WS 2009-Vorlesung

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WS 2009/10
Prof. Dr. Hans-Werner Hahn
Vorlesung: Zwischen Revolution und deutscher Reichsgründung 1871: Europäische
Geschichte 1848-1871.
14. Entstehung und Verfassung des Norddeutschen Bundes
Literatur:
Wolfgang J. MOMMSEN, Das Ringen um den nationalen Staat. Die Gründung und der innere
Ausbau des Deutschen Reiches unter Otto von Bismarck 1850-1890. Berlin 1993 (Propyläen
Geschichte Deutschlands 7).
Thomas NIPPERDEY, Deutsche Geschichte 1866-1918, Bd. 2: Machtstaat vor der
Demokratie. München 1992.
Ernst Rudolf HUBER, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 3: Bismarck und das
Reich, 3. Aufl. Stuttgart 1988.
Lothar GALL, Bismarck. Der weiße Revolutionär. Frankfurt a. M. 1980.
Andreas BIEFANG, Politisches Bürgertum in Deutschland 1857-1868. Nationale
Organisation und Eliten. Düsseldorf 1994.
Klaus E. POLLMANN, Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867-1870. Düsseldorf
1985.
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I. Indemnitätsvorlage und Spaltung des Liberalismus
Nicht nur in der deutschen Frage, sondern auch in der preußischen Innenpolitik ging
Bismarck nach 1866 auf die Liberalen zu. Im August 1866 bot er die nachträgliche Billigung
der Regierungsakte, welche aus Sicht der liberalen Mehrheit des Abgeordnetenhauses wegen
des nichtbewilligten Budgets verfassungswidrig waren. Dieses Angebot Bismarcks
überraschte Konservative wie Liberale, weil es zeigte, dass der Machtpolitiker Bismarck trotz
seines militärischen Erfolges wieder in verfassungsmäßige Bahnen zurückkehren wollte. Die
Indemnitätsvorlage brachte die Liberalen, die bei den Abgeordnetenhauswahlen vom 3. Juli
1866 viele Mandate an konservative Kandidaten verloren hatten, in eine schwere Lage und
ließ die Fortschrittspartei im Herbst 1866 in einen nationalliberalen (BENNIGSEN) und einen
linksliberalen Flügel (VIRCHOW; Fortschrittspartei) auseinanderbrechen.
Die Nationalliberalen wollten regierungsfähig werden. Die liberalen "Realisten" wollten auf
dem nun von Bismarck Geschaffenen aufbauen, in der Hoffnung, dadurch leichter zu den
anderen Zielen vorstoßen zu können als durch eine gesinnungsethische
Verweigerungshaltung. Die Haltung der Nationalliberalen war keine Kapitulation vor der
Macht oder die einseitige Verfolgung ökonomischer Klasseninteressen (so z.B. GUGEL,
Industrieller Aufstieg und bürgerliche Herrschaft. Sozioökonomische Interessen und
politische Ziele des liberalen Bürgertums zur Zeit des Verfassungskonfliktes 1857-1867. Köln
1975.), sondern Ausdruck eines differenzierteren politisch-strategischen Denkens. Man ging
davon aus, dass in einem Nationalstaat langfristig kein Weg am Sieg der bürgerlichen
Prinzipien vorbeiführen werde. Auch die Konservativen spalteten sich 1866 in eine
hochkonservative Richtung, die das alte Preußen bedroht sah (GERLACH, KLEISTRETZOW), und in eine freikonservative Richtung (BETHUSY-HUC; STUMM-HALBERG),
die vorbehaltlos mit Bismarck gehen wollte.
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II. Bismarck und der Norddeutsche Bund
Bismarck – im Herbst 1866 auf dem Höhepunkt seiner Macht – schien Gegner wie Partner
wie Figuren auf dem Schachbrett hin- und herzuschieben. Er hatte in der Tat einen großen
Gestaltungsspielraum, vor allem deshalb, weil er entschlossen war, mit dem Strom der Zeit zu
schwimmen und den Nationalstaat, die Industrialisierung sowie einen Teil der
verfassungspolitischen Forderungen des liberalen Bürgertums zu akzeptieren. Nur auf diese
Weise konnte aus seiner Sicht den traditionalen Eliten und dem alten Preußen auch
längerfristig ein Großteil der Macht bewahrt werden.
Die Bundesgründung erfolgte durch Verträge vom August und Oktober 1866 über die
Monarchen und ihre Regierungen. Bismarck wollte so von Anfang an ein Gewicht gegen zu
starke national-unitarische Tendenzen schaffen. Der föderative Charakter des Norddeutschen
Bundes war für ihn wichtig, um den Einfluss der liberalen und nationalen Bewegung
einzudämmen und zugleich die Voraussetzungen für die spätere Integration der
souveränitätsbewussten süddeutschen Staaten (Bayern) zu verbessern. Der Norddeutsche
Bund war ein Bundesstaat unter der Hegemonie Preußens. Das stützte die alten Gewalten.
Gleichzeitig sollte der Bundesstaat aber ein gewähltes Parlament bekommen, das den
nationalen Interessen des Bürgertums entsprach und einem ausufernden Föderalismus
entgegenwirken sollte. Bismarck betrieb mit all dem einen komplizierten Balanceakt
zwischen unitarischen, föderalistischen und preußisch-hegemonialen Kräften und wollte im
Grunde eine Ordnung zimmern, die stark auf seine eigene Person und ihre Machtansprüche
zugeschnitten war.
III. Die Wahlen zum konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes
Die Wahlen sollten nach dem allgemeinen Wahlrecht stattfinden. Bismarck hoffte, mit diesem
Wahlrecht vor allem die ländlichen Massen für seine konservative Politik gewinnen zu
können und die Liberalen damit unter Druck zu halten. Das demokratische Wahlrecht sollte
die konservative Position Bismarcks stützen, aber keineswegs eine völlige Ausschaltung der
Liberalen bringen, die Bismarck ja brauchte. Mit der am 12. Februar 1867 stattfindenden
Wahl zum konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes begann eine neue Epoche
der deutschen Wahl- und Parteiengeschichte (allgemeines Männerwahlrecht, Anstieg der
Wahlbeteiligung auf 65%, Politisierungsschub, neuer politischer Massenmarkt, neue
parteipolitische Entwicklungen).
Vgl. hierzu Karl ROHE, Wahlen und Wählertraditionen in Deutschland, Frankfurt a. M. 1992.
ERGEBNIS DER WAHLEN: Es gab starke regionale Unterschiede des Wahlverhaltens. Die
dauerhafte Pluralität der deutschen Parteienlandschaft war nun endgültig absehbar. Es zeigte
sich, dass der Liberalismus nicht mehr zur großen Partei des Volkes werden und dass es auch
keine Zweiteilung des Parteienlagers in Bewegungs- und Beharrungspartei geben würde. Der
Eintritt der Massen in die deutsche Politik stärkte langfristig nicht den Liberalismus, der als
wichtigste Triebkraft des Parlamentarismus galt. Die zutage tretende parteipolitische
Zersplitterung und die damit verbundenen Probleme einer Mehrheitsbildung im Parlament
schwächten den Trend zur Parlamentarisierung und stärkten die Position Bismarcks.
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IV. Politische Kräfteverteilung im Reichstag
LIBERALISMUS:
- die stärkste Kraft dieses Lagers wurden mit 80 von 297 Mandaten die Nationalliberalen
(Bennigsen, Forckenbeck, Miquel, Sybel, Twesten, Lasker, Gneist). Sie hatten ihre
Hochburgen in den neupreußischen Provinzen Hannover, Kurhessen und SchleswigHolstein), ferner in Thüringen, in den anhaltinischen Staaten und in Braunschweig. Im
mitteldeutschen Gürtel beherrschte ein national orientierter Liberalismus das Feld. Hier
fehlten starke partikularistische Kräfte und auch das katholische Wählerpotential. Nur in
Sachsen hatten die Nationalliberalen zunächst gegen sächsisch-konservative und
demokratische Kräfte keine Chance. Die linksliberale Fortschrittspartei schnitt mit nur 19
Mandaten vergleichsweise schlecht ab. Eine freie liberale Vereinigung kam auf 14 Mandate,
die Altliberalen, die in vielen Bereichen eher den Konservativen zuzuordnen waren, erhielten
27 Mandate. Insgesamt gab es damit keine regierungsfähige liberale Mehrheit im neuen
Reichstag.
KONSERVATIVE:
- sie hatten besonders große Wahlerfolge in den altpreußischen Provinzen östlich der Elbe, in
anderen Gebieten wurde das konservative Wählerpotential von partikularistischen Kräften wie
den Welfen im früheren Königreich Hannover und Katholiken aufgesogen. Die
Altkonservativen errangen 59 Mandate, die Freikonservativen 39 Mandate.
SONSTIGES SPEKTRUM:
- unabhängige "Wilde" mit 25 Mandaten, Polen und Dänen mit 15, bundesstaatlichkonstitutionelle Vereinigung (Welfen und Katholiken) mit 18 und August Bebel als Vertreter
der sächsischen Volkpartei.
V. Der Kampf um die Verfassung
Bismarck bereitete die Verfassungsberatungen mit den sogenannten Putbuser Diktaten vor.
Seine Grundkonzeption verband föderative, hegemoniale und unitarische Elemente und lief
auf die Stärkung der eigenen Machtposition zu. Die Bismarckschen Vorstellungen erfuhren in
den Beratungen mit dem Reichstag noch einige Modifikationen, aber keine grundlegende
Kurskorrektur. Die wichtigsten Streitpunkte waren:
- Grundrechtskatalog, auf den man unter Hinweis auf die Landesverfassungen verzichtete
- die Staatsorgane und ihr Verhältnisse zueinander
BUNDESRAT: Vertretung der Einzelstaaten; Stimmverteilung wie im früheren Deutschen
Bund, Preußen erhielt allerdings Stimmen der annektierten Staaten hinzu. Trotzdem hatte es
nur 17 von 43 Stimmen im Bundesrat. Der neue Föderalismus war gleichwohl ein
hegemonialer. Preußen war die entscheidende Macht.
BUNDESPRÄSIDIUM: vertrat den Bund nach außen, schloss Bündnisse ab, entschied über
Krieg und Frieden. Das Bundespräsidium lag bei der "preußischen Krone". Der König wurde
in der Verfassung nicht erwähnt, weil Bismarck einen "Bundesmonarchen" ablehnte. Dagegen
forderten die Liberalen eine entsprechende Verankerung in der Verfassung, weil eine
unitarische Monarchie leichter in eine parlamentarische Monarchie umzuwandeln war als die
vorgeschlagene Ordnung. Bismarck konnte sich aber behaupten. Eine andere
Änderungsforderung der Liberalen betraf die Einrichtung einer politisch verantwortlichen
Bundesregierung. Zunächst war von Bismarck für den Norddeutschen Bund nur eine Art
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geschäftsführendes Organ vorgesehen, das dem Reichstag politisch nicht verantwortlich
gewesen wäre. Die Mehrheit der Liberalen forderte zwar noch kein parlamentarisches
Regierungssystem, wohl aber eine klare politische Verantwortung des Leiters der
Bundesexekutive. Nach langen Debatten wurde entschieden, dass es zwar kein
Bundeskabinett mit für ihr Ressort verantwortlichen Ministern geben sollte, sondern nur einen
Bundeskanzler. Dieser trug nach Art. 17 der Verfassung aber nun ausdrücklich die politische
Verantwortung für alle Regierungsakte.
Das Kanzleramt erfuhr durch die Beratungen damit eine beträchtliche Aufwertung. Die
Folge war, dass Bismarck nun selbst darauf zusteuerte, das Amt neben dem des preußischen
Ministerpräsidenten zu übernehmen. Die Neuregelung war zwar durch einen Antrag des
Nationalliberalen Bennigsen aufgenommen worden und ursprünglich nicht in Bismarcks
Entwurf enthalten. Es spricht jedoch einiges dafür, dass Bismarck auch im Eigeninteresse an
dieser Lösung mitgewirkt hat.
REICHSTAG (mit 297 Abgeordneten):
- die Liberalen strebten eine möglichst umfassende Gesetzgebungskompetenz für den neuen
Bundesstaat und damit eben auch für den Reichstag an, um die partikularen Kräfte zu
schwächen. Sie erreichten hierbei allerdings nur Teilerfolge.
- So gab es Streit um das Budgetrecht, weil Bismarck ein Äternat der Heeresausgaben
(dauerhafte Bewilligung einer festen Summe für die festgelegte Friedenspräsenzstärke, 225
Taler jährlich für das eine Prozent der Bevölkerung, das unter Waffen stand) verlangte. Das
hätte den politischen Bewegungsspielraum des Parlaments erheblich beschnitten. Am Ende
einigte man sich auf eine vorläufige vierjährige Bewilligung. Eine neue Bewilligung war nur
bei erhöhten Forderungen der Regierung notwendig. Damit wurde die Budgetfrage von den
Liberalen immerhin langfristig offengehalten.
- Wahlrechtsfrage: es blieb beim allgemeinen Wahlrecht. Bismarcks Versuch, die öffentliche
Stimmabgabe einzuführen, scheiterte.
- Bismarck gab auch seinen Plan auf, Mandat und Staatsamt für unvereinbar zu erklären und
damit die Beamten vom Parlament auszuschließen.
- dagegen setzte sich Bismarck mit seiner Forderung durch, den Abgeordneten keine Diäten
zu zahlen. Bismarck wollte keine Berufspolitiker im Parlament.
Am 16. April 1867 nahm der Reichstag mit 230 gegen 53 Stimmen die Verfassung an. Sie
blieb deutlich hinter den liberalen Idealen zurück, auch wenn die Verfassungsberatungen
insgesamt für etwas mehr unitarische Züge gesorgt hatten. Sie war aber andererseits auch
nicht einfach nur ein Sieg der konservativen Kräfte, denn sie enthielt doch beachtliche
Zugeständnisse an die liberale Bewegung. Die Verfassung war ein Kompromiss, der als
"System umgangener Entscheidungen" bezeichnet worden ist (W. J. MOMMSEN). Bismarck
wollte kein wirkliches Gleichgewicht der Kräfte, aber seine Zugeständnisse waren mehr als
ein schmückendes Beiwerk. Aus der Sicht der Nationalliberalen war die Verfassung durchaus
ein guter Anfang. Für sie war die neue Ordnung der Beginn eines Prozesses, nicht dessen
Ende. Die Nationalliberalen hofften, dass der wirtschaftliche und soziale Wandel in
Verbindung mit der geschaffenen Einheit eine eigene Dynamik entfalten würde, durch die
sich viele Fragen bald ganz neu stellen würden. Die Liberalen waren zwar in wesentlichen
Punkten an der Beharrungskraft des preußischen Obrigkeitsstaates gescheitert, aber sie
kapitulierten nicht, sondern sahen sich langfristig auf der Erfolgsstraße. Die politische
Situation war 1867 jedenfalls viel offener, als dies im Nachhinein oft gesehen worden ist.
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Liberale Reformen und nationalpolitischer Stillstand: Die deutsche Innenpolitik 1867/68
Wichtig für den Reichstag des Norddeutschen Bundes: POLLMANN (siehe Skript 11)
I. Reformpolitik im Norddeutschen Bund
Die im Frühjahr 1867 angenommene Verfassung des Norddeutschen Bundes wurde zur
Plattform und zum Instrument der Bismarckschen Politik. Diese Politik war geprägt durch die
Kooperation mit den Nationalliberalen und führte zu breit angelegten wirtschaftlichen,
sozialen und rechtlichen Reformmaßnahmen.
Die Neuwahlen zum Reichstag im August 1867, bei denen die Wahlbeteiligung stark
zurückging, brachten keine grundlegende Änderung der Mehrheitsverhältnisse. Aufgabe des
neuen Reichstages war die Verabschiedung zahlreicher Reformgesetze, bei denen die liberalfreikonservative Mehrheit keineswegs nur als Erfüllungsgehilfe Bismarckscher Politik
fungierte, sondern den Reformprozess aktiv mitgestalten konnte. Der Reichstag war kein
scheinkonstitutionelles Akklamationsorgan, aber auch kein reines Oppositionsorgan. Er ist als
vitales, funktionsfähiges und funktionstüchtiges Vereinbarungsparlament bezeichnet worden
(POLLMANN), in dem vor allem die Nationalliberalen in dieser Phase den Beweis
erbrachten, handlungs-, bzw. sogar regierungsfähig zu sein.
Unter maßgeblicher Beteiligung der Nationalliberalen wurde der Norddeutsche Bund zu
einem der in wirtschafts-, sozial-, rechts- und verwaltungsgeschichtlicher Hinsicht
fortschrittlichsten Staatswesen Europas ausgebaut. Allerdings war auch Bismarcks
persönlicher Anteil an diesem Reformwerk recht hoch. Bismarck wollte mit den Reformen
den preußischen Staat stärken und das Bürgertum dauerhaft an ihn binden. Der wichtigste
Reformbeamte dieser Phase war jedoch Rudolf von Delbrück, der im August 1867 zum
Präsidenten des neuen Bundeskanzleramtes ernannt wurde und bis zu seinem Rücktritt 1876
die Politik auf wirtschaftliberalem Kurs hielt ("Ära Delbrück").
Wichtigste Reformen im Norddeutschen Bund:
- allgemeine Freizügigkeit (1867)
- einheitliches Maß- und Gewichtssystem (1868)
- liberales Handelsrecht und Handelsgericht in Leipzig
- liberale Gewerbeordnung (1869)
- Abschluss der Judenemanzipation (1869)
- Strafgesetzbuch (1870)
Insgesamt bestärkte der wirtschaftsliberale Kurs die Liberalen in ihrer Hoffnung, dass der
bürgerlichen Welt langfristig auch politisch die Zukunft gehöre. Dennoch war die
entschiedene Durchsetzung wirtschaftsliberaler Prinzipien auch unter den Anhängern der
Liberalen nicht unumstritten (z. B. alter Mittelstand).
Die Reformgesetzgebung veränderte vor allem die Situation in den von Preußen annektierten
Staaten und in den kleineren und mittleren Staaten des Norddeutschen Bundes. Hier war man
vor 1866 gerade in wirtschaftlicher Hinsicht noch hinter der "wirtschaftsliberaleren"
preußischen Gesetzgebung zurückgeblieben. All dies bedeutete eine tiefgreifende preußische
Einflussnahme auf die Klein- und Mittelstaaten, die sich aber recht rasch auf die neue
Situation des hegemonialen Föderalismus einstellten und ihre Aktivitäten auf jene
Politikbereiche konzentrierten, die ihnen verblieben waren (z. B. die für die thüringischen
Kleinstaaten wichtige Kulturpolitik).
Die innerpreußische Politik der Jahre nach 1867 war zum einen durch die Beibehaltung der
bisherigen Verfassungsordnung mit dem Dreiklassenwahlrecht und zum anderen vor allem
durch die vergleichsweise behutsame Integration der annektierten Gebiete bestimmt. Der
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Einfluss der konservativen Kräfte blieb in Preußen selbst größer als auf der Ebene des
Norddeutschen Bundes. Von einer neuen liberalen Ära konnte daher nicht gesprochen
werden. Dennoch war das neue, 1866 erheblich vergrößerte Preußen durch den territorialen
Zuwachs "liberaler" geworden.
II. Der Norddeutsche Bund und die süddeutschen Staaten
Alle vier süddeutschen Staaten - die Königreiche Bayern und Württemberg sowie die
Großherzogtümer Baden und Hessen-Darmstadt - standen im Krieg von 1866 auf der Seite
Österreichs, obwohl seit der Zollvereinsgründung von 1834 enge wirtschaftliche Bindungen
an Preußen bestanden und obwohl es auch in diesen Staaten durchaus eine beachtliche
kleindeutsch-liberale Parteirichtung gab (vor allem in Baden und Hessen-Darmstadt). Der
Hauptgrund für die Haltung der Monarchen in den süddeutschen Staaten lag in ihrer Furcht
vor einer preußischen Hegemonie und in der Sorge vor Einbußen staatlicher Eigenständigkeit
(Eine Ausnahme bildete hier das Großherzogtum Baden).
Süddeutsche Deutschland-Politik nach dem Krieg von 1866:
Baden mit seiner liberalen Regierung und dem auch aus verwandtschaftlichen Gründen
propreußischen Großherzog Friedrich I. entwickelte sich nach 1866 sehr schnell wieder zum
Parteigänger Preußens und setzte auf eine rasche Integration des Südens in den
Norddeutschen Bund.
Das Großherzogtum Hessen(-Darmstadt) betrieb unter Großherzog Ludwig III. und seinem
Ministers Dalwigk nach wie vor eine antipreußische Politik. Dieser Kurs stieß aber auf heftige
Kritik im eigenen Lande. Auch außenpolitisch hatte Hessen-Darmstadt kaum
Handlungsspielraum, weil fast die Hälfte des Staatsgebietes nördlich des Mains lag und damit
zum Norddeutschen Bund gehörte.
BAYERN und WÜRTTEMBERG betrieben unter den Regierungschefs HohenloheSchillingsfürst und Varnbüler eine Politik, die die Eigenständigkeit bewahren wollte, aber
auch den neuen Realitäten Rechnung zu tragen suchte (wirtschaftliche Abhängigkeit vom
Norden, kleindeutsche Partei im eigenen Land, sicherheitspolitische Bedürfnisse). Ausgehend
von Bayern gab es 1866/67 Diskussionen über einen eigenen SÜDBUND. Dieser Bund, der in
lockerer Form mit dem Norden verbunden sein sollte, scheiterte aber am bayerischen
Hegemonieanspruch, anderen inneren süddeutschen Zwistigkeiten und der
Obstruktionspolitik, die Bismarck über Baden betrieb.
Eine sofortige Integration der süddeutschen Staaten musste am Widerspruch Frankreichs
und Österreichs, aber auch an der Abwehr der partikularen Kräfte im Süden scheitern.
Bismarck war hier realistisch. Aber er wollte schon 1866/67 Voraussetzungen für einen
späteren Anschluss schaffen und vor allem alles vermeiden, was wie der Südbund diese
Integration erschwerte. In dieser Haltung wurde Bismarck von den Nationalliberalen kräftig
unterstützt. Auch sie betonten die Notwendigkeit eines Anschlusses des Südens. Aus Sicht der
Liberalen musste die Vollendung des Nationalstaates vorangebracht werden. Zudem
versprachen sie sich von der Integration des Südens ein stärkeres Gewicht in der deutschen
Politik. Bismarck wollte die Integration, weil auch aus seiner Sicht die
Nationalstaatsgründung noch unvollendet war, der nationale Gedanke für eine konservative
Strategie aber nur dann zu benutzen war, wenn man ganz auf ihn einging. Bis 1866 war das
Spiel mit der Nationalidee für Bismarck weitgehend taktischer Natur gewesen. Jetzt begann er
damit, die nationale Idee als Integrationsklammer für eine konservative, standes-, klassenund konfessionsübergreifende Politik einzusetzen, weil alte monarchische und konfessionelle
Bindungen allein nicht mehr auszureichen schienen (Funktionswandel des Nationalismus).
Durch die 1866 abgeschlossenen Schutz- und Trutzbündnisse zwischen Preußen und den
süddeutschen Staaten und die Reorganisation des Zollvereins im Jahre 1867 verstärkte
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Bismarck gleich nach der Entscheidung von 1866 die Klammern zwischen dem Norden und
dem Süden.
Literatur zu den integrationspolitischen Fragen:
- Th. NIPPERDEY, Deutsche Geschichte 1866-1918, 1. Bd., Arbeitswelt und Bürgergeist,
München 1990 (mit guten Ausführungen zu den Religionsfragen)
2. Bd.: Machtstaat vor der Demokratie, München 1992.
- R. WILHELM, Das Verhältnis der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund 18671870. Husum 1978.
- H. BÖHME, Deutschlands Weg zur Großmacht. Studien zum Verhältnis von Wirtschaft und
Staat 1848-1881, 3. Aufl. Köln 1974.
III. Integrationsversuche und Integrationsblockaden
Bismarck bereitete die aus seiner Sicht erforderliche Integration Süddeutschlands Wege nach
1866 zunächst vor allem auf zwei Wegen vor:
a) Militärpolitische Vorbereitung:
Sofort nach dem Krieg von 1866 zwang Bismarck die besiegten süddeutschen Staaten zum
Abschluss sogenannter Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen. Diese zunächst
geheimgehaltenen Verträge sahen eine gegenseitige militärische Unterstützung bei jeder
Verletzung der Integrität des jeweiligen Staatsgebietes vor, unterstellten die süddeutschen
Truppen im Verteidigungsfall dem preußischen König und waren weder befristet noch
kündbar. Damit war der Süden auf militärpolitischem Gebiet eng an Preußen angekoppelt.
Zugleich schuf Bismarck bessere Voraussetzungen für einen Krieg mit der Macht, die der
Integration des Südens am feindlichsten gegenüberstand, also Frankreich. Sehr früh wurden
bereits gemeinsame Aufmarschpläne gegen Frankreich entwickelt. Bezeichnenderweise
machte Bismarck die Bündnisverträge mit dem Süden 1867 angesichts der Luxemburg-Krise
(Drohung gegen Frankreich) öffentlich bekannt.
Ist Bismarck damit nicht von Anfang an auf die militärische Lösung der deutschen Frage
zugesteuert? Die Antwort auf diese Frage ist nicht einfach. Bismarck hat die militärische
Lösung nicht ausgeschlossen, hat aber zunächst einmal auch andere Wege zur Integration des
Südens versucht. Im übrigen hätte auch eine liberale norddeutsche Regierung vermutlich zu
keiner friedlicheren Politik geführt, da deutsche Liberalen sich noch klarer zu einem
"gerechten" Einigungskrieg gegen Frankreich bekannten als Bismarck, der in seinen
Entscheidungen stärker als die Liberalen die Architektur des gesamten europäischen
Staatensystems vor Augen hatte. Die schwierige gesamteuropäische Situation hat Bismarck
nach 1866 bekanntlich auch veranlasst, zunächst einmal auf einen evolutionären
Anschlusskurs zur Vollendung der deutschen Einheit zu setzen.
b) Deutsche Integrationspolitik mit Hilfe des Zollvereins:
Durch den Krieg von 1866 waren die bisherigen Zollvereinsverträge erloschen. Nördlich des
Mains wurde durch die neue Verfassung ein einheitlicher Wirtschaftsraum geschaffen. Der
bisherige staatenbündisch strukturierte Zollverein wurde hier also überflüssig. Gegenüber den
vier süddeutschen Staaten wurden die alten Zollvereinsverträge nach dem Friedensschluss
von Preußen zunächst nur provisorisch wieder in Kraft gesetzt. Da der Süden wirtschaftlich in
hohem Maße auf den Norden angewiesen war und nicht auf die zollpolitische Anbindung
verzichten konnte, hatte Bismarck ein weiteres wichtiges Druckmittel in der Hand. Die
süddeutschen Staaten mussten am 8. Juli 1867 neue Zollvereinsverträge unterzeichnen, die
den bisherigen Zollverein von einem Zoll-Staatenbund in einen Zoll-Bundesstaat
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umwandelten. Der neue Zollverein erhielt eine dem Norddeutschen Bund entsprechende
Verfassung (allerdings nur bezogen auf die Zollgesetzgebung). Die Einzelstaaten verloren ihr
bisheriges Vetorecht, mussten sich also nun auch juristisch der preußischen Hegemonie
unterordnen und Mehrheitsentscheidungen akzeptieren. Hinzu kam ein Zollparlament, das
sich aus den Abgeordneten des Norddeutschen Reichstages und 85 nach dem allgemeinen
Wahlrecht gewählten Abgeordneten des Südens zusammensetzte. Bayern opponierte bis
zuletzt gegen das Zollparlament, das Bismarck und die Nationalliberalen bewusst als
Einigungsmotor installieren wollten.
Die Zollparlamentswahlen im Februar 1868 brachten dann aber für Bismarck und die
Liberalen ein enttäuschendes Ergebnis. Die große Mehrheit des Südens votierte in einer
Protestwahl gegen eine drohende "Verpreußung" für Kandidaten, die die Funktionen des
Zollparlamentes auf die rein handelspolitischen Aufgaben beschränken wollten (bayerische
und württembergische "Partikularisten"/Patrioten, politischer Katholizismus, großdeutsche
Demokraten). Damit waren die Chancen auf einen evolutionären, von den wirtschaftlichen
Sachzwängen forcierten Integrationskurs gegenüber dem deutschen Süden deutlich gesunken.
Nach dem für Bismarck und die Nationalliberalen negativen Ausgang der
Zollparlamentswahlen konnten die integrationshemmenden Faktoren auch in den ersten
Sitzungsperioden des Zollparlaments nicht überwunden werden. Der Antrag der
nationalliberalen Abgeordneten Metz, Bamberger (Hessen-Darmstadt) und Bluntschli
(Baden), mit Hilfe des Zollvereins "eine vollständige Einigung des ganzen deutschen
Vaterlandes in friedlicher und gedeihlicher Weise" herbeizuführen, wurde vom Zollparlament
mit 186 gegen 150 Stimmen abgelehnt. Die süddeutschen Gegner einer preußisch geführten
deutschen Einigungspolitik wurden in dieser Frage von den preußischen Altkonservativen
unterstützt. Das Zollparlament leistete im wirtschaftlichen Bereich gute Arbeit, trug zum
Ausbau des deutschen Wirtschaftsraumes bei und förderte damit langfristig auch das
politische Zusammenwachsen. Dennoch verhinderten es die Mehrheitsverhältnisse, dass
dieses Parlament wie anfangs erhofft zum echten Motor eines politischen Einigungsprozesses
werden konnte.
IV. Antipreußische Stimmung im deutschen Süden
Bismarck und die Liberalen mussten nicht nur ihre integrationspolitischen Hoffnungen auf
das Zollparlament zumindest zurückstellen. Sie mussten zugleich hinnehmen, dass die
antipreußischen Kräfte in den beiden wichtigsten süddeutschen Staaten über die
Zollparlamentswahlen hinaus weiter an politischem Gewicht gewannen. Im Königreich
Württemberg errangen die Demokraten und die Großdeutschen bei den nach allgemeinem,
gleichem Wahlrecht abgehaltenen Landtagswahlen des Jahres 1869 einen klaren Sieg. Sie
setzten die Regierung Varnbüler unter Druck. Die heftige Kritik an der zu
preußenfreundlichen Militärpolitik führte 1870 zu einer schweren Regierungskrise. Die
württembergischen Demokraten (Moritz Mohl) wollten zwar einen deutschen Nationalstaat,
aber keinen unter preußischen Vorzeichen, sondern eine Einheit nach einem demokratischföderativen Modell (SCHWEIZ). Die kleindeutsch-liberale "Deutsche Partei" unter Julius
Hölder blieb in Württemberg in der Minderheit.
Auch im Königreich Bayern mündeten die innenpolitischen Konflikte aufgrund der
Deutschlandpolitik in eine schwere Regierungskrise. Im Mai 1869 errang die katholischkonservativen bayerische Patriotenpartei (Dr. Joseph Edmund Jörg) die Mehrheit im Landtag.
Die Auflösung und Neuwahl des Landtages im Herbst 1869 brachten einen noch klareren
Erfolg für die Patriotenpartei. Die bayerischen Landtagswahlen waren Protestwahlen des
Landes, aber auch des städtischen Kleinbürgertums gegen eine zu nachgiebige Politik
gegenüber Preußen (Militär- u. Einigungspolitik), gegen den auch in Bayern forcierten
wirtschaftsliberalen Kurs und nicht zuletzt auch gegen die kulturelle Hegemonie des liberalen
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Bürgertums. Hinzu kamen die innerkatholischen Konflikte. Während Ministerpräsident Fürst
Hohenlohe-Schillingsfürst, König Ludwig II. und das katholische Bildungsbürgertum (Ignaz
Döllinger) den konservativen Kurs von Papst PIUS IX. ablehnten (1854 Dogma der
unbefleckten Empfängnis, 1864 Syllabus Errorum, 1869/70 1. Vatikanisches Konzil und
Unfehlbarkeitsdogma), blieb die Basis des bayerischen Katholizismus auf dem ultramontanen
Kurs. Infolge der inneren Konflikte trat Hohenlohe-Schillingsfürst Anfang 1870 vom Amt des
Ministerpräsidenten zurück, Nachfolger wurde der konservativere Graf Bray.
Die Krisen in Bayern und Württemberg zeigten, wie schwierig die innenpolitische Strategie
zur Vollendung der deutschen Einheit zwischen 1868 und 1870 geworden war. Gerade die
nationalliberalen Kräfte taten sich nun zunehmend schwer mit dem Aufkommen neuer
politischer Massenbewegungen, die sich auf vorindustrielle, modernisierungsskeptische
Kräfte und Mentalitäten stützten. Dies zeigte sich im Großherzogtum Baden, wo die Liberalen
die Regierung stellten und Zweifel aufkamen, ob sie mit ihren wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und politischen Konzepten den neuen Aufgaben und dem zunehmenden
Mitgestaltungswillen der Gesellschaft gewachsen waren. Die soziale Basis des Liberalismus
begann Ende der sechziger Jahre bereits deutlich zu bröckeln. Die Träger der
parlamentarischen Ideen hatten Probleme bei ihrer Umsetzung in die Praxis. These GALL:
Das liberale Regierungsexperiment in Baden ist weitgehend gescheitert. (Lothar GALL, Der
Liberalismus als regierende Partei. Das Großherzogtum Baden zwischen Restauration und
Reichsgründung. Wiesbaden 1968).
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