Curriculum für den des berufsbegleitenden Universitätslehrganges Human Resource Management an der Karl-Franzens-Universität Graz Die Rechtsgrundlagen des berufsbegleitenden Universitätslehrganges Human Resource Management bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Senat hat am [Datum] gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für den berufsbegleitenden Universitätslehrgang Human Resource Management erlassen. Gemäß § 56 Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der Fassung BGBl. I Nr. 81/2009, und gemäß Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen und Satzungsteil Universitätslehrgänge der Karl-Franzens-Universität Graz wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der berufsbegleitende Universitätslehrgang Human Resource Management eingerichtet. Der Senat hat in seiner ……. Sitzung am …………………… die Beschlüsse der Curricula-Kommission Universitätslehrgänge vom ……………….. und ………………. genehmigt und gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für den berufsbegleitenden Universitätslehrgang Human Resource Management erlassen. Inhaltsverzeichnis § 1 Allgemeines ............................................................................................................................................... 3 (1) Gegenstand des Universitätslehrganges (2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen (3) Bedarf und Relevanz des Universitätslehrganges für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt (4) Zielgruppen (5) Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren (6) Anerkennung von Leistungen anlässlich der Aufnahme (6) (7) Höchstzahl an Studienplätzen § 2 Allgemeine Bestimmungen ........................................................................................................................ 5 (1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten (2) Dauer und Gliederung des Universitätslehrganges (3) Akademischer Grad (4) Lehrveranstaltungstypen § 3 Lehr- und Lernformen ................................................................................................................................ 6 (1) Unterrichtssprache (2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen (3) Lehr- und Lernmethoden § 4 Aufbau und Gliederung des Universitätslehrganges .................................................................................. 7 (1) Module und Lehrveranstaltungen (2) Voraussetzungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen (3) Masterarbeit § 5 Prüfungsordnung ...................................................................................................................................... 10 (1) Lehrveranstaltungsprüfungen (2) Masterarbeit (2) (3) Masterprüfung (3) (4) Wiederholung von Prüfungen (4) (5) Gesamtbeurteilung 1 § 6 Lehrgangsorganisation.............................................................................................................................. 11 (1) Lehrgangsleitung (2) Lehrgangskosten (3) Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung § 7 In-Kraft-Treten des Curriculums ................................................................................................................ 13 Anhang I: Modulbeschreibungen ................................................................................................................... 14 Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern .......................................................................... 28 2 § 1 Allgemeines (1) Gegenstand des Universitätslehrganges Durch einen systematisierten Zugang zu den Themen eines zielorientierten Human Resource Managements erwirbt jedes Unternehmen höchste Effektivität in ihrem gesamten Personalmanagement. Wesentliche unternehmerische Entscheidungsprozesse beginnend mit der Personalrekrutierung samt Vertragsgestaltung und Entlohnung, über Kompetenzentwicklung oder Geschäftsprozessoptimierung sind ohne zentrale Mitwirkung der Human Resource Managerinnen und Manager undenkbar. Ein methodisch fundiertes und effizientes Vorgehen im Human Resource Management kann daher als Erfolgsfaktor für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit bzw. Effizienz der Organisation angesehen werden. Der Universitätslehrgang befasst sich daher mit der Vermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten, die für ein effektives Human Resource Management notwendig sind. Damit werden die Absolventinnen und Absolventen in die Lage versetzt, eine Funktion als Human Resource Managerin und Manager operativ und strategisch selbstständig durchzuführen. Dafür werden die neuesten Methoden und Techniken des Personalmanagements, des Arbeitsrechts und des Ideenmanagements mit den jeweiligen theoretischen Grundlagen praxisnah vermittelt und in Fallstudien erste Anwendungserfahrungen gesammelt. Die Umsetzung ins eigene Arbeitsfeld der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt im Rahmen der Masterarbeit, wodurch der Transfer der erlernten Kompetenzen nachhaltig angestoßen wird. (2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen Absolventinnen und Absolventen verfügen nach Abschluss des Universitätslehrganges über folgenden Qualifikationen: Fähigkeit bei der Entwicklung einer unternehmensspezifischen HRM-Strategie mitzuwirken Sicherheit bei der Bestimmung von Personalbedarf, Personalsuche und Personalauswahl sowie der Integration neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Unternehmenskultur Fähigkeit zur Ermittlung qualitativer Daten für das Personalcontrolling Kenntnisse der wesentlichen Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechts und der Personalverrechnung Kompetenz zur Entwicklung eines Ideenmanagements als integratives Vorgehensmodell für ein „Betriebliches Vorschlagswesen“ und einen „Kontinuierlichen Verbesserungsprozess“ Anwendungserfahrungen mit dem Einsatz von modernen Personalentwicklungs-/ Kompetenzentwicklungsmethoden Fähigkeiten zur Anwendung der Methoden und Techniken des modernen Projektmanagements Wissen über Persönlichkeitsprofile und deren spezifische Stärken Wissen über die Methoden zur Personalführung und Dimensionen des Führungsverhaltens Wissen über Geschäftsprozessmodellierung samt unterstützender Tools (3) Bedarf und Relevanz des Universitätslehrganges für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt Dem permanenten Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich des Personalmanagements stehen viel zu wenige Fachausbildungen gegenüber. Das führt dazu, dass Personen mit einer anderen Fachausbildung (z.B. Informationstechnologie, Betriebswirtschaft, Technik, Rechtswissenschaften etc.) mit der Leitung von HRM-Einheiten bzw. mit 3 der Durchführung von HRM-Aufgaben beauftragt werden, obwohl die spezifische Ausbildung für diese Bereiche nicht vorhanden ist. Geringe wirtschaftliche Effizienz oder niedrige Mitarbeiterinnenund Mitarbeiterzufriedenheit MitarbeiterInnenzufriedenheit weisen in vielen Unternehmen auf mangelhaft durchgeführte Personalaktivitäten hin. Dies zeigt, dass die fachliche Ausbildung (z.B. in den oben genannten Bereichen) alleine nicht ausreicht, um Human Resource Management erfolgreich in Unternehmen einzuführen und beizubehalten. Aus dieser Erkenntnis heraus, wird die Ergänzung vorhandener fachlicher Qualifikationen um spezifische Fähigkeiten vermehrt nachgefragt. (4) Zielgruppen Der vorliegende Universitätslehrgang wendet sich insbesondere an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus HRM- und Personalbereichen, die Methoden und Techniken der modernen Personalmanagementarbeit erlernen möchten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachabteilungen, die mit Personalaufgaben befasst sind oder sich in Richtung Human Resource Management entwickeln möchten. Führungskräfte mit Personalaufgaben. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, die HRM-Entscheidungen treffen. GeschäftsführerInnen als HRM-EntscheiderInnen. (5) Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Human Resource Management sind die nachfolgend angeführten Kriterien: a) Abschluss eines betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und/oder rechtswissenschaftlichen Studiums oder der Abschluss eines betriebswirtschaftlich, volkswirtschaftlich und/oder rechtwissenschaftlich ausgerichteten Universitätslehrganges bzw. -kurses der Karl-Franzens-Universität Graz oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eine gleichwertige Qualifikation mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung. Über die Vergleichbarkeit entscheidet die wissenschaftliche Leitung im Auftrag des Rektorats. b) Der Bewerbung sind, insoweit kein Studienabschluss vorliegt, der Nachweis für die allgemeine Universitätsreife, sonstige berufliche Qualifikationen, ein Lebenslauf, sowie ein Motivationsschreiben, in dem die Bewerberin/der Bewerber die Gründe für eine Teilnahme am Universitätslehrgang Human Resource Management und die angestrebten Ziele ausführt, anzuschließen. c) Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und die Eignung der Zulassungswerberinnen/Zulassungswerber entscheidet die wissenschaftliche Leitung im Auftrag des Rektorats. Die Lehrgangsleitung prüft die Eignung und die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und erstattet einen Vorschlag über die Aufnahme in den Universitätslehrgang. Die Zulassung erfolgt gem. § 60 UG durch das Rektorat. Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang „Human Resource Management“ ist der Abschluss eines betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und/oder rechtswissenschaftlichen Studiums oder der Abschluss eines betriebswirtschaftlich, volkswirtschaftlich und/oder rechtwissenschaftlich ausgerichteten Universitätslehrganges der Karl-Franzens-Universität Graz oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder der Nachweis über eine entsprechende langjährige ExpertInnenerfahrung im Personalmanagement, im mittleren oder gehobenen Management oder in der Beratungsbranche. 4 TeilnehmerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache müssen einen Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt und wird nach pädagogischdidaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leitung durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätslehrganges festgelegt. Die Lehrgangsleitung prüft die Eignung und die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und erstattet einen Vorschlag über die Aufnahme in den Universitätslehrgang. Die Zulassung erfolgt gem. § 60 UG durch das Rektorat. (1) Anerkennung von Leistungen anlässlich der Aufnahme Vergleichbare Leistungen, die an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erbracht wurden, können gem. § 78 UG auf Antrag anerkannt werden. Anträge auf Anerkennung von Leistungen sind schon gemeinsam mit der Bewerbung einzureichen und müssen jedenfalls vor Studienbeginn beantragt werden, andernfalls können diese nicht berücksichtigt werden. (6) (7) Höchstzahl an Studienplätzen: Zum Universitätslehrgang Human Resource Management können maximal 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen werden. Die Zahl der Studienplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leitung durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätslehrganges festgelegt. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber diese Zahl, muss ein Reihungsverfahren durchgeführt werden. Grundlage des Reihungsverfahrens ist nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen die Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung. § 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters. (2) Dauer und Gliederung des Universitätslehrganges Der Universitätslehrgang mit einem Arbeitsaufwand von 90 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst einschließlich der benötigten Zeitdauer für die Masterarbeit drei Semester und ist modular strukturiert. 5 Die drei Semester beinhalten folgende Lehrinhalte: Modul Modul A Modul B Modul C Modul D Modul E Modul F Masterprüfung Summe Titel HRM-Strategien & Personalservices Recht Arbeitsrecht und Personalverrechnung Projektmanagement und Kompetenzentwicklung Persönlichkeit erkennen und Personalführung BWL Organisationsgestaltung und Ideenmanagement Mastermodul PF/GWF PF PF PF PF PF ECTS 10 12 11 10 12 11 14 12 13 11 PF PF 30 4 90 (3) Akademischer Grad An die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs wird der akademische Grad „Master of Business Administration in Human Resource Management“, abgekürzt „MBA in Human Resource Management“ verliehen. (4) Lehrveranstaltungstypen Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten: a. Vorlesungen (VO): Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. b. Übungen (UE): Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen. c. Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen. d. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Vorlesungen verbunden mit Übungen sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätslehrganges entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden. Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 3 lit. a (Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), den praktisch-beruflichen Zielen der Diplom- und Bachelorstudien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln. Alle unter b. a. bis d. c. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten gemäß § 13 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. § 3 Lehr- und Lernformen (1) Unterrichtssprache Der Universitätslehrgang wird in deutscher Sprache abgehalten. 6 (2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen Der Universitätslehrgang ist berufsbegleitend organisiert. Der Unterricht findet in geblockter Form statt. (3) Lehr- und Lernmethoden Die vielfältigen Lehr- und Lernmethoden werden in den Lehrveranstaltungen in optimaler Form auf den Inhalt abgestimmt. In den Lehrveranstaltungen wird in unterschiedlichen Settings (selbstgesteuerte Gruppen oder Teams) mit vielfältigen Lehr- und Lernformen gearbeitet. Dabei wird aktive Teamarbeit von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet. § 4 Aufbau und Gliederung des Universitätslehrganges (1) Module und Lehrveranstaltungen Der dreisemestrige Universitätslehrgang umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 90 ECTS-Anrechnungspunkten. Der Universitätslehrgang ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Gliederung, Titel, LV-Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Summe Kontaktstunden (Summe KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (empf. Sem.) genannt. In den Spalten Pflichtfach (PF) bzw. gebundenes Wahlfach (GWF) ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflicht- oder ein gebundenes Wahlfach handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entsprechend der Vorgaben auszuwählen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I. (1) Der dreisemestrige Universitätslehrgang umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 90 ECTS-Anrechnungspunkten. Der Universitätslehrgang ist modular strukturiert. Die Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Gliederung, Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Summe Kontaktstunden (Summe KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (Sem.) genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I. (2) Der Unterrichtsplan enthält die nachstehend aufgelisteten Lehrveranstaltungen; alle Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen (PF). Als Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen aus den einzelnen Modulen gelten die in den Modulbeschreibungen enthaltenen Kriterien. Modul-/LVBezeichnung Modul A A.1 A.2 A.3 Modul B B.1 B.2 Modultitel/Prüfungsfach Lehrveranstaltungstitel HRM-Strategien & Personalservices HRM-Strategien Personalservices Seminar aus HRM-Strategien Recht Sozial- und Arbeitsrecht und Personalverrechnung Rechtliche Grundlagen für HRM Sozial- und Arbeitsrecht Personalverrechnung LV-Typ VU UE SE PF/ GWF PF PF PF ECTS Summe empf. KStd. Sem. 10 72 4 4 2 32 32 8 12 11 96 80 1 1 1 VO VU PF 3 24 1 UE PF 3 24 1 7 Personalcontrolling und Qualitätsmanagement im HRM Arbeits- und Sozialrecht Seminar B.4 aus Sozial – und Arbeitsrecht Projektmanagement und Modul C Kompetenzentwicklung C.1 Projektmanagement C.2 Kompetenz-/Personalentwicklung Seminar aus Kompetenz- und C.3 Personalentwicklung Persönlichkeit erkennen und Modul D Personalführung Persönlichkeitsprofile D.1 Persönlichkeit erkennen Wertewelten und D.2 Veränderungspotenziale in Unternehmen D.3 Personalführung D.4 Konfliktmanagement D.5 Gender und Diversity Management D.5 D.6 Seminar aus Personalführung BWL Organisationsgestaltung und Modul E Ideenmanagement Organisation und systemisches E.1 Management E.2 Geschäftsprozessmanagement E.3 D.5 Gender und Diversity Management Ideenmanagement und Change E.4 E.3 Management Seminar aus Organisations- und E.5 E.4 Change Management Ideenmanagement Modul F Mastermodul Wissenschaftliches Arbeiten und F.1 Planung der Masterarbeit Masterarbeit Masterarbeit Wissenschaftliches F.2 Arbeiten und Planung der Masterarbeit Masterprüfung Masterprüfung Summe B.3 VU PF 3 24 1 UE SE PF 32 24 8 1 10 72 VU UE PF PF 4 4 32 32 1 1 SE PF 2 8 2 12 11 14 88 80 104 VU PF 2 16 2 VU PF 212 16 8 16 2 UE UE VU SE PF PF 4 2 2 2 12 13 11 32 16 16 8 88 96 80 2 2 2 2 VU PF 2 16 2 VU VU PF PF 34 2 24 32 16 2 2 UE PF 3 24 2 2-3 SE PF 2 8 2 2-3 30 24 PF SE PF 5 25 16 8 2 2-3 SE PF 25 5 8 16 3 2-3 PF 4 90 2 442 434 3 8 (2) Voraussetzungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen Modul/Lehrveranstaltungstitel Projektmanagement und Kompetenzentwicklung Persönlichkeit erkennen und Personalführung C D E BWL Voraussetzung für den Besuch des Moduls/ der Lehrveranstaltung A C A B C A B C F.2 Masterarbeit D E F.1 HRM-Strategien & Personalservices Projektmanagement und Kompetenzentwicklung HRM-Strategien & Personalservices Recht Projektmanagement und Kompetenzentwicklung HRM-Strategien & Personalservices Recht Projektmanagement und Kompetenzentwicklung Persönlichkeit erkennen und Personalführung BWL Wissenschaftliches Arbeiten und Planung der Masterarbeit (3) Masterarbeit a. Im Rahmen des Universitätslehrganges ist eine Masterarbeit zu verfassen (§ 81 Abs. 1 UG und § 27 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Diese umfasst 25 ECTSAnrechnungspunkte. Es wird empfohlen die Masterarbeit im dritten Semester zu verfassen. b. Die/Der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen/Betreuer auszuwählen. c. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die/den Studierende/n die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. d. Die Beurteilungsfrist der Masterarbeit beträgt zwei Monate (§ 27 Abs. 8 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). e. Die Masterarbeit ist spätestens vier Wochen vor dem Termin der Masterprüfung in zwei Exemplaren einzureichen. Die Erstbeurteilung der Masterarbeit erfolgt durch die Betreuerin bzw. den Betreuer. Im Rahmen der Masterprüfung wird die Endbeurteilung der Masterarbeit festgelegt. f. Die Erstellung der Masterarbeit wird durch ein umfassendes Betreuungsmodell unterstützt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, die jeweiligen Spezifika ihrer Projekte mit den Fachreferentinnen und -referenten zu besprechen und sich Meinungen/Literaturhinweise/Erfahrungen für die Problemlösung einzuholen. Weiters wird durch kontinuierliches Feedback der Erstellungsprozess der Arbeit und der damit verbundene Praxistransfer aktiv unterstützt. Voraussetzung für den positiven Abschluss des Universitätslehrganges ist daher die Erstellung und Präsentation der Masterarbeit, nach Möglichkeit aus dem eigenen Arbeitsumfeld. 9 § 5 Prüfungsordnung (1) Lehrveranstaltungsprüfungen Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter (entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen. Für den positiven Abschluss des Universitätslehrganges müssen alle Lehrveranstaltungen im Umfang der dafür vorgesehenen Kontaktstunden sowie Masterarbeit und Masterprüfung erfolgreich absolviert werden. In Summe muss eine Anwesenheit von mindestens 80 % pro Lehrveranstaltung gegeben sein. Alle Lehrveranstaltungen gelten als Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter (gemäß § 13 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Bei Lehrveranstaltungsprüfungen von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt die Beurteilung nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßig durchgeführten schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die aktive Mitarbeit der Studierenden ist somit ein Beurteilungskriterium. Die Beurteilung der Leistungen Prüfungsleistungen richtet sich erfolgt nach der in § 73 Abs. 1 und 3 UG bestimmten Notenskala. Ist die Beurteilung mit einer Note unmöglich oder unzweckmäßig hat die positive Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten. Die entsprechenden Beurteilungen stellt die Leiterin/der Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung aus. (2) Masterarbeit Für den erfolgreichen Abschluss des Universitätslehrganges ist die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit (Masterarbeit) erforderlich. Durch die Masterarbeit erbringen die Studierenden den Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Masterarbeit wird mit 25 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet. Die Masterarbeit ist spätestens vier Wochen vor dem Termin der Masterprüfung in zwei Exemplaren einzureichen. Die Erstbeurteilung der Masterarbeit erfolgt durch die Betreuerin bzw. den Betreuer. Im Rahmen der Masterprüfung wird die Endbeurteilung der Masterarbeit festgelegt. Die Erstellung der Masterarbeit wird durch ein umfassendes Betreuungsmodell unterstützt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, die jeweiligen Spezifika ihrer Projekte mit den Fachreferentinnen und -referenten zu besprechen und sich Meinungen/Literaturhinweise/ Erfahrungen für die Problemlösung einzuholen. Weiters wird durch kontinuierliches Feedback der Erstellungsprozess der Arbeit und der damit verbundene Praxistransfer aktiv unterstützt. Voraussetzung für den positiven Abschluss des Universitätslehrganges ist daher die Erstellung und Präsentation der Masterarbeit, nach Möglichkeit aus dem eigenen Arbeitsumfeld. 10 (2) Masterprüfung Die Masterprüfung ist eine mündliche, kommissionelle Gesamtprüfung im Ausmaß von 4 ECTSAnrechnungspunkten. Sie kann erst absolviert werden, wenn alle Prüfungsfächer des Universitätslehrganges positiv absolviert wurden und die Masterarbeit positiv beurteilt wurde. Der Prüfungssenat besteht aus mindestens drei Personen, von denen eine Person zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Fach ist ein/e Prüfer/in vorzusehen. In der Regel sind als Prüfer/innen die Universitätslehrer/innen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen. Gegenstand der Masterprüfung sind (a) die öffentliche Verteidigung und Präsentation der Masterarbeit (maximal 20 Minuten) sowie (b) die Prüfung aus einem Wahlfach. Aus den Modulen des Universitätslehrganges wird von der Lehrgangsleitung ein Katalog für die Wahlfächer zur Prüfung erstellt aus dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auswählen können Am Ende des Universitätslehrganges findet die Masterprüfung, eine mündliche Gesamtprüfung durch eine Prüfungskommission statt. Die Mitglieder der Prüfungskommission sind entsprechend § 24 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Karl-Franzens-Universität Graz zu bestellen. Eine Person der Prüfungskommission, vorrangig die Wissenschaftliche Leitung, ist zum Vorsitzenden/zur Vorsitzenden zu bestellen. Die Zulassung zur Masterprüfung ist von der positiven Beurteilung der Masterarbeit sowie der positiven Bewertung aller Prüfungen des Universitätslehrganges abhängig. Die Abschlussprüfung umfasst die Prüfung im Zusammenhang mit der Masterarbeit, die Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit, sowie die Prüfung aus einem Wahlfach. Aus den Modulen des Universitätslehrganges wird von der Lehrgangsleitung ein Katalog für die Wahlfächer zur Prüfung erstellt aus dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auswählen können. Die Prüfung wird mit vier ECTS-Anrechnungspunkten bewertet. (3) Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 38 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt. (4) Gesamtbeurteilung Die Gesamtbeurteilung hat „bestanden“ zu lauten, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde. § 6 Lehrgangsorganisation (1) Lehrgangsleitung Es ist eine wissenschaftliche Leitung zu bestellen. Die Leiterin/Der Leiter muss entweder die Habilitation nach den Bestimmungen des UG aufweisen oder über gleichwertige wissenschaftliche Qualifikationen verfügen (§ 5 Abs. 1 Satzungsteil Universitätslehrgänge). Der wissenschaftlichen 11 Leiterin/dem wissenschaftlichen Leiter obliegen für den Bereich des Universitätslehrgangs folgende Aufgaben (§ 5 Abs. 2 Satzungsteil Universitätslehrgänge): a. Wissenschaftliche Leitung, b. Aufgaben des für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organs, c. diesbezügliche organisatorische und studienrechtliche Verwaltungsaufgaben hinsichtlich der Durchführung der Angelegenheiten gemäß den studienrechtlichen Bestimmungen des UG und des Satzungsteiles Studienrechtliche Bestimmungen. Die Beauftragung umfasst auch die Anerkennung von Prüfungen in sinngemäßer Anwendung des § 78 UG i. V .m. § 39 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen (§ 5 Abs. 5 Satzungsteil Universitätslehrgänge). Wirtschaftliche und organisatorische Leitung Die Erledigung weiterer Verwaltungsaufgaben und die kaufmännischen Abwicklung des Universitätslehrgangs wird von UNI for LIFE wahrgenommen (§ 5 Abs. 3 Satzungsteil Universitätslehrgänge). Es ist eine wissenschaftliche Leitung zu bestellen, die von einer Universitätsprofessorin bzw. einem Universitätsprofessor oder einer/einem habilitierten Universitätslehrerin/Universitätslehrer wahrzunehmen ist. Die wirtschaftliche und organisatorische Leitung wird von UNI for LIFE wahrgenommen. (2) Lehrgangskosten Die Kosten des Universitätslehrganges setzen sich aus den Aufwendungen für die Lehrenden und den sonstigen Aufwendungen für Leitung, Organisation etc. zusammen. Diese Gelder werden aus dem Lehrgangsbeitrag und Drittmitteln aufgebracht. Falls diese nicht in entsprechender Höhe zur Verfügung stehen, kann der Universitätslehrgang nicht stattfinden. Der Lehrgangsbeitrag schließt nur die Kosten für die Lehrveranstaltungen ein, nicht hingegen sonstige Kosten, die u. a. für Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen und der Erstellung der Masterarbeit Zertifizierungsarbeit oder für die Teilnahme an allfälligen Exkursionen anfallen. Diese sowie allfällige sonstige Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung während des Universitätslehrgangs sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen. Der Universität Graz erwachsen aus dem Universitätslehrgang keine Kosten. Die wirtschaftliche Lehrgangsleitung kann eine Änderung des Lehrgangsbeitrages aufgrund sinkender oder steigender TeilnehmerInnenzahlen vorschlagen. Der Lehrgangsbeitrag ist vom Rektorat unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten festzusetzen (§ 91 Abs. 7 UG). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Universitätslehrganges sind außerordentliche Studierende. Soweit sie ausschließlich zum Universitätslehrgang zugelassen sind, haben sie nur den Lehrgangsbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten. Die Bestimmungen über den Lehrgangsbeitrag gelten sinngemäß auch für die Kosten einzelner Module bzw. Lehrveranstaltungen. Diese sind gesondert festzusetzen. (3) Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung gelten die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Satzungsteil Universitätslehrgänge. 12 § 7 In-Kraft-Treten des Curriculums Dieses Curriculum tritt mit Ablauf des Tages seiner nach Verlautbarung im Mitteilungsblatt mit […]in Kraft. 13 Anhang I: Modulbeschreibungen Modul A ECTS-Anrechnungspunkte Inhalte HRM-Strategien & Personalservices 10 A.1: HRM-Strategien Aufgaben und Anforderungen des HRM-Managements, HRMSystem-Diagnose, HRM-Strategien A.2: Personalservices Ziele und Umfang von Personalservices-Funktionen, Methoden zur Bestimmung des Personalbedarfs, Personalmarketing, Gestaltungsinhalte funktionsspezifischer Anforderungsprofile, Techniken der Personalauswahl und Bewertung, Anforderungen an Interviews A.3: Seminar aus HRM-Strategien Integrationsmethoden zur Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schwerpunkte des Personalcontrollings, Fallbeispiele Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Absolvierung des Moduls in der Lage sein, A.1: Aufgaben des HRM-Managements und von Personalservices-Funktionen zu definieren und an die Spezifika von Unternehmen anzupassen, bei der Entwicklung von HRM-Strategien mitzuwirken, Lernziele (erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen) A.2: Planungsmethoden in Personalservices auf ihre Anwendungsbereiche abzuschätzen und spezifisch anzupassen, Anforderungsprofile für verschiedene Stellenarten zu gestalten, Personalauswahl- und Beurteilungsmaßnahmen anzuwenden, A.3: Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots Methoden der Mitarbeiterinnenund Mitarbeiterintegration zu definieren und kontextspezifisch anzuwenden, Befragungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Beispiel der Arbeitszufriedenheit durchzuführen, selbständig Fallbeispiele zu lösen. Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld keine Einmal pro Lehrgangsdurchführung 14 Modul B ECTS-Anrechnungspunkte Inhalte Recht 12 B.1: Rechtliche Grundlagen für HRM Unternehmensrecht, Begründung, Beendigung sowie Merkmale von Arbeitsverhältnissen, Gesetzliche und kollektivvertragliche Rahmenbedingungen, Methodische Fragen zur Vertragsgestaltung, Vergütungsmanagement und All-Inklusiv-Verträge, Mitbestimmungs- und Informationsrechte, Arbeitszeugnis, Organisation und Aufgaben der Arbeitsgerichte, Rechtsgrundlagen der Sozialpartnerschaft Schwerpunkt: theoretische Einführung B.2: Personalverrechnung Grundlagen der Lohn- und Gehaltsverrechnung, Fallbeispiele gängiger Abrechnungskonstellationen, kritische Faktoren der Personalverrechnung, abgabenrechtliche Dimensionen B.3: Personalcontrolling und Qualitätsmanagement im HRM Ermittlung von Personalkosten und Stundensätzen, Planung und Überwachung von Personalkosten, Kennzahlensysteme für Human Ressourcen, Begriffsdefinition von Qualitätsmanagement im Personalbereich, Standards und Umsetzungsaspekte des Qualitätsmanagements im HRM Bereich Lernziele (erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen) B.4: Arbeits- und Sozialrecht Grundlagen des Sozial- und Arbeitsrechts, Fallbeispiele, Standards und gängige Probleme bei Dienstverträgen und -verhältnissen, Krankenstände, HR-Daten, Eltern-, Alters- und weitere Teilzeitmodelle Schwerpunkt: Fallbeispiele und konkrete Fragestellungen Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Absolvierung des Moduls in der Lage sein, B.1: die Grundlagen des Unternehmensrechts zu kennen, über entscheidungsrelevante Elemente eines Arbeitsvertragsverhältnisses Bescheid zu wissen, Dienstverträge zu erstellen, Anforderungen verschiedener Vergütungssysteme zu kennen, das Zusammenwirken von Unternehmensleitung und Belegschaftsvertretung zu verstehen, rechtswirksame Arbeitszeugnisse zu verfassen, über die Rechtsgrundlagen der Sozialpartnerschaft Bescheid zu wissen, B.2: die Grundlagen der Personalverrechnung zu kennen und zu verstehen, die wesentlichen abgabenrechtlichen Bestimmungen zu kennen, 15 B.3: die Methodik der Personalkostenplanung und -überwachung zu kennen und anwenden zu können, verschiedene Kennzahlensysteme für HRM zu kennen, die Anforderungen von Qualitätsmanagement im HRM zu kennen und das Qualitätsmanagement im HRM umzusetzen, B.4: Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots Modul C ECTS-Anrechnungspunkte Inhalte Lernziele (erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen) Fallbeispiele und konkrete Fragestellungen zum Sozial- und Arbeitsrecht, zu den wesentlichen rechtlichen Bestimmungen, zum Umgang mit arbeitsrechtlichen Dokumenten und HR-Daten zu bearbeiten und zu lösen. Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld keine Einmal pro Lehrgangsdurchführung Projektmanagement und Kompetenzentwicklung 10 C.1: Projektmanagement Begriff und Aufgaben des Projektmanagements, Methoden und Instrumente zur Planung, Steuerung und Auswertung von Projekten, Softwaretools für umfassendes Projektmanagement C.2: Kompetenz-/Personalentwicklung Differenzierung von Kompetenz- und Personalentwicklung, Analysetechniken zur Bedarfsermittlung, Methoden der Maßnahmenplanung, Evaluierung als Wirkungskontrolle, Visualisierungstechniken, Didaktische Methoden im Lernprozess, Entwicklungsmaßnahmen aus Sicht der Kostenrechnung C.3: Seminar aus Kompetenz- und Personalentwicklung Personalentwicklungskonzepte für spezifische Situationen und Anforderungen anhand von Fallbeispielen, Anwendung von Evaluierungstechniken für Aufgabenstellungen aus Fallbeispielen oder dem eigenen Arbeitsumfeld Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Absolvierung des Moduls in der Lage sein, C.1: Begriff und Aufgaben des Projektmanagements zu kennen, die Methoden und Instrumente zur Planung von Projekten zu kennen, erste Anwendungserfahrungen anhand von Fallbeispielen gemacht zu haben, Projekte zu steuern und auszuwerten, einen Überblick über die Funktionalität von 16 Projektmanagementsoftware zu geben, C.2: Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung zu beurteilen, Personalentwicklungsmaßnahmen zu planen, Inhalte nachhaltig zu visualisieren, Lernprozesse zu beurteilen, C.3: Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots Modul D ECTS-Anrechnungspunkte Personalentwicklungskonzepte und zugehörige Evaluierungsinstrumente zu gestalten, Kostenanalysen zur Personalentwicklung durchzuführen. Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld Modul A Einmal pro Lehrgangsdurchführung Persönlichkeit erkennen und Personalführung 12 D.1: Persönlichkeitsprofile Grundlagen der Führung mit Schwerpunkt in der Persönlichkeitsentwicklung, Methoden und Werkzeuge zur Ermittlung von Potential/Nutzen und Risiken von Analysen in der Persönlichkeitsentwicklung, Selbstverantwortung, Kommunikation auf unterschiedlichen Wahrnehmungskanälen – Einfluss der neurobiologischen Faktoren auf unser Erleben der Realität D.2: Wertewelten und Veränderungspotenziale in Unternehmen Aufbau des Systems der Wertewelten nach Graves, Kriterien zur Feststellung welche Ebene der Wertewelten in spezifischen Organisationen dominierend ist, Veränderungsmöglichkeiten in Abhängigkeit der aktuell vorherrschenden Ebene Inhalte D.3: Personalführung Paradigmen zum Thema „Führung“, Führungstheorien, Modelle der Führung, Führungsaufgaben und Instrumente zur praktischen Umsetzung, Vorund Nachteile verschiedener Führungsinstrumente in Abhängigkeit der spezifischen Führungssituation, Führung in Abhängigkeit der Persönlichkeitsprofile der geführten Personen D.4: Konfliktmanagement Entstehung und Verlauf von Konflikten, Problemorientiertes versus lösungsorientiertes Vorgehen zur Konfliktlösung, mechanistischer, menschzentrierter und systemischer Ansatz, visuelle Abbildung von Konfliktsituationen, typische Konfliktsituationen, Nachbearbeitung von Konflikten 17 D.5: Seminar aus Personalführung Vertiefung der Führungstheorien und Instrumente anhand von Fallbeispielen, Entwicklung von Führungskonzepten, Methoden und Instrumente für die Führungskräfteentwicklung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Absolvierung des Moduls in der Lage sein, D.1: über Wissen über Persönlichkeitsprofile zu verfügen, sensibel hinsichtlich der Wahrnehmung und Identifizierung von Gewohnheiten zu sein, die eigenen Stärken zu kennen, das eigene Potential abzuschätzen und zu nutzen, über die Kommunikation auf unterschiedlichen Wahrnehmungskanälen Bescheid zu wissen, D.2: Lernziele (erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen) D.3: D.4: Unterschiede und Einfluss der Werte in der strategischen und operativen Führung zu erkennen, Veränderungspotenziale von Organisationen abschätzen zu können, die Grenzen von Veränderungen in Abhängigkeit der dominanten Ebene der Wertewelt zu kennen, die wichtigsten Führungstheorien zu kennen, Führungsinstrumente kritisch zu hinterfragen, die Wirkung einzelner Führungsinstrumente in Abhängigkeit der Persönlichkeitsprofile der geführten Personen zu kennen, Entstehungsursachen von Konflikten und deren typische Verläufe zu kennen, Konflikte und deren Entwicklungsstufe zu erkennen und geeignete Konfliktlösungsmethoden zu erarbeiten, D.5: Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots Führungskonzepten zu entwickeln und zu evaluieren, den Eignungsbereich und die Kosten von Instrumenten zur Führungskräfteentwicklung zu kennen. Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld Modul C Einmal pro Lehrgangsdurchführung 18 Modul E ECTS-Anrechnungspunkte BWL 12 E.1: Organisation und systemisches Management Handlungsfelder und Methoden und Techniken der Organisationsgestaltung, Ansatzpunkte moderner Organisationskonzepte, Gestaltungsinhalte und gängige Formen der Aufbau- und Ablauforganisation, Grundlagen des systemischen Managements und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Systemelementen und deren Implikationen für organisatorische Gestaltung E.2: Geschäftsprozessmanagement Methoden und Techniken für die Diagnose von bestehenden und die Konzeption von optimierten Geschäftsprozessen, Vorgehensmodelle für Optimierungsprojekte, Funktionalität von Geschäftsprozessmodellierungssoftware Inhalte E.3: Gender und Diversity Management Begriff, operationale und strategische Zielsetzungen des Gender und Diversity Managements, theoretischer Forschungsstand, personenbezogene und verhaltensbezogene Aspekte, Analyseebenen und Stoßrichtungen des Diversity Management in Unternehmen, Instrumente und Fallbeispiele E.4: Ideenmanagement und Change Management Theoretische Grundlagen eines effektiven Ideenmanagements, Vorgehensmodelle zur Implementierung eines Betrieblichen Vorschlagswesens und eines Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, Bewertungssysteme und Vergütungssysteme für Verbesserungsvorschläge, Darstellung und praktische Anwendung (Übung) der einzelnen Methoden des Change Management nach folgenden Gesichtspunkten: theoretisches Fundament, Erfolgsbedingungen, Auswirkungen auf das Macht- und Autoritätsgefüge in der Organisation, Rollen, Aufgaben und Beziehungen in der Methodenanwendung (z.B. Zukunftskonferenz nach Weisbord u. Janoff, World Cafe nach Brown/Isaacs, Strategieforum (Soderquist)) Lernziele (erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen) E.5: Seminar aus Organisations- und Change Management Vertiefung der Konzepte für das Organisations- und Change Management anhand von Fallbeispielen, Planung und Erstellung von Methodenkonzepten für Veränderungsprozesse Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Absolvierung des Moduls in der Lage sein, E.1: über organisatorische Gestaltungsinhalte und die Grundprinzipien der systemischen Analyse bzw. über die Gestaltung von Organisationsstrukturen Bescheid zu wissen, die Ansatzpunkte moderner 19 Organisationskonzepte und gängige Formen der Aufbauund Ablauforganisation zu kennen, E.2: spezifische Vorgehensmodelle für Geschäftsprozessoptimierungsprojekte zu entwickeln, verschiedene Methoden zu kennen und deren jeweiligen Eignungsbereich abzuschätzen, die Ansatzpunkte zur Entwicklung innovativer Geschäftsprozesse zu kennen, die Analyseebenen und -instrumente des Gender Diversity Managements zu kennen, den Zusammenhang zur Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens herzustellen, die Ansatzpunkte und Wirkung der verschiedenen Maßnahmen in diesem Bereich zu kennen, die methodischen Ansätze des Betrieblichen Vorschlagswesen und von Kontinuierlichen Verbesserungsprozessen (KVP) zu kennen, unternehmensspezifische Instrumente eines Ideenmanagements zu entwickeln, Change Management Projekte zu planen und geeignete Methoden dafür zu definieren, verschiedene Methoden anzuwenden, Veranstaltungen bzw. Methodenanwendungen zu evaluieren und weiterzuentwickeln, E.3: E.4: E.5: Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots Modul F ECTS-Anrechnungspunkte Inhalte Vorgehensmodelle für Veränderungsprojekte zu erstellen. Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld Modul A bis C Einmal pro Lehrgangsdurchführung Mastermodul 30 F.1: Wissenschaftliches Arbeiten und Planung der Masterarbeit Methoden und Techniken des Wissenschaftlichen Arbeitens, Erarbeitung eines Projektauftrages für eine Problemstellung aus dem eigenen Arbeitsumfeld, Ausarbeitung von Lösungskonzepten im Rahmen der Erstellung der Masterarbeit, Zwischen- und Endpräsentationen der Arbeitsergebnisse und deren Diskussion F.2: Masterarbeit Vertiefendes Literaturstudium zu allen Modulen insbesondere in 20 Lernziele (erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen) jenen Bereichen, die Gegenstand der Masterarbeit sind, Definition einer Aufgabenstellung aus dem eigenen Arbeitsumfeld, Bearbeitung dieser Aufgabenstellung auf Basis des aktuellen Standes der Forschung im jeweiligen Fachbereich, fundierte Lösungsvorschläge mit Kosten-Nutzen-Analysen Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Absolvierung des Moduls in der Lage sein, F.1: wissenschaftlich zu arbeiten und wissenschaftliche Arbeiten zu präsentieren, F.2: Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme Häufigkeit des Angebots eine theoriegeleitete Lösung einer wesentlichen Aufgabenstellung aus dem eigenen Arbeitsumfeld zu erarbeiten, die durch die Kosten-Nutzen-Analyse einen hohen praktischen Nutzen aufweist. Vortrag, Diskussion, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld Modul A bis E Einmal pro Lehrgangsdurchführung Modul A: HRM-Strategien & Personalservices, 10 ECTS-Anrechnungspunkte Inhalte: A.1: HRM-Strategien Aufgaben und Anforderungen des HRM-Managements, HRM-System-Diagnose, HRM-Strategien A.2: Personalservices Ziele und Umfang von Personalservices-Funktionen, Methoden zur Bestimmung des Personalbedarfs, Personalmarketing, Gestaltungsinhalte funktionsspezifischer Anforderungsprofile, Techniken der Personalauswahl und Bewertung, Anforderungen an Interviews A.3: Seminar aus HRM-Strategien Integrationsmethoden zur Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schwerpunkte des Personalcontrollings, Fallbeispiele Lernziele: Nach Absolvierung des Moduls A sind die Teilnehmerinnen / Teilnehmer in der Lage, A.1: - Aufgaben des HRM-Managements und von Personalservices-Funktionen zu definieren und an die Spezifika von Unternehmen anzupassen, bei der Entwicklung von HRM-Strategien mitzuwirken - Planungsmethoden in Personalservices auf ihre Anwendungsbereiche abzuschätzen und spezifisch anzupassen, Anforderungsprofile für verschiedene Stellenarten zu gestalten, A.2: 21 Personalauswahl- und Beurteilungsmaßnahmen anzuwenden A.3: - Methoden der MitarbeiterInnenintegration zu definieren und kontextspezifisch anzuwenden, Befragungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Beispiel der Arbeitszufriedenheit durchzuführen, selbständig Fallbeispiele zu lösen Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden: Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld Voraussetzung für die Teilnahme: keine Häufigkeit des Angebots von Modulen: Einmal pro Lehrgangsdurchführung Modul B: Recht Sozial- und Arbeitsrecht und Personalverrechnung, 12 11 ECTSAnrechnungspunkte Inhalte: B.1: Rechtliche Grundlagen für HRM Sozial- und Arbeitsrecht Unternehmensrecht, Begründung, Beendigung sowie Merkmale von Arbeitsverhältnissen, Gesetzliche und kollektivvertragliche Rahmenbedingungen, Methodische Fragen zur Vertragsgestaltung, Vergütungsmanagement und All-Inklusiv-Verträge, Mitbestimmungs- und Informationsrechte, Arbeitszeugnis, Organisation und Aufgaben Wesen der Arbeitsgerichte, Rechtsgrundlagen der Sozialpartnerschaft Schwerpunkt: theoretische Einführung B.2: Personalverrechnung Grundlagen der Lohn- und Gehaltsverrechnung, Fallbeispiele gängiger Abrechnungskonstellationen, kritische Faktoren der Personalverrechnung, abgabenrechtliche Dimensionen B.3: Personalcontrolling und Qualitätsmanagement im HRM Ermittlung von Personalkosten und Stundensätzen, Planung und Überwachung von Personalkosten, Kennzahlensysteme für Human Ressourcen, Begriffsdefinition von Qualitätsmanagement im Personalbereich, Standards und Umsetzungsaspekte des Qualitätsmanagements im HRM Bereich B.4: Arbeits- und Sozialrecht Seminar aus Sozial- und Arbeitsrecht Grundlagen des Sozial- und Arbeitsrechts, Fallbeispiele, Standards und gängige Probleme bei Dienstverträgen und -verhältnissen, Krankenstände, HR-Daten, Eltern-, Alters- und weitere Teilzeitmodelle Schwerpunkt: Fallbeispiele und konkrete Fragestellungen Lernziele: Nach Absolvierung des Moduls B verfügen die Teilnehmerinnen / Teilnehmer über, B.1: - Kenntnisse über die Grundlagen des Unternehmensrechts, Wissen über entscheidungsrelevante Elemente eines Arbeitsvertragsverhältnisses, erste Erfahrungen mit der Erstellung von Dienstverträgen, Anforderungen verschiedener Vergütungssysteme erkennen, Kenntnis über das Zusammenwirken von Unternehmensleitung und Belegschaftsvertretung, Verfassen rechtswirksamer Arbeitszeugnisse, Wissen über die 22 Rechtsgrundlagen der Sozialpartnerschaft B.2: - Kenntnisse über die Grundlagen der Personalverrechnung, Wissen über die wesentlichen abgabenrechtlichen Bestimmungen - Wissen über die Methodik der Personalkostenplanung und -überwachung, Wissen über Kennzahlensysteme für HRM, Kenntnis der Anforderungen und die Umsetzung von Qualitätsmanagement im HRM - Bearbeitung und Lösung von Fallbeispielen und konkreten Fragestellungen zum Sozial- und Arbeitsrecht, zu den wesentlichen rechtlichen Bestimmungen, zum Umgang mit arbeitsrechtlichen Dokumenten und HR-Daten Kenntnisse über die Grundlagen des Sozial- und Arbeitsrechts, Wissen über die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen, Umgang mit arbeitsrechtlichen Dokumenten und HR-Daten B.3: B.4: Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden: Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld Voraussetzung für die Teilnahme: keine Häufigkeit des Angebots von Modulen: Einmal pro Lehrgangsdurchführung Modul C: Projektmanagement und Kompetenzentwicklung, 10 ECTS-Anrechnungspunkte Inhalte: C.1: Projektmanagement Begriff und Aufgaben des Projektmanagements, Methoden und Instrumente zur Planung, Steuerung und Auswertung von Projekten, Softwaretools für umfassendes Projektmanagement C.2: Kompetenz-/Personalentwicklung Differenzierung von Kompetenz- und Personalentwicklung, Analysetechniken zur Bedarfsermittlung, Methoden der Maßnahmenplanung, Evaluierung als Wirkungskontrolle, Visualisierungstechniken, Didaktische Methoden im Lernprozess, Entwicklungsmaßnahmen aus Sicht der Kostenrechnung C.3: Seminar aus Kompetenz- und Personalentwicklung Personalentwicklungskonzepte für spezifische Situationen und Anforderungen anhand von Fallbeispielen, Anwendung von Evaluierungstechniken für Aufgabenstellungen aus Fallbeispielen oder dem eigenen Arbeitsumfeld Lernziele: Nach Absolvierung des Moduls C verfügen die Teilnehmerinnen / Teilnehmer über, C.1: - Wissen über Begriff und Aufgaben des Projektmanagements, Kenntnis der Methoden und Instrumente zur Planung von Projekten und erste Anwendungserfahrungen anhand von Fallbeispielen, Fähigkeiten zur Steuerung und Auswertung von Projekten, Überblick über die Funktionalität von Projektmanagementsoftware 23 C.2: - Fähigkeit zur Beurteilung von Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung, erste Erfahrungen in der Planung von Personalentwicklungsmaßnahmen, Fähigkeit Inhalte nachhaltig zu visualisieren, Wissen in der Beurteilung von Lernprozessen - Fähigkeit Personalentwicklungskonzepte und zugehörige Evaluierungsinstrumente zu gestalten, erste Erfahrungen in Kostenanalysen zur Personalentwicklung C.3: Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden: Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld Voraussetzung für die Teilnahme: Modul A Häufigkeit des Angebots von Modulen: Einmal pro Lehrgangsdurchführung Modul D: Persönlichkeit erkennen und Personalführung, 11 14 ECTS-Anrechnungspunkte 24 Inhalte: D.1: Persönlichkeitsprofile Persönlichkeit erkennen Grundlagen der Führung mit Schwerpunkt in der Persönlichkeitsentwicklung, Methoden und Werkzeuge zur Ermittlung von Potential/Nutzen und Risiken von Analysen in der Persönlichkeitsentwicklung, Selbstverantwortung, Kommunikation auf unterschiedlichen Wahrnehmungskanälen – Einfluss der neurobiologischen Faktoren auf unser Erleben der Realität D.2: Wertewelten und Veränderungspotenziale in Unternehmen Aufbau des Systems der Wertewelten nach Graves, Kriterien zur Feststellung welche Ebene der Wertewelten in spezifischen Organisationen dominierend ist, Veränderungsmöglichkeiten in Abhängigkeit der aktuell vorherrschenden Ebene D.3: Personalführung Paradigmen zum Thema „Führung“, Führungstheorien, Modelle der Führung, Führungsaufgaben und Instrumente zur praktischen Umsetzung, Vor- und Nachteile verschiedener Führungsinstrumente in Abhängigkeit der spezifischen Führungssituation, Führung in Abhängigkeit der Persönlichkeitsprofile der geführten Personen D.4: Konfliktmanagement Entstehung und Verlauf von Konflikten, Problemorientiertes versus lösungsorientiertes Vorgehen zur Konfliktlösung, mechanistischer, menschzentrierter und systemischer Ansatz, visuelle Abbildung von Konfliktsituationen, typische Konfliktsituationen, Nachbearbeitung von Konflikten D.5: Gender und Diversity Management Begriff, operationale und strategische Zielsetzungen des Gender und Diversity Managements, theoretische Forschungsstand, personenbezogene und verhaltensbezogene Aspekte, Analyseebenen und Stoßrichtungen des Diversity Management in Unternehmen, Instrumente und Fallbeispiele D.5 D.6: Seminar aus Personalführung Vertiefung der Führungstheorien und Instrumente anhand von Fallbeispielen, Entwicklung von Führungskonzepten, Methoden und Instrumente für die Führungskräfteentwicklung Lernziele: Nach Absolvierung des Moduls D verfügen die Teilnehmerinnen / Teilnehmer über, D.1: - Wissen über Persönlichkeitsprofile, Sensibilität hinsichtlich der Wahrnehmung und Identifizierung von Gewohnheiten, Erkenntnisse über die eigenen Stärken, Fähigkeiten zur Abschätzung und Nutzung des eigenen Potentials, Wissen über Kommunikation auf unterschiedlichen Wahrnehmungskanälen D.2: - Die Fähigkeit, Unterschiede und Einfluss der Werte in der strategischen und operativen Führung zu erkennen, Veränderungspotenziale von Organisationen abschätzen zu können, Wissen über die Grenzen von Veränderungen in Abhängigkeit der dominanten Ebene der Wertewelt 25 D.3: - Kenntnis der wichtigsten Führungstheorien, Fähigkeiten Führungsinstrumente kritisch hinterfragen zu können, Wissen über die Wirkung einzelner Führungsinstrumente in Abhängigkeit der Persönlichkeitsprofile der geführten Personen D.4: - Wissen über Entstehungsursachen von Konflikten und deren typische Verläufe, Fähigkeit Konflikte und deren Entwicklungsstufe zu erkennen und geeignete Konfliktlösungsmethoden zu erarbeiten D.5: - Kenntnis der Analyseebenen und -instrumente des Gender Diversity Managements, Fähigkeit den Zusammenhang zur Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens herzustellen, Wissen über die Ansatzpunkte und Wirkung der verschiedenen Maßnahmen in diesem Bereich D.5 D.6: - Erste Erfahrungen bei der Entwicklung und Evaluierung von Führungskonzepten, Wissen über den Eignungsbereich und die Kosten von Instrumenten zur Führungskräfteentwicklung Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden: Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld Voraussetzung für die Teilnahme: Modul C Häufigkeit des Angebots von Modulen: Einmal pro Lehrgangsdurchführung Modul E: BWL Organisationsgestaltung und Ideenmanagement, 13 11 ECTS-Anrechnungspunkte Inhalte: E.1: Organisation und systemisches Management Handlungsfelder und Methoden und Techniken der Organisationsgestaltung, Ansatzpunkte moderner Organisationskonzepte, Gestaltungsinhalte und gängige Formen der Aufbau- und Ablauforganisation, Grundlagen des systemischen Managements und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Systemelementen und deren Implikationen für organisatorische Gestaltung E.2: Geschäftsprozessmanagement Methoden und Techniken für die Diagnose von bestehenden und die Konzeption von optimierten Geschäftsprozessen, Vorgehensmodelle für Optimierungsprojekte, Funktionalität von Geschäftsprozessmodellierungssoftware E.3 D.5: Gender und Diversity Management Begriff, operationale und strategische Zielsetzungen des Gender und Diversity Managements, theoretischer Forschungsstand, personenbezogene und verhaltensbezogene Aspekte, Analyseebenen und Stoßrichtungen des Diversity Management in Unternehmen, Instrumente und Fallbeispiele E.4 E.3: Ideenmanagement 26 Theoretische Grundlagen eines effektiven Ideenmanagements, Vorgehensmodelle zur Implementierung eines Betrieblichen Vorschlagswesens und eines Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, Bewertungssysteme und Vergütungssysteme für Verbesserungsvorschläge E.5 E.4: Seminar aus Ideenmanagement Vertiefung der Konzepte für das Ideenmanagement anhand von Fallbeispielen, Integration des Ideenmanagements in das Qualitäts- und Prozessmanagement Lernziele: Nach Absolvierung des Moduls E verfügen die Teilnehmerinnen / Teilnehmer über, E.1: - Wissen über organisatorische Gestaltungsinhalte und die Grundprinzipien der systemischen Analyse bzw. über die Gestaltung von Organisationsstrukturen, einen Überblick über die Ansatzpunkte moderner Organisationskonzepte und gängiger Formen der Aufbau- und Ablauforganisation - die Fähigkeit spezifische Vorgehensmodelle für Geschäftsprozessoptimierungsprojekte zu entwickeln, Kenntnis der Methoden und Abschätzung des jeweiligen Eignungsbereiches, Wissen über die Ansatzpunkte zur Entwicklung innovativer Geschäftsprozesse E.2: E.3 D.5: - Kenntnis der Analyseebenen und -instrumente des Gender Diversity Managements, Fähigkeit den Zusammenhang zur Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens herzustellen, Wissen über die Ansatzpunkte und Wirkung der verschiedenen Maßnahmen in diesem Bereich E.4 E.3: - Wissen um die methodischen Ansätze des Betrieblichen Vorschlagswesen und von Kontinuierlichen Verbesserungsprozessen (KVP), die Fähigkeit unternehmensspezifische Instrumente eines Ideenmanagements zu entwickeln E.5 E.4: - Erste Erfahrungen mit der Erstellung eines KVP-Leitfadens, Wissen über die Implementierung eines Ideenmanagements im Unternehmen Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden: Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld Voraussetzung für die Teilnahme: Modul A bis C Modul D Häufigkeit des Angebots von Modulen: Einmal pro Lehrgangsdurchführung Modul F: Mastermodul, 30 ECTS-Anrechnungspunkte Inhalte: F.1: Masterarbeit Vertiefendes Literaturstudium zu allen Modulen insbesondere in jenen Bereichen, die Gegenstand der Masterarbeit sind, Definition einer Aufgabenstellung aus dem eigenen Arbeitsumfeld, 27 Bearbeitung dieser Aufgabenstellung auf Basis des aktuellen Standes der Forschung im jeweiligen Fachbereich, fundierte Lösungsvorschläge mit Kosten-Nutzen-Analysen F.2: Wissenschaftliches Arbeiten und Planung der Masterarbeit Methoden und Techniken des Wissenschaftlichen Arbeitens, Erarbeitung eines Projektauftrages für eine Problemstellung aus dem eigenen Arbeitsumfeld, Ausarbeitung von Lösungskonzepten im Rahmen der Erstellung der Masterarbeit, Zwischen- und Endpräsentationen der Arbeitsergebnisse und deren Diskussion Lernziele: Nach Absolvierung des Moduls F verfügen die Teilnehmerinnen / Teilnehmer über, F.1: - Eine theoriegeleitete Lösung einer wesentlichen Aufgabenstellung aus dem eigenen Arbeitsumfeld, die durch die Kosten-Nutzen-Analyse einen hohen praktischen Nutzen aufweist - die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten und Erfahrungen in der Präsentation wissenschaftlicher Arbeiten F.2: Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden: Vortrag, Diskussion, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld Voraussetzung für die Teilnahme: Modul A bis E Häufigkeit des Angebots von Modulen: Einmal pro Lehrgangsdurchführung Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern Semester 1 A.1 A.2 A.3 B.1 B.2 B.3 B.4 C.1 C.2 2 C.3 D.1 D.2 D.3 D.4 Prüfungsfach HRM-Strategien Personalservices Seminar aus HRM-Strategien Rechtliche Grundlagen für HRM Personalverrechnung Personalcontrolling und Qualitätsmanagement im HRM Arbeits- und Sozialrecht Projektmanagement Kompetenz-/Personalentwicklung Seminar aus Kompetenz- und Personalentwicklung Persönlichkeitsprofile Wertewelten und Veränderungspotenziale in Unternehmen Personalführung Konfliktmanagement ECTS 30 4 4 2 3 3 3 3 4 4 31 2 2 2 4 2 28 D.5 E.1 E.2 E.3 E.4 E.5 F.1 3 F.2 Seminar aus Personalführung Organisation und systemisches Management Geschäftsprozessmanagement Gender und Diversity Management Ideenmanagement und Change Management Seminar aus Organisations- und Change Management Wissenschaftliches Arbeiten und Planung der Masterarbeit Masterarbeit Masterprüfung 2 2 3 2 3 2 5 29 25 4 29