Ideen für den niederländischen Ratsvorsitz * Ideen für

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER INITIATIVSTELLUNGNAHME
Antragsteller:
TEN
Ständige Studiengruppe Dienstleistungen von allgemeinem
Interesse
Sitzung der Haushaltsgruppe:
Präsidiumssitzung:
Thema:
1.
Staatliche
Beihilfen/Almunia-Paket:
Kommission
veröffentlicht die Berichte der Mitgliedstaaten über
Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher
Verpflichtungen
Inhalt des Antrags auf Genehmigung einer Initiativstellungnahme (Artikel 29 Absatz 2)
Gemäß Artikel 9 des Beschlusses der Europäischen Kommission1 über die Gewährung staatlicher
Beihilfen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
(DAWI) – Teil des so genannten Almunia-Pakets – müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen
Kommission alle zwei Jahre einen Bericht über die Umsetzung des Beschlusses vorlegen. Die 2011
verabschiedeten EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen ermöglichen es, Unternehmen für die
durch die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen entstehenden Zusatzkosten im Wege
staatlicher Beihilfen Ausgleichsleistungen zu gewähren – allerdings nur unter bestimmten
Voraussetzungen. Aus den Berichten geht hervor, welche Sektoren staatliche Unterstützung erhielten
und unter welchen Bedingungen. Die Kommission veröffentlichte die den Zeitraum 2012-2014
betreffenden Berichte der Mitgliedstaaten am 8. September 2015.
Die Kommission stellte fest, dass die Veröffentlichung dieser Berichte an die Ziele der Initiative zur
Modernisierung des Beihilferechts anknüpft. Als weitere maßgebliche Entwicklungen im Rahmen
dieser Initiative ist Folgendes zu nennen:


1
Die Kommission veröffentlichte einen Fahrplan für die Überprüfung der "Bekanntmachung
über ein vereinfachtes Verfahren", auf den bis Jahresende eine öffentliche Konsultation folgen
dürfte.
Die Kommission will im dritten Quartal 2015 eine Mitteilung über den Begriff der staatlichen
Beihilfe veröffentlichen (die Veröffentlichung wird sich allerdings wahrscheinlich verzögern).
Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter
Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind.
TEN/0 – EESC-2015-05355-00-00-TCD-TRA (EN) 1/4
DE
Die vorgeschlagene Initiativstellungnahme dient in erster Linie dem Ziel, vor dem Hintergrund der
entsprechenden Berichte der Mitgliedstaaten zu bewerten, inwieweit der DAWI-Beschluss umgesetzt
wurde, und zu prüfen, ob der bestehende Rechtsrahmen einerseits die Erbringung qualitativ
hochwertiger und erschwinglicher Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und
andererseits faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet. Darüber hinaus wird der EWSA Stellung
zu der Überprüfung der "Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren" beziehen.
Angesichts des erheblichen damit verbundenen Arbeitsaufwands wird sich die Stellungnahme
teilweise auf eine voraussichtlich im Vorfeld verfügbare Studie stützen, in der die Berichte der
Mitgliedstaaten über die Befolgung des Beschlusses analysiert werden.
2.
Übereinstimmung des Antrags mit den politischen Prioritäten des EWSA
Als Priorität des EWSA für die Mandatsperiode 2015-2018 wird ausdrücklich Folgendes genannt: "Zu
den grundlegenden Pflichten der Gemeinschaft gehört die Sicherung des Zugangs zu allen
wesentlichen Diensten, darunter zu den öffentlichen Instanzen – von der lokalen bis zur europäischen
Ebene. Wichtig ist, dass diese Dienste definiert werden, wobei nichts ausgelassen werden darf, was
tatsächlich von allgemeinem Interesse ist. Dazu bedarf es eines soliden Rahmenwerks für die
Verwaltung dieser Dienste." Außerdem heißt es: "Die öffentlichen Behörden selbst müssen eine
bestimmte Anzahl von Diensten für die Bürger und Unternehmen erbringen." Somit bezieht sich die
Stellungnahme unmittelbar auf eine der Prioritäten des neuen EU-Ratsvorsitzes.
3.
Übereinstimmung des Antrags mit den Prioritäten des EWSA während des
halbjährigen EU-Ratsvorsitzes
Unter der Überschrift "Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz"
erklärt der niederländische Ratsvorsitz, "darauf hinweisen [zu wollen], dass unter den Mitgliedstaaten
und den Städten in Europa ein Wissensaustausch über die Armutsbekämpfung stattfinden muss." Da
die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ein wirksames Instrument für die
Armutsbekämpfung sind, wird in der Stellungnahme beleuchtet, wie sich die Erbringung dieser
Dienstleistungen unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen aufrechterhalten oder
verbessern lässt.
4.
Mehrwert der Stellungnahme für die Politikgestaltung und Entscheidungsfindung der
EU
Mit der Stellungnahme wird sich der EWSA in der Diskussion über die Überprüfung der
"Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren" positionieren. Darüber hinaus werden darin die
von den Mitgliedstaaten übermittelten Berichte über die Anwendung des DAWI-Beschlusses einer
Bewertung unterzogen, die bislang noch nie von der Kommission vorgenommen wurde und daher von
großer Bedeutung dafür ist, die Eignung des Almunia-Pakets zu beurteilen. Somit wird mit der
Stellungnahme eine bedeutende Lücke bei der aktuellen Entscheidungsfindung und Politikgestaltung
der EU geschlossen.
TEN/0 – EESC-2015-05355-00-00-TCD-TRA (EN) 2/4
5.
Erwartete Wirkung
Siehe Ziffer 4.
6.
Nutzen für die EU-Institutionen und die Organisationen der Zivilgesellschaft
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse werden von unterschiedlichen
Organisationen erbracht, darunter auch viele Organisationen der Zivilgesellschaft. Darüber hinaus
kommen sie auch unmittelbar der Zivilgesellschaft und den Bürgern zugute. Sie ergänzen die sich den
Bürgern bietenden vielfältigen Möglichkeiten und tragen zur Integration von anderenfalls
marginalisierten Bürgern bei, z.B. durch die Bekämpfung der Armut. Sie bilden einen Grundpfeiler
des europäischen Sozialmodells.
7.
Sitzungen
12 Mitglieder + Fachgruppenvorsitzender
 2 Studiengruppensitzungen (½ Tag)
 1 Anhörung (½ Tag, am Tag einer SG-Sitzung)
Anmerkung des Sekretariats: Dieser Antrag muss aktualisiert werden, sobald die Prioritäten des
neuen Vorsitzenden der Fachgruppe TEN bekannt sind.
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IDEEN FÜR ANDERE STELLUNGNAHMEN
Auswirkungen der laufenden Handelsverhandlungen und der geltenden Handelsabkommen auf
die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
Das Ziel einer Klärung der Auswirkungen der laufenden Handelsverhandlungen und der geltenden
Handelsabkommen auf die Erbringung, Qualität und Erschwinglichkeit von Dienstleistungen von
allgemeinem Interesse besteht darin, eine ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen des
Vertrags über die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in einem künftigen Abkommen zu
fördern und zu gewährleisten. Dies steht mit der Priorität des niederländischen Ratsvorsitzes eines
fairen und offenen Welthandels mit einem Verantwortungsgefühl für die Menschen und unseren
Planeten in Zusammenhang.
Überwachung der Überarbeitung der MwSt-Richtlinie
Es soll analysiert werden, wie sich die 2017 erwartete Reform des Mehrwertsteuersystems auf die
Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auswirkt, ebenfalls im Hinblick auf ihre
Qualität, Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit.
TEN/0 – EESC-2015-05355-00-00-TCD-TRA (EN) 4/4
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