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Europäische Kommission
Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Sie hat die Aufgaben, die
europäischen Volkswirtschaften mit fast einer halben Milliarde EinwohnerInnen so
mit gemeinsamen Regeln auszustatten, dass ein möglichst großer Wohlstand
geschaffen werden kann. Der so genannte „Motor der europäischen Integration“, wie
die Kommission oft genannt wird, hat das alleinige Recht zur Initiative der
Gesetzgebung. Mit ihren Vorschlägen für neue Richtlinien, den Gesetzen der EU,
hält sie den Schlüssel zur Organisation des Miteinander in Händen. Verabschiedet
wird das EU-Recht durch das Europäische Parlament und den Rat der EU. Die
Kommission muss mit ihren Vorschlägen die unterschiedlichsten Aufgaben der
Europäischen Union berücksichtigen. Dies sind zum Beispiel die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen mit ihren globalen
Konkurrenten, die Schutzrechte der ArbeitnehmerInnen, die Gleichstellung von Mann
und Frau, den Schutz der Umwelt und des globalen Klimas sowie ein umfassender
Verbraucherschutz.
Hat ein Gesetz erfolgreich die Institutionen der EU im Rahmen der unterschiedlichen
Verfahren der Rechtssetzung passiert, muss es zumeist von den Mitgliedsstaaten
noch in nationales Recht übersetzt werden. Werden die Fristen dafür nicht
eingehalten oder das Gesetz nicht im Sinne der EU angewandt, ist es wieder die
Kommission, die das feststellt und einen Mitgliedstaat vor dem Europäischen
Gerichtshof verklagen kann. Wir eine Land verurteilt, können Strafen, so genannte
Zwangsgelder, bis zu 25.000 Euro pro Tag gegen diesen Staat verhängt werden. Der
zweite Name der Kommission ist daher „Hüterin der Verträger“.
Darüberhinaus ist die Kommission auch die Behörde, die auf den fairen Wettbewerb
in der Europäischen Union pocht. Unternehmen, die dagegen verstoßen, können
empfindliche Strafen auferlegt bekommen. Microsoft musste im Jahr 2004 eine halbe
Milliarde Euro wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zahlen. Auch Mitgliedstaaten,
die ihre Wirtschaft wettbewerbswidrig durch Steuermittel fördern, bekommen Ärger
mit der Kommission.
Organisation der Kommission
An der Spitze der Kommission, die ähnlich aufgebaut ist wie eine nationale
Regierung und deren Ministerien, steht der Kommissionspräsident mit den
KommisarInnen. Jedes Mitgliedsland ist in diesem Kreis durch eine Person vertreten.
Die Kommission hat mit 25.000 Beschäftigten etwa so viele Beschäftigte wie die
Stadt Köln. Benannt werden der/die PräsidentIn und die KommissarInnen von den
Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU. Das Europäische Parlament muss
diesen Benennungen zustimmen. Es kann der Kommission auch das Misstrauen
aussprechen und somit den Rücktritt des/der PräsidentIn der Kommission und der
KommissarInnen erzwingen.
Europäischer Rat
Neben dem Ministerrat, der auch Rat der Europäischen Union oder einfach kurz
Rat genannt wird, gibt es zusätzlich den Europäischen Rat. Die Unterscheidung
dieser Organe ist anfänglich etwas schwierig, allerdings besonders wichtig. Die
beiden Organe sind unterschiedlich zusammengesetzt und haben ganz verschiedene
Aufgaben.
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem/der PräsidentIn der Europäischen
Kommission. Teilweise nehmen an den Sitzungen auch die AußenministerInnen der
Mitgliedstaaten und ein weiteres Mitglied der Kommission an den Sitzungen, den so
genannten EU-Gipfeln, teil. In der Regel finden diese Gipfel viermal im Jahr statt.
Jedes Land führt für ein halbes Jahr die Präsidentschaft. Ein Gipfel in dieser Zeit
findet immer in Brüssel, der andere im Land der Präsidenschaft statt.
Die Mitglieder des Europäischen Rates beschließen die allgemeinen Richtlinien für
den Weg der Europäischen Union und diskutieren die Vorhaben für eine weitere
Intensivierung der Zusammenarbeit. Der Europäische Rat kümmert sich nicht um das
Funktionieren der EU im Alltag. Er hatr - anders als der Rat der Europäischen Union
- keine formale Rolle in der EU-Gesetzgebung.
Große Projekte des Europäischen Rates
In den letzten fünfzehn Jahren hat der Europäische Rat die vielleicht drei wichtigsten
Projekte der Europäischen Union beschlossen und vorangebracht. Anfang der
neunziger Jahre beschloss er die Wirtschafts- und Währungsunion und damit die
Einführung des Euro. Nur wenig später beschlossen die Staats- und Regierungschef
die größte Erweiterung der Europäischen Union um die Staaten Mittelost- und
Südost Europas. Etwa zehn Jahre nach diesen beiden besonderen Etappen einigten
sich die Mitglieder des Europäischen Rates auf einen Text für die Verfassung der
Europäischen Union. Dieser Text liegt inzwischen den Mitgliedstaaten zur
Abstimmung vor.
Abstimmungen im Europäischen Rat
Im Europäischen Rat gilt das so genannte Konsensprinzip: Entscheidungen können
ausschließlich einstimmig von den Staats- und Regierungschefs getroffen werden. Je
mehr Partne rin der EU sind, desto schwieriger wird dies. Im Europäischen Rat geht
es jedoch um die grundsätzlich Richtung der Entwicklung der Europäischen Union.
Deshalb ist es wichtig, dass alle Mitglieder diesem Weg auch zustimmen können.
Der Streit um die Details bleibt dem Ministerrat überlassen.
Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Die Mitgliedstaaten der EU sind und bleiben selbstständige souveräne Staaten.
Allerdings legen sie ihre Souveränität dauerhaft in großen Teilen in den Institutionen
der EU zusammen und nutzen sie gemeinsam. Viele Aufgaben der Nationalstaaten
werden mittlerweile in der EU gemeinsam wahrgenommen.
Im Rat der Europäischen Union oder kürzer "Rat" genannt, kommen die
Vertretungen der Mitgliedstaaten zusammen. Dieses Gremium wird auch daher auch
"Ministerrat" genannt, womit deutlich wird, wer dort arbeitet: die MinisterInnen der
Mitgliedstaaten. Wichtige Zusammensetzungen sind der Rat der AußenministerInnen
für allgemeine Angelegenheiten, der Rat der Wirtschafts- und FinanzministerInnen
für Wirtschafts- und Währungsfragen und der Rat der AgrarministerInnen für die
Landwirtschaft.
Wie kommen Entscheidungen zustande?
Der Ministerrat ist neben dem Europäischen Parlament (EP) das zweite Organ der
EU, das mit der Setzung von Recht für die EU beauftragt ist. Das bedeutet, dass die
EU Gesetze vorbereitet, damit in den Mitgliedstaaten weitgehend gleiches Recht
Anwendung findet. Das EP und der Rat sind in vielen Entscheidungsfällen
mittlerweile annähernd gleichberechtigt. In besonders finanzwirksamen
Entscheidungen, in Fragen der inneren und äußeren Sicherheit und in Steuerfragen
ist der Rat allerdings eindeutig das mächtigste Gremium der EU. In diesen Fragen
entscheiden die MinisterInnen grundsätzlich einstimmig. Dies ist bei der wachsenden
Zahl der Mitgliedern sehr schwierig.
Einfacher ist eine Mehrheitsentscheidung. Die Mitgliedstaaten haben ja nach Größe
hierzu unterschiedlich starke Stimmenzahlen. Von den 345 Stimmen müssen
insgesamt 255 (oder etwa 72%) der Stimmen für eine Mehrheit erreicht werden. Falls
erforderlich wird auch noch geschaut, ob diese Mehrheit 62% der Bevölkerung vertritt
und die Mehrzahl der Mitgliedstaaten dafür gestimmt haben. Eine komplizierte
Rechnung, die mit der Verfassung vereinfacht werden soll!
Umsetzung (Implementation)
Die Ergebnisse der EU-Rechtsetzung werden als so genannte Richtlinien an die
Mitgliedstaaten und dort in die jeweils zuständigen Ministerien geschickt. Zumeist
sind es dieselben Ministerien, die bereits im Rat der EU an ihrer Entstehung
mitgearbeitet haben.
Diese bereiten sodann einen nationalen Gesetzesentwurf vor, um die Richtlinie in
nationales Recht zu übernehmen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Rechtssysteme
der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, um den BürgerInnen in allen Staaten der EU
Rechtssicherheit zu geben. Die Gesetzentwürfe werden dann von den nationalen
Parlamenten bearbeitet und verabschiedet. In Deutschland sind daran neben dem
Bundestag zumeist auch der Bundesrat und die Bundesländer beteiligt.
Gewichtung der Stimmen im Rat
Land
gewichtete
Bevölkerung
Stimme
Millionen (%)
Belgien
12
10,4
Bulgarien
10
Dänemark
Land
gewichtete
Bevölkerung
Stimme
Millionen (%)
Niederlande
13
16,2
7,5
Malta
3
0,4
7
5,4
Österreich
10
8,1
Deutschland
29
82,6
Polen
27
38,2
Estland
4
1,4
Portugal
12
10,4
Finnland
7
5,2
Rumänien
14
22,2
Frankreich
29
59,6
Schweden
10
8,9
Griechenland
12
11
Slowakei
7
5,4
Großbritannien
29
59,3
Slowenien
4
2
Irland
7
4
Spanien
27
40,7
Italien
29
57,3
Tschechien
12
10,2
Lettland
4
2,3
Ungarn
12
10,1
Litauen
7
3,5
Zypern
4
0,7
Luxemburg
4
0,4
EU-gesamt
321
454
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament (EP) ist das einzige direkt gewählte Organ der
Europäischen Union. Die Abgeordneten des EP vertreten die Völker der
Europäischen Union. Seinen Sitz hat das EP in Brüssel und in Straßburg. Während
die Abgeordneten hauptsächlich in Brüssel ihre Arbeit erledigen, finden die
Sitzungen des Parlaments einmal im Monat für eine Woche in Straßburg statt.
Allmählich haben sich die Machtbefugnisse des EP in den letzten Jahren erweitert.
Erst seit 1993, mit der Gründung der Europäischen Union durch den Vertrag von
Maastricht, dürfen die Abgeordneten über ca. 75 Prozent der Gesetze für die EU und damit für alle Mitgliedstaaten - mitentscheiden. Mitentscheiden bedeutet, dass
das EP nicht alleine entscheiden darf. Es müssen vielmehr Rat und EP
zusammenarbeiten und gemeinsam entscheiden. Hier liegt der größte Unterschied
im Vergleich zu den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten
Das EP kann keine Gesetze vorschlage. Diese Kompetenz hat ausschließlich die
Europäische Kommission. Allerdings hat das EP ganz wichtige Befugnisse im
Bereich der Haushaltspolitik. Es kann darüber entscheiden, wer wieviel Geld
bekommt und darf die Verteilung auch kontrollieren. Außerdem ist das EP
entscheidend an der Einsetzung einer neuen Kommission beteiligt – ohne seine
Zustimmung können der/die KommissionspräsidentIn und die KommissarInnen nicht
ernannt werden.
Wahlen zum Europäischen Parlament
Im Juni 2004 haben die Bürgerinnen und Bürger der 25 Staaten der Europäischen
Union zum insgesamt sechsten Mal seit 1979 die Abgeordneten des Europäischen
Parlaments gewählt. 732 Politikerinnen und Politiker vertreten nunmehr die
Interessen der Bevölkerung der EU. Mit dem Beitritt Bulgariens nd Rumäniens wird
diese Anzahl vorübergehend bis zu den nächsten Wahlen 2009 überschritten. Die
Wahlbeteilung ist in den letzten Jahren allerdings stetig zurückgegangen, obwohl der
Einfluss des Europäischen Parlaments deutlich gewachsen ist. Noch ist es den
Abgeordneten des EP nicht gelungen, den Menschen zu erklären, welche
Gestaltungsmöglichkeiten sie wirklich haben.
Anzahl der Sitze
Die Anzahl der Sitze für jedes Mitgliedsland ist vorab durch die europäischen
Verträge geregelt. Jedes Land wählt für sich seine Volksvertreter, die dann im
Europäischen Parlament zusammenkommen. Ausschlaggebend für die Verteilung
auf die Mitgliedstaaten ist die Bevölkerungsgröße. Kleinere Staaten werden hierbei
jedoch ein wenige bevorzugt, um nicht neben den großen Staaten in der
Bedeutungslosigkeit zu versinken.
Deutschland mit etwa 82 Millionen Einwohnern hat die meisten Abgeordneten, 99 an
der Zahl. Das kleinste EU-Land, die Inselrepublik Malta mit seinen knapp 350.000
Einwohnern, hat immerhin noch 5 Abgeordnete.
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