SS 2014 Prof. Dr. Hans-Werner Hahn Vorlesung: Zwischen Revolution und deutscher Reichsgründung 1871: Europäische Geschichte 1848-1871. 12. Entstehung und Verfassung des Norddeutschen Bundes Literatur: Wolfgang J. MOMMSEN, Das Ringen um den nationalen Staat. Die Gründung und der innere Ausbau des Deutschen Reiches unter Otto von Bismarck 1850-1890. Berlin 1993 (Propyläen Geschichte Deutschlands 7). Thomas NIPPERDEY, Deutsche Geschichte 1866-1918, Bd. 2: Machtstaat vor der Demokratie. München 1992. Ernst Rudolf HUBER, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 3: Bismarck und das Reich, 3. Aufl. Stuttgart 1988. Lothar GALL, Bismarck. Der weiße Revolutionär. Frankfurt a. M. 1980. Andreas BIEFANG, Politisches Bürgertum in Deutschland 1857-1868. Nationale Organisation und Eliten. Düsseldorf 1994. Klaus E. POLLMANN, Parlamentarismus im Norddeutschen Bund 1867-1870. Düsseldorf 1985. ________________________________________________________ I. Indemnitätsvorlage und Spaltung des Liberalismus. Nicht nur in der deutschen Frage, sondern auch in der preußischen Innenpolitik ging Bismarck nach 1866 auf die Liberalen zu. Im August 1866 bot er die nachträgliche Billigung der Regierungsakte an, welche aus Sicht der liberalen Mehrheit des Abgeordnetenhauses wegen des nicht bewilligten Budgets verfassungswidrig waren. Dieses Angebot Bismarcks überraschte Konservative wie Liberale, weil es zeigte, dass der Machtpolitiker Bismarck trotz seines militärischen Erfolges wieder in verfassungsmäßige Bahnen zurückkehren wollte. Die Indemnitätsvorlage brachte die Liberalen, die bei den Abgeordnetenhauswahlen vom 3. Juli 1866 viele Mandate an konservative Kandidaten verloren hatten, in eine schwere Lage und ließ die Fortschrittspartei im Herbst 1866 in einen nationalliberalen (BENNIGSEN) und einen linksliberalen Flügel (VIRCHOW; Fortschrittspartei) auseinander brechen. Die Nationalliberalen wollten regierungsfähig werden. Die liberalen "Realisten" wollten auf dem nun von Bismarck Geschaffenen aufbauen, in der Hoffnung, dadurch leichter zu den anderen Zielen vorstoßen zu können als durch eine gesinnungsethische Verweigerungshaltung. Die Haltung der Nationalliberalen war keine Kapitulation vor der Macht oder die einseitige Verfolgung ökonomischer Klasseninteressen (so z. B. GUGEL, Industrieller Aufstieg und bürgerliche Herrschaft. Sozioökonomische Interessen und politische Ziele des liberalen Bürgertums zur Zeit des Verfassungskonfliktes 1857-1867, Köln 1975), sondern Ausdruck eines differenzierteren politisch-strategischen Denkens. Man ging davon aus, dass in einem Nationalstaat langfristig kein Weg am Sieg der bürgerlichen Prinzipien vorbeiführen werde. Auch die Konservativen spalteten sich 1866 in eine hochkonservative Richtung, die das alte Preußen bedroht sah (H. GERLACH, KLEIST-RETZOW), und in eine freikonservative Richtung (BETHUSY-HUC; STUMM-HALBERG), die vorbehaltlos mit Bismarck gehen wollte. 1 II. Bismarck und der Norddeutsche Bund: Bismarck schien im Herbst 1866 auf dem Höhepunkt seiner Macht, schien Gegner wie Partner wie Figuren auf dem Schachbrett hin- und herzuschieben. Er hatte in der Tat einen großen Gestaltungsspielraum, aber vor allem deshalb, weil er entschlossen war, mit dem Strom der Zeit zu schwimmen und den Nationalstaat, die Industrialisierung sowie einen Teil der verfassungspolitischen Forderungen des liberalen Bürgertums zu akzeptieren. Nur auf diese Weise konnte aus seiner Sicht den traditionalen Eliten und dem alten Preußen auch längerfristig ein Großteil der Macht bewahrt werden. Die Bundesgründung erfolgte durch Verträge vom August und Oktober 1866 über die Monarchen und ihre Regierungen. Bismarck wollte so von Anfang an ein Gegengewicht gegen zu starke national-unitarische Tendenzen schaffen. Der föderative Charakter des Norddeutschen Bundes war für ihn wichtig, um den Einfluss der liberalen und nationalen Bewegung einzudämmen und zugleich die Voraussetzungen für die spätere Integration der souveränitätsbewussten süddeutschen Staaten (BAYERN) zu verbessern. Der Norddeutsche Bund war ein Bundesstaat unter der Hegemonie Preußens. Das stützte die alten Gewalten. Gleichzeitig sollte der Bundesstaat aber ein gewähltes Parlament bekommen, das den nationalen Interessen des Bürgertums entsprach und einem ausufernden Föderalismus entgegenwirken sollte. Bismarck betrieb mit all dem einen komplizierten Balanceakt zwischen unitarischen, föderalistischen und preußisch-hegemonialen Kräften und wollte im Grunde eine Ordnung zimmern, die stark auf seine eigene Person und ihre Machtansprüche zugeschnitten war. III. Die Wahlen zum konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes. Die Wahlen sollten nach dem allgemeinen Wahlrecht stattfinden. Bismarck hoffte, mit diesem Wahlrecht vor allem die ländlichen Massen für seine konservative Politik gewinnen zu können und die Liberalen damit unter Druck zu halten. Das demokratische Wahlrecht sollte die konservative Position Bismarcks stützen, aber keineswegs eine völlige Ausschaltung der Liberalen bringen, die Bismarck ja brauchte. Mit der am 12. Februar 1867 stattfindenden Wahl zum konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes begann eine neue Epoche der deutschen Wahl- und Parteiengeschichte (allgemeines Männerwahlrecht, Anstieg der Wahlbeteiligung auf 65%, Politisierungsschub, neuer politischer Massenmarkt, neue parteipolitische Entwicklungen). Vgl. hierzu Karl ROHE, Wahlen und Wählertraditionen in Deutschland, Frankfurt a. M. 1992. ERGEBNIS DER WAHLEN: Es gab starke regionale Unterschiede des Wahlverhaltens. Die dauerhafte Pluralität der deutschen Parteienlandschaft war nun endgültig absehbar. Es zeigte sich, dass der Liberalismus nicht mehr zur großen Partei des Volkes werden würde und dass es auch keine Zweiteilung des Parteienlagers in Bewegungs- und Beharrungspartei geben würde. Der Eintritt der Massen in die deutsche Politik stärkte langfristig nicht den Liberalismus, der als wichtigste Triebkraft des Parlamentarismus galt. Die zutage tretende parteipolitische Zersplitterung und die damit verbundenen Probleme einer Mehrheitsbildung im Parlament schwächten den Trend zur Parlamentarisierung und stärkten die Position Bismarcks. 2 IV. Politische Kräfteverteilung im Reichstag. LIBERALISMUS: - die stärkste Kraft dieses Lagers wurden mit 80 von 297 Mandaten die Nationalliberalen (Bennigsen, Forckenbeck, Miquel, Sybel, Twesten, Lasker, Gneist). Sie hatten ihre Hochburgen in den neupreußischen Provinzen Hannover, Kurhessen und SchleswigHolstein), ferner in Thüringen, in den anhaltinischen Staaten und in Braunschweig. Im mitteldeutschen Gürtel beherrschte ein national orientierter Liberalismus das Feld. Hier fehlten starke partikularistische Kräfte und auch das katholische Wählerpotential. Nur in Sachsen hatten die Nationalliberalen zunächst gegen sächsisch-konservative und demokratische Kräfte keine Chance. Die linksliberale Fortschrittspartei schnitt mit nur 19 Mandaten vergleichsweise schlecht ab. Eine freie liberale Vereinigung kam auf 14 Mandate, die Altliberalen, die in vielen Bereichen eher den Konservativen zuzuordnen waren, erhielten 27 Mandate. Insgesamt gab es damit keine regierungsfähige liberale Mehrheit im neuen Reichstag. KONSERVATIVE: - sie hatten besonders große Wahlerfolge in den altpreußischen Provinzen östlich der Elbe, in anderen Gebieten wurde das konservative Wählerpotential von partikularistischen Kräften wie den Welfen im früheren Königreich Hannover und Katholiken aufgesogen. Die Altkonservativen errangen 59 Mandate, die Freikonservativen 39 Mandate SONSTIGES SPEKTRUM: Unabhängige "Wilde" mit 25 Mandaten, Polen und Dänen mit 15, bundesstaatlich-konstitutionelle Vereinigung (Welfen und Katholiken) mit 18 und August Bebel als Vertreter der sächsischen Volkpartei. V. Der Kampf um die Verfassung. Bismarck bereitete die Verfassungsberatungen mit den sogenannten Putbuser Diktaten vor. Seine Grundkonzeption verband föderative, hegemoniale und unitarische Elemente und lief auf die Stärkung der eigenen Machtposition zu. Die Bismarckschen Vorstellungen erfuhren in den Beratungen mit dem Reichstag noch einige Modifikationen, aber keine grundlegende Kurskorrektur. Die wichtigsten Streitpunkte waren: - Grundrechtskatalog, auf den man unter Hinweis auf die Landesverfassungen verzichtete - die Staatsorgane und ihr Verhältnisse zueinander BUNDESRAT: Vertretung der Einzelstaaten; Stimmverteilung wie im früheren Deutschen Bund, Preußen erhielt allerdings Stimmen der annektierten Staaten hinzu. Trotzdem hatte es nur 17 von 43 Stimmen im Bundesrat. Der neue Föderalismus war gleichwohl ein hegemonialer. Preußen war die entscheidende Macht. BUNDESPRÄSIDIUM: vertrat den Bund nach außen, schloss Bündnisse ab, entschied über Krieg und Frieden. Das Bundespräsidium lag bei der "preußischen Krone". Der König wurde in der Verfassung nicht erwähnt, weil Bismarck einen "Bundesmonarchen" ablehnte. Dagegen forderten die Liberalen eine entsprechende Verankerung in der Verfassung, weil eine unitarische konstitutionelle Monarchie leichter in eine parlamentarische Monarchie umzuwandeln war als die vorgeschlagene Ordnung. Bismarck konnte sich aber behaupten. Eine andere Änderungsforderung der Liberalen betraf die Einrichtung einer politisch verantwortlichen Bundesregierung. Zunächst war von Bismarck für den Norddeutschen Bund nur eine Art geschäftsführendes Organ vorgesehen, das dem Reichstag politisch nicht verantwortlich gewesen wäre. Die Mehrheit der Liberalen forderte zwar noch kein parlamentarisches Regierungssystem, wohl aber eine klare politische Verantwortung des Leiters der Bun3 desexekutive. Nach langen Debatten wurde entschieden, dass es zwar kein Bundeskabinett mit für ihr Ressort verantwortlichen Ministern geben sollte, sondern nur einen Bundeskanzler. Dieser trug nach Art. 17 der Verfassung aber nun ausdrücklich die politische Verantwortung für alle Regierungsakte. Das Kanzleramt erfuhr durch die Beratungen damit eine beträchtliche Aufwertung. Die Folge war, dass Bismarck nun selbst darauf zusteuerte, das Amt neben dem des preußischen Ministerpräsidenten zu übernehmen. Die Neuregelung war zwar durch einen Antrag des Nationalliberalen Bennigsen aufgenommen worden und ursprünglich nicht in Bismarcks Entwurf enthalten. Es spricht jedoch einiges dafür, dass Bismarck auch im Eigeninteresse an dieser Lösung mitgewirkt hat. REICHSTAG (mit 297 Abgeordneten): - die Liberalen strebten eine möglichst umfassende Gesetzgebungskompetenz für den neuen Bundesstaat und damit eben auch für den Reichstag an, um die partikularen Kräfte zu schwächen. Sie erreichten hierbei allerdings nur Teilerfolge. - So gab es Streit um das Budgetrecht, weil Bismarck ein Äternat der Heeresausgaben (dauerhafte Bewilligung einer festen Summe für die festgelegte Friedenspräsenzstärke, 225 Taler jährlich für das eine Prozent der Bevölkerung, das unter Waffen stand) verlangte. Das hätte den politischen Bewegungsspielraum des Parlaments erheblich beschnitten. Am Ende einigte man sich auf eine vorläufige vierjährige Bewilligung. Eine neue Bewilligung war nur bei erhöhten Forderungen der Regierung notwendig. Damit wurde die Budgetfrage von den Liberalen immerhin langfristig offengehalten. - Wahlrechtsfrage: es blieb beim allgemeinen Wahlrecht. Bismarcks Versuch, die öffentliche Stimmabgabe einzuführen, scheiterte. - Bismarck gab auch seinen Plan auf, Mandat und Staatsamt für unvereinbar zu erklären und damit die Beamten vom Parlament auszuschließen. - dagegen setzte sich Bismarck mit seiner Forderung durch, den Abgeordneten keine Diäten zu zahlen. Bismarck wollte keine Berufspolitiker im Parlament. Am 16. April 1867 nahm der Reichstag mit 230 gegen 53 Stimmen die Verfassung an. Sie blieb deutlich hinter den liberalen Idealen zurück, auch wenn die Verfassungsberatungen insgesamt für etwas mehr unitarische Züge gesorgt hatten. Sie war aber andererseits auch nicht einfach nur ein Sieg der konservativen Kräfte, denn sie enthielt doch beachtliche Zugeständnisse an die liberale Bewegung. Die Verfassung war ein Kompromiss, der als "System umgangener Entscheidungen" bezeichnet worden ist (W. J. MOMMSEN). Bismarck wollte kein wirkliches Gleichgewicht der Kräfte, aber seine Zugeständnisse waren mehr als ein schmückendes Beiwerk. Aus der Sicht der Nationalliberalen war die Verfassung durchaus ein guter Anfang. Für sie war die neue Ordnung der Beginn eines Prozesses, nicht dessen Ende. Die Nationalliberalen hofften, dass der wirtschaftliche und soziale Wandel in Verbindung mit der geschaffenen Einheit eine eigene Dynamik entfalten würde, durch die sich viele Fragen bald ganz neu stellen würden. Die Liberalen waren zwar in wesentlichen Punkten an der Beharrungskraft des preußischen Obrigkeitsstaats gescheitert, aber sie kapitulierten nicht, sondern sahen sich langfristig auf der Erfolgsstraße. Die politische Situation war 1867 jedenfalls viel offener, als dies im Nachhinein oft gesehen worden ist. VI. Reformpolitik im Norddeutschen Bund: Die im Frühjahr 1867 angenommene Verfassung des Norddeutschen Bundes wurde zur Plattform und zum Instrument der Bismarckschen Politik. Diese Politik war geprägt durch die Kooperation mit den Nationalliberalen und führte zu breit angelegten wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Reformmaßnahmen. 4 Die Neuwahlen zum Reichstag im August 1867, bei denen die Wahlbeteiligung stark zurückging, brachten keine grundlegende Änderung der Mehrheitsverhältnisse. Aufgabe des neuen Reichstages war die Verabschiedung zahlreicher Reformgesetze, bei denen die liberalfreikonservative Mehrheit keineswegs nur als Erfüllungsgehilfe Bismarckscher Politik fungierte, sondern den Reformprozess aktiv mitgestalten konnte. Der Reichstag war kein scheinkonstitutionelles Akklamationsorgan, aber auch kein reines Oppositionsorgan. Er ist als vitales, funktionsfähiges und funktionstüchtiges Vereinbarungsparlament bezeichnet worden (POLLMANN), in dem vor allem die Nationalliberalen in dieser Phase den Beweis erbrachten, handlungs-, bzw. sogar regierungsfähig zu sein. Unter maßgeblicher Beteiligung der Nationalliberalen wurde der Norddeutsche Bund zu einem der in wirtschafts-, sozial-, rechts- und verwaltungsgeschichtlicher Hinsicht fortschrittlichsten Staatswesen Europas ausgebaut. Allerdings war auch Bismarcks persönlicher Anteil an diesem Reformwerk recht hoch. Bismarck wollte mit den Reformen den preußischen Staat stärken und das Bürgertum dauerhaft an ihn binden. Der wichtigste Reformbeamte dieser Phase war jedoch Rudolf von Delbrück, der im August 1867 zum Präsidenten des neuen Bundeskanzleramtes ernannt wurde und bis zu seinem Rücktritt 1876 die Politik auf wirtschaftliberalem Kurs hielt ("Ära Delbrück"). Wichtigste Reformen im Norddeutschen Bund: - allgemeine Freizügigkeit (1867) - einheitliches Maß- und Gewichtssystem (1868) - liberales Handelsrecht und Handelsgericht in Leipzig - liberale Gewerbeordnung (1869) - Abschluss der Judenemanzipation (1869) - Strafgesetzbuch (1870) Insgesamt bestärkte der wirtschaftsliberale Kurs die Liberalen in ihrer Hoffnung, dass der bürgerlichen Welt langfristig auch politisch die Zukunft gehöre. Dennoch war die entschiedene Durchsetzung wirtschaftsliberaler Prinzipien auch unter den Anhängern der Liberalen nicht unumstritten (z. B. alter Mittelstand). Die Reformgesetzgebung veränderte vor allem die Situation in den von Preußen annektierten Staaten und in den kleineren und mittleren Staaten des Norddeutschen Bundes. Hier war man vor 1866 gerade in wirtschaftlicher Hinsicht noch hinter der wirtschaftsliberalen preußischen Gesetzgebung zurückgeblieben. All dies bedeutete eine tief greifende preußische Einflussnahme auf die Klein- und Mittelstaaten, die sich aber recht rasch auf die neue Situation des hegemonialen Föderalismus einstellten und ihre Aktivitäten auf jene Politikbereiche konzentrierten, die ihnen verblieben waren (z. B. die für die thüringischen Kleinstaaten wichtige Kulturpolitik). Die innerpreußische Politik der Jahre nach 1867 war zum einen durch die Beibehaltung der bisherigen Verfassungsordnung mit dem Dreiklassenwahlrecht und zum anderen vor allem durch die vergleichsweise behutsame Integration der annektierten Gebiete bestimmt. Der Einfluss der konservativen Kräfte blieb in Preußen selbst größer als auf der Ebene des Norddeutschen Bundes. Von einer neuen liberalen Ära konnte daher nicht gesprochen werden. Dennoch war das neue, 1866 erheblich vergrößerte Preußen durch den territorialen Zuwachs "liberaler" geworden. 5