DGB 38 Semantik Universität Athen, WS 2007/08 Winfried Lechner [email protected] Handout #5 LOGISCHES SCHLIESSEN Ein Schluss ist ungültig genau dann, wenn er die Definition von Gültigkeit in (3) nicht erfüllt. Dies kann auch explizit so wie in (5) festgehalten werden: (5) UNGÜLTIGER Schluss =Def eine Kombination von Prämissen und Konklusion, sodaß es möglich ist, daß die Prämissen wahr sind, und die Konklusion falsch ist. Der Grund, warum (1) als gültig, (4) jedoch als ungültig empfunden wird, hat nichts mit dem Sprecher besitzen klare Intuitionen über die Bedeutung von Kombinationen von Sätzen. Jeder, Inhalt der Sätze zu tun, sondern nur mit der Form des Schlusses, genauer gesagt der Art und der weiß, daß (1)a und (1)b wahr sind, weiß auch, daß (1)c wahr sein muß. Weise, wie die Sätze miteinander verbunden werden. (6) und (7) unterscheiden sich zwar auf den (1) a. Wenn Hans krank ist, dann hustet er b. Hans ist krank c. Hans hustet Prämisse Prämisse Konklusion ersten Blick von (1) und (4), sind aber mit letzteren formal ident. Der einzige Unterschied besteht darin, daß die beiden Prämissen durch zwei neue Aussagen ersetzt wurden. Dieser systematische Austausch hat aber, wie man sieht, auf die Gültigkeit keinen Einfluß, die beiden Gleiches gilt für folgende Schlussfolgerung: (2) Schlüsse sind - genauso wie (1) und (4) - gültig. a. Alle Kreter sind Griechen b. Alle Griechen sind Europäer c. Alle Kreter sind Europäer Prämisse Prämisse Konklusion (6) a. Wenn der Film gut ist, dann gehen wir ins Kino b. Der Film ist gut c. Wir gehen ins Kind Gültiger Schluss Man nennt die beiden Sätze, deren Wahrheit vorausgesetzt wird, die Prämissen, und den Satz, (7) a. Wenn der Film gut ist, dann gehen wir ins Kino b. Wir gehen ins Kino c. Der Film ist gut Ungültiger Schluss der aus diesen Prämissen logisch folgt, die Konklusion. Die Kombination von Prämissen und Konklusion wird als logischer Schluss (oder manchmal auch als Argument)bezeichnet. Die Prämissen werden per Konvention von der Konklusion durch einen waagrechten Strich getrennt. VERWENDUNG Um als gelungen interpretiert zu werden, muß ein logischer Schluß zwei Bedingungen erfüllen: Gültigkeit und Schlüssigkeit. Die beiden Konzepte werden untenstehend kurz definiert. VON VARIABLEN: Nach dem oben Gesagten kann demnach allgemein festgestellt werden, daß die Gültigkeit eines Arguments nur von seiner Form abhängt, und nicht vom Inhalt der Aussagen. Man verwendet daher auch einfach Variablen (üblicherweise die Kleinbuchstaben p, q, r,.... ) anstatt von vollen Sätzen, um alle nicht essentiellen Aspekte des 1. GÜLTIGKEIT VON ARGUMENTEN Schlusses aus den Formulierungen zu eliminieren. Diese Variablen stehen dann für beliebige Der Zusammenhang zwischen Prämissen und Konklusion kann mit Hilfe des Folgerungsbegriffs Aussagen (= Sätze). Wird ein Schluss mittels solcher Variablen dargestellt, erhält man ein (s. Handout #4) ausgedrückt werden: die Konklusion eines Schlusses ist eine logische Folgerung sogenanntes Schlussschema (pl. Schlussschemata - siehe unten für Beispiele). aus den Prämissen. Oder, anders ausgedrückt: die Prämissen ((1)a und (1)b) implizieren die SCHLUSSCHEMATA: Die gültigen Schlussschemata werden traditionellerweise auch mit Konklusion (1)c. GÜLTIGE SCHLÜSSE: Bei (1) handelt es sich, da die Konklusion aus den Prämissen folgt, lateinischen Namen bezeichnet, die sich aus der mittelalterlichen Scholastik herleiten. Die beiden bekanntesten Schemata sind Modus ponens ((8)) und Modus tollens ((13)). um ein gültiges Argument oder einen gültigen Schluss: (3) GÜLTIGER Schluss =Def eine Kombination von Prämissen und Konklusion, sodaß es nicht möglich ist, daß die Prämissen wahr sind, aber die Konklusion falsch ist. Gültige Schlussschemata Beispiel (8) a. Wenn p dann q b. p c. q Wenn es regnet ist die Strasse naß Es regnet Modus ponens Die Straße ist naß (9) a. p oder q b. nicht p c. q Hans ist krank, oder er hustet aus Verlegenheit Hans ist nicht krank Hans hustet aus Verlegenheit (10) a. Wenn p dann q b. nicht q c. nicht p Wenn es regnet ist die Straße naß Die Straße ist nicht naß Modus tollens Es regnet nicht UNGÜLTIGE SCHLÜSSE: Im Gegensatz zu (1) ist die logische Folgerung in (4) ungültig. Wenn in einer Situation (4)a und (4)b wahr sind, dann muß es nicht der Fall sein, daß (4)c ebenso zutrifft - Hans könnte z.B. husten, um Aufmerksamkeit zu erregen, ohne jedoch krank zu sein. (4) a. Wenn Hans krank ist, dann hustet er b. Hans hustet c. Hans ist krank Ungültiger Schluss 3 DGB 38 Semantik, WS 2007/08 Ungültige Schlussschemata Beispiel (11) a. p b. q c. r Hans ist krank Maria hustet Peter gewinnt das Rennen (12) a. p oder q b. p c. q Hans ist krank, oder Hans hustet aus Verlegenheit Hans ist krank Hans hustet aus Verlegenheit (13) a. Wenn p dann q b. nicht p c. nicht q Wenn es regnet ist die Straße naß Es regnet nicht Die Straße ist nicht naß (es könnte ja ein Rohrbruch die Straße überflutet haben) Zusammenfassend kann beobachtet werden, daß, wenn die Prämissen eines Arguments wahr sind, und das Schlussschema gültig ist, auch der Schluss gültig ist, d.h. als logisch zwingend erachtet wird. 2. SCHLÜSSIGKEIT VON ARGUMENTEN Es gibt - neben der nicht erfüllten Gültigkeit - noch einen zweiten Grund, warum ein logischer Schluss seinen Zweck verfehlen kann. Die Argumente in (15) und (14) sind zwar formal einwandfrei (i.e. gültig), aber die Prämissen bilden keinen wahren Sachverhalt ab, sie sind falsch. (14) a. Alle Vögel sind Linguisten b. Alle Enten sind Vögel c. Alle Enten sind Linguisten (15) a. Wenn der Mond aus Käse ist, dann liegt Athen in Frankreich b. Der Mond ist aus Käse c. Athen liegt in Frankreich nicht schlüssiger Schluss nicht schlüssiger Schluss Um diese Art der Abweichung erfassen zu können, verwendet man den (stilistisch ungemein eleganten) Begriff der Schlüssigkeit eines Schlusses. (16) SCHLÜSSIGER Schluss =Def eine gültiges Argument, das nur wahre Prämissen enthält. Argumente wie (15) und (14), in denen zumindest eine der Prämissen falsch ist, werden demnach als nicht-schlüssig bezeichnet. Man beachte, daß (15) und (14) logisch vollkommen wohlgeformt sind, sie werden nur als ‘eigenartig’ wahrgenommen, da sie unser Wissen über die Welt nicht korrekt wiedergeben! Abschließend kann festgehalten werden, daß die Gültigkeit eines jeden Schlusses also durch zwei Faktoren bestimmt wird: (17) I. von der Form des Schlusses (auch Schlussschema genannt) II. von der Wahrheit der Prämissen º Gültigkeit º Schlüssigkeit Die der Gültigkeit zugrunde liegenden Regelmässigkeiten werden in der Aussagenlogik (s. Handout #6) behandelt.