Art. 2082-2083 21. Januar 1997 193. Sitzung 21. Januar 1997, 09.30 Uhr Vorsitzender: Dr. Rudolf Rohr, Würenlos Protokollführer: lic. iur. Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 177 Mitglieder (Art. 2082-2100) Abwesend mit Entschuldigung 21 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglied Entschuldigt abwesend: Rolf Alder, Brugg; Felix Binder, Tegerfelden; René Thomas Birri, Stein; Margrit Bötschi, Brugg; Martin Brauen, Lenzburg; Dr. Max Brentano, Brugg; Ernst Frey, Kaiseraugst; Hans Hagenbuch-Spillmann, Oberlunkhofen; Christine KaderliSchweitzer, Nussbaumen; Daniel Knecht, Windisch; Eva Kuhn-Wittig, Full; Ernst Laupper, Gebenstorf; Rosi Magon, Windisch; Geri Müller, Baden; Maurice Perrinjaquet, Menziken; Elisabeth Schneider, Baden; Walter Spörri, Widen; Rudolf Stutz, Neuenhof; Dr. Heidi Suhner-Schluep, Unterbözberg; Thomas Villiger, Beinwil/Freiamt; Viktor Würgler, Schlossrued Unentschuldigt abwesend: Robert Holliger, Boniswil Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 193. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. 2082 Mitteilungen Vorsitzender: Die Staatsanwaltschaft orientiert uns über die Entscheidung in Sachen überhöhter Entschädigung nebenamtlicher Handelsrichter. Gegen den ehemaligen Handelsgerichtspräsidenten und heutigen Bundesrichter, Franz Nyffeler, ist Anklage wegen Amtsmissbrauch (§ 312 StGB) erhoben worden. Diese Anklage ist entgegen dem Antrag des ausserordentlichen Untersuchungsrichters, Dr. Hans-Ulrich Meier, aufgrund einer unterschiedlichen Interpretation eines bundesgerichtlichen Grundsatzentscheides erfolgt. Das Strafverfahren gegen die beiden Rechtsanwälte und nebenamtlichen Handelsrichter, Roland Padrutt und Dr. Pietro Rhiniker, wurde hingegen entsprechend dem Antrag des ausserordentlichen Untersuchungsrichters eingestellt, da den beiden Bezügern von überhöhten Entschädigungen aufgrund des Untersuchungsergebnisses kein vorsätzlich pflichtwidriges Handeln anzulasten war. Ebenfalls entsprechend dem Antrag des Untersuchungsrichters wurden ihnen allerdings die Untersuchungskosten anteilsmässig überbunden, da ihnen angelastet werden musste, sich ungenügend über die Rechtsgrundlagen der Richterentschädigung informiert und die eigenen Zahlungseingänge ungenügend kontrolliert zu haben. In diesem Zusammenhang sind auch Vorwürfe gegenüber dem Grossen Rat erhoben worden, er habe sich bei diesem Geschäft Verfahrensfehler zuschulden kommen lassen. Diese Vorwürfe sind nicht berechtigt. Bei der Drucklegung des Protokolls wurde einzig das Beschlussdispositiv des vorangegangenen Geschäfts, der Beratungen über die Aufhebung der Immunität, eingerückt. Das ist aber nicht von rechtlichem Belang. Im Wortprotokoll des Grossen Rates sind alle Elemente enthalten, die nötig waren. Das versehentlich falsch eingerückte Beschlussesdispositiv hat höchstens zu Fragezeichen und Kopfschütteln Anlass gegeben, aber den Inhalt des Protokolls nicht verändert. Abgesehen davon ist das Beschlussesprotokoll massgebend, das vom Staatsschreiber oder vom Staatsschreiber-Stellvertreter erstellt wird, und das war selbstverständlich in allen Teilen korrekt. Die SP-Fraktion teilt uns mit, dass sie als Vizepräsidenten für das nächste Amtsjahr Herrn Kurt Wernli, Windisch vorschlägt. (Beifall) Ich gratuliere Frau Denise Widmer, Brugg, zum Geburtstag. Regierungsrätliche Vernehmlassung an Bundesbehörden: Vom 8. Januar 1997 an das Eidg. Departement des Innern betreffend Bundesgesetz zur Reduktion der CO2-Emission. 2083 Neueingänge Gesamterneuerungswahl des Regierungsrates für die Amtsperiode 1997/2001; Genehmigung der Wahlprotokolle. Vorlage des Regierungsrates vom 13. Januar 1997. Zuweisung durch das Büro. 779 21. Januar 1997 2084 Antrag Leodegar Huber, Aristau-Birri, auf Direktbeschluss zur Einreichung einer Standesinitiative betreffend Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung (AVIV) Art. 50 Karenzzeit, des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG); Einreichung und schriftliche Begründung Von Leodegar Huber, Aristau-Birri, und 12 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgender Antrag eingereicht: Text und Begründung: Zuhanden der eidgenössischen Räte sei eine Standesinitiative einzureichen, die verlangt, dass Art. 50 AVIV wieder zu ändern ist, mit dem Ziel, die Karenzzeit bei allen Abrechnungsperioden auf 1 Tag zu reduzieren. 1. Die Kurzarbeitsentschädigung hat die Aufgabe, vorübergehende grosse Beschäftigungseinbrüche finanziell auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Mit der Kurzarbeitsentschädigung bietet die Versicherung dem Arbeitgeber eine Alternative zu drohenden Entlassungen. Der Arbeitgeber spart damit die Kosten der Personalfluktuation (Einarbeitungs-kosten, Verlust von betrieblichem Know-how) und behält die kurzfristige Verfügbarkeit über die Arbeitskräfte. Die Vorteile für den Arbeitnehmer sind: Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Bewahrung des umfassenden sozialen Schutzes innerhalb eines Arbeitsverhältnisses, Vermeidung von Beitragslücken in der beruflichen Vorsorge. 2. Die auf den 1. Januar 1997 in Kraft getretene neue Regelung schiesst an diesen Zielen vorbei. Art. 50 AVIV Karenzzeit: Vom anrechenbaren Arbeitsausfall wird für jede Abrechnungsperiode abgezogen: a) Zwei (bis anhin: ein) Karenztage für die 1. bis 6. Abrechnungsperiode. b) Drei (bis anhin: zwei) Karenztage für die 7. bis 12. Abrechnungsperiode. 3. Ein Arbeitsausfall ist erst anrechenbar, wenn er je Abrechnungsperiode mindestens 10 % der Arbeitsstunden ausmacht, die von den Arbeitnehmern insgesamt geleistet werden. 4. Um in den Genuss von Kurzarbeitsentschädigung zu kommen, setzen diese restriktiven Regelungen einen Arbeitsausfall von rund 25 % voraus. Zieht man die bürokratischen Aufwendungen mit in Betracht, so ziehen es viele Betriebe vor, den Personalbestand entsprechend abzubauen, um dadurch eine vernünftige Arbeitsauslastung zu erzielen. 5. Schlussfolgerung: Die Revision der Verordnung des AVIV zum AVIG wirkt sich sehr kontraproduktiv aus. Wie schon erwähnt trägt diese Revision nichts zur Entlastung der Arbeitslosenzahlen bei. Im Gegenteil, wir werden in kurzer Zeit aus den dargelegten Gründen wesentlich höhere Arbeitslosenzahlen ausweisen müssen. Die revidierte Verordnung wird die Entlassung von Arbeitskräften beschleunigen. Das war sicher nicht das Ziel dieser Änderung. Die Verordnung muss unverzüglich wieder so geändert werden, dass sie ihren ursprünglichen Zweck erfüllt. 780 Art. 2084-2086 2085 Motion der CVP-Fraktion betreffend Verhinderung von Parteienwechseln im Grossen Rat während der Amtsdauer; Einreichung und schriftliche Begründung Von der CVP-Fraktion wird folgende Motion eingereicht. Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, innert nützlicher Frist eine Änderung bzw. Ergänzung der Grossratswahlgesetzgebung vorzulegen, wonach ein Parteienwechsel von Mitgliedern des Grossen Rates während einer Amtsperiode nicht mehr möglich ist oder zum Ausscheiden aus dem Grossen Rat führt. Begründung: Der Grosse Rat hat in der Schlussabstimmung vom 8. März 1988 und das Volk in der Volksabstimmung vom 12. Juni 1988 das Grossratswahlgesetz angenommen. Vorausgegangen waren heftige Diskussionen zum grundsätzlichen Entscheid über die Beibehaltung des Listenstimmensystems bzw. über die Einführung des Kandidatenstimmensystems, wie es der Bund für die Nationalratswahlen kennt. Schliesslich hat das Listenstimmensystem obsiegt. Der Rat lehnte es seither ab, den damaligen Grundsatzentscheid zu überprüfen. Mit dem Listenstimmensystem wird die Stimme der Wählerinnen und Wähler primär einer Partei gutgeschrieben. Sie ist erst in zweiter Linie für die Wahl einer Person von Bedeutung. Wählerinnen und Wähler haben "bei diesem Wahlsystem eine einzige Parteistimme, die sie einer Partei zuwenden müssen, wollen sie überhaupt Einfluss auf die Sitzverteilung unter den Parteien gewinnen" (Botschaft des Regierungsrates vom 15. September 1986 zum Grossratswahlgesetz). Wechseln einzelne Mitglieder des Grossen Rates unter diesem System während der Amtsperiode die Partei und verschieben sie dadurch das Kräfteverhältnis der Parteien ohne Einfluss der Wählerinnen und Wähler, so missachten sie den Wählerwillen und verfälschen das Wahlresultat. Wählerinnen und Wähler haben ja mit ihrer Stimme, welche primär einer Partei gutgeschrieben wird, auch die Parteistärke für eine Amtsperiode festgelegt. Wenn, wie jüngst während der Amtsperiode vorgekommen, eine ganze Reihe von gewählten Grossratsmitgliedern die Partei wechseln, muss der Gesetzgeber handeln. Er kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass sich alle Grossratsmitglieder und alle Parteien den Grundprinzipien des Listenstimmensystems unterordnen. Der Gesetzgeber darf unter diesen Umständen die Missachtung des Wählerwillens nicht zulassen. 2086 Motion der SP-Fraktion betreffend Änderung des Dekretes über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif); Einreichung und schriftliche Begründung Von der SP-Fraktion wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage betreffend Änderung des Dekretes über die Ent- Art. 2087 schädigung der Anwälte (Anwaltstarif) vom 10. November 1987 zu unterbreiten, wonach sich das Honorar in Verwaltungssachen nicht mehr nach dem Streitwert, sondern nach dem Aufwand berechnet. Begründung: Gemäss geltendem Anwaltstarif bemisst sich das Anwaltshonorar in Verwaltungssachen nach dem Streitwert. Bei hohen Streitwerten kann das Honorar um bis zu einem Drittel gekürzt werden, sofern der Charakter des Verfahrens dies als gerechtfertigt erscheinen lässt. Diese Regelung hat sich in Verwaltungssachen und insbesondere bei Zonenplanänderungsverfahren nicht bewährt: In streitigen Zonenplanverfahren geht es in erster Linie darum, ob ein Grundstück der Bau- oder der Landwirtschaftszone zugewiesen werden soll. In diesen Fällen wird nun als Streitwert die Differenz zwischen dem Bodenwert als Bauland und demjenigen als Landwirtschaftsland errechnet. Dies macht in der Regel pro Quadratmeter eine Wertdifferenz von mindestens Fr. 300.-- aus. Multipliziert um die betroffene Fläche, ergeben sich teilweise mehrstellige Millionenbeträge als Streitwert. Daraus ergeben sich Anwaltshonorare, die ohne weiteres pro Instanz Fr. 100'000.-- übersteigen können. Das auf diese Art und Weise berechnete Anwaltshonorar ist aus zwei Gründen stossend: 1. Die Höhe des gemäss Anwaltstarif geschuldeten Honorars in Verwaltungssachen steht in der Regel in keinem angemessenen Verhältnis zum damit verbundenen Aufwand und kann auch nicht mit der grossen Verantwortung des Anwaltes oder der Anwältin begründet werden. 2. Daneben ist die Berechnung des Anwaltshonorars nach Streitwert in Verwaltungssachen aber auch rechtsstaatlich äusserst bedenklich: Die Höhe des Anwaltshonorares wirkt prohibitiv und verhindert, dass Personen die ihnen von Gesetzes wegen zustehenden Rechtsmittel auch tatsächlich ergreifen können. Es ist daher notwendig, dass der Anwaltstarif in diesem Bereich überarbeitet und in Zukunft in Verwaltungssachen das Honorar nach Aufwand berechnet wird. 2087 Motion der SP-Fraktion betreffend Übertragung der Genehmigungsbefugnis von allgemeinen Nutzungplänen und -vorschriften vom Grossen Rat an den Regierungsrat; Einreichung und schriftliche Begründung Von der SP- Fraktion wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage betreffend Delegation der Genehmigungsbefugnis von allgemeinen Nutzungsplänen und -vorschriften vom Grossen Rat an den Regierungsrat im Sinne von § 27 Abs. 4 des Baugesetzes vom 19. Januar 1993 vorzulegen. Begründung: 21. Januar 1997 Raumplanung (RPG) verpflichtet die Kantone, dafür zu sorgen, dass Nutzungspläne erlassen werden, die die zulässige Nutzung des Bodens ordnen und insbesondere Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen unterscheiden. Die Bauzonen dürfen gemäss Art. 15 dieses Bundesgesetzes nur Land umfassen, das sich für die Überbauung eignet und weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt und erschlossen wird. Aus dem Vorrang des Bundesrechts ergibt sich, dass die Kantone und Gemeinden hinsichtlich der Grösse des Baugebietes nicht frei sind: sie dürfen in den Nutzungsplänen nur Land in Bauzonen aufnehmen, das weitgehend überbaut oder voraussichtlich innert 15 Jahren erschlossen und überbaut wird. Das Bundesgesetz delegiert an die Kantone das Recht, das Verfahren zum Erlass dieser Nutzungspläne zu bestimmen (vgl. Art. 25 ff. RPG). Kantonale Vorschriften im Aargau: In Anwendung von Art. 25 ff. RPG ist im kantonalen Baugesetz vom 19. Januar 1993 (BauG) geregelt, dass allgemeine Nutzungspläne und vorschriften (Zonenpläne, Bau- und Zonenordnungen) durch die Gemeindeversammlung bzw. den Einwohnerrat beschlossen und anschliessend durch den Grossen Rat genehmigt werden müssen (vgl. § 27 Abs. 1 BauG). Der Grosse Rat prüft dabei die Nutzungspläne und -vorschriften auf ihre Recht-mässigkeit und damit insbesondere auf ihre Übereinstimmung mit dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz, auf ihre Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen. Nur nebenbei sei bemerkt, dass die Kompetenz des Grossen Rates gegenüber dem alten Baugesetz damit eingeschränkt worden ist. Früher hatte der Grosse Rat neben der Prüfung auf Rechtmässigkeit auch die Prüfung auf Zweckmässigkeit vorzunehmen. Gemäss § 27 Abs. 4 BauG steht dem Grossen Rat das Recht zu, seine Genehmigungsbefugnis an den Regierungsrat zu delegieren. Von diesem Recht hat der Grosse Rat bis heute noch keinen Gebrauch gemacht. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass dem Grossen Rat mit der Überprüfung von Nutzungsplänen und Nutzungsvorschriften auf ihre Rechtmässigkeit eine Aufgabe der Rechtskontrolle übertragen worden ist. Analyse der Genehmigungspraxis des Grossen Rates in der Legislaturperiode 1993/97: Der Grosse Rat hatte in den vergangenen vier Jahren eine Vielzahl von kommunalen Nutzungsplänen und Nutzungsvorschriften zu genehmigen. Dabei ergab sich immer wieder, dass sowohl nach der kantonalen wie auch nach der kommunalen Entwicklungsprognose die von der Gemeindeversammlung bzw. dem Einwohnerrat beschlossene Bauzone zu gross war und weit mehr als den voraussichtlichen Bedarf an Bauland in den nächsten fünfzehn Jahren abdeckte. Damit widersprach der jeweilige kommunale Nutzungsplan dem Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) . Hinsichtlich der Genehmigungspraxis seitens des Grossen Rates können folgende zwei unterschiedliche Behandlungsarten unterschieden werden: 1. Geltende gesetzliche Regelungen, Vorschriften des Bundes: Das seit 1. Januar 1980 geltende Bundesgesetz über die 781 21. Januar 1997 - Nichtgenehmigung von Teilen des Zonenplanes und Rückweisung an die Gemeinde mit der Auflage, die Bauzone zu verkleinern. - Genehmigung des Zonenplanes trotz Übergrösse. Nichtgenehmigung von Teilen des Zonenplanes und Rückweisung an die Gemeinde mit der Auflage, die Bauzone zu verkleinern: In einzelnen Gemeinden, deren Bauzone eine Übergrösse aufwies und damit bundesrechtswidrig war, wurde der Zonenplan entsprechend dem regierungsrätlichen Antrag und dem Antrag der vorberatenden Bau- und Planungskommission vom Grossen Rat nicht genehmigt und an die Gemeinde zur Redimensionierung des Baugebietes zurückgewiesen. Es handelte sich dabei insbesondere um folgende Gemeinden: - Herznach mit einer Übergrösse von ca. 14 ha - Uezwil mit einer Übergrösse von ca. 3.2 ha - Eggenwil mit einer Übergrösse von ca. 7.5 ha - Bergdietikon mit einer Übergrösse von ca. 7 ha - Muhen mit einer Übergrösse von ca. 10 ha - Obermumpf mit einer Übergrösse von ca. 6 ha - Büttikon mit einer Übergrösse von ca. 5 ha Genehmigung des Zonenplanes trotz Übergrösse: In anderen Gemeinden wurde der Zonenplan entsprechend dem Beschluss der Gemeindeversammlung bzw. des Einwohnerrates jedoch trotz teilweise eklatanter Übergrösse der Bauzonen vom Grossen Rat genehmigt. Diese Genehmigung durch den Grossen Rat erfolgte teilweise entgegen den ausdrücklichen Anträgen des Regierungsrates und der vorberatenden Bau- und Planungskommission (z.B. in Hellikon, Holziken und in Mellingen). Insbesondere in folgenden Gemeinden wurden die Zonenpläne entsprechend der Beschlüsse der Gemeindeorgane trotz der bundesrechtswidrigen Übergrösse der Bauzonen genehmigt: - Hausen trotz einer Übergrösse von ca. 11 ha - Hellikon trotz einer Übergrösse von ca. 6 ha - Menziken trotz einer Übergrösse von ca. 48 ha - Mellingen trotz einer Übergrösse von ca. 11 ha - Holziken trotz einer Übergrösse von ca. 9 ha - Zurzach trotz einer Übergrösse von mindestens 6 ha Kriterien für die unterschiedliche Genehmigungspraxis: Es ist nun zu prüfen, ob der Grosse Rat objektive Kriterien für die unterschiedliche Behandlung der beiden verschiedenen Kategorien der Gemeinden gemäss Ziff. 2. und 2.2 angewandt hat. Als mögliche Kriterien kämen allenfalls die folgenden in Frage: a) Gemeindeautonomie b) Entschädigungsansprüche der betroffenen Grundeigentümer zufolge materieller Enteignung c) Kein zusammenhängendes grösseres und noch nicht erschlossenes Gebiet am Zonenrand 782 Art. 2087 Zur Gemeindeautonomie: Dieses Argument wurde zwar seitens einzelner Mitglieder des Grossen Rates immer wieder als Begründung dafür vorgebracht, weshalb der Grosse Rat trotz der Übergrösse des Baugebietes nicht vom Beschluss der Gemeindeversammlung bzw. des Einwohnerrates abweichen solle. In allen unter Ziff. 2.1 aufgezählten Gemeinden (z.B. Herznach, Eggenwil, Hausen, Bergdietikon usw.) hat der Grosse Rat jedoch auch entgegen den Beschlüssen der Gemeindeversammlung den Zonenplan nicht genehmigt. Die Gemeindeautonomie, sofern es tatsächlich in der Frage der Übergrösse des Baugebietes eine solche gäbe, käme allen aargauischen Gemeinden im gleichen Masse zu und erklärt deshalb nicht im Sinne eines objektiven Kriteriums, weshalb zum Beispiel die Gemeinde Muhen vom Grossen Rat anders behandelt worden ist als die Gemeinde Holziken. Nur nebenbei sei bemerkt, dass der Gemeindeautonomie hinsichtlich der Grösse der Bauzone keine Bedeutung zukommt: Diese bestimmt sich nach Art. 15 RPG. Der Gemeindeautonomie kommt jedoch durchaus Bedeutung zu, wenn es darum geht, zu entscheiden, welche Gebiete als Bauland im Zonenplan auszuscheiden sind. Zum Kriterium der Entschädigungsansprüche der betroffenen Grundeigentümer zufolge materieller Enteignung: In allen Fällen sowohl nach Kategorie 2.1 wie auch nach Kategorie 2.2 wurde seitens des Regierungsrates eingehend geprüft, ob allenfalls ernsthaft mit Entschädigungsansprüchen der betroffenen Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen zufolge materieller Enteignung gerechnet werden müsse oder nicht. Der Regierungsrat kam weder in den unter Ziff. 2.1. noch in den unter Ziff. 2.2. aufgelisteten Gemeinden zum Schluss, es wäre bei einer Nichteinzonung bzw. bei einer Auszonung ernsthaft mit einer materiellen Enteignung und damit mit einer Entschädigungspflicht des Gemeinwesens zu rechnen. Auch dieses Argument scheidet daher von allem Anfang an als objektives Unterscheidungskriterium zwischen der Gemeindekategorie 2.1 und der Gemeindekategorie 2.2 aus. Zum Kriterium, es gäbe kein zusammenhängendes grösseres und noch nicht erschlossenes Gebiet am Zonenrand: Auch in der Kategorie der Gemeinden gemäss Ziff. 2.2 gab es grössere zusammenhängende Gebiete, die am Zonenrand lagen und nicht erschlossen waren. Damit bestand ohne weiteres die Möglichkeit, diese Gebiete nicht einzuzonen (z.B. in Menziken das Gebiet Beetschihof, in Zurzach das Gebiet Wasenacher/Wissestei/Entwiese, in Holziken das Gebiet Aeusserer Berg, usw.). Auch dieses Argument ist daher von allem Anfang an nicht geeignet, in objektiver Art und Weise zu erklären, weshalb der Grosse Rat die Kategorie der Gemeinden gemäss Ziff. 2.1 und 2.2 unterschiedlich behandelt hat. 3. Kritik der Genehmigungspraxis und Schlussfolgerungen, Kritik der Genehmigungspraxis: Wie oben eingehend dargelegt worden ist, können keine objektiven Entscheidungskriterien ausgemacht werden, mit der die unterschiedliche Behandlung der Kategorien 2.1 und 2.2 der Gemeinden erklärt werden können. Liegen keine einsichtigen und objektiven Gründe dafür vor, dass einzelne Gemeinden im Kanton Aargau vom Grossen Rat anders, d.h. bevorzugt behandelt werden als die übrigen Art. 2087 21. Januar 1997 Gemeinden, verletzen die Beschlüsse des Grossen Rates Art. 4 Willkür dar. Dabei geht es nicht um ein rein theoretisches verfassungsrechtliches Problem, sondern es handelt sich dabei um ein eigentliches Politikum: durch die eklatante und skandalöse Bevorzugung einzelner Gemeinden und einzelner Grundeigentümer seitens des Grossen Rates wird schliesslich das Vertrauen der Bevölkerung in den Grossen Rat und damit letztendlich in unser demokratisches System untergraben. der Totalrevision des Aargauischen Steuergesetzes auf 25 Jahre erhöht werden. Diese willkürlichen Entscheide des Grossen Rates im Planungsrecht können nicht damit legitimiert werden, dass es sich dabei um politische Entscheide handelt, die der politischen Einflussnahme seitens der Bevölkerung und damit der betroffenen Grundeigentümer unterliegen: Im Bereich des Planungsrechtes kommt dem Grossen Rat das Recht und die Pflicht zu, die Nutzungspläne und Nutzungsvorschriften der Gemeinden auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen. Diese Überprüfung auf Rechtmässigkeit schliesst ihrerseits Willkür aus. Obwohl die SP-Fraktion in den vergangenen vier Jahren immer wieder auf die Probleme der rechtsungleichen Behandlung einzelner Grundeigentümer und einzelner Gemeinden verwiesen hat und immer wieder an konkreten Beispielen aufzeigen konnte, wie prominente und einflussreiche Personen auf die Genehmigungsbeschlüsse des Grossen Rates Einfluss genommen haben, hat die Mehrheit des Grossen Rates dessen ungeachtet an ihrer willkürlichen Praxis in Einzelfällen festgehalten. Schlussfolgerungen: Die Mehrheit des Grossen Rates hat in der vergangenen Legislaturperiode die Genehmigungskompetenz gemäss § 27 BauG in Einzelfällen willkürlich und damit unrechtmässig ausgeübt. Um in Zukunft ein rechtsstaatliches Funktionieren im Bereich der Genehmigung der Nutzungsvorschriften und der Nutzungsplänen zu gewährleisten, ist die Genehmigungskompetenz auf den Regierungsrat zu übertragen, wie dies bereits in § 27 Abs. 4 BauG vorgesehen und somit ohne Gesetzesänderung gestützt auf ein Dekret des Grossen Rates möglich wäre. 2088 Motion Werner Lanz, Wettingen, betreffend Indexierung der Anlagekosten bei der Berechnung der Grundstückgewinne; Einreichung und schriftliche Begründung Von Werner Lanz, Wettingen, und 29 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, das Grundstückgewinnsteuerrecht so zu ändern bzw. zu gestalten, dass keine fiktiven Inflationsgewinne besteuert werden. Begründung: Gemäss § 76 des StG vom 13. Dezember 1983 können die Anlagekosten bei der Berechnung des steuerbaren Gewinnes pauschaliert werden, wenn das Grundstück im Zeitpunkt der Veräusserung überbaut ist, und es der Steuerpflichtige länger als 10 vollendete Jahre besass. Diese zehnjährige Frist soll nach den Vorstellungen des Regierungsrates im Rahmen der Bundesverfassung und stellen damit reine Bei unüberbauten Grundstücken generell und bei überbauten Grundstücken während den ersten 10 bzw. neu 25 Besitzesjahren wird dagegen bei der Berechnung des zur Besteuerung gelangenden Grundstückgewinnes auf den seinerzeitigen Erwerbspreis abgestellt (§ 74 StG). Die Teuerungsentwicklung wird dabei in keiner Weise berücksichtigt. Diese Regelung führt dazu, dass auch die fiktiven Inflationsgewinne voll besteuert werden. Diese Ungerechtigkeit kann nur mit einer Indexierung der Anlagekosten - sofern diese nicht pauschaliert werden können - beseitigt werden. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Seit Dezember 1987 ist der Landesindex der Konsumentenpreise von 110,6 Punkten auf 143,4 (Stand Dezember 1996) gestiegen (Basis Dezember 1982=100), was 29,6 % entspricht. Hat also jemand im Jahre 1987 zum Preise von Fr. 600'000.-- ein Einfamilienhaus gekauft, so beträgt der teuerungs- oder inflationsbedingte Mehrwert sage und schreibe Fr. 174'000.--! Dieser Betrag (reduziert um die Kosten, die mit dem Erwerb und der Veräusserung des Grundstücks verbunden sind) unterliegt bei einer Veräusserung im Jahre 1997 voll der Grundstückgewinnsteuer. Wer also das Glück hat, trotz der Immobilienkrise sein Eigentum nicht mit Verlust verkaufen zu müssen, versteuert einen fiktiven, rein teuerungsbedingten Gewinn. Unter dem Regime des in Vorbereitung stehenden Rechts und im Falle von höheren Teuerungsraten würde sich dieses Problem noch verstärken. Die Besteuerung der inflationsbedingten Grundstückgewinne ist nicht nur den Grundeigentümern gegenüber eine Ungerechtigkeit, sondern widerspricht auch der Regelung bei der Einkommenssteuer, wo die Teuerung berücksichtigt wird (§ 36 StG). 2089 Postulat der CVP-Fraktion betreffend Bezeichnung einer zentralen kantonalen Koordinationsstelle für investitionswillige Unternehmungen im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von der CVP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, die Einführung einer übergeordneten Koordinationsstelle für Unternehmungen zu prüfen, die im Kanton Aargau investieren und damit Arbeitsplätze errichten, erhalten oder neu ausrichten wollen. Begründung: Die föderalistische Struktur unseres Staatswesens ordnet mit dem gegebenen Spielraum die Kompetenzen auf den drei Ebenen Gemeinde, Kanton, Bund. Die Kompetenzzuweisung ändert von Gemeinde zu Gemeinde und von Kanton zu Kanton. Für potentielle Investoren ist es oft schwierig zu erkennen, wo welche Gesuche zu deponieren sind. Diese Tatsache wiegt besonders schwer, wenn Gesuchsteller mit unserem System wenig oder nicht vertraut sind. In der heutigen schnellebigen Zeit werden Investitionsentscheide zumeist innert kurzer Zeit gefällt. Es ist deshalb für Investoren von entscheidender Bedeutung, wie rasch und 781 21. Januar 1997 Art. 2087 von wievielen Anlaufstellen ein Gesuch behandelt und entschieden wird. Bei kleinen und mittleren Betrieben kommt dazu, dass Personal und Know-how fehlen, um Gesuche an verschiedenen Stellen fristgerecht zu plazieren. Es geht vorab um die Koordination zwischen Raumplanung, Baugesuchszentrale, KIGA, Abteilung für Umweltschutz, Stelle für Wirtschaftsförderung, Gebäudeversicherung und anderen Institutionen. Die Koordination soll es potentiellen Investoren ermöglichen, mit einer einzigen Stelle zu verkehren, die alle weiteren Massnahmen koordiniert. 2091 Postulat Martin Christen, Turgi, betreffend Förderung naturnaher Abwasserreinigungsanlagen; Einreichung und schriftliche Begründung Das Postulat hat zum Ziel, Hilfestellung in logistischer Hinsicht zu bieten, aber nicht finanzielle Wirtschaftsförderung zu betreiben. Der Regierungsrat wird eingeladen, mit geeigneten rechtlichen, finanziellen oder anderen Massnahmen die Errichtung naturnaher Abwasserreinigungsanlagen zu fördern. Von Martin Christen, Turgi, und 34 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Begründung: 2090 Postulat der CVP-Fraktion betreffend Stärkung der aargauischen Regionen; Einreichung und schriftliche Begründung Von der CVP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, bei künftigen Investitionen und Konzepten auf die Interessen der verschiedenen aargauischen Regionen Rücksicht zu nehmen und konkrete Schritte für deren Förderung vorzuschlagen. Begründung: Anlässlich der Grossratsdebatte zum Raumordnungskonzept (ROK) und zum kantonalen Richtplan zeigte sich deutlich, dass der Kanton Aargau von seiner Geschichte her ein Kanton der Regionen ist und nach dem Willen des Parlamentes auch bleiben soll. Die verschiedenen Regionen und damit die Vielfalt sind die Stärke des Kantons und machen ihn attraktiv und interessant. Die feingliedrige Struktur des Kantons hat sich bis anhin vollauf bewährt. In Zukunft soll die Vielgestaltigkeit unseres Kantons deshalb gezielt gefördert werden. Die Regionen unseres Kantons haben aber nur eine Zukunft, wenn sie weiterhin über eine gute Infrastruktur verfügen. Wegen des enormen Spardrucks, welcher heute im Kanton herrscht, werden historisch gewachsene Strukturen und Institutionen gewollt oder ungewollt zerstört (Aufgabe von Schulen, Aufhebung von Verkehrsverbindungen, Zusammenlegung von Ämtern etc.). Ausschlaggebend ist oftmals nur eine vermeintliche Einsparung, welche die Aufhebung einer Institution angeblich mit sich bringen soll. Zuwenig wird beachtet, dass kleinräumige Institutionen oft effizienter, menschlicher und insbesondere kostengünstiger arbeiten können als grosse Institutionen. Vielfach wird auch nicht berücksichtigt, dass durch Zentralisierung in anderen Bereichen am Ende höhere Kosten entstehen (längere Verkehrswege, Verstopfung von Strassen, Umweltbelastung, Anonymisierung, Entzug der Finanzkompetenz, Kontrollverlust etc.). 782 Ungefähr 93 % der aargauischen Bevölkerung sind einer Abwasserreinigungsanlage angeschlossen. Mit grossem finanziellem Aufwand wird in den nächsten Jahren der ARA-Anschlussgrad weiter verbessert. Leider werden dabei kaum jemals Alternativen zu den herkömmlichen technischen Anlagen in Erwägung gezogen. Dabei gibt es - zum Teil auch schon in der Schweiz - kostengünstige, natürliche Kläranlagen, die sich besonders auch für Streusiedlungsgebiete eignen. Der Abwasserverband Wangen-Wiedlisbach zum Beispiel plant eine Wurzelraum-Kläranlage, mit der das Abwasser von 10'500 Einwohnerinnen und Einwohnern gefiltert und geklärt werden soll. Die Vorteile einer solchen Anlage liegen auf der Hand: - Die Anlage ist naturnah, schont die Umwelt, lässt sich problemlos in der Landschaft integrieren. - Es fällt nur halb so viel Klärschlamm an. - Die Erstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten liegen wesentlich tiefer als bei herkömmlichen Anlagen. - Diese naturnahe Abwasserreinigungstechnik hat sich schon in anderen Ländern seit vielen Jahren bewährt und funktioniert einwandfrei. Da zudem viele unserer Kläranlagen sanierungsbedürftig sind oder erweitert werden müssen, wäre ein Engagement des Kantons in dieser Richtung sinnvoll, nötig und zukunftsweisend. 2092 Postulat Susanne Ernst, Aarau, betreffend Einbezug der Grossrätinnen und Grossräte in das Konzept "Familie und Lebensform": Projekt 1 der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Susanne Ernst, Aarau, und 37 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird eingeladen, der Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern den Auftrag zu erteilen, die Grossrätinnen und Grossräte in geeigneter Form in das Konzept "Familie und Lebensform": Projekt 1: Vereinbarkeit Familie und Erwerbsleben für Mann und Frau einzubeziehen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen Art. 2088-2089 21. Januar 1997 in das Projekt Öffentlichkeitsarbeit: "Fachfrauen-pool" einfliessen. Begründung: der Lehrstellennachfrage befasst. Zusätzlich müssen neue Lehrstellen in Absprache mit den Firmen, den Verbänden und Sozialpartnern geschaffen werden. Kleine Betriebe können dies in Ausbildungsverbünden tun. Nur ca. ein Viertel aller Betriebe und Unternehmungen bilden momentan Lehrlinge und Lehrtöchter aus. Keine der Stellen im Amt für Berufsbildung ist ausschliesslich mit diesen Aufgaben betreut. Nebst der zeitgemässen Bewirtschaftung des LENA, können somit auch die äusserst notwendigen Kontakte mit der Wirtschaft noch nicht vollumfänglich gepflegt werden. Die Wirtschaft, die zusammen mit dem Bund und den Verbänden das duale Berufsbildungssystem trägt, hat ein hohes Interesse daran, sich ihren Nachwuchs weiterhin zu sichern. Eine Koordinationsstelle wäre auch Gewähr für eine Vereinfachung der administrativen Abläufe zwischen Lehrbetrieb und Amt für Berufsbildung. Eine Investition im Ausbildungsbereich ist letztendlich eine Investition in die Zukunft. Laut "Quer" vom Dezember 1996 befasst sich die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern mit den Themen Teilzeitarbeitsmodelle und Kinderbetreuung, eine Voraussetzung für eine mögliche Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben (oder politischer Arbeit). Nach den letzten Grossratswahlen betrug der Frauenanteil im Aargauer Parlament 31,5 %, wieviele es nach den nächsten Wahlen sein werden, werden wir in Kürze wissen. Doch weshalb ist dieser Prozentsatz nicht höher, oder weshalb stellen sich nicht ebensoviele Frauen wie Männer zur Verfügung? Es ist besonders für Frauen mit Kindern sehr schwierig, ein politisches Mandat inne zu haben, da es den meisten Vätern nicht möglich ist, bei einem Teilzeitarbeitsmodell mitzumachen und somit während der politschen Arbeit der Mutter, die Kinder zu betreuen. Umso wichtiger ist es, die Vereinbarkeitsthematik breit zu erfassen und zu diskutieren. Ebenfalls ein Projekt der Fachstelle beinhaltet die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung in den Bereichen Öffentlichkeit, Familie/Lebensform, Bildung und Arbeit. Ein Ziel dieses Projektes ist es, einen Fachfrauenpool zu bilden. Doch auch hier zeigen sich dieselben Probleme. Ohne konkrete Massnahmen auch von Männern zur Gleichstellung werden die Fachfrauen immer in der Minderzahl sein. Deshalb bitte ich den Regierungsrat, der Erweiterung dieser Projekte zuzustimmen. 2093 Postulat Denise Widmer, Brugg, betreffend Schaffung einer Lehrstellenkoordinations- und Lehrstellenakquisitionsstelle; Einreichung und schriftliche Begründung; Antrag auf Dringlicherklärung; Ablehnung Von Denise Widmer, Brugg, wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierunsrat wird eingeladen, die nötigen Ressourcen zur Sicherstellung einer ausreichenden Koordination und Akquisition vom Lehrstellenangebot, unverzüglich bereitzustellen. Begründung: Im Kanton Aargau hat sich die Situation im Lehrstellenbereich stark zugespitzt. Zur Zeit stehen noch 40 - 50 % der Abschlussklassenschülerinnen ohne Lehrstelle da. Durch verschiedene Sofortmassnahmen von privater Seite, aber auch von regierungsrätlicher Seite nach Überweisung von zwei Postulaten, wird versucht, die Situation in den Griff zu bekommen, d.h. genügend Lehrstellen zu erhalten oder zu schaffen. In einer Arbeitsgruppe wird zudem eine Verbesserung des LENA (Lehrstellennachweis) ins Auge gefasst, erste Schritte dazu sind bereits in die Wege geleitet. Diese Massnahmen werden aber erst in einiger Zeit greifen. Die jetztige, dramatische Lage auf dem Lehrstellenmarkt verlangt aber nach Sofortmassnahmen. Bei der Fülle von Problemen ist es unabdingbar, dass sich eine Stelle beim Amt für Berufsbildung ausschliesslich und gezielt mit der Koordination des Lehrstellenangebotes und Denise Widmer, Brugg: Normalerweise bin ich nicht für Schnellschüsse in der Politik. Trotzdem gelange ich mit der Bitte an Sie, mein Postulat für dringlich zu erklären. Der Text lautet: "Der Regierungsrat wird eingeladen, die nötigen Ressourcen zur ausreichenden Koordination und Akquisition vom Lehrstellenangebot bereitzustellen." Im November hat sich in der Ratsdiskussion gezeigt, dass die Situation auf dem Lehrstellenmarkt schwieriger denn je ist. Trotzdem waren wir alle guter Hoffnung, dass sich die Situation entspannen wird und dass für die austretenden Jugendlichen genügend Plätze vorhanden sein werden. Dass dem nicht so ist, sehen wir jetzt. Jugendliche sind bereits beim vierten oder fünften Berufswunsch angelangt und haben noch immer keine Lehrstelle gefunden. Es handelt sich dabei nicht um problematische Fälle, die einer Berufsschule nicht folgen könnten, sondern um normal begabte, anständige und neugierige junge Menschen aus den Real-, Sekundar- und Bezirksschulklassen. Ich will keine Neuschaffung einer Stelle. Ich weiss, dass da der Budgetplan schon längst gelaufen ist. Weil ich aber dies auch bei der Arbeitsgruppe zur Neustrukturierung des LENA gesehen habe, möchte ich, dass beim Amt für Berufsbildung eine Stelle freigeschaufelt wird. Äusserst motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten in diesem Amt überdurchschnittlichen Einsatz, sind aber im Moment schlicht am Ende ihrer Kapazität. Eine Stelle für die Lehrstellenkoordination und -akquisation fehlt. Die Probleme müssen jetzt angepackt werden. Sie selber haben in den verschiedenen Medien mitverfolgt, wie es momentan steht. Da die nächste Sitzung erst in 5 Wochen stattfindet, läuft uns die Zeit davon. Ich bitte Sie daher, mein Gesuch auf Dringlichkeit zu unterstützen. Vorsitzender: Die Annahme dieses Antrages erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder. Erwin Meier, Wohlen: Eigentlich bin ich mit Frau Widmer einer Meinung und möchte den Wunsch eines Geburtstagskindes nicht abschlagen. Aber ich finde, dass in eine Richtung zu stark vorgeprescht wird. Ich bin in der gleichen Arbeitsgruppe wie Frau Widmer. Wir haben am 10. Januar 1997 getagt und mögliche Vorgehensweisen besprochen. Es ist eine Schnittstelle und braucht beide Seiten, einerseits die Schüler und Schülerinnen, die Stellen suchen, andererseits die Wirtschaft, die Stellen hat und haben muss. Jetzt einfach eine Stelle zu schaffen, bringt im Moment noch keine Lehr784 21. Januar 1997 stellen. Die Sache muss vorsichtiger angegangen werden. gesehen. Man muss nicht nur die Grundberufe anführen, sondern auch mit Betrieben sprechen, die Anlehren, Vorlehren oder einfach Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche anbieten können. Jetzt beim Kanton eine hauptamtliche Stelle zu fordern, kann ein kleiner Beitrag sein. Herr Hirt macht die Sache mit sehr viel Engagement, aber wir müssen auch der Wirtschaft in unserem Kanton Gelegenheit geben, sich zu bemühen. Bei meiner Interpellation hat man in der Zeitung gelesen "1'500 Lehrstellen frei" und hat dann gesagt, es gäbe ja gar kein Problem. Das ist aber nicht der Fall. Aber die Dringlichkeit hilft uns hier nicht weiter. Die Fraktion der CVP ist nicht für Dringlichkeit. Das Anliegen, dass vermehrt Lehrstellen geschaffen werden, unterstützen wir. So schnell kann man das Problem aber nicht lösen. Es braucht eine Lösung auf die Dauer. Eine Stelle beim Kanton löst das Problem nicht. Alle müssen am gleichen Strick in die gleiche Richtung ziehen. Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Herr Meier hat wohl von der ursprünglichen Version des Postulats gesprochen. Wir haben dieses in der Fraktionssitzung geändert. Es ist nicht mehr die Rede von einer zusätzlichen Stelle, sondern von genügend Ressourcen. So gesehen kann man dem Anliegen der Dringlichkeit zustimmen. Wir haben ein dringendes Bedürfnis nach Vermittlung. Die Ressourcen im Amt für Berufsbildung sind nicht so verteilt, dass eine genügende Vermittlung gewährleistet ist. Das ist eine Frage der Ressourcenverteilung. Unser aller Beobachtung ist doch: Wenn man eine Aufgabe wirklich erfüllen will, findet man auch die Ressourcen. Wenn man diesem Anliegen nicht zustim-5. men kann, heisst das für das Volk, dass man dem Anliegen nicht in genügender Frist nachgehen will, denn es eilt. Wir sind vielleicht jetzt schon spät dran. Wenn wir diesen Vorstoss auf den normalen Weg schicken, werden wir vielleicht 6. im Herbst eine Lösung haben, und das reicht einfach nicht. Ich bitte Sie sehr, über Ihren Schatten zu springen und Dringlichkeit zu beschliessen. 7. Doris Fischer-Taeschler, Seengen: Aus Sicht der FDP ist Dringlichkeit nicht gegeben, auch wenn wir nicht bestreiten, dass bei den Lehrstellen Probleme herrschen. Neue Stellen8. und neue Ressourcen beim Staat anzuzapfen, schafft in der Regel keine Arbeitsplätze. Wenn schon, dann müsste man auf dem Amt für Berufsbildung Lehrstellen schaffen. Das Problem kann nur gelöst werden, wenn Wirtschaft und Berufsverbände miteinbezogen werden. Auf dieser Seite ist das Problem erkannt. Die Sozialpartner sind am Ball. Wenn wir vermehrt Lehrstellen wollen, müssen wir zuerst schauen, dass unsere Wirtschaft wieder ins Lot kommt, dann gibt es auch vermehrt wieder Arbeitsplätze und somit Lehrstellen. Stimmen Sie der Dringlichkeit nicht zu. Vorsitzender: Die Stimmenzähler sind gebeten, die anwesenden Ratsmitglieder zu zählen. Es befinden sich 172 Ratsmitglieder im Saal. Das erforderliche Mehr beträgt demnach 115 Stimmen. Abstimmung: Für Dringlichkeit: 58 Stimmen. Vorsitzender: Das erforderliche Mehr ist damit verfehlt und die dringliche Behandlung abgelehnt. 785 Art. 2090-2092 Die LENA ist verbesserungswürdig, das haben wir 2094 Interpellation Herbert H. Scholl, Zofingen, betreffend Schutz persönlicher Daten von Patientinnen und Patienten im Projekt "Medizinische Statistik der Krankenhäuser"; Einreichung und schriftliche Begründung Von Herbert H. Scholl, Zofingen, und 24 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: 1. Wie beurteilt der Regierungsrat das Projekt "Medizinische Statistik der Krankenhäuser" des Bundesamtes für Statistik und der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz? 2. Wie ist in diesem Projekt der Schutz persönlicher Daten von Patientinnen und Patienten gewährleistet? 3. Ist der Regierungsrat bereit, sich an diesem Projekt nicht zu beteiligen, falls der Schutz persönlicher Daten von Patientinnen und Patienten nicht vollumfänglich gewährleistet werden kann? 4. Sieht der Regierungsrat andere Möglichkeiten, um die Tätigkeit der Ärztinnen und Ärzte ohne Verletzung des Patienten- und Arztgeheimnisses kostenmässig zu kontrollieren? Beteiligt sich der Kanton Aargau gegenwärtig oder wird er sich künftig am Projekt "Medizinische Statistik der Krankenhäuser" beteiligen? Welche öffentlichen und privaten Krankenhäuser werden zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang in dieses Projekt einbezogen? Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang sollen im Kanton Aargau frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, sich an diesem Projekt zu beteiligen? Wie ist im Falle der Verwirklichung dieses Projektes im Kanton Aargau die Ausbildung der Leistungserbringer geregelt und wer kommt für die entsprechenden Kosten auf? Das Bundesamt für Statistik plant gemeinsam mit der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz, das Projekt "Medizinische Statistik der Krankenhäuser" aufzubauen. In dieser Datenbank sollen Patientenidentifikationsnummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnort, Nationalität, Aufnahmegrund, Hauptdiagnose und bis zu acht Nebendiagnosen erfasst werden. Einzelne Krankenhäuser sollen 1997 mit der Meldung dieser Daten beginnen, obwohl in datenschutzrechtlicher Hinsicht erhebliche Mängel bestehen. In einer weiteren Phase sollen auch frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte Daten melden müssen. Mit dieser Statistik sollen die Behandlungskosten für die einzelnen Diagnosen erfasst und ausgewertet werden. Dieses Projekt ist ein Mittel, um ein strikteres Vorgehen gegen übermässige Kostenverursacherinnen und -verursacher zu ermöglichen. Es ist offenbar geplant, dass die Diagnosen und Nebendiagnosen nach dem sogenannten ICD-10-Code verschlüsselt werden sollen. Dieser Code ist ein äusserst umfassendes Art. 2093 Werk, das praktisch alle denkbaren und möglichen Diagnosen mit feinster Detalllierung auflistet und für wissenschaftganz oder teilweise auf der Rechnung für die Patientinnen und Patienten und der Kopie für die Krankenkassen ausgedruckt werden. Der Code und dessen Aufschlüsselung ist im freien Buchhandel erhältlich und auf Internet jederzeit abrufbar. Die Patientinnen und Patienten sind somit weder gegenüber der Krankenversicherung noch gegenüber den Sozialdiensten und Familienangehörigen in ihren persönlichen Daten geschützt. Angesichts der anhaltenden Mengenausweitung im Gesundheitswesen und der damit verbundenen Kostensteigerung für die öffentlichen Finanzen und die Krankenkassen ist grundsätzlich gegen Bestrebungen zur Stabilisierung der diagnosebezogenen Fallkosten nichts einzuwenden. Dies darf aber nicht auf Kosten des bundesrechtlich geschützten Patientenund Arztgeheimnisses geschehen. So hat das Bundesgericht vor kurzem entschieden, dass es einem Arzt nicht erlaubt ist, Daten eines Patienten an einen andern Arzt weiterzugeben, wenn das Einverständnis des Patienten nicht vorliegt oder wenn die Daten für die Weiterbehandlung nicht notwendig sind. Zudem werden durch dieses Projekt grosse Mengen von Daten erhoben, deren Genauigkeit infolge zahlreicher Mehrfachdiagnosen unpräzis sein wird. Es besteht die Gefahr, dass lediglich die Verwaltung weiter ausgebaut wird, nicht aber die Kosten im Gesundheitswesen stabilisiert werden können. Der ICD-10-Code ist nur für gründlich ausgebildete Personen anwendbar. Statistiken mit mehr als 5 % Fehlern sind weder für die wissenschaftliche noch die kostenmässige Auswertung brauchbar. Alle Leistungserbringer, die mit diesem Code arbeiten müssten, wären vorgängig auszubilden, wobei festgelegt werden müsste, wer die entsprechenden Kosten zu übernehmen hat. Als Alternative sind Diagnose-Daten in wissenschaftlichen Projekten stichprobenartig zu erheben, wofür eine vorgängige gemeinsame Absprache über Ziel, Zweck und Umfang notwendig ist. In solchen gezielten Projekten ist der Datenschutz sicherzustellen. Zudem hat schon bisher das System des Vertrauensarztes gut funktioniert, um besondere Situationen näher abzuklären. Massnahmen zur Beschränkung des Wachstums der Kosten im Gesundheitswesen sind notwendig. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass persönliche Daten über den gesundheitlichen Zustand von Patientinnen und Patienten in unbefugte Hände geraten. 2095 Maria-Christina Fernandez, Baden; Inpflichtnahme als Mitglied des Grossen Rates Vorsitzender: Als Nachfolgerin der mit Datum vom 20. Dezember 1996 als Mitglied des Grossen Rates zurückgetretenen Claudia Monika Wanger, Baden, hat MariaChristina Fernandez, Baden, Annahme der Wahl erklärt. Frau Fernandez wird in Pflicht genommen. 21. Januar 1997 liche Zwecke geschaffen wurde. Dieser Code soll 2096 Aargauische Beamtenpensionskasse; Jahresrechnung 1995; Genehmigung (Vorlage vom 18. Dezember 1996 des Regierungsrates) Kurt Wernli, Windisch, Präsident der Staatsrechnungskommission: Die Jahresrechnung der Beamtenpensionskasse fusst auf der per 1. Januar 1995 in Kraft gesetzten Statutenrevision. Bedingt durch das eidgenössische Gesetz über die Freizügigkeit und die Wohneigentumsförderung mussten tiefgreifende Reformen vorgenommen werden. Insbesondere die Freizügigkeitsleistungen haben sich auch im Rechnungsabschluss niedergeschlagen. Die notwendigen EDVAnpassungen an diese Neuerungen benötigten unerwartet viel Zeit, so dass sich die Rechenschaftsablage verzögerte. Die Jahresrechnung wurde einerseits durch das Freizügigkeitgesetz beeinflusst. Zudem zeigen auch die Beitragszahlungen stagnierende Tendenz, da die Besoldungen kaum mehr steigen. Das Eintrittsalter ist auf 25 Jahre heraufgesetzt worden, was sich auf die Zahl der Aktiven ebenfalls auswirkt. Auffällig ist die Zunahme der Altersrenten, vor allem auch der IV-Renten. Dennoch darf das Gesamtergebnis als positiv bezeichnet werden. Die finanzielle Situation der Kasse kann in kleinen Schritten verbessert werden. Die Staatsrechnungskommission hat zur Kenntnis genommen, dass der wichtige Faktor der Kassenführung - die Kapitalanlage - durch eine spezialisierte Firma laufend begleitet und überprüft wird. Die im Jahresbericht aufgeführten Ziele und Grundsätze der Vermögensanlage werden befürwortet. Ebenfalls hat die Kommission Kenntnis genommen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kontrollstelle die Kassaführung geprüft und für richtig befunden hat. Zusätzlich wird die Tätigkeit und die Rechnung der BPK durch das kantonale Amt für berufliche Vorsorge überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist uns nicht bekannt. Die Kommission würde es begrüssen, wenn dieses staatliche Aufsichtsorgan auch einen Bericht zuhanden der Regierung und des Grossen Rates erstellen würde, welcher zusammen mit der Botschaft der Regierung dem Grossen Rat zugeleitet wird. Zusammenfassung: Die Staatsrechnungskommission kann der Jahresrechnung 1995 der BPK zustimmen. Mit Genugtuung hat die Kommission festgestellt, dass der Deckungsgrad von 71.5 auf 73 Prozent angestiegen ist. Die in der Botschaft der Regierung in Punkt 6 dargelegten Ausführungen werden von der Kommission zustimmend zur Kenntnis genommen. Ich halte jedoch klar fest: Die Beamtenpensionskasse wird absolut korrekt geführt. Nach unserem Kenntnisstand wird die Rechnung in jeder Beziehung gesetzeskonform und sauber erstellt. Die Staatsrechnungskommission ersucht den Grossen Rat auf die Jahresrechnung 1995 einzutreten. Mit 14 zu O Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Absenz beantragt Ihnen die Kommission die Rechnung zu genehmigen. Max Pauli, Baden: Im Namen des LdU möchten wir für die übersichtliche Berichterstattung danken. Wir werden dieser Rechnung zustimmen, fragen uns aber, warum die Abrechnung so lange Zeit benötigte, da andere Kassen bereits an der Abrechnung für das Jahr 1996 sind. Uns stellen sich drei Fragen: Der versicherungstechnische Fehlbetrag beträgt 760 Mio. Franken. Wird dies verbessert? Bis wann? Bei der 786 21. Januar 1997 Reglementsänderung besteht die Absicht, dass vom Leistungs- zum Beitragsprimat gewechselt wird. Bei der VerwalKosten 3,2 %o betragen. Im Bericht an die Staatsrechnungskommission hat Herr Prof. Bürki ausgeführt, dass andere Organisationsformen zusätzlich massive Kosten verursachen würden? Worauf stützt sich diese Aussage. Vergleichbare Kassen haben bei der Verwaltung ihrer Wertschriften bloss 1,2 %o betragen. Regierungsrat Dr. Ulrich Siegrist: Ich danke den Organen der Kasse für die gute Führung. Die Stellungnahme des Regierungsrates auf der letzten Seite der Botschaft ist ganz klar darauf ausgerichtet, dass die gute, saubere und geordnete Situation unserer Kasse auch in Zukunft gewährleistet sein soll und dass es deshalb sinnvoll ist, von Zeit zu Zeit eine Überprüfung vorzunehmen, wie wir es in der Botschaft dargestellt haben. Die Fragen von Herrn Pauli lassen sich alle beantworten. Die Anlagepolitik und das Verhältnis zu den Verwaltungskosten wurde gerade erst kürzlich von einer externen, von den Kassenorganen selbst in Auftrag gegebenen Expertise überprüft. Man kam zum Ergebnis, dass wir hier eine gute Situation haben. Ich kann Ihnen nicht aus dem Stand die Vergleichszahlen anderer Kantone nennen, doch nach meinem Informationsstand haben sich Ausschuss und Vorstand der BPK mit diesem Problem befasst und hier eine entsprechende Untersuchung durchgeführt. Die Frage nach der Dauer ist im Jahresbericht und in der Botschaft beantwortet. Es gab im Zusammenhang mit der Informatik Ablaufprobleme. Niemand sagt, das sei gut, aber die Kassenorgane haben zwar Zeit verloren, aber die Sache im Griff und die Rückstände aufarbeiten können. Die Verzögerung ist bedauerlich und darf sich nicht wiederholen, sie ist aber aus sachlichen Gründen erklärbar und hat nichts damit zu tun, dass dahinter grössere Führungsschwächen stecken würden. Der Deckungsgrad liegt bei 73 %. Bei öffentlich-rechtlichen Kassen, die öffentliches Personal versichern, besteht die Möglichkeit, nicht 100 % des Deckungskapitals abzudecken, sondern eine reduzierte Deckung zu haben. Die Differenz zwischen den 73 % und den theoretischen 100 % wird durch eine Garantiestellung des öffentlichen Gemeinwesens abgedeckt. Das ist auch der Grund, warum in unserer Staatsrechnung die Position "Eventualverpflichtung" geführt wird. Wir haben das an anderer Stelle auch so diskutiert. Das ist so sinnvoll. Nach allen Regeln der Mathematik wird diese Differenz langfristig nicht zum Tragen kommen. Es müssen nicht 100 % vorhanden sein. Wir dürfen den Deckungsgrad aber auch nicht absinken lassen. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit genehmigt die Jahresrechnung 1995 der Aargauischen Beamtenpensionskasse. 2097 Alte Kantonsschule Aarau; Renovation und Erneuerung Steinmannhaus; grundsätzliche Zustimmung; Kreditbewilligung; Formulierung von Vorgaben; Auftrag und Ermächtigung an Regierungsrat (Vorlage vom 1. November 1995 des Regierungsrates samt Änderungsanträgen vom 9. Januar 1997 der Kommission für kantonale Schulen) 786 Art. 2094 tung der Wertschriften habe ich errechnet, dass die Vorsitzender: Auf der Regierungsbank nimmt Kantonsbaumeister Fritz Althaus Einsitz. Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Kommissionsberatung: An vier Kommissionssitzungen, zwei Begehungen und einer zusätzlichen Sitzung eines Ausschusses der Kommission wurde das vorliegende Geschäft sehr intensiv beraten. Verschiedentlich hat die Kommission Zusatzabklärungen und Zwischenberichte verlangt, die in der Zwischenzeit vorliegen. Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich kurz zusammengefasst um einen Bau, der nach 28 Jahren Betriebszeit für Fr. 28'000'000.-- saniert werden soll. Das Gebäude enthält Asbest, der dringend entsorgt werden muss, der Brandschutz entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften, die Fassaden sind wegen der blinden Fenster und der durch Rost beschädigten Fensterrahmen renovationsbedürftig, das Tragskelett aus Beton sei zwar noch in einem guten Zustand, müsse aber auch saniert werden, weiter müssten auch die haustechnischen Installationen, namentlich die Klimaanlage ersetzt werden. Auf einem Rundgang konnte sich die Kommission mit eigenen Augen von dem schlechten Zustand des Gebäudes überzeugen. Im Parterre klafft zwischen der Fensterscheibe und dem Fensterrahmen zum Teil eine Lücke von mehreren Millimetern, was für eine frische Brise im Aufenthaltsbereich der Schülerschaft sorgt. Die Fenster sind grösstenteils erblindet, was der von den Architekten des Steinmannhauses gepriesenen "kristallinen Klarheit" abträglich ist, zudem sind sie nicht mehr dicht. Die feuerpolizeilichen Vorschriften müssen spätestens bis 1997/98 erfüllt sein, die Asbestsanierung besitzt Dringlichkeitsstufe 1. Die Kommission bekundete von Anfang an grosse Mühe mit den hohen Renovationskosten. Der Bau wurde als Lehrstück dargestellt, wie man nicht bauen sollte. Ältere Bauten hätten eine markant höhere Lebensdauer. Die Forderung nach grösserer Dauerhaftigkeit und Beständigkeit wurde in aller Klarheit geäussert. Die Kommission befürchtet, dass bei einer Sanierung wieder die gleichen Fehler wie vor 28 Jahren wiederholt würden. In den Unterlagen wurde wiederum eine Lebensdauer von 20 - 30 Jahren angegeben. Isolierglas hat eine Lebensdauer von 20 Jahren und muss danach ersetzt werden. Besteht die Fassade eines Gebäudes wie die des Steinmannnhauses vor allem aus Fenstern, so ist dies eine sehr teure Angelegenheit. Es zeigt sich schon bald, dass die Kommission die Kosten von 28 Mio Franken nicht akzeptiert. Man fordert den Einbezug von Mensa und Tiefgarage in eventuell ein neues Konzept. Einige Kommissionsmitglieder zeigen sich erstaunt, dass die Schülerschaft bei der Projektausarbeitung nicht einbezogen wurden. Es wird von der Abteilung Hochbau entgegnet, sie seien durch die Lehrerschaft vertreten worden. In der Kommission wird ein Abbruch des Gebäudes mit einem reduzierten Wiederaufbau mit dem gleichzeitigen Integrieren von Mensa und Tiefgarage und einer Benützung des heutigen AVAGebäudes intensiv diskutiert. In einer Konsultativabstimmung sprechen sich 14 Mitglieder für diese Variante aus bei einer Stimmenthaltung. Die Kommission ringt um verschiedene Lösungen, wohl wissend, dass dem Faktor Zeit bei diesem Geschäft eine grosse Bedeutung zukommt. Eine Minivariante sei nach Angaben der Abteilung Hochbau nicht möglich, da sich der Asbest in den Hohlräumen und auf den Deckenelementen aufgrund der Luftzirkulation Art. 2095-2096 verteilt habe und nicht nur am ursprünglichen Ort vorhanden sei, das würden die Expertenberichte beweisen. Die Kommission beantragt dem Grossen Rat, am 10. Juli 1996 weder in der Form einer redimensionierten Sanierung mit einem Kostendach von max. Fr. 20 Mio oder in der Form eines neuen Projektes unter Einbezug von Mensa und Parking. In den nachfolgenden Monaten wird das Geschäft vom Regierungsrat an eine Expertengruppe zur Beurteilung weitergegeben. Im Dezember stellt sich heraus, dass die Annahme der Abteilung Hochbau falsch war, dass eine Teilsanierung wegen des Asbestes nicht möglich sei. Durch unsachgemässe Reparaturen haben sich zwar Klumpen vom Asbest gelöst, aber eine Kontamination der Hohlräume und Zwischendecken konnte durch die erstmalig gemachten Analysen des Staubes weitgehend ausgeschlossen werden. An einer Sitzung an der die Regierungsräte Herr Dr. Pfisterer und Herr Wertli und weitere Sachverständige teilnahmen, diskutierten vier Kommissionsmitglieder diesen neuen Sachverhalt. An der gleichen Sitzung wurden auch die Ergebnisse der Expertengruppe den anwesenden Grossrätinnen und Grossräten vorgestellt. Man kam überein, unter diesen neuen Aspekten nochmals an der nächsten Sitzung der Kommission auf das Geschäft Steinmannhaus einzugehen, zumal die Schlussabstimmung noch nicht durchgeführt worden war. Die externe Expertengruppe sieht die Möglichkeit, beim vorliegenden Projekt im günstigsten Fall 8 Mio Franken einzusparen. Bei einem sofortigen Baubeginn könnten durch kostengünstigere Vergebungen rund 2 - 4 Mio Franken eingespart werden. Der Verzicht auf eine Klimaanlage würde sich mit 1,8 bis 2,1 Mio Franken auswirken, im gleichen Umfang könnten auch Kosteneinsparungen bei der Ausstattung vorgenommen werden. Es hat sich dazu ergeben, dass weitere Einsparungen durch die Erkenntnis möglich sind, dass die Zwischenböden nicht asbestverseucht sind. Die Kommission erwartet, dass Aussenstoren weitere Einsparungen bringen können, wie auch weitere Änderungen des Projektes, da Funktionalität und nicht Ästhetik an erster Stelle stehen dürfe. Weiter wurde klar gefordert, dass das Gebäude so saniert werden muss, dass möglichst wenig Unterhaltskosten anfallen. Auch die Möglichkeit, mit privaten Unternehmern zusammenzuarbeiten oder den ganzen Bau eventuell einem Generalübernehmer zu übergeben wurden, als weitere Ideen angeführt, von anderen Mitgliedern aber auch in Frage gestellt. Eine Kommissionsminderheit konnte sich mit der jetzt möglich erscheinenden Renovation des Steinmannhauses nicht einverstanden erklären und vertrat nach wie vor die Forderung, das Gebäude abzureissen und eine Gesamtlösung mit Mensa und Tiefgarage neu zu erstellen. Unter anderem weil sich diese Variante noch jahrelang erstrecken könnte, aber ein sofortiger Umbau sich auch aus wirtschaftspolitischer Sicht aufdrängt, wurde dieser Antrag mit einer grossen Mehrheit abgelehnt. Erlauben Sie mir noch einige kritische Bemerkungen: Von Anfang an bestand in der Kommission ein diffuses Unbehagen. Immer wieder bekam man den Eindruck, dass billigere Varianten gar nicht geprüft wurden, wenn sie die Architektur des Gebäudes etwas verändern. Wie weit der zugezogene Architekt Frank Geiser wirklich die Federführung inne hat, wurde nicht klar, war er doch nur an der ersten Besprechung zugegen. Dass erst nach mehrmaligen Interventionen nach vielen Monaten Verzögerung eine Asbestuntersuchung des Staubes auf den Deckenplatten gemacht wurde, ist ebenfalls unverständlich. Man muss sich 21. Januar 1997 die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen. Sie erwarte baldmöglichst eine neue Vorlage entwohl auch fragen, ob die Einsetzung einer Expertengruppe für Fr. 12'000.-- sinnvoll war, waren ihre Vorschläge zur Kostenreduktion doch weitgehend die gleichen, wie sie von einer Gruppe von Lehrkräften schon Monate vorher gemacht worden waren - und dies gratis! Die Kommission entscheidet sich für ein recht unübliches Vorgehen, indem sie dem Regierungsrat Fr. 20'000'000.-für die Renovation des Steinmannhauses bewilligt, aber die Möglichkeit offen lässt, eventuell Fr. 4'000'000.-- zusätzlich zu beanspruchen, falls sich durch die grossen Sparanstrengungen die Kosten doch nicht derart reduzieren lassen würden. Als Sicherheit, dass die Limite von 20 Mio. Franken nur im äussersten Notfall beansprucht wird, verlangt die Kommission die Errichtung einer Baukommission und drei Sitze in dieser Kommission, sowie vorgängig die Begründung gegenüber der Kommission Kantonale Schulen einer Kreditüberschreitung über die 20 Mio. Franken hinaus. Ziff. 1 und 2 lit. a sind unbestritten, Ziff. 2 lit. b wird mit 15 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Ziff. 2 lit. b 2. Abschnitt wird mit 15 Ja-Stimmen gegen eine Gegenstimme angenommen. Ziff. 2 lit. c ist unbestritten und Ziff. 3 wird wiederum mit 15 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Bei der Schlussabstimmung sprechen sich 13 Anwesende für die Vorlage aus, drei Mitglieder sind dagegen. Josef Senn, Döttingen: Das Bauwerk Steinmannhaus stammt aus einer Zeit der Hochkonjunktur, wo mit Steuergeldern noch Architekturexperimente gemacht wurden. Argumente wie die des Professors Öchslin der ETH Zürich, wir griffen ein Denkmal der Architekturgeschichte an, löst bei Durchschnittsbürgern nur Kopfschütteln aus. Dieses Bauwerk, wie z.B. auch die HTL Windisch, sind höchstens ein Beispiel dafür, wie man es eben nicht machen sollte. Öffentliche Bauten mit einer Lebensdauer von 20-30 Jahren sind sicher keine Referenz für die Herren Architekten, zumal bei öffentlichen Bauten sehr oft absolut genügend Geld zur Verfügung stand. Für uns steht fest, dass mit der Sanierung des Steinmannhauses wieder ein Flickwerk entsteht. Eine Lebensdauer von ca. 20 Jahren wurde vorausgesagt. Das Problem der Mensa, des Parkings, der Erschliessung des AVAGebäudes, falls der Sauerländer Tunnel doch noch kommt, wird nicht gelöst. Investieren wir lieber 40 Mio. Franken mit einem Gesamtkonzept. Ich stelle deshalb einen Rückweisungsantrag. Das Gebäude ist schrottreif. Mit 1 Mio. Franken kann der Asbest saniert werden und das Haus bis zur Gesamtkonzeption weiter benützt werden. Planen wir neu, unter Einbezug von Mensa, Parking und AVA. Stimmen Sie der Rückweisung zu! Walter Lienhard Buchs: Ich spreche im Namen der SD. Ich habe genau angeschaut, was bei der Alten Kantonsschule alles saniert werden sollte. Die beteiligten Architekten waren nie an einem kostengünstigen Projekt interessiert. Es wird behauptet, es sei ein nicht am Bau beteiligter Architekt mit der Planung beauftragt worden. Tatsache ist, dass die Architektengruppe Olten den Auftrag erhielt. Der damals ausführende Architekt bei Barth und Zaugg hat 1989 bei Beginn der Planung gesagt, er wolle seine Jugendsünden gut überwachen, s. Alte Kantonsschule. Nun wird aber wieder 787 21. Januar 1997 Art. 2097 ein Flickwerk vorgelegt. Kein vernünftiger Architekt macht den gleichen Fehler zweimal. Es ist erstaunlich, dass die betreffenden Architekten endlich eingesehen haben, dass Sonnenrollos aussen statt innen montiert werden müssen, wie sie immer behauptet haben. Wahrscheinlich konnten Kommissionsmitglieder den Herren sagen, was heute gebaut werden soll. Ob dadurch Einsparungen gemacht werden können, kann nur provisorisch errechnet werden. Man will plötzlich auf die Klimatisierung verzichten. Das bedingt aber, dass gelüftet werden kann. Die Beibehaltung des bestehenden Rastermasses und die mobilen Trennwände sind eine Farce, folglich auch die 588 Heizkörper mit je einem Thermostatventil, die sich überhaupt nicht bewährt haben. Am Anfang der Planung 1989 wurde versprochen, dass pro Raum eine bis zwei Heizwände montiert würden. Diese könnten energiesparend reguliert werden. Bei Beibehaltung der 580 Heizkörper geht die Energieverschwendung weiter. Für die Umkrempelung der Räume müssen Bestimmungen der Kantonalen Versicherungsanstalt herhalten, was unhaltbar ist. Während der ganzen Betriebsdauer von 26 Jahren wurde eine einzige Evakuationsübung durchgeführt. Das Wegkommen der so hohen Schülerzahl wird im Ernstfall Panik auslösen und darf so nicht durchgeführt werden. Ich bitte Sie, den Antrag zurückzuweisen, weil dies unnötiges Geldverschleudern bedeutet. Mein Antrag lautet: "Ich beantrage Ihnen, die so vorgesehene Renovation und Erneuerung zurückzuweisen und das bestehende Schulhaus noch 8-10 Jahre so zu behalten, mit den notwendigen kleinen Reparaturen. Nach Ablauf dieser Zeit soll ein Neubau entstehen." antwortung und die Sorgen während des Umbaus los. Dann kämen wir aber wieder in die Nähe des ersten Antrages, und das wollen wir finanziell vermeiden. Was mich bei den Kommissionsberatungen störte? Wir haben offensichtlich in der Kommission und in diesem Saal eine Menge "Experten", die den Architekten ins Handwerk reden. Jeder weiss, was schöne und schlechte Architektur ist, denn man sieht es ja am fertigen Projekt. Würden wir der Lehrerschaft dreinreden, wie sie den Unterricht erteilen soll, wenn wir nicht vom Fach sind? Würden wir einem Juristen den Tarif durchgeben, wie er einen komplizierten Fall ab-handeln soll? Wohl kaum. "Schuster, bleib bei deinen Leisten!" Die CVP steht voll hinter dem abgespeckten Projekt mit den Anträgen der Kommission. Wir lehnen den Rückweisungsantrag der FPS und der SD ab. Mit der Stellungnahme der Regierung, anstatt drei Mitglieder in die Baukommission abzuordnen, regelmässig Bericht zu erstatten, können wir leben. Vergessen wir nicht: Wir haben noch eine HTL Windisch und eine Kantonsschule Baden zu sanieren. Die können auch nicht auf den St. Nimmerleinstag warten, genau so wenig wie die Bauwirtschaft. Hedy Zehnder, Niederrohrdorf: Zugegeben: Wir haben uns in der Kommission mit der Entscheidung sehr schwer getan. Kritisch haben wir die vorliegende Botschaft unter die Lupe genommen, denn 28 Mio. Franken sind in der heutigen Zeit kein Pappenstiel. Abbruch, Wiederaufbau, sanft sanieren, AVA-Gebäude nutzen - mit all diesen Ideen haben wir uns auseinandergesetzt und versucht, einen Konsens zu finden. Im Laufe der Debatte hat die Kommission das Geschäft an die Regierung zurückgewiesen, mit dem Auftrag, das Renovationsobjekt auf ein Kostendach von 20 Mio. Franken zurückzustufen, denn es passt finanziell nicht in die heutige Landschaft. Wie Sie von der Kommissionspräsidentin gehört haben, hat es neue Erkenntnisse gegeben, so dass der neue 20-Mio.-Franken-Baukredit seriös angewendet werden konnte. Das Tragskelett aus Beton ist gut, aber die finanziell aufwendigen Renovationen sollten nun endlich gestoppt werden. Diese Sanierung ist nach 26 Jahren dringlich. Nach dem negativen Ausgang der Sommerabstimmung über die Motorfahrzeugsteuern können wir zwecks Lösung der unterirdischen Parkierung nicht auf den Sauerländer Tunnel warten. Wie es mit einem Abbruch und den mit einem Neubau verbundenen städtebaulichen Auflagen aussieht, kann uns heute niemand sagen. Abgesehen davon: Wie hoch wären wohl die Entsorgungskosten eines solchen Kolosses, von der negativen Umweltverträglichkeit ganz zu schweigen? Inzwischen haben wir eine Studie von der ETH-Zürich, die die international beachteten Bauten der 60er Jahren, also auch die HTL Windisch und die Kantonsschule Baden, als überregionale Bauten von nationaler Bedeutung einstuft. Die wirtschaftliche Situation können wir mit einem Ja zu diesem abgespeckten Projekt jetzt ausnutzen. Zu Recht werden in diesem Saal vehement aktive Beiträge an die Bauwirtschaft gefördert. Nun können wir diese Forderung 1:1 umsetzen. Das ganze Umbauprojekt einem GÜ zu übergeben, wurde ebenfalls angetippt. Wir wären dann die Ver788 Reinhard Keller, Seon: Die sozialdemokratische Fraktion wird auf das Geschäft eintreten und bringt einige grundsätzliche Aspekte dazu ein. Eine dringliche Gesamtsanierung des an sich erhaltenswerten Gebäudes von kunsthistorischer Bedeutung, scheint uns sinnvoll und notwendig, wobei natürlich die Ästhetik nicht über der Funktionalität stehen darf. Die Dringlichkeit der Sanierung ergibt sich auch aus der Haftungszuweisung an den Kanton für: - Gesundheitsschäden der Nutzer durch Asbestverunreinigung der Luft, ein Problem, das seit über 10 Jahren bekannt ist. - Gefährdungspotential wegen unzureichendem feuerpolizeilichen Brandschutz. Das AVA verlangt eine Sanierung bis Sommer 1998. - die Zerstörung der Bausubstanz durch eindringendes Wasser. - Personenschäden durch allfällig herabfallende Fassadenteile. Die Erhaltungswürdigkeit wird von Prof. Dr. Werner Öchslin von der ETH Zürich im Gutachten vom 18. Dezember 1996 unter anderem wie folgt begründet: "Der 1967-1969 von den Architekten Barth und Zaugg erstellte Bau gehört zu den konsequentesten Bauwerken, die damals im Sinne des modernen Grossbaus in der Schweiz erstellt wurden." Hier haben wir einiges zu bewahren. Die SP tritt für eine Gesamtsanierung ein. Sie ist überzeugt, dass die vorgeschlagenen Massnahmen durchführbar sind. Mit Einsparungen wird eine neue Bescheidenheit im öffentlichen Bauen und Sanieren eingeführt. Storen werden z.B. wieder von Hand nach natürlichem Empfinden betätigt. Die Lichtregelung muss von den Hausbenützern dem Bedarf entsprechend vorgenommen werden. Im Zentrum steht ein auf den Bildungs- und Gebrauchszweck orientiertes Gebäude mit angemessener, auf die Notwendigkeit beschränkter Ausrüstung. Bisher waren unter anderem Menschen, also soziale Art. 2097 Randgruppen (Studierende, Sozialhilfeempfangende) als Ziel der allgemeinen Sparpolitik ausersehen. Mit dieser Vorlage werden nun auch Bauvorhaben und andere Sachaufwendungen als Sparziele anerkannt. Das sei positiv vermerkt. Die SP-Fraktion wünscht, dass bei späteren, ähnFraktion fordert, dass in Zukunft die Benützer von Beginn an mit Mitspracherecht in die Planung einbezogen werden. Hier war das ja nicht der Fall. Nach den bisherigen, eher negativen Erfahrungen mit dem zuständigen Leitungsgremium der Projektierung, wird die SP-Fraktion auch dem Kommissionsantrag 3 zustimmen und die Einsetzung einer speziellen Bau- oder Begleitkommission befürworten. Gerade das zweistufige Vorgehen bei der Kreditbewilligung macht eine speziell enge und nachhaltige Begleitung der Gesamtsanierung durch eine Kommission notwendig. Um über allfällige Konsequenzen bei der Ablehnung dieses Antrags neu entscheiden zu können, beantragt die SP, Ziffer 3 der Änderungsanträge neu als Ziffer 2 b zu behandeln. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und zuzustimmen. Die Rückweisungsanträge lehnen wir als unzweckmässig und wenig ausgewogen ab. Dr. Daniel Heller, Aarau: Lehrer und Schüler haben ein Anrecht auf Schulhäuser, in denen ein erspriesslicher Unterricht möglich ist. Bürger und Steuerzahler haben ein Anrecht darauf, dass ihr Steuerfranken möglichst optimal und nutzbringend eingesetzt wird. Regierung und Parlament sind gehalten, diese Postulate in Einklang zu bringen. Die regierungsrätliche Vorlage Steinmannhaus, bei der ein noch nicht 30jähriger Bau für knapp 30 Mio. Franken saniert werden soll, erfüllt nach Auffassung der FDP dieses Anforderungsprofil nicht, die Ihnen heute vorliegende Version der Kommission schon eher. Die FDP war von Anfang an der Auffassung, dass das Projekt Steinmannhaus einen der heutigen Finanzlage des Kantons unangemessenen Geist einer Luxussanierung ausstrahlt, nach dem Motto, wenn das Haus schon renoviert werden muss, realisieren wir auch gleich noch alle wünschbaren Änderungen. Belassen werden sollte eigentlich nur noch das Betonskelett. Das Resultat war ein Projekt, das mit 425 Franken pro m3 praktisch die Kosten eines kompletten Neubaus auswies. Die Variante eines eigentlichen Neubaus wollte man aber partout nicht ins Auge fassen - der Bau an und für sich sei singulär und erhaltenswert. Ein Gefälligkeitsgutachten eines ETH-Professors untermauert diese Ansicht. Es ist derart abgefasst, dass man daraus schliessen könnte, die Gebäudesanierung sei primär eine Heimatschutzaufgabe. Die Kommission hatte es nicht leicht, die Verantwortlichen davon zu überzeugen, dass in der heutigen Finanzlage Notwendiges von Wünschbarem zu trennen ist. Man hielt beharrlich am ursprünglichen Projekt fest und verrannte sich dabei bezüglich Asbest in Behauptungen, die erst unter dem Druck von unabhängigen Expertisen zurückgenommen wurden. Es bestehen bis heute berechtigte Zweifel, ob der ganze Bau nicht von seiner gebäudetechnisch wenig überzeugenden Grundkonzeption her zu einem Dauersanierungsobjekt wird. Diese Vorbehalte konnten in der Kommission und der Lehrerschaft nicht ausgeräumt werden. Letzten Sommer hat die Kommission daher eine Rückweisung beschlossen. Dabei wurde auch verlangt, dass die weiteren anstehenden Probleme in die Frage der Sanierung einzubeziehen seien. Damit sollte Handlungsspielraum gewonnen werden. Auf dem Areal stehen bekanntlich noch folgende Probleme an: Die 21. Januar 1997 lichen Sanierungsplanungen an bescheideneren Standards festgehalten wird. Zudem muss das Projekt Steinmannhaus und künftige Projekte unabhängigen Energieexperten zur Begutachtung unterbreitet werden. Die SPseit längerem nötige Mensa-Sanierung, die Neuerschliessung mit Parkierungsmöglichkeiten nach allfälligem Bau des Sauerländer Tunnels und die Verwendung des in absehbarer Zeit freiwerdenden Gebäudes der AVA. Auch diese Forderung der Kommission fand wenig Anklang. Der Grosse Rat wird somit beim Areal gezwungen sein, die weiter anstehenden Probleme isoliert, stückweise und sicher auch finanziell aufwendiger zu lösen. Da die Regierung zu keiner neuen Vorlage bereit war, kam es zum heutigen, verfahrensmässig nicht gerade eleganten Kompromiss. Der Not gehorchend ist er vertretbar. Ein Sparziel von mindestens 4 Mio. Franken, im besten Fall aber von 8 Mio. Franken, kann so durchgesetzt werden. Eine Notbremse in Form einer Anhörung der Kommission ist eingebaut, dies für den Fall, dass der politische Sparwille missachtet wird oder das Projekt tatsächlich mit mehr als 20 Mio. Franken realisiert werden muss. Die Investitionen des Kantons und die notwendigen Sanierungen (Asbest) werden damit nicht länger blockiert. Unsere Fraktion hält sinnvollerweise an einer begleitenden Kommission fest. Dabei kann aber auch die Variante des Regierungsrates zum Zuge kommen. Unschön ist, dass der Grosse Rat sich zur Durchsetzung seines Sparwillens einmal mehr in die Details der Projektierung einmischt. Ein Fehler, der seinerzeit beim Bau des Gebäudes gemacht wurde, wird heute wieder gemacht. Leider zwingen uns aber die Sachzwänge und die Verwaltung erneut zu diesem Vorgehen. Damit kann aber nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden. Das Projekt muss folgende Signalwirkungen haben: Das geflügelte Wort "Wenn der Staat baut, dann wird es teuer" muss jetzt endlich der Vergangenheit angehören. Eine unter Leitung des EFD erstellte Studie hat schon 1995 nachgewiesen, dass die öffentliche Hand zu perfektionistisch, zu aufwendig und verfahrensmässig zu umständlich baut. Das Steinmannhaus beweist dies exemplarisch für den Kanton Aargau. Im Baubereich der öffentlichen Hand könnte nach Aussagen der Experten des Finanzdepartementes allein durch Anwendung einfacherer Lösungen und Anpassung von Normen und Standards Einsparungen von bis zu 25 % der Baukosten realisiert werden, ohne wesentliche Qualitäts- und Nutzeneinbussen. Der Kanton Bern hat reagiert und 1996 seine Vorschriften für den Bau von Schulanlagen gelockert. Er erwartet dadurch jährliche Einsparungen von gegen 500 Mio. Franken. In unserem Falle sind bei einem Investitionsvolumen von 28 Mio. Franken 4-8 Mio. Franken anderweitig verfügbar. Der Staat darf keine Fehlkonstruktionen à la Steinmannhaus mehr bauen. Das ist weniger eine Frage der Qualität als der Konzeption und der Bauweise. Mit Steuergeld erstellte öffentliche Bauten haben primär auf einen langen und hohen Nutzwert und auf ihre Funktion ausgerichtet zu sein, nicht auf Experimente. Die Festlegung der Rahmenbedingung in Form des benötigten Nutzens und der dazu bewilligten Mittel ist Sache der Politik. Eine getreue Umsetzung ist Sache der Verwaltung. Eine Gesamtplanung zu den anstehenden Problemen des Kantonsschulareals hat jetzt zu erfolgen. Die Schule hat ein Anrecht darauf. Die FDP bittet Sie, den Kommissionsanträgen zuzustimmen und die Rückweisungsanträge abzulehnen. 789 21. Januar 1997 Art. 2097 Erich Vögeli, Kleindöttingen: Diese 28-Mio.-FrankenVorlage bereitete der Kommission und vielen anderen Personen einige Sorgen. Die Renovation ist an sich und grundsätzlich unbestritten. Was aber in der Botschaft des Regierungsrates vorliegt, ist eine Maximalvariante mit einer sehr tur des Gebäudes, das als einmalig und erhaltenswert eingestuft wird. Bei der Weiterbearbeitung des Projektes müssen hier Kompromisse gesucht und geschlossen werden. Die Asbestsanierung ist unbestritten. Dazu ist bereits eine einfachere Lösung aufgezeigt worden. Bei der Renovation ist unbedingt auf unterhaltsarme Ausführung zu achten. Nachfolgekosten kommen alle Jahre wieder und müssen vermieden werden. Die SVP hat Mühe mit der Vorlage. Zu viele Unklarheiten lösten grosses Misstrauen aus, bleiben doch viele Fragen im Raum stehen. Es ist unerlässlich, dass die Ansprüche auf das unbedingt Not-wendige zurückgeschraubt werden und die Umsetzung subtil und kostensparend vorgenommen wird. Nach längerer Diskussion stimmte die Fraktion der Vorlage zu. Zu 2b wird noch ein Antrag gestellt. teuren Klimaanlage. Diese bedingt eine aufwendige Gebäudeleittechnik mit entsprechend grossen Unterhalts- und Abschreibungskosten. Gewisse Einsparungen sind notwendig. Ein Zielkonflikt liegt in der Architek- Sämi Müller, Gontenschwil: Der Grosse Rat muss heute die Folgen einer Bausünde der späten 60er Jahre ausbaden. Auch in der EVP-Fraktion konnte man sich für die Argumente der Erhaltungswürdigkeit des Bauzeugen aus der Epoche der späten 60er Jahre nicht erwärmen. Unserer Meinung nach wäre der Abriss dieses Gebäudes kein so grosser Schaden, weder für die Stadt Aarau noch für den Kanton. Gegen einen Abbruch sprechen aber schulorganisatorische Gründe. Der Unterricht, vor allem in den naturwissenschaftlichen Fächern, ist ohne die Räume im Steinmannhaus nicht durchführbar. Für die Sanierung spricht der Handlungsbedarf. Wir haben die Botschaft im November 1995 erhalten. Es ist an der Zeit, dass jetzt etwas geschieht. Wir haben die Gründe dafür ja schon gehört (Asbestsanierung, Gebäudeunterhalt). Das Gesamtkonzept des Areals hängt mit dem Sauerländer Tunnel zusammen, bei dem der Zeitpunkt der Realisierung noch völlig offen ist. Auf dieses Gesamtkonzept können wir daher wahrscheinlich noch bis weit ins 2. Jahrtausend warten. Die Kommission hat sich von anfang an für eine Senkung der Kosten starkgemacht. Eine Sanierung für diesen Betrag lässt sich vertreten. Ein Abriss und ein Neubau am gleichen Standort wäre nahezu doppelt so teuer. Ob die Realisierung am gleichen Standort mit den heutigen Vorschriften überhaupt noch möglich wäre, ist zudem sehr fraglich. Die Schule braucht die Räume dringend. Alternativen zur Sanierung sind nicht besser und auch nicht billiger. Eine Sanierung für 20 Mio. Franken ist vertretbar. Ermöglichen wir unseren Kantonsschülern, die die Kader von morgen stellen werden, eine gute, fundierte Ausbildung. Die EVP bittet Sie, auf das Geschäft einzutreten, die Rückweisungsanträge abzuweisen und den Anträgen der Kommission zuzustimmen. Walter Lienhard, Buchs: Ich möchte Ihnen den Rechtsstand in einem Urteil des Bundesgerichts bekanntgeben: Architekten müssen sich damit abfinden, dass in der Baukunst die urheberrechtlichen Ansprüche weniger gelten als die Rechte der Eigentümer. In einem Urteil hat das Bundesgericht den Rechtsstand konkretisiert. Wer als Urheber im Architektenvertrag tätig werde, arbeite für fremde und nicht für eigene Interessen. Gegen die spätere Abänderung ihrer Werke können sich Architekten allenfalls dann erfolgreich zur Wehr setzen, wenn dadurch ihr Ansehen verletzt oder gefährdet würde. Hingegen existiert im schweizerischen Recht kein urheberrechtlicher Anspruch der Architekten zum Schutz einer ungeschmälerten Werksintegrität. Für die Lausanner Richter werden Werke der Baukunst in aller Regel nicht um ihrer selbst willen geschaffen, sondern im Hinblick auf den Gebrauchszweck. Darauf hätten die Urheber ihr künstlerisches Schaffen auszurichten. In diesem Fall gibt es Mängel. Wie viele von Ihnen haben sich an Ort und Stelle orientiert? Das würde ein anderes Bild ergeben. Die 20 Mio. Franken, die wir jetzt ausgeben, ergeben ein Flickwerk und werden nicht den Bedürfnissen entsprechen. Dr. Dragan Najman, Baden: Ich komme auf den Rückweisungsantrag Lienhard zurück. Es wurde bereits erwähnt, dass dieses Gebäude eine riesige Fehlkonstruktion ist. Jeder, der dieses Gebäude schon einmal besichtigt hat, sieht x gravierende Fehler. Ein Fehler ist z.B. katastrophal, geradezu lebensgefährlich: die Nottreppen im Fall eines Feuerausbruchs. Im mittleren Teil der Grafik 11.3 sehen Sie das Treppenhaus, im oberen Teil die normale Treppe und darunter die Nottreppen. Bisher gab es bei Brandausbruch einen feuerdichten Vorhang, dann sind ein Drittel der Schüler und 790 Lehrer die normalen Treppen herunter geflüchtet, ein grösserer Teil musste die schmale Nottreppe herunterkriechen. Beim neuen Konzept werden im Brandfall sämtliche Personen die Nottreppen benützen müssen. Die Türen gehen nach innen auf. Spätestens beim dritten oder vierten Stock von oben ist das schmale Treppenhaus gerammelt voll. Es wird gar nicht möglich sein, die Türe aufzumachen. Sollte dies ein paar Athleten doch gelingen, ist der ganze Notabgang gesperrt, weil die Türe die Nottreppe blockiert. So etwas ist lebensgefährlich. Zuhanden von Herrn Hans-Peter Widmer von der Aargauer Zeitung möchte ich darauf hinweisen, dass der Rückweisungsantrag von Herrn Lienhard von den Schweizer Demokraten kommt. Das sei festgehalten, damit Herr Widmer nicht wieder FPS, Schweizer Demokraten und die Fraktion FPS/SD durcheinanderbringt. Regierungsrat Peter Wertli: Wir beschäftigen uns mit der langen Leidensgeschichte eines schwierigen Geschäftes. Diese Vorlage macht niemandem so richtig Freude, und ich verstehe durchaus, dass keine Begeisterung aufgekommen ist. Regierung und Verwaltung haben sich mit diesem Geschäft schwergetan. Der Herr Baudirektor hat mir gesagt, dies sei eines der ersten Geschäfte gewesen, die bei seinem Amtsantritt 1991 auf seinem Pult gelegen hätten. Die Kommission, hat sich in 5 Sitzungen mit diesem Geschäft schwer getan. Es macht allen Mühe, so viel Geld in einen noch nicht 30jährigen Bau stecken zu müssen. Es ist tatsächlich so, wie es Herr Füglistaller in der Kommission gesagt hat: Wir wären alle besser bedient, wenn wir diese Mittel in Ausbildung und Weiterbildung statt in dieses Bauvorhaben stecken müssten. Doch muss beim Steinmannhaus baulich und betrieblich etwas getan werden. Das Gebäude ist in einem schlechten Zustand, der Brandschutz ist nicht gewährleistet, wir haben tatsächlich Asbestprobleme und einen unbefriedigenden Energieverbrauch. Die Schule braucht diese Räume dringend, vor allem für den naturwissenschaftlichen Unterricht. In Verwaltung und Regie- Art. 2097 rung wurden verschiedene Varianten eingehend geprüft. Die Variante mit der Sanierung des Gebäudes, die wir Ihnen vorgelegt haben, haben wir sehr eingehend geprüft, ebenfalls die Varianten Abbruch und Neubau am gleichen oder einem anderen Ort, die Varianten Einbezug von Mensa, übereinstimmenden Auffassung gekommen, dass die Sanierung angepackt werden soll. Wir haben in der Regierung durchaus die Meinung der Kommission gehört, diese Sanierung müsse kostengünstiger gemacht werden. Die Regierung respektiert und akzeptiert selbstverständlich diesen Willen, aber weil wir im heutigen Zeitpunkt nicht mit letzter Sicherheit sagen können, ob wir die von der Expertengruppe vorgeschlagenen Einsparungen vollumfänglich realisieren können, ist Antrag 2b aufgenommen worden, damit wir rasch handeln und mit Zustimmung der Kommission Mittel einsetzen können. Wir haben in diesem Geschäft eine klare Zielvorgabe - 20 Mio. Franken - und zugleich eine bedingte Kreditsprechung, wenn trotz Bemühungen die Einsparungen nicht realisiert werden können. Wir haben in diesen Anträgen die Sicherheit eingebaut, dass im letzteren Fall die Kommission in den Prozess einbezogen bleibt, indem sie orientiert wird und ihr Veto einlegen kann. Ich bitte Sie, diesem Vorgehen zuzustimmen. Es ist ein unkonventioneller und neuer, aber tauglicher Weg, und wir können als Parlament zeigen, dass wir auch neue Elemente einbringen können. Ich bitte Sie, den Rückweisungsanträgen nicht zu entsprechen. Die Sanierung ist baulich, betrieblich und aus Sicht des Brandschutzes und der Asbestsanierung dringend. Wir können das nicht weiter hinausschieben. Wenn wir im Sinne des Antrages Senn Mensa und Parking einbeziehen wollen, warten wir bis zum St. Nimmerleinstag. Sie wissen, dass das Parking mit dem Sauerländer Tunnel in Verbindung steht, und wann der tatsächlich kommt, wissen die Götter. Wir haben bei unseren Untersuchungen geprüft, ob ein Gesamtkonzept günstiger zu stehen käme, aber das ist nicht der Fall. Hier soll kein Flickwerk verewigt werden. Es ist durchaus ein betriebstaugliches Gebäude, das Mängel hat. Diese sind zum Teil in diesem Parlament entstanden, das seinerzeit entgegen dem Antrag der Regierung beschlossen hat, eine Beton- statt eine Stahlkonstruktion vorzunehmen. Wesentliche Mängel, die heute saniert werden müssen, haben mit diesem Entscheid zu tun. Wenn wir diese Sanierung machen, werden wir wieder ein funktionstüchtiges Gebäude haben. Ich bitte Sie, die Sanierung in unserer wirtschaftspolitischen Situation rasch anzugehen und das Steinmannhaus wieder funktionstüchtig zu machen. Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Ein Rückweisungsantrag war zu erwarten, denn auch in der Kommission haben wir lange an dieser Variante festgehalten und uns einen Abriss des Gebäudes überlegt. Es liegt jetzt aber 6 Monate zurück, und wir sind vor allem vom Aspekt Zeit her zum Schluss gekommen, dass dies nicht die richtige Lösung sein kann. Die Kommission hat mit 13 Stimmen für diese Variante auf der blauen Synopse und mit nur 3 Stimmen für Rückweisung ein klares Wort gesprochen. Ich bitte Sie, dies bei Ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Wir wissen, dass 1997/98 die Bewilligung des Versicherungsamtes ausläuft, und bis dann müssen die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden, wie das im Moment nicht der Fall ist. Die SP hat einen Antrag gestellt, Antrag 3 als Ziffer 2 b zu beschliessen. Das entspricht dem Willen der Kommission. Die Kommission ist auf den zweistufigen Kredit eingegangen, 21. Januar 1997 Parking und Versicherungsgebäude. Trotzdem sind wir beim gleichen Resultat gelandet. Nach eingehender Prüfung und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass wirklich dringender Handlungsbedarf besteht, sind wir zur weil man eine Begleitkommission stellen kann, in der drei Mitglieder unserer Kommission mitwirken, um die Sparbemühungen zu kontrollieren. Die 4 Mio. Franken dürfen erst angetastet werden, wenn dies die Schulbedingungen nötig machen, nicht aus ästhetischen oder anderen Gründen. Ich möchte eine Korrektur anführen: Vom Expertenbericht ist das Wort "Ausrüstung" übernommen worden. Das war von der Kommission nie so gemeint, es sollte "Ausstattung" heissen. Damit meint man Mobilien, Türen. Inwiefern die Elektroanlagen ausgewechselt müssen, steht nicht fest. Herr Dr. Najman hat das Nottreppenhaus angesprochen. Das ist ein Problem. Die Kommission hat eine Begehung durchgeführt. Viele Kommissionsmitglieder sind mit dieser Lösung nicht glücklich, genau so wenig wie das Versicherungsamt. Andere Mitglieder haben aber die Vorschriften des Versicherungsamtes als sehr strikt erachtet und sind mit dieser Lösung zufrieden. Es besteht die Möglichkeit, nochmals die Variante mit Aussentreppe oder andere Varianten zu prüfen. Ein weiterer Punkt ist die Energiefachstelle. Wir wünschten uns, dass unabhängige Energiefachleute zugezogen werden, vielleicht finden diese noch Sparmöglichkeiten. Es war in der Kommission umstritten, ob die Sprechung zusätzlicher Kredite ausreichen würde. Das vom Herrn Regierungsrat angesprochene Veto-Recht ist eher theoretisch. Darum ist es um so wichtiger, dass drei Mitglieder in einer Begleitkommission mit Entscheidungskompetenz Einsicht haben. Wir haben darüber in der Kommission nicht sprechen können, aber es war der Wille vorhanden, eine Begleitkommission zu installieren. Berichterstattung allein reicht nicht. Eventualabstimmung: Eine Mehrheit zieht den Antrag Senn dem Antrag Lienhard vor. Hauptabstimmung: Eine Mehrheit stimmt für Eintreten; auf den Antrag Senn entfallen 25 Stimmen. Zu den Anträgen: Ziff. 1 Zustimmung. Ziff. 2 lit. a Zustimmung. Ziff. 2 lit. b und lit. c, Ziff. 3 Vorsitzender: Reinhard Keller, Seon, beantragt, Antrag 3 in der Fassung der Kommission sei als Ziffer 2 lit. b zu beschliessen, wobei die bisherige lit. b zu lit. c würde. Wir ziehen deshalb Ziffer 3 in Beratung. Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Ich nehme an, dass nur der zweite Teil davon betroffen ist. Ziffer 3 wird unverändert bleiben. Bei lit. b müsste man noch "Ausrüstung" durch 791 21. Januar 1997 "Ausstattung" ersetzen. Das entspricht so dem Kommissionswillen. Vorsitzender: Damit ist der Erziehungsdirektor einverstanden, und Sie sind es auch. Verantwortung ziehen können. Wir könnten den Grossen Rat, der das vor 20 Jahren gemacht hat, zur Verantwortung ziehen. Wichtig ist, dass wir aus den Fehlern lernen. Was die Kommission vorschlägt, scheint auch uns richtig. Man soll den Bau begleiten und mehr oder weniger unter Aufsicht nehmen, damit solche Dinge nicht mehr passieren. Das grundsätzliche Problem ist aber: Im Grossen Rat gibt es x Kommissionen, die sich mit Bauproblemen beschäftigen. Wenn man aber schaut, wie diese Kommissionen zusammengesetzt sind und wie die Kommissionen ihre Leute dorthin delegieren, ist es so, dass bei kantonalen Schulen primär Erziehung im Vordergrund steht. (Herr Füglistaller, Sie sind selbstverständlich ausgenommen). Da sich aber viele Kommissionen auch mit Baufragen beschäftigen müssen, sollte man die begleitende Kommission ein wenig ergänzen und einen Fachmann oder eine Fachfrau zur Seite stellen. Unser Vorschlag lautet: "Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er wird ermächtigt, eine den Bau begleitende Kommission einzusetzen, der u.a. zwei Mitglieder der Kommission für kantonale Schulen und ein Mitglied der Energiekommission auf Vorschlag der entsprechenden Kommissionen angehören. Oder er kann stattdessen der Kommission für kantonale Schulen und der Energiekommission laufend Zwischenberichte unterbreiten", je nach Beschlussfassung des Grossen Rates. Das Energieproblem scheint hier eines der wichtigsten zu sein, und die Energiekommission delegiert sicher gerne einen Fachmann aus ihren Reihen ab. Regierungsrat Peter Wertli: Es gibt einen sogenannten Projektleitfaden des Baudepartementes, in dem klar geregelt ist, wie Bauvorhaben technisch abgewickelt werden. In diesem gibt es verankert eine Baukommission, deren Zusammensetzung festgelegt ist. Wir wollen hier kein Durcheinander, wir wollen nicht die Baukommission gemäss Baudepartement mit der parlamentarischen Kommission vermischen. Deshalb die Formulierung der Regierung, die parlamentarische begleitende Kommission als den Bau begleitende Kommission einzusetzen. Daneben gibt es die Baukommission, in der das Baudepartement, das Bedürfnisdepartement, Benutzerschaft, Finanzverwaltung usw. vertreten sind. Diese beiden Kommissionen müssen zusammenarbeiten, damit das stimmt. Ich habe keine Einwände gegen den Antrag von Herrn Bretscher, aber Energiefachfragen werden bereits in dieser Baukommission nach Projektleitfaden mitbehandelt. Von dort her ist fachliche Kompetenz vorhanden. Es ist also nicht zwingend, in der parlamentarischen Kommission Energiefachkompetenz einbringen zu müssen. Katrin Kuhn, Wohlen: Die Kommission kantonale Schulen hat eine klare Sparaufgabe. Jetzt ist dieses Gebäude aber im Energiebereich hundsmiserabel. Damit sich jemand voll auf die Kosten-Nutzen-Frage im Energiebereich konzentrieren kann, möchten wir das so formuliert haben. Sollte der regierungsrätliche Vorschlag durchkommen und einfach Zwischenberichte gemacht werden, müssten die auch an die Energiekommission gehen. 792 Art. 2097 Thomas Bretscher, Zeiningen: Ich möchte Ziffer 3 ergänzen. In einer Fraktionssitzung hat jemand gesagt, ob wir eigentlich die Leute, die das verbrochen haben, auch zur Abstimmung: Für den Antrag Bretscher: 55 Stimmen. Dagegen: 53 Stimmen. Art. 2097 Hauptabstimmung: Eine Mehrheit stimmt für den Antrag der Regierung, auf den Kommissionsantrag entfallen 54 Stimmen. Abstimmung: Eine Mehrheit lehnt den Antrag Keller, bei 48 befürwortenden Stimmen, ab. Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Ich habe in meinen Ausführungen den Willen der Kommission, wie ich ihn verstanden habe (wir haben ja nicht explizit darüber sprechen können), dargetan. Danach reicht es nicht, dass wir einfach Zwischenberichte unterbreitet bekommen. Ich bin nicht sicher, ob man jetzt begriffen hat, dass dieses "oder" jetzt drin ist, das von der Kommission nicht erwünscht ist. Daher sollte man nochmals abstimmen. Vorsitzender: Das kommt einem Rückkommensantrag gleich. Wir werden darüber sprechen, wenn es soweit ist. Dr. Marcel Guignard, Aarau: Ich muss Sie noch mit einem nicht ganz unwichtigen Detail konfrontieren, nämlich mit Kosteneinsparungen, die daraus resultieren, dass die Ästhetik nicht erste Priorität ist. Diese Maxime stösst jeder Standortgemeinde von kantonalen Bauten sauer auf und lässt sie aufhorchen. Hier wird eine Priorisierung der Kosten gegenüber den Anliegen der Ästhetik (Architektur) gemacht. Bei jedem Bau, gerade wenn es sich um einen Bau mit einem gewissen Volumen handelt, hat eine Einheitlichkeit zwischen Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, Kosten und Architektur und Städtebau stattzufinden. Diese Einheit ist in einem intensiven Optimierungsprozess anzuvisieren. Bauten che Antrag resultiert aus der Geschichte unserer Kommission. Wir haben immer wieder erleben müssen, dass die Ästhetik als Argument missbraucht worden ist, die Vorstellungen der Kommission abzulehnen. Wir haben uns nicht vorgestellt, dass wir dieses Gebäude absolut verändern wollen. Vielleicht gibt es kleine Massnahmen, die unter Umständen billiger sind und wo man die Funktionalität über eine vielleicht falsch verstandene Ästhetik stellen muss. Es ist sicher sinnvoller, die Wärme draussen zu behalten, als im Inneren abzuschirmen. Das ist Energiefachleuten überall bekannt. Wir haben an solche Dinge gedacht. Ich glaube nicht, dass man das Gebäude damit verschandelt. Ich bitte Sie, den Kommissionsantrag zu unterstützen. Regierungsrat Peter Wertli: Ich verstehe die Bedenken von Herrn Dr. Guignard. Ein Gebäude hat ja eine funktionale Aufgabe, soll aber auch ästhetisch befriedigend sein. Die Meinung der Kommission war einfach, dass ästhetische Aspekte nicht vernünftige oder sogar notwendige funktionale Lösungen verhindern sollen. In diesem Sinne geht es um Wertabwägung, was im konkreten Fall gewichtiger zu werten ist. Dem Anliegen von Dr. Guignard wird durch den Einbezug der Kommission im Rahmen dieser begleitenden Kommission Rechnung getragen. Wir werden derartige Fragestellungen diesem Begleitgremium unterbreiten. Ich bin überzeugt, dass dieses Gremium ästhetisch nicht verantwortbaren Lösungen keine Zustimmung erteilen wird. Dadurch wird dem Anliegen von Dr. Guignard Rechnung getragen. Wir führen also eher einen etwas akademischen Streit. Abstimmung: 21. Januar 1997 prägen bekanntlich eine Stadt oder ein Dorf Generationen lang. Oft sind im übrigen die betrieblichen Folgekosten viel gravierender als allfällige Konzessionen in einer Interessenabwägung an die architektonische Gestaltung. Die Stadt Aarau ist seit je her bemüht, diese Optimierung wo möglich sicherzustellen. Ein probates Mittel dazu ist der Architekturwettbewerb, z.B. beim Werkhof, der kürzlich mit einem Preis ausgezeichnet wurde, beim Bahnhof oder bei diversen Schulhäusern. Mit einem städtischen Baupreis versuchen wir, herausragende Architektur zu honorieren und zu fördern. Es geht um eine Gesamtbeurteilung des Baus. Auch der Kanton beschreitet in aller Regel diesen Weg (Kunsthauserweiterung, Spital-bauten, Schulbauten). Auch das Steinmannhaus ist seinerzeit aus einem Wettbewerb hervorgegangen und ist ein hochstehender Zeuge der Architektur seiner Zeit, vergleichbar mit den HTL-Bauten in Windisch. Es schont mit seiner Situierung die bestehende parkähnliche Umgebung. Diese gutachterlich bestätigte Beurteilung des Steinmannhauses verpflichtet den Eigentümer und Bauherrn Kanton. Ich habe durchaus Verständnis für die Sorgen bezüglich der Kosten; daher stimme ich auch den Auflagen zu, aber ich wehre mich gegen das zusätzliche Ausspielen von Kosten gegen Ästhetik. Diese Verhaltensanweisung ist nicht nötig, und wenn sie hier und in Zukunft als Maxime für kantonale Bauten gelten soll, ist sie nicht sachgerecht und leitet einen Geist ein, der sich gegenüber der heutigen und der späteren Generation nicht verantworten lässt. Ich bitte Sie daher, diese unnötige Verhaltensanweisung zu streichen. Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Dieser etwas ungewöhnliEine Mehrheit, bei 31 befürwortenden Stimmen, lehnt den Antrag Dr. Guignard ab. Werner Knörr, Aarau: Ich habe im November 1994 eine Interpellation eingereicht über die Planung und den Bau des Steinmannhauses. Ich war damals schon der Meinung, es habe eine übertriebene Planung stattgefunden. Ein Grund, warum das Steinmannhaus sich in einem desolaten Zustand befindet, ist darauf zurückzuführen, dass die Fassade und die Isolation schlecht sind. Dazu kommen alle Begleiterscheinungen. In der Antwort führte der Regierungsrat seinerzeit aus, das Gebäude der Schule biete funktionell keine Probleme. Eine Mehrheit der SVP ist dafür, dass dieser Bau mit seinen Mängeln renoviert wird. Dieselben Fehler, die zur Zeit des Neubaus gemacht wurden, sollten aber heute verhindert werden. Darum sollte dem Kostenproblem der Isolation der Fenster und der Fluchtwege ein besonderes Augenmerk geschenkt werden. Aber auch die Umfunktionierung der Schulräume ist sehr kostenintensiv. Als Aussenstehender masse ich mir aber nicht an, überhebliche Kritik zu führen. Eines muss aber an die Adresse der kantonalen Baufachleute gesagt werden: Bei der Bearbeitung der Sanierung sollen sie vorgehen wie Privatpersonen, nämlich haushälterisch. Eine Mehrheit der SVP spricht sich für die Bewilligung der Sanierung aus, die ein Kostendach von 20 Mio. Franken nicht übersteigen soll. Wir stellen dazu den Antrag, der letzte Absatz von Ziff 2 lit. b sei zu streichen. Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Auch wir haben uns mit diesem Vorschlag befasst. Einige haben gesagt, 20 Mio. Franken und 4 Mio. Franken bedeuten ja sowieso 24 Mio. Franken 796 21. Januar 1997 Ausgaben. Mit dem Kompromiss einer Begleitkommission, die eben auch Entscheidungsbefugnisse hat, haben wir diese Entscheidung mittragen können. Eine klare Mehrheit von 15 Personen hat für diesen Abschnitt votiert. Wenn dieses "oder" wegfällt, ist die Kommission klar für die 20 Mio. Franken plus 4 Mio. Franken, aber mit Begleitkommission. Regierungsrat Peter Wertli: Ich bitte Sie, diesem SVPAntrag nicht zu entsprechen. Wir haben Ihnen eine Vorlage mit 28 Mio. Franken vorgelegt. Das ist offensichtlich zu viel Geld. Wir haben deshalb Experten eingesetzt, und das waren nicht irgendwelche Stümper. Diese sollten überprüfen, ob Einsparungen gemacht werden könnten. Die Ergebnisse finden Sie grob skizziert in Ziffer 2 b. Aber diese Experten waren in der kurzen Zeit nicht in der Lage, diese Einsparungen in allen Konsequenzen durchzudenken. Ich möchte an die mögliche Einsparung Klimaanlage erinnern. Vielleicht kann man diese und damit 2 Mio. Franken einsparen, gleichzeitig sagen die Experten aber, wenn die Klimaanlage wegfällt, brauchen die Räume Fenster oder Lüftungsflügel, dann muss die Problematik der Raumakustik neu überprüft werden. Wir wollen sparen, aber wir wollen auch rasch handeln können. Das war auch die Meinung der Kommission. Das ist heute wirtschaftspolitisch sinnvoll. Deshalb haben wir diesen Weg gewählt, um die Eventualitäten, die in der Expertise vorhanden sind, auffangen zu können, ohne dass wir den komplizierten Weg über einen Zusatzkredit gehen müssen. Die Kommission begleitet das Bauvorhaben und muss bei Inanspruchnahme dieser 4 Mio. Franken konsultiert werden. Das ist ein etwas neues Denken von der Zusammenarbeit von Verwaltung und Parlament, das ist auch WOV und NPM. Nun machen Sie diese ganze Übung dann höchstens noch husten, aber nicht einmal dagegenhusten. Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Was uns Herr Wernli erklärt hat, haben wir auch gewusst, aber es ging uns wirklich um die Schule. Wir wollten, dass sie diesen Neubau möglichst schnell bekommt und die langen Verzögerungen, die durch das kantonale Bauen verständlicherweise entstehen, mit einem neuen, für einige Leute vielleicht etwas zu abenteuerlichen Vorgehen durchbrechen. Die Schule braucht rund ein Jahr, um die Provisorien herzustellen. Mit unserem Entscheid kann sie in eineinhalb Jahren einziehen, und gleichzeitig können wir in der kostengünstigen Zeit, die wir jetzt leider haben, den Umbau vorantreiben. Das nützt auch der Wirtschaft etwas. Es nützt nichts, wenn wir einen Stop machen müssen, um wieder eine Botschaft an den Grossen Rat plus Referendum abzuwarten. Die Kommission war sich in diesem Fall einig, dass wir einmal etwas anderes versuchen, etwas innovativ und für gewisse Leute zu kreativ vorgehen. Wir haben uns etwas Neues vorgenommen. Wir haben Leute gehabt, die sagten, sie hätten noch nie ein Geschäft derart intensiv beraten. Wir haben um diese Lösung gerungen. Ich bitte Sie wirklich, dem Antrag der Kommission zu folgen. Regierungsrat Peter Wertli: Ich bin schon etwas erstaunt, dass ausgerechnet von Herrn Wernli Opposition kommt. Ich habe ihn anders eingeschätzt, offen auch für Neuerungen. Was wir hier vorschlagen, ist tatsächlich nicht das Gewohnte, sondern es ist aus dem Interesse der Sache heraus eine neue Lösung. Das wurde mit dem Rechtsdienst des Regie- 797 Art. 2097 wirklich sinnlos, wenn Sie 2b streichen, dann haben wir die ganzen Probleme weiter und können nicht handeln. Entsprechen Sie dem Antrag Knörr bitte nicht. Kurt Wernli, Windisch: Ich habe allergrösste Bedenken, ob die von der Kommission vorgeschlagene Lösung überhaupt gesetzgeberischen Grundsätzen entspricht. Was hier beantragt wird, ist ein Novum. Ich bin sonst nicht gegen Neuerungen, aber wir müssen wissen, was wir tun. Wir sprechen hier einen Kostenplafond von 20 Mio. Franken. Gleichzeitig geben wir aber durchaus plein pouvoir für weitere 4 Mio. Franken, und die Regierung muss das noch nicht einmal bewilligen lassen, sondern lediglich begründen. Seit wann genügt dem Grossen Rat eine Begründung für die Tatsache, dass man 4 Mio. Franken erhält? Sie entscheiden, ob diese 4 Mio. Franken bewilligt werden, und nicht der Regierungsrat, wie hier beantragt wird. Ich habe absolutes Verständnis für die sachliche Dringlichkeit. Andererseits sehe ich, dass sich die Kommission ernsthaft bemüht hat, die ganze Kreditvorlage zu prüfen, und sie kommt zur Meinung, 20 Mio. Franken genügen. Sollte eine klare Projektierung zur Sachlage führen, dass es weiteres Geld braucht, dann kann man nach ordentlicher, finanzhaushälterischer Gesetzgebung einen Nachtragskredit stellen, wie das sonst immer nötig ist. Wenn wir das hier ändern, brechen wir etwas Neues auf, was für mich nicht tragbar ist. Dann müssen wir das bei anderen Vorlagen auch so machen. Ich bitte Sie, hier klare, bisherige Linien einzuhalten. Wenn es mehr als 20 Mio. Franken braucht, braucht es einen Antrag, der nicht von drei Mitgliedern der Kommission als Begründung entgegengenommen wird. Die können rungsrates, mit Dr. Bolz, abgesprochen. Er sagt, das vertrage sich mit den finanzrechtlichen Regelungen. Wir haben 20 Mio. Franken für dieses Bauvorhaben beschlossen. Wenn Sie 2 b jetzt zustimmen, haben wir die Möglichkeit, bis max. 4 Mio. Franken zusätzlich einzusetzen, wenn nicht alle Einsparungen vollumfänglich realisiert werden können. Im weiteren haben wir entschieden, dass das ganze Bauvorhaben von einer Begleitkommission begleitet wird. Neben dieser parlamentarischen Begleitkommission hat die Regierung den Auftrag, der Kommission kantonale für Schulen gegenüber zu begründen, wenn wir zusätzliche Mittel beanspruchen. Stellen Sie sich doch nicht vor, dass, wenn diese Kommission klar Widerstand signalisiert, der Regierungsrat dann leichthin über das hinweggehen könnte. Die Kommission hat es ja zusätzlich in der Hand, mit dem Instrument eines parlamentarischen Vorstosses nochmals einen Riegel vorzuschieben. Das ist ein praktikabler Weg, um diese Sanierung rasch durchziehen zu können. Ich denke dabei nicht nur an das Gebäude und an die Schule, sondern an die Wirtschaft in diesem Kanton, die derartige Investitionen braucht. Wenn wir heute grünes Licht geben, dauert es noch mindestens anderthalb Jahre, bis der erste Nagel eingeschlagen werden kann. Nun sollten wir wirklich vorwärtsmachen und nicht noch zusätzliche Hürden bereitstellen. Ich bitte Sie, hier mitzumachen und diesen etwas neuen Weg zu wagen. Werner Knörr, Aarau: Wir haben das Geschäft am 1. November 1995 erhalten. Seither haben sich Fakten geändert. Sie wollen mir ja nicht weismachen, dass an dieser Planung noch optimiert werden müsse. Wenn 20 Mio. Franken gesprochen sind, ist das kein Pappenstiel. Dann kann man der Art. 2097 21. Januar 1997 Verwaltung sagen: Wir wollen sparen. Das ist der Punkt, worauf wir hinauswollen, nichts anderes. Der Regierungsrat wird beauftragt, folgende Vorgaben umzusetzen: Abstimmung: - Einsparungen auf allen Ebenen, Für den Antrag Knörr: 71 Stimmen. - Fr. 1,8 - 2,1 Mio. für den Verzicht auf die Klimatisierung der Klassenzimmer, Dagegen: 68 Stimmen Vorsitzender: Wird Rückkommen verlangt? Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Wenn wir von den neuen Voraussetzungen ausgehen, können wir auf die Begleitkommission verzichten. Abstimmung: Eine grosse Mehrheit stimmt der Vorlage, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen ist, zu. Beschluss: 1. Dem Renovations- und Erneuerungsprojekt "Steinmannhaus" der alten Kantonsschule Aarau wird grundsätzlich zugestimmt. 2. a) Für die Renovation und Erneuerung des "Steinmannhauses" wird ein Kredit von Fr. 20'000'000.-- bewilligt. b) 2098 Dekrete über die Organisation der Höheren Fachschule für den Sozialbereich Aargau, über die Organisation der Schweizerischen Bauschule Aarau (SBA) in Unterentfelden und über die Organisation der Technikerschule Unterentfelden; Änderungen; Beschlussfassung bzw. Verabschiedung (Vorlage vom 25. September 1996 des Regierungsrates) Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Die Diskussion über die identischen drei Dekrete in der Kommission war kurz. Die Kommission wurde informiert, dass die Studiengebühren bei etwa Fr. 750.-- pro Semester liegen werden, hinzu kämen noch Einschreibgebühren und Prüfungsgebühren von je Fr. 200.--. Die Kommission erachtet die Höhe der vom Regierungsrat zu erhebenden Schulgelder als richtig, betont aber, dass die Chancengleichheit mit der Vergabe von Stipendien gesichert werden müsse. Dies wird vom Regierungsrat zugesichert. Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft die Kosten der Nachdiplomstudien. Diese müssten im allgemeinen kostendeckend sein. Mit 14 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen spricht sich die Kommission deutlich für die drei Dekrete aus. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten und wird stillschweigend beschlossen. Patrizia Bertschi-Hitz, Ennetbaden: Die SP widersetzt sich der Forderung nach Studiengeldern nicht. Auf einen Blick gesehen sind es keine Riesenbeiträge, zudem betrifft es berufsbegleitende Zweit- oder Drittausbildungen. Einer - Fr. 1,8 - 2,1 Mio. für Einsparungen bei der Ausstattung, - Fr. 2,0 - 4,0 Mio. für kostengünstige Vergebungen unter Ausnützung der derzeitigen Marktlage im Bausektor, - Einsparungen durch die Anbringung von Aussenstoren anstelle von Innenstoren, - weitere Kostenreduktionen, die daraus resultieren, dass die Ästhetik nicht erste Priorität ist. c) Der Kredit verändert sich um die indexbedingten Mehroder Minderkosten; Preisstand 1. April 1995, Zürcher Baukostenindex. 3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er wird ermächtigt, eine den Bau begleitende Kommission einzusetzen, der u.a. zwei Mitglieder der Kommission für kantonale Schulen und ein Mitglied der Energiekommission auf Vorschlag der entsprechenden Kommissionen angehören. Oder er kann stattdessen der Kommission für kantonale Schulen und der Energiekommission laufend Zwischenberichte unterbreiten. Forderung nach Studiengeldern in der Mittelschule wird die SP nie zustimmen. Wenn wir die neue Statistik der Armut in der Schweiz betrachten, sind zu einem beachtlichen Teil Familien mit Kindern betroffen. Dazu kommt, dass in der heutigen Arbeitswelt vermehrt Weiterbildung gefordert, wenn nicht gar vorausgesetzt wird. Die Stipendienpraxis war auch in der Kommission ein Thema, allerdings waren mir die Antworten zu wenig klar. Ausgaben von einigen hundert Franken, denn neben einem Studiengeld von 750 Franken pro Semester kommen allenfalls Arbeitsreduzierung, Materialkosten und Kosten für Wochenendkurse dazu, sind für viele Familieneinkommen nicht mehr tragbar. Da spreche ich nicht von Luxus - sondern von durchaus nötigen Ausgaben. Handlung tut not. Ich möchte den Regierungsrat noch einmal fragen, wie er die Probleme bei der Stipendiengesetzgebung konkret anzugehen gedenkt. Regierungsrat Peter Wertli: Wenn wir im Tertiärbereich Schulgelder erheben werden, gibt es vielleicht tatsächlich Härtesituationen bei einzelnen Studierenden. Für diesen Zweck haben wir die Stipendien, die sicherstellen sollen, dass auch wenig bemittelte Studierende ihr Studium betreiben können, dass die Chancengleichheit nicht durch die finanzielle Unmöglichkeit, schulische Ausbildung geniessen zu können, unterlaufen wird. Wenn hier zusätzlicher Bedarf entsteht, dann werden wir dem entsprechend Rechnung tragen. Das ist eine Frage der Mittel. Wir haben im Stipendienbereich in den letzten Jahren keine Kürzungen vorgenommen, sondern die nicht enormen, aber konstant zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Wir überprüfen im Moment - da ist ja noch ein Vorstoss von Frau Fehr hängig, ob wir im Stipendienbereich nicht teilweise gewisse Entlas795 21. Januar 1997 tungen erreichen können, indem wir verstärkt anstelle von Stipendien auf Darlehen überwechseln. Das ist allerdings nicht ganz unproblematisch, weil man dann auch einen längeren Zeitabschnitt überbrücken muss. Wir sind daran, diese Fragestellung zu bearbeiten. Wir begegnen eventuellen finanziellen Schwierigkeiten mit dem üblichen Instrumentarium, sollte dies nicht ausreichen, müssen wir noch zusätzliche Mittel bereitstellen. Grundsätzlich muss aber keine fundamentale Kehrtwendung im Stipendienwesen erfolgen. Gesamtabstimmung: Den drei Dekretsänderungen, wie sie aus der Beratung hervorgehen, wird mit grosser Mehrheit zugestimmt. 2099 Interpellation Daniel Noser, Aarau, vom 3. Dezember 1996 betreffend Verbreitung des vom Grossen Rat verabschiedeten "Leitbild Schule Aargau"; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 2007 hievor) Antwort des Regierungsrates vom 11. Dezember 1996: Dem Regierungsrat liegt daran, dass das vom Grossen Rat am 29. Oktober 1996 verabschiedete "Leitbild Schule Aargau" in graphisch ansprechender Form veröffentlicht wird. Das bedingt, dass die technische Aufbereitung ähnlich gestaltet wird wie beim seinerzeitigen Antrag des Regierungsrates. Nachdem die Beschlüsse des Grossen Rates und die beschlossenen Leitsätze in den Medien breit dargestellt Loyalität der Mitarbeiter Beschlüssen des Grossen Rates versichert werden, darf zumindest in Frage gestellt werden: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung arbeiten loyal an der Umsetzung der ihnen vom Grossen Rat, vom Regierungsrat und der Departementsleitung gegebenen Zielsetzung." Genau das erwarten wir eigentlich auch. Vorsitzender: Das Geschäft ist erledigt. 2100 Interpellation Regina Wirz-Waldmeier, Biberstein, vom 19. November 1996 betreffend Umsetzung des "Leitbild Schule Aargau"; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1960 hievor) Antwort des Regierungsrates vom 11. Dezember 1996: Der Aargauische Grosse Rat hat am 29. Oktober 1996 mit klarer Mehrheit den Bildungsauftrag der Aargauer Schulen und die Leitsätze 1 - 12 beschlossen und verabschiedet. Gleichzeitig wurde der Regierungsrat beauftragt, diese Leitsätze in den Folgearbeiten bei Gesetzgebung und Massnahmen umzusetzen. Bildungsauftrag und Leitsätze werden nun, zusammen mit den Anmerkungen der Kommission "Was wir wollen" (+) bzw. "Was wir nicht wollen" (-) sowie den zugehörigen 796 Art. 2097 wurden, bestand für die Drucklegung kein ausgeprägter Zeitdruck. Auf die einzelnen Fragen antwortet der Regierungsrat wie folgt: Zu Frage 1: Das Leitbild liegt bei der Druckerei. Der Druck erfolgt in der Woche 50/96. Zu Frage 2: Der Versand an die interessierten Stellen erfolgt in der Woche 51/96. Wie versprochen soll der gleiche Verteiler wie seinerzeit beim Antrag des Regierungsrates bedient werden (Grosser Rat, Erziehungsrat, Parteien, Verbände, Rektorate und Schulpflegen der Volksschule, Rektorate und Aufsichtskommissionen der Kantonalen sowie der Berufsschulen etc.). Daniel Noser, Aarau: Ich danke der Regierung für die prompte Beantwortung meiner Interpellation und hoffe gleichzeitig, dass die Auslieferung des Leitbilds nicht aufgrund dieser Interpellation so rasch vollzogen wurde. Ich bin von der Antwort befriedigt und habe das spontan der Staatskanzlei mitgeteilt. Das neue Leitbild wurde vom Erziehungsdepartement verschickt, allerdings nicht mit dem gleichen Enthusiasmus, wie das ursprünglich vom Erziehungsdepartement verfasste Leitbild verschickt wurde. Leider ist das Leitbild nicht in allen Schulen angekommen. Auch das Versprechen des Erziehungsdirektors wurde in diesem Schreiben nicht eingehalten. Aus dem Protokoll der Kommission: "(...) dass gleichzeitig mitgeteilt wird, das alte Leitbild als ungültig zu erklären und zu vernichten." Der letzte Satz der Antwort der Regierung auf die Interpellation von Frau Regina Wirz, Biberstein, wonach die Bemerkungen des Regierungsrates - die beide nicht Gegenstand der formellen Beschlussfassung waren, aber der Verdeutlichung dienen - den Empfängern des seinerzeitigen regierungsrätlichen Antrages zugestellt. Für Regierungsrat und Erziehungsdepartement ist klar, dass sich die dem Leitbildbeschluss nachfolgenden Umsetzungsarbeiten nach den beschlossenen Leitsätzen auszurichten haben. Zu Frage 1: Es musste kein Projekt gestoppt werden. Hingegen werden sämtliche laufenden Projekte im Rahmen der ordentlichen Weiterbearbeitung auf ihre Übereinstimmung mit den Leitsatzvorgaben überprüft und erforderlichenfalls notwendige Korrekturen oder Modifikationen vorgenommen. Neue Projekte werden von Anbeginn weg auf die vom Grossen Rat beschlossenen Leitsätze hin orientiert. Dabei wird insbesondere auch dem Anliegen verstärkter interkantonaler Harmonisierung, wie es in Leitsatz 6 zum Ausdruck kommt, Rechnung zu tragen sein. Zu Frage 2: Die Umsetzung des Leitbildes erfolgt im Rahmen einer integrierten Planung, in der der grosse Vernetzungsbedarf der einzelnen Planungs- und Entwicklungsanliegen berücksichtigt wird. Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, dass - in einer ersten Etappe das mit einer Teilrevision des Schulgesetzes verbundene Projekt 5-Tage-Woche / Tagesschulen / Blockzeiten umgesetzt werden soll. Die Thematik Flexibilisierung des Einschulungsalters und Möglichkeit des Überspringens von Klassen in der Volksschule soll gleich- Art. 2098-2099 21. Januar 1997 zeitig behandelt werden. Parallel dazu laufen die Arbeiten für die Neuregelung des Inspektorats- und des Promotionswesens. - in einer zweiten Etappe das Hauptprojekt Regionalisierung der Oberstufe (Kreisschulen/ Schulverbände für die Oberstufe) angegangen werden soll. Im gleichen Zeitraum sollen die Anliegen Stärkung der Schulleitungen, Neuordnung der Aufgaben und Kompetenzen der Führungsorgane und Reorganisation der gesetzlichen Aufsichtsbestimmungen behandelt werden. - in einer dritten Etappe die gesetzliche Grundlage für eine allfällige neue Schulstruktur Volksschule (im Zusammenhang mit der beschlossenen Verkürzung der Ausbildungsdauer bis zur Matur) geschaffen werden soll. In diesem Paket ist auch die Fragestellung der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden im Zusammenhang mit den Lehrerbesoldungen bzw. den Besoldungen der Kindergärtnerinnen vorgesehen. Weitere hängige Vorhaben nebst diesen Hauptbereichen sollen sinnvoll in die bestehende Planung eingefügt und mit dieser vernetzt werden. Zu Frage 3: Für alle Projekte ist die Zuständigkeit und Federführung - entsprechend der ordentlichen Zuständigkeit für den betreffenden Aufgabenbereich - klar festgelegt. Die Koordination wird durch das Departementssekretariat wahrgenommen. Zu Frage 4: Nein. - Entscheidend für die personelle Besetzung sind Sachkompetenz und Problemlösungskompetenz, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, Selbständigkeit und Eigeninitiative sowie Bereitschaft und Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit in einem Team. Die mit der die einheitliche Regelung der Kindergärtnerinnenlöhne in der Prioritätensetzung so weit hinten figuriert, ist andererseits enttäuschend. Zu Fragen 3, 4 und 5: In Personalfragen habe ich nicht erwartet, dass die Beantwortung anders ausfallen würde, liegen diese auch nicht im Kompetenzbereich des Grossen Rates. Durch die direkte Fragestellung sollte zumindest eine Überprüfung dieses sensiblen Bereichs erreicht werden. Wir sind gespannt, in welchem Tempo die uns versprochenen Vorlagen, insbesondere die Gesamtkonzeption Berufs- und Lehrerbildung in eine neue Fassung transferiert und dem Grossen Rat zur Beschluss-fassung vorgelegt werden. Die Diskussionen zu den einzelnen Teilbereichen werden in diesem Rat noch geführt. Wir sind nun Arbeit betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen diese Voraussetzungen. Zu Frage 5: Mit dem Leitbild "Schule Aargau" ist umfassend die heutige und künftige Arbeit im Bildungsbereich und im Erziehungsdepartement aufgezeigt, und es sind die entsprechenden Weichenstellungen vorgenommen worden. Zu konkreten Vorhaben wird der Grosse Rat im Rahmen seiner Zuständigkeit Stellung nehmen können. Zu speziellen Konzeptionen, beispielsweise im Bereich der Berufs- oder der Lehrerbildung, wird der Grosse Rat rechtzeitig Stellung nehmen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung arbeiten loyal an der Umsetzung der ihnen vom Grossen Rat, vom Regierungsrat und von der Departementsleitung gegebenen Zielsetzungen. Regina Wirz-Waldmeier, Biberstein: Ich danke dem Regierungsrat für die zügige Beantwortung meiner Fragen. Zu Frage 1: Die Beantwortung könnte dahingehend verstanden werden, dass der Regierungsrat als oberstes Gebot die interkantonale Harmonisierung anstrebe. Es geht aber in Leitsatz 6 nicht primär darum, das aargauische Schulsystem anderen Kantonen anzupassen, sondern unter aktiver Beteiligung des Aargaus einen international hohen Bildungsstandard zu realisieren. Zu Frage 2: Positiv zur Kenntnis nehmen wir, dass endlich kein Geld mehr in die Projekte 5-Tage-Woche, Blockzeiten und Tagesschulen investiert wird. Der neulich erschienene Schlussbericht präsentiert uns dieselben Knacknüsse, die es bereits vor der Evaluation zu knacken galt. Lösungsansätze wir 5-Tage-Woche werden kaum geliefert. Sollten noch andere Projekte laufen, die nur bereits bekannte Tatsachen beweisen, bitten wir den Erziehungsdirektor, die Staatskasse davon zu entlasten und dem Grossen Rat die entsprechenden Berichte vorzulegen. Dass am Schluss der heutigen zum Teil feurigen Beratung. Die Interpellationsbeantwortung kann aber nicht als Schlussbouquet verstanden werden. Ich bin von der Beantwortung nur teilweise befriedigt. Vorsitzender: Das Geschäft ist erledigt. Wir haben bis und mit heute 53 Grossratssitzungen geplant, wir haben aber nur 41 gebraucht. Ich danke Ihnen sehr für diese Disziplinierung. Ich wünsche Ihnen, dass möglichst viele von den 164 Ratsmitgliedern, die sich einer Wiederwahl stellen, am 4. März 1997 wieder mit fröhlichen Gesichtern hier versammelt sind. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr) ________________________________________________ 798