Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER INITIATIVSTELLUNGNAHME Antragsteller: TEN Ständige Studiengruppe Dienstleistungen von allgemeinem Interesse Sitzung der Haushaltsgruppe: Präsidiumssitzung: Thema: 1. Staatliche Beihilfen/Almunia-Paket: Kommission veröffentlicht die Berichte der Mitgliedstaaten über Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen Inhalt des Antrags auf Genehmigung einer Initiativstellungnahme (Artikel 29 Absatz 2) Gemäß Artikel 9 des Beschlusses der Europäischen Kommission1 über die Gewährung staatlicher Beihilfen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) – Teil des so genannten Almunia-Pakets – müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission alle zwei Jahre einen Bericht über die Umsetzung des Beschlusses vorlegen. Die 2011 verabschiedeten EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen ermöglichen es, Unternehmen für die durch die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen entstehenden Zusatzkosten im Wege staatlicher Beihilfen Ausgleichsleistungen zu gewähren – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Aus den Berichten geht hervor, welche Sektoren staatliche Unterstützung erhielten und unter welchen Bedingungen. Die Kommission veröffentlichte die den Zeitraum 2012-2014 betreffenden Berichte der Mitgliedstaaten am 8. September 2015. Die Kommission stellte fest, dass die Veröffentlichung dieser Berichte an die Ziele der Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts anknüpft. Als weitere maßgebliche Entwicklungen im Rahmen dieser Initiative ist Folgendes zu nennen: 1 Die Kommission veröffentlichte einen Fahrplan für die Überprüfung der "Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren", auf den bis Jahresende eine öffentliche Konsultation folgen dürfte. Die Kommission will im dritten Quartal 2015 eine Mitteilung über den Begriff der staatlichen Beihilfe veröffentlichen (die Veröffentlichung wird sich allerdings wahrscheinlich verzögern). Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind. TEN/0 – EESC-2015-05355-00-00-TCD-TRA (EN) 1/4 DE Die vorgeschlagene Initiativstellungnahme dient in erster Linie dem Ziel, vor dem Hintergrund der entsprechenden Berichte der Mitgliedstaaten zu bewerten, inwieweit der DAWI-Beschluss umgesetzt wurde, und zu prüfen, ob der bestehende Rechtsrahmen einerseits die Erbringung qualitativ hochwertiger und erschwinglicher Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und andererseits faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet. Darüber hinaus wird der EWSA Stellung zu der Überprüfung der "Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren" beziehen. Angesichts des erheblichen damit verbundenen Arbeitsaufwands wird sich die Stellungnahme teilweise auf eine voraussichtlich im Vorfeld verfügbare Studie stützen, in der die Berichte der Mitgliedstaaten über die Befolgung des Beschlusses analysiert werden. 2. Übereinstimmung des Antrags mit den politischen Prioritäten des EWSA Als Priorität des EWSA für die Mandatsperiode 2015-2018 wird ausdrücklich Folgendes genannt: "Zu den grundlegenden Pflichten der Gemeinschaft gehört die Sicherung des Zugangs zu allen wesentlichen Diensten, darunter zu den öffentlichen Instanzen – von der lokalen bis zur europäischen Ebene. Wichtig ist, dass diese Dienste definiert werden, wobei nichts ausgelassen werden darf, was tatsächlich von allgemeinem Interesse ist. Dazu bedarf es eines soliden Rahmenwerks für die Verwaltung dieser Dienste." Außerdem heißt es: "Die öffentlichen Behörden selbst müssen eine bestimmte Anzahl von Diensten für die Bürger und Unternehmen erbringen." Somit bezieht sich die Stellungnahme unmittelbar auf eine der Prioritäten des neuen EU-Ratsvorsitzes. 3. Übereinstimmung des Antrags mit den Prioritäten des EWSA während des halbjährigen EU-Ratsvorsitzes Unter der Überschrift "Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" erklärt der niederländische Ratsvorsitz, "darauf hinweisen [zu wollen], dass unter den Mitgliedstaaten und den Städten in Europa ein Wissensaustausch über die Armutsbekämpfung stattfinden muss." Da die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ein wirksames Instrument für die Armutsbekämpfung sind, wird in der Stellungnahme beleuchtet, wie sich die Erbringung dieser Dienstleistungen unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen aufrechterhalten oder verbessern lässt. 4. Mehrwert der Stellungnahme für die Politikgestaltung und Entscheidungsfindung der EU Mit der Stellungnahme wird sich der EWSA in der Diskussion über die Überprüfung der "Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren" positionieren. Darüber hinaus werden darin die von den Mitgliedstaaten übermittelten Berichte über die Anwendung des DAWI-Beschlusses einer Bewertung unterzogen, die bislang noch nie von der Kommission vorgenommen wurde und daher von großer Bedeutung dafür ist, die Eignung des Almunia-Pakets zu beurteilen. Somit wird mit der Stellungnahme eine bedeutende Lücke bei der aktuellen Entscheidungsfindung und Politikgestaltung der EU geschlossen. TEN/0 – EESC-2015-05355-00-00-TCD-TRA (EN) 2/4 5. Erwartete Wirkung Siehe Ziffer 4. 6. Nutzen für die EU-Institutionen und die Organisationen der Zivilgesellschaft Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse werden von unterschiedlichen Organisationen erbracht, darunter auch viele Organisationen der Zivilgesellschaft. Darüber hinaus kommen sie auch unmittelbar der Zivilgesellschaft und den Bürgern zugute. Sie ergänzen die sich den Bürgern bietenden vielfältigen Möglichkeiten und tragen zur Integration von anderenfalls marginalisierten Bürgern bei, z.B. durch die Bekämpfung der Armut. Sie bilden einen Grundpfeiler des europäischen Sozialmodells. 7. Sitzungen 12 Mitglieder + Fachgruppenvorsitzender 2 Studiengruppensitzungen (½ Tag) 1 Anhörung (½ Tag, am Tag einer SG-Sitzung) Anmerkung des Sekretariats: Dieser Antrag muss aktualisiert werden, sobald die Prioritäten des neuen Vorsitzenden der Fachgruppe TEN bekannt sind. * * * TEN/0 – EESC-2015-05355-00-00-TCD-TRA (EN) 3/4 IDEEN FÜR ANDERE STELLUNGNAHMEN Auswirkungen der laufenden Handelsverhandlungen und der geltenden Handelsabkommen auf die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse Das Ziel einer Klärung der Auswirkungen der laufenden Handelsverhandlungen und der geltenden Handelsabkommen auf die Erbringung, Qualität und Erschwinglichkeit von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse besteht darin, eine ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen des Vertrags über die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in einem künftigen Abkommen zu fördern und zu gewährleisten. Dies steht mit der Priorität des niederländischen Ratsvorsitzes eines fairen und offenen Welthandels mit einem Verantwortungsgefühl für die Menschen und unseren Planeten in Zusammenhang. Überwachung der Überarbeitung der MwSt-Richtlinie Es soll analysiert werden, wie sich die 2017 erwartete Reform des Mehrwertsteuersystems auf die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auswirkt, ebenfalls im Hinblick auf ihre Qualität, Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit. TEN/0 – EESC-2015-05355-00-00-TCD-TRA (EN) 4/4