Curriculum ULG HRM - Karl-Franzens

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Curriculum für den des berufsbegleitenden Universitätslehrganges
Human Resource Management
an der Karl-Franzens-Universität Graz
Die Rechtsgrundlagen des berufsbegleitenden Universitätslehrganges Human Resource Management
bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz.
Der Senat hat am [Datum] gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für den
berufsbegleitenden Universitätslehrgang Human Resource Management erlassen.
Gemäß § 56 Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der Fassung BGBl. I Nr. 81/2009,
und gemäß Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen und Satzungsteil Universitätslehrgänge der
Karl-Franzens-Universität Graz wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der berufsbegleitende
Universitätslehrgang Human Resource Management eingerichtet.
Der Senat hat in seiner ……. Sitzung am …………………… die Beschlüsse der Curricula-Kommission
Universitätslehrgänge vom ……………….. und ………………. genehmigt und gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG
das folgende Curriculum für den berufsbegleitenden Universitätslehrgang Human Resource
Management erlassen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Allgemeines ............................................................................................................................................... 3
(1) Gegenstand des Universitätslehrganges
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen
(3) Bedarf und Relevanz des Universitätslehrganges für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt
(4) Zielgruppen
(5) Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren
(6) Anerkennung von Leistungen anlässlich der Aufnahme
(6) (7) Höchstzahl an Studienplätzen
§ 2 Allgemeine Bestimmungen ........................................................................................................................ 5
(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten
(2) Dauer und Gliederung des Universitätslehrganges
(3) Akademischer Grad
(4) Lehrveranstaltungstypen
§ 3 Lehr- und Lernformen ................................................................................................................................ 6
(1) Unterrichtssprache
(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen
(3) Lehr- und Lernmethoden
§ 4 Aufbau und Gliederung des Universitätslehrganges .................................................................................. 7
(1) Module und Lehrveranstaltungen
(2) Voraussetzungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen
(3) Masterarbeit
§ 5 Prüfungsordnung ...................................................................................................................................... 10
(1) Lehrveranstaltungsprüfungen
(2) Masterarbeit
(2) (3) Masterprüfung
(3) (4) Wiederholung von Prüfungen
(4) (5) Gesamtbeurteilung
1
§ 6 Lehrgangsorganisation.............................................................................................................................. 11
(1) Lehrgangsleitung
(2) Lehrgangskosten
(3) Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
§ 7 In-Kraft-Treten des Curriculums ................................................................................................................ 13
Anhang I: Modulbeschreibungen ................................................................................................................... 14
Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern .......................................................................... 28
2
§ 1 Allgemeines
(1) Gegenstand des Universitätslehrganges
Durch einen systematisierten Zugang zu den Themen eines zielorientierten Human Resource
Managements erwirbt jedes Unternehmen höchste Effektivität in ihrem gesamten
Personalmanagement. Wesentliche unternehmerische Entscheidungsprozesse beginnend mit der
Personalrekrutierung samt Vertragsgestaltung und Entlohnung, über Kompetenzentwicklung oder
Geschäftsprozessoptimierung sind ohne zentrale Mitwirkung der Human Resource Managerinnen
und Manager undenkbar. Ein methodisch fundiertes und effizientes Vorgehen im Human Resource
Management kann daher als Erfolgsfaktor für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit bzw. Effizienz der
Organisation angesehen werden.
Der Universitätslehrgang befasst sich daher mit der Vermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten, die
für ein effektives Human Resource Management notwendig sind. Damit werden die Absolventinnen
und Absolventen in die Lage versetzt, eine Funktion als Human Resource Managerin und Manager
operativ und strategisch selbstständig durchzuführen. Dafür werden die neuesten Methoden und
Techniken des Personalmanagements, des Arbeitsrechts und des Ideenmanagements mit den
jeweiligen theoretischen Grundlagen praxisnah vermittelt und in Fallstudien erste
Anwendungserfahrungen gesammelt. Die Umsetzung ins eigene Arbeitsfeld der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer erfolgt im Rahmen der Masterarbeit, wodurch der Transfer der erlernten
Kompetenzen nachhaltig angestoßen wird.
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Absolventinnen und Absolventen verfügen nach Abschluss des Universitätslehrganges über
folgenden Qualifikationen:










Fähigkeit bei der Entwicklung einer unternehmensspezifischen HRM-Strategie mitzuwirken
Sicherheit bei der Bestimmung von Personalbedarf, Personalsuche und Personalauswahl
sowie der Integration neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Unternehmenskultur
Fähigkeit zur Ermittlung qualitativer Daten für das Personalcontrolling
Kenntnisse der wesentlichen Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechts und der
Personalverrechnung
Kompetenz zur Entwicklung eines Ideenmanagements als integratives Vorgehensmodell für
ein „Betriebliches Vorschlagswesen“ und einen „Kontinuierlichen Verbesserungsprozess“
Anwendungserfahrungen mit dem Einsatz von modernen Personalentwicklungs-/
Kompetenzentwicklungsmethoden
Fähigkeiten zur Anwendung der Methoden und Techniken des modernen Projektmanagements
Wissen über Persönlichkeitsprofile und deren spezifische Stärken
Wissen über die Methoden zur Personalführung und Dimensionen des Führungsverhaltens
Wissen über Geschäftsprozessmodellierung samt unterstützender Tools
(3) Bedarf und Relevanz des Universitätslehrganges für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt
Dem permanenten Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kenntnissen und Fähigkeiten im
Bereich des Personalmanagements stehen viel zu wenige Fachausbildungen gegenüber. Das führt
dazu, dass Personen mit einer anderen Fachausbildung (z.B. Informationstechnologie,
Betriebswirtschaft, Technik, Rechtswissenschaften etc.) mit der Leitung von HRM-Einheiten bzw. mit
3
der Durchführung von HRM-Aufgaben beauftragt werden, obwohl die spezifische Ausbildung für
diese Bereiche nicht vorhanden ist. Geringe wirtschaftliche Effizienz oder niedrige Mitarbeiterinnenund Mitarbeiterzufriedenheit MitarbeiterInnenzufriedenheit weisen in vielen Unternehmen auf
mangelhaft durchgeführte Personalaktivitäten hin. Dies zeigt, dass die fachliche Ausbildung (z.B. in
den oben genannten Bereichen) alleine nicht ausreicht, um Human Resource Management
erfolgreich in Unternehmen einzuführen und beizubehalten. Aus dieser Erkenntnis heraus, wird die
Ergänzung vorhandener fachlicher Qualifikationen um spezifische Fähigkeiten vermehrt nachgefragt.
(4) Zielgruppen
Der vorliegende Universitätslehrgang wendet sich insbesondere an




Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus HRM- und Personalbereichen, die Methoden und
Techniken der modernen Personalmanagementarbeit erlernen möchten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachabteilungen, die mit Personalaufgaben befasst
sind oder sich in Richtung Human Resource Management entwickeln möchten.
Führungskräfte mit Personalaufgaben.
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, die HRM-Entscheidungen treffen.
GeschäftsführerInnen als HRM-EntscheiderInnen.
(5) Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren
Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Human Resource Management sind die
nachfolgend angeführten Kriterien:
a) Abschluss
eines
betriebswirtschaftlichen,
volkswirtschaftlichen
und/oder
rechtswissenschaftlichen Studiums oder der Abschluss eines betriebswirtschaftlich,
volkswirtschaftlich und/oder rechtwissenschaftlich ausgerichteten Universitätslehrganges
bzw. -kurses der Karl-Franzens-Universität Graz oder eines anderen gleichwertigen Studiums
an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
oder eine gleichwertige Qualifikation mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung. Über die
Vergleichbarkeit entscheidet die wissenschaftliche Leitung im Auftrag des Rektorats.
b) Der Bewerbung sind, insoweit kein Studienabschluss vorliegt, der Nachweis für die
allgemeine Universitätsreife, sonstige berufliche Qualifikationen, ein Lebenslauf, sowie ein
Motivationsschreiben, in dem die Bewerberin/der Bewerber die Gründe für eine Teilnahme
am Universitätslehrgang Human Resource Management und die angestrebten Ziele ausführt,
anzuschließen.
c) Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und die Eignung der
Zulassungswerberinnen/Zulassungswerber entscheidet die wissenschaftliche Leitung im
Auftrag des Rektorats. Die Lehrgangsleitung prüft die Eignung und die Erfüllung der
Zulassungsvoraussetzungen und erstattet einen Vorschlag über die Aufnahme in den
Universitätslehrgang. Die Zulassung erfolgt gem. § 60 UG durch das Rektorat.
Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang „Human Resource Management“ ist der
Abschluss eines betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und/oder rechtswissenschaftlichen
Studiums oder der Abschluss eines betriebswirtschaftlich, volkswirtschaftlich und/oder
rechtwissenschaftlich ausgerichteten Universitätslehrganges der Karl-Franzens-Universität Graz oder
eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen
postsekundären Bildungseinrichtung oder der Nachweis über eine entsprechende langjährige
ExpertInnenerfahrung im Personalmanagement, im mittleren oder gehobenen Management oder in
der Beratungsbranche.
4
TeilnehmerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache müssen einen Nachweis über die Kenntnisse der
deutschen Sprache erbringen. Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt und wird nach pädagogischdidaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache
mit der wissenschaftlichen Leitung durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätslehrganges
festgelegt.
Die Lehrgangsleitung prüft die Eignung und die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und
erstattet einen Vorschlag über die Aufnahme in den Universitätslehrgang. Die Zulassung erfolgt gem.
§ 60 UG durch das Rektorat.
(1) Anerkennung von Leistungen anlässlich der Aufnahme
Vergleichbare Leistungen, die an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären
Bildungseinrichtung erbracht wurden, können gem. § 78 UG auf Antrag anerkannt werden. Anträge
auf Anerkennung von Leistungen sind schon gemeinsam mit der Bewerbung einzureichen und
müssen jedenfalls vor Studienbeginn beantragt werden, andernfalls können diese nicht
berücksichtigt werden.
(6) (7) Höchstzahl an Studienplätzen:
Zum Universitätslehrgang Human Resource Management können maximal 25 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer zugelassen werden. Die Zahl der Studienplätze ist somit beschränkt und wird nach
pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach
Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leitung durch die wirtschaftliche Leitung des
Universitätslehrganges festgelegt.
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber diese Zahl, muss ein Reihungsverfahren
durchgeführt werden. Grundlage des Reihungsverfahrens ist nach Erfüllung der
Zulassungsvoraussetzungen die Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung.
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten
Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt.
Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen
verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25
Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die
Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.
(2) Dauer und Gliederung des Universitätslehrganges
Der Universitätslehrgang mit einem Arbeitsaufwand von 90 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst
einschließlich der benötigten Zeitdauer für die Masterarbeit drei Semester und ist modular
strukturiert.
5
Die drei Semester beinhalten folgende Lehrinhalte:
Modul
Modul A
Modul B
Modul C
Modul D
Modul E
Modul F
Masterprüfung
Summe
Titel
HRM-Strategien & Personalservices
Recht Arbeitsrecht und Personalverrechnung
Projektmanagement und Kompetenzentwicklung
Persönlichkeit erkennen und Personalführung
BWL Organisationsgestaltung und
Ideenmanagement
Mastermodul
PF/GWF
PF
PF
PF
PF
PF
ECTS
10
12 11
10
12 11 14
12 13 11
PF
PF
30
4
90
(3) Akademischer Grad
An die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs wird der akademische Grad
„Master of Business Administration in Human Resource Management“, abgekürzt „MBA in Human
Resource Management“ verliehen.
(4) Lehrveranstaltungstypen
Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:
a. Vorlesungen (VO): Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung
durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt,
der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.
b. Übungen (UE): Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen
und konkrete Aufgaben zu lösen.
c. Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden
werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche
Arbeit abgeschlossen.
d. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Vorlesungen verbunden mit Übungen sind
Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer
Wissensvermittlung
durch
Vortrag
den
praktisch-beruflichen
Zielen
des
Universitätslehrganges entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden.
Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des § 1
Abs. 3 Z 3 lit. a (Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), den praktisch-beruflichen
Zielen der Diplom- und Bachelorstudien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung
zu behandeln.
Alle unter b. a. bis d. c. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten gemäß § 13 Satzungsteil
Studienrechtliche Bestimmungen als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.
§ 3 Lehr- und Lernformen
(1) Unterrichtssprache
Der Universitätslehrgang wird in deutscher Sprache abgehalten.
6
(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen
Der Universitätslehrgang ist berufsbegleitend organisiert. Der Unterricht findet in geblockter Form
statt.
(3) Lehr- und Lernmethoden
Die vielfältigen Lehr- und Lernmethoden werden in den Lehrveranstaltungen in optimaler Form auf
den Inhalt abgestimmt. In den Lehrveranstaltungen wird in unterschiedlichen Settings
(selbstgesteuerte Gruppen oder Teams) mit vielfältigen Lehr- und Lernformen gearbeitet. Dabei wird
aktive Teamarbeit von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet.
§ 4 Aufbau und Gliederung des Universitätslehrganges
(1) Module und Lehrveranstaltungen
Der dreisemestrige Universitätslehrgang umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 90
ECTS-Anrechnungspunkten. Der Universitätslehrgang ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer
Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Gliederung, Titel, LV-Typ, ECTS-Anrechnungspunkten
(ECTS), Summe Kontaktstunden (Summe KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (empf.
Sem.) genannt. In den Spalten Pflichtfach (PF) bzw. gebundenes Wahlfach (GWF) ist gekennzeichnet,
ob es sich um ein Pflicht- oder ein gebundenes Wahlfach handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern
ist entsprechend der Vorgaben auszuwählen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.
(1) Der dreisemestrige Universitätslehrgang umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von
insgesamt 90 ECTS-Anrechnungspunkten. Der Universitätslehrgang ist modular strukturiert. Die
Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Gliederung, Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten
(ECTS), Summe Kontaktstunden (Summe KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (Sem.)
genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.
(2) Der Unterrichtsplan enthält die nachstehend aufgelisteten Lehrveranstaltungen; alle
Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen (PF). Als Voraussetzung für den Besuch der
Lehrveranstaltungen aus den einzelnen Modulen gelten die in den Modulbeschreibungen
enthaltenen Kriterien.
Modul-/LVBezeichnung
Modul A
A.1
A.2
A.3
Modul B
B.1
B.2
Modultitel/Prüfungsfach
Lehrveranstaltungstitel
HRM-Strategien &
Personalservices
HRM-Strategien
Personalservices
Seminar aus HRM-Strategien
Recht Sozial- und Arbeitsrecht und
Personalverrechnung
Rechtliche Grundlagen für HRM
Sozial- und Arbeitsrecht
Personalverrechnung
LV-Typ
VU
UE
SE
PF/
GWF
PF
PF
PF
ECTS
Summe empf.
KStd.
Sem.
10
72
4
4
2
32
32
8
12 11
96 80
1
1
1
VO VU
PF
3
24
1
UE
PF
3
24
1
7
Personalcontrolling und
Qualitätsmanagement im HRM
Arbeits- und Sozialrecht Seminar
B.4
aus Sozial – und Arbeitsrecht
Projektmanagement und
Modul C
Kompetenzentwicklung
C.1
Projektmanagement
C.2
Kompetenz-/Personalentwicklung
Seminar aus Kompetenz- und
C.3
Personalentwicklung
Persönlichkeit erkennen und
Modul D
Personalführung
Persönlichkeitsprofile
D.1
Persönlichkeit erkennen
Wertewelten und
D.2
Veränderungspotenziale in
Unternehmen
D.3
Personalführung
D.4
Konfliktmanagement
D.5
Gender und Diversity Management
D.5 D.6
Seminar aus Personalführung
BWL Organisationsgestaltung und
Modul E
Ideenmanagement
Organisation und systemisches
E.1
Management
E.2
Geschäftsprozessmanagement
E.3 D.5
Gender und Diversity Management
Ideenmanagement und Change
E.4 E.3
Management
Seminar aus Organisations- und
E.5 E.4
Change Management
Ideenmanagement
Modul F
Mastermodul
Wissenschaftliches Arbeiten und
F.1
Planung der Masterarbeit
Masterarbeit
Masterarbeit Wissenschaftliches
F.2
Arbeiten und Planung der
Masterarbeit
Masterprüfung Masterprüfung
Summe
B.3
VU
PF
3
24
1
UE SE
PF
32
24 8
1
10
72
VU
UE
PF
PF
4
4
32
32
1
1
SE
PF
2
8
2
12 11
14
88 80
104
VU
PF
2
16
2
VU
PF
212
16 8 16
2
UE
UE
VU
SE
PF
PF
4
2
2
2
12 13
11
32
16
16
8
88 96
80
2
2
2
2
VU
PF
2
16
2
VU
VU
PF
PF
34
2
24 32
16
2
2
UE
PF
3
24
2 2-3
SE
PF
2
8
2 2-3
30
24
PF
SE
PF
5 25
16 8
2 2-3
SE
PF
25 5
8 16
3 2-3
PF
4
90
2
442
434
3
8
(2) Voraussetzungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen
Modul/Lehrveranstaltungstitel
Projektmanagement und
Kompetenzentwicklung
Persönlichkeit erkennen und
Personalführung
C
D
E
BWL
Voraussetzung für den Besuch des Moduls/
der Lehrveranstaltung
A
C
A
B
C
A
B
C
F.2
Masterarbeit
D
E
F.1
HRM-Strategien & Personalservices
Projektmanagement und
Kompetenzentwicklung
HRM-Strategien & Personalservices
Recht
Projektmanagement und
Kompetenzentwicklung
HRM-Strategien & Personalservices
Recht
Projektmanagement und
Kompetenzentwicklung
Persönlichkeit erkennen und
Personalführung
BWL
Wissenschaftliches Arbeiten und
Planung der Masterarbeit
(3) Masterarbeit
a. Im Rahmen des Universitätslehrganges ist eine Masterarbeit zu verfassen (§ 81 Abs. 1 UG
und § 27 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Diese umfasst 25 ECTSAnrechnungspunkte. Es wird empfohlen die Masterarbeit im dritten Semester zu verfassen.
b. Die/Der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von
Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen/Betreuer auszuwählen.
c. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die/den Studierende/n die
Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
d. Die Beurteilungsfrist der Masterarbeit beträgt zwei Monate (§ 27 Abs. 8 Satzungsteil
Studienrechtliche Bestimmungen).
e. Die Masterarbeit ist spätestens vier Wochen vor dem Termin der Masterprüfung in zwei
Exemplaren einzureichen. Die Erstbeurteilung der Masterarbeit erfolgt durch die Betreuerin
bzw. den Betreuer. Im Rahmen der Masterprüfung wird die Endbeurteilung der Masterarbeit
festgelegt.
f. Die Erstellung der Masterarbeit wird durch ein umfassendes Betreuungsmodell unterstützt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, die jeweiligen Spezifika ihrer
Projekte mit den Fachreferentinnen und -referenten zu besprechen und sich
Meinungen/Literaturhinweise/Erfahrungen für die Problemlösung einzuholen. Weiters wird
durch kontinuierliches Feedback der Erstellungsprozess der Arbeit und der damit
verbundene Praxistransfer aktiv unterstützt. Voraussetzung für den positiven Abschluss des
Universitätslehrganges ist daher die Erstellung und Präsentation der Masterarbeit, nach
Möglichkeit aus dem eigenen Arbeitsumfeld.
9
§ 5 Prüfungsordnung
(1) Lehrveranstaltungsprüfungen
Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem
einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden
kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter
(entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Sie werden durch die
Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59
Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den
Lehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen.
Für den positiven Abschluss des Universitätslehrganges müssen alle Lehrveranstaltungen im Umfang
der dafür vorgesehenen Kontaktstunden sowie Masterarbeit und Masterprüfung erfolgreich
absolviert werden. In Summe muss eine Anwesenheit von mindestens 80 % pro Lehrveranstaltung
gegeben sein.
Alle Lehrveranstaltungen gelten als Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter (gemäß §
13 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Bei Lehrveranstaltungsprüfungen von
Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt die Beurteilung nicht auf Grund
eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf Grund von regelmäßig
durchgeführten schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die aktive Mitarbeit der Studierenden ist somit ein Beurteilungskriterium. Die Beurteilung der
Leistungen Prüfungsleistungen richtet sich erfolgt nach der in § 73 Abs. 1 und 3 UG bestimmten
Notenskala. Ist die Beurteilung mit einer Note unmöglich oder unzweckmäßig hat die positive
Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ zu
lauten. Die entsprechenden Beurteilungen stellt die Leiterin/der Leiter der jeweiligen
Lehrveranstaltung aus.
(2) Masterarbeit
Für den erfolgreichen Abschluss des Universitätslehrganges ist die Anfertigung einer
wissenschaftlichen Arbeit (Masterarbeit) erforderlich. Durch die Masterarbeit erbringen die
Studierenden den Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich
und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Masterarbeit wird mit 25 ECTS-Anrechnungspunkten
bewertet.
Die Masterarbeit ist spätestens vier Wochen vor dem Termin der Masterprüfung in zwei Exemplaren
einzureichen. Die Erstbeurteilung der Masterarbeit erfolgt durch die Betreuerin bzw. den Betreuer.
Im Rahmen der Masterprüfung wird die Endbeurteilung der Masterarbeit festgelegt.
Die Erstellung der Masterarbeit wird durch ein umfassendes Betreuungsmodell unterstützt. Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, die jeweiligen Spezifika ihrer Projekte mit
den Fachreferentinnen und -referenten zu besprechen und sich Meinungen/Literaturhinweise/
Erfahrungen für die Problemlösung einzuholen. Weiters wird durch kontinuierliches Feedback der
Erstellungsprozess der Arbeit und der damit verbundene Praxistransfer aktiv unterstützt.
Voraussetzung für den positiven Abschluss des Universitätslehrganges ist daher die Erstellung und
Präsentation der Masterarbeit, nach Möglichkeit aus dem eigenen Arbeitsumfeld.
10
(2) Masterprüfung
Die Masterprüfung ist eine mündliche, kommissionelle Gesamtprüfung im Ausmaß von 4 ECTSAnrechnungspunkten. Sie kann erst absolviert werden, wenn alle Prüfungsfächer des
Universitätslehrganges positiv absolviert wurden und die Masterarbeit positiv beurteilt wurde.
Der Prüfungssenat besteht aus mindestens drei Personen, von denen eine Person zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Fach ist ein/e Prüfer/in vorzusehen. In der Regel sind als
Prüfer/innen die Universitätslehrer/innen mit einer Lehrbefugnis gemäß § 98 Abs. 12 bzw. § 103 UG
jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen.
Gegenstand der Masterprüfung sind (a) die öffentliche Verteidigung und Präsentation der
Masterarbeit (maximal 20 Minuten) sowie (b) die Prüfung aus einem Wahlfach. Aus den Modulen des
Universitätslehrganges wird von der Lehrgangsleitung ein Katalog für die Wahlfächer zur Prüfung
erstellt aus dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auswählen können
Am Ende des Universitätslehrganges findet die Masterprüfung, eine mündliche Gesamtprüfung durch
eine Prüfungskommission statt. Die Mitglieder der Prüfungskommission sind entsprechend § 24
Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Karl-Franzens-Universität Graz zu bestellen. Eine
Person der Prüfungskommission, vorrangig die Wissenschaftliche Leitung, ist zum Vorsitzenden/zur
Vorsitzenden zu bestellen.
Die Zulassung zur Masterprüfung ist von der positiven Beurteilung der Masterarbeit sowie der
positiven Bewertung aller Prüfungen des Universitätslehrganges abhängig.
Die Abschlussprüfung umfasst die Prüfung im Zusammenhang mit der Masterarbeit, die Präsentation
und Verteidigung der Masterarbeit, sowie die Prüfung aus einem Wahlfach. Aus den Modulen des
Universitätslehrganges wird von der Lehrgangsleitung ein Katalog für die Wahlfächer zur Prüfung
erstellt aus dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auswählen können. Die Prüfung wird mit vier
ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.
(3) Wiederholung von Prüfungen
Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 38 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen
geregelt.
(4) Gesamtbeurteilung
Die Gesamtbeurteilung hat „bestanden“ zu lauten, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv beurteilt
wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit
Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und
in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.
§ 6 Lehrgangsorganisation
(1) Lehrgangsleitung
Es ist eine wissenschaftliche Leitung zu bestellen. Die Leiterin/Der Leiter muss entweder die
Habilitation nach den Bestimmungen des UG aufweisen oder über gleichwertige wissenschaftliche
Qualifikationen verfügen (§ 5 Abs. 1 Satzungsteil Universitätslehrgänge). Der wissenschaftlichen
11
Leiterin/dem wissenschaftlichen Leiter obliegen für den Bereich des Universitätslehrgangs folgende
Aufgaben (§ 5 Abs. 2 Satzungsteil Universitätslehrgänge):
a.
Wissenschaftliche Leitung,
b.
Aufgaben des für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz
zuständigen monokratischen Organs,
c.
diesbezügliche organisatorische und studienrechtliche Verwaltungsaufgaben hinsichtlich der
Durchführung der Angelegenheiten gemäß den studienrechtlichen Bestimmungen des UG
und des Satzungsteiles Studienrechtliche Bestimmungen. Die Beauftragung umfasst auch die
Anerkennung von Prüfungen in sinngemäßer Anwendung des § 78 UG i. V .m. § 39 des
Satzungsteils
Studienrechtliche
Bestimmungen
(§
5
Abs.
5
Satzungsteil
Universitätslehrgänge).
Wirtschaftliche und organisatorische Leitung
Die Erledigung weiterer Verwaltungsaufgaben und die kaufmännischen Abwicklung des
Universitätslehrgangs wird von UNI for LIFE wahrgenommen (§ 5 Abs. 3 Satzungsteil
Universitätslehrgänge).
Es ist eine wissenschaftliche Leitung zu bestellen, die von einer Universitätsprofessorin bzw. einem
Universitätsprofessor oder einer/einem habilitierten Universitätslehrerin/Universitätslehrer
wahrzunehmen ist. Die wirtschaftliche und organisatorische Leitung wird von UNI for LIFE
wahrgenommen.
(2) Lehrgangskosten
Die Kosten des Universitätslehrganges setzen sich aus den Aufwendungen für die Lehrenden und den
sonstigen Aufwendungen für Leitung, Organisation etc. zusammen. Diese Gelder werden aus dem
Lehrgangsbeitrag und Drittmitteln aufgebracht. Falls diese nicht in entsprechender Höhe zur
Verfügung stehen, kann der Universitätslehrgang nicht stattfinden.
Der Lehrgangsbeitrag schließt nur die Kosten für die Lehrveranstaltungen ein, nicht hingegen
sonstige Kosten, die u. a. für Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen und der
Erstellung der Masterarbeit Zertifizierungsarbeit oder für die Teilnahme an allfälligen Exkursionen
anfallen. Diese sowie allfällige sonstige Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung während des
Universitätslehrgangs sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen. Der
Universität Graz erwachsen aus dem Universitätslehrgang keine Kosten.
Die wirtschaftliche Lehrgangsleitung kann eine Änderung des Lehrgangsbeitrages aufgrund sinkender
oder steigender TeilnehmerInnenzahlen vorschlagen. Der Lehrgangsbeitrag ist vom Rektorat unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten festzusetzen (§ 91 Abs. 7 UG).
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Universitätslehrganges sind außerordentliche
Studierende. Soweit sie ausschließlich zum Universitätslehrgang zugelassen sind, haben sie nur den
Lehrgangsbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten. Die Bestimmungen über den
Lehrgangsbeitrag gelten sinngemäß auch für die Kosten einzelner Module bzw. Lehrveranstaltungen.
Diese sind gesondert festzusetzen.
(3) Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
Zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung gelten die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1
Satzungsteil Universitätslehrgänge.
12
§ 7 In-Kraft-Treten des Curriculums
Dieses Curriculum tritt mit Ablauf des Tages seiner nach Verlautbarung im Mitteilungsblatt mit […]in
Kraft.
13
Anhang I: Modulbeschreibungen
Modul A
ECTS-Anrechnungspunkte
Inhalte
HRM-Strategien & Personalservices
10
A.1: HRM-Strategien
Aufgaben und Anforderungen des HRM-Managements, HRMSystem-Diagnose, HRM-Strategien
A.2: Personalservices
Ziele und Umfang von Personalservices-Funktionen, Methoden zur
Bestimmung
des
Personalbedarfs,
Personalmarketing,
Gestaltungsinhalte funktionsspezifischer Anforderungsprofile,
Techniken der Personalauswahl und Bewertung, Anforderungen an
Interviews
A.3: Seminar aus HRM-Strategien
Integrationsmethoden zur Einführung neuer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, Schwerpunkte des Personalcontrollings, Fallbeispiele
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Absolvierung des
Moduls in der Lage sein,
A.1:
 Aufgaben
des
HRM-Managements
und
von
Personalservices-Funktionen zu definieren und an die
Spezifika von Unternehmen anzupassen, bei der
Entwicklung von HRM-Strategien mitzuwirken,
Lernziele
(erwartete Lernergebnisse,
erworbene Kompetenzen)
A.2:

Planungsmethoden in Personalservices auf ihre
Anwendungsbereiche abzuschätzen und spezifisch
anzupassen, Anforderungsprofile für verschiedene
Stellenarten zu gestalten, Personalauswahl- und
Beurteilungsmaßnahmen anzuwenden,
A.3:

Lehr- und Lernaktivitäten,
-methoden
Empfohlene
Voraussetzungen
für die Teilnahme
Häufigkeit des Angebots
Methoden
der
Mitarbeiterinnenund
Mitarbeiterintegration zu definieren und kontextspezifisch
anzuwenden, Befragungen von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern am Beispiel der Arbeitszufriedenheit
durchzuführen, selbständig Fallbeispiele zu lösen.
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit
Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an
Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
keine
Einmal pro Lehrgangsdurchführung
14
Modul B
ECTS-Anrechnungspunkte
Inhalte
Recht
12
B.1: Rechtliche Grundlagen für HRM
Unternehmensrecht, Begründung, Beendigung sowie Merkmale
von Arbeitsverhältnissen, Gesetzliche und kollektivvertragliche
Rahmenbedingungen, Methodische Fragen zur Vertragsgestaltung,
Vergütungsmanagement
und
All-Inklusiv-Verträge,
Mitbestimmungs- und Informationsrechte, Arbeitszeugnis,
Organisation und Aufgaben der Arbeitsgerichte, Rechtsgrundlagen
der Sozialpartnerschaft
Schwerpunkt: theoretische Einführung
B.2: Personalverrechnung
Grundlagen der Lohn- und Gehaltsverrechnung, Fallbeispiele
gängiger Abrechnungskonstellationen, kritische Faktoren der
Personalverrechnung, abgabenrechtliche Dimensionen
B.3: Personalcontrolling und Qualitätsmanagement im HRM
Ermittlung von Personalkosten und Stundensätzen, Planung und
Überwachung von Personalkosten, Kennzahlensysteme für Human
Ressourcen, Begriffsdefinition von Qualitätsmanagement im
Personalbereich, Standards und Umsetzungsaspekte des
Qualitätsmanagements im HRM Bereich
Lernziele
(erwartete Lernergebnisse,
erworbene Kompetenzen)
B.4: Arbeits- und Sozialrecht
Grundlagen des Sozial- und Arbeitsrechts, Fallbeispiele, Standards
und gängige Probleme bei Dienstverträgen und -verhältnissen,
Krankenstände, HR-Daten, Eltern-, Alters- und weitere
Teilzeitmodelle
Schwerpunkt: Fallbeispiele und konkrete Fragestellungen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Absolvierung des
Moduls in der Lage sein,
B.1:
 die Grundlagen des Unternehmensrechts zu kennen, über
entscheidungsrelevante
Elemente
eines
Arbeitsvertragsverhältnisses
Bescheid
zu
wissen,
Dienstverträge zu erstellen, Anforderungen verschiedener
Vergütungssysteme zu kennen, das Zusammenwirken von
Unternehmensleitung und Belegschaftsvertretung zu
verstehen, rechtswirksame Arbeitszeugnisse zu verfassen,
über die Rechtsgrundlagen der Sozialpartnerschaft
Bescheid zu wissen,
B.2:

die Grundlagen der Personalverrechnung zu kennen und zu
verstehen,
die
wesentlichen
abgabenrechtlichen
Bestimmungen zu kennen,
15
B.3:

die
Methodik
der
Personalkostenplanung
und -überwachung zu kennen und anwenden zu können,
verschiedene Kennzahlensysteme für HRM zu kennen, die
Anforderungen von Qualitätsmanagement im HRM zu
kennen und das Qualitätsmanagement im HRM
umzusetzen,
B.4:

Lehr- und Lernaktivitäten,
-methoden
Empfohlene
Voraussetzungen
für die Teilnahme
Häufigkeit des Angebots
Modul C
ECTS-Anrechnungspunkte
Inhalte
Lernziele
(erwartete Lernergebnisse,
erworbene Kompetenzen)
Fallbeispiele und konkrete Fragestellungen zum Sozial- und
Arbeitsrecht,
zu
den
wesentlichen
rechtlichen
Bestimmungen, zum Umgang mit arbeitsrechtlichen
Dokumenten und HR-Daten zu bearbeiten und zu lösen.
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit
Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an
Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
keine
Einmal pro Lehrgangsdurchführung
Projektmanagement und Kompetenzentwicklung
10
C.1: Projektmanagement
Begriff und Aufgaben des Projektmanagements, Methoden und
Instrumente zur Planung, Steuerung und Auswertung von
Projekten, Softwaretools für umfassendes Projektmanagement
C.2: Kompetenz-/Personalentwicklung
Differenzierung von Kompetenz- und Personalentwicklung,
Analysetechniken zur Bedarfsermittlung, Methoden der
Maßnahmenplanung,
Evaluierung
als
Wirkungskontrolle,
Visualisierungstechniken, Didaktische Methoden im Lernprozess,
Entwicklungsmaßnahmen aus Sicht der Kostenrechnung
C.3: Seminar aus Kompetenz- und Personalentwicklung
Personalentwicklungskonzepte für spezifische Situationen und
Anforderungen anhand von Fallbeispielen, Anwendung von
Evaluierungstechniken für Aufgabenstellungen aus Fallbeispielen
oder dem eigenen Arbeitsumfeld
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Absolvierung des
Moduls in der Lage sein,
C.1:
 Begriff und Aufgaben des Projektmanagements zu kennen,
die Methoden und Instrumente zur Planung von Projekten
zu kennen, erste Anwendungserfahrungen anhand von
Fallbeispielen gemacht zu haben, Projekte zu steuern und
auszuwerten, einen Überblick über die Funktionalität von
16
Projektmanagementsoftware zu geben,
C.2:

Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung zu beurteilen,
Personalentwicklungsmaßnahmen zu planen, Inhalte
nachhaltig zu visualisieren, Lernprozesse zu beurteilen,
C.3:

Lehr- und Lernaktivitäten,
-methoden
Empfohlene
Voraussetzungen
für die Teilnahme
Häufigkeit des Angebots
Modul D
ECTS-Anrechnungspunkte
Personalentwicklungskonzepte
und
zugehörige
Evaluierungsinstrumente zu gestalten, Kostenanalysen zur
Personalentwicklung durchzuführen.
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit
Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an
Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Modul A
Einmal pro Lehrgangsdurchführung
Persönlichkeit erkennen und Personalführung
12
D.1: Persönlichkeitsprofile
Grundlagen der
Führung mit Schwerpunkt
in der
Persönlichkeitsentwicklung, Methoden und Werkzeuge zur
Ermittlung von Potential/Nutzen und Risiken von Analysen in der
Persönlichkeitsentwicklung, Selbstverantwortung, Kommunikation
auf unterschiedlichen Wahrnehmungskanälen – Einfluss der
neurobiologischen Faktoren auf unser Erleben der Realität
D.2: Wertewelten und Veränderungspotenziale in Unternehmen
Aufbau des Systems der Wertewelten nach Graves, Kriterien zur
Feststellung welche Ebene der Wertewelten in spezifischen
Organisationen dominierend ist, Veränderungsmöglichkeiten in
Abhängigkeit der aktuell vorherrschenden Ebene
Inhalte
D.3: Personalführung
Paradigmen zum Thema „Führung“, Führungstheorien, Modelle
der Führung, Führungsaufgaben und Instrumente zur praktischen
Umsetzung,
Vorund
Nachteile
verschiedener
Führungsinstrumente
in
Abhängigkeit
der
spezifischen
Führungssituation,
Führung
in
Abhängigkeit
der
Persönlichkeitsprofile der geführten Personen
D.4: Konfliktmanagement
Entstehung und Verlauf von Konflikten, Problemorientiertes versus
lösungsorientiertes Vorgehen zur Konfliktlösung, mechanistischer,
menschzentrierter und systemischer Ansatz, visuelle Abbildung
von
Konfliktsituationen,
typische
Konfliktsituationen,
Nachbearbeitung von Konflikten
17
D.5: Seminar aus Personalführung
Vertiefung der Führungstheorien und Instrumente anhand von
Fallbeispielen, Entwicklung von Führungskonzepten, Methoden
und Instrumente für die Führungskräfteentwicklung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Absolvierung des
Moduls in der Lage sein,
D.1:
 über Wissen über Persönlichkeitsprofile zu verfügen,
sensibel hinsichtlich der Wahrnehmung und Identifizierung
von Gewohnheiten zu sein, die eigenen Stärken zu kennen,
das eigene Potential abzuschätzen und zu nutzen, über die
Kommunikation
auf
unterschiedlichen
Wahrnehmungskanälen Bescheid zu wissen,
D.2:

Lernziele
(erwartete Lernergebnisse,
erworbene Kompetenzen)
D.3:

D.4:

Unterschiede und Einfluss der Werte in der strategischen
und
operativen
Führung
zu
erkennen,
Veränderungspotenziale von Organisationen abschätzen zu
können, die Grenzen von Veränderungen in Abhängigkeit
der dominanten Ebene der Wertewelt zu kennen,
die
wichtigsten
Führungstheorien
zu
kennen,
Führungsinstrumente kritisch zu hinterfragen, die Wirkung
einzelner Führungsinstrumente in Abhängigkeit der
Persönlichkeitsprofile der geführten Personen zu kennen,
Entstehungsursachen von Konflikten und deren typische
Verläufe zu kennen, Konflikte und deren Entwicklungsstufe
zu erkennen und geeignete Konfliktlösungsmethoden zu
erarbeiten,
D.5:

Lehr- und Lernaktivitäten,
-methoden
Empfohlene
Voraussetzungen
für die Teilnahme
Häufigkeit des Angebots
Führungskonzepten zu entwickeln und zu evaluieren, den
Eignungsbereich und die Kosten von Instrumenten zur
Führungskräfteentwicklung zu kennen.
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit
Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an
Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Modul C
Einmal pro Lehrgangsdurchführung
18
Modul E
ECTS-Anrechnungspunkte
BWL
12
E.1: Organisation und systemisches Management
Handlungsfelder
und
Methoden
und
Techniken
der
Organisationsgestaltung,
Ansatzpunkte
moderner
Organisationskonzepte, Gestaltungsinhalte und gängige Formen
der Aufbau- und Ablauforganisation, Grundlagen des systemischen
Managements und Zusammenhänge zwischen den einzelnen
Systemelementen und deren Implikationen für organisatorische
Gestaltung
E.2: Geschäftsprozessmanagement
Methoden und Techniken für die Diagnose von bestehenden und
die
Konzeption
von
optimierten
Geschäftsprozessen,
Vorgehensmodelle für Optimierungsprojekte, Funktionalität von
Geschäftsprozessmodellierungssoftware
Inhalte
E.3: Gender und Diversity Management
Begriff, operationale und strategische Zielsetzungen des Gender
und Diversity Managements, theoretischer Forschungsstand,
personenbezogene
und
verhaltensbezogene
Aspekte,
Analyseebenen und Stoßrichtungen des Diversity Management in
Unternehmen, Instrumente und Fallbeispiele
E.4: Ideenmanagement und Change Management
Theoretische Grundlagen eines effektiven Ideenmanagements,
Vorgehensmodelle zur Implementierung eines Betrieblichen
Vorschlagswesens
und
eines
Kontinuierlichen
Verbesserungsprozesses,
Bewertungssysteme
und
Vergütungssysteme für Verbesserungsvorschläge, Darstellung und
praktische Anwendung (Übung) der einzelnen Methoden des
Change Management nach folgenden Gesichtspunkten:
theoretisches Fundament, Erfolgsbedingungen, Auswirkungen auf
das Macht- und Autoritätsgefüge in der Organisation, Rollen,
Aufgaben und Beziehungen in der Methodenanwendung (z.B.
Zukunftskonferenz nach Weisbord u. Janoff, World Cafe nach
Brown/Isaacs, Strategieforum (Soderquist))
Lernziele
(erwartete Lernergebnisse,
erworbene Kompetenzen)
E.5: Seminar aus Organisations- und Change Management
Vertiefung der Konzepte für das Organisations- und Change
Management anhand von Fallbeispielen, Planung und Erstellung
von Methodenkonzepten für Veränderungsprozesse
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Absolvierung des
Moduls in der Lage sein,
E.1:
 über organisatorische Gestaltungsinhalte und die
Grundprinzipien der systemischen Analyse bzw. über die
Gestaltung von Organisationsstrukturen Bescheid zu
wissen,
die
Ansatzpunkte
moderner
19
Organisationskonzepte und gängige Formen der Aufbauund Ablauforganisation zu kennen,
E.2:

spezifische
Vorgehensmodelle
für
Geschäftsprozessoptimierungsprojekte zu entwickeln,
verschiedene Methoden zu kennen und deren jeweiligen
Eignungsbereich abzuschätzen, die Ansatzpunkte zur
Entwicklung innovativer Geschäftsprozesse zu kennen,

die Analyseebenen und -instrumente des Gender Diversity
Managements zu kennen, den Zusammenhang zur
Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens herzustellen, die
Ansatzpunkte
und
Wirkung
der
verschiedenen
Maßnahmen in diesem Bereich zu kennen,

die
methodischen
Ansätze
des
Betrieblichen
Vorschlagswesen
und
von
Kontinuierlichen
Verbesserungsprozessen
(KVP)
zu
kennen,
unternehmensspezifische
Instrumente
eines
Ideenmanagements zu entwickeln, Change Management
Projekte zu planen und geeignete Methoden dafür zu
definieren, verschiedene
Methoden anzuwenden,
Veranstaltungen bzw. Methodenanwendungen zu
evaluieren und weiterzuentwickeln,
E.3:
E.4:
E.5:
Lehr- und Lernaktivitäten,
-methoden
Empfohlene
Voraussetzungen
für die Teilnahme
Häufigkeit des Angebots
Modul F
ECTS-Anrechnungspunkte
Inhalte
 Vorgehensmodelle für Veränderungsprojekte zu erstellen.
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit
Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an
Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Modul A bis C
Einmal pro Lehrgangsdurchführung
Mastermodul
30
F.1: Wissenschaftliches Arbeiten und Planung der Masterarbeit
Methoden und Techniken des Wissenschaftlichen Arbeitens,
Erarbeitung eines Projektauftrages für eine Problemstellung aus
dem eigenen Arbeitsumfeld, Ausarbeitung von Lösungskonzepten
im Rahmen der Erstellung der Masterarbeit, Zwischen- und
Endpräsentationen der Arbeitsergebnisse und deren Diskussion
F.2: Masterarbeit
Vertiefendes Literaturstudium zu allen Modulen insbesondere in
20
Lernziele
(erwartete Lernergebnisse,
erworbene Kompetenzen)
jenen Bereichen, die Gegenstand der Masterarbeit sind, Definition
einer Aufgabenstellung aus dem eigenen Arbeitsumfeld,
Bearbeitung dieser Aufgabenstellung auf Basis des aktuellen
Standes der Forschung im jeweiligen Fachbereich, fundierte
Lösungsvorschläge mit Kosten-Nutzen-Analysen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen nach Absolvierung des
Moduls in der Lage sein,
F.1:
 wissenschaftlich zu arbeiten und wissenschaftliche
Arbeiten zu präsentieren,
F.2:

Lehr- und Lernaktivitäten,
-methoden
Empfohlene
Voraussetzungen
für die Teilnahme
Häufigkeit des Angebots
eine theoriegeleitete Lösung einer wesentlichen
Aufgabenstellung aus dem eigenen Arbeitsumfeld zu
erarbeiten, die durch die Kosten-Nutzen-Analyse einen
hohen praktischen Nutzen aufweist.
Vortrag, Diskussion, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an
Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Modul A bis E
Einmal pro Lehrgangsdurchführung
Modul A: HRM-Strategien & Personalservices, 10 ECTS-Anrechnungspunkte
Inhalte:
A.1: HRM-Strategien
Aufgaben und Anforderungen des HRM-Managements, HRM-System-Diagnose, HRM-Strategien
A.2: Personalservices
Ziele und Umfang von Personalservices-Funktionen, Methoden zur Bestimmung des
Personalbedarfs, Personalmarketing, Gestaltungsinhalte funktionsspezifischer Anforderungsprofile,
Techniken der Personalauswahl und Bewertung, Anforderungen an Interviews
A.3: Seminar aus HRM-Strategien
Integrationsmethoden zur Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schwerpunkte des
Personalcontrollings, Fallbeispiele
Lernziele: Nach Absolvierung des Moduls A sind die Teilnehmerinnen / Teilnehmer in der Lage,
A.1:
-
Aufgaben des HRM-Managements und von Personalservices-Funktionen zu definieren und
an die Spezifika von Unternehmen anzupassen, bei der Entwicklung von HRM-Strategien
mitzuwirken
-
Planungsmethoden in Personalservices auf ihre Anwendungsbereiche abzuschätzen und
spezifisch anzupassen, Anforderungsprofile für verschiedene Stellenarten zu gestalten,
A.2:
21
Personalauswahl- und Beurteilungsmaßnahmen anzuwenden
A.3:
-
Methoden der MitarbeiterInnenintegration zu definieren und kontextspezifisch
anzuwenden, Befragungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Beispiel der
Arbeitszufriedenheit durchzuführen, selbständig Fallbeispiele zu lösen
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes
Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Voraussetzung für die Teilnahme: keine
Häufigkeit des Angebots von Modulen: Einmal pro Lehrgangsdurchführung
Modul B: Recht Sozial- und Arbeitsrecht und Personalverrechnung, 12 11 ECTSAnrechnungspunkte
Inhalte:
B.1: Rechtliche Grundlagen für HRM Sozial- und Arbeitsrecht
Unternehmensrecht, Begründung, Beendigung sowie Merkmale von Arbeitsverhältnissen,
Gesetzliche und kollektivvertragliche Rahmenbedingungen, Methodische Fragen zur
Vertragsgestaltung, Vergütungsmanagement und All-Inklusiv-Verträge, Mitbestimmungs- und
Informationsrechte, Arbeitszeugnis, Organisation und Aufgaben Wesen der Arbeitsgerichte,
Rechtsgrundlagen der Sozialpartnerschaft
Schwerpunkt: theoretische Einführung
B.2: Personalverrechnung
Grundlagen der Lohn- und Gehaltsverrechnung, Fallbeispiele gängiger Abrechnungskonstellationen,
kritische Faktoren der Personalverrechnung, abgabenrechtliche Dimensionen
B.3: Personalcontrolling und Qualitätsmanagement im HRM
Ermittlung von Personalkosten und Stundensätzen, Planung und Überwachung von Personalkosten,
Kennzahlensysteme für Human Ressourcen, Begriffsdefinition von Qualitätsmanagement im
Personalbereich, Standards und Umsetzungsaspekte des Qualitätsmanagements im HRM Bereich
B.4: Arbeits- und Sozialrecht Seminar aus Sozial- und Arbeitsrecht
Grundlagen des Sozial- und Arbeitsrechts, Fallbeispiele, Standards und gängige Probleme bei
Dienstverträgen und -verhältnissen, Krankenstände, HR-Daten, Eltern-, Alters- und weitere
Teilzeitmodelle
Schwerpunkt: Fallbeispiele und konkrete Fragestellungen
Lernziele: Nach Absolvierung des Moduls B verfügen die Teilnehmerinnen / Teilnehmer über,
B.1:
-
Kenntnisse über die Grundlagen des Unternehmensrechts, Wissen über
entscheidungsrelevante Elemente eines Arbeitsvertragsverhältnisses, erste Erfahrungen mit
der Erstellung von Dienstverträgen, Anforderungen verschiedener Vergütungssysteme
erkennen, Kenntnis über das Zusammenwirken von Unternehmensleitung und
Belegschaftsvertretung, Verfassen rechtswirksamer Arbeitszeugnisse, Wissen über die
22
Rechtsgrundlagen der Sozialpartnerschaft
B.2:
-
Kenntnisse über die Grundlagen der Personalverrechnung, Wissen über die wesentlichen
abgabenrechtlichen Bestimmungen
-
Wissen über die Methodik der Personalkostenplanung und -überwachung, Wissen über
Kennzahlensysteme für HRM, Kenntnis der Anforderungen und die Umsetzung von
Qualitätsmanagement im HRM
-
Bearbeitung und Lösung von Fallbeispielen und konkreten Fragestellungen zum Sozial- und
Arbeitsrecht, zu den wesentlichen rechtlichen Bestimmungen, zum Umgang mit
arbeitsrechtlichen Dokumenten und HR-Daten
Kenntnisse über die Grundlagen des Sozial- und Arbeitsrechts, Wissen über die wesentlichen
rechtlichen Bestimmungen, Umgang mit arbeitsrechtlichen Dokumenten und HR-Daten
B.3:
B.4:
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes
Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Voraussetzung für die Teilnahme: keine
Häufigkeit des Angebots von Modulen: Einmal pro Lehrgangsdurchführung
Modul C: Projektmanagement und Kompetenzentwicklung, 10 ECTS-Anrechnungspunkte
Inhalte:
C.1: Projektmanagement
Begriff und Aufgaben des Projektmanagements, Methoden und Instrumente zur Planung, Steuerung
und Auswertung von Projekten, Softwaretools für umfassendes Projektmanagement
C.2: Kompetenz-/Personalentwicklung
Differenzierung von Kompetenz- und Personalentwicklung, Analysetechniken zur Bedarfsermittlung,
Methoden der Maßnahmenplanung, Evaluierung als Wirkungskontrolle, Visualisierungstechniken,
Didaktische Methoden im Lernprozess, Entwicklungsmaßnahmen aus Sicht der Kostenrechnung
C.3: Seminar aus Kompetenz- und Personalentwicklung
Personalentwicklungskonzepte für spezifische Situationen und Anforderungen anhand von
Fallbeispielen, Anwendung von Evaluierungstechniken für Aufgabenstellungen aus Fallbeispielen
oder dem eigenen Arbeitsumfeld
Lernziele: Nach Absolvierung des Moduls C verfügen die Teilnehmerinnen / Teilnehmer über,
C.1:
-
Wissen über Begriff und Aufgaben des Projektmanagements, Kenntnis der Methoden und
Instrumente zur Planung von Projekten und erste Anwendungserfahrungen anhand von
Fallbeispielen, Fähigkeiten zur Steuerung und Auswertung von Projekten, Überblick über die
Funktionalität von Projektmanagementsoftware
23
C.2:
-
Fähigkeit zur Beurteilung von Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung, erste Erfahrungen in
der Planung von Personalentwicklungsmaßnahmen, Fähigkeit Inhalte nachhaltig zu
visualisieren, Wissen in der Beurteilung von Lernprozessen
-
Fähigkeit Personalentwicklungskonzepte und zugehörige Evaluierungsinstrumente zu
gestalten, erste Erfahrungen in Kostenanalysen zur Personalentwicklung
C.3:
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes
Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Voraussetzung für die Teilnahme: Modul A
Häufigkeit des Angebots von Modulen: Einmal pro Lehrgangsdurchführung
Modul D: Persönlichkeit erkennen und Personalführung, 11 14 ECTS-Anrechnungspunkte
24
Inhalte:
D.1: Persönlichkeitsprofile Persönlichkeit erkennen
Grundlagen der Führung mit Schwerpunkt in der Persönlichkeitsentwicklung, Methoden und
Werkzeuge zur Ermittlung von Potential/Nutzen und Risiken von Analysen in der
Persönlichkeitsentwicklung, Selbstverantwortung, Kommunikation auf unterschiedlichen
Wahrnehmungskanälen – Einfluss der neurobiologischen Faktoren auf unser Erleben der Realität
D.2: Wertewelten und Veränderungspotenziale in Unternehmen
Aufbau des Systems der Wertewelten nach Graves, Kriterien zur Feststellung welche Ebene der
Wertewelten in spezifischen Organisationen dominierend ist, Veränderungsmöglichkeiten in
Abhängigkeit der aktuell vorherrschenden Ebene
D.3: Personalführung
Paradigmen zum Thema „Führung“, Führungstheorien, Modelle der Führung, Führungsaufgaben
und Instrumente zur praktischen Umsetzung, Vor- und Nachteile verschiedener
Führungsinstrumente in Abhängigkeit der spezifischen Führungssituation, Führung in Abhängigkeit
der Persönlichkeitsprofile der geführten Personen
D.4: Konfliktmanagement
Entstehung und Verlauf von Konflikten, Problemorientiertes versus lösungsorientiertes Vorgehen
zur Konfliktlösung, mechanistischer, menschzentrierter und systemischer Ansatz, visuelle Abbildung
von Konfliktsituationen, typische Konfliktsituationen, Nachbearbeitung von Konflikten
D.5: Gender und Diversity Management
Begriff, operationale und strategische Zielsetzungen des Gender und Diversity Managements,
theoretische
Forschungsstand,
personenbezogene
und
verhaltensbezogene
Aspekte,
Analyseebenen und Stoßrichtungen des Diversity Management in Unternehmen, Instrumente und
Fallbeispiele
D.5 D.6: Seminar aus Personalführung
Vertiefung der Führungstheorien und Instrumente anhand von Fallbeispielen, Entwicklung von
Führungskonzepten, Methoden und Instrumente für die Führungskräfteentwicklung
Lernziele: Nach Absolvierung des Moduls D verfügen die Teilnehmerinnen / Teilnehmer über,
D.1:
-
Wissen über Persönlichkeitsprofile, Sensibilität hinsichtlich der Wahrnehmung und
Identifizierung von Gewohnheiten, Erkenntnisse über die eigenen Stärken, Fähigkeiten zur
Abschätzung und Nutzung des eigenen Potentials, Wissen über Kommunikation auf
unterschiedlichen Wahrnehmungskanälen
D.2:
-
Die Fähigkeit, Unterschiede und Einfluss der Werte in der strategischen und operativen
Führung zu erkennen, Veränderungspotenziale von Organisationen abschätzen zu können,
Wissen über die Grenzen von Veränderungen in Abhängigkeit der dominanten Ebene der
Wertewelt
25
D.3:
-
Kenntnis der wichtigsten Führungstheorien, Fähigkeiten Führungsinstrumente kritisch
hinterfragen zu können, Wissen über die Wirkung einzelner Führungsinstrumente in
Abhängigkeit der Persönlichkeitsprofile der geführten Personen
D.4:
-
Wissen über Entstehungsursachen von Konflikten und deren typische Verläufe, Fähigkeit
Konflikte und deren Entwicklungsstufe zu erkennen und geeignete Konfliktlösungsmethoden
zu erarbeiten
D.5:
-
Kenntnis der Analyseebenen und -instrumente des Gender Diversity Managements,
Fähigkeit den Zusammenhang zur Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens herzustellen,
Wissen über die Ansatzpunkte und Wirkung der verschiedenen Maßnahmen in diesem
Bereich
D.5 D.6:
-
Erste Erfahrungen bei der Entwicklung und Evaluierung von Führungskonzepten, Wissen
über den Eignungsbereich und die Kosten von Instrumenten zur Führungskräfteentwicklung
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes
Literaturstudium Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Voraussetzung für die Teilnahme: Modul C
Häufigkeit des Angebots von Modulen: Einmal pro Lehrgangsdurchführung
Modul E: BWL Organisationsgestaltung und Ideenmanagement, 13 11 ECTS-Anrechnungspunkte
Inhalte:
E.1: Organisation und systemisches Management
Handlungsfelder und Methoden und Techniken der Organisationsgestaltung, Ansatzpunkte
moderner Organisationskonzepte, Gestaltungsinhalte und gängige Formen der Aufbau- und
Ablauforganisation, Grundlagen des systemischen Managements und Zusammenhänge zwischen
den einzelnen Systemelementen und deren Implikationen für organisatorische Gestaltung
E.2: Geschäftsprozessmanagement
Methoden und Techniken für die Diagnose von bestehenden und die Konzeption von optimierten
Geschäftsprozessen, Vorgehensmodelle für Optimierungsprojekte, Funktionalität von
Geschäftsprozessmodellierungssoftware
E.3 D.5: Gender und Diversity Management
Begriff, operationale und strategische Zielsetzungen des Gender und Diversity Managements,
theoretischer Forschungsstand, personenbezogene und verhaltensbezogene Aspekte,
Analyseebenen und Stoßrichtungen des Diversity Management in Unternehmen, Instrumente und
Fallbeispiele
E.4 E.3: Ideenmanagement
26
Theoretische Grundlagen eines effektiven Ideenmanagements, Vorgehensmodelle zur
Implementierung eines Betrieblichen Vorschlagswesens und eines Kontinuierlichen
Verbesserungsprozesses, Bewertungssysteme und Vergütungssysteme für Verbesserungsvorschläge
E.5 E.4: Seminar aus Ideenmanagement
Vertiefung der Konzepte für das Ideenmanagement anhand von Fallbeispielen, Integration des
Ideenmanagements in das Qualitäts- und Prozessmanagement
Lernziele: Nach Absolvierung des Moduls E verfügen die Teilnehmerinnen / Teilnehmer über,
E.1:
-
Wissen über organisatorische Gestaltungsinhalte und die Grundprinzipien der systemischen
Analyse bzw. über die Gestaltung von Organisationsstrukturen, einen Überblick über die
Ansatzpunkte moderner Organisationskonzepte und gängiger Formen der Aufbau- und
Ablauforganisation
-
die Fähigkeit spezifische Vorgehensmodelle für Geschäftsprozessoptimierungsprojekte zu
entwickeln, Kenntnis der Methoden und Abschätzung des jeweiligen Eignungsbereiches,
Wissen über die Ansatzpunkte zur Entwicklung innovativer Geschäftsprozesse
E.2:
E.3 D.5:
-
Kenntnis der Analyseebenen und -instrumente des Gender Diversity Managements,
Fähigkeit den Zusammenhang zur Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens herzustellen,
Wissen über die Ansatzpunkte und Wirkung der verschiedenen Maßnahmen in diesem
Bereich
E.4 E.3:
-
Wissen um die methodischen Ansätze des Betrieblichen Vorschlagswesen und von
Kontinuierlichen Verbesserungsprozessen (KVP), die Fähigkeit unternehmensspezifische
Instrumente eines Ideenmanagements zu entwickeln
E.5 E.4:
-
Erste Erfahrungen mit der Erstellung eines KVP-Leitfadens, Wissen über die
Implementierung eines Ideenmanagements im Unternehmen
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes
Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld
Voraussetzung für die Teilnahme: Modul A bis C Modul D
Häufigkeit des Angebots von Modulen: Einmal pro Lehrgangsdurchführung
Modul F: Mastermodul, 30 ECTS-Anrechnungspunkte
Inhalte:
F.1: Masterarbeit
Vertiefendes Literaturstudium zu allen Modulen insbesondere in jenen Bereichen, die Gegenstand
der Masterarbeit sind, Definition einer Aufgabenstellung aus dem eigenen Arbeitsumfeld,
27
Bearbeitung dieser Aufgabenstellung auf Basis des aktuellen Standes der Forschung im jeweiligen
Fachbereich, fundierte Lösungsvorschläge mit Kosten-Nutzen-Analysen
F.2: Wissenschaftliches Arbeiten und Planung der Masterarbeit
Methoden und Techniken des Wissenschaftlichen Arbeitens, Erarbeitung eines Projektauftrages für
eine Problemstellung aus dem eigenen Arbeitsumfeld, Ausarbeitung von Lösungskonzepten im
Rahmen der Erstellung der Masterarbeit, Zwischen- und Endpräsentationen der Arbeitsergebnisse
und deren Diskussion
Lernziele: Nach Absolvierung des Moduls F verfügen die Teilnehmerinnen / Teilnehmer über,
F.1:
-
Eine theoriegeleitete Lösung einer wesentlichen Aufgabenstellung aus dem eigenen
Arbeitsumfeld, die durch die Kosten-Nutzen-Analyse einen hohen praktischen Nutzen
aufweist
-
die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten und Erfahrungen in der Präsentation
wissenschaftlicher Arbeiten
F.2:
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden:
Vortrag, Diskussion, vertiefendes Literaturstudium, Arbeiten an Fragestellungen aus dem eigenen
Arbeitsumfeld
Voraussetzung für die Teilnahme: Modul A bis E
Häufigkeit des Angebots von Modulen: Einmal pro Lehrgangsdurchführung
Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern
Semester
1
A.1
A.2
A.3
B.1
B.2
B.3
B.4
C.1
C.2
2
C.3
D.1
D.2
D.3
D.4
Prüfungsfach
HRM-Strategien
Personalservices
Seminar aus HRM-Strategien
Rechtliche Grundlagen für HRM
Personalverrechnung
Personalcontrolling und Qualitätsmanagement im HRM
Arbeits- und Sozialrecht
Projektmanagement
Kompetenz-/Personalentwicklung
Seminar aus Kompetenz- und Personalentwicklung
Persönlichkeitsprofile
Wertewelten und Veränderungspotenziale in Unternehmen
Personalführung
Konfliktmanagement
ECTS
30
4
4
2
3
3
3
3
4
4
31
2
2
2
4
2
28
D.5
E.1
E.2
E.3
E.4
E.5
F.1
3
F.2
Seminar aus Personalführung
Organisation und systemisches Management
Geschäftsprozessmanagement
Gender und Diversity Management
Ideenmanagement und Change Management
Seminar aus Organisations- und Change Management
Wissenschaftliches Arbeiten und Planung der Masterarbeit
Masterarbeit
Masterprüfung
2
2
3
2
3
2
5
29
25
4
29
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