erfolgsversprecha'1d: - Recht auf Kriegsdienstverweigerung - Mitarbeit von Jungdarokraten in den europapolitischen Arbeitskrei- - <?esamteuropäisches Sicherheitssystan sen auf allen Ebenen - Wahlkampf für uns~e europäischen P~ 3. In der Solidarität mit den Bevölkerungen d~ and~en europäischen Staaten beteiligen sich die Jungdarokraten am internationalen Kampf gegen Atankraftwerke, politische Repression, UnweItzerstörung usw. - Ankurbelung entspechender Diskussionen in anderen Granien - Erringung von Delegiertenmandaten durch Jungdarokraten Auf kCl1ll1UIlaler Ebene sollte Einfluß auf die <?estaltung und Ausfüllung der Städtepartnerschaften genCJl'lreIl werden (Entsprechendes gilt für den Hochschulbereich: LHV). B. Arbeit auf europäisch~ Ebene 1. Die Arbeit der Jungderrokraten auf europäischer Ebene vollzieht sich hauptsächlich (Ausnahme: B.3.) in den supranationalen Or<.1anisationen 2. Die Jungdarokraten haben die Entstehungsgeschichte und die. Zusarrmensetzung der EID wiederholt kritisiert. Wir halten das erste ganein- LYMEc: und EFLRY. Dabei' werden folgende Ziele v~folgt: same programn der Parteienförderation in vielen Bereichen für völlig - Herstellung einer europäischen öffentlichkeit _ Einflußnahme auf die ELD und die Fraktion der Liberalen und Dem- unzureichend, sehen aber in anderen Bereichen pOsitive Ailsätze. kraten im EP - Einflußnahme auf die EG-Kcmnission Die Jungderrokraten begrüßen die Verabschiedung des neuen Grundsatzpro- Wir erden über die F.D.P. und über LYMOC versuchen, uns~en Einfluß in der EID zu verstärken, \>lObei angesichts der Struktur der beteilig- ten Parteien die Grenze dessen, was dabei ~eichbar ist, jeden be- - 54 - - 55 - wußt sein muß. Daher halten die Jungdarokraten eine Zusanrnenarbeit der fortschrittlichen liberalen und radikalen Parteien und Organi- tenden Bevölkerung für erforderlich. sationen inner- und außerhalb der EID für 1.Ulerläßlich. F. Europäische Jugenc1zusannenarbeit D. Bündnisp:?li tik Innerhcllb der EuropäiSchen Ge:!ooinschaft ist eine engere ZllSaIlIl1enarbet Der Langener Beschluß zur Bündnispolitik hat auch :im europapolitischen Bereich Geltung. 1. der verschiedenen internationalen Jugendorganisationen wünschenswert, um den Interessen der Jugendlichen Geltung zu verschaffen. Die Jung- E;i,ne Zusamnenarbeit bietet sich auf nati.onaler Ebene vor allen :im Kampf gegen KKW' s und für ~ltschutz und be:im Kampf gegen danokraten unterstützen daher die Arbeit des EuropäiSChen Koordini büros für internationale Jugendorganisationen (EX::BIYO). Darüber die politische Repression in der BRD an, weil das schon interna- unterstützen wir auch die Initiativen zur Schaffung eines EuropäiSchen tionalisierte Bereiche sind (Kalkar und Malville, Russell-'l'ribu- Jugendforums der nal etc.). an den Jugendliche aus ganz Europa zusam:nenkcmnen könnten, um über die Politik deir Ge:!ooin°chaft . ~~ zu diskutieren, gE!llel.nSame Vorstellungen und Aktionen zu entwickeln und in einen r-t!inungs- und Infonnationsaustausch mit den Institutionen der Ge:!ooins.chaft zu treten. In allganein europapolitischen Fragen bieten sich Bündisse mit de;n JEF und den diversen europhilen Organisatiol1,en,.. SONeit sie der r..cIDgener Beschlußlage entsprechen- an. Im Arbeitsbere!ich 13.2. EX;. Unserer Ansicht nachsOhfe -daS F.:iF·<i& Ort sein, sollen auch in der BRD tätige ausländische organisationen in Das Europäische Jugendforum soll unserer Ansicht nach nicht in K0n,- Bündnisse einbezogen werden. kurrenz zu den auf der Ebene des Europarates bestehenden Einrichtungen 2. Auf europäischer Ebene ist außer der Beschlußlage der Jungdaro- karaten auch die Bündnislage unserer partnerorganisationen zu - Europäisches JugenC!werk und Europäisches Jugendzentrum - treten •. Es muß vielmehr seine eigene Funkti0J;l in Bezug zu der EX; entwickeln. berücksichtigen. Eine Durchsetzung unserer Ziele wird nur in der Zusarrmenarbeit mit anderen fortschrittlichen und darokratischen Un ihre Arbeit im Bereich der EX; auszubauen, mUssen die einzelnen Kr,äften m5glich sein. Angesichts ihrer Bedeutung müssen dabei auch Jugendorganisationen auch finanziell durch die Ge:!ooinschaft stärker als bisher unterstützt werden. ;. die Kommunistischen Parteien einiger Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden. Die Jungdarokraten halten entsprechend ihrer aliganeinenbündnis'politischen Beschlußlage bei konkreten Aktionen eine Zusarrmenarbei mit allen Gruppen für m5glich und sinnvoll, die diese konkre,- ten Ziele auch unterstützen. Eine längerfristige, strategische Zusarrmenarbeit ist aber nur mit jenen Kräften denkbar, die auf eine ~egende Veränderung der kapitalistischen Gesellschaft unter klarer Beachtung darokratischer Prinzipien - wie rolehrparteiensystan, Recht auf Opposition und Regier.mgswechsel,. Kritikfreiheit - hinarbeiten. Daher streben wir auf europäischer Ebene Bündnisse mit darokratischen Sozialisten, anderen Kräften der darokratischen Linken und auch jenen Kamnmisten an, die die oben erwähnten darokratischen Prinzipien rriittragen (sog. EurokamnmiSIlUlS). Wir halten eine enge Zusannenarbe~ der genannten politischen Gruppen mit den EGB und anderen, darokratischen Prinzipien verpflichteten transnationalen Organisationen de arbei- s-. hina~ - 56 - - 57- Parteiensysteme in· derEG Dänemark Die Krise, die in den letzten Jahren die sozialen Wohlfahrtsstaaten Skandi- Belgien naviens erschüttert hat, hat Dänemark besonders stark getroffen. Dänemark Seit mehr als einem Jahrzehnt wird die politische Landschaft Belgiens von .bezahlt sein Sozialsystem mit einer hohen Steuerlastquote, die von den Mit- Sprachenstreit zwischen Flamen und Wallonen beherrscht. Dies führte nicht telschichten inrner -mger geduldet wird. Auf der parteipolitischen Ebene nur zur Gl:ündung von "Sprachp~ienJl - der "Vo1ks1lIlion"~.~l~~em, der "Wallonischen Sanmlungsbewegung", sCMie der "Front der Frankophonen" in führte dies zu einer starken Zersplitterung: im d,änischen Parlan>ent sitzen heute insgesamt 11 Parteien. Besonders Briissel -, sondei:n auch zur Aufspaltung der dtei traditionellen Parteien :Konfusion ist der Erfolg der "Fortschrittspartei" des Steueranwalts Glistrup, in jeweils einen flämischen und einen wallonischen Flügel. die überhaupt kein emstzt.inehrrendes politisches Progranrn besitzt, sondern ein- Die beherrschende politische Kraft ist die flämische "Christliche Volkspartei" fach so gut wie alles abschaffen will, wofür rnan.. S~uern~JjJ:::<'luch,t, vqtlSlOzialei1 Vorsorgesystem b;Ls zur Al:rnee. Seit der. letzten Parlamentswahl 1977 bildet die (CVP), die ~it dem 2. Weltkrieg mit -mgen Unterbrechungen den Ministerprä- si~ten stellte, "WObei sich Sozialisten und Liberale als Koalitionspartner ab- charakteristisch für die politische Fortschrittspartei die zweitstärkste Fraktion, wird aber von den anderen Par- W3ciliselten. Aus den Parlamentswahlen im Jahre ·1977. ging die CVP wieder als stärk- teien nach wie vor gemieden. Die SOzialdeJrokraten unter Ministerpräsident Anker ste Partei hervor. Ob es jedoch gelingt, erneut.eine "Große Koalition"- aus Jörgensen bilden seit dem Samer keine Koalition mit ihrem ·traditionellen Gegen- . Christdemokraten, SOzialisten, Frankophonen a\lsIlJ:Ql;~l unCl :fli:i!nischer Volks- spieler, der liberalenVenstre-:Partei, deren Parteichef, Christophersen, Außen- union zu bilden, die über die nötige verfassungsändemde M:lhrheit verfügt, um minister wurde •. In der Opposition sitzen außer der Glistrup Partei noch Konser- endlich eine IDsung des Sprachenkonflikts durch eine Regionalisierung Belgiens vative, Christliche Volkspartei ZentrumsdeJrokraten und. Radikale, sowie drei zu· erreichen, war bei Drucklegung dieser Broschüre noch zweifelhaft. Linksparteien: Kcmnunisten, Linkssozialisten und Sozialistische Volkspartei Die belgischen Liberalen, die sich in ·Flande~ "Partei der Sanmlung für die . Aus europapolitischer Sicht ist hinzuzufügen, daß nach Meinungsumfragen eine wallonische Freiheit" (PRIW) .und in Brüssel schlicht "Liberale Partei" .(PL) M:lhrheitder dänischen Bevölkerung jetzt die Mitgliedschaft des Limdes in der nerfuen, bilden seit den letzten Wahlen die oppoSition, während sie davor in EG ablehnt. Eine Volks~W3gung gegen die EG, deren Mitglieder von den Kcmnunisten der Regierung Tindemans gesessen hatten. Sie sind sicherlich die konservativste bis zur Christlichen Volkspartei reichen und deren Vorsitzender der Radikalen Mitgliedspartei in der EID und verfügen über ein beachtliches Wählerref?erVOir Venstre angehört, versucht, eine neue Volksabstimnung über die EG-Mitgliedschaft zu erzwingen. in den nicht-kirchlich gebundenen Mittelschichten. - 59 - - 58 GrOßbritannien Frankreich Bis vor wenigen Jahren war Großbritannien das Musterbeispiel eines Seit den in aller Welt mit großer Spannung exwarteten parlarrentswahlen VCIII Zweiparteiensystens, dessen Stabilität durch das Mehrheitswahlrecht März 1978, die mit einem knappen Sieg d~ rechtsgerichteten Regierungsparteien gesichert wurde. Die Krise der vergangenen Jahre hat gezeigt, daß diese über die Linksunion endeten, haben sich die Gegensätze innerhalb der beiden Stabilität nicht unerschütterlich ist. Die Unruhen in Nordirland haben politischen lager Frankreichs noch verschärft. dazu geführt, daß sich die politischen Gruppierungen dort inmer weiter von In der "Majortte" (Regierungsnehrheit) initiierte Präsident Giscard d 'Estaing nisten einerseits, die katholische Sozialdemokratische Arbeiterpartei den britischen "Mutterparteien" entfernt haben. Die protestantischen Unicr: kurz vor dem entscheidenden Wahlgang den Zusarrrrenschluß seiner eigenen liberal- (SDLP) andererseits betreiben gegenüber Konservativen und Labour Party konservatiVen "Republikanischen Partei" (PR) mit dem christdemokratischen eine eigenständige Politik. In Wales und Schottland haben die Plaid Cymru "Sozialdemokratischen Zentrum" (CL\S), der l~Ci!erl_~~~_alen._l"aIte~lI'll1d kleineren Gruppen der Mitte zur "Union für die französische Demokratie" (UDF). Den Liberalen ist es Unter Führung des Christdenokraten Jean Iecanuet unterstützt das UDF die Re- der 1973 erhoffte Durchbruch ausblieb. Insgesamt sind die Mehrheitsverhält- und die Schottische Nationalpartei (SNP) beachtliche Wahlerfolge erzielt. zumindest gelungen, am leben zu bleiben, wenn gleich gierungspolitik von Ministerpräsident Rayrrond Barre und will bei denEuropa- nisse so knapp, daß die Labour-Regierung von Premierminister Jarres Callaghan, wahlen mit einer geneinsamen Liste antreten. Innerhalb der.UDF bestehen jedoch dessen Partei im Unterhaus die Mehrheit verloren hat, sich nur auf Grund Meinungsverschiedenheiten zwischen jenen, die die Union langfristig. zu· einer von Absprachen mit kleineren Parteien an der Macht halten kann. Einige einheitlichen Partei ausbauen wollen, und anderen Gruppen, die an der Selbstän- ~nate digkeit der Mitgliedsparteien festzuhalten wünschen. Regierung und der Liberalen Partei unter David Steele. lang bestand eine koalitionsartige Absprache zwischen der Labour- Die gaullistische "Sanmlungsbewegung für die Republik" (RPR) unter Jacques Meinungsumfragen sagen voraus, daß bei Chirac gehört, oh\ohl sie offiziell zur Regierungskoalition gehört, zu den tiven, geführt von Margaret Thatcher, einen Sieg davontragen kön.'lten. Neuwahlen die Konserva- schärfsten Kritikern der Regierungspolitik Barres. Chirac hat angesichts der Die britische Labour Party ist aufs Engste mit den Gewerkschaften verknüpft. bevorstehenden Europawahl nun auch den Staatspräsidenten selbst zur Zielscheibe Die Mitglifsverbände des Trade Union Congress (We) sind korperative Mit- seiner Kritik gemacht und gebährdet sich nationalistischerdenn je. glieder der Partei und unterstützen dort den linken Flügel, der zwar auf Parteitagen meist die Mehrheit hinter sich hat, im Parlament und in der Auf der anderen Seite des politischen Spektrums kann von einer "Vereinigten Regierung aber inmer in der Minderheit bleibt. Auch in der Konservativen Linken" keine Rede mehr sein. Seit den verlorenen Wahlen liegen die Kamumisten Partei ist der rechte Flügel, der vor einer extremen Verteidigung bürger- (PCP) unter Georges Marchais und Francois Mitterands Sozialistische Partei (PS) licher Interessen nicht zurückschreckt, durch die wahl von Margaret Thatcher in einer bitteren Fehde und werfen sich wechselseitig vor, für die Niederlage zur Parteiführerin erstarkt. Doch ebenso wie traditionell die Labour Party verantwortlich zu sein. Die PS ist auch intern völlig zerstritten, seitdem so lange links ist, wie sie sich nicht an der Regierung befindet, wird auch Mitterands Stellvertreter Michel Rocard, der einer Zusarrrrenarbeit mit der PCF die Konservative Parteiführung wieder zur Mitte rücken, sollte sie die noch skeptischer gegenübersteht als der derzeitige Parteichef, offen seinen nächsten Wahlen tatsächlich gewinnen. Führungsanspruch angeneidet hat. Der dritte Partner der früheren Linksunion, die linksliberale "Bewegung der linken Radikalen" (MR3), hat sich inzwischen sogar gespalten. Während die Mehrheit unter dem neuen Vorsitzenden Michael Crepeau der Linken die Treue hält, hat der frühere parteichef Robert Fabre nach der wahl einen Sonderauftrag des Staatspräsidenten entgegengeFlCllll\eI1 und ist daraufhin aus dem MRG ausgeschlossen worden. - 60, ...: Irland Das irische Parte1ensystem. das man als das stabilste in der EG bezeichnen kann, unterscheidet sich erheblich von dem der anderen Mi tgliedsstaaten. Von den großen politischen Strömungen Europas ist allein die Sozialdemokratie durch die Labour Party vertreten, deren Bedeutung jedoch weit hinter der ihrer Schwester,.. parteien zurückfällt. Die beiden großen Parteien können als . bürgerlich bezeichnet werden, wobei die FiannaFail(-Schicksalsgemeinschaf~dieLandbevölkerung und die Fine Gae1 (Schar der Gälen) das städtische Bürgertum repräsentieren. Die Fianna Fail repräsentiert die republikanisch-natiollalistiscl1e Tradition des Unabhängigkeitskampfes gegen Großbritannien, während die Fine Gael traditionell eher auf einen Ausgleich mit London bedacht ist. Wirtschafts- und gesellschaftspolitisch unterscheiden sich die beiden Parteien kaum, doch kann man sagen, daß die Fianna Fail der in Irland besonders einflußreichen katho~_ lischen Kirche noch näher steht als die Fine Gael. So lcönnte man an sich die Fine Gael am ehesten mit einer liberalen und die Fianna Fail mit einer konservativen Partei vergleichen. Im Europaparlament haben sich jedoch die Vertreter .der Fine. Gael rler christdemokratischen Fraktio~angeschlossen, während die Abgeordneten der Fianna Failzusammen mit den Gaullisten qie Fraktion der Europäischen Demokraten bilden. Bei den Parlamentswahlen im Juni 1977 gelang der Fianna Fail mit einem triumphalen ~'lahlerfolg die Rückkehr an die 11ac:ht, die sie von 1932 bis 1973 fast ununterbrochen ausgeübt hat und von der sie inden letzten vier Jahren durch eine Koalition der Fine Gael mit der Labour Party verdrängt worden war. Jack Lynch wurde wieder Ministerpräsident und löste Lyam Cosgrave ab, der auf Grund der recht erheblichen Niederlage seiner Partei auch als Führer der Fine Gael zurücktrat. Italien Die beherrschende ~olitische Kraft des Landes ist die Christdemokratische Partei (DC), die seit über 10 Jahren ununterbrochen den Ministerpräsidenten stellt. Dies hat zu einer un\~ahrscheinlichen Verfilzung von Partei, Staat und 1'!irtschaft geführt, ohne daß es der DC Gelungen v/äre, die drängenden 'Probleme des Landes zu lösen. Nachdem die DC zehn Jahre lang mit Mitte-Links-Koalitionen unter Einbeziehung der Sozialisten (PSI), - 61 - SOzialdanokraten (PSDI) und der liberal-teclmokratischen :Republikaner (PRI) regiert hatte, zerbrach dieses Bündnis vor einigen Jahren durch das Ers.tarken der Kcmnunisten (PCI), die bei .den Wahlen .bis auf Iralige Punkte an die OC heranl5amen und inzwischen' in. den meisten Großstädten wie Rem, Turin, Florenz und Neapel den Bürgermeister stellen Die letzten :Regierungen waren christdemokratische Minderheitsregierungen;' die sich im Parlament auf die St:inmenthaltung aller Parteien außer der neofaschi- stischen Sozialen Bewegung (MSI-IN) stützen konnten. Die PCI verfolgt in Italien die Strategie de.s Historischen Kanpranisses, d.h. einer :Regierung unter Einbeziehung von Christdemokraten, Sozialisten und Kcmnunisten. In der derzeitigen Krisensituation eine Art Aliparteienregierung von den Liberalen verlangt sie sogar (PLI) bis zu den Kcmnunisten. Als eine Art Vorstufe hierzu kann man die Vereinbarung betrachten, die zwischen allen Parteien (außer MSI) zur Lösung dringender Sachfragen ausgearbeitet wird. Die OC lehnt zwar nach wie vor eine direkte :Regierungsbeteiligung der peI ab, hat sich aber zu Erarbeitung eines gemeinsamen Sachprograrn:nes bereitgefunden. Die Haltung der kleineren Parteien, deren größte SOrge es ist, zwischen den beiden Großen ze=ieben zu werden, ist unterschiedlich. Sozialisten und :Republikaner befürworten eine :Regierungsbeteiligung der peI, die einst strarrrn antikanmunistischen Sozialdemokrat,en nähern sich dieser Haltung an. Nur die Liberalen lehnen eine Einbeziehung der PCI in die :Regierung ab. ül::Mohl auch sie in den letzten M::Jnaten nach links gerlickt sind, bleiben sie die am weitesten rechts stehende der demokratischen Parteien. Im Parlament vertreten sind ferner zwei Parteien der außerparlamentarischen Linken: die Proletarischen Demokraten (DP), ein Zusarn:nenschluß kleiner Gruppen links der peI, und die für Bürgerrechte kärrpfendeRadikale Partei (PR), deren führende Köpfe einst der peI angehörten. Die Radikalen tun sich vor allem durch ihr entschiedenes Auftreten für Gleichberechtigung der Frau, :Refonn des Scheidungs- und Abtreibungsrechts und gegen den Einfluß der katholischen Kirche hervor. - 63 Luxemburg - 62 - Das kleinste EG-Land wird ebenso wie die Bundesrepublik von einer sozial-liberalen Koalition regiert. Im Gegensat"l zu BOYJn stellen aber die Liberalen hier den Regierungschef: Gaston Thorn, Vorsitzender der Demokratischen Partei (DP) und Prll.sident der ELD. Böse Zungen behaupten, der sozialistische Koalitionspa.rtner von der SAPL, der in Parlament 'lber einen Sitz. mehr verfl1gt als die DP, habe mangels eines geeigneten Kandidate:h freiw,illig auf das'Amt des Ministerpräsidenten verzichtet. Die Überal-sozialistische Koalition löste auch in LuxelObure eine fast dreißigjlihrirre Herrschaft der Ghristlich-sozialen Partei (CSP) ab, die sich nunmehr zusaJ!'J:J.en mit df'ln rechten Sozialdemokraten von der SDPL und den K01!l!:J.unisten in der Opposition befindet. Niederlande Das holländische Parteiensystem war jahrelang das an stärksten zersnlitterte aller EG-Staa.ten. Die Parlamentswahlen df'ls Jahres 1977- brachten hier eine erstaunlichf'l Tenden7.wende: die Stimmen der ''Tähler konzentrierten sich auf vier PArteien, die zahlreichen 3rJli ttergru-ppen konnten n1'T noch einen oder zwei Abrr eord netf'l in das Parlament durchhrin~pn. Die sQzialde1'1okratische "Partei tier Arbeit (:!"vdA) des damaligen Ministf'lrpräsidenten JOOT' dem U;rl ß'ine; als l.""ol3er Sieger aus :ler '/Tahl hervor. Die erstmals f'linhei tl.i eh auftrf'ltenden Christdf'lM,1kraten (CD1\.) , di_e "Iuvor .in eine katholische u.nd 7.wf'li nrotestanti.sche Partei.en auftIespli ttert wAren, '<onnten irre Posi tj.onen hehauT'tpn. Vor den 1"8h1e'1 ha.ttf'lTI 'PvdA und CDA c:emeinsal'1 rf'le:i.ert. " PJ"t"k' Djese'aroßf'l Koa.lition betrieb eine ~f'lcht progress1Ve 0 .. 1.1., was du;ch zVJei Umstände bedingt war: Zum einen e: ibt es bei nf>n Christdemo1craten einen recht starken linken Flii sf'll, der programmatisch in vielen Punkten mi.t ill?r PvdA 'ibereinsti!1l'1t. Zum anderen "/Urde ,U e Post tioYJ der S07,ialo.em01C1?8ten durch dif'l Teil- nahme der Demokraten 66 und der Radikalen an der Regierung gestärkt. Während die linksliberale D'66 bei den Neuwahlen einen beachtlichen Erfolg erzielte, erlitten die Radikalen (PPR), die sich vor allem für Umweltschutz und gegen Wachstumsfetischismus engagierten, eine vernichtende Niederlage. Nach den Wahlen kam es zu monatelangen Koalitionsverhandlungen zwischen PvdA und D'66 einerseits und 'der CDA andererseits; die schließlich an der Frage der Zusammensetzung des Kabinetts endgiiltig scheiterten. Daraufhin bildeten die Christdemokraten eine Koalition mit den konservativen Liberalen der Volkspartei fUr Freiheit und Demokratie (VVD), die ih.re ohnehin für eine liberale Partei starke Position bei den Neuwahlen noch ausbauen konnten. Der VVD-Vorsitzende Hans Wiegel wurde Innenminister. Die Reeierune unter Dries van Agt (CDA) kann sich jedoch im Parlament nur auf eine Mehrheit von zwei Stimmen stützen und muß mit der grundsi:i.tzlich ablehnenden Haltung des linken CDAFliigels leben, so daß ihre Zukunft äußerst uneewiß ist. - 64 - 65 - Wahlergebnisse in den EG-Staaten Abk. Partei 4. Frankreich p 978 l Sti~men Sitze Föder. 1. Bel~ien p 978 l Christliche Volkspartei Sozialisten Liberale Volksunion (Flamen) Frankophone Brüsseler Wallon. Sammlung Kommunisten Sonstige CVP/PSC PS/BSP PVV/PRUl/PL VU FDF RW PCB 72 58 37 14 EVP Söz~ ELD .1L RPR PS MRG 22,8 24,8 153 104 10 Kommunisten Republikaner (Lib.-kons.) Zentrum (Christdem.) Radikale (Lib.) Div. Mittelgruppen PCF PR CDS Rad 20,6 86 69 35 9 24 20,2 4 4 2 ~1977) Sozialdemokraten Fortschrittspartei (Glistrup) Venstre (Liberale) Konservative Demokr. Zentrum (Rechtssozialdem.) Sozialist. Volkspartei (Linkssozial.) Kommunisten Radikale Venstre Linkslib. S FRP 37,1 14,6 65 26 Soz V KF CD 12,0 8,5 6,4 21 15 ELD Christl. Volkspartei Reformbund (Liberale) Linkssozialisten 11 3,9 7 DKP RV 3,7 3,6 7 6 KrF DR VS 3,4 3,3 2,7 6 6 5 ELD Labour Konservative Liberale Schott. Nationalisten Unionisten (Nordirische Protes tanten) Walis. Nationalisten Nordirische Sozialdem. Sonstige Lab Con Lib SNP UUU' Pl.Cymru SDLP 39,2 35,8 18,3 2,9 2,7 319 277 13 0,6 0,1 3 Soz ELD 11 10 i 1 635 6. Irland p977l Fianna Fail (Nation.) Fine Gael (Bürgerliche) Labour Sonstige ~ 50,7 30,5 11,6 84 43 17 4 EVP Soz 141r- 3. BR Deutschland p 976 l Christdemokraten Sozialdemokraten Freie Demokraten ELD 5. Großbritannien (1 974 1 J/ SF Soz 491 m2. Dänemark .Gaul] i sten Sozialisten Linksradikale (Linkslib. ) CDU/CSU SPD FDP 48,6 42,6 7,9 244 213 39 EVP Soz ELD 7. Italien (1976) Christdemokraten Kommunisten Sozialisten Neofaschisten Sozialdemokraten Republikaner (Lib.) DC PCI PSI MSI/DN PSDI PRI 38,7 34;;4 9,6 6,1 3,4 3,1 263 227 57 35 15 14 EVP Soz Soz ELD - 67 - - 66 - Zusammensetzung des jetzigen Europäischen Parlamentes noch Italien Demokrat. Proletarier Liberale Radikale (Bürgerrechtler) Südtiroler Volksp. Sonstige ------- DP PLI PR SVP 1,5 1,3 1,3 0,5 6 5 4 3 41 Fraktion/Land B DK Sozialisten 5 4 Christdemokraten 7 Liberale u. Dem. 2 0 GB E 15 10 18 1 18 2 3 9 1 16 ELD F L NL Ges. 5 2 6 66 3 16 2 5 53 2 2 3 23 EVP ~ 8. Luxemburs '1974l Christlich-Soziale Sozialisten Demokraten (Lib.) Sozialdemokraten Kommunisten CSP SAPL DP SdP KPL 28,0 29,0 22,1 9,1 10,4 18···· . Eil" Konservative 2 - 17 14 3 Soz ELD Kommunisten 1 5 Europ. Demokraten für den Fortschritt (Gaullisten, irische Nationalisten, dän. Fortschrittspartei) 2 9 57 9. Niederlande ~1977~ Sozialisten Christdemokraten Liberale Demokraten 66 (Linkslib. ) Reformierte (Rechte Christdem.) Radikale (Ukolog.) Kommunisten Reform. Liga Pazifisten Bauernpartei (Extr. Rechte) Demokr. Sozialisten (Rechtssozialdem.) 1 PvdA CDA VVD 0'66 33,8 31,9 18,0 5,4 53 49 288 SGP 2,1 3 PPR CPN GPN PSP BP 1,7 1,7 1,0 0,9 0,8 3 2 1 1 1 DS'70 0,7 1 150 Soz EVP ELD Fraktionslos Gesamt 12 - 18 17 6 1 SNP 14 18 10 36 36 36 2 MSI 10 36 6 3 14 198 - 68 - Mitglieder der Fraktion der Liberalen und Demokraten im Europäischen Parlament Name Jean-Francois Pintat (Präsident) Jan Baas Martin Bangemann Cornelia Berkhouver Vincenzo Bettiza Henri Caillavet Michele Cifarelli Pierre Croze Andre Damseaux Paul De Clercq· Charles Durand Rene Foit ColetteFlesch Aart Geurtsen Paul Granet Russell Johnston Kurt Jung Carlo Me.intz Emile Muller Jorgen Brodlurid Nielsen Georges Pianta Andre Rossi Werner Zywietz Generalsekretär: Massimo Silvestro Presseattache: Lothar Mahling Land Partei F PR NL D NL VVD F.D.P. VVD PLI Unabh. Rad. PRI PR PRLW PVV CNIP (Kons.) PR DP VVD UDF Lib F.D.P. DP MDSF (Rechtssozialdem.) Venstre PR Rad F.D.P. I F I F B B F F L NL F GB D L F DK F F D