und Umweltmanagementhandbuch

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Teil A
1. Aufbau und Struktur des Handbuchs
1.1 Geltungsbereich
1.2 Aufbau
1.3 Normbezug
1.4 Entwicklung
1.5 Historie der Praxis
1.6 Inkraftsetzung
2. Beschreibung der Einrichtung
2.1. Träger
2.2. Aufgabenstellung und Indikation
2.3. Strukturmerkmale
2.4. Logo der Praxis
Ablaufdiagramm
3. Verantwortung für Qualität und Umweltschutz
3.1 Verantwortung der Leitung
3.2 Leitbild
3.2.1 Konzeption
3.2.2 Qualitäts- und Umweltpolitik
3.2.3 Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt
3.2.4 Qualitäts- und Umweltziele
3.3 Umweltaspekte
3.3.1 Umweltvorschriften
3.4 Personen und Strukturen
3.4.1 Der Qualitäts- und Umweltmanagementbeauftragte
3.4.2 Lenkungskreis
3.4.3 Qualitäts- und Umweltzirkel
3.4.4 Verantwortung der Mitarbeiter
3.5 Dokumentation
3.5.1 Qualitäts- und Umweltmanagement-Handbuch
3.5.2 Lenkung der Dokumente
3.6 Entwicklung des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems
3.6.1 Ausrichtung auf kontinuierliche Verbesserung
3.6.2 Interne Audits
3.6.3 Erfassung fehlerhafter Dienstleistungen und kritischer Ereignisse
3.6.4 Management Review
3.6.5 Entwicklung von vorbeugenden Maßnahmen
3.6.6 Beschwerdemanagement
3.6.7 Lenkung Fehlerhafter Prüfarbeiten
3.6.8 Entwicklung von Korrekturmaßnahmen
4. Verantwortung für Organisationsstruktur
4.1 Infrastruktur
4.2 Beschaffung
4.3 Sicherheit- und Risikomanagement
4.3.1 Gerätesicherheit
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1
4.3.2 Hygiene
4.3.3 Desinfektion
4.3.4 Arbeitssicherheit
4.3.5 Betriebsarzt
4.3.6 Brandschutz
4.3.7 Katastrophenschutz
4.3.8 Notfallübungen
4.4 Umweltschutz
4.4.1 Abfallwirtschaft
4.4.2 Wasser/ Abwasser
4.4.3 Energieeinsparung
5. Verantwortung für Wirtschaftlichkeit
6.Verantwortung für Kommunikation
6.1 Interne Kommunikation
6.2 Externe Kommunikation
6.3 Dokumentation
7. Verantwortung für Mitarbeiter
7.1 Personalplanung- und entwicklung
7.1.1 Auswahl
7.1.2 Qualifikation
7.1.3 Einsatz
7.1.4 Fluktuation und Fehlzeiten
7.2 Führungskonzept und Qualitäts- und Umweltbewusstsein
7.2.1 Mitarbeiterbeteiligung
7.2.2 Qualitäts- und umweltbewusste- und kompetenz der Mitarbeiter
7.2.3 Mitarbeitergespräche
7.2.4 Vorschlagswesen
7.2.5 Gemeinschaftsveranstaltungen
7.3 Personalfürsorge
8. Verantwortung für Patienten
9. Verantwortung gegenüber Partnern
9.1 Die Partner
9.2 Kooperation
10. Therapie-Qualität
10.1 Grundlagen
10.2. Therapieprozesse
10.3 Therapie-Ergebnisse
11.1 Dokumentation und Katamnese
11.2 Überwachung der Ergebnisse
11.3 Patientenbefragung
11.4 Arztbrief
11.5 Benchmarking
12. Therapie-Entwicklung
12.1 Kontinuierliche Verbesserung
12.2 Entwicklung neuer Therapieformen
12.3 Forschung
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22
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23
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2
Teil C
Allgemeines
Mitarbeiter
Visionen
Anhang
Querverweismatrix
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41
41
41
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42/43
3
Teil A. Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
1. Aufbau und Struktur des Handbuchs
1.1 Geltungsbereich
Dieses Handbuch stellt das Qualitätskonzept der Praxis Dr. Friese dar. Dieser Entwicklungsprozess ist ein
wesentlicher Teil der Qualitätsentwicklung, die durch ein Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
erreicht werden soll. Das Management der Qualität der Praxis muss sich an den wesentlichen Prozessen,
die für die Patientenversorgung notwendig sind, orientieren. Die Forderungen der Normen und
Zertifizierungsgesellschaften können auf verschiedene Weise umgesetzt werden. Das Handbuch wurde
so geschrieben, dass es für Mitarbeiter lesbar und hilfreich ist. Dieses Handbuch gilt für die gesamte
Praxis Dr. med. Friese in Weil der Stadt.
1.2 Aufbau
Für den Aufbau eines Qualitäts- und Umweltmanagement-Handbuchs hat sich ein dreistufiges Modell
bewährt. Im ersten Teil (Teil A) werden die Ziele und die allgemeinen Grundsätze des Systems
dargestellt. Es werden Begriffe und Verfahren erläutert. Der erste Teil ist sozusagen die
Bedienungsanleitung für das System.
Zugleich legt der erste Teil dar, wie die Anforderungen der Normen, auf die sich das Handbuch bezieht,
erfüllt werden. Er dient daher einem externen Auditor dazu, das System kennen zu lernen und zu
bewerten.
Im zweiten Teil (Teil B) werden die qualitätsrelevanten Prozesse der Praxis dargestellt. In Ablaufdiagrammen und Erläuterungen werden die Kernprozesse, die Verantwortlichkeiten, die Schnittstellen und
die erforderlichen Aufzeichnungen genau beschrieben. Die Darstellung der Prozesse beschreibt die
konkreten Abläufe innerhalb der Praxis. Während der Erarbeitung der relevanten Prozesse werden die
ersten Schritte in Bezug auf eine Verbesserung der angewandten Verfahren und Strukturen geleistet. Die
im Teil B beschriebenen Prozesse stellen sozusagen das Know-how der Praxis dar (siehe auch
3.5.1 „Qualitäts- und Umweltmanagement-Handbuch“).
Im Teil C kommen die Mitarbeiter und Visionen. Dieses Handbuch gibt Empfehlungen für den Teil A des
praxisspezifischen Handbuchs. Der Teil B stellt die in der Praxis tatsächlich verwendeten Prozesse dar.
Wir haben uns daher darauf beschränkt, für den Teil B eine Liste der relevanten Prozesse vorzuschlagen.
Wie Prozesse sinnvollerweise dargestellt werden, ist Gegenstand des Weiterbildungskurses, den die
Qualitäts- und Umweltmanagementbeauftragte besuchen sollen.
1.3 Normbezug
Dieses Handbuch bezieht sich auf die Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2000 und der DIN EN ISO
14001:1996.Die Empfehlungen dieses Handbuchs gehen zum Teil über die Anforderungen der DIN EN
ISO 9001:2000 und der DIN EN ISO 14001 hinaus. Um das eigene Labor zu optimieren werden auch
Elemente der DIN EN ISO 17025 eigearbeitet.
4
1.4. Entwicklung
Das hier vorliegende Handbuch in der Version 2.6 wurde von Dr.Friese erstellt.
Es ist das Ziel, dieses Handbuch zu verbessern und kontinuierlich weiter zu entwickeln.
1.5. Historie der Praxis
Die Inhaberin der Praxisräume, Frau Sigrid Enssle-Schmalbach , schrieb einen Brief an Professor Terrahe
im Frühjahr 1985, in dem sie die Praxisräume anbot. Herr Dr. Friese besichtigte die Praxisräume im
Rohbau erstmals im Juli 1985 und beschloss, sich die Praxisräume ausbauen zu lassen und eine HNOPraxis zu gründen. Der Ausbau der Praxis erfolgte im wesentlichen mit Hilfe des Praxisberaters Herrn
Wolfgang Reich, Mitarbeiter der Firma Häberle in Stuttgart, außerdem mit dem Architekten Herrn Fritsch
aus Leonberg. Herr Reich betreut als Teilhaber der Firma Orlimed die Praxis noch heute. Am 15.04.1986
wurde als Praxispersonal Frau Karin Lind, Frau Gudrun Bauer, Frau Bettina Geyer (heute Elsasser) und
Frau Rita Swoboda (heute Behrens) eingestellt. Frau Lind, Frau Bauer und Frau Elsasser arbeiten noch
heute in der Praxis.
Am 01.05.1986 wurde die Praxis offiziell eröffnet, am 02.05.1986 fanden die ersten Behandlungen in der
Praxis statt. Die offizielle Eröffnungsfeier erfolgte am 03.05.1986. Da die Praxis immer größer wurde,
wurde am 01.09.1989 als erste Assistenzärztin Frau Dr. Petra Flad eingestellt. Seit dieser Zeit arbeiten
ständig Weiterbildungsassistenten/-tinnen in der Praxis mit. Seit dem 01.09.1995 arbeitet als
Dauerassistentin die Ärztin Frau Angelika Lettau mit, die mit Akupunktur und Mikrobiologischer Therapie
die Praxis wesentlich bereichert.
Seit Frühjahr 2001 erfolgt die Einführung des Qualitäts- und Umweltmanagements.
Seit März 2002 ist die Praxis nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert.
Seit Februar 2003 hat Dr. Friese das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Seit Juli 2004 ist die Praxis nach DIN EN ISO 14001 zertifiziert.
Die Praxis ist hauptsächlich überregional tätig. Patienten kommen aus ganz Deutschland und dem
angrenzenden Ausland.
1.6 . Inkraftsetzung
Die Version 2.6 dieses Handbuches tritt am 1.1.2007 in Kraft.
5
2. Beschreibung der Einrichtung
HNO-Praxis Dr.med. Karl-Heinz Friese
Marktplatz 3,71263 Weil der Stadt. Telefon 07033/6008;Telefax 07033/80561;eMail [email protected]; Internet www.dr-friese.de.
2.1. Träger
Alleiniger Eigentümer als Freiberufler ist Dr. med. Karl-Heinz Friese. Die Praxis ist Mitglied des Verbundes
Medi-BB. Allein verantwortlicher Leiter ist Dr. Friese.
2.2. Aufgabenstellung und Indikation
Das oberste Ziel ist, Patienten schnell, angenehm und qualitativ hochwertig zu behandeln. Dabei sollten
Patienten trotz starken Zulaufs möglichst nicht abgewiesen werden.
In der Praxis wird das komplette Spektrum der konservativen HNO-Heilkunde abgedeckt. Das
Behandlungsziel ist die Verbesserung der körperlichen und seelischen Gesundheit, Wiederherstellung
bzw. Erhaltung der Erwerbsfähigkeit, möglichst die komplette Heilung.
Behandelt werden alle Patienten mit HNO-Krankheiten, unabhängig von Alter und Geschlecht.
Erfahrungsgemäß kommen sehr viele Kinder in Behandlung.
2.3. Strukturmerkmale
Es handelt sich um eine sehr große HNO-Praxis im Zentrum von Weil der Stadt. Die Praxis hat 190 qm.
Sie liegt am Marktplatz, wo kostenlos geparkt werden kann. Die S-Bahn-Endhaltestelle (S6) ist ca. 8 min
zu Fuß entfernt.
Besondere diagnostische Ausstattung:
Audiometrie (Tonschwellen-, Sprach- und überschwellige Audiometrie)
Tympanometrie und Stapediusreflexmessung
Elektronystagmografie
Otoakustische Emissionen
Hirnstammaudiometrie
Extra- und intrakranielle Dopplersonografie
Geruchs- und Geschmackstestungen
Allergietests (Prick-, Intrakutan-, Epikutantestungen, nasale Provokationen)
Allergielabor (spezifisches und unspezifisches IgE; ECP)
Rhinomanometrie
Ultraschalluntersuchungen(Kiefer- und Stirnhöhlen, Kopfspeicheldrüsen, Halsweichteile)
Röntgenuntersuchung der Nasennebenhöhlen
Endoskopie der Nase und Nasennebenhöhlen
Stimm- und Sprachuntersuchungen
Lupenstroboskopische Untersuchungen
Feinnadelbiopsien der Speicheldrüsen und Halslymphknoten
Umweltmedizinische Diagnostik
Amalgamuntersuchungen
Transkutane Messung des Sauerstoffpartialdruckes
Sämtliche Labordiagnostik in Zusammenarbeit mit der Laborgemeinschaft Schönbuch in Sindelfingen und
den Laborärzten Dres. Grottendieck und andere.
6
Besondere therapeutische Verfahren:
Der eindeutige Schwerpunkt ist die Homöopathie nach bewährten Indikationen
Klassische Homöopathie
Phytotherapie
Neuraltherapie
Amalgamausleitung
Umweltmedizinische Beratung
Sauerstoffmehrschritttherapie nach Ardenne
Psychosomatische Grundversorgung
Asthmaschulung
Autogenes Training
Akupunktur
Mikrobiologische Therapie
2.4 Logo der Praxis
7
Aufbauorganigramm
Dr. med.
Karl-Heinz Friese
QMB
Praxiseigentümer
Franziska Holzinger-Ehnis
Arztfachhelferin /
Umweltbeauftragte
Vitali Bosch
HNO-Arzt
Angelika Lettau
Ärztin
Karin
Lind
Gudrun
Bauer
Bettina
Elsasser
Carolin
Zeller
Arzthelferin
Arztfachhelferin
Arztfachhelferin
Arzthelferin
Franziska
Holzinger-Ehnis
Arztfachhelferin
Sandra
Rauss
Arzthelferin
Christine
Kunz
Susann
Seibt
Anna
Hiller
Sandra
Kühne
Lena
Stoll
Krankenschwester
Auszubildende
Auszubildende
Auszubildende
Auszubildende
Sofia
Rissafi
Putzfrau
Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen,
Privatkassen, Berufsgenossenschaften, Selbstzahler
8
3. Verantwortung für Qualität und Umweltschutz
3.1 Verantwortung der Leitung
Dr. Friese trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und somit für die Qualität der Dienstleistung.
Er setzt das Qualitäts- und Umweltmanagement-Handbuch in Kraft und hat die Pflicht, das
Qualitätsmanagement-System regelmäßig zu bewerten (Management Review), um seine ständige
Eignung und Wirksamkeit sicherzustellen.
Dr. Friese hat gegenüber den Mitarbeitern eine Vorbildfunktion. Sie zeigt, wie gelebtes Qualitäts- und
Umweltmanagement aussieht, indem sie ihr Handeln auf die Grundlagen und Ziele dieses Qualitäts- und
Umweltmanagementsystems ausrichtet und sich für dessen kontinuierliche Weiterentwicklung aktiv
einsetzt.
Er legt die Qualitäts- und Umweltpolitik und -ziele fest und ist außerdem zuständig für:
- die Optimierung der Teilprozesse im Rahmen der Überprüfung der Wirksamkeit des
Qualitätsmanagement-Systems
- die Kommunikation mit den Mitarbeitern bezogen auf die Qualitäts- und Umweltpolitik und die
Einhaltung der Qualitäts- und Umweltziele
- die Prüfung und Umsetzung der externen Vorgaben durch den Gesetzgeber und die Leistungsträger
- die Anwendung von freigegebenen Behandlungskonzepten und deren Weiterentwicklung
- die Einberufung und Leitung des Lenkungskreises zur Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems entsprechend dem Abschnitt 3.4.2 dieses Qualitäts- und Umweltmanagement-Handbuchs
- die Bereitstellung des nötigen Personals und der Mittel zur Erhaltung des QualitätsmanagementSystems
- Planung, Erstellung, Überwachung und Korrektur des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems
entsprechend der Maßgaben der DIN ISO 9001:2000 und der gesetzlichen Vorgaben
- Erstellung, Genehmigung, Ausgabe und Änderung des Qualitäts- und UmweltmanagementHandbuchs zur Erfüllung der Qualitätsmanagement-Nachweisforderung gemäß DIN EN ISO
9001:2000 sowie DIN EN ISO 14001:1996 und DIN EN ISO 17025
- Überwachung des Qualitäts- und Umweltmanagement-Handbuchs und anderer
Qualitätsmanagement-Dokumente von übergeordneter Bedeutung
- Freigabe von Verfahrensanweisungen nach Überprüfung auf Normkonformität
- Veranlassung und Bewertung interner Audits (Management Review).
Dr. Friese trägt die Verantwortung für alle medizinischen und therapeutischen Teilprozesse der Praxis; er
ist verantwortlich für die Ausarbeitung der allgemeinen medizinischen und therapeutischen Behandlungspläne. Detaillierte Zuständigkeiten sind aus den Anforderungsprofilen für die Mitarbeiter sowie der
Ablauforganisation, wie sie in den Verfahrensanweisungen beschrieben ist, zu ersehen. Dr. Friese ist
verantwortlich für alle Verwaltungstätigkeiten. Er hat die Dienstaufsicht über alle Mitarbeiter.
3.2 Leitbild und Konzeption
Das Leitbild der Praxis beschreibt die grundsätzliche Ausrichtung der Praxis, ihre Werthaltung und die
Ziele, die sie anstrebt. Das Leitbild wurde gemeinsam von Dr. Friese und Mitarbeitern erarbeitet. Es
nimmt Bezug auf die gültigen gesetzlichen Vorgaben. Es ist den Mitarbeitern jederzeit zugänglich und
bekannt. Das Leitbild wird externen Partnern bekannt gemacht. Es wird regelmäßig überprüft, ob es
aktuell und vollständig ist oder ob ein Überarbeitungsbedarf besteht. Die Überprüfung erfolgt bei Bedarf,
mindestens einmal pro Jahr.
Im folgenden wird das Leitbild in den Teilen Konzeption, Qualitäts- und Umweltpolitik dargestellt.
9
3.2.1 Konzeption
Die Konzeption beschreibt die therapeutische Arbeit der Praxis. Sie beruht auf einer wissenschaftlichen
Grundlage der modernen HNO-Heilkunde und der modernen Homöopathie. Sie beschreibt differenziert
die in der Praxis zu behandelnden Indikationen und Kontraindikationen. Sie gibt Standard-Therapiepläne
für alle zu behandelnden Indikationen vor. In der Konzeption wird die therapeutische Arbeit der Praxis
abgebildet.
Die Konzeption beschreibt die Umsetzung der Ziele des Leitbildes in das therapeutische
Handeln und konkretisiert es damit.
Die therapeutische Konzeption findet sich wieder in den Büchern von Dr. Friese, insbesondere in der
„Homöopathie in der HNO-Heilkunde“, Hippokrates-Verlag Stuttgart 2005.
Die Konzeption muss allen Mitarbeitern zugänglich und bekannt sein. Dr. Friese trägt die Verantwortung
dafür, dass in allen Bereichen der Praxis entsprechend der geltenden Konzeption gearbeitet wird. Die
Konzeption wird externen Partnern der Praxis bekannt gemacht.
Die Konzeption wird regelmäßig darauf überprüft, ob sie aktuell und vollständig ist oder ob ein
Überarbeitungsbedarf besteht. Die Überprüfung erfolgt bei Bedarf, mindestens einmal pro Jahr.
3.2.2 Qualitäts- und Umweltpolitik
Grundlage der Qualitäts- und Umweltpolitik und der Qualitäts- und Umweltziele der Praxis sind die
Erwartungen und Bedürfnisse der Kunden. Eine Praxis hat zahlreiche externe und interne Kunden.
Externe Kunden sind z.B. die Patienten, die Leistungsträger, andere Behörden (z.B. das
Versorgungsamt), zuweisende Institutionen, Angehörige, Betriebe, andere Ärzte und Krankenhäuser. Die
Praxis ist bestrebt, alle Erwartungen dieser externen Kunden zu erfüllen. Sofern sich Widersprüche
zwischen den Wünschen der verschiedenen Kunden ergeben, werden als Maßstab die gesetzlichen und
behördlichen Bestimmungen sowie die ethischen Grundüberzeugungen der Praxis, wie sie im Leitbild
niedergelegt sind, herangezogen. Interne Kunden sind die verschiedenen Mitarbeiter wechselseitig.
Zur Erhöhung der Patientenzufriedenheit werden mindestens einmal jährlich Patientenbefragungen
durchgeführt.
Lieferanten-Kunden-Beziehungen entstehen bei der Arbeit immer wieder neu. Die Ermittlung der internen
Kundenwünsche trägt deshalb zur Verbesserung der Schnittstellen innerhalb der Praxis bei.
Die Qualitäts- und Umweltpolitik beschreibt den Weg, auf dem die Praxis ihre Qualität kurz-mittel- und
langfristig weiter entwickeln will. Sie beschreibt die Mittel und Instrumente, mit denen diese Ziele zu
verwirklichen sind. Die Qualitäts- und Umweltpolitik und die Qualitäts- und Umweltziele der Praxis werden
entsprechend den Vorgaben der Leistungsträger gestaltet und mit den Zielen von Dr. Friese abgestimmt.
Hierzu sind interne Qualitäts- und Umweltzirkel und externe Fortbildungen wichtig.
Dr. Friese ist verantwortlich für die Qualitäts- und Umweltpolitik der Praxis. Die Qualitäts- und
Umweltpolitik muss geeignet sein, die Qualität der Therapie kurz-, mittel- und langfristig zu gewährleisten
und die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfüllen. Sie muss kontinuierlich weiterentwickelt
und verbessert werden. Die Qualitäts- und Umweltpolitik ist der Rahmen, innerhalb dessen konkrete
Qualitäts- und Umweltziele festgelegt werden.
Sie wird den Mitarbeitern vermittelt, z.B. in internen Fortbildungsveranstaltungen und muss von den
Mitarbeitern verstanden sein. Die Qualitäts- und Umweltpolitik wird regelmäßig überprüft, ob sie aktuell
und vollständig ist oder ob ein Überarbeitungsbedarf besteht. Die Überprüfung erfolgt bei Bedarf,
mindestens einmal pro Jahr. Als Ergebnis muss gewährleistet sein, dass die Ablauforganisation optimal
funktioniert und die Diagnose- und Therapiequalität optimal ausfällt.
10
Unsere Qualitäts- und Umweltpolitik lautet:
A. Die Praxis ist betriebwirtschaftlichen, qualitativen, sozialen und umweltrelevanten Erfordernissen
verpflichtet.
Unsere Praxisziele im Zuge der Qualitätsoptimierung sind:





Kürzere Wartezeiten
Optimierung der Qualität
Erzielung von Wettbewerbsvorteilen
Flexibilisierung der Abläufe (z.B. Audiometrie)
Motivationssteigerung bei den Mitarbeitern
B. Auf dieser Basis formulieren wir folgende Qualitätsleitsätze:
1. Wir bieten unseren Patienten einen Qualitätsstandard, der sich an den Forderungen der Patienten
orientiert und von den Patienten als optimal angesehen wird. Dabei fragen wir unsere Patienten
nach Ihrer Zufriedenheit mit unserer Dienstleistung.
2. Wir definieren und überwachen die einzelnen Prozesse. Wir schaffen durch klare Darstellung und
gegenseitige Information Transparenz in zeitlichen Abläufen und tatsächlichen
Zusammenhängen.
3. Wir gestalten unsere Prozesse unter der Prämisse des optimalen Patientennutzens, analysieren
unaufgefordert kritische Ergebnisse, schaffen Lösungen und stimmen sie vor Installation der
Lösung mit allen relevanten Stellen ab.
4. Wir vergleichen unsere Maßnahmen mit denen unserer Mitbewerber und mit Dritten außerhalb
der Branche. Wir analysieren diese Maßnahmen und vergleichen sie kritisch mit unseren.
5. Wir kopieren nicht, sondern lernen von denen, die besser sind als wir.
6. Wir beziehen alle Mitarbeiter unseres Unternehmens in den Prozess der ständigen
Qualitätsverbesserung ein. Dabei übernimmt Dr. Friese die Vorbildfunktion, um alle Mitarbeiter im
Prozess der Qualitätsverbesserung zu motivieren.
7. Wir befragen unsere Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen nach ihrer Motivation und
Zufriedenheit und schaffen für sie Erfolgserlebnisse, die die Zufriedenheit wesentlich beeinflussen
werden.
8. Wir wenden dieselben Qualitätsziele, die für uns gelten, auf die mit uns verbunden
Subunternehmen an und beziehen sie auf deren Leistung.
C. Auf dieser Basis formulieren wir folgende Umweltleitsätze:
1. Unsere Praxis verpflichtet sich alle umweltrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Darüber
hinausgehend werden Anstrengungen unternommen, die betriebliche Umweltsituation
kontinuierlich zu verbessern.
2. Die Auswirkungen der gegenwärtigen Tätigkeiten auf die Umwelt werden geprüft, beurteilt und
überwacht. Die Umweltauswirkungen jeder neuen Tätigkeit und jedes neuen Verfahrens werden
im voraus beurteilt.
3. Es werden die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die von uns verursachten
Umweltbelastungen auf ein Minimum zu verringern. Dies gilt insbesondere für den Energie- und
Wasserverbrauch sowie für den Umgang mit Abfällen, Gefahrstoffen und Abwasser. Es wird eine
strenge Mülltrennung eingeführt. Soviel Müll wie möglich soll über den Wertstoffhof entsorgt
werden.
4. Bei den Mitarbeitern wird das Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt gefördert. Sie werden in
Bezug auf ökologische Fragestellungen informiert und geschult.
5. Patienten und Besucher werden über alle für sie relevanten Umweltaspekte (insbesondere
Energie- und Wasserverbrauch, Umgang mit Abfällen) in angemessener Weise informiert. Dies
geschieht über unsere Praxiszeitung und das Internet.
6. Es wird darauf hin gewirkt, dass die Vertragspartner unserer Praxis entsprechend unserer
Umweltleitlinien handeln.
11
7. Beim Einkauf externer Produkte wird Wert auf abfallsparende Verpackung und Lieferung gelegt.
Nach Möglichkeit werden Mehrwegartikel eingesetzt.
Bei der Entsorgung von Abfällen wird auf Abfalltrennung entsprechend den Vorgaben des
örtlichen Entsorgers geachtet. Abfälle sollen nach Möglichkeit der stofflichen Wiederverwertung
zugeführt werden
.
8. Energie wird sparsam eingesetzt. Dazu dient z.B. die Verwendung von Thermostat-Ventilen und
entsprechende Heizungssteuerung. Bei Umbau und Instandsetzungsmaßnahmen werden
energiesparende Bauweisen angestrebt.
3.2.3
Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt
Chronische und akute Krankheiten sind ein gesellschaftliches Problem, das unter Umständen großes
persönliches Leid und enorme volkswirtschaftliche Schäden verursacht. Die Gesellschaft, d.h. die
Betroffenen, ihre Angehörigen, aber auch alle anderen Bürger haben zu Recht große Erwartungen an die
niedergelassenen Ärzte. Diese Erwartungen finden Ausdruck in rechtlichen Vorschriften, die zu Lasten
der Solidargemeinschaft (Krankenversicherung, Sozialhilfe) ein Recht auf Behandlung postulieren. Das
grundrechtlich abgesicherte Recht auf "Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit" der Behandlung
erfordert die Beachtung aller gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen im Interesse der
Patienten (z.B. SGB), die Befolgung der behördlichen klinikspezifischen Anforderungen (z.B. Hygienevorschriften), eine Ausrichtung der Qualitäts- und Umweltpolitik auf die gesellschaftlich relevanten
Anforderungen.
Dies wird realisiert in der Verantwortung gegenüber Patienten (siehe unter 8.), gegenüber Partnern (siehe
unter 9.) und Mitarbeitern (siehe unter 7.), aber auch gegenüber gesellschaftlichen Gruppierungen und
Institutionen.
3.2.4 Qualitäts- und Umweltziele
Dr. Friese ist dafür verantwortlich, Qualitäts- und Umweltziele festzulegen. Die Qualitäts- und Umweltziele
werden aus der Qualitäts- und Umweltpolitik abgeleitet. Sie sollen möglichst konkret formuliert und
realistisch und erreichbar sein. Qualitäts- und Umweltziele sollen messbar sein, damit überprüft werden
kann, ob und wie weit sie erreicht wurden.
Hierzu werden Struktur- und Prozessvariablen der Praxis und des Therapieablaufs untersucht und
ausgewertet. Dies erfolgt im Rahmen von QM- Meeting( Unsere Qualitätsziele sind im Kapitel 3.2.2
erläutert).
Die Qualitäts- und Umweltziele werden regelmäßig überprüft und angepasst. Hierzu sind alle Mitarbeiter
aufgefordert. Die Überprüfung erfolgt bei Bedarf, mindestens einmal pro Jahr. Die Verfolgung der
Qualitäts- und Umweltziele muss geplant werden. Dr. Friese und die QMB sind dafür verantwortlich, dass
die entsprechenden Prozesse gemäß den Vorgaben dieses Qualitäts- und UmweltmanagementHandbuchs geplant werden. Dafür stellt sie die nötigen Ressourcen (Personal und Sachmittel) bereit. Sie
überwacht die Durchführung und wertet die Ergebnisse aus, um diese in die weitere Verbesserung des
Qualitäts- und Umweltmanagementsystems einfließen zu lassen Die Ergebnisse werden in den
Sitzungsprotokollen der QM- Meetings sowie in einem Verzeichnis Ziele und Maßnahmen dokumentiert.
3.3 Umweltaspekte
Bedeutende Umweltaspekte werden erfasst und hinsichtlich ihrer Beeinflussbarkeit bewertet
( Formular Umweltaspekte.doc.). Die Überprüfung erfolgt jährlich im Rahmen des internen Audits.
Die wesentlichen und verfügbaren Umweltdaten werden in einer jährlich Input/Qutput-Bilanz durch die
Umweltbeauftragte erfasst.
12
3.3.1 Umweltvorschriften
Die für die Arztpraxis zutreffenden Rechtsvorschriften für den Umweltschutz werden vom
Umweltbeauftragten ermittelt und in einem Verzeichnis dokumentiert ( Formular Rechtsvorschriften.doc.).
Die zugrunde liegenden Texte liegen bei der Umweltbeauftragten vor. Die Ermittlung erfolgt über
einschlägige Zeitschriften (Ärzteblatt usw.)
3.4 Personen und Strukturen
3.4.1 Der Qualitätsmanagementbeauftragte
Dr. Friese setzt zur Entwicklung, kontinuierlichen Betreuung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems einen Qualitätsbeauftragten ein.
Die Qualitätsbeauftragte hat u.a. folgende Aufgaben:
- Entwicklung und Umsetzung des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems innerhalb der Praxis
- Schulung und Beratung der Mitarbeiter
- Erstellung des einrichtungsspezifischen Qualitäts- und Umweltmanagement-Handbuchs
- Vorbereitung und Begleitung des Selbstbewertungs- und des Zertifizierungsverfahrens sowie
- Begleitung und Kontrolle des nach Abschluss der Zertifizierung einsetzenden kontinuierlichen
Verbesserungsprozesses
- Durchführung interner Audits
- Vorbereitung des Managementreview
Die Umweltbeauftragte hat zusätzlich folgende Aufgaben:
- Überwachung der Abfallentsorgung
- Überprüfung der Einhaltung von Umweltvorschriften
- Ermittlung der umweltspezifischen Kennzahlen
Bei Bedarf wird eine externe Beratung in Anspruch genommen. Der Qualitäts- und
Umweltmanagementbeauftragte ist als Stabsstelle unmittelbar der Leitung zugeordnet.
3.4.2 Lenkungskreis
Der Lenkungskreis wird von Dr. Friese berufen. In ihm sind alle Mitarbeiter repräsentiert. Der
Lenkungskreis wird auf der Qualitäts- und Umweltsitzung aktiv. Er trifft Grundsatzentscheidungen aus der
Basis der festgelegten Qualitäts- und Umweltpolitik und der Qualitäts- und Umweltziele. Der
Lenkungskreis unterstützt den QMB bei der Einführung und Umsetzung des Qualitäts- und
Umweltmanagementsystems. Seine Mitglieder erarbeiten gemeinsam das Qualitäts- und
Umweltmanagement-Handbuch. Er tritt bei Bedarf, mindestens einmal pro Jahr, zusammen.
3.4.3 Qualitäts- und Umweltzirkel
Bei Bedarf setzt Dr. Friese interne Qualitäts- und Umweltzirkel ein. Qualitäts- und Umweltzirkel sind
projektbezogene Arbeitsgruppen, die Verbesserungsmöglichkeiten in einem umschriebenen
Arbeitsbereich entwickeln und Dr.Friese präsentieren. Qualitäts- und Umweltzirkel sind in der Regel mit
Mitarbeitern aus den entsprechenden Arbeitsbereichen besetzt und in einer Anlage zum Qualitäts- und
Umweltmanagementhandbuch geführt.
13
3.4.4 Verantwortung der Mitarbeiter
Gute Qualität kann nur geleistet werden, wenn alle Mitarbeiter sich ihrer Verantwortung für die Qualität
bewusst sind. Jeder Mitarbeiter ist für die Qualität seiner Arbeit verantwortlich. Er erhält die Befugnisse,
die nötig sind, um in seinem Aufgabenbereich qualitativ hochwertig zu arbeiten.
Die Struktur der Mitarbeiterschaft sowie Weisungsbefugnisse gehen aus dem Organigramm (siehe 2.3)
und der Beschreibung der Praxisstruktur in diesem Handbuch hervor. Die Verantwortlichkeiten und
Zuständigkeiten für die wesentlichen Prozesse der Praxis werden in den Verfahrens- und Arbeitsanweisungen (Teil B) geregelt. Zur Abstimmung zwischen den verschiedenen Mitarbeitern werden
Kommunikationsstrukturen festgelegt, die im Abschnitt 6. genauer beschrieben sind.
3.5 Dokumentation
3.5.1 Qualitäts- und Umweltmanagement-Handbuch
Dr. Friese ist verantwortlich für die Erstellung und Aufrechterhaltung dieses Qualitäts- und
Umweltmanagement-Handbuchs. Dazu setzt er die Qualitäts- und Umweltmanagementbeauftragte ein.
Das Handbuch ist spezifisch für die Praxis während der Entwicklung des praxisspezifischen Qualitäts- und
Umweltmanagementsystems erarbeitet. Es stellt das Qualitäts- und Umweltmanagementsystem schlüssig
und vollständig dar. Es beschreibt Regeln für seine Anwendung und dessen kontinuierliche
Weiterentwicklung. Das Qualitäts- und Umweltmanagement-Handbuch wird gelenkt (siehe 3,5,2 „Lenkung
von Dokumenten”).
3.5.2 Lenkung der Dokumente
Qualitätsdokumente sind diejenigen Unterlagen und Anweisungen, die das Qualitäts- und
Umweltmanagementsystem
beschreiben und die Regeln, wie es eingesetzt wird. Dies sind z.B. das Qualitäts- und
Umweltmanagement-Handbuch inkl. der zugehörigen Anlagen sowie allgemeine Anweisungen zum
Qualitäts- und Umweltmanagementsystem. Die Qualitätsdokumente müssen gelenkt werden.
Dies bedeutet:
- dass ein Dokument vor seiner Herausgabe genehmigt wird,
- dass die Dokumente regelmäßig überprüft, nach Bedarf aktualisiert und neu genehmigt werden,
- dass der aktuelle Revisionsstand auf den Dokumenten ersichtlich ist
- dass sichergestellt wird, dass nur gültige Fassungen der jeweiligen zutreffenden Dokumente in den
entsprechenden Bereichen jederzeit zur Verfügung stehen
- dass Dokumente lesbar, leicht erkennbar und jederzeit auffindbar bleiben
- dass Dokumente externer Herkunft (z.B. Mitteilungen der KV) entsprechend gekennzeichnet sind und
ihre Verteilung gelenkt wird
- dass die unabsichtliche Verwendung veralteter Dokumente verhindert wird, indem diese beim
Austausch gegen neue Dokumente eingezogen werden und lediglich ein vollständiger Satz veralteter
Dokumente an einem besonderen Ort aufbewahrt wird
Qualitätsaufzeichnungen sind im Unterschied zu Qualitätsdokumenten diejenigen Aufzeichnungen, die
vom Qualitäts- und Umweltmanagementsystem vorgeschrieben werden. Überwiegend handelt es sich
dabei um Aufzeichnungen über den Therapieprozess. Auch Qualitätsaufzeichnungen müssen gelenkt
werden. Das Verfahren zur Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen wird im Abschnitt 6. „Kommunikation”
beschrieben.
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3.6 Entwicklung des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems
3.6.1 Ausrichtung auf kontinuierliche Verbesserung
Das Qualitäts- und Umweltmanagementsystem wird kontinuierlich angewendet, um die Qualitäts- und
Umweltziele der Praxis zu erreichen. Die Anwendung des Systems wird von Dr. Friese gesteuert, d.h. es
wird regelmäßig überprüft, ob das System auf allen Ebenen fachgerecht angewendet wird. Bei
Abweichungen werden die erforderlichen Korrekturmaßnahmen durchgeführt.
Das Qualitäts- und Umweltmanagementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt, d.h. es wird daraufhin
überprüft, ob es geeignet ist für die Bedürfnisse der Praxis, ob es vollständig ist und ob Änderungsbedarf
besteht. Dazu beruft Dr. Friese folgende Personen und Institutionen:
- Der Qualitätsbeauftragte ist als Beauftragter von Dr. Friese für die Entwicklung, Steuerung und
Fortschreibung des Qualitätsmanagement-Systems verantwortlich (siehe oben 3.4.1 „Qualitätsmanagementbeauftragter”). Er wird dabei vom Lenkungskreis und bei Bedarf von Qualitäts- und
Umweltzirkeln unterstützt.
3.6.2 Interne Audits
Die Praxis führt regelmäßig interne Audits durch, um zu ermitteln, ob das Qualitäts- und
Umweltmanagementsystem der Norm entspricht, ob es wirksam umgesetzt und vollständig ist. Interne
Audits werden im Auftrag der Praxis von der Qualitäts- und Umweltmanagementbeauftragten geplant. Der
Auditplan wird den betroffenen Mitarbeitern eine Woche vor dem Audit mitgeteilt.
Werden im Verlauf des internen Audits Abweichungen festgestellt, so werden Korrekturmaßnahmen
festgelegt und vereinbart. Der Abweichungsbericht wird vom internen Auditor und dem betreffenden
Mitarbeiter abgezeichnet.
Der Verantwortliche für die Durchführung der Korrekturmaßnahmen muss benannt sein. Die Durchführung
der Korrekturmaßnahmen wird überprüft. Die anhaltende Wirksamkeit der Korrekturmaßnahmen wird
beim Folge-Audit besonders beachtet. Grundlage des internen Audits ist das Qualitäts- und
Umweltmanagement-Handbuch sowie die für den zu auditierenden Bereich zutreffenden
Verfahrensanweisungen.
Interne Audits werden bei Bedarf, mindestens einmal im Jahr, durchgeführt. Außerplanmäßige Audits
werden durchgeführt, wenn wesentliche Änderungen an Prozessabläufen vorgenommen wurden oder
wenn kritische, fehlerhafte Dienstleistungen vorliegen.
Die Ergebnisse der internen Audits werden im Lenkungskreis ausgewertet. Dabei ist darauf zu achten, ob
kritische oder systematische Abweichungen vorliegen oder ob Entwicklungsbedarf bezüglich des
Qualitäts- und Umweltmanagementsystems besteht. Ggf. erarbeitet der Lenkungskreis Vorschläge für
Korrekturmaßnahmen und Weiterentwicklungen des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems.
Das Ergebnis der internen Audits sowie die Bewertungen und Vorschläge des Lenkungskreises werden
Dr. Friese vorgelegt und von diesem bewertet. Änderungen oder Weiterentwicklungen des Qualitätsmanagementsystems und der damit verbundenen Dokumente müssen von Dr. Friese genehmigt und
freigegeben werden.
15
16
3.6.3 Erfassung fehlerhafter Dienstleistungen und kritischer Ereignisse
Ein Instrument zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems ist
die systematische Erfassung von fehlerhaften Dienstleistungen. Reklamationen oder Beschwerden
können von internen oder externen Kunden eingehen.
Reklamationen werden systematisch erfasst und in einem Ordner dokumentiert, das eine Bewertung der
Reklamation sowie eventuell erforderliche Korrekturmaßnahmen vorsieht. Diese Berichte werden
gesammelt und mindestens jährlich vom Lenkungskreis und von Dr. Friese ausgewertet.
Kritische Ereignisse sind solche Ereignisse, bei denen ein erheblicher Schaden für Patienten, Mitarbeiter
oder Dritte gerade noch vermieden werden konnte. Solche Ereignisse können ein wichtiger Hinweis auf
einen zusätzlichen Regelungsbedarf oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen geben. Daher werden auch
kritische Ereignisse systematisch dokumentiert und gesammelt.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, kritische Ereignisse in ihrem Verantwortungsbereich auf dem Formblatt
„kritische Ereignisse“ zu dokumentieren und dem QMB zur Verfügung zu stellen.
3.6.4 Management-Review
Dr. Friese führt regelmäßig und bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, eine Management-Bewertung des
Qualitäts- und Umweltmanagementsystems durch. Dabei wird das Qualitäts- und
Umweltmanagementsystem auf Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit beurteilt.
Grundlage für die Management-Bewertung sind die Qualitäts- und Umweltpolitik und die Qualitäts- und
Umweltziele der Praxis. In die Bewertung fließen ein
-
die Ergebnisse der internen Audits
Kundenrückmeldungen und Reklamationen
die Auswertung der kritischen Ereignisse
die Ergebnisse eigener Untersuchungen (z.B. Patientenbefragung)
Es werden die Ergebnisse vorangegangener Management-Bewertungen aufgenommen und die daraus
erfolgten Veränderungen kritisch überprüft. Äußere Veränderungen, z.B. neue Anforderungen an das
therapeutische Leistungsspektrum oder Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen werden
aufgenommen.
Die Ergebnisse der Management-Bewertung werden schriftlich dokumentiert. Bei Bedarf wird das
Qualitäts- und Umweltmanagementsystem überarbeitet und ergänzt. Bei Veränderungen sind die
Mitarbeiter entsprechend weiterzubilden. Die Wirksamkeit von Verbesserungsmaßnahmen wird
fortlaufend überprüft.
17
3.6.5.Entwicklung von vorbeugenden Maßnahmen
18
3.6.6. Beschwerdemanagement
19
3.6.7. Lenkung fehlerhafter Prüfarbeiten
20
3.6.8 Entwicklung von Korrekturmaßnahmen
21
4. Verantwortung für Organisationsstruktur
4.1 Infrastruktur
Voraussetzung für die gute Qualität der Patientenversorgung ist eine angemessene Infrastruktur der
Praxis. Die räumliche Ausstattung entspricht den Erfordernissen einer zeitgemäßen Patientenversorgung.
Neben Behandlungszimmern stehen Funktionsräume, ein Wartezimmer und ein Gemeinschaftsraum in
angemessener Größe und Ausstattung zur Verfügung.
Die technische Ausstattung der Praxis entspricht dem aktuellen Standard. Medizinische Geräte,
Arbeitsmittel (z.B. EDV) stehen in angemessenem Umfang zur Verfügung.
Die personelle Ausstattung entspricht den Anforderungen der KV und setzt die Praxis in die Lage, entsprechend den Vorgaben und Zielen unseres Qualitäts- und Umweltmanagementsystems jederzeit gute
Leistungen zu erbringen.
Die fachlichen Qualifikationen der Mitarbeiter entsprechen den Anforderungen der Ärztekammer bzw. der
KV. Sie sind im jeweiligen Anforderungsprofil geregelt und werden regelmäßig überprüft und weiter
entwickelt (siehe 7. „Verantwortung für Mitarbeiter”).
Bei Herz-Kreislaufstillstand kommt ein Defibrillator zur Anwendung, in der Bedienung werden die Mitarbeit
regelmäßig geschult.
4.2 Beschaffung
Für Produkte und Leistungen, die extern zugekauft werden, gibt es jeweils spezifische Regeln für den
Einkauf und die Eingangskontrolle. Qualitätsrelevante Produkte, die regelmäßig eingekauft werden,
dürfen nur von zugelassenen Lieferanten beschafft werden (siehe Liste der zugelassenen Lieferanten).
Die Liste der zugelassenen Lieferanten wird regelmäßig gepflegt. Lieferungen werden bezüglich ihrer
Qualität, Eignung und Vollständigkeit kontrolliert. Die Qualität der Lieferungen (auch: ob die Lieferung
termingemäß erfolgt, die Zahl der Reklamationen und der Service des Lieferanten) werden auf dem
Formblatt „Lieferantenbewertung“ dokumentiert und bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von
Dr. Friese geprüft. Dieser entscheidet, ob der Lieferant weiterhin auf der Liste der zugelassenen
Lieferanten verbleibt.
Bestellungen werden vom jeweils zuständigen Mitarbeiter ausgeführt. Es ist geregelt, wer für
welchen Bereich verantwortlich ist, rechtzeitig und in tatsächlich benötigtem Umfang externe Produkte
einzukaufen.
Besondere Regeln gelten für folgende Produkte und Dienstleistungen:
Medikamente
Medikamente werden in der Kepler-Apotheke und der Apotheke am Marktplatz in Weil der Stadt
eingekauft.
Labor
Laborbedarf und Pflegematerialien werden bei zugelassenen Lieferanten eingekauft. Der medizinische
Bereich ist dafür verantwortlich, dass beides in ausreichender Menge vorgehalten wird, dass jedoch keine
unwirtschaftliche große Vorratshaltung betrieben wird.
Laborleistungen werden von der Laborgemeinschaft Schönbuch erbracht, der die Praxis angehört. Die
Laborgemeinschaft weist die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Leistungen regelmäßig gegenüber der KV
nach. Sie führt die zur Qualitätssicherung erforderlichen Ringversuche und Validierungen durch und sorgt
für eine regelmäßige Gerätewartung sowie dafür, dass der Probentransport sachgerecht geregelt ist.
Dennoch bleibt der behandelnde Arzt auch innerhalb der Praxis dafür verantwortlich, Laborwerte entsprechend dem klinischen Bild auf ihre Plausibilität zu prüfen und ggf. Kontrollen anzuordnen, bevor
Maßnahmen aufgrund dieser Werte ergriffen werden.
Allergologische Laboruntersuchungen werden im eigenen Labor durchgeführt, siehe hierzu die
Verfahrensanweisung. Die regelmäßige Teilnahme an externen Ringuntersuchungen ist dabei
obligatorisch. Nach der Müllsatzung des Kreises Böblingen können die dabei entstehenden Abfälle als
Normalmüll entsorgt werden.
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Ansonsten werden Laboruntersuchungen an Dr. Hlobil et al. in Sindelfingen in Auftrag gegeben.
Externe Leistungen
Bei anderen Leistungen, die an externe Lieferanten vergeben werden, bleibt Dr. Friese dafür
verantwortlich, die Qualität dieser Leistungen im angemessenen Umfang zu prüfen.
Gefahrstoffe
Reinigungsmittel und sonstige Produkte, die möglicherweise der Gefahrstoff-Verordnung unterliegen,
müssen geprüft werden. Ggf. wird vom Hersteller ein Datenblatt entsprechend der GefahrstoffVerordnung angefordert und das Produkt in die Gefahrstoff-Überwachung aufgenommen. Hierzu werden
die Gefahrenstoffe in einem Gefahrenstoffverzeichnis aufgeführt. Näheres ist in der VA. Gefahrenstoffe
beschrieben. Bei Materialien und Geräten, die nur gelegentlich beschafft werden, wird auf detaillierte
Regelungen verzichtet, es gelten die obigen Anweisungen analog.
4.3 Sicherheit- und Risikomanagement
4.3.1 Gerätesicherheit
Medizinische Untersuchungs- und Behandlungsgeräte werden bei qualifizierten Lieferanten gekauft. Für
die Auswahl geeigneter Geräte ist Dr. Friese verantwortlich.
Für die Genehmigung von Anschaffungen ist Dr. Friese verantwortlich. Medizinische Untersuchungs- und
Behandlungsgeräte werden bei Lieferung überprüft, ob sie für den Einsatzzweck geeignet, unbeschädigt
und betriebsbereit sind.
Die zuständigen Mitarbeiter werden durch einen Beauftragten des Herstellers oder des Lieferanten
eingewiesen. Dies ist zu protokollieren. Das Gerätehandbuch oder die Bedienungsanleitung wird in der
Praxis aufbewahrt, damit es jederzeit den Benutzern zur Verfügung steht. Für die Schulung und
Einweisung ist Dr. Friese verantwortlich.
Zur Durchführung der regelmäßigen Geräteüberwachung beruft er einen Beauftragten, der dafür sorgt,
dass alle Geräte in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden und dass alle Geräte entsprechend
den vorgeschriebenen Wartungsintervallen gewartet und in den Überwachungslisten geführt werden.
Geräte, die defekt oder nicht einsatzbereit sind, müssen entsprechend gekennzeichnet und nach
Möglichkeit von ihrem Einsatzort entfernt werden, um eine unbeabsichtigte Benutzung zu verhindern
4.3.2 Hygiene
Für alle relevanten Bereiche der Praxis werden Hygienepläne erstellt, aus denen hervorgeht, wie oft von
wem und mit welchen Mitteln der entsprechende Bereich zu reinigen ist.
4.3.3 Desinfektion
Medizinische Instrumente müssen sachgerecht aufbereitet, desinfiziert und gewartet werden, ohne die
Sicherheit der entsprechenden Mitarbeiter zu gefährden. Näheres regelt die Verfahrensanweisung
„Desinfektion medizinischer Instrumente“.
4.3.4 Arbeitssicherheit
Um die Sicherheit der Mitarbeiter sowie mitarbeitender Patienten zu gewährleisten, müssen die Regeln
der Berufsgenossenschaft zur Arbeitssicherheit eingehalten werden. Hierzu werden die aktuellen Regeln
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den jeweiligen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden die Regeln in einem zentralen
Ordner zur Einsicht gesammelt.
Es werden regelmäßig Sicherheitsbegehungen durchgeführt. Das Ergebnis wird dokumentiert. Ggf.
werden entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit beschlossen und
durchgeführt.
Dr. Friese benennt einen Sicherheitsbeauftragten. Für die Sicherheit beim Umgang mit Körperflüssigkeiten, Blutentnahmen usw. sowie bzgl. des Verhaltens bei Verletzungen von Mitarbeitern im
Umgang mit Körperflüssigkeiten werden detaillierte Regelungen in Verfahrensanweisung
„Laboruntersuchungen“ getroffen.
Zuständig ist die Firma GEMUEBO in 44805 Bochum, Heinrichstr.71, Telefon: 0234/866151,
Fax:0234/87769 führt im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung alle zwei Jahre eine
Sicherheitsbegehung durch.
Zuständiger Außendienstmitarbeiter:
Herr Stephan Romanowski
Heinrichstraße 71
44805 Bochum
Telefon: 0234/866151 Fax: 0234/87768
4.3.5 Betriebsarzt
Zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter beschäftigt die Praxis einen
Betriebsarzt im von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Umfang. Der Betriebsarzt führt die
arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch und dokumentiert diese. Er unterliegt dabei
gegenüber Dr. Friese der Schweigepflicht. Er berät Dr. Friese in Fragen der Arbeitssicherheit und des
vorbeugenden Gesundheitsschutzes und führt dazu regelmäßig Begehungen durch. Arbeitsunfälle
werden unverzüglich nach der Erstversorgung dem Durchgangsarzt vorgestellt. Die Meldungen werden
der Berufsgenossenschaft übermittelt und im jährlichen Management-Review herangezogen.
Die arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt durch:
Dr. Klaus König
Zeppelinstr.8
71263 Weil der Stadt
Telefon: 07033/9822.
4.3.6 Brandschutz
Um die Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter zu gewährleisten, werden auf Veranlassung der örtlichen
Feuerwehr Brandschutzbegehungen durchgeführt. Die aktuellen Regeln zum vorbeugenden Brandschutz
müssen im Praxisalltag berücksichtigt werden. Bei baulichen Veränderungen und der Anschaffung von
Mobiliar sind ebenfalls die Regeln des vorbeugenden Brandschutzes zu berücksichtigen. Ggf. ist eine
Absprache mit der zuständigen Behörde vorzunehmen.
Die Praxis muss über technische Einrichtungen verfügen, um im Falle eines Feueralarms die Patienten
umgehend vollständig alarmieren zu können.
Die Regeln für das Verhalten bei Feueralarm werden schriftlich festgehalten und den Mitarbeitern in
regelmäßigen Fortbildungen bekanntgemacht. Die Regeln werden so aufbewahrt, dass sie für Mitarbeiter
jederzeit verfügbar sind. Feuerlöscheinrichtungen werden regelmäßig entsprechend den Vorgaben der
Hersteller gewartet.
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4.3.7 Katastrophenschutz
Die Praxis trifft Vorsorge gegenüber anderen Katastrophen. Insbesondere wird geregelt, welche
Mitarbeiter auf welchem Weg kurzfristig zum Dienst berufen werden können.
4.3.8 Notfallübungen
Mindestens einmal jährlich finden Notfallübungen statt.
4.4 Umweltschutz
4.4.1 Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaft in der Praxis verfolgt den Grundsatz:
- Abfallvermeidung
- Abfallverwertung
- Ordnungsgemäße Abfallbeseitigung
Die konkrete Umsetzung ist in der Verfahrensanweisung Abfallentsorgung beschrieben. Die Einhaltung
des Abfallkonzeptes wird von den OMB/UMB überwacht.
4.4.2 Wasser / Abwasser
Grundsätzlich wird auf einen sparsamen Umgang geachtet.
In das Abwasser dürfen keine Stoffe gelangen die in der Abwasserbehandlung im städtischen Klärwerk zu
Problemen führen können. Näheres in der Abwassersatzung § 6 geregelt.
Zu beachten ist zudem dass Abfälle nicht über das Abwasser beseitigt werden.
4.4.3 Energieeinsparung
Der Energieverbrauch wird jährlich verfolgt. Im Praxisalltag werden Maßnahmen zur Energieeinsparung
von allen Mitarbeitern beachtet (VA. Energieeinsparung).
5. Verantwortung für Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen müssen im Einklang stehen. Eine gute Qualität der
Leistungserbringung ist auf die Dauer nur bei ausreichender wirtschaftlicher Deckung möglich. Es ist
Aufgabe von Dr. Friese, auf ein ausgewogenes Kosten-/Nutzenverhältnis in allen Bereichen zu achten.
Dabei steht die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung stets im Vordergrund. Die Grundsätze
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen in allen Bereichen der Praxis beachtet werden.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt Dr. Friese regelmäßig betriebswirtschaftliche Daten durch den
Steuerberater, z.B. indem er
- den Umsatz und die Kosten überwacht
- die Personalfluktuation und
- Fehlzeiten beobachtet und
- die Kostenentwicklung in allen Bereichen kontinuierlich mit der Einnahmeentwicklung vergleicht.
Dr. Friese bewertet diese Daten und zieht die für den Betrieb notwendigen Folgerungen. Es ist sicherzustellen, dass die Einnahmen und Ausgaben im Verlauf eines Jahres im Gleichgewicht stehen und die
transparente Verwendung der Finanzen gewährleistet wird.
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Notwendige Instandhaltungen werden regelmäßig und möglichst zeitnah vorgenommen. Dabei wird
darauf geachtet, dass während der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten die Sicherheit und
Kontinuität der Patientenversorgung nicht gefährdet wird.
Bei Umbauten wird frühzeitig, ggf. in Absprache mit den zuständigen Behörden, dafür Sorge getragen,
dass die aktuellen Anforderungen an Brandschutz, Umweltschutz, Sicherheit und Hygiene eingehalten
werden. Auch während der Umbauarbeiten wird dafür gesorgt, dass keine Gefahren für Patienten oder
Mitarbeiter entstehen.
6.Verantwortung für Kommunikation
Für eine gute Qualität der Behandlung sind transparente und verbindliche Kommunikationsstrukturen
erforderlich. Sowohl für interne wie auch für externe Kommunikation sind
die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
6.1 Interne Kommunikation
Im Rahmen einer ambulanten Therapie werden die Patienten von verschiedenen Ärzten behandelt. Daher
müssen alle wichtigen Informationen regelmäßig und im erforderlichen Umfang ausgetauscht werden. Nur
so kann die Qualität der interdisziplinären Zusammenarbeit gewahrt werden. Diesem Austausch dienen
insbesondere Teambesprechungen und sonstige Mitteilungen u.a. Umweltschutz. Der für den jeweiligen
Bereich Verantwortliche sorgt dafür, dass die Ergebnisse dieser Besprechungen bekannt gemacht und
beachtet werden. Er überprüft die Wirksamkeit und die Umsetzung der Besprechungsergebnisse. Der
Datenschutz muss dabei gewährleisten werden.
6.2 Externe Kommunikation
Eine gute und zeitnahe Kommunikation mit Vor- und Nachbehandlern fördert ein gutes Ergebnis der
Therapie. Daher ist sicher zu stellen, dass die erforderlichen sachlichen Voraussetzungen (z.B.
leistungsfähige Telefonanlage) und strukturellen (z.B. telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter)
geschaffen werden.
Die externe Kommunikation hat auch die Aufgabe, das Leistungsspektrum der Praxis nach außen
darzustellen sowie das Verständnis für die Homöopathie in der Öffentlichkeit zu fördern. Daher wird
regelmäßig eine aktive Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Die Zusammenarbeit mit der regionalen und
überregionalen Presse sowie anderen Medien und den Volkshochschulen, den Krankenkassen und dem
Deutschen Naturheilbund wird aktiv gefördert.
Der Information potentieller Patienten sowie zuweisender Stellen und anderer Interessierter dienen
aktuelle Informationsmaterialien und Prospekte sowie die Praxis-Homepage. Die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen, regionalen Arbeitskreisen und externen Qualitäts- und Umweltzirkeln informiert
über den aktuellen Forschungs- und Entwicklungsstand und kann Anregungen zur Verbesserung und
Weiterentwicklung der Therapie dienen. Sie wird deshalb von der Praxis aktiv unterstützt.
Das Leitbild der Praxis wird als Aushang und in Praxiszeitung den Patienten und Mitarbeitern nahe
gebracht.
6.3 Dokumentation
Alle wichtigen therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen müssen dokumentiert werden. Diese
Dokumentation ist Teil der Patientenakte und zugleich Qualitätsaufzeichnung im Sinne dieses
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Handbuchs. Darüber hinaus schreibt das Qualitäts- und Umweltmanagementsystem weitere
Aufzeichnungen vor, aus denen die Anwendung und die Wirksamkeit dieses Systems hervorgeht.
Aufzeichnungen müssen gelenkt werden. In den jeweiligen Verfahrensanweisungen wird geregelt, wer für
die Aufzeichnung verantwortlich ist. Die Sicherheit und der Schutz der Daten müssen jederzeit gewährleistet werden. Die Vertraulichkeit der Daten ist sicherzustellen. Es wird geregelt, dass ohne
Einverständnis des Patienten keine Auskunft gegeben wird. Die Daten werden vor Veränderung sowie vor
dem Zugriff Dritter geschützt.
Insbesondere im Bereich der EDV werden Zugriffsrechte, Veränderungsschutz sowie Schutz vor dem
Zugriff Dritter genau geregelt. Eine regelmäßige Änderung der Passwörter ist erforderlich. Die
Regelungen der Datenschutzbestimmung sind gewissenhaft einzuhalten. Die Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten sowie die Verfahren werden im Einzelfall in der Verfahrensanweisung „Datenschutz
und Datensicherheit“ geregelt.
Alle Mitarbeiter werden bei der Einstellung über die Pflicht zur Verschwiegenheit belehrt. Sie erhalten ein
Merkblatt. Dieser Vorgang wird dokumentiert.
Ebenso gelenkt werden müssen Qualitätsdokumente (z.B. dieses Handbuch). Einzelheiten siehe auch
3.5.2 „Lenkung der Qualitätsdokumente“.
7. Verantwortung für Mitarbeiter
Qualitäts- und umweltbewusste, motivierte und qualifizierte Mitarbeiter sind Voraussetzung und Garantie
für hohe Qualität in der Versorgung kranker Menschen. Die Zufriedenheit der Mitarbeiter ist deshalb ein
vorrangiges Ziel des Qualitäts- und Umweltmanagements. Personalmanagement soll die wesentlichen
Leitorientierungen der Praxis spiegeln und die Qualitäts- und Umweltpolitik zum Ausdruck bringen.
Es ist Sache des qualitätsorientierten Personalmanagements,
- die Mitarbeiter entsprechend ihren Aufgaben in ausreichender Anzahl auszuwählen, zu qualifizieren
und einzusetzen (Personalplanung und -entwicklung),
- durch geregelte Berücksichtigung und Förderung der Mitarbeiterinteressen und geeignete
Beteiligungsformen deren Qualitäts- und Umweltbewusstsein zu entwickeln und zu fördern
(Führungskonzept),
- die Mitarbeiter in persönlichen Belangen zu schützen (Personalfürsorge),
7.1 Personalplanung und Entwicklung
Bei der qualitätsorientierten Personalplanung sind die Vorgaben der KV, gesetzliche Bestimmungen und
ökonomische Erfordernisse vorrangig zu berücksichtigen.
7.1.1 Auswahl
Erster und maßgeblicher Anhalt für Auswahl und Besetzung der Mitarbeiterstellen sind
- der zu ermittelnde Personalbedarf zur optimalen Versorgung der Patienten und zur wirtschaftlichen
Aufrechterhaltung
Die Personalentwicklung wird, soweit möglich, geplant. Die qualifizierte Besetzung von absehbar freiwerdenden Stellen wird möglichst geplant und vorbereitet. Bei der Auswahl neuer Mitarbeiter werden
Gesichtspunkte der Gleichstellung und Gleichbehandlung berücksichtigt.
7.1.2 Qualifikation
a) Grundlage der Qualifikation der Mitarbeiter ist das Anforderungsprofil des jeweils federführenden
Leistungsträgers (siehe oben) sowie der (besondere) Bedarf an spezifischen Fähigkeiten des Personals.
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Der Stellenplan der Einrichtung wird hierauf regelmäßig überprüft. Anhand des festgestellten Fort- und
Weiterbildungsbedarfs wird ein Fort- und Weiterbildungsplan erstellt. Dabei wird berücksichtigt
- der Qualifikationsbedarf
- die Qualifikationsvoraussetzungen
- die Qualifikationsmöglichkeiten
- die Qualifikationskosten (Budget)
- der Anteil der Mitarbeiter-Selbstbeteiligung sowie
- der Freistellungsbedarf.
Der Fort- und Weiterbildungsplan wird jährlich überprüft und fortgeschrieben.
b) Der Fortbildungsbedarf wird unter Einbeziehung der Mitarbeiter auf allen Betriebsebenen festgestellt.
Unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind der persönliche Qualifikationsstand des
einzelnen Mitarbeiters sowie die besonderen Anforderungen der Leistungsbeschreibung (Anforderungsprofil) maßgeblich. Interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten werden allen Mitarbeitern rechtzeitig
bekannt gemacht. Diese Informationen müssen die berufs-, alters- und geschlechtsspezifischen
Erfordernisse und Belastungen erkennen lassen.
c) Weiterbildung: Mit den in Frage kommenden Mitarbeitern wird aufgrund des Fort- und Weiterbildungsplanes ein individueller Weiterbildungsplan (Weiterbildungsvertrag) erarbeitet, der die notwendigen Angaben (Zeitrahmen, Freistellungsbedarf, Kosten, Selbstbeteiligung, Bindungswirkung etc.) enthält. Auch die Einsatzmöglichkeiten des Mitarbeiters vor Abschluss der Weiterbildung werden festgelegt.
d) Supervision
Zur Erhaltung und Weiterentwicklung der professionellen Kompetenz der Mitarbeiter wird ihnen die
Möglichkeit (interner bzw. externer) Supervision gegeben. Leitung, Mitarbeiter und Supervisor schließen
einen Supervisions-Kontrakt, der eine Überprüfung des Supervisionsprozesses auf Tauglichkeit und
Erfolg erlaubt.
7.1.3 Einsatz
Jeder Mitarbeiter wird so eingesetzt, dass er seine fachlichen und persönlichen Fähigkeiten im Interesse
der Patienten und des Hauses optimal zur Geltung bringen kann. Seinen Bedürfnissen und Interessen
wird hierbei Rechnung getragen. Jeder Mitarbeiter wird sachkundig und zeitlich angemessen eingearbeitet. Neue Mitarbeiter werden über ihre Aufgaben und Tätigkeiten umfassend informiert. Darüber
hinaus erhalten sie Informationen über die Tätigkeit der anderen Arbeitsbereiche der Praxis, insbesondere
über die sie betreffenden Schnittstellen. Dies geschieht, indem ihnen ein erfahrener Kollege zur Seite
gestellt wird (Patensystem).
Die Mitarbeiter erhalten schriftliche Unterlagen wie Leitbild, Konzeption, Hausordnung, weiteres Informationsmaterial, insbesondere einen persönlichen Auszug aus dem Qualitäts- und UmweltmanagementHandbuch. Die Inhalte der Einarbeitungszeit werden auf einer Checkliste dargestellt, die der neue
Mitarbeiter gemeinsam mit seinem Paten in einem definierten Zeitraum abarbeitet. Die Checkliste wird
sodann von beiden unterschrieben und zur Personalakte genommen. Vor Ablauf der Probezeit überprüft
die Leitung die Leistung und Fähigkeiten des neuen Mitarbeiters und entscheidet über die
Weiterbeschäftigung. Dieser Vorgang ist zu dokumentieren.
Grundlage des Einsatzes sind
- Stellenplan
- Stellenbeschreibung
- Dienstplan
- konkrete Dienstaufträge bzw. –anweisungen
a) Der Stellenplan macht Angaben über Funktion und Qualifikation des Mitarbeiters.
b) Die Stellenbeschreibung bzw. das Stellen-Anforderungsprofil soll enthalten:
- Formulierung der Aufgabe
- Tätigkeitsbeschreibung
- Kompetenzanforderung
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- organisatorische Einordnung in der Einrichtung
- spezifische Leistungsanforderungen
- ggf. arbeitsrechtliche Besonderheiten
Die Einhaltung der Stellenbeschreibung wird in regelmäßigen Abständen überprüft, mit dem Mitarbeiter
besprochen und ggf. angepasst.
c) Dienstplan.
Der Dienstplan muss hinsichtlich
- Aufgaben und Tätigkeitsbereich
- zeitlichem Umfang
- Einsatzort
hinreichend bestimmt und deutlich sein. Er wird in regelmäßigen (monatlichen) Abständen überprüft und
den Erfordernissen angepasst.
d) Dienstaufträge bzw. Anweisungen erfolgen vorwiegend mündlich. Dienstanweisungen von allgemeiner
Bedeutung erfolgen in der Regel schriftlich.
7.1.4 Fluktuation und Fehlzeiten
Fluktuation und Fehlzeiten werden gesamtbetrieblich und nach Funktionseinheiten unterteilt festgehalten
und analysiert. Fluktuationsraten und Ausfallquoten werden nach Auffälligkeiten überprüft und hinsichtlich
möglicher Ursachen untersucht. Die entsprechenden Aufzeichnungen können in der eigenen Einrichtung
mit vorangegangenen Zeitabschnitten sowie ggf. mit anderen Einrichtungen (externer Qualitäts- und
Umweltzirkel) verglichen werden. Steuerungsmaßnahmen werden ggf. geplant, eingesetzt und auf ihre
Wirksamkeit hin überprüft.
7.2 Führungskonzept und Qualitäts- und Umweltbewusstsein
Führung ist als innere Dienstleistung mit besonderem Stellenwert gegenüber den Mitarbeitern zu
verstehen. Ihr Ziel ist die Unterstützung der Mitarbeiter darin, ihre fachliche Arbeit qualifiziert und zur
persönlichen Zufriedenheit leisten zu können.
Ein qualitätsorientiertes Personalmanagement ermöglicht es den Mitarbeitern, die Bedeutung der
Qualitäts- und Umweltpolitik und deren Ziele zu erkennen sowie den (positiven) Einfluss der eigenen
Tätigkeit auf die Qualität zu würdigen.
7.2.1 Mitarbeiterbeteiligung
Unter Mitarbeiterbeteiligung wird nicht nur die gesetzlich und tarifrechtlich vorgeschriebene Mitbestimmung, sondern die Beteiligung aller Mitarbeiter an Beratungs- und Entscheidungsprozessen, die ihren
Aufgaben- und Tätigkeitsbereich, die allgemeine „Unternehmenskultur“ sowie die strategische Planung
des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems betreffen. Mitarbeiteranregungen werden regelmäßig im
QM-Meeting besprochen und im Protokoll dokumentiert.
7.2.2 Qualitäts- und Umweltbewusstsein und -kompetenz der Mitarbeiter
Zur Herausbildung und Entwicklung eines einrichtungsbezogenen Qualitäts- und Umweltbewusstsein
sowie einer entsprechenden Qualitätskompetenz der Mitarbeiter werden geeignete Verfahren und
Arbeitsformen geplant und durchgeführt.
Hierzu zählen u.a.
- Informationsveranstaltungen
29
-
Information per Print und PC
Schulungen
spezielle Trainings
Qualitäts- und Umweltzirkel.
Deren Durchführung und Effektivität wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Verfahren werden entsprechend angepasst und verbessert.
7.2.3 Mitarbeitergespräche
Die Mitarbeitergespräche dienen dem persönlichen Informations- und Kommunikationsbedarf, soweit sie
unternehmens- und leistungsbezogen sind. Über die Gespräche werden Aufzeichnungen angefertigt, die
vertraulich bleiben.
7.2.4 Vorschlagswesen
Die fachlichen Kompetenzen der Mitarbeiter werden sowohl zur Qualitätsverbesserung der Kernprozesse
(Therapie) als auch zur Optimierung der Abläufe der Praxis gefördert und genützt. Die Vorschläge der
Mitarbeiter werden aufgegriffen und anerkannt. Sie fließen in die weitere Verbesserung der Therapie und
des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems ein. Verbesserungsvorschläge gehören zum Kern der
Arbeit in Qualitäts- und Umweltzirkeln.
30
31
7.2.5 Gemeinschaftsveranstaltungen
Veranstaltungen für und mit Mitarbeitern (z.B. Feiern, Ausflüge, Kulturveranstaltungen etc.) können
gemeinschaftsbildend wirken und zur Herausbildung einer Identifizierung der Mitarbeiter mit der
Einrichtung und dem Qualitätsziel (Corporate Identity) führen.
7.3 Personalfürsorge
Die Mitarbeiter der Einrichtung haben als Arbeitnehmer Anspruch auf Schutz in persönlichen und
fachlichen Belangen.
Hierunter sind u.a. zu verstehen:
- Schutz der menschlichen Würde am Arbeitsplatz gegen Diskriminierung jeder Art (Geschlecht,
Herkunft, Rasse usw.)
- Schutz vor Belästigung und unsachgemäßem Druck durch Kollegen (mobbing)
- Schutz vor Gesundheitsschäden (z.B. Rauchfreiheit)
- Schutz der Intimsphäre
- Beachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechts (Datenschutz).
Zur Wahrung dieser Schutzrechte dienen:
- Beschwerdesystem (siehe unter 3.6.3)
- Mitarbeitergespräch (siehe unter 7.2.3)
- Kontakt mit Vertrauenspersonen (z.B. Lehrlingsbeaufragte)
- Qualitäts- und Umweltzirkel zu entsprechenden Themen (siehe unter 3.4.3)
In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob und inwieweit diese Verfahren zur Erreichung des
gesetzten Ziels tauglich sind. Die Zufriedenheit der Mitarbeiterschaft ist ein hochrangiges Ziel der
Personal- und der Qualitäts- und Umweltpolitik der Praxis.
8. Verantwortung für Patienten
Im Zentrum der Bemühungen um eine gute Qualität der Behandlung steht der Patient. Er soll freundlich,
kompetent und hilfsbereit behandelt werden. Er hat einen Anspruch auf eine Behandlung, die nach dem
aktuellen und anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft erfolgt.
-
-
Persönliche Bedürfnisse des Patienten werden durch eine ansprechende Ausstattung der Praxis
berücksichtigt. Die Patienten sollen sich während ihres Aufenthaltes wohl fühlen.
Bezugspersonen des Patienten werden gemäß Konzeption in die Behandlung einbezogen. Sie sollen
die Gewissheit haben, dass ihren Angehörigen zuverlässig geholfen wird. Sie selbst sollen ggf.
weitestgehend informiert und unterstützt werden
Auskunft über den Gesundheitszustand, den Therapieverlauf und sonstige persönliche Daten des
Patienten können nur nach ausdrücklicher Einwilligung gegeben werden
Für sein Eigentum ist der Patient selbst verantwortlich. In der Praxis zurückgelassenes Eigentum wird
nach Ablauf eines festgelegten Verfahrens innerhalb eines definierten Zeitrahmens entsorgt
Beschwerden und wesentliche Informationen von Patienten sind von jedem Mitarbeiter entgegenzunehmen, und an die Leitung weiterzuleiten. (siehe unter 3.6.3)
32
-
Die Zufriedenheit der Patienten mit dem Behandlungsangebot wird regelmäßig mündlich oder
schriftlich ermittelt und dokumentiert. Die Befragungsergebnisse werden durch den Lenkungskreis
und Dr. Friese bewertet
Dieses Vorgehen dient der Erhebung der Patientenbedürfnisse und einer bedarfsgerechten
Weiterentwicklung des Leistungsangebotes. (siehe unter 12.3)
33
34
9. Verantwortung gegenüber Partnern
9.1 Die Partner
Die Einrichtung ist Bestandteil eines Versorgungssystems, in dem verschiedene Partner zusammen
arbeiten. Neben den Patienten zählen die Kosten- und Leistungsträger sowie weitere Einrichtungen und
Institutionen zu den wichtigen Kunden.
Die Verantwortung der Praxis gegenüber diesen Partnern besteht darin, deren Anforderungen und
Erwartungen optimal zu erfüllen.
1. Die Kosten- und Leistungsträger (Krankenversicherungsträger) haben Anspruch auf eine wirksame
und wirtschaftliche Behandlung ihrer Versicherten unter Beachtung der entsprechenden Richtlinien
und Bestimmungen.
2. Andere niedergelassene Ärzte sind erste Ansprechpartner der Patienten und haben Anspruch auf
vollständige und zügige Unterrichtung und Zusammenarbeit.
3. Unverzichtbare Partner der Praxis sind Selbsthilfegruppen und ihre Verbände. Sie haben einen
besonderen Zugang zu kranken Menschen und können daher den Gesundungsprozess unterstützen
und begleiten. Sie erwarten, dass ihre Kompetenz in den Gesamtbehandlungsprozess der
Verbundpartner mit einbezogen wird.
4. Einen eigenen Stellenwert als Partner haben die Fachverbände, die von ihren Mitgliedseinrichtungen
aktive Mitarbeit in fachlichen und strukturellen Fragen erwarten und ihrerseits durch Information und
Kooperation wesentliche Hilfestellung leisten.
5. Weitere wichtige Partner sind Behörden (z.B. Arbeitsamt), komplementäre Einrichtungen und diverse
Kliniken.
9.2 Kooperation
Die Praxis ermittelt die Anforderungen und Erwartungen ihrer wesentlichen Partner. Hierzu dienen u.a.
- institutionalisierte Fachkontakte, z.B. homöopathischer Qualitäts- und Umweltzirkel Herrenberg
- Fortbildungsveranstaltungen und Kongresse
- Befund- und Sozialberichte im Einzelfall
- persönliche Kontakte
- Laborärzte Sindelfingen
Dr. Friese fasst die ermittelten Informationen zusammen und bewertet sie. Die als relevant bewerteten
Anforderungen und Erwartungen werden umgesetzt durch Verfahrensanweisungen.
Die Praxis entwickelt für alle diese Partner jeweils spezifische Kooperationsformen. Es bestehen viele
Verträge mit Kooperationspartnern, z.B. dem Medi-Verbund, Medwell, der Laborgemeinschaft Schönbuch,
Pharmacia usw.
10. Therapie-Qualität
10.1 Grundlagen
Im Zentrum der Arbeit der Praxis steht die Qualität der Therapie. Das gesamte Qualitäts- und
Umweltmanagementsystem dient letztlich dazu, eine jederzeit hohe Qualität der Therapie zu
gewährleisten. Hierfür müssen zunächst die Kundenanforderungen ermittelt werden. Maßstab sind
insbesondere die Vorgaben der Leistungsträger (siehe oben 9. „Verantwortung gegenüber Partnern“).
Die Praxis stellt die nötigen Ressourcen bereit bezüglich der Raumausstattung, der Ausstattung mit
Sachmitteln und Geräten und der personellen Ausstattung. Maßstab sind die Anforderungen der KV.
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Die Praxis stellt sicher, dass auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten eine geordnete Patientenversorgung gewährleistet ist. (Nachtdienst, Wochenenddienst, Rufbereitschaft).
Die Therapie wird entsprechend dem Therapiekonzept (siehe oben 3.2.2 „Konzeption“) durchgeführt.
Dadurch wird gewährleistet, dass die aktuellen Erkenntnisse der Medizin berücksichtigt werden, dass die
Behandlung indikationsgesteuert verläuft und dass sie vernetzt durchgeführt wird.
Eine sorgfältige und gewissenhafte Steuerung der Therapie sorgt dafür, dass die gemeinsam mit den
Patienten formulierten individuellen Therapieziele ständig überwacht und ggf. modifiziert werden. Die
Therapiesteuerung wird in angemessener Weise dokumentiert.
10.2. Therapieprozesse
Kernprozesse im Therapieverlauf sind in den Verfahrensanweisungen im Teil B geregelt.
10.3 Therapie-Ergebnisse
11.1 Dokumentation und Katanamnese
Um Veränderungen in der Therapie rechtzeitig erkennen und um die Qualität der eigenen Arbeit jederzeit
nachvollziehen zu können, wird eine kontinuierliche Basisdokumentation durchgeführt.
11.2 Überwachung der Ergebnisse
Die Praxis hat die Aufgabe, kontinuierlich wichtige Parameter aus der Therapie zu überwachen wie
Rückfallhäufigkeit, Beschwerden usw. Diese Daten werden im Lenkungskreis und von der Leitung
bewertet, um mögliche Ursachen zu erkennen und ggf. Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Hierzu werden
in der Praxis Doktorarbeiten durchgeführt.
11.3 Patientenbefragung
Die Praxis ermittelt in regelmäßig durchzuführenden Befragungen die Patientenzufriedenheit. Die
Ergebnisse werden von Dr. Friese bewertet. Ggf. werden Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Ein
Management-Review wir einmal jährlich erstellt.
11.4 Arztbrief
Der Arztbrief stellt den Therapieverlauf dar. Er dient Nachbehandlern zur Information über den Patienten
und den bisherigen Verlauf. Er muss zeitnah erstellt werden, das bedeutet im Regelfall am gleichen oder
nächsten Tag.
11.5 Benchmarking
Soweit wie möglich werden Kenndaten aus vergleichbaren Praxen herangezogen, um im Sinne eines
Benchmarkings Praxisvergleiche durchzuführen und Verbesserungen der eigenen Arbeit zu erreichen.
Hierzu dienen insbesondere die quartalsmäßigen Zahlen der KV über Medikamentenbedarf, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Krankenhauseinweisungen, Umsätze bei einzelnen Leistungen, Anzahl der Patienten
usw..
36
12. Therapie-Entwicklung
12.1 Kontinuierliche Verbesserung
Die Praxis hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualität ihrer Therapie kontinuierlich weiter zu entwickeln und zu
verbessern. Dazu dient das Qualitäts- und Umweltmanagementsystem der Praxis mit seinen
verschiedenen Instrumenten (siehe unter 3. „Verantwortung für Qualität”). Jeder Mitarbeiter hat im
Rahmen seiner Verantwortung für die Qualität seiner Arbeit das Recht und die Pflicht,
Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen. Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitern werden im
Lenkungskreis bewertet und ggf. mit Zustimmung von Dr. Friese in Verbesserungsmaßnahmen
umgesetzt.
37
38
39
12.2 Entwicklung neuer Therapieformen
Die Entwicklung neuer Therapieformen kann ausgelöst werden durch Marktbeobachtung, geänderte
gesetzliche oder rechtliche Rahmenbedingungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse, eigene
Forschungen oder Beobachtungen oder durch sonstige geänderte Rahmenbedingungen. Entwicklungen
müssen geplant und gesteuert werden. In der Projektplanung werden zunächst die Anforderungen an das
Ergebnis definiert. Es werden Projektschritte, ihre Abfolge und ihre Termine festgelegt. Es werden die
Zuständigkeiten geregelt und es werden die benötigten Mittel (finanziell, personell und sachlich) geplant
und bereit gestellt. Kosten-/Nutzenverhältnisse werden bereits in der Planungsphase berücksichtigt. Zu
Terminen, die in der Planung festgelegt wurden, werden Überprüfungen bezüglich des Sach- und
Entwicklungsstandes durchgeführt und ggf. Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Nach Abschluss eines
Projektes wird die Eignung des Ergebnisses bezüglich der vorher definierten Anforderungen geprüft.
Wenn diese Prüfung positiv ausfällt, werden die entsprechenden Mitarbeiter geschult und erst anschließend die neue Therapieform von der Leitung genehmigt und freigegeben. Es folgt eine
Erprobungsphase von angemessener Dauer, die bereits in der Planung festzulegen ist. Nach Abschluss
der Erprobungsphase wird erneut geprüft, ob das Projektergebnis den zuvor definierten Anforderungen
entspricht. Wenn dies der Fall ist, wird es endgültig von Dr. Friese genehmigt und für den Dauerbetrieb
freigegeben.
12.3 Forschung
Die Weiterentwicklung des medizinischen Wissens bezüglich der Medizin setzt eine regelmäßige
Forschung unter Beteiligung der Behandler voraus. Daher beteiligt sich die Praxis an Doktorarbeiten und
medizinische Studien. Forschung unter Einbezug von Patienten muss vorab durch die zuständige EthikKommission geprüft werden. Das Forschungsvorhaben muss sinnvoll sein und den aktuellen
Kenntnisstand berücksichtigen.
40
Teil B. Kernprozesse
Im Teil B werden die Kernprozesse der klinischen Tätigkeit dargestellt. Diese Prozesse geben die
tatsächliche Arbeit der Einrichtung, ihre Strukturen und Abläufe sowie die Verantwortlichkeiten wieder.
Verfahrensanweisungen beschreiben komplexere Prozesse, an denen in der Regel mehrere
Funktionsbereiche beteiligt sind. Bei der Beschreibung von Verfahrensweisungen ist besonders auf
Schnittstellen zwischen verschiedenen Prozessen zu achten. Ggf. sind Verweise auf andere Prozesse
einzufügen.
Die Ausarbeitung der qualitätsrelevanten Prozesse ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der therapeutischen Leistungen. Indem die Mitarbeiter gemeinsam Prozesse beschreiben und
dabei unterschiedliche Auffassungen über den optimalen Ablauf einbringen, werden die Prozesse verbessert. Deshalb sollte dieser Arbeitsschritt auf keinen Fall übersprungen oder verkürzt werden. Eine
wichtige Hilfe kann der Austausch mit anderen Einrichtungen, die sich im gleichen Entwicklungsprozess
befinden, sein.
41
Ablauforganigramm
Aufgabe
Datenträger
Patient betritt
Praxis
Klärung, ob Termin
oder Notfall
Anmeldung
an Rezeption
nicht
aufnehmen
Aufteilung der Patienten
in Wartebereich/
Untersuchungsbereich
bei Arzt
Anmeldung
entscheidet
Therapie
Untersuchung
Arzt
Karteikarte
Computer
Chipkarte
ggf. Telefon
Karteikarte
Untersuchungsergebnisse
Wartezimmer
Behandlung
durch Arzt
Karteikarte
Computer
Entscheidung
durch Arzt
Anordnung weiterer
Untersuchungen
bzw. Therapie
Anordnung
Untersuchung
Therapie
Ende der Behandlung
Terminvergabe
Karteikarte
Computer
Karteikarte
Computer
Untersuchungsergebnisse
42
Teil C
Allgemeines
Mitarbeiter
Frau Gudrun Bauer
Frau Bettina Elsasser
Frau Karin Lind
Frau Franziska Holzinger-Ehnis
Frau Carolin Zeller
Frau Sandra Rauß
Frau Christiane Kunz
Frau Susann Seibt
Frau Anna Hiller
Frau Sandra Kühne
Frau Lena Stoll
Frau Angelika Lettau
Herr Vitali Bosch
Frau Sandra Rauß
Frau Sofia Rissafi
Frau Cornelia Friese
Frau Natascha Friese
Herr Raphael Friese
Herr Adrian Friese
Visionen
 Abschaffung der Karteikarten
 mehr IGEL – Leistungen
 mehr Patientenzufriedenheit
Arztfachhelferin
Arztfachhelferin
Arzthelferin
Arztfachhelferin, TÜV geprüfte QMB
Arzthelferin
Arzthelferin
Krankenschwester
Auszubildende im 3. Lehrjahr
Auszubildende im 2. Lehrjahr
Auszubildende im 1. Lehrjahr
Auszubildende im 1. Lehrjahr
Assistenzärztin
Assistenzarzt
Arzthelferin/Aushilfe
Raumpflegerin
Aushilfe
Aushilfe
Aushilfe
Aushilfe
Unterschriftskürzel
B
El
Li
H
Z
R
Ku
Se
Hi
Kü
St
L
BO
R
CF
NF
RF
AF
43
Anhang
Querverweismatrix
zur Umsetzung der E-DIN EN ISO 9001:2000
5. Verantwortung der Leitung 3
5.1 Verpflichtung der Leitung 3.1
a) Vermittlung 3.1 / 3.3.1 / 4.3 / 10
b) Festlegung 3.1 / 3.2 / 3.3 / 13.1
c) Bewertung 3.1 / 3.3 / 3.4 / 3.5 / 3.6
d) Mittel 3.1 / 3.3 / 3.4 / 3.5 / 3.6 / 13.2
5.2 Kundenorientierung 3.3.1 / 8 / 9 / 10
5.3 Qualitäts- und Umweltpolitik 3
a) Eignung 3.2.2 / 3.6.4
b) Verpflichtung 3.2.2 / 3.6.1 / 10 / 13
c) Rahmen für Qualitäts- und Umweltziele 3.3
d) Vermittlung 3.3.2 / 7.2.2
e) Bewertung 3.3.2 / 3.6
Lenkung 3.3.2 / 3.5.2
5.4 Planung 3.3
5.4.1 Qualitäts- und Umweltziele 3.3.3
5.4.2 Q-Planung 3.3.3 / 13 / Teil B
5.5 Verwaltung 3.4
5.5.2 Verantwortung und Befugnis 2 / 3.4
5.5.3 Qualitätsbeauftragter 3.4.1
5.5.4 interne Kommunikation 6 / 3.1 / 7.2
5.5.5 Q-Handbuch 1.2 / 3.5 / Teil B
5.5.6 Doku-Lenkung 3.5 / 6.1 / 6.3
5.5.7 Lenkung von Q-Aufzeichnungen
6.3 / 12.1 / 12.4
Version 1.0, Seite 90
5.6 Management-Bewertung
5.6.1 allgem. 3.1 / 3.6.4
5.6.2 Bewertung
a) Ergebnisse von Audits 3.6.2
b) Kundenrückmeldungen 3.6.3 / 8 / 9 / 7
c)Prozessleistung 3.6.3 / 12
d) Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen
3.6
e) Folgemaßnahmen 3.6
f) Veränderungen 3.6
5.6.3 Bewertungsergebnisse 3.6 / 13
6. Management der Mittel
6.1 Bereitstellung 3.3 / 3.4 / 3.5 / 3.6 / 6.3 / 8 / 9 / 10
6.2.1 Personal 3.4 / 7
6.2.2 Fort- und Weiterbildung
a) Bedarf 3.3.4 / 7.1
b) Schulungsangebote 3.4.1 / 7.1.2
c) Beurteilung der Wirksamkeit
7.1.2
d) Qualitäts- und umweltbewusste 7.2 / 3.4.4
e) Aufzeichnungen 7.1.2
6.3 Infrastruktur 2 / 4
6.4 Arbeitsumgebung 4.3 / 10
7. Dienstleistungsrealisierung Teil B
44
7.1 Planung
a) Q-Ziele 3.3.3 / 11.1 / 13.2
b) Mittel 4 / 11.1 / 11.2 / Teil B
c) Überprüfung 12
d) Aufzeichnung 6.3 / 11.1 / Teil B
7.2 kundenbezogene Prozesse
7.2.1 Kundenforderungen 8 / 9 / 7 / 10 / 3.3.1
7.2.2 Bewertung 4 / 6.2 / 11 / 12 / Teil B
Version 1.0, Seite 91
7.2.3 Kommunikation 6.2 / 8 / 9 / 10 / 7 / Teil B
7.3 Entwicklung 13 / 3.3 / 3.5 / 3.6
7.4 Beschaffung 4.2 / 4.3 / Teil B
7.5 Dienstleistungserbringung
7.5.1 bis 4 11 / 12 / Teil B
7.5.5 und .6 Überprüfung 4.3.1 /11 / 12 / Teil B
8. Messung, Analyse und Verbesserung
8.1 Planung 3.6.3 / 12
8.2 Messung und Überwachung
8.2.1 Kundenzufriedenheit 12.3 / 9.2 / 3.4 / 3.6 / 7.2.5
8.2.2 internes Audit 3.6.2
8.2.3 Messung und Überwachung
von Prozessen
3.6.3 / 12
8.2.4 Messung und Überwachung
von Produkten
12
8.3 Lenkung von Fehlern 3.6.3
8.4 Datenanalyse 3.4 / 12
8.5 Verbesserung
8.5.1 Planung 3.3 / 3.6 / 12
8.5.2 Korrekturmaßnahmen 3.6 / 3.4
8.5.3 Vorbeugungsmaßnahmen 3.6 / 4.3
Erstellungsdatum: 01.08.2007
Unterschrift:
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