193. Sitzung - beim Kanton Aargau

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Art. 2082-2083
21. Januar 1997
193. Sitzung
21. Januar 1997, 09.30 Uhr
Vorsitzender:
Dr. Rudolf Rohr, Würenlos
Protokollführer:
lic. iur. Urs Meier, Staatsschreiber-Stellvertreter
Tonaufnahme/Redaktion:
Norbert Schüler
Präsenz:
Anwesend 177 Mitglieder
(Art. 2082-2100)
Abwesend mit Entschuldigung 21 Mitglieder, ohne Entschuldigung 1 Mitglied
Entschuldigt abwesend: Rolf Alder, Brugg; Felix Binder, Tegerfelden; René Thomas Birri,
Stein; Margrit Bötschi, Brugg; Martin Brauen, Lenzburg; Dr. Max Brentano, Brugg; Ernst
Frey, Kaiseraugst; Hans Hagenbuch-Spillmann, Oberlunkhofen; Christine KaderliSchweitzer, Nussbaumen; Daniel Knecht, Windisch; Eva Kuhn-Wittig, Full; Ernst Laupper,
Gebenstorf; Rosi Magon, Windisch; Geri Müller, Baden; Maurice Perrinjaquet, Menziken;
Elisabeth Schneider, Baden; Walter Spörri, Widen; Rudolf Stutz, Neuenhof; Dr. Heidi
Suhner-Schluep, Unterbözberg; Thomas Villiger, Beinwil/Freiamt; Viktor Würgler,
Schlossrued
Unentschuldigt abwesend: Robert Holliger, Boniswil
Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 193. Ratssitzung der
laufenden Legislaturperiode.
2082 Mitteilungen
Vorsitzender: Die Staatsanwaltschaft orientiert uns über die
Entscheidung in Sachen überhöhter Entschädigung nebenamtlicher Handelsrichter. Gegen den ehemaligen Handelsgerichtspräsidenten und heutigen Bundesrichter, Franz Nyffeler, ist Anklage wegen Amtsmissbrauch (§ 312 StGB) erhoben worden. Diese Anklage ist entgegen dem Antrag des
ausserordentlichen Untersuchungsrichters, Dr. Hans-Ulrich
Meier, aufgrund einer unterschiedlichen Interpretation eines
bundesgerichtlichen Grundsatzentscheides erfolgt. Das
Strafverfahren gegen die beiden Rechtsanwälte und nebenamtlichen Handelsrichter, Roland Padrutt und Dr. Pietro
Rhiniker, wurde hingegen entsprechend dem Antrag des
ausserordentlichen Untersuchungsrichters eingestellt, da den
beiden Bezügern von überhöhten Entschädigungen aufgrund
des Untersuchungsergebnisses kein vorsätzlich pflichtwidriges Handeln anzulasten war. Ebenfalls entsprechend dem
Antrag des Untersuchungsrichters wurden ihnen allerdings
die Untersuchungskosten anteilsmässig überbunden, da
ihnen angelastet werden musste, sich ungenügend über die
Rechtsgrundlagen der Richterentschädigung informiert und
die eigenen Zahlungseingänge ungenügend kontrolliert zu
haben. In diesem Zusammenhang sind auch Vorwürfe gegenüber dem Grossen Rat erhoben worden, er habe sich bei
diesem Geschäft Verfahrensfehler zuschulden kommen
lassen. Diese Vorwürfe sind nicht berechtigt. Bei der Drucklegung des Protokolls wurde einzig das Beschlussdispositiv
des vorangegangenen Geschäfts, der Beratungen über die
Aufhebung der Immunität, eingerückt. Das ist aber nicht von
rechtlichem Belang. Im Wortprotokoll des Grossen Rates
sind alle Elemente enthalten, die nötig waren. Das versehentlich falsch eingerückte Beschlussesdispositiv hat höchstens zu Fragezeichen und Kopfschütteln Anlass gegeben,
aber den Inhalt des Protokolls nicht verändert. Abgesehen
davon ist das Beschlussesprotokoll massgebend, das vom
Staatsschreiber oder vom Staatsschreiber-Stellvertreter
erstellt wird, und das war selbstverständlich in allen Teilen
korrekt.
Die SP-Fraktion teilt uns mit, dass sie als Vizepräsidenten
für das nächste Amtsjahr Herrn Kurt Wernli, Windisch
vorschlägt. (Beifall)
Ich gratuliere Frau Denise Widmer, Brugg, zum Geburtstag.
Regierungsrätliche Vernehmlassung an Bundesbehörden:
Vom 8. Januar 1997 an das Eidg. Departement des Innern
betreffend Bundesgesetz zur Reduktion der CO2-Emission.
2083 Neueingänge
Gesamterneuerungswahl des Regierungsrates für die Amtsperiode 1997/2001; Genehmigung der Wahlprotokolle.
Vorlage des Regierungsrates vom 13. Januar 1997. Zuweisung durch das Büro.
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21. Januar 1997
2084 Antrag Leodegar Huber, Aristau-Birri, auf Direktbeschluss zur Einreichung einer Standesinitiative
betreffend Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz
über die obligatorische Arbeitslosenversicherung (AVIV)
Art. 50 Karenzzeit, des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG); Einreichung und schriftliche Begründung
Von Leodegar Huber, Aristau-Birri, und 12 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgender Antrag eingereicht:
Text und Begründung:
Zuhanden der eidgenössischen Räte sei eine Standesinitiative einzureichen, die verlangt, dass Art. 50 AVIV wieder zu
ändern ist, mit dem Ziel, die Karenzzeit bei allen Abrechnungsperioden auf 1 Tag zu reduzieren.
1. Die Kurzarbeitsentschädigung hat die Aufgabe, vorübergehende grosse Beschäftigungseinbrüche finanziell auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Mit der Kurzarbeitsentschädigung bietet die Versicherung dem Arbeitgeber
eine Alternative zu drohenden Entlassungen. Der Arbeitgeber spart damit die Kosten der Personalfluktuation (Einarbeitungs-kosten, Verlust von betrieblichem Know-how) und
behält die kurzfristige Verfügbarkeit über die Arbeitskräfte.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer sind: Vermeidung von
Arbeitslosigkeit, Bewahrung des umfassenden sozialen
Schutzes innerhalb eines Arbeitsverhältnisses, Vermeidung
von Beitragslücken in der beruflichen Vorsorge.
2. Die auf den 1. Januar 1997 in Kraft getretene neue Regelung
schiesst an diesen Zielen vorbei.
Art. 50 AVIV Karenzzeit: Vom anrechenbaren Arbeitsausfall
wird für jede Abrechnungsperiode abgezogen:
a) Zwei (bis anhin: ein) Karenztage für die 1. bis
6. Abrechnungsperiode.
b) Drei (bis anhin: zwei) Karenztage für die 7. bis
12. Abrechnungsperiode.
3. Ein Arbeitsausfall ist erst anrechenbar, wenn er je Abrechnungsperiode mindestens 10 % der Arbeitsstunden ausmacht, die von den Arbeitnehmern insgesamt geleistet werden.
4. Um in den Genuss von Kurzarbeitsentschädigung zu
kommen, setzen diese restriktiven Regelungen einen Arbeitsausfall von rund 25 % voraus. Zieht man die bürokratischen Aufwendungen mit in Betracht, so ziehen es viele
Betriebe vor, den Personalbestand entsprechend abzubauen,
um dadurch eine vernünftige Arbeitsauslastung zu erzielen.
5. Schlussfolgerung: Die Revision der Verordnung des
AVIV zum AVIG wirkt sich sehr kontraproduktiv aus. Wie
schon erwähnt trägt diese Revision nichts zur Entlastung der
Arbeitslosenzahlen bei. Im Gegenteil, wir werden in kurzer
Zeit aus den dargelegten Gründen wesentlich höhere Arbeitslosenzahlen ausweisen müssen. Die revidierte Verordnung wird die Entlassung von Arbeitskräften beschleunigen.
Das war sicher nicht das Ziel dieser Änderung. Die Verordnung muss unverzüglich wieder so geändert werden, dass sie
ihren ursprünglichen Zweck erfüllt.
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Art. 2084-2086
2085 Motion der CVP-Fraktion betreffend Verhinderung von Parteienwechseln im Grossen Rat während der
Amtsdauer; Einreichung und schriftliche Begründung
Von der CVP-Fraktion wird folgende Motion eingereicht.
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, innert nützlicher Frist
eine Änderung bzw. Ergänzung der Grossratswahlgesetzgebung vorzulegen, wonach ein Parteienwechsel von Mitgliedern des Grossen Rates während einer Amtsperiode nicht
mehr möglich ist oder zum Ausscheiden aus dem Grossen
Rat führt.
Begründung:
Der Grosse Rat hat in der Schlussabstimmung vom 8. März
1988 und das Volk in der Volksabstimmung vom 12. Juni
1988 das Grossratswahlgesetz angenommen. Vorausgegangen waren heftige Diskussionen zum grundsätzlichen Entscheid über die Beibehaltung des Listenstimmensystems
bzw. über die Einführung des Kandidatenstimmensystems,
wie es der Bund für die Nationalratswahlen kennt. Schliesslich hat das Listenstimmensystem obsiegt. Der Rat lehnte es
seither ab, den damaligen Grundsatzentscheid zu überprüfen.
Mit dem Listenstimmensystem wird die Stimme der Wählerinnen und Wähler primär einer Partei gutgeschrieben. Sie
ist erst in zweiter Linie für die Wahl einer Person von Bedeutung. Wählerinnen und Wähler haben "bei diesem Wahlsystem eine einzige Parteistimme, die sie einer Partei zuwenden müssen, wollen sie überhaupt Einfluss auf die Sitzverteilung unter den Parteien gewinnen" (Botschaft des
Regierungsrates vom 15. September 1986 zum Grossratswahlgesetz). Wechseln einzelne Mitglieder des Grossen
Rates unter diesem System während der Amtsperiode die
Partei und verschieben sie dadurch das Kräfteverhältnis der
Parteien ohne Einfluss der Wählerinnen und Wähler, so
missachten sie den Wählerwillen und verfälschen das Wahlresultat. Wählerinnen und Wähler haben ja mit ihrer Stimme, welche primär einer Partei gutgeschrieben wird, auch
die Parteistärke für eine Amtsperiode festgelegt.
Wenn, wie jüngst während der Amtsperiode vorgekommen,
eine ganze Reihe von gewählten Grossratsmitgliedern die
Partei wechseln, muss der Gesetzgeber handeln. Er kann
sich nicht mehr darauf verlassen, dass sich alle Grossratsmitglieder und alle Parteien den Grundprinzipien des Listenstimmensystems unterordnen. Der Gesetzgeber darf unter
diesen Umständen die Missachtung des Wählerwillens nicht
zulassen.
2086 Motion der SP-Fraktion betreffend Änderung des
Dekretes über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif); Einreichung und schriftliche Begründung
Von der SP-Fraktion wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine
Vorlage betreffend Änderung des Dekretes über die Ent-
Art. 2087
schädigung der Anwälte (Anwaltstarif) vom 10. November
1987 zu unterbreiten, wonach sich das Honorar in Verwaltungssachen nicht mehr nach dem Streitwert, sondern nach
dem Aufwand berechnet.
Begründung:
Gemäss geltendem Anwaltstarif bemisst sich das Anwaltshonorar in Verwaltungssachen nach dem Streitwert. Bei
hohen Streitwerten kann das Honorar um bis zu einem
Drittel gekürzt werden, sofern der Charakter des Verfahrens
dies als gerechtfertigt erscheinen lässt.
Diese Regelung hat sich in Verwaltungssachen und insbesondere bei Zonenplanänderungsverfahren nicht bewährt: In
streitigen Zonenplanverfahren geht es in erster Linie darum,
ob ein Grundstück der Bau- oder der Landwirtschaftszone
zugewiesen werden soll. In diesen Fällen wird nun als
Streitwert die Differenz zwischen dem Bodenwert als Bauland und demjenigen als Landwirtschaftsland errechnet.
Dies macht in der Regel pro Quadratmeter eine Wertdifferenz von mindestens Fr. 300.-- aus. Multipliziert um die
betroffene Fläche, ergeben sich teilweise mehrstellige Millionenbeträge als Streitwert. Daraus ergeben sich Anwaltshonorare, die ohne weiteres pro Instanz Fr. 100'000.-- übersteigen können.
Das auf diese Art und Weise berechnete Anwaltshonorar ist
aus zwei Gründen stossend:
1. Die Höhe des gemäss Anwaltstarif geschuldeten Honorars
in Verwaltungssachen steht in der Regel in keinem angemessenen Verhältnis zum damit verbundenen Aufwand und
kann auch nicht mit der grossen Verantwortung des Anwaltes oder der Anwältin begründet werden.
2. Daneben ist die Berechnung des Anwaltshonorars nach
Streitwert in Verwaltungssachen aber auch rechtsstaatlich
äusserst bedenklich: Die Höhe des Anwaltshonorares wirkt
prohibitiv und verhindert, dass Personen die ihnen von
Gesetzes wegen zustehenden Rechtsmittel auch tatsächlich
ergreifen können.
Es ist daher notwendig, dass der Anwaltstarif in diesem
Bereich überarbeitet und in Zukunft in Verwaltungssachen
das Honorar nach Aufwand berechnet wird.
2087 Motion der SP-Fraktion betreffend Übertragung
der Genehmigungsbefugnis von allgemeinen Nutzungplänen und -vorschriften vom Grossen Rat an den Regierungsrat; Einreichung und schriftliche Begründung
Von der SP- Fraktion wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine
Vorlage betreffend Delegation der Genehmigungsbefugnis
von allgemeinen Nutzungsplänen und -vorschriften vom
Grossen Rat an den Regierungsrat im Sinne von § 27 Abs. 4
des Baugesetzes vom 19. Januar 1993 vorzulegen.
Begründung:
21. Januar 1997
Raumplanung (RPG) verpflichtet die Kantone, dafür zu
sorgen, dass Nutzungspläne erlassen werden, die die zulässige Nutzung des Bodens ordnen und insbesondere Bau-,
Landwirtschafts- und Schutzzonen unterscheiden. Die
Bauzonen dürfen gemäss Art. 15 dieses Bundesgesetzes nur
Land umfassen, das sich für die Überbauung eignet und
weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert
15 Jahren benötigt und erschlossen wird.
Aus dem Vorrang des Bundesrechts ergibt sich, dass die
Kantone und Gemeinden hinsichtlich der Grösse des Baugebietes nicht frei sind: sie dürfen in den Nutzungsplänen nur
Land in Bauzonen aufnehmen, das weitgehend überbaut
oder voraussichtlich innert 15 Jahren erschlossen und überbaut wird.
Das Bundesgesetz delegiert an die Kantone das Recht, das
Verfahren zum Erlass dieser Nutzungspläne zu bestimmen
(vgl. Art. 25 ff. RPG).
Kantonale Vorschriften im Aargau: In Anwendung von Art.
25 ff. RPG ist im kantonalen Baugesetz vom 19. Januar
1993 (BauG) geregelt, dass allgemeine Nutzungspläne und vorschriften (Zonenpläne, Bau- und Zonenordnungen) durch
die Gemeindeversammlung bzw. den Einwohnerrat beschlossen und anschliessend durch den Grossen Rat genehmigt werden müssen (vgl. § 27 Abs. 1 BauG). Der Grosse
Rat prüft dabei die Nutzungspläne und -vorschriften auf ihre
Recht-mässigkeit und damit insbesondere auf ihre Übereinstimmung mit dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz,
auf ihre Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen
und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und
regionalen Interessen. Nur nebenbei sei bemerkt, dass die
Kompetenz des Grossen Rates gegenüber dem alten Baugesetz damit eingeschränkt worden ist. Früher hatte der Grosse
Rat neben der Prüfung auf Rechtmässigkeit auch die Prüfung auf Zweckmässigkeit vorzunehmen.
Gemäss § 27 Abs. 4 BauG steht dem Grossen Rat das Recht
zu, seine Genehmigungsbefugnis an den Regierungsrat zu
delegieren. Von diesem Recht hat der Grosse Rat bis heute
noch keinen Gebrauch gemacht.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass dem Grossen Rat
mit der Überprüfung von Nutzungsplänen und Nutzungsvorschriften auf ihre Rechtmässigkeit eine Aufgabe der Rechtskontrolle übertragen worden ist.
Analyse der Genehmigungspraxis des Grossen Rates in der
Legislaturperiode 1993/97: Der Grosse Rat hatte in den
vergangenen vier Jahren eine Vielzahl von kommunalen
Nutzungsplänen und Nutzungsvorschriften zu genehmigen.
Dabei ergab sich immer wieder, dass sowohl nach der kantonalen wie auch nach der kommunalen Entwicklungsprognose die von der Gemeindeversammlung bzw. dem Einwohnerrat beschlossene Bauzone zu gross war und weit mehr als
den voraussichtlichen Bedarf an Bauland in den nächsten
fünfzehn Jahren abdeckte. Damit widersprach der jeweilige
kommunale Nutzungsplan dem Bundesgesetz über die
Raumplanung (RPG) .
Hinsichtlich der Genehmigungspraxis seitens des Grossen
Rates können folgende zwei unterschiedliche Behandlungsarten unterschieden werden:
1. Geltende gesetzliche Regelungen, Vorschriften des Bundes: Das seit 1. Januar 1980 geltende Bundesgesetz über die
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21. Januar 1997
- Nichtgenehmigung von Teilen des Zonenplanes und
Rückweisung an die Gemeinde mit der Auflage, die Bauzone zu verkleinern.
- Genehmigung des Zonenplanes trotz Übergrösse.
Nichtgenehmigung von Teilen des Zonenplanes und Rückweisung an die Gemeinde mit der Auflage, die Bauzone zu
verkleinern: In einzelnen Gemeinden, deren Bauzone eine
Übergrösse aufwies und damit bundesrechtswidrig war,
wurde der Zonenplan entsprechend dem regierungsrätlichen
Antrag und dem Antrag der vorberatenden Bau- und Planungskommission vom Grossen Rat nicht genehmigt und an
die Gemeinde zur Redimensionierung des Baugebietes
zurückgewiesen. Es handelte sich dabei insbesondere um
folgende Gemeinden:
- Herznach mit einer Übergrösse von ca. 14 ha
- Uezwil mit einer Übergrösse von ca. 3.2 ha
- Eggenwil mit einer Übergrösse von ca. 7.5 ha
- Bergdietikon mit einer Übergrösse von ca. 7 ha
- Muhen mit einer Übergrösse von ca. 10 ha
- Obermumpf mit einer Übergrösse von ca. 6 ha
- Büttikon mit einer Übergrösse von ca. 5 ha
Genehmigung des Zonenplanes trotz Übergrösse: In anderen
Gemeinden wurde der Zonenplan entsprechend dem Beschluss der Gemeindeversammlung bzw. des Einwohnerrates jedoch trotz teilweise eklatanter Übergrösse der Bauzonen vom Grossen Rat genehmigt. Diese Genehmigung durch
den Grossen Rat erfolgte teilweise entgegen den ausdrücklichen Anträgen des Regierungsrates und der vorberatenden
Bau- und Planungskommission (z.B. in Hellikon, Holziken
und in Mellingen).
Insbesondere in folgenden Gemeinden wurden die Zonenpläne entsprechend der Beschlüsse der Gemeindeorgane
trotz der bundesrechtswidrigen Übergrösse der Bauzonen
genehmigt:
- Hausen trotz einer Übergrösse von ca. 11 ha
- Hellikon trotz einer Übergrösse von ca. 6 ha
- Menziken trotz einer Übergrösse von ca. 48 ha
- Mellingen trotz einer Übergrösse von ca. 11 ha
- Holziken trotz einer Übergrösse von ca. 9 ha
- Zurzach trotz einer Übergrösse von mindestens 6 ha
Kriterien für die unterschiedliche Genehmigungspraxis: Es
ist nun zu prüfen, ob der Grosse Rat objektive Kriterien für
die unterschiedliche Behandlung der beiden verschiedenen
Kategorien der Gemeinden gemäss Ziff. 2. und 2.2 angewandt hat. Als mögliche Kriterien kämen allenfalls die
folgenden in Frage:
a) Gemeindeautonomie
b) Entschädigungsansprüche der betroffenen Grundeigentümer zufolge materieller Enteignung
c) Kein zusammenhängendes grösseres und noch nicht
erschlossenes Gebiet am Zonenrand
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Art. 2087
Zur Gemeindeautonomie: Dieses Argument wurde zwar
seitens einzelner Mitglieder des Grossen Rates immer wieder als Begründung dafür vorgebracht, weshalb der Grosse
Rat trotz der Übergrösse des Baugebietes nicht vom Beschluss der Gemeindeversammlung bzw. des Einwohnerrates abweichen solle. In allen unter Ziff. 2.1 aufgezählten
Gemeinden (z.B. Herznach, Eggenwil, Hausen, Bergdietikon usw.) hat der Grosse Rat jedoch auch entgegen den
Beschlüssen der Gemeindeversammlung den Zonenplan
nicht genehmigt. Die Gemeindeautonomie, sofern es tatsächlich in der Frage der Übergrösse des Baugebietes eine
solche gäbe, käme allen aargauischen Gemeinden im gleichen Masse zu und erklärt deshalb nicht im Sinne eines
objektiven Kriteriums, weshalb zum Beispiel die Gemeinde
Muhen vom Grossen Rat anders behandelt worden ist als die
Gemeinde Holziken.
Nur nebenbei sei bemerkt, dass der Gemeindeautonomie
hinsichtlich der Grösse der Bauzone keine Bedeutung zukommt: Diese bestimmt sich nach Art. 15 RPG. Der Gemeindeautonomie kommt jedoch durchaus Bedeutung zu,
wenn es darum geht, zu entscheiden, welche Gebiete als
Bauland im Zonenplan auszuscheiden sind.
Zum Kriterium der Entschädigungsansprüche der betroffenen Grundeigentümer zufolge materieller Enteignung: In
allen Fällen sowohl nach Kategorie 2.1 wie auch nach Kategorie 2.2 wurde seitens des Regierungsrates eingehend
geprüft, ob allenfalls ernsthaft mit Entschädigungsansprüchen der betroffenen Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen zufolge materieller Enteignung gerechnet werden
müsse oder nicht. Der Regierungsrat kam weder in den unter
Ziff. 2.1. noch in den unter Ziff. 2.2. aufgelisteten Gemeinden zum Schluss, es wäre bei einer Nichteinzonung bzw. bei
einer Auszonung ernsthaft mit einer materiellen Enteignung
und damit mit einer Entschädigungspflicht des Gemeinwesens zu rechnen. Auch dieses Argument scheidet daher von
allem Anfang an als objektives Unterscheidungskriterium
zwischen der Gemeindekategorie 2.1 und der Gemeindekategorie 2.2 aus.
Zum Kriterium, es gäbe kein zusammenhängendes grösseres
und noch nicht erschlossenes Gebiet am Zonenrand: Auch in
der Kategorie der Gemeinden gemäss Ziff. 2.2 gab es grössere zusammenhängende Gebiete, die am Zonenrand lagen
und nicht erschlossen waren. Damit bestand ohne weiteres
die Möglichkeit, diese Gebiete nicht einzuzonen (z.B. in
Menziken das Gebiet Beetschihof, in Zurzach das Gebiet
Wasenacher/Wissestei/Entwiese, in Holziken das Gebiet
Aeusserer Berg, usw.). Auch dieses Argument ist daher von
allem Anfang an nicht geeignet, in objektiver Art und Weise
zu erklären, weshalb der Grosse Rat die Kategorie der Gemeinden gemäss Ziff. 2.1 und 2.2 unterschiedlich behandelt
hat.
3. Kritik der Genehmigungspraxis und Schlussfolgerungen,
Kritik der Genehmigungspraxis: Wie oben eingehend dargelegt worden ist, können keine objektiven Entscheidungskriterien ausgemacht werden, mit der die unterschiedliche
Behandlung der Kategorien 2.1 und 2.2 der Gemeinden
erklärt werden können.
Liegen keine einsichtigen und objektiven Gründe dafür vor,
dass einzelne Gemeinden im Kanton Aargau vom Grossen
Rat anders, d.h. bevorzugt behandelt werden als die übrigen
Art. 2087
21. Januar 1997
Gemeinden, verletzen die Beschlüsse des Grossen Rates Art.
4
Willkür dar. Dabei geht es nicht um ein rein theoretisches
verfassungsrechtliches Problem, sondern es handelt sich
dabei um ein eigentliches Politikum: durch die eklatante und
skandalöse Bevorzugung einzelner Gemeinden und einzelner Grundeigentümer seitens des Grossen Rates wird
schliesslich das Vertrauen der Bevölkerung in den Grossen
Rat und damit letztendlich in unser demokratisches System
untergraben.
der Totalrevision des Aargauischen Steuergesetzes auf 25
Jahre erhöht werden.
Diese willkürlichen Entscheide des Grossen Rates im Planungsrecht können nicht damit legitimiert werden, dass es
sich dabei um politische Entscheide handelt, die der politischen Einflussnahme seitens der Bevölkerung und damit der
betroffenen Grundeigentümer unterliegen: Im Bereich des
Planungsrechtes kommt dem Grossen Rat das Recht und die
Pflicht zu, die Nutzungspläne und Nutzungsvorschriften der
Gemeinden auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen. Diese
Überprüfung auf Rechtmässigkeit schliesst ihrerseits Willkür aus.
Obwohl die SP-Fraktion in den vergangenen vier Jahren
immer wieder auf die Probleme der rechtsungleichen Behandlung einzelner Grundeigentümer und einzelner Gemeinden verwiesen hat und immer wieder an konkreten
Beispielen aufzeigen konnte, wie prominente und einflussreiche Personen auf die Genehmigungsbeschlüsse des Grossen Rates Einfluss genommen haben, hat die Mehrheit des
Grossen Rates dessen ungeachtet an ihrer willkürlichen
Praxis in Einzelfällen festgehalten.
Schlussfolgerungen: Die Mehrheit des Grossen Rates hat in
der vergangenen Legislaturperiode die Genehmigungskompetenz gemäss § 27 BauG in Einzelfällen willkürlich und
damit unrechtmässig ausgeübt. Um in Zukunft ein rechtsstaatliches Funktionieren im Bereich der Genehmigung der
Nutzungsvorschriften und der Nutzungsplänen zu gewährleisten, ist die Genehmigungskompetenz auf den Regierungsrat zu übertragen, wie dies bereits in § 27 Abs. 4 BauG
vorgesehen und somit ohne Gesetzesänderung gestützt auf
ein Dekret des Grossen Rates möglich wäre.
2088 Motion Werner Lanz, Wettingen, betreffend Indexierung der Anlagekosten bei der Berechnung der
Grundstückgewinne; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Werner Lanz, Wettingen, und 29 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, das Grundstückgewinnsteuerrecht so zu ändern bzw. zu gestalten, dass keine fiktiven Inflationsgewinne besteuert werden.
Begründung:
Gemäss § 76 des StG vom 13. Dezember 1983 können die
Anlagekosten bei der Berechnung des steuerbaren Gewinnes
pauschaliert werden, wenn das Grundstück im Zeitpunkt der
Veräusserung überbaut ist, und es der Steuerpflichtige länger als 10 vollendete Jahre besass. Diese zehnjährige Frist
soll nach den Vorstellungen des Regierungsrates im Rahmen
der
Bundesverfassung
und
stellen
damit
reine
Bei unüberbauten Grundstücken generell und bei überbauten Grundstücken während den ersten 10 bzw. neu
25 Besitzesjahren wird dagegen bei der Berechnung des zur
Besteuerung gelangenden Grundstückgewinnes auf den
seinerzeitigen Erwerbspreis abgestellt (§ 74 StG). Die Teuerungsentwicklung wird dabei in keiner Weise berücksichtigt.
Diese Regelung führt dazu, dass auch die fiktiven Inflationsgewinne voll besteuert werden. Diese Ungerechtigkeit
kann nur mit einer Indexierung der Anlagekosten - sofern
diese nicht pauschaliert werden können - beseitigt werden.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Seit Dezember 1987 ist
der Landesindex der Konsumentenpreise von 110,6 Punkten
auf 143,4 (Stand Dezember 1996) gestiegen (Basis Dezember 1982=100), was 29,6 % entspricht. Hat also jemand im
Jahre 1987 zum Preise von Fr. 600'000.-- ein Einfamilienhaus gekauft, so beträgt der teuerungs- oder inflationsbedingte Mehrwert sage und schreibe Fr. 174'000.--! Dieser
Betrag (reduziert um die Kosten, die mit dem Erwerb und
der Veräusserung des Grundstücks verbunden sind) unterliegt bei einer Veräusserung im Jahre 1997 voll der Grundstückgewinnsteuer. Wer also das Glück hat, trotz der Immobilienkrise sein Eigentum nicht mit Verlust verkaufen zu
müssen, versteuert einen fiktiven, rein teuerungsbedingten
Gewinn. Unter dem Regime des in Vorbereitung stehenden
Rechts und im Falle von höheren Teuerungsraten würde sich
dieses Problem noch verstärken. Die Besteuerung der inflationsbedingten Grundstückgewinne ist nicht nur den Grundeigentümern gegenüber eine Ungerechtigkeit, sondern widerspricht auch der Regelung bei der Einkommenssteuer, wo
die Teuerung berücksichtigt wird (§ 36 StG).
2089 Postulat der CVP-Fraktion betreffend Bezeichnung
einer zentralen kantonalen Koordinationsstelle für investitionswillige Unternehmungen im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung
Von der CVP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, die Einführung einer
übergeordneten Koordinationsstelle für Unternehmungen zu
prüfen, die im Kanton Aargau investieren und damit Arbeitsplätze errichten, erhalten oder neu ausrichten wollen.
Begründung:
Die föderalistische Struktur unseres Staatswesens ordnet mit
dem gegebenen Spielraum die Kompetenzen auf den drei
Ebenen Gemeinde, Kanton, Bund. Die Kompetenzzuweisung ändert von Gemeinde zu Gemeinde und von Kanton zu
Kanton. Für potentielle Investoren ist es oft schwierig zu
erkennen, wo welche Gesuche zu deponieren sind. Diese
Tatsache wiegt besonders schwer, wenn Gesuchsteller mit
unserem System wenig oder nicht vertraut sind.
In der heutigen schnellebigen Zeit werden Investitionsentscheide zumeist innert kurzer Zeit gefällt. Es ist deshalb für
Investoren von entscheidender Bedeutung, wie rasch und
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21. Januar 1997
Art. 2087
von wievielen Anlaufstellen ein Gesuch behandelt und
entschieden wird. Bei kleinen und mittleren Betrieben
kommt dazu, dass Personal und Know-how fehlen, um
Gesuche an verschiedenen Stellen fristgerecht zu plazieren.
Es geht vorab um die Koordination zwischen Raumplanung,
Baugesuchszentrale, KIGA, Abteilung für Umweltschutz,
Stelle für Wirtschaftsförderung, Gebäudeversicherung und
anderen Institutionen. Die Koordination soll es potentiellen
Investoren ermöglichen, mit einer einzigen Stelle zu verkehren, die alle weiteren Massnahmen koordiniert.
2091 Postulat Martin Christen, Turgi, betreffend Förderung naturnaher Abwasserreinigungsanlagen; Einreichung und schriftliche Begründung
Das Postulat hat zum Ziel, Hilfestellung in logistischer
Hinsicht zu bieten, aber nicht finanzielle Wirtschaftsförderung zu betreiben.
Der Regierungsrat wird eingeladen, mit geeigneten rechtlichen, finanziellen oder anderen Massnahmen die Errichtung
naturnaher Abwasserreinigungsanlagen zu fördern.
Von Martin Christen, Turgi, und 34 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Begründung:
2090 Postulat der CVP-Fraktion betreffend Stärkung
der aargauischen Regionen; Einreichung und schriftliche
Begründung
Von der CVP-Fraktion wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, bei künftigen Investitionen und Konzepten auf die Interessen der verschiedenen
aargauischen Regionen Rücksicht zu nehmen und konkrete
Schritte für deren Förderung vorzuschlagen.
Begründung:
Anlässlich der Grossratsdebatte zum Raumordnungskonzept
(ROK) und zum kantonalen Richtplan zeigte sich deutlich,
dass der Kanton Aargau von seiner Geschichte her ein Kanton der Regionen ist und nach dem Willen des Parlamentes
auch bleiben soll. Die verschiedenen Regionen und damit
die Vielfalt sind die Stärke des Kantons und machen ihn
attraktiv und interessant. Die feingliedrige Struktur des
Kantons hat sich bis anhin vollauf bewährt. In Zukunft soll
die Vielgestaltigkeit unseres Kantons deshalb gezielt gefördert werden.
Die Regionen unseres Kantons haben aber nur eine Zukunft,
wenn sie weiterhin über eine gute Infrastruktur verfügen.
Wegen des enormen Spardrucks, welcher heute im Kanton
herrscht, werden historisch gewachsene Strukturen und
Institutionen gewollt oder ungewollt zerstört (Aufgabe von
Schulen, Aufhebung von Verkehrsverbindungen, Zusammenlegung von Ämtern etc.). Ausschlaggebend ist oftmals
nur eine vermeintliche Einsparung, welche die Aufhebung
einer Institution angeblich mit sich bringen soll. Zuwenig
wird beachtet, dass kleinräumige Institutionen oft effizienter, menschlicher und insbesondere kostengünstiger arbeiten
können als grosse Institutionen. Vielfach wird auch nicht
berücksichtigt, dass durch Zentralisierung in anderen Bereichen am Ende höhere Kosten entstehen (längere Verkehrswege, Verstopfung von Strassen, Umweltbelastung, Anonymisierung, Entzug der Finanzkompetenz, Kontrollverlust
etc.).
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Ungefähr 93 % der aargauischen Bevölkerung sind einer
Abwasserreinigungsanlage angeschlossen. Mit grossem
finanziellem Aufwand wird in den nächsten Jahren der
ARA-Anschlussgrad weiter verbessert. Leider werden dabei
kaum jemals Alternativen zu den herkömmlichen technischen Anlagen in Erwägung gezogen. Dabei gibt es - zum
Teil auch schon in der Schweiz - kostengünstige, natürliche
Kläranlagen, die sich besonders auch für Streusiedlungsgebiete eignen. Der Abwasserverband Wangen-Wiedlisbach
zum Beispiel plant eine Wurzelraum-Kläranlage, mit der das
Abwasser von 10'500 Einwohnerinnen und Einwohnern
gefiltert und geklärt werden soll. Die Vorteile einer solchen
Anlage liegen auf der Hand:
- Die Anlage ist naturnah, schont die Umwelt, lässt sich
problemlos in der Landschaft integrieren.
- Es fällt nur halb so viel Klärschlamm an.
- Die Erstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten liegen
wesentlich tiefer als bei herkömmlichen Anlagen.
- Diese naturnahe Abwasserreinigungstechnik hat sich schon
in anderen Ländern seit vielen Jahren bewährt und funktioniert einwandfrei.
Da zudem viele unserer Kläranlagen sanierungsbedürftig
sind oder erweitert werden müssen, wäre ein Engagement
des Kantons in dieser Richtung sinnvoll, nötig und zukunftsweisend.
2092 Postulat Susanne Ernst, Aarau, betreffend Einbezug der Grossrätinnen und Grossräte in das Konzept
"Familie und Lebensform": Projekt 1 der Fachstelle für
die Gleichstellung von Frauen und Männern im Kanton
Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Susanne Ernst, Aarau, und 37 mitunterzeichnenden
Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, der Fachstelle für die
Gleichstellung von Frauen und Männern den Auftrag zu
erteilen, die Grossrätinnen und Grossräte in geeigneter Form
in das Konzept "Familie und Lebensform": Projekt 1: Vereinbarkeit Familie und Erwerbsleben für Mann und Frau
einzubeziehen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen
Art. 2088-2089
21. Januar 1997
in das Projekt Öffentlichkeitsarbeit: "Fachfrauen-pool"
einfliessen.
Begründung:
der Lehrstellennachfrage befasst. Zusätzlich müssen neue
Lehrstellen in Absprache mit den Firmen, den Verbänden
und Sozialpartnern geschaffen werden. Kleine Betriebe
können dies in Ausbildungsverbünden tun. Nur ca. ein
Viertel aller Betriebe und Unternehmungen bilden momentan Lehrlinge und Lehrtöchter aus. Keine der Stellen im Amt
für Berufsbildung ist ausschliesslich mit diesen Aufgaben
betreut. Nebst der zeitgemässen Bewirtschaftung des LENA,
können somit auch die äusserst notwendigen Kontakte mit
der Wirtschaft noch nicht vollumfänglich gepflegt werden.
Die Wirtschaft, die zusammen mit dem Bund und den Verbänden das duale Berufsbildungssystem trägt, hat ein hohes
Interesse daran, sich ihren Nachwuchs weiterhin zu sichern.
Eine Koordinationsstelle wäre auch Gewähr für eine Vereinfachung der administrativen Abläufe zwischen Lehrbetrieb
und Amt für Berufsbildung. Eine Investition im Ausbildungsbereich ist letztendlich eine Investition in die Zukunft.
Laut "Quer" vom Dezember 1996 befasst sich die Fachstelle
für die Gleichstellung von Frauen und Männern mit den
Themen Teilzeitarbeitsmodelle und Kinderbetreuung, eine
Voraussetzung für eine mögliche Vereinbarkeit von Familie
und Erwerbsleben (oder politischer Arbeit). Nach den letzten Grossratswahlen betrug der Frauenanteil im Aargauer
Parlament 31,5 %, wieviele es nach den nächsten Wahlen
sein werden, werden wir in Kürze wissen. Doch weshalb ist
dieser Prozentsatz nicht höher, oder weshalb stellen sich
nicht ebensoviele Frauen wie Männer zur Verfügung? Es ist
besonders für Frauen mit Kindern sehr schwierig, ein politisches Mandat inne zu haben, da es den meisten Vätern nicht
möglich ist, bei einem Teilzeitarbeitsmodell mitzumachen
und somit während der politschen Arbeit der Mutter, die
Kinder zu betreuen. Umso wichtiger ist es, die Vereinbarkeitsthematik breit zu erfassen und zu diskutieren. Ebenfalls
ein Projekt der Fachstelle beinhaltet die Förderung der
tatsächlichen Gleichstellung in den Bereichen Öffentlichkeit, Familie/Lebensform, Bildung und Arbeit. Ein Ziel
dieses Projektes ist es, einen Fachfrauenpool zu bilden.
Doch auch hier zeigen sich dieselben Probleme. Ohne konkrete Massnahmen auch von Männern zur Gleichstellung
werden die Fachfrauen immer in der Minderzahl sein. Deshalb bitte ich den Regierungsrat, der Erweiterung dieser
Projekte zuzustimmen.
2093 Postulat Denise Widmer, Brugg, betreffend Schaffung einer Lehrstellenkoordinations- und Lehrstellenakquisitionsstelle; Einreichung und schriftliche Begründung; Antrag auf Dringlicherklärung; Ablehnung
Von Denise Widmer, Brugg, wird folgendes Postulat eingereicht:
Text:
Der Regierunsrat wird eingeladen, die nötigen Ressourcen
zur Sicherstellung einer ausreichenden Koordination und
Akquisition vom Lehrstellenangebot, unverzüglich bereitzustellen.
Begründung:
Im Kanton Aargau hat sich die Situation im Lehrstellenbereich stark zugespitzt. Zur Zeit stehen noch 40 - 50 % der
Abschlussklassenschülerinnen ohne Lehrstelle da. Durch
verschiedene Sofortmassnahmen von privater Seite, aber
auch von regierungsrätlicher Seite nach Überweisung von
zwei Postulaten, wird versucht, die Situation in den Griff zu
bekommen, d.h. genügend Lehrstellen zu erhalten oder zu
schaffen. In einer Arbeitsgruppe wird zudem eine Verbesserung des LENA (Lehrstellennachweis) ins Auge gefasst,
erste Schritte dazu sind bereits in die Wege geleitet. Diese
Massnahmen werden aber erst in einiger Zeit greifen. Die
jetztige, dramatische Lage auf dem Lehrstellenmarkt verlangt aber nach Sofortmassnahmen.
Bei der Fülle von Problemen ist es unabdingbar, dass sich
eine Stelle beim Amt für Berufsbildung ausschliesslich und
gezielt mit der Koordination des Lehrstellenangebotes und
Denise Widmer, Brugg: Normalerweise bin ich nicht für
Schnellschüsse in der Politik. Trotzdem gelange ich mit der
Bitte an Sie, mein Postulat für dringlich zu erklären. Der
Text lautet: "Der Regierungsrat wird eingeladen, die nötigen
Ressourcen zur ausreichenden Koordination und Akquisition vom Lehrstellenangebot bereitzustellen." Im November
hat sich in der Ratsdiskussion gezeigt, dass die Situation auf
dem Lehrstellenmarkt schwieriger denn je ist. Trotzdem
waren wir alle guter Hoffnung, dass sich die Situation entspannen wird und dass für die austretenden Jugendlichen
genügend Plätze vorhanden sein werden. Dass dem nicht so
ist, sehen wir jetzt. Jugendliche sind bereits beim vierten
oder fünften Berufswunsch angelangt und haben noch immer keine Lehrstelle gefunden. Es handelt sich dabei nicht
um problematische Fälle, die einer Berufsschule nicht folgen
könnten, sondern um normal begabte, anständige und neugierige junge Menschen aus den Real-, Sekundar- und Bezirksschulklassen. Ich will keine Neuschaffung einer Stelle.
Ich weiss, dass da der Budgetplan schon längst gelaufen ist.
Weil ich aber dies auch bei der Arbeitsgruppe zur Neustrukturierung des LENA gesehen habe, möchte ich, dass beim
Amt für Berufsbildung eine Stelle freigeschaufelt wird.
Äusserst motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten
in diesem Amt überdurchschnittlichen Einsatz, sind aber im
Moment schlicht am Ende ihrer Kapazität. Eine Stelle für
die Lehrstellenkoordination und -akquisation fehlt. Die
Probleme müssen jetzt angepackt werden. Sie selber haben
in den verschiedenen Medien mitverfolgt, wie es momentan
steht. Da die nächste Sitzung erst in 5 Wochen stattfindet,
läuft uns die Zeit davon. Ich bitte Sie daher, mein Gesuch
auf Dringlichkeit zu unterstützen.
Vorsitzender: Die Annahme dieses Antrages erfordert eine
Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder.
Erwin Meier, Wohlen: Eigentlich bin ich mit Frau Widmer
einer Meinung und möchte den Wunsch eines Geburtstagskindes nicht abschlagen. Aber ich finde, dass in eine Richtung zu stark vorgeprescht wird. Ich bin in der gleichen
Arbeitsgruppe wie Frau Widmer. Wir haben am 10. Januar
1997 getagt und mögliche Vorgehensweisen besprochen. Es
ist eine Schnittstelle und braucht beide Seiten, einerseits die
Schüler und Schülerinnen, die Stellen suchen, andererseits
die Wirtschaft, die Stellen hat und haben muss. Jetzt einfach
eine Stelle zu schaffen, bringt im Moment noch keine Lehr784
21. Januar 1997
stellen. Die Sache muss vorsichtiger angegangen werden.
gesehen. Man muss nicht nur die Grundberufe anführen,
sondern auch mit Betrieben sprechen, die Anlehren, Vorlehren oder einfach Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche anbieten können. Jetzt beim Kanton eine hauptamtliche
Stelle zu fordern, kann ein kleiner Beitrag sein. Herr Hirt
macht die Sache mit sehr viel Engagement, aber wir müssen
auch der Wirtschaft in unserem Kanton Gelegenheit geben,
sich zu bemühen. Bei meiner Interpellation hat man in der
Zeitung gelesen "1'500 Lehrstellen frei" und hat dann gesagt, es gäbe ja gar kein Problem. Das ist aber nicht der Fall.
Aber die Dringlichkeit hilft uns hier nicht weiter. Die Fraktion der CVP ist nicht für Dringlichkeit. Das Anliegen, dass
vermehrt Lehrstellen geschaffen werden, unterstützen wir.
So schnell kann man das Problem aber nicht lösen. Es
braucht eine Lösung auf die Dauer. Eine Stelle beim Kanton
löst das Problem nicht. Alle müssen am gleichen Strick in
die gleiche Richtung ziehen.
Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Herr Meier hat wohl von
der ursprünglichen Version des Postulats gesprochen. Wir
haben dieses in der Fraktionssitzung geändert. Es ist nicht
mehr die Rede von einer zusätzlichen Stelle, sondern von
genügend Ressourcen. So gesehen kann man dem Anliegen
der Dringlichkeit zustimmen. Wir haben ein dringendes
Bedürfnis nach Vermittlung. Die Ressourcen im Amt für
Berufsbildung sind nicht so verteilt, dass eine genügende
Vermittlung gewährleistet ist. Das ist eine Frage der Ressourcenverteilung. Unser aller Beobachtung ist doch: Wenn
man eine Aufgabe wirklich erfüllen will, findet man auch
die Ressourcen. Wenn man diesem Anliegen nicht zustim-5.
men kann, heisst das für das Volk, dass man dem Anliegen
nicht in genügender Frist nachgehen will, denn es eilt. Wir
sind vielleicht jetzt schon spät dran. Wenn wir diesen Vorstoss auf den normalen Weg schicken, werden wir vielleicht 6.
im Herbst eine Lösung haben, und das reicht einfach nicht.
Ich bitte Sie sehr, über Ihren Schatten zu springen und
Dringlichkeit zu beschliessen.
7.
Doris Fischer-Taeschler, Seengen: Aus Sicht der FDP ist
Dringlichkeit nicht gegeben, auch wenn wir nicht bestreiten,
dass bei den Lehrstellen Probleme herrschen. Neue Stellen8.
und neue Ressourcen beim Staat anzuzapfen, schafft in der
Regel keine Arbeitsplätze. Wenn schon, dann müsste man
auf dem Amt für Berufsbildung Lehrstellen schaffen. Das
Problem kann nur gelöst werden, wenn Wirtschaft und
Berufsverbände miteinbezogen werden. Auf dieser Seite ist
das Problem erkannt. Die Sozialpartner sind am Ball. Wenn
wir vermehrt Lehrstellen wollen, müssen wir zuerst schauen,
dass unsere Wirtschaft wieder ins Lot kommt, dann gibt es
auch vermehrt wieder Arbeitsplätze und somit Lehrstellen.
Stimmen Sie der Dringlichkeit nicht zu.
Vorsitzender: Die Stimmenzähler sind gebeten, die anwesenden Ratsmitglieder zu zählen. Es befinden sich
172 Ratsmitglieder im Saal. Das erforderliche Mehr beträgt
demnach 115 Stimmen.
Abstimmung:
Für Dringlichkeit: 58 Stimmen.
Vorsitzender: Das erforderliche Mehr ist damit verfehlt und
die dringliche Behandlung abgelehnt.
785
Art. 2090-2092
Die LENA ist verbesserungswürdig, das haben wir
2094 Interpellation Herbert H. Scholl, Zofingen, betreffend Schutz persönlicher Daten von Patientinnen und
Patienten im Projekt "Medizinische Statistik der Krankenhäuser"; Einreichung und schriftliche Begründung
Von Herbert H. Scholl, Zofingen, und 24 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht:
Text und Begründung:
1. Wie beurteilt der Regierungsrat das Projekt "Medizinische Statistik der Krankenhäuser" des Bundesamtes für
Statistik und der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz?
2. Wie ist in diesem Projekt der Schutz persönlicher Daten
von Patientinnen und Patienten gewährleistet?
3. Ist der Regierungsrat bereit, sich an diesem Projekt nicht
zu beteiligen, falls der Schutz persönlicher Daten von Patientinnen und Patienten nicht vollumfänglich gewährleistet
werden kann?
4. Sieht der Regierungsrat andere Möglichkeiten, um die
Tätigkeit der Ärztinnen und Ärzte ohne Verletzung des
Patienten- und Arztgeheimnisses kostenmässig zu kontrollieren?
Beteiligt sich der Kanton Aargau gegenwärtig oder wird er
sich künftig am Projekt "Medizinische Statistik der Krankenhäuser" beteiligen?
Welche öffentlichen und privaten Krankenhäuser werden zu
welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang in dieses Projekt einbezogen?
Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang sollen im
Kanton Aargau frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte
verpflichtet werden, sich an diesem Projekt zu beteiligen?
Wie ist im Falle der Verwirklichung dieses Projektes im
Kanton Aargau die Ausbildung der Leistungserbringer
geregelt und wer kommt für die entsprechenden Kosten auf?
Das Bundesamt für Statistik plant gemeinsam mit der
Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz, das Projekt
"Medizinische Statistik der Krankenhäuser" aufzubauen. In
dieser Datenbank sollen Patientenidentifikationsnummer,
Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnort, Nationalität, Aufnahmegrund, Hauptdiagnose und bis zu acht Nebendiagnosen
erfasst werden. Einzelne Krankenhäuser sollen 1997 mit der
Meldung dieser Daten beginnen, obwohl in datenschutzrechtlicher Hinsicht erhebliche Mängel bestehen. In einer
weiteren Phase sollen auch frei praktizierende Ärztinnen
und Ärzte Daten melden müssen. Mit dieser Statistik sollen
die Behandlungskosten für die einzelnen Diagnosen erfasst
und ausgewertet werden. Dieses Projekt ist ein Mittel, um
ein strikteres Vorgehen gegen übermässige Kostenverursacherinnen und -verursacher zu ermöglichen.
Es ist offenbar geplant, dass die Diagnosen und Nebendiagnosen nach dem sogenannten ICD-10-Code verschlüsselt
werden sollen. Dieser Code ist ein äusserst umfassendes
Art. 2093
Werk, das praktisch alle denkbaren und möglichen Diagnosen mit feinster Detalllierung auflistet und für wissenschaftganz oder teilweise auf der Rechnung für die Patientinnen
und Patienten und der Kopie für die Krankenkassen ausgedruckt werden. Der Code und dessen Aufschlüsselung ist im
freien Buchhandel erhältlich und auf Internet jederzeit abrufbar. Die Patientinnen und Patienten sind somit weder
gegenüber der Krankenversicherung noch gegenüber den
Sozialdiensten und Familienangehörigen in ihren persönlichen Daten geschützt.
Angesichts der anhaltenden Mengenausweitung im Gesundheitswesen und der damit verbundenen Kostensteigerung für
die öffentlichen Finanzen und die Krankenkassen ist grundsätzlich gegen Bestrebungen zur Stabilisierung der diagnosebezogenen Fallkosten nichts einzuwenden. Dies darf aber
nicht auf Kosten des bundesrechtlich geschützten Patientenund Arztgeheimnisses geschehen. So hat das Bundesgericht
vor kurzem entschieden, dass es einem Arzt nicht erlaubt ist,
Daten eines Patienten an einen andern Arzt weiterzugeben,
wenn das Einverständnis des Patienten nicht vorliegt oder
wenn die Daten für die Weiterbehandlung nicht notwendig
sind. Zudem werden durch dieses Projekt grosse Mengen
von Daten erhoben, deren Genauigkeit infolge zahlreicher
Mehrfachdiagnosen unpräzis sein wird. Es besteht die Gefahr, dass lediglich die Verwaltung weiter ausgebaut wird,
nicht aber die Kosten im Gesundheitswesen stabilisiert
werden können.
Der ICD-10-Code ist nur für gründlich ausgebildete Personen anwendbar. Statistiken mit mehr als 5 % Fehlern sind
weder für die wissenschaftliche noch die kostenmässige
Auswertung brauchbar. Alle Leistungserbringer, die mit
diesem Code arbeiten müssten, wären vorgängig auszubilden, wobei festgelegt werden müsste, wer die entsprechenden Kosten zu übernehmen hat.
Als Alternative sind Diagnose-Daten in wissenschaftlichen
Projekten stichprobenartig zu erheben, wofür eine vorgängige gemeinsame Absprache über Ziel, Zweck und Umfang
notwendig ist. In solchen gezielten Projekten ist der Datenschutz sicherzustellen. Zudem hat schon bisher das System
des Vertrauensarztes gut funktioniert, um besondere Situationen näher abzuklären.
Massnahmen zur Beschränkung des Wachstums der Kosten
im Gesundheitswesen sind notwendig. Sie dürfen aber nicht
dazu führen, dass persönliche Daten über den gesundheitlichen Zustand von Patientinnen und Patienten in unbefugte
Hände geraten.
2095 Maria-Christina Fernandez, Baden; Inpflichtnahme als Mitglied des Grossen Rates
Vorsitzender: Als Nachfolgerin der mit Datum vom
20. Dezember 1996 als Mitglied des Grossen Rates zurückgetretenen Claudia Monika Wanger, Baden, hat MariaChristina Fernandez, Baden, Annahme der Wahl erklärt.
Frau Fernandez wird in Pflicht genommen.
21. Januar 1997
liche
Zwecke
geschaffen
wurde.
Dieser
Code
soll
2096 Aargauische Beamtenpensionskasse; Jahresrechnung 1995; Genehmigung
(Vorlage vom 18. Dezember 1996 des Regierungsrates)
Kurt Wernli, Windisch, Präsident der Staatsrechnungskommission: Die Jahresrechnung der Beamtenpensionskasse
fusst auf der per 1. Januar 1995 in Kraft gesetzten Statutenrevision. Bedingt durch das eidgenössische Gesetz über die
Freizügigkeit und die Wohneigentumsförderung mussten
tiefgreifende Reformen vorgenommen werden. Insbesondere
die Freizügigkeitsleistungen haben sich auch im Rechnungsabschluss niedergeschlagen. Die notwendigen EDVAnpassungen an diese Neuerungen benötigten unerwartet
viel Zeit, so dass sich die Rechenschaftsablage verzögerte.
Die Jahresrechnung wurde einerseits durch das Freizügigkeitgesetz beeinflusst. Zudem zeigen auch die Beitragszahlungen stagnierende Tendenz, da die Besoldungen kaum
mehr steigen. Das Eintrittsalter ist auf 25 Jahre heraufgesetzt
worden, was sich auf die Zahl der Aktiven ebenfalls auswirkt. Auffällig ist die Zunahme der Altersrenten, vor allem
auch der IV-Renten. Dennoch darf das Gesamtergebnis als
positiv bezeichnet werden. Die finanzielle Situation der
Kasse kann in kleinen Schritten verbessert werden. Die
Staatsrechnungskommission hat zur Kenntnis genommen,
dass der wichtige Faktor der Kassenführung - die Kapitalanlage - durch eine spezialisierte Firma laufend begleitet und
überprüft wird. Die im Jahresbericht aufgeführten Ziele und
Grundsätze der Vermögensanlage werden befürwortet.
Ebenfalls hat die Kommission Kenntnis genommen, dass die
gesetzlich vorgeschriebene Kontrollstelle die Kassaführung
geprüft und für richtig befunden hat. Zusätzlich wird die
Tätigkeit und die Rechnung der BPK durch das kantonale
Amt für berufliche Vorsorge überprüft. Das Ergebnis dieser
Prüfung ist uns nicht bekannt. Die Kommission würde es
begrüssen, wenn dieses staatliche Aufsichtsorgan auch einen
Bericht zuhanden der Regierung und des Grossen Rates
erstellen würde, welcher zusammen mit der Botschaft der
Regierung dem Grossen Rat zugeleitet wird.
Zusammenfassung: Die Staatsrechnungskommission kann
der Jahresrechnung 1995 der BPK zustimmen. Mit Genugtuung hat die Kommission festgestellt, dass der Deckungsgrad von 71.5 auf 73 Prozent angestiegen ist. Die in der
Botschaft der Regierung in Punkt 6 dargelegten Ausführungen werden von der Kommission zustimmend zur Kenntnis
genommen. Ich halte jedoch klar fest: Die Beamtenpensionskasse wird absolut korrekt geführt. Nach unserem
Kenntnisstand wird die Rechnung in jeder Beziehung gesetzeskonform und sauber erstellt. Die Staatsrechnungskommission ersucht den Grossen Rat auf die Jahresrechnung
1995 einzutreten. Mit 14 zu O Stimmen bei 1 Enthaltung
und 1 Absenz beantragt Ihnen die Kommission die Rechnung zu genehmigen.
Max Pauli, Baden: Im Namen des LdU möchten wir für die
übersichtliche Berichterstattung danken. Wir werden dieser
Rechnung zustimmen, fragen uns aber, warum die Abrechnung so lange Zeit benötigte, da andere Kassen bereits an
der Abrechnung für das Jahr 1996 sind. Uns stellen sich drei
Fragen: Der versicherungstechnische Fehlbetrag beträgt 760
Mio. Franken. Wird dies verbessert? Bis wann? Bei der
786
21. Januar 1997
Reglementsänderung besteht die Absicht, dass vom Leistungs- zum Beitragsprimat gewechselt wird. Bei der VerwalKosten 3,2 %o betragen. Im Bericht an die Staatsrechnungskommission hat Herr Prof. Bürki ausgeführt, dass andere
Organisationsformen zusätzlich massive Kosten verursachen
würden? Worauf stützt sich diese Aussage. Vergleichbare
Kassen haben bei der Verwaltung ihrer Wertschriften bloss
1,2 %o betragen.
Regierungsrat Dr. Ulrich Siegrist: Ich danke den Organen
der Kasse für die gute Führung. Die Stellungnahme des
Regierungsrates auf der letzten Seite der Botschaft ist ganz
klar darauf ausgerichtet, dass die gute, saubere und geordnete Situation unserer Kasse auch in Zukunft gewährleistet
sein soll und dass es deshalb sinnvoll ist, von Zeit zu Zeit
eine Überprüfung vorzunehmen, wie wir es in der Botschaft
dargestellt haben. Die Fragen von Herrn Pauli lassen sich
alle beantworten. Die Anlagepolitik und das Verhältnis zu
den Verwaltungskosten wurde gerade erst kürzlich von einer
externen, von den Kassenorganen selbst in Auftrag gegebenen Expertise überprüft. Man kam zum Ergebnis, dass wir
hier eine gute Situation haben. Ich kann Ihnen nicht aus dem
Stand die Vergleichszahlen anderer Kantone nennen, doch
nach meinem Informationsstand haben sich Ausschuss und
Vorstand der BPK mit diesem Problem befasst und hier eine
entsprechende Untersuchung durchgeführt. Die Frage nach
der Dauer ist im Jahresbericht und in der Botschaft beantwortet. Es gab im Zusammenhang mit der Informatik Ablaufprobleme. Niemand sagt, das sei gut, aber die Kassenorgane haben zwar Zeit verloren, aber die Sache im Griff und
die Rückstände aufarbeiten können. Die Verzögerung ist
bedauerlich und darf sich nicht wiederholen, sie ist aber aus
sachlichen Gründen erklärbar und hat nichts damit zu tun,
dass dahinter grössere Führungsschwächen stecken würden.
Der Deckungsgrad liegt bei 73 %. Bei öffentlich-rechtlichen
Kassen, die öffentliches Personal versichern, besteht die
Möglichkeit, nicht 100 % des Deckungskapitals abzudecken, sondern eine reduzierte Deckung zu haben. Die Differenz zwischen den 73 % und den theoretischen 100 % wird
durch eine Garantiestellung des öffentlichen Gemeinwesens
abgedeckt. Das ist auch der Grund, warum in unserer Staatsrechnung die Position "Eventualverpflichtung" geführt wird.
Wir haben das an anderer Stelle auch so diskutiert. Das ist
so sinnvoll. Nach allen Regeln der Mathematik wird diese
Differenz langfristig nicht zum Tragen kommen. Es müssen
nicht 100 % vorhanden sein. Wir dürfen den Deckungsgrad
aber auch nicht absinken lassen.
Abstimmung:
Eine grosse Mehrheit genehmigt die Jahresrechnung 1995
der Aargauischen Beamtenpensionskasse.
2097 Alte Kantonsschule Aarau; Renovation und Erneuerung Steinmannhaus; grundsätzliche Zustimmung;
Kreditbewilligung; Formulierung von Vorgaben; Auftrag und Ermächtigung an Regierungsrat
(Vorlage vom 1. November 1995 des Regierungsrates samt
Änderungsanträgen vom 9. Januar 1997 der Kommission für
kantonale Schulen)
786
Art. 2094
tung der Wertschriften habe ich errechnet, dass die
Vorsitzender: Auf der Regierungsbank nimmt Kantonsbaumeister Fritz Althaus Einsitz.
Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Kommissionsberatung: An vier
Kommissionssitzungen, zwei Begehungen und einer zusätzlichen Sitzung eines Ausschusses der Kommission wurde
das vorliegende Geschäft sehr intensiv beraten. Verschiedentlich hat die Kommission Zusatzabklärungen und
Zwischenberichte verlangt, die in der Zwischenzeit vorliegen. Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich kurz zusammengefasst um einen Bau, der nach 28 Jahren Betriebszeit für Fr. 28'000'000.-- saniert werden soll. Das Gebäude
enthält Asbest, der dringend entsorgt werden muss, der
Brandschutz entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften, die Fassaden sind wegen der blinden Fenster und der
durch Rost beschädigten Fensterrahmen renovationsbedürftig, das Tragskelett aus Beton sei zwar noch in einem guten
Zustand, müsse aber auch saniert werden, weiter müssten
auch die haustechnischen Installationen, namentlich die
Klimaanlage ersetzt werden. Auf einem Rundgang konnte
sich die Kommission mit eigenen Augen von dem schlechten Zustand des Gebäudes überzeugen. Im Parterre klafft
zwischen der Fensterscheibe und dem Fensterrahmen zum
Teil eine Lücke von mehreren Millimetern, was für eine
frische Brise im Aufenthaltsbereich der Schülerschaft sorgt.
Die Fenster sind grösstenteils erblindet, was der von den
Architekten des Steinmannhauses gepriesenen "kristallinen
Klarheit" abträglich ist, zudem sind sie nicht mehr dicht. Die
feuerpolizeilichen Vorschriften müssen spätestens bis
1997/98 erfüllt sein, die Asbestsanierung besitzt Dringlichkeitsstufe 1. Die Kommission bekundete von Anfang an
grosse Mühe mit den hohen Renovationskosten. Der Bau
wurde als Lehrstück dargestellt, wie man nicht bauen sollte.
Ältere Bauten hätten eine markant höhere Lebensdauer. Die
Forderung nach grösserer Dauerhaftigkeit und Beständigkeit
wurde in aller Klarheit geäussert. Die Kommission befürchtet, dass bei einer Sanierung wieder die gleichen Fehler wie
vor 28 Jahren wiederholt würden. In den Unterlagen wurde
wiederum eine Lebensdauer von 20 - 30 Jahren angegeben.
Isolierglas hat eine Lebensdauer von 20 Jahren und muss
danach ersetzt werden. Besteht die Fassade eines Gebäudes
wie die des Steinmannnhauses vor allem aus Fenstern, so ist
dies eine sehr teure Angelegenheit. Es zeigt sich schon bald,
dass die Kommission die Kosten von 28 Mio Franken nicht
akzeptiert. Man fordert den Einbezug von Mensa und Tiefgarage in eventuell ein neues Konzept. Einige Kommissionsmitglieder zeigen sich erstaunt, dass die Schülerschaft
bei der Projektausarbeitung nicht einbezogen wurden. Es
wird von der Abteilung Hochbau entgegnet, sie seien durch
die Lehrerschaft vertreten worden. In der Kommission wird
ein Abbruch des Gebäudes mit einem reduzierten Wiederaufbau mit dem gleichzeitigen Integrieren von Mensa und
Tiefgarage und einer Benützung des heutigen AVAGebäudes intensiv diskutiert. In einer Konsultativabstimmung sprechen sich 14 Mitglieder für diese Variante aus bei
einer Stimmenthaltung. Die Kommission ringt um verschiedene Lösungen, wohl wissend, dass dem Faktor Zeit bei
diesem Geschäft eine grosse Bedeutung zukommt. Eine
Minivariante sei nach Angaben der Abteilung Hochbau
nicht möglich, da sich der Asbest in den Hohlräumen und
auf den Deckenelementen aufgrund der Luftzirkulation
Art. 2095-2096
verteilt habe und nicht nur am ursprünglichen Ort vorhanden sei, das würden die Expertenberichte beweisen. Die
Kommission beantragt dem Grossen Rat, am 10. Juli 1996
weder in der Form einer redimensionierten Sanierung mit
einem Kostendach von max. Fr. 20 Mio oder in der Form
eines neuen Projektes unter Einbezug von Mensa und Parking. In den nachfolgenden Monaten wird das Geschäft vom
Regierungsrat an eine Expertengruppe zur Beurteilung
weitergegeben. Im Dezember stellt sich heraus, dass die
Annahme der Abteilung Hochbau falsch war, dass eine
Teilsanierung wegen des Asbestes nicht möglich sei. Durch
unsachgemässe Reparaturen haben sich zwar Klumpen vom
Asbest gelöst, aber eine Kontamination der Hohlräume und
Zwischendecken konnte durch die erstmalig gemachten
Analysen des Staubes weitgehend ausgeschlossen werden.
An einer Sitzung an der die Regierungsräte Herr Dr. Pfisterer und Herr Wertli und weitere Sachverständige teilnahmen, diskutierten vier Kommissionsmitglieder diesen neuen
Sachverhalt. An der gleichen Sitzung wurden auch die
Ergebnisse der Expertengruppe den anwesenden Grossrätinnen und Grossräten vorgestellt. Man kam überein, unter
diesen neuen Aspekten nochmals an der nächsten Sitzung
der Kommission auf das Geschäft Steinmannhaus einzugehen, zumal die Schlussabstimmung noch nicht durchgeführt
worden war. Die externe Expertengruppe sieht die Möglichkeit, beim vorliegenden Projekt im günstigsten Fall 8 Mio
Franken einzusparen. Bei einem sofortigen Baubeginn
könnten durch kostengünstigere Vergebungen rund 2 - 4
Mio Franken eingespart werden. Der Verzicht auf eine
Klimaanlage würde sich mit 1,8 bis 2,1 Mio Franken auswirken, im gleichen Umfang könnten auch Kosteneinsparungen bei der Ausstattung vorgenommen werden. Es hat
sich dazu ergeben, dass weitere Einsparungen durch die
Erkenntnis möglich sind, dass die Zwischenböden nicht
asbestverseucht sind. Die Kommission erwartet, dass Aussenstoren weitere Einsparungen bringen können, wie auch
weitere Änderungen des Projektes, da Funktionalität und
nicht Ästhetik an erster Stelle stehen dürfe. Weiter wurde
klar gefordert, dass das Gebäude so saniert werden muss,
dass möglichst wenig Unterhaltskosten anfallen. Auch die
Möglichkeit, mit privaten Unternehmern zusammenzuarbeiten oder den ganzen Bau eventuell einem Generalübernehmer zu übergeben wurden, als weitere Ideen angeführt, von
anderen Mitgliedern aber auch in Frage gestellt. Eine Kommissionsminderheit konnte sich mit der jetzt möglich erscheinenden Renovation des Steinmannhauses nicht einverstanden erklären und vertrat nach wie vor die Forderung, das
Gebäude abzureissen und eine Gesamtlösung mit Mensa und
Tiefgarage neu zu erstellen. Unter anderem weil sich diese
Variante noch jahrelang erstrecken könnte, aber ein sofortiger Umbau sich auch aus wirtschaftspolitischer Sicht aufdrängt, wurde dieser Antrag mit einer grossen Mehrheit
abgelehnt. Erlauben Sie mir noch einige kritische Bemerkungen: Von Anfang an bestand in der Kommission ein
diffuses Unbehagen. Immer wieder bekam man den Eindruck, dass billigere Varianten gar nicht geprüft wurden,
wenn sie die Architektur des Gebäudes etwas verändern.
Wie weit der zugezogene Architekt Frank Geiser wirklich
die Federführung inne hat, wurde nicht klar, war er doch nur
an der ersten Besprechung zugegen. Dass erst nach mehrmaligen Interventionen nach vielen Monaten Verzögerung eine
Asbestuntersuchung des Staubes auf den Deckenplatten
gemacht wurde, ist ebenfalls unverständlich. Man muss sich
21. Januar 1997
die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen. Sie
erwarte baldmöglichst eine neue Vorlage entwohl auch fragen, ob die Einsetzung einer Expertengruppe
für Fr. 12'000.-- sinnvoll war, waren ihre Vorschläge zur
Kostenreduktion doch weitgehend die gleichen, wie sie von
einer Gruppe von Lehrkräften schon Monate vorher gemacht
worden waren - und dies gratis!
Die Kommission entscheidet sich für ein recht unübliches
Vorgehen, indem sie dem Regierungsrat Fr. 20'000'000.-für die Renovation des Steinmannhauses bewilligt, aber die
Möglichkeit offen lässt, eventuell Fr. 4'000'000.-- zusätzlich
zu beanspruchen, falls sich durch die grossen Sparanstrengungen die Kosten doch nicht derart reduzieren lassen würden. Als Sicherheit, dass die Limite von 20 Mio. Franken
nur im äussersten Notfall beansprucht wird, verlangt die
Kommission die Errichtung einer Baukommission und drei
Sitze in dieser Kommission, sowie vorgängig die Begründung gegenüber der Kommission Kantonale Schulen einer
Kreditüberschreitung über die 20 Mio. Franken hinaus.
Ziff. 1 und 2 lit. a sind unbestritten, Ziff. 2 lit. b wird mit 15
Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Ziff. 2 lit. b
2. Abschnitt wird mit 15 Ja-Stimmen gegen eine Gegenstimme angenommen. Ziff. 2 lit. c ist unbestritten und Ziff. 3
wird wiederum mit 15 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung
angenommen. Bei der Schlussabstimmung sprechen sich 13
Anwesende für die Vorlage aus, drei Mitglieder sind dagegen.
Josef Senn, Döttingen: Das Bauwerk Steinmannhaus stammt
aus einer Zeit der Hochkonjunktur, wo mit Steuergeldern
noch Architekturexperimente gemacht wurden. Argumente
wie die des Professors Öchslin der ETH Zürich, wir griffen
ein Denkmal der Architekturgeschichte an, löst bei Durchschnittsbürgern nur Kopfschütteln aus. Dieses Bauwerk, wie
z.B. auch die HTL Windisch, sind höchstens ein Beispiel
dafür, wie man es eben nicht machen sollte. Öffentliche
Bauten mit einer Lebensdauer von 20-30 Jahren sind sicher
keine Referenz für die Herren Architekten, zumal bei öffentlichen Bauten sehr oft absolut genügend Geld zur Verfügung stand. Für uns steht fest, dass mit der Sanierung des
Steinmannhauses wieder ein Flickwerk entsteht. Eine Lebensdauer von ca. 20 Jahren wurde vorausgesagt. Das Problem der Mensa, des Parkings, der Erschliessung des AVAGebäudes, falls der Sauerländer Tunnel doch noch kommt,
wird nicht gelöst. Investieren wir lieber 40 Mio. Franken mit
einem Gesamtkonzept. Ich stelle deshalb einen Rückweisungsantrag. Das Gebäude ist schrottreif. Mit 1 Mio. Franken kann der Asbest saniert werden und das Haus bis zur
Gesamtkonzeption weiter benützt werden. Planen wir neu,
unter Einbezug von Mensa, Parking und AVA. Stimmen Sie
der Rückweisung zu!
Walter Lienhard Buchs: Ich spreche im Namen der SD. Ich
habe genau angeschaut, was bei der Alten Kantonsschule
alles saniert werden sollte. Die beteiligten Architekten waren nie an einem kostengünstigen Projekt interessiert. Es
wird behauptet, es sei ein nicht am Bau beteiligter Architekt
mit der Planung beauftragt worden. Tatsache ist, dass die
Architektengruppe Olten den Auftrag erhielt. Der damals
ausführende Architekt bei Barth und Zaugg hat 1989 bei
Beginn der Planung gesagt, er wolle seine Jugendsünden gut
überwachen, s. Alte Kantonsschule. Nun wird aber wieder
787
21. Januar 1997
Art. 2097
ein Flickwerk vorgelegt. Kein vernünftiger Architekt macht
den gleichen Fehler zweimal. Es ist erstaunlich, dass die
betreffenden Architekten endlich eingesehen haben, dass
Sonnenrollos aussen statt innen montiert werden müssen,
wie sie immer behauptet haben. Wahrscheinlich konnten
Kommissionsmitglieder
den
Herren
sagen,
was
heute gebaut werden soll. Ob dadurch Einsparungen gemacht werden können, kann nur provisorisch errechnet
werden. Man will plötzlich auf die Klimatisierung verzichten. Das bedingt aber, dass gelüftet werden kann. Die Beibehaltung des bestehenden Rastermasses und die mobilen
Trennwände sind eine Farce, folglich auch die
588 Heizkörper mit je einem Thermostatventil, die sich
überhaupt nicht bewährt haben. Am Anfang der Planung
1989 wurde versprochen, dass pro Raum eine bis zwei
Heizwände montiert würden. Diese könnten energiesparend
reguliert werden. Bei Beibehaltung der 580 Heizkörper geht
die Energieverschwendung weiter. Für die Umkrempelung
der Räume müssen Bestimmungen der Kantonalen Versicherungsanstalt herhalten, was unhaltbar ist. Während der
ganzen Betriebsdauer von 26 Jahren wurde eine einzige
Evakuationsübung durchgeführt. Das Wegkommen der so
hohen Schülerzahl wird im Ernstfall Panik auslösen und darf
so nicht durchgeführt werden. Ich bitte Sie, den Antrag
zurückzuweisen, weil dies unnötiges Geldverschleudern
bedeutet. Mein Antrag lautet: "Ich beantrage Ihnen, die so
vorgesehene Renovation und Erneuerung zurückzuweisen
und das bestehende Schulhaus noch 8-10 Jahre so zu behalten, mit den notwendigen kleinen Reparaturen. Nach Ablauf
dieser Zeit soll ein Neubau entstehen."
antwortung und die Sorgen während des Umbaus los. Dann
kämen wir aber wieder in die Nähe des ersten Antrages, und
das wollen wir finanziell vermeiden. Was mich bei den
Kommissionsberatungen störte? Wir haben offensichtlich in
der Kommission und in diesem Saal eine Menge "Experten",
die den Architekten ins Handwerk reden. Jeder weiss, was
schöne und schlechte Architektur ist, denn man sieht es ja
am fertigen Projekt. Würden wir der Lehrerschaft dreinreden, wie sie den Unterricht erteilen soll, wenn wir nicht vom
Fach sind? Würden wir einem Juristen den Tarif durchgeben, wie er einen komplizierten Fall ab-handeln soll? Wohl
kaum. "Schuster, bleib bei deinen Leisten!" Die CVP steht
voll hinter dem abgespeckten Projekt mit den Anträgen der
Kommission. Wir lehnen den Rückweisungsantrag der FPS
und der SD ab. Mit der Stellungnahme der Regierung, anstatt drei Mitglieder in die Baukommission abzuordnen,
regelmässig Bericht zu erstatten, können wir leben. Vergessen wir nicht: Wir haben noch eine HTL Windisch und eine
Kantonsschule Baden zu sanieren. Die können auch nicht
auf den St. Nimmerleinstag warten, genau so wenig wie die
Bauwirtschaft.
Hedy Zehnder, Niederrohrdorf: Zugegeben: Wir haben uns
in der Kommission mit der Entscheidung sehr schwer getan.
Kritisch haben wir die vorliegende Botschaft unter die Lupe
genommen, denn 28 Mio. Franken sind in der heutigen Zeit
kein Pappenstiel. Abbruch, Wiederaufbau, sanft sanieren,
AVA-Gebäude nutzen - mit all diesen Ideen haben wir uns
auseinandergesetzt und versucht, einen Konsens zu finden.
Im Laufe der Debatte hat die Kommission das Geschäft an
die Regierung zurückgewiesen, mit dem Auftrag, das Renovationsobjekt auf ein Kostendach von 20 Mio. Franken
zurückzustufen, denn es passt finanziell nicht in die heutige
Landschaft. Wie Sie von der Kommissionspräsidentin gehört haben, hat es neue Erkenntnisse gegeben, so dass der
neue 20-Mio.-Franken-Baukredit seriös angewendet werden
konnte. Das Tragskelett aus Beton ist gut, aber die finanziell
aufwendigen Renovationen sollten nun endlich gestoppt
werden. Diese Sanierung ist nach 26 Jahren dringlich. Nach
dem negativen Ausgang der Sommerabstimmung über die
Motorfahrzeugsteuern können wir zwecks Lösung der unterirdischen Parkierung nicht auf den Sauerländer Tunnel
warten. Wie es mit einem Abbruch und den mit einem Neubau verbundenen städtebaulichen Auflagen aussieht, kann
uns heute niemand sagen. Abgesehen davon: Wie hoch
wären wohl die Entsorgungskosten eines solchen Kolosses,
von der negativen Umweltverträglichkeit ganz zu schweigen? Inzwischen haben wir eine Studie von der ETH-Zürich,
die die international beachteten Bauten der 60er Jahren, also
auch die HTL Windisch und die Kantonsschule Baden, als
überregionale Bauten von nationaler Bedeutung einstuft.
Die wirtschaftliche Situation können wir mit einem Ja zu
diesem abgespeckten Projekt jetzt ausnutzen. Zu Recht
werden in diesem Saal vehement aktive Beiträge an die
Bauwirtschaft gefördert. Nun können wir diese Forderung
1:1 umsetzen. Das ganze Umbauprojekt einem GÜ zu übergeben, wurde ebenfalls angetippt. Wir wären dann die Ver788
Reinhard Keller, Seon: Die sozialdemokratische Fraktion
wird auf das Geschäft eintreten und bringt einige grundsätzliche Aspekte dazu ein. Eine dringliche Gesamtsanierung
des an sich erhaltenswerten Gebäudes von kunsthistorischer
Bedeutung, scheint uns sinnvoll und notwendig, wobei
natürlich die Ästhetik nicht über der Funktionalität stehen
darf. Die Dringlichkeit der Sanierung ergibt sich auch aus
der Haftungszuweisung an den Kanton für:
- Gesundheitsschäden der Nutzer durch Asbestverunreinigung der Luft, ein Problem, das seit über 10 Jahren bekannt
ist.
- Gefährdungspotential wegen unzureichendem feuerpolizeilichen Brandschutz. Das AVA verlangt eine Sanierung bis
Sommer 1998.
- die Zerstörung der Bausubstanz durch eindringendes Wasser.
- Personenschäden durch allfällig herabfallende Fassadenteile.
Die Erhaltungswürdigkeit wird von Prof. Dr. Werner Öchslin von der ETH Zürich im Gutachten vom 18. Dezember
1996 unter anderem wie folgt begründet: "Der 1967-1969
von den Architekten Barth und Zaugg erstellte Bau gehört
zu den konsequentesten Bauwerken, die damals im Sinne
des modernen Grossbaus in der Schweiz erstellt wurden."
Hier haben wir einiges zu bewahren. Die SP tritt für eine
Gesamtsanierung ein. Sie ist überzeugt, dass die vorgeschlagenen Massnahmen durchführbar sind. Mit Einsparungen
wird eine neue Bescheidenheit im öffentlichen Bauen und
Sanieren eingeführt. Storen werden z.B. wieder von Hand
nach natürlichem Empfinden betätigt. Die Lichtregelung
muss von den Hausbenützern dem Bedarf entsprechend
vorgenommen werden. Im Zentrum steht ein auf den Bildungs- und Gebrauchszweck orientiertes Gebäude mit angemessener, auf die Notwendigkeit beschränkter Ausrüstung. Bisher waren unter anderem Menschen, also soziale
Art. 2097
Randgruppen (Studierende, Sozialhilfeempfangende) als
Ziel der allgemeinen Sparpolitik ausersehen. Mit dieser
Vorlage werden nun auch Bauvorhaben und andere Sachaufwendungen als Sparziele anerkannt. Das sei positiv
vermerkt. Die SP-Fraktion wünscht, dass bei späteren, ähnFraktion fordert, dass in Zukunft die Benützer von Beginn
an mit Mitspracherecht in die Planung einbezogen werden.
Hier war das ja nicht der Fall. Nach den bisherigen, eher
negativen Erfahrungen mit dem zuständigen Leitungsgremium der Projektierung, wird die SP-Fraktion auch dem
Kommissionsantrag 3 zustimmen und die Einsetzung einer
speziellen Bau- oder Begleitkommission befürworten. Gerade das zweistufige Vorgehen bei der Kreditbewilligung
macht eine speziell enge und nachhaltige Begleitung der
Gesamtsanierung durch eine Kommission notwendig. Um
über allfällige Konsequenzen bei der Ablehnung dieses
Antrags neu entscheiden zu können, beantragt die SP, Ziffer
3 der Änderungsanträge neu als Ziffer 2 b zu behandeln. Ich
bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und zuzustimmen. Die
Rückweisungsanträge lehnen wir als unzweckmässig und
wenig ausgewogen ab.
Dr. Daniel Heller, Aarau: Lehrer und Schüler haben ein
Anrecht auf Schulhäuser, in denen ein erspriesslicher Unterricht möglich ist. Bürger und Steuerzahler haben ein Anrecht darauf, dass ihr Steuerfranken möglichst optimal und
nutzbringend eingesetzt wird. Regierung und Parlament sind
gehalten, diese Postulate in Einklang zu bringen. Die regierungsrätliche Vorlage Steinmannhaus, bei der ein noch nicht
30jähriger Bau für knapp 30 Mio. Franken saniert werden
soll, erfüllt nach Auffassung der FDP dieses Anforderungsprofil nicht, die Ihnen heute vorliegende Version der Kommission schon eher. Die FDP war von Anfang an der Auffassung, dass das Projekt Steinmannhaus einen der heutigen
Finanzlage des Kantons unangemessenen Geist einer Luxussanierung ausstrahlt, nach dem Motto, wenn das Haus
schon renoviert werden muss, realisieren wir auch gleich
noch alle wünschbaren Änderungen. Belassen werden sollte
eigentlich nur noch das Betonskelett. Das Resultat war ein
Projekt, das mit 425 Franken pro m3 praktisch die Kosten
eines kompletten Neubaus auswies. Die Variante eines
eigentlichen Neubaus wollte man aber partout nicht ins
Auge fassen - der Bau an und für sich sei singulär und erhaltenswert. Ein Gefälligkeitsgutachten eines ETH-Professors
untermauert diese Ansicht. Es ist derart abgefasst, dass man
daraus schliessen könnte, die Gebäudesanierung sei primär
eine Heimatschutzaufgabe. Die Kommission hatte es nicht
leicht, die Verantwortlichen davon zu überzeugen, dass in
der heutigen Finanzlage Notwendiges von Wünschbarem zu
trennen ist. Man hielt beharrlich am ursprünglichen Projekt
fest und verrannte sich dabei bezüglich Asbest in Behauptungen, die erst unter dem Druck von unabhängigen Expertisen zurückgenommen wurden. Es bestehen bis heute berechtigte Zweifel, ob der ganze Bau nicht von seiner gebäudetechnisch wenig überzeugenden Grundkonzeption her zu
einem Dauersanierungsobjekt wird.
Diese Vorbehalte konnten in der Kommission und der Lehrerschaft nicht ausgeräumt werden. Letzten Sommer hat die
Kommission daher eine Rückweisung beschlossen. Dabei
wurde auch verlangt, dass die weiteren anstehenden Probleme in die Frage der Sanierung einzubeziehen seien. Damit
sollte Handlungsspielraum gewonnen werden. Auf dem
Areal stehen bekanntlich noch folgende Probleme an: Die
21. Januar 1997
lichen Sanierungsplanungen an bescheideneren Standards
festgehalten wird. Zudem muss das Projekt Steinmannhaus
und künftige Projekte unabhängigen Energieexperten zur
Begutachtung
unterbreitet
werden.
Die
SPseit längerem nötige Mensa-Sanierung, die Neuerschliessung mit Parkierungsmöglichkeiten nach allfälligem Bau des
Sauerländer Tunnels und die Verwendung des in absehbarer
Zeit freiwerdenden Gebäudes der AVA. Auch diese Forderung der Kommission fand wenig Anklang. Der Grosse Rat
wird somit beim Areal gezwungen sein, die weiter anstehenden Probleme isoliert, stückweise und sicher auch finanziell
aufwendiger zu lösen. Da die Regierung zu keiner neuen
Vorlage bereit war, kam es zum heutigen, verfahrensmässig
nicht gerade eleganten Kompromiss. Der Not gehorchend ist
er vertretbar. Ein Sparziel von mindestens 4 Mio. Franken,
im besten Fall aber von 8 Mio. Franken, kann so durchgesetzt werden. Eine Notbremse in Form einer Anhörung der
Kommission ist eingebaut, dies für den Fall, dass der politische Sparwille missachtet wird oder das Projekt tatsächlich
mit mehr als 20 Mio. Franken realisiert werden muss. Die
Investitionen des Kantons und die notwendigen Sanierungen
(Asbest) werden damit nicht länger blockiert.
Unsere Fraktion hält sinnvollerweise an einer begleitenden
Kommission fest. Dabei kann aber auch die Variante des
Regierungsrates zum Zuge kommen. Unschön ist, dass der
Grosse Rat sich zur Durchsetzung seines Sparwillens einmal
mehr in die Details der Projektierung einmischt. Ein Fehler,
der seinerzeit beim Bau des Gebäudes gemacht wurde, wird
heute wieder gemacht. Leider zwingen uns aber die Sachzwänge und die Verwaltung erneut zu diesem Vorgehen.
Damit kann aber nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden. Das Projekt muss folgende Signalwirkungen
haben: Das geflügelte Wort "Wenn der Staat baut, dann wird
es teuer" muss jetzt endlich der Vergangenheit angehören.
Eine unter Leitung des EFD erstellte Studie hat schon 1995
nachgewiesen, dass die öffentliche Hand zu perfektionistisch, zu aufwendig und verfahrensmässig zu umständlich
baut. Das Steinmannhaus beweist dies exemplarisch für den
Kanton Aargau. Im Baubereich der öffentlichen Hand könnte nach Aussagen der Experten des Finanzdepartementes
allein durch Anwendung einfacherer Lösungen und Anpassung von Normen und Standards Einsparungen von bis zu
25 % der Baukosten realisiert werden, ohne wesentliche
Qualitäts- und Nutzeneinbussen. Der Kanton Bern hat reagiert und 1996 seine Vorschriften für den Bau von Schulanlagen gelockert. Er erwartet dadurch jährliche Einsparungen
von gegen 500 Mio. Franken. In unserem Falle sind bei
einem Investitionsvolumen von 28 Mio. Franken 4-8 Mio.
Franken anderweitig verfügbar. Der Staat darf keine Fehlkonstruktionen à la Steinmannhaus mehr bauen. Das ist
weniger eine Frage der Qualität als der Konzeption und der
Bauweise. Mit Steuergeld erstellte öffentliche Bauten haben
primär auf einen langen und hohen Nutzwert und auf ihre
Funktion ausgerichtet zu sein, nicht auf Experimente. Die
Festlegung der Rahmenbedingung in Form des benötigten
Nutzens und der dazu bewilligten Mittel ist Sache der Politik. Eine getreue Umsetzung ist Sache der Verwaltung. Eine
Gesamtplanung zu den anstehenden Problemen des Kantonsschulareals hat jetzt zu erfolgen. Die Schule hat ein
Anrecht darauf. Die FDP bittet Sie, den Kommissionsanträgen zuzustimmen und die Rückweisungsanträge abzulehnen.
789
21. Januar 1997
Art. 2097
Erich Vögeli, Kleindöttingen: Diese 28-Mio.-FrankenVorlage bereitete der Kommission und vielen anderen Personen einige Sorgen. Die Renovation ist an sich und grundsätzlich unbestritten. Was aber in der Botschaft des Regierungsrates vorliegt, ist eine Maximalvariante mit einer sehr
tur des Gebäudes, das als einmalig und erhaltenswert eingestuft wird. Bei der Weiterbearbeitung des Projektes müssen
hier Kompromisse gesucht und geschlossen werden. Die
Asbestsanierung ist unbestritten. Dazu ist bereits eine einfachere Lösung aufgezeigt worden. Bei der Renovation ist
unbedingt auf unterhaltsarme Ausführung zu achten. Nachfolgekosten kommen alle Jahre wieder und müssen vermieden werden. Die SVP hat Mühe mit der Vorlage. Zu viele
Unklarheiten lösten grosses Misstrauen aus, bleiben doch
viele Fragen im Raum stehen. Es ist unerlässlich, dass die
Ansprüche auf das unbedingt Not-wendige zurückgeschraubt werden und die Umsetzung subtil und kostensparend vorgenommen wird. Nach längerer Diskussion stimmte
die Fraktion der Vorlage zu. Zu 2b wird noch ein Antrag
gestellt.
teuren Klimaanlage. Diese bedingt eine aufwendige Gebäudeleittechnik mit entsprechend grossen Unterhalts- und
Abschreibungskosten. Gewisse Einsparungen sind notwendig.
Ein
Zielkonflikt
liegt
in
der
Architek-
Sämi Müller, Gontenschwil: Der Grosse Rat muss heute die
Folgen einer Bausünde der späten 60er Jahre ausbaden.
Auch in der EVP-Fraktion konnte man sich für die Argumente der Erhaltungswürdigkeit des Bauzeugen aus der
Epoche der späten 60er Jahre nicht erwärmen. Unserer
Meinung nach wäre der Abriss dieses Gebäudes kein so
grosser Schaden, weder für die Stadt Aarau noch für den
Kanton. Gegen einen Abbruch sprechen aber schulorganisatorische Gründe. Der Unterricht, vor allem in den naturwissenschaftlichen Fächern, ist ohne die Räume im Steinmannhaus nicht durchführbar. Für die Sanierung spricht der
Handlungsbedarf. Wir haben die Botschaft im November
1995 erhalten. Es ist an der Zeit, dass jetzt etwas geschieht.
Wir haben die Gründe dafür ja schon gehört (Asbestsanierung, Gebäudeunterhalt). Das Gesamtkonzept des
Areals hängt mit dem Sauerländer Tunnel zusammen, bei
dem der Zeitpunkt der Realisierung noch völlig offen ist.
Auf dieses Gesamtkonzept können wir daher wahrscheinlich
noch bis weit ins 2. Jahrtausend warten. Die Kommission
hat sich von anfang an für eine Senkung der Kosten starkgemacht. Eine Sanierung für diesen Betrag lässt sich vertreten. Ein Abriss und ein Neubau am gleichen Standort wäre
nahezu doppelt so teuer. Ob die Realisierung am gleichen
Standort mit den heutigen Vorschriften überhaupt noch
möglich wäre, ist zudem sehr fraglich. Die Schule braucht
die Räume dringend. Alternativen zur Sanierung sind nicht
besser und auch nicht billiger. Eine Sanierung für 20 Mio.
Franken ist vertretbar. Ermöglichen wir unseren Kantonsschülern, die die Kader von morgen stellen werden, eine
gute, fundierte Ausbildung. Die EVP bittet Sie, auf das
Geschäft einzutreten, die Rückweisungsanträge abzuweisen
und den Anträgen der Kommission zuzustimmen.
Walter Lienhard, Buchs: Ich möchte Ihnen den Rechtsstand
in einem Urteil des Bundesgerichts bekanntgeben: Architekten müssen sich damit abfinden, dass in der Baukunst die
urheberrechtlichen Ansprüche weniger gelten als die Rechte
der Eigentümer. In einem Urteil hat das Bundesgericht den
Rechtsstand konkretisiert. Wer als Urheber im Architektenvertrag tätig werde, arbeite für fremde und nicht für eigene
Interessen. Gegen die spätere Abänderung ihrer Werke
können sich Architekten allenfalls dann erfolgreich zur
Wehr setzen, wenn dadurch ihr Ansehen verletzt oder gefährdet würde. Hingegen existiert im schweizerischen Recht
kein urheberrechtlicher Anspruch der Architekten zum
Schutz einer ungeschmälerten Werksintegrität. Für die
Lausanner Richter werden Werke der Baukunst in aller
Regel nicht um ihrer selbst willen geschaffen, sondern im
Hinblick auf den Gebrauchszweck. Darauf hätten die Urheber ihr künstlerisches Schaffen auszurichten. In diesem Fall
gibt es Mängel. Wie viele von Ihnen haben sich an Ort und
Stelle orientiert? Das würde ein anderes Bild ergeben. Die
20 Mio. Franken, die wir jetzt ausgeben, ergeben ein Flickwerk und werden nicht den Bedürfnissen entsprechen.
Dr. Dragan Najman, Baden: Ich komme auf den Rückweisungsantrag Lienhard zurück. Es wurde bereits erwähnt,
dass dieses Gebäude eine riesige Fehlkonstruktion ist. Jeder,
der dieses Gebäude schon einmal besichtigt hat, sieht x
gravierende Fehler. Ein Fehler ist z.B. katastrophal, geradezu lebensgefährlich: die Nottreppen im Fall eines Feuerausbruchs. Im mittleren Teil der Grafik 11.3 sehen Sie das
Treppenhaus, im oberen Teil die normale Treppe und darunter die Nottreppen. Bisher gab es bei Brandausbruch einen
feuerdichten Vorhang, dann sind ein Drittel der Schüler und
790
Lehrer die normalen Treppen herunter geflüchtet, ein grösserer Teil musste die schmale Nottreppe herunterkriechen.
Beim neuen Konzept werden im Brandfall sämtliche Personen die Nottreppen benützen müssen. Die Türen gehen nach
innen auf. Spätestens beim dritten oder vierten Stock von
oben ist das schmale Treppenhaus gerammelt voll. Es wird
gar nicht möglich sein, die Türe aufzumachen. Sollte dies
ein paar Athleten doch gelingen, ist der ganze Notabgang
gesperrt, weil die Türe die Nottreppe blockiert. So etwas ist
lebensgefährlich. Zuhanden von Herrn Hans-Peter Widmer
von der Aargauer Zeitung möchte ich darauf hinweisen, dass
der Rückweisungsantrag von Herrn Lienhard von den
Schweizer Demokraten kommt. Das sei festgehalten, damit
Herr Widmer nicht wieder FPS, Schweizer Demokraten und
die Fraktion FPS/SD durcheinanderbringt.
Regierungsrat Peter Wertli: Wir beschäftigen uns mit der
langen Leidensgeschichte eines schwierigen Geschäftes.
Diese Vorlage macht niemandem so richtig Freude, und ich
verstehe durchaus, dass keine Begeisterung aufgekommen
ist. Regierung und Verwaltung haben sich mit diesem Geschäft schwergetan. Der Herr Baudirektor hat mir gesagt,
dies sei eines der ersten Geschäfte gewesen, die bei seinem
Amtsantritt 1991 auf seinem Pult gelegen hätten. Die Kommission, hat sich in 5 Sitzungen mit diesem Geschäft schwer
getan. Es macht allen Mühe, so viel Geld in einen noch
nicht 30jährigen Bau stecken zu müssen. Es ist tatsächlich
so, wie es Herr Füglistaller in der Kommission gesagt hat:
Wir wären alle besser bedient, wenn wir diese Mittel in
Ausbildung und Weiterbildung statt in dieses Bauvorhaben
stecken müssten. Doch muss beim Steinmannhaus baulich
und betrieblich etwas getan werden. Das Gebäude ist in
einem schlechten Zustand, der Brandschutz ist nicht gewährleistet, wir haben tatsächlich Asbestprobleme und einen
unbefriedigenden Energieverbrauch. Die Schule braucht
diese Räume dringend, vor allem für den naturwissenschaftlichen Unterricht. In Verwaltung und Regie-
Art. 2097
rung wurden verschiedene Varianten eingehend geprüft. Die
Variante mit der Sanierung des Gebäudes, die wir Ihnen
vorgelegt haben, haben wir sehr eingehend geprüft, ebenfalls die Varianten Abbruch und Neubau am gleichen oder
einem anderen Ort, die Varianten Einbezug von Mensa,
übereinstimmenden Auffassung gekommen, dass die Sanierung angepackt werden soll. Wir haben in der Regierung
durchaus die Meinung der Kommission gehört, diese Sanierung müsse kostengünstiger gemacht werden. Die Regierung
respektiert und akzeptiert selbstverständlich diesen Willen,
aber weil wir im heutigen Zeitpunkt nicht mit letzter Sicherheit sagen können, ob wir die von der Expertengruppe vorgeschlagenen Einsparungen vollumfänglich realisieren
können, ist Antrag 2b aufgenommen worden, damit wir
rasch handeln und mit Zustimmung der Kommission Mittel
einsetzen können. Wir haben in diesem Geschäft eine klare
Zielvorgabe - 20 Mio. Franken - und zugleich eine bedingte
Kreditsprechung, wenn trotz Bemühungen die Einsparungen
nicht realisiert werden können. Wir haben in diesen Anträgen die Sicherheit eingebaut, dass im letzteren Fall die
Kommission in den Prozess einbezogen bleibt, indem sie
orientiert wird und ihr Veto einlegen kann. Ich bitte Sie,
diesem Vorgehen zuzustimmen. Es ist ein unkonventioneller
und neuer, aber tauglicher Weg, und wir können als Parlament zeigen, dass wir auch neue Elemente einbringen können. Ich bitte Sie, den Rückweisungsanträgen nicht zu entsprechen. Die Sanierung ist baulich, betrieblich und aus
Sicht des Brandschutzes und der Asbestsanierung dringend.
Wir können das nicht weiter hinausschieben. Wenn wir im
Sinne des Antrages Senn Mensa und Parking einbeziehen
wollen, warten wir bis zum St. Nimmerleinstag. Sie wissen,
dass das Parking mit dem Sauerländer Tunnel in Verbindung steht, und wann der tatsächlich kommt, wissen die
Götter. Wir haben bei unseren Untersuchungen geprüft, ob
ein Gesamtkonzept günstiger zu stehen käme, aber das ist
nicht der Fall. Hier soll kein Flickwerk verewigt werden. Es
ist durchaus ein betriebstaugliches Gebäude, das Mängel
hat. Diese sind zum Teil in diesem Parlament entstanden,
das seinerzeit entgegen dem Antrag der Regierung beschlossen hat, eine Beton- statt eine Stahlkonstruktion vorzunehmen. Wesentliche Mängel, die heute saniert werden müssen,
haben mit diesem Entscheid zu tun. Wenn wir diese Sanierung machen, werden wir wieder ein funktionstüchtiges
Gebäude haben. Ich bitte Sie, die Sanierung in unserer
wirtschaftspolitischen Situation rasch anzugehen und das
Steinmannhaus wieder funktionstüchtig zu machen.
Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Ein Rückweisungsantrag war zu
erwarten, denn auch in der Kommission haben wir lange an
dieser Variante festgehalten und uns einen Abriss des Gebäudes überlegt. Es liegt jetzt aber 6 Monate zurück, und
wir sind vor allem vom Aspekt Zeit her zum Schluss gekommen, dass dies nicht die richtige Lösung sein kann. Die
Kommission hat mit 13 Stimmen für diese Variante auf der
blauen Synopse und mit nur 3 Stimmen für Rückweisung
ein klares Wort gesprochen. Ich bitte Sie, dies bei Ihrer
Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Wir wissen, dass
1997/98 die Bewilligung des Versicherungsamtes ausläuft,
und bis dann müssen die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden, wie das im Moment nicht der Fall ist. Die SP
hat einen Antrag gestellt, Antrag 3 als Ziffer 2 b zu beschliessen. Das entspricht dem Willen der Kommission. Die
Kommission ist auf den zweistufigen Kredit eingegangen,
21. Januar 1997
Parking und Versicherungsgebäude. Trotzdem sind wir beim
gleichen Resultat gelandet. Nach eingehender Prüfung und
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass wirklich dringender
Handlungsbedarf
besteht,
sind
wir
zur
weil man eine Begleitkommission stellen kann, in der drei
Mitglieder unserer Kommission mitwirken, um die Sparbemühungen zu kontrollieren. Die 4 Mio. Franken dürfen erst
angetastet werden, wenn dies die Schulbedingungen nötig
machen, nicht aus ästhetischen oder anderen Gründen.
Ich möchte eine Korrektur anführen: Vom Expertenbericht
ist das Wort "Ausrüstung" übernommen worden. Das war
von der Kommission nie so gemeint, es sollte "Ausstattung"
heissen. Damit meint man Mobilien, Türen. Inwiefern die
Elektroanlagen ausgewechselt müssen, steht nicht fest. Herr
Dr. Najman hat das Nottreppenhaus angesprochen. Das ist
ein Problem. Die Kommission hat eine Begehung durchgeführt. Viele Kommissionsmitglieder sind mit dieser Lösung
nicht glücklich, genau so wenig wie das Versicherungsamt.
Andere Mitglieder haben aber die Vorschriften des Versicherungsamtes als sehr strikt erachtet und sind mit dieser
Lösung zufrieden. Es besteht die Möglichkeit, nochmals die
Variante mit Aussentreppe oder andere Varianten zu prüfen.
Ein weiterer Punkt ist die Energiefachstelle. Wir wünschten
uns, dass unabhängige Energiefachleute zugezogen werden,
vielleicht finden diese noch Sparmöglichkeiten. Es war in
der Kommission umstritten, ob die Sprechung zusätzlicher
Kredite ausreichen würde. Das vom Herrn Regierungsrat
angesprochene Veto-Recht ist eher theoretisch. Darum ist es
um so wichtiger, dass drei Mitglieder in einer Begleitkommission mit Entscheidungskompetenz Einsicht haben. Wir
haben darüber in der Kommission nicht sprechen können,
aber es war der Wille vorhanden, eine Begleitkommission zu
installieren. Berichterstattung allein reicht nicht.
Eventualabstimmung:
Eine Mehrheit zieht den Antrag Senn dem Antrag Lienhard
vor.
Hauptabstimmung:
Eine Mehrheit stimmt für Eintreten; auf den Antrag Senn
entfallen 25 Stimmen.
Zu den Anträgen:
Ziff. 1
Zustimmung.
Ziff. 2 lit. a
Zustimmung.
Ziff. 2 lit. b und lit. c, Ziff. 3
Vorsitzender: Reinhard Keller, Seon, beantragt, Antrag 3 in
der Fassung der Kommission sei als Ziffer 2 lit. b zu beschliessen, wobei die bisherige lit. b zu lit. c würde. Wir
ziehen deshalb Ziffer 3 in Beratung.
Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Ich nehme an, dass nur der
zweite Teil davon betroffen ist. Ziffer 3 wird unverändert
bleiben. Bei lit. b müsste man noch "Ausrüstung" durch
791
21. Januar 1997
"Ausstattung" ersetzen. Das entspricht so dem Kommissionswillen.
Vorsitzender: Damit ist der Erziehungsdirektor einverstanden, und Sie sind es auch.
Verantwortung ziehen können. Wir könnten den Grossen
Rat, der das vor 20 Jahren gemacht hat, zur Verantwortung
ziehen. Wichtig ist, dass wir aus den Fehlern lernen. Was
die Kommission vorschlägt, scheint auch uns richtig. Man
soll den Bau begleiten und mehr oder weniger unter Aufsicht nehmen, damit solche Dinge nicht mehr passieren. Das
grundsätzliche Problem ist aber: Im Grossen Rat gibt es x
Kommissionen, die sich mit Bauproblemen beschäftigen.
Wenn man aber schaut, wie diese Kommissionen zusammengesetzt sind und wie die Kommissionen ihre Leute
dorthin delegieren, ist es so, dass bei kantonalen Schulen
primär Erziehung im Vordergrund steht. (Herr Füglistaller,
Sie sind selbstverständlich ausgenommen). Da sich aber
viele Kommissionen auch mit Baufragen beschäftigen müssen, sollte man die begleitende Kommission ein wenig
ergänzen und einen Fachmann oder eine Fachfrau zur Seite
stellen. Unser Vorschlag lautet: "Der Regierungsrat wird mit
dem Vollzug beauftragt. Er wird ermächtigt, eine den Bau
begleitende Kommission einzusetzen, der u.a. zwei Mitglieder der Kommission für kantonale Schulen und ein Mitglied
der Energiekommission auf Vorschlag der entsprechenden
Kommissionen angehören. Oder er kann stattdessen der
Kommission für kantonale Schulen und der Energiekommission laufend Zwischenberichte unterbreiten", je nach Beschlussfassung des Grossen Rates. Das Energieproblem
scheint hier eines der wichtigsten zu sein, und die Energiekommission delegiert sicher gerne einen Fachmann aus
ihren Reihen ab.
Regierungsrat Peter Wertli: Es gibt einen sogenannten
Projektleitfaden des Baudepartementes, in dem klar geregelt
ist, wie Bauvorhaben technisch abgewickelt werden. In
diesem gibt es verankert eine Baukommission, deren Zusammensetzung festgelegt ist. Wir wollen hier kein Durcheinander, wir wollen nicht die Baukommission gemäss
Baudepartement mit der parlamentarischen Kommission
vermischen. Deshalb die Formulierung der Regierung, die
parlamentarische begleitende Kommission als den Bau
begleitende Kommission einzusetzen. Daneben gibt es die
Baukommission, in der das Baudepartement, das Bedürfnisdepartement, Benutzerschaft, Finanzverwaltung usw.
vertreten sind. Diese beiden Kommissionen müssen zusammenarbeiten, damit das stimmt. Ich habe keine Einwände
gegen den Antrag von Herrn Bretscher, aber Energiefachfragen werden bereits in dieser Baukommission nach Projektleitfaden mitbehandelt. Von dort her ist fachliche Kompetenz vorhanden. Es ist also nicht zwingend, in der parlamentarischen Kommission Energiefachkompetenz einbringen zu
müssen.
Katrin Kuhn, Wohlen: Die Kommission kantonale Schulen
hat eine klare Sparaufgabe. Jetzt ist dieses Gebäude aber im
Energiebereich hundsmiserabel. Damit sich jemand voll auf
die Kosten-Nutzen-Frage im Energiebereich konzentrieren
kann, möchten wir das so formuliert haben. Sollte der regierungsrätliche Vorschlag durchkommen und einfach Zwischenberichte gemacht werden, müssten die auch an die
Energiekommission gehen.
792
Art. 2097
Thomas Bretscher, Zeiningen: Ich möchte Ziffer 3 ergänzen.
In einer Fraktionssitzung hat jemand gesagt, ob wir eigentlich die Leute, die das verbrochen haben, auch zur
Abstimmung:
Für den Antrag Bretscher: 55 Stimmen.
Dagegen: 53 Stimmen.
Art. 2097
Hauptabstimmung:
Eine Mehrheit stimmt für den Antrag der Regierung, auf den
Kommissionsantrag entfallen 54 Stimmen.
Abstimmung:
Eine Mehrheit lehnt den Antrag Keller, bei 48 befürwortenden Stimmen, ab.
Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Ich habe in meinen Ausführungen den Willen der Kommission, wie ich ihn verstanden
habe (wir haben ja nicht explizit darüber sprechen können),
dargetan. Danach reicht es nicht, dass wir einfach Zwischenberichte unterbreitet bekommen. Ich bin nicht sicher,
ob man jetzt begriffen hat, dass dieses "oder" jetzt drin ist,
das von der Kommission nicht erwünscht ist. Daher sollte
man nochmals abstimmen.
Vorsitzender: Das kommt einem Rückkommensantrag
gleich. Wir werden darüber sprechen, wenn es soweit ist.
Dr. Marcel Guignard, Aarau: Ich muss Sie noch mit einem
nicht ganz unwichtigen Detail konfrontieren, nämlich mit
Kosteneinsparungen, die daraus resultieren, dass die Ästhetik nicht erste Priorität ist. Diese Maxime stösst jeder
Standortgemeinde von kantonalen Bauten sauer auf und
lässt sie aufhorchen. Hier wird eine Priorisierung der Kosten
gegenüber den Anliegen der Ästhetik (Architektur) gemacht.
Bei jedem Bau, gerade wenn es sich um einen Bau mit
einem gewissen Volumen handelt, hat eine Einheitlichkeit
zwischen Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, Kosten und
Architektur und Städtebau stattzufinden. Diese Einheit ist in
einem intensiven Optimierungsprozess anzuvisieren. Bauten
che Antrag resultiert aus der Geschichte unserer Kommission. Wir haben immer wieder erleben müssen, dass die Ästhetik als Argument missbraucht worden ist, die Vorstellungen der Kommission abzulehnen. Wir haben uns nicht vorgestellt, dass wir dieses Gebäude absolut verändern wollen.
Vielleicht gibt es kleine Massnahmen, die unter Umständen
billiger sind und wo man die Funktionalität über eine vielleicht falsch verstandene Ästhetik stellen muss. Es ist sicher
sinnvoller, die Wärme draussen zu behalten, als im Inneren
abzuschirmen. Das ist Energiefachleuten überall bekannt.
Wir haben an solche Dinge gedacht. Ich glaube nicht, dass
man das Gebäude damit verschandelt. Ich bitte Sie, den
Kommissionsantrag zu unterstützen.
Regierungsrat Peter Wertli: Ich verstehe die Bedenken von
Herrn Dr. Guignard. Ein Gebäude hat ja eine funktionale
Aufgabe, soll aber auch ästhetisch befriedigend sein. Die
Meinung der Kommission war einfach, dass ästhetische
Aspekte nicht vernünftige oder sogar notwendige funktionale Lösungen verhindern sollen. In diesem Sinne geht es um
Wertabwägung, was im konkreten Fall gewichtiger zu werten ist. Dem Anliegen von Dr. Guignard wird durch den
Einbezug der Kommission im Rahmen dieser begleitenden
Kommission Rechnung getragen. Wir werden derartige
Fragestellungen diesem Begleitgremium unterbreiten. Ich
bin überzeugt, dass dieses Gremium ästhetisch nicht verantwortbaren Lösungen keine Zustimmung erteilen wird.
Dadurch wird dem Anliegen von Dr. Guignard Rechnung
getragen. Wir führen also eher einen etwas akademischen
Streit.
Abstimmung:
21. Januar 1997
prägen bekanntlich eine Stadt oder ein Dorf Generationen
lang. Oft sind im übrigen die betrieblichen Folgekosten viel
gravierender als allfällige Konzessionen in einer Interessenabwägung an die architektonische Gestaltung. Die Stadt
Aarau ist seit je her bemüht, diese Optimierung wo möglich
sicherzustellen. Ein probates Mittel dazu ist der Architekturwettbewerb, z.B. beim Werkhof, der kürzlich mit einem
Preis ausgezeichnet wurde, beim Bahnhof oder bei diversen
Schulhäusern. Mit einem städtischen Baupreis versuchen
wir, herausragende Architektur zu honorieren und zu fördern. Es geht um eine Gesamtbeurteilung des Baus. Auch
der Kanton beschreitet in aller Regel diesen Weg (Kunsthauserweiterung, Spital-bauten, Schulbauten). Auch das
Steinmannhaus ist seinerzeit aus einem Wettbewerb hervorgegangen und ist ein hochstehender Zeuge der Architektur
seiner Zeit, vergleichbar mit den HTL-Bauten in Windisch.
Es schont mit seiner Situierung die bestehende parkähnliche
Umgebung. Diese gutachterlich bestätigte Beurteilung des
Steinmannhauses verpflichtet den Eigentümer und Bauherrn
Kanton. Ich habe durchaus Verständnis für die Sorgen
bezüglich der Kosten; daher stimme ich auch den Auflagen
zu, aber ich wehre mich gegen das zusätzliche Ausspielen
von Kosten gegen Ästhetik. Diese Verhaltensanweisung ist
nicht nötig, und wenn sie hier und in Zukunft als Maxime
für kantonale Bauten gelten soll, ist sie nicht sachgerecht
und leitet einen Geist ein, der sich gegenüber der heutigen
und der späteren Generation nicht verantworten lässt. Ich
bitte Sie daher, diese unnötige Verhaltensanweisung zu
streichen.
Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Dieser etwas ungewöhnliEine Mehrheit, bei 31 befürwortenden Stimmen, lehnt den
Antrag Dr. Guignard ab.
Werner Knörr, Aarau: Ich habe im November 1994 eine
Interpellation eingereicht über die Planung und den Bau des
Steinmannhauses. Ich war damals schon der Meinung, es
habe eine übertriebene Planung stattgefunden. Ein Grund,
warum das Steinmannhaus sich in einem desolaten Zustand
befindet, ist darauf zurückzuführen, dass die Fassade und
die Isolation schlecht sind. Dazu kommen alle Begleiterscheinungen. In der Antwort führte der Regierungsrat seinerzeit aus, das Gebäude der Schule biete funktionell keine
Probleme. Eine Mehrheit der SVP ist dafür, dass dieser Bau
mit seinen Mängeln renoviert wird. Dieselben Fehler, die
zur Zeit des Neubaus gemacht wurden, sollten aber heute
verhindert werden. Darum sollte dem Kostenproblem der
Isolation der Fenster und der Fluchtwege ein besonderes
Augenmerk geschenkt werden. Aber auch die Umfunktionierung der Schulräume ist sehr kostenintensiv. Als Aussenstehender masse ich mir aber nicht an, überhebliche Kritik
zu führen. Eines muss aber an die Adresse der kantonalen
Baufachleute gesagt werden: Bei der Bearbeitung der Sanierung sollen sie vorgehen wie Privatpersonen, nämlich haushälterisch. Eine Mehrheit der SVP spricht sich für die Bewilligung der Sanierung aus, die ein Kostendach von 20
Mio. Franken nicht übersteigen soll. Wir stellen dazu den
Antrag, der letzte Absatz von Ziff 2 lit. b sei zu streichen.
Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Auch wir haben uns mit diesem
Vorschlag befasst. Einige haben gesagt, 20 Mio. Franken
und 4 Mio. Franken bedeuten ja sowieso 24 Mio. Franken
796
21. Januar 1997
Ausgaben. Mit dem Kompromiss einer Begleitkommission,
die eben auch Entscheidungsbefugnisse hat, haben wir diese
Entscheidung mittragen können. Eine klare Mehrheit von 15
Personen hat für diesen Abschnitt votiert. Wenn dieses
"oder" wegfällt, ist die Kommission klar für die 20 Mio.
Franken plus 4 Mio. Franken, aber mit Begleitkommission.
Regierungsrat Peter Wertli: Ich bitte Sie, diesem SVPAntrag nicht zu entsprechen. Wir haben Ihnen eine Vorlage
mit 28 Mio. Franken vorgelegt. Das ist offensichtlich zu viel
Geld. Wir haben deshalb Experten eingesetzt, und das waren
nicht irgendwelche Stümper. Diese sollten überprüfen, ob
Einsparungen gemacht werden könnten. Die Ergebnisse
finden Sie grob skizziert in Ziffer 2 b. Aber diese Experten
waren in der kurzen Zeit nicht in der Lage, diese Einsparungen in allen Konsequenzen durchzudenken. Ich möchte an
die mögliche Einsparung Klimaanlage erinnern. Vielleicht
kann man diese und damit 2 Mio. Franken einsparen,
gleichzeitig sagen die Experten aber, wenn die Klimaanlage
wegfällt, brauchen die Räume Fenster oder Lüftungsflügel,
dann muss die Problematik der Raumakustik neu überprüft
werden. Wir wollen sparen, aber wir wollen auch rasch
handeln können. Das war auch die Meinung der Kommission. Das ist heute wirtschaftspolitisch sinnvoll. Deshalb
haben wir diesen Weg gewählt, um die Eventualitäten, die in
der Expertise vorhanden sind, auffangen zu können, ohne
dass wir den komplizierten Weg über einen Zusatzkredit
gehen müssen. Die Kommission begleitet das Bauvorhaben
und muss bei Inanspruchnahme dieser 4 Mio. Franken konsultiert werden. Das ist ein etwas neues Denken von der
Zusammenarbeit von Verwaltung und Parlament, das ist
auch WOV und NPM. Nun machen Sie diese ganze Übung
dann höchstens noch husten, aber nicht einmal dagegenhusten.
Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Was uns Herr Wernli erklärt hat,
haben wir auch gewusst, aber es ging uns wirklich um die
Schule. Wir wollten, dass sie diesen Neubau möglichst
schnell bekommt und die langen Verzögerungen, die durch
das kantonale Bauen verständlicherweise entstehen, mit
einem neuen, für einige Leute vielleicht etwas zu abenteuerlichen Vorgehen durchbrechen. Die Schule braucht rund ein
Jahr, um die Provisorien herzustellen. Mit unserem Entscheid kann sie in eineinhalb Jahren einziehen, und gleichzeitig können wir in der kostengünstigen Zeit, die wir jetzt
leider haben, den Umbau vorantreiben. Das nützt auch der
Wirtschaft etwas. Es nützt nichts, wenn wir einen Stop
machen müssen, um wieder eine Botschaft an den Grossen
Rat plus Referendum abzuwarten. Die Kommission war sich
in diesem Fall einig, dass wir einmal etwas anderes versuchen, etwas innovativ und für gewisse Leute zu kreativ
vorgehen. Wir haben uns etwas Neues vorgenommen. Wir
haben Leute gehabt, die sagten, sie hätten noch nie ein
Geschäft derart intensiv beraten. Wir haben um diese Lösung gerungen. Ich bitte Sie wirklich, dem Antrag der
Kommission zu folgen.
Regierungsrat Peter Wertli: Ich bin schon etwas erstaunt,
dass ausgerechnet von Herrn Wernli Opposition kommt. Ich
habe ihn anders eingeschätzt, offen auch für Neuerungen.
Was wir hier vorschlagen, ist tatsächlich nicht das Gewohnte, sondern es ist aus dem Interesse der Sache heraus eine
neue Lösung. Das wurde mit dem Rechtsdienst des Regie-
797
Art. 2097
wirklich sinnlos, wenn Sie 2b streichen, dann haben wir die
ganzen Probleme weiter und können nicht handeln. Entsprechen Sie dem Antrag Knörr bitte nicht.
Kurt Wernli, Windisch: Ich habe allergrösste Bedenken, ob
die von der Kommission vorgeschlagene Lösung überhaupt
gesetzgeberischen Grundsätzen entspricht. Was hier beantragt wird, ist ein Novum. Ich bin sonst nicht gegen Neuerungen, aber wir müssen wissen, was wir tun. Wir sprechen
hier einen Kostenplafond von 20 Mio. Franken. Gleichzeitig
geben wir aber durchaus plein pouvoir für weitere 4 Mio.
Franken, und die Regierung muss das noch nicht einmal
bewilligen lassen, sondern lediglich begründen. Seit wann
genügt dem Grossen Rat eine Begründung für die Tatsache,
dass man 4 Mio. Franken erhält? Sie entscheiden, ob diese 4
Mio. Franken bewilligt werden, und nicht der Regierungsrat,
wie hier beantragt wird. Ich habe absolutes Verständnis für
die sachliche Dringlichkeit. Andererseits sehe ich, dass sich
die Kommission ernsthaft bemüht hat, die ganze Kreditvorlage zu prüfen, und sie kommt zur Meinung, 20 Mio. Franken genügen. Sollte eine klare Projektierung zur Sachlage
führen, dass es weiteres Geld braucht, dann kann man nach
ordentlicher, finanzhaushälterischer Gesetzgebung einen
Nachtragskredit stellen, wie das sonst immer nötig ist. Wenn
wir das hier ändern, brechen wir etwas Neues auf, was für
mich nicht tragbar ist. Dann müssen wir das bei anderen
Vorlagen auch so machen. Ich bitte Sie, hier klare, bisherige
Linien einzuhalten. Wenn es mehr als 20 Mio. Franken
braucht, braucht es einen Antrag, der nicht von drei Mitgliedern der Kommission als Begründung entgegengenommen
wird.
Die
können
rungsrates, mit Dr. Bolz, abgesprochen. Er sagt, das vertrage
sich mit den finanzrechtlichen Regelungen. Wir haben 20
Mio. Franken für dieses Bauvorhaben beschlossen. Wenn
Sie 2 b jetzt zustimmen, haben wir die Möglichkeit, bis max.
4 Mio. Franken zusätzlich einzusetzen, wenn nicht alle
Einsparungen vollumfänglich realisiert werden können. Im
weiteren haben wir entschieden, dass das ganze Bauvorhaben von einer Begleitkommission begleitet wird. Neben
dieser parlamentarischen Begleitkommission hat die Regierung den Auftrag, der Kommission kantonale für Schulen
gegenüber zu begründen, wenn wir zusätzliche Mittel beanspruchen. Stellen Sie sich doch nicht vor, dass, wenn diese
Kommission klar Widerstand signalisiert, der Regierungsrat
dann leichthin über das hinweggehen könnte. Die Kommission hat es ja zusätzlich in der Hand, mit dem Instrument
eines parlamentarischen Vorstosses nochmals einen Riegel
vorzuschieben. Das ist ein praktikabler Weg, um diese
Sanierung rasch durchziehen zu können. Ich denke dabei
nicht nur an das Gebäude und an die Schule, sondern an die
Wirtschaft in diesem Kanton, die derartige Investitionen
braucht. Wenn wir heute grünes Licht geben, dauert es noch
mindestens anderthalb Jahre, bis der erste Nagel eingeschlagen werden kann. Nun sollten wir wirklich vorwärtsmachen
und nicht noch zusätzliche Hürden bereitstellen. Ich bitte
Sie, hier mitzumachen und diesen etwas neuen Weg zu
wagen.
Werner Knörr, Aarau: Wir haben das Geschäft am 1. November 1995 erhalten. Seither haben sich Fakten geändert.
Sie wollen mir ja nicht weismachen, dass an dieser Planung
noch optimiert werden müsse. Wenn 20 Mio. Franken gesprochen sind, ist das kein Pappenstiel. Dann kann man der
Art. 2097
21. Januar 1997
Verwaltung sagen: Wir wollen sparen. Das ist der Punkt,
worauf wir hinauswollen, nichts anderes.
Der Regierungsrat wird beauftragt, folgende Vorgaben
umzusetzen:
Abstimmung:
- Einsparungen auf allen Ebenen,
Für den Antrag Knörr: 71 Stimmen.
- Fr. 1,8 - 2,1 Mio. für den Verzicht auf die Klimatisierung
der Klassenzimmer,
Dagegen: 68 Stimmen
Vorsitzender: Wird Rückkommen verlangt?
Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Wenn wir von den neuen Voraussetzungen ausgehen, können wir auf die Begleitkommission verzichten.
Abstimmung:
Eine grosse Mehrheit stimmt der Vorlage, wie sie aus den
Beratungen hervorgegangen ist, zu.
Beschluss:
1.
Dem Renovations- und Erneuerungsprojekt "Steinmannhaus" der alten Kantonsschule Aarau wird grundsätzlich
zugestimmt.
2.
a)
Für die Renovation und Erneuerung des "Steinmannhauses"
wird ein Kredit von Fr. 20'000'000.-- bewilligt.
b)
2098 Dekrete über die Organisation der Höheren Fachschule für den Sozialbereich Aargau, über die Organisation der Schweizerischen Bauschule Aarau (SBA) in
Unterentfelden und über die Organisation der Technikerschule Unterentfelden; Änderungen; Beschlussfassung bzw. Verabschiedung
(Vorlage vom 25. September 1996 des Regierungsrates)
Marianne Herzog-Ernst, Oberhof, Präsidentin der Kommission für kantonale Schulen: Die Diskussion über die identischen drei Dekrete in der Kommission war kurz. Die Kommission wurde informiert, dass die Studiengebühren bei
etwa Fr. 750.-- pro Semester liegen werden, hinzu kämen
noch Einschreibgebühren und Prüfungsgebühren von je Fr.
200.--. Die Kommission erachtet die Höhe der vom Regierungsrat zu erhebenden Schulgelder als richtig, betont aber,
dass die Chancengleichheit mit der Vergabe von Stipendien
gesichert werden müsse. Dies wird vom Regierungsrat
zugesichert. Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft die
Kosten der Nachdiplomstudien. Diese müssten im allgemeinen kostendeckend sein.
Mit 14 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen spricht sich die
Kommission deutlich für die drei Dekrete aus.
Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten und wird stillschweigend beschlossen.
Patrizia Bertschi-Hitz, Ennetbaden: Die SP widersetzt sich
der Forderung nach Studiengeldern nicht. Auf einen Blick
gesehen sind es keine Riesenbeiträge, zudem betrifft es
berufsbegleitende Zweit- oder Drittausbildungen. Einer
- Fr. 1,8 - 2,1 Mio. für Einsparungen bei der Ausstattung,
- Fr. 2,0 - 4,0 Mio. für kostengünstige Vergebungen unter
Ausnützung der derzeitigen Marktlage im Bausektor,
- Einsparungen durch die Anbringung von Aussenstoren
anstelle von Innenstoren,
- weitere Kostenreduktionen, die daraus resultieren, dass die
Ästhetik nicht erste Priorität ist.
c)
Der Kredit verändert sich um die indexbedingten Mehroder Minderkosten; Preisstand 1. April 1995, Zürcher Baukostenindex.
3.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Er wird
ermächtigt, eine den Bau begleitende Kommission einzusetzen, der u.a. zwei Mitglieder der Kommission für kantonale
Schulen und ein Mitglied der Energiekommission auf Vorschlag der entsprechenden Kommissionen angehören. Oder
er kann stattdessen der Kommission für kantonale Schulen
und der Energiekommission laufend Zwischenberichte
unterbreiten.
Forderung nach Studiengeldern in der Mittelschule wird die
SP nie zustimmen. Wenn wir die neue Statistik der Armut in
der Schweiz betrachten, sind zu einem beachtlichen Teil
Familien mit Kindern betroffen. Dazu kommt, dass in der
heutigen Arbeitswelt vermehrt Weiterbildung gefordert,
wenn nicht gar vorausgesetzt wird. Die Stipendienpraxis war
auch in der Kommission ein Thema, allerdings waren mir
die Antworten zu wenig klar. Ausgaben von einigen hundert
Franken, denn neben einem Studiengeld von 750 Franken
pro Semester kommen allenfalls Arbeitsreduzierung, Materialkosten und Kosten für Wochenendkurse dazu, sind für
viele Familieneinkommen nicht mehr tragbar. Da spreche
ich nicht von Luxus - sondern von durchaus nötigen Ausgaben. Handlung tut not. Ich möchte den Regierungsrat noch
einmal fragen, wie er die Probleme bei der Stipendiengesetzgebung konkret anzugehen gedenkt.
Regierungsrat Peter Wertli: Wenn wir im Tertiärbereich
Schulgelder erheben werden, gibt es vielleicht tatsächlich
Härtesituationen bei einzelnen Studierenden. Für diesen
Zweck haben wir die Stipendien, die sicherstellen sollen,
dass auch wenig bemittelte Studierende ihr Studium betreiben können, dass die Chancengleichheit nicht durch die
finanzielle Unmöglichkeit, schulische Ausbildung geniessen
zu können, unterlaufen wird. Wenn hier zusätzlicher Bedarf
entsteht, dann werden wir dem entsprechend Rechnung
tragen. Das ist eine Frage der Mittel. Wir haben im Stipendienbereich in den letzten Jahren keine Kürzungen vorgenommen, sondern die nicht enormen, aber konstant zur
Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Wir überprüfen im
Moment - da ist ja noch ein Vorstoss von Frau Fehr hängig,
ob wir im Stipendienbereich nicht teilweise gewisse Entlas795
21. Januar 1997
tungen erreichen können, indem wir verstärkt anstelle von
Stipendien auf Darlehen überwechseln. Das ist allerdings
nicht ganz unproblematisch, weil man dann auch einen
längeren Zeitabschnitt überbrücken muss. Wir sind daran,
diese Fragestellung zu bearbeiten. Wir begegnen eventuellen
finanziellen Schwierigkeiten mit dem üblichen Instrumentarium, sollte dies nicht ausreichen, müssen wir noch zusätzliche Mittel bereitstellen. Grundsätzlich muss aber keine
fundamentale Kehrtwendung im Stipendienwesen erfolgen.
Gesamtabstimmung:
Den drei Dekretsänderungen, wie sie aus der Beratung
hervorgehen, wird mit grosser Mehrheit zugestimmt.
2099 Interpellation Daniel Noser, Aarau, vom 3. Dezember 1996 betreffend Verbreitung des vom Grossen Rat
verabschiedeten "Leitbild Schule Aargau"; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 2007 hievor)
Antwort des Regierungsrates vom 11. Dezember 1996:
Dem Regierungsrat liegt daran, dass das vom Grossen Rat
am 29. Oktober 1996 verabschiedete "Leitbild Schule Aargau" in graphisch ansprechender Form veröffentlicht wird.
Das bedingt, dass die technische Aufbereitung ähnlich gestaltet wird wie beim seinerzeitigen Antrag des Regierungsrates. Nachdem die Beschlüsse des Grossen Rates und die
beschlossenen Leitsätze in den Medien breit dargestellt
Loyalität der Mitarbeiter Beschlüssen des Grossen Rates
versichert werden, darf zumindest in Frage gestellt werden:
"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung arbeiten loyal an der Umsetzung der ihnen vom
Grossen Rat, vom Regierungsrat und der Departementsleitung gegebenen Zielsetzung." Genau das erwarten wir eigentlich auch.
Vorsitzender: Das Geschäft ist erledigt.
2100 Interpellation Regina Wirz-Waldmeier, Biberstein,
vom 19. November 1996 betreffend Umsetzung des
"Leitbild Schule Aargau"; Beantwortung und Erledigung
(vgl. Art. 1960 hievor)
Antwort des Regierungsrates vom 11. Dezember 1996:
Der Aargauische Grosse Rat hat am 29. Oktober 1996 mit
klarer Mehrheit den Bildungsauftrag der Aargauer Schulen
und die Leitsätze 1 - 12 beschlossen und verabschiedet.
Gleichzeitig wurde der Regierungsrat beauftragt, diese
Leitsätze in den Folgearbeiten bei Gesetzgebung und Massnahmen umzusetzen.
Bildungsauftrag und Leitsätze werden nun, zusammen mit
den Anmerkungen der Kommission "Was wir wollen" (+)
bzw. "Was wir nicht wollen" (-) sowie den zugehörigen
796
Art. 2097
wurden, bestand für die Drucklegung kein ausgeprägter
Zeitdruck.
Auf die einzelnen Fragen antwortet der Regierungsrat wie
folgt:
Zu Frage 1: Das Leitbild liegt bei der Druckerei. Der Druck
erfolgt in der Woche 50/96.
Zu Frage 2: Der Versand an die interessierten Stellen erfolgt
in der Woche 51/96. Wie versprochen soll der gleiche Verteiler wie seinerzeit beim Antrag des Regierungsrates bedient werden (Grosser Rat, Erziehungsrat, Parteien, Verbände, Rektorate und Schulpflegen der Volksschule, Rektorate
und Aufsichtskommissionen der Kantonalen sowie der
Berufsschulen etc.).
Daniel Noser, Aarau: Ich danke der Regierung für die
prompte Beantwortung meiner Interpellation und hoffe
gleichzeitig, dass die Auslieferung des Leitbilds nicht aufgrund dieser Interpellation so rasch vollzogen wurde. Ich
bin von der Antwort befriedigt und habe das spontan der
Staatskanzlei mitgeteilt. Das neue Leitbild wurde vom Erziehungsdepartement verschickt, allerdings nicht mit dem
gleichen Enthusiasmus, wie das ursprünglich vom Erziehungsdepartement verfasste Leitbild verschickt wurde.
Leider ist das Leitbild nicht in allen Schulen angekommen.
Auch das Versprechen des Erziehungsdirektors wurde in
diesem Schreiben nicht eingehalten. Aus dem Protokoll der
Kommission: "(...) dass gleichzeitig mitgeteilt wird, das alte
Leitbild als ungültig zu erklären und zu vernichten." Der
letzte Satz der Antwort der Regierung auf die Interpellation
von Frau Regina Wirz, Biberstein, wonach die
Bemerkungen des Regierungsrates - die beide nicht Gegenstand der formellen Beschlussfassung waren, aber der Verdeutlichung dienen - den Empfängern des seinerzeitigen
regierungsrätlichen Antrages zugestellt.
Für Regierungsrat und Erziehungsdepartement ist klar, dass
sich die dem Leitbildbeschluss nachfolgenden Umsetzungsarbeiten nach den beschlossenen Leitsätzen auszurichten
haben.
Zu Frage 1: Es musste kein Projekt gestoppt werden. Hingegen werden sämtliche laufenden Projekte im Rahmen der
ordentlichen Weiterbearbeitung auf ihre Übereinstimmung
mit den Leitsatzvorgaben überprüft und erforderlichenfalls
notwendige Korrekturen oder Modifikationen vorgenommen. Neue Projekte werden von Anbeginn weg auf die vom
Grossen Rat beschlossenen Leitsätze hin orientiert. Dabei
wird insbesondere auch dem Anliegen verstärkter interkantonaler Harmonisierung, wie es in Leitsatz 6 zum Ausdruck
kommt, Rechnung zu tragen sein.
Zu Frage 2: Die Umsetzung des Leitbildes erfolgt im Rahmen einer integrierten Planung, in der der grosse Vernetzungsbedarf der einzelnen Planungs- und Entwicklungsanliegen berücksichtigt wird. Nach derzeitigem Planungsstand
ist vorgesehen, dass
- in einer ersten Etappe das mit einer Teilrevision des
Schulgesetzes verbundene Projekt 5-Tage-Woche / Tagesschulen / Blockzeiten umgesetzt werden soll. Die Thematik
Flexibilisierung des Einschulungsalters und Möglichkeit des
Überspringens von Klassen in der Volksschule soll gleich-
Art. 2098-2099
21. Januar 1997
zeitig behandelt werden. Parallel dazu laufen die Arbeiten
für die Neuregelung des Inspektorats- und des Promotionswesens.
- in einer zweiten Etappe das Hauptprojekt Regionalisierung
der Oberstufe (Kreisschulen/ Schulverbände für die Oberstufe) angegangen werden soll. Im gleichen Zeitraum sollen
die Anliegen Stärkung der Schulleitungen, Neuordnung der
Aufgaben und Kompetenzen der Führungsorgane und Reorganisation der gesetzlichen Aufsichtsbestimmungen behandelt werden.
- in einer dritten Etappe die gesetzliche Grundlage für eine
allfällige neue Schulstruktur Volksschule (im Zusammenhang mit der beschlossenen Verkürzung der Ausbildungsdauer bis zur Matur) geschaffen werden soll. In diesem
Paket ist auch die Fragestellung der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden im Zusammenhang mit den Lehrerbesoldungen bzw. den Besoldungen der Kindergärtnerinnen
vorgesehen.
Weitere hängige Vorhaben nebst diesen Hauptbereichen
sollen sinnvoll in die bestehende Planung eingefügt und mit
dieser vernetzt werden.
Zu Frage 3: Für alle Projekte ist die Zuständigkeit und
Federführung - entsprechend der ordentlichen Zuständigkeit
für den betreffenden Aufgabenbereich - klar festgelegt. Die
Koordination wird durch das Departementssekretariat wahrgenommen.
Zu Frage 4: Nein. - Entscheidend für die personelle Besetzung sind Sachkompetenz und Problemlösungskompetenz,
Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, Selbständigkeit und Eigeninitiative sowie Bereitschaft und Fähigkeit zur
konstruktiven Zusammenarbeit in einem Team. Die mit der
die einheitliche Regelung der Kindergärtnerinnenlöhne in
der Prioritätensetzung so weit hinten figuriert, ist andererseits enttäuschend. Zu Fragen 3, 4 und 5: In Personalfragen
habe ich nicht erwartet, dass die Beantwortung anders ausfallen würde, liegen diese auch nicht im Kompetenzbereich
des Grossen Rates. Durch die direkte Fragestellung sollte
zumindest eine Überprüfung dieses sensiblen Bereichs
erreicht werden. Wir sind gespannt, in welchem Tempo die
uns versprochenen Vorlagen, insbesondere die Gesamtkonzeption Berufs- und Lehrerbildung in eine neue Fassung
transferiert und dem Grossen Rat zur Beschluss-fassung
vorgelegt werden. Die Diskussionen zu den einzelnen Teilbereichen werden in diesem Rat noch geführt. Wir sind nun
Arbeit betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen
diese Voraussetzungen.
Zu Frage 5: Mit dem Leitbild "Schule Aargau" ist umfassend die heutige und künftige Arbeit im Bildungsbereich
und im Erziehungsdepartement aufgezeigt, und es sind die
entsprechenden Weichenstellungen vorgenommen worden.
Zu konkreten Vorhaben wird der Grosse Rat im Rahmen
seiner Zuständigkeit Stellung nehmen können. Zu speziellen
Konzeptionen, beispielsweise im Bereich der Berufs- oder
der Lehrerbildung, wird der Grosse Rat rechtzeitig Stellung
nehmen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung arbeiten loyal an der Umsetzung der ihnen vom
Grossen Rat, vom Regierungsrat und von der Departementsleitung gegebenen Zielsetzungen.
Regina Wirz-Waldmeier, Biberstein: Ich danke dem Regierungsrat für die zügige Beantwortung meiner Fragen. Zu
Frage 1: Die Beantwortung könnte dahingehend verstanden
werden, dass der Regierungsrat als oberstes Gebot die interkantonale Harmonisierung anstrebe. Es geht aber in Leitsatz
6 nicht primär darum, das aargauische Schulsystem anderen
Kantonen anzupassen, sondern unter aktiver Beteiligung des
Aargaus einen international hohen Bildungsstandard zu
realisieren. Zu Frage 2: Positiv zur Kenntnis nehmen wir,
dass endlich kein Geld mehr in die Projekte 5-Tage-Woche,
Blockzeiten und Tagesschulen investiert wird. Der neulich
erschienene Schlussbericht präsentiert uns dieselben Knacknüsse, die es bereits vor der Evaluation zu knacken galt.
Lösungsansätze wir 5-Tage-Woche werden kaum geliefert.
Sollten noch andere Projekte laufen, die nur bereits bekannte Tatsachen beweisen, bitten wir den Erziehungsdirektor,
die Staatskasse davon zu entlasten und dem Grossen Rat die
entsprechenden
Berichte
vorzulegen.
Dass
am Schluss der heutigen zum Teil feurigen Beratung. Die
Interpellationsbeantwortung kann aber nicht als Schlussbouquet verstanden werden. Ich bin von der Beantwortung
nur teilweise befriedigt.
Vorsitzender: Das Geschäft ist erledigt. Wir haben bis und
mit heute 53 Grossratssitzungen geplant, wir haben aber nur
41 gebraucht. Ich danke Ihnen sehr für diese Disziplinierung. Ich wünsche Ihnen, dass möglichst viele von den 164
Ratsmitgliedern, die sich einer Wiederwahl stellen, am 4.
März 1997 wieder mit fröhlichen Gesichtern hier versammelt sind. Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr)
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